Höhen- diffe- reüz $r. H. @r. H. Su6 Fuß 123 827 50 31 1407 630 549 2079 1164 2481 2507 2067 796 h - 10 262 362 486 347 118 683 935 1035 1159 1020 791 52 621 253 926 - 298 971 - 48 625 4’ 71 602 it einer Höhe er Höhe von für die Stadt und den Kreis Gießen. Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. — Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 st. 30 ft., für Auswärtige, incl. Postaufschlags, 1 st. 53 fr. — Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. — In Gießen bei der Erpedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1). — Einrückungsgebühr für die gespaltene Zeile oder deren Raum 2 fr. Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gespaltene Zeile 3 er. — Annoncen in Tabellenform werden doppelt berechnet. GS. Mittwoch den 25. August 1.SSS. Polizeitaren für den Kreis Gießen, und zwar: Ochsenfleisch . . Kuhfleisch . . . Rindfleisch . . . Kalbfleisch . . . Schweinefleisch Hammelfleisch . . Schaaffleisch . . Leberwurst . . Bratwurst . . . Schwartenmagen . Blutwurst . . . geräucherter Speck Schinken . . . Dörrfleisch . . 1) für Fleischtare. 2) Für die ist der Laib Brov die Provinzialhauptstadt Gieße» : per Pfund u n u u u II II II II II H U II II U II II V II II II II II II H II II II kr. 14 11 7 6 14 12 8 16 20 24 18 32 24 22 Rindsfett ........... Nierenfett Schweineschmalz ......... desgleichen ausgelassenes ...... Brodtare. Pfund 2/ ordinäres i '/, Gerste- und I beftebenb 41 Brod aus ) % Korn-Mehl ( öe|te9etU) 2 ( gemischtes s '/, Waizen-und / b B b 41 Brod aus / % Korn - Mehl i Oe|tel,enD Loth Quint 5 2 Wasserweck ....... 4 2 Milchbrod . . . andern Städte und Orte des Kreises und das Pfund Fleisch um 2 Heller billiger. per Pfund II II H II II II II II 1 1 kr. 20 24 24 28 kr. 6z 13 rz 14z Anmerkung: Bei einer Quantität Fleisch von 10 Pfund dürfen im steigenden und fallenden Berhältniß nicht mehr als 1'/, Pfund Zugabe befindlich sein. Amtlicher T h e i l. sch. Verordnung, den Umlauf der Zwanzig- und Zehn-Kreuzerstücke betreffend. 8uDWJG III. von Gottes Gnaden Großherzog von Hessen und bei Rhein rc. re. Im Hinblick auf die Verhandlungen, welche mit den übrigen Regierungen des süddeutschen Münzvereins bezüglich des ferneren Umlaufes der Zwanzig- und Zehnkreuzerstücke sowohl Kaiserlich Königlich Oesterreichischen als süddeutschen Gepräges gepflogen worden sind, und unter Hinweisung auf Unsere Verordnung vom 22. Mai laufenden Jahres finden Wir Uns bewogen zu verordnen und verordnen Wir, wie folgt: §. 1. Unsere Kassen sind angewiesen, die Zwanzigkreuzerstücke Kaiserlich Königlich Oesterreichischen Gepräges im Werthe von Dreiundzwanzig und einem halben Kreuzer und die Zehnkreuzerstücke Kaiserlich Königlich Oesterreichischen Gepräges im Werthe von Elf Kreuzer süddeutscher Währung bei allen Zahlungen anzunehmen. Unter den Zwanzig - und Zehnkreuzerstücken Oesterreichischen Gepräges sind diejenigen von dem Gepräge solcher erloschenen Münzherrschaften mitbegriffen, deren Gebiete gegenwärtig zu Oesterreich gehören. §. 2. Die Zwanzig- und Zehnkreuzerstücke, welche das Landesgepräge eines der süddeutschen Münzvereinsstaaten, nämlich Unseres Großherzogthums, der Königreiche Bayern und Würtemberg, des Grofiherzogthums Baden, des Herzogthums Sachsen- Meiningen, der Hohenzollern'schen Lande Preußens, des Herzogthums Nassau, der Oberherrschaft des Fürstenthums Schwarzburg- Rudolstadt, der Landgrafschast Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt oder einer denselben einverleibten erloschenen Münzherrschaft tragen, behalten ihre bisherige Geltung im Werthe von Vierundzwanzig Kreuzer und Zwölf Kreuzer bis zum 15. November 1858 einschließlich fort und hören mit dem 16. November 1858 auf, gesetzliches Zahlungsmittel zu sein. (L. S.) Gerichtliche und Privnt - Bekanntmachungen. LUDWIG. An Verhinderung des Präsidenten des Finanz-Ministeriums: ________________ v. B i e g e l c b e n. h'ernächst bekannt zu machenden Kassen in ihrem vollen Werthe von Vieru?dzwaLa und ^wo K« ! gegen andere Münzen umgewechselt werden. $$ -o u Kreuzer eingelost, beziehungsweise t*. M» U«f.r MM, d-r r,n„„» «„ ■»»«»Li “ ä!X' w3Ä' ÄÄ?„T“ und einem halben Kreuzer, beziehungsweise Elf Kreuzer angenommen werden " Dre.undzwanz.g h Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündigung durch das Regierungsblatt in Kraft. Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und beigedrückten Großherzoglichen Siegels. Darmstadt, den 16. August 1858. Edirtalladungen. Die Offenlegung des Grundbuchs von der Gemarkung Oppenrod, Kreises Gießen, betreffend. 321) Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, dqß das neu errichtete Grundbuch der Gemarkung Oppenrod in dem Bureau des Großherzoglichen Bürgermeisters Weiß in Oppenrod offengelegt worden ist. Die Betheiligten sind befugt, dasselbe während der Zeit der Offenlegung in diesem Locale cinzusehen, auch gegen die Gebühr von dem Großherzoglichen Bürgermeister der Gemeinde Oppenrod Grundbuchsauszüge zu verlangen. Auch werden sie durch letzteren auf die von den Feldgeschworenen entdeckt werdenden, sie betreffenden Fehler, aufmerksam gemacht werden. Allen Denjenigen, welche sich bei den Angaben des Grundbuchs rücksichtlich des Besitzstandes für beschwert erachten, steht es frei, binnen einer uncrstrecklichen Frist von sechs Monaten ihre Anstände entweder auf gütlichem Wege bei dem Bürgermeister der Gemeinde, vor welchen sie ihren etwaigen Gegner verladen lassen können, zu beseitigen und, insofern dieses nicht von Erfolg Ist, ihre Ansprüche bei dem für Besitzstreitig- keiten zuständigen Gerichte geltend zu machen. Ist dieses Gericht ein anderes, als das unterzeichnete, so haben sie davon, daß Letzteres geschehen, binnen eben dieser Frist die Anzeige zu machen. Dieselbe Anzeige liegt ihnen binnen derselben Frist alsdann ob, wenn sie vor Offenlegung des Grundbuchs gegen den daselbst eingetragenen Besitzer eine Besitzklage angestellt hatten. Nach Ablauf dieser Frist wird der Besitz, wie ihn das Grundbuch angibt, in Bezug auf die Personen der Besitzer in allen den Fällen für richtig angenommen, in welchen weder eine gütliche Beseitigung bet dem Bürgermeister zu Protokoll gegeben, noch eine gerichtliche Klage deshalb erhoben und erforderlichen Falls bei dem unterzeichneten Gerichte zur Anzeige gebracht worden ist. Die unerstreckliche Frist von sechs Monaten geht mit dem 31. August d. I. zu Ende. Zugleich werden Diejenigen, welche die in Gemäßheit des Art. 30 des Gesetzes vom 2). Fcbr. 1852, die Erwerbung des Grund- eigenthums u. s. w. betr., beigefügten Erwerbtitel eingetragen oder berichtigt zu sehen wünschen, aufgefordert, die erforderlichen Anträge binnen der festgesetzten Frist von sechs Monaten bei dem zuständigen Gerichte zu stellen und, wenn dieses ein anderes, als das unterzeichnete ist, bei diesem die Anzeige zu machen. Gießen, am 27. Januar 1858. Großherzogliches Landgericht Gießen. _____________________Ploch._______________ Oöffentliche Aufforderung. 1445) Der Margaretha, gcbornen Zecher, Ludwig Fink Ehefrau, und dem Kaspar Zecher von Staufenberg, beide dermalen unbekannt wo abwesend, wird eröffnet, daß ihnen durch den Tod des Dietrich Jung I. von Staufenberg die Erbfolge in dessen Nachlaß eröffnet worden sei. Demgemäß werden dieselben auf Antrag ihrer Mitcrben aufgefordert, sich binnen 60 Tagen über Antretung der ihnen zugefallenen Erbschaft zu erklären, widrigenfalls der Nachlaß des Dietrich Jung I. diesen Miterben, ohne weitere Rücksichts- nahme auf sie, zugestellt werden solle. Gießen, am 2. Juli 1858. Großherzogliches Landgericht Gießen. Ploch. Besondere BekAmttmachungen. Die Vergebung zweier Pfründen aus der Plock'fchen Stiftung. 1706) Wer sich um vorbemerkte Unterstützungen bewerben will, hat die dcßfallsige Anmeldung innerhalb 8 Tagen mündlich ober schriftlich hier abzugeben. Gießen, den 20. August 1858. Großhcrzogliche Bürgermeisterei Gießen. _______________D. Ebel. 1724) Die in den Artikeln 16 und 20 des Gesetzes vom 22. März 1852 vorgeschriebene Ausloosung der Haupt- und Er- gänzungs-Geschworencn für die Assisen der Provinz Oberhessen im IV. Quartal 1858 soll in öffentlicher Sitzung Freitag den 3. September 1858, Vormittags 11 Uhr, im Großhcrzoglichen Hofgerichts - Gebäude vorgenommen werden. Gießen, den 21. August 1858. Der Präsident Großherzoglichen Hofgerichts: _____________ Dr. Klipstein. 1720) Der Wiesenvorstand der Gemeinde Wieseck hat beschlossen, daß mit dem Mähen des diesjährigen Grummetgrases in hiesiger Gemarkung vor dem 1. September d. I. ! nicht begonnen werben soll. Es wird dieses hierdurch mit dem Anfügen zur Kenntniß der Interessenten gebracht, baß Zuwiderhandlungen zur Bestrafung angezeigt werden. Wieseck, am 23. August 1858. Großherzogliche Bürgermeisterei Wieseck. Aubel, Beigeordneter. Hrrlteigerungt.il. 1715) Die diesjährige Hafcr-Erndte der Gemeinde Harbach, circa 70 bis 80 guter, soll Freitag den 27. August l. I. an Ort und Stelle versteigert werden. Die Zusammenkunft ist Morgens 7 Uhr, im Orte Harbach. Harbach, am 18. August 1858. Großherzogliche Bürgermeisterei Harbach. __Klös. G r u mm etg ras - V er ste i g e rung. 1721) Donnerstag den 2. September, von Morgens 8 Uhr an, soll bas Grummetgras von circa 16 Normalmorgen Wiesen aus dem Nachlaß des verstorbenen Müllermeisters Kasvar Lenz zur Mittelsmühle bei Alten-Buseck, in den Gemarkungen Alten-Buseck, Trohe und Wieseck, erbvertheilungshalber an Ort und Stelle meistbietend versteigert werden. Die Zusammenkunft findet um die genannte Stunde bei der Wiesecker Mühle statt. Alten-Buseck, am 23. August 1858. Großherzogliches Ortsgericht' Alten - Buseck. W a g e n b a ch. 1726 neuesten Wahl er billigst । 1 1718 vermiethi 1698; Mäusbm üabinet 1684; aus 4 S ist zu ver 1589) Stock ein mern, zn vermiethei 1540) Dr. Sai meinem H 1722) Zimmer zi Auch ist Zu vermiet Her 1728) C etwas bläu' ohne sonst Johannes seit dem 1 Verbleib bi dasselbe zm Aufenthalte sucht, mir um ersteren tung der g vom Eigen ZU können. Hohensol Der K 1716) 3 des größten standes durc unberaumte nicht stattfin Gießen, __De T725) sucht und ! Das Näheri T7T9y~i aus dem Al Wege zu en Der redliche gegen eine dieses Blatte rstücke, welche iften, nämlich der Finanzen ziehungsweise Finanzen die )en Gepräges eiundzwanzig iinisteriumS: Assisen der cartal 1858 1858, iS-Gebäude >8. Pofgerichts: t Gemeinte dem Mähen in hiesiger mber d. I. ! wird dieses ir Kenntniß j Zuwider- eigt werden. 8. erei Wicseck. ter. 11. -Erndte der 80 Fuder, .I. »erden. ens 7 Uhr, 58. ei Harbach. gerung. >ber, n, i 16 Nor- achlaß des it Lenz zur n den Ge- nd Wieseck, ind Stelle m die ge- siühle statt. 1858. en-Buseck. 1670) Diejenigen unserer Herren Abo» sich oft in dem Maße häufen, daß nicht allen Wiiiiichen rechtzeitig entsprochen werten kann. Reu zugchcnten Abonnenten stellen wir Aussicht. — Lavabrenner per Stück 6 kr. Gießener Gasfabrik. F k i l g e b n t e n e s. 1726) Herbst-M^äntelchen, in den neu eilen Fagons, habe ich in reicher Auswahl erhalten und empfehle solche ru den billigst gestellten Preisen. . ___ M. Heß, am Kreuz. „ Freitag ten 20. August wurde ■««« dem Altenfeld nach dem Schiffenberger ^vege zu eine schwarzseitene Visite verloren. ■~cr retM’e F'nter wird gebeten, dieselbe an tie SxpOition w'e6 Blattes abzugeben. Znstitl!?,-^ 91 h9 *1 b- 2- an erscheint im Verlag des Bibliographischen k '» H'ldburghausen und ,st durch alle Buchhandlungen zu beziehen in Gießen durch Ferber, Ricker und Hoyer: uzeyen, in Briefe und Briefwechsel berühmter Mümier und Frauen aller Seiten und Völker, gesammelt zn einer Bibliothek von 60 Bänden. Subskriptionspreis: lO^gr. oder' 36 Kr. für den Band. pH« (?**,auen surfen in die Werkstatte großer Geister und in die geöffneten Falten große Menschen im Werktagskleide beobachten zu dürfen, frei vom Zwang Ruckilchten von Prätention unv Prunk, sie in ihren vertraulichen Beziehungen Lu 6 I.a“^cn' ""l )hren Gedanken- unv Lebenswegen zu begleiten, sie ganz in ihrer 3Et.chk..t u«d Eigenthümlichkei. zn erkennen, das ist das Geheimniß d?s großen Keizes und lebhatten Interesses, welches wir an den Briefen b ed eu tend er M en- schen finden. Nicht nur, daß sich im Briefe, im wirklich vertraulichen nämlich, mehr als irgendwo anders tue Individualität des Menschen bekundet und seine Seele mit voller Wahrheit absp.egelt, sondern Briefe sind auch von höchster Bedeutung wegen der lebens- und kulturgeschichtlichen Aufschlüsse, die sie uns in schminkeloser Treue geben, bedeutend wegen des Lichtes, das sie auf Zeit und Ereignisse werfen, bedeutend endlich wegen eige- nen Keichtbums an originellen und interessanten Ideen. Was in der Literatur der Briefe nut so großem Eifer seither geforscht und an die Oeffentlichkeit gefördert worden und in Briefsammlungen, Lebensgeschichten, Monographien, geschichtlichen und andern w-r'm lich n»d„, If, in unferer B-i-i-Bibli-Ä-k mit S’fnl“ !Ä3E ! E-t; dieselbe wird nur solche Brieft und Briefwechsel enthalten, welche für bedeutende Persönlichkeiten, wichtige Zeitverhältnisse und interessante Beziehungen wirklich cbaraktensirend sind und durch Originalität, Schönheit und Jdcenfülle ihres Inhalts eigenen bleibenden Werth besitzen; sie wird sich dabei auf alle Zeitalter und Nationen E"^ecken, auf alle Menschen, d,e durch Größe ihres Charakters, ihres Wirkens oder ihres Schick|als uns Bewunderung abzwinaen, und wird in ihren nächsten Bänden Namen bringen, wie Friedrich der Große, Napoleon, Franklin und Joseph II., jyje gUH)Cr Sefftng, Jean Paul, wie Göthe, Schiller, Herder, wie Schubart, Förster, Lenau wie ^umboldt und Stein, wie Rousseau und Börne, oder wie die Frauen Wolioae,, notb.g, geDen voraus Getreue, in Stahl gestochene Portraits und täuschend älm ch FacsttMles der Handschriften schmucken jeden Band unserer Bibliothek zu einem Buch das jedem gebildeten Leser em hohes unvergängliches Interesse darbieten muß feder äX*“ ™ ***" e-ctei.il,«, br-chitt, i° *3„„. rfÄK 1-2 6ini,Ue 4 A.sikrL. "''9' “ »w-t- >« Vmuildjtr S.n;cignL 1728) Ein Rind, von dunkelrother Farbe etwas bläulichem Maule, mit schönen Hörnern' ohne sonstige besondere Abzeichen, ist dem Johannes Schäfer, Nr. 43 zu Altenkirchen, Ceni 14. d. M. entlaufen, und dessen Verbleib bis jetzt «och nicht ermittelt. Wem dasselbe zugelaufen, oder wer Kenntniß vom Aufenthalte desselben haben sollte, wird er- jucht, mir sofortige Mittheilung zu machen um ersteren Falls das Rind gegen Erstattung der Futterkosten und einer Belohnung vom Eigenthümrr wieder abholen lassen zu können. Hohensolms, den 21. August 1858. Der Königl. Bürgermeister: Trips. 1716) Wegen eingetretener Verhinderung des größten Theiles der Mitglieder des Vorstandes durch Abwesenheit kann die auf heute auberaumte Wahl eines neuen Vorstandes nicht stattfiliden. Gießen, den 25. August 1858. _ Der akademische Gesangverein, 1725) Altes Zinn wird zu kaufen ge- Mit und dafür ein guter Preis gezahlt. Z^Nahere bei der Exped. d. Bltts 1684) Eine Familienwohnung, bestehend aus 4 Stuben, Küche, Holzstall und Keller, ist zu vermiethen und im Oktober beziehbar. .__._______Carl M ii n ch, am Kreuz. 1589) In meinem Hause ist im ersten Stock ein Logis, bestehend aus drei Zimmern, zwei Cabinetten, Küche u. s. w. zu vermiethen und sogleich beziehbar. ______________3aeob Lan dauer. 1540) Die durch das Ableben des Arn .■ Sames frei werdende Wohnung in tneinem Hauje ist zu vermiethen. . 3. G. D. Bapst. 1722) 3in Hessischen Hofe sind mehrere B'mmer zu vermiethen und sogleich beziehbar. Auch i|t daselbst ein gut gewölbter Keller ZU vermiethen. V c r m i c t h u n g c n. 1718) Ein möblirtes Zimmer ist zu vermiethen und alsbald beziehbar. __Ragel, Schneidermeister. « 1698) In Lit. D. Nr. 12 auf der Mausburg ist ein möblirtes Zimmer mit Cabinet zu vermiethen. nenttn, welche an ihren Gas-EinrichtUngen Veränderungen oder Verlängerungen vorzu- ..... WVWM„eHKn ,Icuen toI1, nehmen gedenken, ersuchen w.r, dies gefälligst die angenehmsten Zahlungsbedingungen in bei Zeiten anmelden lassen zu wollen, da & - 9 n bei vorgerückterer Zahreszeit solche Begehren Germania. Lebens -Versichermigs -Actien- Gesellschaft —zu Stettin. , , ,,1723) Menschen, von deren Leben das Wohl und Wehe Anderer abbangt, namentlich also Familienväter, müssen wünschen, für den Fall des eigenen Ablebens ihre Angeborigen sicher gestellt zu sehen 9 " - . A"?"lem^Zwecke versichert die Germania Capitalien und Renten gegen feste Prämien, welche m einer Summe, oder in jährlichen, halbjährlichen und monatlichen Terminen bezahlt werden können. monar- Unentgeldlich crtheilen nähere Auskunft • 8i fein.__ Aufge- Ver- Mittelpreis Aufge- Ver- Mittelprei» fahren kauft Malter. fahren kauft Malter Mltr. Mltr. Pf. st. fr. Mltr. Mltr. Pf. L fr. — 24 120 7 10 . — — *200 200 — _ 120 _ _ 200 — — — 45 120 6 17 — — 200 3 12 Korn. Anfge- fahren Gerste. Verkauft Mittelpreis vom Malter. Verlauft Mittelprcis vom Malter. Mltr. Pf. fl., fr. Mltr. Mltr. Pf- fl. fr >3z 180 8 50 — 23j 160 9 15 iggz 180 8 5 — 26 160 7 28 180 — — — ■' — 160 — — 118 180 8 12 — 127 160 7 47 Pf. fl. 13 200 ! 1 >00 — 200 11 Druck und Verlag der G. D. Brühl'schm Universitäts-Buch- und Meindruckerei.