Schneidern! rg. — Bei en — B,j rmstadt. — 'arburg. - . Bern. - .■Vf. tr.jti, --7 1 - - 14 2 ’ Q --3 2 . Pf. fr. vf. beglar 7. Septbk. heffel. kr. pf Rechner, vbücher, chagner- der Stadt und des Kreises Gießen. 78. Mittwoch den 28. September 1833. «rscheini wöchentlich zwei Mal: Mittwoch und Sonnabend. — Preis °cs ZahrqangS für Einheimische 1 fl. SO ft., für Auswärtige incl. PsftaufschlagS 1 st. 39 kr. — ÄuSwärtS abonnirt man stch bei allen Postälnrern. In Gießen bei der Grvcdition (Äanzleiberg Lit. B. Nr. 1.) — EinrutkungSgebühr für Vie gespaltene EorpuSzeile 3 kr. Anzeigen aus verschiedenen Schriften die g-chailcn- LocruSzeile 3 kr. Amtlicher T h e i l. Inhalt des Gr. Hess. Negierungsblatts vom 18. September 1853 Nr. 39. 1) Bekanntmachung, den Ersatz der vom Staate geleisteten Entschädigungen für aufgehobene Jagdberechtigungen bete. — 2) Summarische mber- stcht der Rechnung der Großh. Landes »Waisenanstalt für 1852. — 3) Dienstnachrichten. B evo rV nrrM g 7 die Erhebung und Controlirung der inneren Abgaben von Getränken betreffend. (Schluß.) §. 95. Alle zur Nachtzeit — eine Stunde nach Sonnenuntergang anfaugend und eine Stunde vor Sonnenaufgang endigend — begangenen Contraventionen gegen die 'Vorschriften dieser Verordnung sollen mit dem Doppelten der dafür angedrohten Strafen belegt werden. - ■/ , ' . - Die Cvnfiscation beschränkt sich jedoch, nach der vorstehenden Bestimmung, auf das Object oder dessen Werth. §. 96. Sobald irgend eine Versäumniß gegen die Vorschriften dieser Verordnung die Unterschlagung der Tranksteuerabgaben möglicher Weise zur Folge haben konnte, soll animus defraudandi immer vorausgesetzt und ein Gegenbeweis nicht zngelassen werden. Auch kann sich der Angeschuldigte nicht darauf beziehen, daß die Contravention nicht von ihm selbst, sondern von seinen Leuten begangen worden sei, indem Jeder für die Handlungen seiner Angehörigen, seines Gesindes oder der von ibm beauftragten Personen in dieser Beziehung zu haften hat. §. 97. Dagegen befreit von den D.fraudationsstrafen : 1) der Beweis, daß eine physische Unmöglichkeit vorhanden war, die gesetzliche Vorschrift zu erfüllen; 2) der Beweis, daß der Angeschuldigte in Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften durch die Angestellten der Tranksteuerverwaltung selbst gehindert worden ist, in welchem Falle gegen diese Angestellten nach den in ihren Instructionen enthaltenen Bestimmungen verfahren werden soll; und 3) der Beweis, daß die Handlungen oder Unterlassungen, auf welche die Anschuldigung einer Defraudation gegründet worden ist, unwahr und nichl vorhanden gewesen sind. §. 98. In allen Contraventionssachcn wird die Verjährungszeit auf ein Jahr dergestalt festgesetzt, daß eine vor länger als einem Jahre begangene Contravention, wenn solche vor Ablauf dieser Zeit nicht bei Gericht zur Anzeige gekommen ist, nicht mehr unter» lucht und bestraft werden soll. ' §• 99. . Durch die eingesetzte Strafe soll dem Contravenicnten mehr nicht als die Hälfte seines Vermögens entzogen weiden, und Diejenige Summe, welche diese Hälfte übersteigt, soll derselbe durch Gefängnißstrafe verbüßen. §. 100. , 3m Falle die dem Angkschttldigtcn gerichtlich zuerkannte Geldstrafe von diesem wegen Zahlungsunfähigkeit nicht beigetriebcn weiden kann, soll die Geldstrafe in Gefängnißstrafe verwandelt und diese von dem Schuldner verbüßt werden. Es soll in allen Fällen für 40 fr. Strafe ein Tag Gefängniß angesetzt werden; nie soll aber eine solche verwandelte Ge- mngnlßstrafe die Dauer von einem Jahre übersteigen. Diejenige Gerichtsbehörde, welche den Contravenicnten bestraft hat, verfügt auch in den geeigneten Fällen die Verwandlung der erkannten Strafe in Gefängnißstrafe und ist verpflichtet, für den Vollzug dieser Verfügung zu sorgen. Sie ist zugleich verbunden, der Steuerverwaitung die geschehene Verwandlung der Strafe bekannt zu machen. Hinsichtlich der Militärpersonen, welche in Mete Strafen verfallen, verbleibt cs, waS die Strasverwandluna betrifft, bei den Bestimmungen der Militärstrafgesetze. ' 508 (L. S.) LUDWIG. F. v. Schenk. K. 101. Strafverfahren. ru Provinzen Starkenburg und Oberhessen werden die Strafen nach vorgängiger Untersuchung von der kompetenten MrichtSbehorde angesetzt. Gegen die Strafuriheile finden die in Civilsachen zulässigen Rechtsmittel statt, unter Beobachtung der für solche vorgcschriebcnen Formen und Fristen. In der Provinz Rheinhessen findet das Verfahren statt, welches durch das Gesetz vom 29. Oetobcr 1830, das Verfahren in ^ontravcntionssachcn gegen die Gesetze und Verordnungen über indirecte Auflagen in der Provinz Rheinhessen betr., vorgeschrieben ist. onn11 ^ontraventronsfällen stkht cs jedoch dem Contr.avenienten frei, die Contravention nach der Verordnung vom 22. Januar 1829 ans administrativem Wege zu erledigen. §. 102. Erkenntnisse in Eontraveutions-Fällen, ohne Unterschied, ob sic absolutorisch oder condemnatorisch sind, sollen von dcn Gerichten den Kammer-Anwalten dcr Provinz mitgcthcilt werden. Diesen sollen sowohl gegen völlig absolutorischc, als wie gegen solche Erkenntnisse, in welchen auf zu gelinde Strafen erkannt worden ist, die gesetzlichen Rechtsmittel zustchen. ki . mfn stressenden Justizbehörden wird die möglichst schnelle' Entscheidung aller Contravcntionssachcn gegen die Vorschriften dieser Verordnung andurch besonders befohlen. ' ö ö 1 ' 1 §. 104. . Denunciantenantheil. 11 aI1?n,nnad) bcn vorstehenden Strafbestimmungen, stattgefundenen und zum Vortheil dcr^Verwaltung vollzogenen Con- fiScationen und allen wirklich cingcheiiden Strafen, mit Ausnahme dcr nach §. 92 erkannten, erhält der Angeber die Hälfte. 8. 105. „ . m , V o l l z ll g ö t e r m i n. Verordnung tritt in dem ganzen Großhcrzogihum mit dem 1. August 1853 in Kraft, und cs sind von diesem Zeitpunkt an die dermalen bestehenden Verordnungen vom 20. September 1842 und 25. September 1818, die Erhebung und Controlirung der inneren Abgaben von Getränken betreffend, aufgehoben. V 9 Ulkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und beigedrücktcii Großhcrzoalichen Siegels. Darmstadt am 18. Jnni 1853. . ö u SB e f a n n t m a 11 n g 9 ben zollst eim Einlaß von ©ctreibe, Hülfonfrüchtcn, Mehl und anderen Mühlenfabrikaten betreffend. , fcte ^bgierungender Zollvereinsstaaten mit Rücksicht aus die gegenwärtige Theuerung übercingckommen sind, die Er- p bung der Eingangszolle für Getreide, Hülsenfrüchtc, Mehl und andere Mühlenfabrikate, nämlich : geschrotete un6 inm o®frau^e '■ ®r5®, unt>. Trutze, gestampfte oder geschälte Hirse, vom 15. September dieses Jahres inclusive an bis 3um Ende diescs Wahres elnzustellen, so wird dieses in Folge Allerhöchster Ermächtigung hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Darmstadt, am 10. September 1853. Aus Allerhöchstem Auftrage: Großhorzogliches Ministerium der Finanzen. F. v. Scheu ck. Ja,-he. Ju acr. jt. y. Gießen am 24. September 1853. Betreffend: Die Iwetschenerndte pro 1853. Das Großherzoglich Hessische Kreis-Amt Gießen , an sammtliche Localpolizeibeamten des Kreises. Der Segen der Zwetschenerndte wird dieses Jahr in den meisten Gemeinden reichlich sein. . . - ,r ^bvkh der Obsterndte pflegt nicht feiten zum Nachtheil auch für die Gesundheit dadurch sehr beeinträchtigt zu werden, """lfem Zustande eingethan wird. Wenn Einzelne zu früh damit beginnen, glauben sich die Andern aus Besorginß des Frevels uachzufolgen gedrängt. Diesem Uebelstande must abgeholfen werden. Oldere Sie zu dem Ende auf, nicht nur durch eine kräftige Handhabung der Feldpolizei und besonderen nächtlichen Wachen den erforderlichen Schutz zu gemahren, sondern ermächtige Sie zugleich, gemäß Art. 69 des Feldstrafgesetzes, unter Be- ruasichligung der örtlichen Verhältnisse öre zu bestimmen, bis zu welcher erst die Zwetschen eingeerndlet werden dürfen. K ü ch l e r. 509 Polizeiliche Bekanntmachungen. Brodpreise für Gießen vom 28. September 1853. 4 Pfund gemischtes Roggenbrod kosten ..... r. p - 2 » " , " " - 4 * ' ' ‘ 47. Loth, 1 Wafferweck zu 1 kr. $3/ w 1 Milchbrod „ ......... 4 "g. Nover, Gr. Polizei-Commissär. Gießen am 27. September 1853. Gefundene G e g e n st ä u d r. Ein schwarz-seidener Gr^i^Ubü" m^da^ M Empfang genommen werden, eine Heugabel. Diese Gegenstände können von den Eigenlhumcr I + Der Gr. Poiizei-Commiffar Gießen am 27. September 1853. g. dl o v e r. Gerichtliche nnd Vlll Ylli 345. i verpacktet werden. 450. 207. 163. 31. Flur sämmtlich in der 431. 430. 561. Hofrailhe und GraSgarten 1 741. 913. 620. 718. 723. 34. 90. 108. 162. 170. 208. 219. 259. 229. 333. 351. 20. 44. 51. 73. V V 203. 208. 248. V V V 330. 338. 148. 415. VI VI Kiefern-Pnigelbolz, 3. 108. 112. 113. 126. 147. 164. VI VI VI VI 444. 457. 512. 555. 279. 331. 295. VI VII VII VII VI Lerckeu-Slämme von den II 350. 528. 587. 615. 663. 417, 739. 3 180 II fl Stockholz, Reisholz, II 330. II 509. 111 218. 111 106. Vlll 514. II II II 391. 11 607. 111 19. Vlll 380. 12 ( 10| 222 I 109. 1 III 563. IV 169. V Fichten- „ Lerchen-Stangen daselbst, am Hasenköppelöweg, am BarreSgrabcn, auf der Weißerdc, in der Oberau, daselbst, am Barresgraben, in der Oberau. 1 1058. II Vlll 142. Vlll 436. Vlll 280. Vlll 460. 407. VI! 185. VII 43. Vlll 421. 111 504. IV 113. Vlll 205. Vlll 453. X 273. Stecken Wellen Stecken Weilen II 1 289. 1 990. 1 275. II 1 520. 1 974. I 276 II II 477. ill 211. 111 287. Cbfß 11 1 1139. 11 11 11 359. II 588. III Ill 532. IV 151. 89 V 252 50 1074 5 ’A 25436 67, 250 4156 74 83 729 VIII 123. Vlll 432. 208 210 173 368 160 64 183 417 128 1 1037. 11 11 Acker Acker Acker Acker Acker Acker Acker Acker Acker raithe, Acker zwischen dem Wetzia- II 398. 11 638. 111 365. IV /173 23/ 7245 2^2 48 3 !4/ni 27t» 26, ' \ 46 30/ '107 30, 1 09 24 730 30, 260. V 96. V 544. I 34. 1 1 1075. 11 Besondere Bekanntmachung. 1946) Friedberg. Es wird hiermit zur öffentlichen Kenniniß gebracht, daß von Anfang des Monats Oclober l. I. der seither ans Montag fallende Zahltag auf Dienstag verlegt worden ist. — Donnerstag wlld nach wie vor Zahltag abgehalten. Man ersucht die Gr. Bürgermeister, dieses in ihren resp. Gemeinden auf ortsübliche Weise veröffentlichen zu lassen. Friedberg den 19. September 1853. Großh. Rentamt. Grünewald, Gr. RentamtS-Dicar. I I Versteigerungen. 1998) Gießen. Montag den 3. October d. I, diackmittags 2 Uhr, □Slftr. v. , 10 ( Hosraithe auf dem Rci- 12 s chensand mit Grabgarten bei der Hof- 11 474. Ill 173 111 386. 11 414. II 725. 111 373. IV IV IV rer Weg und der Lahn, Wiese am obersten Weiher, am untersten Weiher, VI VI Gemarkung Crumbach gelegen. Auf Antrag werden daher Alle, welche Eigenthums- oder sonstige dingliche Ansprüche daran zu bilden haben, aufgesordert, solche innerhalb vier Wochen a dato t a- hier geltend zu machen, widrigenfalls ohne Rücksicht darauf die Bestätigung der Thcil- ;ettel erfolgt und die zum Eintrag des Erwerbtitcls im Muiationoverzeichuiß erforderliche Urkunde erlheilt werden wird. Gießen den 1. September 1853. Großh. Stadigeiicht das. Muhl. Bolt. Edictalladung. 1S4L0) Gießen. Die Erben des Johannes Wagner III zu Crumbach können an den nachverzeichneten, von ihnen beseffencn, zur Gnterthcilung gebrachten Immobilien das Eigenthum nicht urkundlich 104« 105 iosa 18/ /107 Lerchen-Stockbolz, „ Rersholz, Fichten- » Montag den 3. October l. I., von Morgens 9 Uhr an, soll in dem hiesigen Sladtwaldc, District Neuhege und Waldhute, nachverzeichncteS Holz öffentlich versteigert werden : Wellen Eichen-Reisholz, 424 Fichten-- h « 202 sollen auf dahiesigem Rathhaus die Erben des Ottonomen Ludw. Pecker dahier Gießen den 27. September 1853. C- Weidig. 2002) Gießen. Holzversteigerung im Gießener Sladtwalde. 366. 386. 23. 32. 94. v V v v 451 519. 523- 53 e 339. 344. 483. 611. 37. 36. 69. VII VII VII VII VII VII 231. 236. 251. 253. 269. 334. VII VII VII VII VII VII Privat - Bekanntmachungen Vlll; gehörenden Immobilien, wegen Erbschafts- — ! auseinandersetzung, einer öffentlichen 25er- stcigerung ausgesetzt werden; im Falle keine annehmbaren Gebote erfolgen, sollen die. selben auf 3 Jahren in gleichem Termine nachweisen: 1 I 184. 185. im Oit, sodann 510 Gegen vorschriftsmäßige Bürgschaft wird Zahlungsfrist bis 24. Decemder d. I. ge stattet. Die Zufammenkt nst ist auf der kicher Straße am Fichtenkopf. Die Herren Bürgermeister der umliegenden Orte werden ersucht, dieß in ihren Gemeinden bekannt machen zu lassen. Gießen am 27- September 1853. Der Gr. Bürgermeister D. Ebel. 1938) Gießen. Tnebviertcl - Verpachtung. Samstag den 1. October b. I., des Nachmittags um 3 Uhr, sollen die zu Michaeli d. I. leihfällig werdenden 38 Unisei sitäis-Triebstncke auf weitere 9 Jabre, unter den bei der Versteigerung bekannt gemacht werdenden Bedingungen, an den Meistbietenden verpachtet werden. Die Zusammenkunft ist an der Ziegelhütte. Gießen am 18. September 1853. Gr. Hess. Universitäts-Rentamt M a r l i n. 1937) Gießen. Brennöl - L i e fe r u n g. Freitag den 30. d. Mts., Vormittags 10 Uhr, soll bei der unterzeichneten Stelle die Lieferung des für die Universttäts-Anstalren im Winter 1853/s4 erforderlichen Bcenn- öls, an den Wenigstnehmenden versteigert werden, was hiermit zur Kenntniß der Lusttragenden gebracht wird. Gießen am 16. September 1853. Gr. Hess. Universitäts-Rentamt Marli n. 1991) Gießen. Die Räumung dcs Obrrlachgrabens. Freitag den 30. September 1853, Morgens 9 Uhr, soll die Ausräumuilg des Oberlachgrabens, veranschlagt zu 30 fl., auf dem Rathhause dahier an den Wenigstnehmenden versteigert werden. Gießen den 21. September 1853. Der Gr. Bürgermeister D. Ebel. Schneidermeister H. Frech wenden, woselbst das Nähere zu erfragen ist. 1819) Gießen. Ein gebrauchter guter Sparheerd mit Kroppen ist zu verkaufen. Wo? sagt Ausgeber d. Bl. 1111) Gießen. Dr. BorHmrdt s arom. -medic. Kräuter - Seife ist ein treffliches Mittel, die Haut zu stärken und gesund zu erhallen. Sie ist anerkannt das Beste, waö in diesem Genre geliefert werden kann, sowohl in medi- cinischer Hinsicht gegen Sommer- sprossen, Finnen, Pusteln, und au- dere Haut Unreinheiten, /pGRCHARDTSV; als wie auch für die Toilette, iiirbeiu deren Gebrauch zur Verschönerung und Verbesserung des Teints wesentlich beiträgt. — Dr. Borchardt's Kräuter-Seife wird in, mit nebenst. Stempel versiegelten Original -Packetchen ä 6 Sgr. »ach wie vor in Gießen nnr allein »er« 198/1) Gießen. Triebvirrtelbei Pachtung bei der Stadt Gießen. Samstag den 1. October l. I, Nachmittags 4 Uhr, sollen einige und zwanzig leihfällig gewordene städtische Triebviertcl, mi Ort und Stelle auf weitere 6 Jahre verpachtet werden. Die Zusammenkunft ist beim Ras- sauer Hof. Gießen am 23. September 1853. Der Gr. Bürgermeister D. Ebel. 1990) Gießen. Donnerstag den 29. d. Mts. sollen die Zwetschen von den Bäumen an der Straße von Gießen nach Steinbach, in mehreren Abtheilungen versteigert und der Anfang Morgens 9 Uhr, jenseits dcs Gießener Stadtwaldes, gemacht werden. Gießen den 26. September 1853. Gr. Kreisbauamt Gießen Holzapfel. 1993) Gießen. Tie Anfertigung von 2 Spritzen- schlauchen bei der Stadt Gießen. Montag den 3. October 1853, Vormittags 9 Uhr, soll die Anfertigung von 2 Spritzenschläuchen, veranschlagt zu 35 fl. 12 fr., auf dem Rathhause dahier an den Wcnigstsor- dernden vergeben werden. Gießen den 26. September 1853. Der Gr. Bürgermeister D. Ebel. 1961) Heuchelheim. Obstversteigerung zu Heuchelheim. Donnerstag den 29. September l. I., Vormckiags 10 Uhr, soll das hiesige Gcmeindeobft, bestehend in Aepfeln, Birnen und Zwerchen, erstere in großer Quantität und von vorzüglicher Güte, meistbietend »erste gerl werden. Der Anfang wird bei der Walkmühle gemacht. Heuchelheim den 21. September 1853. Der Gr. Bürgermeister Römer. 2001) Gießen. Montag den 3. Oclober d. I., Nachmittags 2 Uhr, soll auf dahiesigem Rathhauö die dem Schreiner Schmuck gehörende Hosraithc auf ein Jahr verpachtet werden. Gießen den 27. September 1853. C- Weidig. 1953) Gießen. Mittwoch den 28. September, Morgens 11 Uhr, werden auf dem Liiidenplatz dahier drei gebrauchte Chaisen meiftbietenb versteigert, wozu Kaufliebhaber höflichst entladet E. oen fei. Feilgeboten. 2000) Gießen. Aus dem Nachlaß des Ludwig Becker ist noch eine Quan- titat Heu und Stroh, sowie ein großer Oecvnomie-Wagen ans freier Hand abzu- geben. Kaufliebhaber können sich an den kauft bei Carl Frech in Gießen und bei Valentin Wießler in Butzbach. Zll vermieten. 1992) Gießen. Bei Louis Loos in der Saudgaffe sind zwei Logis zu »er« mietben. 1978) Gießen. Eine kleine Familienwohnung ist zu vermicthen und gleich zu beziehen bei Hermann Schwalb am Tiefenweg. 1957) Gieße n. Ein kleines Fami- lien-Logis ist bei mir zu vermie.hen und gleick) zu beziehen. C. Hensel. Vermischte Nachrichten. 1958) Gießen. Bürgergesellschast i Austrittserklärungen aus der Bür- gergesellschaft I. müssen innerhalb 8 Tagen bei dem unterzeichneten Dirertor schriftlich eingereicht werden, um über die bereits vorliegenden and etwa noch innerhalb obiger Frist einlaufenden Ausnahmegesuchc bestimmen zu können. Gießen den 21. September 1853. Der Director I. P. Möhl. 1995) Gießen. Bei PH. Stickralh kann ein gefundenes evangelisches Gesangbuch wieder in Empfang genommen werden. (Hierzu eine Beilage.) Beilage zu M 78 des Anzetgeblattes Vermischte Nachrichten. 1996) Kaiserslautern. Erbanfpruche aus Soldatenland betr. Unter den im Kriege der Vereinigten Staaten von Nordamerika gegen Menko Gefallenen sind viele Deutsche, deren Verwandte, dem von der nordamerikanischen Negierung erlassenen Militärland-Bewilligimgsgesctze zufolge, eine Landvergütung von 160 Acres anzusprechen haben, die sofort verwerthet werden können. Die Eiben deutscher, im mexikanischen Kriege gefallener Soldaten der nordamerikanischen Armee können durch Vermittlung des Unterzeichneten sich jene 160 Acres Land zuweisen und verwerthen lassen. Nähere Nachricht ertheilt auf frankirte Anfragen Z. I. Tascher, Buchhändler in Kaiserslautern. 1999) Gießen. Alle Diejenigen, welche Ansprüche an den Nachlaß deö Oeco- nomen Ludwig Becker dahier zu machen haben, werden aufgefordert, solche innerhalb 14 Tagen, von heute an gerechnet, bei Schneidermeister H. Frech geltend zu machen, als sonst später keine Rücksicht auf dieselben genommen werden kann. Gleichfalls werden alle Diejenigen, welche noch Zahlungen an denselben zu leisten haben, aufgefordert, solche in gleicher Frist an den Unterzeichneten zu leisten, als sonst gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen wird. Gießen den 27. September 1853. Heinrich Frech. 181«) G a i S. Anzeige für Nruchleiden-e. 'Tkni Unterzeichneten, schon viele Jahre ausschließlich mit Heilung von Unter- leibsbrüchen beschäftigt, ist es gelungen, ein sicheres Heilmittel für dugeS so lästige Hebel zu entdecken. 'Es ist nicht meine Sache, davon viel Rühmens wachen, denn dieses Mittel empfiehlt sich durch seine überraschenden Wirkungen schon selbst, ^ch HU e es für Menschenpflicht, daS Witiel auch den entfernten Nebenmenschcn zugänglich zu machen Da aber in öffentlichen Blättern für alle nur möglichen Krankheiten Hel - mittel angeboten werden, bei deren Gebrauch der Leidende sich oft bitter fletmi|d)t fühlt man also mit Recht gegen jedes neue Mittel mißtrauisch ist, so maite i* mit ArtenÄ man auf frankirte Briefe unentgeld ich em Schrifichen von mir erhält, worin die Wirkung des Heilmittels, sowie die Heilmethode, gez ig wird Dem Schrifichen ist auch eine Sammlung von Zeugnissen aus ver- Denen Gegenden beigegeben. Bei diesem Anlässe warne ick Jedermann vordem „Betrüger" Kaspar Menet in Gais, welcher die Leidenden durch sein angellichcs Aeilmiltel auf die schamloseste Weise belrügt. . .. $ Damit die Leidenden dem Schreiben überhoben sind, so kann das be>agte Scknft- chen gegen eine Gebühr von 6 fr. durch die Expedition dieics Blattes bezogen werden. a’ 8 9 Krüft Altherr, prakt. Bruckarzl, in Gats, Kt. Appenzell A. Rh. (Schweiz ) 199a) Gießen. Bei I. B Möhl kann ein Arbeiter, welcher die Oeconomie versteht und mit Vferten umzugehen weiß, als Knecht oder Taglöhner Beschäfiigung erhallen. 1997) Gießen. Ich kaufe gute, sowie auch angestoßene Kartoffeln. Matthäus Wcidig. 1969) Gießen. Am Marktplatze werden einige Mitleser zum Frankfurter Journal und der Darmstädler Zeikung gesucht. Bon wem? sagt die Redact. d. Bl. A uszuleihen. 1959) Leihgestern. In der v. Firn- habcr'schen Sliftungs-Kaffe dahier liegen 195 fi. zum Ausleihen bereit. Leihgestern den 23. September 1853. Wesp, Rechner. S) 6) 1) 2) 3) 4) _ «. . prfrficint täglich außer Montags, bildet ein Organ für den bürgerlichen und ge- wMÄS ÄSÄi. ..".--b-tt-nd- u„» Eich- SÄriSte""*Ä*Ä'- «ÖWwW* Abbild,..,» *W «---UW d.. aUniuueflm MuN-r »°» t>®J'1 Vrm W«" <-«’ hw'bfmtiqc -d-r »• I»-«- t fK? t.« Äö.r wt rn» »Mich«, r-d-n« uni ihm d-du-ch da- Du.chs-H-. politischer Blätter erspart wird. _ =. .nhp(6, Getreide-, Del- und Brand- ........ Einladung zum Neu-Abonnement für das am 1. Gctober beginnende Ecnartat auf den Frankfurter Anzeiger. Abonnemmtpriis 1 fl. pr. Quartal für F-unifuN. - Siuswmta mit dem b-ü-ffmd,» P°st-uffchta». „ ».d-ui.nd-n ... M -d — -ui... Frankfurt am Main, im September 1853. 512 Angekommene und abgereiste Fremdelt vorn 23, bis 26. September 1853. 3 n d e n G a st h ä u s e r «. tz W •** ’■ »™»'h »r. Ü ,'L lL^'Lr lerm'v.TfL^rau Rotkk'Ä^u^ *r. 3i,W Mül. Schmidt v. Creuznach; Hr.^ Stew,W behänd,« ^7i»gen/'"^"^'^ U< 3 n d e n P r i v a t h ä u s e r n Grolman i.: graul. Kißlina v Auinen »/■ frlt' Hokgerichtsr. v. Nebel: Hr. Nebel, Hülssprediaerv Mü,,' Z P"' ,)r- Hr- S'"ter°th nebst Famitte Kaufmann Triest u Hr" Coster'7',7r' Saufmann v. Frankfurt — Am L ' V’ ^°"er nebst Frau, siast o. Warschau - B,i Hrn LbruauN LÄL' $>r Siidet, Gpnma- f^örner..°, Langen. - Bei Georg Will's Winwe - "r Will ler o. Göllingen. — Bei £>rn. Bäckern, 1 « ' Bnchhaud. Dbma'Ä: - Be'i ©SnT ® °^biS Sb"follst,r°Löber^ s? ••ä’: te su,t. - Bei /rn si!,nf 1. Hrm sÄallner «chaum: grau Ott o. Frank. L H°mberg a d.' ähm u. vr"Snabe, Gpm"nasiast"ö'Dannstadt^^'Bei Si^lmeister granken-eld: Frau Bauaufseher Postiner d. Grünberg? Jm waypcn : Hr. Saler, Fabrikant v. Haiaer: Hrn Partienlll-rs Rauchardv. Mannheim; Hafert u Ränder v. Stettin; Hrn Fabrik inen Stevb m Stauf, Schulz nebst Tochter, Saebel, Herrm. Neff NZ®' SS» »iS; VÄttX'na! Ä Nr iÄ« gCÄtf® R6TÜ» D'ksdcn, Benninghofen v. S ielefeld, A. Müller u. C Müller v « ' Oppenheimer v. Cöln u. Berninger v. Marburg Sannm' Jm Einhorn : Hr. Graf Garizinskp v. Dresdm: Sr Sckmln ffinm nasiallehrer v. Cotben; Frau Weicharb v Sieaen - Ar ZiZ s» u- er. Mepcr, Schiffer v. VimburT; grau«ff ©r ®" g"ch"'n nrbst graul. Tochter, Minist riair. °. Gotda Hr H-ver n, nomrer. v. Dresden; Hr. Laebedoff, Staatsr v Petersburg. >>r med o. Frankfurt; Hr. Menges Prebiq r o Ert'- Fabrik, v. Crefelb; Hr. Schevat, Rent u f>r » ä,ff,n » Berlin; Hr. Menschei,n, Buchdr. o. Leipz g;^ Fr mw Pebre7"7^ Hr. v. Bülow, Sanimerherr v. Mecklechurn Lchw in'- t Staatsrath v. Carlsruhe; Hr Haupt Rea rnn7sr n ’sm ZZ Saufl. Jost v Frankfu t, Gontermann v. Deffau Müblen v f«t ». Cassel, Lerch v. Lauterbach, Kredel o Fstebbera Amf F « Nr«w, k*6Ä'ÄÄ?bSS L W, 65kÄ.',«%*5AS,- °r, Bern; Hr. Theiß, Bäckermeister » Herborn ^Sr?^7a ^Maie», Berg v. Battenfeld, Schnader n" N^haufen ^ Scheller" o' ! bcr Main-Wcftr-Kahn, /riedrich-Milhelms-A-rd-Kahn ' Pkülzische» Ludwigs-,WMWWLMMM (/orbfldj - und Straßburg - Pariser - Dulin nebst Personeutariftu, sowie ^rRheiu-, Lin- der Frankfurt- m, W°d- kr WM 3i-ge Mer WdW W K, «HiKtz-i sind flrlä sinb.n M S. W. Wriihi I. ——-----------------—______ Kmizlnberg, Lit. B. Nr. 1. und Verlag der G. D. Brühl'schm Buch, und Etekudruckerei.