Anzeigeblslt für die Stadt und den Kreis Gießen. Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. — Preis des Jahrgangs fstr Einheimische 1 fl. 36 fr., für Auswärtige tritt der vorschriftsmäßige Postausschlag hinzu. — Auswärts abonnirt man fich bei allen Postämtern. — In Gießen bei der Expedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1). Jfä 72. Samstag den 6. September 1862. Amtlicher Theil. Gesetz, die Presse betreffend. (Fortsetzung.) Zweiter Abschnitt. Preßpolizeiliche Bestimmungen. Art. 43. Zur Ausübung des Gewerbes eines Buch- oder Steindrnckers, Buch- oder Kunsthändlers, Antiquars, Inhabers einer Leihbibliothek oder eines Lesecabinets und Verkäufers von Zeitungen, Flugschriften und bildlichen Darstellungen ist im Groß- herzogthum die Erlangung einer besonderen persönlichen Conccssion (obrigkeitlichen Bewilligung) erforderlich, und nur denjenigen Gewerbtreibenden, welche eine solche Concession (obrigkeitliche Bewilligung) erlangt haben, soll die Erzeugung von Druckschriften und der gcwcrbmäßige Verkehr mit denselben nach Maßgabe der Concession (obrigkeitlichen Bewilligung) gestattet sein. Sie soll erfolgen, wenn der eine solche Nachsuchende unbescholten und von seinem Geschäftsbetrieb ein Nachtheil für das öffentliche Wohl nicht zu befürchten ist. Art. 44. Wer eines der im Artikel 43 bezeichneten Gewerbe, ohne Concession dazu erhalten zu haben, betreibt, oder die Grenzen der ertheilten Befugniß überschreitet, wird mit der im Artikel 180 des Polizcistrafgesetzes angedrohtcn Geldbuße bestraft. Art. 45. Nur mit obrigkeitlicher (kreisamtlicher) Erlaubniß und innerhalb der Grenzen derselben darf mit Druckschriften hausirt und dürfen dieselben an öffentlichen Orten ausgcstreut, angeboten oder vertheilt werden. Diese Erlaubniß kann jederzeit zurückgenommen werden. Art. 4 6. Wer ohne Erlaubniß mit Druckschriften hausirt (Artikel 45), verfällt in die im Artikel 180 des Polizeistrasge- setzes angcdrobte Strafe. ‘ Art. 47. Wer Druckschriften ohne Erlaubniß an öffentlichen Orten ausstreut, anbietet oder vertheilt (Artikel 45), wird mit einer Geldbuße von drei bis dreißig Gulden bestraft. Art. 48. Druckschriften dürfen bei Vermeidung einer Strafe von drei bis dreißig Gulden an öffentlichen Orten nur mit Erlaubniß der Localpolizcibehörte und an solchen Stellen öffentlich angeschlagen oder angcheftet werden, welche als hierzu geeignet von der Localpolizeibehörde bezeichnet worben sind. Jene Erlaubniß ist jedenfalls dann zu verweigern, wenn die Anschlagzettel oder Placate einen anderen Inhalt haben, als Ankündigungen über gesetzlich nicht verbotene Versammlungen, über öffentliche Vergnügungen, über gestohlene, verlorene oder gefundene Sachen, über Sehenswüldigkciten, über Verkäufe oder andere Nachrichten für den gewerblichen Verkehr. Auf amtliche Bekanntmachungen öffentlicher Behörden sind vorstehende Bestimmungen nicht anwendbar. Art. 49. Auf jeder Druckschrift muß der Name und Wohnort des Druckers, und wenn dieselbe für den Buchhandel oder zur öffentlichen Verbreitung auf anderem Wege bestimmt ist, auch der Name und Wohnort Desjenigen, bei dem die Druckschrift als Verlags- oder Commissionsartikel erscheint, oder, beim Selbstvertriebe, der Name des Verfassers oder Herausgebers genannt sein. Art. 5 0. Im Falle einer Zuwiderhandlung gegen die Vorschrift des vorhergehenden Artikels, namentlich auch, wenn einer Druckschrift ein falscher oder erdichteter Name oder Wohnort des Druckers oder Verlegers beigesetzt ist, trifft den Inhaber der Druckerei, sowie den wissentlichen Verbreiter der Druckschrift eine Geldbuße von fünf bis einhundert Gulden. Art. 51. Neben den in den Artikeln 46, 47, 48 und 50 angedrohten Strafen kann von dem Gericht auch auf Confisca- tion der Druckschrift erkannt werden. Art. 5 2. Von jeder die Presse verlassenden Druckschrift soll, insoweit der folgende Artikel nicht eine Ausnahme macht, mindestens, sobald die Ausgabe beginnt, der von dem Ministerium des Innern dazu bestimmten Behörde ein Exemplar überreicht werden. Jede Nummer, jedes Heft oder Stück einer periooischen Druckschrift, welche der Verleger zur Zeit der Ausgabe zu hinterlegen verpflichtet ist, muß mit der eigenbändigen Unterschrift des verantwortlichen Redacteurs versehen sein. Bei Ueberreichung anderer die Presse verlassenden Druckschriften erhält der Verleger von der betreffenden Behörde eine Empfangsbescheinigung. Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldbuße von fünf bis fünfzig Gulden bestraft. Art. 53. Von der Bestimmung des Artikels 52 sollen Druckschriften, welche zwanzig Druckbogen und darüber stark sind, ausgenommen sein. Art. 5 4. Von der Erfüllung Der in den Artikeln 49 und 52 enthaltenen Vorschriften sind Die den Bedürfnissen des Ver- kehrs UND des geselligen Lebens Dienenven Drucksachen, als Formulare, Etiquetten, Visitenkarten und ähnliche diesen gleich zu achtende kleinere Preßerzeugnisse ausgenommen. Art. 5 5. Für jeoe im Großherzogthum erscheinende periodische Druckschrift (Zeitung, Zeitschrift) muß ein für deren ganzen Inhalt verantwortlicher Redackeur bestellt und Dessen Name auf jedem Blatte oder Hefte (Nummer) genannt sein. Eine Ausnahme von Diesem Grundsätze ist nur bezüglich jener Zeitschriften zulässig, welche alle politischen und socialen Fragen von der Besprechung ausschließen. Die deßfallsige Entschließung bleibt in den einzelnen Fällen dem Ministerium des Innern vorbehalten. Art. 5 6. Der verantwortliche Redacteur einer in Dem Großherzogthum erscheinenden periodischen Druckschrift muß unbedingt dispositionsfähig sein, im Genüsse der staatsbürgerlichen Rechte im Großherzogthum ooer einem deutschen Bundesstaate sich befinden, und bei Zeitschriften, welche nicht blos wissenschaftlichen, artistischen ooer technischen Inhaltes sind, in dem Großherzogthum seinen regelmäßigen Wohnsitz haben. Die Redaction von Zeitschriften wissenschaftlichen, technischen oder artistischen Inhaltes kann indessen ausnahmsweise von dem Ministerium des Innern auch Personen gestattet werden, welche die vorbezeichneten Eigenschaften, namentlich die Dispositionsfähigkeit, nicht besitzen. Personen, welche sich in Strafhaft befinden, kann von dem Kreisamt, und Personen, welche sich in Untersuchungshaft befinden, von dem Untersuchungsgericht oder dem Kreisamt, während Der Dauer der Haft, die Führung der verantwortlichen Redaction untersagt werden. Art. 5 7. Ist die Beisetzung des Namens des verantwortlichen Redacteurs — nach Artikel 55 — unterlassen worden, oder ein Redacteur genannt, welcher nach Artikel 56 eine Redaction nicht übernehmen kann, oder ist der angegebene Name des Redacteurs erdichtet oder fälschlicher Weise Der Name einer anderen Person angegeben, so trifft den Inhaber der Druckerei und den Verleger eine Geldbuße von fünf bis einhundert Gulven. In dieselbe Strafe verfällt Derjenige, welcher eine Zeitschrift redigirt, ohne dazu nach Artikel 56 befugt zu sein. Art. 5 8. Für jede in dem Großherzogthum erscheinenDe periodische Druckschrift muß eine Kaution bestellt werden. Von dieser Verpflichtung können nach dem Ermessen des Ministeriums des Innern nur amtliche und solche Blätter befreit werden, welche alle politischen und socialen Fragen von der Besprechung ausschließen. Art. 5 9. Der Betrag der Kaution wirb für die wöchentlich öfter als dreimal erscheinenden Zeitschriften auf eintausend achthundert Gulden und für die Zeitschriften, welche dreimal oder weniger als dreimal wöchentlich erscheinen, auf achthundert Gulden festgesetzt. Art. 60. Die Kautionssumme ist in die Staatsschulden-Tilgungskasse in baarcm Gelbe zu zahlen und wird wie die Dienst- Kautionen von Beamten verzinst. Dem Ministerium des Innern bleibt eS überlassen, die Stellung der Kautionssumme ganz oder theilweise in inländischen verzinslichen Staatspapieren zu gestatten. Art. 61. Die Kaution hat für alle aus Anlaß der Druckschrift, für welche sie bestellt worden ist, zucrkannten Strafen, dann für die Kosten der Untersuchung und der Strafvollstreckung, ohne Rücksicht auf die Person des Verurtheilten, zu haften. Jede Kaution ist im Falle eingetretencr Verminderung derselben spätestens in vier Wochen wieder auf den vollen Betrag zu ergänzen._____________________(Schluß folgt.) Polizeiliche Bekanntmachung. Ein mit Obst angefüllter Korb wurve gefunden und an uns abgeliefert. Der Eigenthümcr hat sich binnen 3 Tagen anzumelden , widrigenfalls der Korb mit dem Obst dem Finder überlassen werden wird. Gießen, am 3. September 1862. Großherzogliche Polizeiverwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen. Nover. Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen. Besondere Bekanntmachung. Aufforderung an die Schuldner der hiesigen Pfand- und Leihanstalt. 2125) Die Schuldner der hiesigen Pfand- und Leihanstalt, deren Pfänder in den Monaten Januar, Februar, März, April, Mai und Juni 1862 verfallen sind, werden aufgefordert, in dem Zeitraum vom 27. Au-! gust bis zum 13. September d. I. die- \ selben einzulösen oder zu prolongiren, als * sonst deren Versteigerung am 20. October d. I. stattfindet. Rach fruchtlosem Ablauf obigen Zeitraums kann weder Einlösung, Prolongation noch Umschreibung vorgenommen werden. Die Säumigen haben es sich daher selbst beizumessen, wenn sie ihre Pfänder erst im Versteigerungstermin gegen baare Zahlung ein- lösen können. Pfänder aus wollenen Stoffen müssen unbedingt eingelöst werden. Die Herren Bürgermeister des Kreisamtsbezirks werDen ersucht, Vorstehendes in ihren Gemeinden baldigst bekannt machen zu lassen. Gießen, den 25. August 1862. Die PfandhauSverwaltung. Bieler. Pfeil. Versteigerungen. 2235) Donnerstag Den 11. September, Nachmittags 2 Uhr, soll auf dahiesigem Rathhaufe Die Hofraithe des Callmann Levi Reiß, welche nunmehr von der Familie vollkommen geräumt ist, 8^ur 7981 23 HiKlstr. Hofraithe in der Wallthorstraße, gibt 18 kr. Grundrente, nochmals, unter den alsdann bekannt gemacht werdenden Bedingungen, öffentlich meistbietend versteigert werden, mit dem vorläufigen Anfügen, daß der Letztbietende drei Monate an sein Gebot gebunden bleibt. Gießen, den 1. September 1862. Großherzogliches Ortsgericht Gießen. Ebel. Versteigerung von Zwetschen. 2246) Montag den 8. d. Mts. sollen die Zwetschen von den an der Staatsstraße von Gießen nach Steinbach befindlichen Bäumen meistbietend versteigert und der Anfang Morgens 9 Uhr bei Abthcilungs- nummer 24, jenseits des Gießener Stadtwaldes, gemacht werden. Gießen, den 4. September 1862. Großherzogliches Kreisbauamt Gießen. In Verh. des Kreisbaumeisters: Schäcker, Kreisbauaufseher. 2244) Die in der hiesigen Realschule nöthigen Arbeiten, als: Schreinerarbeit, veranschlagt zu 36 fl. Weißbinderarbeit, „ „ 25 „ sollen Mittwoch den 10. d. Mts-, Vormittag 9 Uhr, in unserer Geschäftsstube durch öffentliche Versteigerung vergeben werden. Gießen, den 3. September 1862. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. Vogt. Grasversteigerung. 2236) Das diesjährige Grummetgras von der, dem Kaufunger Stiftsfonds zugehörigen Wiese am Hamm dahier, 3 Morgen 139 lHKlftr. haltend, soll Dienstag den 9. d. Mts., Morgens 11 Uhr, an Ort und Stelle öffentlich versteigert werden. Zusammenkunft ist bei der Sauerbier'schen Mühle. Gießen, den 1. September 1862.' C- Fuhr, Hofger.-Advocat. Grummetgas-Versteigerung bei der Stadt Gießen. 2194) Montag den 8. und Dienstag den 9. September l. I., von Morgens 9 Uhr an, soll das Grummetgras von den städtischen Wiesen versteigert werden, als: Montag den 8. September von den Wiesen vor der Neustadt, am Neuenweger Thor, am Fürstenbrunnen, im Wieseckthale und Heegstrauch; Dienstag den 9. September von den Ochsenwiesen, den Wiesen im vorderen und hinteren Stolzenmorgen, am Altentisch und im Fernewald. Die Zusammenkunft ist am ersten Tage am Neustädter Thore und am zweiten Tage in den Ochsenwiesen. Die Großherzoglichen Bürgermeistereien der umliegenden Orte werden ersucht, dies in ihren Gemeinden bekannt machen zu lassen. Gießen, den 29. August 1862. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. Vogt. Grasversteigerung. 2264) Dienstag den 9. September l. I., Morgens 9 Uhr, soll in dem Gemeindehaus zu Königsberg das Grummetgras von nachverzeichneten, in der Gemarkung Königsberg gelegenen forst- fiskalischen Wiesen versteigert werden, von: 1) der Böswiese, 2) den beiden Schulwiesen, 3) der Kohlgrundswiese, 4) „ Ochsenwiese, 5) „ Rothendergswiese, 6) „ Wiese, das Herrnstück, bei Bieber. Heuchelheim, den 2. September 1862. Großherzogliche Oberförsterei Königsberg. V i g e l i u s. 2257) Dienstag den 16. September, Nachmittags 2 Uhr, soll auf vahiesigem Rathhause die zum Nachlasse des Georg Junker gehörende Hof- raithe, als: Flur Nr. □Jtlfte. Vs2s 62 Hofraithe auf dem Seltersweg , an L. Labroiffe, 174 Grabgarten das., 1. Klasse, gibt 40£ fr. abgelöste Grundrente, unter den alsdann bekannt gemacht werdenden Bedingungen, öffentlich meistbietend versteigert werden. Gießen, den 4. September 1862. Großhcrzvgliches Ortsgericht Gießen. ___________ Ebel.____________ 2245) Montag den 8. September, Nachmittags 1 Uhr, sollen in der Wohnung des Wilh. Hcllmold in den Neuenbäuen die zu dessen Nachlaß gehörenden Mobilien an die Meistbietenden gegen gleich baare Zahlung versteigert werden. Gießen, Den 4. September 1862. In Auftrag: ________Weidig, Ortsgerichtsmann. Grummetgras- und Obstversteigerung. 2247) Das Grummetgras von den Freiherrlich von Rabenau'schen Wiesen und das Obst in den Garten zu Alten-Buseck wird versteigert: 1) Montag, den 8. d. Mts., Morgens 10 Uhr, in dem Gemeindehaus zu Reiskirchen von 70 Morgen in der Gemarkung Reiskirchen; 2) Dienstag den 9. d. Mts., Morgens 9 Uhr, auf den Wiesen selbst zu Alten-Buseck von 12 Morgen in der Gemarkung Alten-Buseck. Nach beendigter Grasversteigerung wird das in den Gärten zu Alten-Buseck vorkommende Obst an Ort und Stelle versteigert. Rabenau, am 1. September 1862. Der Rentmeister: W. Engel. 2101) Montag den 6. October, Nachmittags 2 Uhr, soll auf dahiesigem Rathhaus der dem Fuhrmann Jacob Braun gehörende Acker Flur 5 Nr. 105 und 106 bei der Broßbrücke an den Meistbietenden versteigert werden. Gießen, den 21. August 1862. In Auftrag: ______Weidig, Ortsgerichtsmann.______ 2270) Das diesjährige Grummetgras von den Wiesen der Gemeinde Wieseck soll nächsten Donnerstag, Den 11. d. Mts., versteigert werden. Der Anfang zu denjenigen bei Wieseck ist des Morgens um 9 Uhr in dem Schieffer'schen Garten, und zu denjenigen bei Bavenburg des Nachmittags um 4 Uhr auf der Badenburg. Wieseck, den 4. September 1862. Großherzogliche Bürgermeisterei Wieseck. Lang. Grummetgras-Versteigerung. 2214) Montag den 8. September soll das Gemeinde-Grummetgras von den Hof- Strupbachs-, Dünstbergs-, Maiborns- und Bleidenbergs-Wiesen versteigert werden. Die Versteigerung beginnt Des Morgens um 10 Uhr auf Dem hiesigen Gemeindehause. Gegen vorschriftsmäßige Bürgschaft wird Zahlungsfrist bis Weihnachten D. I. gestattet. Königsberg, am 30. August 1862. Großherzogliche Bürgermeisterei Königsberg. _________________K'rauskopf._________________ 2271) Das diesjährige Grummetgras von Den Wiesen Des Herrn Carl Müller'S Erben zu Gießen soll nächsten Donnerstag, Den 11. September l. I., Vormittags 10 Uhr, in dem Schieffer'schen Garten dahier versteigert werden. Wieseck, den 4. September 1862. _________________Lang, Bürgermeister. Obstversteigerung. 2217) Mittwoch den 10. September l. I., Vormittags 9 Uhr, soll das der Gemeinde Eberstadt zustehende Obst, bestehend aus Aepfeln und Birnen, öffentlich meistbietend versteigert werden. Eberstadt, am 30. August 1862. Großherzogliche Bürgermeisterei Eberstadt. ___________Görlach.____________ 2261) Die in Nr. 71 dieses Blattes unter Nr. 2216 näher beschriebenen Aecker bin ich Willens Mittwoch den 10. September 1862, Nachmittags 2 Uhr, auf dahiesigem Rathhause, unter den alsdann bekannt gemacht werdenden Bedingungen, auf 6 Jahre meistbietend zu verpachten. Gießen, den 1. September 1862. _________________________Ph. Möhl. Fkilgebotenes. Feinsten Medieinal- Thran aus frischen Dorschlebern, krpstallhell und reinschmeckend, die Vi Original. Flasche mit Glas und Marke 1 fl. 10 kr., die 7, Original. Flasche mit GlaS und Marke 42 kr., sowie in 7. und ‘/t Original-Tonnen, verkauft Emil Pi stör, (2180) in Gießen. 2273) Leere Packfässer stehen zu verkaufen bei Carl Münch, _________________________am Kreuz. 2254) Ein C;o,m p'toirpult (zweisitzig) wird billig abgegeben. _________Echternach & Hanstein. 2192) In Lit. A. Nr. 151 ist eine noch brauchbare Treppe zu verkaufen. 2268) Co aks von vorzüglicher Qualität, bei Abnahme von 100 Ctr. zu 30 fr. per Ctr., in der ■ Gießener Gasfabrik. 2281) Herbftmäntel und Paletots in den neuesten Stoffen und Faxens, sowie meine übrigen führenden Waaren, empfehle ich zu den billigsten Preisen. M. Heß, am Lindenplatz. ß Gestrickte wollene Jacken sind in schöner Auswahl zu äußerst billigen Preisen bei mir zu kaufen. 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Iah reis, __________________am Marktplatz. 2280) Vorzüglich gute unv frische Hefe, die Maaß zu 24 fr., ist stets zu haben bei Bäcker C. Steinberger, in der Löwengasse. 2275) Die nur allein ächten Rettig Bonbons von Joh. Philipp Wagner in Mainz empfiehlt Carl Münch, am Kreuz. 2169) Vorzüglichen französischen Wein-Essig ! zum Einmachen empfiehlt Carl Otto Freund, Neustadt Lit. D. Nr. 86. 1540) Ein Badebüttchen ist zu »erlaufen. Näheres bei der Exped. d. BlttS. 2249) Runkel-Rüben werden cent- nerweise abgegeben bei Carl Ebel. 2282) Zwei Pumpenröhrcn, sowie zwei alle S l a l l t h ü r e n, sind zu verkaufen bei______________ H. Rudolph. j 2286) Photo gen-Lamp en bester Construetion empfehlen wir zur geneigten Abnahme. Photogen bester Qualität (Brillant- Oel) offeriren wir b 20 fr. per Schoppen. Ebel & Habenicht. 2253) Zwei Bettladen, ein Schleifstein unv ein gut erhaltener Rock sind zu verkaufen. Bei wem? sagt Herausgeber dieses Blattes. 2279) Oefon und Herde zu Stein- kohlen und Holz in mannichfalliger Auswahl, Steinkohlen, beste Qualität, empfiehlt ____________________I. G. D. Bapst. 2288) Eine frischmelkende Kuh mit Kalb ist zu verkaufen. Näheres bei der Exped. d. Bltts. 2251) Meine vor dem Wallthor gelegene Hofraithe, das Gasthaus zum Pfau, bin ich Willens aus der Hand zu verkaufen. Chr. Löber II., am Markt. Vermiethungen. 2263) Das seither von Herrn Lehrer Curschmann bewohnte Logis, aus 5 Zimmern, einem Cabiuct, Küche re. bestehend, ist anverweit zu vermiethcn und Mitte November beziehbar. ____________Hoffm ann, Postsecretär. 2283) Eine Familienwohnung von vier Zimmern, drei Cabineten, Küche, Keller und mehreren Kammern, ist zu vermiethcn und am 1. October zu beziehen bei Schreiner Henkelmann Wittwe, in den Neucnbäuen. 2285) In Lit. B. Nr. 82 ist ein Fann- lienlogis zu vermicthen und am 15. October beziehbar.__________________________ 2266) Das von Herrn Cassier Meuten seither bewohnte Logis ist durch dessen Wegzug von hier anderweit zu vermiethen und am 1. October zu beziehen. Heinr. Clemmrath, SelterSweg. 1881) Bei mir ist ein schönes, großes Zimmer mit heizbarem Cabinet und einem, zur Heerdeinrichtung paffenden Kämmerchen zu vermiethen. Dr. Weber I. 2016) Ein freundliches Logis von 3 bis 4 Zimmern, verschließbarem Corridor nebst Küche re., ist zu vermiethcn und gleich zu beziehen. Wo? sagt Herausgeber dieses Blattes.________ 2172) Zn Lit. D. Nr. 12 auf der Mäusburg ist eine kleine Familicnwohnung zu vermiethcn und kann alsbald bezogen werden. ______________________________ 2186) Im Waith cr'schen Hause in der Wallthorstraße ist ein Logis, bestehend aus zwei Stuben, Kammer, Küche, Keller u. s. w., zu vermiethen und alsbald beziehbar. 22 in m Folge ander 20 Sermi V 22' des B eine si der w Belohn zugebe 227 am 3( meines Rucks nähme meinen Gies 226 Janum wornac neue A mehr (i mit zu Aufnal orbenti bitten, zeichne! 228 steinket den Fi bei bei 21 ich ui dahiei Wohl scheu h orn sprech Gi 227 Beschä lbrigen (.______________ Stein» uswahl, fiehlt 'apst. ih mit bei der gelegene bin ich 'n. Lehrer 3 Zim- tehend, tc No- !tär. in vier Keller leihen tot, Jami« Octo- Reu» dessen iethen h, wßes nem, rchen I. 71 idor und eher der ung gen in end ller >ar. Beilage zu Nr. rs des Anzeigeblattes. Vermiethungen. 2226) Das von Herrn Director Brehm in meinem Hause bewohnte Logis ist in Folge dessen demnächstigen Wegzugs von hier anderweit zu vermiethen. Ernst Heinemann. 2098) Zwei möblirte Zimmer sind zu vermiethen in Lit. B. Nr. 117. Vermischte Anzeigen. Verloren. 2248) Am Mittwoch, den 3. d. Mts, des Morgens, wurve auf rem Seltersberge eine silberne Lorgnette verloren. Der Finder wird gebeten, solche gegen eine gute Belohnung bei Lieutenant Barthel abzugeben. 2272) Allen Denjenigen, welche bei der 2256) Unterzeichneter verlor einen Brief nebst zwei Wechseln, einen Fünf- und fünf einzelne Guldenscheine. Da derselbe namentlich auf den Wiederbesitz der zwei Wechsel reflectirt, so werden dem redlichen Finder die hierbei befindlichen 10 fl. zugesichert._________________A. Holberg. Kirchweihfest in Wieseck. 2227) Sonntag den 7. und Montag den 8. September findet die hiesige Kirchweihe Statt, wozu höflichst einladen die sämmtlichen Wirthe daselbst. Für Auswanderer. 459) Am 1. und 15. jeden Monats expedire ich über Bremen durch Cie vorzüglichsten Dampf- und Segelschiffe nach allen Häfen von Amerika und Australien. Die Preise werden äußerst billig, wie in Bremen selbst, gestellt und die Passagiere bis auf's Seeschiff begleitet. Zu Ueberfahrts-Verträgen empfiehlt sich der eoneessionirte Agent: C. W. Dietz, am Markt in Gießen. am 30. August stattgefundenen Beerdigung meines unvergeßlichen Sohnes, Daniel Ruckstuhl, so liebevolle, herzliche Theil- nahme bewiesen haben, sage ich hiermit 2269) Sonntag den 7. und Montag den 8. September, als am Wiesecker Kirchweihfeste, spielt die Gießener Wtusik-Capelle in dem Schieffer'schen Garten. meinen wärmsten, tiefgefühltesten Dank. Gießen, den 5. September 1862. Peter Ruckstuhl Wittwe. Lieiirrliran;. 2265) Mit Bezugnahme auf unsere, im Januar l. I. erschienene Bekanntmachung, wornach vor Abhaltung des Sängerfeftes neue Aufnahmen ordentlicher Mitglieder nicht mehr stattfinden konnten, bringen wir hiermit zur Kenntuiß, daß von nun ab wieder Aufnahmen sowohl ordentlicher, als außerordentlicher Mitglieder geschehen können und bitten, etwaige Anmeldungen an Den Unterzeichneten gefälligst abgeben zu wollen. Für den Vorstand: P h. Schlatter. 2284) Am 3. v. Mts. ist ein Bernsteinkettchen verloren worden Man bittet den Finder, dasselbe gegen eine Belohnung bei dem Unterzeichneten abzugeben. ___________________Leichtweiß. 2168) Ich zeige hiermit an, daß ich unter die Hofgerichts - Advocaten dahier ausgenommen und in meiner Wohnung, im Kaufmann Hensel'- schen Hause, der Handlung Hirschhorn & Comp. gegenüber, zu sprechen bin. Gießen, im August 1862. Wilhelm Curtman, _____________Hofgerichts-Advocat. 2278) Zwei Schreinergesellen können Beschäftigung erhalten bei Carl Seipp. 2262) Sonntag den 7. und Montag den 8. September 1862: Kirchweihfest in Großen-Buseck. Es ladet hierzu höflichst ein I. Hahn, Gastwirth. Bürger-Lasina. 2255) Nach Beschluß der am Sonn- tag den 31. August d. I. stattgehabten Generalversammlung der ordentlichen und außerordentlichen Mitglieder des Bürger- Casinos findet der am 25. August ausge- setzte Ludwigs-Ball nächsten Samstag, iden 13. September, im Busch'schen ! Garten-Saale Statt, wobei zugleich i bemerkt wird, daß die auf den 7. Septem- ' ber angesetzte Parthie und die auf den 28. ! September auf den Festkarten verzeichnete ! Tanzunterhaltung nicht abgehalten werden. ! Gießen, am 4. September 1862. Für den Vorstand: Kirsch, Vorsitzender. 1 A« Seim empfiehlt sich zu allen in dem Tapezierfach i vorkommenden Arbeiten. Seine Wohnung j Seltersweg Nr. 72 bei Frau Maylän- i)er Wittwe. 2277) Ein Mädchen, welches mit allen häuslichen Arbeiten umgehen kann und gute Zeugnisse besitzt, wird auf Michaeli in Dienst gesucht. Näheres bei der Exped. d. Bltts. 2258) Ein zuverlässiges Haus- und Kindermädchen wird sogleich oder zu Michaeli gesucht. Ebenso eine tüchtige Köchin zu Michaeli. Beides im Hause des Herrn Dr. Schüler, oben bei Professor Gaß. Cöln-Gießener Gisenbahn 953) Abfahrten nach: Amsterdam, Rotterdam 545 9* M. Deutz 545 9* M. 23O N. Minden 545 M. 23O N. Siegen 54S 9* M. 230 5,0 N. __________* bedeutet Schnellzug. OO-OOO 000-0000000-00 0-00 OOOOO $ *$• ❖ •aawiffls "qaz M tzE £ y 'suaffaq jiuuaitj asvvJ-zslsrxD £ £ ciutt -tzngsZ, upm Pi a>hajctma chpsönF g 0 -auhocu Pyp -Jtjg ßaaiuanajß mag jnv uv ■$> % chal uoa Hi tzvq ' ssppchvjg int auaiq £ « uaqunU uaipijiqaia« uauiaW (gggg ' $ W0000000000-00000000-00 0-00- OO<$ 2252) Wachstafeln (sog. Rosen) aus Bienenstöcken werden zu kaufen gesucht. Von wem? sagt die Exped. d. Bltts. 2259) Ein braves Dienstmädchen wird auf Michaeli in Dienst gesucht. Näheres bei der Exped. d. Bltts. ________________ § Privatunterricht in der französischen und englischen, sowie in der lateinischen und griechischen Sprache, ertheilt ein bereits examinirter Kandidat Der Philologie. Referenzen im Verlage D. Bltts. 2287) Es empfiehlt sich JemanD zur kaufmännischen Buchführung, täglich von 4 Uhr NachmittägS an. Bezügliche Auskunft ertheilt die Exped. d. Bltts. 2289) Heute Abend, von 5 Uhr an: Spansan bei einem feinen Glas Frankfurter Bier auf dem Heyer'schen Feksenkeller. 2250) 230 bis 300 fl. liegen zum Ausleihen bereit. Näheres bei der Expeb. d. Bltts. Frischbäcker pi Gießen. Sonntag den 7. September. Ernst Wallenfels in der Wallthorstraße. Jacob Ronstadt in der Neustadt. Georg Busch am Kreuz. Kirchliche Anzeige» der evangelischen Gemeinde zu Gießen Gottesdienst. Am 7. September. Morgens: Geheimer Kirchenrath Dr. Engel. Nachmittags: Gymnasiallehrer Dr. Glaser. Hospital-Gottesdienst. Um halb 11 Uhr: Mitprediger Lips. Kopulirte. Den 31. Auguii. Ehristlan Ich»,«all, Burger und Drechslermeister dahier, ein Wittwyr,, and Karvline Vomhof, des verstorbenen Gcoßherzog- lichen Bürgermeisters und Schuhmachermeuters, Emanuel Vomhof in Biedenkopf, eheliche Tochter. Getaufte. Den 30. August. Dem Großherzoglichen Reallehrer, Dr. Otto Bindewald, eine Tochter, Antonie Luise Mathilde Therese Minna, geboren den 17. August. Denselben. Dem Bürger und Schuhmacher, Daniel Kreuter, eine Tochter, Helene Christine, geboren den 6. August. Den 31. August. Dem Bürger und Kreis- banaufseherS-Candidat, Christian Herbert, ein Sohn, Karl Stephan Andreas Philipp Friedrich, geboren den 11. August. Denselben. Dem Bürger und Doctor der Philosophie, Leopold Königer, ein Sohn, Karl Christoph Christian Berthold Wilhelm, geboren den 10. Juli. Den 4. September. Dem Bürger und Küfermeister, Emil Pansch, eine Tochter, Karoline Helene Susanne, geboren den 25. Juli. Beerdigte. Den 29. August. Henriette Katharine Margarethe Hermine ffriebel, des Bürgers und Schuhmachermeisters, Ludwig Friebel, eheliche Tochter, all 3 I 6 M. 19 T. gestorben den 27. August. Den 30. August. Ernestine Wilhelmine Nauheimer, des verstorbenen Burgers und vormaligen Universitäts-Ünterpedellen, Karl Nauheimer, eheliche Tochker, alt 27 I. 4 M. 4 T. gestorben den 23 August. Denselben. Daniel Ruckstuhl, Schriftsetzer, des verstorbenen Bürgers und Zimmermeisters, Peter Ruckstuhl, ehelicher Sohn, alt 21 I. 8 M. 4 T. gestorben den 28. August. Denselben. Johannette Karoline Hermine Oppermann, des verstorbenen Bürgers und Friseurs, Hermann Oppermann, eheliche Tochter, alt 51 I. 4 M. 5 T. gestorben den 29. August. Denselben. Eine uneheliche Tochter von auswärts, Henriette Eiisabethe Hermine, alt 1 M. 23 T gestorben den ■ 29. August. Den 2. September. Johannette Marie Georgine Spruck, des Bürgers und Kaufmanns, Georg Christian Spruck, eheliche Tochter, alt 30 I. 8 M. 20 T. gestorben den 1. September. Die Pfarrgeschäfte in der nächsten Woche besorgt Pfarrer Landmann. Fremden-Register vom 1. bis 3. September 1862. I n den Gasthäusern. Im Einhorn: Hr. Zerner, Gutsbes. v. Hannover; Hr. Kaufmann m. Fr., AmtSverw. v. Creuznach; Hrn. Reut. Amaat m. Fam. u. Bedien, v. Berlin, Stahmer m. Fr. u. Bedien, v. Hamburg u. Halinsky a. Polen; Hr. Beer, Ltud. v. Dorlar; Hr. Dr. Merke! v. Worms; Hr. Rodenberg, Ingen, v. Cöln; Hrn. Partie. Albrecht v. Berlin u. Brum v. Soest; Hr. Trasche, Oberrechn.-Rath v. Magdeburg; Hr. Lohse, Regier.-Rath v. Cöln; Hr. Neinhauer, Miihlenbes. ». Gebhardshain; Hr. Zerremer, Lande, v. Passau; Hr. Dr. Dietenbach m. Fr. v. Heidenheim; Hrn. Fabrik. Rudtz v. Dortmund u. Guntmann v. Elberfeld; Hr. v. Klein, Offiz, v. München; Hrn. Kaufl. Hoffmann v. Schleibach, Schmitz v. Weilburg, Diehl v. Cöln, v. Mentes v. Amsterdam, Hoffmann v. Alsfeld, Wares v. Eisenach u. Wolf, Schweppenhauer u. Goldschmitt v. Frankfurt. Im Rappen : Hr. Winter, Hüttenbes. v. Braunfels ; Hr. Löber, Chem. v. Frankfurt; Hr. Gaspory, Maschinenmstr. v. Prag; Hr. Biebiuger m. Tocht., Privatm. v. Prag; Hr. Ludwig, Adooc. v. Darmstadt; Hr. Ältester, Offiz, v. Cöln; Hr. Sporig, Prof. v. Lüttich; Fr. Lebert m. Tocht. v. Breslau; Hr. Bodenheim, Rent. v. Amsterdam; Hr. Dr. Haase v. Braunschweig; Hr. Strauß, HandelSm. v. Amöneburg; Hr. v. Delden, Privatm. v. Bremen; Hr. Rabeuer, Consul v. Lübeck; Hr. Waldschmitt, Offiz, v. Berlin; Hr. Lerck, Fabrik, v. Alsfeld; Hrn. Kaufl. Königsberger v. Dietz, Schneck v. Siegen, Fuchs v. Brotterode, Selterer, Rabensohn u. Walter v. Cöln, Scheidt v. Darmstadt, Wintzer v. Bremen u. Trupp, Heß u. Haneder v. Frankfurt. Im Prinz Tart : Hrn. Postsecret. v. Wobeser, Volk, Vogel u. Schmied v. Deutz; Hr. PreSchampS, Major a. Rußland; Hr. Kellmer m. Fr., Pastor v. Jffenhagen; Hr. Billain, Rent. v. Lübeck; Fr. Hofr. Schick v. Wiesbaden; Hrn. Fabrik. Ringhöffer v. Leopoldstabt u. Löhr v. Wilmsdorf; Hr. Ermens m. Fr., Privatm. v. Friedberg; Hr. Schick, Pfarr. v. Laubach; Hr. Hardeland, Musikdirect. v. Leipzig; Hr. Kind, Phyfik. v. Altstadt; Hr. Merian, Partie, a. d. Schweiz; Hr. Guth, Gutsbes. v. Altenkirchen; Hr. Freihr. v. Flandorf, Geh. Rath v. Wien; Hr. Strauß, Ingen, v. Speyer; Hr. Meinardt, Partie, v. Bremen; Hrn. Kaust. Hartenberg v. Leipzig. Zang v. Mainz, Munfch v. Aachen, Sturtz v. Ludwigsburg Correr v. Cassel, Kahlhaupt u. Löwenthal v. Cöln, Klein v. Bonn, Löb ». Coblenz. Meyer v. Steinfurt, Voigt v. Baden-Baden, Ahlemann v. Berlin, Luffauq Mainz u. Herbert u. Kirschberg s. Frankfurt. Im Darmstädter Haus: Hr. Gleichmanu, Oecon. v. Limburg; Hr. Krug, Fuhrn, v. Niederdieten; Hr. Burg, Fabrik, v. Aschaffenburg; Hrn. Kunst. Ritter v. Breslau u. Stein v. Rödelheim; Hrn. Metzg. Thomas v. Stornborf Fay v. Roßberg u. Haustein u. Engel v. Friedberg; Hr. Messerschmitt, Privatm. v. Biedenkopf. Im deutschen Huf: Hr. Heller, Svengl. v. Homburg; Hr. Schnepp, HandelSm. v. Clausthal; Hrn. Bauunternehmer Scheid v. Gladenbach u. Schott v. Cöln; Hrn. Geschäfts!. Schmitt v. Dillenburg u. Philipp u. Ganz v. Vilbel. In der Rose: Hrn. Steinh. Sommerlad u. Stein v. Beuern; Hrn. Oecon. Heveler a. Amerika, ,'lüagnet v. Geilshausen u. Weg v. Bottenhorn; Hr. Hirsch, Schloff, v. Homburg; Hrn. Geschäfts!. Stritter, Oppenheimer u. Jacobi v. Berghofen; Hr. Pfeil, Metzger u. Hr. Unverzagt, Schmied v. Biedenkopf. In den Privathäusern. Bei Hrn. Landr. Ploch : Hr. Dr Rölzel, Prof. v. Nürnberg u. Fr. Oberfstr. Muhl v. Mönch bruch. — Bei Hrn. Geh. Hofger.-Rath Wort- mann : Hr. Schneegans m. Fam., Direct. v. d. Wilhelmshütte u. Frl. Klingelhöffer v. Biedenkopf. — Bei Hrn. Reallehrer Dr. Bindewald: Fr. Pfarr. Bindewald v. Busenborn. — Bei Frl. Windecker: zwei Frl. Motz v. Tambach u. Fr. Kausm. Gwelin v. Ludwigsburg. — Bei Hrn.-M. Heß: Frl. Göbel v. Battenberg Temperatur im August, Gießen: niederste 1862 . . . ... 4- 4,9° K6. mittlere 1862 ......+ 13,07 „ früheres Mittel cmS 11 Jahren + 13,93 „ höchste 1862 ..,...+ 19,8 „ Niederschlag im August 1862 ...... 1,06 Pariser Zoll. „ „ „ im Mittel von 1851—1861 . . . 2,53 „ Gemeinde - Boranschlags - Formularien, nebst den bapi gehörigen Beilagen, per Stück 14 fr., sowie Einlegbogen zu den Berathungsprotocollen rc., per Buch 24 fr., sind vorräthig in der Bkühl'schen Univ.-Buch- und Steindruckerei (Fr. Chr. Pietsch) in Gießen, Canzleiberg Lit. B. Nr. 1. Druck und Verlag der Brühl'schen Univ.-Buch, und Steindruckerei (Fr. Chr. Pietsch) in Gießen.