nthal v. Frw r n. — Hk Bei fern, »ptoj, m C, ©eljtt; aven, Polptch ster n. LaubM — ? ei fern, i. fer. Dr. feerr Hartm«, oatm. v gti* ». Thalitter. pf. fr. - 8 ! - 17- i Q «. STfl I -I- S- pf. tr.\pi. fr. k ■ Wexlar den 00 Nonbk. gdjeffel- Lihl V. Anzeigeblatt für die Stadt und den Kreis Gießen. Jjo 1041» Mittwoch den 28. December 1833 •ri*«nt wöch-nrlich zwei Mal: Mittwoch und Sonnabend. — chreis des Jahrgangs für Einheimische 1 ff. 30 ft., für LnSwärrige inol. PoffanfschlagS 1 ff. 39 kr. — ÄuSwärts abonnirt man ffch bei allen iöoffämtern. In Gießen bei der (Krvedition (Eanzleiberg Lit. B. '.Ur. 1.) — Einrüffnngsgebühr für die gespaltene lfforvuszeile 3 ft. Anzeigen ans verschiedenen Schriften die gespaltene LorpnSzeilc 3 kr. Bekanntmachung. Das Anzeigeblatt für die Stadt und den Kreis Gießen erscheint auch im nächsten Jahr wöchentlich 2 Mal, am Mittwoch und Sonnabend. Avertissements jeder Art, welche längstens bis Dienstag Morgens 9 Uhr an die Erpedition eingesendet werden, finden in dem am Mittwoch erscheinenden und diejenigen, welche längstens bis Freitag Morgens 9 Uhr eingchen, in dem am Sonnabend erscheinenden Blatt Ausnahme. Die Pränumeration für das ganze Jahr ist für Einheimische 1 sl. 30 kr. incl. Bringerlohn; für Auswärtige: für das ganze Jahr incl. des Portos und Postgebühren 1 fl. 3.1 kr. Da mit dem 31. Decbr. d. Z. das laufende Abonnement auf das Anzeigeblatt für die Stadt und den Kreis Gießen schließt und mit dem 1. Januar 1854 ein neues beginnt, so ersucht man auswärtige Abonnenten sich wegen Anbcstellung dieses Blattes, an die ihnen zunächst gelegenen löbl. Postämter und Einheimische an die Elpedition dieses Blattes zu wenden. Für einheimische Abonnenten wird noch bemerkt, daß. die Pränumeration nur gegen gestempelte und von uns unterschriebene Quittung zu zahlen sei. Die Expedition des Anzeigeblattes für die Stadt und den Kreis Gießen. A m t l i eh e r T h e i l. " Regulativ über die Anlegung von Malzdarren in Bierbrauereien zur Verhütung von Feuersgefahr. Um die Feuersgefahr möglichst zu verhüleu, welche durch fehlerhaft angelegte Malzdarren in Bierbrauereien enlsteheu kann, werden hierdurch folgende Lorschrifkeu ercheilt: 8- 1. Zur Anlage oder Abänderung einer Malsdarre für eine Bierbrauerei ist zuvor die Erlaubniß des Kreisamts einzuholen. §. 2. Die Feuerung der Malzdarren für Biebrauereien darf nur im Erdgeschoß, auf geplättetem oder gepflastertem Boden, nie aber auf dem Gebälke eines Stockwerks aufgesetzt werden. §. 3. Der aufrechte Kanal, welche die Berbrennungsprodukte, sowie die zu erhitzende Luft nach der Darre führt, muß auö einer mindestens 5 Zall dicken Backsteiuiuaucr belieben. §. 4. Da, wo dieser Kanal durch das Gebälke geht, muß letzteres derart ausgewechselt werden, daß ringsum ein Zwischenraum von mindestens 5 Zoll verbleibt, welcher mit Backsteinen auSzurollen ist. §. 5. Der EinfeuerungSraum ist mit einer starken eisernen Thüre zu versehen. §. 6. Der Rauchkanal unterhalb der Darre ist an einem leicht zugängigen Ort mit einer dicht schließenden Klappe oder einem Schieber zu versehen. §. 7. Bei Luftdarren sind die Oeffnungen zum Eintritt der kalten Luft mittelst Kapseln oder einzusetzettder Steine, am besten aber vermittelst Schiebern verschließbar zu machen, um die Luftzuführung zu dem Darrenraum absperren zu können. §■ 8. Die Röhren zur Erwärmuiig der Darre müssen einen solchen Querschnitt haben, daß die Seitenfläche oben scharfkantig — in einem spitzen Winkel — zulaufen, damit nicht Malzkeime darauf liegen bleiben können. §. 9. Wenn die Ausputz-Oeffnungen an den durch die Umfangswände der Darre geführten Erwärmungsröhren außerhalb angebracht werden, — was das Zweckmäßigste ist, — so müssen die Röhren an den Enden mit Kapseln verschlossen werden. Werden die Erwärmungsröhren aber innerhalb der Darre mit Ausputz-Oeffnungen ve. sehen, so können diese sowohl an der unteren Fläche als auch an den Seiten der Röhren angebracht werden. In letzterem Falle muß jedoch über den Oeffnungen ein dachförmig gebogener Blechstreifen in möglichst spitzem Winkel dergestalt befestigt werden, daß an den Hervorragungen der Thürchen oder Schieber, welche zum verschließen der Oeffnungen dienen, keine Malzkeime liegen bleiben können. Die BerbindnttgSstellen der Röhren und die Thürchen oder Schieber an den AuSputz-Oeffnungen müssen wohl schließend gemacht fein. 668 § 10. Der Boden des unteren Raumes der Darre muß mit einem Lehmschlag und einer doppelten, zur Vermeidung durchgehender Fugen sorgfältig im Kreuzverband gelegten Backsteinplättung versehen werden. §. 11. Wenn nickt, was am Zweckmäßigsten ist, die ganze Darre mit einer soliden über Dach gehenden Brandmauer umgeben und überwölbt wird, so ist doch jedenfalls die ganze Darre mit einer wenigstens 5 Zoll dicken Backsteinmauer zu umgeben. In dieser Mauer, sowie überhaupt in der gangen Darre, mit Ausnahme der Decke, darf kein Holz vorkommen. Unmittelbar über dem Drahtgeflechte muß ein mindestens 10 Zoll hoher Kranz von Hausteinen angebracht werden. Die Decke der Darre wird, wenn sie nicht gewölbt werden kann, zweckmäßig durch ein Stellwerk von Eisen und daraus gelegte Backsteine gebildet. Sollte aber die Decke aus einem Gebälle bestehen, so ist dasselbe mindestens gut zu verrohren und zu tünchen. 8- 12. Die Decke soll nicht unter 8 Fuß von dem Drahtgeflechte entfernt sein, damit sie von der Flamme nicht so leicht erreicht werden kann. 8. 13 Der Schlot zum Abzug des Dunstes wird am b sten von Backsteinen gemauert; wird derselbe aber von Borden angeserligt, so dürfen diese niemals in das Innere der Darre hineinragen. 8. 14. Alle Oeffnungen in den Umfangswänden der Darre müssen mit gut schließenden eisernen Thüren versehen fein. $. 15. Das Drahtgeflecht ist auf einen Rost von starken Eisenstäben zu legen und mit Stützen von Eisen oder Steiii zu versehen. §. 16. Die in den vorhergehenden 88- enthaltenen Vorschriften sind bei allen neuen Anlagen von Malzdarren unbedimi zu befolgen und bei Abänderungen bestehender Anlagen soweit als thnnlich zu berücksichtigen Von Amtswegen ist die Abänderung restehender Anlagen nach Maßgabe der vorhergehenden §§. oder der besonders jtt gebenden technischen Anleitung zu erlangen, wenn dies wegen Feuersgefährlichkeit jener Anlagen als nothweudig erscheint. 8. 17. Diejenigen Bauhandwerker, welche bei Anlage oder Abänderung von Malzdarren die in gegenwärtigem Regulativ enthaltenen oder nach tz. 16 besonders ertheilten Anordnungen der Polizeiverwaltungsbehörde nicht befolgen, werden mit einer Geldbuße von 1 bis 20 fl. bestraft. 8. 18. Die Besitzer von neu angelegten oder wesentlich veränderten Malzdarren, welche diese eher bcntttzen, als bis sMr polizeilich untersucht und für benutzbar erklärt worden sind, verfallen in eine Strafe von 1 bis 5 fl Außerdem werden von der PolizeivetwaltungSbehörde die erforderlichen Maßregeln zur Entfernung der vorschriftswidrige« Anlagen ergriffen. 8. 19. Im Falle der Uneinbringlichkeit einer zuerkannten Geldstrafe ist dieselbe in Gefängniß und zwar mit 24 Stunde» für jeden Gulden zu verwandeln, Darmstadt den 26. November 1853. Aus A llerh ö ch stem Auftrage : Großherzogliches Ministerium des Innern. v. D a l w i g k. x v. Lehmann. Offizielle Nachrichten. Dienstnachrichten. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht : Am 3t. October dem Calcutator Daniel Nebhukh bei der Oberbaudirection die Stelle eines Bergrentmeisters für das Dorhei- mer Braunkohlenbergwerk zu übertragen; am 38. October den Corporal in eer 2. Schützencompagnie des ersten Infanterieregiments Heinrich Scharmann aus Kestrich zum Domänenpfandmeister für den Beitreibungsbezirk Lindenfels zu ernennen; am 10. November den Finanzaccessisten Wilhelm Bogt aus Berstadt zum vierten Registrator bei der Ober-Forst- und Do- mänendirection zu ernennen; an demselben Tage den von dem Herrn Fürsten zu Asenburg und Büdingen auf die evangelische Pfarrstelle zu Haingründ, im Kreise Büdingen, prasentirten Pfarramts-Candidaten August Römheld von Daukkhe für diese Stelle zu bestätigen; an demselben Tage den Criminal- gerichts-Actuar Carl Hermanni zu Darmstadt zum Secretär bei dem Criminalgerichte zu Darmstadt zu ernennen; am 15. November dem Obersteuerdirector August Friedrich Wilhelm Görtz zu Darmstadt die Nebenstelle eines Directors der Münzdeputation, und an demselben Tage dem Schullehrer Siegmund Jacob Krauß zu Umstadt die evang. Mädchenschullehrerstelle daselbst nebst der damit verbundenen Organistenstelle zu übetrragen; an demselben Tage den von der Gesammtfamilie der Freiherrn von Nordeck zur Rabenau auf die evang. Pfarrstelle zu Obbornhofen, im Kreise Nidda, prasentirten evang. Pfarrer Heinrich Rudolph Kolb zu Gonterskirchen für diese Stelle zu bestätigen; an demselben Tage den seither bei dem Neben- zollamte zu Darmstadt beschäftigten Balthasar Schmidt aus Frankenhausen zum zweiten Assistenten bei dem Rebenzollamte 1 zu Worms, und die seither bei dem Hauptzollamte zu Mainz beschäftigten : Eduard Bin bewald aus Freiensteinau und Friedrich Reh aus Darmstadt zu Gehülfen bei diesem Hauptzollamte zu ernennen; am 19. November dem Pfarrer Johann Daniel Spengel zu Dreieichenyain die evang. Pfarrstelle zu Dauernheim, im Kreise Ridda, zu übertragen; am 22. November den bisherigen Secretär der Staatsschulden-Tilgungskaffe-Direktion Ludwig Balser zum Secretär bei der Oberrechnungskammer und den Oberrechnungskammer-Secretär Peter Backe zum Secretär bei dec Staatsschulden - Tilqungskaffe - Direction jl ernennen. Charakterertheilung. Seine Königliche Hoheit der Großhccz»; haben allergnädigst geruht ; Am 20. October dem Candwaren der eoange-- lischcn Tdeologic Hermann Dingeldey zu Darmstadt den Charakter all ,,gi-eiprebigec" zu erlye.len Dienstentlassung. Seine Königliche Hoheit der Großherzog heben 1 allergnädigst geruht : Am 2. November den Schullehrer Stellwegen I zu Leisel.,eim, im Kreise Worms, auf Nachsuchen von seinem @d;uiamte \ zu entlassen. Concurrenzeröffnung. Erledigt ist : Die evangelishe Wii?«- diger- und Conrectoratsstelle zu Erbach, mit einem jährlichen Gehalte v« 46'2 fl, zu welcher dem Herrn Grafen zu Erbach-Erbach das Präsentation!- recht zusteht. Sterbfälle. Gestorben sind : Am 10. Juli der pensionirte katholische Schullehrer Mathias Seubert zu Blödesheim; am 20. September der pensionirte Chauffeegelderheber und Ortseinnehmer Christoph Heun i" Melbach; am 7. Octobec der pensionirte Kanzleidiener bei der vormaligen Oberforstdirection Johann Conrad Pfannmüller zu Darmstadt; am 10. Octobec der evangelische Pfarrer Friedrich Wilhelm Müller zu Bruchenbrücken; am 15. October der Hofgerichts-Canzlist, Canzlei-Jnspector Earl Georg Friedrich Wilselm Müller zu Darmstadt; am 18. October der pensionirte Revierförster Bierau zu Niederweidbach; am 21. Oktober der Gymnasiallehrer und Freiprediger Dr. August Ludwig Theodor Koch z« Gießen; am 21. October der evangelische Pfarrer Georg Philipp Christaph Am end zu Darmstadt; am 2g. October der pensionirte Staatsschuldentu- gungskasse-Diener G. Christoph Keill zu Wingershausen; am 28. Octobtt der pensionirte Landgerichts-Actuar Scharfenberg zu Beerfelden; am - November der Steuer-Commiffär Johann Ludwig Groß zu Mainz. Ei tiebmen. 264 gericht i Vermöge Annerod werden c und sons zu bilden im Term Fr, bei Mett Ausschlu gen und Gießci 264 Gemeind Georg 2 Anna M Jahre V rneinde f buch ges Grundbn ,37.„ als Die; setzt und ren gegc etwa Ar ausgefort chen bei machen, erklärt ii Gieszei Beso 2W den bei angelegt« M S bezahlt \ bekannt Mittw die La E a m ft । die In ßen best Gieße 669 Vermeidung Omaner uni- zu umgeben. Unmittfibar und darauf rohren und cht so leich oon Borden hen fein. oder Stein n unbedingt »esonders ji :int. n Regulativ ti mit einer 5 bis selcht liftswidrigen !4 Stunden nann. - Direction jii >er Großhecz»; e» der coangi.- Charakter alt >ßherzog haben Itellwagen em ®6)Uiamte clische Mirpre- n Gehalte v«i Präsentatio^ lsionirte katho- 20. September >ph Heun j" ier vormaligen stadt; am >0. c zu Brüchen-' znspcctor Earl , Oetober der . Lctober der oben Koch $** ilipp Christoph aatsschuldentil- m 28. Oktober csclben; am 2. Mainz. Polizeiliche Bekanntmachung. Gefundener Gegenstand. Ein Portemonnaie ist gefunden worden und kann der Eigenthnmee Daffelbe auf dem Gr. Polizeibüreau babfer in Empfang nebmen. Gießen am 27. December 1853. Der Grohh. Hess. Polizei-Commissär , L. Nover. (Uerichtliche rind Privat-Bekanntmachungen Edictalladungen. 265LO) Gießen. Nachdem Gr. Hos- gericht der Provinz Oberhessen über das Vermögen des Johannes Horn II. von Annerod den formellen Coneurs erkannt hat, werden alle Diejenigen, welche Forderungen und sonstige Ansprüche an dieses Vermögen zu bilden haben, hiermit aufgesordert, solche im Termine Freitag den 17. Februar 1854, Vormittags 10 Uhr, bei Meldung des stillschweigend erfolgenden Ausschlusses von der Masse dahier anzuzei- gen und zu begründen. Gießen den 10. December 1853. Gr. Landgericht Bücking. 2641) Gießen. Der verstorbene Gemeinderechner der Gemeinde Crumbach, Georg Weber G. S. und dessen Ehefrau Anna Marie, geborne Hermann, hatten im Jahre 1831 oder 1832 der fraglichen Gemeinde folgende in der Gemarkung Crumbach gelegene Grundstücke, bezeichnet im Grundbuche mit “%.8.g, 6%, 1,7/7,8, 132/ 2b d/ 270/ 510/ 502/ 526/ /ll' , /l*3f /l 5 f /12' /15f als Dtensteautton zum Unterpfande eingesetzt und soll die betreffende Urkunde verloren gegangen sein, weshalb Alle, welche etwa Ansprüche daraus .herzuleiten haben, aufgefordert werden, solche binnen vier Wochen bei unterzeichnetem Gerichte geltend zu machen, widrigenfalls dieselbe für erloschen erklärt wird. Gießen am 10. December 1853. Gr. Stadtgericht , Muhl. Bott. Besondere Bekanntmachung. 2486) Gießen. Die Zinsen von den bei der hiesigen Spar- und Leihkasse angelegten Kapitalien sollen Mittwoch den 28. December, und Samstag „ 31. « bezahlt werden, welches mit dem Anfügen bekannt gemacht wird, daß die auf den Mittwoch falle irden Zahltage für b>e Landgemeinden und die auf den Eamstag fallenden Zahltage für bie Interessenten der Stadt Gießen bestimmt sind. Gießen den 30. November 1853. Der Rechner Kehr. Versteigerungen. 2620) Gießen. Arbeitsversteigerung bet der Stadt Gießen. Donnerstag den 29. December 1853, von Vormittags 9 Uhr an, sollen die bei der Laiernenanstalt der Stadt Gießen vorkommenden Arbeiten und Lieferungen auf das Jahr 1851, an den We- nigstnehmenden öffentlich vergeben werden. Gießen den 19. December 1853- Der Gr. Bürgermeister D. Ebel. 2570) Gießen. Dieniiag den 24. Januar k. I., Nachmittags 2 Uhr, sollen auf hiesigem Nachhalls die Gebäulichkeiten des E. Magnus, einer nochmaligen Versteigerung, unter den alsdann bekannt gemacht werdenden Bedingungen, ausgesetzt werden, als: Flur Nr. □■R'lftv. j, Hofraithe, Brauhaus in Z889 ~ der Braugasse, an Fr. 890 ) v. Schmaikalver, %9I 134 Grabgarten das., l.Klss., ygog 41 Hofraitbe in der Wall- chorstraße, an H. Möhl. Gießeii den 13. December 1853. Gr. Ortsgericht: . D. Ebel. 2632) Merlau. G u r s v e r st c i g e r u n g. Famllienverhältnisse halber ist die Jobs. Kehr's Wiiiwe zu Merlau Willens, ihre sammtlichen Immobilien, besteheiid in Wohnhaus, Scheuer und Stallung, 18 Morgen Aecker, Garten und Wiesen, im Ganzen oder auch im Einzelnen, Donnerstag den 29. December l. I., Vormittags 10 Uhr, freiwillig zu verkaufen. Die Hofraithe ift ganz neu erbaut, mit Ziegeldach versehen, unter dem Wohnhause befindet sich ein gewölbter Keller, im Hose ein Brunnen, zwei sehr schöne Gärten stoßen an die Hofraithe, welche an der Ortsstraße liegt. Das Gut ift im besten Zustande. Merlau am 17. December 1853. Der Vorsteher Gr. OrtSgerichtS Tröller. F e i l q e b o t e n. 2412) Gießen. CSr2* Doctor Koch's (Kon gl. Prcnß. Kreis-Physikus zu Heiligenbeit) KRÄUTER-BONBONS ® haben durch ihre Güte aller- wärts den Ruf als das vorzüglichste Hausmit- tel für Brust-, Katarrh- und Hustenleidende erlangt und sind in Original» Schachteln a 36 fr. u. 18 ftf. stets vorräthig bei Earl Frech in Gießen und Valentin W i e ß l e r in Butzbach. 2603) Gießen. Bei Unterzeichnetem ist ein sehr elegant gebauter Schlitten, sowie eine zweispännige und einspännige Chaise zu verkaufen. Gießen den 10. December 1853. Gg. Renzel. 2879) Gießen. Emmanuel-Federn (Thunes Diamant.) Eine sich stets gleichbleibende, für jede Hand paffende Feder, welche wegen diesen Eigenschaften und ihrer höchst geringen Unabnutzbarkeit bereits eine Berühmtheit erlangt hat. Dieselben sind verschiedenartig gespitzt, fein, mittel und stumpfe. Die Dose, enthaltend 100 Stück, kostet 1 fl. 40 fr. , Zede Feder, welche nicht die deutlich gravirte ^rrma der englischen Fabrik „Emmanuel-IT.46 trägt, ist als unacht zu« rüazuweisen. Haupt-Niederlage für Gießen bei August Hoffmann am Krrchenplatz. 670 Da m / Angekommene und abgereiste Fremden vom 24. December 1853. Druck und Verlag der G. D. Brühl'schen Buch- und Steindruckerci. Zu N Betreffend inbrstellung iefrö Blattl Für ci »ikrfdmebe; u einer Sei ließen gegeben von Fräulein Thsrrse Milrnsslo. Anfang 6 Uhr. Billets ä 48 kr. sind im Gasthaus zum Einhorn und Abends an der Kaffe ä I Hr. Fuchs, Partie, v. Ber.in;t $>rn. Kaufl. JuchS v. Düsseldorf, Euinm« v. Dresden u. Mich v. Cöthen. In den Gasthäusern. Im Einhorn: Hr. Mackler, Beamter v. Wiesbaden; Hr. AlSberg, Obergerichts-Anwalt v. Cassel; $>r. Ebert, Anwalt v. Dresden; Hr Lleper, Commis v. Straßburg; Hr. Zink, Dr. med v. Bonn; Hr. Hauff, Rentier v. Berlin; Hr. Lauer, Gutsbesitzer v. Randerloch; Hrn. Kauft. Bock o. Ach, Schwager v. Frankfurt, Elbing v. Hanau, Maas v. Cassel, Brand v. Hanau u. Kahlau v. Frantfmt. Im Rappen : Hr. Schmidt, Part. v. Breslau; Hrn. Mechanikus Zaubel n. Jung v. Bockenheim; vrn. Kaufl. Schafstädt v. Braunfels, Koch v. Dresden u. Schneider v. Frankfurt. Im Prinz Lari: Hr. Zickel, Distriets-Einnehmcr v. Gladenbach; Das im Mittwv! n die Erp! ls Freitag leration fit Darmstadt. Mit dem l. Januar 1854 beginnt ein neues Abonnement für den 117. Jahrgang des Darmstädter Frag- und Anzeigeblattes, sowie für das Verordnungsblatt des Kreises Darmstadt. Alle Postämter nehmen Bestellungen darauf an; der Pränumerationspreis für beide Blätter zusammen beträgt halbjährlich einschließlich des Postaufschlags 1 ff. Das Verordnungsblatt erscheint jeden Mittwoch, das Frag- und Anzeigeblatt jeden Samstag. Darmstadt im December 1853. Ludwig Carl Wittich'sche Hosbuchdruckerei. Schotten. Das Jntelligenzblatt für den Kreis Schotten, welches jetzt über ein Jahr besteht, empfiehlt sich den Behörden und namentlich dem geschäftstreibcudeu- Publikum bestes zu Bekänntmachungeu aller Art. Vermischte Nachrichten. 2642) Gießen. Donnerstag den 5. Januar beginnt wieder der Unterricht in meiner Lehranstalt. Dr. Roth. 263®) Gießen. General - Versammlung des Turnvereins Mittwoch derr 28. December l.J. im Locale des Wirths L. Lony. Zu recht zahlreicher Theilnabrne ladet die Mitglieder ein Der Vorstand. Unter i Zadische Reg I fl. in haben. H gar nich 1 ' 3 V Plte im Lau I Inland aufmerksam ; Zu vermiethen. 2374) Gießen. Das seither von Hrn. Accesstst Kaufmann bewohnte Logis, bestehend aus 3 bis 4 heizbaren Zimmern, Küche, Kammer, Keller rc., ist anderweit zu vermielhen bei Ehr. Jughardt an der Branbgasse. 2604) Gießen. Eine Familienwohnung ist zu vermiethen bei Ludwig Müller in der Neustadt. 2309) Darmstadt. Allgemeine Rentenanstalt zu Darmstadt. Diejenigen, welche der seit dem 1. Januar d. I. eröffneten, mit dem 31. December d. I. zu schließenden 7. JahreSgesellschaft bcizulreten oder Nachzahlungen auf frühere Einlagen zu leisten beabsichtigen, laden wir hierdurch ein, solches vor Maus dieses Jahres entweder dahier bei dem Hauptbüreau der Anstalt oder auswärts bei den Herren Bevollmächtigten derselben*) zu dewerksteUigen. Bis jetzt zählt die Anstalt 5620 Mitglieder mit 9412 Einlagen und einem essttli- ven Einlagekapital von 548,182 st. Bei der mit der Anstalt verbundenen Depositenkaffe wurden seit Anfang d. I. bereits 326,900 fl. hinterlegt. Darmstadt den 31. Ocivber 1853. Die Direktion der Allgemeinen Rentenanstalt. ») In Gießen: bei Herrn Franz Peppler u. Comp.; in Lieh: bei Hernt Gemenideeinnebmer F u b r. I n den Privathäusern. Bon dr Bei Hrn. Friseur. Ph. Oppermann: Hr. Oppermann, Student tblig flebliebi Heidelberg. - Bei Hrn. Ferdinand Mayer: Hr. Kammann Mayer M°Än,erg und Fr ii. Kind v. Frankfurt. — Bei Hrn. Muth Busch im Garten: Hr. 3$ ceffist Pauli v. Mainz. - Bei Hrn. Kamm Wallenfels, »r. |0[* mitflcir Frau, Kaufmann v Dülken. — Bei Frau Rentmeister Lott. H- ü Oberförster v. Höchst. — Bei Hrn. Buchbinder Heinrich rwimann. v Sarg, Verwalter v. Bierbach. — Bel Hrn. Obenorstmclster o. Herren Ober- und Unterlieutenants v. Buseck v. Darmstadt. Ischtint wöchknil ufmätli abonnir 2416) Gießen. Bei F. L. Renker [ «L Eomp. dahier wird fortwährend Vrenn- holz zu folgenden Preisen abgegeben: Scheitholz, auf 36 Zoll Länge abge- schnilten, per Steckenmaß voll zu 5 fl. 36 kr. (ein solcher Stecken ist circa % Gr. Hess. Stecken), — Stockholz per Stecken 5 fl. 48 kr. Größere Parthien etwas billiger. Bei gehöriger Bürgschaft längere Zeit Kredit. Gießen. Heute, Mittwoch den 28. December 1853 Concert im Clnb-Saale