zraphische zu jeder >cs Herrn t werden, ser. dien st. ranj (Scfilein, D Hofgerichts- nilie Weicker, Oücatcn, Ludger und Apo- 'ew - Jork in ldolph August eliche Tochter, ckhe, geboren Friedberg und Ke am Bahn- >hn, Friedrich ;r. zsten Woche ?ngel. ade. es Nagel, ehe- md Schloffer- , 25 T., gell. Dripolsky nann, N!ehg. Hr. Jenecke, z; Hr. Will, schäftSl. Sim- N. bürg. — Dkl ii. v. Oedenten. v. Darm- lentb. 8. _____ 11. 36-40 ■i. 90-205 >. 44f-44| a.tcr K.f V No. I für die Sta-t und -en Kreis Gießen. Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. — Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 ff. 30 fr., für Auswärtige, incl. Postaufschlags, 1 ff. 53 fr. — Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. — In Gießen bei der Expedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1). —- Einrückungsgebühr für die gespaltene Zeile oder deren Raum 2 fr. Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gespaltene Zeile 3 fr. — Annoncen in Tabellenform werden doppelt berechnet. jfä U2. Mittwoch den 17. November ISS8. Ochsenfleisch . . Kuhfleisch . . . Rindfleisch . . . Kalbfleisch . . . Schweinefleisch Hammelfleisch . . Schaaffleisch . . Leberwurst . . Bratwurst . . . Schwartenmagen. Blutwurst . . . geräucherter Speck Schinken . . . Dörrfleisch . . P o l iz e i t a r e n für b en Kreis Gießen, und zwar: 1) für dir Provinzialhauptstadt Groszen: F l e i s ch t a r e. per Pfund fr. u tf tf tf 12 H ff 8 // ff 8 // ff 15 tf ff 10 tf tf 8 tf ff 16 u ff 20 tf ff 24 // tf 18 u ff 32 n tf 24 ff tf 22 per Pfund Rindsfett „ „ Nierenfett ............ „ Schweineschmalz . „ desgleichen ausgelassenes ....... „ B r o d t a r e. Pfund 2/ ordinäres \ % Gerste- und l Be(Menb . . . 41 Brod aus ) % Korn-Mehl | ^stehend . . . 21 gemischtes s % Waizen- und ( b „ B b . . . 41 Brod aus | % Korn-Mehl I Dc,telKnD . . . Loth Quint 5 2 Wasserweck .......... 4 2 Milchbrod 2) Für die andern Städte «nd Orte des Kreises ist der Laib Brod und das Pfund Fleisch um 2 Heller billiger. fr. 20 24 24 28 fr. 61 121 6j 13 1 1 Aumerfung: Bei einer Quantität Fleisch von 10 Pfund dürfen im steigenden und fallenden Verhältniß nicht mehr als l1/, Pfund Zugabe befindlich sein. Amtlicher Theil. Ges e tz, ' die Familien - Fideikommisse betreffend. ^UDWJG III. von Gottes Gnaden Großherzog von Hessen und bei Rhein rc. rc. Wir haben mit Zustimmung Unserer getreuen Stände verordnet und verordnen hiermit, wie folgt: I. Begriff. Art. 1. Jeder, welcher über das Seinige frei zu verfügen berechtigt ist, fann ein Grundeigenthum für ein unveräußerliches und untheilbares Gut einer Familie (Familien-Fideicommiß) erklären. Art. 2. Ein Familien-Fideicommiß kann nur aus Grundeigenthum errichtet werden, welches im Großherzogthum gelegen ist. Es muß einen schuldenfreien Werth von 75,000 fl. haben und darf weder Lehn noch Erbleihe sein. Unter diesen Voraussetzungen kann ein Grundeigenthümer auch mehrere Fideicommisse errichten. Art. 3. Activ-Kapitalicn können zur Vergrößerung eines bestehenden Fideicommisses bestimmt werden, wenn damit gleich, zeitig die Anordnung getroffen wird, daß und von wem dieselben binnen eines die Dauer von zehn Jahren nicht überschreitenden Zeitraums zum Ankauf von Grundvermögen zu verwenden sind. Die Nichteinhaltung dieser Anordnung hat die Folge, daß solche Kapitalien an Denjenigen, von welchem die Bestimmung ausgegangen ist, oder an seine Erben zurückfallen. Art. 4. An der Befugniß, aus bestimmten Vermögensgegenständen Stiftungen für bestimmte Zwecke und mit besonderer Verwaltung selbst in Verbindung mit einem Fideicommiß zu errichten, wird durch die vorstehenden Bestimmungen nichts geändert. Art. 5. In welcher Art unbewegliche und von Natur bewegliche Gegenstände mit dem Familien-Fideicommiß in Verbindung stehen müssen, damit auf sie, als Zubehörungen, der Fideicommiß-Verband sich ausdehne, ist nach bestehendem Rechte zu bestimmen. Wenn bewegliche Zubchörungen eines Familien-Fideicommisses veräußert werden, so haben die Fideicommiß-Nachfolger keinen Anspruch gegen dritte Besitzers II. Errichtung. Art. 6. Zur Errichtung eines Fideicommisses wird erfordert: 1) die in einer gerichtlichen oder gerichtlich beglaubigten Urkunde oder in einem schriftlichen Testamente ausgesprochene Willenserklärung des Stifters; 2) die darauf hin ertheilte landesherrliche Erlaubniß, das also beabsichtigte Fideicommiß, vorbehältlich der Wahrung der gesetzlichen Vorschriften und Formen, errichten zu dürfen; 3) die Beurkundung durch das zuständige Stadt- oder Landgericht, in der Provinz Rheinhessen durch das Bezirksgericht, vaß der Errichtung des Fideicommisses in rechtlicher Beziehung nichts im Wege stehe. Zuständig sind die Gerichte, in deren Gcrichtsbezirke das betreffende Grundvermögen gelegen ist. Wenn dasselbe in mehreren Gerichtsbezirken liegt, so ist dasjenige Gericht mit der Leitung des Verfahrens beauftragt, in dessen Bezirke der größte Theil des Grundvermögens nach Maßgabe des Steuerkapitals sich befindet. Ist das Vermögen in gleichem Maße in mehreren Gerichtsbezirken gelegen, so hat der Betreibende unter den verschiedenen Gerichten die Wahl; 4) die landesherrliche Bestätigung. Art. 7. Die Errichtung eines Fideicommisses erlangt gegen Dritte erst dadurch Wirkung, daß es auf Grund der landesherrlichen Bestätigung in dem Grundbuche der Gemeinde, in deren Gemarkung das Grundeigenthum liegt, oder wenn solches zu mehreren Gemarkungen gehört, in den betreffenden Grundbüchern eingetragen worden ist. In denjenigen Gemeinden, in welchen noch kein legalisirtes Grundbuch vorhanden ist, vertritt bis zu dem Zeitpunkt der Errichtung desselben das von dem Landgerichte nach Art. 37 u. 39 des Gesetzes vom 21. Februar 1852 zu führende Verzeichniß dessen Stelle. Art. 8. Die Vergrößerung oder Ergänzung eines Fideicommisses setzt dieselben Förmlichkeiten voraus. Art. 9. Vor der gerichtlichen Beurkunvung zum Behuf der Errichtung des Fideicommisses (Art. 6, Nr. 3) sind in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen Auszüge aus den betreffenden Grundbüchern und Hppothekenbüchern und eine Bescheinigung, daß keine oder welche stillschweigende Hypotheken aus vem zum Fideicommiß bestimmten Vermögen ruhen, zu den Akten zu bringen. Die bekannten Gläubiger und sonstigen Betheiligten sind besonders und die unbekannten durch eine Edictalladung aufzufordern, etwaige Einsprüche gegen die Fideicommiß-Errichtung binnen einer Frist von drei Monaten unter dem Rechtsnachtheile vorzubringen, daß nach fruchtlosem Ablaufe Vieser Frist ohne Rücksicht auf solche Einsprüche die Beurkundung ertheilt werden würde, daß der Errichtung ves Fideicommisses in rechtlicher Beziehung nichts im Wege stehe. Sind keine Einsprüche gegen die Errichtung des Fideicommisses während der hierfür bestimmten Frist erhoben oder die erhobenen beseitigt worden (Art. 9—12), so ertheilt das Gericht die nachgesuchte Beurkundung. Art. 10. In der Provinz Rheinhessen hat Derjenige, welcher diese gerichtliche Beurkundung zum Behufe der Errichtung des Fideicommisses erwirken will, sich mit einem Anwaltsgesuche an das zustänvige Bezirksgericht zu wenden und dem Gesuche eine Ausfertigung der Errichtungsurkunve (Art. 6), die erforderlichen Certificatc des Hypothekenbewahrers, namentlich auch über die wenigstens 14 Tage vorher stattgefundene Transscription des Errichtungsactcs, sowie die nach Art. 12 erforderlichen Einwilligungsurkunden der zum Widerspruche berechtigten Gläubiger beizufügen. Der Präsident des Bezirksgerichts theilt, unter Bestellung eines Referenten, das Gesuch der Staatsbehörde zum Anträge mit, wonach das Gericht, sofern das Gesuch nicht jetzt schon abgewiesen werden muß, die nach Art. 2 erforderliche Expertise anordnet und ein Friedensgericht mit der Beeidigung der ernannten Sachver- ständigen beauftragt, zugleich auch verfügt, daß nach vorheriger Hinterlegung einer Abschrift der Errichtungsurkunde auf dem Secretariate des Bezirksgericht das im Art. 2194 des in Rheinhessen geltenden bürgerlichen Gesetzbuchs und das in dem Staatsrathsgutachten vom 1. Juni 1807 vorgeschriebene Verfahren eingehalten werde. Zugleich sinv die Chirvgraphar-Gläubiger vesjenigen, welcher ein Fideicommiß errichten will, öffentlich aufzuforvern, binnen einer Frist von zwei Monaten das ihnen im Art. 12 viescs Gesetzes gestattete Einspruchsrecht geltend zu machen, bei Strafe des Verlustes. Nach Ablauf dieser Frist wird das Bezirksgericht nach vorheriger Prüfung des Gutachtens der Sachverständigen und nach beigebrachtem Nachweise über die Beobachtung der vorbemerkten Vorschriften, sowie darüber, daß kein nach Art. 12 zum Widerspruch berechtigter Betheiligter Einschreibungen erwirkt, beziehungsweise seine Einsprache auf dem Secretariate erklärt, oder daß die zum Widerspruche berechtigten Gläubiger ihre Einwilligung in die Errichtung des Fideicommisses ertheilt haben, auf den Antrag der Staatsbehörde über die nachgesuchte Beurkundung entscheiden, vorbehältlich der Berufung an das höhere Gericht. Wird diese Beurkundung nicht ertheilt, so ist davon auf Betreiben der Staatsbehörde an der betreffenden Stelle des Transscriptionsregisters Erwähnung zu thun. Art. 11. Die Errichtung des Fideicommisses ist durch das Regierungsblatt bekannt zu machen. (Forts, folgt). Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen. Besondere Bekanntmachungen. 2364) Vom 15. d. Mts an werden nachstehende Posten, wie folgt, abgefertigt: von Nidda nach Engelrod um l30 Uhr Nachmittags, // Gießen „ Lauterbach „12 ff Mittags, ff Lauterbach „ Gießen Q3O ff ° ff Morgens, ff Grünberg „ Homberg „ 2" ff Nachmittags, ff Homberg „ Grünberg „ 6 ff Morgens, Nachmittags, ff Ruppertenrod „ Alsfeld Q 55 // o ff ff Alsfeld Ruppertenrod 4.30 ff ff Morgens. Frankfurt a. M., den 12. November 1858. General-Direction der Großherzoglich Hessischen Posten. Freiherr von Schele. vdt. Wilcke. Markt-Anzeige. 2373) Es wird hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß der diesjährige Katharinenmarkt dahier mit höherer Genehmigung an zwei Tagen, und zwar: Donnerstag den 25. und Freitag den 26. November abgehalten wird, und an dem zweiten Tage zugleich auch Vieh markt sein soll. Butzbach, den 12. November 1858. Großherzogliche Bürgermeisterei Butzbach. S e i p p e l. V Holzverst 2347) Fr werden in Tempel 5 Kiefernprüc und 7000 ! Crevit b menkunft 9 an der W« Gießen, Großherzoc Holzve 2338) Do vor soll in verj meinte Bei 1 Stec 23 ff 67- „ 127, „ 3175 Well 100 // 2750 ff 5 Stä: Läng 5 Stell 50 \ messe 54 Stil, 10 ff 2127 ff 2 ff versteigert 1 Anfügen, d Stunde in Umversitäte zur öffcntli Beuern, Großhe 2365) F> Na sollen auf 4 Malter ! versteigert 1 Lang -G Großherzog 2357) Do sollen auf 1 jährigen K, bis 12 Ma bestehen, a steigert wer Rodheim 2366) Näc N. sollen in d« Verbindung bestimmen, slger keinen ne Willens- ahrung der !zirksgericht, dasselbe in Bezirke der chem Maße Der landes- solches zu der Errich- essen Stelle. int in den scheinigung, zu bringen, ufzuforderu, nzubringen, e, daß der r die erho- Errichtung besuche eine ) über die willigungs- llung eines abgewiesen n Sachver- e auf dem :m Staats- rn, binnen bei Strafe und nach um Wider- >er daß die )en Antrag Wird diese onsregisters ts. folgt).^ ;e. allgemeinen diesjährige nit höherer und zwar: ,D >ber reiten Tage soll. 1858. Butzbach. Versteigerungen. Holzversteigerung in der Oberförsterei Schiffenberg. 2347) Freitag den 19. November werden in der Domanialwald - Abtbeilung Tempel 5 St. Kiefernscheidholz, 400 St. Kiefernprügelholz, 120 St. Kiefernstockholz und 7000 Wellen Kiefernreisholz versteigert. Crevit bis zum 30. Juni 1859. Zusammenkunft Morgens 9 Uhr auf der Chaussee an der Waldmeisterswiese. Gießen, am 11. November 1858. Großherzogliche Oberförsterei Schiffenberg. Dr. Draudt. Holzversteigerung im Beuerner Gemcindewalv. 2338) Donnerstag Den 18. November l. I., von Vormittags 9 Uhr an, soll in verschiedenen Walddistricteu der Gemeinde Beuern nachverzeichnetes Holz, als: 1 Stecken Buchen-Scheidholz, 23 „ „ Prügelholz, 6 7, „ Eichen- „ 127» „ Kiefern- „ 3175 Wellen Buchen-Reisholz, 100 ,„ Eichen- „ 2750 „ Kiefern- „ 5 Stämme Eichen-Bauholz von 15 Fuß Länge und 5'/2 Zoll Durchmesser, 5 Stämme Kiefern-Bauholz von 40 bis 50 Fuß Länge und G bis 10 Zollmesser, 54 Stück Eichen-Stangen, 10 „ Buchen- „ 2127 „ Nadel- 2 „ Eichen-Pflugswellen, versteigert werden, welches man mit dem Anfügen, daß der Anfang um die bestimmte Stunde in dem Distriet Entenpfuhl, am Universitätswald, gemacht wird, hierdurch zur öffentlichen Kenntnfß bringt. Beuern, am 10. November 1858. Großherzogliche Bürgermeisterei Beuern. Weimar. 2365) Freitag den 19. l. Mts., Nachmittags halb 2 Uhr, sollen auf dem dahiesigen Gemeindehause 4 Malter Bucheln an den Meistbietenden versteigert werden. Lang-Göns, am 13. November 1858. Großherzogliche Bürgermeisterei Lang-Göns. __________ Henrich.______________ 2357) Donnerstag den 18. d. Mts., Vormittags 10 Uhr, sollen auf dem hiesigen Rathhause die diesjährigen Kastenfrüchte, welche aus circa 10 bis 12 Malter Korn und 25 Malter Hafer bestehen, gegen gleich baare Zahlung versteigert werden. Rodheim, am 11. November 1858. Der Kirchenrechner: __Michel. 2366) Nächsten Samstag, den 20. November, Nachmittags halb 2 Uhr, sollen in dem Gesellschaftshause dahier die abgespielten Whist- und l'Hombre-Karten, sowie fünfzehn Billard-Bälle, gegen Baarzahlung versteigert werden. Gießen, den 15. November 1858. Der Rechner: Bieler. 2377) Montag den 22. November d. I., Nachmittags 2 Uhr, werden in der Wohnung der Frau Major Grebe im Nebenbau des Bapst'schen Hauses am Brand verschiedene Mobilien, nämlich: 1 Sopha mit 6 dazu gehörigen gepolsterten Stühlen, 6 desgleichen von Nußbaumholz und 10 Rohrstühle, Schränke, Tische, 1 Commode, Spiegel, 1 Strohmatratze, 1 Weinschrank, Portraits, Kochofen, 2 Küchenschränke, mehrere Klafter kleingemachtes Brennholz, außervem Sättel, Schabracken, Mantelsäcke, Haferkasten, gut erhaltenes Sattel- und Riemenzeug, worauf man Pferdebesitzer ganz besonders aufmerksam macht, sowie sonstige Gegenstände, meistbietend gegen gleich baare Zahlung einer öffentlichen Versteigerung ausgesetzt. Gießen, den 16. November 1858. Feilgkbotencs. 2379) Gesundheitsschnhe, in großer Auswahl, sind wieder eingetroffen bei G g. R ö b e r, am Kreuz. 2380) Neue Häringe, per Stück 3 fr., bei Balth. Spruck, am Lindenplatz. 2376) Alle Arten Moderateur- und Schieber-Lampen in allen Größen, sowie alle sonstigen Lampen, sind in großer Auswahl vorräthig bei Bernhard Kullmann, Mäusburg. ß Frischer Treber bei L. Kauf. 2375) Kleingemachtes Holz und Braunkohlen verkauft Franz Lampus, Löwengaffe. 2369) Die rühmlichst bekannten Rettig-Bonbons, gegen Husten und Brustleiden, von Jo h. Phil. Wagner in Mainz, empfiehlt Carl Münch, am Kreuz. 2370) Kalender pro 1859 sind in verschiedenen Arten vorräthig bei Buchbinder Dietz, ________________________________in Lich.__________ Vermiethungen. 2101) In dem Bapst'schen Hause in den Neuenbäuen ist das von Herrn Major Grebe bewohnte Logis, aus 6 Stuben, 3 Kammern, Keller, Holzstall u. s. w. bestehend, zu vermietheu. I. G. D. Bapst. 2326) Eine freundliche Familienwoh- nung ist zu vermietheu bei Christian Noll, in der Neustadt. 1540) Die durch das Ableben des Hrn. Dr. Sames frei werdende Wohnung in meinem Hause ist zu vermietheu. I. G. D. Bapst. 2343) Im Waguer'scheu Hause im Teufelslustgärtchen ist ein freundliches Familienlogis zu vermiethen und kann alsbald bezogen werden. Nähere Auskunft ertheilt Kaufm. Gg. Grieb in der Schloßgasse. Vermischte Anzeigen. 2367) Ich warne Jedermann, Niemandem ohne schriftliche Anweisung auf meinen Namen etwas zu borgen, indem ich für Nichts haste. Louis Hauß. 2372) Ein kleiner schwarzer Shawl mit gewirkter bunter Borde wurde am vorigen Freitag in der Uuiversitätsstraße dahier verloren. Der redliche Finder wird gebeten, ihn gegen Belohnung bei der Exped. dieses Blattes abzugeben. 2348) Ich kaufe von heute an alte Möbeln, Bettung, sowie alte Kleider jeder Gattung, zu den höchsten Preisen. A. Beyfuß, in der Wallthorstraße. 2368) In dem Kirchenfonds zu Oppenrod liegen 100 bis ISO fl. gegen hypothekarische Sicherheit zum Ausleihen bereit. Oppenrod, den 13. November 1858. Der Kircheurechner: Seibert. 2378) Am 1. Januar 1859 sind in der Kirchenkasse zu Kirchberg 2230 fl. auszuleihen. Staufenberg, am 15. November 1858. In Auftrag des Kirchenvorstandes: Vogel, Kirchenrechner. Theater in Gießen. Donnerstag den 18. November: Zum Erstenmale: Adelig und Bürgerlich, oder: Herrath oder Schlachtcntod. Original-Lustspiel in 3 Abteilungen, von Putlitz. Anfang 7 Uhr. Verhindert durch mein anhaltendes Unwohlsein, kann erst am Donnerstag eine Vor- stellung stattfinden, und bitte ich gleichzeitig ein verehrungswürdiges Publikum wegen der aus obigem Grunde am vergangenen Sonntag stattgefundenen Abänderung der Stücke nochmals um gütige Nachsicht. Hochachtungsvoll Goltdamer. 2333) Photographie. Ich erlaube mir, einem geehrten hiesigen Publikum die ergebene Anzeige zu machen, daß photographische Aufnahmen für Portraits auf Weihnachten in meinem eigens dazu hergerichteten heizbaren Glashause zu jeder Tageszeit gemacht werden können. Probebilder liegen in meiner Wohnung, Asterweg, im Nebcnhause des Herrn Landrichter Ploch, zur Einsicht offen. Auch können Photographien auf Glas und Wachstuch angcfertigt werden. Preis mit Rahmen 1 st. 30 kr., und höher. I. Schlosser, ff Am 3A. November und 1. December 1838. Ziehungen -er Pa-ischen nnd Kurfürsti, Hess. Prnmien-Staats-Anichen. Hauptgewinne des Badischen Anlehens sind: 14rnal fl. , 54rnal fl. Zt«,OOO, 12mat fl. 33,000, 23rnal fl. 13,000, 55rnal fl. 10,000, 40inal fl. 3000, 58inal fl. -1000, 366rnal fl. 2000, 1944rnal fl. 1000, 1770rnal fl. 230. Diejenigen des Kurfnrstl. Hess, sind: Thlr. 40,000, 30,000, 32,000, sooo re. Im ungünstigsten Falle müssen die Badischen Looft mit 45 fl. oder 25 Thlr. 21 Sgr., und die Kurfürst!. Hess, mit wenigstens 55 Thlr. Preuß. Courant oder 96 fl. 15 fr. gezogen werden. Obligations - Loose beider Anlehen erlassen wir zum Tagescours, nehmen aber solche auf Verlangen sofort nach obigen Ziehungen, und zwar die Barischen weniger 3 fl 39 fr., sowie die Kurhessischen weniger 5 fl. wieder zurück. Unsere Abnehmer, welche diesen Rückverkauf jetzt schon beabsichtigen, haben daher auch nur erwähnten Unterschied des An- und Verkaufpreises für die zu verlangenden Obligations-Loose von 3 fl. 39 fr., resp. 5 fl einzusenden. (NB. Gegen lieber« ftndung von 42 fi werden 13 Badische und von 59 fl. 11 Kurhessische Obligations - Looft überlassen). Ziehungslisten sofort franco nach der Ziehung. Aufträge sind direct zu richten an Stiktt H5 Bank- und Staats - Papieren - Geschäft in Frankfurt a. M. Geschäfts - Empfehlung. 2374) Einem verehelichen Publikum hiermit die ergebene Anzeige, daß ich mich dahier als Küfer ctablirt habe. Für gute und dauerhafte Arbeit, unter Zusicherung der reellsten Bedienung, werde ich stets besorgt sein. Auch übernehme ich alle in dieses Fach einschlagende Aufträge und werde das mir geschenkt werdende Zutrauen stets zu rechtfertigen suchen. Meine Wohnung befindet sich Asterweg, Lit. A. Nr. 97. Emil Pausch, Küfermeister. 2309) Auf meinem Büreau kann ein weiterer Seribent dauernde Beschäftigung finden. Darauf Refleetirende wollen sich baldigst melden. Gießen, den 7. November 1858. Dr. G. Schwarz, Hofger.-Avvoeat. Fremden-Register vom II. bis 14. November 1858. I n den Gasthäusern. Im Einhorn : Hr. Freihr. v. Steinäcker m. Fam. u. Bed. v. Wetzlar; Ihre Durch!, die regirende Fürstin v. Lippe-Dettmold m. hohem Gefolge u. Dienerschaft; Hr. Whyte, Berginsv. a. Westphalen; Hrn. Kaust. Wolf v. Windecken, Roß u. Domehger v. Elberfeld, Mühlingshaus u. Reinecke v. Barmen, Rothschild u. Schaumlöffel v. Cöln, Orth u. Kaiserslautern, Haas v. Mannheim, Voß v. Berlin, Stahl v. Weimar, Flinsch v. Leipzig, Fremerem v. Eupen u. Bodesheim, Hoffmann n. Zickwolf v. Frankfurt. Im Prinz Carl : Hr. Wollmann, Privatm. v. Dresden; Hr. Bre- ninger, Buchh. v. Frankfurt; Hr. Rinner, Oecon. v. Darmstadt; Hr. Schaller, Archit. v. Mannheim; Hr. Stenger, Bierbr. v. Aschaffenburg; Hr. Müller, Privatm. v. Carlsruhe; Hr. Graf v. Haake, Gutsbes. v. Ehringshausen; Hr. v. Lewitzky, Hauptm. v. Luxemburg; Hr. Markert m. Fr., Privatm. v. Caffel; Hrn. Rent. Bingo v. Brüssel u. Kühner v. Halle; Hr. Graf, Oecon. v. Stillingen; Fr. Scharmann v. Darmstadt; Hrn. Kaust. Boller v. Alsfeld, Göbel v. Wetzlar, Hey v. Aachen, Padberg v. Heidelberg, Möller v. Frankfurt u. Goldmann v. Mannheim. Im Rappen: Hr. Freihr. v. Willich, Regier.-Rath v. Darmstadt; Hr. Schenck, Direct. v. d. Ludwigshütte; Hr. Kirchner, Hüttenbeamt. v. Frucht - und Meblpreise von nachbenannten Städten und Fruchtmärkten. Druck und Verlag der G. D. Brühl'scheu Universitäts-Buch- und Steindruckerei. Waizen. Korn. G e r ste. Hafer. Kartoffeln. Ort und Datum. D.,. Aufge- Ver- Mittelpreis Aufge- Ver- Mittelpreis Aufge- Ver- Mittelpreis Aufge- „ MittelvreiS Ver- "hr- kauft satter. fahren kauft fahren kauft Malter. fahren kauft ^r. fahren fa"rt Malter Mltr. Mltr Pf. fl. fr. Mltr. Mltr. Pf. fl. kr. Mltr. Mltr. Pf. ff. kr Mltr. Mltr. Pf. st. kr. Mltr. Mltr. Pf. ff kr. Gießen, 12. November — 94, 200 10 26 — 33 180 8 27 — 42 160 6 56 — 129 120 5 37 _ 22 200 1 59 ^rünberq, 13. „ — 173? 200 10 26 — 133] 180 7 41 — 102 ‘ 160 6 10 — 240’ 120 5 9 — — 200 — —— Friedberg, — „ — - 200 -- — — 180:-- — — 160 — — — 120-- — 200 — — Nainz, 12. „ — 662 200 9 14 — 157 1801 7 26 — 89 160 5 36 l — 74 120 5 23 —- — 200 2 32 Gladenbach; Hr. Schulz, Eontr. u. Hr. Rudolph, Jnsp. v. Eaffel; Hrn. Kaust. Reuscher v. Alsfeld, Riccius v. Eschwege, Grimmi ». Franke v. Erfurt, Muhlhaurer v. Schlitz, Amend v. Wien, Meyer v. Augsburg, Ballach u. Wagner v. Frankfurt. Im Adler : Hr. Kolb, Thierarzt v. Schotten; Hr. Müller, Kaufm. v. Mainz. Im deutschen Hof: Hr. Kaiser, Oecon. u. Hr. Eisen, Först, v. Feldkrücken ; Hr. Schlörb, Metzg. v. Schotten; Hrn. Privat!. Schmidt v. | ZülgSberg u. Schardt v. Ruppertsburg; Hr. Egler, Först, v. Bermuthshain. Im Darmstädter Haus: Hr. Herzberger, Landw. v. Queckborn; Hr. FlöS, Reisend, v. Grünberg; Hr. Müller, Steig, v. Oberscheld; Hr. Mvhl, Kaufm. v. Biedenkopf; Hr. Rüdiger, Krautschn. a. Tyrol; Hr. Heydt, Oecon. v. Angersbach. In den Privathäusern. Bei Hrn. Thorschreiber Herbert: Fräul. Lemp v. Mainz. — Bei Hrn. Jacob Landauer: Hr. Weinschenk, Kaufm. v. Mannheim. — Bei Hrn. Hofger.-Canzl. Weidig: Fräul. Kliebe v. Frankfurt. — Bei Hrn. König!. Preuß. Telegr.-Stations-Vorsteher v. Löwenstern: Hr. v. Löwenstern v. Arnsdorf. — Bei Hrn. Prof. Dr. v. Klipstein: Hr. Cornelius, Lieuten. v. Wetzlar. Erscheint wr 1 fl. 53 kr. gespaltene Z Art werden, l Die Fideicomim Mit werden, ii dem Gläul Art. der Erricht Art. Recht zuste! bestand ein seines Pflic stehen (Art Grundverm sollte, oder Art. Nachfolge i Art. Fällen, in verlangen u Art. dasselbe »er1 mehr als zl Dage ordnungsinä welche sich Er h« Art. bestimmten : Die S Art. an Zahlung samen Lastei Art. Vermögens, 1) da, odl 2) dei