nife Wil- vvn hier, l;en Real- , Auguste ember. Vorsteher ter, Anna doren den Zogt, ge- igers und t, hintergestorben n Woche Engel. ;e 1860 nnde 43 53 Kin- darun- nbcr, 11 wurden , 3 Kna« und es übersteigt rter auch die der r. und Festesten, vom i. um 2 Uhr. Geschäftsl. ndorf. t. — Bei Bei Hrn. Cand. v. mn, Werkenstadl. - i trank: Hr. r. Witting, tto, Dort. 36-40 45-45$ gezogen 1 fr, i/ L Anzeigeblstt für die Stadt und den Kreis Gießen. Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. — Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 fl. 36 kr., für Auswärtige, incl. Postauffchlags 2 st. — Auswärts abonnirt man stch bei allen Postämtern. — In Gießen bei der Expedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1). Jfo 3. Mittwoch den 9. Januar Grodpreise vom 9. Januar 1861 an: 4 Pfund gemischtes Roggenbrod 15'/, kr. 2 Pfund gemischtes Roggenbrod 7% kr. 4 Pfund Roggenbrod 14 kr. 2 Pfund Roggenbrod 7 kr. Amtlicher» T h e L l. Fischereistrafgefetz. LuDWJG III. von Gottes Gnaden Großherzog von Hessen und bei Rhein rc. rc. Wir finden Uns bewogen, mit Zustimmung Unserer getreuen Stände das nachstehend Fischereistrafgesetz für das Großher- zogthum zu erlassen. 13 Erster Abschnitt. Allgemeine Bestimmungen. Art. 1. Die in dem ersten Abschnitte des Jagdstrafgesetzes vom 19. Juli 1858 für die Jagdvergehen enthaltenen oder ange- zogenen, allgemeinen Bestimmungen sollen auch auf die Übertretungen des Fischereistrafgesetzes und der noch erlassen werdenden besonderen Fischereipolizeigesetze und Verordnungen Anwendung finden. ' Was insbesondere in dem Artikel 8 des Jagdstrafgesetzes wegen Verleitung zur Begehung eines Jagdfrevels oder einer der in Artikel 23 nud 24 des Jagdstrafgesetzes bezeichneten Übertretungen angeordnet ist, findet auf Verleitung zu Begehung eines Fischercifrevels oder einer der in Artikel 11 und 12 des Fischereistrafgesetzes bezeichneten Uebertretungen Anwendung. Art. 2. Gegenstand der Fischerei sind die Fische und die Krebse. Art. 3. Das Fischereistrafgesetz tritt mit dem 1. Januar 1861 im ganzen Umfange des Großherzogthums in Wirksamkeit Mit diesem Tage erlöschen alle Bestimmungen, welche über Bestrafung von Fischereifreveln, Fischereivergehen und Fischereipolizei, vergehen und wegen Überlassung von Strafantheilen oder Denuneiationsgebühren in Gesetzen, Verordnungen und Reglements enthalten sind. Zweiter Abschnitt. Von den Fischereifreveln. Art. 4. Eines Fischereifrevcls macht derjenige sich schuldig, welcher da, wo er die Fischerei auszuüben kein Recht hat- 1) in Fischwasscrn Netze, Stechgabeln oder andere Werkzeuge, oder giftige, oder betäubende Substanzen anwendet, um Fische oder deren Brut oder Krebse zu fangen, zu tobten ober zu beschäbigen, ober in anberer Weise Fischen unb beren Brut ober Krebsen nachstellt; 2) in Oder an Fischwasscrn mit zum Fangen, Tobten ober Beschäbigen von Fischen ober Krebsen bestimmten, ober besonbers geeigneten Werkzeugen oder giftigen oder betäubenden Substanzen unter Umständen betreten wird, welche zu der Annahme berechtigen, daß er von denselben zum Fangen, Tödten ober Beschäbigen von Fischen ober Krebsen Gebrauch iu macken beabsichtigt habe; ’ 3) in ber Absicht, Fische ober Krebse zu fangen, zu tobten ober zu beschäbigen, das Wasser aus offenen oder geschlossenen Fischereien so ableitet oder abzuleiten sucht, daß hierdurch Fische oder Krebse getödtet ober beschäbigt werden ober werben können. Wer in schiffbaren Strömen unb Flüssen mittelst Anwenbung ber schwimmenben Hanbangelruthe fischt, macht sick eines TUckerei- frevels nicht schuldig; vorbehältlich aller Privatrechte. Art. 5. Wer einen ber in Artikel 4 bezeichneten Fischereifrevel begeht, wirb mit einer Gelbbuße von fünf bis breißiq Gulden, wenn ber Frevel jeboch in geschlossenen Fischwasscrn ober in Anstalten zur künstlichen Fischzucht, innerhalb ber Fischwasser ober mittelst Anwenbung giftiger ober betäubenber Substanzen verübt worben ist, mit einer Geldbuße von fünf bis einlwnberf Gulden ober mit Gefängniszstrase bis zu brei Monaten bestraft. Fischereifrevel ber in Artikel 4 unter Nr. 1 und 2 bezeichneten Art, welche mittelst Anwendung ber einfachen, an der in der Hand gehaltenen Ruthe befestigten, schwimmenden Tagangel begangen werden, sind mit einer Geldbuße von dreißig Kremern bis zehn Gulden zu bestrafen. ' 3 Art. 6. Sollte in den Fällen des Artikels 4 ber Eingriff in frembe Fischereiberechtigung auf Jrrthnin beruhen, so wirb diese Uebertreiung als Fischereipolizeivergehen mit der im Artikel 12 angedrohtcn Geldbuße bestraft. Art. 7. Wer einen Fischereifrevel in gewinnsüchtiger Absicht begeht, wirb mit einer Gelbbuße von zehn bis vierzig Gulden oder Gefängniß von acht Tagen bis vier Wochen bestraft. Art. 8. Wer innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren wiederholt eines Fischereifrevels sich schuldig macht, ist mit einer Geldbuße von zehn bis fünfzig Gulden, und bei abermaliger Wiederholung mit einer Geldbuße von zwanzig bis einhundert Gulden oder mit Gefängniß von vierzehn Tagen bis zu drei Monaten zu bestrafen. War jedoch der wiederholte Fischereifrevel mittelst Anwendung einer einfachen Tagangel begangen (Artikel 5 zweiter Absatz), so tritt nur Geldbuße von einem bis zwanzig Gulden ein. Art. 9. Wer Fische oder Krebse, wissend, daß solche gefrevelt sind, kauft, eintauscht, als Geschenk oder Belohnung an« nimmt, oder aus sonstige Weise sich zueignet, oder für einen Anderen veräußert oder feilbietet, wird mit dreißig Kreuzer bis zwanzig Gulden bestraft. Art. 10. In allen Fällen, in welchen wegen eines mit Werkzeugen oder giftigen oder betäubenden Substanzen verübten Fischereifrevels Strafe erkannt wird, ist auch auf Confiseation jener Gegenstände zu erkennen. Kann das Werkzeug nicht beigebracht werden, so ist der Schuldige zum Ersätze des durch die Oberförsterei, unter Controle des Forstamts festzusetzenden, mittleren Kaufwerthes desselben zu verurtheilen.____________________________________(Schluß folgt.) Gießen, am 3. Januar 1861. Betreffend: Die Unterhaltung der Vieinalwege, insbesondere Erforderniß des Schneeschöpfens. Das Gr o ff h k r j o g l i ch t Kreisamt Gießen an die Großheyoglichen Bürgermeistereien. Bei dem diesjährigen hohen Schneefall ist es erforderlich, die Wegsamkeir der Vieinalwege durch Schneeschöpfen zu erhalten. Sie werden angewiesen, dies nicht zu vernachlässigen. K ü ch l e r. Bekanntmachung. In der General-Versammlung des landwirthschaftlichen Bezirks-Vereins vom 21. September d. I. ist beschlossen worden, daß 6 Feldschützen, welche wenigstens 10 Jahre im Dienst sind und zu keinem Tadel Veranlassung gegeben haben, Prämien von je 5 bis 7 fl. erhalten sollen. Es wird dies mit dem Anfügen veröffentlicht, daß sich die Bewerber um die erwähnten Prämien bis den 1. Mai 1861 zu melden haben. Gießen, den 17. December 1860. Der Direetor des landwirthschaftlichen Bezirks-Vereins Gießen: K ü ch le r. Gerichtliche rrnd Privat-Bekanntmachungen. Besondere Bekanntmachungen. 13) Die Schulgelder pro IV. Quartal 1860 aus den Stadtschulen und der Realschule können in den ersten acht Tagen ohne Kosten bezahlt werden. Gießen, am 3. Januar 1861. Der Stadt-Einnehmer: Enders. 36) Der Pfandschein Nr. 48681 ist angeblich verloren worden. Wenn innerhalb 14 Tagen keine Ansprüche an denselben erhoben werden, dann wird das Pfand dem Verpfänder zurückgegeben. Gießen, den 7. Januar 1861. Die Pfandhausverwaltung. Bieler. Pfeil. Versteigerungen. 35) Montag den 14. Januar, Nachmittags 2 Uhr, sollen in dem Kaufmann Hensel'schen Hinterhause : Bettung, Kleidung, Weißzeug, Möbel, Gold, ein sehr gutes Clavier u. s. w., zum Nachlaß der Wittwe Lille gehörig, unter den alsdann bekannt gemacht werdenden Bedingungen, öffentlich meistbietend versteigert werden. Gießen, den 7. Januar 1861. Großherzogliches Ortsgericht Gießen. D. Ebel. 39) Die Lieferung von 18 Cub.-Klftr. > Schichtpflastersteinen soll Dienstag den 15. Januar 1861, Vormittags 10 Uhr, im hiesigen Rathhause an den Wenigstfor- dernden vergeben werden. Gießen, den 8. Januar 1861. Groszherzogliche Bürgermeisterei Gießen. D. Ebel. Holzversteigerung. 26) Donnerstag den 10. Januar l. I., Morgens 10 Uhr, soll im Leihgesterner Gemeindewalde nach- perzeichnetes Holz, als: 13 Stecken Bnchen-Scheidholz, 9 „ Eichen- „ 4 „ Buchen-Prügelholz, 9 „ Eichen- „ 6 „ ' Buchen-Stockholz, 23 „ Eichen- „ 700 Wellen Buchen-Reisholz, 500 „ Eichen- „ unter den bei der Versteigerung bekannt gemacht werdenden Bedingungen, versteigert werden. Leihgestern, am 5. Januar 1861. Großherzogliche Bürgermeisterei Leihgestern. ______H^_______ 42) Dienstag den 22. Januar, Nachmittags 2 Uhr, soll auf dahiesigem Rathhause, auf Antrag der Philipp Schwan Ehefrau, deren Hof- raithe hinter dem Stockhause: Flur Nr. OKlttr. 7h69 * * * * * * * * 9 bestehend in Wohnhaus mit Stall und Miststätte, unter den alsdann bekannt gemacht werdenden Bedingungen, öffentlich meistbietend versteigert werden. Gießen, den 8. Januar 1861. Großherzogliches Ortsgericht Gießen. D. Ebel. Frankfurter Bücher-Auction. ist Emil Pi stör. Größe empfiehlt Th. 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M., den 28. December 1860. M. L. St. Goar, Buchhändler und Antiquar, Zeil 30. 43) Besten Fettschrot für Ofen- branv und Steinkohlen - Oesen in jeder Vermischte Anzeigen. Aufforderung. 29) Am dritten Wcihnachtstage ist mir ein brauner Jagdhund (Hündin) mit zwei weißen Vorderläufen und weißer Brust zugelaufen. Der Eigenthümer kann denselben gegen Entrichtung der Jnseratgebühren und des Futtergeldes in Empfang nehmen bei Caspar Balser III., in Rödgen, Kreis Gießen. 34) (Eingesandt.) Die englische oder die französische Sprache erlernt man leicht und gründlich durch die als vorzüglich anerkannte briefliche Lehrmethode der Herren D. H. Lehmann u. L. Lehmann, Prof, de lang. fram?. et angl. Bücher und Vorkenntnisse sind zu diesem Unterricht nicht erforderlich. — Der Cursus dauert 9 Monate. Das Honorar beträgt pro Woche 9 kr. und wird für 3 Monate entrichtet. Jeder Theilnehmer erhält wöchentlich einen gedruckten Unterrichtsbrief, 16 Seiten gr. Octav-Format, franco zugesandt. Damit sich aber Jedermann von der Vortrefflichkeit dieser Lehrmethode vorher überzeugen kann, so sind wir gern bereit, den ersten Unterrichtsbrief nach allen Orten gratis und franco zu übersenden. Meldungen etc. wolle man franco gelangen lassen an die Selbstverlags-Expedition der Sprech- und Schreibschule für englische und französische Sprache, Berlin, Alexandrinenstr. 108. 2309) Im Bap st'schen Hause, Lit. B. 29, sind der Hinterbau und 3 Zimmer des Vorderhauses zu vermiethen und bald beziehbar. I. G. D. Bapst. 40) Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß wir den Herren Ge- brüdern Landauer in Gießen eine Special-Agentur unserer.Gesellschaft übertragen haben. Darmstadt, den 4. Januar 1861. Die General-Agentur der vaterländischen Feuer-Versichernngs- Gesellschast zu Elberfeld. C. F. Kemmler. Unter Bezugnahme auf obige Annonye erlauben wir uns, die Vaterländische Feuer-Verficherungs-GeseUschast ;u Elberfelds gegründet im Jahre 1827, zur Versicherung von Mobilien, Früchten, Vieh rc. gegen Feuersgefahr ergebenst zu empfehlen und sind gerne zur Ertheilung näherer Auskunft, sowie unentgeldlicher Abgabe von Anträgen, bereit. Gießen, den 4. Januar 1861. Gebrüder Landaner. Feilgebotenes. 47) Photogene bei I. G. D. Bapst. Ballsträuße; Fächer; Bouquethalter; Ballbücher; 41) Die Deutsche Lebens - Verslchcnmgs - Gesellschaft ni Lübeck übernimmt auch Kinderausstattungs-, Leibrenten-, Altcrversorgungs- und Militär-Versicherungen, diese selbst für den Krieg. Seit 1828 bestehend, genießt sie, mit jetzt circa fl. 19,000,000 Capital-Versicherung und circa ff. 3,000,000 Gewährleistungs-Fonds, bei hoher Solidität, rückhaltloser Offenheit ihrer Bedingungen und mäßigen Beiträgen, großes Vertrauen in weiten Kreisen. Zu jeder Auskunft und Vermittlung für sie sind bereit und ermächtigt: C. Weidenbusch, Hofger.-Advoc. zu Darmstadt, Hauptagent; Dr. C. G Schmitz zu Mainz; Th. Wclcker, Gerichts-Accessist zu Gießen. ^"werden die obigen, durch ihre anerkannnte Solidität und Zweckmäßigkeit auch in hiesiger Gegend so beliebt gewordenen Artikel in Gießen nach wie vor nur allein verkauft bei Carl Frech. 31) Ein Mitleser zum Frankfurter Journal wird gesucht. Das Nähere bei der Exped. d. Bltts. 25) Eine Schenkamme, welche gute Zeugnisse beibringen und gleich eintreten kann, wird gesucht. Das Nähere ist bei der Exped. d. Bltts. zu erfragen. sorgt bei 37) Brönner's Flecken- WM wasser, Per Flayon 8 und 20 kr.; Patent - Zahnstocher, durch Maschine gefertigt, per 100 Stück 3 fr.; vorräthig bei_____________Carl Frech. 44) Braunschweiger Flachs erster Qualität bei____________Emil Pistor. Mit Kaiser!. König!. Destcrr. Privilegium und König!. Preust. Mini- sterial-Approbation. (30) Ur. Korehardt- s aromatische Kräuterseife, zur Verschönerung und Verbesserung des Teints und erprobt gegen alle Hautunreinheiten; (in versiegelten Original-Päckchen ä 21 kr.) Dr. Suin de Houtemard?s aromat. Zahn - Pasta, das universellste und zuverlässigste Erhaltungs- und Reini- gungs-Mittel der Zähne und des Zahnfleisches; (in y, und */2 Päckchen a 42 und 21 fr.) Professor Ur. hinde’s vegetabilische Stangen-Pomade, erhöht den Glanz und die Elasticität der Haare, und eignet sich gleichzeitig zum Festhalten der Scheitel; (in Originalstücken h 27 fr. rh.) Apothefer Sperati’s italienische Honigseife, zeichnet sich durch ihre belebende und erhaltende Einwirkung auf die Ge- Oberhesstsche Gesellschaft für Natur- und Heilkunde. 38) Generalversammlung: Samstag den 12. Januar 1861, Abends präcis 6 Uhr, in -er kleinen Aula -er Universität. Tagesordnung: 1) Berichterstattung, 2) Rechnungsablage, 3) Vorläufig angemeldeter Vortrag: „Ueber die physikalische Beschaffenheit des Bodens", von Herrn Privatdocenten Dr. Karl Birnbaum. Feuerwehren in Gießen. 24) Da für den vorigen Monat die bestimmte Versammlung der beiden Feuerwehren ausgefallen ist, so wird eine solche auf S a m st a g d e n 1 2. I a n u a r, Abends 8 Uhr, in dem Lokale des Ph. Leib anberaumt und allgemeine Betheiligung erwartet. Ferdinand Gail. H. Ferber. _________________Hauptleute.___________ Mr Mndwurmpatienten. 32) Durch mein in Deutschland rühmlichst bekanntes Mittel treibe ich bei abnehmendem Monde jeden Bandwurm binnen 2 bis 4 Stunden schmerz- und gefahrlos vollständig ab. Dasselbe ist Dir 3 Rthlr., in hartnäckigen Fällen für 4 Rthlr. von mir zu beziehen; doch muss Alter, Constitution etc. des Patienten genau bezeichnet werden. ¥ Oif/tf Arzt zu Croppenstädt (Preussen). I 28) Eine tüchtige Viehmagd kann sogleich in Dienst treten bei B- Loos Wittwe. 3070) Ein kleines Logis von zwei Zimmern, Cabinet, Küche rc., inmitten der Stadt gelegen, wird möglichst bald zu miethen gesucht. Näheres bei der Erped. d. Bltts. Augenkranken! 1500) Das mit allerhöchster Concesston beliehene weltberühmte wirklich ä eilte Dr. Whites Aiigenwasser von Tr. Ehrhardt wird, a Flacon 36 fr., bereilwilligst besorgt durch die Expedition dieses Blattes. Tausende von Lob erhebenden Briefen und Attesten aus allen Gegenden der Welt sprechen über den ausserordentlich glücklichen Erfolg. Literarische Anzeige. 33) fgjgf3 Soeben erschien im Verlage von F. A. Brock ha us in Leipzig das erste Heft der zweiten völlig umgearbeiteten Aullage des Kleineren Brockliaus’sclien Converslltions-Lerikon und ist nebst Prospcct in allen Buchhandlungen zu erhalten. Umfang: 4 Bände oder 40 Hefte, ä 18 kr. Meer erscheinende Hefte liefert die Verlagshandlung gratis. 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Im Russischen Hof: Hrn. Steinhauer Greif v. Cassel u. Schwarz v. Roth; Hr. Fiedler, Mühlenbes. v. Dillenburg; Hrn. Fuhrt. Thomas v. Holzhausen u. Weber v. Dillenburg. Osnabrück; Hr. Leitholdt, Reut. v. Coburg; Hr. Bonhoff, Stud. v. Göttingen; Hr. GüntterS, Direct. v. Rochlitz; Hrn. Kaust. Bollhardt v. Langenbrücken, Behrens v. Magdeburg, Neef v. Kaiserslautern, Ottenbacher v. Frankfurt, Vogelsang v. WilShofen, Steinhäuser v. Schönborn, Brehme v. Zittau u. Schrimpf v. Magdeburg. Im Darmstädter Haus: Hr. Koch, Metzg. v. Siegen; Hr. Anderlohr, Kaufm. v. Frankfurt; Hr. Hills, Uhrenhdlr. ». Lauterbach; Hr. Heiter, Metzg. v. Friedrichsdorf; Hrn. Kaust. Fischer v. Frankfurt, Heiner v. Hildburghausen it. Büser v. Homberg. In der Sonne: Hrn. Soldaten Steckert v. Wallau u. Weigand v. Wenings; Hr. Ried, Fuhrm. v. Roßdorf; Hr. Braun, Schloss, v. Wallau. In der Rose: Hrn. Geschäftgl. Neuschäfer v. Nidda it. Weil v. Ermenrod ; Hr. Heimbecher, Oecon. v. Biebertshausen; Hr. Michel, Dachd. u. Hr. Sack, Buchb. v. Gladenbach; Hr. Wagner, Einnehm. v. Hermannstein ; Hr. Walter, Schmied v. Grünberg; Hrn. Handels!. Becker v. Bottenhorn u. Bamverger v. Dammshausen. Fremden-Register vom 1. bis 5. Januar 1861. 3 n den Gasthäusern. . Im Einhorn: Hr. Goffe, Fabrik, v. Frankfurt; Fräul. v. Fielitz u. Fräul. ». Paul, Hofopernsäng. ». Petersburg; Hr. Reuter, Rent. v. Siegen; Hr. Spengler, Fabrik, v. Iserlohn; Hr. Hillbracht, Partie, v. Friedberg; Hr. Fichte, Dort. v. Bonn; Hr. v. Röder, Kreisralh v. Biedenkopf; Hr. Löhr, Archit. v. Vöhl; Hr. Spellner, Hauptm. u. Hr. v. Brands, Mas. v. Coblenz; Hr. Laubinger, Cond. v. Bonn; Se. Ercett. Gras v. Solms-Laubach, Gutsbes. v. Laubach ; Se. Durch!. Prinz Bernhard v. Braunfels; Hr. Bahr, Baumstr. v. Worms; Hr. Siebert, Rent. v. Cassel; Hr. Degen, Jnspect. v. Büdesheim; Hr. LutkenhauS, Fabrik, v. Solingen; Hr. BalduS, Geom. v. Rendenroth; Hr. Steintheil, Direct. v. Aschaffenburg; Hr. Drescher, Arzt u. Hr. Bergmann, Berg-Rath v. Breslau; Hrn. Gutsbes. v. Weichs v. Bonn u. v. Carnap v. Bornheim; yr. caufer, Scrib. v. Düsseldorf; Hrn. Kaust. Weber ». Hanau, Fröhlich, it. Berger u. Mainz, Minka v. Stettin, Oelberman» v. Alzeu, Gerson v. Berlin, Harwig v. Weseling, Füller v. Marburg, Zander v. Breslau, Reuter v. Cassel, Götz.v. Basel, Hildebrand v. Wetzlar, Wirth v. Siegen, Seligmann v. Cöln, Lehr v. d. Ludwigshntte, Neuberger v. Ludwigshafen, Haibauer v. Wien, Schürmann p. Crefeld, Hensler v. Coblenz, Schiffer, Arens Seeger u. Fröbel v. Mainz u. Falck, Bußweiler u. Rosen o. Frankfurt. , Rüpprn: Hr. Baron v. Riedesel m. Fam. v. d. Altenburg; Hr. Helen, Privatm. a. Kalifornien ; Hrn. Fabrik. Georg u. Köhler v. Dillen- burg u. Wolf v. Schlichten; Hr. Collmann, Oecon. v. Hausen; Hr. Schreiner, Techn. v. Darmstadt; Hr. Funker, Bahnmstr. v. Dietz; Fr. Naß v. Munden; Hr. Gauth, Gymn. u. Hr. Kaufmann, Verw. v. Dillcn- Eg; Gvrp, Oecon. ». Wehrda; Hrn. Kaust. Dietrich v. Barmen, Kohler v. Mainz, Richold v. Nordhausen, Bauer u. Scheid v. Darmstadt, Schenck v. Dillenburg, Heß v. Hungen, Köhler v. Erfurt, Geißler p. Limburg u. Groß, Trier, Heißler u. Braun v. Frankfurt. „ E'arl : Hr. Kohler, Access, p. Alsfeld; Hr. Goßler, Techn. v. Königstein; Hr. Hupp, Verw. v. Demsbach; Hr. Rochel, Stud. v. Dorr, Verw. p. Wetzlar; Hr. v. Grusendorf, Gutsbes. v. veitetshain; Hr. Herminghaus, Notar v. Meppen; Hr. Schroll, Privatm. ^p">er; Hr. Zöller, Ingen, v. Helmstadt; Hr. Büchner, Beamt, v.