ar Noll »bauen. n cßen. el. : n ft 1 Kassier Philipp > Mchi- 6 t, ehe- ! Groß- dahier, chrciner- Antonie, rm erster, volphine l. rglermei- ne Hen- 0. Marz. TabackS- i, Georg ruar. >eS Bär- eheliche 5. April, inna Ka- 'gerichtS- Tochter, 'töbürger gestorben iuth, des Dcmuth, den den , Bürger t 53 I. Woche . Frank- Rink v. -stungen. Pückler- Wehlar; Schwing, Müller Albrecht iauer r. alter v. potheker ehrer v. Bei d. rlehrer. AnzeigeblsU für die Sta-t und -en Kreis Gietzen. Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. — Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 fl. 30 fr., für Auswärtige, incl. Postaufschlags, 1 fl. 53 fr. — Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. In Gießen bei der Erpedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1.) — Einrückungsgebühr für die gespaltene Zeile oder deren Raum 2 fr. Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gespaltene Zeile 3 fr. — Annoncen in Tabellenform werden doppelt berechnet. JV1 3Ä SOtiitivod) den 30. April 1S5O> P o eit ar e n für den Kreis Gießen, und zwar: 1. für F l e i s ch t a r e. Ochsenfleisch Kuhfleisch ........ Rindfleisch Kalbfleisch . Schweinefleisch ........ Hammelfleisch Leberwurst . . Bratwurst.......... Schwartenmagen ... Blutwurst . ... geräucherter Speck....... Schinken........... Dörrfleisch ......... die Provinzialhnuptstndt Gießen: per Pfund ff ff ff ff ff ff ff ff ff ff ff ff ff ff ff ff ff ff ff ff ff ff ff ff ff ff fr. 15 12 11 7 16£ 12 18 22 24 18 32 24 22 per Pfund Rindsfett „ Nierenfett „ Schweineschmalz „ „ desgleichen ausgelassenes..... . „ „ B r o d t a r e. Pfund 2l ordinäres \ 7, Gerste- und ) B h b . . 4f Brod aus # % Korn-Mehl | "bflehenv . , 2 gemischtes i '/, Waizen-und < B . b . . 4 i Brod aus j V, Korn - Mehl , vesteyend , . Loth Quint. 5 — Wasscrweck 4 — Milchbrod 2. Für dir andern Städte und Orte des Kreises dieselben Taxen, jedoch der Laib Brod um einen Heller billiger und das Pfund Fleisch um 2 Heller billiger. fr. 20 24 28 28 fr. 7 14 8 16 1 1 Anmerkung: Bei einer Quantität Fleisch von 10 Pfund dürfen im steigenden und fallenden Lerhältniß nicht mehr als l*/i Pfund Zugabe befindlich sein. Amtlicher Th eil. die Vollziehung des Bundesbeschlusses zur Verhinderung des Mißbrauchs der Preßfreiheit betreffend. ^UDWJG III. von Gottes Gnaden Großherzog von Hefsen und bei Rhein rc. re. Wir haben in Vollziehung des von der deutschen Bundesversammlung am 6. Juli 1854 gefassten, in Nr. 30 des Regicrungs- olflttcs verfündigten Beschlusses zur Verhinderung des Missbrauchs der Preßfreiheit aus den Grund des Art. 73 der Verfassungsurfunde verordnet und verordnen hiermit, wie folgt: sch 'f 1. Alles, was durch den Bundesbeschluß vom 6. Juli 1854 und durch gegenwärtige Verordnung in Bezug auf Druck- Ichriften angeordnet wird, findet nicht blos auf Erzeugnisse der Buchdruckerpresse, sondern auch auf alle anderen durch mechanische ^-E^vorgenommenen Vervielfältigungen von Schriften und bildlichen Darstellungen seine Anwendung. (Vcrgl. §. 1 des Bundes- 2. Zur Ausübung des Gewerbes eines Buch- oder Steincruckers, Buch- oder Kunsthändlers, Antiquars, Inhabers mer ^eshbibliothef oder eines Lese-Cabinets und Verläufers von Zeitungen, Flugschriften und bildlichen Darstellungen soll in allen undesfiaaten die Erlangung einer besonderen persönlichen Concession (obrigkeitlichen Bewilligung) erforderlich und nur denjenigen . ewerbtreibenden, welche eine solche'Concession (obrigfeitliche Bewilligung) erlangt haben, die Erzeugung von Druckschriften und r gewerbmässige Verfehr mit denselben nach Massgabe der Concession (obrigfeitlichen Bewilligung) gestattet sein. ,-t . ^j^chiChung der Concession (obrigfeitlichen Bewilligung) im Fall des Mißbrauchs des Gewerbsbetriebs kann nicht nur in ge gerichtlicher Verurtheilung, sondern auch auf administrativem Wege erfolgen; auf letzterem jedoch nur dann, wenn nach vor- ausgegangener wiederholter. schriftlicher Verwarnung oder nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung die vorerwähnten Gcwerbtreibenden ihre Beschäftigung beharrlich zur Verbreitung von strafbaren, insonderheit staatsgefährlicksdn Druckschriften mißbrauchen. Concessioncn, welche in widerruflicher Weise ertheilt sind, können auch ohne derartige vorhergegangene Einschreitungen auf administrativem Wege eingezogen werden. (§. 2 des Bundesbeschlusses.) Art. 3. Die Entschließung auf Gesuche um Erlaubnis; zur Ansübungides Gewerbes 'eines Buch- oder Steindruckers, Buchoder Kunsthändlers, Antiquars, Inhabers einer Leihbibliothek oder eines Lese-Eabinets ist von dcirz Ministerium des Innern zu ertheilen. Die deßfallsigen Gesuche sind bei den Kreisämtern einzureichen und von diesen mit Bericht dem Ministerium des Innern vorzulegen. Art. 4. Die Einziehung der crtheilten Coneessiou zum Betrieb eines .ter 'im vorhergehenden Artikel bezeichneten Gewerbe auf administrativem Wege in den dazu geeigneten Fällen, sowie die schriftliche Verwarnung an die Inhaber solcher Concessionen gehört zum Gcschäftskreis des Ministeriums des Innern. Art. 5. Wer ohne Erlaubnis eines der im Artikel 3. bezeichneten Gewerbe betreibt, oder die Grenzen, der crtheilten Befugniß überschreitet, wird mit der im Artikel 180 des Polizeistrafgcsetzes angedrohten .Geldbuße bestraft, 'und wer eines jener Gewerbe, nachdem die Coneession durch richterliches Erkenntniß eingezogen ist, betreibt, verfällt i# Vic- im Art. 181 des Polizeistrafgesetzes angedrohte Strafe. ,/■ ‘ f‘ Art. 6. lieber Gesuche um Erlaubniß zum gewerbsmäßigen Verkauf von Zeitungen, Flugschriften und bildlichen Darstellungen ist von den Kreisämtern zu erkennen. Die Erlaubniß kann nur auf Widerruf ertheilt und von den Kreisämtern eingezögen werden. Wer jenes Gewerb ohne Erlaubniß betreibt, verfällt in die durch Art. 180 Hzieyungsweisc TS 1 des Polizeisirafgesetzcs angedrohte Strafe. Art. 7. Nur mit obrigkeitlicher (kreisamtlicher) Erlaubniß und innerhalb der Grenzen derselben darf mit Druckschriften hausirt und dürfen dieselben an öffentlichen Orten ausgestreut, angcboten oder vertheilt werden. Diese Erlaubniß kann jederzeit zurückgenommen werden, i (Bergt. §. 3 des Bundesbcschlusses.) Art. 8. Wer ohne Erlaubniß mit Druckschriften hausirt (Art. Q, verfällt in die im Art. 180 beziehungsweise 181 des Polizeistrafgesetzes angedrohte Strafe. Art. 9. Wer Druckschriften ohne Erlaubniß an öffentlichen Orten ausstreut, anbietet oder vertheilt (Art. 7), wird mit einer Geldbuße von 3 bis 30 fl. bestraft. .;.... ■ (b ' i ) 7* . Art. 10. Druckschriften dürfen bei Vermeidung einer Strafe von 3 bis 30 fl. an öffentlichen Orten nur mit Erlaubniß der Localpolizeibehörde und nur an solchen Stellen öffentlich angeschlagen oder angeheftet werden, welche als hierzu geeignet von der Localpolizeibehörde bezeichnet worden sind. Jene Erlaubniß ist jedenfalls dann zu verweigern, wenn die Anschlagzettel oder Placate einen anderen Inhalt haben, als Ankündigungen über gesetzlich nichtverbotene Versammlungen, über öffentliche'Vergnügungen, über gestohlene, verlorene oder gefundene Sachen, über Sehenswürdigkeiten, über Verkäufe oder andere Nachrichten für den gewerblichen Verkehr. Auf amtliche Bekanntmachungen öffentlicher Behörden sind vorstehende Bestimmungen nicht anwendbar. (Vergl. §. 3 des Bundesbeschlusses j Art. 11. Auf jeder im Bundesgebiete erscheinenden Druckschrift muß der Name und Wohnort des Druckers, und wenn dieselbe für den Buchhandel oder zur öffentlichen Verbreitung auf anderem Wege bestimmt ist, auch der Name und Wohnort Desjenigen, bei dem die Druckschrift als Verlags- oder Eominissionsartikcl erscheint oder beim Selbstvertriebe der Name des Verfassers oder Herausgebers genannt sein. (§. 4 des Bundesbeschlusses.) Art. 12. Im Falle einer Zuwiderhandlung gegen die Vorschrift des vorhergehenden Artikels, namentlich auch, wenn einer Druckschrift ein falscher oder erdichteter Name oder Wohnort des Druckers oder Verlegers beigesetzt ist, trifft den Inhaber der Druckerei, sowie den wissentlichen Verbreiter der Druckschrift eine Geldbuße von ft jus l))0 fl. Art. 13. Neben den in den Artikeln 8, 9, 10 und 12 angcdröhien Strafen kann 'von dem Gericht auch auf. Confiscatio» der Druckschriften erkannt werden. Art. 14. Von jeder Nummer, jedem Heft oder Stück einer periodischen Druckschrift soll mindestens eine Stunde vor deren Ausgabe von dem Verleger ein mit der eigenhändigen Unterschrift des verantwortlichen Redakteurs versehenes Exemplar dem Kreis- amtc des Kreises, in welchem die Druckschrift ausgcgeben wird, oder dem von dem KreisMt hierzu bezeichneten Polizcibeamtcn überreicht werden. > ’>• ' s« * Von jeder anderen die Presse verlassenden Druckschrift ist der Verleger verpflichtet, ein Exemplar 24 Stunden vor der Ausgabe der oben genannten Behörde gegen eine Empfangsbescheinigung cinzurcichen. # Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldbuße von 5 bis 50 fl. bestraft. (Vexgft §. 5 des Bundesbeschlusscs.) A r t. 15. Von der Erfüllung der in den Artikeln 11 und 14 enthaltenen Vorschriften sind die den Bedürfnissen des Verkehrs und des geselligen Lebens dienenden Drucksachen, als Formulare, Etiquctten, Visitenkarten und ähnliche diesen gleich zu achtende kleinere Preßerzeugnisse ausgenommen. (Vergl. §. 6 des Bundesbeschlusses.) Art. 16. Von der Bestimmung des Art. 14 sollen bis auf anderweite Anordnung Druckschriften ausgenommen fein, welche zwanzig Druckbogen und darüber stark sind. Art. 17. Für jede int Bundesgebiete erscheinende periodische Druckschrift (Zeitung, Zeitschrift) muß ein für deren ganzen Inhalt verantwortlicher Redakteur bestellt und dessen Name auf jedem Blatte oder Hefte (Nummer) genannt sein. Eine Ausnahme von diesem Grundsätze ist nur bezüglich jener Zeitschriften zulässig, welche alle politischen und socialen Fragen von der Besprechung ausschließen. Die deßfallsige Entschließung bleibt in den einzelnen Fällen dem Ministerium des Innern Vorbehalten. (Vergl. §. 7 des Bundesbeschlusses.) Ar t. 18. Der verantwortliche Redakteur einer in dem Großherzogthum erscheinenden periodischen Druckschrift muß unbedingt dispositionsfähig sein, im Genüsse der staatsbürgerlichen Rechte sich befinden, und bei Zeitschriften, welche nicht blos wissenschaftlichen, artistischen oder technischen Inhaltes sind, in dem Großherzogthum seinen regelmäßigen Wohnsitz haben. Die Redaction von Zeitschriften wissenschaftlichen, technischen oder artistischen Inhalts kann indessen ausnahmsweise von dem Ministerium des Innern auch Personen gestattet werden, welche die vorbezeichneten Eigenschaften, namentlich die Dispositionsfähigkeit, nicht besitzen. Personen, welche sich in Strafhaft befinden, kann von dem Kreisamt, und Personen, welche sich in Untersuchungshaft befinden, von dem ' sagt wert ; Ar ein Redac erdichtet o eine Geld! Art. 18 b E Ocffc 988) : von Allen Zollaufseh nachbenan gelegene, i stücke:. 1/ VI11/262, sen, kann kundlich n daß das < Ludwig A eingetrage welche Eic diesen Im mit aufg 4 Woche, Aufforder, dahier go Eigenthuii nommen, Erwerber die zum zeichniß c theilt wer Gießen Gloß 982) Oppenrod lichen Ho der förmli Man brii Kenntniß, Forderung machen h< Fr, anbcraum gewiß gel ein bcson Präklusiv! geschlossen Gießen (Sri 1 Vcrst 954) g sollen na Wärter von dem Untersuchungsgericht oder dem Krcisamt während der Dauer der Hast die Führung der verantwortlichen Redaction untersagt werden. (Vergl. §. 8 des Bundesbeschlusses.) Art. 19. Ist vie Beisetzung des Namens des verantwortlichen Redacteurs — nach Art. 17 — unterlassen worden, oder ein Rebactcur genannt, welcher nach Art. 18 eine Nedaetion nicht übernehmen kann, oder ist der angegebene Name des Redacteurs erdichtet oder fälschlicher Weise der Name einer anderen Person angegeben, so trifft den Inhaber der Druckerei und den Verleger eine Geldbuße von 5 bis 100 Gulden. In dieselbe Strafe verfällt Derjenige, welcher eine Zeitschrift redigirt, ohne dazu nach Art. 18 befugt zu sein. (Schluß folgt.) Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen Edietalladungen. u u u u u u u steine, ff ff ff 936) Vorzügliche Saat Erdfen verkauft Maurerarbeit, Schmiedearbeit, Schreinerarbeit, 547 2170 692 1304 332 1181 ff ff ff ff 30 kr. 54 „ 36 „ 42 „ 14 „ 56 ,, 46 „ kommenden Arbeiten an den Wenigstneh. menden öffentlich vergeben werden: Zimmerarbeit, veranschl. zu 3 fl. 30 fr. Arbeitsvcrsteigerung in Rodheim. 995) Donnerstag den 8. Mai 1856, Vormittags 9 Uhr, sollen auf der Bürgermeisterei zu Rodheim folgende an der Pfarrhofraithe daselbst vor- 3) Dachdeckerarbeit, 4) Schreinerarbeit, 5) Schlvsserarbeit, Risse, Voranschläge und Steigbedingungen sind auf dem Büreau des Großherzog- lichen Bahnhofsverwalters zu Butzbach zur Einsicht der Uebcrnahmsluftigen offen gelegt. Gießen am 23. April 1856. Der Großherzogliche Seetions-Ingenieur der Scction Butzbach: Eicke meyer. 10) das Aufsetzcn derselben, 11) die Lieferung von 73 Bütten Kalk, 12) „ „ „ 4,5 Cubikklaftern Main Weser-Eisenbahn. 984) Die Versteigerung der diesjährigen Gras- und Klec-Ernbte auf den Böschungen der Bahn findet statt: Im Bahnmeisterbezirk Butzbach-Nauheim, Freitag den 2. Mai, beginnt des Morgens um 7 Uhr an der Grenze bei Nauheim. Im Bahnmeisterbezirk Langgöns-Butzbach, denselben Tag, beginnt des Nachmittags um 2 Uhr am Bahnhofe zu Butzbach. Im Bahnmeisterbczirk Gießen-Langgöns, Samstag den 3. Mai, beginnt des Morgens um 7 Uhr am Bahnhofe zu Langgöns. Im Bahnmeisterbczirk Gießen-Loller, denselben Tag, beginnt des Nachmittags um 2 Uhr am Bahnhofe zu Gießen. Im Bahnmeisterbezirk Lollar-Friedelhau- sen, Montag den 5. Mai, beginnt des Morgens um 7 Uhr am Bahnhöfe zu Lollar. Gießen am 25. April 1856. Der Großherzogliche Bahn-Ingenieur des Bahnbezirks Gießen; Eickemeyer. Mauersand. Pläne und Voranschlag liegen bei der unterzeichneten Behörde zur Einsicht offen. Gießen am 24. April 1856. Großherzogliches Kreisbauamt Gießen. H o l z a p f e l. Gießener Gasbeleuchtung. Holzlikferung betreffend. 907) Wir bringen hiermit zur allgemeinen Kenntniß, daß von nun an Offerten für Lieferung von mehreren Hundert Stecken Kiefern-Scheid- und Prügelholz auf unserem Büreau in der Gasfabrik vor dem Neuenweger Thor angenommen werden. Gießen den 17. April 1856. Für die Gießener Gasgesellschaft: John Tebay. L. Iah reit am Markt. 982) Gegen Johannes Balser IV. von Oppenrod ist durch Erkenntniß Großherzoglichen Hofgerichts der Provinz Oberhessen der förmliche Coneursprozeß erkannt worden. Man bringt dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß, und fordert alle diejenigen, welche Forderungen an den jetzigen Cridar zu machen haben, auf, dieselben in dem auf Freitag den 13. Juni l. I., Vormittags 10 Uhr, anberaumten Liquidationstermine dahier so- gewiß geltend zu machen, als sie sonst ohne ein besonders bekannt gemacht werdendes Präelusivdecret von der Coneursmasse ausgeschlossen bleiben. Gießen den 15. April 1856. Großherzogliches Landgericht Gießen. Ploch. Gießen den 29. April 1856. I. A.: Der Bezirksbauaufseher L. Euler. Ocffcntliche Aufforderung. 988) Johannes Wagner, Mart. Sohn I. von Allendorf an der Lahn, dermalen als Zollaufseher zu Mainz stationirt, beabsichtigt, nachbenannte in der Gemarkung Allendors gelegene, in seinem Besitze befindliche Grundstücke: 1/918, 1/347, 1/1032, VI/68, VI11/262, l/809a, 111/58, — zu verlausen, kann aber sein Eigenthum nicht urkundlich nachweisen. Unter dem Bemerken, daß das Stück 111/58 auf den Namen des Ludwig Weigel VI. L. S im Grundbuche eingetragen steht, werden alle Diejenigen, welche Eigenthums- oder sonstige Rechte an diesen Immobilien zu haben glauben, hiermit aufgefordert, solche sogewiß binnen 4 Wochen, vom ersten Erscheinen dieser Aufforderung in den öffentlichen Blättern, dahier geltend zu machen, als sonst das Eigenthum des dermaligen Besitzers angenommen, die Erwerbsurkunden für die neuen Erwerber ausgefertigt und bestätigt, sowie die zum Einträge in das Mutationsver- zeichniß erforderlichen Urkunden werden cr- theilt werden. Gießen am 25. April 1856. Gloßhcrzogliches Stadtgericht Gießen. Muhl. bei Naunheim erforderlichen Arbeiten und Lieferungen auf Ort und Stelle an die Wenigstnehmenden versteigert werden: 1) Maurer- und Steinhauerarbeit , einschließlich des Brechens von 14 Cubik- klftrn. Mauersteine und derLieferung von 26Tau- 2) Steinhauerarbeit, 3) Zimmerarbeit, 4) Dachdeckerarbeit, 5) Schreinerarbeit, 6) Glaserarbcit, 7) Schlosserarbeit, 8) Spenglerarbeit, 9) Weißbinderarbeit, 84 ,, 5 6 „ 40 11 „ 1 6) Glaserarbeit, 7) Weißbinderarbeit, „ Feilgebotenes. 961) Kleesamen, rothen, in erster Qualität, empfiehlt I. G. Appel. Versteigerungen. Versteigerung von Bauarbeiten. 954) Freitag den 2. Mai d. I., Vormittags 10 Uhr, sollen nachbenannte, zur Erbauung eines Wärterhauses an der Schiffsschleuße „ 2964 „ ,, 2214 „ Main-Weser Eisenbahn. 953) Montag den 5. Mai, Vormittags 9 Uhr, sollen im Bahnhofe zu Butzbach die nachbenannten, zur Erbauung eines Stationsgebäudes daselbst erforderlichen Arbeiten durch öffentliche Versteigerung in Accord gegeben werden: 1) Maurerarbeit, veranschl. zu 2333 fl. 2) Zimmerarbeit, verans. zu 448 ----- ' ' ■ 229 send Backsteinen, . veranschlagt zu .... 1176 fl. 325 177 „ 87 „ 247 8) Spenglerarbeit, „ „16 9) die Beifuhr von 14Cubikklftrn. Mauer 1000) Mein Lager fertiger Mantillen, Visites, Mantclets in Sammet, Moire antique, Atlas, Taffet und Tuck, nach den neuesten Pariser Fayons in meinen Berliner Werkstätten gefertigt, ist durch ueue Zuseudungcn wieder cvmpletirt und bietet sowohl in den billigsten bis zu den allerseinsten Gattungen eine sehr reiche Auswahl dar. Franz Mansfeldt, Wallthor, Lit. A. Ne. 55. Gemeinde - Voranschläge, sowie die von Grostherzoglichem Oberconsistorium neu vorgeschriebenen Kirchen-Boranschläge, ferner Berichts-Etiketten für evangelische Kirchenvorstände an's Kreisamt, für evangelische Pfarrämter ans Decanat und für Schulvorstände an die Kreis-Schul-Commisston sind stets vorräthig in der G. D. Brühl'schen Univ.-Buch- und Steindruckerei, Canzleiberg Lit. B. Nr. I, und bei Buchbinder Dietz in Lich. 938) Limonade Gazeuse, Apfelsinen, Citronen, sowie englische Drops, amerikanische Malzbonbons, Brustottonen u. bergt m., empfiehlt zur geneigten Abnahme Ed. Lind, Conditor. 1006) An- und Verkauf von Staatspapieren, Anlehensc Loosen, Bank- und Eisenbahn-Actien, standes- herrlichen und Prioi itäts-Obligationen, Credit-Actien u. s. w. im Geld- und Wechselgeschiist vou C. K. Worms, Wallthor, A. 139. 1004) Strohhüte, Sonnen- und Regenschirme, Bouquets, Bänder, Chemisetts und Kragen, in großer Auswahl und zu sehr billig gestellten Preisen, empfiehlt M. Heß dem Einhorn gegenüber. 998) Ratten-Kräuter, zur Vertreibung der Ratten und Mäuse, per Büchse 30 und 54 fr. Benzin, neueste Erfindung, seidene, wollene und baumwollene Stoffe, Glaye- Handschuhe und Bücher von Fett- und anderen Flecken jeder Art zu reinigen, per Flaeon 8 fr. Carl Frech. 994) Eine frischmelkende Ziege ist zu verkaufen. Bei wem? sagt Ausg. d. Bltts. 997) Bollsaftige dunkelgelbe Messina- Orangen , das Stück 6 fr., fleckenlose Citronen, spanische und deutsche Prü- nellen, Trommel-Feigen und Caviar empfiehlt Hopfner-Dannenberg, Conditor. 996) Römischkohl-Pflanzen mit breiten Rippen, Aussetz-Lattig und Erbsen-Reiser verkauft L. Hartmann in der Schanz. 990) Feinstes Schwung- und Bor- schusi-Mehl, zu herabgesetzten Preisen, empfiehlt C. W. Dietz am Markt. 940) Sardelle», Schweizer- u. Limburger-Käse, in guter Qualität, empfiehlt Fr. Schwaab, Seltersweg. 992) Täglich frisch gestochene Spargeln sind zu haben bei I. Schaum, Kunst- u. Handelsgärtner. 1005) Circa 100 Stück schöne Daumstangen werten zusammen, oder auch ge- theilt, in Lit. B. Nr. 24 am Marktplatz käuflich abgegeben. 941) Fränkische Saatwicken und Kleesamen, zu haben bei Fr. Schwaab, Seltersweg. (Hierzu eine Beilage.) 993) Meinen geehrten Freunden und Gönnern mache ich die ergebenste Anzeige, daß ich den Himmelfahrts-Markt mit einer großen Auswahl von Damen-Schuhen und Stieselchen, sowie mit allen Arten von Kinder-Schuhen, wieder bezogen habe und bitte deshalb um geneigten Zuspruch. Friedrich Weidling, ____________Schuhfabrikant aus Mainz. Vermiethungen. 1002) In der Lindcngaffe Lit. A. N. 174 ist eine kleine Familienwvhnung zu ver- miethen. 960) Ein Logis, bestehend aus 5 Stuben, 2 Kammern und Küche, Bodenraum, Keller und verschließbarem Holzraum, sowie Mitgebrauch der Waschküche, ist zu vermie- then und sogleich zu beziehen. Bei wem? sagt Ausg. d. Bltts. 983) Bei Schuhmacher Moog in der Flügelsgaffe sind zwei Familienlogis zu «er« miethen und sogleich zu beziehen. 987) Mein Hinterhaus in der Erlen- gaffe ist zu vermiethen und sogleich zu be- zichen. Kaufmann Münch am Kreuz, 682) Das von Fräulein Groß bewohnte Logis, aus 4 heizbaren Zimmern, Kammern, Küche, Keller und Holzplatz re. bestehend, ist durch deren Wegzug von hier anderweit zu vermiethen und Anfangs Juli beziehbar. Loos, Lackirer. Beilage zu Nr. 35 des Anzeigeblattes. 9G8) Schiffenberg. Donnerstag den 1. Mai, als am Hrmmelfahrtstage^ spielt die Musik-Capelle des Hrn. Schierholz auf dem Schiffender g._____________________________ K Union. Für Auswanderer nach Australien und Amerika. Die englischen Regierungs-Postboote, welche die Briefe an Bord nehmen, und solche contractlich am 65. Tage in Melbourne abliefern müssen, segeln von Liverpool bestimmt am 5. und 20. jede« Monats; es ist dies die beste und schnellste Reisegelegenheit. —-s»,---— _ mi»,.......___________LJ_ Ueberfahrtpreis für Erwachsene, einschließlich vollständiger Verköstigung, 210 fl., für Kinder die Hälfte. Für andere, wöchentlich abgehende Schiffe, kostet die Passage, ebenfalls mit ganzer Verköstigung, 190 fi., für Kinder 95 sl. Leute, welche nickt den ganzen Ueberfahrtpreis bezahlen wollen oder können, und den Theil, den sie hier schuldig bleiben, erst in Australien aus ihrem dortigen Verdienst entrichten, nehme ich ebenfalls zur Beförderung, an. Vorzugsweise werden angenommen Ackerbauer, Schäfer, sowie alle sonstigen zur Landarbeit tauglichen ledigen Leute, oder junge verheirathcte Leute mit höchstens 2 Kindern. Abfahrten nach Amerika von der Rheinstation aus: jeden Donnerstag. Die Passagiere werden durch eigene tüchtige Conducteure bis in den Seehafen begleitet. Pünktlichkeit in den Expeditionen, billige Preise und genaue Erfüllung der eingegangenen Verbindlichkeiten werden diese Reisegelegenheit auch ferner empfehlen. Nähere Auskunft, Prospecte und Ueberfahrt-Verträge ertheilt die concessivuirte Haupt - Agentur in Mainz, Heinrich Zitz, sowie deren Unter-Agenten im Großherzogthum. In Gießen: 21. Schultheis, junior. In Friedberg: Hch. .Hahn. In Vilbel: PH. Mittelstädter. 1(08) Am Himmelfahrts-Tage spielt die Mufik Capelle des Hrn. Schier holz bei ungrinfttHer Witterung nicht auf dem Schiffenberg, sondern, von Nachmittags an, im Leib'schen Saale. V e r miet h u n g c n. 742) In dem vormals PH. Petri'- schcn Hause auf dem Asterwege ist der oberste Stock, bestehend aus 2 Stuben, Cabinet und sonstigen Räumlichkeiten, zu vermiethen und um Mitte Juni d. I. beziehbar. Nähere Auskunft bei Dr. Muhl, Hofgerichtö-Atvoeat. 949) Eine geräumige Familienwohnung ist zu vermiethen und alsbald beziehbar. Carl Noll in den Neucnbäuen. Vermischte Anzeigen. 1007) ÜTmst2* Amerikanisches Gold, desgl. Wechsel, Preussisches Geld, Kassenanweisungen, Banknoten, Coupons, sowie alle Gold- und Silbersorten, werden angenommen und abgegeben im Geld- und Wechselgeschäft von C. BÄ. Worms, ______________ Wallthor, A. 139. 991) Wir sagen hiermit Allen, welche unsere geliebte Gattin, Mutter und Schwiegermutter , Katharine Busch, zu ihrer Ruhestätte begleiteten, unsern innigsten Dank. Sollte Jemandem die Anzeige nicht gemacht worden sein, so bitten um Entschuldigung : die trauernden Hinterbliebenen. 975) Die Wirth sch ast auf dem .Heyer'schen ^etfenfeUer ist von jetzt an wieder jeden Tag offen. W. Jacobi. Vorläufige "Anzeige. 964) Wegen Wegzugs einer Familie von hier veranstaltet dieselbe zu Ende des nächsten Monats eine P er st eist e r u n st ihres eleganten und praetischen A m e u b l e m e n ts re. re. Dasselbe besteht in : Mahagoni - Schreibund Kleiderseeretären, desgl. Silberspinden, Damen-Bnrcaur, Mahagoni- und Baroque-Spiegeln, Pluche- und Damast-Sopha's, Mahagoni-Tischen, Nähtischen, Mahagoni-u.Birkenstnhleu, Korbstühlen, Bettstellen, Küchengeräth- schaften, Porcellan re. re. Die Tage der Versteigerung werden später näher angegeben werden; die betreffenden Gegenstände sind täglich im Hause des Herrn vr. Weber I., erste Etage, in den Stunden von Morgens 10 bis 12 Uhr, in Augenschein zu nehmen. 1003) Am vergangenen Sonntage wurde auf dem Wege von der Sonne bis über den Markt nach der Schulstraße ein Korallenarmband verloren. Der redliche Finder wird gebeten, dasselbe gegen eine Belohnung bei der Expcd. d. Bltts. abzugeben. 1001) Ein blau-weißes seidenes Halstuch ist am verflossenen Freitag Abend im Busch'schen Garten verloren worden. Der redliche Finder wolle dasselbe bei der Red. d. Bltts. gegen eine Belohnung abgeben. 985) Nr. 253 hat das Nähtischchen und Nr. 319 das Fußschemelchen gewönnen. Hüter, Polizeidiener. 986) Buchbindermeister I. Zeiß zu Marburg sucht einen Lehrling von braver Familie. 989) Harmonie-Musik, ausgeführt durch das Musik-Corps des Königl. 8. Jäger-Bataillons, findet nächsten Donnerstag, den 1. Mai (Himmelfahrtstag), im Schiitzengarten zu Wetzlar Statt, wozu ich ergebenst einlade. Entree ä Person 9 fr. Wetzlar den 25. April 1856. Jos. Orlenbach. 999) & l V l II It U \) i V IU Da in neuerer Zeit die Holzpreise außerordentlich gestiegen sind und vorauszusehen ist, daß dieselben, namentlich an hiesigem Made noch weiter in vie Höhe gehen werden, so stellt sich Cer Verbrauch der Steinkohlen anstatt Holzes sehr vortheilhaft. Man nimmt' an daß 607 Pfv. Steinkohlen 1 Stecken Buchenscheidholz ersetzen. Da nun 607 Pfv. Steinkohlen 5 fl. 52 fr., der Stecken Buchenscheivholz aber (kleingemacht) 10-11 fl. kostet, so ist die Ersparniß des Steinkoblenbrandes eine bedeutende. Hierzu fcmmen noch manche andere Vorzüge, welche den Steinkohlen gegenüber dem Holze eigenthümlich sind, — wie z. B.: daß sie eine viel aleichmäßlqere, nachhaltigere Hitze entwickeln, daß ihre Aufbewahrung weniger Raum erfordert, daß die Anschaffung mcht längere Zeit im Voraus zu geschehen braucht und daß sie in den kleinsten Quantitäten (bis zu 1 Ctr.) bezogen werden können. Die Steinkohlen werden mit eben so großem Vortheil in reu Stubenöfen, als auch zum Kochen tm Verve, unter Wasch- kesseln 2C aebraucht- sie ertheilen den Speisen keinen fremdartigen Geruch. — Die auf Holz- oder Braunkohlenbrand eingerichteten Oefen lassen sich indessen nicht ohne Weiteres zur Steinkohlenfeuerung benutzen; es ist hierzu eine Abänderung der Röste erforderlich welche ungefähr 36 fr. fosten wird und, wenn es gewünscht wirv, von unseren Arbeitsleuten besorgt werden kann. Von den verschiedenen Steinfohlensorten besitzt das Fettschrott für häusliche Feuerungen vie meisten Vorzüge. Wir offeriren Rührer Fettschrott, beste Qualität den Ctr. zu 58 fr. Bei diesem Preise, den wir auf's Billigste gestellt haben, wird indessen baare Zahlung beim Empfang der Kohlen vorausgesetzt. Die Ablieferung der Kohlen an die Wohnung der Besteller erfolgt zu obigem Preise frachtfrei. Aufträge wolle man auf unferm Comptoir abgeben. Auch sind wir bereit, jede weitere Auskunft zu ertheilen. Für Feuerhandwerker halten wir Lager von Schmiedegries, den Ctr. zu 1 fl., ebenfalls gegen gleich baare Zahlung. 0 7 Gebrüder Silbereiscn. Fremden-Negister vom 25. bis 27. April 1856. Inden Gasthäusern. Im Rappen: He. Reinhard m. Gem. v. Hannover; Hr. Rodner, Müller v. Mosbach; Hr. Eulenstein, Part. v.Forbach; Hr Erlanger, Reni, v. Hamburg-, Hrn. Mecha». Mumk v. Mühlhausen u. v. Illi v. Eöln; Hrn. Kfl Schulz v. Hatte, Oppenheimer v. Berlin, Kieffer v. Walddüren, Maus- berq v Lahr, Rosalino v. Mannheim, Ritter v. Frankfurt, Wagner ». Erfurt, Marbach v. Leipzig, Hahner v. Münchberg, Friß v. Halle Haus v Wien SachS v. Mudau, Gerlach v. Brandenburg, Mühlen v. Rheydt, Häling u. Faistenberger ». Frankfurt, Müller v. Erfurt, Jager v. Basel, Gutmann v. Carlshafen u. Strohmann v. Herborn. . Im Prim Carl: Hr. Damköhler, Pastor v. Elberfeld; Hrn. Muller Lin, i). Heidelberg u. Haberkorn «. Altenburg; Hr. Haßlinger, Dec.i). Selters - Hr v. Hock, Rent. v. London; Hr. Genf, Buchdr. v. Basel; Hr. Bcrtbalöt, Registrator ». Stuttgart; Hr. Sandmann Lehrer v. Hmigen; Hrn ' Oec. Bernhard v. Vilbel u. Schückhard v. Beerfelden; Hr. Bay, Fabrik.» Bornheim; Hr. Storch, Bergm. ». München; Hrn. Kst. «tembreuk u Schwarzschild v. Frankfurt, Fürth v. Fulda, Muller ». Emmerich, Mom- berqer v Wiesbaden, Rothenberger v. Neuendvrf u Glöckner v. Eoln. Im Einhorn : Hr. Eulmbachec, Bierbr. v. Nürnberg; Hr. Wagner, Bäcker v. Guntershause»; Hr. Trautwein Dec v. Hildesheim; Hr. Ur Hoffmann v. Gotha; Hr. Schlund, Fabrik, v. Suhl; Hr. Keller, Musikus v. Prag- Hr. Sommer, Lehrer ». Marburg; Hr Dr. Weller ». Salzungen; Mud. Werner v. Liebenstein; Hr. v. Romler, Haushofm. v. Hatzfeld; Hr. Kirchner, Koch ». Burgsteinfurt; Hr. »• Schultheis, Major ». Ereseld; Hr. Ballart, Part. v. Lyon; Hr. Ehrhardt, Buchhdlr. v. Stuttgart; Hrn. Kst Stöltzel v. Aurich, Herz v. Hamburg, Engelhard v. Breslau, Paas v Eöln, Klingel v. Amsterdam, Will u. Böhling v. Mainz, Wechmar v. Frankfurt, Seligenthal ». Heiligenstadt, Hill v. Elberfeld, Faber u. Daber ». Rheydt; Heinrich v. Pforzheim, Sanger ». Offenbach, Backhaus ». Vlotho, Weyvt ». Frankfurt u. Gnldmann v. Mainz. Im Darmstädter Haus: Hr. Richter n. Sohn, Musiker v. Darmstadt. Im Stern : Fräulein Klotzbach ». (Seif«. In der Sonne : Hrn. Geschäftsl. Maurer v. Lindenstrulh, Helfrich u. Müller v. Hattenhausen, Hahn ». Hattenrod u. Hoos u. Schneider v. Weilburg: Hrn Fuhrt. Nickel v. Bicken u. Schulze v. Dudenrode. Im Hirsch : Hrn. Fuhrt. Beinhauer v. Holzhausen, Tranting v. Dillheim ii. Breunel ». Schönau. In der Rose : Hr. Hahn, Kfm. v. Borcken; Hr. Neuschäfer, Geschästsm. v. Nidda. 3 n b e n Privathäusern. Bei Hrn. Stadtlichter Muhl: Hr. Schott v. Frankfurt. — Bei Hrn. Hofg.-Procvllisten Krebs: Hr. Wolf, Pfarrer v. Mahr. —. Bei Hrn Löber im Pfau : Hr. Schäffer, Privatm. v. Darmstadt. — Bei Hrn. Busch im Garten : Hr. Dr. (Snnetnofer n. Kinder v. Alzey. Geld-Cours vom 28. April 1856. gleite LouiS'dorS . . Pistolen...... ditto, Preuß. . . Holl. l0-fl.- Stücke fl. 10 9 9 9 fr 45 43 55 54 20 - Franken - Stücke . Eugl. SoveraignS . . Prenß. Thaler . ... 5-Franken-Thaler. . fl. 9 11 1 2 fr. 26 56 451 21 Rand-Ducaten. . . 5 35 Preuß. Eaffeu-scheine 1 4 »1 Wärmegrade des Lahnwassers. Samstag den 26. April 12% Grad. Sonntag „ 27. „ 12% „ Montag „ 28. „ 11% „ Dienstag „ 29. „ 10% „ L. C. Rübsamc», Schwimmlchrer. Frucht- und Mehlpreise vou uachbeuaunten Städten und Fruchtinärkten. Gießen: Außerdem wurden noch 3 Mltr. Erbsen im Mittelpreis zu 9 fl. 49 fr. verkauft. Ort und Datum. W a i z e n. Korn. G e r st e. Hafer. Kartoffel n. Auf- ge- sahren Mltr. Verkauft Mltr. Mittelpreis vom Malter. Ausgefahren Mltr. Verkauft Mltr. Mittelpreis vom Malter. Aufgefahren Mltr. Verkauft Mltr. Mittelpreis vom Malter. Anssi e- fahren Mltr. Verkauft Mltr. Mittelpreis vom Malter. Aus- ge- sahren Mltr. Verkauft. Mltr. Mittelpreis vom Malter. Pf. (fl. Er. $f-| st- fr. Pf. fl. kr. Pf. fl. ,kr. Pf. fl- 'fr- Gießen, 25 April 80 771 200 13 50 56 451 180 11 27 77 56; 160 7 45 — 30 120 4 46 118 100; 200 3 46 Butzbach, — „ — 200 -- — 180 — — — — 160 4— - — — 120 — — - 200 —’ 1 — Grünberg, 26. „ 591 591 200 13 55 681 68 J 180 10 37 104; 104; 160 7 40 40 J 40; 120 4 23 165' 165; 200 3 36 Friedberg, — „ — — 200 - — — — 180 — — — — 160 — — — 120 — — — — 200 —, — Mainz, 25. „ — — 200 13|50 — — 180 11 20 — — 160 7 30 — — 120 — — — 200 Druck und Verlag der G. D. Brühl'scheu Universitäts-Buch- und Steindruckerei.