Anzeigeblatt der Stadt und des Kreises Gießen. 33. Sonnabend den 30. April 1833. Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwoch und Sonnabend. — Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 ff. 30 fr., für Auswärtige incl. Postaufschlags 1 ff. 39 fr. — Au-wLrt- abonnirt man sich bei allen Postämtern. In Gießen bei der Erpevition (Canzleiberg Lit. B. Str. 1.) — Ginrückungsgebühr für die gespaltene Äorpuszeile 2 fr. Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gespaltene Corpuszeile 3 fr. Amtlicher T h e L l. Verordnung, die Hundesteuer betreffend. 8 U D W I G III. von Gottes Gnaden Großherzog von Hessen und bei Rhein ic. re. Zur Vollziehung deS §. 3 deS Finanzgesetzes vom 29. Decembcr 1852 und in Gemäßheit des Artikels 73 der Verfassungsurkunde haben Wir verordnet und verordnen, wie folgt: §. 1. Die Hundesteuer soll vom 1. Januar 1853 an mit jährlich zwei Gulden für jeden Hund im ganzen Großherzog- thum erhoben werden. §• 2- Eine Ausnahme von dieser Bestimmung findet nur bei Schaafhirten statt, welchen das Halten der für die Schaaf- kwerden nöthigen Hunde, jedoch höchstens von zwei Hunden, gegen die bisherige Abgabe von fünf und vierzig Kreuzern per Stuck gestattet ist. Zu den Schaafhirten werden nur solche gezählt, welche dieses Geschäft gewerbmäßig betreiben. Dieselben genießen den Anspruch auf den niedrigeren Steuersatz nur bezüglich solcher Hunde, welche in die Kategorie der wirklichen Schäferhunde gehören. Hunde, welche nicht dem Schäfer selbst, sondern dem Eigcnthümer oder den Eigenthümcrn der Heerde gehören, sind mit zwei Gulden zu versteuern §• 3. Eine Befreiung von der Hundesteuer findet nicht statt, zu welchem Zwecke auch die Hunde von den Besitzern unterhalten werden. 8- 4. Wer einen Hund in seinen Besitz bekommt, ist verbunden, dies innerhalb acht Tagen dem betreffenden Ortsvorstand entweder schriftlich oder mündlich in Sclbstperson anzuzeigen und, in letzterem Falle, sofort den Eintrag zu unterschreiben, welcher in dem bei dem Ortsvorstande offen liegenden DeclaratlonSregister Über die erfolgte Anzeige zu machen ist. Dieses Register muß unter Ordnungsnummern den Namen des Declaranten, die Zahl seiner Hunde und die Zeit — Jahr, Monat und Tag— der erfolgten Declaration enthalten. Auch muß, falls der Besitzer Schaafhirte ist, dies ausdrücklich bemerkt sein. Wer den Besitz eines Hundes aufgiebt, muß auf gleiche Weise hiervon und zwar spätestens bis zum Ablaufe des JahreS die Anzeige machen, indem sonst seine Verbindlichkeit zur Entrichtung der Hundesteuer auch im folgenden Jahre und so lange fortdauert, als er jene Anzeige versäumt. 8. 5. Wer aus einem Orte in einen andern überzieht, und den in seinem Besitze befindlichen Hund dahin mitnimmt, hat nicht nur hiervon bei dem bisherigen Ortsvorstande die Anzeige zu machen, damit dieser den betreffenden Eintrag im DeclarationSre- gister streicht, sondern auch den Besitz des Hundes dem Ortsvorstayde des nunmehrigen Wohnortes zum Zweck der Versteuerung für daS folgende Jahr anzuzeigen. Je nachdem der Besitzer das Eine oder das Andere unterläßt, hat er sich entweder der Anforderung der doppelten Steuer oder des Ansatzes der für die Nichtanzeige eines Hundes angedrohten Strafe zu gewärtigen. 8- 6. Aus den in die Dcclarationsregister gemachten Einträge werden jährlich im Laufe des Monats Januar von den Districts- steuereinnehmern gemeinschaftlich mit den Ortsvorständcn die vorgeschriebenen Hundcsteuer-Heblistcn aufgestellt. Außer diesen gewöhnlichen Heblisten werden von den Districtssteuereinnehmern Nachtragsheblisten nur über diejenigen Besitzer von Hunden ausgestellt, welche nach §. 8 der gegenwärtigen Verordnung zur Nachentrichtung der Abgaben verpflichtet sind, oder welche zwar die Abschaffung eines Hundes angczeigt, aber noch vor Ablauf eines Jahres wiederum einen Hund angeschafft haben. §. 7. Die Steuerpflichtigen sind verbunden, bei Vermeidung der in der SteuererccutionSordnung angeoidneten Zwangsmaß- rcgeln die nach den ausgestellten Heblisten schuldige und für das ganze laufende Jahr auf einmal zu bezahlende Hundesteuer bis zum ersten März jeden Jahres, oder, wenn sie in eine Nachtragshcbliste ausgenommen wurden, binnen 10 Tagen nach erfolgter Aufforderung an den Districtssteuereinnehmer zu entrichten. Sie erhalten und zwar für jede Zahlung der einfachen Hundesteuer besonders eine gedruckte Quittung des Distnctsstcucr- einnehmers, welche sie bis zum Anfänge des folgenden Jahres anfzuheben und den mit der Aufsicht wegen der indirekten Auflagen beauftragten Personen aus Erfordern unverwcigert vorzuzeigen haben. §. 8. Wer die nach §. 4 dieser Verordnung schuldige Anzeige eines Hundes unterläßt, oder eine falsche Anzeige macht, wer bei der Declaration wahrheitswidrig seinen Hund als Schäfer Hund bezeichnet, verfällt, unter Vorbehalt des Nachtrags der richtigen Declaration innerhalb 8 Tagen, für jeden Hund in eine Strafe gleich dem Doppelten der unterschlagenen Steuer und hat außerdem die letztere nachzuentrichten. Die Strafe wird — insofern der Straffällige nicht vorzieht, solche an den DistrictSsteuereinNehmer auf dem Administrativwcge zu entrichten und sich dadurch der gerichtlichen Verfolgung und den damit verbundenen Kosten zu entziehen — auf Antrag des Districtssteucr-Eiunehmers von dem kompetenten Gerichte nach vorheriger Untersuchung angesetzt und es gilt auch hier die Verordnung vom 20. October 1825 über daS gerichtliche Verfahren bei Zuwiderhandlungen gegen die Auflagegesetzc in der Provinz Rheinhessen. Rücksichtlich der Rechtsmittel gegen die Strasurtbeile, der Verjährungszeit, der Strafverwandlung und Verbüßung kommen diejenigen Bestimmungen zur Anwendung, welche in den Verordnungen über die indirecten Auflagen enthalten sind. §. 9. Von allen nach der vorstehenden Bestimmung angesetzten Strafen erhält der Angeber die Hälfte. §. 10. Gegenwärtige Verordnung tritt mit dem Tage ihres Erscheinens im RegierungSblattc in Kraft und cS ist von die« fern Zeitpunkt an die dermalen bestehende Hundesteuer-Verordnung vom 23. Juni 1827 aufgehobcn. Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und des betgedrückten Staatsstegels. Darmstadt, am 19. März 1853. ( L. S.) LUDWIG. F. v. Schenck. Verordnung, die Abgabe von Nachtigallen betreffend. 8 U D W I G III. von Gottes Gnaden Großherzog von Hessen nnd bei Rhein re. re. Zur Vollziehung des §. 3 des Finanzgesetzes vom 29. Dccember 1852 und in Gemäßheit deS Artikels 73 der Verfassungsurkunde haben Wir verordnet und verordnen, wie folgt: §. 1. Vom 1. Januar 1853 an soll im ganzen Großherzogthum von den Besitzern von Nachtigallen eine jährliche Abgabe von fünf Gulden für jede gehalten werdende Nachtigall erhoben werden. §. 2. Eine Befreiung von dieser Abgabe findet nicht statt. §. 3. Wer in den Besitz einer Nachtigall kommt, ist schuldig, hiervon innerhalb der nächsten acht Tage dem betreffenden Ortsvorstande die Anzeige zu machen und zwar entweder schriftlich oder mündlich in Selbstperson. Im letzteren Falle hat er sofort den Eintrag zn unterschreiben, welcher von dem Ortsvorstande in einem besonderen Declarationsregister darüber zu machen ist. Auf gleiche Weise muß derjenige, welcher eine Nachtigall nicht im Besitze behalten hat, hiervon und zwar spätestens bis zum Ablauf deS Jahres die Anzeige machen, indem sonst seine Verbindlichkeit zur Entrichtung der Abgabe auch im folgenden Jahre und so lange fortdauert, als er die Anzeige versäumt. §. 4. Wer gegenwärtig bereits im Besitze einer Nachtigall ist, und dieselbe nicht abschafft, hat davon, und zwar längstens bis zum 20. April 't>. I., dem Ortsvorstande in der in dem vorigen §. vorgeschriebenen Form die Anzeige zu machen. 8. 5. Aus den in die Declarationsregister gemachten Einträgen werden jährlich und zwar für dieses Jahr im Laufe des Monats April, künftig aber im Laufe des Monats Januar von den Districtssteuereinnehmern gemeinschaftlich mit den Orlsvor- ständen Heblisten über dichAbgabenssvonMachtigallen aufgestellt. Außer diesen gewöhnlichen Heblisten werden von den Districtssteuereinnehmern NachtragShcblistcn nur über dicjenrgen Besitzer von Nachtigallen ausgestellt, welche nach § 7 der gegenwärtigen Verordnung zur Nachentrichtung der Abgabe verpflichtet sind, oder welche zwar die Abschaffung einer Nachtigall angezeigt, aber noch vor Ablauf eines JahreS wiederum eine Nachtigall angeschafft haben. §. 6. Die Abgabepflichtigen sind verbunden, bei Vermeidung der in der SteuererecutionSordnung angedrvhten Zwangsmaßregeln, die nach den ausgestellten Heblisten schuldige, für das ganze Jahr auf einmal zu bezahlende Abgabe von Nachtigallen für dieses Jahr längstens bis zum 1. Juni und künftig jedesmal längstens bis zum 1. März oder, wenn sie in eine Nachtragshcbllste ausgenommen wurden,Minnen 10 Tagen nach erfolgter Aufforderung an den Districtssteuercinnehmer zu entrichten. Sie erhalten von letzterem, und zwar für jede Zahlung der einfachen Abgabe besonders, eine Quittung, welche bis zum Anfänge des folgenden Jahres aufzuheben und den mit der Aufsicht wegen der indirecten Abgaben beauftragten Personen, auf Erfordern, unverweigert vorzuzeigen ist. §. 7. Wer die nach §. 3 und 4 dieser Verordnung schuldige Anzeige wegen der von ihm gehaltenen Nachtigallen unterläßt, oder eine falsche Anzeige macht, verfällt, unter Vorbehalt des Nachtrags der richtigen Declaration innerhalb acht Tagen, für jede Nachtigall in eine Strafe gleich dem Doppelten des Betrags der unterschlagenen Abgabe nnd hat außerdem die letztere selbst nachzuentrichten. Die Strafe wird, insofern der Straffällige nicht vorzieht, solche sofort an den Districtssteuercinnehmer auf dem administrativen Wege zu entrichten und sich dadurch der' gerichtlichen Verfolgung zu entziehen, auf Antrag des Districtssteuereinnehmers von dem competenten Gerichte nach vorgängiger Untersuchung angesctzt und es gilt auch hier die Verordnung vom 20. Oktober 1825 über das gerichtliche Verfahren bei Zuwiderhandlungen gegen die Auflagegesetze in der Provinz Rheinhessen. Hinsichtlich der Rechtsmittel gegen die Strafurtheile, der Verjährungszcit, der Strafverwandlung und Verbüßung kommen die Bestimmungen zur Anwendung, welche in den Verordnungen über die indirekten Auflagen enthalten sind. 8. 8. Von allen nach der vorstehenden Bestimmung angesetzten und wirklich eingehenden Strafen erhält der Angeber die Hälfte. Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift nnd des beigcdrückten Staatssiegels. Darmstadt, am 19. März 1853. (L. 8.) L uD WA G« ' F. v. Schenk. Bei §. 79 des I. J>, bei G Ein Polizeibur Gie I 923) i Qtricbt d« Nachlaß s Schneider den Alle, spräche ir imfgefordt Mc dahier ge Vorzugsr ßillschweic resp. die werden, versucht v Erscheine! daß sie 1 erscheinen! Gießen 92'1) Provinz i hältniß zi Überschuß lieutenant stube-Gcf ' den (Sone bekannte quidation über daS maligen Dor unter 9li Präclusiv der Mass Gießer s der r und nvcgc ; deS r die n der mmcn ii die« !nck. bei fungS- lbgabe senden sofort |t S bis ;endcn igstcuS 'e des lsvor- Sesitzer -, oder Huben. Maß- n für Debilste s zum i, auf t, oder chtigall lichten, eativen i dem > über )mmcn Hälfte. 249 Polizeiliche Bekanntmachungen. Das Einhalten der Tauben zur Saatzeit betreffend. Bei der nun eingetretenen Saatzeit werden diejenigen hiesigen Einwohner, welche Tauben halten, unter Bezugnahme aus §. 79 des Feldstrafgesetzes vom 21. September 1841, hierdurch aufgefordert, solche von Montag den 2. bis Montag den 30. Mai I, 3 bei Vermeidung der gesetzlichen Strafe von 1 fl. in den Schlägen einzuhalten. Gießen den 28. April 1853. Der Großh. Hess. Polizei-Eommisfär. L. N o v e r. Gefundene Gegenstände. Ein blau tuchener Regenschirm und ein Sackmeffer. Diese Gegenstände können von den Eigenthümern auf dem Großh. Volizeibureau dahier in Empfang genommen werden. Gießen am 28. April 1853. Der Gr. Hess. Polizel-Commrssar L. Nover. Gerichtliche und Privat - Bekanntmachungen. Edictalladungen. 923) Gießen. Nachdem Gr. Hof- Gericht der Provinz Oberhessen über den Nachlaß deS dahier verstorbenen Peter ^Schneider den Concurs erkannt hat, werden Alle, welche au diesen Nachlaß Ansprüche irgend einer Art zu bilden haben, Wfgefordekt, solche so gewiß Montag den 30. Mai d. I., Vormittags 10 Uhr, Dahier geltend zu machen, auch etwaige Vorzugsrechte zu begründen, als sonst sie ßillschweigends von der Masse ausgeschlossen resp. die Vorzugsrechte nicht berücksichtigt werden. Im Termin soll ein Arrangement versucht werden; von den nicht persönlich ErschcinendenGläubigern wird angenommen, daß sie den Beschlüssen der Mehrheit der erscheinenden in allen Beziehungen beitreten. Gießen den 14. April 1853. Gr. Hess. Stadtgericht Muhl. Dr. v. Krug 9241) Gießen. Gr. Hofgcricht der Provinz Oberhessen hat über den, im Ver- hältniß zur geringen Activ-Masse bedeutend überschuldeten Nachlaß des vormaligen Ober- lieutenantS, nachherigen Hofgerichts-Schreib- stube-Gchülsen Friedrich Hofmann dahier ' den Concurs erkannt. Es werden deshalb bekannte wie unbekannte Gläubiger zur Liquidation ihrer Forderungen und zum Streike über daS Vorzugsrecht, sowie zum nochmaligen Versuche eineö Arrangements auf Donnerstag den 2. Juni d. I., Vormittags 10 Uhr, unter Androhung deS, ohne besonderes Präclusivdecret erfolgenden Ausschlusses von der Masse hierher vorgeladen. Gießen den 17. April 1853. Gr. Stadtgericht daselbst Muhl. Besondere Bekanntmachung. 918) Gießen. .Den Bezug von Viehsalz. Anmeldungen auf den Bezug von Viehsalz können jetzt jeden Tag auf der Bürgermeisterei in dem gewöhnlichen Büreau- stunden von 7—12 Vormittags und von 2—6 Uhr Nachmittags gemacht werden. Gießen am 25. April 1853. Der Gr. Bürgermeister D. Ebel. Versteigerungen. 7741) Gießen. Die Versteigerung einer Wirthschast und Brauerei dahier. Dienstag den 17. Mai d. I., Nachmittags 2 Uhr, sollen die Gebäulichkeiten des Wirths Karl Magnus dahier, auf dahiesigem RathhauS nochmals, unter den alsdann bekannt gemacht werdenden Bedingungen, öffentlich meistbietend versteigert werden, als: Flur. Nr. OKlftr. 1 889 32 j Hofraikhe, Brauhaus in 1 890 33 s der Wallthorstraße, 1 891 134 Grabgarten daselbst, 1 909 41 Hofraikhe daselbst. Gießen den 12. April 1853. Der Vorsteher des Gr. OrtSgerichtS D. Ebel. 952) Gießen. Von der dem Gr. Postsecrekär Hoffmann zustehenden Wallwiese auf dem Seltersweg, soll Dienstag den 3. Mai d. I., Mittags 1 Uhr, die erste Graserndte, zum Grünfüttern sehr geeignet, an Ort und Stelle in mehreren Abtheilungen öffentlich versteigert werden. Gießen den 29. April 1853. C. Weidig. 908) Gießen. Lohrinde-Versteigerung bei der Stadt Gießen betr. Dienstag den 3. Mai 1853, Morgens 9 Uhr, sollen auf hiesigem Rathhause circa 150 Eentner Eichenrinde zur Benutzung an den Meistbietenden versteigert werden. Gießen den 22. April 1853. Der Gr. Bürgermeister D. Ebel. 883) Gießen. Montag den 2. Mai, Vormittags 9 Uhr, sollen in der Wohnung des Metzgers Lenz in der Neustadt, allerlei Hausrat!) und Metzgergerälhschafken, gegen gleich baare Zahlung versteigert werden. Gießen den 22. April 1853. C. Weidig. 899) Gießen. Montag den 2. Mai 1853, Nachmittags 2 Uhr, soll in hiesigem Bürgerhospikal die Lieferung von 73% Stecken Buchen-Scheidholz, 189 Ellen Bettzeug, an die Wenigstnehmenden versteigert werden. Gießen am 25. April 1853. Der Rechner Lauer. 932) Gießen. Lieferung von Grassaamen. Die Lieferung von 150 Pfd. Grassaamen, veranschlagt zu 50 fl., soll Dienstag den 3. Mai 1853, Vormittags 10 Uhr, auf dem Rathhause dahier an den Wenigst- fordernden vergeben werden. Gießen den 28. April 185.3. Der Gr. Bürgermeister D. Ebel. 250 917) Gießen. Holzversteigerung im Gießener Stadt- walde. Montag den 2. Mai l. 3-, von Morgens 9 Uhr an, soll diejenige Holzversteigerung im städtischen Fcrnewald abgehalicn werden, welche in den letztem Nummern 32 und 33 des Anzeigeblaits auf heute angekündigt war und wegen ungünstiger Witterung nicht vorgenommen werden konnte. Die Zusammenkunft ist, wie dort bemerkt, auf dem Müllerweg, in der Nähe der ' Strangswiese. Der Herren Bürgermeister der umliegenden Orte werden ersucht, dies in ihren Gemeinden bekannt machen zu lassen. Gießen am 2-5. April 1853. Der Gr. Bürgermeister D. Ebel. 627) Gießen. Aus Verfügung Gr. Stadtgerichts bin ich beauftragt, die Ge-! bäulichkeiten, der Wittwe und Erbin beö Philipp Schmall I. gehörend, einer öffentlichen Versteigerung auszusetzen, wozu Termin Montag den 2. Mai d. I., Nachmittags 2 Uhr, ans dahiesigem Rathhause anberaumt wird. 1/034 8 HNlftr. Hofraum, Stall und Miststätte in der Wetzsteingässe, neben Wilhelm Weidig, B. S, yj035 5 LUKlftr. Hofraithe, Wohnhaus dajelbst, 1/866 9 OiKlftr. Hofraithe auf dem Lindenplatz, neben Joh. Wilhelm Ferber. Gießen den 1. April 1853. C. Weidig. 9418) Gießen. Die dem Schlosser- meister Johann Balthasar Burkhardt gehörende Hofraithe, bestehend in Wohnhaus auf der Mäusburg und Scheuer mit zwei gedielten Böden in der Wagengasse, soll Donnerstag den 12. Mai d. I., Nachmittags 2 Uhr, auf dahiesigem Rathhaus an den Meistbietenden versteigert werden. Gießen den 29. April 1853. C. Weidig. 96G) Krofdorf. Freitag den 6. und Samstag den 7. Mai c., des Morgens 8 Uhr beginnend, soll zu Krofdorf in dem Gasthofe zur Krone folgendes Hohmuterial aus dem Königlichen Krofdorfer Walde meistbietend versteigert werden: 1) aus dem Schlage Jungferan- nenwaId ll1/, Klftr. Eichen-Scheid- und Knüppelholz, 1 Klftr. Aspen-Scheidholz, % „ Birken- 7% ii Hainbuchen-Nutzholz, (Kammenholz), 333 ii Buchen-Scheid- und Knüppelholz, 109% Klftr. Buchen-Stockholz, 141 Stück Eichen-Stangen, 400 Klftr. Buchen-Reiser; 2) aus dem Schlage Hauptmannsstrauch: 85 Stück Kiefern-Stämme, 20—50 Fuß lang und 6—18 Zoll dick, 1 Klftr. Kiefern-Scheidholz, 3% „ n Knüppelholz, 4% „ „ Stockholz, 19 „ „ Reiserholz. Krofdorf den 23. April 1853. Der Oberförster Gümbel. 931) Gießen Donnerstag den 19. Mai d. I., j Nachmittags 2 Uhr, । sollen aus dahiesigem Rathhaus die zum Nachlaß des Ludwig Schwan dahier gehörenden Immobilien, an den Meistbietenden versteigert werden: 1) 7I169 9 lüKlstr. Hofraithe in der SlockhauSgasse, 2) %5 384 n Acker am Schwal- bachischen Acker u. Krofdorfer Weg. Gießen den 28. April 1853. C. Weidig. 926) Braunsteinbergwerk. Freitag den 6. Mai d. I., Vormittags 9 Uhr, soll auf dem Braunsteinbergwerk in der Großenlindener Mark die Anfuhr von 30 Cubikklaftern Erde von dem Bergwerk an die Lahn, bei die Heuchelheimer Brücke, an den Wenigstnehmende» versteigert werden. Brannsleinbergwerk den 27. April 1853. E. Steinberger, Bergverwalter. 9419) Gießen. Freitag den 6. Mai d. I., Mittags 1 Uhr, sollen die zum Nachlaß des Carl Wein- Hard gehörenden Mobilen in dessen Wohnung in der Wolkengassef meistbietend gegen gleich baare Zahlung versteigert werden. Gießen den 28. April 1853. C. Weidig. 93©) Gießen. Donnerstag den 19. Mai d. I., Nachmittags 2 Uhr, sollen auf dahiesigem Rathhaus die dem Christian Dechert und dessen Ehefrau gehörenden Immobilien, im Auftrag Großh. Stadtgerichts dahier, versteigert werden: 1) %19 12 UlKlftr. Hofraithe auf dem Tiefenweq, 2) 44Z34 330 „ 3) 44Z91 336 „ 4) 4%67» 221 „ 5) 46/,37 138 „ Gießen den 28. $< Acker inderPfann- lach am grünen Weg, Acker in der Lichten- au, auf die Wiesen, Acker am Galgen, auf die Chaussee, Acker im Römersloch ander Grenze, •il 1853. C. Weidig. 925) Gießen. Verkauf eines Leichenwagens. Nächsten Mittwoch den 4. k. Mts., Nachmittags 2 Uhr, soll bei Hrn. Gastwirlh I. Bramm dahier, der, der Leichcnkaffe - Gesellschaft hierselbst zustchende ältere, noch in gutem Zustande sich befindliche Leichenwagen mit 2 Pferdedecken, vorrälhigen Wagenrädern und anderen dazu gehörigen Geräthschaften, unter den im Termine bekannt gemacht werdenden Bedingungen, öffentlich an den Meistbietenden versteigert werden. Gießen den 28. April 1853. Der Vorstand der Leichenkasse- Geseüschaft. 912) Gießen. Dienstag den 3. Mai d. I. lasse ich in meiner Wohnung eine Kuh, Wagen, Pflug, Egge, Pfuhlfaß, Trichter und Pfuhlschöpfer, sodann eichene und tannene Kleiderschränke, Bettstellen,Kommode, Bänke, Tische und Stühle, ferner Leitern, Wasch- bulten und sonstige Haus- und Küchenge- räthschaften gegen gleich baare Zahlung versteigern. C. Kempf. F e i l g e b o t e n. 9417) Gießen. Einfarbige Wolle»» mouffeline, Thibets, Liißre, Seidenstoffe, Cattun und Zaconet in großer Auswahl zu sehr herabgesetzten Preisen, so wie einige Hundert Fantasie- Kleider, 30 Procent unterm Fabrikpreise, und noch andere Waaren empfiehlt M. Heß. 9415) Gießen. M^Fih- u. Seidenhüte, in neuester Faaon, empfiehlt in schönster Auswahl Ph Lüdeking. 935) Gießen. Meine Seidett- Hi'lte neuester Favon, in schönster Auswahl und zu den billigsten Preisen bringe ich in empfehlende Erinnerung. Ludwig Gail, Hutmacher. 251 898) Gießen. Geschäfts - Eröffnung. Die ErSLUre«hG«-L»»M von >. Mess am Wallthor empfiehlt sich zu geneigter Abnahme bestens. 833) Gießen. Neueste Produkte der elegauteu Pharmaeie von Prof. Dr. Mau sel. Erben. I&osee de flenrs (Blüthenihau.) Feinstes äußerst kräftiges Odeur, per Glas 54 und 30 fr.; Probeglas 18 fr. — USalsamo dl JVapoli per i capegli (Neapolitanischer Haarbalsam.) Feinste Kräute^Pomade zur Erhaltung und WachStbmn, Beförderung sowohl der Haupt- als Barthaare, per Glas 48 uns 30 fr. — Sapone di Napoli (Flüssige neapolitanische Toiletteu- Seife, Schönheits-Seife.) Sicheres Mittel zur Vertreibung der Sommersprossen, gelber und brauner Flecken ic., p r GiaS 42 und 24 fr. — Dr. Nau s Mailänder Zahntinktur (Aromatisches Mundwasser) zur Reinigung der Zähne und künstlicher Gebisse, Erkräfiigung des Zahnfleisches k. ic., per Glas 24 fr. — Bei vorschriftsmäßigem Gebrauch garantirt die Fabrik den Erfolg. Außer diesen Produkten empfehle ich noch eine schöne Auswahl Parfüms- Seifen und Toiletten-Gegenstände, Pariser Zahnbürsten, Kleider- und Kopfbürsten und Kämme. Georg Lüdeking. 928) Gießen. Ohngefähr 12 Cir. gut gemachtes Heu sind in Vit. C. Nr. 184 in der Caplansgasse zu verkaufen. 939) Gießen. In Lit. A. Nr. 5 auf dem Markt ist ein Haufen Mist zu verkaufen. 938) Butzbach. Bei Andreas Marguth an der Caserue sind einige gute und neue Forte-Pianos über 6 Octaven billigst zu verkaufen oder zu vermieihen. 938) Gießen. Bnx, zu Garten- Einfassungen, ist billig abzugeben. Bei wem? sagt Ausg. d. Bltts. 933) Gießen. In Vit. D. Nr. 48, Neustadl, sind mehrere Wagen voll Mist zu verkaufen. Zil vermieden. 937) Gießen. Apfelsinen-Tor ten, per Stück 6 fr. empfiehlt Louis Lind, Kirchenplatz. 938) Gießen. Kopflatlig-Pflanzen, bester Sorte im Freien gewachsen, das Hundert 6 fr., Georgincnknollen in verschiedenen Farben pr. Stück 4 fr , buchene Zuckererbsen-Reiser, große und kleine Bindweiden, gelbe Setzlingsweide», Schießerstangen und 20 bis 25 Een liier Heu bester Sorte verkauft L. Hartmann in der Schanz. 942) Gießen. Feines Schwung- und Borlchußmehl ist zu haben bei Franz La mpus ' in der Löwengasse. । 913) Gießen. Ich bin Willens, mein Wohnhaus nebst Scheuer und Stall auS freier Hand zu verkaufen. E. Pansch. 933) Gießen. In Lit A. Nr. 88 auf dem Asterweg ist eine frischmelkende Ziege zu verkausen. 931) Gießen. Mehrere Wagen voll Mist flut' zu verkaufen bei Carl Wannig am Wallthor. j - 936) Gießen. Ausverkauf. Sämmtliche Eisenwaaren verkaufe ich unter dem Fabrikpreis als: große runde Spaten mit Tritten zu 24 fr , bergt, ohne Tritte zu 21 fr., Heinere zu 18 fr., Scköpf- schippen z» 15 fr., ferner alle Sorten Schlösser, Kaffeemühlen, Sägeblätter, Striegel, Feuerschippen und Feuerklufte ic. Gießen den 29. April 1853. Balthasar Burckbardt an der Kühgasse. «921) Steinbach. Verschiedene Sorten Nhein- Weine die Ohm von 24 fl. bis 80 fl. verkauft Metzer Katz in Steinbach. 940) Gießen. Mein an dem mit-! telsten Riegelpfad liegender, früher H o ch'- scher, Garten, in welchem sich viele' Ol'st- bäume der vorzüglichsten Sorten, sowie ein zweistöckiges Häuschen und guter Brunnen, befinden, ist zu verkaufen. E. Heyer. 902) Gießen. Bei Julius Hoch in der Löwengaffe steht ein starker Handwagen billig zu verkaufen. 943) Gießen. In Lit. D. Nr. 172 ist ein Logis, bestehend in 3 Stuben, 2 Kammern, Keller, Holzplatz, zu vermiethen und alsbald beziehbar. E. B. Stohr, 934) Gießen. Eine Familien- wohnung, aus 2 bis 4 Zimmern bestehend, ist zu vermiethen bei Bäcker Kar l S t ei n- berger in der Löwengasse. 934) Gießen. Das seither von Hrn. Bogel bewohnte Logis in meinem Hinterhause ist anderweit zu vermiethen. N. Kratz in den Neuenbäneu. 939) Gießen. In meinem Hanse ist ein Logis, bestehend in 2 bis 3 Stuben, Kammer, Küche, Keller re. zu ver- miethen und im Monat Juli beziehbar. H. Heichelheim Wittwe, Lindenplatz, Nr. 188. 569) Gießen. In meinem Hause auf dem Seltersberg ist daö oberste, kleinere Familienlogis, bestehend in 3 Stuben mit Cabinettcn und allen sonst erforderlichen Räumlichkeiten, zu vermiethen. E n g e l b a ch. 929) Gießen. Eine kleine Familienwohnung ist zu vermiethen und gleich beziehbar bei Carl Engel in der Löwengaffe. 786) Gießen. Ein kleines und ein größeres Familien Logis, mit allen Beguein- lichkeiten versehen, sowie Mitgebrauch der Waschküche, ist zu vermiethen und sogleich zu beziehen bei Spengler E. Meier am Seltersweg. 937) Gießen. DaS seither von Schreiner C. Seipp bewohnte Logis, Lit. C. Nr. 80 in der Löwengaffe, ist ander- weit zu vermiethen und Ende Juni beziehbar. 252 904) Gießen. Bei Hermann Claus in der Hintergaffe sind zwei Fa- milicnwohmmgen zu vermielhen. 622) Gießen. In dem Groß' mann' ficken Hause auf dem Lindenplatz sind mehrere Logis zu vermielhen. KA7) Gießen. In meinem Hause auf dem Seliersberg sind zwei möbltrte Zimmer, jedes mit Cabinct, zu vermielhen. Prof. Dr. H. v. Ritgeu. 633) Gießen. In Lit. D. Nr. 12 auf ter MäuSburg ist ein Familicn-LoglS zu vermielhen und kann alsbald bezogen werden. Vermischte Nachrichten. 960) Gießen. W ohnun gsveränd ernng. Meine seitherige Wohnung auf dem Andenplatz habe ich verlassen und wobne nun in der Marktstraße, Lit. D. Nr. 36, wobei ich zugleich um geneigten Zuspruch bitte. Cmil Kreiling, Herreukleidermacker. 90.) Gießen. Unterzeichneter empfiehlt sich im Anfertigen von Brücken-, (Decimal-,) Balken- und Schnell- Waagen, für deren Güte und gesetzliche Giltigkeit garanlirt wird. Ph. Becker, Schlosser, Neuenweg, Lit. 8. Nr. 133 946) Gießen. 50 bis 100.000 Stück Lehmsteine zu fertigen, bin ich Willens in Accord zu geben. Auch können tüchtige Arbeiter, welche mit dem Backsteinmachen umzugehen verstehen, Beschäftigung finden. L. K e ß l e r. 916) Bremen. Regelmäßige Schiffserpeditwnen von Bremen nach Amerika. Am 1. und 15. eines jeden Monats erpedire ich regelmäßig Auswanderer in schönen kupferfesten und gekupferten Dreimastern erster Klasse nach New-Nork und Baltimore, sowie in geeigneter Jahresleit nach New-Orleans und ElNvesron Die Preise sind aufs allerbilligfte gestellt und fordere ich Auswanderer hie. siger Gegend auf, sich brieflich und dircet an mich zu wenden, in welchem Falle ich denselben jede nur mögliche Begünstigung gewahre. Ed. Zchon m Bremen. 919) Gießen. DS' Einladung. L4 Gesellschaftstheater. Dem vielseitig geäußerten Verlangen, um Fortsetzung unserer Unterhaltungen, zu entsprechen, werden noch ferner 3 bis 4 Borflcllungen zur Aufführung kommen. — Wir haben zu diesem Behuf- ein neues Abonnement arrangirt, wobei alle bisherigen Bestimmungen bezüglich der Preise ic. unverändert fortbestehen, und wird in den ersten Tagen durch den Diener eine Subs.riptiouS-.iste circuuren. Bei der Besetzung des Repcrtoirs von ausgewählten beliebten Stücken werden die Mitglieder mit allem Eifer dahin streben, einem geehrten Publikum recht genußreiche Abende zu verschaffen. NB. Die alten, noch nicht zurückgegebenen Einladungs-Karten haben künftig feilte Giltigkeit mehr. D e r Vorstand. 913) Annerod. Steinbrnch - Eröffnung. In dem Privatwalde, Kernberg genannt, nahe bei der Ganseburg und Grün- berqcr Straße gelegen, ist von den Eigenthümern ein Lungsteinbruch errichtet worben, woraus sich vorzügliche Mauersteine ergeben und zu Ecksteinen, Treppentritten ic. zubereitet werden können. Diejenigen, welche daher Stetne aus dem fraglichen Steinbruche wünschen, können sich an den Unterzeichneten wenden, welcher nähere Auskunft ertheilt. Anner.od den 25. April 1853. Wilhelm Hamel II. 701) Frankfurt a. M. Das Anlehen deutscher Fürsten und Edelleute, ga- ranlirt vom Prinzen Fr. v. Preußen, Herzog von Nassau, Herzog von Meiningen und Sachsen-Coburg u. a. m., bietet die schönen Gewinne von fl. 25000, 20000, 18000, 16000, 14000, 13000, 12000, 11000, 10000, 9000, 10 ä 5000, ic. Nächste Ziehung eun 15. Mai 1853. Zu diesem vortheilbaft eingerichteten und in jeder Hinsicht empfehlungswerihen Spiel können Aciien zu nachstehenden Preisen be- loqen werden. Einzelne ä fl. 1 30 kr., 4 Stück ä fl. 5, 9 Stück äfl. 10, 20 Stück ä fl 20, 56 Stück ä fl. 50 durch unterzeichnetes Großhandlungshaus, welches prompte Zusendung der Ziehungslisten sichert. Julius ©liebel jun. & Comv., Banquier in Frankfurt a. M. 90) Lollar. Zur Vermeidung aller Jrrihümer bringe ich zur öffentlichen Kennt- niß, daß das von meinem in Coucurs verfallenen und alö insolvent erklärten Ehemann bisher betriebene Schreinergeschäft durchaus keine Unterbrechung erleidet, sondern daß ich dasselbe vom 1. Januar 1853 an nur einzig und allein auf meine Rechnung foribetreibe. Meiir Bestreben wird stets dahin gerichtet sein, gute und solide Arbeit zu liefern und prompt u bedienen. Lollar den 28. April 1853. Jo h. Wißner' s Ehefrau, geb. Barbara Zecher in Lollar. Gießen. Die 1. Compagnie der Bürgerwehr hat vom 1. bis incl. den 31. Mai d. I. die Feuerbereitschaft. Das Commando der Bürgerwehr FreseniuS. (936) 92S) Gießen. Sonntag den 8. Mai wird die von mir auf der Londoner Ausstellung gewesene Büchse im Leib'schen Locale ausgespielt. — Loose hierzu sind noch zu haben. A. Dickorä. Gießen. Von dem Vorstand des Gesellschafts-Theaters sind mir 12 fl. 10 kr., welche als Erlös bei der, zum Besten einer bedrängten Wittwe gegebenen, Vorstellung, nach Abzug der unvermeidlichen Kosten, übrig geblieben, behändigt worden, deren Empfang ich, im Namen der unterstützten Wiitwe herzlich dankend, hiermit bescheinige. Gießen den 25. April 1853. Dr. Engel. Gi eßen. Für die Abgebrannten zu Gambach ist bei der Erped. d. BlttS. ein* gegangen: von einem Ungenannten 30 kr. 253 923) Gießen. Ein, im Altenfeld gelegener, % Morgen haltender Acker, vorzügliches Land, worauf ausgezeichnetes Kraut ic. gezogen werden kann, ist zu verpachten oder auch zu verkaufen. Bei wem? sagt d. Erped. 91 uszuleihen. 901) Waldgirmes. 146 fl liegen im hiesigen Kirchenkasten zu 5% zum Ausleihen bereit. Waldgirmes den 23. April 1853. Der Kirchenrechner Lepper. Frischbäcker zu Gießen. Sonntag den 1. Mai. Wilhelm Schäfer am Rathhaus. Christian LampuS am Seltersweg. Georg Noll in der Neustadt. Kirchliche Anzeigen der evangelischen Gemeinde zu Gießen. Gottesdienst. Am 1. Mai. Morgens: Kirchenrath Dr. Engel. Nachmittags: Frciprediger Siebert. Universitäts-Gottesdienst. Um halb Uhr: Professor Dr. Hesse. Gottesdienst. Am Himmelfahrtstage: Morgens: Äirchen- rath Dr. Engel. Nachmittags: Dr. Steinmetz. Getaufte. Den 24. April. Dem Bürger und Kaufmann, Wernhard Dietz, ein Sohn, Sebastian Wern Hard, geboren den 1. April. Beerdigte. Den 17. April. Henriette Luise Schneider, des Bürgers und Schneidermeisters, Heinrich Schnei, der, eheliche Tochter, alt 4 M. 22 T gestorben den 15. April. Den 23. April. Johann Daniel Eberhard Hoß, Bürger und Schreinermeister dahier, des verstorbenen hiesigen Bürgers und Schreinerme». steis, Philipp Heinrich Hoß, ehelicher Sohn, alt 70 I. 7 M. 14 T. gestorben den 21. April. Den 2 6. April. Elisabeth» Schäfer, des Müllers, Johannes Schäfer zu Wißmar, eheliche Tochter, alt 9 M. gestorben den 24. April. Denselben. Johann Mathäus David Ecken« spcrger, Bürger und Maurer dadicr, alt 38 I. 11 M. 16 T. gestorben den 24. April. Den 2 9. April. Eduard Karl Jockel, deö Großherzoglichen Univcrsitäts - Gerichts« Actuars, Heinrich Jockel, ehelicher Sohn, alt 10 M. 12 T. gestorben den 27. April. Meteorologische Beobachtungen zu Gießen vom 22. bis 28. April 1853. <57 G Barometer bei 0° R. Thermometer nach R._________ Psychrometer. Mittlere Witterung. Wind. 7 Uhr. 12 Uhr. 9 Uhr. 7 Uhr. 12 Uhr. 9 Uhr. Höchster Stand. Tiefster ' Stand. 7 Uhr. 12 Uhr. 9 Uhr. w --- — Peoeente 3- L. Z. L. Z. L. Grade der Feuchtigkeit. 22 27 2,1 27 2,0 27 1,6 5,0 9,8 7,7 11,5 4,1 96 73 90 Regnerisch. S.W. 23 1,4 2,0 5,4 7,3 8,5 4,0 10,9 4,0 92 87 91 Regen. S.W. 24 7,3 6,8 6,0 3,2 5,6 4,6 8,0 1,5 82 77 96 H S.W. 25 3,1 2,0 2,3 5,6 7,0 4,1 7,3 4,1 91 83 84 tf 26 3,4 4,0 5,3 3,5 7,3 4,0 9,0 4,0 86 72 84 Mehrmals Regen. S.W. 27 6,1 6,6 7,0 2,6 6,0 3,8 8,0 1,4 91 73 70 Bewölkt. N. W. 28 6,6 5,9 5,6 1,5 8,9 6,0 12,0 -1,0 89 44 68 Heiter. N. W. Gold- und Silber-Cours vom 28. April 1853. Gold. fl. kr. Silber. fl. kr. Diverse Achen und Loose. Brief Geld 9 47 Laubth., ganze . . . — — Kurhessische Loose .... 397. 397, Pr FriedrichscPor . 9 567, Preuss. Thal er . . . 1 457. Sardinische Loose..... 44 43% Holl. 10 fl. Stücke . . 9 557, 5 Frankenthaler . . 2 22 Cöln-Aachen...... —— — Rand-Ducaten . . . 5 387, Hochhaltig Silber . . 24 35 Cöln-Minden....... — 1197, 20 Francs-Stücke . . Engi. Souverams. . . Gold al Marco . . . 9 317, Gering- u. mittelh. . — —— Ludwigsb.-Bexbach..... — 11 382 53 _____— Fr2 — Die Zugaben zum ?! ordinäres Brod aus ! ’ ®cr^cz un^ besteh. 6 — — — — — 6 - Kuhfleisch - - - 9 — 9 — — — 9 — Fleisch dürfen nur 4) j ß Kornmehl 12 — 12 »- Rindfleisch . . . 9 — 8 2 — — 8 — in solchem von der- Kalbfleisch . . . Schweinefleisch. . 6 13 — 6 13 — — — 6 13 — selben Gattung bestehen , und zwar 4i gemischtes Brod aus | } gSjj* besteh. 6 13 2 _ — - 'S 2 _ — Hammelfleisch . . Schaaffleisch . . Leberwurst ... gemischte Wurst . Bratwurst . . . 9 14 8 18 — 9 12 16 — — — 9 14 17 Illi auf 10 Pfund nicht mehr als anderthalb Pfd. ;c. nach Proportion, welches auf 1 Pfd. nicht Für 1 fr. Wafferweck...... „ 1 fr. Milchbrod...... • • 5 4 Q 1 2 Q L. 4 Q 2 1 1 »1 IQ 1 1 IQ M’i *. — — — — Schwartemagen . Blutwurst . . . geräucherter Speck 20 Hi — 16 14 — —- — 16 — völlig 5 Loth aus- macht. Köpfe, Füße, SJtaaftpreife. fr. Pf. fr. pf. fr. Pf. fr. pf. fr.'vf. 28 — 24 — — — 24 — Geraub, wie auch Schinken . . . 22 — 18 — — — 17 — die ganz blutigen 1 Maas Milch ........ 6 — — — — — — — Dörrfleisch . . . 13 — 16 — — — 18 — u. nicht genießbaren 1 Pfund Butter........ 17 — — — — — — — Rindsfett . . . 20 — 16 — — — — — Stücke vom Hals auch....... 18 Hammelsfett . . 20 — 16 — — — 16 — stnd von der Zu- 5 Handkäfe ......... 8 Schweineschmalz, gäbe gänzlich ausgeschlossen. 6 Eier........... 4 — — — -— — — —— — — ausgelassenes 24 9 { 22 1 Pfund Waizenmehl...... 5 dgl. unauSgelaffeneS 20 — 20 — — — 20 — 1 „ geschw. Vorschuß . . . . 6 2 — — — — — — —v— Fruchtpreise. (Wtpßvtt Grünberg Lich Q zy i • H a At Friedberg Main, Wetzlar Vl/lt. p vH den 23. April 1 den 10. Marz. ben 20. April. den 15. April. den 16. April. M a I t e r. Scheffel.^ Pfd. | fl. fr. IPfd.| fl. । fr. Pfd.j si. fr. >Pfd. fl. | fr. |Pfd.| fl. fr. ,Pfd. fl. ft. fl- | fr. Waizen..... 200 10 55 — 10 20 200 11 _ _ _ _ _ 10 30 200 10 30 4 38 —— Korn..... 200 9 25 9 —- 190 9 _ .— — — _ 8 30 200 8 30 3 51 1 Gerste..... 170 6 30 » 6 15 170 6 30 — _ — — 6 15 200 5 41 2 41 1 Hafer..... — 3 5 — 3 50 120 3 20 — — — — 4 — 200 4 6 1 27 2 Erbsen..... — — ---- —— — —» 8 — _ — _ — __ —— _ __ _ -- Linsen ..... — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — Im Verlage von G. D. Brühl I. in Gießen sind vorräthig und zu haben: Meßbriefe, nach neuester Vorschrift, sowie die Fornmlarien für die Gr. Ortsgerichte (Hierzu eine Beilage.)