für die Stadt und den Kreis Gießen. Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. — Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 fl. 36 fr., für Auswärtige tritt der vorschriftsmäßige Postaufschlag hinzu. — Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. — In Gießen bei der Expedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1). M 73. Mittwoch -en 10. September 1862. P o liz eit aren für den Kreis Gießen, und zwar: 1) für die Provinzialhauptstadt Gießen: F l e i s ch t a r e. Ochsenfleisch . . Kuhfleisch Rindfleisch Kalbfleisch . .......... Schweinefleisch . . Hammelfleisch . . . Schaaffleisch Leberwurst Bratwurst . . . . . Schwartenmagen . . Blutwurst geräucherter Speck Schinken ........... Dörrfleisch .......... 2) Für die ist der Laib Brod per Pfund kr. „ „ 17 „ „ 14 „ „ 11 !> 1> 9 „ u 18 „ „ 14 „ „ 10 „ „ 18 u h 22 n u 18 „ „ 20 u ii 30 n u 26 per Pfund Rindsfett . „ Niercnfett ............ „ Schweineschmalz . „ desgleichen ausgelassenes ....... „ Brodtare. Pfund 2/ ordinäres z */s Gerste- und / , , 4 s Brod aus j 2/s Korn-Mehl \ • 2 ( gemischtes | y2 Walzen- und . . 4s Brov aus / % Korn-Mehl i De| Loth Quint 5 — Wasserweck 4 — Milchbrod . andern Städte und Orte des Kreises und das Pfund Fleisch um 2 .Heller billiger. fr. 20 24 24 28 kr. ez 13z 7z 15 1 1 Anmerkung: Bei einer Quantität Fleisch von 10 Pfund dürfen im steigenden und fallenden Berhältniß nicht mehr als 1*/, Pfund Zugabe befindlich sein. A m t l i ch e r T h e i l. Ges e tz, d i e Presse betreffend. (Schluß.) Art. 6 2. Die Herausgabe einer cautionspflichtigen Druckschrift darf erst dann erfolgen, wenn die Bedingungen, an welche das Recht hierzu geknüpft ist, vollständig erfüllt sind. Wer eine cautionspflichtige Druckschrift redigirt, verlegt oder druckt, bevor die Caution bestellt oder zeitig ergänzt ist, hat eine Strafe von fünf bis einhundert Gulden verwirkt. Art. 6 3. Jede periodische Druckschrift, welche Anzeigen aufnimmt, soll von den öffentlichen Behörden zur Kundmachung amtlicher Erlasse gegen Vergütung der üblichen Einrückungsgcbühren, soweit nicht nach den bestehenden Vorschriften die unentgeltliche Aufnahme gefordert werden kann, in Anspruch genommen werden können. Art. 6 4. Gerichtliche Entscheidungen, welche aus Anlaß einer periodischen Druckschrift erlassen worden sind, müssen von dem Herausgeber derselben auf Anordnung der Behörde, welche jene Entscheidungen erlassen hat, unentgeltlich und ohne Zusätze und Bemerkungen eingerückt werden. Sind derartige Entscheidungen durch Ehrcnverletzungen veranlaßt, so sind die Betheiligten befugt, deren Veröffentlichung zu beantragen, und cs hat das Gericht über Zulässigkeit des Antrags zu entscheiden und dessen Vollzug festzusetzen. (Veral. auch Artikel 318 des Strafgesetzbuchs.) Für amtliche oder amtlich beglaubigte Berichtigungen oder Widerlegungen in einer periodischen Druckschrift vorgebrachter That- sachen soll der betheiligten Behörde oder Privatperson mindestens der Raum des Artikels, der zu der Entgegnung Anlaß bot, kosten- frei und in einer der be.den nächsten, nach erfolgter Aufforderung erscheinenden Nummern zur Verfügung gestellt werden. , A rt. 6 5. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen der Artikel 63 und 64 werden mit einer Geldbuße von fünf bis fünfzig Gulden geahndet, unbeschadet des Rechtes der zuständigen Behörde, den Zuwiderhandlungen durch die geeigneten Zwanqs- maßregeln zur Erfüllung der ihm obliegenden Verbindlichkeiten anzuhalten. Art. 6 6. Die Polizeibehörden und die Gerichte sind befugt, zum Behuf der Einleitung des hierauf alsbald anzuregenden Strafverfahrens Druckschriften und die zu ihrer Vervielfältigung bestimmten Platten und Formen mit Beschlag zu belegen. Wer Druckschriften, welche wegen strafbaren Inhaltes oder wegen Übertretung der Artikel 49 und 55 mit Beschlag belegt worden sind, verbreitet oder durch anderweiten Abdruck vervielfältigt, wird, vorausgesetzt, daß ihm die verfügte Beschlagnahme bekannt gemacht oder diese zur öffentlichen Kenntniß gebracht worden war, mit einer Geldbuße von fünf bis fünfziq Gulden oder Gefängniß bis zu vierzehn Tagen bestraft. Art. 67. Veröffentlichungen von Gerichtsacten, Gerichtsverhandlungen, von Verhandlungen anderer Behörden oder politischer Körperschaften, dann über Truppenbewegungen und VerMidigungsmittel des Landes oder des deutschen Bundes in Zeiten von Kriegsgefahr oder inneren Unruhen können von der zuständigen Behörde aus Rücksichten für den öffentlichen Dienst oder die Staats- interessen verboten oder beschränkt werden. Art. 6 8. Wer den Bestimmungen des vorhergehenden Artikels zuwiderhandelt, verfällt in eine Strafe von fünf bis fünfzig Gulden, vorausgesetzt, daß in dem von der zuständigen Behörde erlassenen Verbot die Übertretungen nicht mit einer härteren Strafe bedroht sind. Dritter Abschnitt. Allgemeine Bestimmungen. Art. 69. Gegen jeden der in dem Artikel 43 genannten Gewerbtreibenden ist von dem zuständigen Richter (Artikel 8) auf den Verlust der Befugniß zum Gewerbebetriebe zu erkennen: l) wenn der Verlust der staatsbürgerlichen Rechte gegen einen solchen Gewerbtreibenden eintritt, oder, wenn derselbe überhaupt wegen Diebstahls, Unterschlagung, Fälschung ober Betrugs verurtheilt wird; 2) wenn gegen denselben innerhalb zw.ier Jahre eine dreimalige Vcrurtheilung zu Correctionshausstrafe wegen Preßvergehen erfolgt, bei der dritten deßfallsigm Verurtheilung. Es kann dagegen von dem zuständigen Richter auf den Verlust zum Gewerbebetriebe gegen einen solchen Gewerbtreibenden erkannt werden, wenn gegen ihn innerhalb zweier Jahre eine dreimalige Verurtheilung zu' Gcfänqnißstraft wegen Preßveraeben erfolgt, bei der dritten deßfallsigen Verurtheilung. Art. 70. Wer eines der in Artikel 43 bezeichneten Gewerbe, nachdem die Eoncession durch richterliches Erkenntniß eingezogen ist, betreibt, verfällt in die im Artikel 181 des Polizeistrafgesetzes angedrohte Straft. Art. 71. Wenn wegen des strafbaren Inhalts einer Zeitung oder periodischen Druckschrift innerhalb zweier Jahre eine dreimalige Verurtheilung stattgefunden hat, so kann von dem Gericht, welches die dritte Verurtheilung ausspricht, zugleich auf Verbot des ferneren Erscheinens der Druckschrift, wenn solche im Jnlande erschienen ist, und der ferneren Verbreitung der im Auslande erscheinenden Druckschrift erkannt werden. Zuwiderhandlungen gegen dieses öffentlich bekannt zu machende Verbot werden, vorbehältlich der durch die Verbreitung von Schriften strafbaren Inhalts etwa verwirkten Strafen, mit einer Geldstrafe von zehn bis einhundert Gulden geahndet. Art. 72. Wenn in einer außerhalb des Großherzogthums erscheinenden Zeitung oder periodischen Druckschrift eine nach den Gesetzen des Großherzogthums strafbare Handlung verübt, insbesondere auch, wenn den Vorschriften in Artikel 63 und in dem letzten Absätze des Artikels 64 des gegenwärtigen Gesetzes entgegengehandelt wird, und der Rebacteur, Drucker, Verleger oder Herausgeber auf die zum Behufe der Untersuchung oder des Vollzugs der erkannten Strafen durch Zustellung oder, falls die Bewir- kung derselben mit zu großen Schwierigkeiten verbunden ist, durch einmalige öffentliche Bekanntmachung an ihn ergehende Ladung innerhalb der anberaumten Frist sich nicht stellt, so kann die Verbreitung der Zeitschrift durch das Ministerium des Innern verboten werden. Dieses Verbot hat erst dann zu erfolgen, wenn eine gerichtliche Bescheinigung über das Vorhandensein der ihm zu Grunde liegenden Voraussetzungen erhoben worden ist. Wer ungeachtet eines solchen im Regierungsblatt veröffentlichten oder ihm besonders bekannt gemachten Verbots vor Zurück- nähme desselben jene Zeitung oder Zeitschrift verbreitet, wird mit einer Geldstrafe von zehn bis fünfzig Gulden belegt, vorbehältlich der durch die Verbreitung von Schriften strafbaren Inhalts etwa verwirkten Strafen. Das Verbot soll auf demselben Wege, auf welchem es ergangen ist, zurückgenommen werden, sobald durch Bescheinigung des Gerichts dargethan wird, entweder, daß ein freisprechendes Erkenntniß erfolgt, oder dem verurtheilenden Erkenntnisse vollständig Genüge geleistet ist. Art. 7 3. Ist gegen eine Nummer, ein Stück oder Heft einer ausländischen Zeitung oder Zeitschrift nach Artikel 6 die Vernichtung erkannt worden, so kann das Ministerium des Innern gleichzeitig das Verbot der ferneren Verbreitung der betreffenden Zeitung oder Zeitschrift aussprechen. Im Fall der Zuwiderhandlung gegen dieses im Regierungsblatt zu veröffentlichende Verbot finden die Strafbestimmungen des vorhergehenden Artikels Anwendung. Art. 74. Auf die in dem zweiten und dritten Abschnitt des gegenwärtigen Gesetzes mit Straft bedrohten Übertretungen finden die in dem ersten Theile des Polizeistrafgesetzes enthaltenen Bestimmungen Anwendung. Art. 75. Den Druckschriften im Sinne des gegenwärtigen Gesetzes werden gleichgestellt alle auf mechanischem Wege irgend einer Art vorgenommene Vervielfältigungen von Schriften, bildlichen Darstellungen mit oder ohne Schrift, und von Musikalien mit Text oder sonstigen Erläuterungen. Art. 7 6. Die Verordnung vom 4. Oktober 1850, die Vervielfältigung und Verbreitung von Druckschriften u. s. w. betr., und die Verordnung vom 7. April 1856 werden außer Wirksamkeit gesetzt. Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und beigedrückten Großherzoglichen Siegels. Darmstadt, den 1. August 1862. (L. S.) LUDWIG. v. Dalwigk. v. Linde los. Betreffend: Die Einsendung der Waisenbüchsengelder für 1862. Das Gro ffherzogliche Drei samt G i e ff e n ---- ---__—_—---_—--------- , ____ die Großher^ogiichen Bürgermeistereien. Wir erinnern Sie an alsbaldige Einsendung der Waisenbüchsengelder für 1862. K ü ch l e r. Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen. Besondere Bekanntmachung. Aufforderung an die Schuldner der hiesigen Pfand- und Leihanstalt. 2125) Die Schuldner der hiesigen Pfanv- und Leihanstalt, deren Pfänder in den Monaten Januar, Februar, März, April, Mai und Juni 1862 verfallen sind, werden auf- gefordert, in dem Zeitraum vom 27. Au- gust bis zum 13. September d. I. die- selben einzulösen over zu prolongiren, als sonst deren Bersteigerung am 20. October d. I. stattfindet. Nach fruchtlosem Ablauf obigen Zeitraums kann weder Einlösung, Prolongation noch Umschreibung vorgenommen werden. Die Säumigen haben es sich daher selbst beizumessen, wenn sie ihre Pfänder erst im Ver- steigerungStermin gegen baarc Zahlung ein- lösen können. Pfänder aus wollenen Stoffen müssen unbedingt eingelöst werden. Die Herren Bürgermeister des Kreisamtsbezirks werden ersucht, Vorstehendes in ihren Gemeinden baldigst bekannt machen zu lassen. Gießen, den 25. August 1862. ; Die Pfandhausverwaltung. Bieler. Pfeil. Versteigerungen. 2235) Donnerstag den 11. September, Nachmittags 2 Uhr, soll auf dahiesigem Rathhause die Hofraithe des Callmann Levi Reiß, welche nunmehr von der Familie vollkommen geräumt ist, Flur */981 23 QÄiftr. Hofraithe in der Wallthorstraße, gibt 18 fr. Grund- reute, nochmals, unter den alsdann bekannt ge- macht werdenden Bedingungen, öffentlich meistbietend versteigert werden, mit dem vorläufigen Anfügen, daß der Letztbietende drei Monate an sein Gebot gebunden bleibt. Gießen, den 1. September 1862. Großherzogliches Ortsgericht Gießen. Ebel. Holzversteigerung im Gießener Stadtwalde, District Hangelstein. 2392) Montag den 15. September 1862, von Morgens 9 Uhr an, Ar,D?. Derlei Hangelstein nachverzeichnetes Holz öffentlich versteigert werden, als: 13125 Wellen Fichten-Reisholz, 25 „ Eichen- „ 25 „ Buchen- „ 50 „ Dorn- 2 Stecken Eichen-Stockholz, 5 Eichen-Stämme mit 51 Cubikfuß, 175 Bohnenstangen. Die Zusammenkunft ist am Wege nach Daubringen am Anfang des Waldes. Gegen Bürgschaft wird Zahlungsfrist bis 1. December 1862 gestattet. Die Großherzoglichcn Bürgermeistereien der nmliegenden Orte werden ersucht, dies in ihren Gemeinden bekannt machen zu lassen. Gießen, am 8. September 1862. Großhcrzogliche Bürgermeisterei Gießen. I. V. d. B.: Möhl, 2r Beigeordneter. Hafer-Versteigerung zu Climbach. 2296) Donnerstag den 11. September, Vormittags 10 Uhr, sollen circa 10 Fuder Hafer, der Gemeinde Climbach zugehörig, auf dem Gemeinde- Ackerland am Buchkopf öffentlich meistbietend in Abtheilungen versteigert werden. Climbach, am 6. September 1862. Großherzogliche Bürgermeisterei Climbach. Schmidt. 2303) Die zur Pflasterung der Waagengasse nöthigen Arbeiten, als: Anfuhr von Sand, veranschlagt zu.....127 fl. 30 fr. das Messen desselben, veranschlagt zu.....7 „ 30 „ Pflasterarbeit, veranschl. zu 296 „ — ,, Zimmerarbeit, „ „ 6 „ — „ Maurerarbeit, „ „ 5 „ — „ sollen Dienstag den 16. September 1862, Vormittags 9 Uhr, auf unserer Geschästsstube versteigert werden, woselbst vorher der Kostenvoranschlag eingesehen werden kann. Gießen, den 8. September 1862. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. I. V. d. B.: Möhl, 2r Beigeordneter. 2257) Dienstag den 16. September, Nachmittags 2 Uhr, soll auf dahiesigem Rathhause die zum Nachlasse des Georg Junker gehörende Hofraithe, als: Flur Nr. oKlftr. */526 62 Hofraithe auf dem Seltersweg, an L. Labroisse, 174 Grabgarten das., 1. Klasse, gibt 40z kr. abgelöste Grundrente, unter den alsdann bekannt gemacht werdenden Bedingungen, öffentlich meistbietend versteigert werden. Gießen, den 4. September 1862. Großhcrzogliches Ortsgericht Gießen. __________________Ebel.'____________ 2270) Das diesjährige Gruwmetgras von den Wiesen der Gemeinde Wieseck soll nächsten Donnerstag, den 11. d. Mts., versteigert werven. Der Anfang zu denjenigen bei Wieseck ist des Morgens um 9 Uhr in dem Schieffer'schen Garten, und zu denjenigen bei Badenburg des Nachmittags um 4 Uhr auf der Badenburg. Wieseck, den 4. September 1862. Großherzoglichc Bürgermeisterei Wieseck. ______________Lang._______ 2307) Donnerstag den 11. September, Nachmittags 4 Uhr, soll das Grummetgras von 3 Wiesen und 1 Stück ewigen Klee öffentlich versteigert werden. Die Zusammenkunft ist an meinem früheren Holzplatz an der Schoor. Gießen, den 9. September 1862. ___________ Gg. PH. Gail. 2271) Das diesjährige Grummetgras von den Wiesen des Herrn Carl Müller's Erben zu Gießen soll nächsten Donnerstag, den 11. September l. I., Vormittags 10 Uhr, in dem Schieffer'schen Garten dahier ver- leigert werden. Wieseck, den 4. September 1862. Lang, Bürgermeister. Feilgebotknes. 2279) Oefen und Horde zu Steinkohlen und Holz in mannichfaltiger Auswahl, Steinkohlen, beste Qualität, empfiehlt ____________________I. G. D. Bapst. 2291) In Lit. A. Nr. 77 sind 12 bis 15 Wagen voll guter Kuhmist zu verkaufen. Go aks 2268) von vorzüglicher Qualität, bei Abnahme von 100 Ctr. zu 30 fr. per Ctr., in der ______________________________________Gießener Gasfabrik. Gemeinde - Voranschlags - Formularten, nebst den dazu gehörigen Beilagen, per Stück 14 fr., sowie Einlegbogen zu den Berathungsprotoeollen re., per Buch 24 fr., sind vorräthig in der Brühl'schen Univ.-Buch- und Steindruckerei (Fr. Chr. Pietsch) in Gießen, Eanzleiberg Lit. B. Nr. 1. 2313) Neue holländische Häringe unv Sardellen bei ___________________I. G. D. Bapst. Herren- und Frauen-Unter- hosen empfiehlt zu den früheren billigen Preisen August Haubach, (2301)__________Mäusburg. 2229) Bestes Jagd- und Scheibenpulver, Schrot, Zündhütchen, Zündhütchenaufsetzer, Pulverhörner, Schrotbeutel, Jagdtaschen, lederneGamafchen, Flintenriemen, lederne Jagdflaschen, Jagdpfeifen, Hundeleinen empfiehlt _______________Carl Frech. 2286) Photogen-Lampen bester Construction empfehlen wir zur geneigten Abnahme. Photogen bester Qualität (Brillant- Oel) offeriren wir b 20 fr. per Schoppen. Ebel & Habenicht. Gestrickte wollene Jacken empfiehlt zu den billigsten Preisen August Haubach, (2300) Mäusburg._____ 2254) Ein Comptoir pult (zweisitzig) wird billig abgegeben. __________Echternach & Hanstein. 2311) Tafel-Aepfel, Süß-Acpfel, dicke Einmach Zwetschen, Dickwurzeln zu Honig, schöne Winter-Lattig-Pflanzen verkauft L. Hartmann, in der Schanz. 2249) Runkel-Rüben werden ernt* verweise abgegeben bei Carl Ebel. 2308) Eine Aep feimüble unv eine Kelter mit zwei eisernen Schrauben sind zu verkaufen. Bei wem? sagt Vie Expev. dieses Blattes. 2298) Zncarnat-Kleesamen empfiehlt Emil Pi stör. 2309) Drei Wiesen zu Grummet sind billig zu verpachten. H. M. Zug Hardt, Lit. D. Nr. 184. 2297) Herde und «Gefeit zu Holz- und Steinkohlenbrand, Steinkohleneinsätze unv Kasten. Steinkohlen für Oefen, Schmiede- brand und Ziegeleien empfiehlt Emil P i st o r. 2310) Vorzügliche Süßäpfel, sowie mehrere andere Sorten Aepfel, die Mrste zu 36 fr., sind bei mir zu haben; auch ver- kaufe ich sehr schönes Endivien. Georg Lampus II., wohnhaft in der Löwengasse. V e r m i e t h u n g e n. 2305) Das von Frau Kauß seither bewohnte LogiS ist durch deren Wegzug von hier zu vermiethen und alsbald zu beziehen. G. D. Brühl Wittwe. 2290) In Lit. A. Nr. 77 ist ein Zimmer mit Cabinet, mit oder ohne Möbeln, zu vermiethen.______________________________ 2299) Zwei möblirte Zimmer sind zu vermiethen bei August Haubach, Mäusburg. 2016) Ein freundliches Logis von 3 bis 4 Zimmern, verschließbarem Corrivor i nebst Küche rc., ist zu vermiethen und gleich zu beziehen. Wo? sagt Herausgeber | dieses Blattes. | 1881) Bei mir ist ein schönes, großes Zimmer mit heizbarem Cabinet und einem, zur Heerdeinrichtung passenden Kämmerchen zu vermiethen. Dr. Weber I. 2294) Eine Familienwohnung, bestehend aus 4 bis 5 Zimmern und allen sonstigen Bequemlichkeiten, ist zu vermiethen und alsbald beziehbar. Georg Malkomesius, Marktstraße. 2285) In Lit. B. Nr. 82 ist ein Familienlogis zu vermiethen und am 15. October beziehbar. Vermischte Anzeigen. 2295) Tüchtige Weißbinder finden gegen einen täglichen Lohn von 22 Silbergroschen dauernde Beschäftigung bei H. Cla u finger, in Wetzlar. 2306) Für die Mitglieder der Sinne’» scheu Kunstreiter-Gesellschaft werden mehrere möblirte Zimmer auf kurze Zeit zu mielhen gesucht. Adressen nimmt die Expcd. d. Bl. entgegen. ____________________ 2312) Tägliche Milchkundcn werden noch angenommen; auch findet ein Taglöhner, der die Oeconomie gründlich versteht, gegen guten Lohn Beschäftigung bei Geora Lampus, am Kreuz. Auswanderer finden über Bremen die beste und billigste Fahrgelegenheit auf den vorzüglichsten, zur Paffagierfahrt eigens erbauten und eingerichteten, mit gutem Proviant reichlichst ausgerüsteten Dampf- und Segelschiffen nach allen Häfen Amerikas und Australiens durch die für das Großherzvglhmn Hessen eoucessionirle Haupt-Agentur A LrWckert Wittwe zu Gießen, bei Hck). Ferber, neben dem NathhauS. (Hierzu eine Beilage.) • Buch ßm, , großes d einem, nmerchen tri. bestehend sonstigen und als« sius, in Fami- 5. Octo- en. en gegen rgroschen etzlar. ) i n n e’» mehrere miethen >. r. Bl. den noch Plohner, t, gegen treuz. üglich- gutem n t u r ll, chauS. Charles lliuiie, Director. 12! Mittwoch. L. Busch Wittwe. 2252) Wachstafeln (sog. Rosen) aus 2250) 230 bis 300 ff Hearn 1Um Bürger-Verein. 2293) Montag den 15. September, Abends präcis 8 Uhr: Genera l v e r sa m m l u n g bei Herrn Wirth Möser auf dem Neuenweg. Tagesordnung: 1) Abhör der Rechnung, 2) Ergänzungswahl des Vorstandes. Die verehrlichen Mitglieder werden ersucht, sich recht zahlreich einzufinden. __Der Vorstand. 2278) Zwei Schreinergesellen können Beschäftigung erhalten bei Carl Seipp. I " ’S/ * V 0 V JE ptgl, unb kann die Einzahlung jeden Freitag geschehen. 2292) Am 17. August, Abends 10 Uhr, ist am Seltersberg, am Eingänge der Uni- versitatsstraße, von Kath. Jung, in Dien- sten bei I o h s. Müller sen. in Lützel- Imben, ein Herrn- und ein Damenschirm gefunden worden. Der Eigenthümer beliebe sichdort binnen 8 Tagen zu melden. Vorläufige Anzeige. Circus Charles II inne. * *" "'SiSSÄZÄÄÄ™. Publikum Gießens und der Umgegend mache ich hiermit di- ergebenste An-eia- daß ich mit meiner 1 8 ' ^Stuttgart. Eisele v. Breslau, Frey v. Halle. Oro. ». Frankfurt ^^de °. Erfurt u. Schönlein u. Schrumpp y. Im Einhorn: Fr. Regi-r.-Ralh v. Blumenbach m. Fam. u. Bedien ^T°Dec = »r" Renker. Redack. v. Darmstadt; Hr. Jansen Jnwe-t' v. Aachen; Hr. v. Röder, GutSbes. a. Schlesien; Hrn. Rent. Neuhaus v' Amsterdam Metzler v. Heidelberg u. Reitzenstein v. Stuttgart ■ Hr Lei' 53rn4; m. Fam. u. Bedien., Hr. Johnstan, Cabinets-Cour. u. Hr'. Williams ’ 3an’' “■ England; Hrn. Rent. Held u. Bachm-yer ^Nürn- s»midk «r‘ E 8aiba*H^n- Ingen. Müller v. Cüln, Klein- schmldt v. Gladbach u HertenS o. Crefeld; Hr. Lohse Realer-Ratb n ®ül"’ Hr- ,3selberg, Reut. v. Mainz; Se. Hob. der'Prin^ Gustav v' Lsachsen-Weimar m. Gefolge u. Dienersch. u. Ihre Hvh. die Prinzessin Anna bestehend aus 120 Personen, Künstler,, und Künstlerinnen ersten Ranaes eigener guter Kapelle und 83 edel dresstrten Pferden ' -men Cvclus von nur 8 Borstellungei, bei m-iner Dmchr-jf- nach ElberAd neben w--d- und Neste ich nut meiner Gesellschaft per Erttazng von Frankfurt a. M. am 17 September hier em und geb- am 18. September die erste Vorstellung V 6 ' r. Das Nähere besagen die Anfchlage-stettel land, » W in Ruß. (ab, so hoffe ict) auch hier auf die Auerkeuuuug meinet und meiner MUgliedet Talent?"^ “ Fremden-Register vom 4. bis 7. Septernber 1862. xin den Gasthäusern. Ar : Partie. Ertel v. Bonn u. Dubois v. Paris; s- Cottbus; Hr. Wiedfeld, GutSbes. v. Burscher- feld, Hr. Burgdens, Lande, v. Eulm; Hr. Havenith Rent o Rotter- Lu “• v- Lamort^Major v Dresden;^Hrm £ m Schlegel u. Kreusig v. Gyeuhausen; Hr. Kallenbach, Br sl n' a® «; , ? "• ^".chtSanw. Meyer v. Go,ha u. Taufmanu o. Ö Oberkamm.-Rath v. Braunfels; Hr. °. Möller, hauset v^Sein^qiö Gfr' ^T.3' iPattiri V1 Berlin; Hrn. Kaust. Gill, hausen v. Leipzig, Wießler v. Solingen, Fette v. Magdeburg, Mauksch v. empfiehlt sich zu allen in dem Tapezierfach f ,2128) Die Spar- und Leihkasse Lich vorkommenden Arbeiten. Seine Wohnung: nimmt Kapitalien jecer Grobe zu 4 vCt. Seltersweg Rr. 72 bei Frau Mavlän» /v.—«.< . . ~ .. der Wittwe. v. Sachsen-We!mar m. Gefolge u. Dienersch. v. Eisenach; Hrn. Prof. Ravit v. Lübeck u. Wolfers v. Berlin; Hr. Hahnemann, Rent. v. Frankfurt; Hrn. Offiz. Freihr. v. Schenck zu Schweinsberg v. Magdeburg u. Baron v. Meerfeld v. Stuttgart; Hrn. Fabrikbef. Gruneberg v. Cöln u. Stein v. Rheydt; Hr. Weiler, Gutsbef. v. Hof; Hrn. Rent. LeonadeS a. England u. Bechle v. Homberg; Hrn. Kaufleute Mensch v. Prag, Tribur v. Barmen, Meisenheim v. Hamburg, Reuß v. Miltenberg, Löwenstein v. Berlin, Lauer u. Specht v. St. Gallen, Garters v. Rheydt, Königsberger v. Stralsund, Kuhn v. Speyer, Hehner v. Bayreuth, Renk v. Cvblenz, Stiefel v. Leipzig, Lippach u. Lippmann v. Berlin, Weber v. Duisburg u. Michelstätter v. Frankfurt. _. . Im Rappen: Hr. Roß, Consul ». Hamburg; Hr. Stephan, Drrect. v. Elberfeld; Hr. v. Chapping, Oberstlieuten. v. Bonn; Hrn. Rent. Bastenstein v. Gemünden u. Wüstendörfer v. Stuttgart; Hr. v. semmow, Prof, v. Petersburg; Hr. Brumme, Lehr. v. Duisburg; Hr. Hamsch, Partie, v. Alsfeld; Hr. Brigge, Gastw. v. Haag; Hr. Pamunta m. Fr., Portier v. Leidenbofen; Hr. Otto, Amtm. o. Georgenthal; Hr. Osterling, Gru- benbefi v. Aschersleben; Hr. v. Blechuw, RittergutSbes. ». Posen; Hr. Kinnel, Baumstr. v. Dillenburg; Hr. Ponatz, Direct. ». Cöln; Hr. Wiener, Ingen, v. Bretten; Hr. Steizing, Privatm. v. München; Hr. v. Jarowzynksk, Partie, v. Moskau; Hrn. Kaufl. Spier v. Alsselo, Schröder v. Bremen, Rettberg v. Königsberg, Knewitz v. Offenbach, Krefiel v. Mainz, Rothenberg v. Düsseldorf,. Hochreicher v. Hanau, Stern v. Bielefeld, Eell- bach v. Hamm, Bortenbach v. Wald, Schmidt v. Eßlingen, Landmeister v. Offenbach, Rosenwald v. Hagen, Lauter v. Leipzig, Schwieger v. Eltville, Kolb v. Speyer, Bergmann v. Rotterdam, Banermeister e. CarlShasen, Speyer v. Aachen, Franck v. Celle, Levi v. Ulm, Greidemeyer v. Lüden- scheidt, Sockel u. Kramer v. Barmen u. Scharmann u. Steiner v. Frankfurt. Im deutschen Hos: Hrn. Fuhr!. Manke v. Herborn u. Frank v. Ober« lais; Hrn. Eisend.-Beamt. Haube u. Götz v. Cöln; Hr. Eberts, Fabrik, v. Herborn; Hrn. Gewerbschüler Braun, Leibroth u. Grimmel v. Darmstadt; Hr. Schwenk, Dachdecker v. Grünberg; Hr. Maier, Kupferschmied v. Cöln; Hr. Reinhardt, Colport. v. Allendorf. Im Darmstädter Haus: Hr. Sander, Müll. v. Herdecke; Hr. Handschuh, Revierfstr. v. Lützen ; Hr. Schenck, Fabrik, v. Siegen. . In der Sonne: Hrn. Geschästsl. Breid en stein v. Oberselters, Stritter v. Ober-Ohmen, Svmmerlad v. Beuern, Schwarz v. Traysa u. Helferich v. Hattenhausen; Hr. Nutz, Schausp. v. Mannheim. In den Privathäusern. Bei Hrn. Uhrm. Schmidt: Hr. Felsing, Kupferdr. v. Darmstadt. — Bei Hrn. Salomon Heichelheim: Fr. JacobsohN in. Tocht. v. Berlin. — Bei Hrn. Anatomiediener Seeth: Frl. Parthemay v. Augsburg u. Frl. Schmidt v. Frankfurt. — Bei Hrn. Landr. Weidig: Frl. Truchler v. Herbstein. — Bei Wittwe Schaffstädt : . Frt. Bechold v. Carlsruhe. Mannich faltiges. Wir lesen im Münchener Theater-Journal Nr. 32 vom 7. August 1862: Hersfeld (Kurhessen.) lieber die Vorzüglichkeit der in Ihren Blättern bereits öfters erwähnten Pianinos von Herrn Eduard Hetz ist man voll des Lobes und sie finden so allgemeinen Beifall, daß er in Eschwege in drei Wochen 21 Jnftru- mente verkaufte. Herr Hetz ist aber ein trefflicher Klavierspieler, der es versteht, den Tasten die herrlichsten Töne zu entlocken, wie er sich nicht minder als Kenner der musikalischen Instrumente schon dadurch beweist, daß nur so prachtvolle Instrumente in keiner Beziehung etwas Mangelhaftes bieten. Die von Herrn Hetz ausgestellten Claviere sind nicht allein denen von Scheel in Cassel vorzuziehen, sondern übertreffen, wie auch hiesige Kunstkenner eonstatiren, Alles, was uns in dieser Art bisher vorkam. Es zeichnen sich diese von den meisten musikalischen Autoritäten, wie Lißt, Töpfer, Pflughaupt ic. rühmlichst anerkannten Instrumente durch inneren Gehalt, Schönheit, Stärke und Fülle des Tones, ebenso wie durch äußere Eleganz und prachtvolle Bauart höchst vortheilhaft aus und können mit Fug und Recht als das non plus ultra, was bisher in diesem Fach geleistet wurde, bezeichnet werden. Aus der renommirten Fabrik von Herrn Rahne seid in Halle führt Herr Hetz Instrumente mit sich, auf welche ebenfalls mit vollem Recht die Aufmerksamkeit der Kunstkenner zu lenken ist. So viel ist gewiß, daß Herr Ed. Hetz überall, wo er sich aufhielt, sich als ausgezeichneter Geschäfts- mann und feinster Kenner musikalischer Instrumente bewährte, zu dessen Geschäftsverbindung jedem Clavierfabrikanten Glück zu wünschen, indem dadurch in jeder Hinsicht glänzende Resultate erzielt werden, wie auch Herr Hetz der Mann ist, das Renommee einer noch wenig bekannten Firma zu begründen und auf die ihr gebührende Stufe zu heben. Es ist bereits so viel über die Instrumente von Eduard Hetz aus Frankfurt a. M. in verschiedenen Zeitschriften gesagt worden, daß wir hierfolgend nur einige Atteste ter größten Koryphäen Waimar's hervorheben: Das von Herrn Hetz während der Tonkünstler-Versammlung hier ausgestellte Pianino (grande dimension) empfiehlt sich als ein vorzügliches, sehr klangvolles und sich den besten dieser Gattung anreihendes Instrument. Weimar, im August 1861. Fr. Lißt. Der Unterzeichnete ist erfreut gewesen, die Pianino's von Herrn Ed. Hetz zu hören und zu spielen. Der kräftige in allen Oetaven egale Ton, die elastische Spielart und die höchst saubere und sehr dauerhafte Arbeit des ganzen Instrumentes, besonders des Innern Mechanismus, übertrifft Alles, was ich in dieser Art bisher gehört und gesehen habe. Weimar, den 12. August 1861. G. Töpfer, Professor am Seminar und Organist an der Stadtkirche Fruchtpreise von nachbenannten Städten und Fruchtmärkten. W a i z e n. Korn. Gerste. Hafer. Kartoffel n. O r t und Datum. 93 er.- Mittelpreis vom 93 er.- Mittelpreis vom Ver- Mittelpreis vom Verkauft Mittelpreis vom Verkauft Mittetprelö vom kauft Malter kauft Maller. kauft Malter. Malter. 'Malter. Mltr. Pfund fi- kr. Mltr. Pfund fi- kr. Mltr. Pfund fi. kr. Mltr. Pfund fi- kr. Mltr. Pfund fl. tr. Gießen, 5. Sept..... 73z 200 12 7 lOj 180 9 8 19 ö2| 160 160 160 6 40 12 124- 120 120 120 4 3 4 33 38 — 200 200 — — Grünberg, Mainz, 6. 5. ff .... 172z 200 200 11 13 30 2 116z 180 180 8 9 41 44 6 7 17 4 — 200 2 50 Druck und Verlag der Brühl'schen Univ.-Buch- und Steindruckerei (Fr. Chr. Pietsch) in Gießen.