Anzeigeblatt der •jn 24 Mittwoch den 23. März 1833 SÄi* !*ä >“« ÄäiÄS ÄS'» tzsLLr.7 __________ Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gespaltene CorpuSzeile 3 fr. 3 • Amtlicher T h e i l. Bek. ryx . §. 4. Der Verein wird " Wr «YT« - W-.tm. der Strafverbüßung wahrgenommcn worden sind; ' 9/5 ) g eiten und Neigungen, welche während : «rE säk® ** s »ääxä: *** ZWM S) -d-r ,.m- r-IMng-n ,m» M-tfamtelt «HM» -In. -n-ftchrNch. D-rf,-«-ng und i,r O-ff--,Nch,.II ».rlkf,ra. 158 II. Von den Mitgliedern des Vereins. §. 5. Die Aufnahme in den Verein erfolgt auf schriftliche an die Central-Behörde gerichtete Anmeldung, welche übrigens nicht unmittelbar bei der Central-Behörde übergeben oder an dieselbe gesandt z» werden braucht, sondern auch bet dem betreffenden Ortsvorstande übergeben werden kann. Es wird damit die Verbindlichkeit übernommen a) den Zweck des Vereins nach Kräften befördern zu Helsen, b) einen jährlichen, im Monat Januar zu leistenden, beliebigen Beitrag von 30 fr. bis zu 2 st. zur Vcrelnskasse zu entrichte . 8. 6. Der Austritt eines Mitglieds auS dem Verein wird durch dessen Ableben oder durch eine deßfallsige schriftliche Erklärung von demselben, wenigstens vier Wochen vor dem Schluffe des JahrS, bei der Centralbehörde herbeigesührt. Unterlassung dieser Erklärung in der festgesetzten Zeit verbindet zu einem weiteren wahres-Beitrag. III. Von der organischen Einrichtung des Vereins. durch Dem a) b) c) §. V. Die Geschäfte des Vereins werden besorgt : A. durch eine Central-Behörde, welcher ein Rechner beigegeben wird; B. durch einen Vereinsausschuß; C. durch Bezirks - Vereins - Commissionen ; 0 durch General-Versammlungen der Mitglieder des Vereins. 8. 8. Mit den Vereins -Acmtcrn sind keine Gehalte verbunden. Der Verwaltungsauswand, einschließlich der dem Rechner etwa zu bewilligenden Remuneration, wird aus der Vcreinskasse bestritten. 8 9. Central - Behörde. Die Central-Behörde wird aus einem Präsidenten, für den Fall dessen Verhinderung, einem Vice-Präsidenten und einem (Sccvctäv cicbübeL Dieseiben werden von Seiner Königlichen Hoheit dem Großhcrzog ernannt. 8. 10. Dcr Central-Behörde liegt die obere Leitung der Vereinsgcschäste, die Ausführung der Beschlüsse des Ausschusses und der General-Versammlungen, die Bewilligung und Anweisung der Unterstützungen, so wte der Abschluß der Jahresrechnung ob. Sie erstattet darüber alljährlich dem Großhcrzogl. Mimftcrium des Innern und der Justizeinen Haupt -Rech«nschafte.Beucht . f junifjd) tie abgeschlossene Vcrcins-Kasse-Rechnuug aus dem vorherigen, vollständig abgelauscnen und das Vereins- budget^für das nächstfolgende Jahr zur Einsicht nnd Genehmigung vor und macht die der höchsten Verfügung bedürfenden Anträge und Bemerkungen. § Der Präsident fuhrt den Vorsitz in den Ausschuß- und General-Versammlungen. 9rn„ Rerickte und' Erlasse des Vereins werden von dem Präsidenten unterzeichnet. . . Alle Erlasse und Eingaben an den Verein werden von ihm eröffnet und dem Ausschnffe nach Befund zur Kenntnißnahme, Beralhung und Bearbeitung mitgetheilt. § Drm Secretär liegt ob, die Ausfertigung der Berichte und Erlasse des Vereins zu besorgen, die Protokolle über die Ver- einsverhandlungen zu führen und die Vereins-Papiere nach einem gegebenen Registratur-Plan aufzubewahren. 8» 13«. Vereins-Ausschuß. Ausschuß des Vereins besteht aus dem Präsidenten, dem Vice-Präsidenten und sieben gewählten Mitgliedern, welche letztere in den General-Versammlungen von den Vereinsmitgliedern durch schriftliche Abstimmung nach relativer Stunmen-Mehrhett auf brei ^abre gewählt werden und nach deren Ablauf wieder wählbar sind. Der Vereins-Ausschuß hat sich auf die jedesmalige Aufforderung des Prältdenien zu versammeln. In jedem Jahr soll wenigstens eine Versammlung Statt finden. Die dem Beschlüsse der General-Versammlung unterliegenden Gegenstände sind vorerst durch dcn Ausschuß zu begutachten. Wirkungskreise des AnSschnffes ist ferner Überwiesen : die Beralhung des Budgets, die FMtznng'der^Gnmdsätze bewilligenden Unterstützungen und die im sonstigen Interesse der Entlassenen zu ergreifenden Maaßrcgeln. 8 15 Resck'lüffe des Ausschusses crsordcrn zu ihrer Gültigkeit die Abstimmung von wenigstens fünf Mitgliedern; sie bilden sich Stimmen-Mehrheit, jedoch steht cs den.Votanten frei, ihre abweichende Ansichten beizufugen Die solcher Weise erfolgten Beschlüsse werden zur geeigneten weiteren Behandlung der Central-Behörde vorgelegt. 159 8. 16. Bezirks-Vereins-Commissionen. Es soll darauf hingewirkt werden, daß in jedem Kreis - und Landrathsbezirke eine Bezirks-Commission gebildet werde. Die Mitglieder der Bezirks - Commissionen, sowie deren Vorstände, werden von dem Ausschüsse des Vereins, und zwar auf drei Jahre, ernannt. §. 17. Die Thätigkeit der Bezirks-Vereins-Commissionen ist auf die aus den bezeichneten Strafanstalten Entlassenen in Bezug auf die Verabreichung der Vereins-Unterstützungen an dieselbe und auf deren Beobachtung, Beaufsichtigung und Beschäftigung gerichtet. 8. 18. Die Bezirks-Commissionen werden durch die Central-Behörde veranlaßt, sich gutachtlich zu äußern, wie die aus den Strafanstalten zu entlassenden Sträflinge, denen der Verein seine Hülfe angedeihen läßt und welche sich in ihren Bezirken aufhalten wollen, zu unterstützen und welche Mittel zu ihrer sittlichen Besserung zu ergreifen seyen, ob und wie ihnen nach ihren Verhältnissen, neben der Unterbringung in angemessene Dienste, oder neben der Verschaffung von Verdienst auch noch mit andern Mitteln, z. B. Kleidungsstücken, Handwerksgeschirr, Werkzeug, Geräthschaftcn oder Geldgabe Beistand zu leisten, desgleichen ob und in welcher Weise etwa für ihre Belehrung und moralische Erhebung besondere Vorsorge zu treffen wäre. Sie werden sodann, in Folge weiterer Aufforderung der Centtal-Behörde, vor allem für die Unterbringung der Entlassenen Sorge tragen und dabei insbesondere nicht allein deren Lebensunterhalt, sondern auch deren Besserung in's Auge fassen, auch ihnen nach Bedürfniß die überwiesenen Unterstützungs-Mittel verabreichen. Ferner haben sie auch Mitglieder aus ihrer Mitte oder, insofern dieß nicht thunlich, sonstige mit dem Berufe, den Verhältnissen und Bedürfnissen der Entlaßenen bekannte, in der Nähe befindliche und bewährte Männer denselben als Aufseher und Rathgeber zu bestellen unv, wie dieses alles geschehen, baldigst der Central-Behörde anzuzeigen. Endlich werden sich die Bezirks-Commissionen angelegen seyn lassen, sämmtliche an den Wohnorten der Entlassenen sich befindende Mitglieder des Vereins, oder doch wenigstens die Jenen im geselligen und bürgerlichen Leben näher stehenden, für ihr Fortkommen und ihre sittliche Besserung in geeigneter Weise zu intercssiren, namentlich zu bewirken zu suchen, daß den Entlasseneil bei vorkommenden Gelegenheiten mit Wohlwollen begegnet wird, und daß sie im bürgerlichen Leben nicht mit Abscheu und Mißtrauen zurückgestoßen und gemieden werden. §• 19. Die nach §. 18 bestellten Aufseher haben eine genaue Aufsicht über die ihrer Vorsorge Empfohlenen zu führen, ihnen nach bestem Wissen mit Rath, sowie mit Verwendung beizustehen, wegen etwa weiter nöthiger Vereins-Unterstützung derselben bei den Bezirks-Vereins-Commissionen Vorschläge zu machen, sie bei allenfalls tadclhafter Aufführung zu ermahnen und zu warnen und falls dieses fruchtlos bleiben oder falls sie versterben oder von ihrem Aufenthaltsorte verschwinden sollten, davon den Commissionen Anzeige zu machen, sowie Solchen wenigstens alljährlich, im Anfänge October, das Ergebniß der Aufsicht und Wahrnehmungen mirzutheilen. ' §. 20. liebtr die Mittheilungen der Aufseher haben die Bezirks-Vereins-Commissionen alsbald zu berathcn und solche dann unter Anführung ihrer Ansichten der Central-Behörde vorzulegen. Auch werden dieselben spätestens im Anfänge November der Central-Behörde den Bedarf zu der Vereins-Unterstützung für das nächstfolgende Jahr begutachten, nicht weniger sich darüber äußern, wie lange die Aufsicht über die unter ihrer nächsten Obsorge Stehenden fortzusetzcn sey, dabei erwägend, daß sobald der ihrer Obsorge Empfohlene sichere Beweise seiner Besserung mid guten Aufführung längere Zeit hindurch ununterbrochen gegeben hat, die über ihn angeordnete Aufsicht aufhören könne. §. 21. Vereins-Rechner. Zur Besorgung der Einnahme und Ausgabe wird ein Vereins-Rechner von dem Ausschuß deö Vereins auf Widerruf ernannt Der Ausschuß bestimmt zugleich die von vem Rechner zu leistende Caution. Die demselben zu bewilligende und von dem Ausschuß beantragte Remuneration wird in der General-Versammlung festgesetzt. Derselbe vereinnahmt nur auf Einnahme- und verausgabt nur auf Ausgabe-Decretur der Central-Behörde und legt derselben darüber, drei Monate nach dem Schluß des Rech- mings-(Kalender-)Jahres, gehörig gestellte und belegte Rechnung zur Prüfung und zum Abschlüsse vor. §. 22. General-Versammlungen. Es soll wenigstens alljährlich eine General-Versammlung, und zwar abwechselnd in den drei Provinzen Statt finden. Sämmtliche Vereinsmitgliever werden hierzu von der Central-Behörde durch die Großhcrzogl. Zeitung eingeladen. 8. 23. Die General - Versammlungen beschäftigen sich mit folgenden Gegenständen : 1) Anhörung des Rechenschaftsberichts der Central-Behörde über die Wirksamkeit des Vereins in dem abgewichcne» Jahr- 2) Einsichlsnahme der abgeschlossenen Vereins-Kasse-Rechnung von dem verflossenen Jahr; 3) Begutachtung des vom Ausschuß bcrathenen Budgets für das nächstfolgende Jahr; 4) Bestimmung der Remuneration des Vereins-Rechners; 5) Vorträge einzelner Mitglieder über, den Verein berührende, Gegenstände; 6) von dem Ausschuß begutachteten, im Interesse des Vereins gestellten Anträge; 7) Benachrichtigung von den neu ausgenommenen Vereinsmitgliedern; 160 8) Vornahme der Wahl der erledigten Stellen in dem Vereins-Ausschüsse oder zu dessen periodischer Erneuerung; 9) Begutachtung allenfallsigcr Abänderung der Slatuten unv Zusätze zu denselben. 8- 24. Der Präsident eröffnet, leitet und schließt die General-Versammlung. §. 25. Die Beschlüsse der General-Versammlung werden durch relative Stimmen-Mehrheit gefaßt. 8- 26. Eine Abänderung der Statuten bedarf der Genehmigung Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs. Vorstehenden Statuten wird hiermit die landesherrliche Genehmigung und Bestätigung erthcilt. Darmstadt, den 22. October 1841. Aus Allerhöchstem besonderen Auftrag. Großherzoglich Hessisches Ministerium des Innern und der Justiz. (L. S.) du T h i 1. v. Stein. Zu Nr. K. A. G. 2270. Gießen am 19. Marz 1853. Betreffend: Maßregeln zur Verhütung der heimlichen Auswanderung Das Großherzoglich Hessische K r e i s - A ni t Gießen an sämmtliche Gr. Bürgermeister dieses Kreises. Das nachstehende höchste AuSsckreiben bringe ich unter der Aufforderung zu Ihrer Kenntniß, dessen Inhalt in Ihren Gemeinden möglichst zu verbreiten, damit die Auswandernden von den ihnen gegenfalls drohenden Nachtheilen bewahrt werden. K ü ch l e r. JL. Zu Nr. D. 2623. Darmstadt, am 11. März 1853. Betreffend: Wie oben. Das Großherzoglich Hessische Mi n i ft e r i u m des Innern a n sämmtliche Großherzogliche K r e i s ä m t e r. Da fortwährend Großherzogliche Unterthanen, hauptsächlich zur Umgehung der Militärdienstpflicht oder in der Absicht, ihre Gläubiger zu benachtheiligen, ohne Beachtung der üb r das Auswandern bestehenden gesetzlichen Vorschriften, somit ohne vorher eingcholte Dimifforialleii und Pässe auswandern, so haben wir uns veranlaßt gesehen, an die Regierungen der benachbarten Staaten das Ersuchen zu richten, die Anordnung zu treffen, daß alle Großherzoglich Hessische Unterthanen, welche in deren Landen auf der Reise nach den Seehäfen zur Einschiffung in überseeische Länder betroffen werden und sich nicht im Besitze einer förmlichen Urkunde über ihre Entlassung auS dem diesseitigen Unterthanenverbande und eines auf deren Grund ertheilten Reisepasses; solche aber, welche nicht auswandern, sondern bloß nach überseeischen Ländern reisen wollen und sich nicht im Besitze deS zuletzt erwähnten Reisepasses befinden, welcher ausdrücklich auf die Reise in überseeische Länder lauter, zur Fortsetzung ihrer Reise nicht zugelasscn, sondern in ihre Heimath zurückgewiesen werde». Damit nun diesseitige Unterthanen den hiermit für sie, wenn sie ohne jene Legitimation reisen, verbundenen Nachtheilen sich fernerhin nicht mehr auSsetzen mögen, beauftragen wir Sie, diese Anordnung in geeigneter Weise zur allgemeinsten Kenntniß Ihrer Bezirksangehörigen zu bringen und vor Auswanderungen und Reisen ohne die gesetzliche AuSwanderungserlaubniß, resp. den oben erwähnten Reisepaß, zu verwarnen. v. D a l w i g k. Zimmermann. Gerichtliche Edictalladungen. 288) Hers seid. Nachdem der Ka-! stenmeister Johannes Sauer von Untergeis für den Kirchenkasten der Gemeinde dortselbst gegen George Apel von da, wegen Herausgabe einer Hypothek, folgende Klage dahier angestellt bat: und Privat - Bekanntmachungen. „Nach der unter [2] anliegenden gerichtlichen Obligation vom 3. März 1841 schuldeten der Ludwig Wenig und dessen zweite Ehefrau Katharina, geb. Apel, zu Untergeis dem Kirchenkasten der Gemeinde Untergeis gegen Verpfändung der darin bemerken Grundstücke ein zu 5 pCt. jährlich verzinsliches Darlchnkapital von 30 Rthlr. Diese verpfändeten Grundstücke hat der Mitschnldner re. Wenig, welchem sie gehörten, am 22. November 1849 seinem Stiefsohne dem rubricirlen Verklagten gerichtlich übergeben nnd hat dieser die erwähnte Darlchnschuld übernommen auf den Preis von 720 Rthlr. 161 Da derselbe jedoch mit 25 Sgr. Zinsen aus dem Jahre 1849 und mit den sämmtlichen Zinsen aus 1850 u. 1851 im Rückstände geblieben ist, so klage ich, da der Verklagte der geschehenen Kündigung ungeachtet, wie aus Anlage [3] hervorgehl, das gedachte Darlehn nebst den angeführten Zinsrückständen nicht zurückgezahlt, auf Herausgabe der im Besitze deS Verklagten befindlichen Grundstücke, unter Anerkennung des dem Kläger daran zufteheneen Pfandrechts und Veruriheilung des Verklagten in M ■ Kosten deS Verfahrens," so wird dem Verklagten, dessen dermaliger Aufenthaltsort bescheinigtermaßen unbekannt ist, aufgegeben, in dem auf den 29. März 1. I., Vormittags 9 Uhr, Conkumazirstunde, angesetzten Termine sich auf die Klage bei Meldung des Eingeständnisses und der Ausschließung vernehmen zu lassen. Zugleich wird bemerkt, daß alle weiteren in dieser Sache ergehenden Verfügungen nur im GerichtSlokale werden angeschlagen werden. HerSfeld den 27. Januar 1853. Kurfürstliches Justizamt II. Bode. 500) Kirchhain. Nach fehlgeschla- gcnem Güteversnch in dem Coneursver- fahren über das Vermögen des Johannes Pitz, Friedrichs Sohn von Kleinseelheim, ist Termin auf den 7. April 1853, Morgens 9 Uhr, angesetzt, in welchem die Gläubiger beim Rechtsnachiheil des Ausschlusses von der Maffe, ihre Forderungen, unter Vorlage der deßhalbigen Beweisstücke zu liguidiren und zu begründen haben, und soll das demnächstige Präclusivdecret nur durch Anschlag an der Gerichtstafel veröffentlicht werden. Kirchhain am 8. März 1853. Kurfürst!. Justiz-Amt Gleim. Besondere Bekanntmachungen. 478) Gießen. Nach Anzeige des Rechners der Spar« und Leihkasse dahier sind nachbenanntc, von Letzterer ausgestellte Schuldscheine: 1) Nr. 6946 für Elisabetbe Rupp zu Frankenbach über 43 st. d d. 2. Januar 1850, 2) Nr. 7652 für Lisette Torn aus Gladenbach über 10 fl. d. d. 8- Januar 1851, 3) Nr. 7301 für Friederike Wiesner von Allendorf an der Lumda über 15 fl. d. d. 3. Juli 1850, f i abhanden gekommen. Alle Diejenigen, welche, auster den bezeichneten Glänbigern, in Folge etwaigen Besitzes jener Schuldscheine Ansprüche an die Spar- und Leihkasse bilden zu können glauben, werden hiermit anfgesordert, solche um so gewisser binnen vier Wochen dahier geltend zu machen, als sie sonst damit abgewiesen und die Schuldscheine für monificirt erklärt werden. Gießen den 4. März 1853. Gr. Hess. Stadtgericht Muhl. 532) Gieß c n. Das Umgießeu einer Glocke bei der Stadt Gießen. Für das Umgießen einer Glocke von 55 Centner Gewicht wird hiermit Con- currenz auf 3 Wochen mit dem Bemerken eröffnet, daß die deßfallsigen Anerbietungen Sachverständiger schriftlich hier einzurcichen sind, daß der Uebernehmer für die Dauerhaftigkeit der Glocke eine 10jährige Garantie !• Engel. 546) Gießen. Geschäftseröffnung. Einem verehrten Publikum mache ich die ergebenste Anzeige, daß ich in dem von mir erkauften , früher Sch Neider'scheu Garten vor dem SelterSthor, eine Wirth- schäft, verbunden mit Wein, Bier und Brandwein, errichtet habe. Um geneigten Zuspruch bittend, wird eS stets mein eifrigstes Bestreben sein, mir daS Zutrauen meiner geehrten Gäste erhalten zu suchen. Andreas Möhl. 342) Gießen. Gemeinschaftlich mit meinen eignen Kindern, wünsche ich noch einigen Knaben Unterricht im Rechnen und in der Geometrie zu ertheilcu. Ersteres anlangend, so reflectire ich dabei auf solche, welche gerade mit der Wurzelertraction beginnen können. Braun, Lehrer. Gießen. Wild gefangene Schwarz« am [ein, sowie Singdrosseln werden zu kaufen gesucht. Von wem? erfährt man bei der Redaction dieses Blattes. 164 r 514) Gießen. Manzen- und Mumen-Ausflellnng. Die Eröffnung der diesjährigen Pflanzen- und Blumen-Ausstellung flndct am 1. O sterseiertag, nach dem Morgengottesdienst, in der überbauten Reitbahn statt, und dauert bis zum 30. März Abends 6 Uhr. Der Eintrittspreis ist 9 fr. ä Person, wobei bemerkt wird, daß zugleich eine Pflanzen- und Blumen-Verloosung, nach dem Schluß der Ausstellung, stattfindet. Das «ocnl ist Zu recht zahlreichem Besuche derselben ladet ein ver- eheliches Publikum ergebenst ein im Namen des Eomite's r W e r n h a r d Weiß. Gießen. Die Nummern 87 und 91 des hiesigen Anzeigeblattes vom Jahr 1832 werden zu dem Preise von 2 Kreuzern ä Stück zu kaufen gesucht. Bon wem? erfährt man in der Erped. d. Bltts. A usznleihen. 304) Naunheim. 203 fll. liegen gegen gerichtliche Obligation in hiesiger Gemeindekaffe zum Ausleihen bereit. Der Gr. Bürgermeister Schäfer. Eisenbahn-Fahrten: Von Mießen nach Franks, a. M. früh 548 M«, MtgS. 125 Abds. 6 U. „ Franks. „ Gießen früh 8«, MtgS. 12io, 4, Abds. 715 „ Gießen „ Cassel früh 4So, ll»/MtgS. 3 Uhr » Eaffel „ Gießen früh 815 MtgS. 125, „ Marburg nach Gießen früh 7so. Posten-Abgang in Gießen : Posten-Ankunft in Gießen: tagt. MrgS. 7 Uhr nach Grünberg, Laubach, Alsfeld, Lauterbach, Fulda, tagt. Abds. 6 Uhr ,, „ 7 „ „ Gladenbach, Biedenkopf, Battenberg, Arnsberg, „ MtgS. 1 „ „ ,, 6 „ „ Wctzlar, Weilburg, Limburg, Eoblen;.....Abds. ll1/, „ „ AbvS. 6 „ „ Wetzlar, Herborn, Dillenburg, Siegen ... MrqS.ll „ MrgS. 81/, U. „ Lich, Nidda, Büdingen, Schotten . . . . „ „ 4 „ Angekommene und abgereiste Fremden vom 18. bis 21. März 1853. Sn Den Gasthäusern. nch v. Köln, Schmitz v. Aachen. Siegel v. Stuttgart, Baß, Katz, Emil Schwarzschild u. Mart. Schwarchchild v. Frankfurt, Romberg v Fulda, Müllersheim, Walther, Wolfskehl u. Moßner v. Berlin, Mark v. Breslaw u. Brinkmann v. Hamburg. Sm Prinz Carl: Hrn. Maccnizkp u Schucalukp, Gutsbes. a. Polenr Hr. Herzfeld, Prof. v. Marburg; Hr. Dr. Wolf n. Fam. v. Gießen; Hr. Schneider n. Gemahl., Pfarr. v. Altweilau; Hr. Schröder, Part. v. Berlin; Hr. Lenk, Priv. v. Kirchberg; Hr. Heucker, Ingen ».Prag; Hr. Stelze, K -R. v. Potsdam; Hr. Müller, Priv. u. Hr. Waldeck, Mussklehrer v. Corbach- Hr. Stephani, Rcnt. v 'München; Hr. Zeincr, Verwalt, v. Züllweck; Hr. Kraucher, Mechan. v. Mainz; Hr. Büdesheim, Optik v. Hersssld; Hr Mauercr, Priv v. Erfurt; Hr. Fränzcl, Gutsbes. v. Deutz; Hr. Emmer- linq, Ingen, v. Aschaffenburg; Hr. ©einer, Priv. v. Karlsruhe; Hr. Frepmann, Posterp. v. Gedern: Hr Blümmer, Offiz, v. Mainz; Hrn. Kfl. Gäs v. Weimar, Wolf o. Oberingclheim, Oppenheimer v. Worms u. Worms v. Frankfurt. Im Parmstädtcr Han,: Hr. Wagner, Wirth v. Ortcnberg; Hr. Alt, Oec. v. Reinardshain; Frau Müller v. Darmstadt; Hrn. Oec. Böter v Großzimmern, Walter v. @rün‘’erg, Will v. Alsfeld u. Eschbach ».Darmstadt; Hr. Eschle, Ilhrenhändl. v. Fortwangen; Hr Stotz, Schneiver v. d reslau; Hr Lesner, Färber v. Grünberg; Frl. Bücking v. Alsfeld; Hrn Fubrl. Hallenberg v. Sachsenberg u. Jacobi v. Büdesheim; Frauen Siedentopf v. Alsfeld u. Hafermehl v. Hofgarten; Hrn. Handelst. Seibel v Lisberg, Schram v. Alsfeld u Braun v. Winterberg. In den Privathäusern. Bei Hrn. D. Schneider: Hr. Klein, Lehrer v. Hungen, Hr. Betz, Schuhm. v. Mehlbach u. Hr. Spenncr v. Schotten.—Bei Wittw. Bapst- Hr Bapst Kaufm. v. Heilbronn. — Bei Hrn Konr. Noll: Frau Naumann v. Lehnheim — Bei Frau Controleur Kattmann: Frau Augustin v. Affenheim. — Bei Hrn. Buchhändl. Roth: Frl. Allemand v. Dillenburg. — Bei Hrn Landrichter Ploch: Hr. v. Hürmann, Landrichter ».Brückenau u. Hr. vr.Stölacl v. Kaiserslautern. - Bei Hrn Geom. Euler: Hr. Ritschet, Politech v Darmstadt. tbai« "«.Hm 81 Wiesbaden; Hr. v. Schmid- Ä’*, TO^^tUtfea £tn‘ L'eutn. v. Mahrenbolz v. Hannover u. Kollmann a. Westphalen; Hr.Laupus, Oec. v Riedereschbach; Frln. Land- Sraf “• Plastenschläger v. Berlin; Hr. Cossa, Part. ».^Mailand; ; Redlich, Bauführ.^v. Aldenau; Hr. ”■ ? « u$’J»rn ÄaufI- Sandmann v. Lauterbach, Blumen- , kederer v. Braunschweig, Kollmaper v' n Ulnchstem, HasengieS v. Halle, Cardini u Große ?' ?■ kernigen, Baster v. Schweinfurt, Krämer v. Bam- l Sand v. Berlin, Hennings v. Köln, Roller v. tnkU^- lL ”tiucr 8 Frankfurt, Bauer v. SL » Ä' v- Hewenhem, Bromberg v. Bremen, Hüdig v. Köln, Stiederer v. Paderborn, Lothherm v. Stralsund u. Ekendorf v. Wien. „ Einhorn: Hr. Maurer, Kreisbmstr. v. Herborn; Hr. Haberkorn 5,8 Buderus, Stud. v. Hirzenhain; Hr. Mrnf ' Kastel; Hr. Rofing, Lehrer v Hirzenhain; Hr. Bonsdorf, u Offiz. Corbier ». Toulon, v. Lcpel v. Berlin Stralsund; Hr. Metzler, Part. ».Baden-Baden; Hr. Brein- Stallmstr. v. Trackchen; Hr.Schneiver, Pfarr. v.Dörnberg- Hr. Spies, San^b^nÄ d Lehrberg; Sr-Durchl. Prinz v. Wittgenstein n. Dienersch. Ä Hoffmann, Gerichtsdirek. v. Frankfurt; Hr. St"8- „ Heidelberg.- Frl Schwarzschild v Frankfurt; Frau Dr. 81 Darmstadt; Hr. Dr. Schneider, Pfarr. v. Eisenach; Hr v '6r- Pallacicini, Beamt, v. Toskana; Hr. Dr. Bracher v Lübeck; Hrn. Gutsbes. Müller v. Cleve u. v. Pfeil v. Neu- berl'- ?>r m Weilburg; Hr. Wcpgand, Access, v. Stieb» Bromberg: Hrn. Stud Ballhorn v. „ ™ Elenburg, Frllmann u. Haake v. Heidelberg; Hr. v. v Berl,?^,--ö Kaust. Schreher v. Aschaffenburg. Brückner » w-e ^"b, S?del v. Carlshafen, Bruqgemann v. Hanau, c?’ Leipzig, Jost v. Meiningen, Wirth v. Frankfurt, Fuller v. Furth, Meister v. Stettin, Kathan v. Nordhausen, Em- •jnt Verlage von G. D. Brühl I. tu Gießen sind vorrächig und zu haben: Meßbriefe, nach neuester Vorschrift, sowie die ____________Formularien für die Gr. Grtsgerrchte bevorstehenden Charfteitages wegen bittet man die Inserate für das am nächsten Samstag erscheinende Anzeigeblatt, spätestens bis morgen Mittag 12 Uhr, einzusenden. D. R e d. Druck und Verlag der G. D. Brübl'scken Buck- und Steindruckerei.