für die Stadt und den Kreis Gießen. Erscheint wöchentlich zwei Mal: MittwvchS itnb Samstags. — Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 st. 30 kr., für Auswärtige, incl. Postaufschlags, 1 ff. 53 kr. — Auswärts abonnirt man stch bei allen Postämtern. — In Gießen bei der Erpedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1). — Einrückungsgebühr für die gespaltene Zeile oder deren Raum 2 kr. Anzeigen ans verschiedenen Schriften die gespaltene Zeile 3 kr. ■— Annoncen in Tabellenform werden doppelt berechnet. JVH IS. Samstag den 20. Februar 1SSS. Amtlicher T h e i l. Gesetz, die Entwässerung von Grundstücken betreffend. (Fortsetzung und Schluß.) Art. 28. Sollen Entwässerungsanlagen in einer eine besondere Gemarkung bildenden Liegenschaft vorgenommen werden, so ist dieselbe bei Bildung der Localcommission als Bestandtheil derjenigen Gemeinde zu behandeln, welcher ste polizeilich zugetheilt ist. Art. 29. Die Aufgabe der Commission ist, ihr Gutachten über diejenigen Gegenstände abzugeben, welche zwischen den Interessenten noch streitig sind. Auch hat dieselbe über die Beträge der vorgeschlagenen Entschädigungen sich zu äußern, insoweit diese von den zu Entschädigenden nicht schon anerkannt sind. Art. 30. Wenn dritte Personen als Nutznießer oder wegen sonstiger Rechtsverhältnisse bei Festsetzung der Entschädigung betheiligt sind, so muß der Eigenthümer sie auffordern, sich bei der Regierungsbehörde zu erklären, sonst bleibt er allein für diese Ansprüche verantwortlich. Art. 31. Das Gutachten der Commission wird durch die Regierungsbehörde den Interessenten — bei einer größeren Anzahl derselben durch Offenlegung nach den Vorschriften des Artikels 23 — bekannt gemacht. Die Interessenten sind befugt, der Regierungsbehörde über das Gutachten und über die Legalität des Verfahrens Bemerkungen vorzulegen, jedoch müssen diese Bemerkungen, wenn sie berücksichtigt werden sollen, vor Ablauf von 4 Wochen nach der Bekanntmachung des Gutachtens der Commission abgegeben werden. Art. 32. Findet unter den Betheiligten keine Einigung über das Gutachten der Commission statt, so legt die Regierungsbehörde sämmtliche Verhandlungen dem Administrativ-Justizhofe vor. Dieser entscheidet nach Lage der Sache über die definitive Annahme oder Verwerfung des Plans und über die dagegen vorgebrachten Einwendungen, insofern solche nicht die Beträge der zu leistenden Entschädigungen betreffen. Namentlich entscheidet auch der Administrativ-Justizhof über die in Anspruch genommene Thcil- nahme an dem Unternehmen (Artikel 2), es sei denn, daß innerhalb der festgesetzten Frist die im Artikel 25 bezeichnete Erklärung abgegeben worden ist, in welchem Falle der Administrativ-Justizhof über die Nothwendigkeit der Abtretung des Grundstücks, insoweit solches zur Ausführung des Unternehmens erforderlich ist, zu erkennen hat. Art. 33. Gegen die Entscheidung des Administrativ-Justizhofs kann von den Activ- und Passivbctheiligten der Recurs an das Ministerium des Innern ergriffen werden. Der Recurs muß binnen vier Wochen nach Bekanntmachung der Entscheidung des Administrativ-Justizhofes bei letzterem angezeigt und binnen weiteren vier Wochen bei dem Ministerium des Innern gerechtfertigt werden. Art. 34. Wenn einer der zu Entschädigenden der Vollständigkeit der ihm angcbotenen Entschädigung widerspricht, so ist von dem oder den Grundbesitzern, welche die Entwässerung wünschen, gegen den Widersprechenden bei dem zuständigen Gericht der gelegenen Sache — in der Provinz Rheinhessen dem betreffenden Friedensgericht — der Weg Rechtens über den Betrag der Entschädigung zu betreten. Art. 35. Das Gericht, bei welchem Klage erhoben wird, kann zur Ausmittelung der Entschädigungssumme eine Schätzung durch Sachverständige anordnen, ohne jedoch an dieselbe gebunden zu sein. Art. 36. Gegen das richterliche Erkenntniß finden, sowohl von Seiten des zu Entschädigenden als auch von Seiten der Activbetheiligten, die gewöhnlich^ Rechtsmittel statt, jedoch ohne Rücksicht auf eine Appellationssumme, wenn nicht bereits ein Justiz- Colleg gesprochen hat. A r t. 37. Ungeachtet des Widerspruchs des zu Entschädigenden gegen die Vollständigkeit der ihm angebotcnen Entschädigung können Diejenigen, welche die Ausführung der Entwässerungsanlage verlangen (Activbetheiligte), ohne den richterlichen Ausspruch über die Entschädigung abzuwartcn, die Uebcrgabe des Eigcnthums, die Gestattung der daraus nach dem Plane vorzunehmenden Arbeiten, die Aufhebung oder Beschränkung der Gerechtsame, welche Gegenstand der Entschädigung sind, verlangen. Art. 38. Gleichzeitig mit diesem Verlangen müssen diejenigen, welche die Ausführung der Entwässerungsanlage verlangen, die von der Commission beantragte Entschädigungssumme (Artikel 29) dem zu Entschädigenden wirklich anbietcn, und bei Verwöge- rung der Annahme in öffentliche Verwahrung geben. Die Annahme oder Hinterlegung dieser Summe, mit Vorbehalt der Rechtszuständigkeiten, hat keinen Einfluß auf die gerichtliche Bestimmung der Entschädigungssumme. Art. 39. Wenn der zu Entschädigende diesem Verlangen binnen 14 Tagen nicht entspricht, so hat das zuständige Gericht auf Antrag der Activbetheiligten, binnen drei Tagen die Einweisung derselben in den Besitz des Gegenstandes der Entschädigung oder in die Disposition über denselben nach Maßgabe des genehmigten Plans zu verfügen. ‘ a Ard 40. Die Ausführung der Derbesscrungspläne,' welche unter Mitwirkung'der Regierungsbehörde zu Stand gekommen sind, erfolgt unter der obern Aussicht Dtcjer Behörde. Art. 41. Die Regierungsbehörde hat darüber zu wachen, daß die Entschädigungssumme, wenn keine Hinterlegung derselben eingetreten ist, geleistet wird, ehe der Gegenstand abgetreten oder belastet wird. Macht Jemand Einwendungen gegen die Auszahlung der Entschädigung an den Eigenthümer, Nutznießer rc., so wird die Entschädigungssumme zur weiteren gerichtlichen Verfügung Art. 42. Die Verzeichnisse der Kosten für die unter Aufsicht der Regierungsbehörde erfolgende Ausführung von Entwässerungsanlagen und für deren Unterhaltung werden in Ermangelung einer deßfallsigen Uebereinkuuft zwischen den Interessenten von der Regierungsbehörde nach vorgängiger Offenlegung für executvrisch erklärt und die Kosten nach den wegen Einbringung der Com- munal-Jntravcn bestehenden Vorschriften beigetrieben. Art. 43. Nach Ausführung einer mehreren Grundbesitzern gemeinschaftlichen Entwässerungsanlage von größerer Ausdehnung ist eine öffentliche vor der Regierungsbehörde zu errichtende Urkunde aufzunehmen, aus welcher die durch die Anlage begründeten Rechte und Pflichten vollständig hcrvorgehen müssen. Die Urkunde ist von den Interessenten, oder deren Bevollmächtigten, zu unterschreiben. Können die Interessenten über den Inhalt jener Urkunden sich nicht vereinigen, so entscheidet der Administrativ-Justizhof und in der Recursiustanz (Artikel 33) das Ministerium des Innern über die streitigen Punkte. Art. 44. Wenn in den Fällen der Artikel 5 und 14 über die Beträge der zu leistenden Entschädigungen die Interessenten sich nicht gütlich vereimgeu, haben darüber die Gerichte (in ver Provinz Rheinhessen das betreffende Friedensgericht) nach Anleitung der Artikel 34 rc. zu erkennen. Es kann jedoch in den Fällen des Artikels 5 von den Gerichten eine Inhibition der Arbeiten zum Zweck ver Entwässerungsanlagen nicht verfügt werden. Art. 45. Die Verhandlungen, welche auf den Grund der Artikel 16 und 18 entstehen, sind, falls eine Uebereinkuuft nicht zu Stande kommt, von der Regierungsbehörde nach Anleitung der Vorschriften über das wegen Errichtung einer Entwässerungsanlage einzuhaltende Verfahren zu leiten, lieber streitige Punkte hat der Administrativ - Justizhof in der Recursinstanz (Artikel 33) das Ministerium des Innern zu erkennen, soweit es sich von Festsetzung einer zu leistenden Entschädigung handelt, haben darüber nach Anleitung der Artikel 34 rc. die Gerichte zu erkennen. Art. 46. Die in Gemäßheit dieses Gesetzes stattfindeuden Verhandlungen bei den Verwaltungsbehörden und die Eingaben an dieselben bedürfen keines Stempels. In Rheinhessen sind solche Urkunden, insoweit dies nicht schon nach Artikel 70 des Gesetzes vom 22. Frimaire VII der Fall, von der Einregistrirung befreit. Art. 47. Die sonstigen durch das administrative Verfahren entstehenden ordentlichen Kosten sind im Allgemeinen von Denjenigen, in bereit Interesse die Verhandlungen stattsinden, nach dem im Artikel 13 bezeichneten Verhältnisse zu tragen. Jedoch sind die nach Artikel 2 zur Theilnahme zugezogenen Grundeigenthümer nur dann zur Kostentragung verpflichtet, wenn die Entwässcrungs- anlage wirklich errichtet wird. Außerordentliche Kosten des Verfahrens, wie z. B. jene unbegründeter Rccurse, fallen Denjenigen zur Last, welche sie ver- schuldet, haben. Heber die Kosten des gerichtlichen Verfahrens haben die Gerichte nach den allgemeinen Grundsätzen zu erkenuen. Art. 48. In allen denjenigen Fällen, in welchen Die Verbesserung von Grundstücken nach Anleitung des Wiesenculturgesetzes vom 7. Octobcr 1830 oder des Gesetzes vom 19. Februar 1853 über Regulirung der Bäche herbeigeführt werden soll, kommen diese Gesetze und nicht das gegenwärtige Gesetz zur Anwendung. ' , Art. 49. Die Bestimmungen des Gesetzes vom 19. Februar 1853 über die Regulirung der Bäche sollen auch dann Anwendung finden, wenn es sich von Anlegung neuer künstlicher Gräben zum Zweck Der Entwässerung einer cDer mehrerer ganzen Gemarkungen oder größerer Gemarkungstheile handelt. Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und beigedrückten Großherzoglichen Siegels. Darmstadt, Den 2. Januar 1858. (L. S.) LUDWIG. v. D a l w i g k. Gerichtliche und Edictallüdungen. Privat - Bekanntmachungen. 260) Forderungen unD sonstige Rechtsansprüche an Philipp Lang II. zu Großen- LinDcn sind innerhalb Frist von 14 Tagen dem bestellten Kurator desselben, Gememde- rath Johannes Luh IV. daselbst, anzumelden, widrigenfalls solche bei der Ordnung der Vermögens-Verhältnisse des ersteren unberücksichtigt bleiben. Gießen, Den 30. Jan. 1858. Großherzogliches Stadtgericht Gießen. Muhl, Bott, Stadtrichter. Stadtger.-Assessor. Die Offenlegung Des Grundbuchs von Der Gemarkung OppcnroD, Kreises Gießen, betreffenD. 321) Es wird» hierDurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das neu errichtete Grundbuch der Gemarkung Oppenrod in dem Büreau des Großherzoglichen Bürgermeisters Weiß in Oppenrod offengelegt worden ist. Die Betheiligten sind befugt, Dasselbe währenD der Zeit der Offenlegung in diesem Locale einzusehen, auch gegen die Gebühr von dem Großherzoglichen Bürgermeister der Gemeinde Oppenrod Grundbuchsauszüge zu verlangen. Auch werben sie durch letzteren auf die von den Feldgeschworenen entdeckt toerDenDen/ sie betreffenden Fehler, aufmerksam gemacht werden. Allen Denjenigen, welche sich bei den Angaben des Grundbuchs rücksichtlich des Besitzstandes für beschwert erachten, steht cs frei, binnen einer unerstrecklichen Frist von sechs Monaten ihre Anstände entweder auf gütlichem Wege bei Dem Bürgermeister Der GemeinDe, vor welchen sie ihren etwaigen Gegner vorlaDcn lassen können, zu beseitigen &ev, November und December 1857 der-\ penible Brenn, und Kohlholz fcirca 1160 Stecken Buchen-Scheidholz, u Cubikfuß 16 740 Cu- 98 Cubikfuß 55 25 im FWrevier Görzhain pro 1858 dis-! meistbiend versteigert werken, als: enthaltend, Buchen-Wcrkholz-Stämme, bikfuß enthaltend, Nakel-Baustämme, 1609 enthaltend, 49 112 18 10 18 4900 500 23 21 Nadel-Stangen, 57 Cubikf. enthaltend, an Ort und Stelle, unter den bei der Versteigerung bekannt gemacht werdenden Bedingungen, öffentlich meistbietend versteigert werken. Die Zusammenkunft ist im District Kleinfeld. Grvßen-Buseck, am 17. Februar 1858. Großherzogliche Bürgermeisterei Großen-Buseck. Wagner. weder Einlösung, Prolongation noch Umschreibung vorgenommen werden. Die Säumigen können ihre verfallenen Pfänder daher erst am Versteigerungstermin gegen baare Zahlung einlösen. Pfänder aus wollenen Stoffen muffen unbedingt cingelöst werden. Die Herren Bürgermeister des Kreises werden ersucht, Vorstehendes in ihren Gemeinden bekannt machen zu lassen. Gießen, den 9. Februar 1858. Die Pfandhausverwaltung. Bieler. Pfeil. von Morgens 9 Uhr an, soll in dem hiesigen Gemeindewald, District Ellersberg, nachverzcichnctes Holz öffentlich Holzverkauf. 317) Mittwoch den 3. März d. I., von Vormittags 11 bis 12 Uhr, soll im hiesigen Renterei-Geschästslocal das H o l z v e r st e i g c r u n g. 310) Montag den 22. l. Mts., Klafter und Schock) meistbietend verkauft werden. fallen sind, werden aufgefordert, in dem Zeitraum vom 15. Februar bis zum 3. April d. I. — mit Ausnahme der Mittwoche und Freitage — dieselben einzulösen oder zu prolongiren, als sonst deren Versteigerung am 3. Mai d. I. stattfindet. Nach dem Ablauf obigen Zeitraums kann Für das wirklich erfolgende Quantum wird eine bestimmte Gewähr nicht geleistet. Bedingte oder etwaige Nachgebote nach abgehaltenem Termin stehen nicht zu be- rücksichtigen. Kaufliebhaber, welche als zahlungsfähig nicht hinlänglich bekannt sein sollten, haben in dem Termine ihre Zahlungsfähigkeit glaubhaft nachzuweisen. Die Erthcilung des Zuschlags wird Kur- fürstlichem Obcrforst-Collegium zu Cassel vorbehalten. Das Klafterholz enthält 150 Cubikfuß Rauminhalt bei 6'füßiger Scheidlänge in Kurbeff Normalmaße; das Schock Reisholz besteht in zwei Haufen von 5 Fuß Höhe und Weite und 15 Fuß Länge. Der betreffende Nevierförster zu Immichenhain wird auf Verlangen die Schläge vorzeigen, wo das in'Rede stehende Holz geschlagen werken soll. Die speciellen Verkaufsbedingungen werden im Termin bekannt gemacht werden, können jedoch auch schon früher bei Kurfürstlicher Forstinspection zu Ziegenhain, sowie bei der unterzeichneten Renterei eingesehen werden. Neukirchen, am 17. Februar 1858. Kurfürstlich Hessische Renterei. Franke. Eichen-Stangen, 168 Cubikfuß enthaltend, Die Zusammenkunft ist um die bestimmte Stunde, im obengenannten District. Die Großherzoglichen Bürgermeister werden um Bekanntmachung dieser Versteigerung ersucht. Steinbach, am 12. Februar 1858. Großherzogliche Bürgermeisterei Steinbach. Horn. „ Prügelholz, „ Stockholm ' Eichen-Schcidholz, „ Prügelbolz, Nadel- „ Aspen- „ tstämme, 1518 v ,, Stockholz, Wellen Buchen-Reisholz, v Eichen- „ Eichen-Baustämme von 15 bis 54 Fuß Länge und 15 bis 36 Zoll Durchmesser, 2057 Cubikfuß enthaltend, Buchen- u. Eichen-Stamme, 638 Cu- biksuß enthaltend, zum Gebrauche für Wagner geeignet. Holzversteigerung. 294) Mittwoch den 24. Februar, von Morgens 8 Uhr an, sollen im hiesigen Gemeikewald, District Embach, nachstehende Holzsortimente meistbietend versteigert werden, als: 144 ~ Versteigerungen. Holzversteigerung im Großen-Busecker Gemeindewald. 308) Donnerstag den 25. d. Mts., Vormittags um 9 Uhr, soll im Großen - Busecker Gemeindewald, in den Distrieten Kleinfeld und Schwalbachswald, nachfolgendes Holz, als: 50*/2 Stecken Buchen-Scheidholz, „ Prügelholz, Eichcn-Scheidholz, „ Prügelholz, Nadel- „ Eichen-Stockholz, Buchen- „ Nadel- „ Buchen-jReisholz, Eichen- „ Besondere Bekanntmachung. Aufforderung an die Schuldner der hiesigen Leih- und Psandanstalt. 261) Die Schuldner der hiesigen Leih- und Pfandanstalt, deren Pfänder in den Monaten Juli, August, September, Octo- und, insofern dieses nicht von Erfolg ist, ihre Ansprüche bei dem für Besitzstreitigkeiten zuständigen Gerichte geltend zu machen. Ist dieses Gericht ein anderes, als das unterzeichnete, so haben sie davon, daß Letzteres geschehen, binnen eben dieser Frist die Anzeige zu machen. Dieselbe Anzeige liegt ihnen binnen derselben Frist alsdann ob, wenn sie vor Offenlegung des Grundbuchs gegen den daselbst eingetragenen Besitzer eine Besitzklage angeftcllt hatten. Nach Ablauf dieser Frist wirb der Besitz, wie ihn das Grundbuch angibt, in Bezug auf die Personen der Besitzer in allen den Fällen für richtig angenommen, in welchen weder eine gütliche Beseitigung bei dem Bürgermeister zu Protokoll gegeben, noch eine gerichtliche Klage deshalb erhoben und erforderlichen Falls bei dem unterzeichneten Gerichte zur Anzeige gebracht worben ist. Die unerstrcckliche Frist von sechs Mona- ten geht mit vcm 31. August d. I. zu Ende. Zugleich werben Diejenigen, welche Vie in Gemäßheit bes Art. 30 bcs Gesetzes vom 21. Febr. 1852, Vie Erwerbung des Grund- eigenthums u. s. w. bete., beigefügten Erwerbtitel eingetragen over berichtigt zu sehen wünschen, aufgefordert, Vie erforverlichen Anträge binnen der festgesetzten Frist von sechs Monaten bei vcm zuständigen Gerichte zu stellen unk, wenn dieses ein anderes, als das unterzeichnete ist, bei diesem die Anzeige zu machen. Gießen, am 27. Januar 1858. Großherzogliches Landgericht Gießen. __________________Ploch.______________ 221) Sämmtliche Gläubiger, welche Ansprüche an den unter der Rcchtswohlthat des Inventars angetretenen überschuldeten Nachlaß des verstorbenen Großherzoglichen pensio- nirten Hauptmanns Fresenius zu erheben gedenken, haben dieselben sogewiß Montag den 22. Februar 1858, Morgens 9 Uhr, vor unterzeichnetem Gericht anzumelden, als sonst bei Abschluß des Inventars keinerlei Rücksicht auf sie genommen werden kann. Zugleich werden alle Gläubiger aufgefordert , in genanntem Termine entweder in Selbstperson zu erscheinen, oder durch einen gehörig Bevollmächtigten sich vertreten zu lassen, indem ernstlichst die Güte versucht Werden soll, und im Falle ein Arrangement zu Stande kommt, die Minorität als durch die Majorität gebunden betrachtet wird. Gießen, den 19. Januar 1858. Großherzogliches Stadtgericht Gießen. Muhl, Dr. A. v. Grolman, Stadtrichter. Stadtg.-Asscssor. 12 tr 1 tr 3'Ä tr 5'/- tr 107» tr 397, tr 9% tr 2100 Wellen 1175 tr 1650 tr 175 tr 92 Stecken Buchen-Scheidholz, 5% „ Eichen- „ 16 „ Buchen-Prügelholz, 1 „ Eichen- „ 40 „ Buchen-Stockholz, 3 „ Eichen- „ 3000 Wellen Buchen-Reisholz, 200 ,, Eichen- „ 20 Stämme Buchen-Werkholz, zusammen 383 Cubikfuß enthaltene. Die Zusammenkunft ist um die bestimmte Stunde, im District selbst. Alten-Buseck, am 17. Februar 1858. Großherzogliche Bürgermeisterei Alten-Buseck. Wa g e n b a ch. 266) Montag den 22. Februar, Nachmittags 1 Uhr, sollen in dem Wohnhause des Hrn. Prof. Dr. Wilbrand die zum Nachlaß der verstorbenen Fräul. Krach gehörenden Mobiliar- Gegenstände, als: Spiegel, Sophas, Tische, Stühle, Schränke, worunter einer von Eichenholz, mit Figuren-Einlage, Haus- und Küchengeräthschaften, Bettung, Weißzeug, Glas, Porzellan, sowie auch Kleidungsstücke, gegen gleich baare Zahlung öffentlich meistbietend versteigert werden. Gießen, den 10. Februar 1858. Im Auftrag der Erben: C. W e i d i g.________ Stammholz - Versteigerung. 307) In dem hiesigen Gemeindewald, District Wchrholz, sollen Dienstag den 23. v. Mts., des Morgens 9 Uhr anfangenv, versteigert werden: 47 Eichen-Stämme, = 4347 Cubikfuß, worunter Stämme bis zu 60 Fuß Länge und 3 Fuß Durchmesser, 17 Buchen-Stämme, = 512 Cubikfuß, worunter Klötze bis zu 25 Zoll Durchmesser. Die Zusammenkunft ist auf dem Vicinal- weg nach Niederkleen am Wald, und wird bemerkt, daß die Stämme beinahe unmittelbar an besagtem Vicinalweg liegen und deswegen eine gute Abfahrt bieten. Lang-Göns, am 15. Februar 1858. Großherzogliche Bürgermeisterei Lang-Göns. _____________Henrich. Jagdverpachtung. 263) Die der Gemeinde Steinbach zu- gehörendc, am 15. Februar d. I. leihfällig werdende Wald- und Feldjagv, mit einem Flächengehalt von 3500 Morgen, soll Montag den 22. Februar d. I., Vormittags 10 Uhr, auf dahiesigem Rathhause anderweit an den Meistbietenden verpachtet werden. Steinbach, am 1. Februar 1858. Großherzogliche Bürgermeisterei Steinbach. Horn. Holzversteigerung in der Gemarkung Wolfshausen, bei Bellnhausen. 309) Montag den 22. d. Mts., Vormittags um 11 Uhr, sollen in dem Freihcrrlich von Nordeck zur Rabenau'schen Walvdistrict Junkernwald, in der obigen Gemarkung: 75% Haufen Buchen-, Birken- u. Tannen- Reisholz, unter den alsdann bekannt gemacht werdenden Bedingungen, gegen gleich baare Zahlung meistbietend versteigert werden. Rabenau, am 17. Februar 1858. Unger. Feilgebotenes. 272) Eichel - Kaffee, beste Qualität, stets frisch gebrannt, en gros et en detail. Malz-Bonbons, gegen Husten und Heiserkeit sehr zu empfehlen. Aechtes Eölnisches Wasser, von Jean Maria Farina in Cöln, um damit zu räumen, zu sehr herabgesetztem Preise.____________________W. Zurbuch. 275) Feinsten Arrac-Punsch-Efsenz bei I. G. A p p e l. 183) Eine Hofraitbe, in gutem Zustande, welche sowohl für Occonomie, als auch für jedes andere Geschäft sich eignet, ist unter den besten Bedingungen zu verkaufen. Das Nähere bei___________ H. Straub. 279) Bei dem Unterzeichneten ist eine sich noch in sehr gutem Zustande befindliche Scheuer, 40 kurbcss. Fuß lang und 24 Fuß tief, auf den Abbruch zu verkaufen. Heskem, im Kreis Marburg Conrad Bodenbender. 3 e CD c# A «* = s S m s a ”= 298) Die rühmlichst bekannten Nettig-Bonbons, von I. Ph. Wagner in Mainz, empfiehlt Carl Münch, am Kreuz. 278) Täglich ist frischer Trebor auf der Hey er'scheu Hardt zu haben. 311) Bei H. Hermann sind zwei neue Schreibtische, Nachttische, Kleiderschränke, Küchenschränke, sowie noch mehrere andere Möbeln, zu verkaufen. i3s>> Dungkalk, ä Wagen 30 fr., empfiehlt die Gasfabrik. Speisen - Karten, Wechsel - Formulare, sind zu haben in der G. D. Brühl'schen Verlagshandlung in Gießen. 302) Das vormals Schneider Petri'sche Haus auf dem Seltersweg ist aus freier Hand zu verkaufen. Gießen, den 16. Februar 1858. Dr. Muhl, Hofger.-Advacat. 283) Ein im Altenfeld gelegener guter Garten ist zu verkaufen und das Nähere in Lit. B. Nr. 30, Mäusburg, zu erfahren. V c r m i e t I) u n g t n. 325) Der obere Stock des seither von Hrn. Hofgerichts-Advocaten T h o r w a r t bewohnten Logis, bestehend aus drei Zimmern, einem auch zwei Cabinctten, zwei Kammern, Küche, Keller und Holzstall, ist anderweit zu vcrmiethen und den 1. Juni beziehbar. ________________Georg Plank. 319) Ein Garten, am Fürstcnbrunnen, ist auf mehrere Jahre zu verpachten bei Wittwc Walther, am Wallthor. 323) Der dritte Stock des Bapft'schen Hauses an dem Canzleiberg ist zu vermiethen und sogleich beziehbar. Das Nähere ist zu erfragen bei Cantor Schwabe. 277) Zwei Familienwohnungen, wovon das eine Anfangs März und das andere Anfangs Mai beziehbar ist, sind zu ver- miethcn bei I. Ju ghardt, auf dem Seltersweg. 316) Der unterste und oberste Stock meines Hauses, Neucnbäucn Nr. 59, sind zu vermiethen; ersterer Mitte Mai, letzterer sogleich beziehbar. M. Bapst's Wittwe. Auskunft ertheilt I. G. D. Bapst. 312) Eine Familienwohnung ist zu vermiethen bei Karl Wannig's Witwe, am Wallthor. _____ (Hierzu zwei Beilagen.) Beilage zu Nr. 15 des Anzeigeblattes. Vermiet!) u n g e n. 313) Das von Frau Mannberg er seither bewohnte Logis ist zu vcrmiethen und am 1. März beziehbar. C. Bartholom ay. 314) Eine Familienwohnung ist zu vcrmiethen und sogleich zu beziehen bei H. Sch affst ädt, Für Auswanderer. 320) Am 1. und 15. eines jeden Monats (vom 1. März anfangend), erpcdirc ich durch die von Bromo» abgehenden und der ersten klaffe angehörenden Dampf- und Segel-Schiffe nach allen Haupt-Häfen von Amerika und Australien. Die Passage-Preise werden ebenso billig, wie in Bremen selbst, gestellt, und werde ich, wie früher, die meisten Expeditionen persönlich begleiten. Zu Uebcrfahrts -Verträgen empfiehlt sich der concessionirtc Agent 6. W. Dietz, am Markt. auf dem Reichcnsand. 299) Im vierten Stock meines Hauses ist ein Familienlogis, bestehend aus 4 Zimmern, Küche, Holzstall, Keller, sowie Mitgebrauch der Waschküche, zu vcrmiethen. Carl Münch, am Kreuz. 284) In meinem Hause auf dem Neuen- Wirthschafts - Eröffnung. 322) Hiermit mache ich die Anzeige, daß ich die im vorigen Jahre etablirte Wirthscbast im Philosophenwald als ständig wieder eröffnet habe. Gießen, am 19. Februar 1858. PH. weg ist der untere Stock, bestehend in zwei Stuben mit Cabinctten, zwei Kammern, Küche u. s. w., zu vcrmiethen und im April zu beziehen. ____________L. F. Höstereich' s Wittwc. 240) Das von Frau Hofgerichtsrath v. Sch m al ka Id e r bisher innegchabte Logis in meinem Nebenhause ist zu vermiethen und im Mai, oder auch Juni, zu beziehen. __Louis König. _ 146) Die seither von Hrn. Capcllmeister Schierholz bewohnte Familienwohnung, bestehend in 6 heizbaren Zimmern, Küche, Keller, Holzplatz rc., ist anderweitig zu vermiethen und sogleich beziehbar. Georg Malkomesius. 303) In dem Heyer'schen Hause in den Neuenbäuen ist das von Herrn Prof. Dr. Bix seither bewohnte Logis anderweit zu vcrmiethen und am 15. Mai d. I. beziehbar; auch wird bis April die ganze untere Etage desselben Hauses zu beziehen sein. 305) Im Dörr'schen Hause, dem Clubgebäude gegenüber, ist eine Wohnung, be- stehend aus Stube, Kammer, Küche und Holzplatz, zu vermiethen und kann sogleich bezogen werden. K. B r ü ck. Vermischte Anzeigen. 281) Zur Strohhut-Wascherei, auf englische Manier, nehme ich Bestellungen an, mit dem Bemerken, daß die Hüte hierbei wieder die neueste Farwn erhalten; auch liegen bei mir Muster-Hüte zur Ansicht bereit.________I. H. Fuhr. 300) In der nächsten Umgebung der Stadt Gießen wird ein frcigelcgcner Landsitz zu kaufen gesucht. Schriftliche Anträge befördert die Expev. d. Bltts. Zur Nachricht für Auswanderer. 220) Nachdem mein langjähriger Freund, der Schiffsmakler -birN Win. Böileker Jun., Hierselbst verstorben ist, habe WWm ich dessen ausgebreitetes Auswanderer - Expedition- - Geschäft übernommen, um dasselbe in seitheriger Weise fortzusetzen / und er- iQUbe mir in Folge dessen die Anzeige, daß ich vom 1. März d. I- an regelmäßig alle 14 Tage vorzüglich schöne, eigends für die Passagierfahrt erbaute, schnellscgclnde, kupferfeste und gekupferte drcimasnge Segelschiffe erster Claffe nach New-York, Philadelphia, Baltimore, New-Orleans und Galveston (nach letzter» beiden Häfen nur im Frühjahr und Herbst) cxpedire, mit welchen ich Passagiere zu den billigsten Ueberfahrtspreisen jederzeit befördere. Auch mit den allmonatlich von f BREMEN NEW-YORK abgehenden, prachtvollen Dampfschiffen, finden Passagiere bei mir zu feststehenden Pnffagepreiseu die prompteste Beförderung. Ueber die näheren Bedingungen ertheile ich auf portofreie Anfragen jederzeit die genauste Auskunft, so wie ich auch stets bereit bin, Auswanderer in jeder Beziehung mit gewissenhaftem Rathe zu unterstützen. Zum Abschlüsse bündiger Ueberfahrts-Contractc empfehle ich meinen von hoher Großherzoglicher Regierung concessionirten und von mir bevollmächtigten Hauptagcnten Herrn Carl Gerschlauer in Darmstadt, welcher gleichfalls jede wünschenswcrthe Auskunft mit Vergnügen zu ertheilen bereit ist. Bremen, im Februar 1858. BI ereile HaiieWier^*, F. W. Bödeker ilad) folger, _____________obrigkeitlich angesteUter und beeidigter Schiffsmakler. 2473) Für a n MagenKramps und Verdauungsschwäche Leidende! Nähere Nachricht über das Dr. DveckS' sehe Magenmittel ertheilt auf fran kirte Anfragen die Familie des weiland Dr. med. DoeckS zu Barnstorf im Königreiche Hannover. 318) Ein gesittetes Mädchen kann sogleich, oder im März, in Dienst treten. Das Nähere bei der ExpeP. d. Bltts. 324) Sonntag Den 21. Februar, Nachmittags von 4 Uhr, spielt Die Musik-Capelle des Hrn. Schierholz im ________Cafe Bakus._______ 26'4) Ein Frauenzimmer, welches längere Zeit auf einem grosteu Oeeonomiegut beschäftigt war unD Daselbst Die Haushaltung selbstständig geführt hat, wünscht alsbald eine ähnliche Stelle zu übernehmen. Das Nähere bei der Exped. d. Bltts. 1920) Ein Setzerlehrling wird gesucht. Das Nähere bei Der ReD. D. Bltts. 315) Ein Knecht, der m>'t Pferden umzugehen versteht, kann alsbald in Dienst treten. Das Nähere bei Der ExpeD. d. Bl. Frischbäcker ;u Gießen. Sonn lag den 21. Februar. Friedrich Zülch in der Löwengaffe. Georg Noll in der Neustadl. Karl Noll in den Nenenbäuen. Kirchliche Anzeigen der evangelischen Gemeinde zu Gießen. Gottesdienst. Am 21. F e brnar. Morgens: Kirchenrath Dr. Engel. Nachmittags: Pfarrer Landmann. Universitäts-Gottesdienst. Um I I Uhr: Professor Dr. Hesse. PassionS - Gottesdienst in der Hospital- kirche. Mittwoch den 24. Februar, Nachmittags um 4 Uhr: Mitpredigcr Krug. Gelauste. Den 14. Februar. Dem Ortsbürger zu Marienhagen und Schmied in der mechanischen Werkstätte am Bahnhofe dahier, Christian Meister, eine Tochter, Friederike Katharine Marie, geboren den 2. Februar. Beerdigte. Den 14. Februar. Der hiesige Bürger und Taglöhner, Andreas Stohr, alt 63 I. 2 M. 5 T., gestorben den 12. Februar. Den 16. Februar. Marie Ruppel, Dienstmagd aus Ober-Seibertenrod, alt 26 I., gestorben den 14. Februar. Den 18. Februar. Der hiesige Bürger und Barbier, Johann Christian Samuel Schäffer, alt 64 I. 11 M., gestorben den 16. Februar. Die Pfarrgeschäfte in der nächsten Woche besorgt Kirchenrath Dr. Engel. Fremd en-Register vom 15. bis 17. Februar 1858. I n den Gasthäusern. Im Kappen : Hrn. Affeff. v. Beauclair u. Laur v. Wiesbaden; Hr. Baron v. Schenck, Stud. v. Schweinsberg; Hr. Lenzer, Fabrik, v. Borken; Hr. Mergler^ Apoth. ». Hachenburg; Hr. Piesehof, Müll. v. Vollmerswiesen; Hr. Schmalst, Pfarr. v. Mittelseemen; Hr. Bert, Bergverw. v. Limburg; Hr. Baron v. Schweitzer v. Wetzlar; Hr. Harrey, Berg- werksbes. v. Hungen; Hrn. Kaufl. Sturmsteicker v. Weiseniels, Schröder v. Mainz, Heinemann v. Marburg, Philippi v. Göttingen, Steinmetz v. Frankfurt, Prost v. Frankenberg, Mayer v. Homberg, Chrenfried v. Cassel, Mahner v. Leipzig, Steiermann v. Würzburg, Maierstadt v. Apolda, Rothenberg v. Bingen, Kitz v. Cöln u. Walten v. Offenbach; Hr. Graf v. Svn- nitzky m. Sohn, Oberst-Lieuteu. v. Krakau; Hr. Steinberger, Privatm. v. Eschwege; Hr. Nimmerrath, Prof. v. Berlin. Im Einhorn : Hr. Graf Reinhardt v. Soims-Laubach; Hr. v. Mövel, RittergutSbes. v. Knechtstädt; Hr. Müller, Rent. v. Haag; Hrn. Kaufl. Vogel v. Leipzig, Sahlmann v. Coblenz, Bösst v. Mühlhausen, Gallauer v. Hannover, Lvberti v. Göttingen, Renner u. Dreßler v. Frankfurt, Carri v. Crefeld, Kaufmann u. Hild v. Elberfeld, Roth v. Weilburg, Frey v. Barmen, Siegmund v. Gotha, Hoffärber v. Lübeck, Schüler v. Mainz, Wagner v. Cöln, Schneider v. Mannheim, Reichel v. Berlin, Henkel v. Bonn, Peist v. Ofen, Högle v. Aachen u. Schade v. Leipzig. Im Prinz Carl: Hr. Luckemeyer, Bergwerksbes. i>. Bürbach; Hr. Jilig, Kreisb. v. Büdingen ; Hr. Müller, Oecon. v. Offenbach; Hr. Seitz, Bürgermstr. v. Wommelshausen; Hr. Horn, Dr. med. v. Homberg; Hr. v. König, Gutsbes. v. Zwiefalten; Hrn. Kaufl. Ohlenberger v. Darmstadt, Wunderlich v. Frankfurt, Löwenstein v. Offenbach, Krementz v. Coblenz, Hahn v. Soden, Goldbeck v. Friedberg u. Geis v. Rhina. Im deutschen Hof: Hrn. Handelst. Krämer v. Niederweisel, Fröhlich v. Fauerbach, Bamberger v. Muschenheim, Albohn v. Sich u. Höchst v. Volpertshausen. Im Darmstädter Haus: Hr. Erlenbach, Metzg. v. Coblenz; Hrn. Handelsl. Gebhardt u. Biermann v. RüdingShausen, Thillmann, Haas u. Stahl v. Jeffenhausen. In der Sonne: Hr. Gersch, Fuhrm. v. Daubhausen; Hr. Habermel, Lehr. v. Edesheim; Hrn. Handelsl. Koch v. Dudenrode, Bapst u. Mam- berger v. Wohnfeld. Im Hirsch: Hr. Walther, Fuhrm. v. Herborn; Jungfr. Buschel v. Prcßnitz; Hrn. Handelsl. Isenberg v. Keltern, Stern v. Gladenbach u. Löb v. Homburg. In der Kose: Hrn. Fabrik. Oberhofer v. Bruchenbrücken u. Löffler v. Krainfeld; Hrn. GeschäftSl. Hermann v. Bottenhorn, Scheid v. Holzhausen, Stroh v. Ermenrod u. Band v. Mönshausen; Hr. Klebe, Kfm. v. Rhina. In Den Privathäusern. Bei Wittwe Ott: Fr. Gemmer v. Homburg. — Bei Hrn. I. Weill: Hr. Müller, Geschäftsm. o. Ockstadts — Bei Hrn. Pfarr. Röhrig: Hr. Theiß, Praet. v. Zierenberg,n. Frl. Schäffer v. Ziegenhain. — Bei Hrn. Bürgermstr.-Geh. Faber: Frl. Faber v. Babenhausen. — Bei Hrn Prof. Dr. Phoebus: Fr. James m. Tocht. v. London. Geld-Conrs vorn 18. Februar 1858. Pistolen .... ditto Preußische Holl. fl. 10 Stacke Duraten .... 20 Frankenstücke fl. 9. 32-33 „ 9. 54-55 „ 9. 40'-41 $ „ 5. 26-27 „ 9. 17z->8< Engl. Sovereigns Prenß. Thaler . 5 Franken-Thlr. Pr. Caff-Scheine Dollars in Gold fl. 11. 38-42 " 2. 20-- „ 1. 44J-45 Des bedeutend gestiegenen Papierpreifts wegen stellen sich von nun an die Vereins - Frachtbriefe, nach dem neuesten Reglement der deutschen Eisenbahn-Verwaltungen, zu den nachfolgenden Preisen: 1000 Stück zu 6 fl., 100 Stuck zu 36 fr., 50 Stück zu 24 fr., und 25 Stück zu 18 fr., und sind stets zu haben in der G D. Vrühl'schen Verlagshandlung, Canzleiberg, Lit. B. Nr. i, in der Schreibmaterialien - Handlung von August Ho^maun und bei Buchbinder Speugel am Markt. Druck und Verlag der G. D. Brühl'schen Universitäts-Buch- und Steindruckerei.