AiytigtblsH für die Stadt und den Kreis Gießen. J2 6» Mittwoch den 27. August 1862 4 «f h « Brodpreise vom 27. August 1862 an: 4 Pfund gemischtes Roggenbrod 15% kr. 2 Pfund gemischtes Roggenbrod 7% fr. ^scheint wöchentlich zwei Mal: .Mittwochs und Samstags. — Preis des Jabraanas für Kinb-Imie»- 1 a <41------7~----------- - MM hinzu. - Auswärts abonnirt mau sich bei allen Postämtern/ - In Gießm bei £ Amtlicher T h e L l. Gesetz, Presse betreffend. b. c. d t e HD WJG III. von Gottes Gnaden Großberroa von dessen unk &m«, . 3ßir haben mit Zustimmung Unserer getreuen Stände verordnet und morgen hi^mil/wk folgt - ^tttt 2C* K* Erster Abschnitt. 0 ’ 93on 0cit $prc|$vcTßcf)cii V*. ?,*“ """ $”5,w l°>--d »i-l°l°- W0ch<, »-ch »eg/„i»„, ,‘,""ll,Drll,d' >" '“"M ntbm" strafbar erscheint, einer Geldstrafe von zehn bis dreihundertfünfzig Gulden, wenn mtwc^dcr * ** U^cber Dber a. er bei seiner ersten gerichtlichen Vernehmung den Verfasser oder Herausgeber nicht nachweist, oder b. der nachgewiesene Verfasser oder Herausgeber zur Zeit der Ucbernabme der Dturffrhrif/in n «• g. v"lag im Bereich der deutschen Bundesstaaten keinen persönlichen Gerichtsstand hau? ® 9 °ter ^mmisssons. Art. 4. Der Drucker eines strafbaren Preßerzeugnisscs, welcher nicht in Gemäßheit des Artikel« 2 „(4 n u v nehmer strafbar erscheint, soll, außer den etwa nach Artikel 50 und 57 «S«efart7t mirk„ mek/ °tfr bls nnhundertfunfzig Gulden bestraft werden, wenn 8 8 6 ®e,f$cS verwirkten Polizeistrafen, mit zehn a. die Vorschriften der Artikel 49 und 55 gegenwärtigen Gesetzes wegen Bereichnuna der Bezeichnungen mit seinem Wissen fälschlich angegeben fine, oder * $ 9 b Druckschriften nicht befolgt oder «.-» ,.te feiner -.nchiiich-n n°« d,n »„.„„f., c,„ 81,„g,r 'Ä 3,i*- * D..- «TO, im -.reich d-r d. wenn die Druckschrift sich als eine solche darstestt, welche zu Plaeaten bestimmt ist. Art. 5. Der verantwortliche Rcdacteur einer periodischen Druckschrift ist wegen des strafbaren k r y. Ausnahmsfallen, in welchen er nicht nach Artikel 2 als Urheber oder Th iln bm» m©träfe ««aÄ!t bEr,feIbfn in *'W«frn dreihundertfünfzig Gulden zu bestrafen. v 9 jUr ^tratc Öeä°8cn werden kann, mit zehn bis Art. 6. In jedem verurtheilenden Erkenntnisse ist zugleich auf Unterdrückuna oder , Druckschrift oder des für strafbar erklärten Theils derselben zu erkennen Auch dann0 wenn eine N V? fur *?raf6or "klärten %*., w» W* *•** «nm iisi,"S 9,(.s™% “&I“ h eito «» einet Druckschrift auf Unterdrückung ooer Vernichtung derselben erkennen md)t tofflcn teö strafbaren Inhalts «»ÄÄ ?ÄXM4tÄ;*tM »HM,, i-.,,««*®»?.? 'rÄTt,e * *«•"»».*,« «M. 6a6t„, im 3nt«nt< lerirdtel »«ch 'd,n Ld//klLn6 e'iT«ist, iS»,» w 4 «,iim 2 bL' s' ü" nUL ?LdiA- Art. 8. Die in Abschnitt I des gegenwärtigen Gesetzes mit Strafe bedrohten Handlungen werden in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen von den Hofgerichten, und in der Provinz Rheinhessen von den Bezirksgerichten abgeurtheilt. Insoweit Militärpersonen sich einer der in diesem Abschnitte bezeichneten Handlungen schuldig machen, behält es bei den bestehenden Competenzbestimmungen sein Bewenden. Art. 9. Die Strafbarkeit eines Preßvergehens erlischt, wenn von dem Tage seiner Verübung an (Artikel 1) sechs Monate abgelaufen sind, ohne daß eine Unterbrechung der Verjährung statt hatte. Die Verjährung wird unterbrochen durch jede gerichtliche Handlung, welche wegen des Preßvergehens gegen den Angeschuldigten oder gegen die Druckschrift gerichtet wurde. Die Verjährungszeit lauft von Neuem von der letzten gerichtlichen Handlung an, die gegen den Angeschuldigten gerichtet war; die Strafbarkeit erlischt aber nur bann, wenn ohne seine Schuld oder Veranlassung während dieses Zeitraums kein Urtheil erfolgt ist. Art. 10. Wer in einer Druckschrift zur Begehung eines Verbrechens oder Vergehens auffordert oder anreizt, wird, wenn hierdurch Andere bestimmt werden, das Verbrechen oder Vergehen zu verüben, oder einen strafbaren Versuch desselben zu machen, als Miturheber bestraft. Die Untersuchung und Bestrafung des Auffordernden gehört zur Competenz desjenigen Gerichts, welches in Folge der bestehenden Gesetze mit der Untersuchung und Bestrafung des Verbrechens oder Vergehens, zu welchem aufgeforvert worden, befaßt ist. Art. 11. Ist die Aufforderung oder Anreizung zur Begehung eines Verbrechens oder Vergehens von keinem oder nicht von dem im vorhergehenden Artikel erwähnten Erfolge gewesen, und ist in den nachsolgenden Artikeln des gegenwärtigen Gesetzes für einzelne Fälle keine besondere Strafe angedroht, so ist der, welcher die Aufforderung erließ, 1) wenn sie auf ein mit Correctionshaus oder mit höherer Strafe bevrohtes Verbrechen oder Vergehen gerichtet war, mit einer Gelbstrafe von fünf unv zwanzig bis fünfhundert Gulben und mit Gefängniß bis zu drei Monaten, oder Correctionshaus bis zu sechs Monaten, 2) wenn sie auf ein geringeres Verbrechen oder Vergehen gerichtet, mit einer Geldstrafe von zehn bis zweihunbertfünfzig Gulben und Gefängniß bis zu drei Monaten zu bestrafen. Art. 12. Die Bestimmungen des Strafgesetzbuches gegen die Aufforderung zum Hochverrath oder Landesverrath, sowie die Gesetze vom 22. März 1852, 26. April 1852 und 27. März 1852 bezüglich der Competenz der Gerichte zur Untersuchung und Bestrafung dieser Vergehen, erleiben durch die Artikel 10 und 11 gegenwärtigen Gesetzes keine Aenderung. Art. 13. Wer in einer Druckschrift die Person des Großherzogs oder dessen Regierungshandlungen, insofern bei diesen seiner Person und nicht blos seiner Behörden erwähnt wird, schmäht oder der Geringschätzung preiszugeben sucht, wird mit Corrections- haus bis zu drei Jahren bestraft.___________________________________(Fortsetzung folgt.) Polizeiliche Bekanntmachung. Gefundene Gegenstände: Eine Brille, eine Turnermütze, eine Brieftasche, ein Geldbeutel und ein Gelttäschchen mit einigem Geld, ein schwarzer, ein rothbrauner und ein Paar weiße Glacehandschuhe, ein weißes Taschentuch, gez. K. N., ein buntes Taschentuch, ein weißes seivenes Halstüchelchen, ein schwarzer baumwollener Regenschirm, ein Augenglas, ein Taschen- und ein Federmesser, ein kleiner Katechismus Luthers und einige Schlüssel. — Die Eigenthümer werden aufgefordert, sich binnen 3 Wochen zu melden, widrigenfalls diese Gegenstände auf Verlangen an die Finder zurückgegeben oder später zu Gunsten der Armenkasse werden versteigert werben. Gießen, am 26. August 1862. Großherzogliche Polizeiverwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen. Nover. Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen. Besondere Bekanntmachungen. 2126) Die Pfandscheine Nr. 64397, 64947, 65064 und 65306 sind angeblich verloren worden. Wer Ansprüche an vie- selben bilden will, muß solche innerhalb 14 Tagen bei unterzeichneter Stelle zur Anzeige bringen, als sonst die Pfänder an den Verpfänder verabfolgt werden. Gießen, den 25. August 1862. Die Pfandhausverwaltung. Bieler. Pfeil. Aufforderung an die Schuldner der hiesigen Pfand- und Leihanstalt. 2125) Die Schuldner der hiesigen Pfand- und Leihanstalt, deren Pfänder in den Monaten Januar- Februar, März, April, Mai unv Juni 1862 verfallen sind, werden aufgefordert, in dem Zeitraum vom 27. August bis zum 13. September d. I. dieselben eitizulösen oder zu prolongiren, als sonst deren Versteigerung am 20. October d. I. stattfindet. Nach fruchtlosem Ablauf obigen Zeitraums kann wever Einlösung, Prolongation noch Umschreibung vorgenommen werben. Die Säumigen haben es sich daher selbst beizumessen, wenn sie ihre Pfänder erst im Versteigerungstermin gegen baare Zahlung einlösen können. Pfänder aus wollenen Stoffen müssen unbedingt eingelöst werden. Die Herren Bürgermeister des KreiSamts- bezirks werden ersucht, Vorstehendes in ihren Gemeinden baldigst bekannt machen zu lassen. Gießen, den 25. August 1862. Die PfanbhauSverwaltung. Bieler. Pfeil. Versteigerungen. 2149) Freitag den 29. d. MtS., Nachmittags 2 Uhr, soll das hiesige Gemeindeobst, welches größ- teniheils aus Zwetschen besteht, meistbietend versteigert werden. Der Anfang ist im Ort. Rodheim, am 25. August 1862. Großherzogliche Bürgermeisterei Rovheim. Wagner. 2131) Montag den 1. September 1862, Nachmittags 2 Uhr, soll verschiedenes bei dem Turn- und Gesangfest verwendet gewesenes Stangenholz, sowie die Hütten auf dem Krämermarktplatz, öffentlich versteigert werden. Gießen, den 25. August 1862. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. Vogt. Grummetgras-Versteigerung bei dem Großherzoglichen Rentamt Gießen. 2127) Das Grummetgras von den Groß- herzoglichen Domanialwiesen wird versteigert: 1) Montag den 1. k. Mts., Morgens 9 Uhr, in dem Gemeindehaus zu Watzenborn, von 96 Morgen in den Gemarkungen Leihgestern, Schiffenberg und Watzenborn. 2) Donnerstag den 4. k. Mts., a. Morgens 9 Uhr, bei Wirth Schiesser zu Wieseck, von 127 Morgen in der Gemarkung Wieseck, b. Nachmittags 3 Uhr, in dem Gasthaus zum Pfau bei Gießen, von 142 Morgen der Weib-, Burg-, Ochsen- und Weibenstrauch-Wiesen in der Gemarkung Gießen. 3) Freitag den 5. k. MtS., a. Morgens 9 Uhr, bei Wirth Wagenbach zu Alten-Buseck, von 22 Morgen in der Gemarkung Alten-Buseck, b. Vormittags 11 Uhr, bei Wirth Walther zu Daubringen, von 25 Morgen der Sorauwiese in der Gemarkung Staufenberg. Gießen, den 26. August 1862. Großherzoglichcs Rentamt Gießen. ________ Melchior.__________ 2132) Die zur Erbauung von 3 Durchlässen in der neuen Stadtanlage auf der Stephansmark nöthigen Arbeiten, als: Maurerarbeit, veranschl. zu 667 fl. 52 fr. Pflasterarbcit, „ „ 37 „ 40 „ sollen Montag den 1. September 1862, Vormittags 9 Uhr, in unserer Geschäftsstube durch öffentliche Versteigerung vergeben werden. Gießen, am 25. August 1862. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. Vogt._________ 2150) Donnerstag den 28. d. MtS., Nachmittags 1 Uhr, sollen in der Wohnung der Frau Dr. Dre- scher in der alten Post mehrere Sopha, Stühle, Kommoden, Schreibpulte, Spiegel, Tische und sonstige Küchen- und Hausge- räthschaften gegen gleich baare Zahlung versteigert werden. Feilgeüotenes. 2154) Eramer'sches Jagd-und Scheibenpulver, Patent. Schrot, Kugeln, Blei, Zündhütchen, Jagdgeräthschaften re. empfiehlt _____________________Emil Pistör. 2133) In dem Sundheim'schen Garten auf dem Reichensand find schöne gelbe Dickwurzeln zu Honig zu haben. 2114) Bohnen werden noch korbweise abgegeben bei Gärtner Schaum, an der Schoor. 2159) Von einer auswärtigen Fabrik erhielt ich Lager der neuesten Reifröcke in französischer und amerikanischer Fa^on, mit breiten Reifen, und empfehle ich dieselben per Stück von 24 fr. an bis zu 5 fl. Wiederverfäufer erhalten angemeffenen Rabats_______________PH. Schlatter. 2148) Mehrere Fuder Gerstenstroh sind im Ganzen, oder auch im Einzelnen, zu verlaufen bei I. Balser, ________________auf der mittelsten Bleiche. 1960) Einige Birken- und Hainbuchen- Stämme, zu Werkholz geeignet, sind zu verkaufen. Näheres bei der Exped. d. Bl. 2139) Ein Wohnhaus am Lindenplatz und ein Acker, am Badenburger Fußpfad gelegen, 7/4 Morgen haltend, ist aus freier Hand zu verkaufen. Das Nähere ist zu «fragen bei G g. Sack, Wallthorstraße. 1540) Ein Badebüttchen ist zu ver- kaufen. Näheres bei der Exped. d. Bltts. 2155) Knochenmehl, phosphorsauren Kalk, künstlichen und ächten Guano empfiehlt ________________________Emil Pistor. 2143) Ein Causeuse mit 6 Stühlen ist wegen Mangels an Raum billig zu verkaufen. Näheres bei der Exped. d. Bl. 2152) Roggen-Kleie ist zu verkaufen bei Bäcker Steinberger, _____________________Löwengasse._______ Vermiet!) ungen. 2136) Drei möblirte Zimmer sind monatlich oder halbjährig an einzelne Herren zu vermiethen und kann, wenn es gewünscht wird, auch der Mittagstisch im Hause gegeben werden. Näheres-bei der Exped. d. Bl. 2129) Zwei Dachstuben sind mit oder ohne Möbeln zu vermiethen. Näheres bei der Exped. d. Bltts. 2130) Ein Familienlogis, bestehend aus zwei Zimmern, einem großen Cabinet, Küche und allen sonstigen Bequemlichkeiten, ist zu vermiethen bei _____Elias Meier, am Seltersweg. .2151) Ein möblirtes Zimmer ist zu vermiethen bei Bäcker Steinberger, ________________________Löwengasse. 2141) Bei mir ist ein kleines möblirtes Stübchen zu vermiethen. ________Wittwe Römer, Flügelsgasse. 2016) Ein freundliches Logis von 3 bis 4 Zimmern, verschließbarem Corridor nebst Küche rc., ist zu vermiethen und gleich zu beziehen. Wo? sagt Herausgeber dieses Blattes. 1881) Bei mir ist ein schönes, großes Zimmer mit heizbarem Cabinet und einem, zur Heerdeinrichtung passenden Kämmerchen zu vermiethen. Dr. Weber I. 2137) In Lit. C. Nr. 3 in der Nähe vom Kreuz ist eine Schlafstelle an einen soliden Menschen zu vermiethen.___________ 2144) Eine Familienwohnung und eine möblirte Stube sind zusammen, oder auch getrennt, zu vermiethen bei _____________Jacob Vogt, Bäcker. 2097) Das seither von Herrn Hofge- richts-Advocaten Fuhr bewohnte Logis ist zu vermiethen und am 15. November zu beziehen.________________H. Zimmer. 2090) Das von Frau Dr. Wittich seither bewohnte Logis, bestehend aus drei Stuben, Kammer rc., ist durch deren Wegzug am 1. November oder noch früher zu ver- miethen. Georg Plank, Neustadt. 2112) Ein möblirtes Zimmer ist zu vermiethen bei Büchsenmacher Dickore. 2162) In meinem Hause vor dem Wall- thor sind vom 1. October an zwei möblirte Zimmer zu vermiethen. Emil Roth. Vermischte Anzeigen Gut Heil! 2158) Den Bewohnern Gießens für die bei dem dritten mittelrheinischen Turn- ( feste uns Offenbachern zu Theil gewordene gastfreundliche Aufnahme unfern herzlichsten Dank; stets werden wir uns der dort verlebten Tage mit Freuden erinnern. Der Turnverein zu Offenbach. 2161) Bei der hiesigen Schützengesellschaft wird ein Scheibenzeiger und Lader gesucht. Lusttragende werden ersucht, sich bei dem Platzmeister, A. Dickor6, zu melden. 2142) Den freundlichen Bewohnern Gießens und besonders der wackeren Burschenschaft „kermLlllL" sagen wir hiermit für die überaus gastfreundschaftliche Aufnahme während der uns unvergeßlichen Festtage unfern aufrichtigen und herzlichen Dank. Turnverein „Germania“ _______________________in_Wetzlar. , Gut Heil! 2140) Wir fühlen uns gedrungen, den Bewohnern Gießens für die dort gefundene gastliche Aufnahme unserer Abgesandten den herzlichsten Dank auszusprechen; cs werden denselben die dort verlebten Tage stets eine angenehme Erinnerung sein. Namens der Seligenstädter Turngemcinde: I. I. Kleeblatt, I. A. Selzer, ______Turnwart.___________Schriftwart. Verloren! 2153) Die Nummer 30 der „Gartenlaube" von 1862 wurde am vorigen Montag verloren. Man bittet, dieselbe gegen eine Belohnung an die Revaction d. BlttS. abgeben zu wollen. Gießen, den 26. August 1862.________ Turn- und Gesangsest. 2138) Die am Sonntag Abend an der Festhalle abgegebenen Fest- Karten von Mitgliedern des Geiang- und Turnvereins können von heute bis Samstag den 30. August, jeden Tag von 1 bis 2 Uhr, auf dem Comptoir des Herrn TheodorKüch- ler abgeholt werden. Der Finanz-Ausschuß. 2145) Ein Kinderrädchen ist am 18. August auf dem Festplatze gefunden worden. Dasselbe kann gegen die Einrückungsgebühren in Lit. A. Nr. 118 abgeholt werden. 2119) Mehrere Zimmergesellen können bei dem Unterzeichneten dauernde Beschäftigung finden. I. Alker. Turn- und Gesang fr ft. 2160) Alle noch rückständigen Rechnungen bitten wir bis zum 6. September an Herrn Buchhändler Ricker abzugeben, und können spätere Anmeldungen wegen der aufzustellenden und übzuschließenden Rechnung keine Berücksichtigung finden. Gießen, den 24. August 1862. Der Finanz-Ausschuft. 2135) Den Einwohnern Gießens für die uns auf dem verflossenen Turnfeste bewiesene Gastfreunvschaft unv überaus herzliche Ausnahme unfern wärmsten Dank unv ein fröhliches Gut Heil. Bievenkopf, den 23. August 1862. Die Bievenköpfer Turner. Die Nummern 54 und 66 des hiesigen Anzeigeblattes werden zu kaufen gesucht. Die Expedition. Anzeige. 2128) Die Spar- und Leihkasse Lich nimmt Kapitalien jecer Große zu 4 pCt. und kann die Einzahlung jeden Freitag geschehen__________________________________ 2146) Eine noch in gutem Zustande sich befindliche Stubenthüre wird zu lausen ge- sucht. Von wem? sagt die Exped. d. Bl. 2157) Ein braver Pferdeknecht wird in Dienst gesucht. Näheres bei der Exped. d. Bl. 2147) Ein Sonnenschirm ist gefunden worden unv kann derselbe in Lit. D. Nr. 153 abgeholt werden. 2156) Ein braves Laufmädchen wird gesucht Seltersweg Lit. C. Nr. 146, zwei Stiegen hoch. 1 1OOO ftl. liegen ganz oder theilweise zum Ausleihen bereit. Wo? sagt die Expev. d. Bltts. Fremden-Register vom 21. bis 24. August 186 2. I n den Gasthäusern. Im Einhorn: Hr. v. Boni», Major v. Berlin; Hr. Schlechtenthal rn. Tocht., Prüf. v. Halle; Hr. Chan, Pserdehndlr. v. Bochum; Hr. Walter m. Fr., Justizr. ». Danzig; Hr. Schmidt, Partie. ». Dresden; Hr. Schmitz, Fabrikbes. v. Wien; Hr. Ränig, Gutsbef. v. Preßburg; Hr. Mühlheimer, Gastw. v. Cöln; Hr. Friedheim, Geh. Ralh v. Berlin; Hr. v. Deuall, Justizr. r>. Aachen; Hr. Mettenheimer, Reut. ».Stockholm; Hr. Baron v. GrüSky, Gutsbef. v. Moskau; Hr. Emmerich, Gaflw. v. Frankfurt; Hr. Siebert, Prof. v. Berlin; Hrn. Rent. PvmariuS v. Lindau, Schmitz v. Dufseldvrf u. Wilhelm v. Bvckenheim; Hrn. Kaust. Hahn v. Schlitz, Spannhacke v. Dülken, Kammer u. Schlesicke v. Berlin, Werner v. Gladbach, Schirmer v. Caffel, Sandmann v. Darmstadt, Henne v. Siegen, Bohnen v. Crefeld, Bradford a. England, Prälorius v. München, Werner v. Augsburg, Lämmer a. Schweden, Sangeshausen v. Neuß, Neuß v. Magdeburg, Spätmann v. Cöln, Heyer v. Mainz, Petermann v. Friedberg, Müller v. Gladbach, Knapp v. Stuttgart, Mayer v. Chemnitz u. Wittner, Gichhof, Sturm, Stürmer u. Jacobs v. Frankfurt. Im Kappen : Hrn. Reut. Müller v. Wald u. Heßlinger m. Fr. a. Mecklenburg; Hr. Graf v. Dußberg m. Bedien., Staatsminister a. Westphalen; Hr. Müller, Apvth. v. Wiesbaden; Hr. Winkler, Geh. Ober- Medicin.-Rath v. Darmstadt; Hr. Herzog, Gutsbef. v. Rudolstadt; Hr. Gerhardt, Techn. v. Salzungen; Hr. Mayer, Fabrik. ». Apolda; Fr. Bvlch U. Fr. Puchs v. Goltop; Hr. v. Helmolt, Slatlmstr. ». Darmstadt; Hr. Kaiser, Prof. v. Kopenhagen; Hrn. Rectoren Nowakoris u. Hornig v. Pesth; Hr. Wissenstern, Oberger.-Nath ». Göttingen; Hr. Gebhardt m. Kam., Affest, v. Battenberg; Hr. Walter, Secret, v. Iserlohn; Hr. Sybrand m. Fam., Mediein.-Rath v. Amsterdam; Hrn. Reni. v. Stoßtrupp v. Ham-' bürg, Bock v. St. Goar u. Hartgen v. Waltershausen; Hin. Gutsbef. v. Hanne a. Schlesien u. v. Murner in. Fr. a. Westphalen; Hr. Giebeter, Bergmstr. ». Wiesbaden; Hr. Kroh, Affeff. v. Usingen; Hr. Goldstein m. Fr., Rent. v. Cöln; Hr. Meyer, Beamt. ». Celle; Hr. Aubel, Maler v. Hamburg; Hr. Ritter, Fabrik, v. Hagen; Hr. Ruff, Gasiw. v. Lichten- fels; Hr. v. Krosy, Gutsbef. v. Eifurt; Fr. v. Haidstall v. Eisenach; Hrn. Kaust. Bmkner v. Saalberg, Homberg v. Fredeburg, Bois v. Ems, Haupt v. Hamburg, Hurm v. Bremen, Alneck v. Siegen, Theis v. Bielefeld, Buchter v. Stuttgart, Barthels v. Caffel, Feist v. Nordhausen, Simon v. Siegen, Winkhaus v. Lüdenscheidt, Jung v. Heubach, Bischofsheimer, Rvppel u. Khry v. Mainz n. Behrmann, Kirch u. Reis v. Frankfurt. Im Prinz Carl: Hr. Linmcke, Ger.-Rath v. Brilon; Hr. Möbius, Dr. phil. ». Asche,sieben; Hr. v. Schichter, Eiseub.-Beamt. v. Danzig; Hr. Theisen, Revis, v. Düsseldorf; Hr. v. Gersheim, Hauptm. u. Hr. p. Caroni, Rittmstr. v. Mainz; Hr. Bonvier, Rent. v. Paris; Hr. Mar- nitz, Jnspect. v. Posen; Hr. Raben, Archit. v. Falkenstein; Hr. Herfurth, Stud. v. München; Hr. Pläner, Anwalt v. Burghausen; Hr. ParlaSka, Prof. v. Prag; Hr. Bauer, Fabrik, v. Wetzlar; Hr. Rabior, Partie, v. Aachen; Hr. v. Braunsberg, Legat.-Rath v. Halberstadt; Hr. Hugardt, Stud. v. Berlin; Hr. Hage, Dr. phil. v. Leipzig; Hrn. Kaust. Ermeich v. Halle, Fvrdemann v. Pforzheim, Bertoch v. Hannover, Hinkel v. Wetzlar, Altenbahl v. Remscheidt, Rau v. Greifswalde, Klaubert v. Caffel, Lieb- Hardt v. Magdeburg, Krüger v. Leipzig, Geropp v. Halle, Dittmeher v. Stuttgart, Hahn v. Cöln ü. Hausmann, Hirsch, Siegmund u. Adler ». Frankfurt. Im Darmstädter Haus: Hr. Krug, Kelln, v. Speyer; Hr. Thome, Fuhrm. v. Hommertshausen; Hrn. Hopfenhndlr. Fay v. Holzhausen u. Oberndorfer v. Bamberg; Hr. Schwarz, Oecon. v. Echzell; Hrn. Kaust. Hofmann v. Mainz, Meyer v. Grünberg u. Volk u. Kling v. Hanau. Im deutschen Hof: Hr. Pitzmann, Kaufm. v. Pforzheim; Hr. Koch, Fuhrm. v. Lauterbach; Hr. Jochem, Verw. v. Ludwigshafen; Hr. Frabeck v. Biedenkopf; Hr. Werner, Kaufm. v. Bremen. In den Privathäusern. Bei Hrn. Univ.-Dicn. Zimmermann: Frl. Lindauer v. Heidelberg. — Bei Hrn. Dreckst. HenSler: Fr. Rinn m. Tocht. v. Bückenheim. — Bei Hrn. KreiSbauaufseher Schäcker: Hrn. Gebe. Grüninger v. Butzbach. — Bei Hrn. Louis Pimper II. : Fr. Kohlermann v. Darmstadt. — Bei Hrn. Prof. Dr. Kopp : Fr. Heyme v. Bremen. — Bei Fr. Psarr. Keil Wittwe: Hr. Heinbuch m. Tocht. v. Marburg u. Fr. Reinhardt m. Sohn u. Tocht. v. Gladenbach. — Bei Fr. Bvtenmstr. Barth: Fr. Psarr. Jttmann m. Tocht. ». Großbieberau. — Bei Hrn. Lehr. Schmidt: Hr. Becker m. Tocht., Posth. u. Frl. Starck v. Battenberg. — Bei Hrn. Hofger.-Advoc. Dornseiff : Hr. Truwpert, Kamm.-Affeff. v. Affenheim. — Bei Hrn. I. Merkel: Frl. Müller v. Darmstadt. — Bei Hrn. Gürtl. Messer ; Hr. Neuland v. Schlitz. — Bei Hr». Hofger.-Nalh Dr. Müller: Fr. Oberapp.-Ger.-Rath Müller v. Darmstadt. — Bei Hrn. Ludw. Schäfer; Fr. Seiler v. Aachen. — Bei Hrn. Schuhm. H. Dietz: Frl. Erb v. Herborn. — Bei Hrn. Barbier Weber : Hr. Weber in. Fr. ». Offenbach. — Bei Hrn. Buchdrnckereibes. Oltmann : Hr. Schmitt m. Fr., Mitpred. v. Biedenkopf u. Frl. Werner v. Friedberg. — Bei Hr». Fabrik. Müller: Hr. Stähler m. Fr. v. Cöln. Wasserwärure der Lahn. Samstag den 23. Aug. 16 Grav. Sonntag „ 24. „ 15 „ Montag „ 25. „ 15 „ Dienstag „ 26. „ 14% „ L. C. Rsibsamen, Schwimmlehrer. Fruchtpreise von nachbenannten Städten und Fruchtmärkten. Druck unv Lerlag ver Brühl'schen Univ.-Buch- und Steindruckerei sFr. Ehr. Pietsch) in Gießen. O r t und Datum. Waizen. Korn. G e r st e. Hafer. Kartoffeln. Verkauft Mittelpreis vom Malter. Verkauft Mittelpreis vom Malter. Verkauft Mittelpreis vom Malter. Verfällst Mittelpreis vom Malter. Verfällst Mittekpreis vom Malter. Di 1fr. Pfund st. ft. Mltr. Pfund st. fr. Mltr. Pfund st- fr. Mtr. Pfund st- fr. Mltr. Pfund st. rr. Gießen, 22. August .... 48j 200 11 53 5j 180 9 12 160 6 50 12 120 5 — — 200 — — K^ruiwerg, 23. „ .... 190; 200 11 3 189] 180 8 20 281 160 6 36 85 120 4 32 — 200 — — L/tainz, 22. " .... ■— 200 12 8 — 180 9 7 200 7 20 — 120 5 3 — 200 — —