Nächsten Mittwoch erscheint kein Anzeigeblatt. __________________________________Die Expedition. AnzeigeblM für die Stadt und den Kreis Gießen. Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. — Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 st. 36 ft., für Auswärtige tritt der vorschriftsmäßige Postaufschlag hinzu. — Auswärts abvnnirt man fich bei allen Postämtern. — In Gießen bei der Erpedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1). JVi 66 Samstag -en 16. August 1862. Amtlicher Theil. Bekanntmachung, den Verkauf von Salz zu landwirthschaftlichen und gewerblichen Zwecken betreffend. Um die Anwendung von Salz zu landwirthschaftlichen Zwecken zu erleichtern und das Bedürfniß verschiedener Gewerbszweige zu begünstigtem Salzbezug zu berücksichtigen, treten vom 1. September d. I. an folgende Einrichtungen in Wirksamkeit. §. 1. Eine Abgabe von Salz zu ermäßigtem Preise findet statt: 1) an Lancwirthc, welche Vieh besitzen, zur Viehfütterung oder Düngung, 2) an Gewerbtreibende, welche die nach §. 4 zu begünstigtem Salzbezug zugelassenen Gewerbe betreiben, zur Verwendung in ihrem Gcwerbsbetrieb. Ein besonderes Dung salz wird nicht abgegeben, indem solches aus Viehsalz durch Vermengung mit anderen Dungstoffe» bereitet werden kann. Der Handel mit sogenanntem Dungsalz, sowie die Einfuhr desselben zum Verbrauch im Großherzogthum, ist verboten. §. 2. Das hiernach zum Verkauf kommende Vieh- unv Gewcrbesalz besteht bis auf Weiteres aus einer Mischung von gewöhnlichem Kochsalz mit Kochsalz von geringerer Sorte und einem Zusatz von ’/4 Procent (8 Loth auf den Gentner) gepulvertem rothen Thon (Röthel). Die Verpackung besteht in plombirten Säcken von Packleinwand. §. 3. Das Vieh- und Gewerbesalz kann sowohl aus den Salzmagazinen, als auch aus den besonders bekannt zu machenden Verkaufsstellen bezogen werden, und zwar entweder in Säcken zu 200 Pfund gegen Zahlung von 4 Gulden, oder in Säcken zu 50 Pfund gegen Zahlung von Einem Gulden 6 Kreuzer. In beiden Fällen verbleibt der Sack von Packleinwand dem Käufer. e* Es ist gestattet, daß zwei Personen zusammen einen Sack Salz kaufen. §. 4. Der Bezug des im §. 2 bezeichneten Salzes zu den im §. 3 angegebenen Preisen wird zur gewerblichen Verwendung gestattet: 1) für die Lederbereitung, 2) für die Seifebereitung. Es bleibt Vorbehalten, diese Bewilligung auch auf andere Gewerbe, welche zur Erhaltung der Concurrenz mit dem Ausland einen begünstigten Salzbezug bedürfen sollten, auszudehnen, unter Umständen auch noch weiter gehende Begünstigungen zu gewähren. Ebenso bleibt Vorbehalten, statt der im §. 2 vorgesehenen Denaturirung mit Röthel eine andere Art der Denatunrung eintreten zu lassen, wenn solches nach den Verhältnissen des betreffenden Gewerbsbetriebs Wünschenswerth und zulässig erscheint. §. 5. Die Zahlung ist bei dem Empfange des Salzes bggr zu leisten. Ueber Bezüge außerhalb des Orts der Verkaufsstelle werden Quittungen ertheilt, welche als Transportscheine dienen sollen und das Salz auf dem Transporte begleiten müssen; auch dürfen die plombirten Säcke bis zum Wohnorte des Empfängers nicht geöffnet werden. §. 6. Von den Salzmagazinen sowohl als von den ■§. 3 erwähnten besonderen Verkaufsstellen kann das Vieh- und Gewerbesalz in der Regel nur an die Bewohner derjenigen Orte abgegeben werden, welche denselben nach der jeweilig bestehenden Ein- theilung in Magazinsbezirke bezüglich des Kochsalzbezugs zugetheilt sind oder demnächst besonders zugetheilt werden. §. 7. Landwirthe und Gewerbtreibende, welche das bezogene Vieh- oder Gewerbesalz zu anderen Zwecken als zur Vieh-Fütterung oder Düngung, beziehungsweise als zum Betriebe ihres Gewerbes verwenden, oder solches an andere Personen abgeben, oder gegen die Vorschriften des §. 5 fehlen, können für die Folge von dem Bezüge des Vieh- und Gewerbesalzes ausgeschlossen werden, abgesehen von-dcn weiter verwirkten gesetzlichen Strafen. §. 8. Es soll möglichst dafür gesorgt werden, daß bei allen Salzmagazinen und, soweit es sich um den gewöhnlichen Bedarf handelt, auch bei den besonderen Verkaufsstellen stets die erforderlichen Quantitäten an Vieh- und Gewerbesalz bereit gehalten sind. Bei den letzteren sind Quantitäten von mehr als 4 Gentnern, deren Bezug den Verkaufsstellen nicht bereits bekannt war, wenigstens 14 Tage voraus anzumelden, wenn nicht von der Verkanfsstelle selbst ein kürzerer Termin als zulässig angegeben wird. §. 9. Die Bestimmungen der Bekanntmachung vom 1. April 1853, den Viehsalzverkauf an Landwirthe betreffend, treten außer Wirksamkeit. Darmstadt, den 26. Juli 1862. Großherzogliches Ministerium der Finanzen. In Verhinderung des Ministers: 8.* SStegeleben. Fabricius. Bekanntmachung. Am 4. d. Mts. ist im Gießener Stadtwalde, nahe an der Licher Straße, ein schwarzseidener Filzhut und eine weiße Schildkappe gefunden und an die Großherzogliche Bürgermeisterei Hausen abgeliefert worden. Der Eigenthümer wird aufgefordert, sich binnen 3 Wochen bei der genannten Bürgermeisterei zu melden, widrigenfalls diese Gegenstände an den Finder zurückgegeben werden. Gießen, am 14. August 1862. Großherzogliches Kreisamt Gießen. K ü ch l e r. Polizeiliche Bekanntmachung. Das Turn- unb Sängerfest zu Gießen betreffend. Bei dem großen Andrange von Menschen, der (bei günstigem Wetter) während der bevorstehenden Festtage stattfinden wird, wird Jedermann dazu beitragen müssen, daß der freie Verkehr nicht gestört werde. Auf den Straßen, insbesondere auf denen, durch welche die Festzüge gehen, dürfen keine Fuhrwerke aufgestellt werden. Die Gastwirthe haben dafür zu sorgen, daß die Wagen der in ihren Wirtschaften einkehrenden Fremden in den Höfen, oder an solchen Orten, wo sie den freien Verkehr nicht stören, untergebracht werden. Es wird gestattet, solche Fuhrwerke auf den Schlachthausplatz, im Nothfalle auch hinter die Kirche zu stellen. Da der Zug sich durch viele Straßen bewegt, kann er von allen Zuschauern gesehen werden, wenn sie sich angemessen vertheilen. Es wird anempfohlen, sich zunächst auf die freien Plätze und in die breiteren Straßen — nicht in die engeren Straßen — zu stellen. Die Zuschauer dürfen nicht neben dem Zuge herlaufen, weil hierdurch ein störendes und nachtheiliges Gedränge verursacht werden würde. Jeder, welcher den Zug von der Straße aus sehen will, bleibe auf dem einmal genommenen Platze stehen bis der Zug vorüber ist. Die Eltern werden dafür zu sorgen haben, daß kleine Kinder sich nicht in die größeren Menschenmassen mischen. Ei« störendes Umlagern der Festhalle und des Festplatzes ist zu vermeiden. Den Anordnungen der Festordner und der zur Führung der Aufsicht bestellten Männer muß willig Folge geleistet werden. Die Eltern, Dienstherrschaften und Handwerksmeister werden ersucht, ihre Kinder, Dienstboten, Gewerbsgehülfen und Lehrlinge auf diese Anordnungen aufmerksam zu machen. Gießen, den 15. August 1862. Großherzogliche Polizeiverwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen. Nover. Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen. Besondere Bekanntmachungen. Die Vergebung von Waisenkindern in Erziehung und Pflege. ■ 2001) Es sollen mehrere Waisenkinder von 7—12 Jahren in Erziehung und Pflege gegeben werden. — Diejenigen, welche auf die Uebernahme solcher Kinder reflectiren, wollen ihre Anerbietungen in der Kürze hier machen. Gießen, den 7. August 1862. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. Vogt.__________ Markt-Anzeige. 2058) Man bringt hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß die für die hiesige Stadt bestimmten zwei Vieh- und Krämermärkte, welche im Landkalender nicht eingetragen sind, an den bestimmten Tagen, als am 21. August und 26. November l. I., abgehalten werden. Butzbach, am 13. August 1862. Großherzogliche Bürgermeisterei Butzbach. Küchel. Versteigerungen. Verpachtung von Weiden-Nutzungen. 2059) Mittwoch den 20. d. Mts., Vormittags 8 Uhr, soll der Korbweidenschnitt aus den fisealischen Pflanzungen an der Lahnstrecke von Gießen bis Naunheim an die Meistbietenden für das laufende Jahr verpachtet werden. Die Zusammenkunft ist auf der Lahn- brücke dahier. Gießen, am 14. August. 1862. Großherzogliches Kreisbauamt Gießen. Holzapfel. 2055) Die Buchbinderarbeit von acht Registern zu Hypothekenbüchern soll nach vvrgelegt werdendem Muster Dienstag den 2. September d. I., Vormittags 10 Uhr, unter den alsdann bekannt gemacht werdenden Bedingungen, an den Wenigstnehmenden in Aecord gegeben werden, weßhalb sich Steigliebhaber zur benannten Stunde in dem Aetuariate des unterzeichneten Gerichts einfinden wollen. Hungen, am 12. August 1862. Großherzogliches Landgericht Hungen. I. V. d. L.: Ceßner, Landger.-Assessor. 2064) Freitag den 29. d. Mts., Vormittags 11 Uhr, soll auf hiesigem Rathhaufe das am Dome gelegene 2stöckige, viele Räumlich- leiten enthaltende, sog. Wacht- und Stadt-Waage-Gebäude aus den Abbruch öffentlich meistbietend verkauft werden. Dasselbe ist kaum 80 Jahre erbaut, steht vorzüglich gut im Holz und ist überhaupt auf*6 Beste erhalten, so daß es sich zur Errichtung eines geräumigen Gebäudes sehr wohl eignet. Wetzlar, den 13. August 1862. Der Bürgermeister: W a l d s ch m i d. Feilgebotenes. i Geschäft in Ftachsgsrnen (Handgespinnst.) Zu billigen Beziehungen von leinenen Handgarnen, — ein bedeutendes hiesiges Landesproduct, — sorgfältig sortirt, nach Qualität, Farbe und Gewicht, empfiehlt sich F. A. Büttner in Hildesheim _________________________________________________________(Hannover.) 2019) Außer unferm Champagner, Rhein- und Mosel- Ar ousseur empfehlen wir unser Lager in reingehaltenen Rhein- und anderen Weinen hiermit bestens und erlauben uns, das verehrte Publikum auf 2 Sorten, weißen und rothen, von vorzüglicher Güte, per Schoppen 15 kr., besonders aufmerksam zu machen. I. A. Busch Söhne. Die Versteigerung von Fichten bei der Stadt Gießen. 2085) Nach Abhaltung des Turn- und Sängerfestes dahier sollen die für dasselbe von der Stadt abgegebenen Fichten-Bäume, etwa 2000 Stück, Freitag den 22. u. Samstag den 23. d. Mts., Morgens 9 Uhr, an den Häusern versteigert werden. — Die betreffenden Häuserbesitzer werden daher er- sucht, die erhaltenen Bäume bis nach abgehaltener Versteigerung an den Häusern stehen zu lassen. Gießen, den 15. August 1862. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. ____________ Vogt.___________ 2065) Montag den 25. August, Nachmittags 2 Uhr, soll auf dahiesigem Rathhause auf Ansuchen des Schloffermeisters Ludwig Karl Burck- hardt dahier das demselben zustehende Wohnhaus nebst Gärten an den Meistbietenden versteigert werden, als: Flur Nr. Q^lftc. 68 Hofraithe, bestehend aus Wohnhaus in den Neuen- bäuen, /784 8 Hofraum, Lagerhaus in der Sonne, 2%79 1 76 Garten am untersten Rie- gelpfad, 1. Klasse, 40/199u. 244 l Garten imGartfeld, I.Clss, 199a 248 Wiese daselbst, %2., %3. Classe, giebt 3 fl. 47 kr. ! Grundrente, und werden Steiglicbhaber hiermit eingela- den, sich um die bestimmte Stunde einzufinden. Gießen, den 14. August 1862. In Auftrag: __________Weidig, Ortsgerichtsmann. 2056) Donnerstag den 21. d. Mts., Nachmittags 3 Uhr, läßt die Frau Präceptor Rumpf Wittwe von hier 18 gute Bienenstöcke öffentlich meistbietend versteigern. Die Versteigerung findet am Bienenstände in dem zum ersten Schulhause dahier gehörigen Hausgärtchen Statt. Großen-Buscck, den 12. August 1862. _____________Müller, Bürgermeister. Arbeitsversteigerung. 1979) Montag den 1. September d. I., Morgens 10 Uhr, soll zu Birklar die Chausstrung des Vicinalwegs zwischen Birklar und der von Lich nach Hungen führenden Provinzialstraße in fünf Abtheilungcn, ä 130 Klftr. lang, unter den im Termin bekannt gemacht werdenden Bedingungen, an die Wenigstnehmenden in Accord gegeben werden. Der Voranschlag beträgt 984 fl., wobei noch besonders bemerkt wird, daß das Baumaterial aus leicht zu bearbeitenden Basaltsteinen besteht. Villingen, den 4. August 1862. Pfarrer, Bezirksbauaufseher. 2069) Papier-Laternen, gemalte Fähnchen und gemachte Eichenlaub-Bouquets auf Herren-Hüte empfiehlt Georg Röber. 2061) Mein Lager reingehaltener spani- >cher und französischer Weine, rother und weißer Rhein-Weine, in Fässern und Flaschen, bringe ich hiermit in empfehlende Erinnerung. C. W. Dietz, am Markt. Z Soda-Wasser, Limonadegaxeu sc und Selterswasser in Flaschen bei Höpfner-Dannenberg. ß Rettig Bonbons für Husten und Brustleiden von Drescher & Fischer in Mainz: Lose, per Pfund ä 56 kr., Paqucte.....ä 14 „ Schachteln.... h 18 „ Alleinverkauf bei C. W. Dietz, am Markt, in Gießen. 1960) Einige Birken- und Hainbuchen- Stämme, zu Werkholz geeignet, sind zu verkaufen. Näheres bei der Exped. d. Bl. Turn- und Gesangfeft- Wein-Verkauf. 2048) Durch den directen Einkauf von Producenten ist es mir möglich, reingehaltene Weine, die Hess, halbe Maas ohne Flasche: 1861r zu 42 kr., 1859r zu 30 kr., 1858r zu 20 kr. über die Straße zu verzapfen. _______________________P h. Leib. 2060) Feinstes Schwung- und Vorschußmehl, sowie Prima-Schweizer- Käse, empfiehlt billigst C. W. Dietz, am Markt. 2030) Dem Wunsche meiner verehr- lichen Gäste nachzukommen, verzapfe ich in meiner Localität auch Wein. Louis Busch Wittwe. 1540) Ein Badebüttchen ist zu verkaufen. Näheres bei der Exped. d. Bltts. 2087) Schwarz-Roth-Gold-Dand, Eichenlaub-Sträußchen, Turner- Nadeln ic. empfiehlt billigst ___________________3 H. Fuhr. 2068) 20 Fuder schönes Gerstenstroh nud 6 Fuder Kornstroh sind gebund-, wie auch fuderweise, zu verkaufen bei Emil Loos. Vermiethungen. 1881) Bei mir ist ein schönes, großes Zimmer mit heizbarem Cabinet und einem, zur Heerdeinrichtung passenden Kämmerchen zu vcrmiethen. Dr. Weber I. 2084) In der Flügelsgaffe Lit. A. Nr. 73 ist ein möblirtes Zimmer zu vermiethen. 2090) Das von Frau Dr. Wittich seither bewohnte Logis, bestehend aus drei Stuben, Kammer rc., ist durch deren Wegzug am 1. November oder noch früher zu ver- miethen. Georg Plank, Neustadt. 2029) Eine Stube und Cabinet, mit oder ohne Möbeln, ist zu vermiethen bei ________________ G g. Reiber. 2016) Ein freundliches Logis von 3 bis 4 Zimmern, verschließbarem Corridor nebst Küche ic., ist zu vermiethen und gleich zu beziehen. Wo? sagt Herausgeber dieses Blattes.________________ 1969) Zwei möblirte Zimmer sind zu vcrmiethen in Lit. B. Nr. 117. Vermischte Anzeigen. 2071) Ich nehme Bezug auf meine Annonce vom 25. Januar d. I. und theile dem geehrten Publikum mit, daß Bäcker Christian Lampus, nachdem derselbe durch einen Geistlichen vor den schweren Folgen des Meineides feierlichst verwarnt worden war, am 31. Juli den Schiedseid ausgeschworen hat. Georg Lampus, am Kreuz. Turn- und Gesangfest. , 2070) Nachstehend theilen wir die Ordnung des am 17. und 18. August 1862 stattfindenden Festzuges, zerfallend in drei Hauptabtheilungen, mit. Erster Festtag. Erster Zug. Reiter. Trommler. Musik. Eine Abtheilung des Fest. Ausschusses. Erster Festpräsident mit Begleitung. Abtheilung Fest. Ausschuß. Bürgerwehrfahne mit Begleitung. Stadtvorstand. Ehrengäste. Turner. Zweiter Zug. Trommler. Musik. Abtheilung Fest-Ausschuß. Zweiter Festpräsident mit Begleitung. Abtheilung Fest-Ausschuß. Studenten. Sämmtliche Sänger. Turner. Dritter Zug. Trommler. Musik. Abtheilung Fest-Ausschuß. Turnwart mit Begleitung. Abtheilung Fest-Ausschuß. Turner. Turnende Schuljugend. Turner. Reiter. Zweiter Festtag. Für den zweiten Festtag gilt dieselbe Ordnung des Festzuges. Nur werden am zweiten Festtage eine Abtheilung Damen an der Festhalle begrüßt und durch den Zug auf den Festplatz begleitet werden. Dieselben reihen sich im zweiten Zug unmittelbar hinter dem Fest-Ausschuß ein. ____________________________________Der Fest - Ausschuß. Turn- und Gesangfcst. Das Jugendfest, Dienstag den 1V August 1862. 2062) Der Fest-Ausschuß bringt hiermit die Ordnung des Jugendfesies zur öffentlichen Kenntniß: Die Theilnehmer finden sich Dienstag den 19. August, Mittags 1 2 Uhr, vor dem Wallthor ein, von wo der Festzug sich durch die Wallthor- straße über den Markt und das Kreuz nach dem Neuenweger Thor und alsdann nach dem Philosophenwalde bewegt. Dort beginnen, nach einer Ansprache an die Jugend, auf den achtzehn durch aufgehängte Tafeln bezeichneten Spielplätzen die Preis- und Vergnügungsspiele, deren es folgende sinb: Wettlaufen, Ringen, Gerwerfen, Arrnbrustschießen, Blasrohrschießen, Stcrn- schießen. Klettern, Springen in die Höhe und Weite, Steinstoßen, Sacklaufen, Wurstzchuappen, Stechvogel, Hahnenschlag, Rundball, Jacob wo bist du? Hinkkampf, Seilziehen und Handlaufen, Schaukeln. Die einzelnen Züge bctheiligen sich an je sechs Spielen. Nach den vier ersten Spielen ist eine Ruhestunde eingesetzt, in welcher es den Knaben gestattet ist, sich zu ihren Angehörigen zu begeben. Jedoch ersucht man die Angehörigen, zumal der jüngeren Knaben, diese, sobalv das Ende der Ruhezeit durch drei Schüsse angegeben wird, wieder an ihre Sammelplätze zu bringen, damit die Spiele ohne Aufenthalt und Störung ihren Fortgang nehmen können. Außerdem wird bemerkt, daß während eben dieser Pause Jur dre- jenigen geübteren Knaben, welche zu diesem Zweck bei dem Ausschuß des Jugendfestes sich vorher haben einschreiben und prüfen lassen, an Reck, Barren und Bock ein Preisturnen stattfinden wird. Die Preise in den Spielen werden auf den einzelnen Spielplätzen sogleich nach Beendigung der einzelnen Spiele vertheilt, nur die Turnpreise erst unmittelbar vor der Heimkehr. Zugleich wird darauf aufmerksam gemacht, daß in den Spielen jeder Knabe nur Einen Preis erhalten kann; doch wird, wer in mehreren Spielen eines Preises für würdig befunven worden, öffentlich belobt: nur in dem Fall, daß ein Knabe, ter tm Spiel einen Preis erhielt, sich auch im Turnen auszeichnet, kann Einer zwei Preise bekommen. Nach Beendigung der Spiele geordneter Heimzug und Entlassung der Knaben auf dem Brand. Schließlich ersucht der Fest-Ausschuß dringend alle Besucher des Festes, dicht durch zu nahes Andrängen an die Spielplätze die Ordnung und die Entwicklung der Spiele zu gefährden, und besonders durch zeitiges Ausweichen die Wechsel der verschiedenen Züge möglichst zu erleichtern. i Namens des Fest-Ausschusses: Dr. Buchner. Curschmann. Jung. Dr. Köhler. Rübsamen. Dr. Schwabe, Turn- und Zesilngfest. 2073) Da es höchst nothwendig erscheint, daß der Abgang des am Sonntag den 17. August stattfindenden Festzuges nicht verzögert wird, dieser Abgang aber vor Ankunft der Sänger unv der das Fest-Conccrt besuchenden Turner n>ch geschehen kann, so machen wir ganz besonders darauf aufmerksam, daß das Concert präcis 2 Uhr seinen Anfang nimmt, |c , daß während der Musik- und Gesangstücke die Eingangsthüren geschlossen und nur in den Zwischenpausen geöffnet Turn- u n d Ges a n g l e st. 2074) Die Herren Ehrengäste werden gebeten, sich am Sonntag und Montag Mittag, nnze Zeit vor Abgang des Festzuges an der Festhalle versammeln zu wollen, woselbst sie durch einige .utitflüeDec des Hch - Ausschusses abgeholt werden.Der