Anzeigeblatt der Stadt und des Kreises Gießen. ,M 2S Sonnabend den 26 März 1833. Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwoch und Sonnabend. — Preis veS Jahrgangs für Einheimische l fl. 30 fr., für ÄuSmarkige incl. Postaufschlags 1 fl. .39 fr. — Auswärts abonnirt man stch bei allen Postämtern. In Gießen bei der Erpcoition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1.) — EinrückunqSgebühr für die gespaltene Corvuszeile 2 fr, Anzeigen auS verschiedenen Schriften die gespaltene Corpuszeile 3 fr. Amtlicher Theil. Inhalt des @r. Hess. Regierungsblatts vom 5. März 1853, Nr. 8. 1) Verordnung, die Ausübung des oberhoheitlichen Schutz- und Aufsichtsrechts über die katholische Landeskirche betr; — 2) Uebersicht der für das Jahr 1853 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Bedürfnisse der israeliiischen Religionsgcmeinden des Kreises Alsfeld. — 3) Uebersicht der für das Jahr 1853 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Bedürfnisse der israelitischen Religionsgemeinden im Kreise Dieburg. Vom 17. März 1853, Nr. 9. 1) Gesetz, die Aufräumung und Unterhaltung der Bäche betr.; — 2) Gesetz, die Regulirung der Bäche betr; — 3) Gesetz, die Errichtung und Beaufsichtigung der Waffertriebwcrke an Bächen betr.; — 4) Bekanntmachung, den Amtstitel der Gr. Revierförstcr, sowie die amtliche Benennung der Dienststellen und der Dienstbezirke derselben betr.; — i>) Bekanntmachung, die Entrichtung der Zapfgebühr von Wein durch Aversionalabgaben betr.; — 6) Gemeiner Bescheid. Betreffend die von den Ofsicialanwält.n in den an das Großh. Oberappellations- und Cassationsgericht, als solches, gelangenden Untersuchungssachen einzureichenden Kostenrechnungen; — 7) Bekanntmachung, den Steueeausschlag zur Bestreitung der Bedürfnisse der Landjudenschasts- kasse zu Darmstadt für 1853 betr.;— 8) Bekanntmachung, die Aulbringu g der Mittel zur Bestreitung der Bedürfnisse der israelitiseben Religionsgemeinde zu Allendorf an der Lumda pro 1851—53 betr.; — 9) Uebersicht der für das Jahr 1853 genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Communal- bedürfnissen in den Gemeinden des Kreises Alsfeld; — 10) Ertheilung vo» Patenten; — 11) Dienstnachrichten; — 12) Concurrenzeröffnungen; — 13) Sterbfälle._____________________________________________________________________________. __________________________________________________________________ Gesetz, die Auswanderung Militärdienstpflichtiger betreffend. u D W I G III. von Gottes Gnaden Großherzog von Hessen und bei Rhein re. re. Wir haben mit Zustimmung Unserer getreuen Stände verordnet und verordnen : Art. 1. Diejenigen, weiche das nennzehnte Lebensjahr zurückgelcgt, aber noch nicht das erste Jahr ihrer Kriegsdienstpflicht (Art. 9, 10 und 12 des Recrutirungsgesctzes) überschritten haben, müssen, wenn sie ohne Eitern auSwandern wollen, sich zuvor auf die gesetzliche Weise für den Militärdienst vertreten lassen oder für ihre Vertretung auf den Fall, daß solche vor Ablauf des ersten Jahres ihrer Dienstzeit nöchig würde, hinlängliche Sicherheit leisten. Den Eltern stehen in Beziehung auf die im ersten Absatz enthaltenen Bestimmungen gleich : a) diejenigen Großeltern elternloser Enkel, welche an diesen die Stelle von Eltern vertreten, b) Adoptiveltern in dem Falle, wenn dieAdoption nicht erst während der im ersten Absatz bezeichneten Lebensperiode des Adop- tirtcn erfolgt. Art. 2. Der Artikel 1 findet auch aus diejenigen Dienstpflichtigen, welche auf die von der Militärbehörde ergangene Einbeorderung — sei es auch, daß ihnen dieselbe wegen ihrer Abwesenheit nicht bekannt gemacht werden konnte — nicht eingetroffen sind und daher als Resractäre erscheinen, in so lange Anwendung, als sie ihrer Kriegsdienstpflicht noch nicht Genüge geleistet haben. UebrigenS kann ein Refractär, so lange er noch den im Gesetz vom 24. September 1821 und im Art. 45 des Recrutirungs- gesetzeS bestimmten Strafen unterliegt, weder mit noch ohne seine Eltern auswanderu. Art. 3. Wenn Diejenigen, welche ohne Stellvertretung oder Sicherheitsleistung zum Behuf der Auswanderung ihrer Kricgs- dienstpflicht entledigt worden sind, im Großherzogchum bleiben oder in das Großherzogthuin zurückkchrcn, ohne anderwärts eine Niederlassung begründet oder Landesangehörigkeit erworben zu haben, so sollen sie, insofern sie das zwei und dreißigste Lebensjahr noch nicht zurückgclegt haben, der Kriegsdienstpflicht auf die Dauer, für welche sie derselben (Art. 12 des Recrutirungsgesetzes) unterworfen waren und durch Auswanderung überhoben gewesen sein würden, nach den Bestimmungen dieses Gesetzes von Neuem unterworfen sein. Art. 4. Derjenige, welcher bei Erwirkung der Erlaubniß zur Auswanderung bereits an einer Loosziehung Theil genommen hatte, wird im Falle dcö Art. 3 nach Maßgabe des gezogenen Looses behandelt und demnach zum Militärdienst dann wirklich abgegeben, wenn sein Loos in ein aufgerusencs Contingent fällt oder gefallen ist. Art. 5. Derjenige, welcher bei Erwirkung der Erlaubniß zur Auswanderung an einer Loosziehung noch nicht Theil genommen hatte, soll im Falle des Art. 3 an der Musterung und Loosziehung der zunächst regelmäßig dazu gelangenden Klasse der 166 Dienstpflichtigen Theil nehmen und ass zu dieser gehörig, was Musterung und Ziehung betrifft, behandelt werden. Er ist daber — bis zu dem Jahre einschließlich, in welchem er das ein und dreißigste Lebensjahr znrückgelegt — in die nach Art. 22 des Re- crutirnngsgesetzcs aufzustellende Liste der Jahrcsklasse an dem Orte einzutragen, an welchem er bis zu erlangter Answanderungs- erlaubniß seine Heimaih hatte. Er ist auch, wäre der Eintrag unterblieben, schuldig, dies anzuzeigen; im Unterlassungsfälle wird er dem Art. 24 des Recrutirungsgesehcs gemäß, wenn er tauglich ist und seine Schuldlosigkeit nicht beweisen kann, zu Denjenigen geschrieben, welche ohne Theilnahme am Loose zuerst marschiren müssen. Art. 6. Soldaten, welche zum Behnfe der Auswanderung beabschiedet, doch im Großherzogthum bleiben, oder in das Großherzogthum zurückkehren, ohne anderwärts eine Niederlassung begründet oder Landesangehörigkeit erworben zu haben, können, soferne sie sich nicht für den Rest ihrer Dienstzeit haben vertreten lassen, zur Erfüllung ihrer unterbrochenen Militärpflicht in der Art angehalten werden, daß sie jenen Rest ihrer Dienstzeit auödienen. Erscheinen dieselben auf die von der Militärbehörde ergehende Einbeorderung nicht, so werden sie — gleich den im Art. 5 und 6 erwähnten Militärpflichtigen, welche aus die Einbeor- derung nicht erscheinen — als Refractäre nach Art. 45 des Recrutirnngsgesetzcs behandelt. Der Art. 4 des Gesetzes vom 21. Juni 1833, die Auswanderung der Soldaten betreffend, ist aufgehoben. Art. 7. Der Art. 6 findet auf diejenigen Soldaten Anwendung, welche zum Bchufe der Auswanderung vor Erscheinen dieses Gesetzes beabschiedet worden sind. Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und des beigedrückten Staatssiegels. Darmstadt am 28. Januar 1853. (L. S.) LUDWIG. Frhr. v. Schäffer-Bernstein, v. Dalwigk. Gerichtliche und Privat - Bekanntmachungen. Edictalladung. 500) Kirchhain. Nach sehlgeschla- gcnem Güteversuch in dem Concursver- fahren über das Vermögen des Johannes Pitz, Friedrichs Sohn von Kleinseelheim, ist Termin auf den 7. April 1853, Morgens 9 Uhr, angesetzt, in welchem die Gläubiger beim Rechisnachtheil des Ausschlusses von der Masse, ihre Forderungen, unter Vorlage der deßhalbigen Beweisstücke zu liquidiren und zu begründen haben, und soll das demnächstige Präclusivdecret nur durch Anschlag an der GerichtStafel veröffentlicht werden. Kirchhain am 8. März 1853. Kurfürstl. Justiz-Amt Gleim. Besondere Bekanntmachung. 532) Gießen. Das Umgießeii einer Glocke bei der Stadt Gießen. Für das Umgießen einer Glocke von 55 Gentner Gewicht wird hiermit Con- currenz auf 3 Wochen mit dem Bemerken eröffnet, daß die deßfallsigen Anerbietungen Sachverständiger schriftlich hier einzureichen sind, daß der Uebernehmer für die Dauerhaftigkeit der Glocke eine 10jährige Garantie tu leisten und deshalb die entsprechende Eaution zu stellen bat. Die übrigen Bedingungen können hier eingesehen werden. Gießen den 18. März 1853. Der Gr. Hess. Bürgermeister D. Ebel. Versteigerungen. 575) Gießen. Holzversteigerung im Gießener Stadtwalde. Montag den 4. April l. I., von Morgens 9 Uhr an, soll in dem hiesigen Stadtwalde, District Mühlkopf, nachverzeichneteö Holz öffentlich versteigert werden: 1 Stecken Buchen-Scheidholz, 1 » „ Stockholz, 36 „ Eichen-Scheidholz, 19 u „ Prügelholz, 36 „ „ Stockholz, 1175 Wellen » Reisholz, 28 Eichen-Stämme, von 894 Cubikf. Gegen vorschriftsmäßige Bürgschaft wird Zahlungsfrist biö 1. October d. I. gestattet. Die Zusammenkunft ist im Mühlkopf selbst. Die Herren Bürgermeister der umliegenden Orte werden ersucht, dies in ihren Gemeinden bekannt machen zu lassen. Gießen am 24. März 1853. Der Gr. Bürgermeister D. Ebel. 5419) Bersrod. Jagdverpachtung. Montag den 4. April l. I., Mittags um 12 Uhr, soll die Ausübung der Jagd in der Gemarkung Bersrod vom 1. September 1853 bis dahin 1856 auf drei Jahre öffentlich meistbietend verpachtet werden. Bersrod am 23. März 1853. Der Gr. Bürgermeister Bocher. 533) Gießen. Donnerstag den 31. d. Mts., Nachmittags 2 Ubr, sollen die nachfolgenden Gebäulichkeiten des Heinrich Kämmerer auf dahiesigem Rath- hauS, unter den alsdann bekannt gemacht werdenden Bedingungen, nochmals öffentlich meistbietend versteigert werden: /112 12 Klftr. Hofraithe auf dem Markt, an K. Vogt und Aug. Oeser, %23 11 i, Hofraum mit Stall in der Schloßgasse, an Gg. Grieb und Ludwig Hast. Gießen den 18. März 1853. Der Vorsteher deS Gr. OrtSgerichts: D. Ebel. 5344) Krofdorf. Mittwoch den 30. März c., des Morgens 8 Uhr beginnend, soll zu Salzböden bei dem Gastwirthe Weißbrodt folgendes in dem Königlichen Krofdorfer Walde, District Hagelschlag, lagernde Holzmaterial meistbietend versteigert werden: 3 Buchen-Nutzholz-Stämme, von 12 bis 20 Fuß Länge und 40 bis 58 Zoll mittlerem Umfange, 56 Cubik- fuß ballend, 15% % 296% 20% 117% 449 Klftr. Buchen-Felgenholz, „ » Kammenholz, „ „ Scheidholz, „ „ Knüppelholz, „ u Stockholz, » „ Reiserholz. Krofdorf den 19. März 1853. Der Oberförster Gümbel. 167 553) Grünberg. In den Doma- nialwnldungen der Oberförsterei Grünberg sollen öffentlich versteigert werden: 1) Donnerstag den 31. März in dem District Hainhege und den angrenzenden Districten a. 5 Stecken Kiefern-Stock-, 162 Stecken und 1500 Welle» Kiefern-Reisholz, 1». 18 Eichen- und 61 Kiefern-Bau- und Werkholz-Stämme; 2) Freitag den 1. April in den Districten Neuhegwald, Ochscnstall und Wirbergerwaldlache: c. 64 Eichen-, 22 Kiefern- und 38 Buchen-Bau- und Werkholz-Siämme, (l. 161 Fichlen-Siangen für Wagner; 3) Montag den 4. April in den Districten Grauerberg und Börni- gcrberg: e. 4 Stecken Buchen-Scheid-, 4 Stecken Bucken-Prügel- und 150 Wellen Buchen-Reisholz, f. 20 Eichen- und 16 Buchen-Bau- u. Werfholz-Stämme. Die Zusammenkunft findet am 1. Tag im District Hainhege, ohnweit Saasen, am 2. Tage im District Neuhegwald auf dem Weg von Beuern nach Reinhards- Hain und am 3. Tag im District Grauer- be g auf der Chaussee von Grünberg nach Londorf, jedesmal des Morgens uni 9 Uhr, statt. Grünberg den 23. März 1853. Der Gr. Oberförster Hoffmann. 505) Naunheim. Dienstag den 29. März, Nachmittags 2 Uhr, soll das Umlegen einer Strecke des Orts- pflast.rs, veranschlagt zu 241 fl. 20 fr, sodann die Planirung eines Feldwegs, veranschlagt zu 170 fl., u» er den bei der Versteigerung bekannt geniacht werdenden Bedingungen, versteigert werden. Die Gr. Bürgermeister weiden ersucht, Vorstehendes im Interesse ihrer Ortsangehörigen bekannt machen zu lassen. Naunheim am 14. März 1853. Der Gr. Bürgermeister Schäfer. 554) Gießen. Da der am 21. d. MtS. stattgehabten Versteigerung der Immobilien des Candidaten Christian Hast nicht die Genehmigung ertheilt worden ist, so sollen solche nochmals Mittwoch den 30. d. MtS., Nachmittags 2 Uhr, aus dahiefigem Rathhaus versteigert werden, wobei bemerkt wird, daß, wenn ein annehmbares Gebot erfolgt, die Genehmigung mit dem Zuschlag ertheilt werden soll. Gießen den 23. März 1853. C. Weidig. 548) Bersrod. Holzversteigerung. Montag den 4. April l. I., Morgens 8 Uhr, soll im hiesigen Gemeindewald, District Oberwald, nachocrzeichneteS Holz öffentlich versteigert werden: 111 Stecken Bnchen-Sckeidholz, 65 u „ Prügelholz, 102 n „ Stockholj, 200 Wellen ,, Reisholz, 1 Stecken Eichen-Scheidholz, 3 „ u Stockholz, 47 Wellen „ und Kiefern-Reisholz, 16 Stämme Buchen-Werkholz, 151 Cu- bikfuß haltend, 10 Stämme Eichen - Ban- und Werkholz, 322 Cubikfuß haltend. Die Zusammenkunft ist im District Roih- erdenwald. Bersrod am 23. März 1853. Der Gr. Bürgermeister B ö ch e r. 503) Naunheim. Eichen-Bauholz-Versteigerung. Mittwoch den 30. März l. I, sollen in dem hiesigen Gemeindewald, im District Homberg: 44 Eichen - Baustämme, von 8—39 Zoll Durchmesser und 12—40 Fuß Länge, im Ganzen 2823 Cubikfuß enthaltend, unter den bei der Versteigerung bekannt gemacht werdenden Bedingungen, versteigert werden. Die Zusammenkunft ist des Mittags um 12 Uhr, im District Homberg oberhalb Blasbach. Die Gr. Bürgermeister werden ersucht, Vorstehendes im Interesse ihrer Ortsangehörigen durch die Schelle bekannt machen zu lassen. Naunheim am 14. März 1853. Der Gr. Bürgermeister Schäfer. 545) Atzbach. Zwei Nußbäume und mehrere Kirschbäume, zu Möbelhvlz geeignet, sollen Dienstag den 29. d Mts., Mittags um 1 Uhr, ■ zu Dorlar versteigert werden. Ahbach den 19. März 1853. Der Bürgermeister Sol not. 555) Gießen. Da die am 21. d. Mts. abgehaltene Güter-Versteigerung des Schlossermeisters Johann Balthaser Burck- hardt nicht genehmigt worden ist, so sollen solche nochmals Dienstag den 29. d. MtS., Vormittags 10 Uhr, auf dahiesigem Rathhaus versteigert werden, wobei bemerkt wird, daß, wenn annehmbare Gebote geschehen, die Genehmigung alSbald mit dem Zuschlag ertheilt werden soll. Gießen "den 23. März 1853. C. Weidig. 541) Königsberg. Holz Versteigerung in dem Königsberger Gemeindewald, District Buchscherr und Bleibenberg. Dienstag den 29. März l. I., des Morgens 9 Uhr, sollen nachstehende Holzsortimente: 2 Stecken Buchen-Scheidholz, 23 u Eichen- „ 11 „ „ Prügclholz, 20% „ n Stockholz, 325 Stuck „ Reisholz, 15 Eichen-Baustämme, 1719 Cubikfuß haltend, versteigert werden. Die Zusammenkunft ist im District Blei- denberg. Königsberg am 20. März 1853. Der Gr. Bürgermeister Krauskopf. 559) Fellingshausen. Dienstag den 29. d. Mts., Morgens 10 Uhr, soll die Lieferung von 8 Malter Hafer zur Unterhaltung der Fasselochsen, an den We- nigstuehmenben versteigert werden. Fellingshausen am 24. Mär; 1853. Der Gr. Bürgermeister Ger lach. 560) S o m m e r m ü b l e. Mühlen-Verkauf. Die Unterzeichnete ist gesonnen, ihre in der Gemarkung Harbach, eine halbe Stunde von der Grünbera-Gießener Landstraße gelegene Sommermühle, bestehend in einem Mahl - und einem Schlaggang, mit Stein angelegt und Jahr ein Jahr aus reichlich mit Wasser versehen ist und weder an Fluthen noch Trockenheit leidet, nebst Wohnhaus, Scheuer und Stallung, sowie 18 Morgen Garten- und Wiesen- Gelande, um die Mühle herum gelegen und mit den besten Obstsorten versehen, wegen Erbvertheilung freiwillig aus der Hand zu verkaufen, oder Montag den 11. April in der Mühle selbst gegen annehmbare Bedingungen versteigern zu lassen. Eommermühle den 20. März 1853. Johannes Bopp Wittwe. Feilgebote 11. 573) Gießen. Onkel Tom s Hütte ist fortwährend zu 30 fr. zu haben in der antiquarischen Buchhandlung von E. L. W. Winckler. 168 576) Gießen. Von der bei Enftelhorn A vcrmielhen. 3> Z Gießen den 24. März 1853. g 3 Ioh. Müller. jo o< 336) Gießen. Ein fremdes Mädchen, welches mit guten Zeugnissen verseben ist, sucht in hiesiger Stadt einen Dienst als Hausmädchen. Näheres in dec Erped. d. Bltts. « L « 362) Gießen. Der Unterr cht A « in meiner Lehranstalt beginnt wieder g 3 den 11. April. Anmeldungen neu » aufzunehmeuder Schüler können bis A « zum 10. April gemacht werden. Z C. Rahn, & Z. bei Herrn Oeronom E. Loos. § « » 331) Gießen. Die Unterzeichnete empfiehlt sich zum Anfertigen von Frauen- kleidern, Steppen von Couverten und Unterröcken, Weißzeugnähen, sowie überhaupt zu allen möglichen Frauenarbeiten und bittet um geneigten Zuspruch. Gießen den 23. März 1853. Katharine Schneider, des verstorbenen Stadtgerichtsdieuers, Peter Schneider, Wittwc, wohnhaft bei Herrn Schneidermeister Kratz in den Ncucnbäuen. 372) Gießen. Am 2. Osternfeiertag findet eine Abenduttterhaltung des diesigen Arbeiter-Gesang-Vereins int Buschischen Garten. Saale statt. Anfang 7 Uhr. — Karten sind Abends an der Kasse ä 24 fr. zu haben. D er Vorstand. 536) Eine Köchin wird in ein Gasthaus gesucht. Wo? sagt Ausg. d. Bltts. 30a) Naunbei m. 203 fl. liegen gegen gerichtliche Obligation in hiesiger Gemeindekaffe zum Ausleihen bereit. Der Gr. Bürgermeister Schäfer. Gießen am 21. Marz 1853. Das zu Bremen errichtete Nachweisungs-Büreau für Auswanderer. Neber die Wirksamkeit deS vor zwei Jahren zum Schutze von Auswanderern in Bremen errichteten »Nachweisungs-Büreau für Auswanderer" liegt uns ein Jahresbericht vor, welchen Gr. Ministerium des Innern sämmilichen Kreisämtern mitgetheilt und zur Kenntuißnahtue empfoblen hat. Wir theilen hierunter einen kurzen Auszug aus demselben im Interesse des Publikums unter dem Bemecken mit, daß Jeder, welcher ausführlichere Mittheilungen wünscht, solche durch Einsichtnahme des Jahresberichtes si'lbst auf dem Kreisamte wird erlangen können. Der Zweck des Nachweisungs-Büreaus ist bekanntlich der, allen Personen, welche sich^von Bremen aus nach überseeischen Platzen begeben wollen, eine zuverlässige Belehrung über sämmtliche bei diesem Borhaben in Frage kommenden Verhältnisse zu gewähren; es ist dasselbe jeglichem Geschäftsbetriebe fremd und nur bemüht, in menschenfreundlichem Sinne gemeinnützig zu wirken; für keinerlei Mühewaltung wird irgend eine Vergütung erhoben und kein Beamter darf selbst freiwillige Geschenke annehmen. Zahlreiche Nachrichten bestätigen leider die Thatsache, daß das Unwesen eigennütziger und gewissenloser Menschen, welche die Unkunde des Auswanderers als vollkommenen Gegenstand schmutziger Speculationen aus- beutcn, immer mehr um sich greift. Kaum glaublich, indeß nur zu erwiesen ist es, mit welcher Lift, Ausdauer und Mühe, mit welchem Aufwande von Kosten der Zweck, arme, hülfsbedürftige Auswanderer ins Netz zu locken, verfolgt wird. Bei einigem Nachdenken muß Jeder sich selbst sagen, daß man für so vielfache, großartige Mittel irgend einen Ersatz und Lohn sucht, und bei weiterer Ueberlegung dürfte kein Zweifel übrig bleiben, daß das Eine wie das Andere in dem Geldbeutel der Auswanderer gefunden wird. Unter diesen Umständen verdienen wohlwollende und menschenfreundliche Justitute, wie das Nachweisungs-Büreau in Bremen besondere Beachtung und Empfehlung. Auszug aus dem Bericht. Die größeren Landspeculanten im Innern Amerikas Pflegen mit den Verwaltungen der verschiedenen Eisenbahn- und Dampfschiff-Gesellschaften, welche die Passagiere vom Hafenplatze weiter befördern, in Verbindung zu stehen, damit ihnen Kundschaft zugeführt werde. Jene Gesellschaften hallen Agenten, oder überlassen ihre Billets, meist mit Bewilligung eines Rabatts, an beliebige Privatpersonen, die aus dem Vertriebe im Kleinen Vortheil ziehen wollen. Zu dem Behufe treffen sie mit Wirthen, Händlern und sonstigen Personen Verabredungen, die Allen die Aussicht sichern, an der sogenannten „Fürsorge" für Auswanderer, d. h. an dem von diesen zu erwartenden Gewinne Theil nehmen zu dürfen. Ein förmliches Heer untergeordneter Mäkler und Agenten übernimmt die Aufgabe, Auswanderer auf alle Weise und aller Orten anzulocken, deshalb reist man diesen auf Dampfschiffen entgegen und bemächtigt sich ihrer mit anscheinend so treuherziger Miene und so hülfreichem Wesen, daß selbst die in der Heimath Gewarnten den ihnen gelegten Fallen selten entgehen. Das ist auch schwierig, weil hauptsächlich Deutsche zu jenem Gewerbe, ihre Landsleute zu verführen, sich hergeben. Der unter dem Namen „De ulsch e Gese llscha ft" an den vorerwähnten Plätzen bestehende Wohlthätigkeitsverein tritt dem Unfuge kräftig und nicht ohne Erfolg entgegen, unbeküm- mert um die stete Verdächtiguiig seiner Absichten und Handlungsweise. In den Verein. Staaten würde sich auch die Wahrheit Bahn brechen und der guten Dache, trotz aller, kein Mittel verschmähender Angriffe der Gegner, bald die Oberhand verschaffen, wenn nicht letztere ihre Bemühungen auf einen anderen und ergiebigeren Boden, den deutschen nämlich, ausgedehnt hätten. Aber leider ist das der Fall. Zahlreiche Verbindungen mit SchiffSbesörderern, Gastwirthen und anderen Personen bringen das Plün- derungslystem schon hier zur Anwendung, indem sie je von dem Abgangs- oder Heimathsorte des Auswanderers an denselben mittelst Empfehlungen, Adressen, ober wohl gar durch besondere Begleiter immer in bestimmte, dasselbe Geschäft treibende Hände überliefern. Der Verkauf von Fahrbillets auf Eisenbahnen, Dampfschiffen oder Canalböten vom transatlantischen Hafen nach dem Innern ist theilS ein Hauptzweck, theils nur Vorwand oder untergeordnetes Mittel, um größere Vortheile zu erreichen. Außer den ständigen Agenten werde», mindestens an wichtigeren Plätzen, Special-Eommiffäre unterhalten, gewöhnlich Leute, die schon einmal jenseits des Oceans gewesen und mit den betreffenden Verhältnissen vertraut geworden sind. Die Concurrenz erhöht den Eifer und dient zugleich zur Controle. Wie schon bemerkt wurde, ist Menschenfreundlichkeit der gewöhnliche Deckmantel. Manche Inhaber amerikanischer Äesörderungsbüreaur erlassen von Zeit zu Zeit förmliche Programme, bereit einschmeichelnbe, nur dem Er- fahrenben erkennbare Zweideutigkeit die Empfehlung der „Deutschen Gesellschaft" nachzuahmen scheint, in der That aber nur darauf berechnet ist, im entgegengesetzten Sinne zu wirken. Man hat keinen Anstand genommen, in solcher Entwickelung vielen Behörden und anerkannt rein philantropischen Vereinen sich zu nähern, es liegen auch mehrere Versuche vor, mit unserer Anstalt anzu- knüpfen, hauptsächlich aber wird gegen die Privatpersonen direkt verfahren und zwar meist in verschmitztester Weise. Ein Agent des amerikanischen Spekulanten macht z. B. auf der Reise oder im Gasthause die Bekanntschaft der Auswandernden, erfährt mit welchem Schiffe und wohin dieselben abgehen, welche Freunde und Verwandte drüben sie erwarten, und begreiflich, auch über wie große Mittel |ie zu verfügen haben. Lohnt eS sich bann, so wird mit dem Damfffschiffe Alles nach Amerika berichtet und seiner Zeit dem Ankömmling gegenüber der geeignete Gebrauch davon gemacht. Ihm werden bei der Landung Grüße inib Rathschläge, an- gebkkh von seinen Angehörigen überbracht, fremde Personen als Agenten der „Deutschen Gesellschaft" oder Commis ehrenwerther Handlungshäuser, an die er empfohlen ist, vorgestellt, kurz, so viele und so künstliche Schlingen gelegt, daß ein Ausweichen wahrlich schwer ist. Der einzige Weg, der Gefahr zu entgehen und das vorgesteckte Ziel wohlbehalten zu erreichen, ist, nur an die deutsche Gesellschaft sich zu wenden, oder an Orten, wo dieser Verein fehlt, nur an den Consill des bisherigen Heimath- landes, in dessen Ermangelung an den des Schiffes, oder nöthigenfalls an eine sonstige geachtete Handlungsfirma, im Zweifel die Korrespondenten des Schiffes. Auch in Bremen und in den benachbarten Orten gibt es Übrigens Leute, welche ein Interesse haben, die Auswanderer dem Rathe des Nachweisungsbüreaus zu entziehen, um sie desto sicherer benutzen zu dürfen, theils wenn auch in ungleich geringerem Maße, als Bevollmächtigte jener transatlantischen Industriellen, theils für Schiffsgelegenheiten ober Logirhäuser. Viele Gastwirthe unterhalten eine bebeuteube Correspoiidenz mit iulänbischen Unternehmern, damit die von diesen Engagirten ihnen zugeführt werden, 171 A„d„e sind an den wichtigeren Stationen der Eisenbahnen und Dampfschiffe durch Personen vertreten , die dem Auswanderer, unter dem Scheine größter'Unparthcilichkcit, die Adresse des bestimmten Wirths behändigen und dafür von Letzterem eine angemessene Provision erhalten; noch Andere reisen an den wichtigeren Erpeditionstagen dem Auswanderer — mitunter sehr weit — entgegen, die gewonnene Beute gegen später andringende Concurrcnten vertheidigend. Auszug aus den Verhaltungsregeln für Auswanderer. Auswanderern werden folgende BerhaltungSregeln und Winke für ihren Aufenthalt in Bremerhaven und auf dem Seeschiffe zur Berücksichtigung empfohlen: . , 1) In Bremen erholt sich der Auswanderer allen Rath, dessen er bedürftig ist, am Besten von dem N a chwer sungs- büreau für Auswanderer, welches in allen Fällten durch beeidigte Beamte ganz uueutgeldlich Auskunft ertheilt. Zwei Comptoirs desselben befinden sich im Bahnhofsgebäude und am Altenwalle (dem Landungsplätze der Dampfschiffe). Diese sind aber vorzugsweise bestimmt, die ankommenden Auswanderer zu bedienen und von dem zu unterrichten, was zunächst für sie nöthig oder zweckmäßig erscheint. Wer dann noch weiter sich belehren oder Beschwerden erheben will, wende sich an das Comptoir des Nachweisungsbüreaus unterm Schütting am Markte. , 18) Bei Ankunft in Amerika lasse sich der Passagier nicht mit unbekannten Personen ein, die sich ihm zur Besorgung billiger Reisegelegenheiten oder sonstiger Dienstleistungen anbieten, indem er fast in allen Fällen geprellt wird, wovon leider recht traurige Beweise vorliegen. Der Passagier, welcher sich ins Innere Amerika's zu begeben beabsichtigt, findet sowohl in Neupork, Philadelphia, Baltimore, als in Neuorleans und Quebecs täglich Gelegenheit, per Dampfschiff, Canalbot oder Eisenbahn sich ins Innere deS Landes zu begeben und kann demnach den kostspieligen Aufenthalt in den Seestädten ganz vermeiden. — In Neuyork, Philadelphia, Baltimore und Neuorleans kommt bei Ankunft des Schiffes sofort der Agent der menschenfreundlichen und uneigennützigen »Deutschen Gesellschaft" an Bord, und er ertheilt den Passagieren in Betreff der Unterkunft, Weiterreise und Ankauf von'Ländereien (wobei die größeste Vorsicht anzuempfehlen) seinen guten Rath, der gewiß von jedem zu beherzigen ist. Die Rathschläge der Deutschen Gesellschaft werden den dahin reisenden Personen bereits in Bremen vom Nachweisungsb üreau ein gehändigt. 5517) Gießen. Eintracht. Die aus Sonntag den 27. März bestimmte Tanzunterhaltung wird nicht an diesem Tage, sondern erst Sonntag den 10. April abgehalten werden. Der Vorstand. 5750 Gießen. Am zweiten und dritten Osterfeiertage Tanz - Musik im Promenadehaus. Theodor Lonp. 552) Heuchelheim. Am zweiten Osterfeiertage findet TsMMmsik bei Jacob Kröck in Heuchelheim Statt. Frischbäcker zu Gießen. Am 1. Osterfeiertage: Wilhelm Löber am Wall- thore. Am 2. Osterfeiertage: Johannes Jug- hard auf dem Seltersweg und Christian Noll in der Neustadt. Kirchliche Anzeigen d er evangelischen Gemeinde zu Gießen. Gottesdienst. Am 1. Osterfeiertage. Morgens: Superintendent Simon. Nachmittags: Professor Dr. Weigand. Am 2. Osterfeiertage. Morgens: Kirchenrath Dr. Engel. Nachmittags Dr. Steinmetz. Universitäts-Gottesdienst. Am 1. Osterfeiertage. Um lt Uhr: Professor Dr. Hesse. Hosvital-Gottesdienst Am 2. Osterfeiertage. Um halb 11 Uhr: Freiprediger Balser. Getaufte. Den 20. März Eine uneheliche Tochter, Helene Antonie, geboren den 14. März. Den 2 2. März Dem Bürger u. Barbier, Theodor Roloss, eine Tochter, Marie Theodore, geboren den 13. März. Beerdigte Den 19. März. Marie Magarethe Hoffmann, des Bürgers und Äüfermeisters, Kaspar Hoffmann, Ehefrau, geborene Götsch, alt 51 I 10 M. 15 T gestorben den 17. März. Den 2 3. März. Johannes Klos, Ortsbürger in Steinberg und Schloffergeselle dahier, alt 41 Z. 5. M. 3 T gestorben den 21. März. Den 24 März Johann Konrad Ufer, Bürger u. Oekonom dahier, alt 62 I. 5M. 1LT. gestorben den 22. März. Gold- und Silber-Cours vom 23. März 1853. « o 1 <1. fl. kr. Silber. fl. kr. Diverse Actien und Loose. Brief Geld 9 47 Laubth., ganze . . . — — Kurhessische Loose .... — 397. Pr. FriedrichstPor . 9 56*/i Preuss. Thaler . . . 1 457. Sardinische Loose..... 44 — Holl. 10 fl. Stücke 9 55 5 Frankenthaler . . 2 22 Cöln-Aachen...... — — 5 3872 Hochhaltig Silber . 24 36 Cöln-Minden....... — —— BanJ—D uca le 11.... 20 Francs-Stücke . . Engi. Souverains. . . Gold al Marco ... 9 11 382 30 53 Gering- u. mittelh. . — Ludwigsb.-Bexbach..... Frdr.-Wilhs.-Nordbahn . . . 547. _ kler. 1197. 537, Disconto 2 Geld. A. Sulzbach, beeid. Ma Angekommene und abgereiste Fremden vom 22. bis 24. März 1853. 3 n d e n G a st h ä u s e r n. 3m Einhorn: Hrn. Kaust. Brend v. Lahr, Kratz v. Nordhnusen, Schneider v. teffau, Petroni v. Stuttgart, Lattner ».Berlin, Meldinbrück v. Leipzig, Kahn v. Frankfurt, Hellmann v. Stettin, Deimnger v. Meiningen. Reuter v. Verden, Matern v. Kontskram i. Schweb, Fraubr v. Hamburg. Kupfer v Magdeburg, Schinke v. Berlin Lippert v. Zeiilenrode, Weydt v. Frankfurt, Ettlinger v. Marburg, Bessler v. Karlsruhe u. Schmidt v. Berlin; Hr. Lcsage, Bitdh. v. Paris; Hrn. Stud. Simon v. Berlin, Adile Launog v. Orleans u. Homeyer v. Heidelberg; Hrn. Offiz v. Roddein v. Frankfurt, v. d. Liesen v Maürich u. v d. Malsdurg v. Butzbach; Hr. Frhr. v. Stockmann, Part v. Coburg; Hr. Heinemann v. Dresden; Mad. Pflughaupt v. Meiningen; Hr. Hahn n. Sohn, Oec. v. Schlitz; Hr. 172 Frucht- und Wiktu alte np reise Zimmermann, Med.-R. v. BraunfelS; Hr. Stcttnaud, Ingen v. Vincennes; Frl. de Monteffnp v. Paris; Hrn. Oec. Köhler u. Bengel ».Cassel u. Hr« Reut. Newton u. Coulbcrn a. Amerika. 3m Uappcn: Hrn. Kauss. Buchholz v. Bremen, Schreiber u. Adler v. Frankfurt, Ernst v. Wesel, Zimmermann v. Leipzig, Völker v. Freiburq, «uhn v. Stuttgart, Dietrich v. Lennep, Reuter v. Nürnberg, Steinmetz v Ruhla_ Schloppinger v. flsungstadt, Strauß o. Amöneburg, Moldenhauer ü Kassel, Klingsbcrg v. Bremen, Jsler v. Wohlen, Sando, v. Neuschatel, Schmelßer v Camburg, Areuarius v. Frankfurt, Saala v. Leipzig, Schwe. rer v. Straßburg, Meperfeld v. Berlin, Leßstn v. Presburq, Keil v Mem- mmgen u. Rößler v. Paderborn; Hrn. Politechnik. Frank v. Darmstadt, Stephani v. Skalioz u. Bläst v. Neustadt; Hr. Winter, öürgerm. v. Weil- bürg; Hr. Kling v. Hanau, u. Hr. Kiesler, Mech. v. Luxemburg. Im Drin; Carl: Hr. v. Frapsel, Hos-R. v. Berlin; Hr. v. Blösch, k. k. Hauptm. v. Prag; Hr. Creke, Part. a. England; Hr. Wallner n Fam., Direct. v. Posen; Hr. Goldzier, Rent. v. Wien; Hr. Römel' GutSbes. ». Hannover; Hr. Engelmann, Just-R.v. Stuttgart; Hrn. Stud Fuchs u. Ziegler v. Heidelberg; Mad. Schmidt v. Frankfurt; Hr. Möckel,' Priv. v. St. Gallen; Hr. Wehfritz, Geom. v. Danzig; Hr. Seitz, Gutsbes v. Düsseldorf; Hr. Kapeler, Part. v. Breslau; Hr. Hammer, Oec. v Bellersheim; Frl. Aigner, Sängerin v. Wien; Hrn. Kaust. Wolf v. Idstein, Herbst v. Coblenz, Kühl v. Weimar, Maper v. Mainz, Wittrer n Fam. v. Moskau, Bäumler v. Altenburg, Bäringer v. Wien u. Bloß v Elberfeld. ' Sm Darmstädter Haus: Hr. Müller, Bierbr.v Heidelberg; Hr. Becker, Wagner u. Hr. Kuhl, Fuhrm. v. Homberg. ' e. ,icc Me,: Hrn. Geschäftsl. Stichler v. Wettsaasen, Schlosser v. AümannLe?;" Battcnberg, ArnoId v. Frankfurt, Zimmermann u. Äßmann v. Hattenrod. Heller v. Dernbach, Schelt v. Embach u. Wagner Hrn. Schornsteinfeg Prinz v Vaise, Wilhelm v. Soden u. Eriekrket, ; Hr. Wargand n. Frau, Schreiner v. Hanau; Hr. »“ÄV $,omber9i Hr. Raper, Leinw. v. Nenderode u. Frl. Sic- vknrops v. Alsfew. S„irfL Hr Ebha.dt, Handschuh«, v. Eisenach; Hr. Sepbel, Schmtsctz. ».Saarbrücken; Hrn. Fuhrl. Benner u Hcnz v. Selbach Thomä v. Hommertshausen, Lofink v. Bingenheim u. Wcstrupp v. Ruppertenrod. P£t Hr- Hapfel, Schmied v. Bensheim; Hrn. Geschäftsl. « Dsternflngen, Stüber u. Senge v. Sittlinghausen, Schmidt ? .^rlsburg Dretenhof v. Wattenheim; Hr. Plack, Bürgermstr v. Altenseelbachs^' 8an3' SelbertSdorf u. Hr. Gabel, Fuhr« v. Herborn- In den Privathäusern. Bei Hrn. Gg. Henkel: Hr. Gutbub v. Lich. — Bei Hrn Botenmstr Lehr: Frl. Keller». Wetzlar. — Bei Hrn. Kauf«. Münch: Frau Masor v. Schenk v. Rülfenrod. — Ber Hrn. Schreiner Jungel: Frau Detters v. ?L^en' LLLM1' ^ußlZ-R. Trapp: Hr. Dr. Grassmann v. Groß- karben. — Bel Wlttwe Dreffenbach: Hr. Diebhardt v. Grünberg. ? Viktualienprerse. Fleischtaxe. Gießen den 26. März. Lich den 10. März. Laubach | ben 31. Juli. Butzbach den 18. März. Bemerkungen Brodtaxe. per Pfund fr. Pf. fr. Pf. fr. Pf. fr. Pf. S - ’■ Ochsenfleisch . . Kuhfleisch . . . Rindfleisch . . . Kalbfleisch . . . Schweinefleisch. . Hammelfleisch . . Schaaffleisch . . Leberwurst . . . gemischte Wurst . Bratwurst . . . Schwartemagen Blutwurst . . . geräucherter Speck Schinken . . . Dörrfleisch . . . Rindsfett . . . Hammelsfett . . Schweineschmalz, ausgelassenes bgl. unauSgelaffeneS 12 9 9 7 14 9 14 8 18 20 16 28 22 13 20 20 24 20 JJ___LI 11 ......Nil l i I 12 9 8 6 13 9 12 16 16 14 24 18 16 16 16 2t 20 II 1 1 1 1 I 1 1 । 1 1 1 1 1 |_wl 1 1 1 1 1 1 1 1 III 1 1 JJ 1 1 1 l i | i | | | 12 9 8 6 13 2 17 16 -1 24 17, 18 —1 16 22' 20 । । । 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Die Zugaben zum Fleisch dürfen nur in solchem von derselben Gattung bestehen , und zwar auf 10 Pfund nicht mehr als anderthalb Pfd. ic. nach Proportion, welches auf 1 Pfd. nicht völlig 5 Loth ausmacht. Kopfe, Füße, Geraub, wie auch die ganz blutigen u. nicht genießbaren Stücke vom Hals find von der Zugabe gänzlich ausgeschlossen. A! ordinäres Brod aus ! | ®er|le-- und 4 > | \ Kornmehl 4 ■ gemischtes Brod aus I ’ Waizen- und 4 > ( i Korumehl Für 1 fr. Wasserwerk...... n 1 fr. Milchbrod...... Marktpreise. besteh. besteh. lllll II II lllll 1 I lllll 1 Maas Milch ...... 1 Pfund Butter...... auch..... 3 Haudkäse ....... 3 Eier......... 1 Pfund Waizenmehl .... 1 „ geschw. Vorschuß . . Gießen den 26. März. Grünberg 1 den 3. Juli, i Lich den 10. März. Laubach den 31. Juli. ■e N fr [ v | ben 18. März. fr k kr.jpf. fr. k fr. Pf. 5 3 — — — __ _____ _ 5 3 11 2 — — 12 — — — 11 2 6 2 — — — __ _ _ __ _ 13 — — — 12 2 — — — _ II 1 WB w ■ —■ _ - L. Q L. Q L. Q L. Q L. Q 5 1 — — —• ■----- —— — __ 1- 4 2 — — 4 2 — — 5 fr. Pf. fr. Pf. fr. Pf. fr. Pf. fr. Pf. — — — — — — — — — — ® — — — — — — — — — 22 23 — — — _ — — — — — 4 — — — — — — — — — 4 — — — — — — — — — — — 1 — — — — — — F r u ch t p r e i s e. (Hierzu eine Beilage.) Fruchtgattung. Gießen Grünberq den 12. März. Sich den 10. März. , Laubach. Friedberg den 9. März. Mainz den 25. Februar Wetzlar den 12. März. _________M__a______l t e r. Scheffel. Pw. i n. tr. I Pfd. fl. fr. ,Pfd. ff. fr. Pld. ff. fr. ,Pfd. fl. fr. IPfd. fl. ff. st. 1 fr. I i>f. Waizen ..... Korn..... Gerste..... Hafer..... Erbsen..... Linsen ..... 200 200 170 — 1 1 1 1 I 1 1 1 1 1 1 1 10 9 6 3 45 15 15 10 200 190 170 120 11 9 6 3 8 30 20 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 lllll | 1 1 1 1 1 1 10 8 6 3 SO 30 5 200 200 200 200 10 8 5 3 29 20 31 40 4 29 3 49 2 37 1 । 27 - 1 — • | e» in ei । । 1