gestor- I, Bürger gestorben stoth aus . Februar. er, Tag- irben den Bolf, de» , Kreises 6 T. g-- istein, bei und Slif- rau, gebo- gestorben alena Zeh, >, Friedrich meidet, ast ebruar. en Woche Hr. Stein- gen. «, Schaust. cfer ». Nie- Georg ». ibach, Jaidc t.-Eimiehm. läget, Färb. Bei Hr». ch. Kirchern, p's Wittwe: ul. Otto v. rann, Ober- i. Rübsamen g. Worin». 1. 40-44 2. 20-| 1. 45-1 Alyeigeblstt für die Stadt und den Kreis Gießen. Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwoch« und Samstag«. — Preis des Jahrgang« für Einheimische 1 fl. 30 fr., für Auswärtige, incl. Postaufschlags, 1 fl. 53 ft. — Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. In Gießen bei der Erpedition (Eanzlciberg Lit. B. Nr. 1). — EinrückungSgebühr für die gespaltene Zeile oder deren Raum 2 fr. Anzeigen au« verschiedenen Schriften die gespaltene Zeile 3 fr. — Annoncen in Tabellenfotm werden doppelt berechnet. JV». 18 Mittwoch den M. März 1837. Polizertaren für den Kreis Gießen, und zwar: 1. für die Provinzialhauptstadt Gießen: F l e i s ch t a r e. Ochsenfleisch . . . Kuhfleisch.......... Rindfleisch Kalbfleisch Schweinefleisch Hammelfleisch Leberwurst Bratwurst Schwartenmagen Blutwurst geräucherter Speck Schinken . ........ Dörrfleisch ........ per Pfund ff ff ff ff ff ff ff ' ff ff ff ff ff ff ff ff ff ff ff ff ff ff ff ff ff ff ff fr. 15 12 11 8 16' 12 Iti 20 24 18 32 24 22 per Pfund Rindsfett „ „ Nierenfett..... „ „ Schweineschmalz „ desgleichen ausgelassenes „ „ Pfund 2 / ordinäres s 4 s Brod aus ) '% 2/ gemischtes s 7, 4s Brod aus # V$ Loth Quint. 4 3 Wasserwcck 3 3 Milch brod Brodtare. Gerste- und ) < . Korn-Mehl s ^stehend Waizen- unb , „ , . Korn - Mehl s bestehend 1 1 fr. 20 24 28 28 fr. 64 13 7i 14i 2. Für dir andern Städte und Orte des Kreises ist der Laib Brod und das Pfund Fleisch um 2 Heller billiger. Anmerkung: Bci einer Quantität Fleisch von 10 Pfund dürfen im steigenden und fallenden Berhältniß nicht mehr als l1/, Pfund Zugabe befindlich sein. ' 3 Amtlicher T h e i l. Verordnung, baupolizeiliche Bestimmungen in Bezug auf Hauptändernngen von an Straßen stehenden Gebäuden betr. Nach Art. 132 des Polizeistrafgesetzes vom 30. October 1855 ist zu jeder Hauptändcrung an einem bereits bestehenden Gebäude an dessen äußerer, nach der Straße gehenden Seite die Genehmigung der Polizcivcrwaltungsbehörde erforderlich, bevor diese Aendcrung vorgenommcn werden darf. Mit Bezug hierauf wird mit Allerhöchster Ermächtigung hiermit Folgendes verordnet: §. 1. Zu einer Hauptänderung an der äußeren, nach der Straße gehenden, Seite der Gebäude im Sinne des Art. 132 des Polizeistrafgcsetzes gehört überhaupt jede Veränderung in der Construction der nach der Straße gehenden Seite des Gebäudes. §• 2. Ebenso ist als eine Hauptänderung von Gebäuden, zu welcher vorher die Genehmigung der Polizeiverwaltungsbehörde einzuholen ist, zu betrachten: die Erneuerung und das Unterfangen (Unterfahren) der Fundamente, das Unterschwcllcn der Gebäude auf der ganzen Straßenseite oder einem Theile derselben, sowie die Erneuerung oder Abänderung einzelner Theile der nach der Straße gehenden Umfangswände, insofern sämmtliche hier genannten Ausführungen von solchem Umfange oder von solcher Bedeutung sind, daß , bei ordnungsmäßigem Verfahren, hierzu Absprießungcn erforderlich werden. 3. Nach §. 1 gegenwärtiger Verordnung ist namentlich jede Vergrößerung von Gebäuden durch deren Verlängerung oder Verbreiterung längs der Straße, durch Heben und Untermauern, durch das Aufführen einer oder mehrerer Etagen, eines Kniestockes, Qachstockes oder von sogenannten Mansarden oder Zwerchhäusern, und jede Verkleinerung von Gebäuden durch Verminderung ihrer Länge oder Breite an der Straße, durch Abbruch von einzelnen Theilcn, Stockwerken oder Mansarden, sowie auch die Anbringung eines neuen oder die Abänderung eines bestehenden Dachstuhles als eine Hauptänderung zu betrachten, zu welcher Genehmigung der Polizeiverwaltungsbehörde erforderlich i|t. Die Bauherrn sowohl, als auch die ausführenden Bauhandwerker haben sich hiernach zu bemessen. Darmstadt, den 2. Februar 1857. Großherzogliches Ministerium des Innern. v. D a l w i g k. Zimmermann. a. b. c. d. Gewöhnliche Heerd- und Kesselanlagen in Wohnhäusern dürfen nur dann auf Gebälke aufgesetzt werden, wenn diese, soweit die Anlage reicht, durch ein steinernes Fundament gedeckt sind. Letzteres soll wenigstens aus 2—3 Schichten von satt und mit abwechselnden Fugen vermauerten Backsteinen oder Platten bestehen, je nach der Größe der Feuerung. Ber Heerde», deren untere Seite von dem Boden wenigstens 5 Zoll frei absteht, genügt eine einfache Plättung von Stein oder Ct|cn. Größere Feuerungsanlagen in den oberen Stockwerken eines Gebäudes müssen auf soliden Pfeilern oder Gewölben ruhen, welche von den Fundamenten aus aufzuführen sind. Die Grunvebene solcher Unterstützungsmauern muß an den Gebalten nach allen Seiten hin 15 Zoll größer sein, als die Grundebene der darauf ruhenden Feuerungen.. Das Holzwerk ist in den Wänden bei gewöhnlichen Feuerungsanlagen auf eine horizontale Entfernung von 2 ^uß, bei größeren auf eine solche von 5 Fuß, von den Wänden des Feucrungsraums an gerechnet, wcgzulassen. Bei StubenoM ist obige Entfernung von 2 Fuß ebenfalls thunlichst einzuhalten. Auf dieselben Entfernungen ist die, die Feuerungsantage, mit Ausnahme der Stubenöfen, umgebende Bodenfläche mit Steinplatten oder Eisen von entsprechender Dicke zu belegen.— Wo die Schwellen der Fachwerkswände wenigstens 15 Zolle und die Pfetten derselben wenigstens 50 Zolle von dem nächsten Puncte des eigentlichen Feuerraums einer gewöhnlichen Feuerungsanlage in Wohngebäuden abstehen, können solche zedoch in Verordnung, die von den Bauhandwerkern zu beobachtenden technischen Vorschriften betreffend. Unter Bezugnahme auf Art. 136 des Polizeistrafgesetzes vom 30. October 1855 wird, mit Allerhöchster Ermächtigung, wegen der von den Bauhandwerkern bei einem Neubau oder einer Reparatur zu beobachtenden technischen Vorschriften hiermck verordnet: §. 1. Insoweit für einzelne Orte die Aufführung der Umfangswände der Gebäude ganz oder theilweise von Stein vorgeschrieben ist, muß hiernach verfahren, außerdem aber wenigstens überall der Sockel von Wohngebäuden bis mindestens 20 Zolle und Sün Oeconomiegcbäuven bis mindestens 15 Zolle über den höchsten Punkt des Bodens von Steinen aufgeführt werden. Wo Brandmauern vorgeschrieben sind, müssen sie von Bruch-, Back- oder Lchmstcinen erbaut werden, ohne daß Holz in solche eingelegt oder eingemauert werden darf, wodurch deren vorschriftsmäßige Stärke an irgend einer Stelle vermindert würde. Brandmauern von Bruchsteinen müssen unter Dach wenigstens 20 Zolle, von Back- oder Lehmsteinen einen und einen halben Stein stark sein, und bei mehr'als ein Stock Höhe nach unten verhältnißmäßige, für jedes Stockwerk wenigstens 3 Zolle starke Zusätze in der Dicke erhalten. 2. In Brandmauern dürfen keine Licht-, Thür- oder andere Öeffnungen angebracht werden. Ebenso ist deren Schwächung durch Wandschränke, Nischen und weite Schornsteine, bis unter die oben bestimmte Stärke untersagt. Die Anlegung von engen, zu gewöhnlichen, d. h. den in Wohngebäuden gewöhnlich vorkommenden Feuerungen gehörigen Schornsteinen, welche nicht mit Lehmsteinen aufgeführt sind, in Brandmauern ist zwar gestattet, doch muß neben denselben nach außen eine Wandstärke von mindestens 10 Zollen verbleiben. Für größere Feuerungen ist besondere polizeiliche Bestimmung über die Wandstärke einzuholen. ~ Die Brandmauern müssen 15 bis 20 Zolle über das Dach reichen und die hölzernen Dach- und andere Gesimse vollständig durchschneiden. Sie sind über Dach von Bruchsteinen mindestens 17 Zolle und von Backsteinen einen und einen halben Stein stark aufzuführen. Lehmsteine sind zur Aufführung der Brandmauern über Dach auch dann nicht anzuwenden, wenn die ganze übrige Mauer aus diesem Material besteht. , Bei gemeinschaftlichen Brandmauern müssen darin anzulegcnde enge Schornsteine mindestens 5 Zolle von der Grenze entfernt v & 3. An hölzernen Gebäuden dürfen die Schwellen nicht eher gelegt werden, als bis die Fundamente und Sockelmauern in ihrer vollständigen Höhe aufgemauert worden sind. Auch dürfen die^Eckpfosten solcher Gebäude nicht unmittelbar auf Vie Mauer, sondern nur auf die an den Ecken in - und übereinander verbundenen Schwellen gesetzt werden. Dix Mauerlatten dürfen mit ihrer Breite nirgends in die Mauer des oberen Stocks einspringen, beziehungsweise eingemauert werden weshalb die Mauern die geeigneten Absätze für das Auflager der Mauerlatten erhalten müssen. Deckhölzer über Thor-, Thür- und Fensteröffnungen, auf welchen Mauerwerk ruht, sollen mit Entlastungsbogen von genügender stärke übere steinernen Mauern müssen von der erforderlichen Stärke sein, welche sich in den verschiedenen Stockwerken nach der Rabl und Höhe der Letzteren und nach der Beschaffenheit des zu verwendenden Materials richtet. §. 5. Alle vor der Mauerfläche vortretenden Theile, wie z. B. Gurtgesimse, Verdachungen der Fenster und -rhuren, 8cnsla- bänke re., dürfen nicht von Gpps hergestellt werden. . .. . . 6. Auf Schieferdächer sind Dachhakcn in angemessenen Entfernungen, beiläufig zwei Stuck aus die Quadrakklafter L.aa)- iläLe, vollkommen fest änzubringen. m . H 7. Bei der Anlage von Feuerungen in der Nähe von Holztheilen der Gebäude sind zur Vermeidung von Feuersgefahr fvlaende Vorschriften zu beachten: . r , In der Nähe der Feuerungen sind Pfosten, Riegel und sonstiges Holzwerk aus den Wanden wegzulassen und diese als Brandmauern, und zwar auf .die bei d bestimmte Entfernung gut fundamentirt aufzuführen. Die Brandmauern, an welche Heerde, Kessel, Kasserolen, Backöfen, Destillirvfen rc. unmittelbar gesetzt werden, müssen, mit Ausnahme des am Ende von d bemerkten Falles, der ganzen Stockhöhc nach aus festen Steinen bestehen und bei neuen größeren Feuerungsanlagen, wie Brandweinbrcnnereicn rc., eine Stärke von wenigstens 15 Zollen, bei den in gewöhnlichen Wohn- und Wlrthschastsgebauden vorkommcnden Fcucrungsanlagen aber, wenigstens soweit eine solche Anlage reicht, eine Stärke von wenigstens 10 Zollen den Wänden verbleiben, vorbehaltlich jedoch der Befolgung der Bestimmungen übe: die Auswechselung der Gehölze bei , Schornsteinen §. Ile. Die Polizeibehörde kann auf Grund eines technischen Gutachtens die Entfernung der Pfetten und Schwellen auf eine größere Weite bestimmen. — Fachwände können bei gewöhnlichen Feuerungen ganz burchgeführt werden, wenn vor ihnen aus die ganze Höhe der Stockwerke Brandmauern von wenigstens 10 Zoll Stärke errichtet und bei der Anlage der Schornsteine ebenfalls die erwähnten Bestimmungen des §. Ile. befolgt werden. Brandmauern für gewöhnliche Feuerungen können, insoweit sie nicht als Stütze für Schornsteine dienen, oder Theile derselben bilden, von Lehmsteinen errichtet werden. An den Stellen, wo sie die eben genannten Zwecke mit erfüllen, sind sie jedoch aus den für Schornsteine bestimmten Materialien herzustellen. e. Alle Feuer- und Schüröffnungen sind mit metallenen Thüren und die Schornsteine von größeren Feuerungen mit Schiebern oder Klappen von Eisen zu der Absperrung des Zuges zu versehen. f. Die Thüren der Vorkamine oder Einhcizplätze müssen entweder ganz von Eisen gefertigt, oder wenn sie von Holz sind, auf der inneren Seite durchaus mit starkem Eisenblech beschlagen werden. Die Böden der Vorkamine dagegen müssen stets von Stein sein. g. Wo Rohre von Oefen oder anderen gewöhnlichen Feuerungen durch Holzwände oder Gebälke geführt werden müssen, muß aus diesen alles Holzwerk auf wenigstens 10 Zolle um das Rohr entfernt und der Zwischenraum ausgemauert oder ausgerollt werden. Sollte ein ähnlicher Fall bei größeren Feuerungen Vorkommen, so hat die Polizeibehörde auf den Grund eines technischen Gutachtens die geeigneten Bestimmungen zu treffen. Die Ofenrohre müssen wenigstens 10 Zoll unterhalb der Wandpfetten, Maucrlatten oder Gebälke in die Schornsteine einmünden und dürfen nicht näher als 7 Zoll frei an Holzwerk hingeführt werden. h. Die Klappen in den Rauchröhren von bewohnten Räumen müssen so eingerichtet werden, daß damit der Zug nicht vollständig abgeschlossen werden kann. (Fortsetzung folgt.) Bekanntmachun g. Aus dem Regierungsblatt Nr. 6 ist durch die Großherzoglichen Bürgermeistereien zu publiciren: Verordnung, baupolizeiliche Bestimmungen in Bezug auf Hauptänderungen von an Straßen stehenden Gebäuden betreffend. Verordnung, die von Bauhandwerkern zu beobachtenden technischen Vorschriften betreffend. B e k a n n t m a ch u n g. Durch Verfügung Großherzoglichcn Ministeriums des Innern vom 2. d. M., zu Nr. M. d. I. 1547, ist der Beschluß des Bezirksraths, wonach für den Kreis Aisfeld zwei Bezirksbauaufseher mit einem jährlichen Gehalt von 300 fl., unter Ausschluß jeglichen Diätcnbczugs, angestcllt werden sollen, genehmigt worden. Indem man bemerkt, daß vorzugsweise solche Personen Berücksichtigung finden, die mindestens die Prüfung als Geometer HL Classe bestanden und außerdem ihre Qualification im Wiesenbau Nachweisen werden, fordert man etwaige Bewerber um diese Stelle auf, sich längstens bis zum 25. März l. I., unter Vorlage ihrer Zeugnisse, bei der unterzeichneten Behörde zu melden. Alsfeld, den 18. Februar 1857. Großherzogliches. Krcisamt Alsfeld. (gez.) Frölich. Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen. Edirtällüdnngen. 459) Dem unbekannt wo abwesenden Philipp Schneider von Beuern wird eröffnet, daß auf seine dem Heinrich Otto von Beuern verunterpfänvcten und auf Vierhundert Achtzig sechs Gulden taxirten Immobilien bet der öffentlichen Versteigerung vom 29. November vorigen Jahres/Dreihundert Vierzig fünf Gulden geboten worden seien. Es wird demselben aufgegeben, binnen sechs Wochen einen besseren Käufer beizubringen, widrigenfalls die Immobilien nochmals versteigert werden sollen und der Zuschlag alsdann, ohne Rücksicht auf das Taratum, dem Meistgcbote ertheilt würde. Alle weiteren in seiner Rechtssache mit Heinrich Otto erforderlichen Verfügungen, sollen ihm lediglich durch Anschlag an die Gcrichts- thüre bekannt gemacht werden, wenn er sich nicht zur Betreibung derselben in Selbstperson oder durch einen Bevollmächtigten Vinnen obiger Frist einfindet. Gießen, den 2. März 1857. Großherzogliches Landgericht Gießen Ploch. 409) Alle Diejenigen, welche Zahlungen an den hiesigen Kaufmann, Franz M a n s- feldt, über dessen Vermögen ein Schnlden- wesen eingeleiM worden ist, zu leisten haben, werden hiermit angewiesen, solche bei Meldung doppelter Zahlung nur an den heute bestellten interimistischen Curator, Kaufmann Heinrich Ferber, dahier zu machen. Gießen, den 24. Februar 1857. Großherzogliches Stadtgericht Gießen. Muhl, v. R o t s m a n n, Stadtrichter. Stadtgcr.-Assessor. 477) In dem Lingelheim'schen Debit- Wesen sind ungefähr 1400 fl. als Masseerlös deponirt, ohne daß, da die hauptsächlichsten Acten verloren gegangen sind, die Bezugsberechtigten ermittelt werden konnten. Es werden darum alle Diejenigen, welche Ansprüche daran bilden zu können glauben, aufgefordert, solche sogewiß binnen 3 Monaten, vom ersten Erscheinen dieser Bekanntmachung an, bei'm unterzeichneten Landgerichte an- und auszuführen, als sonst der vorhandene Masseerlös als herrenloses Gut dem Großherzoglichen Fiscus überwiesen werden soll. Hungen, den 19. Fcbr. 1857. Großherzogliches Landgericht Hungen. Hensler, Langsdorfs, Landrichter. Landger. - Assessor. 416) Jost — Justus — Geßner von Kleinseelheim, geboren zu Allna am 25. November 1786, Sohn des Müllers Johann Geßner und Ehefrau Anna Margaretha, geb. Hausin, seit langen Jahren von seiner Heimath abwesend, dessen dermaliger Aufenthaltsort unbekannt und von dessen Leben oder Tod Kunde überhaupt nicht eingegangen ist, wird hierdurch aufgefordert, sich innerhalb vier Monaten von heute an dahier zu stellen, widrigenfalls er für todt erklärt und sein bisher unter Cu- ratel verwaltetes Vermögen seiner einzigen noch lebenden Tochter, Elisabeth, Ehefrau des Jost Schneider zu Hermershausen, als nächsten Jntestaterbin ohne Kaution ausgeantwortet werden soll. Kirchhain, am 18. Februar 1857. Kurfürstliches Justizamt. Gleim. Versteigerungen. 411) Dienstag den 10. März, Nachmittags 2 Uhr, sollen auf dahiesigem Rathhause nachver- zeichnete Immobilien, zum Nachlaß des verstorbenen Philipp Bach gehörend, als: Flur Nr. □Älftr. % 6 Hofraithe in der Sonne, an K. Chr. Gebhardt, 17/ 148 Garten in der Scheppeck, 1. Klasse, an Chr. Helm, unter den alsdann bekannt gemacht werdenden Bedingungen öffentlich meistbietend versteigert werden. Gießen, den 24. Februar 1857. Großherzogliches Ortsgericht Gießen. ______________D. Ebel__________ Main-Weser Eisenbahn. Scction Gießen. 460) Die zur Anlage eines VerbindungS- Weges des Bahnhofs mit dem Lahnhafen dahier erforderlichen Erd- und Chaussir- arbeiten, veranschlagt zu 346 fl. 34 fr., sowie die Lieferung von 11 Cubikklafter Chaussirsteinen hierzu, sollen Montag den 9. März d. I., des Vormittags um 10 Uhr, auf dem Sectionsbüreau, woselbst Voranschlag und AccordSbedingungen zur Einsicht offen gelegt sind, durch öffentliche Versteigerung in Accord gegeben werden. Gießen, den 28. Februar 1857. Der Großherzogliche Sections - Ingenieur der Section Gießen: Eickemeyer.___________ Die Versteigerung verschiedener Gegenstände bei der Stadt Gießen. 442) Mittwoch den 4. März l. I., Nachmittags 3 Uhr, sollen verschiedene, zur früheren Beleuchtungsanstalt gehörig gewesene Gegenstände, als: gußeiserne Kandelaber, Laternenlichter mit messingenen Spiegeln, Leitern rc., auf dem hiesigen Rathhause an den Meistbietenden versteigert werden. Gießen, den 27. Februar 1857. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. D. Ebel. Brenn- und Lauholz-Versteigerung in den Großherzoglichcn Domanialwaldungen der Obcrförsterei Niederweidbach, Forsts Biedenkopf. 469) Nachstehend verzeichnete Holzsortimente in dem District Thalberg sollen an den Meistbietenden versteigert werden: 1) Dienstag den 17. März d. I., Vormittags 9 Uhr, 14 Stecken Buchen- und 28'/, Stecken Eichen-Scheidholz, 3 Stecken Buchen- und 363/4 Stecken Eichen-Prügelholz, 5'/, Stecken Buchen- und 48% Stecken Eichen-Stockholl, 32 Stecken Buchen- und 268 Stecken Eichen- Reisholz und 12 Stecken Dorn-Reisholz; 2) Mittwoch den 18. März d. I., Vormittags 9 Uhr, 147 Klötze Eichen-Bauholz, --- 6424 Cu- bikfuß. Die Zusammenkunft findet in dem Holzschlag, in der vorbemcrkten Stunde, statt. Roßbach, am 28. Februar 1857. Großherzogliche Oberförsterei Niekerwcidbach. E ck st o r m. Main-Weser-Eisenbahn. Section Gießen. 461) Montag den 9. März d. I., des Vormittags um 9 Uhr, sollen auf dem Sectionsbüreau die zum Abschluß des Perrons im Bahnhofe dahier erforderlichen Arbeiten durch öffentliche Versteigerung in Accord gegeben werden, als: Schlosserarbeit, vcranschl. zu 288 fl. 12 kr. Weißbinderarbeit, „ „ 20 „ 17 „ und liegen Plan, Voranschlag und Accords- bevingungen auf genanntem Büreau zur Einsicht offen. Gießen, den 28. Februar 1857. Der Großherzogliche Sections - Ingenieur der Section Gießen: Eickemeyer. Hvlzvcrstcigerung im Mainzlarer Gcmeindcwald. 464) Donnerstag den 12. März l. I., von Morgens 9 Uhr an, sollen in dem hiesigen Gemeindewald, Di- strict Hcckenstrauch, Zipfen, Steinrück und Schabenberg, nachverzeichnetes Bau-, Werk- und Brennholz versteigert werden, als: 163 Stämme Eichen-Bau-, Werk- und Nutzholz von 10 bis 50 Fuß Länge und 6 bis 17 Zoll Durchmesser, zusammen 3536 Cubikfuß, 44 Eichcn-Stangen von 84 Cubikfuß, 12 Buchcn-Stämme „ 54 „ 9 Kiefern- „ „ 93 „ 139 „ Stangen „292 sodann: Freitag den 13. März l. I., von Morgens 9 Uhr an, 124 Stecken Buchen-Scheidholz, 68% „ Eichen- „ 15% „ Buchen-Prügelholz, 60% „ Eichen- „ 40 * „ Buchen-Stockholz, 60% „ Eichen- „ 7 „ Kiefern-Prügelholz, 2 „ „ Stockholz, 4650 Wellen Buchen-Reisholz, 3325 „ Eichen- „ 475 „ Kiefern- „ Gegen vorschriftsmäßige Bürgschaft wird Zahlungsfrist bis zum 1. November d. I. gestattet. Die Zusammenkunft ist am Waldcingange, an der Straße nach Trais. Mainzlar, den 28. Februar 1857. Großherzogliche Bürgermeisterei Mainzlar. Vogel. Holzversteigerung. 466) Montag den 9. März c., Morgens um 9 Uhr, sollen folgende Holzsortimente in dem Ge- meindewald von Wismar versteigert werden: 34 Eichen-Baustämme von verschiedener Länge und Stärke, im Ganzen 3287 Cubikfuß, und 8% Klafter Eichcn-Klobenholz. Salzböden, den 25. Februar 1857. Der Bürgermeister: Wagner. Holzversteigerung. 465) Künftigen Montag, den 9. März, soll im Hattenröder Gemeindewald nachstehendes Holz meistbietend versteigert wer- den, als: 101 % Stecken Buchen-Scheidholz, 31% „ „ u. Eichcn-Prügelh., 89 „ „ „ „ Stockholz, 6700 Wellen „ „ „ Reisholz, ferner sämmtliches Bau-, Werk- und Nutzholz, welches zum Bauen und für Wagner geeignet ist. Der Anfang ist des Morgens um 9 Uhr, in der Lehmkaute am neuen Vicinalweg nach Lich. Hattenrod, den 27. Februar 1857. Großherzogliche Bürgermeisterei Hattenrod. M e n g e I. Holzversteigcrung. 478) Montag den 9. März, des Mittags 12 Uhr, sollen in dem hiesigen Gemeindewald, Di- striet Wehrholz und Mausberg: 21 Stück Eichen-Bau- und Werkholz- Stämme von 10 bis 50 Fuß Länge und 9 bis 35 Zoll Durchmesser, meistbietend versteigert werden. Ruttershausen, den 2. März 1857. Großherzogliche Bürgermeisterei Ruttershausen. Kl i nk el. Z a g d v e r p a ch t u u g. 410) Freitag den 6. März l. I., Nachmittags von 1 Uhr an, soll die hiesige Gemeindejagd, deren Pachtzeit am 1. September d. I. zu Ende geht, aus weitere drei Jahre verpachtet werden. Pachtliebhaber werden hiermit höflichst ein- geladen. Crumbach, am 24. Februar 1857. Großherzogliche Bürgermeisterei Crumbach. Wagner.______ , 440) Donnerstag den 5. März, Mittags 1 Uhr, lasse ich in meiner Behausung 2 Wagen mit Zugehör, Eggen, Pflüge, nebst noch mehreren Oeconomie - Geräthschaften, ferner mehrere Fuder Korn-, Waizen-, Gerste- und Erbsenstroh und einen großen Haufen guten Kuhmist, öffentlich meistbietend versteigern. Friedrich Noll. 458) Flur 9lr. 77. jter: 3- März, nach- •t wer« mgelh., ockholz, isholz, : gecig« 9 Uhr, inalweg 57. ttenrod. S- ld, Di- ierkholz- ch Länge ncsscr, 57. isterei 1- ' f Pacht- >de geht, werden, ichst ein- 57. rumbach. ? Wagen lebst noch n, ferner lrste- und fen guten steigern. Noll. Beilage zu Nr. 18 des Anzeigeblattes 139) können von der hiesigen Gasfabrik, 452) e Auskunft ertheilt bereitwilligst: *** “'«säUMO» o..'— I. Lauckert s Ä>mw.. 1917) Ein Logis, bestehend aus 4 heiz- baren Zimmern, Kammern, Küche, Keller re., ist bei Lackir.r Loos zu vermiethen und sogleich zu beziehen. 382) Ein auf dem Seltersberg gelegener , circa einen neuen Morgen haltender, Garten ist zu verkaufen und das Nähere bei mir zu erfahren. C. Georg, Gärtner. 424) Im Hessischen Hof sind gute Kartoffeln zu verkaufen; auch ist daselbst ein schön gewölbter Keller zu vermiethen. ä 42 fr. per Bütte, incl. Tragen lohn, in's Haus geliefert, bezogen werden. Bestellungen hieraus wer- vm in der Fabrif, fowie auch vou dem beauftragten Kohlentrüger, entgegengenommen.________ Alle Gattungen von frischen FeilgeboteneS. 458) Die Hofraithe des A. K> Noll: ’y 9lr' D''i2r'in der Neustadt, an K. Euler, ,/ 2 Miststätte daselbst, ist aus freier Hand, unter sehr günstigen^ Bedingungen, zu verkaufen und ertheilt nähere Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. D. Ebel.___________ 475) Mein in der frequentesten Lage der Marktstraße gelegenes HauS beabsichtige Ich ,u ~T" < < I 395) Zwei nebeneinander liegende Grab- vmf2rtlhl£tt stücke, auf dem sog. Sandselc, zusammen circa % Morgen haltend, sind zu verkaufen, nnn hieFtaeit Gasfabrik, Näheres bei der Erped. d. BlttS. Vermischte Anzeigen. 471) Die Mitglieder der Gesellschaft .Harmonie" werden hierdurch auf Montag den 9. März, Abends 8 Uhr, ru einer Generalversammlung bei Wirth Louis Lony eingeladen. Zweck derselben : Rechnungsablage und Wahl neuer Ausschuß. Mitglieder. ________Der Vorstand. 470) Es wird eine alte Glasthüre zu kaufen gesucht. Von wem? sagt die Red. dieses Blattes. 397) Ein gebildeter, gesetzter junger Schreiner findet als Contrc-Maitre eme angenehme Stellung. Näheres bet der Expe- dition dieses Blattes.__ uts ä 'S T/y ä A ) Geld-CourS vom 2. März 1857. 11. 40-14 ft. fl. G-rste. Mittelpreis Ver^ Ort und Datum. Pst fl. fl. >kr. Mltr. Er. 3 5| 3 18 27. 18 3 4 58 48 53 28. 3 29 27, 10 fl. verkauft. Druck und Verlag der G. D. Brühl'schcn Universitäts-Buch- und Steindruckerei. von nachbenannten Städten und Fruchtmärkten. - und vorn Malter. Gießen, Butzbach, Grünberg, Friedberg, Mainz, Mittelpreis vom Malter. Engi. Sovereigns Preuß. Thaler . 5 Franken-Thlr. Pr. Caff -Scheine Dollars in Gold 57 371 Pistolen .... ditto Preußische Holl. fl. 10 Stücke Ducaten . . . • 20 Frankenstücke Verkauft Verkauft. Mltr. 200 200 >00 200 200 Abgefahren Mltr. 9. 39J-40J 9. 55-56 9. 46-47 5. 32-33 9. 19J-20’ 17 i 37! Cölu, Eipen v. Wesel u. Hermann v. Mannheim. Conbit. v. Wetzlar; Hr. Schulz, Contr. f; Hr. Spich, Branmstr. v. _; * Hr. Behn , Lederfabrik, v. Maschin. v. Breslau; Hrn. Kaust. Hilpert v. A u s? u l r i h e n. 462) Im Kirchenfond zu Großenbuftck liegen 360 fl. zum Ausleihen bereit. Für den Kirchenvorstand: Ohly, Pfarrer. 2. 20-‘ 1. 45-} 408) Strohhüte werden gewaschen und erhalten die neueste Fciyon bei Hafer. K a r t o f f e l n. Gießen : Außerdem wurden noch 4} Malter Erbse» im Mittelpreis zu Mittelpreis Anf- vom ge- Malter. fahren Auf- I ge- I fahren Fremden-Register vom 28.Febr. bis 1. März 1857. In den Gasthäusern. s>™ Vilm Carl ' Hrn. Fabrik. Harpner V. Fürth u. Dittman» V. Darnlliädt Sr H-limann, Oecon. v Bürgel; Hr. Gebhardt, Assest. v Rattenbera - Hr Ballenberg, Pferdehndlr. V. Bockenheim; Hr. Propst, ObeA?eu"n. 'v. Berlin; Hr. MW, »««-W K7r v Lz" Sstnnniüll'er v. Ufingen, Göbel v. Iserlohn, W.llmann v- 6^1^n^",er^n££bS3iin9(i v. Wallau n. Schmidt v. Dessau; c. svitter Oecon a Böhme»; Freihr. v. d. Hopp IN. Fam., Forstmstr. 5 FEnkwim^Freihr. v d. Hopp, Lieutn. v. Darmstadt u. Freihr. v. d. Hopp, Cadett Lü'dVg; Hr. Heidefuß in. Fr., H«tte»bes u Hr.Hag-w 'Vedni v d Rnedrichshütte; Hi'. Gaabt, Baumftr. v. Stuttgart, H «au«' Blömfeld v. Eoblenz, Knanff v. Berlin, Meyer V. Worms, Kepler reeiluu, ;• Mainz, Müller u. Kern v. Frankfurt, Bachstein v. Erfurt, Spies v. Al - !! Aufruf, ausgezeichnete Hefe betreffen- !! 402) Alle, welche sich bei bevorstehendem Hefenmangel für Herstellung einer Drei Jahre haltbaren ausgezeichneten Preßhefe, ferner für die Entbit- tcruna der Unterhefe (Untergähr) des Biers, behufs Herstellung einer sehr auten Hefe sowie für eine ausführlich dargestellte Malzmethode mteresftren, erhalten auf frankirte Angabe ihrer Adressen umgehend und franco per>Post nähere Mittheiluna. Für Bierbrauer, Conditoren, Backer und solche, welche durch die Hefenfabrikation sich eine sehr angenehme Existenz sichern wollen, ist dieser Aufruf von ganz besonderem Werth. Adresse: A. B. Poste restante Ulm, Iraneo . __ __ fe,d. Ulrich v. Hannover, Brutsch v. Apolda, Wegeley v. Barmen, Bächl-r v. Kaufbeuern u. Kraus v. Heidenheim. Im Dsnnllädter Haus: Hr. Zweig, Opüc. v. A sieben; Hr. Stick, Bierbr. v. Frankfurt; Hr. Balser, Dachd. v. Kirchh-unboland-n; Hr. Braun, Handels»!, v. Winterberg; Hr. Voß, Inge», v. Cassel; Hr. War- nestorff Fabrik, v. Nordheim; Hr. Reichardt, Oecon. v. Rabertshauien Im Stern : Hr. Brandes, Schausp. v. B-rli» ; Hr. Scheib, Spedit. v. Echzell; Hr. Schnell, Geschäftsm. v. Sich. , , , M , In der Sonne: Jungfer Appel v. Frankenbera; Hrn. Fnhrl Becker v. Niederohmen u. Müller v. Sellnrod; Hr. Dickhardt, Geschäfts»!, v. 3öa0$n irr Rose : Hr. Erb, Fabrik, v. Echzell ; Hr. H-rzberger.Schneid v. Qneckborn; Hr. Habermehl, Schrei», v. Alsfeld; Hr». Geschäfts,. Ja.de v Rüdingshausen, Weiß v. Stockhausen, Steuernagel u. Saan ». Nieder- vhmen; Hr. Wack, Kelln, v. Frankenbach In den Privathäusern. Bei Fr. Secret. Merck: graul. Weitzel v. Friedberg - Bel Hrn. Buchb. Helm: Fr. Gastw. Dollinger ». Niederkleen. — Bei Hrn. Kausin. Münch: Hr. Münch m. Fam., Pforr, v. Homberg a. d. Ohm. - B" Hrn. Joh. Heilt: Hr. Steinbach, Privatm. v. Ruppertsburg. fr. 40 . e. vom kaust Malter. 463) Der Unterzeichnete erlaubt sich, an die Auslösung der noch rückständigen, am 1. Januar 1857 fälligen Zinsabschnitte von Obligationen des hiesigen Gesellschafts-Vereins zu ermnern.^ 479) Eine goldene Broche ist gefunden worden. Näheres ertheilt die Redaction dieses Blattes. ___ 473) Bei Unterzeichnetem finden 10—12 Pflästerer dauernde Beschäftigung. Georg Kraft Krick, Maurermeister in Biedenkopf. 474) Der Unterzeichnete ist erbötig, solchen alten gebrechlichen Leuten, welche verhindert sind, selbst in der Wollenspinnerei desselben zu arbeiten, ein Spulrad in das Haus zu leihen, um sich in ihrer Wohnung mit Spulen gegen einen bestimmten Lohn per Pfund zu beschäftigen. Lusttragende können sich in der Tabaksfabrik desselben, auf dem Comptoir in der Stadt, melden; solchen, welche bereits mit dieser Arbeit bekannt sind, wird der Vorzug gegeben. Es können jedoch auch andere dazu angelernt werden. Georg Philipp Gail. 453) Ein Mädchen, das zur Tageszeit die Hausfrau im Hauswesen unterstützen kann, wird gesucht. Wo? sagt die Exped. d.BlttS. Pf. 120 120 120 120 120 467) Ich mache hiermit die Anzeige, daß ich für die Folge nur gegen baare Zahlung Ziegeln und Backsteine abgebe. Joseph Winter, _________Ziegler._________ 394) In einer Handlung en gros wird ein Lehrling gesucht. Näheres bei der Ex- pedition dieses Bltattes. W a i z - ». Korn. Aufgefahren Mltr. Verkauft Mltr. Mittelpreis Auf- vom ge- Malter. fahren Verkauft Mltr. Pf. fl. Er. Mltr. 21 38} 21 38} 100 160 160 160 160 160 8 7 8 8 27 53 26} 29 — 26 - 26} — 38 Mltr. Pf. fl. 16 180 10 — 180 — 53 180 9 — 180 —. 124 180 10 Mltr. Mltr. Pf. fl. fr. Februar 64 58} 200 13 23 — —— 200 — — 217 217 200 12 12 _ __ 200 — — — 366 200 ,14 9