für die Stadt und -en Kreis Gießen. Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. — Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 fl. 30 fr., für Auswärtige, incl. Postaufschlags, 1 fl. 53 fr. — Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. — In Gießen bei der Erpedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1). — Einrückungsgebühr für die gespaltene Zeile oder deren Raum 2 fr. Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gespaltene Zeile 3 fr. — Annoncen in Tabellenform werden doppelt berechnet- JYl 13. Samstag den 13. Februar 1SSS. Amtlicher T h e i l. Bekanntmachung, die Steuerrückvergütung von dem in das Ausland ausgeführten oder zu Essig verwendeten Brandwein und von dem in das Ausland ausgeführten Bier betreffend. Nach Artikel 6 des Gesetzes vom 24. November 1. I., die Besteuerung des Weins, Brandweins und Biers betreffend, kann künftig für ausgeführten oder zu Essig verwendeten Brandwein eine Steuerrückvergütung von Sechs Gulden für die Ohm Brandwein zu 50 Grab nach dem Alkoholometer von Tralles und bei größerer oder geringerer Stärke in dem verhältnißmäßigen Betrag geleistet werden. In Artikel 8 desselben Gesetzes ist ferner bestimmt, daß künftig für angeführtes Bier eine Steuerrückvergütung von Einem Gulden Fünf Kreuzer von der Ohm gewährt werben kann. Jnbem bemerkt wirb, daß es, was tie Erwirkung dieser Rückvergütungen anbetrifft, bei den hierüber bcstehenven näheren Bestimmungen sein Verbleiben behält, wirb hiervurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, baß 1) bie oben erwähnte Steuerrückvergütung von Branbwein von denjenigen Quantitäten, welche vom 1. Juli 1858 an ausgeführt ober zu Essig verwenbet werben, und 2) die oben erwähnte Steuerrückvergütung von Bier von denjenigen Quantitäten, welche vom 1. März 18 58 an in's Ausland ausgeführt werden, geleistet wird. Darmstadt, am 15. Dcccmber 1857. Großherzogliches Ministerium der Finanzen. __F. v. Schenck.______________________ Meisenzahl. Gesetz, die Entwässerung von Grundstücken betreffend. ^UDWJG III. von Gottes Gnaden Großherzog von Hessen und bei Rhein re. ?c. Wir baden mit Zustimmung Unserer getreuen Stände verordnet und verordnen hiermit, wie folgt: Art. 1. Wenn zum Zweck der Verbesserung von Grundcigenthum mittelst Entwässerung ober zum Schutze gegen Benach- theiligungen burch Quellwasser bie Abtretung von Privateigenthum, dessen Veränderung oder Belastung mit Dienstbarkeiten oder die Aufhebung oder Veränderung von Privatgercchtsamen als iiothwcnbig erscheint, und eine gütliche Vereinigung unter den Betheiligten nicht bewirkt werden kann, so kann ein Zwang dazu gegen Leistung vollständiger Entschädigung stattsinden. Hofraithen und die dazu gehörigen Gärten, Wohnhäuser und sonstige zur Lanbwirthschaft oder zum Gcwerbsbetriebe dienende Gebäude können für die bemerkten Zwecke mittelst des in diesem Gesetze vorgcschriebenen Verfahrens zwangsweise nicht in Anspruch genommen oder belastet werden. Art. 2. Kann die Errichtung von Entwässerungsanlagen in einer für das betreffende Grundstück zweckmäßigen Weise nur durch deren Ausdehnung über eine mehreren Eigenthümern gehörige Grundfläche bewirkt und ein Einverständniß aller Eigenthümcr darüber in gütlichem Wege nicht erzielt werden, so ist gegen die Widersprechenden, wenn das Unternehmen für ihre Grundstücke unzweifelhaft von Nutzen ist, ein Zwang zur Theilnahme statthaft, insofern dieselben nicht vorziehen, die Grundstücke, auf welche sich die Anlagen ausdchnen sollen, ganz oder soweit es für den Zweck erforderlich ist, dem Unternehmer der Anlage eigenthümlich abzutrctcn. Können sich in diesem letzteren Falle die Interessenten wegen des Kaufpreises nicht vereinigen, so findet eine Abschätzung nach Maßgabe des Art. 9 statt. a 31 rt. 3. Bezieht sich die Verbesserung durch Entwässerungsanlagen auf größere Gemarkungstheile und sind zwanzig oder mehr Eigenlhümcr dabei bctheiligt, so sind, was die Einwilligung zur gemeinschaftlichen Ausführung der Anlagen betrifft, die Grundsätze des Gesetzes vom 24. December 1857 über Zusammenlegung der Grundstücke anzuwenden, und findet die Ausführung unter Leitung eines von den betheiligten Grunveigenthümern gewählten Ausschusses statt. Art. 4. Diejenigen Grundbesitzer, an welche Ansprüche auf Abtretung von Eigenthum re. (Art. 1) zum Zweck einer Entwässerungsanlage gemacht werden, oder solche, welche der natürlichen Lage ihrer Grundstücke nach zu dem Entwässerungsplane zweckmäßig zugezogen werden können, sinv berechtigt, sich dem Unternehmen anzuschließen und die gemeinschaftliche Ausführung einer auf die Entwässerung ihrer Grundstücke mit berechneten Anlage zu verlangen, wenn Cie Voraussetzungen hierzu vorhanden sind. Art. 5. Vorübergehende Benachtheiligungen (z. B. durch das Betreten oder Befahren der Grundstücke, oder durch Betriebsstörungen, durch Verhinderung der Ausübung einer Weibe oder sonstigen Berechtigung) zum Behufe der Anlage- oder Unter- Haltungsarbeiten hat der Besitzer des dadurch betroffenen Grundstücks gegen Vergütung des etwa entstandenen Schadens zu dulden, ohne die Entäußerung verlangen zu können. Insbesondere hat auch der Pachter eines Grundstücks solche vorübergehende Benachtheiligungen gegen Vergütung des etwa entstandenen Schadens zu dulden. Art. 6. Gereicht die Entwässerung einzelnen, innerhalb oder außerhalb der dadurch zu verbessernden Grundfläche gelegenen Grundstücken zum Nachtheil, so kann hierdurch die Ausführung der Anlage nicht gehindert werden, wenn der Nachtbeil nur vorübergehend ist oder, bei bleibendem Nachtheil, wenn für das einzelne betreffende Grundstück durch die Entwässerung ein diesen Nachtheil überwiegender Vortheil herbeigeführt wird. Insoweit aber letzteres nicht der Fall ist, haben die Besitzer der benachkheiligten Grundstücke, insoweit hierdurch klagbare Rechte verletzt werden, Anspruch auf Entschädigung. Art. 7. Von mehreren Richtungen durch fremde Grundstücke, welche der Ableitung des Wassers gegeben werden können, soll, im Falle die Betheiligten darüber sich nicht einigen, diejenige gewählt werden, welche bei mindestens gleich vollständigem Erfolge den geringsten Nachtheil für die Besitzer jener Grundstücke oder für dritte Personen oder, wenn dieser Nachthcil etwa gleich ist, den geringsten Kostenaufwand veranlaßt. Art. 8. Die Arbeiten zur Errichtung oder zur Unterhaltung von Entwässerungsanlagen, insoweit sie auf fremden Grundstücken vorgenommen werden müssen oder dadurch die Ausübung von Privatgerechtsamen Dritter gehemmt wird, sinv, vorausgesetzt, daß die Ausführung des Unternehmens selbst dadurch nicht benachtheiligt oder erschwert wird, zu einer Zeit vorzunehmen, welche die Benutzung der belästigten fremden Grundstücke, beziehungsweise die Ausübung der Privatgercchtsame Dritter am Wenigsten beeinträchtigt. Art. 9. Ist zur Ausführung einer Entwässerungsanlage die Abtretung von Grundeigenthum oder die Aufhebung von Privatgerechtsamen nöthig, so besteht die dafür zu leistende Entschädigung in dem Werthe, welchen die Grundstücke oder die Gerecht- same zur Zeit der Abtretung hatten. Es ist bei Abschätzung des Werthes unter Anderem auf die neuesten Verkäufe und Verpachtungen der abzutretenden oder der benachbarten Gegenstände von gleicher Beschaffenheit, sowie auf den höheren Werth Rücksicht zu nehmen, welchen der Gegenstand gerade für den bisherigen Besitzer nach den bei ihm eintretenden Eigenthümlichkeiten oder wegen der Verbindung mit anderen Gegenständen hatte. Immer kann aber nur auf den reellen Werth und niemals auf den bloßen Affectionswerth Rücksicht genommen werden. Art. 10. Wenn zur Ausführung einer Entwässerungsanlage Grundeigenthum mit einer Dienstbarkeit belastet werden muß, so ist zunächst der Werth der zu belastenden Grundstücke ohne Rücksicht auf die Belastung, sodann der Werth des Grundstücks mit Rücksicht auf die Belastung abzuschätzen. Der Unterschied zwischen beiden Summen bildet die Entschädigungssumme, von welcher jedoch, wenn durch das Unternehmen dem Grundstücke ein Vortheil erwächst, der Geldanschlag dieses Vortheils in Abzug zu bringen ist. ( Fortsetzung folgt.)____________________________________________________________ Bekanntmachung. Die Großherzoglichen Bürgermeistereien haben aus dem Regierungsblatt Nr. 5 zu publiciren: Gesetz, die Pensionirung der auf Widerruf angcstellten Beamten betreffend. Bekanntmachung. Nach einer Benachrichtigung des Präsidenten des landwirthschaftlichen Vereins für die Provinz Oberheffen kann auch in diesem Jahre russischer Leinsaamen durch Vermittlung des Vereins bezogen werden. Die Landwirthe deö Kreises Gießen werden hierdurch aufgefordert, ihren Bedarf an russischem Leinsaamen längstens bis den 18. d. Mts. dahier anzugeben, indem spätere Bestellungen nicht berücksichtigt werden können. Gießen, den 6. Februar 1858. Der Director des landwirthschaftlichen Bezirksvereins Gießen. In Abwesenheit des Directors: Haberkorn. (253) Polizeiliche Bekanntmachung, Gefundene Gegenstände. Ein stählernes Uhrkettchen, — ein Schlüssel, — ein graublaues leinenes Taschentuch, gez. N., — ein Haarnetz, — ein weißes Taschentuch, gez. K. E. 12, — ein schwarzer wollener Pulswärmer — und eine Brille. — Zugelaufen: eine kleine Hündin, von Farbe grau. — Die Eigenthümer können solche auf dem Polizeibüreau in Empfang nehmen. Gießen, am 12. Februar 1858. Der Großherzogliche Polizei-Commissär für die Provinzial-Hauptstabt Gießen. L. Nover. Gerichtliche und privat-Bekanntmachungen. CdictaUadungen. 244) Alle, welche Forderungen an den abwesenden Wilhelm Grieb von Holzheim geltend machen können, werden aufgefordert, sie im Termine Montag den 22. Februar l. I., Morgens 9 Uhr, bei unterzeichneter Gerichtsstelle zu begründen, als sonst sie bei dem ausgenommenen Status activorum et passivorum und dem zwischen den Curatoren und Gläubigern des Abwesenden etwa zu Stande kommenden Arrangement unberücksichtigt bleiben. Lich, den 27. Januar 1858. Großherzogliches Landgericht Lich. Sartorius, Limperl, Landrichter. Landger.-Assessor. 221) Sämmtlichc Gläubiger, welcheMn- sprüche an ven unter der Rechtswohlthat des Inventars angctretenen überschuldeten Nachlaß des verstorbenen Großherzoglichen pensio- nirten Hauptmanns Fresenius zu erheben gedenken, haben dieselben sogewiß Montag den 22. Februar 1858, Morgens 9 Uhr, vor unterzeichnetem Gericht anzumelden, als sonst bei Abschluß des Inventars keinerlei Rücksicht aus sie genommen werden kann. Zugleich werden alle Gläubiger aufgefordert, in genanntem Termine entweder in Selbstperson zu erscheinen, oder durch einen gehörig Bevollmächtigten sich vertreten zu lassen, indem ernstlichst die Güte versucht werden soll, und im Falle ein Arrangement zu Stande kommt, die Minorität als durch die Majorität gebunden betrachtet wird. Gießen, den 19. Januar 1858. Großherzogliches Stadtgericht Gießen. Muhl, Dr. A. v. Grolman, Stadtrichter. Stadtg.-Assessor. 260) Forderungen und sonstige Rechtsansprüche an Philipp Lang 11. zu Großen- Linden sind innerhalb Frist von 14 Tagen dem bestellten Curator desselben, Gemeinderath Johannes Luh IV. daselbst, anzumelden, widrigenfalls solche bei der Ordnung der Vermögens-Verhältnisse des ersteren unberücksichtigt bleiben. Gießen, den 30. Jan. 1858. Großherzogliches Stadtgericht Gießen. ^Muhl, Bott, ________Stadtrichter. Stadtger.-Assessor. Besondere Bekanntmachung. Aufforderung an die Schuldner der hiesigen Leih- und Pfandanstalt. 261) Die Schuldner der hiesigen Leih- und Pfandanstalt, deren Pfänder in den Monaten Juli, August, September, October, November und December 1857 verfallen sind, werden aufgefordert, in dem Zeitraum vom 15. Februar bis zum 3. April d. I. — mit Ausnahme der Mittwoche und Freitage — dieselben einzulösen oder zu prolongiren, als sonst deren Versteigerung am 3. Mai d. I. stattfindet. Nach dem Ablauf obigen Zeitraums kann weder Einlösung, Prolongation noch Umschreibung vorgcnommen werden. Die Säumigen können ihre verfallenen Pfänder daher erst am Versteigerungstermin gegen baare Zahlung einlösen. Pfänder aus wollenen Stoffen müssen unbedingt eingelöst werden. Die Herren Bürgermeister des Kreises werden ersucht, Vorstehendes in ihren Gemeinden bekannt machen zu lassen. Gießen, den 9. Februar 1858. Die Pfanvhausverwaltung. . Bieler. Pfeil. Versteigerungen. 267) Die zur Bekleidung der Hospita- liten im Bürgerhospital erforderlichen Gegenstände, nämlich: a) 60 Ellen Schotter Zeug, % breit, die" Elle veranschlagt zu 24 fr., b) 40 Ellen Sarsenet, Vie Elle veranschlagt zu 8 fr., sollen im Submissionswege vergeben werden. Desfallsige Anerbietungen sind unter Anschluß der Mustern bis zum Donnerstag den 18. l. Mts., Vormittags 10 Uhr, verschlossen bei dem Unterzeichneten einzureichen. Gießen, am 11. Februar 1858. Der Rechner: ______________________Wittich. Holzersteigerung im Gießener Stadtwalde. 245) Montag den 15. Februar 1858, von Morgens 9 Uhr an, sollen im Gießener Stadtwalve, District Faulerboden, Abth. Tiefenbach, „ Oberwald, „ Grasfeld, „ Oberwald, „ Erlenbrunnen, nachfolgende Holzgattungen meistbietend versteigert werden, als: 304 Eichen-Stämme mit 6176 Cubikfuß Inhalt, 20 Buchen-Stämme mit 923 Cubikfuß Inhalt, 1 Hambuchen-Stamm mit 8 Cubikfuß Inhalt, 1 Aspen-Stamm mit 18 Cubikf. Inhalt, 5 Erlen-Stämme mit 194 Cubikf. Inhalt, 10 Nadelholz-Stämme mit 472 Cubikfuß Inhalt, 54 Eichen-Stangen mit 173 Cubikfuß Inhalt, 12 Buchen-Stangen mit24 Cubikf. Inhalt, 558 Fichten-Stangen mit 254 Cubikfuß Inhalt; Holzversteigerung im Königsberger Gemeindewald. 257) Dienstag den 16. Februar 1858, des Vormittags 10 Uhr, sollen in dem Königsberger Walde, District Bleidenberg, nachstehende Holzsortimente versteigert werden, als: 12 Stecken Buchen-Scheidholz, 1972 ,/ U Prügelholz, 58 „ „ Stockholz, 265 Wellen „ Reisholz, 7 Stecken Eichen-Scheidholz, 8 u „ Prügelholz, 7 „ „ Stockholz, 75 Wellen „ Reisholz, 5 Eichen-Stämme von 385 Cubikfuß. Gegen vorschriftsmäßige Bürgschaft wird Credit bis 15. Juni l. I. gestattet. Die Zusammenkunft ist um die bestimmte Stunde, auf dem Schlimmstück, ohnweit dem Hof Bubenrod. Königsberg, am 8. Februar 1858. Großherzogliche Bürgermeisterei Königsberg. K r a u s k o p f. Bauholz - Versteigerung. 268) Donnerstag den 18. d. Mts., Vormittags um 10 Uhr, sollen im Gemeinbcwalde Krofdorf-Gleiberg: 3317 Cubikfuß Eichen-Bauholz, bestehend in 44 Stämmen, ä 20 bis 255 Cubikfuß Inhalt, versteigert werden. Atzbach, den 8. Februar 1858. Der Bürgermeister: Colnot. Holzversteigerung. sodann: Dienstag den 16. Februar 1858, von Morgens 9 Uhr an, 161 % Stecken Buchen-Scheidholz, 53% „ Eichen- „ 1 „ Nadel- „ 51 „ Buchen-Prügelholz, 73 „ Eichen- „ 1 „ Nadel- „ ' 1 u Aspen- „ ’4 u Erlen- „ 141 */2 Buchen-Stockholz, ff 83'/ ff Eichen- „ 1'4 ff Erlen- „ i ff Aspen- „ 3% ff Nadel- „ 5426 Wellen Buchen-Reisholz, 2700 ff Eichen- „ 400 ft Fichten- „ 275 ff Dorn- „ Die Zusammenkunft ist auf der Licher Chaussee, am Lumpenmannsbrunnen. Gegen vorschriftsmäßige Bürgschaft wird Zahlungsfrist bis 24. Juni 1858 gestattet Die Großherzvglichen Bürgermeister werden um Bekanntmachung dieser Versteigerung ersucht. Gießen, am 8. Februar 1858. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. D. Ebel. 265) Donnerstag den 18. Februar d. I., Vormittags 10 Uhr, sollen in dem Crumbacher Gemeindewalv, District Langhecke, folgende Holzsortimente öffentlich an den Meistbietenden versteigert werden, als: 2 Stecken Aspen-Prügelholz, 1700 Wellen Buchen-Reisholz. Gegen vorschriftsmäßige Bürgschaft Credit bis Michaelis d. I. Die Zusammenkunft ist zur bestimmten Stunde, im Districte selbst, an der herrschaftlichen Straße nach Gladenbach. Crumbach, den 9. Februar 1858. Großherzogliche Bürgermeisterei Crumbach. Wagner. I a g d v e r p a ch t u n g. 263) Die der Gemeinde Steinbach zugehörende, am 15. Februar d. I. leihfällig werdende Wald- und Feldjagd, mit einem Flächengehalt von 3500 Morgen, soll Montag den 22. Februar d. I., Vormittags 10 Uhr, auf dahiesigem Rathhause anderweit an den Meistbietenden verpachtet werten. Steinbach, am 1. Februar 1858. Großherzogliche Bürgermeisterei Steinbach. Horn. Holzversteigerung im Oppenröder Gemeindewald. 247) Montag den 15. Februar d. I., des Morgens 9 Uhr, soll im hiesigen Gemeindewalv, Districten Gränchen und Fichtenkopf, nachfolgendes Holz an den Meistbietenden versteigert werden, als: 2 Stecken Eichen-Scheidholz, 51 „ Kiefern- u. Fichten-Prügelh., 32% „ „ „ „ Stockholz, 2800 Wellen „ „ „ Reisholz, 147 Kiefern- und Fichten - Stämme von 1453 Cubikfuß Inhalt. Die Zusammenkunft ist am Gränchenskopf. Oppenrod, am 6. Februar 1858. Großherzogliche Bürgermeisterei Oppenrod. _______Weis._____________ 262) Künftigen Dienstag, den 16. Februar, Morgens 9 Uhr, werden in dem Großen-Lindener Gemeinve- wald, ohnweit des Bergwerks: 70 Eichen- und 2 Hainbuchen-Baustämme von 3975 Cubikfuß Inhalt, versteigert, wobei noch bemerkt wird, daß sich darunter ausgezeichnete Stämme von 10 bis 36 Fuß Länge und 12 bis 29 Zoll Durchmesser, wovon sich mehrere zu Wellen- bäumen eignen, befinden. Großen-Linden, am 10. Februar 1858. Großherzogliche Bürgermeisterei Großen-Linden. M enges. 266) Montag den 22. Februar, Nachmittags 1 Uhr, sollen in dem Wohnhause des Hrn. Prof. Dr. Milbrand die zum Nachlaß der verstorbenen Fräul. Krach gehörenden Mobiliar- Gegenstände , als: Spiegel, Sophas, Tische, Stühle, Schränke, worunter einer von Eichenholz, mit Figuren-Einlage, Haus- und Küchengeräthschaften, Bettung, Weißzeug, Glas, Porzellan, sowie auch Kleidungsstücke, gegen gleich baarc Zahlung öffentlich meistbietend versteigert werden. Gießen, den 10. Februar 1858. Im Auftrag der Erben: C. Weidig. 249) Dienstag den 16. Februar sollen in dem Hofe des Unterzeichneten: eine Chaise, Wagen, Pflüge, Kartoffelkasten, Pferdegeschirr, Leitern und Leiterbäume, eine Fegmühle, Ketten u. dergl., Oeconomiegeräthschaften, auch Heu und Spreu, eine große Quantität Dickwurzeln und Kohlraben, sowie sonstige Hausge- räthschaften, meistbietend versteigert werden. Die Versteigerung beginnt Morgens um 10 Uhr und wird Nachmittags um 2 Uhr fortgesetzt. Gießen, den 8. Februar 1858. G g. Reiber. Frilgebotenes. 287) Laberdan, Stockfische, Bückinge, zum Rohessen und Backen, Häringe, Sardellen, Schweizer- und Limburger Käse, bei __________________I. G. D. Bapst. 272) Eichel-Kaffee, beste Qualität, stets frisch gebrannt, en gros et en detail. Malz-Bonbons, gegen Husten und Heiserkeit sehr zu empfehlen. A e ch t e s Estnisches Wasser, von Jean Maria Farina in Cöln, um damit zu räumen, zu sehr herabgesetztem Preise._________________W. Zurbuch. 275) Feinsten Arrac-Punsch-Gssenz bei I. G. Appe l. 269) Süßen Aepfelwein verzapft fortwährend im Hause und über die Straße Th. Lony, im Promenadehaus. I /aslenbreheln^ Berliner Pfannkuchen, Kreppe! und sonstige Vackwaaren, sind täglich frisch zu haben bei C. Roll, in den Neuenbäuen, 239) Alle Sorten englische leinene und baumwollene Webergarne empfiehlt zu billigstem Preise L. Iah reis. 276) Packkisten, verschiedener Größe, werden billig abgegeben bei Gg. Burckharvt. 274) Wolle-Verkanf. Schöne weiße und schwarze Wolle ist in Lit. C. Nr. 153, Seltersweg, zu verkaufen. 278) Täglich ist frischer Treber auf der Heyer'schen Hardt zu haben. Ein einspänniges, grün angestrichenes Stuhlwägelchen ist, wegen Mangel an Raum, billigst abzugeben. Näheres ist zu erfragen in der Bier- brauerei von L. König.__________ 289) In Lit. D. Nr. 144 an der Sandgaffe sind zwei Fuder Waizcnstroh und ein Haufen Spreu zu verkaufen.__________ 285) Eine gut gehaltene, zum Schlachten geeignete Kuh ist zu verkaufen. Näheres bei der Exped. d. Bltts. 139) Dungkalk, ä Wagen 30 fr., empfiehlt die Gasfabrik. Speisen - Karten, Wechsel - Formulare, sind zu haben in der G. D. Brühl'scheu Verlagshandlung in Gießen. 183) Eine Hosraithe, in gutem Zustande, welche sowohl für Oeconomie, als auch für jedes andere Geschäft sich eignet, ist unter den besten Bedingungen zu verkaufen. Das Nähere bei H. Straub. 283) Ein im Altenfeld gelegener guter Garten ist zu verkaufen und das Nähere in Lit. B. Nr. 30, Mäusburg, zu erfahren. 279) Bei dem Unterzeichneten ist eine sich noch in sehr gutem Zustande befindliche Scheuer, 40 kurhess. Fuß lang und 24 Fuß tief, auf Den Abbruch zu verkaufen. Heskem, im Kreis Marburg Conrad B o d e n b e n C e r. 233) Ein zu dem Betriebe von'mancherlei Gewerben sich eignendes, im besten Zustande befindliches Wohnhaus, ist nebst 19 Ruthen, in der weißen Erde gelegenen Ackerlande, zusammen oder auch getrennt, aus freier Hand zu verkaufen. Näheres bei der Exped. d. Bltts. V e r m i c t h u n g e n. In dem Brühl'schen Hause auf dem Brand ist eine Familienwohnung, bestehend aus 4 heizbaren Stuben und einem Cabi- uet, nebst Bodenraum, Keller, Holzstall, Mitgebrauch der Waschküche, zu vermiethen und sogleich zu beziehen.____________________ 240) Das von Frau Hofgerichtsrath v. Schmalkalder bisher innegehabte Logis in meinem Nebenhause ist zu vermiethen und im Mai, oder auch Juni, zu beziehen. 8ouis König. 284) In meinem Hause auf dem Neuenweg ist der untere Stock, bestehend in zwei Stuben mit Cabinctten, zwei Kammern, Küche u. s. w., zu vermiethen und im April zu beziehen. ______L. F. Höstereich's Wittwe. 228) Eine Familienwohnung ist zu vermiethen und sogleich beziehbar bei A. Volp, in der Lindengasse. 231) Eine Familienwohiiung ist zu vermiethen und alsbald zu beziehen bei Christian Georg. 280) Das von Herrn Pfarrer Raßmann bisher bewohnte Logis in meinem Hause ist anderweit zu vermiethen und am 8. Mai d. I. zu beziehen. Wittwe Mailänder. (Hierzu zwei Beilagen.) Beilage zu Nr. 13 des Anzeigeblattes. 29i) Deutscher Dhömr. Verstcheninfts - Gesellschaft in Frankfurt. Die obige Anstalt versichert gegen Feuerschaven unter den loyalsten Bedingungen und hält sich der Unterzeichnete bet Vertragsabschlüssen bestens empfohlen I. G. Appet, Agent. Zur Nachricht für Auswanderer. 220) Nachdem mein langjähriger Freund, der Schiffsmakler Fr. Wm. BSeleker Jun., Hierselbst verstorben ist, habe ich dessen ausgebreitetes Auswanderer - Erpcditwns - Geschäft übernommen, um dasselbe in seitheriger Weise fortzusetzen, und erlaube mir in Folge dessen die Anzeige, daß ich vvm I. März d- I- an regelmäßig alle 14 Tage vorzüglich schöne, eigends für die Passagierfahrt erbaute, schnellsegelnde, kupferfeste und gekupferte drcimaftigc Segelschiffe erster Claffe nach New-York, Philadelphia, Baltimore, New-Orleaas und Galveston (nach letztern beiden Yafen nur im Frühjahr und Herbst) expedire, mit welchen ich Passagiere zu den billigsten Ueberfahrtspreisen jederzeit befördere. Auch mit den allmonatlich von , BREMEN °°ch NEW-YORK , „ „, . „. abgebenden, prachtvollen Dampfschiffen, finden Passagiere bei mir zu feststehenden Paffageprcisen die prompteste Beförderung. ' Ueber die näheren Bedingungen ertheile ich auf portofreie Anfragen jederzeit die genauste Auskunft, so wie ich auch stets bereit bin, Auswanderer in jeder Beriebuna mit gewissenhaftem Ralhe zu unterstützen. * v J Zum Abschlüsse bündiger UeberfahrtS-Contractc empfehle ich meinen von hoher Äroßherzogltcher Regierung concesstonirten und von mir bevollmächtigten Hauptaqenten Herrn Carl Gerschlauer in Darmstadt, welcher gleichfalls jede wünschenswerthe Auskunft mit Vergnügen zu ertheilen bereit ist. Bremen, im Februar 1858. Herrn» Dauelsberg', W. DödeKer Nachfolger, obrigkeitlich angestellter und beeidigt'cr Schiffsmakler. 264) Ein Frauenzimmer, welches längere Zeit auf einem großen Oeconomiegut beschäftigt war und daselbst die Haushaltung selbstständig geführt hat, wünscht alsbald eine ähnliche Stelle zu übernehmen. Das Nähere bei der Exped. d. Bltts. Nermiethunge n. 273) Das seither von Frau Heyer in meinem Hause in der Neustadt bewohnte Logis, bestehend aus 4 heizbaren Zimmern, 2 Kammern, Küche, Holzstall, Keller und Waschküche, ist anderweit zu vermietheu. ____________________Gg. PH. Gail. 277) Zwei Familienwohnungen, wovon das eine Anfangs März und vas andere Anfangs Mai beziehbar ist, sind zu ver- miethen bei I. Jughardt, auf dem Seltersweg. 45) Der vierte Stock meines Hauses, neben dem botanischen Garten, bestehend aus 4 bis 6 Stuben, Küche, Keller, Holzstall 2C., möblirt oder unmöblirt, ist zu vermietheu und kann auf Verlangen sogleich bezogen werden. M. Bapst's Wittwe. Auskunft ertheilt I. G. D. Bapst. Vermischte Anzeigen. 282) Ich mache hierdurch den geehrten Damen bekannt, daß ich von jetzt an in dem Schwaab'schen Hause, Lit. A. Nr. 42, in der Hintergaffe, wohne, und bemerke, daß ich nach wie vor außer dem Hause arbeite. Gg. Sch epp, Damenkleidermacher. 281) 3ur Strohhut-Wafcherei, auf englische Manier, nehme ich Bestellungen an, mit dem Bemerken, daß die Hüte hierbei wieder die neueste Faoon erhalten; auch liegen bei mir Muster-Hüte zur Ansicht bereit. I. H. Fuhr. Leichen Kasse - Gesellschaft zu Gießen. 227) Die Mitglieder derselben werden hiermit zur Generalversammlung auf Sonntag den 14. v. Mts., Nachmittags 3 Uhr, in das Gasthaus zum Rappen eingeladxn. Tagesordnung: 1) Rechnungsahhör pro 1857, 2) Wahl drei neuer Vorstandsmitglieder, 3) Berathung über §. 23 der Statuten. Gießen, den 2. Februar 1858. Der Vorstand. 288) Ein gesittetes Mädchen kann sogleich, oder im März, in Dienst treten. Das Nähere bei der Exped. d. Bltts. 271) Ein junger Mensch, welcher das Schreinergeschäft zu erlernen wünscht, kann in die Lehre treten bei Carl Seipp. | 270) Sonntag den 14. Februar: Fastnachts - Pall von Nachmittags 4 bis Morgens 4 Uhr, int Prommadehaus. Th. Lony, int Promenadehaus. 286) Es wird ein braves, solides Kindermädchen, das sogleich eintreten kann, gesucht. Das Nähere bei vcr Exped. d. Bltts. 255) Ein Mädchen, welches kochen kann und in allen häuslichen Arbeiten ersahren ist, sucht auf den 25. März, oder auch auf Ostern, eine passende Stelle. Näheres bei Verdingerin Schneider. 252) Ein leinenes Batist-Taschentuch, mit zwei gestickten Buchstaben, R. A., ist verloren worden. Der redliche Finder wird gebeten, dasselbe gegen eine gute Belohnung an die Exped. v. Bltts. abzugeben. CD Ot den 16. Februar (auf Fastnachts-Dienstags Abends 7 Uhvr Große Maskerade im bei festlicher Beleuchtung und allgemeiner Jllnmination. P r o g V # m M. 1) Train de Plaisir für alle, welche sich amüsiren wollen. Jeder Herr erhält für 6 Batzen oder 24 fr. eine Karte hierzu. Damit erwirbt er sich das Recht, zwei Damen einzuführen, welche jedoch mit Karten versehen sein müssen, die für 3 Batzen oder 12 fr. zu lösen sind. 2) Ist zu sehen: die complete Menagerie von Charles. 3) Der wirfliche Admiral Tom Pouce und sein Neffe. 4) 2C. k. ic. — — — — — — 5) Preisvertheilung an die schönsten und besten 1. Preis: Eine Göttinger Wurst. 2. „ „ Frankfurter Bratwurst. 3. „ „ Friedberger Knoblauchswurst. Ende^ wenn Altes Zu recht zahlreichem Besuch ladet ein Masfen. 4. Preis: Eine Schotter oder Büchsenranzenwurst. 5. „ „ beliebte Gießener Hausmacherwurst. 6. „ Noch viele andere Würste und Würstchen, genug halten wird. Frischbäcker stl Gießen. Sonntag den 14. Februar. Christian Lam- pus auf dem Seltersweg. Emil Noll auf der Mäusburg. Ernst Wallenfels in der Wallthorstraste. Kirchliche Anzeigen der evangelischen Gemeinde ;u Gießen. Gottesdienst. Am 14. Febrnar. Morgens: Pfarrer Landmann. Nachmittags: Kirchenrath Dr. Engel. Hospital - Gottesdienst Um halb 11 Uhr: Mitprediger Krug. Passions - Gottesdienst in der Hospital- kirche. Mittwoch den 17. Februar, Nachmittags um 4 Uhr: Dr. Krumm. Kopulirte. Den 11. Februar. Christoph Zimmermann, Bürger und Schuhmachermeister dahier, ein Witlwer; und Katharine Becker, des verstorbenen Ortsbürgers und Töpfers, Johannes Becker in Dreihausen, in Churheffen, eheliche Tochter. Getauft e. Den 7. Februar. Dem Großherzoqlichen Kreisrath in Schotten, Julius Rinck Freiherrn von Starck, ein Sohn, Karl August Wilhelm, geboren den 6. Januar. Den 11. Februar. Dem Bürger und Oeco- nome», Ludwig Noll, eine Tochter, Auguste Christiane Georgine Marie, geboren den 8. Januar. Beerdigte. Den 8. Februar. Marie Graf, des Bürgers und Uhrmachers, Christian Graf, Ehefrau, geborene Hamel, alt 45 I. 9 M. gestorben den 6. Februar. Den 9. Febrnar. Balthasar Roth aus Ruttershausen , alt 60 I. gestorben den 7. Februar. Die Pfarrgeschäfte in der nächsten Woche besorgt Pfarrer Landmann. Fremden-Register vom 8. bis 10. Februar 1858. I n den Gasthäusern. Im Prinz Carl: Hrn. Privat!. Hetzel v. Wiesbaden u. Ascheuer v. Frankfurt: Hr. Merkel, Dr. jur. v. Darmstadt; Hr. Steinberger, Oecon. v. Altenschlirf; Hrn. Weinh. Heymann v. Creuznach u. Wenglein v. Würzburg; Hr. v. d. Erone. Fähnr. v. Mainz; Hr. Feilenhauer, Privatm. v. Dresden: Hr. Friedbörig, Weinh. v. Bingen; Hrn. Kaust. Sommer v. Bamberg, Koch v. Würzburg, Hoffmann v. Dillenburg, Kütz v. Mainz u. Levi v. Sondershausen. Im klappen: Hr. BerbeS, Forstmstr. v. Gernsheim; Hr. Mulden, Hüttenbes. v. Siegen; Hr. Freihr. v. Schenck m. Fam. v. Schweinsberg; Hr. Baron v. Rabenau, Lieuten. v. Darmstadt; Hr. Sellheim, GutSbes. v. Konradsdorf; Hrn. Kaust. Stern v. Böhl, Utsch v. Seitz, Beltson v. Siegen, Ritter v. Marburg, Heller v. Eisenach, Schmitt u. Stiebe! v. Frankfurt, Horst v. Caffel u. Stern v. Paderborn. Im Einhorn : Hrn. Reut. Graff u. v. Lohenk v. Siegen ; Hr. Görtz, Oberst.-Direct. v. Darmstadt; Hrn. Kaust. Wolf v. Gotha, Hartermann v. Cöln, Flick v. Creuznach, Schmidt v. Coblenz, Horlohe v. d. Justushütte, Wagner v. Heidelberg, Weineck v. Nordhausen, Orle v. Mainz, Götzel v. New-Nork, Lairitz, Schiller, Fitsch u. Steinbrinck v. Frankfurt, Bücking v. ' Druck und Verlag der G. D. Brühl'j AlSseld, Wilhelmi v. Erfurt, Staudt v. Crefeld, Maier v. Lübeck, Hofmann v. Stettin, Calberg v. Dresden, Michel v. Schwerin u. Ritter v. Mainz. Im Darmstädter Haus: Hr. Zimmermann, Werkmstr. v. Neustadl; Hr. Bvjanowsky, Telegr. v. Frankfurt; Hr. Kschle, Handelsm. v. Fortwangen; Hr. Thome, Fuhrm. v. Hommertshausen. Im Stern: Hrn. Handelst. Steuermann v. Bockenau u. Bleist v. Wiesbaden. In der Sonne: Hrn. Handels!. Eckhardt u. Schaaf v. Stein; Hr. Fay, Tuchm. v. Schotten: Hr. Wahr, Kanfm. v. Martinsfeld; Hr. Ott, Sattl. v. Creuznach; Hr. Bapst, Oecon. v. Wohnfeld. Im Hirsch: Hr. Witter, Fuhrm. v. Unterbrunn; Fr. Steinhäuser u. Hr. Schäfer, Geschäftsm. v. Butzbach. In der Rose: Hr. Lauber, Wirth v. Breitenstein; Hrn. Geschäfts!. Simon v. Gladenbach, Bork v. Weidenhausen u. Neu v. Muschenheim. In den Privathäusern. Bei Hrn. C. Bogel: Frl. Bogt v. Sich. — Bei Fr. Hosr. Wehn: Frl. Pfaff v. WormS. — Bei Hrn. Gymn.-Lehr. Dr. Glaser: Frl. Rub- samen v. Grünberg. — Bei Fr. Landr. Fröhling; Fr. Pfarr. CellariuS v. Langsdorf. — Bei Hrn. Gg. Becker: Fr. Schlabach v. Faulbach. — Bet Hrn. Erped. Mittelstädter: Hr. Mittelstädter, Baumstr. v. Affenheun u. Frl. v. Castendyk v. Oberwetz. en Universitäts-Buch- und Steindruckerei.