Anzeigeblatt der Stadt und des Kreises Gießen. JE?. 23.____________ Sonnabend den 19. März_________________1833. «rfäeint wöchentlich zwei Mal. Mittwoch und Sonnabend. - Brei» des Jabrgangj für Einheimische t fl. 30 ft., für «uSwärtige inol. PoftauffchlagS 1 ff. 39 ft. - uSlvärtS abonntrt man sich bei allen Postämtern. In Gießen bei der (Sryebition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1.) — GinrücknnzS^ebühr für die gespaltene CorvuSzeile 2 kr. Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gespaltene CorvuSzeile 3 fr. Amtlicher T h e i l. Gesetz, die Errichtung der Bezirksräthe betreffend. (Fortsetzung und Schluß.) Art. 16. Jeder Gewählte kann die auf ihn gefallene Wahl ablehnen, sowie aus dem Bezirksrath austreten. Der Austre« »ende ist jedoch in dem Falle, daß hierdurch der Bezirksrath unter die Zahl von zwölf Mitgliedern vermindert würde, verbunden, daS Amt noch so lange fortzuversehen, bis die nothwendige Ergänzungswahl vorgenommen sein wird. Active Staatsdiener bedürfen zum Eintritt in den Bezirksrath der Zustimmung der Staatsregierung. Art. 17. Wenn ein Mitglied eine der Eigenschaften, welche zur Wählbarkeit erfordert werden, verliert, so hat dieß seinen Austritt aus dem Bezirksrath zur Folge. Wird ein Mitglied in Ausübung des Staatsbürgerrcchts gehindert, so ist es während der Dauer dieses Hindernisses von der Theilnahme an der Berhandlung des Bezirksraths ausgeschlossen. Art. 18. Der BezirkSrath entscheidet im Falle des Widerspruchs deS Gemeinde-Vorstandes, wenn einer Gemeinde von der Regierungsbehörde im öffentlichen Interesse eine Ausgabe angesonncn wird, welche a) entweder überhaupt (an und für sich) oder b) ihrem Betrage nach durch Gesetze oder Verordnungen nicht besonders bestimmt ist und bezüglich deren auch in Gesetzen oder Verordnungen nicht besonders festgesetzt ist, wie die Regierungsbehörde die Größe der Abgabe zu bestimmen hat. Im ersten Falle (a) hat der Bezirksrath darüber, ob ein Aufwand und in welcher Größe derselbe stattfinden soll, im letzten Falle (b) aber nur darüber zu entscheiden, wie viel aufgewendet werden soll. Wenn eine Ausgabe von sämmtlichen betheiligten Gemeinden, auf welche wegen Gemeinsamkeit dieselbe zugleich, auf jede zuin Theil, fallen muß, abgelehnt wird und diese Gemeinden verschiedenen Verwaltungsbezirken angehören, so ertheilt bei widerstreitenden Aussprüchen der betreffenden Bezirksräthe die den betheiligten Gemeinden gemeinsame Staatsbehörde die Entscheidung. Art. 19. Der Bezirksrath entscheidet, wenn Gemeinden über die Frage streiten, ob Ausgaben, für welche keine privat- rechtliche Verbindlichkeiten bestehen, im öffentlichen Interesse von der einen oder der anderen Gemeinde, oder von mehreren gemeinschaftlich uird in welchem Verhältnisse zu tragen sind. Eine solche Angelegenheit kann sowohl von den betheiligten Gemeinden, als von der Regierungsbehörde zur Entscheidung des BezirksrathS gebracht werden. Besteht der Streit zwischen Gemeinden verschiedener Bezirke, so hat das Ministerium des Innern, nach Anhörung des Gutachtens der betreffenden Bezirksräthe, zu entscheiden. Art. 20. Mit Zustimmung und auf Veranlassung des BezirksrathS und mit Genehmigung der Staatsregierung können für gemeinnützige Verwendungen und Zwecke, z. B. für Errichtung von Bezirks-Frucht- und Holzmagazincii, von gemeinnützigen Vezirköanstalten überhaupt, für Anlage wie Unterhaltung von Bezirksstraßen, für Anstellung von BezirkSwegcwärtern u. s. w., nach Verhältniß der daraus entstehenden Vortheile von allen oder einzelnen Theilen des Bezirks Beiträge erhoben und die Bei- tragSverhältniffe in den einzelnen Gemarkungen, mit Berücksichtigung des Zweckes, nach den für Gemeindeumlagen geltenden gesetzlichen Vorschriften bestimmt werden. Ucber die Gründung einer gemeinsamen Anstalt, welche fortgesetzten Aufwand aus unbestimmte Zeit erfordert, müssen die Vorstände der betheiligten Gemeinden jedesmal vernommen werden. Art. 21. Der Bezirksrath ist berechtigt, Anträge und Gutachten über Gegenstände, welche die Interessen einer oder mehrerer Gemeinden deS Bezirks, oder des ganzen Bezirks berühren, an die Regierungsbehörde oder die Ministerien gelangen zu lassen und hat solche Gutachten auch auf Veranlassung der Regierungsbehörde zu erstatten. Art. 22. Was in den Art. 18—21 in Bezug auf Gemeinden verordnet ist, gilt auch für die Gemarkungen, in welchen sich keine Gemeinde befindet. Ar r. 23. Gegen die Entscheidungen deS Bezirksrathes (Art. 18 und 19) kann von den OrtSvorständen der betheiligten Gemeinden, so wie von der Regierungsbehörde der RecurS an den Administrativ-Justizhos und gegen dessen Entscheidungen an den Ltaatsrath ergriffen werden. Der RecurS muß jedoch, bei Verlust desselben, binnen einer unerstrecklichcn Frist von zehn Tagen, vom Tage der Bekanntmachung beziehungsweise der Mittheilung der Entscheidung an gerechnet, und zwar gegen Entscheidungen des Administrativ-Justiz- 150 Hosts bei diesem, angezeigt und binnen weiteren zwanzig Tagen gerechtfertigt weiden, worauf die Acten unverzüglich an die höhere Jnstanzbehörde einzusenden sind. Art. 24. In dringenden Fällen kann zur Abwendung von Nachthcil oder Gefahr für das öffentliche Interesse der Pollzug einer mit Kosten für eine Gemeinde verbundenen Anordnung, unbehindert durch Weigerung des Gemeindevorstandcö, von der Regierungsbehörde verfügt werden, ohne vorher die Entscheidung deS Bezirksrathes zu veranlasse» oder abzuwarten. Es ist abcr dann dem Bezirksrath bei feinem nächsten Zusammentritt ausführliche Vorlage zu machen und in solchem Falle sllht cs dem Be- zirksrathe zu, Bedenken oder Beschwerden in Bezug aus die ergriffene Maßregel dem Ministerium des Innern vorzutragen. Art. 25. Der Bezirksrath tritt auf Einladung der Regierungsbehörde des Verwaltungsbezirks im Hauptörte des Bezirks oder an dem dafür von dem Ministerium besonders bestimmten Orte jährlich regelmäßig einmal in der dritten Woche des MoncuS November'für die Dauer von höchstens 8 Tagen zusammen. : - Außer diesem Zusammentritte kann die Regierungsbehörde auch zu anderer Zeit einen solchen außerordentlicher Weise veranlassen, wenn cs zur Erledigung ohne Nachtheil für das öffentliche Interesse oder die Bcthciligten nicht auszuschiebendcr Geschäfte erforderlich scheint. , , . vn, . Wiederholte außerordentliche Zusammenberusung des Bezirksrathes findet nur nut Genehmigung des Munstcriums des Jnnern^stat^emeinde jm Drte bcr Versammlung des Bezirksrathes hat zu deren Gebrauch ein Local mit allen Erfordernissen zu stellen. Art. 26. Für den Geschäftsbetrieb des Bezirksrathes soll von dem Ministerium des Innern nähere Anleitung crtheill werden. A rt. 27'. Die Staatsregierung ernennt aus der Zahl der gewählten BczirkSrathömitglicder den Vorsitzenden des Bczirks- raths und seinen Stellvertreter. Der Vorsitzende — und in seiner Verhinderung der Stellvertreter — hat die Verhandlungen und Geschäfte zu leiten. m m . . , „, ... Wenigstens ein Regierungscommissär hat an den Verhandlungen zum Behuf der Vorlagen und erforderlichen Erläuterungen Theil zu nehmen; ein Stimmrecht steht demselben nicht zu. , . , Zur Gültigkeit einer Berathung oder Beschlußnahmc wird die Betheiligung von wenigstens zwei Drittthcilen der gewählten stimmfähigen Mitglieder erfordert. , ■ Es entscheidet die Stimmenmehrheit, bei Stimmengleichheit die Stimme des Vorsitzenden. Art. 28. Mitglieder eines Bezirksraths, welche als Mitglieder eines Ortsvorstandes bei der Entscheidung einer Angelegen, hcit milgewirkt haben, sind von der Abstimmung über dieselbe, an den Bezirksrath gelangte Angelegenheit ausgeschlossen. Auch kau» kein Bezirksrathsmitglied in eigener Angelegenheit mitstimmen. , Wenn der Ausschluß eines Bezirksrathsmitglicdcs, welcher aus einem der ini vorstehenden Absatz angegebenen Grunde nothig wird, die Folge hat, daß die ^ahl der übrigen Mitglieder nicht mehr beschlußfähig ist, so wird an die Stelle des Ausgeschlossenen aus der Gemeinde, welcher er miqehön, der Höchstbesteuerte, und ist aus einem der angegebenen Gründe noch ein werteres oder sind mehrere Mitglieder ausgeschlossen, so werden die Höchstbesteuerten zur Theilnahme an der Berathung und Beschlußrrahme über die betreffende Angelegenheit in den BezirkSraih berufen. Die Ersatzmänner muffen alle Elgenschasten der Wählbarkeit in sich vereinigen und dürfen, wenn sie an die Stelle eines ails dem ersten der angegebenen Gründe Ausgcfchloffenen berufen werden, keine Ortsvorstandsmitqlieder sein. „ c . ,, s ... .. Art. 29. Die Sitzungen des Bezirksraths sind öffentlich. Für einzelne Gegenstarrde kann die Oeffentlrchkeit ausgeichloffen werden, wenn in geheimer, vom Vorsitzenden, oder auf Antrag von wenigstens drei Mitgliedern zu veranstaltender Sitzung, wenigstens die Hälfte der anwesenden Mitglieder dafür stimmt. , Gleiches Recht, wie dem Vorsitzenden steht auch dem von der Staatsregierung bestellten Regierungscommissär in Beziehung auf die Beschränkung der Ocffentlichkcit der Sitzungen zu. r t Art. 30. Außer dem ständig committirten Regierungscommissär können au, dessen Einladung auch andere Beamte oder Sachverständige an den Versammlungen des Bezirksraths Behufs nöthiger Aufklärungen Theil nehmen. Zur Vorbereitung der Beschlüsse kann von dem Vorsitzenden ein BeilchtSerstatter ernannt und es können dazu auch Ausschüsse gewählt werden. ,, „ , ,, . m , „ o , Es stehj dem Regierungscommissär zu, ein oder mehrere Mitglieder schon vor dem Zusammentritt des Bezilksraths zu.Localbesichtigungen cinzuladen. t . Es können Localbesichtigungen, unter Leitung des Regierungscommlsfars, durch zwer Mitglieder des BeziikSraths, wovon aber das eine stets von dem Regicrungseommissär zu bezeichnen ist, auch nach erfolgtem Zusammentritt beschlossen werden. Art. 31. Der Bezirksrath kann mit anderen Bezirksrächen, mit Privaten und anderen Behörden nicht in Benehmen treten. Die vor ihn gehörenden Geschäfte sind — insoweit das Gesetz nichts anderes darüber bestimmt — bis zu seinem Zusammentritt von der Regierungsbehörde des Bezirks zur Verhandlung und Beschlußnahme, insbesondere durch die geeigneten Vernehmungen der betheiligtcn Gemeindevorstände und Privaten vorzubereiten. Durch die Regierungsbehörde deS Bezirks werden seine Btschlufie in einer von dem Vorsitzenden und zwei Urkundspcrsoncn unterzeichneten Ausfertigung den betreffenden Behörden und Privaten milgetheilt, wie auch von derselben für deren Ausführung gesorgt wird, insoweit eine Mitwirkung der Verwaltungsbehörde hierzu erforderlich ist. Art. 32. In jedem Beschlüsse tzeö Bezirksraths sollen die EntscheiduiigSgründe ausgedruckt werden. Art. 33. In 'dem am Schluffe des Art. 24 vorgesehenen Fall, so wie in allen Fällen, in welchen der Bezirksrath Beschwerde gegen einen Regierungsbeamten erheben zu wollen erklärt, kann nur in geheimer Sitzung verhandelt werden. , Art. .34. Die Schreibgeschäfte deS Bezirksraths werden durch die Angestellten bei der Regierungsbehörde deS Bezirks vei- seheu, die Verhandlungen in zweifacher Ausfertigung niedergeschrieben und von dem Vorsitzenden und zwei Urknndspersonen unterzeichnet. Eine Ausfertigung erhält die Regierungsbehörde zum amtlichen Gebrauch, die andere wird zum Protokoll gesammelt und bei der. Regierungsbehörde ausbew/chrt. 151 Die Einsicht steht den Mitgliedern des BrzirkSraths und jeden, Interessenten, nach Bestimmung der Regierungsbehörde über Zeit und Ort, offen. Art. 35. Die im Gesetz vom 31 Juli 18-18, die Organisation der dem Ministerium deS Innern untergeordneten Verwaltungsbehörden betreffend, enthaltenen Bestimmungen über Bildung und Functionen des Bezirksraths sind ausgehoben. Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und des beigedrückten Staatssiegels. Darmstadt, am 10. Februar 1853. (I- 8.)LUDWIG.v. Daiwigk. Polizeiliche Bekanntmachungen. Das Halten der Hunde betreffend. Seit mehreren Wochen ist wahrgenommen worden, daß zur Nachtzeit Hunde auf den Straßen herumlaufen, die durch ihr Gebelle die Einwohner in ihrer nächtlichen Ruhe stören. Man muß annehmen, daß diese Hunde herrenlos sind, weßhalb dieselben in einer der nächsten Nächte eingefangen und deM Wasenmeister überlassen werden sollen. Vor Ausführung dieser Maßregel habe ich aber die Hundebesitzer hierauf aufmerksam machen wollen. Gießen den 17. März 1853. Der Gr. Hess. Polizei-Commissär L. Nover. Gefundene Gegenstände. Mehrere Schlussel und ein Geldbeutel mit zwei Ringen und einigem Inhalte, thumern auf dem Großh. Polizeibüreau dahier in Empfang genommen werden. Gießen am 18. März 1853. Gerichtliche nnd privat - Bekanntmachungen. Edictalladung. 500) Kirchhain. Nach fehlgeschlagenem Güteversuch in dem Concursver-! fahren über das Vermögen des Johannes Pitz, Friedrichs Sohn von Kleinseelheim, ist Termin auf den 7. April 1853, Morgens 9 Uhr, i angesetzt, in welchem die Gläubiger beim Rechtsnachtheil des Ausschlusses von der Masse, ihre Forderungen, unter Vorlage der deßhalbigeu Beweisstücke zu liquidiren und zu begründen haben, und soll das demnächstige Präclusivdecret nur durch Anschlag an der Gerichtstafel veröffentlicht werden. Kirchhain am 8. März 1853. Kurfürstl. Justiz-Amt Gleim. Besondere Bekanntmachungen. 515) Gießen. Der Pfandschein Nr. 5591 ist angeblich verloren worden. Da nun der Verpfänder das Pfand wieder einlösen will, so werden Diejenigen, welche etwa Ansprüche an jenen Schein bilden könnten, aufgefordert, solche innerhalb 14 Tagen dahier anzuzeigen, gegen» falls das Pfand ohne Weiteres verabfolgt werden wird. Gießen den 17. März 1853. Die Pfandhausverwaltung Bieler. Pfeil. i 532) Gießen. Das Umgießen einer Glocke bei der Stadt Gießen. Für das Umgießen einer Glocke von 55 Cenkner Gewicht wird hiermit Con- currenz auf 3 Wochen mit dem Bemerken eröffnet, daß die deßfallsigen Anerbietungen Sachverständiger schriftlich hier einzureichen sind, daß der Uebernehmer für die Dauerhaftigkeit der Glocke eine 10jährige Garantie zu leisten und deshalb die entsprechende Caution zu stellen hat. Die übrigen Bedingungen können hier eingesehen werden. Gießen den 18. März 1853. Der Gr. Hess. Bürgermeister D. Ebel. Z178) Gießen. Nach Anzeige des Rechners der Spar« und Leihkasse dahier sind nachbenannte, von Letzterer ausgestellte Schuldscheine: 1) Nr. 6946 für Elisabethe Rupp zu Frankenbach über 43 st. d. d. 2. Januar 1850, 2) Nr. 7652 für Lisette Torn aus Gladenbach über 10 st. d. d. 8. Januar 1851, 3) Nr. 7301 für Friederike Wiesner von Mendorf an der Lumda über 15 st. d. d. 3. Juli 1850, abhanden gekommen. Alle Diejenigen, welche, außer den bezeichneten Gläubigern, in Folge etwaigen Besitzes jener SchuldDiese Gegenstände können von den Eigen- Der Gr. Hess. Polizei-Commiffär L. Nover. scheine Ansprüche an die Spar- und Leihkasse bilden zu können glauben, werden hiermit aufgefordert, solche um so gewisser binnen vier Wochen dahier geltend zu machen, als sie sonst damit abgewieseu und die Schuldscheine für mortificirt erklärt werden. Gießen den 4. März 1853. Gr. Hess. Stadtgericht Muhl. 385) Gießen. Die Abschätzung neuer oder durch Bauperänderungen in ihrem mittleren Kaufwerth veränderter Gebäude. Ein Vcrzeichniß von vorbemerkten Gebäuden ist 1 Wochen lang, zu dem Zwecke auf hiesigem Rachhause offengelegt, damit die Betbeiligten davon Einsicht nehmen und sich von der richtigen Abschätzung ihrer Häuser überzeugen können. Gießen den 2. März 1853. Der Gr. Bürgermeister D. Ebel. 506) Hungen. Der Gemeinde Hun- gen ist höheren Orts gestattet wordcch am 21. d. Mts. einen Vieh- und Krämermarkt abzuhalten, was hiermit zur öffem- lichen Kenntniß gebracht wird. — Die Herren Bürgermeister werden ersucht, dies auf ortsübliche Weise in ihren Gemeinden bekannt machen zu lassen. Hungen den 15. März 1853. Der Gr. Bürgermeister Zimmer. 152 Versteigerungen. 472) Gießen. Dienstag den 22. d. M, Nachmittags 2 Uhr, soll auf freiwilliges Ansuchen des Herrn Friedrich Zimmer, dessen Hofraithe auf dem Seltersweg, auf dahiesigem Ralhhause, unter den alsdann bekannt gemachten Bedingungen, meistbietend versteigert werden, als: Flur Nr. %16 18 Klftr. Hofraithe auf dem Seltersweg, an Karl Sartorius, giebt 12 fr. abg. Grundrente, */il6a n Klftr. Hofraithe das. (Hinterhaus), */517 2 Klftr. Hosraum, Mistenstatte daselbst, ’/si» » Klftr. Hofraum, Mistcnstättc daselbst. Gießen den 11. März 1853. Der Vorsteher des Gr. OrtSgerichts D. Ebel. RegierungSrath Follenius zu Büdingen gehörende Garten am Schäferbrunnen, welcher bisher an Bierbrauer Johannes König verpachtet war, 572 Klftr. hallend, durch den Unterzeichneten einer öffentlichen Versteigerung auf Erb- und Eigenthnm oder auch der Verpachtung auf 6 Jahre ausgesetzt werden. Gießen den 7. März 1853. In Auftrag deS Vorstehers des Gr. Ortsgeri'chtS C. Weidig. 458) Gießen. Montag den 21. März d. I., Nachmittags 2 Uhr, sollen auf dahiesigem Rathhause die dem verstorbenen Candidaten Christian Hast gehörenden Immobilien, erb- und eigenthüm- lich, an den Meistbietenden durch den Unterzeichneten öffentlich versteigert werden: Flur. lüKlftr. ‘/„sjg 15 Hofraum, Remise u. Stallung bei der Ka- 438) Gießen. Die Versteigerung der Immobilien der Erben des Oeconomen Carl Koch zu Gießen. Die vorbemerklen Immobilien, bestehend in Hofrailhe und etwa 85 Morgen Ländereien , sollen erbtheilungshalber Dienstag den 22. März, Nachmittags 2 Uhr, auf dem Rathhause dahier nochmals versteigert, und wenn annehmbare Gebote erfolgen, die Genehmigung diesmal erthcilt werden. Das Verzeichniß der Immobilien und die Bedingungen liegen hier zur Einsicht offen. Gießen den 8. März 1853. Der Vorsteher des Gr. OrtSgerichtS D. Ebel. 501) Altenbufeck. Dienstag den 22. März, Morgens 10 Uhr, wird die Eichen-Lohrinde aus dem Scklag Nr. 6 des Domanialwald-Districts Burgwald, veranschlagt zu 30 Centner, auf meiner Geschäftsstube dahier meistbietend versteigert. — Wer die Rinde vorher zu sehen wünscht, beliebe sich an Gr. Forst- wart Kaiser zu Staufenberg zu wenden. Nachgebote werden nicht angenommen. Altenbuseck am 15. März 1853. Der Gr. Revierförster des Reviers Buseck Klump. 430) Gießen. Montag den 21. März d. I., Nachmittags 2 Uhr, soll auf dahiesigem RathhauS der dem Herrn planeigasse neben Ludwig Hast, %go 19 Hofraithe, WohnbauS an dem Markt neben Fr. Ludw. Dan. Keil, */146 458 Acker zwischen dem Gleibeger und Läu- fertsrörder Weg an Postmeister Kempf, 10/109 66 Acker Himer der Hardt neben Johs. Rinn, G. S. zu Heuchelheim, */34i u- 34ä 280 Acker, ohnweit der WolfSfurt neben PH. Rinn, Jac. S. zu Heuchelheim, %ii.4o 358 Acker auf der Hohleiche neben Lud. Jung zu Heuchelheim, "Z.,, n, u«u4 466 Acker am Hamm, an der Wieseck, an Ph. Balser Becker, %„!Hu.,63 6 98 Acker an dem neuen Arrestbaus und dem Anatomiegebäude am Bahnhof, u. ^iüBiefe bafelbfl, 268 I 27/g7 u. ,07 901 Wiese in der Ste- phanSmark, jenseits der Wieseck, an Conrad Weidig, 27/1S0 386 Wiese daselbst, am kleinen Steinweg, neben d. Pfarrei Gießen, 4iZ „oo / Garten am Rodt, bei 4i «• 22 k pxrTmibentränke,ne- 22» "^ben Chr. Wallenfels, Fl..r. oKlftr. *yitt 186 Acker an der Stein- kautr neben B. Wei- dig, Bäcker, 43/87 3 0 Acker neben derStein- kaute an der Lahn, neben Gollfr Spruck. 4/zi63'2 2 00 Wiese an der Schoor bei der Eingerinn- Schleuße, 4"/i«»bis,7„ 176 Garten daselbst, neben Daniel Plank. Gemarkung Wieseck. Flur. OKlstr. 21/I9 292 Wiese im Tauben- aiiger, an der Pfarrei Wieseck, 2/i33 3 29 Garten mit Häuschen auf der Weißei de 3. KI., neben Heinrich Busch im Garten, 26/l5O 340 Acker daselbst, %2., %3. Klaffe, »eben Daniel Balser Plank, /liOa 674 Wiese daselbst, 3. Klasse, 19/10 309 / Acker daselbst, neben Phi- 4, 4351 lipp Hellwig, %2., %3. Kl., 30/144 759 [ Wiese in der Oberau, an /,4S 369 ( Posthaller Fr.Kempf, 4. Kl., 33t>6<> 273 Acker im Altenfeld, neben Balthasar Weibig, Bäcker, 3. Kl., mit Korn besamt. Gießen den 7. März 1853. In Auftrag des Vorstehers des Gr. Ortsgerichts C. Weidig. 503) Naunheim. Elchen-Bauholz-Verstcigerung. Mittwoch den 30. März l. I, sosten in dem hiesigen Gemeindewald, im District Homberg: 44 Eichen-Baustämme, von 8—39 Zoll Durchmesser und 12—40 Fuß Länge, im Ganzen 2823 Cubikfuß enthaltend, unter den bei der Versteigerung bekannt gemacht werdenden Bedingungen, versteigert werden. Die Zusammenkunft ist deS Mittags um 12 Uhr, im District Homberg oberhalb Blasbach. Die Gr. Bürgermeister werden ersucht, Vorstehendes im Interesse ihrer Lnlsange- hörigen durch die Schelle bekannt machen zu lassen. Naunheim am 14. März 1853. Der Gr. Bürgermeister Schäfer. 502) Albach. Montag den 21. März l. I., Morgens 8 Uhr, soll im hiesigen Gemeindewald, District Dachsberg, Rotherden und Mühlberg, nach- verzeichneteS Holz öffentlich meistbietend versteigert werden: 184 Stecken Buchen-, Eicken- u. Kie- sern-Scheid- und Prügelholz, 93% Stecken Buchen-, Eichen- und Kiefern-Stockholz, 1627 Wellen Buchen-, Eicken-, Kieferu- und Weiden-Reisholz, 104 Stämme Buchen-, Eicken- u. Sie» fern-Bau- und Werkholz, 1999 Cubikfuß haltend, 67 Stück Buchen-, Eichen- und Sie, fern-Stangen, von 98 Cubikfuß. Die Zusammenkunft ist im District Dachsberg. Albach am 15. März 1853. Der Gr. Bürgermeister Balser. 505) Naunheim. Dienstag den 29. März, Nachmittags 2 Uhr, soll das Umlegen einer Strecke deS OrtS- pflasters, veranschlagt zu 241 sl. 20 fr, sodann die Planirung eines FeldwegS, veranschlagt zu 170 ff., unter den bei der Versteigerung bekannt gemacht werdenden Bedingungen, versteigert werden. Die Gr. Bürgermeister werden ersucht, Vorstehendes im Interesse ihrer Ortsangehörigen bekannt machen zu lassen. Naunheim am 14. März 1853. Der Gr. Bürgermeister Schäfer. 507) Gießen. Dienstag den 22. März d. I., Nachmittags 2 Uhr, lasse ich in meiner Behausung auf der Mäusburg: Kartoffeln, Dickwurz, Heu, Korn-, Waizen- und Erbsen-Stroh, ein Wägelchen, einen Pflug u. eine Egge, Ketten, ein Pfuhlfaß, einen Mehlkasten, sowie Tische und Bänke, an den Meistbietenden gegen baare Zahlung versteigern. L. C. Sack. F c i l g e b o t e n. 525) Gießen. Bei Daniel Ockel's Wittwe in der Neustadt sind alle Sorten Stroh, Heu und Grummet, sowie ein großer Haufen Dung (Kuhmist), sodann ein Wagen nebst Zngehör, Pflug und Egge, käuflich zu haben und wollen Kaufliebhaber in Bezug auf den Preis sich mit derselben in Benehmen setzen. 510) Gießen. In Vir. E. Nr. 163 sind mehrere Fuder Korn-, Waizen-, Gersten-! und Hafer-Stroh zu verkaufen. i 529) Gießen. Neue Sendungen von Englischen Wlbergarnen, per Pack 11 fL 30 fr., 12 fL und 12 fL 30fr. empfiehlt L. Jahr cis. 512) Marburg. Gyps - Lager. Bei herannahendem Frühling empfehle ich mein wieder vervollständigtes Gyps- Lager und offerire per Mött zu 17 Sgr. B i einem Ouantum über 5 Mött zu billigeren Preisen. Marburg im März 1853. W. Feld en. 526) Gießen. Zucker - Eier, Häschen, Lämmchen k. , in reichhaltiger Auswahl bei Louis Lind. 52/4) Gießen. Ich beabsichtige das SenSfelder'scke HauS aus der Hand zu verkaufen. Liebhaber hierzu wollen sich an mich wenden. I. G. Appel. 521) Gießen. Lattig - Salat, sowie Gemüse- und Blumen-Sämereien empfiehlt Haudelsgärtner Kaspar Georg's Wittwe. 89) Gießen. Auf die Verpackungsart der Goldberger'schen Ketten dürfte es, gegenüber deren zahllosen Nachbildungen und Verfälschungen, nickt überflüssig sein, die geehrten Käufer dieses Heilmittels wiederholt anfmclksam zu macken. Es befindet fick näml'ck jede ächte Gvldbeiger'jcke Kette in einem länglichen Kästchen, dessen schwarze Enveloppe auf der Vorderseite den Namen »I. T. Goldberger" und auf der Rückseite den k. k. österreichischen Adler und den Goldberger'schen Fabrilsstempel in Golddruck trägt. In Gießen sind diese Seiten zu den Original-Preisen (h Stück mit Gebrauchs- Anweisung 1 Thlr., stärkere IV, Thlr., einfache Sorte ä 15 Sgr., in doppelter Construction, gegen veraltete liebe! anzuwenden, ä 2 Thlr. und 3 Thlr.) nach wie vor nur zu haben bei Carl Frech. 518) Gießen. Zwei Stück ^rob» land, auf dem Sand gelegen, sind auf mehrere Jahre zu verpachten. Wo? sagt Ausgeber d. Bltts. '153) Gießen. Ein am Riegelpfad in der besten Lage gelegener Garten, 80 Ruthen haltend und in sehr gutem Zustande, ist unter sehr vortheilhaften Bedingungen zu veikaufeu. LtisttragendeKäufer können das Nähere bei dem Feldgeschwornen C. Weidig erfragen. 154 383) Gießen. «‘».©at.ooje» * 1 gan^e ® Concessionirte I > halbe © s »T g Pate Pectorale ä la reglisse. JW g ^tscoeö ö Als Linderungsmittel gegen Hals- und Brustbeschwerden, als Husten, Schnupfen, Katarrh und Heiserkeit, giebt es nichts Besseres, als die durch ihre Wirksamkeit rühmlichst bekannten sog. Hnftentabletten von H. Wen; in Wiesbaden. Werden verkauft in allen Städten Deutschlands, in Gießen allein bei Hopf n er -Dannen berg, Conditor. 520) Gießen. Der im unteren Riegelpfad gelegene, den Erben der verstorbenen Prof. Schwabe Wittwe gehörige Garten ist zu verkaufen oder zu vermiethen. Näheres bei Cantor Schwabe. 5 10) Gießen. Eine große Quan- lität gutes Klee-Heu, Heu und Grummet, ist zu verkaufen bei I. Kuntz. £160) Hausverkaus. Ein zweistöckiges, vor ohngefähr 20 Jahren erbautes und gut cingcrichteies Wohnhaus nebst einem Stalle mir Hof und daran stoßendem Garten, mit den besten Obstsorten bepflanzt, in der Nähe von Gießen an der Hauptstraße und Eisenbahn gelegen, ist zum Bewohnen oder auch auf ten Abbruch zu veikausen. Bon wem? sagt die Redaction d. Bltts. Zu vermiethen. 530) Gießen. Eine Familienwoh- nung, die sogleich bezogen werden kann, ist zu vermiethen; auch können die Stuben im Einzelnen, möblirt, mit Einschluß der Verköstigung, abgegeben werden. David Schneider. 470) Gießen. In Lit. D. 184 in der Marktstraße ist ein Familien-Logis zu vermiethen. 456) Gießen. Tas seither von Wiitwe Seipp bewohnte Hinterhaus ist vom 1. April d. I. an anderweit zu ver- miethen. D i ck o r 6. 528) Gießen. Zwei Familienwoh- nungen sind zu vermiethen und bis den 15. Juni zu beziehen bei Georg Bogt, Selteröweg. 517) Gießen. Ein in guter Lage sich befindliches Sandstück, 92 Ruthen haltend, ist auf längere Zeit zu verleihen. Näheres in Lit. D. Nr. 184. 519) Gieße n. Das bisher von Hrn. Hohler bewohnt gewesene Logis, ist anderweit zu vermiethen. L. F. Höste re ich auf der Mäusburg. 511) Gießen. Eine Familienwoh- nung ist zu vermiethen und bis den 15. Juli zu beziehen bei Wirth Pansch in der Drandgasse. 508) Gießen. Eine kleine Fami- lieiiwohnung ist bei mir zu vermiethen und alsbald beziehbar. Emil Geiß mar in der Neustadt. 509) Gießen. Zwei Familienwoh- nungen, wovon die eine in meinem Neben- Haus , habe ich — gleich beziehbar — zu vermiethen. Dr. Mettenheimer. 452) Gießen. In Lit. C. Nr. 34 sind mehrere möblirte Zimmer, sowie ein Familienlogis zu vermiethen und alsbald zu beziehen. 366) Gießen. Das seither von Herrn Kreisbaumeister Holzapfel junior, bewohnte Logis in meinem Hause ist an-! derweitig zu vermiethen und kann am 1.: Juni l. I. bezogen werden. Gießen den 25. Februar 1853. Gg. Ph. Gail. I 463) Gießen. Bei Metzger H. Lenz in der Neustadt ist eine Familienwohnung zu vermiethen und gleich zu beziehen. 455) Gießen. Eine Familienwohnung , bestehend in 3 bis 4 heizbaren Stuben, Küche, Keller, Holzplatz, Milgebrauch der Waschküche u. s. w., sowie eine kleinere Wohnung, bestehend in einer Stube mit Cabinet, Kammer, Küche, Keller, Holzplatz ii. s. w., ist zu vermiethen und alsbald zu beziehen bei Christian Löber in der Neustadt. Vermischte Nachrichten. 531) * Gießen. Privatunterricht im Englischen. Zu einer Privatstunde im Englischen werden mehrere Theiluehmer gesucht. DaS Nähere sagt die Erped. d. Bltts. 495) Gießen. Zur Kenntnißnahme des Recht suchenden Publikums mache ich bekannt, daß mein Logis in dem Hause des Hrn. Tabaksfabrikanteu Gail in der Neustadt sich befindet. Dr. Schüler, Hofgerichts-Advocat. 513) Gießen. Schon einigemal haben sich heimliche Kunden (und besonders nächtlicherweise) bei meinen Backsteinen eingefunden. Ich warne solche Freikäufer, und werde ohne Rücksicht der Person beim Ertappen gerichtliche Anzeige machen. L. Keßler. 522) Gießen. Ich kaufe und verkaufe alte und neue Kleider, als: Burnusse, Röcke, Hosen, Westen, Kamisohle, Stiefeln, Schuhe, Hemden u. s. w. Auch habe ich ein Zimmer mit oder ohne Möbel zu vcr« miethen. Heinrich Frech. 527) Gießen. Die Nummern 214 und 330 haben die Arbeitstische gewonnen. G. Trän kn er. 486) Gießen. Stroh-Hüte nehme ich zum Waschen an. M. Hol berg. 424) Gießen. Soeben ist erschienen und in Heyers Univerfitäts Bnch- handlung, E Heinemann in Gießen, zu haben ; Kleines Brockhaus'sches Conversatiottslexikon für den Handgebrauch. (Enthaltend sämmtliche Artikel der 10. Auflage des Conversationslerikons in zweckmäßiges neuer Bearbeitung, sowie eine große Anzahl anderer Artikel aus allen Zweigen des Wissens.) Vollständig in 4 Bänden oder 40 Heften ä 18 fr. Das Werk wird in ungefähr 2 Jahren beendigt sein, und die Verlagshandlung garantirt, daß der Umfang 40 Hefte zu dem Preise von 18 fr. nicht überschreiten wird, jedenfalls aber die mehr erscheinenden Hefte gratis von ihr geliefert werden. 523) Gießen. Die concessionirte Hauptagentur von I. G. Appel in Gieren befördert Auswanderer in 2 Tagen von Gießen nach Bremen nach allen Häfen Nordamerifa's zu den billigsten Preisen frei ab Gießen und besagen die Bedingungen das Nähere. 155 31/4) Gießen. Distanzen- und Dinmen-Ausstellnng. Die Eröffnung der diesjährigen Pflanzen- und Blumen -- Ausstellung findet am 1. Osterseiertag, nach dem Morgengottesdienst, in der überbauten Reitbahn statt, und dauert bis zum 30. März Abends 6 Uhr. Der Eintrittspreis ist 9 fr. n Person, wobei bemerkt wird, daß zugleich eine Pflanzen- nnd Blumen-Verloosung, nach dem Schluß der Ausstelluug, stattfindet. Zu recht zahlreichem Besuche derselben ladet ein verehrliches Publikum ergebenst ein im Namen des Comite'sr Wernhard Weiß. 236) Gießen. Ncisegclegenheit nach Amerika über Liverpool. ^lbfahrt von Mainz jeden Mittwoch. Die Passagiere werden durch eigene tüchtige Conducteure bis in den Seehasen begleitet. Pünktlichkeit in den Expeditionen, billige Preise und genaue Erfüllung der einge- gangenen Berbindlichkeiten werden diese Reisegelegenheit auch ferner empfehlen. Concessionirte Haupt-Agentur in Mainz: Heinrich Zitz. Nähere Auskunft, Prospekte und lleberfahrtsverträge ertheilt Der concessionirte Agent in Gießen: I. Lauckert, Neuebäue B. 67. 50'4) Naunheim. 203 fl. liegen gegen gerichtliche Obligation in hiesiger Gemeindekasse zum Ausleihen bereit. Der Gr. Bürgermeister Schäfer. Frischbäcker zu Gießen. Sonntag den 20.März Christian Löber am Markt. Franz Lampus in der Löwengaffe. Christian Löber in der Neustadt. Kirchliche Anzeigen der evangelischen Gemeinde zu Gießen. Gottesdienst. Am 2 0. März a l s am Bußtage. Morgens: Superintendent Simon. Nachmittags: Kirchenrath Dr. Engel. AmGründonnerstage. Morgens: Kirchenrath Dr. Engel. Am Charfreitage. Morgens: Kirchenratd Dr. Engel. Nachmittags: Freiprediger Balser. Universitäts-Gottesdienst Am Charfreitage. Um 11 Uhr: Professor Dr. Hesse. Getaufte. Den 11. März. Dem Bürger und Schneidermeister, Wilhelm Wagner, ein Sohn, Kart Eduard Wilhelm, geboren den 24. Januar Den 16. März. Eine uneheliche Tochter, Christine, geboren den 16. Dccember 1852. Beerdigte Den 11. M ärz. Karl Christian Konrad Theodor Meinhardt, Bürger dahier, alt 35 3- 10 M. 6 T. gestorben den 8. März. Den 12. März. Karl Ludwig Schwan, Bür- ger dahier, alt 55 I. 4 M 5 T. gestorben den 10. März. Den 14. März. Philipp Karl Weidrg, des verstorbenen Bürgers und Metzgermeisters, Johann Balthasar Weidig, ehelicher Sohn, alt 15 I. 2M. 24 T. gestorben den 12. März. Den 15. März. Eine noch uugetaufte uneheliche Tochter, alt 23 T. gestorben den >2. März. Gold- und Silber-Cours vom 17. März 1853. Gold Pistolen . . . Pr Friedrichsd’or Holl. 10 fl. Stücke Kand-1)ucaten . . 20 Francs-Stücke Engi. Souvcrains. Gold al Marco fl. 9 9 9 5 9 kr. 467, 56 55 387, 30 Silber. Laubth., ganze . . . Preuss. Thaler . . . 5 Frankenthaler . . Hochhaltig Silber . . Gering - u. mittelh. . fl. — 1 2 24 kr. 457. 22 36 Diverse Actien und Loose. Kurhessische Loose . . . Sardinische Loose .... Cöln-Aachen...... Cöln-Minden...... Ludwigsb.-Bexbach .... Frdr.-Wilhs.-Nordbahn . . A. Sulzbach, beeid. I i 'S 2 2 1 1 1 'S -q 1 1° Ü» M 5 j 1 1 j Ol X h? 1 ! I \ 1 i oo 382 ■ Disconto 2 Geld. Makler. Angekommene und abgereiste Fremden vom 15 bis 17. Marz 1853. I ii d e n Gasthäusern. 3m Einhorn: Hr. Dr Müller, Just.-Rath v. Berlin; Hr. Lesuär, Künstl. v Paris; Hr. Baron v. Möllerns, k. holl. Offizier v. Amsterdam; Hrn. v. Loffov u v. Bernstorff, Offiz, v. Luremburg: Hr. Thielmann, Oec. v. Kassel; Hr. Röhler, Stnd. v. Heidelberg; Hr. Weibrecht, Oec v. Baiern; Hr. Schwarzkops Aff. v. Kassel; Hr. Honnef, Fabr. v. Köln; Hr Dichter, Gutsbes. v. Nassau; Hr. v Honwald, Offiz, v. Trier; Hrn. Orr Weber v. Marburg u. Buderus v. Hirzenhain; Frl. Overbeck u v Caunitz o. Dresden; Hrn Bang. A. v. Rothschild u. F t>. Rothschild v. Wien; Hr. Molton, Hofmstr. v. Paiis; Hr. DwellinS, k k. Kap. v Petersburg; Hrn. deMont- mollers Charles, Staatsrath u. de Montmollers Edward. Ges-Sek. v. Ncu- schatel; Hrn Kaust Kirchner v. Arolsen, Therspecken v. Mengcriughausen, Wolffsohn v. Frankfurt, Heffne v. Hanau, Schepp v. Barmen, Rnsmann v. Berlin, Simon v. Hildburghausen, Stückgald v Warschau, Löwensteiu v. Frankfurt, Dietz v. Vilbel, Sattler v. Heidenheim, Voigt v. Erfuit, Beckmann v. Wesel, Espenscheid v. Bückeburg und Hoffinger v. Kitzingen. 3m Happen: Hrn. Sind. Knapp v. Limburg, Schröder v. Weilburg , Wilhelm! von Nassau, Eberhard de Avis und Angust de Avis v. Montabaur, B. v Auteenried v. Heidelberg; Hr. Seid, Forstmeistr. v. Darmstadt; Hrn. Kauft. Grüenhagen von Quedlinburg, Reis von I!l- richstein, Repser u Kaiser v. Frankfurt, Rothenberg v. Stettin, Sander v. Breslau, Wähler v. Nürnberg, Schulz v. Merseburg, Rothenthal v. Stuttgart, Ochren v. Oldenburg, Marque v. Strasburg, Müller v. Brcden, Rügler v. Düsseldorf, Heck v. Speper, Frech v. Frankfurt, Beer v. Ludwigsburg, Streder v. Mannheim, Aron v. Mainz, Berg v. Berlin, Freumatzien v. Schlesien, Hesse v. Hungen, Wcismann v. Mainz u. Eichler v. Heidenheim. 156 Im Pritt, Carl: $>r. Dr. med. Onstcon a. b. Schweiz; $>r. Frei- taa, Zahnarzt ». Dresden; Hrn. Stutz. Walttzer v Schillingstadt u. Henn- dug v. Wertheim; $>r. Reuther, Priv. v. Mainz; Hr. Bergmann, Rcnt. v. Berlin; Hin. Mal. Ruling v. Göttingen u Meper v. Nostheim; Hr. Jovano- vics, Gutsbes. v. Belgrad; Hr. Ehlcrt, Beamt, v. Saarlouis; Hrn. Rent. Wohlfahrt e. Frankfurt u. Detnant v. Berlin; Frl. v. Höster v. Berlin; Pr. Wagner, Metzger ». Frankfurt; Hr Haubensack, Samenh. o. Gönningen; Hr. Wienpifinger, Hantzschuhh. a. Tprol; vr. Descombaz, Rent. ». Paris; Hrn. Privat!. Dimmel v. Dresden u Stadelmann v. Wertheim; 6in. | Kaust. Schwarz v. Stuttgart, Plöser v. Durlach, Birkenholz v. Vilbel, Haberlcin v. Neukirchen, Messerer v. Leipzig, Worms v. Mannheim, Träger v. Köln, Gernsheim v. Neustadt u. Schmitt v. Mannheim. Am Darmstädter Haus: Hrn. Handels!. Koch u. Brod v. Darmstadt, Alens u. Burckhardt v. Reifenberg, Armeiler v. Koblenz, Seibel v Lisberg, Eschle v. Fortwangen, Muth v. Aachen, Drottmann v. Weilmünster, Müller v. Amöneburg u. Henftlmann v. Sigmaringen. Im Hirsch: Hr. Losink, Fnhrm. v. Bingenheim; Hrn. Handelsl. Rosen- , thal v. Aßler u. Thomas v. Dressendorf; Hrn. Oec. Schneider u. Müller v. Bleitenrod; Frl. Heffer, Schlösser u. Rost v. Preßniß; Frau Dörr u. ; Wagner v. Gönningen; Hrn. Fuhrl. Westrupp v. Ruppertenrod, Thomä v. i Homertshausen; Hr. Battenfeld, Geschftsm. v. Minnen; Hr. Haller, Uhrhdl. v. ; Schweningen; Hr. Walther, Kaufm. v. Niederscheld; Hr Schneider, Müllerm. v. Wixhausen; Hrn. Fuhrt. Queckborn v. Grünberg u Henz v. Seelbach. In der Aose: Hr. Schwarz, HandelSm. v. Steinperf; Hr. Müller, Bäcker v. Homberg; Hrn. Geschäfts!. Fröbel v. Nidva, Ehler v. Oberohmen u. flilz v. Steinbach; Hr. Jale, Oec. v Noda; Hr. Fröbel, Kiefer v. Renda; Hrn. Geschäfts!. Bürau v. Biedenkopf, Becker v. Opoeniov, Scheck v. Bruchsal, Morpel v. Reiskirchen; Hr. Auer v. Grünberg; Hrn. Panitsch u. Draut v Laubach; Hr. Metz v. Beltershain. In der Könne: Hrn. Handelst. Lenz u Krieger v. Niederohmen, Konstanz v. Wetterfeld, Müller v. Hatenhausen; Hr. Schmidt, Fhrm. v. Burg j Hr. Karl, Oec. v. Muschenhcim. Im Kiern: Hr. Haubcnmeper, Leinw v. Elberod; Hr. Rüppert, Oec. v. Frohnhausen; Hr. Freüag, Brgmstr. v. Geismar; Hrn. Fhrl. Noll v. Mönch- dausen u. Paul v. Sachsenberg; Hr. Stude, Musik, v. Mühlhausen; Frl. Rettig v. Lollar u Embach, Handelsm. v. Borkenau. 3 n den Prtvathäusern. Bei Hrn. Elkan: Hr. Elkan, Kaufm. v. Frankfurt. Bei Hrn. Hartmann Möhl: Frl. Feldbusch v. Rüdingshausen. Bei Hrn. Heinr. Koch: Hr. Gleiß v. Schlitz. Bei Hrn. Apotheker v. St. George: Frau Burg v. Eltville. Bei Hrn. Kirchenrath Dr. Engel: Hr. Stud. Brache! v. Holz- hausen. Frucht- und Viktualienpreise. Viktualienpreise. Fleischtaxe. Gießen den 19. März. Sich den 10. März. Laubach den 31. Juli. Butzbach den Id. März.j Bemerkungen. per Pfund ft. Pf- fr. Pf. fr. Pf. ft. Pf. Ochsensteisch . . 12l — 12]— — — 12I — Die Zugaben zum Kuhfleisch - - - 9 — 9 — — — 9 — Fleisch dürfen nur Rindfleisch . . • 3 — 8 2 — — 8- in solchem von der- Kalbfleisch . . • 7 — 6 — — — 6 — selben Gattung be- Schweinefleisch. . 14 — 13 - — — 13 — stehen, und zwar Hammelfleisch • • 9 — 9 — — — 9 — auf 10 Pfund nicht Schaaffleisch . • -i mehr als ändert- Leberwurst . . . 14 — 12 — — — 14 — halb Pfd. !C. nach gemischte Wurst . 8 — 16 - 1 Proportion, wel- Bratwurst . . . 18 — — — 17 — cheS auf 1 Pfs. nicht Schwartemagen 20 — 16 — —*• — 16 — völlig 5 Loth auS- Blutwurst . . . 16 — 14 — 24 — macht. Köpfe, Füße, Geraub, wie auch geräucherter Speck 28 — 24 - — — Schinken . . . 22 — 18 — — 17 — die ganz blutigen Dörrfleisch . . . 13 — 16 — — — 18 — ».nicht genießbaren Rindsfett . . . 20 — 16 — — — — -1 — Stücke vom Hals Hammelsfett . . 20 — 16 — — — 16 — sind von der Zu- Schweineschmalz, ausgelassenes 24 — 2t — — — 1 22 — gäbe gänzlich ausgeschlossen. dgl. unausgelaffenes 20 — 20 — — — 20 — Brvdtaxe. 1 Gießen I | den IS. März, j Grünberg j den 3. Juli. | d Ä den 10. Marz. 4 Laubach i den 31. Juli. 1 Butzbach I den 18 Marz, j K fr- Pf. ft. Pf. fr. Pf. ft. Pf. fr. 4, »^märes Brod auS Kornmehl""! b-steh. 5 3 11 2 — — 12 — __i_______ 5 11 ; 3 2 4 ! gemischtes Brod au- | - N^und | 6 2 13 — _ — 12 2 __ — — _ ■■■ r - ■ ■Ma L. Q L. U L. Q 8. Q 8. Q Für 1 fr. Wafferweck........ 5 1 — — ___ — „ 1 fr. Milchbrod........ 4 2 — — 4 2 — 5 Marktpreise. fr. Pf. ft. Pf. fr. Pf. fr. Pf. fr. L 1 Maas Milch .......... 6 — _ ;_________________ 1 Pfund Butter.......... 22 — 1 — — — 1 auch......... 23 — — — ■, ■ — ' — 3 Handkäse ........... 4 — — 1 — — — — — — 3 Eier............. 4 — ----------------'-------------- — — — — — - , — 1 Pfund Waizenmeh!........ 1 1 1 „ geschw. Vorschuß ...... 1 1 Fruchtpreise. Fruchtgattung. Gießen Grünberg den 12. März. Ach den 10. März. Laubach. Friedberg den 9. März. Mainz den 25. Februar den Wetzlar 12. März. M a l t e r. Scheffel. Pfd., fl. I fr. Pfd., fl. । fr. Pfd.! fl. | fr. Pfd.! fl. | fr. IPfd.! fl. | fr. |Pfd.! fl. 1 ke. fl. I fr. ' Pf. Waizen..... 200? — — — I 10 45 200 11 — — — ! — — 10 30 200 10 29 4 29 — Korn..... 200! — 1 — — S 15 190 9 — —— — — — 8 30 200 8 20 3 49 2 Gerste..... 170. — j — — 6 15 170 6 30 — — — — 6 — 200 5 31 2 37 2 Hafer..... — 3 10 120 3 20 — — — — 35 200 3 40 1 27 2 Erbsen..... — 8 — Ansen..... - 1 - 1 - — — — — — — — — — — — — — — — — — — (Hierzu eine Beilage.)