1853 Mittwoch den 21. September M 76 ä fr. t>f. f. als 80 zu 160 Maas Inhalt und 20 m tf u 560 Maas Inhalt beträgt. 6 L. O 3 r tf ff ff ff ff ff ff ff ff ff ft ff ff ft ff ff ft tf ft ft If ff It ft ■ Stahl. >rf; Hr. Jungfer mehr If u n n n ii wenn v. Lrip- i. Toch- rmfhbt, reisbau- Hr. 6. )r. Hof- Fräul. ter von Hüff-ll «. Hörer: Hr. r Lehr: 'atburg. ii ff ff bis If 6 2 von tf ff tf tf tf ff Dieselbe Strafe findet statt, 240 320 400 480 560 160 240 320 400 480 Erscheint wöchentlich zwei Mil: Mittwoch un» Sonnabens. — Brei« sc« Jahrgang« für Sinheimische l ff. .10 fr., fite Auswärtig- teaL Poffaufschlag« t ff. »» kr. — Anßwärt« abonnier man Kch bei allen Postämtern. 3» Gieße« bei der Grvedition ttffinzleibrrg l-it. H. ff!r. 1.) — ÄinrückungSgebühr für die g-spilt-n« Sorpuizeile * fr. Anzeigen au« verschiedenen Schriften die gespalten- Socvu«zeile S kr. 25 30 35 40 45 50 Verordnung, die Erhebung und Controlirung der inneren Abgaben von Getränken betreffend. (Fortsetzung.) 8. 73. Alle Personen, welche, ohne zum Kleinverkaufe von Bier nach §. 8 berechtigt zu seyn, Bier im Kleinen verkaufen, sowie alle Personen, welche das Hausiren mit Bier betreiben, verfallen für jeden einzelnen Fall in eine Strafe von 3 bis 15 Gulden. §. 74. Wer sich oder Anderen die nach §. 36 bewilligte Rückvergütung der Biersteuer widerrechtlich verschafft oder zu verschaffen versucht hat, verfällt, ohne Rücksicht aus die nach den Bestimmungen dieser Verordnung etwa weiter verwirkten Strafen, für jeden Fall in eine besondere Strafe von 50 Gulden. §. 75. Strafbestimmungen, die sich nur auf die Besteuerung des Branntweins beziehen. Jeder, der, ohne durch Gewerbs-Patent dazu berechtigt zu seyn, Branntwein brennt, verfällt, ohne Rücksicht auf die nach den folgenden Paragraphen noch weiter verwirkten Strafen, in eine Strafe von 25 Gulden. 8. 76. Wer eine Gewerbshandlung, von deren Ausübung die Entrichtung der Maischbütten- oder Branntwein-Material-Steuer abhängig ist, vornimmt, ohne durch einen genehmigten Betriebsplan dazu berechtig! zu seyn, oder wer eine Handlung dieser Art vvr- nimmt, welche entweder in einem genehmigten Betriebspläne gar nicht angegeben ist, oder von der hierin angegebenen dergestalt abweicht, daß daraus eine Verkürzung der Steuer folgt, verfällt für jeden Fall in eine Strafe, die dem sechsfachen Betrage der voreiuhaltenen Steuer gleich kommt. Ist jedoch die Steuerverkürzung durch heimliche Einmaischung oder bei der Branntweinbereitung auS nicht mehligen Stoffen durch heimliche Destillation in unangemeldeten oder amtlich außer Gebrauch gesetzten Gerätheu verübt worden, so tritt eine Strafe ein, welche dem zehnfachen Betrage der vorenthaltenen Steuer gleichkommt. In bkiden Fällen wird außerdem die vorenthalteue Steuer von der Verwaltung angesetzt und nacherhoben. Die vorenthalteue Steuer wird für jeden Fall nach deni ganzen Inhalt der zur Steuerverkürznng gebrauchten Gcrälhe berechnet. 8. 77. Hat ein Branntweinbrenner, ohne durch einen genehmigten Betriebsplan dazu berechtigt zu seyn, eingemaischt, Maische zu- bereitet oder aufbewahrt, oder hat er au anderen Tagen, in anderen Räumen oder in anveren Gefäßen, als den in dem genehmigten Betriebspläne dazu angemcldcten, eingemaischt, Maische zubereiket oder aufbewahrt, so verfällt er für jeden Fall neben der Eonfiscation der gebrauchten Geräthe in eine besondere Strafe, die sich nach der Größe dieser Geräthe bemißt und bei Gefäßen bis zu 80 Maas Inhalt .... 15 fl. ßlar Septbr. f fei. r. । bk. , . If der Rauminball der zur Einmaischung, Zubereitung oder Aufbewahrung von Maische angemeldeten Gesäße durch mechanische Vorrichtungen, sofern sic nicht nach Z. 43 Nr. 5 erlaubt sind, eigenmächtig vergrößert oder Maische aus solchen Gesäßen in andere dazu nicht angemeldete, abgeschöpft, übergegoffen oder aufgefangen wirb, wobei dir Höbe der Strafe nach Maasgabe der Größe der stattgcfundencn Erweiierung des Rauminhaltes beziehungsweise des Gefäßes, in welches die Maische abgeschöpft, übergegossen oder ausgefangen wurde, zu bestimmen ist. Anzeigeblatt der 7 1 14 r 496 Kann in vorstehenden Fällen die Größe des gebrauchten Gefäßes oder der Erweiterung seines Rauminhalts nicht genau ermittelt werden, so ist die wahrscheinliche Größe nach der höchsten Annahme dem Strafansatz zu Grund zu legen. Ist bei den in diesem §. erwähnten Zuwiderhandlungen zugleich eine Verkürzung der Steuer begangen worden, so tritt außerdem noch die im §. 76 vorgesehene Strafe hinzu. §. 78. Wenn gegen die Vorschrift des §. 44 steuerpflichtige nicht mehlige Materialien entweder nicht angezeigt oder in größerer Menge oder an anderen Orlen, als das Vorrathsverzeichniß und der Betriebsplan angeben, vorgesunden werden, so verfällt der Brcnnereiinhaber in eine besondere Strafe von 50 Gulden, wozu die in §. 76 vorgesehene Strafe hinzutritt, wenn zugleich eine Stcuerverkürzung statlgcsunden hat. 8. 79. . Jede Abweichung von der Geschäftsordnung deö eingereichten und genehmigten Betriebsplans, die von geringerer Bedeutung ist, wie eine Abweichung von den Tageszeiten, in welchen eingemaischt werden soll, von den declarirten Tagen des Blasenbctriebs oder von der an diesen Tagen gestatteten Brennfrist, sowie überhaupt jede Benutzung der Brenngerälhe zum Braiintweiubrenncn ohne enttprechcnde Declaration wird mit einer Strafe von 3 bis 15 Gulden bestraft. §. 80. Wenn Brennereigeräthc oder die damit vorgenommenen Veränderungen, der Vorschrift des §. 39 zuwider, nicht oder um richtig angezeigt werden, so verfällt der Inhaber der Brennerei, ohne Rücksicht auf die durch den Gebrauch der Gerüche etwa verwirkte Strafe, in eine besondere Strafe von 15 bis 50 Gulden. §. 81. Alle Personen, welche, ohne zum Kleinverkauf von Branntwein nach §. 8 berechtigt zu feyn, Branntwein im Kleinen verkaufen, sowie alle Personen, welche das Hausiren mit Branntwein betreiben, verfallen für jeden einzelnen Fall in eine Strafe von 3 bis 15 Gulden. 8. 82. Wer sich oder Anderen die nach §. 47 bewilligte Rückvergütung der Branntweinsteuer widerrechtlich verschafft odcrfkzu verschaffen versucht hat, verfällt, ohne Rücksicht auf die nach den Bestimmungen dieser Verordnung etwa weiter verwirkten Strafen, für jeden Fall in eine besondere Straft von 50 Gulden. _§. 83. Allgemeine S t r a sb e st i m m u n g e n. Der Straft der Confiscation unterliegen alle nach 8- 1 der Besteuerung unterliegenden Getränke, wenn solche beim Transport im Lande mit den nach den Vorschriften der §§. 49 und 50 dieser Verordnung nöthigen Scheine nicht versehen sind, . wenn die vvrgezeigten Scheine mit der Ladung in der Quantität oder Qualität der transportirten Getränke nicht übereinstimmen oder wenn die Zeit ihrer Gültigkeit bereits abgelauftn ist. §. 84. Jeder, welcher den nach den Vorschriften des 8- 49 im letzten Absatz gestatteten freien Transport von Bier oder Branntwein im Ort oder von Quantitäten unter sünf Maas von allen bereits versteuerten und zum eigenen Gebrauch bestimmten Getränken zur Umgehung der Abgaben mißbraucht, verfällt, ohne Rücksicht auf die nach den Vorschriften dieser Verordnung »och weiter verwirkten Strafen, für jeden Fall in eine besondere Strafe von 25 Gulden. 8. 85. Jede Versäumniß der Vorschriften in den §§. 51 , 52 und 53 dieser Verordnung wird an dem Absender der Getränke, ohne Rücklicht auf die von dem Transportanten oder dem Empfänger besonders verwirkten Strafen, als wirklich verheimlichte oder falsch declarirte Versendung bestraft. Bei aus dem Ausland kommenden Getränken trifft diese Strafe den Transportanten. Wenn jedoch im Falle unrichtiger Bezeichnung des Empfängers der Absender glaubhaft iiachweisen kann, daß er, von den Käufern durch Angabe falscher Namen getäuscht, die wirklichen Empfänger nicht gekannt und daher bei der unrichligen Declaration in gutem Glauben gehandelt hat, so soll ihn alsdann blos der Nachtheil treffen, daß er die Abgaben von den versendeten Getränken entrichten muß. 8- 86. Wenn bei der Ausfuhr von Getränken, auf welchen eine Steuer nicht mehr haftet, wie bei versteuertem Obstwein, aber von welchen eine Steuerrückvergütung nicht anzusprechen ist, wie bei versteuertem Bier oder Branntwein in Quantitäten unter 20 Maas, die eriheilten Ausfuhrscheine nicht innerhalb der im 8- 54 vorgeschriebenen Frist gehörig erledigt zurückgeliefert werden, so trifft den Versender für jeden Fall eine Strafe von 30 fr. 8. 87. Jede llebcrtretung der Vorschriften in §. 56 dieser Verordnung soll an dem Transportanten, insosern er nicht selbst der Absender oder Empfänger ist und als solcher bestraft wird, als Mitwissenschaft an verheimlichter oder falsch declarirtcr Versendung bestraft werden. Derselbe verfällt für j.den ga(L in eine Straft von 15 Gulden. Wenn jedoch der Transportant blos die augenblickliche Vorzeigung des richtig ausgestellten Scheins durch ein glaubhaft nach- gcwiesenes Versehen versäumt hat, so soll er für diese Versäumniß nur um 3 Gulden bestraft werden. 8. 88. Jede Versäumniß der Vorschriften im §. 57 dieser Verordnung wird an dem Empfänger der Getränke, ohne Rücksicht aus die von dem Absender oder Transportanten besonders verwirkten Strafen, als wirklich verheimlichte oder falsch declarirte Einlage bestraft. , Wenn jedoch durch die versäumte Ablieferung eines auf vorausgegangenc richtige Declaration ausgestellten Transportscheins eine Unterschlagung der Abgaben aus dem Grunde nicht mehr stattfindeii konnte, weil dieselben schon entrichtet waren, so verfällt der Empfänger in diesem Falle in eine Straft von 30 fr. (Fortsetzung folgt.) 497 Offizielle Ordensverleihungen, ©eine Königliche Hoheit der Großherzog baden allergnädiqss geruht: Am 16. Juni dem ersten Kanzleidiener be, dem Hofgerichte zu Gießen Theodor Schwalb das silberne Kreuz des Verdienstordens Philipps des Großmüthigen, am 19. Juli dem Professor Dr. Michael xzhnis zu Gießen das Ritterkreuz erster Klasse des Ludewigsordens und am 20. Juli dem Examinator Johann Barth zu Mainz das allgemeine Ehrenzeichen mit der Inschrift : „Für Rettung von Menschenleben" zu ' Dienstnachrichten. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allerqnadigst geruht : Am 19. Juli dem Hofgerichls-Advocaten Dr. Philipp ffietle zu Darmstadt das Syndicat sämwtlicher kath. geist.ichen Fonds in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen zu übertragen; am 17. August dm Ministerial-Leeretar 1. Klasse in dem Ministerium des Innern Frei- Herrn Gustav Adolph von Lehmann den Charakter als „Aegierungsrath^ u verleihen: am 18. August dem Schullehrer Jacob Kuhlmann zu Bi- stoisheim die evang. Schullehrerstelle zu Hattenrod, im Kreise Gießen, dem Schullehrer Wilhelm Röth zu Lörzweiler die erste kath. Schullehrerstelle zu Marnbach, im Kreise Mainz, und dem Schulvicar Valentin Drehwald von Ranstadt die evang. Schullehrerstelle zu Eudorf, im Kreise Alsfeld, zu übertragen. — Am 6. Juli wurde der von dem Herrn Bischof von Mainz ertheilten Nomination des geistlichen Raths und Domprabendaten „ Adam Hcffner zu Mainz zum Domkapitular die landesherrliche Bestätigung "^Ermächtigung zur Annahme einer fremden Verdienstmedaille. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnadigst Nachrichten. geruht, dem Katasterbüreau-Kanzlisten Speicr zu Darmstadt die Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen der ihm von Seiner Maiestat dem König von Württemberg verliehenen goldenen Eivü-Verinenstrnedallle zu ertheUen^ Ertheilunq eines Patents. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnadigst geruht : Am 20 August dem Drehermeister Wilhelm Meister zu Darmstadt für die Dauer der n-chsten fünf ^zah. und für den Umfang des Großherzogthums das ausschließliche Recht zu er- theilen, die von ihm erfundene, durch Zeichnung und Beschreibung nayer erläuterte Maschine zur Fertigung von mit offener Seide uberiponnenen Knöpfen in Anwendung zu bringen. . . . Versetzung in den Ruhestand- Seine Königliche Hohen der Großherzoz haben allergnadigst geruht: Am 1. °rdrntllchen Professor bei der kath. Fakultät der Landesumversttat Dr. Michael Löhnts, in Rücksicht auf seine geschwächte Gesundheit, in den Ruhestand ö" versetzen. Concurrenzeröffnungen. Erledigt sind : D" evang. Murrstelle zu Haingrüno, im Kreise Büdingen, mit einem lahrllchen Gehalte von 515 si. 36 fr., zu welcher dem Herrn Fürsten zu Psenburg und Büdingen das Präsentationsrecht zusteht z die Stelle des Kreisarztes im Medicinal- $ Sterbfa^e Gestorben sind: Am 13. August der zu Frankfurt a.M stationirt gewesene Schaffner 1. Klaffe b-- der Main-Weser-ENendabn wig Schneider: am 22. August der ObersorsterFerdinand Block zu Richen; an demselben Tage der evang. P arrer Johann Friedrich E > s menger zu Großzimnern; am 23. August der evang. Pfarrer ^ohann I Adam Kolb zu Rüsselsheim. ___________________________ Polizeiliche Bekanntmachungen. F l e i s ch p r e i s e : 1 Pfund Schweinenfleisch • ........s 1 „ Kalbfleisch . . . . • • ; ; ; 20 I 1 „ Bralwuist..... • y. Nover, Gr. Polizei-Eommissar. Gefundene (Sin Handschuh, eine eiserne Schlinge und eine Sense. Polizcibüreau dahier in Empfang genommen werden. Gießen am 20. September 1853. G e g e n st ä n d r. Diese Gegenstände können von den Eigenlhümern auf dem Großh. Der Gr. Polizei-Commissär 8. Nove r. Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen. Besondere B e k a n n t m a ch u n gen. 1789) Gießen. Gießener Jahrmarkt. Der int Landkalender aus den 11. und 12. Oktober d. I. angezeigte Gießener Jahrmarkt HK wegen des Zusammentreffens mit jüdischen Feiertagen aus den 27. und 28. September verlegt werden muffen, Untere,se ihrer Ortsanqchöriqen wollen die Gr. Bürgermeister des Kreises dieser Benachrichtigung die möglichste Berbrcttung verschaffen. Gießen den 31. August 1853. Der Gr. Bürgermeister 1846) Friedberg. Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß von Anfang des Monais October l. I. der seither auf Montag fallende Zahltag auf Dienstag verlegt worden ist. — Donnerstag wird nach wie vor Zahltag abgehalten. Man ersucht die Gr. Bürgermeister, dieses in ihren resp. Gemeinden auf ortsübliche Weise veröffentlichen zu lassen. Friedberg den 19. September 1853. Großh. Rentamt. Grünewald, Großh. Rentamts-Vicar. | Versteigerungen. 1910) Gießen. __ Obstversteigerung bei der Stadt Gießen. Freitag den 23. September l. I., Nachmittags 2 Uhr, soll das Obst im Oswaldischen Garten, bestehend in Aepfel, Birnen und Zwetschcn, öffentlich versteigert werden. Gießen am 15. September 1853. Der Gr. Bürgermeister. I. d. V.: der erste Beigeordnete PH. Fillmann. 1937) Gießen. Brennöl - Lieserung. Freitag den 30. d. MtS., Vormittags 10 Uhr, soll bei der unterzeichneten Stelle die Lieferung des für die Universitäts-Anstalten im Winter 18'%» erforderlichen Brenn- öls, an den Wenigstnehmenden versteigert werben, waS hiermit zur Kenntniß der Lusttragendcn bekannt gemacht wird. Gießen am 16. September 1853. Gr. Hess. Universitäts-Rentamt M artiu. 498 1938) Gießen. Tnebviertel - Verpachtung. Samstag bett 1. October b. I., des Nachmittags um 3 Uhr, sollen fie ui Michaeli d. 3. leihfällig wer- Oetiben 38 Univei sitätS-Trtebstttcke auf weitere 9 Jabre, unter ben bet der Versteigerung bekannt gemacht roerbenben Bebinqungen, an ben Meistbietenden verpachtet werden. Tie Zusammenkunft ist an der Ziegelhütle. Gießen am 16. September 1853. Gr. Hess. Nniversitäts.Rentamt M a r t in. 1935) Grüninge n. O b st v e r st e i g e r lt n g. Donnerstag ben 29. September l. I., Morgens 10 Uhr, soll das der Gemeinbe Grüningen gehörige Obst, bestehend in Aepfeln, Birnen und einer großen Quantität Zweischen, an den Meistbietenden gegen Baarzahlung versteigert werden. Grüningen den 20. September 1853. Der Gr. Bürgermeister Köhler. 1911) Rodheim. Obstverstklgenmg zu Rodhetm. Donnerstag den 22. d. M., Morgens 9 Uhr, soll das sämmtliche Gemeindeobst, bestehend in Aepfeln, Birnen und Zwetschen, meistbietend versteigert werben. Robheim den 15. September 1853. Der Gr. Bürgermeister Wagner. 1929) Naunheim. O b st v c r ft e i g e r u n g. Freitag den 23. d. Mts., Vormittags 9 Ubr, soll das sämmtliche Gemeinde-Obst, bestehend in Aepfeln und Birnen, von vorzüglicher Qualität, an Ort unO Stelle meistbietend versteigert werden. i Der Anfang ist zur bestimmten Stunde i an der Lehmkaute. ! Naunheim am 16. September 1853. Der Gr. Bürgermeister Schäfer. 1912) Watzenborn. Freitag den 23. September 1853, Nachmittags 2 Uhr, lottett die der Gemeinde Watzenborn und teteinberg gehörigen Aepfel, an Ort und Stelle, unter den bei der Versteigerung bekannt gemacht werdenden Bedingungen, öffentlich meistbietend versteigert werben. Der Anfang ist bei Steinbergs Watzenborn den 15. September 1853. i Der Gr. Bürgermeister M a i d t. FeiLge boten. 1931) Gießen. Meine neu erhaltenen Maaren, besonders gestickte Chemisetts, «erntet, Kragen, Fanchons, Schleier, Bänder, Spitzen, Foulards, Sammetbesatz, sowie Regenschirme in großer Auswahl und iu den billigst gestellten Preisen, ferner Plüsch- und Siruppenhüte, Neglige-Hauben und Jacken in neuesten Mustern, empfiehlt M. Heß. 1939) Gießen. Das Grummet von einer 1 Morgen haltenden Wiese ist iu verkaufen bei LouiS Busch im Darmstädter Haus. 19'10) Gießen. Zwei starke vier- flügelige Fenster, 68" hoch und 35" breit, sind nebst einem starken Hauslhürflügel in ?it. A. Nr. 23 zu verkaufen. 1865) Gießen. Neue Häringe, 6 fr. per Stück, desgleichen alte, 1 % fr. per Stück bei I. G. App e'l. 1928) Gießen. Bei Schmied Unverzagt am Walltbor ist eine einspännige, noch in gutem Zustande befindliche Chaise zu verkaufen; auch ist daselbst ein kleines Logis zu vermiethen. 1932) Gießen. Eine zweiflügelige , 1902) In Marburg Nr. 837, ist Hausthüre, mehrere Treppen-Dritke und ein 2- oder 3spänniger Wagen mit eisernen zwei große Glasfenster, welche sich zur Her- Achsen zu verkaufen. steUung eines Schrankes eignen werden 1889) Ein Backofen, in dem schon billig abgegeben bet Ph. fudektng. bereits 1 Jahr gebacken worden, ist mit 1819) Gießen. Ein gebrauchter sämmilichen dazu gehörigen Steinen, bester guter Sparheerd ist zu verkaufen. Wo? Westerwälder Qualität, auf den Abbruch ,agt Ausgeber d. Bl. . j zu verkaufen. Näheres in der Red. d. Bl. Unter Kais König!. Allerh. Privilegiums 960) Gießen. D1' BABTU ^OO^OC^OÖ^OO C>0oC>^C>O<^C^ auf dem Reichensand. 1914) Gießen. Ick mache hiermit Keller ist zu vermiethen bei B. G ali ß Witlwe. Heuchelheim, wohne. Gießen den 17. September 1853. Louis Pimper II 1926) Gießen. Für ein hiesiges Geschäft wird ein junger Mensch als Haus- duriche gesucht. Wo? sagt die Erpedilion dieses Blattes. 1945) Gießen. 8 bis 10 junge Leute können auf längere Zeit Beschäftigung i H. Schaffstädr 1915) Gießen. Ich zeige hiermit! erqebenft an, daß ich meine Wohnung in der Sckloßgaffe verlassen habe und von heute an auf dem Lindenplatz, bei Wchtwe F e i l g e b o t e n. Gießen. wirkt belebend und erhal- tend auf die Geschmeidigkeit i$M|8 und Weichheit der Haut, und 9 knJi ist daher Damen und Kindern, sowie überhaupt Per- als Spengler etablirk habe. Indem ich dieses zur gefälligen Kenntnißnahme bringe, bitte ich um geneigten Zuspruch, und werde alle mir anvertrauten Arbeiten, sowie Reparaturen, sietS geschmackvoll und billigst ! auszuführen suchen. ■ Zugleich empfehle ich mein woplaffortirteö ! Lager von lackirten und weißen Blechwaa- i reu, Messingwaaren und eine große Aus- j wähl von Hänge- und Stehlampen. Be- ! sonders mache ich auf eine vorzügliche ganz neue Art Oelgaslampen aufmerksam, für 1846) Gießen. Grunderde und Schutt kann auf meinem Keller gegen Vergütung abgeladen werden. Th. Lotz. 1930) Waldgirmes. 10—12Mann Maurergesellen können in Waldgirmes bei dem Unterzeichneten gegen guten Lohn dauernde Beschäftigung erhalten. Waldgirmes den 19. September 1853. Eonrad Bär, Maurermeister. 1941) Gießen. Eine Broche von Elfenbein ist am Samstag Abend in der Neustadt verloren worden. Der redliche Finder wird ersucht, dieselbe gegen eine Be-> lohnung in der Erped. d. Bltrs. abzugeben. 1925) Gießen. Weißbindergescllen können dauernde Beschäftigung erhalten bet Julius Hoch. Zn vermiethen. 1835) Gießen. In unserem Hause auf dem Markt sind 3 Logis, neu und elegant hergerichtet, wovon das eine mit Geschäftsiocal, zu vermiethen und sogleich zu beziehen. E. und D. Ebel. 1933) Gieß e n. In meinem Hause sind zwei Wohnungen, jede aus einem Zimmer mit Eabinel bestehend, zu vermiethen. Professor Dr. Milbrand. 1934) Gießen. Das von der Waschfrau Matthes und Earl Wiegand bewohnte Logis in meinem Hause in der Mühl gaffe ist zu vermiethen unb am 1. De- lember beziehbar. P h- ü * *• 1943) Gießen. In Vit. D. Nr. 99 in der Neustadt, ist eine Stube nebst Ca- binct, mit oder ohne Möbel, zu vermiethen; auf Verlangen kann auch Küche, Keller und Holzraum dazu abgegeben werden. 1942) Gießen. Mein Vorderhaus in der Wolkengasse ist zusammen oder auch getrennt an zwei kleine Familien zu vermiethen. H. Roth äuge's Witlwe. 1947) Gießen. Ein kleines Logis ist zu vermielhen bei Witlwe M o o g in der Hundsgasse. 1936) Lohra. In der Nacht vom ■ 3. auf den 4. d. Mts. ist dem Unlerzeich. ’ neten ein Hühnerhund mit braunen Behängen und einigen braunen Flecken, kurz- deien Güte ich garantire. Meine Wohnung ist in dem Höfterreich'^ scheu Hause auf der Mäusburg. Bernhard Kullmann, Spenglermeister. 1867) Gießen. Im Burkhardt'- schen Hause auf dem Neuenweg ist d.e obere Etage, sowie eine Dachstube mit Küche, zu vermiethen und sogleich zu beziehen. Nähere Auskunst ertheilt Herr Landgerichts- diener Haas im Hause selbst. 1949) Gießen. Zwei bis drei größere freundliche Zimmer, mit oder ebne Küche, Bon Hrn. Verwalter Haas 36 kr., von einer wohlthätigeii Gesellschaft durch Der- ' Mittelung der Frl. Georgi 2 ft. 5jr., von i H. S. 12 fr., von Hrn. Heinr. W > . ch lohnung von 5 Rthlr. , Lohra, ohnweit Fronhausen in Kurhessen, am 10. September 1853. von um «um., .w.... — —------a , ■ ■ . Hunratb, Revierförstcr. gezeigt wird. Diem Schr s ch t I , . .t . ...^ex* Für die arme Familie des verunglückten schiedenen Gegenden beigegeben. Bei diesem Anlasse warn- .cd Hermann vor dem F„nnd in Großenbuseck sind wel- „Betrüger« Kaspar Menet in Gais, welcher die Leidenden durch sein ang $3]-^ @flben €ingcga«gen: f». chm * gäXSXT in Gais, Kt. Appenzell A. Sih. (Schweiz.) 1810) x Anzeige für Pruchler-ende. Dem Unterzeichneten, schon viele Jahre ausschließlich mit Heilung von Unter- unu leibSbrüchen besckäsligt, ist es gelungen, ein sicheres Heilniuttel für dlcies so lailge h^rig und nicht sehr stack, auf den Namen Nebel zu entdecken. Es ist nicht meine Sache, davon viel RnhmeilS -u nachen m BgWfon« hörend, entwendet worden. - dieses Mittel empfiehlt sich durch seine überraschenden Wirkungen schon lelbst. ^ch- halte , . . ^^cher diesen Hund an mich ür M schenpslichl, das M>t-el auch den entfernten Nebenmen,chen zugänglich zu bcr dessen Habhaflwerdung machen Da aber in öffentlichen Blättern für alle nur möglichen Krankhccteu Hell- a. L ..... .... mittel angebolen werden, bei deren Gebrauch der Leidende sich oft bitter getan,chi fühlt man also mit Recht gegen jedes neue Mittel niisttrauisch ist, so mache ich hiermit Jeden darauf aufmerksam, daß man auf franfirte bnefe unentgclblicb ein ■ Schrkftchen von mir erhält, worin die Wirkung des Heilmittels, sowie d>e Heil.ne.hode, X/i 500 1 fl., von Hrn. Prof. Fluck 1 fl., von einem woblthätigen Verein 5 fl., von Hrn. vi-. Schmidt 1 fl., von einigen katholischen Kindern 38 fr., von Hrn. Dr. H. i fl. von Frau Sccretär Bapst t fl. Indem wir den gütigen Gedern im Namen der armen sehr noihleidenben Familie nnsern wärmsten Dank sagen, sind wir zur Empfangnahme weiterer m lten Gaben gerne bereit. L. Jab re iS. Die Redacmon. 1941S) Gießen. Eil: goldener Treuring mit der innerhalb befind- üchen Inschrift l9./5oder 19. Mai 1822 a. v. b. lst aul 19. September verloren gegangen. Der redliche Finder wolle denselben gegen Ersatz des Goldwerthes an die Nedaction dieses Blattes ________ abliefern. W)7) Blankenburg. Die Bestellungen wolle nfan an die unterzeichnete Direclion ober an die Redaction des wn& den Kreis Greßen, welche dazu und zur Empfangnahme der Gelder Vollmacht erhalten hat ^machen D« Direktion des Fichtennadcl-Dades in Nlankenburg — _____' __________________hei Rudolstadt in Thüringen. An alle Kranken! Welche sich der Fichtennadel-Bäder bedienen wollen, und unsere Anstalt nicket b»s>>Ni<-n "Ecs ^"antum Fichtennadel-Decoct von ausgezeichneter Güte zu 24 Bädern hinreichend zu dem Preis von <6 Thal r"z Wer das Baden nicht haben kann, und sich Morgens und Abends den ganzen Körper dannt warm u 2^9^ Ä - ** •**» * M UMM« DZ'MMMWLLN M ZM?*- T meiner Nervenschwache, Gicht, Rheumatismus, Hvpochondrie chronische HautauSs»Iä» 1 he nn tlU9e* hi&en besonders der Leber, SvphiliS, Ecropheln, tuberkulöser Lungenschwindsucht und eüglls'che^Kraukheitle den Me'eia Beeenuug, welche uns ferne andere Anstalt nachzumachen im Stande ist, gründet seine Hei kra t aM das rlA tl. «^"'humltche in Beireg der Heilung auf den menschlichen Organismus. 5 " r ,ld)t,9 ipmsiiche Gewicht Kn wMiirt'*"' erf“i,n'"9 9'9rf",i,,k über Kren ffiirfnng tri „,ib Angekommene und abgereiste Fremden vom 16. bis 19. September 1853. 3 n den Gasthäusern. Druck und Verlag der G. D. Brühl'fche» Buch, und Stejndruckerei. Am Rappen: Hr. Reutlinger, Partieulier v. Dresden; Hr. Ra- mentzki, Rentier v Pesth; Hin. Fabrikanten Rauf, Godel, Schneider, Raudoiz, Klees, Rebes, Hermann Neff u. Louis Neff ». Siegen; Hr. Heyer, Landw v Hochheim; graul. Jost v. Marburg; Hr. Stallmann, Gymuastal -Direetor v. Emmerich; Hr. Dilges, Director v. Münster; Hr. Dr. Zirndorfer v Frankfurt; Hrn. Rent Schäfer v. Barmen, Seidel v. Hamburg n. Reifert v. Amsterdam; Hrn. Studenten Staubet v. Gotha U. Herbst v Eoblenz; Hr. Nebel, Prediger v. Main,; Hrn Fabrikanten V.mbel v. Offenbach u Regent v. Paris; Hr. Emperdenne, Rentier v. London; Hr. Hauxet u. Hr. Haller, k k. Österreich. Offiziere v. Wien; Hrn Partikuliers Rittowsky v. Petersburg, Best v. Dresden u. Haas v Coblenz ; Mad. Scdneider v. Mainz; Mad. Junker v. Herborn; Hrn. Kaust. Hept v. Mannheim, Hitze! v. Biebrich, peymann v. Vilbel, Jung v. L ipz-g, Horst v. Berlin, Steizel v. Halle Worms u. Horstmann v. Frandurt. Florsheim v. Mainz, Sichel v. Oppenheim, Binde v. glord- h-iusen, Rentowentzki v. Pesth; Reinig v. Hanau, Hager v. Torgau, Hei- lingau v. Baden-Baden, Müller v. Trier, Bauling v. Schlangenbad, Eckhard V. Kalau, Pauli v. Halle, Müller v. Carlehgfen, Taucher v Wien, Rau v. Hannover, Ritter v. Creseld, Heil v. Elberfeld, Maier ans Holstein, Schürer v. Dresden u Nattmann .». Bremen. Im Einhorn: Hr. Spi'tel, Bauinspector v. Weimar; Hr. Heske Geh. Hofrath v. Jena; Hr. Rühl nebst Familie, Verwalter v. Aslar- Hr. Storch, Bergwerks-Jnfpeetor v. Dorheim; Se. Du;chl. Fürst v. Mn- bürg- "üdingen v. Büdingen; Se. Erlaucht Hr. Graf v. Lehrbach v Lehrbech; Hr. v Kmsbeck, Lieutenant v. Berlin; Hr. Lang. Gasthalter v Cassel; Hr Fey, Student v Heidelberg; Hrn. Rentiers Meper v Hamburg u Kinzeton v. Liverpool; Hr. Requier, Oberverpffeger v Berrier- Hr. v. Weigel nebst Familie, Gutsbesitzer v. Breslau; Hr Herrmann KreiSgerichtsr v. Brffg; Hr. Luffenbeim, Reg -Rath v. Dresden; Mod Flinsch nebst Sohn u. Tochter v. Leipzig; Se. Erl. Hr. Graf v. Wat- dersdorf nebst Sohn v. Malsdorf; Hr. Specht, Verwalter v. Ludwigs- brunnen; Hr. Lehmann, Rentier v. Aachen; Hr. Wenzel, Apotheke?» Frankfurt; Hrn Kaust, v. MannSfkld v. Berlin, Reuter nebst Frau v. Darmstadt, Mann v. Erfurt, Heß u. Hecht v. Frankfurt, Cahn v. Coln Schimd v. Nordhausm, Amhof v. Bremen, Marschner v. Heid.kb ra Berger ». Frankfurt, Schweb v. Rendsdorf u. Seemann v. Mainz 9' Im Pein; Car! : Hrn. Fabrikanten Scharmann v. Herborn Seibel Herwig u. Geis v. Sorgen; Hr. Theis, Bäckerin, v. Herborn; Hr rend,^Beamter, v. Berlin; Hr. Zänael, Gutsbcs. v. Creugiach; .£>/ Bor- ^dtteur ». Offenbach; Hr. Stanter, Notar v. Olmütz; F,au Solch » Biedenkopf; Hr. Brennkäuffer, Rentier v. Wien; Hr Nodttz, Rittergutsbesitzer aus Sachsen; Hr. Kriesmann, Part, v Con« stanz ; Hin. Kaust. Heß v Bruchsal, Beier r. London, Schluchtenbera v Franffurt' ^°rmann ®" Baum v. Heilbronn u. Schmid? v.' IM Darmstadter Hau,: Hrn. Graveure Herrmann v. Berlin u JlaniW> Ekchlc, Uhrenbändler v. Fortwangen; kirn Geschaftsl. Burckhardt v. Reiffenberg, Heinemann v. Frankfurt, Ältst wt ».Schatz Braun v, Alsfeld, Stern von Gladenbach u. Schilo von Gießen; Hr. Basttant, Kupkerhändler v. Wetzlar. Im Stern: Jungfer Geber °. Vilmer; Jüng'er Laur v Traisa- Hrn Handelst. Zirb u. Mehl v. Hochelheim. ' ' * 3 n ben Privathäusern. Bei Hrn. Georg Plank: Fräulein Koch v. Wetzlar. — Bei Srn Professor Metten eimer: Frau Mettenheimer nebst Sohn v. Frankfurt — Bet vrn. Apotheker Witte: Hr. Pfarrer Kornmeffer nebst Frau v. Höchst ^/^nwald. — Bei Hrn. Schneidermeister L. Pimbcr; Hr Krüaer "/bü 6rau, Coneertist v. Cöthen. - Bei Hrn. Cantor Schwabe: Fräul HuffeU v. Darmstadt. — Bei Frau Stallmeister Gebhard: Fräul. Pistor v. Darmstadt. — Bei Hrn L. T. Fclflng; Hr. Professor Klaupeecht v. Carlsruhe u. Hr. Pfarrer Jochem nebst Sohn v Ruppertsburg — Bei Hrn. Werkschreiber Wlßenbacher: Fräulein Witzenbacher v Lorsch — Bei Fran Bürgermeister Schneider: Frau Landrichter Stein v. Gernsbeim — »ft Hrn Kupkerschmiid Kirsch: Hr. Naumann, Prioatm v. Anqcrburg - ©ft Frau Landrichter Otto: Hr. Raeen, Privatm. v. Eimbeck - Bei Hrn. Hoigerichtsudv. Dornsriff: Frau Professor Flock II. Fräul. Nicolai v. ial!k /Husch im Garten: Fran Steuereonimiffär Budcke nebst achter v. Grunberg. - Bei Frau Weißbinder Seipp: Hrn Sckuh. macherm Rüchberg u. Waldeck r. Romrod. '