en st. Dmann. Stadt und den Kreis Gießen JO. 70 Mittwoch den !♦ September 1838 per Pfund ff ff ff B r o d t a r e. // ff mmlehrer. ter rc.. No. L zen: 1 1 Lvth 5 4 Geschäftsl. Simon v. fr. 20 24 24 28 icnft ?n Hoheit, das offen* Ute, wird Städte und Orte des Kreises Pfund Fleisch um 2 Heller billiger. RindSfett Nierenfett Schweineschmalz . . . desgleichen ausgelassenes fr. 13 7 14 Pfund 2< 41 nd Küfer- mL gebo- olizeidiener, I Wilhelm, ordinäres ( % Brov aus j % gemischtes | J/8 Brod aus / % Quint 2 Wasserweck 2 Milchbrod . fr. 14 11 7 6 14 12 8 16 20 24 18 32 24 22 Polizeitaren Kreis Gießen, und zwar: die Prvvinzialhauptstadt Gießen: Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. — Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 ff. 30 ft., für Auswärtige, fad. Postaufschlags, 1 ff. 53 fr. — Auswärts abonnirt man fich bei allen Postämtern. — In Gießen bei der Expedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1). — Einrückungsgebühr für die gespaltene Zeil- oder deren Raum 2 ft. Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gespaltene Zeile 3 ir. — Annoncen in Tabellenform werden doppelt berechnet. je Tochter, ;. gestorben z, des Bür- lich Schl-u- Z. gestorben Nirka, des meS Mirfa, 21 T. ge- Windecker, 0 I. 8 M. glöhner anS >. August. ten Woche m. per Pfund iden u. Frl. , Schneider- Lcheerfeldeu. Gerste-, und ) , „ , . Korn-Mehl > bestehend Waizen- und / , - , u Korn-Mehl $ bestehend 2) Für die andern ist der Laib Brod und das ™ f V f bie Krastloserklärung (Amortisation) der auf Inhaber lautenden inländischen Schuldnrkunden betreffend. LUDWIG III. von Gottes Gnaden Großherzog von Hessen und bei Rhein rc. rc. Wir haben mit Zustimmung Unserer getreuen Stände verordnet und verordnen hiermit, wie folgt: Erster Ab schnitt. Von den Schuldverschreibungen. hp,r. ®.rt 1- Ist eine auf den Inhaber lautende, unter Autorität einer inländischen Behörde aufgenommene Schuld- i. Von dm Verschreibung (Obligation), wohin auch die Anlehnslvose gehören, zu Grunde gegangen oder abhanden qefommen, so Schuldver- muiz ter Gläubiger, welcher feine Rechte wahren will, dem zuständigen Gerichte (Art. 2) hiervon Anzeige machen unb ,<$ri6"n9cn- vavei nicht nur: 3 J • (Obligationen). 1) die betreffende Schuldverschreibung mit ihren Unterscheidungsmerkmalen bezeichnen, sondern auch ^Krastloser"^ O feine Angabe, daß ihm die Schuldurkunde — wo möglich auch wann und wie — zu Grunde gegangen oder klärimg. ■ abhanden gekommmen ist, genügend bescheinigen und 3) auf Kraftloserklärung der Schuldverschreibung antragen. tat » Zuständig ist das Gericht, bei welchem der Schuldner seinen allgemeinen (ordentlichen) Gerichts-2) bei dem zn- Instanz hat. ständigen Ge- Handelt es sich von einer Schuldurkunde Unserer Staatsschulden-Tilgungskasse, oder Unserer Cabinetskasse, so ist eichte, das Stadtgericht zu Darmstadt das zuständige Gericht erster Instanz. befindlich "fest," ' ®e* ciner ^"«ntität Fleisch von 10 Pfund dürfen im steigenden und fallenden Verhältniß nicht mehr'als !>/, Pfund Zugabe für d e ii 1) für Fleischtare. Ochsenfleisch ......... Kuhfleisch Rindfleisch Kalbfleisch Schweinefleisch . Hammelfleisch Schaaffleisch Leberwurst Bratwurst Schwartenmagen Blutwurst geräucherter Speck Schinken .......... Dörrfleisch u. Heß v. jm. v. Gtn- bach. v. Herborn, en. Marieuzell; Hochelheim für die Verfügung Art. 3. Findet das Gericht die Angabe des Gläubigers nicht genügend bescheinigt, oder vermag letzterer die ^ abschlägige: Ut10Sm£rfmaIe öerloienen Schuldverschreibung nicht genügend anzugeben, so ist er mit seinem Anträge b) dem Anträge entsprechende: ») Zahlungs- sperre und öffentliche Aufforderung zur Vorlage der Schuldverschreibung. ß) Bekanntmachung der Aufforderung. Es steht ihm jedoch frei, diesen Antrag später auf den Grund besserer Bescheinigung zu erneuern. Art. 4. Erachtet das Gericht die von dem Gläubiger beigebrachte Bescheinigung für genügend, so hat cs unverweilt 1) dem Schuldner die Zahlungsleistung an den etwaigen Ueberbringer der betreffenden Schuldverschreibung bis zum Austrage der Sache bei Vermeidung doppelter Zahlung zu untersagen, und 2) zu verfügen, daß diese Zahlungssperre auf Kosten des betreibenden Theils sogleich öffentlich bekannt gemacht, überoieß auch zur Kenntniß der in der betreffenden Schuldverschreibung etwa namhaft gemachten Agenten gebracht, und daß zugleich der etwaige Inhaber dieser Schuldverschreibung aufgefordert werde, solche binnen fünf Jahren, vom Tage dieser Aufforderung an gerechnet, bei Verlust seines Rechtes aus dieser Schuldver- schreibung, dem Gerichte vorzulegen; endlich 3) dem Schuldner aufzugeben, bei Vermeidung der sonst eintretcnden Nachtheile, während der Dauer der laufenden Frist (Nr. 2) in einem Anhänge zu den zu veröffentlichenden Verzeichnissen gekündigter Schuldverschreibungen diejenige Schuldverschreibung, hinsichtlich welcher ein Amortisationsverfahrcn bei Gericht anhängig ist, zu bezeichnen und dem Gerichte ein Exemplar dieses Verzeichnisses zuzustellen. Die an den Schuldner zu erlassenden Verfügungen sind im Falle des Art. 2 Absatz 2 an Unsere Staatsschulden- Tilgungskasse-Direction, beziehungsweise an Unsere CabinetSkasse-Direction zu richten. Ar t. 5. Unterläßt es der Schuldner, der im Art. 4 unter Nr. 3 gedachten Auflage Folge zu leisten, so ist dadurch das Gericht nicht gehindert, das beantragte Erkcnntniß in Gemäßheit des Art. 7 zu erlassen. Doch bleibt der Schuldner'dem sich meldenden Besitzer der kraftlos erklärten Schuldverschreibung für den Betrag derselben haftbar. Ar t. 6. Die im Art. 4 unter Nr. 2 vorgeschriebene Bekanntmachung der Zahlungssperre und die daselbst gedachte Aufforderung des etwaigen Inhabers der Schuldverschreibung müssen dreimal mit Zwischenräumen von nun- bestens drei Monaten in der Darmstädter und in einer verbreiteten Zeitung eines deutschen Bundesstaates bekannt gemacht werden. 4) Erkenntniß, Art. 7. Ist der Vorschrift der Art. 4 und 6 nach Vorlage der Acten Genüge geschehen und die in Art. 4 MI Falle die unter Nr. 2 gedachte Frist abgelaufen, ohne daß innerhalb derselben ein Inhaber der betreffenden Schuldverschreibung Schilldver- gemeldet hat, so ist auf Antrag des betreibenden Theils die Schuldverschreibung durch gerichtliches Erkenntniß für schreibung kraftlos zu erklären, und diese Erklärung auf Kosten desselben öffentlich bekannt zu machen. nicht erfolgt. Die Rechtskraft solcher Erkenntnisse beginnt in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen drei Monate nach dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung. In der Provinz Rheinhessen ist der nach vorstehendem Absatz 1, wie auch der nach Art. 1 erforderliche Antrag durch Anwaltsgesuch bei dem zuständigen Bezirksgericht (Art. 2) einzubringen. Der Präsident des Gerichts theilt, unter Bestellung eines Berichterstatters, das Gesuch dem Staatsprocurator zum Anträge mit, worauf, nach erstattetem Vortrage, das Rechtliche erkannt wird. Die Oppositionsfrrst gegen das Amortisations-Erkenntniß soll drei Monate, vom Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung desselben an gerechnet, dauern. 5) Folgen dieses Art. 8. Nachdem vie gerichtliche Kraftloserklärung öffentlich bekannt gemacht und rechtskräftig geworden ist, hat Erkenntnisses, ber Schuldner dem betreffenden Theile den Betrag der Schuldverschreibung auszubezahlen, oder, wenn es sich von einer noch nicht fälligen Schuldverschreibung handelt, statt dieser eine neue von gleichem Nennwerthe auf Kosten des betreibenden Theils auszuhändigen. Die neue Schuldverschreibung kann jedoch mit neuen Zinsabschnitten (coupons) nur dann versehen werden, wenn sämmtliche, vor der Kraftloserklärung der entkommenen oder zu Grunde gegangenen Schuldverschreibung ausgegebenen Zinsabschnitte verfallen sind, es sei denn, daß der betreibende Theil für den Fall seiner später eintretenden Ersatzverbindlichkeit genügende Sicherheit leistet. Art. 9. Neue Zinsabschnitte dürfen, nachdem die in Art. 4 unter Nr. 2 erwähnte öffentliche Bekanntmachung erlassen ist, öor der richterlichen Erledigung der Sache an den Vorzeiger der Zinsleiste (Talon) nicht abgegeben werden. (Fortsetzung folgt). Bekanntmachung. Die Großherzoglichen Bürgermeister haben aus dem Regierungsblatt Nr. 32 zu publiciren: 1) Das Militärstrafgesetz und 2) die Einführung des Militärstrafgesetzes betreffend. Gerichtliche und privat-Bekanntmachungen. Besondere Bekanntmachung. Forststrafen-Erhebung bei dem Rentamt Gießen. 1766) Die Forststrafen vom III. Quartal 1. I. können vom 1. bis 15. k. Mts. an den Zahltagen: Dienstags und Samstags, ohne Kosten bezahlt werden/ Gießen, den 26. August 1858. Großherzogliches Rentamt Gießen. Melchior. Versteigerungen. 1769) Montag den 6. und Dienstag den 7. September 1858, von Morgens 9 Uhr an, soll das Grummetgras von nachverzeichneten, im Ganzen circa 400 Morgen haltenden, städtischen Wiesen öffentlich versteigert wer- den, unv zwar: Montag den 6. September 1858, 1) von den Wiesen an der Neumühle und der Lahn, 2) von der Wiese am Fürstenbrunnen, 3) von den Wiesenvierteln im Wieseckthale, 4) von den Wiesen im Heegstrauch, 5) von den Wiesen vor dem Neuenweger Thor; Dienstag den 7. September 1858, 1) von den Ochsenwiesen, 2) von den Wiesen am Rödger Weg und Stelzenmorgen, 3) von den Wiesen an der Grünberger Straße, 4) vo de 5) vo Die £ bei cer < zweiten ‘ Die < der umli in ihren < Gießer ®ro| Gru 1768) herrlich v Gemarkur Dienst« Vorn auf den ‘ steigert. Die Z die Rebss Rabern 1767) D Vo wird in t öffentlich 1) Li ka 2) Li Marien 1787) habe ich durch ge fälligen V 1770) Stuben u: then und 1771) auf dem s vermiethen Lit. B. N 1733) bewohnte nebst Cabi Cabinet, < der Wasch ist zu vern zu beziehei Theil des 1540) Dr. Sam meinem Hc letzterer die :m Anträge so hat es eibung bis nt gemacht, lgenten ge- che binnen Schuldver« der laufen« ildverschrei- "hängig ist, atsschulden- stcn, so ist s bleibt der haftbar. daselbst ge- i von min- ites bekannt > in Art. 4 crschreibnng mntniß für konnte nach iche Antrag theilt, unter tetem Vorräte, vom den ist, hat ) von einer des befrei« neben, wenn usgegebencn i Ersatzver« nntmachnng ben werden. ubrunnen, Wicscckthale, strauch, em Ncuen- 1858, ödgcr Weg Grünberger 4) von den Wiesen am Altentisch und der Happelswiese, 5) von der Förfterwiese im Fernewald. Die Zusammenkunft ist am ersten Tage bei Cer Stadtwiese au der Lahn und am zweiten Tage in den Ochsenwiesen. Die Großherzoglichen Bürgermeistereien der umliegenden Orte werden ersucht, dieses in ihren Gemeinden bekannt machen zu lassen. Gießen, am 30. August 1858. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. _________________D. Ebel, l <" Grummetgras - Versteigerung. 1768) Das Grummetgras von den Freiherrlich von Rabenau'schen Wiesen in der Gemarkung Reiskirchen wird Dienstag den 7. September d. I., Vormittags um 9 Uhr anfangend, auf den Wiesen selbst in Abtheilungen versteigert. Die Zusammenkunft ist auf der Wiese, die Rebstadt genannt, bei dem Loos Nr. 1. Rabenau, am 28. August 1858. Der Rentmeister: W. Engel. 1767) Dienstag den 7. September, Vormittags 9 Uhr anfangend, wird in dem Landeszuchthause Marienschloß öffentlich versteigert: 1) Lieferung einer Quantität Frühkartoffeln, 2) Lieferung von 35 Fuder Roggenstroh. Marienschloß, am 28. August 1858. Die Verwaltungs-Commission. Für die Ausfertigung: Rispel, Secretär. Arbeitsversteigerung. 1762) Montag den 6. September, Nachmittags 1 Uhr, soll die Herstellung der Kirchhossmauer am Schulhaus und die Anfertigung einer Ein- gangSthüre von Schmiedeifen auf hiesigem Bürgermeisterei-Büreau öffentlich wenigstneh- inend versteigert werden, als: Maurerarbeit, veranschl. zu 80 fl. 7 fr. Schlosserarbeit, „ „ 41 „ 15 „ Voranschlag und Bedingungen werden im Termin eröffnet. Hattenrod, am 26. August 1858. Großherzogliche Bürgermeisterei Hattenrod. Petrtz, Beigeordneter. 1773) Die im Anzeigeblatt Nr. 69 angezeigte Grummetgras-Verpachtung soll Mittwoch den 8. k. Mts., Morgens 11 Uhr, in der Wohnung des Wirth Heinr. Schiesser zu Wiesest öffentlich meistbietend versteigert werden. Gießen, den 30. August 1858. G g. Ehr. Spruch. 1780) Das Grummetgras von der, der Neustädter Schäferei-Gesellschaft gehörenden Wiese, die kleine Weide genannt, 1993 □Slftr. haltend, soll Samstag den 4. September, Abends 8 Uhr, in der Wohnung des Hrn. Ludwig Herbert meistbietend versteigert werden. Gießen, den 30. August 1858. 'Der Vorstand. Feilgebotenes. 1785) Die erwartete Sendung der neuesten und elegantesten Herbst- und Winter-Mäntel, Mantelets re., habe ich direet von einem der größten Pariser Etablissements empfangen, und empfehle solche zu möglichst billigen Preisen. M. Heß, Lit. A. Nr. 55, am Lindenplatz. 1743) Kornmehl, Korn- und Wai- zenkleie, Schrot- und Futtermehl, empfiehlt________G. F. Eißner, Kreuz. 747) Ein Schwarz'scher Dampf- Brenn-Apparat, erst 10 Monate gebraucht, womit täglich 500 Maaß Maische abgetrieben werden können, ist mit allem Zugehör, nebst Kartoffelmühle, zu verkaufen. Näheres bei der Erped. d. Bltts. 1782) Zncarnat-Klee bei __________________I. G. D. Bapst. 1784) Eine Ladeneinrichtung mit 30 Schubladen, Glasschränke und Ladentisch , ist billig zu verkaufen. Das Nähere bei der Erped. d. Bltts. 1225) Ein wenig gebrauchter, sehr moderner eleganter sechssitziger Wagen, nebst Bedientensitz, ist zu verkaufen. Näheres bei der Exped. d. Bltts. «87) F ü v Damen habe ich eine große Auswahl der neuesten Herbst- und Winter-Mantelets erhalten, die sich besonders durch geschmackvolle Arbeit, sowie Ausstattung und billige Preise auszeichnen. Indem ich mein Lager zur gefälligen Ansicht empfehle, sehe ich recht zahlreichem Besuche entgegen. S. Flörsheim. 11 e r mi e 11) u n g e n. 1770) Eine Familienwohnung von zwei Stuben und einem Cabinet ist zu vermie- then und baldigst zu beziehen bei Chr- Löber I. 1771) In dem Scheid'scheu Hause auf dem Neuenweg ist ein kleines Logis zu vermiethen. Näheres ist zu erfahren in Lit. B. Nr. 118._________________________ 1733) Das seither von Freihrn. v. Stein bewohnte Logis, bestehend in 6 Stuben nebst Cabinet, 5 Mansarden-Zimmern und Cabinet, Speicher, Holzstall, Mitgebrauch der Waschküche und verschließbarem Keller, ist zu vermiethen und am 1. Deeember l. I. zu beziehen. Auch kann auf Verlangen ein Theil des Gartens dazu abgegeben werden. Louis Busch, Seltersweg. 1540) Die durch das Ableben des Hrn. Dr. Sames frei werdende Wohnung in meinem Hause ist zu vermiethen. I. G. D. Bapst. 1778) Ein möblirtes Zimmer ist zu vermiethen und alsbald beziehbar. Carl Steinberger, Löwengasse. 1764) Eine Familienwohnung ist zu vermiethen und im Oetober beziehbar. Carl Münch, am Kreuz. 1698) In Lit. D. Nr. 12 auf der Mäusburg ist ein möblirtes Zimmer mit Cabinet zu vermiethen. 1589) In meinem Hause ist im ersten Stock ein Logis, bestehend aus drei Zimmern, zwei Cabinetten, Küche u. s. w. zu vermiethen und sogleich beziehbar. Jaeob Landauer. 1776) Ein Logis, bestehend aus drei Stuben u. s. w., ist bei mir zu vermiethen und kann am 1. Deeember bezogen werden. _______________Gg. Heinr. Lony. 1777) Eine Familienwohnung ist anderweit zu vermiethen und alsbald beziehbar. Carl Steinberger, Löwengasse. Vermischte Anzeigen. 1774) Ein Kartoffel - Erndtckasten, circa 20 bis 25 Malter haltend, wird zu kaufen gesucht. Nähere Auskunft hierübek ertheilt Gastwirth Justus Kuntz in Gießen. 1775) Claviernnterricht ertheilt M. Steiner, wohnhaft: Sonnenstraße bei Hrn. Gebhard. 1781) Am verflossenen Freitage, den 27. v. Mts., ist im Busch'schen Garten — in einer Damengesellschaft — ein dunkelgrünseidener Regenschirm statt eines hellgrünen mitgenommen worden. Man bittet, denselben bei Schneidermeister Kloos in der Schäferei umzutauschen. 1725) Altes Zinn wird zu kaufen gesucht und dafür ein guter Preis gezahlt. Das Nähere bei der Exped. d. Bltts. Wasserwärme der Lahn den 28. August 13% Grad. // Frucht - und Mehlpreise von nachbenaunten Städten und Fruchtmärkten. Samstag Sonntag Montag Dienstag 29. 30. 31. 12% 12'/, bürg; Hr. Graf v. SeinSheim, Hauptm. v. München; Hr. Weltarg, Apoth. v. Westerburg; Hr. Fey, Advvc. v. Altenburg; Hr. Wennerburg, Justizr. v. Hochheim; Hr. v. Hahn, Hofr. ». Petersburg; Hr. Bliß, Stud. v. St. Louis; Hrn. Kaust. Peter v. Erfurt, Schul; u. Rippenberger v. Siegen, Petri v. Berlin, Fuchs v. Lauterbach, Stürzheimer v. Cöln, Halberstadt v. Leipzig, Espena v. Chillons, Hetterich u. Heidenheimer v. Mainz, Rößner v. Saarbrücken, Herold v. Worms, Fritz e. Darmstadt, Bebram v. Mannheim u. Steinbrinck v. Frankfurt. im Natioual-Costüm. Eintrittspreis 36 fr. Billets im Voraus, a 30 fr., sind zu haben in der Roth'schen und Ricker'schen Buchhandlung, sowie im Gasthofe zum Rappen. Der Text der Lieder, a 6 fr., ist an der Kasse zu haben. „ 13% „ L. C. Rübsamen, Schwimmlehrer. Photographische Aufnahmen. 1756) Von Mittwoch den 1. bis Montag den 6. September nehme ich wieder photographische Bilder auf und mache ich zugleich ein verehrtes Publikum darauf aufmerksam, daß ich in diesem Jahre höchstens noch einmal nach Gießen kommen werde. Denjenigen Herren und Damen, welche gesonnen sein sollten, Bilder für Weihnachtsgeschenke zu bestimmen, wird es vielleicht nicht unlieb sein, daß ich mich verbindlich mache, jetzt schon zu diesem Zwecke die Aufnahmen vorzunehmen und solche so lange bei mir aufzubewahren, bis eine feste Bestellung darauf erfolgt; es hat dieses Arrangement noch den Vortheil, daß scimmtliche bestellten Bilder mit mehr Muse ausgeführt werden können. Das Atelier befindet sich, wie früher: Neuenbäuen, im Garten des Herrn Balser. GeorgMarkwort. Für Auswanderer. 1783) Am 1. und 15. jeden Monats expedire ich fortwährend über Breme» durch die vorzüglichsten Dampf- und Segelschiffe nach allen Häfen von Amerika und Australien. Die Preise werden billigst, wie in Bremen selbst, gestellt und die Passagiere bis aufs Seeschiff begleitet. Zu Ueberfahrtsverträgen empfiehlt sich der concessionirte Agent C. W. Dietz, am Markt. In den Privathäusern. Bei Fr. Wacker: Hr. Bopp, Feldw. v. Offenbach. — Bei Fr. Pfarr. Eckhard : Hiz. Gerhard, Doct. v. Siegen. — Bei Hrn. Hofg.-Adv. Weicker: Hr. Weicker, Prof. v. Bon». — Bei Hrn. Wirth Lang; Frl. Lang v. Romrod. Fremden-Register vom 26. bis 29. August 1858. I n den Gasthäusern. Im Prinz Carl : Hr. Blnnd, Privatm. v. Eisenach; Hr. Lantz, Stnd. v. Halle; Hr. Franck, Pfarr. v. Obereisenhansen; Hr. Nehmeyer, Arzt v. Braunschweig; Hr. Nau, Techu. v. Carlsrnhe; Hr. Wintersbach, Privatm. v. Oldenburg; Hr. Mangeldorff, Pfarr. ».Magdeburg; Hr. Stauch, Bildh. v. Philadelphia; Hr. Blankenberg, Oberapp.-Gerichts-Rath v. Merseburg; Hr. Jansen, Privatm. v. Crefeld; Hrn. Kanfl. Nassauer v. Herborn, Ber- mann v. Cöln, Mohrstadt v. Leipzig, Bochoweick v. Posen, Hill v. LeugS- feld, Schulz a. Rußland u. Kütz v. Mainz. Im Rappen: Fr. Schäfer v. Dillenburg; Hr. Kuhlmay, Lehr. v. Siegen; Hr. Lauer, Oecon. v. Stettin; Hr. Crull, Dr. med. u. Hr. Lempe, Dr. jur. v. Wißmar; Fr. Busch v. Siegen; Hr. Ofeumüller, Bergmstr. v. Thalitter; Hr. Winkler, Obermedic.-Ralh v. Darmstadt; Frl. Älinther v. Alsfeld; Hr. Behr, Consul v. München; Hrn. Reut. Posthoff u, Neff v. Siegen, Siebert v. Magdeburg u. Bauer v. Stuttgart; Hrn. Kaust. Nathan ». Bingen, Baro v. Paderborn, Pfalz ». Offenbach, Baumann v. Leipzig, Blum v. Lauterburg, Dänecke v. Cöln, Göbel v. Freiburg, Socker ti. Frankfurt u. Lhlmeyer v. Breme«. Im Einhorn : Hr. Kramer, Apoth. v. Kirchen ; Fr. Girweiler v. Gotha; Fr. Hoffmann v. München; Hr, Baron v. Murrief, RittergutSbes. v. PeterS- Club-^anl iss Gießen. 1779) Heute, Mittwoch den 1. September 1858, Abends 8 Uhr: erstes und letztes großes National-Concert, aufgeführt von dem bekannten Doppel-Quartett der 1747) Auf meinem Bürcau kann noch ein junger Mann als Scribent dauernde Beschäftigung finden. Gießen, den 22. August 1858. Dr. G. Schwarz, ______________Großh. Hofger.-Advocat. 1772) Eine Pferde-Krippe von 20 bis 24 Fuß Länge wird zu taufen ge- sucht von_____________Joh. Bram m. 1786) Ein braver Junge, der das Spenglergeschäft erlernen will, wird gesucht. Das Nähere bei der Exped. d. Bltts. Omnibus-Fahrt. 1734) Von Montag den 30. August an, währenv der Frankfurter Herbstmesse: tägliche Fahrgelegenheit von Wetzlar nach Gießen, Vormittags, und von Gießen nach W e tzlar, Nachmittags. Nähere Auskunft ertheilt in Gießen im Gasthof zum Einhorn: Johann Will, aus Wetzlar. Ort und Datum. Waizeu. Korn. Gerste. Hafer. Kartoffeln. Aufge- fahren B erkauft Mittelpreis vom Malter. Aufge- Ver- Mittelpreis Aufge- Ber- Mittelpreis Aufgefahren Verkauft Mltr. Mittelpreis vom Malter. Aufgefahren Verkauft Mittelpreis vom Malter fahre» kauft Btalter. fahren kauft Malter. Mltr. Mltr. Pf. ff. fr. Mltr. Mltr. Pf. fL ft. Mltr. Mltr. Pf. ff. kr. Mltr Pf. ff. kr. Mltr. Mltr. Pf. fL kr. Gießen, 27. August — 107| 200 12 3 — 36 z 180 8 16 — 4 160 8 7 — 68 120 6 55 _ _ 200 __ —. Grünberg 28. — 201 200 11 48 — 155 z 180 8 3 —— 42' 160 7 32 — 97 120 5 49 — _ 200 — —. Friedberg, — — 200 — — — — 180 — .— — — 160 — — -— — 120 — — ■ — _ 200 — ■ ' — Mainz, 27. — 5-56 2'00 11 — — 117 180 8 13 — 146 160 7 15 — 62 120 6 13 — — 200 3 44 (XX " y ir Erscheint r 1 st. 53 kl gespaltene . M ' die Kra Ar Bekanntm verschreibu In die Schule mit dem $ diese Hinti Art O b erh e s Tagen, we betreibende Inhaber d Frist in Le Läßt weise durst schreibung Art. 4 am In i riates Les Art. nur von T Art. abhanden j 1—7 und Art. zur Einlösi Diesi Eine Art. Kraftloserkl Der nnd Art. 4 Die betreibender Auch Art. verfügten £ dem Gerich Hat