einige Stun- noch Unter, zu ertheilk, «• zu erfah- ist._________ aI ist gegen en. 857. chenrechnkr. artin gen;# Neustadt, jt, b igen u G ithki st. kl. erst. p«. nb Kaufmann, Julie Augm, be« OrtSbiir- babier, ®i|> T. gestorbne e Oberwachl- alt 4» b msch, bis $«•- l« - Vlbvocalei, Wittwe, je.- T. gestorbeei i>ften Woche MN. v. Ftankfmi, prn. Bürzel; löburg; $r. 1. v. Cassel; öchmidt, Pn- Blenk, Back. vn. v. @eii; :eiburg; He. track m. Fe., el; Jungfer Wolbeck 6. Dtterbach n, eim. — Bei Dr. Bruch: ach m.Fam. Rollerie e. :., Dort. ». >rf. Anzeigtblstt für die Stadt und -en Kreis Gießen. Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwoch« nnb Samstag«. — Preis des Jahrgang« für Einheimische 1 st. 30 ft., für Auswärtige, incl. Postauffchlag«, 1 st. 53 ft. — Auswätt« abonnitt man ffch bei allen Postämteni. In Gießen bei bet Ervedition (Canzleibetg Lit. B. Nr. 1). — Einrücknngsgebühr für die gespaltene Zeile ober deren Raum 2 fr. Anzeigen au« verschriebenen Schriften die gespaltene Zeile 3 fr. — Annoncen in Tabellenform werben doppelt berechnet. Jfo 34. Mittwoeü den 29. April 1S57. Polizeitaren für den Kreis Gießen, und zwar: 1. für die Provinzialhauptftadt Gießen: F l e i s ch t a r e. Ochsenflcisch..... Kuhfleisch...... Rindfleisch . . . . . Kalbfleisch..... Schweinefleisch . . . . Hammelfleisch . . . . Leberwurst . . . . . Bratwurst..... Schwartenmagen . . . Blutwurst . ...... geräucherter Sveck . . . Schinken...... Dörrfleisch . . . . . per Pfund ff ff ff ff ff ff ff ff ff ff ff ff ff ff ff ff ff ff ff ff ff ff ff ff ff ff fr. 15 12 11 7 Ibi 12 16 20 24 18 32 24 22 per Pfund Rindsfett............„ „ Nicrenfett............„ „ Schweineschmalz..........„ „ desgleichen ausgelassenes........ „ B r o d t a r e. Pfund 21 ordinäres ( ’/. Gerste- und - . - . . . . 41 Brod aus s '% Korn-Mehl | beficbcnt’ . . 21 gemischtes l '/, Waizen- und [ b ß . b . 4 i Brod aus ( % Korn - Mehl s ^stehend , , Loth Quint. 4 3 Wasserweck........... 3 3 Milch brod........... fr. 20 24 28 28 fr. 62 13z 74 15 1 1 2. Für die andern Städte und Orte des Kreises ist der Laib Brod und das Pfund Fleisch um 2 Heller billiger. Slnmetfung : Bei einer Quantität Fleisch von 10 Pfund dürfen im steigenden and fallenden Verhältniß nicht mehr als l1/. Pfund Zugabe befindlich jein. Amtlicher T h e i l. Verordnung, die Löschung der Feuersbrünste betreffend. (Schluß.) Belohnungen. re. $• 10. Die Dienste zum Behuf des Feuerlöschens sind in der Regel und insofern nicht mit Genehmigung des Kreisamts im Einzelnen anders bestimmt wird, unentgeltlich zu leisten. , ®ür die außerhalb der Gemarkung, auf Anordnung der Ortspolizei, zu leistenden Fuhren oder Ritte ist, auf Verlangen, billige Vergütung aus der Kasse der absendenden Gemeinde zu gewähren. Für besonders rasche und thätige Hülfeleistung können Belohnungen in Geld ausgesetzt werden. Anzeige des Brandes und Herbeirufung der Hülfe. e, 11 • Polizeidiener, Thürmer, Nachtwächter und andere Bedienstete, welche die ihnen obliegenden Pflichten hinsichtlich der undmachung des von ihnen beobachteten Ausbruchs eines Brandes nicht erfüllen, unterliegen der geeigneten Disciplinarstrafe. jm Uebrigen unterliegt die Versäumniß der Anzeige ausgcbrochener Brände den im Polizeistrafgesetz angedrvhten Strafen *) ) Artikel 176 be« Polizeistrafgesetzes: Wer es unterläßt, bei einem in seiner Wohnung über ben bazu gehörenben Gebäulichkeiten und Hofräumen ansgebrochenen Branbe, bet nicht sogleich gelöscht werben kann, die öffentliche Hülfe alsbalb anzurnfen, wirb mit 5 bis 15 st. bestraft. vorbehaltlich aller aus der Versäumnis abzuleitenden Einwendungen der Brandversicherungsanstalten gegen den Anspruch auf Entschädigung aus deren Kassen. Nähere Vorschriften über Hülfeleistung in andern Gemeinden. §. 12. Die zum Ansagen des Feuers bestimmte Mannschaft (§. 6) hat in der Regel und wenn es ohne Aufschub geschehen kann, vor dem Abgänge tue Befehle der Ortspolizeibehörde einzuholen, welche zu erwägen hat, ob und in welchem Umfana Hülfe nachzusuchen ist. Sobald eine Gemeinde in irgend einer Art Nachricht vom Ausbruche eines Brandes in einem Orte, wo sie Hülfe zu leisten hat, erhält, ist riese alsbald in Bereitschaft zu setzen und so bald abgehen zu lassen, als entweder die Feueransager eingelangt sind oder nach andern Nachrichten oder dem Feuerschein anzunehmen ist, daß die Hülfe nützlich sein werde. Niederreißung von Gebäuden und Theilen derselben. §. 13. Wenn nicht die höchste Gefahr augenblickliches Handeln erfordert, darf das Niederreißen nicht entzündeter erheblicher Theile schon brennender Gebäude oder theilwcises oder gänzliches Zerstören vom Feuer noch nicht ergriffener Gebäude nicht ohne Genehmigung des die Löschanstalten im Ganzen leitenden Beamten geschehen, welcher soweit tbunlich' und nöthig, sich des Raths Sachverständiger zu bedienen hat. Beleuchtung. 14. Bei nächtlichen Bränden können, außer der von der Gemeinde anzuordnendcn Beleuchtung der Brandstätte, der Brunnen, Werke re., die Einwohner, in den Umständen angemessenem Umfang, aufgefordert werden, die unteren Stockwerke der an die Straßen stoßenden Gebäude durch verwahrte Lichter zu erleuchten, welcher Aufforderung Folge zu leisten ist. Verhütung von Störungen. §. 15. Müßige Zuschauer, welche in irgend einer Art Störung verursachen, sind entweder zur Mithülfe anzuhalten (§ 4), oder zur Entfernung aufzufordern. Der Aufforderung zur Entfernung ist, bei Vermeidung der von dem leitenden Beamten anzudrohenden, und im Betrage von 1 bis 5 fl. zu erkennenden Strafe Folge zu leisten. Wer den Löscharbeitern durch Geschrei, Zänkerei, Schimpfen re. Störung verursacht, wer der von Seiten der Beamten und Führer ergehenden Aufforderung zur Entfernung nicht ohne Verzug Folge leistet, unterliegt der gesetzlichen Strafe. Erfrischung und Wirthshausbesuch. 16. Der von anderen Orten hinzugekommenen Hülfsmannschaft dürfen Erfrischungen nur auf Kosten der abscndenden, nicht aber derjenigen Gemeinde, welcher die Hülse geleistet wird, und nach Anordnung des sie begleitenden Mitglieds des Ortsvorstandes oder Anführers (§. 9) verabreicht werden. Ausländischer Hülfsmannschaft kann jedoch ausnahmsweise auch von der Gemeinde, welche Hülse empfängt, Erfrischung gereicht werden. D.r ortseinheimischen Mannschaft ist auf Kosten der'Gemeindc, wenn nicht ein ganz außerordentlicher Nothfall eine Ausnahme rechtfertigt, keine Erfrischung zu verabreichen. Bei Verabreichung von Erfrischungen, namentlich geistigen Getränken, auf öffentliche Kosten ist alles Uebermaß zu meiden. Den die Löschanstalten im Ganzen leitenden Beamten wird es zur Pflicht gemacht, sobald es zur Vermeidung von Störungen räthlich erscheint, während des Brandes und bis zum Auseinandcrgehcn der Löschmannschaft, einzelne oder sämmtliche Wirthshäuser des Orts, für andere Gäste als durchreisende Fremde schließen und räumen zu lassen. Die Anordnung ist mit Strafandrohung zu begleiten und die Strafe, im Betrage von 3 bis 20 fl. gegen die Wirthe, von 1 bis 5 fl. gegen vie Gäste zu erkennen. Entlassung der Mannschaft, Weg bringen der Geräthe. 17. Ist oder scheint der Brand gelöscht, so daß die Löscharbeiten ruhen, so Vars die Mannschaft, welche zu besonderen Verrichtungen im Voraus angewiesen (§. 6) oder welche insbesondere zum Verbleiben aufgefordert worden ist, die Brandstätte nicht eher verlassen und die Löschgeräthe nicht eher wegbringen, bis ihr dazu im Ganzen oder Einzelnen von den die Löschanstalten leitenden Beamten die Erlaubnisz ertheilt worden ist. Diese Beamten haben hierbei darauf zu sehen, daß das Geräthe denen, welchen es gehört, wieder zugestellt werde. Bekanntmachung der Verordnung und der Vorschriften zur Ausführung. §. 18. Gegenwärtige Verordnung nebst den zu ihrer Ausführung erlasseneu allgemeinen oder örtlichen Anordnungen ist entweder jährlich in jeder Gemeinde bekannt zu machen, oder für Vertheilung besonderer Abdrücke Sorge zu tragen. Strafen. §. 19. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen der §§. 2, 3, 4, zweiter Absatz, 5, 6, 7, 14, 17 sind, insofern sie nicht schwerere Vergehen enthalten, nach den Vorschriften des Polizeistrafgesetzes zu ahnden.*') Gegen die betheiligten Beamten, sowie gegen für bestimmte Dienstleistungen in Bezug auf das Löschwesen remunerirte Personen, treten die geeigneten Diseiplinarstrafen ein. Hinsichtlich der Kaminfeger kommen §. 20 und 22 des Regulativs vom 18. August 1837, „die Reinigung der Schornsteine und die Verrichtungen der Kaminfeger betreffend", in Anwendung. Aufhebung älterer Vorschriften. Vorbehalt besonderer Bestimmungen für einzelne Orte. §. 20. Alle dieser Verordnung entgegenstehende Vorschriften treten außer Wirksamkeit. Es bleibt vorbehalten, nöthigenfalls ausnahmsweise für einzelne Orte abweichende Bestimmungen zu treffen. Unser Ministerium des Innern ist mit der Ausführung gegenwärtiger Verordnung beauftragt. Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und beigedrückten Großherzoglichen Siegels. Darmstadt, den 21. März 1857. CL. S. ) LUDWIG. v. D a l w i g k. *) Artikel 177 des PvlizeistrafgesetzeS: Zuwiderhandlungen gegen sonstige, in den Löschvrdnungm enthaltene Vorschriften über die Verpflichtungen der Einwohner einer Gemeinde zur Hülfeleistung bei einem ausgebrochene» Brande werden nut 30 fr. bi» 10 fl. bestraft. Bekarr nt mach un g, dic gesetzlichen Forderungen an Studirende aus dem Winter-Semester 1856/57 betreffend. Die in diesem Semester entstandenen gesetzlichen Forderungen an Studirende müssen bis den 28. d. MtS. mittelst sp-cisicirter Rechnungen zur Anzeige gebracht und längstens bis den 2. Mai d. I. geltend gemacht werden, widrigenfalls dieselben den ihnen durch Art. 136 der Disciplinarstatuten zugewiesenen Vorzug verlieren. Gießen, am 17. März 1857. Großherzogliches Universitäts-Gericht. Hab crkorn. (627) Polizeiliche Bekanntmachung. Die Schonung der von Jnsecten sich nährenden Vögel im Interesse der Landwirthschast betreffend. Es ist die Wahrnehmung gemacht worden, daß viele Knaben Vögel jeder Art mittelst Blasrohren tödten und daß sie, entweder aus Zeitvertreib, oder um sich Eiersammlungen anzulegen, die Eier der Vögel ausheben. Indem ich das deßfalls bestehende Verbot nachstehend in Erinnerung bringe, bemerke ich, daß die Polizeidiener und Feldschützen angewiesen sind, die Ucbertretcr desselben zur Bestrafung anzuzeigen und denjenigen, welche außerhalb der Stadt Blasrohren bei sich führen, dieselben zu confisciren. Zugleich ersuche ich die Herren Lehrer und die Eltern, dahin zu wirken, daß die Kinder die der Landwirthschast nützlichen Vögel schonen, daß sie namentlich keine Eiersammlllngen anlegen, die für einzelne Kinder doch keinen Werth haben können. Die bestehenden Verbote lauten: a. Verordnung vom 7. April 1837. „Art. 1. Das Ausheben oder Zerstören von Vogelnestern, Eiern und Neftbrut jeder Art, außerhalb der Hvfraithen, ist unter den int Art. 3 und 10 gegenwärtiger Verordnung bestimmten Mobisicationen verboten. Art. 2. Es ist ferner verboten das Einfangen und Tödten, sowie der Verkauf nachstehender Vögel-Arten: der Würger- oder Neuntödter- Arten, der Kukuke, Spechte, Spechtmeisen, Wenvclhälse, Baumläufer, Wiedehopfe, Nachtigallen, Grasmücken, Fliegenfänger, Bachstelzen, Rothkehlchen, Rothschwänzchen, sowie überhaupt aller Sänger-, Meisen- und Schwalben-Arten. Art. 3. Eine Ausnahme von den in den Artikeln 1 und 2 enthaltenen Verboten findet in den Fällen statt, in welchen solche für wissenschaftliche Zwecke von Unserem Ministerium des Innern und der Justiz gestattet wird und zwar in der durch die veßfallsige Conccssion bezeichneten Weise. Art. 10. Das Ausheben oder Zerstören der Nester, Eier oder Neftbrut der Sperlinge, sowie der der Landwirthschast gleichfalls sehr schädlichen Raben, Dohlen und Krähen, ist Jedem auf seinem Eigenthum oder dem Eigenthum eines Andern mit dessen Zustimmung erlaubt. b. Art. 213 pes Pvlizeistrafgcsetzes: Wer Vögel derjenigen Arten, deren Einsangen, Tödten und Verkauf durch Verordnung der Staatsregierung unterfagt worden ist, cinfängt, tödtet oder verkauft, ebenso derjenige, welcher Nester, Eier oder Neftbrut solcher Vögel-Arten außerhalb der Hosraithcn aushebt oder zerstört, wird mit einer Geldbuße von Ein bis Fünf Gulden bestraft." Gießen, am 27. April 1857. Der Großherzogliche Polizei-Commissär für die Prvvinzialhauptstadt Gießen: L. Nover. Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen. Edirtalladungrn. 477) In dem Lingelheim'schen Debitwesen sind ungefähr 1400 fl. als Masseerlös deponirt, ohne daß, da die hauptsächlichsten Acten verloren gegangen sind, die Bezugsberechtigten ermittelt werden konnten. Es werden darum alle Diejenigen, welche Ansprüche daran bilden zu können glauben, aufgefordert, solche sogewiß binnen 3 Monaten, vom ersten Erscheinen dieser Bekanntmachung an, bei'm unterzeichneten Landgerichte an- und auszuführen, als sonst der vorhandene Masseerlös als herrenloses Gut dem Großherzoglichcn Fiscus überwiesen werden soll. Hungen, den 19. Februar 1857. Großherzogliches Landgericht Hungen. Hensler, Langsdorfs, Landrichter. Landger. - Assessor. 929) Forderungen und Ansprüche aller Art an das Vermögen des verstorbenen Schuhmachermcisters Gott fr. Fel sing, I sowie dessen Ehefrau Charlotte, geb. Bork, ! zu Gießen, über welches der förmliche Cön- cursprozeß erkannt worden ist, sind, bei i Vermeidung des stillschweigend eintrctenden Ausschlusses von der Masse, im Termin i Montag den 29. Juni 1857, Vormittags 10 Uhr, ! dahier anzumelden und zu begründen, auch etwaige Vorzugsrechte anzuzcigen. Bei den weiteren, in diesem Termin über vergleichsweise Beseitigung des Concurses, Ernennung eines Gläubigerausschusses, Bestellung eines Kurators rc., gefaßt werdenden Beschlüssen werden alle nicht mitwirkenden Gläubiger, sowie diejenigen, welche ihre Vertreter nicht mit der genügenden Vollmacht versehen, so betrachtet werden, als wären sie der Mehrheit beigetreten. Gießen, den 8. April 1857. Großherzoglichcs Stadtgericht Gießen. Muhl, Dr. Ad. v. Grolman, Stadtrichter. Stadtger.-Assessor. Besondere Bekanntmachung. Die Vercheilung der Zinsen des Lony'- schen Vermächtnisses. 962) Anmeldungen für obige Vertheilung werden bis zum 30. April 1857 hier ent* gegengenommen. Gießen, den 23. April 1857. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. ______________ D. Ebel._________ Versteigerungen. 982) Donnerstag den 30. April d. I., Nachmittags 2 Uhr, soll auf dahicsigcm Rathhause das dem Bäcker Franz Lampus in der Löwengasse gehörende Wohnhaus, sowie 50 Ruthen Grabland , auf dem Gartfeld gelegen, an den Meistbietenden nochmals versteigert werden. Gießen, den 24/ April 1857. Großherzogliches Ortsgericht Gießen. In Auftrag des Vorstehers: C. Weidig, Ortsgcrichtsmaun. 975) Eine freundliche Familienwohnung, nach der Straße gehend, ist zu vermiethen und sogleich beziehbar bei G. Sach 995) In Lit. D. Nr. 19 sind zwei möblirte Zimmer mit Cabinet und Sopha zu vermiethen. 1026) Samstag den 2. Mai l. I., Nachmittags 1 Uhr, sollen: Steinhauerarbeit, veranschl. zu 22 fl. — fr. Schlosserarbeit, „ „ 6 „ 56 „ Pumpenarbeit, „ „ 17 „ 8 „ Weißbinderarbeit, „ „ 45 „ 3 „ im Bürgerhospital dahier an den Wenigst- nehmendcn versteigert werden. Gießen, am 27. April 1857 Der Rechner: Witt sich. Arbeitsversteigerun g. 1009) Samstag den 2. Mai, Morgens 10 Uhr,. sollen auf dahiesiger Bürgermeisterei nachstehende Reparatur-Arbeiten, unter den bei der Versteigerung bekannt gemacht werdenden Bedingungen, versteigert werden: Maurerarbeit, veranschl. zu 50 fl. — fr. Dachdcckerarbekt, „ „ 50 „ 45 „ Weißbinderarbeit, „ „ 18 „ 36 „ Zimmerarbeit, „ „ 7 „ 45 „ Anfertigung zweier neuen Glockenseile, veranschl. zu 7 „ 12 „ Summa 135 fl. 18 kr. Rödgen, den 27. April 1857. Großherzogliche Bürgermeisterei Rödgen. Körber. Jagdverpachtung. 1020) Montag den 11. Mai d. I., Vormittags 9 Uhr, soll die Jagd der Gemeinde Oberbessingen, unter den im Termin bekannt gemacht werdenden Bedingungen, verpachtet werden. Oberbessingen, den 25. April 1857. Großherzogliche Bürgermeisterei Oberbessingen. Serth. Feilgebotenes. 1012) Die erwartete Sendung von Bordur- Hüten, ä Stück 36 und 40 fr., habe ich erhalten und empfehle solche, sowie Bänder, Bouquets^ Sonnenschirme, gestickte Kragen, Aermel, Striche, EhemisettS, Tüll, Spitzen, Blonden, Barist-Taschentücher u. dergl., zu den billigsten Preisen. M. Heß, bei Hrn. E. Ebel auf dem Kreuz. Neue Leinen-Sendungen 984) von Bielefelder, Böhmisch-Hanf, Schlesischer und Braunschweiger Hausmacher-Sorte, worunter sich auch viele Sorten zu Kinder- und Confirmanden- Hemden eignen, sowie alle Sorten Wattir-, Schechter-, Schock- und Packleinen, empfiehlt zu den billigsten Preisen L. I a h r e i s, am Markt. 951) Niederländisches Acpfolkraut, bester Qualität, empfiehlt ____________(Sari M ünch, am Kreuz. wi3) Nur heute! während des Minrktes, ist eine große Auswahl von gezeichneten Kragen, Aermcln, Strichen, Taschentüchern, Chemisetts u. dergl., in den neuesten Mustern, von 6 kr. an, zu verkaufen bei M. Heß, am Kreuz. 1014) Klecsaamen, rothen und weißen, bei I. G. D. Bapst. 1017) Vllimett-Düttgeplilvt'r, allen Vlumen-Liebhabcrn zu empfehlen, das Paquet, auf lange Zeit ausreichend, 18 kr., Dentifrice universel, zur sofortigen Beseitigung der Zahnschmerzen,, per Flaaon 36 kr., Dresdener Malz - Syrup, dieser vortreffliche Saft ist Brustkranken und- am Husten Leidenden sehr zu empfehlen, per Flaaon 12 kr., Aechtes Klettenwurzel - Oel, per Flaaon 27 kr., Patentirte Älizarin-Tinte, in Flacons, ä 13, 21 und 36 fr., bei Carl Fre ch.. 1024) Ein Sommerwagen (Korbwagen)^ für 8 Personen Raum enthaltend, mit gepolsterten Kissen und dem dazu gehörigen Pferdegeschirr ist, wegen Wegzug'bis zum 4. Mai, billig zu verkaufen bei Cronenberg, Langgöns. 1022) In Ettingshausen ist ein zweistöckiges Wohnhaus, sowie eine Scheuer und Stall, alles von sehr gutem Eichenholz gebaut, auf den Abbruch zu verkaufen. Nähere Auskunft ertbeilt Heinrich Launspach zu Ettingshausen. _ 1021) Konrad L cm m e r's Kinder in Sichertshausen beabsichtigen ihr Wohnhaus» nebst Scheuer, 2 Ställen und 2 Gärten» aus freier Hand zu verkaufen. Das Nähere bei dem Vormund derselben, Konrad Le mm er, in Sichertshausen. 1003) Für jedes Fabrikgeschäft geeignet, ist in Rödelheim (Großh. Hessen), pr. Eisenbahn 20 Minuten von Frankfurt, eine schöne Behausung mit Saal und großen Localitätcn, Hof rc., in der Nähe des Niddaflusses gelegen, ohne Wasser- gefahr, zu vermiethen oder zu verkaufen. Näheres bei der Exped. d. Bltts. Mantitlen und Manteleis. 1019) Die ersten Sendungen der neuesten Pariser Fayons sind bei mir eingetrofien, und empfehle ich eine reiche Auswahl derselben in Sammet, Moiree autique, Allas und Taffet, zu sehr billigen Preisen. S. Flörsheim. Vermiethungen. 1015) Mein Nebenhaus, mit allen Be- quemlichkeiten versehen, ist zu vermiethen und auf Verlangen bald zu beziehen. Schreiner Hcnkelmann, in den Neuenbäuen. 1008) Ein Logis von zwei Stuben mit Cabinets, Kammer, Küche rc. im 1. Stock und ein desgl. von vier Stuben, zwei Kammern, Küche, Keller rc. im 3. Stock, ist zu vermiethen bei Gg. Reiber. 1010) Im Gasthaus zum Hirsch ist das von Herrn Oberwachtmeister Kaltwasser bewohnte Logis anderweit zu vermiethen und in 3 Monaten, auf Verlangen auch früher, zu beziehen. ,_____________________________ 931) In Lit. A. Nr. 103, in der Nähe der Aula, ist ein möblirtcs Zimmer zu vermiethen. 927) Zwei möblirte Zimmer mit Cabinet sind zu vermiethen bei Botenmeister Schäfer's Wittwe, Lit. C. Nr. 47. 947) In meinem Hause vor dem Wall- thor ist ein Logis für eine kleine Familie, oder auch für einen einzelnen Herrn oder eine einzelne Dame, zu vermiethen. Es kann dasselbe sogleich bezogen werden. __________________Georg Noll. 938) Eine möblirte Stube mit Cabinet ist zu vermiethen bei L. Kohlermann, auf der Mäusburg. (Hierzu eine Beilage.) 101 vor i großer vermie 101 miethe 996 189, then u 939 vermiet köstigur Vl Ws 1005 Hrn. W auf dem Gieße 949) Spielen w 1011) mittags, Futter, f Neuenbär hin, verle wird ersu Belohnun 10( ^rhöhunj Da er jetzig st, da g 2prüchw arauf ai eträgt, \ Sol ‘ B. P Oprocent Schl ^chuhmac Höhung len, das 18 fr.,. hmerzen,. P' len und- »fehlen, )el, te, 5 fr., 5 r e ch. toagen)r mit ge- ehörigen bis zum göns. n zwei- :ucr und Holz gc- Nähere n sp a ch inder in chnhaus,. Gärten, ! Nähere onrad ^Großh. it Saal Wasser- t. Cabinet ittwe, m Wall- Familie, rn oder ?n. Es en. hll. Cabinet lusburg. Beilage zu Re. 34 des AuzciMaws. nach am 1. Vermieth ungen. 1007) In dem Trapp'schen Hause vor dem Wallthor ist ein Logis, nebst großem Boden, Keller und Stalluna, ,u vermietheN. 996) Auf dem Marktplatz Lit. D. Nr. 189, ist ein möblirtes Zimmer zu vermie-' then und sogleich zu beziehen. 1016) Möblirte Zimmer sink zu ver- Ehen bei I. H. Fuhr. M-^Schiffsgelegenheit für Auswanderer 949) Unterricht im Clavier- und Flöten- Spielen wird billigst ertheilt von Musikus Kl ein st über, wohnhaft bei Buchbinder Spengel am Marktplatz. 1011) Am letztverflossenen Montag, Nachmittags, ist eine schwarze Stola mit rothem Futter, von dem Kratz'schen Hause in den Neuenbäuen über den Brand nach der Post hin, verloren worden. Ter redliche Finder wird ersucht, solche gegen eine angemessene Belohnung an die Expev. v. Bl. abzugeben. 100b) Ehester in Meßen. Zur Leib'schen Saale. Mittwoch den 29. und Donnerstag den 30. April, sowie „ Freitag den 1. Mai: des Vorstellungen MLALMZWsW -•. i sind bei Herrn Leib zu haben. ' 9* 24 fr‘ uni> heiter Platz ä 15 fr. durch die Tag^zetM^ im Oswald'schen Garten wird Es finden nur noch einige Vorstellungen statt. H. Weitemann, — ___________ D'rector der großen Arena in Berlin. In Bremen der Schiffsmakler Karl Joh. Klmaenbera " Oreßen dessen concesstonirter Haupt-Agent Jacob Lauckert, Wittwe. _ dclvetia, Cap. Thorade. d-u, Wu, s-mi- d.m Zwisch-U. LchSbun, i6re/äs««rm m,f """ da genannte Herren wohl selten in den Fall kommen 'Zinsberechnnn^n ^ßwtllen schon zu entschuldigen Sprüchwort Anwendung finden könnte: „Schuster bleib bei dein en, ^usteüen zu müssen, und vielleicht das °n°f aufmerksam zu machen, baß eine L, pracru.gr «ehnn/anf e inen Kn^n f” bi-Mm etragt, wonach sich z. B. ein Paar Stiefel nur auf 7 rl. 12 ?. m b rin " r r T " unb n,*t 24 kr. Sollte aber seit der letzten Ostermesse allch de/ Arbeitslohn der 4 34 fr‘ berechnen. > ®. Pech re., Zeug zu Damenschuhen re., ebenfalls um 20 vCt aestieaen''° er ein Pierer Artikel, wie Oprocentige Erhöhung der Schuhmacherwaaren, wenn nicht zu rechtfertia?^ThnrfF'n .^gekündigte . Schließlich fügt man noch die Bemerkung bei, daß vorstehende Berechn,» $ zu entschuldigen, pchuhmacherzunft ausgestellt worden ist, um ^dem Publikum zu zeigen daß wabrsch^l^"^^-s verehrlichen h-hung nur ans rmrm Rrchnnng-fchrr brrnhr und nich. »°u'd°SL lltäÄÄ 039) Zwei möblirte Zimmer sind zu Vermietheu, wobei auch vollständige Verköstigung gegeben werden kann. I. Kunz. Vermischte Anzeigen. Wohnungs-Veränderung. 1005) Ich wohne jetzt in meinem von Hrn. Weinhändler Asmus erkauften Hause aus dem Seltersweg, neben dem Prinzen Carl Gießen, den 29. April 1857. Start Dornseiff, Hosger.-Advocat. 1025) Unter Bezugnahme auf Art. 999 des Gießener Anzeigeblattes vom 25. April, diene dem hiesigen Publikum zur Nachricht, daß Stiefel und Schuhe für Herren sowohl, wie für Damen, zu ungleich billigeren Preisen in dem nur wenig Stunden von hier gelegenen Butzbach mit gleicher Eleganz und Dauerhaftigkeit gefertigt werden. So kosten z. B. em Paar neue Stiefel statt 8 ft 24 fr nur 5 fl. 30 fr. bis höchstens 6 fl-, ein Paar Vorschuhe 3 fl. 40 fr. statt 5 fl. 30 fr., ein Paar Halbvorsckuhe 2 ft statt 3 ft 12 fr. und ein Paar Sohlen 48 fr. statt 1 ft. 12 fr. und in diesem Verhältniß sind alle Preise geringer. Wäre nicht unter diesen Umständen manchem Familienvater oder der großen Zahl von Studenten zu rathen, ihre Fußbekleidung in Butzbach anfertigen zu lassen, um den maßlosen Preiserhöhungen der hiesigen Schuhmacher Schranken zu setzen?_______________________ Die Nummern 1, 11, 14, 17, 18 und 27 des Anzeigeblattes für die Stadt und den Kreis Gießen werden zu kaufen gesucht. Die Expedition. Wohnungs - Veränderung. 1004) Seit einigen Tagen wohne ich Lvr dem Wallthor, bei Herrn Criminal- gerichts-Secretär Binz er. Gießen, am 27. April 1857. Dr. Schüler, Hofger. - Advocat. Geschäfts-Eröffnung. 921) Wir beehren uns, hierdurch anzuzeigen, daß wir die seitherige staatliche Holzschnitzerei übernommen haben, und, mit einer Holzschneiderei verbunden, unter der Firma: D. Kaltenhiiuser & Comp. fortführen werden. Preislisten unserer Artikel, sowohl von Holzschnitzereien, als von Bohlen, Dielen, Latten und Fournieren in allen Holzarten, stehen zu Diensten und seben wir mit Vergnügen recht zahlreichen Abnahmen unserer Artikel entgegen. Schotten, den 21. April 1857. D. Kaltcnhäuser & Comp., Comptoir bei Fr. Schütz. 888) Tanzunterricht! Einem geehrten Publikum mache ich die ergebenste Anzeige, daß bis zum 3. Mai mein Tanzunterricht wieder beginnt, und bitte Diejenigen, welche hieran Theil nehmen wollen, mich gefälligst davon in Kenntniß zu setzen. Röse, Univ.-Fecht- und Tanzlehrer. Anfrage. 1018) Würde es wohl auf große Hindernisse stoßen, wenn von Seiten des hiesigen Stadtvorstandes bei hoher Staatsregierung der Antrag gestellt würde, zu unfern, nahe und ferne bekannten Jahrmärkten, auch noch Pferdemärkte anreihen zu dürfen? Dieser Gegenstand scheint dem Einsender von bedeutender Wichtigkeit. Möge der ver- ehrliche Stadtvorstand hierüber mit sich zu Rathe gehen! Ein hiesiger Bürger. Aufforderung. 1023) Alle Diejenigen, welche noch Forderungen an uns zu machen haben, werden hiermit aufgefordert, solche innerhalb acht Tagen bei Großherzoglicher Bürgermeisterei Großenbuseck anzumelden, da wir eine größere Reise zu unternehmen vorhaben. Großenbuseck, den 28. April 1857. Lorenz Ganß und Daniel Loth __________________aus Großenbuseck. (Eingesand t.) 1027) Heimkehr vom Theater. Müller: Host Du denn aach den Speck - Tag - Oel gehört vom Sunntag Abend im Möllerischen Gartens Schulze: Ich waaß noch vun gar mr! Müller: @i die Kanzel = ist wieder e mol närrisch geworden; Schulze: Wieder e mol!! über wen? Müller: Ich glaabeüber'n Simsonund Felsering. No! Gute Nacht! Fremden-Register vom 23. bis 26. April 1857. I n den Gasthäusern. Im Rappen : Hr. Roth, Sind. v. Cassel: Freibr. v. Schenck, Gutsbes. $. Hermannstein: Hr. Weber, Affess. v. Schotten; Hr. Fnnck, P°rt,c. »- Frankfurt; Hr. Rother, Fabrik, v. Gotha; Hrn. Advoc. Witkus v. Lübeck u. Ziegler v. Cöln ; Hrn. Reut. Eyffel v. Lüttich u. Weinreich ». Newport; Hrn. Stud. v. Mittendorf ». Genf, v. Schenck u. o. Zwirnlein v. Darmstadt: Hr. Dingeldey, Ingen, v. Leipzig; Hr. Lorenz, Beamt, v. Dillenburg' Hr. Molenschott. Partie. ».Rostock; Hr. v. Cock m. Fam. u. Benen. v. Brüssel; Hr. Wahl, Rentmstr. v. Eisenach; Hr. v. Greß, Gutsbes. a. Schlesien; Hr. Schumacher, Kamm.-Rath v. Pyrmont; Hr. v. Rabenau, Stud. u. Hr. Müller, Oberbaurath ». Darmstadt; Hr. Langheinnch, Fabrik. » Schlitz; Hrn. Kaust. Pfalz v. Offenbach, Wißmann v. Lyon, Dietz v. Wiesbaden, Schulz v. Siegen, Reuter v. Bremen, Krengel v. Dortmund, Schneider v. Mainz, Wunscher v. Eisenach, Mayer v. Hanau, Werning- hausen v. Hagen, Weslin v. Frankfurt, Winser o. Mannheim, Schetterle v. Heidelberg, Sternberg v. Alsfeld u. Krautz v. Bremen. Im Prinz Carl: Hr. Fulda, Dr. med. v. Offenbach; Hr. Güthnig, Stud. v. Siegen; Hr. Spannagel, Baumstr. v. Berlin; Hw Engelbach, Bäck v. Biedenkopf; Hr. Wurm, Handelsm. a. Tyrol; Hr. Heil, Fabrik, u. Hr. Orthwein, Posament, v. Schlitz; Graf v. Hack- v. Ehringshausen; Hr. Scheidemann m. Fr., Privatm. v Leipzig: Fräul. Stauf v. Windecken u. Fräul. Bergsträßer v. Reinheim; Hr. Weber, Forstni. v. Dillenburg; Hr. Schramm m. Fam., Gerber v. Herborn; Hrn. Kaust. Hofmann o. Mannheim, Haas v. Darmstadt, Müller v. Cassel, Hescher v. Frankfurt, Kilb v. Salzburg, Weingärtner v. Durlach, Häfllinger v. Bern u. Reinhardt v. Dillenburg. Im Einhorn : Hr. Wayner, Chem. v. Pesth; Hr. v. d. Hoop, Forstm. v. Jugenheim; Hr. Keudel, Forstcand. ». Lieberbach; Fräul. Müller v. Amorbach; Hr. Hunelle, Jnspect. v. Berlin; Hrn. Kaust. Zülch v. Caris- hafen, Löcher v. Offenbach, Wolf v. Schmalbach, Hempel v. Lübeck, Gödel v. Coblenz, Hartmann u. Bitter v. Dresden, Zettelmann v. Hanau, Mellinger v. Monsheim, RindSkopf v. Worms, Schroder v. Bremen, Hochland v. Düsseldorf, Hammerfchmidt v. Cöln, Hofmann v. Schwerin, Meyer a. Schlesien, Schäfer v. Posen, Leppus v. Mannheim, Banmbach o. Bruchsal, Steuernagel v. Stettin, Gogel, Bachfeld, Steinbrinck u. Möschei v. Frankfurt. Im Darmstädter Haus: Hr. Birn, Privatm. v. Frohnhausen; Hr. Metzer, Access, v Heppenheim; Hrn. Gerber Simon v. Alsfeld u. Zulauf v. Kirchheim; Hrn. Kaust. Helfrich v. Meiningen u. Kuschmann v. Thaiitt-r; Hr. Stein, Fabrik, v. Elberfeld. In den Privathäusern. Bei Hrn. H. Hofmann: Hrn. Pfarr. Engelbach v. Stumpertenrod u. Engelbach v. Eckelshausen. — Bei Hrn. Wernh. Weiß: Fräul. Iburg v. Giffelberg. — Bei Hrn. Weichenwärter Mahr: Hr. Moldauer, Privatm. v. Lehnheim. — Bei Hrn. Prof. Dr. Jhering : Hr. Roth. Prof. v. Rostock. Frucht- und Mehlpreise von nachbenannten Städten und Fruchtmärkten.______________ Ort und Datum. W a i z e n. Korn. Gerste. Hafer. Kartoffeln. Aufgefahren Mltr. Verkauft Mltr. Mittelpreis vom Malter. Ausgefahren Mltr. Verkauft Mltr. Mittelpreis vom Malter. Aufgefahren Mltr. Verkauft Mltr. Mittelpreis vom Malter. Auf- ge- fahren Mltr. Verkauft Mltr. Alittelpreis vom Malter. Aufgefahren Mltr. Verkauft. Mltr. M ittewreis vom Malter. Pf. st. fr. Pf. fl. Er. Pf. £ — Pf. £ Pf. fl. fr. 49 52 40 Gießen, 24. April Butzbach, — „ Grünberg, 25. „ Friedberg, — Mainz, 24. Gießen: Außerde 68z 228 f m tourt Dn 5t 228| 440 e noch lck und 200 200 200 200 200 1 SJ V 13 13 14 alt :rffl 31 31 •r 0 9 23 66f rrbsen per G 15z 66- 131 m Mit D. iso 180 180 180 180 telpr Sri 10 9 10 is -hl 1 57 5 u 's« 103,; 831 0 fl. hen U 47 ä 831 144 fr. n niversi 160 160 160 160 160 id 1 täts 8 8 8 M -Bi 46 49 32 alte 'ch' 32 70z • Wickel und 20z 70j 84 im M Steint 120 120 120 120 120 ittelp -ruck 5 6 6 reis em 47 42 12 zu 301 190} 9 fl. 227 z 190> 10 ft. 200 200 200 200 200 erka 3 3 3 jft.