Anzeigeblstt für die Stadt und -en Kreis Gießen. Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwoch» und Samstag». — Preis de« Jahrgang» für Einheimische 1 fl. 36 fr., für Auswärtige, incl. Postaufschlag» 2 st. — Auswärts abonnirt man stch bei allen Postämtern. — In Gießen bei der Erpedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1). .HO 63. Mittwoch den 14t. August 1861. Brod- und Fleischpreise vom 14. August 1861 an: 4 Pfund Roggenbrod 14 fr. 2 Pfund Roggenbrod 7 fr. 4 Pfund gemischtes Roggenbrot» 15^ fr. 2 Pfund gemischte- Roggenbrod 73/4 fr. — 1 Pfund Kalbfleisch 10 fr. 'Amtlicher T h e i l. Medieinat - Ordnung für das Großherzogthum Hessen. (Fortsetzung.) Abschnitt VI. Von den Bezirks - Sanitäts - Beninten im Allgemeinen. §• 11. Das Großherzogthum ist behufs der Verwaltung des Mevicmalwesens in Medicmal-Bezirke getheilt. §. 12. In jedem dieser Bezirke ist ein Sanitätsbcamte unter der Benennung „Kreisarzt" angestellt. §• 13. Die Kreisärzte haben in dieser ihrer Eigenschaft hinsichtlich der Gesundheitspolizei, der gerichtlichen Arzneifunde und der Armenfranfenpflege diejenigen Befugnisse und Obliegenheiten, welche in dem folgenden Abschnitte näher bezeichnet sind. §• 14. Außerdem sind sie als Äerzte verbunden, allen Bewohnern ihres Bezirks auf Erfordern in allen körperlichen Leiden, gegen die in der Medirinaltaxe festgesetzte Vergütung, mit ihrer ärztlichen Hülfe nach bestem Wessen und Gewissen beizustehen. §• 15. Erfordern eie Ausdehnung oder Bevölkerung eines Kreises die Verwendung von zwei Kreisärzten, so soll jedem derselben ein abgegrenzter Bezirk überwiesen und selbstständig von ihm verwaltet werden. §.16. Die Stellen der Krciswundärzte sind aufgehoben. Die bereits angestcllten Kreiswunvärzte bleiben jedoch berechtigt, die in Der Instruction für die Kreiswundärzte ihnen zugewiesenen Functionen ferner auSzuüben. In Betreff der Kreiswundärzte und ihrer Dienstverrichtungen bleiben die bisherigen Bestimmungen der Medicinal-Ordnung in Gülligkeit. Abschnitt VII. Von den Kreisärzten im Besonderen. §• 17. Die dem Kreisärzte zunächst vorgesetzte Behörde ist die Ober-Mcdiunal-Direction. Er ist dem ganzen übrigen ärztlichen Personal, den Veierinärärzten, Hebammen, Apothekern und den Heilgehülfen seines Bezirks in allen Gegenständen der Gesundheitspolizei das nächste Organ der Regierung und empfängt alle in diesem Betreffe erforderlichen Anordnungen und Weisungen entweder unmittelbar von der Obcr-Medicinal-Direction oder durch die betreffenden Kreisämter, um sie in Vollzug zu setzen oder setzen zu lassen. Alle diese Personen sind ihm unmittelbar zu diesem Behufe untergeordnet. Er kann ihnen Ermahnungen zu Theil werden laff-n. Hält er solche für unzureichend oder bleiben sie erfolglos, so hat er der Ober-Medicinal-Lirection wegen der dann ersorderlichen viSciplinaren Bestrafung die Anzeige zu machen. §. 18. In Gegenständen der Gesundheitspolizei, welche ein Einschreiten der einschlägigen Polizeibehörde erfordern, hat der Kreisarzt dieses Einschreiten durch seine Anträge zu veranlassen und im Falle die Polizeibehörde hierin säumen sollte, sich mit seiner Anzeige an die Oder Medicinal-Direction zu wenden. §. 19. Nur vie Kreisärzte ertheilen über die in ihren Bezirken vorhandenen, mit Gebrechen des Körpers oder der Seele behafteten, und veßhalb zur Aufnahme in ein V.rwahrungs-, Versorgung-- oder Heilungs-Institut geeigneten Individuen ein voll- gültigrS Zeugniß, für welches sie verantwortlich sind. Hat ein anderer Arzt den zu Untersuchenden ärztlich behandelt, so ist der Kreisarzt befugt, von diesem eine Darstellung des seitherigen Zustandes des Kranken zu verlangen und jener verbunden, ihm solche mitzutheilen. §. 20. In allen Fällen, in welchen die Kreisämter des Bezirks das Gutachten, die Entscheidung oder die mündliche Erläuterung eines Arztes bedürfen, z. B. bei der Untersuchung verdächtiger Nahrungsmittel, Getränke rc. bei Prüfung von Gewerbsanlagen und dergleichen in sanitätSpoIize,licher Beziehung, sind sie verpflichtet, die Kreisärzte zuzuziehen, welche dergleichen Requisitionen Pünktlich Folge zu geben verbunden sind. Die Kreisärzte sollen übrigens, ohne eine Requisition abzuwarten, auf alle für die GesundheitSpstege wichtigen Erscheinungen ihre Aufmerksamkeit richten und ihre darauf bezüglichen Wahrnehmungen und ihre Vorschläge für Abyülfe den Kreisämtern mittheilen. §. 21. In gleicher Weise haben die Gerichtsbehörden die Kreisärzte zu gerichtsärztlichen Untersuchungen, Analysen, zur Wunvbeschau und Leichenöffnungen jedesmal zu requiriren, wenn nicht wegen Unerheblichkeit des Gegenstandes ein sachverständiges Gutachten überflüssig erscheint. Diesen Requisitionen haben die Kreisärzte pünktlich zu entsprechen. §. 22. Der Kreisarzt ist verbunden, die das Mecieinalwesen betreffenden Verordnungen und Vorschriften nicht allein zu befolgen, sondern auch im Falle sie das übrige ärztliche Personal seines Bezirks betreffen, demselben solche mitzutbeilen und über deren Befolgung zu wachen. §. 23. Ueber alle an ihn gelangende seine Amtsführung betreffende Rescripte und Weisungen, sowie über die Concepte der von ihm erstatteten gerichtlichen und sanitätspolizeilichen Zeugnisse und Gutachten und dergleichen hat derselbe eine gehörig geordnete Registratur zu führen, damit er sich zu jeder Zeit im Stande befindet, über seine Amteführung Rechenschaft abzulegen. 24. Ohne Erlaubniß der Ober-Medicinal-Direktion dürfen die Kreisärzte sich nicht über Nacht aus ihrem Bezirk ent. fernen, eilende Fälle ausgenommen. Sie haben in diesen Fällen der Ober-Mevicinal-Direction alsbald mit Anführung genügen- der Gründe die Anzeige zu machen und den einschlägigen Bezirksbehörven Nachricht zu geben und für ihre Stellvertretung Vorsorge zu treffen. §. 25. Alle Geschäfte, schriftliche Vorschläge, Gutachten und Berichte, welche die Kreisärzte bei Gegenständen der Gesund, heitspolizei vornehmen, sind Pflichtgeschäfte und werden nicht remunerirt. Dagegen werten ihnen die mit gerichtlichen Gegenständen verbundenen Arbeiten, Berichte und Gutachten, nach der in der Medicinaltaxe bestimmten Norm bezahlt. §. 26. Bei allen gesundhcitspolizeilichen, sowie bei gerichtlichen Geschäften, welche die Kreisärzte außer ihrem Wohnort vorzunehmen genöthigt sind, kommen ihnen nach Maßgabe der Entfernung und res mit rem Geschäfte selbst verbundenen Zeitaufwands, entweder ganze Taggclver oder nur halbe zu, worüber die Medicinaltaxe das Nähere bestimmt. §. 27. Für Transport dürfen die Kreisärzte, welche vom Staate die Mittel empfangen, ein Pferd zu unterhalten, innerhalb ihres Bezirks keine Aufrechnung machen; auch ist der Empfang dieser Mittel zum Unterhalt eines Pferdes, an die Bedingung des wirklichen Besitzes eines Dienstpferdes gebunden. (Fortsetzung folgt.) Gießen, am 6. August 1861. Betreffend: Die Aufstellung der Vieystandstabellen für 1861. Das Groß herzogliche Kreisamt Gießen an die Großherzoglichen Bürgermeistereien. Aus den von Ihnen angegebenen Durchschnittspreisen der einzelnen Gemeinden berechnen sich die Durchschnitte für den Kreis: 1) für ein Pferd auf . . 140 fl. 6) für ein Rind auf . 40 fl. 2) „ ein Fohlen auf . • • 80 „ 7) „ ein Schaaf auf. . . 8 „ 3) „ einen Bullen auf . . 95 „ 8) „ ein Schwein auf • 15 „ 4) „ einen Ochsen auf . 115 „ 9) „ eine Ziege aus . • • 6 „ 5) „ eine Kuh auf . . . 75 „ 10) „ einen Esel auf . . . 20 „ unter deren Zugrundelegung Sie nunmehr bie Viehstandstabellen aufzustellen und bis zum 30. d. Mts. an uns einzusenden haben. K ü ch l e r. Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen. Edictailadung. 1700) Nachdem Großherzogliches Hofgericht der Provinz Oberhessen über das Vermögen des Bierbrauers Wilh. Heyer von Gießen den förmlichen Concursprozeß erkannt hat, werden hiermit Alle, welche Forderungen oder sonstige Ansprüche an denselben zu bilden haben, aufgefordert, dieselben sogewiß im Liquidationstermin Montag den 23. September l. I., Vormittags 9 Uhr, vor unterzeichnetem Gerichte anzumelden und zu begründen, als sonst ihr Ausschluß von der Concursmasse stillschweigend erfolgt. Zugleich soll im genannten Termin auch ■ ein Arrangement versucht, und im Falle • des Mißglückens desselben ein curator bonorum definitiv bestellt werden, wobei die Minderheit der Gläubiger an die Beschlüsse der Mehrheit gebunden ist. Gießen, am 19. Juli 1861. Großherzogliches Stadtgericht Gießen. Muhl, vr. A. v. Grolman, Stadtrichter. Städtger.-Assessor. Besondere Bekanntmachung. Bauten an der Friedhofskirche. 1811) Vorbemerktes Bauwesen macht bie Entfernung der in der Kirche aufgehängten Kränze nöthig. — Wir laden daher die Betheiligten ein, über solche binnen 8 Tagen zu verfügen. — Geschieht dieses nicht, so werden wir darüber geeignete Bestimmung treffen. Gießen, den 7. August 1861. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. Ebel. Feilgebotenes. 1 Vanille-Eis, jeden Mittwoch, Donnerstag, Samstag und Sonntag bei Höpfner-Dannenberg, Conditor. 1853) Jncarnatkleesaamen empfiehlt ________________________Emil Pistor. I Käskuchen- täguch frisch, bei August Noll, im Stern. 1847) Ballkränze, einzelne Blumen und Coiffuren habe ich soeben erhalten und empfehle solche zu billigen Preisen. _______________________I. H. Fuhr. i Aepfelweilt, ganz vorzüglich, bei August Noll, _________________im Stern. 1843) Trockene Hefe, täglich frisch, bei W. Hellmolv, Neuenbäuen. 1446) Das wirksamste aller Wanzen - Vertilgunstsmittel ist in der Expedition'd. Bltts., per Flacon 30 fr., zu haben. | Dr. Pattison s Gichtwatte, Heilmittel gegen Rheumatismen jeder Art, zu 30 fr. und zu 16 fr., bei Herrn Julius Wallach. 1852) M. Bendow aus Cassel empfiehlt: Banmwollenzeuge, die Elle zu........3 Sgr. Halbleinen, die Elle zu...........3 „ Shirting (für 1 Thlr. 12 Ellen), die Elle zu . . . 3 , Handtücherzeuge, die Elle zu.........2 „ Barchent, die Elle zu...........4 „ Drell, die Elle zu ...........7 „ Der Lerkauf findet nur während des Gießener Jahrmarktes, den 14. d. Mts., in der mit seiner Firma versehenen Bude auf dem Marktplatze Statt. Vermiethungen. 1807) In Pen Neuenbäuen, nahe dem botanischen Garten unP Per Aula, ist ein schönes möblirtes Zimmer mit Cabinet zu veemiethen. Auskunft bei Per Expeb. P. Bl. 1593) Zwei, oPer auch ein Zimmer, 1842) Die Besitzer von Büchern aus Per Bchliothek Pes GeseÜschaftS • Vereines werPen ersucht, Pieselben binnen 8 Tagen zurückzuliefern. Gießen, Pen 12. August 1861. Dr. Zimmermann, Bibliothekar. 1856) Zu einem Fabrikgeschäft, welche« keiner Mode unterworfen ist, wird ein Theil- nebmer gesucht, der das kleine Kapital von 1000—1200 fl. einlegen kann; reiner Gewinn sind 75—80 pCt. bei Sicherheit des Kapitals. Nur solche, welche ihre Solidität und strenge Rechtlichkeit nachweisen können, belieben ihre Offerten franco, unter den Buchstaben C. A., an die ExpeP. d. BlttS. gelangen zu lassen. 1854) Am verflossenen Mittwoch, dem 7. August, hat eine arme Bauersfrau von ; BurkhardsfelPen auf dem Wege vom Neuen- i weger Thore nach der Liebigshöhe zu eine \ Jacke verloren. Da diese arme Frau nicht ! im Staude ist, sich eine Jacke toiePer anschaffen zu können, so ersucht man den red» I liehen FiuPer, solche an Pie ErpeP. p. Bl. | wiePer abzugeben. mit oPer ohne Möbeln, sinP in Per Nähe Per Aula zu venniethen. Näheres bei Per Expep, d. Bltts._____________________________ 1844) Ein möblirtes Zimmer ist aus das nächste Semester zu vermiethen. Das Nähere bei Per ExpeP. P. Bltts. 1846) Der obere Stock, bestehenp aus drei Zimmern, einer Kammer, Küche, Keller und Holzraum, ist zu vermiethen im Darmstädter Haus. 1851) Das von Herrn Dr. Zöckler bewohnte Logis ist anderweit zu vermiethen und im September beziehbar. Carl Münch, am Kreuz. 1850) Eine Familienwohnung ist zu vermiethen und am 20. September beziehbar bei L. Klinket. 1776) Ein Logis, bestehend aus zwei Zimmern mit Cabinet, Küche, Bodenkammer, Holzstall und einem Stück Garten, ist zu vermiethen. Näheres bei Per ExpeP. P. Bl. Vermischte Anzeigen. Misstonsfell zu Nieder- Weist-l. 1838) Der Arnsburger Missions» verein gepenkt sein diesjähriges Missionsfest am 20. August in Per Kirche zu Nieder- Weise! zu feiern. Mit Pein Bemerken, Patz Per GottcSPienst um halb 10 Uhr Vor- *M|fj *» ► l vy W vlvlljl Ulli l)Ulv 1 U vT' i mittags seinen Anfang nehmen wirP, labet' zu recht zahlreichem Besuche ein: D er Vorstand. 1814) Ein Mädchen, welches mit häuslichen Arbeiten vertraut ist und etwas kochen kann, roirP in Dienst gesucht. Näheres bei der ExpeP. P. Bltts. 1848) Es können noch einige Schreiner, welche auf PauernPe Beschäftigung zu Hause refleetiren, angenommen werPen. — Das Nähere bei S. Katzenstein. X 1845) Da» W | Kirchweihfest in Wiefeck | E findet Sonntag den 18. und Montag den 19. Angust Statt, D M wozu ergeben)! einladen: M W die sämmtlichen Wirthe daselbst. H WMMUUWUM«W»MWWWMWMMWWWWWMM 1818) Neue große Hamb. Staats-Gewinn-Verloofuna von Zwei Millionen Mark, in welcher nur Gewinne gezogen werden. Garantirt von der freien Stadt Hamburg. Unter 17,300 Gewinnen befinPen sich Pie Haupttreffer von 200,000 M, 100,000 M , 30,000 M, 30,000 M., 13,000 M, 12,000 M , 7mal 10 000 M , 8000 M, (>000 M , 3000 M , 16mal 3000 M , 40mal 2000 M , 66mal 1000 M, 300 M rc. re. -Original-Prämien-Scheine erlasse ich a 5 fl. Beginn Per Ziehung am 4. September . Fr. o. Sberaulau u. Mohr m. Fr. v. Nenndorf; Hr. Fischniann, Fabrik, v. Eütn; Hr. Polliß, Rent. v. Rendsburg; Hr. Mayer, Schlostermstr. v. Darmstadt; Hr. diober, Hofger.-Aeeest. v. Mainz; Fr. Emde v. Adorf; Hr. Rampf m. Sohn, Privatm. v. Haarburg; Hr. Grobring, Secret, v. Braunschweig; Hr. Schünemann, Fabrik, v. Nordbausen; Hrn. Kaust. Bremer v. Bielefeld, Gleffer v. Solingen, Hanmann v. Saarbrücken, Behr v. Heidelberg, Lung v. Ludwigshafen, Klimpspohr o. Barmen, Grübe v. Earlshafen, Möllberg v. München, Eonrabi v. Eaffel, Kümmel v. Fulda, Ehry v, Mainz, Zimmermann ». Limburg, Neuste v. Bielefeld, Neilinq v. Hannover, Herbig v. Hildesheim, Hahn v. Berlin, Friedrichs v. Eöln u. Nempe, Neuschäfer, Meyer u. May v. Frankfurt. Im Darmstädter Haus: Hr. Körner, Schausp. v. Wehlar; Hr. Haubach, Maurer,nstr. v. Weilburg; Hrn. Fabrik. Zopf v. JnSpruck, Bording v. Weilburg u. GrieS v. Frankfurt; Fr. Stell! v. Attona. In der Sonne: Hrn. Schachtmstr. Feder u. Walter v. LaudSberg; Hr. Alteifer, Fabrik, v. Zürich; Hr. Bernhard v. AUendorf; Hr. Weber v. Nidda. In der Rose: Hr. Heckmanu, GeschäftSm. v. Mellen; Hrn. Fabrik. Göbel u. Lenz v. Battenberg. In den Privathäusern. Bei Hrn. I. Königsberger: Fr. Landau v. Samberg. — Bei Hrn. Distr.-Einuehrn. Becker : Frl Wüst v. Bußbach. — Bei Hrn. Geh. Justizr. Prof. Dr. Jhering: Hrn. Eoncertmstr. Eliason v. Frankfurt u. Elsner v. Dublin u. Frl. Genast, Sang. v. Weimar. — Bei Hrn. Balth. Hofmann: Frl. Kramer v. Darmstadt. — Bei Fr. Amtm. Horst: Frl. Getan v. Nidda. — Bei Hrn. Prof. Dr. Hesse: Fr. Eantor Hesse m. Tocht. u. Frl. Schutz v. Breslau. — Bei Hrn. A. Hornberger: Fr. Sternfelb v. Minden. — Bei Hrn. D. Plank : Fr. Kümmerer in. Tocht v. Hamburg — Bei Hrn. Pros. Dr. Weigand: Hr. Freihr. v. Horir, Hauptm. a. Bayern. Geld-CourS vom 12. August 1861. Pistolen .... st 9. 37-38 Engi. Sovereigns S. 11. 47-51 ditto Preußische 9. 56-57 Preuß. Thaler . " — — Holl. st. 10 Stücke 9. 44-45 & Franken-Thlc. — — Duralen .... 5. 31'-32j Pr. Caff -Scheine „ 1. 4&j 20 Frankenstücke 9. 20-21 Dollars in Gold „ — —- Frucht - und Mehlpreise von nachbenannten Städten und Fruchtmärkten. Waizen. Korn. Gerste. Hafer. Kartoffeln. __ Ott und Datum. Aufge- Ber- Mittelpreis „ Mittelprrir 1ufge= Ber- \ 'N«- «•-«... ■“£** fahren kauf. rahren kauft JJ)iaUet a^en kauft Malter. kauft ^mwr. faurt Maller Mltr. Mltr Pf. Mltr. Mltr. Pf. st. fr. Mltr. Mltr. Pf. fl. |ft Mltr. Mltr. Pf. l fl. tkr Mltr. Mltr. Pf. fl. kr. Gießen, 9. August — 23 200 14 5 — 18 180 9 56 — 5 160 7 42 — 22 120 5130 — — 200 — —■ Grünberg, 10. „ — 1264’ 200 12 58 — 140j 180 9 6 — 8j 160 7 27 — 35’ 120 5 2 — — 200 — — Friedberg, — — _ 200 -- — — 180 -- — — 160-- — — 120 -- — — 200 -- —- Mainz, 9. „ — — 200 13 - — — 180 10 7 — — 160 8 40 — — 120 5 20 — — 200 Druck und Verlag der Brühl'schen Univ.-Buch- und Steindruckerei (Fr. Chr. Pietsch) in Gießen.