AnzeigMM für die Stadt und den Kreis Gießen. Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwoch« und Samstag«. - Preis de« Jahrgang« für Einheimische 1 ff. 30 kr., für Auswärtige, inol. Postauffchlag«, 1 st 53 kr. — Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. In Gießen bei der Erpedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1). — EmruckungSgebuhr für die gespaltene Zeile oder deren Raum 2 kr. Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gespaltene Zeile 3 kr. - Annoncen in Tabellenform werden doppelt berechnet. M 33. Samstag den 2. Mai 1837. Amtlicher T h e i l. Verordnung, i) 2) 3) 4) 5) 6) §■ 5. „Zuchthaus gestraft. {n biefcm Dienstbuch abgedruckten Verordnung erkannte Polizeistrafe von dem Derur- „theilten nicht beigetrieben werden kann, must dieselbe nach Mastgabe der Artikel 12 und 13 des Polizeistrafgesetzes Jm Gefängnisse verbüstt werden." f v Die gegenwärtige Verordnung ist in dem Dienstbuch vollständig abgedruckt. , Das Dienstbuch soll enthalten: den Vor- und Zunamen des Dienstboten, für welchen solches ausgefertigt wird, dessen Heimath die Bemerkung, ob er ledigen Standes, verheirathet oder vcrwittwet ist, das Alter und überhaupt das Signalement desselben, sowie den Tag der Ausfertigung oder Visirung des Dienstbuchs. Sodann enthält das Dienstbuch hinlänglichen Raum, um den Dienstwechsel und Zeugnisse der Dienftherrschasten em- die polizeiliche Aufsicht über die Dienstboten betreffend. Nachdem die Verordnung vom 1. Februar 1838, die polizeiliche Aussicht über die Dienstboten betreffend, durch das Polizei- strasgesetz vom 30. October 1855 verschiedene Abänderungen erlitten hat, wird hiermit, in Gemäßheit Allerhöchster Entschließung Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs, unter Aufhebung jener Verordnung, in Bezug auf die polizeiliche Aufsicht über Dte Dienstboten und zur Erleichterung des Miethens und Vermicthens derselben Folgendes verordnet. . s 1. Alsx Dienstboten, auswärtige oder einheimische, männliche tote weibliche, welche m einen Dienst wirklich emtreten oder ans einem'solchen austrcten, find, bei Vermeivung einer Strafe von dreißig Kreuzern , veipflichtct, davoii binnen 24 Kunden, an denjenigen Orten aber, wo besondere Dienstbotenverdinger von der Polizeiverwaltungsbehorde bestellt sind (§. 13), binnen 48 Stunden nach erfolgtem Diensteintritte oder Austritte bei der Localpolizeibehörde die Anzeige zu machen. (Polizeistrafgesetz Artikel 89 u. 34.) 2. Jeder Dienstbote wird, sobald er in einen Dienst cingetreten ist und dieses nachgewiesen hat, und zwar der einhel- mische sogleich, der ortsfremde aber, nachdem er sich ordnungsmäßig legitimirt hat (§ 5), von der Localpolizeibehördc in das von dieser zu führende Gesinde-Register (Formular 1) eütgetragen und erhält zugleich ein vorschriftsmäßiges inländisches Dienstbuch, insofern er ein solches noch nicht besitzt. Wer bereits früher ein Dienstbuch erhalten hat, ist zur Vorlage desselben bei der Localpolizeibehörde zum Zwecke der Visirung desselben verbunden. , . „ „ f s 3 In der Regel darf keinem Dienstboten, welcher schon em Dienstbuch erhalten hat, em neues ausgefertigt werden, wenn er nicht das alte vorzeigt, oder auf glaubhafte Weise die Ursache nachweist, welche ihn an der Vorzeigung hindert, und diese nicht von der Art ist, dem Dienstboten das Dienen im Orte zu verbieten. , In bas vorzuzeigende alte, wie in das neu a-szufertiqende Dienstbuch muß aus das eine wie das andere durch geeignelen Eintrag hingewiesen, namentlich auch der Tag der Ausfertigung des neuen Dienstbuchs im alten angemerkt werden. §. 4. Das Dienstbuch ist in der nachstehend beschriebenen Weise eingerichtet: das Dienstbuch ist mit Seitenzahl versehen. Auf der ersten inneren Deckelseite des Dienstbuchs i,t vorgedruckt: „Warnende Bemerkungen. „Fälschungen in diesem Dienstbuche werden nach dem Strafgesetzbuch mit Gesängniß, Corrcctionshaus oder Der 'von dcm Dienstboten zu erlegende Preis für das Dienstbuch ist auf der ersten «eite desselben vorgedruckt. Auswärtiae Dienstboten — mögen sie Ausländer oder ortsfremde Inländer fein bedürfen der ortspolizeilichen Auf- enthalts-Erlaubniß. Dieselben haben sich deßhalb binnen 24 Stunden nach ihrer Ankunft an dem Orte, wo sie einen dienst suchen oder in den Dienst eintreten wollen, bei der Polizeibehörde zu melden, ihr Vorhaben anzuzeigen und sich über Heimath- und sonstigen verlonlichen Verhältnisse, durch Vorlegung ordnungsmäßiger Legitlmationspapiere genügend auszuweisen, insbesondere müssen siegln Ln F ll mtt orLn smäßigen, von der höheren Verwaltungsbehörde ausgestellten Heimathscheinen, außerdem aber Ausländer auch mit vorschriftsmäßig ausgestellten Reisepässen versehen fern. Was die Legitimation der ortsfremden inlander anlangt, so bleibt es dem Ermessen der Polizeibehörden überlassen, in welchen Fällen sie von solchen Reisepässe zu verlangen für angemessen halten. Diejenigen, welche, dem inländischen Militärstande angehören, müssen insbesondere mit denjenigen Legitimationen versehen sein, die für Soldaten vorgeschrieben sind. Was gegenwärtig zur Legitimation eines Soldaten gehört, ist in der Bekanntmachung vom 10. November 1835 und in der Verordnung vom 30. Mai 183’8 angegeben. Weitere hierüber ergehende Bcstim- mungen werden jederzeit durch das Regierungsblatt bekannt gemacht. Die Legitiuiationspapicre der Dienstboten sind während der Dauer des örtlichen Aufenthaltes bei der Localpolizeibehörde zu hinterlegen. §• 6. Sind die Legitimationspapicre der ortsfremden Dienstboten oder Dicnstsuchenden unvollständig, so kann denselben gleichwohl unter Umständen einstweilen der Aufenthalt, beziehungsweise der Diensteintritt, zwar gestattet, es muß ihnen aber zugleich auf- gegeben werden, binnen einer zu setzenden kurzen Frist Dasjenige, was die Localpolizeibehörde in Bezug auf deren Legitimation noch vermißt, beizubringen. §• , Sowohl die zum Beherbergen von Fremden berechtigten Wirthe (Gastwirthe) als auck sonstige Privatpersonen, welche wisscmlich Dicnstsuchende, die mit keinen Legitimation-papieren versehen sind, über Nacht in ihre Wohnung ausnehmen, sind verpflichtet, hiervon sogleich nach deren Aufnahme, und wenn diese zur Nachtzeit stattfindct, am andern Morgen der Localpolizeibehörde die Anzeige zu machen. Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldbuße von einem bis fünf Gulden bestraft. (Art. 81 des Polizeistrafgcsetzcs.) Wer einen, wegen Abwesenheit von seinem Regiment oder Corps nicht letzitimirten, inländischen Soldaten aus demselben oder einem anderen Orte des. Großherzogthums über Nacht beherbergt oder in Dienst ausnimmt, wenn er dessen militärische Eigenschaft kannte, wird mit einer Geldbuße von fünf bis fünfzehn Gulden, bei ausbrechendcm Kriege oder während des Kriegs aber mit einer Strafe von sechszehn bis dreißig Gulden bestraft. (Art. 87 des Polizeistrasgesctzes.) §• 8. Das von der Localpolizeibehörde ausgestellte oder visirte Dienstbüch hat der Dienstbote unverzüglich an seine Dienstherrschaft abzugeben. Die Dienstherrschaften sind, bei Vermeidung einer Geldbuße von dreißig Kreuzern bis zwei Gulden verpflichtet, sowohl den Tag des Diensteintritts als den Tag des Dienstaustritts ihrer Dienstboten in deren Dienstbücher einzutragen. (Art. 90 des Polizeistrafgesetzes.) Es bleibt dem Ermessen der Dienstherrschaften überlassen, ob dieselben bei dem Dienstaustritte ihrer Dienstboten mit jenem Einträge in das Dienstbuch zugleich auch ein Zeugniß über die Aufführung der Dienstboten verbinden wollen, in welchem Falle dieses Zeugniß der Wahrheit gemäß auszustellen und von der Dienstherrschaft eigenhändig zu unterschreiben ist. K. 9. Dienstherrschaften, welche sich zur Zeit des Dienstaustritts ihrer Dienstboten im Besitze der Legitimationspapiere derselben (Pässe, Heimathscheine, Dienstbücher) befinden, sind verpflichtet, solche, bei Vermeidung einer Strafe von drei bis fünfzehn Gulden, auf Verlangen der Localpolizeibehörde an diese unvorzüglich auszuliefern. (Art. 91 des Polizeistrafgesetzes.) Die Localpolizeibehörde ist übrigens berechtigt, jederzeit, auch während der Dienstdauer, die Einsicht des Dienstbuchs zu verlangen. §. 10. Ohne besondere polizeiliche Erlaubniß darf, bei Vermeidung einer Strafe von einem bis fünf Gulden, weder ein bei seiner Dienstherrschaft wohnender Dienstbote außerhalb der Wohnung seiner Dienstherrschaft Stuben oder Kammern micthcn, noch ein Dritter einem ihm als solcher bekannten Dienstboten dergleichen Räume vermiethen. (Art. 92 des Polizeistrafgcsetzcs.) ________________________________(Schluß folgt.)_________________________________________________________ Bekanntm a ch u n g. Betreffend : Das sog. Bureau zur Verbreitung gemeinnütziger Zwecke in Lüneburg, Königreich Hannover. Nachstehende Mittheilung der Königlich Hannöverischen Polizeidirection zu Hannover wird hiermit zur Warnung veröffentlicht und werden zugleich die Localpolizcibcbörden angewiesen, Anzeige zu machen, wenn etwa in ihren Dienstkreisen die darin angeführte Betrügerei ausgeführt Worten sein sollte. Gießen, den 25. April 1857. Großherzogliches Kreisamt Gießen. In Verhinderung des Kreisraths : Pietsch, Regierungs-Assessor. Unter der Firma: „Das Büreau zur Verbreitung gemeinnütziger Zwecke in Lüneburg, Königreich Hannover," erscheinen seit längerer Zeit in den verschiedensten Zeitungen Ankündigungen von Geheimmitteln, nützlichen Erfindungen und Einrichtungen, deren Mittheilung auf portofreie Anfrage zugesichcrt wird. Namentlich ist wiederholt (so z. B. in ter Weserzeitung de 1856 Nr. 4061) folgende Bekanntmachung von jenem Bureau erlassen: „Mit königlicher Freiheit." „Capital-Offerte." „Wie man an jedem Orte ohne einen Thaler — Gulden — Franken — Kreuzer — Silbcrgroschcn zu verlieren und ohne Aufopferung irgend erheblichen Capitalbeitrages, bei einem auf genügende Sicherheit begründeten Unternehmen, woran auch Damen Theil nehmen können, binnen wenigen Monaten sich in Besitz von 40- bis 60,000 Rthlr. Courant und darüber setzen kann. Das Nähere, so wie eine obrigkeitliche Gewißheit darüber — bisher nur den Reichen und Wohlhabenden bekannt — halten wir zur brieflichen Mittheilung an Alle, die sich portofrei an das Büreau zur Verbreitung gemeinnütziger Zwecke in Lüneburg, Königreich Hannover, wenden, bereit." „Zur gefälligen Beachtung." „Um etwaigen Meinungen im Wege der Oeffentlichkeit zu begegnen, findet sich das unterzeichnete Büreau veranlaßt, hierdurch anzuzeigcn, daß die Annonce: „Capital-Offerte" auf etwa verbotene Lottv's, Promessen oder Classen-Lotterie-Spiele sich durchaus nicht bezieht." So unglaublich es erscheint, so hat doch diese auf die Leichtgläubigkeit der Menschen basirte Speculation leider einen ganz außerordentlichen Erfolg gehabt und cs haben viele Leute für ihre Leichtgläubigkeit büßen müssen. Je größer aber die Zahl der Getäuschten und je schädlicher der fragliche Gewerbebetrieb ist, um so wünschenswerther scheint cs, das in neuerer Zeit durch mehrfache gerichtliche Verhandlungen klar gelegte Verfahren des Schreibers Bartels, welcher unter jener großartigen Firma sein für ihn einträgliches Gewerbe bisher betrieben hat und von einigen Zeitungen durch Aufnahme der verführerischen Annoncen leider darin unterstützt wird, in möglichst weiten Kreisen zur Warnung bekannt zu machen. Sobald nämlich Jemand an das vorgedachte Büreau sich wendet, um das Mittel, ohne Mühe und Arbeit in kürzester Zeit ein reicher Mann zu werden, zu erfahren, erhält er von Bartels die Antwort, daß ihm nach Einsendung von 5 Rthlrn. das Gc- heimniß entdeckt werden solle. Sendet er die Summe ein, so erhält er den Rath, ein Badensches oder sonstiges Staatsanlehcns- lcos zu nehmen, und erbietet sich Bartels zugleich, gegen Einsendung des Preises em solches zu besorgen. Beklag!der Getauschte sich darüber, daß man ihn hintergangen, so wird er mit der Versicherung getröstet, daß er von dem Bureau in keiner Weise betrogen sei, indem es das vollkommen erfüllt, was es in seiner Annonec versprochen habe. 'Ist zwar zu hoffen, daß es dem energischen Einschreiten der Staatsanwaltschaft und der Gerichte gelingen wird, dieses geme.n^ schädliche Treiben des Bartels völlig zu inhibiren, indem derselbe bereits sechsmal zu nicht unerheblichen Geldbußen verurtheilt st und d?r Gewinn, so sehr bedeutend er auch ist, wohl nicht ausreichen dürste, so häufige Strafen zu decken; so scheint es doch im Interesse des Publikums ru liegen, Obiges öffentlich bekannt zu machen. ~ t ,,, , Es ist wünschenswerth, daß von etwaigen ferneren Bekanntmachungen oder brieflichen Mitthnlüngen des erwähnten Bureaus die zuständigen Behörden in Kenntniß gesetzt werden. . . Vermuthlich schlägt Bartels, wenn die oben beschriebene Schwindelei unterdrückt wird, einen anderen ähnlichen Weg zur Ausbeutung des Publikums ein. Auch in diesem Falle ist schleunige Benachrichtigung der Behörden wünschenswerth. Gießen, am 29. April 1857. Betreffend: Die Chausseegeld-Befreiung der Fuhren, mit welchen Dünger oder Dungstoffe zum eigenen Bedürfe tranSportirt werden. Das G r o ßh e r l o g l i ch r K r ti» a mt Gießen an die GroßherzogUchen Bürgermeistereien. Das nachstehend im Abdrucke folgende Schreiben empfangen Sie zur Darnachachtung und Bedeutung der Interessenten tn »orkommenden Fällen. In Verhinderung des Kre.sraths: Pietsch, Regierungs-Assessor. Zu Nr. O. St. D. 4831. Datinstadt, den 7. April 1857. Betreffend: Wie oben. . „ Die Groß herzogliche Ä l> e r - S1 e u e r - D ircrtimi an die Grösstmöglichen Kreisämter. 3n der Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums der Finanzen vom 1. Oetober 1827, «ccitc 443 bcs Regierungsblatts, ist bestimmt, daß die in dem §. 7'des Finanz-Gesetzes vom 12. Juni 1827 ausgesprochene Chausseegeld-Befreiung der Fuhren, mit welchen Dünger oder Dungstoffe zum eigenen Bedarf transportirt werden, nur für die Fuhren in Anspruch genommen werden kann, für welche der inländische Fuhrmann mit einem Zeugnisse seines Ortsvorstandes versehen ist, daß die geladenen Dungstoffe auch wirklich zum eigenen Bedarf als Dungmittel angefahren werden, und wenn dieses Zeugniß an jeder passirt werdenden Chaussee, gelderbebstätte vorgezeigt wird. ,, , . t .. . ,, . , . . , Die fragliche Befreiung bildet eine Ausnahme von der allgemeinen gesetzlichen Regel, der^Pflichtigkeit, und ist daher ftrict zu interörctiren ' daraus folgt, daß die Befreiung nicht gewährt werden kann, wenn nicht die dafür vorgeschriebenen Bedingungen erfüllt worden sind nnd dadurch evnstatirt ist, daß die Dungstoffe zum eigenen Bedarf als Dungmittel transportirt werden. Da inzwischen bei Ausstellung der erforderlichen Bescheinigungen nicht überall mit der nöthigen Genauigkeit verfahren wird, so haben wir die Chausseegelderheber angewiesen, die Fuhren nur dann frei von Entrichtung des Chausseegeldes auf der J?tn - und Herfahrt passiven zu lassen, wenn sie 1) bei der Hinfahrt (der Fahrt an den Ort zur Verladung der Dungstoffe) gänzlich leer gehen und auf der Herfahrt iu:r mit Dünger oder unzweifelhaften Dungstoffen und mit keinerlei andere» Gegenständen beladen sind; wenn sie 2) mit einer unterschriebenen und besiegelten Bescheinigung des betreffenden Großherzoglichen Bürgermeisters versehen sind, in welchen enthalten ist: a) der Tag des Transports; ; b) der Name und Wohnort der Transportanten, die Bezeichnung der Transportmittel und deren Bespannung; c) der Ort, von welchem, resp. an welchen der Dünger oder die Dungstoffe zu holen, resp. zu bringens' sind; d) die spceielle Art des Düngers oder Dungstoffs; e) der Name und Wohnort desjenigen, für dessen Rechnung der Dünger oder der Dungstoff geholt wird und daß dieser den Dünger oder Dungstoff zum eigenen Bedarf als Dungmittel holen läßt; f) daß diese Bescheinigung nur für den bestimmten Tag gültig ist; 3) wenn diese Bescheinigungen, welche an der letzten Erhebstätte abzuliefern sind, an jeder passirt werdenden Chausseegelderhebstätte vorgezeigt werden. Wir haben die Chausseegelderheber und das Aufsichtspersonal inftruirt, die fraglichen Fuhren nur dann frei von Entrichtung des Chausseegeldes passiren zu lassen, wenn deren Führer sich nach Vorstehendem ausweisen, Zuwiderhandelnde aber als Chaussee- gelddeftaudanten zu behandeln, folglich an der betreffenden Chausseegelderhebstätte bis zur Erlegung der verwirkten Strafe für das bereits unterschlagene Chausseegeld und Entrichtung des Chausseegeldes für die weitere Fahrt festzuhalten. Görtz. Gerichtliche und 'privat- Bekanntmachungen. wiese anfangend, folgendes Gehölz verstei- Dienstag den 5. Mai, 1057) 44 fr. Maurerarbeit, veranschl. 57 ii den 6 Schlosserarbeit, 45 u Fichten- 1! U u 11 Zimmerarbeit, Dachdeckerarbeit, Schreinerarbeit, Schlofferarbeit, Weißbinderarbeit, Pflasterarbeit, 17 9 42 331 85 147 8525 6375 16 gert werden: 11 Stecken Wellen 1t geringe 189 924 500 20400 177 65 40 29 11 13 Holzversteigerung. 1031) Dienstag den 5. Mai d. I. sollen in den hiesigen Gemeindewalvungen, District Seeheck, nachverzeichnete Holzsor- 1026) Samstag den 2. Mai L I., Nachmittags 1 Uhr, Jagdverpachtung zu Münster. 910) Mittwoch den 6. Mai d. I., Vormittags 9 Uhr, soll die Jagd der Gemeinde Münster, unter den im Termin bekannt gemacht werdenden Bedingungen, verpachtet werden. Münster, den 15. April 1857. und zweier Bänke, veranschlagt zu.....37 „ 36 Plauirung zweier Wüstungen vor dem Ort, veranschl. zu 287 „ 24 Versteigerungen. 886) Der dem Jeremias Hartmann gehörende Acker am Krofdorfer Weg, wo bisher Lehmsteine fabricirt worden sind, soll auf Verfügung Großherzoglichen Stadtgerichts Gießen, Donnerstag den 28. Mai 1857, Nachmittags 2 Uhr, schöne Kiefern-Bohnen-Stangen. Lich, am 1. Mai 1857. Der Fürstliche Oberförster: Edictallndung. 551) Auf Concurserkennung werden Alle, welche an ven Nachlaß des Joh. Rühl HL von Oberbeffingen Ansprüche begründen können, aufgefvrvcrt, solche im Termin Donnerstag den 7. Mai l. I., Morgens 9 Uhr, bei unterzeichneter Gerichtsstelle, .entweder in Selbstperson oder durch einen genügend zu Bevollmächtigenden, geltend zu machen, auch sich über ein vorzuschlagendes Arrangement zu vereinigen, als sonst der Nichterscheinende, beziehungsweise Nichtbevollmächtigte, als eo ipso von der Masse ausgeschlossen betrachtet und weiter, was rechtlich, verfügt werden wird. Lich, am 7. März 1857. Großherzogliches Landgericht Lich. Sartorius, Limpert, Landrichter. Landg.-Asseffor. 17 „ Voranschlag und Bedingungen werden im Termin eröffnet. Mainzlar, den 30. April 1857. Großherzogliche Bürgermeisterei Mainzlar. I. A.: L. Hahn, Bezirksbauausteher. auf dahiesigem Rathhause öffentlich an Meistbietenden versteigert werden. Gießen, den 14. April 1857. Großherzogliches Ortsgericht Gießen. In Auftrag des Vorstehers : C. Weidia, Ortsgerichtsmann. Stämme, Eichen- u. Buchen-Wagner-Stangen, Kiefern-Latten-Stangen, „ Hopfen- „ und Nachmittags 2 Uhr, sollen auf der Bürgermeisterei zu Daubrin- gen nachfolgende Arbeiten öffentlich an die Wenigstfordernden vergeben werden. A. Erbauung eines neuen Spritzenhauses: zu 71 fL Kiefern-Scheidholz, „ Prügelholz, „ Stockbolz, „ Reisholz, Pumpenarbeit, Weißbinderarbeit, „ „ u - - im Bürgerhospital dahier an den Wenigstnehmenden versteigert werden. Gießen, am 27. April 1857 Der Rechner: U. Erbauung des Wegs nach Gießen: Planirarbeit, veranschlagt zu 48 st. — fr. Chausstrarbeit, incl. Material- Lieferung, veranschlagt zu 209 „ 12 „ Voranschläge und Bedingungen werden 1012) Versammlung am ’uau. Angekündigter Vortrag r Ueber einige hervorragende Character - Psianzen der neuen Buchen-Scheidholz, „ Stamm-Prügelhvlz, Kiefern- „ Buchen-Stockholz, „ Reisholz, Kiefern-Stamm-Reisholz, Eichen- und Kiefern-Bau- sollen: Steinhauerarbeit, veranschl. zu 22 st. fr. ■ n 56 „ 8„ 3 „ 885) Das dem Seilermeister Daniel Hilgardt gehörende Wohnhaus auf der Mäusburg soll Donnerstag den 28. Mai, Nachmittags 2 Uhr, aus dahicsigem Rathhause nochmals versteigert werden, wobei bemerft wird, daß dem Meist- und Letztbietenden ohne Weiteres der Zuschlag crtheilt werden soll. Gießen, den 14. April 1857. Großherzogliches Ortsgericht Gießen. In Auftrag des Vorstehers: C. Weidig, Ortsgerichtsmann. A r b e i t s v e r ft e i g e r u n g. timente, als: 25X Stecken 15*/. „ 19l/4 „ 1075 Wellen 500 „ im Termin eröffnet. Daubringen, am 30. April 1857. Großherzvgliche Bürgermeisterei Daubringen. L. Hahn, Bezirksbauaufseher. F-ruehtverstergerung. 1030) Von hiesigem Fürstlichem Speicher werden Dienstag den 5. k. Mts., des Morgens um 10 Uhr, 250 Malter Korn, 130 „ Gerste, 100 „ Hafer, öffentlich versteigert. Griedel, den 28. April 1857. _____________________Mengel. H o l z v er st e i g er un g. 1063) In der Fürstlichen Waldung der Oberförsterei Lich, in den Districten Meil- bach, Mönchwald und Niederwald, soll künftigen Freitag den 8. d. Mts., Morgens präcis 8 Uhr, Eigen brodt.______ Arbeitsversteigerung. 1056) Auf dem Rathhause zu Mainzlar werden Dienstag den 5. Mai, Vormittags 11 Uhr, nachfolgende Arbeiten öffentlich an die Wenigstnehmenden versteigert: Fertigung zweier neuen Feuerleitern , veranschlagt zu 14 fl. — fr. Fertigung eines Actenschranfs öffentlich meistbietend versteigert werden. Die Zusammenkunft ist Morgens 9 Uhr im genannten District. Steinbach, am 27. April 1857. Großherzogliche Bürgermeister Steinbach. Horn.___________ 1039) Montag den 4. d. Mts., Nachmittags 4 Uhr, beginnt die schon angezeigte Bücherversteigerung. Kataloge sind zu haben bei Welt (Fortsetzung.) 577) Lentnsrische Hühneraugen-Pflafterchett dL empfiehlt, 3 Stück 12 fr., per Dutzend, nebst Anweisung, 42 fr., Wilh. Sch mall. 1003) Für jedes Fabrik«zefchäft geeignet, ist in Rödelheim (Großh. Hessen), pr. Eisenbahn 20 Minuten von Frankfurt, eine schöne Behausung mit Saal und großen Localitäten, Hof rc., in der Nähe des Niddaflusses gelegen, ohne Wasser- gefahr, zu vcrmiethen oder zu verkaufen. Näheres bei der Exped. d. Bltts. Feilgebotenes. Z Salon-Streichzünd- hölzchen, in Büchsen elegant und vorthcilhaft verpackt. Malz-Bonbons, als auflösendes Mittel für Husten und Heiserkeit sehr zu empfehlen. A e ch t e s caucasisches Jnsectenpulver, zum Vertilgen aller Jnsecten sehr bewährt. Baumwachs, bei W. Zurbuch. 1059) Sehr schönen Kleesaa-nen empfiehlt_______________I. G. Appel. 1029) In Lit. B. Nr. 110 auf dem Neuenweg ist ein Haufen Dünger zu verkaufen. ________________________________ Neue Lernen-Seudrmgen 984) von Bielefelder, Böhmisch-Hanf, Schlesischer und Braunschweiger Hausmacher-Sorte, worunter sich auch viele Sorten zu Kinder- und Confirmandcn- Hemdcn eignen, sowie alle Sorten Wattir-, Schechter-, Schock- und Packleinen, empfiehlt zu den billigsten Preisen L. I a h r e i s, am Markt. 1046) Fransen, schwarze und farbige, erstere zu Mantillen, mit und ohne Chenillen, empfiehlt nach Muster zu möglichst billigen Preisen 6- Schulze, Posamentier. 1050) In Folge des Rücktritts eines Großh. Beamten aus dem Staatsdienste, beabsichtigt derselbe nachstehende, gut con- ditionirte Uniformsstücke (IV. Classe), aus freier Hand zu verkaufen. Die Expedition d. Bltts. gibt hierüber nähere Auskunft. Die Uniformsstücke bestehen in einem Hut, zwei Uniformen, einem Paar weißen Beinkleidern, einem Degen mit goldenem, nicht plattirtem Port-Epee, einem goldenen und einem schwarzen Kuppel. _______________ 1014) Kleesaamen, rothcn und weißen, bei ____________I. G. D. Bapst. 1041) Bei mir können noch 50,000 Feld - Backsteine abgefahren werden. Joseph Winter. 138) Holztheer, welcher sich zum Anstrich von Eisenwerk, Holzwerk, Oeconomiegeräthschasten rc. eignet, kann von der hiesigen Gas- fabrik bezogen werden. 1037) Meinen Vorrath gut und geschmackvoll gearbeiteter Möbeln, als: Glas- schränkc, große und kleine Commoden, runde und ovale Theetische, verschiedene Arten Consol-Schränkchen, Arbeits- und Stricktischchen, Rohrstühle, Bettstellen, Nacht- lischchen, Kleiderschränke, Waschtische rc., empfehle ich bestens. H. Marguth. 139) Holzkohlen können von der hiesigen Gasfabrik, ä 42 kr. per Bütte, incl. Trager- lohn, in's Haus geliefert, bezogen werden. Bestellungen hierauf werden in der Fabrik, sowie auch von dem beauftragten Kohlenträger, entgegengenommen. 1032) Von mehreren homöopathischen Aerzten aufgefordert, ein Surrogat für Kaffee zu bereiten, welches, ohne Beimischung von Cichorien, nicht aufregend, dabei aber nahrhaft und billig' sei, habe ich unter dem Namen: Gesundheits - Kaffee ein Fabrikat verfertigt, welches die genannten Eigenschaften besitzt und wovon ich zur Bequemlichkeit des Publikums in fast sämmt- lichen Speccreihandlungcn Gießens nicder- gelegt habe. Rüsselsheim, den 30. April 1857. Fr. Engelhardt. 1048) Im Hessischen Hof ist das Gartengras zu verpachten. 1024) Ein Sommerwagen (Korbwagen), für 8 Personen Raum enthaltend, mit gepolsterten Kissen und dem dazu gehörigen Pferdegeschirr ist, wegen Wegzug bis zum 4. Mai, billig zu verkaufen bei Cronenberg, Langgöns. 1022) In Ettingshausen ist ein zweistöckiges Wohnhaus, sowie eine Scheuer und Stall, alles von sehr gutem Eichenholz gebaut, auf den Abbruch zu verkaufen. Nähere Auskunft crtheilt Heinrich Launspach zu Ettingshausen. 1021) Konrad Lcmmer's Kinder in Sichertshausen beabsichtigen ihr Wohnhaus, nebst Scheuer, 2 Ställen und 2 Gärten, aus freier Hand zu verkaufen. Das Nähere bei dem Vormund derselben, Konrad Le mm er, in Sichertshausen. V e r m i e t h u n g e n. 1058) Zwei möblirte Stuben, mit oder ohne Cabinet, sind zu vermiethen bei _______Julius Wallach, am Markt. 1061.) Eine möblirte Stube ist zu vermiethen bei Christian Fillmann, ______________________an der Kirche.________ 1066) Ein großes und ein kleines Logis, nach der Straße gehend, sind zu vermiethen bei ,Schmiedmeister Unverzagt. 1054) Eine freundliche Familienwohnung ist zu vermiethen und sogleich zu beziehen. Hermann Schwalb, Tiefenweg. 765) Das seither von Frau Oberlieutenant Frommann bewohnte Logis ist durch deren Wegzug von hier anderweit zu vermiethen und sogleich beziehbar. Buchdrucker Brühl's Wittwe. 1052) Ein möblirte« Zimmer ist zu ver- miethen bei___________Spengler Marx. 1053) Zwei kleine Familienwohnungen, sowie ein möblirtes Zimmer, sind zu vermiethen bei Wilhelm Rühl, zum Ruff. Hof. 954) Eine Familienwohnung, bestehend in 2 Stuben, Kammer, Küche und Keller, ist zu vermiethen. I. Schreiber, Neuenweg. 1047) Bei H. Lampus ist ein Logis von 3 bis 5 Zimmern und sonstigen Bequemlichkeiten zu vermiethen und sogleich beziehbar; auch kann dasselbe kleiner abge- geben werden.____________________ 1036) Zwei Familienwohnungen sind zu vermiethen bei Philipp Pfaff. 1038) Bei Karl Kranz in der Katharinengasse ist eine Familienwohnung zu ver- miethen und alsbald beziehbar._____________ 1040) Ein gut möblirtes Zimmer ist zu vermiethen bei H. Marguth, an der Kirche. 1035) Eine Familienwohnung ist zu vermiethen bei Karl Wannig's Wittwe, am Wallthor. 1007) In dem Trapp'schen Hause vor dem Wallthor ist ein Logis, ein großer Boden, Keller und Stallung, zu vermiethen. ___________ 318) Der 3. und 4. Stock meines Hauses ist zu vermiethen. M. Bapst's Wittwe, Neuenbäuen, Lit. B. Nr. 59. UlHV«”OVVyi’ UHV -AL-Hltgivytvv* 1033) Das seither von Schrcinermeister Dolp bewohnte Logis in meinem Hause ist anderweit zu vcrmiethen unv sogleich zu beziehen. W. Juugcl's Wittwe. 996) Aus dem Marktplatz Lit. D. Nr. 189 , ist ein möblirles Zimmer zu vermie- khen und sogleich zu beziehen. 1016) Moblirte Zimmer sind zu ver- miethen bei I. H. Fuhr. Mens - Vtrsicherungs - Gesellschaft 1010) Im Gasthaus zum Hirsch ist das von Herrn Oberwachtmeister Kaltwasser bewohnte Logis anderweit zu vcrmiethen und in 3 Monaten, auf Verlangen auch früher, zu beziehen. __________________________ 1008) Ein Logis von zwei Stuben mit Cabinets, Kammer, Küche k. im 1. Stock und ein desgl. von vier Stuben, zwei Kammern, Küche, Keller re. im 3. Stock, ist zu vcrmiethen bei G g. Reiber. 971) In meinem Hause am Canzlei- berg sind zwei neu hergerichtete Familienwohnungen zu vermiethen, und zwar der zweite oder dritte Stock mit 4, das Hinterhaus mit 3 Zimmer, beide mit den nöthigen Räumlichkeiten versehen, und An- zu Leip;tg. 1043) Nach dem soeben erschienenen Rechenschaftsbericht über das abgelausme Jahr 1856 sind die Resultate höchst erfreulich unv entsprechen den beiden Hauptsordernissen, welche an eine Lebens-Versicherungs-Anstalt zu machen sind: vollständige Beruhigung wegen pünktlicher Auszahlung der Capitalicn durch den sehr beträchtlichen Reservefonds und Ermässigung der Prämien vermöge der erhöhten Dividenden. Der Bestand der Versicherungen war am Jahresschluss auf 4749 Personen mit...........?'-9U7% $blT' Kapitalfonds auf l,odU, <4ö „ g ^Für 135 Todesfälle wurden verausgabt 169,000 „ Der reine Ueberschuß betrug ...... 161,592 „ und kann deshalb eine Dividende von 21 pCt. gewährt werden. Gestützt auf diese günstigen Verhältnisse, wiederholt der Unterzeichnete an ave Diejenigen, welche zwar für das Wohl der Ihrigen besorgt sind, über die Mittel, diesen Zweck zu erreichen, aber noch nicht nachgedacht haben, die Aufforderung, oben- genannter Gesellschaft beizutreten, um für den Fall des Todes (erfolge derselbe wann er wolle), ein selbstgewähltes Capital hinterlassen zu können. Möge der Gedanke, dass die Geldmittel zu diesem edlen Zwecke fehlen, Keinen davon abhalten! Mit wenigen täglichen Ersparnissen kann die Beruhigung erkauft werden, nach Kräften für das Schicksal der Hinterbliebenen gesorgt zu haben. Unentgeldlich werden Auskünfte ertheilt und Aufträge angenommen von Gießen, den 1. Mai 1857. C- Haupt-Agent. fangs Juni zu beziehen. ______W. Nehm eher. 947) In meinem Hause vor dem Wall- thvr ist ein Logis für eine kleine Familie, oder auch für einen einzelnen Herrn oder eine einzelne Dame, zu vcrmiethen. Es kann dasselbe sogleich bezogen werden. Georg Noll. Vermischte Anzeigen. 1028) Das in Nr. 20 dieses Blattes angezcigte C o n c e r t des VlttpimilillN Wolff, ersten Violinisten des Frankfurter Stavttheatcrs unv des Baritonisten Loertz daselbst, konnte wegen eingetrctener Hindernisse seither nicht abgehaltcn werden. — Es findet dasselbe nun Dienstag den 12. Mai statt und sind Karten hierzu ä 30 fr unv Familien-Billets zu 3 Personen, ä 1 st. 12 fr., sowie Programme vom 9. d. Mts. an in der H. Rudolph' scheu Musikalienhandlung zu haben. Billets an der Kaffe 36 kr. 1062) In Folge der, von der hiesigen Schuhmacherzunft in Nro. 33 des Anzeigeblattes veröffentlichten Preiserhöhung ihrer Maaren, finde ich mich veranlasst, da ich — was wohl einem Jeden als einleuchtend und klar erscheinen wird — mein Schuhwerk in meinem Amte sehr stark strapaziren muss, den Preis der Bekanntmachungsgebühren auch von 24 aus 30 fr. zu erhöhen. Wirthl'chafts - Eröffnung. 1064) Bei günstiger Witterung wird meine Sommerwirthschaft am Philosophenwalde Sonntag den 3. Mai eröffnet werden, wobei das ganze Musik-Corps der Königlich Preußischen Jäger von Wetzlar spielt, und werden bei dieser Gelegenheit, außer warmen Getränken, ausnahmsweise rein gehaltene 1846r—48r Weine verzapft. PH. Leib. 968) D i e Frankfurter Lebens - Versicherungs - GefeUfchaft mit einem Grund-Capital von Drei Millionen Gulden, gewährt zu sehr mässigen Prämien und unter vortheilhaften Bcdingungcn Versicherungen sowohl für die ganze Lebensdauer, als für eine bestimmte Reihe von Jahren. Die auf Lebenszeit Versicherten sind bei'm Gewinn der Gesellschaft mit 50 pCt. bctheiligt. Im Falle des Verzichtes auf diese Gcwinnbethciligung findet eine Ermässigung der zu zahlenden Prämie statt. z „ , . Die Prämie für eine Versicherung von 100 st. betragt mit Gewmnanthcil im Alter von 30 Jahren 2 st. 10 fr., im Alter von 35 Jahren 2 fl. 31% fr., im Alter von 40 Jahren 2 fl. 59% fr., ohne Betheiligung am Gewinn beträgt k,e Praime für 30 Jahren 2 fl. 3 fr., für 35 Jahren 2 fl. 23 fr., für 40 Jahren 2 fl. 50 fr. Die Gesellschaft übernimmt auch Capitalicn auf Leibrenten, welch letztere außergewöhnlich doch festgesetzt sind; z. B. für ein Capital von 100 fl., angelegt im Alter von 60 Jahren, erwirbt man eine jährliche Rente von 10 fl., im 65 viahre von 11 fl. 29 fr. und im 70. Jahre von 13 fl. 9 fr. Das Nähere besagen die Prospecte, welche nebst Antrags-Formulanen bet dem unterzeichneten Haupt-Agenten unentgeldlich zu haben sind. Gießen, den 23. April 1857. I. G Appel, Haupt-Agent. M. Moll, Ausrufer. 912) Em junger Mensch, welcher Lust hat, die Convitorei zu erlernen, findet Gelegenheit bei Höpfncr-Danncnberg, Conditor. 1051) Ein kleiner, wcißgclb getiegerter Hühnerhund, mit gelbem Kopf und Behängen, bat sich am 28. April vabicr verlaufen. Man bittet, solchen gegen eine gute Belohnung an Wirth Jacobi abzuliefern. i 967) Es sind noch weiter einige Stun- ven frei, worin man beabsichtigtUnterricht in doppelter Buchführung zu ertheilcn und ist bei der Exped. d. Bltts. zu erfahren, bei wem sich anzumelden ist. 0 es hat die Höh mit um wofür j Aufschlc auch ett Herren 15 pCt Lederpn so betrc Die He gestieger solcher 9i Gru 9 auf fast welcher welche handel fest, i Vorthei 9 Einsicht Das Vi Die Je Die ®i welcher dessen l hing ui Abschlii cmpfohl i 1 1 neue \ am 1. prachtv deck, i 1061 junger bei der ift auftne order- e Be- tlichen Tblr. H tf ff n alle Mittel, oben* wann Keinen erkauft dl. ist am ganze t, und se rein ib. chast crungcn 3Ü pCt. frrnäßi- heil im fr., im Prämie . 50 fr. t außer* m Alter hre von bet rem '■et, ze StUN- r Unter« ertheilcn |u ersah« Nochmals die Lchuhmacherinmmg! 1044) Bereits ist im letzten Anzeigeblatt die ganz unverantwortliche Hinaufschraubung der Schuhmacher-Preise gerügt worden; es hat aber der Einsender jener Rüge dabei übersehen, daß die Herren Schuhmacher nicht etwa bloß mit den Leder preisen in die Hohe gegangen, sondern raß sie auch den Arbeitslohn mit hinaufgeschraubt haben und anderweitige Zuthaten ebenfalls mit um 40 pCt. steigen ließen. Beweis dafür: Noch im letzten Sommer kosteten ein Paar Zeugstiefel für Damen 2 fl. 48 fr., wofür jetzt 4 fl. bezahlt werden sollen. Angenommen, daß das dazu nöthige Zeug um 6 fr. höher im Werthe steht, beträgt Der Aufschlag auf ras wenige Lederwerf nicht weniger als 1 fl. 6 fr.! ein Betrag, der auch dann nicht zu rechtfertigen ist, wenn man auch einer billigen Preisbesserung der Gesellen rc. das Wort redet. Laßt sich das Publikum solche Preise gefallen, so können die Herren Schuhmacher nichts sehnlicher wünschen, als bei jeder Messe einen 20proeentigen Aufschlag, der ihnen zugleich wenigstens 15 pCt. Aufschlag in ihrem ReiNverdienste mit einbringt. Nehmen wir an, daß an einem Paar Herrcnstiefeln nach den alten Lederpreisen sehr hoch für..... . 3 fl. 30 fr. Leder sei, Arbeitslohn 2 fl., so beträgt der Werth mit 40 pCt. Aufschlag feit letztem Herbst 1 „ 24 „ = 4 fl. 54 fr. Arbeitslohn 2 „ — „ =6 fl. 54 fr. Die Herren berechnen aber 8 fl. 24 fr., also 1 fl. 30 fr. oder einige und zwanzig Procent Aufschlag in ihren Sack außer den gestiegenen Ledcrpreisen. Ob wohl noch ein anderer Handwerksmann auftreten kann, Dem seit Jahresfrist trotz Der Steuerung ein solcher Aufschlag gestattet worDcn? 951) NieDerlänDisches Aepfclkraut, bester Qualität, empfiehlt Carl Münch, am Kreuz. Preußische National - Bersichcrnngs - Gesellschaft. Grundkapital fünf Millionen 250,000 Gulden. 969) Diese von mir als Agent vertretene Anstalt übernimmt Affecuranzeii auf fast alle verbrennbare Gegenstände unD leistet vollen Ersatz für jeden Schaden, welcher Durch Brand unD Blitzschlag herbeigeführt wird, sowie auch für Die Kosten, welche Durch Löschen und Älnsräumen verursacht und was in Diesem Falle abhanden kommt, vernichtet oDer beschädigt wird. Die Prämien sind billig unD fest, ohne Nachzahlung. Bei Vorauszahlung auf mehrere Jahre werden besondere Vortheile gewährt. Nach Dem eben eingegangenen Geschäfts-Abschluß pro 1856, welcher bei mir zur Einsicht offen liegt, erhöhete sich in diesem Jahre gegen 1855: Das Versicherungs-Capital um fl. 198,800,000 und betrügt MMIIichr fl. 778,479,200 Die Jahres-Einnahme „ „ 530,000 „ „ „ „ 2,189,752 Die Gesammt-Reserven „ „ 154,300 „ betragen „ „ 978,300 welcher außerorDentliche Geschäfts-Aufschwung neuerdings von dem großen Vertrauen, dessen Die Gesellschaft sich überall zu erfreuen hat, sowie von der umsichtigen Verwaltung und guten Einrichtung das beste Zeugniß gibt. Ich halte mich zu Versicherungs- Abschlüssen auf Mobilien, Getreide, Maaren, Vieh und Fabrik-Einrichtungen re. bestens empfohlen. Gießen, den 20. April 1857. Der Agent: G. Echternach. SchiffSgelegcnhcit für Auswanderer nach Au ^rairen. 1002) Von Bremen nach Sidney wird am 15. Mai expedirt: das ganz neue kupferfeste und gekupferte, 500Last große dreimastige schöne Schiff erster Claffe: Gottorp, Cap. R. Borgftldt; am 1. Juli folgt das ebenfalls ganz neue kupferfeste und gekupferte, 400 Last große prachtvolle dreimastige Schiff erster Claffe: Helvetia, Cap. Thorade. Wegen Passagepreise in Der ersten und zweiten Cajüte, sowie dem Zwischendeck, ertheilt nähere Auskunft: In Bremen der Schiffsmakler Karl Joh. Klingenberg, ,, Gießen dessen coneessionirter Haupt-Agent Jacob Lauekert, Wittwe. . 1060) In einer Buchbinderei kann ein junger Mensch in die Lehre treten. Näheres bei der Exped. d. BlttS. Turner rsstalt. 1045) Montag den 11. Mai beginnt das Sommer-Turnen. Anmeldungen hierzu beliebe man alsbald zu machen, um die Eintheilung Der Stun- Den vornehmen zu können. L. C. Rübs am en, Turnlehrer. Wohnungs-Veränderung. 1005) Ich wohne jetzt in meinem von Hrn. Weinhändler Asmus erkauften Hause auf dem Seltersweg, neben Dem Prinzen Carl. Gießen, Den 29. April 1857. Karl Dornseiff, Hofger.-Advoeai. 943) Bei Der heute nach Maßgabe Der Statuten Des GeftllschastsvereinS vorgenvm- menen Auslvosung wurDen Die SchulDscheine Nr. 18, 183 unD 264 zur Rückzahlung bestimmt, was mit Dem Ansügen bekannt gemacht wird, daß vom 1. Juli l. I. an Die Verzinsung aufhört. Gießen, Den 21. April 1857. Der Gesellschafts-Vorstand: Graf v. Lehrbach. Pfannmüller II. 1034) Ein Buchbinder-Gehilfe findet Dauernde Beschäftigung in der G. D. Brühl'schen Univ.-Buch- und Steindruckerei. 922) Unterzeichnete empfiehlt sich im Verfertigen von Putzmacherarbeiten sowohl in als außer Dein Hause. M. Pausch, Asterweg, Lit. A. Nr. 97. 888) Tanzunterricht! Einem geehrten Publikum mache ich Die ergebenste Anzeige, daß bis zum 3. Mai mein Tanzunterricht wieder beginnt, und bitte Diejenigen, welche hieran Theil nehmen wollen, mich gefälligst davon in Kenntniß zu fetzen. Röse, Univ.-Fecht- und Tanzlehrer. Fr. Berg. indem ich vollkommen mit seinem Motto einstimme: „Schuster bleib bei deinem Leist." Merkt s! Merkt s!! reiaeblattes zu erwiederns daß uns allerdings weder Zeit noch Mittel überlassen bleiben, Zinsrechnungen aufzunellen, da wir an bieliaem Orte Zahr ein und aus zu berechnen haben, wie wir die uns durch langes Crcditiren und öftere Betrügereien ausgcfetzten Nachthcile wieder ausgleichen wollen, wenn wir unseren Verbindlichkeiten als ehrliche Leute Nachkommen wollen, und rufe ich dem genannten Herrn schließlich ein hier üblich gewordenes Sprichwort zu: „Nur nicht roh!" 1065) Für Auswanderer! Regelmäßige Beförderung nach Amerika und Australien pr. Dampf- und Segelschiffen bei reellster Bedienung zu billigen Preisen. Ferner kann ledigen Leuten und einigen tüchtigen Familien der größte Therl der Ueberfahrtskosten vorgeschoffen werden. Näheres bei A. Schultheis, junior, concessionirter Agent in Gießen, Seltersweg, Lit. C. Nr. 9. Frischbäcker zu Gießen. Sonntag den 3. Mai. Wilhelm Schäfer am Rathhaus. August Noll im Stern. Friedrich Zülch in der Neustadt. Kirchliche Anzeigen der evangelischen Gemeinde ju Gießen Gottesdienst. Am 3. Mai. Morgens : Kirchenrath Dr. Engel. Nachmittags: Pfarrer Landmann. Universitäts-Gottesdienst. Um 11 Uhr: Professor Dr. Hesse. Kopulirte. Den 26. Avril. Johann Balthaser Georg Karl Schwan, Bürger und Schreiner dahier, des verstorbenen hiestgeii Bürgers und Fuhrmanns, Ludwig Schwan, ehelicher Sohn-, und Elifabethe Christiane Friedericke Marie Stadtler, des verstorbenen hiesigen Bürgers und Schneidermeisters, Philivp Ferdinand Stadtler, eheliche Tochter. Den 2 9. Avril. Emanuel Braun, Lehrer an der zweiten Stadtknabenschule dahier, ein Wittwer; und Eleonore Elisabeth« Katharine Blume, des »erstorbenen Bürgers zu Lauterbach und Stadt- musikns zu Schlitz, Konrad Blume, eheliche Tochter. Getauft. Den 25. April. Eine uneheliche Tochter, Anna Karoline, geboren den 7. April. Denselben. Dem Großherzoglichen Hofgerichts- Affessor, Dr. Hermann Müller, ein Sohn, Ludwig Franz Hermann, geboren den 3. April. Den 2 6. April. Dem Bürger und Bierbrauerei-Besitzer, Hermann Heper, eine Tochter, Mariane Auguste, geboren den 10. Marz. Denselben. Dem Städtischen Polizeidiener, Johannes Blitz, ein Sohn, Georg Karl Ludwig, geboren den 4. April. Den 28. April. Dem Ortsbürger zu Lehnheim und Postconducteur dahier, Heinrich Hahn, ein Sohn, Johann Christoph Bernhard Jacob Adolf, geboren den 23. März. Beerdigte. Den 25. April Jost Peter Dörr, Bürger dahier, alt 51 I. 7 M. 20 T., gestorben den 23. April. Den 26. April. Anna Margarethe Susanne Sophie Henriette Ernesiiue Pietsch, der hiesigen Bürgers und Buchdruckcrei - Besitzers, Friedrich Pietsch, eheliche Tochter, alt 1 I., gestorben den 24. April. Denselben. Margarethe Philippine Marie Karoline Seuling, des hiesigen Burgers und Fuhrmanns. Johannes Seuling, eheliche Tochter, all 2 I. 10 !l)t 14 T., gestorben den 24. April. Den 27. April. Friedrich August Andreas Christian Emil Frech, des hiesigen Bürgers und Privatftribenten, Heinrich Frech, ehelicher Sohn, alt 1 I. 7 M. 19 T., gestorben den 25. April. Den 28. April. Ein unehelicher Sohn, Karl Philipp Martin Johann Julius Christian, alt 2 I. 3 M. 1 T., gestorben den 26. April. Den 29. April. Susanne Christine Philippine Lang, geborene Felsing, des hiesigen Bürger» und Schloffermeisters, Philipp Lang, Ehefrau, alt 68 I. 4 M. 20 T., gestorben den 27. April. Denselben. Wilhelmine Eleonore Löber, geborene Belt, des hiesigen Bürgers und Schnb- machermeisterS, Philipp Löber, Ehefrau, alt 61 I. 10 M. 28 T-, gestorben den 26. April. Die Pfarrgeschäftc in der nächsten Woche besorgt Kirchenrath Dr. Engel. Fremden-Register vom 27. bis 29. April 1857. I n den Gasthäusern. Im Einhorn : Hin. Pelzhändler Schwenstre v. Mannheim u. Gleiber v. Bockenheim; Hr. Hoffmann, Ober-Quartiermstr. v. Darmstadts Hr. Schäfer, Rcnt. v. Caffel; Hr. Teckendorff, Offiz, v. Wetzlar; Hr. Grube, Eonsul ». Frankfurt; Hr. Glaser, Dr. med. u. Hr. Krcuder, Oecon. v. Grünberg : Hr. Neumüller, Posimstr. v. Marburg ; Hr. Engelhardt, ^Fabrik, v. Rüsselsheim ; Hrn. Kaust. Zarlmann ». Seebaum v. Düsseldorf, Schmidt v. Frankfurt, Ortmann ». Regensburg, Deberg v. Marburg, Schott v. Mainz, Schroder v. Bremen, Bauer u. Michel v. Gladenbach, Holzmann v. Leipzig u. Stern v. Kirchhain. Im Rappen : Hr. Frommann, Cand. v. Friedberg; Hr. OsiiiS, Bergverwalter ». Siegen; Hrn. Stud. Engel v. Worms, Stein u. Sartorius v. Darnistadt; Hrn. Bergwerksbes. Deeley v. Biedenkopf u. JonaS v. Biedenkopf; Hrn. Kaust. Thomas v. Holzheim, Löwenberg v. Marburg, Rode u. Hübner v. Bremen, Schmitt v. Darmstadt, Simon v. Friedberg u. Spur ». Alsfeld. Im Prinz Carl : Hr. Rudolphp, Archit. v. Sondershausen; Hr. Bender, Lithogr. v. Caffel; Hr. Rosenthal, Metzg. v. Nauheim; Hr. Bierden, Dr. med. v. Halle; Hr. Usinger, Rcntamtsgch. ». Reinheim; Hr. Hatz, Handelsm. v. Steinbach; Hr. Pfeiffer, Doct. ». Darmstadt; Hrn. Metzg. Reinhardt u. Jung v. Usingen; Hr. Jllfeld, Rcnt. v. Homburg; Hrn. Kaust. Maier v. Soden, Hahn v. Höchst, Gausenbaum v. Oberursel, Mai v. Großkarben, Jost v. Vilbel, Kröcker ». Frankfurt, Ahrweiler v. Coblenz, -Schäfer ». Friedberg u. Erlenbach v. Cvln. Im Adler : Hr. Fuchs, Rechn, v. Lich; Hrn. Kaust. Rosenberg v. GräfenwieSbach, Hirschberg u. Strauß v. Eschbach. Im Darmstädter Haus: Hr. Repp, Müll. v. Homberg; Hr. Thomas, Seeon, v. Niederkleen; Hr. Müller, Kaufm. v. Frankfurt; Hr. Metzger, Finanz-Access, v. Heppenheim; Hr. Schudt, Telegr. v. Halle; Hrn. Oecon. Keller v. Keffelbach u. Koch v. Hemödorf; Hrn. Metzg. Engel u. Schnndt v. Friedberg, Gllenberger u. Plete v. Bonn; Hr. Zimmer, Handelsm. v. Pfaffenbeerfurt; Hrn. Fuhrl. Thome v. Hommertshausen, Drullmaun v. Wetzlar u. Schulz ». Hungen. Im Stern : Hr. Balz, Bürgermstr. v. Frankenberg; Fr. Garteis v. Freidburg; Hrn. GeschäftSl. Klebe v. Rhina, Waidschnndt ». Homberg, Veit v. Dodenau, Müller v. Sck)malkaldeu u. Garde v. Geismar. In den Privathäusern. Bei Hrn. F. Koch: Fr. Medic.-Rath Zimmermann ». Braunfels. — Bei Hrn. Peter Planck: Fräul. Stöckel v. Buttstadt.— Bei Hrm P ,. Dr. Bruch: Hr. Bruch, Doct. v. Mainz. — Bei Hrn. Ludwig Künkel . Fräul. Bayer v. Kronberg. — Bei Hrn. Buchb. Hoffmann: Fr. Deines u. Jungfer Schürf v. Alleudorf. — Bei Fr. Control. Kattmann: Fräul. Hay v. Loudon. __, Wärmegrade des Lahnwassers. Freitag den 1. Mai 6 Grad R. L. C. Rübsamen, Schwimmlehrer. Geld-CourS vom 30. April 1857. Pistolen .... st. 9. 41 i Engl. Sovereign» st. 11. 40-44 ditto Preußische 9. 55-56 | Preuß. Thaler . Holl. st. 10 Stücke „ 9. 48 1 5 Frankcn-Thlr. Ducaten .... „ 5. 33 | Pr. Caff -Scheine „ 1- 45'i 20 Frankenstücke „ 9. 18-19 | Dollars in Gold n — -— Druck und Verlag der G. D. Brühl'scheu Universttäts-Buch- und Steindruckerei.