für die Stadt und -en Kreis Gießen. Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. — Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 fl. 30 fr., für Auswärtige, incl. Pvstaufschlags, 1 fl. 53 fr. — Auswärts abvnnirt man sich bei allen Postämtern. In Gießen bei der Expedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1). — Einrückungsgebühr für die gespaltene Zeile oder deren Raum 2 fr. Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gespaltene Zeile 3 fr. — Annoncen in Tabellenform werden doppelt berechnet. Jfä 20. Mittwoch den 11. März ISST. Polizeitaren für den Kreis Gießen, und zwar: 1. für die Provinzialhaiiptstadt Gießen: F l e i s ch t a r e. per Pfund Ochsenflcisch „ Kuhfleisch „ Rindfleisch . ..... „ Kalbfleisch „ Schweinefleisch . . . „ „ Hammelfleisch........ . „ „ Leberwurst „ „ Bratwurst . . ..... . . „ „ Schwartenmaqen „ „ Blutwurst „ „ geräucherter Speck „ „ Schinken „ „ Dörrfleisch „ fr. 15 12 11 8 164 12 16 20 24 18 32 24 22 per Pfund Rindsfett .....„ „ Nicrenfett „ „ Schweineschmalz. „ desgleichen ausgelassenes „ „ Brodtare. Pfund 2- ordinäres | % Gerste- und I ß . . . 41 Brod aus ) % Korn-Mehl \ ÖE,teeenD . . 2< gemischtes j 7, Waizen- und ( BcfteBenb . . 41 Brod aus < % Korn - Mehl ) t,e|teVenD . . Loth Quint. 4 3 Wasserweck ...... 3 3 Milch brod ........ fr. 20 24 28 28 1 1 fr. 6 4 13 71 144 2. Für die andern Städte und Orte des Kreises ist der Laib Brod und das Pfund Fleisch um 2 Heller billiger. Aumcrfuug: Bci einer Quantität Fleisch von 10 Pfund dürfen im steigenden und fallenden Verhältniß nicht mehr als l1/, Pfund Zugabe befindlich sein. Amtlicher T h e i l. Verordnung, die von den Banhandwerkem zu beobachtenden technischen Vorschriften betreffend. (Schluß.) §. 9. „ Die Rauchkammern müssen möglichst feuersicher und zu dem Ende mit möglichst wenig Holzwerf angelegt werden. Die Fußböden müssen doppelt über das Kreuz mit Platten, Backsteinen oder Ziegeln belegt, die Seitcnwände 5 Zoll stark von Backsteinen ohne Holz aufgcsührt und die Pfetten und Balkendecke, sowie die ganzen Kammern mit einem starken Lehmverputz überzogen werden. Diese sollen ferner ^nit eisernen Thüren und eben solchen Fleischstangen versehen werden. Die Decke soll wenigstens 3 Fuß von der Oberkante und der Fußboden 1 Fuß von der Unterkante der Rauchöffnung in dem Schornstein abstehen, an dieser selbst aber eine starke eiserne Klappe zum Verschluß angebracht werden. §. 10. Sogenannte französische Kamine dürfen nie auf Holzwerk gesetzt werden, ohne das Holz unter denselben auszuwechseln und eine Schichte von Backsteinen zwischen die Balken, soweit als die Erhitzung reichen kann, einzuspannen. Ueberdieß muß in dem Kamine eine eiserne Heerdplatte 3 Zoll hoch vom Boden hohl gelegt und diese Höhlung vorn offen gelassen werden, damit sich die Hitze nie dem Fußboden unmittelbar mittheilen kann. Auch vor dem Kamine, welches überdieß vor dem Herausfallen des Brennmaterials durch ein eisernes Netz oder Gitter thun- lichst zu verwahren ist, muß der Fußboden wenigstens 2 Fuß breit mit steinernen Platten belegt werden. — In den Häusern, wo neue Kamine angelegt werden sollen, ist in den daran stoßenden Wänden alles Holzwerk bis auf 2 Fuß davon zu entfernen. §.11. a. Bei Backofenanlagen muß die ganze Backstube geplättet werden. b. Bci Heizungen mit erwärmter Lust dürfen die Zuleitungs-Kanäle nicht aus gestellten Lehm- oder Backsteinen construirt werden, sondern sie müssen wenigstens 4 bis 5 Zoll starke Wände erhalten nnv Dürfen nur in einem Abstande von 5 Zoll an Holzwerk vorübergeführt werden. Die Ausströmungsöffnungen sollen wenigstens 10 Zoll von dem nächsten Holzwerk abstehen und so gerichtet werden, daß der heiße Luststrom nicht gegen Holzwerk geleitet wird, welches weniger als 5 Fuß von der Öffnung entfernt ist. c. Für ungewöhnliche Feuerungsanlagen in Gewächshäusern, industriellen Anstalten und dergleichen, für welche noch weitere Vorschriften nöthig werden können', ist selbstverständlich die in §. 132 des Polizeistrafgesetzes vorgeschriebene polizeiliche Genehmigung zu erwirken, welche auf den Grund eines Gutachtens der technischen Behörde ertheilt werden wird. §. 12. Bei Anlage von Malzdarren in Bierbrauereien, sowie in ähnlichen Etablissements, insoweit sie dort Platz greifen können, sind folgende Bestimmungen zu beachten: a. Die Feuerung der Malzdarren darf nur in dem Erdgeschoß aus geplättetem oder gepflastertem Boden, nie aber auf dem Gebälkc eines Stockwerkes aufgesetzt werden. b. Die Wände des aufrechten Kanals, welcher die Verbrennungsproducte, sowie die zu erhitzende Lust nach der Darre führt, müssen aus einer mindestens 5 Zoll dicken Backsteinmauer bestehen. c. Da, wo dieser Kanal durch das Gebälke führt, muß letzteres der Art ausgewcchselt werden, daß ringsum ein Zwischenraum von mindestens 5 Zoll verbleibt, welcher mit Backsteinen auszurollen ist. d. Der Einfeuerungsraum ist mit einer starken eisernen Thüre zu versehen. e. Der Rauchkanal unterhalb der Darre ist an einem leicht zugängigen Ort mit einer dicht schließenden Klappe oder einem Schieber zu versehen. f. Bei Lustdarren sind die Oeffnungen zum Eintritt der kalten Lust mittelst Kapseln oder einzusetzender Steine, am besten aber vermittelst Schiebern verschließbar zu machen, um die Lustzuführung zu dem Darreraum absperren zu können. g. Die Röhren zur Erwärmung der Darren müssen einen solchen Querschnitt haben, vaß die Seitenflächen oben scharstantig — in einem spitzen Winkel — zulaufen, damit nicht Malzkeime daraus liegen bleiben können. h. Wenn die Ausputzöffnungen an den durch die Umfangswände der Darre geführten Erwärmungsröhren außerhalb angebracht toerfcen, — was das Zweckmäßigste ist, — so müssen die Röhren an den Enven mit Kapseln verschlossen werden. Werden die Erwärmungsröhren aber innerhalb der Darre mit Ausputzöffnungen versehen, so können riese sowohl an der unteren Fläche, als auch an den Seiten der Röhren angebracht werden. Im letzteren Falle muß jedoch über den Oeffnungen ein dachförmig gebogener Blechstreifen in möglichst spitzem Winkel dergestalt befestigt werden. daß an den Hervorragungen der Thürchen oder Schließen, welche zum Verschließen der Oeffnungen dienen, keine Malzkeime liegen bleiben ‘°3‘Kn-T)ie Verbindungsstellen der Röhren und die Thürchen oder Schieber an den Ausputzöffnungen müssen wohlschließend gemacht sein. „ i. Der Boden des unteren Raumes der Darre muß mit einem Lchmschlag und einer doppelten zur Vermeidung vurch. gehender Fugen sorgfältig im Kreuzvcrband gelegten Backsteinverplättung versehen werden. k. Wenn nichtwas am Zweckmäßigsten ist, die ganze Darre mit einer soliven über Dach gehenden Brandmauer umgeben und überwölbt wird, so ist doch jedenfalls die ganze Darre mit einer wenigstens 5 Zoll dicken Backsteinmauer zu umgeben. In dieser Mauer, sowie überhaupt in der ganzen Darre, mit Ausnahme der Decke, darf fein Holz vorkommen. Unmittelbar über dem Drahtgeflechte muß ein mindestens 10 Zoll hoher Kranz von Hausteinen angebracht werden. Die Decke der Darre wird, wenn sie nicht gewölbt werden kann, zweckmäßig durch ein Stellwerk von Eisen und darauf gelegte Backsteine gebildet. Sollte aber die Decke aus einem Gebälke bestehen, so ist dasselbe mindestens mit einem starken Mörtel- oder Lehmverputze zu versehen. 1. Die Decke soll bei neuen und bei Umänderung bestehender Anlagen nicht unter ( Fuß von dem Drahtgeflechte entfernt sein, damit sie nicht so leicht von der Flamme erreicht werden kann. m. Der Schlot zum Abzug des Dunstes wird am besten von Backsteinen gemauert; wird derselbe aber von Borden angefertigt, so dürfen diese niemals in das Innere der Darre hineinragen. „ , n. Alle Oeffnungen in den Umfangswänden der Darre müssen mit gut schließenden eisernen Thuren versehen sein. o . Das Drahtgeflecht ist auf einen Rost von starken Eisenstäben zu legen und mit Stützen von Esten oder Stein zu versehen. § . 13. Bei der Anlage von Abtritten und Abtrittsgrubcn ist jede mögliche Vorsicht zu gebrauchen, daß kein Unrath auf die nachbarlichen Grundstücke dringen und darauf stehende Gebäude beeinträchtigen kann. Die Abtritte müssen so angelegt werden, vaß sie in Gruben oder sonstige Behälter ausmünden, aus welchen nichts ans die Straße abfließen kann. Die Anlage von Abtritten und Abtrittsgruben unmittelbar an Straßen, wenn sie von diesen nicht durch eine sie verdeckende dichte Einfriedigung abgeschieden sind ist untersagt. Die Mauern der Abtrittsgruben dürfen weder mit eigenen noch mit nachbarlichen Gebäuden zusammenhängen, sondern müssen für sich aufgeführt und von jenen durch eine eingestampfte, wenigstens 5 Zoll starke Lettenlage abgesondert werden. § . 14. Bei allen Reparaturen sollen vorstehende Vorschriften insoweit beobachtet werden, als es die jedesmaligen örtlichen und baulichen Verhältnisse nur irgend gestatten. § . 15. Durch diese Verordnung werden aufgehoben: 1) das Regulativ über Anlage der Schornsteine, mit besonderer Berücksichtigung der engen sogenannten russischen Schornsteine vom 18. August 1837; , 2) das Regulativ über die Anlegung der Feuerungen zur Vermeidung der Feueesgefahr vom 23. Ium 1843; 3) das Regulativ über die Anlegung von Malzdarren in Bierbrauereien zur Verhütung von Fenersgefahr vom 26. November 1853. Darmstadt', den 4. Februar 1857. Großherzogliches Ministerium des Innern. v. D a l w i g k. Zimmermann. Zu Nr. K. G. 2055. Betreffend: Die Wihl der Bezir'srathsmitglieder des Kreises Gießen. Das Großhrrjogliche K r c i s a m 1 Gießen, am 5. Mär; 1857. Gießen // ff 4. Rodheim Mendorf a. d. Lahn 2. Kleinlinden Fellingshausen Crumbach Frankenbach Königsberg Heuchelheim Hermannstein Naunheim Waldgirmes V. Wahldistrict: Reiskirchen Hattenrod Bersrod Beuern Burkhardsfelden Oppenrod XU. Wahldistrict: Lich Ettingshausen Munster Oberbesstngen Niederbessingen an die Groscherzogtichrn Bürgermeistereien des V., VII. und IX. Wahlbezirks. Bei der am 8. December v. I. stattgehabten Bezirksrathssitzung sind nachfolgende Bezirksrathsmitglieder durch gesetzliche „ ix. 2. 3. 1. 2. 2. 5. 3. 3. 3. Loosziehung ausgetreten: „ 1) Bürgermeister Stumpf von Burkhardsfelden, vom V. Wahldistrict gewählt, 2) „ Heller von Lich, „ VII. „ „ 3) „ Reidel von Heuchelheim, 4) „ Wagner von Rodheim, Da dieselben durch Neuwahl ersetzt werden müssen, so fordern wir Sie auf, die Wahl der Gemcindebevollmächtigten nach Maßgabe unseres AuSschrcibens vom 29. Octobcr 1853, Nr. 90 des Anzeigeblattes, zu veranlassen und das vorschriftsmäßige Protokoll darüber binnen 8 Tagen einzuscnden. Nachstehend werden die zu een obengenannten Wahlvistrictcn gehörigen Gemeinden unter Beifügung der Zahl der von jeder zu wählenden Bevollmächtigten angefügt1 3. 2. 2. 5. 3. 1. 10. 3. 1. 2. 2. In Verhinderung des Kreisraths: Pietsch, Regierungs-Assessor. ♦ IX. Wahldistrict Bekanntmachung. Herm. Chr. Bingmann von Lich ist als Unteragent des Hauptagenten C. F. Schwarz in Echzell, Behufs der Beförderung von Auswanderern über Bremen nach Amerika, Namens des Schiffsrheders und Schiffsbefrachters I. H. P. Schröder & Cvmp. in Bremen, concessionirt worden. Gerichtliche und Privat - Bekanntmachungen. Edictattadungen. 527) Joh. Jost Bingel zu Crumbach und Joh. Peter Singel zu Fellingshausen entliehen am 23. Januar 1800 bei dem Kirchenkasten zu Crumbach ein Capital von 80 fl. Letzteres soll abgetragen sein, die desfallsige Obligation kann jedoch, zum Zweck des Löschens im Hypo- thckenbuch, nicht vorgelegt werden. Es werden deshalb alle Diejenigen, welche Ansprüche irgend einer Art an fraglicher Obligation machen zu können glauben, aufgefordert, solche um so gewisser binnen vier Wochen dahier geltend zu machen, als sonst der Eintrag im Hypothekenduch gelöscht werten wird. Gießen, den 5. März 1857. Großherzogliches Stadtgericht Gießen. Muhl, Stadtrichter. 409) Alle Diejenigen, welche Zahlungen an den hiesigen Kaufmann, FranzMans- feldt, über dessen Vermögen ein Schuldenwesen eingeleitet worden ist, zu leisten haben, werden hiermit angewiesen, solche bei Mei- vung doppelter Zahlung nur an den heute bestellten interimistischen Curatvr, Kaufmann Heinrich Ferber, dahier zu machen. Gießen, den 24. Februar 1857. Großherzogliches Stadtgericht Gießen. Muhl, v. Rots mann, Stadtrichter. Stadtger. - Assessor. 416) Jost — Justus — Geßner von Kleinseelheim, geboren zu Allna am 25. November 1786, Sohn des Müllers Johann Geßner und Ehefrau Anna Margaretha, geb. Haustn, seit langen Jahren von seiner Heimath abwesend, dessen dermaliger Aufenthaltsort unbekannt und von dessen Leben oder Tod Kunde überhaupt nicht eingegangen ist, wirv hierdurch aufgefordert, sich innerhalb vier Monaten von heute an dahier zu stellen, widrigenfalls er für todt erklärt und sein bisher unter Cu- ratel verwaltetes Vermögen seiner einzigen noch lebenden Tochter, Elisabeth, Ehefrau des Jost Schneider zu Hermershausen, als nächsten Jntestaterbin ohne Caution ausgeantwortet werden soll. Kirchhain, am 18. Februar 1857. Kurfürstliches Justizamt. Gleim. Besondere Bekanntmachung. 530) Aus hiesigem Pflanzgarten können ungefähr 500 Stück, veredelte Aepfelstämme, ausgezeichnet schön, gegen billigen Preis abgegeben werden. . Albach, am 5. März 1857. Groszherzogliche Bürgermeisterei Albach. Balser. Versteigerungen. Holzvcrstcigknrng im Glesien er Stadtwalde. 541) Montag den 16. März l. I., von Morgens 9 Uhr an, soll in dem hiesigen Stadtwalte nachverzeichnetes Holz öffentlich versteigert werden: 1) im Distrikt Waldhute, Abteilung Hasenhecke und Klingelfluß : 25 Stecken Eichen-Scheidholz, 11'/. » „ Prügelholz, 36'4 „ „ Stockholz, 2100 Wellen „ Reisholz, 2 Stecken Fichten-Stockholz, 1025 Wellen „ Reisholz, 88 Eichen-Stämme von 2187 Cubikf., 53 Fichten-Stangen „ 118 „ 50 Dorn-Wellen; 2) im Distrikt Braukopf, Abtheilung Hundseck: 70'4 Stecken Buchen-Scheidholz, 19'4 n " Prügelholz, 64% „ „ Stockholz, 3000 Wellen „ Reisholz, 6 Stecken Eichen-Scheidholz, 24% „ „ Prügelholz, 34 „ „ Stockholz, 1675 Wellen „ Reisholz, 2 Stecken Fichten-Stockholz, 225 Wellen „ Reisholz, 25 „ weiches „ 103 Eichen-Stämme von 3203 Cubikf., 6 Fichten- „ „ 102 „ 1 Elsbeeren-Stamm „ 13 „ 1 Aspen- „ „ 17 u 10 Fichten-Stangen „ 30 „ Gegen vorschriftsmäßige Bürgschaft wird Zahlungsfrist bis 24. Juni d. I. gestattet. Die Zusammenkunft ist auf der alten Steinbacher Straße, an der HL Schneiße. Die Großherzoglichen Bürgermeistereien der umliegenden Orte werden ersucht, dies in ihren Gemeinden bekannt machen zu lassen. Gießen, am 9. März 1857. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. D. Ebel. die Bedingungen eingesehen werden können, verschlossen abzugeben. Gießen, am 9. März 1857. Der Rechner der Armenkasse: Wittich. Holzversteigerung in der Oberförstern Schiffenberg. 483) Freitag den 13. März wird in der Domanialwald - Abtheilung Rückars nachverzeichnetes Holz versteigert: Scheidh. Stecken Prügelh. Stockh. Reish. Stecken Stecken Wellen Buchen- 3% — 131% 6025 Eichen- 2 1 — 50 Nadel- 118 — 44% 4800 ferner: Stammholz Stück Eubikfuß Buchen- 25 276 Stangenholz Stück Cubikfuß 4 12 Nadel- 63 1014 53 253 Zusammenkunft Morgens 9 Uhr an dem Schiffenberger Feld. — Kredit bis zum 30. Juni d. I. Gießen, am 5. März 1857. Großherzogliche Oberförsterei Schiffenberg. Dr. Draudt. 497) Folgende, dem Kaufunger Stiftsfonds gehörigen Früchte: 1 Malter Walzen, 65 „ Korn und 45 „ Hafer, sollen Donnerstag den 12. d. Mts., Vormittags 10 Uhr, auf dem dahiesigen Rathhause öffentlich versteigert werden. Gießen, den 5. März 1857. C Fuhr, Hofger.- Advocat. 539) Die am 24. Februar abgehaltene Immobilien-Versteigerung hat die gerichtliche Genehmigung nicht erhalten und sollen deshalb solche Donnerstag den 12. März, Nachmittags 2 Uhr, nochmals an den Meistbietenden versteigert werden, mit dem Bemerken, daß Nachgebote nicht mehr angenommen werden und die Genehmigung alsbald ertheilt werden wird. Gießen, den 9. März 1857. Großherzogliches Ortsgericht Gießen. In Auftrag des Vorstehers : C. Weidig, Ortsgerichtsmann. 534) Die Lieferung der zu den Kleidern der im Jahr 1857 confirmirt werdenden armen Kindern erforderlichen Stoffen, bestehend in circa: 40 Ellen schwarzwollenem Tuch, 120 „ schwarzem Orleans, 70 „ Sarsenet, 12 Dutzend Knöpfen, soll auf dem Summissionswege. vergeben werden und werden Lusttragende eingeladen, ihre desfallsigen Gebote bis zum 16. l. Mts. bei dem Unterzeichneten, auf dessen Büreau 526) Samstag den 14. März c., des Morgens 8 Uhr beginnend, soll zu Krofdorf in dem Gasthause zur Krone folgendes Holzmaterial aus dem Königl. Krofdorfer Walde meistbietend versteigert werden, und zwar 1) im Districte Lindenschied: 1 Klftr. Eichen-Nutzholz (Küfnerholz), % „ „ Scheidholz, 3 „ „ Stockholz, 3 „ „ Reiserholz, 19% „ Buchen-Nutzholz (Fclgenholz), 88% „ „ Knüppelholz, 19% „ „ Scheidholz, 48% „ „ Stockholz, 190 „ „ Reiserholz; sodann 2) im Distrikte Gehren: 4% Klftr. Birken-Knüppelholz, 260 „ „ Aspen- und Weiden- Reiserholz, 29 „ Buchen- „ 28 „ Eichen- „ Krofdorf, den 7. März 1857. Der Oberförster: Gümbel. Arbeitsversteigcrun g. 529) Freitag den 27. d. Mts., des Mittags 1 Uhr, ollen auf der unterzeichneten Bürgermeisterei die bei der Herstellung der Ortsstraße vorkommenden Arbeiten, als: Chaussir- und Pflasterarbeit, sowie das Zerschlagen der Decksteine, im Ganzen veranschl. zu 785 fl., öffentlich an die Wenigstnchmendcn versteigert werden. Grüningen, den 4. März 1857. Großherzogliche Bürgermeisterei Grüningen. Köhler. 531) Montag den 16. März, Mittags 12 Uhr, öll auf der Bürgermeisterei zu Naunheim die Reparatur des Pflasters, veranschl. zu 70 fl., wenigstnehmend versteigert werden. Naunheim, den 7. März 1857. Großherherzogliche Bürgermeisterei Naunheim. _______________Rühl.____________ 545) Montag den 16. März, Morgens 10 Uhr, 'ollen in dem hiesigen Gemeindewald, Di- trict Heiligebangert und Dünstberg: 16 Stecken Buchen-Scheidholz, 28% „ „ Prügelholz, 46 % „ „ Stockholz, 3125 Wellen „ Reisholz, 5 Stecken Aspen-Prügelholz, 150 Wellen „ Reisholz, meistbietend versteigert werden. Rodheim, den 9. März 1857. Großherzogliche Bürgermeisterei Rodheim. Wagner. F c i l g e b o t r n e s. 458) Die Hofraithe des A. K. Noll: Flur Nr. □.Rlftr. %x 12 in der Neustadt, an K. Eulcr, %9 2 Miststätte daselbst, ist aus freier Hand, unter sehr günstigen Bedingungen, zu verkaufen und ertheilt nähere Auskunft die Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. D. Ebel. 537) Eine Quantität Buxbaum habe ich in Auftrag korbvollweise billig zu vn- kaufen.______________Heinrich Goß. 13») Holzkohlen können von der hiesigen Gasfabrik, ä 42 fr. per Bütte, incl. Tragen lohn, in's Haus geliefert, bezogen werden. Bestellungen hierauf werden in der Fabrik, sowie auch von dem beauftragten Kohlentrager, entgegengenommen. sHierzu eine Beilage.) Beilage zu Nr. 20 des Anzeigeblattes. Feil geb oten es. 542) Meine Gemüse-, Feld- und Blumen-Sämereien, frisch und ächt, bringe ich in empfehlende Erinnerung. Auch habe" ich noch eine Parthie schöne Obstbäume abzugeben. Christian Georg, Handelsgärtner. 138) Holztheer, welcher sich zum Anstrich von Eisenwerk, Holzwerk, Oeconomiegcräthschaften re. eignet, kann von der hiesigen Gas- fabrik bezogen werden._______________ 528) Ich bin gesonnen, meine auf dem Hamm neben Bäckermeister Balth. Wallenfels gelegene, 71 und 65 ClKlaster haltende Baumstücke, aus freier Hand zu verkaufen. Joh. Balth. Noll. 535) Sämereien bei I. Schaum, Kunst- und Handelsgärtner, vor dem Scltersthor. 540) Meinen am obersten Riegelpfad gelegenen Garten bin ich Willens, auf mehrere Jahre zu verpachten. I. H e I l m o l d ’ s Wittwe. 506) Die diesjährige Graserndte aus meinem Garten ist zu verpachten. Liebhaber hierzu wollen die Pachtbcdingungen bei mir einsclen. Hoffmann, Postsecrctär. ■M“'- । ---- Vermielhunge n. 533) Ein möblirtes Zimmer mit Ca- binct ist zu vermiethen bei Gebrüder Leng. 507) Ein Familicnlogis, aus 5 Stuben und mehreren kleineren Räumen bestehend, ist, mit oder ohne Garten und Stallung, unter sehr annehmbaren Bedingungen, zu vermiethen und kann jeder Zeit bezogen werden. Bei wem? ist bei der Expedition dieses Blattes zu erfahren.__________________ 543) Eine Familicnwohnung ist zu vermiethen und am 1. Juni zu beziehen. Christian Georg. Vermischte Anzeigen. 5'4) Für einen auswärtigen, gebildeten jungen Menschen ist zu Ostern oder Pfingsten in meinem Geschäft eine Lehrstelle offen. Ed. Lind, Conditor. 397) Ein gebildeter, gesetzter junger Schreiner findet als Contre-Maitre eine angenehme Stellung. Näheres bei der Expedition dieses Blattes. 548) Düngemittel der Frankfurter Actien-Gefe tisch ast für landwirthschaftlich - chemische Fabrikate. Gedämpftes Knochenmehl (guanisirtes), in seinem und gröberem Pulver für Getreide rc. re. Sauerer phosphorsauerer Kalk (Superphosphat), für Gemüse, Rüben aller Gattung, Wiesen, Futtergewächsc rc., zur Kopfdüngung des Getreides. Cvncentirter Dünger (künstlicher Guano), für Delgewächse, Tabak, Kartoffeln, Hopfen rc. Conccntrirter Dünger für Weinberge. Peru-Guano, in Original - Verpackung. „ „ mit sauerem phosphorsauerem Kalk gemischt, in feiner Pulverform. Eisenlauge zum Fixiren des Ammoniaks in der Jauche rc. Bestellungen hierauf werden zu den Fabrikpreisen ausgeführt. Emil Pistor. w Post-Dampfschifffahrt zwischen BREMEN S NEW-YORK durch die Bremer Post-Dampfschiffe Hansa und Germania. Die erste Expedition findet statt: Germania am 13. März, Hansa am 8. April. Passagepreise einschließlich vollständiger Beköstigung: Cajüte: für jede Person über 10 Jahren fl. 240. „ „ „ unter 10 „ „ 120. Zwischendeck: fl. 100. „ 80. Säuglinge unter einem Jahre sind frei. Nähere Auskunft ertheilt und zum Abschluß von Ueberfahrts-Verträgen empfiehlt sich bestens: Die Haupt-Agentur Friedberg. Christian Hecht. 550) Freitag den 2 0. März: Concert von Max§»i!isN Wslf- Violinist, und Carl Evertz? Baritonist vom Frankfurter Theater, wozu das Nähere noch bekannt gemacht werden wird. 546) Das Lotz'sche Casino erlaubt sich, Hrn. Georg E ... als Revanche für seine freundliche Einladung ebenfalls auf nächsten Donnerstag zu ’/2 Ohm Bier einzuladen und läßt demselben sogar die Wahl, ob er Frankfurter-, Königs- oder Heyer- Bier vorgesetzt haben will.______________ 547) 30 bis 40 geübte Cigarrenmacher finden dauernde Beschäftigung bei _______ I. G. Appel. 549) Am verflossenen Mittwoch ist eine Serviette gefunden worden. Der Eigen- thümer kann dieselbe gegen Entrichtung der Jnseratgebühren wieder in Empfang nehmen. Bei wem? sagt die Red. d. Bltts. 538) Hiermit ersuche ich alle meine hiesigen und auswärtigen Abnehmer, welche noch bei mir für empfangene Ziegcl-Waaren im Rückstände sind, mich erster Tage zu befriedigen, im anderen Falle ich gerichtlichen Zwang einleiten muß. Für die Folge cre- ditire ich nur ein Vierteljahr, wobei aber ein mir genügender Bürge zu stellen ist. Ausnahmen können jedoch durch Vertrag stattfinden, aber nur schriftlich. L. Keßler. 473) Bei Unterzeichnetem finden 10—12 Pflästerer dauernde Beschäftigung. Georg Kraft Krick, Maurermeister in Biedenkopf. 536) Ein braves Mädchen wird auf das Ziel zu Kinsern gesucht. Eines, das nähen kann, erhält den Vorzug. Ohne gute Zeugnisse braucht man sich nicht zu melden. Näheres bei der Exped. d. Bltts. Anszulcih en. 532) 400 fi. liegen gegen Versicherung von Güterstücken zum Ausleihen bereit. Wo? sagt die Red. d. Bltts. 462) Im Kirchenfond zu Großenbuseck liegen 360 fi. zum Ausleihen bereit. Für den Kirchenvorstand: Ohly, Pfarrer. Fremden-Register vom 5. bis 8. März 1857. I n d e n Gasthäusern. Im Einhorn : Hr. Pelzhold, Stent, v. Straßburg; Hr. Vogel, Gutsbes. a. Schlesien; Hr. Weilmann, Pfarr. v. Leipzig; Hr. Reiß, Affess. v. München; Hr. Eberhardt, Dr. med. v. Hannover; Hr. Winter, Buchh. v. Leipzig; Hr? Stumpf, Arzt v. Bern; Hr. Rester, Gutsbes. v. Basel; «r. Prieger, Ingen, v. Siegen; Hr. Sencker, Gelbgießer v. Hofheim; Hr. KniSpel in. Fr., Schulinsp. ix Worms; Hrn. Forstl. L. Schulz v. Dortmund u. G. Schulz v. Gladenbach; Hrn. Kaust. Oertell v. Berlin, Hefonr v. Darmstadt, Annewein v. Zweibrücken, Homberg v. Remscheidt, Acfmann v. Cöln, Degrau v. Aachen, Ritter v. Bonn, Freund v. Coblenz, Manskopf v. Mannheim, Crinn v. Marburg, Heinecke v. Nordhausen, Hol- hardt u. Ritter v. Mainz, Gräf i). Lauterbach, Hauptmann v. Duisburg, Ihm u. Keßler v. Frankfurt. Im Rappen: Hr. v. Schenck, Gutsbes. «. Hermannsteiu; Hr. Grämlich, Lehr. v. Werthheim; Hrn. Chem. Clauer v. Würzburg u. Walther v. Heidelberg; Hrn. Partie. Dohnaut v. New-York u. Neumeyer v. Amsterdam • Hr. Friederichs, Fabrik, v. Seunefeld; Hr. Bockeus, Refereud. L. Cassel; Hrn. Privat!. Malsch v. Berlin u. Eichhorn v. Cölu; Hrn. Partie. Kniel v. Heidersbach u. Dotter v. Mosbach; Hr. Finck, Maschinenmstr. v. Cassel; Hrn. Reut. Cobden v. London, Knackfuß v. Lyon, Clemens v. Magdeburg, Baron v. Böschingh v. Lemberg u. Freihr. Götze v. Triest; Hrn. Kaust. Zoppenfeld v. Attendorn, Plitt v. Biedenkopf, Sinsheim v. Brüssel, Bromberg v. Bremen, Sachs v. Stettin, Neuburger u. Langsdorf v. Battenberg, Jordan u. Brvckmann v. Frankfurt, Baumann v. Leipzig, Lange v. Neuwied, Riedner v. Selters, Jansen v. Basel, Wolf v. Metz u. Trier v. Wesel. Im Prinz Carl: Hr. Samßmann, Dort. v. Frankfurt; Hr. Allen- dörfer, Seeon, v. Reiskirchen; Hr. Steinfeld, Privatm. v. Ottweiler; Hr. Fehr, Weiuh. v. Würzburg; Hr. Peters, Partie, v. Hamburg; Hr. Gund- lach, Gastw. v. Bruchsal; Hrn. Seeon. Weber v. Hausen u. Heil v. Eschborn; Hr. Martini, Fabrik, v. Stuttgart; Hrn. Reut. Heinzberger v. Paris u. Eder v. Mannheim; Hr. Zieger, Privatm. v. Dortmund; Hr. Bauer, Seeon, v. Selters: Hrn. Kaust. Welcker v. Aschaffenburg, Hameier ix Emmerich, Heger v. Edenkoben, Kohl v. Frankfurt, Zimmermann v. Halle, Hannehofer v. Mannheim u. Kahle v. Mainz. Im Darmstädter Haus: Hr. Reumann, Reisend, v. Berstadt; Hrn. Kaust. Zaus v. Halberstadt, Kuhn v. Marburg u. Birchner v. Nauheim; Hrn. Seeon. Hensel v. Biebrich u. Welzer v. Allendorf; Hr. Simmer, Handelsm. ». Villingen. Im deutschen Hos : Hr. Müller, Rechn, v. Niederbessingen; Jungfer Dahl v. Schornsheim. Im Stern : Hr. Brandes, Schausp. ». Berlin; Hr. Thiers, Spedit. v. Daubhausen. In der Sonne : Fr. Delbert v. Rabertshausen; Hrn. Fuhrt.. Schneider v. Bicken u. Bergmann v. Offenbach; Hr. Melzer m. 5 Cons., Musik, v. Fulda. In der Rose : Hrn. Handelst. Ernst u. Wagner v. Vadenrod u. Heil v. Romerts. In den Privathäuscrn. Bei Wittwe Loos: Fr. Löber v. Oberramstadt. — Bei Fr. Hofger.- Rath v. Grolmau: Fr. v. Grolman v. Eudorf. — Bei Hrn. Ph. Stein: Ftäul. Läufer v. Niederweidbach. — Bei Hrn. Stud. Dupuis : Hr. Dupuis, Dr. med. v. Mainz. — Bei Hrn. Chr. Löber im Pfau: Hr. Karbela, Lehr. v. Rüdingshausen. — Bei Hrn. Schneidermstr. C. Petri: Hr. Petri, Barb. v. Mainz. Geld-Cours vom 9. März 1857. Pistolen .... st. 9. 39z-40s Engl. Sovereigns ff. 11. 40-44 ditto Preußische „ 9. 56s-57s Preuß. Thaler . U -- -- Holl. st. 10 Stücke „ 9. 47s-48 s 5 Franken-Thlr. „ 2. 20-' Ducaten .... „ 5. 32-33 Pr. Cass.-Scheine „ 1. 45’4 20 Frankeustücke „ 9. 20-21 Dollars in Gold Tage- und Handbuchs-Formularien sind vorräthig und zu haben in der G. D. Weühl'schen Univ.-Buch- und Steindruckerei, Canzlciberg, Lit. B. Nr. 1. Frucht- und Mehlpreise von nachbenannten Städten und Fruchtmärkten. Gießen : Außerdem wurden noch 4s Malter Erbse» im Mittelpreis zu 10 st. verkauft. Ort und Datum. Warzen. Korn. Gerste. Hafer. Kartoffeln. Auf- g-- fahren Mltr. Verkauft Mltr. Mittelpreis vom Malter. Auf- gc-' fahren Mltr. Verkauft Mltr. Mittelpreis vom Malter. Auf- ge- fahreu Mltr. Verkauft Mltr. Mittelpreis vom Malter. Ausgefahren Mltr. Verkauft Mltr. Mittelpreis vom Malter. Aufgefahren Mltr. Verkauft. Mltr. Mittelpreis vom Malter. Pf. st. fr. Pf. ff. kr. Pf. st. kr. Pf. st. kr. Pf. JL kr. Gießen, 6. März Butzbach, — „ Grünberg, 7. „ Friedberg, — „ Mainz, 6. „ 89 140i 66 200 — '200 140’ 200 — ;200 356 |200 13 12 13 16 50 54 24 40 11 40 123 180 180 180 180 180 9 9 10 55 58 16 26 s 38f 23 38| 116 160 160 160 160 160 8 8 23 58 16 40 67 38 67 75 120 120 120 120 120 5 4 5 15 E 45 16 26« 12 26- 200 200 200 200 200 3 3 3 54 58 28 Druck und Verlag der G. D. Brühl'schen Universitäts-Buch- und Steindruckerei.