Anzeigeblatt der Stadt und des Kreises Gießen. M 66. Mittwoch den 17. August 1833. Srscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwoch und Sonnabend. — Preis des Zahrqangs für Einheimische i ft. 30 fr., für Auswärtige mcl. PoftaufschlagS 1 ft. 39 fr. — LuSwärtS -bonnirt man stch bei allen Poftamlern. Zn Gießen bei der Ern-dition (Eanzleiberg Lit. n. Nr. 1.) - EinrückungSgebiihr für die gespaltene «orpusz-tl- 3 kr Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gespaltene CorpuSzeiie 3 fr. Amtlicher T h e L l. Inhalt des Gr. Hess. Regierungsblatts vom 9. August 1853, Nr. 32. 1) Bekanntmachung, die Standesverh Atmff- der gräflichen Familie Bentinck bete. — 2) Bekanntmachung, den Amtssitz des Kreisveterinä'rarztes sür den Bezirk Bingen betr. — 3) Bekanntmachung, die Vertretung der Parthieen bei den Handels -, Friedens - und Polizeigerichten der Provinz Rheinhessen betr. — 4) Bekanntmachung, die Controlirung des Verkehrs mit steuerpflichtigen Getränken zwischen dem Großherzogthum Hessen, dem Großherzogthum Baden und der freien Stadt Frankfurt vermittelst der Eisenbahnen betr. — 5) Bekanntmachung, die Zahlung der Vertretungssummen für Krieqsdienstpflichtige, welch- an der dießjährigen Loosziehung Theil genommen haben, betr — 6) Erhebung in den Adelstand. — 7) Ordensverleihungen. — 8) Erlaubniß zur Annahme eines fremden Ordens. — 9) Ertheilung eines Patents. — 10) Dienflnachrichten. — 11) Charaktererther- lungen. - 12) Dienstentlassungen. — 13) Versetzungen in den Ruhestand. — 1 t) Concurrenzeroffnungen. — 15) Sterbfalle. Bekanntmachung, die Controlirung des Verkehrs mit steuerpflichtigen Getränken zwischen dem Großherzogthum Hessen, dem Großherzogthum Baden und der freien Stadt Frankfurt vermittelst der Eisenbahnen betreffend. Für die Controlirung des Verkehrs mit Wein, Obstwein, Bier und Branntwein zwischen dem Großherzogthum Hessen, d>m Großherzogthum Baden und der freien Stadt Frankfurt vermittelst der Eisenbahnen sind unter den Regierungen dieser Staaten Verabredungen getrossen worden, in deren Folge die nachstehenden Vorschriften zur öffentlichen Kenntniß gebracht werden. Alle Versendungen solcher Getränke, die in einem der genannten Staaten nach einem der beiden andern Staaten auf der Eisenbahn befördert werden sollen und nicht als außervereinsländische unter zollamtlicher Beglcitscheincontrole transportirt werden, müssen begleitet sein entweder . a) mit Uebergangsscheinen, die nach den bestehenden Vereinbarungen unter den Zollvereinsstaaten ausgestellt sind und die tn allen Fällen genügen, oder b) b>i Versendungen aus dem Großherzogthum Hessen und aus der freien Stadt Frankfurt nach dem Großherzogthum Baden und bei Versendungen aus dem Großherzogthum Hessen nach der freien Stadt Frankfurt mit Ausfuhrscheinen der diesseitigen Trank- steuerveiwältung, welche auch das Hauptstcucramt zu Frankfurt für dortige Versendungen auszustcllen ermächtigt ist, c) bei Versendungen aus dem Großherzogthum Baden nach dem Großherzogthum Hessen, mit Ausnahme der zur Abladung von der Eisenbahn in der Provinz Oberhessen bestimmten, und nach der freien Stabt Frankfurt mit Aussuhrscheinen der Großherzoglich Badischen Steuerverwaltung, d) bei Versendungen aus der freien Stadt Frankfurt nach dem Großherzogthum Hessen mit diesseitigen Abfuhrscheinen, zu deren Ausstellung das Hauptfteueramt zu Frankfurt ermächtigt ist. Versendungen aus dem Großherzogthum Hessen und aus der freien Stadt Frankfurt, welche auf den Eisenbahnen durch das Großherzogthum Baden nach andern Ländern durchgeführt werden sollen, so wie Versendungen aus dem Großherzogthum Baden, welche auf den Eisenbahnen durch die Großherzoglich Hessische Provinz Starkenburg und die freie Stadt Frankfurt nach der Provinz Oberhessen gelangen, oder nach andern Ländern durchgeführt werden sollen, können nur unter Uebergangsscheincontrole stattsinden. Den unter 1 b. und c. gedachten Aussuhrscheinen hat die Gütererpedition, bei welcher die Waare zur Eisenbahn aufgegeben wird, die Bescheinigung der Verladung zum Ausgang beizufügen. Sie dienen sodann zur Legitimation des Transports bis zu der Eisenbahnstation, au welcher das Getränk die Eisenbahn verläßt. v.,"‘ Die Gütererpedition der letzteren darf dasselbe nicht eher verabfolgen, als bis von der Steuerstelle des Abladeorts, an welche die Ausfuhrscheine zur weiteren Behandlung abzugeben sind, die erforderliche Abfertigung — diesseits durch Ausstellung der geeigneten in der Verordnung vom 18. Juni d. I. über die Besteuerung der Getränke vorgeschriebenen Bezettelung — ertheilt worden ist. Die Ausfuhrscheine werden nur als erledigt angesehen, wenn sie mit der erwähnten Ausgangsbescheinigung der Eisenbahnerpe- dition des Orts der Aufgabe und mit der Eingangsbescheinigung der Steurrstelle des Abladeorts versehen sind. Darmstadt den 4. August 1853. Großherzogliches Ministerium der Finanzen. Wegen Verhinderung des Ministerial-Präsidenten; G o l d m a n n. Jaide. 436 B e k er ss n t in k eh 11 it g, die Zahlung der Vertretungssummen für Kriegsdienstpflichtige, welche an der diesjährigen Loosziehung Theil genommen haben, betreffend. Mit Bezug auf den Art. 2 des Stcllvertrctuiigsgesctzes vom 14. Juli 1851 wird hierdurch bekannt gemacht, daß die Vcr- iretungesummen für Kriegsdiciistpflichtige, welche an der dießjährigen Loosziehung Theil genommen haben, vom Erscheinen dieser Bekanntmachung im Regierungsblatt an in die Einstaudekasse dahier bezahlt werden können. Darmstadt am 3. August 1853. Großherzoglich Hessisches Kriegs Ministerium. Frhr. v. S ch ä f f e r - B er n st e i n. v. Carlsen. Zu Nr. K. A. G. 5615. Gießen, am 11. August 1853. Betreffend : Die Ausführung des Gesetzes vom 6. Juni 1853, die Versicherung der Gebäude gegen Feuersgefahr und die Vergütung der Brandscyäden betreffend, insbesondere die in Art. 25, 26, 27 enthaltenen vorübergehenden Vorschriften. Das Großherzoglich Hessische Kreis-Amt Gießen au sämmtliche Gr. Bürgermeister dieses Kreises. Sie erhalten das in obigem Betreff von Gr. Ministerium des Innern erlassene Amtsblatt Nr. 32 vom 15 Juni 1853 zu Nr. D. 7141 mit dem Auftrage, diese Verfügung in geeigneter Weise zur Kenntnis; Ihrer Gemeindeangehorigen resp. der Interessenten zu bringen. Die Art. 25 und 26 des Ges.tzes vom 6. Juni 1. I. bezeichnen Ihnen genau die betreffenden Betheiligten und geben zugleich, nebst dem Art. 27 desselben Gesetzes, über das hier cinzuhaltende Verfahren im Allgemeinen Ausschluß. Vorkommenben Falles sehe ich Ihrer baldigsten Anzeige entgegen, um das Weitere nach den Voi schuft eil des nachstehenden Miniftcrial-Amtsblatts anordnen zu können. K ü ch l c r. 32. Zu Nr. D. 7141. Darin stadt, am 15. Juni 1853. Betreffend: Wie oben. Das Großherzoglich Hessische M i n i st c r i n in des Innern an sämmtliche G r v ß h e r z o g l i ch.e Kreisämter. Wir sehen uns veranlaßt, Ihnen in Bezug auf die Ausführung der im Art. 25, 26, 27 des Gesetzes vom 6. d. M. enthaltenen vorübergehenden Bestimmungen Folgendes zu eröffnen : Zu Art. 25. , Soll hiernach eine bereits geschehene Abschätzung des Bauwerths zum Eintrag in das Brandkataster gelangen; so ist dieses, unter Anwendung des seither gültigen, im Reglement vom 2. Februar 1841 vorgcschricbcncn Verfahrens zu bewirken. Zu Art. 26. 1) Die der Erklärung bei dem Bürgermeister beizufügende Beschreibung ist durch einen Riß zu verdeutlichen, auS welchem die Dimensionen deS Gebäudes und seiner Hauptabtheilungen, sowie der llmfangswäude zu ersehen sind. Außerdem hat die Beschreibung darüber Auskunft zu geben, auS welcherlei Material das Gebäude erbaut, womit cs gedeckt und zu welchem Gebrauch cs bestimmt ist. ■ , . 2) lieber jede Erklärung ist, und zwar für jede Nummer des Brandkatasters, von dem Bürgermeister cm besonderes chio- tocoll aufzunehmen, welches von den Declaranten mit dem Bürgermeister zu unterzeichnen ist. In dem Protvcvll ist, unter Bezug auf die Anlagen (Nr. 1), zu bemerken, welchen herabgesetzten Versicherungsanschlag der Eigenthümer, als dem wahren Weill) entsprechend, für jedes im Brandkataster besonders tarirte Gebäude verlangt. 3) Sobald bei dem Bürgermeister eine Erklärung, in Gemäßheit des Art. 26, abgegeben worden ist, hat er dem Großherzoglichen Kreisamt davon die Anzeige zu machen und auf Bestellung eines Sachverständigen für sämmtliche, innerhalb der nn Gesetz bestimmten Frist erfolgenden Erklärungen anzutragen. Als Sachverständiger ist in der Regel einer der für die Brandkasse- Angelegenheiten verpflichteten Taratoren zu bestellen; jedenfalls aber ist derselbe zu verpflichten. . , 4) Der Sachverständige hat mit dem Bürgermeister an Ort und Stelle zu prüfen, ob die Beschreibung dem Zustande de Gebäudes und ob der von dem Eigenthümer verlangte Anschlag dem wahren Werthe, im Falle des Art. 2 dcs Gesetzes vom 6. Juni mit dem danach zulässigen Zusätze, entspricht. 437 Ergibt sich, daß der wahre Werth höher ist, als der bestehende Versicherungs-Anschlag; so ist doch die Beibehaltung dieses alS Eraebniß der Prüfung anzusehen. Das Ergebnis der Ermittelung ist in einer vom Sachverständigen und dem Bnrgermeistcr zu unterschreibenden Fortsetzung deS Protocvlls plir. 2) niedcrzulegcn. . „ ... 5) Sammtliche in einer Gemeinde vorgekommenc Erklärungen sind, nachdem die Prüfung derselben (Nr. 4) vollendet i|t, vom Bürgermeister dem Großherzoglichen Kreisamt vorzulegen. Dasselbe hat die Verhandlungen gleichfalls, zumal in formeller Hinsicht, zu revidiren und, wenn sich hierbei kein im Voraus zu beseitigender Anstand ergibt, sie dem Großherzoglichen Kreisbaubeamten zur Begutachtung initzutheiien. 6) In den Erklärungen und sämmtlichen weiteren Verhandlungen sind stets die Nummern und Buchstaben deS Brandkatasterö anzuführen. Zu Art. 27. 1) Weicht das Ergebniß der Prüfung (siehe Art. 26, Nr. 4 u. 5) von dem Anträge des Eigenthümers ab, so ist dieser, auf Aiiordnung des Kreisamtes, unter Anberaumung einer Frist von 10 Tagen, zur Erklärung darüber aufzusordern, ob er sich jenem Ergebniß unterwerfen will oder nicht und ob er im letzteren Falle, wenn das Ergebniß der Piüfung höher ist, als sein Antrag, eine förmliche Abschätzung nach den allgemeinen Vorschriften verlangen will. Zugleich ist der Eigenlhümer auf die unter 3 und 4 bemerkten Folgen aufmerksam zu machen. ... „ . . . . 2) Erklärt sich der Eigenthümer mit dem Ergebniß der Prüfung einverstanden; so ist, gleich wie ui dem Falle, wenn dieses von dem Anträge nicht abweicht, der Eintrag in das Brandkataster zu verfügen. 3) Erklärt sich der Eigenthümer mit dem Ergebnis der Prüfung nicht einverstanden, so ist cs, wenn dieses hoher ,,t als sein Antrag, ihm selbst; wenn cs aber niedriger ist als der Antrag, dem Krcisamt überlassen , eine förmliche Abschätzung nach den allgemeinen Vorschriften zu verlangen. , , . . „ . , ... Erklärt sich der Eigenthümer überhaupt in der anberaumteu Frist nicht, oder unterlaßt er, un Falle des Nr. 3., die förmliche Abschätzung zu verlangen; so ist das Verfahren als geschlossen und erfolglos anzusehcn. Verzichtet daS Kreisamt, im Falle des Nr. 3., auf Einleitung der förmlichen Abschätzung; so hat cs den Eintrag in das Brandkalaster nach dem Anliag des Eigen- thümers z^v j„soweit es nicht zu weiteren Abschätzungen kommt (Art. 12 des Gesetzes) der Brandkasse zur Last (Art. 27, Absatz 3). Die Verzeichnisse der entstandenen Kosten sind von den Kreisämtern der Braud-Assecuratioiis-Commission vorznlcgen. „ . , m Wir empfehlen Ihnen, diese Verfügung in gecigncter Weise zur Kenntnip der Jutercsseuteu zu bringen, pdem Großherzoglichen Bürgermeister, den Grvßherzoglichen Steucr-Eommissären, Kreisbaumeistern, sowie den zu vclwendeudcn Sachverstandlgeu Eremplarc des Ausschrcibcns mitzuiheilcn. v. D a l w i g k.Zimmermann. Gerichtliche rrnd Privat-Bekanntmachungen. Besondere B e k a n n t m a ch u n g e n. Unter den von dem Brandunglücke am 22. v. Mts. betroffenen Bewohnern der Gemeinde Waldgirmes bc- finden sich mehrere sehr arme Leute, die ihre Habe ganz oder doch zum größten Theilc verloren haben. Zn der Absicht, nur diesen eine hülsreiche Hand zu leihen und sie der drückendsten Noth zu entziehen, sind die Unterzeichneten zusammengctreteu, um von ihren Mitbürgern eine milde Beisteuer zn dem Ende zu erbitten. Sic sind bereit, die ihnen dargcbotcnen Gaben in Empfang zu nehmen Ulid deren zweckentsprechende Verwendung zu vermitteln. Es soll demnächst darüber öffentliche Rechnung abgelegt werden. Gießen am 13. August 1853. v Wuseck. Cbel. Enael. Gail. Oaberkorn Kempf. KiieNer Muhl. Simon. Einladung zur Unterstützung der durch Hagelschlag betroffenen Gemeinde Vonhausen. Die Gemeinde Vonhausen bei Büdingen ist am Sonntag den 10. Zuli gegen Mittag ^von einem schweren Unglück getroffen worden, indem ein Hagelwetter binnen 7 Minuten die ganze Winter- und Sommersaat zeitiüm- merte und alles Obst von den Bäumen schlug. Der Schaden ist ein sehr bedeutender und das Unglück nm so größer, als der größte Thei! der Gemeinde arm ist, nunmehr Allen mit geringer Ansnahmc das ganze ^zahrbrod fehlt, und sie darum einer sehr traurigen Zukunft cntgegeugehcn, nicht allein für dieses Zahr, sondern für längere Zeit, indem dieser Schaden sehr schwer auszuheilen ist. Eö hat sich nun der Ortsgeistliche, Gr. Pfarrer Thon mit der Bitte an mich gewendet, für dtc Unterstützung der Beschädigten bei den hiesigen Einwohnern in geeigneter Weise zu wirken. Diesem Wunsche genüge ich dadurch, daß ich das hiesige Publikum von dem die Gemeinde Vonhau,en betroffenen Unglück in Kenntniß setze, und es dem Gefühle eines Jeden überlasse, zur Linderung der Noch jener Gemeinde das ©einige beizutragen. — Zur Empfangnahme von Gaben und deren Weiterbeförderung bin ich gerne bereit. Gießen den 15. August 1853. Der Gr. Bürgermeister D. E b e l. 438 164/1) Gießen. Die irrt Jahre 1853 bei bett Steuer»! kapituliert der Gebäude eingetretenen Beränderungen betr. Das Verzeichniß der in der Stadt Gießen im Jahre 1853 neu erbauten oder veiän-I derteu Wohnhäuser rc., mit Angabe des neuen Abschätzungswerthes und Steueran- satzeS liegt zur Einsicht der Betheiligten vier Wochen lang auf dem Rathhausei dahier offen. Einwendungen gegen die Ansätze dieses Verzeichnisses ftnb binnen der bestimmten 4wöchigen Frist bei Vermeidung des Ausschlusses schriftlich vorzubringen. Gießen den 9. August 1853. Der Gr. Bürgermeister D. Ebel. 1672) Gießen. Die nachverzeich- neten Gelder: 1) das 2. Quartal Schulgeld, und 2) das 2. Ziel Communalsteuer, sind innerhalb 8 Tagen an die hiesige Stadtkasse zu bezahlen. Gießen am 15. August 1853. . Der Stadt-Einnehmer Enders. Edictalladungen. 15/18) Gießen. Forderungen und! Ansprüche jeder Art an das Vermögen des für concurSfällig erklärten Johannes Erb von Großeubuseck sind im Termine Freitag den 9. September d. I., Vormittags 10 Uhr, bei Vermeidung des ohne besonderes Prü- clusivdeeret erfolgenden Ausschlusses von der Masse, dahier auzuzeigeu und zu begründen. Gießen den 20. Juli 1853. Gr. Landgericht P l o ch. 1668) Hungen. Publlcanduiu. Alle, welche Ansprüche an den abwesenden Johannes Bingmann und seine Ehefrau zu Wohnbach begründen können, werden auf« gefordert, solche im Termine Donnerstag den 22. September l. I., Morgens 9 Uhr, so gewiß bei unterzeichneter Gerichtsstelle dahier geltend zu machen, als sonst dieselben bei der Feststellung des Inventars unn Veräußerung des Vermögens unberücksichtigt bleiben. Hungen den 23. Juli 1853. Großh. Landgericht Hungen Hofmann. Limpert. Versteigerungen. 1669) Gießen. Versteigerung von Erdarbcit, Pflaster» arbeit und Steinlieserung. Freitag den 19. d. Mts., Vormittags 10 Ubr, sollen die zur Errichtung eines Uferbauwerkes am Lahndurchstich in der Gemarkung Heuchelheim, zunächst der Preuß. Grenze, erforderlichen Arbeiten und Lieferungen: 1) Erdarbeiter!, veranschlagt zu 276 st. 2) Pflasterarbeit, „ „ 180 u 3) die Lieferung von 17 Cubik- Klstr. Hardtsteinen. an die Wenigstnehmenden auf Ort und Stelle versteigert werden. Die resp. Gr. Bürgermeister werden unter Bezugnahme auf die ihnen von Gr. Kreisamt dahier ertheilte Weisung ersucht, diese Versteigerung im Interesse ihrer Gemeinden besonders bekannt machen zu lassen. Gießen am 15. August 1853. Gr. Kreisbauamt Gießen Holzapfel. 1660) Gießen. Mittwoch den 17. d. Mts-, Nachmittags 2 Uhr, sollen im Gasthaus zum Pfau allerlei Hausgeräthe, bestehend in Bettung, Weißzeug, Möbel, Manns- kleidung, Küchenqeräthe, Fässer u. allerlei Oeronomie-Geräthschaften, gegen gleich baare Zahlung versteigert werden. Gießen den 11. August 1853. C. Wei dig. 1507) Gießen. Die Lieferung der Schreibmaterialien für das Gr. Hofgericht dahier für das Jahr 1854, bestehend in: 1) 5 Ries Postpapier, Folio, 2) 20 „ fein Schreibpapier, 3) 50 „ dergleichen, mittelfein, 4) 160 ,, Coneeptpapier, 5) 7 „ weißes Deckelpapier, 6) 1 „ großes Packpapier, 7) 7 „ dergleichen, kleines, 8) 5 „ Maeulaturpapier, 9) 4000 Stück Federkiele, 10) 20 Pfd. Siegellack, 11) 25 » Oblaten, 12) 80 „ Kordel, und 13) 40 Stück zweiklingige Federmesser, soll im Wege der Soumission vergeben werden. Zur Einreichutig der Lieferungs-Anträge wird Termin auf Freitag den 19. August d. I., Vormittags 9 Uhr, mit dem Anfügen bestimmt, daß die Anträge versiegelt, nvt Aufschrift versehen in dem Secretariat Gr. HofgerichtS dahier einzureichen sind und daß daselbst die Bedingungen eingesehen werden können. Gießen am 19. Juli 1853. Aus Auftrag Gr. Hofgerichts Balser, Hofgerichis-Secretär. 1636) Hattenrod. Freitag den 26. August l. I, Mittags 12 Uhr, soll die Ausübung der Jagd in der Gemeinde Hattenrod, auf die Dauer von drei Jahren, meistbietend verpachtet werden. Hattenrod am 10. August 1853. Der Gr. Bürgermeister M e n g e l. Feilgehoten. 1637) Gießen. Durch billige Gelegenheits-Käufe ist es mit möglich, nachfolgend verzeichnete Weine zu den beigesetzt äußerst billigen Preisen en gros zu verkaufen und zwar: Pfälzer, 20, 24 und 28 fl., 1 Rheingauer 49r., 36 u. 40 » f , „ 48r., 54 u. 60 „ \ ‘ ’ Ingelheimer, rot her, 50 fl., ) ferner verkaufe ich en detail über die Straße: Bordeaur, pr. Orig.-Flasche — fl. 54 fr. Malaga, „ „ „ . 1 „ 6 „ Ingelheimer, pr. Maas . 1 „ 12 „ Rheingauer 48r., pr. Maas 1 „ 12 „ u 49r., n „ — ii 48 n Pfälzer, „ » — » 36 „ „ u ii " 24 „ Wein-Essig zum Einmachen, für dessen Güte garantirt wird, pr. Maas . . . — n 12 „ Gießen den 10. August 1853. M. (Silbereifen. 1589) Gießen. Frischen Zwiebelkuchen, jeden Montag, Mittwoch und Freitag, empfiehlt A. Noll im Ster». 15/11) Gießen. Amerikanische Gold-Münze ist stetS bei mir zu haben. I. G. Appel. 1677) Gießen. Zwei gute Oecs- nomiepferve stehen in hiesiger Stadt billig zu verkaufen. Wo? sagt Ausg. d. Bltts. 1684) Eine frischmelkende Kub nut Kalb, welche täglich über 8 Maas Milch gibt, ist für 772 Carolin zu verkaufen. Nähere Auskunft ertheilt die Erpedition dieses Blattes. (Hierzu eint Berlage.) Beilage zu M 66 des Anzeigeblattes ftructionen, als: In demselben werden stets gefertigt und auf Lager gehalten: Pumpen, Spritzen, geruchlose Abtritte, Messingwaaren, Donche-Ba- der, Badewannen und Waagen aller Art in den zweckmäßigsten und neuesten Eon« »er Tragkraft. Centimal Lastwaagcn mit großer Drücke für zwei- und vierräderige Wagen von 80—300 Centner Tragkraft. von Gottfried und Paul Stumpf in Mainz. Sn vermieden. 130) Gießen. Das seither von Hm. Eanzelist Ford ach bewohnte Logis ist anderweit zu vermiethen und kann sogleich bezogen werden. Auch ist in demselben Hause eine Dachstube mit Küche und Kamm.r zu vermiethen. Balth. Burkhardt. 1683) Gießen. In Lil. A. Nr. 114 ist ein Zimmer mit oder ohne Möbel zu vermiethen. 1679) Gießen. Ein möblirtes Zimmer mit Cabinet ist zu vermiethen bei C. K. Worms, Wallthorstrafte, A. 139. 1689) Gießen. Bei Gärtner Schaum vor dem SelicrSthor sind einige möblirle Zimmer zu vermiethen. 1673) Gießen. Bei Oberbanralh M ü l l e r ’ ö Wittwe, in dem Burkhardl'schen Hause in den Neuenbäuen, ist eine möblirle Stube nebst Cabinet zu vermiethen. 1673) Gießen. Der untere Stock meines Hauses auf dem Ticfenweg ist zu vermiethen und am 1. September beziehbar. Jacob Wirth, Schreinermeister. 1679) Gießen. Eine Familienwohnung ist zu vermiethen bei Heinrich Schäfer in der Neustadt. Paul Stumpf in Frankfurt am Main. in um vnvii i »H* ♦ n f Briefwaagen in drei Modellen bis auf 8 Loth und bis auf 16 Loth zeigend. Geldwaaqen in Säulenform auf Kästchen mit und ohne Geldgewicht; in Etuis Die Preise sind in Folge neuer und vollkommener Fabrikseinrichtung äußerst billig gestellt und genießen Wiederverkäufer noch einen verhaltntßmaßtgrn Rabatt. Preis-Courante und Zeichnungen werden gratis überlasten. H 1632) Gießen. Ich wohne 8 M von heute an auf dem Setters- HF K weg, Lit. C. Nr. 29, dem Gast- M M Haus zum Prinzen Carl gegen- M XX über. Gießen am 12.Aug. 1853. 8 W. E. Heinrich, I M Gold- und Silberarbetler. F e i l g e b o t e n. 1377) Fraltkfurt und Main z. Etablissement für mechanische Conssructionen, 1681) Gießen. Eine auch zwei gute Milch-Ziegen werben zu kaufen ge« sucht. Wo? sagt AuSg. d. Bltts. 1637) Ein junger Mann, der mit dem Eisenwaaren-, Spccerei- und Kurz- waaren-Gefckäst bekannt, eine hübsche Hand schreibt und wenigstens mit der einfachen Buchführung vertraut sein muß, kann, unter Beibringung guter Zeugnisse, alsbald-Beschäftigung erhalten. Nähere Auskunft er« theilt die Erpcditiou dieses Blattes. 1638) Gießen. Daß ich sowohl einspännig als auch zweispännig fahre, bringe ich hiermit einem geehrten Publikum zur Nachricht. Lohnkutscher Seultng in der Flügelsgasse. 1685) Gießen. Bei Unterzeichnetem sind zwei gut möblirle Zimmer mit oder ohne Cabinet zu vermiethen. I. K. Brühl, Lit. B. Nr. 62, Neuenbäuett. 1678) Gießen. Zwei möblirte Zim- in er sind zu vermiethen bei W. Rühl im Rufst,chen Hof. 1674) Gießen. Eine Familien« Wohnung ist zu vermiethen bei Friedrich Pfeil in der Muhlgafse. 1631) Gießen. Bei Oberförster Draubt, Settersberg, ist ein möblirtes Zimmer mit Alkoven zu vermiethen. Vermischte Nachrichten. 1630) Gießen. Der Unterzeich- nete benachrichtigt seine verehrten Kunden, owie Blumen- und Gartenfreunde, daß er Anfangs September d. I. dahier wieder ankommen und deren schätzbare Aufträge persönlich entgegennehmen wird. Er glaubt jedoch wiederholt darauf aufmerksam machen zu muffen, daß sich bisher Saamenhändler erlaubt haben, Blumenfreunde zu täuschen und unter seinem Namen Sämereien und Bluuienzwiebeln ic. zu verkaufen. Gießen im August 1853. Christian Haubensack aus Gönningen. eingelegt mit Geldgewichten von verschiedener Anzahl. sHaushaltungs- und Ladenwaagen in.6-»en *= schiedencn Großen nut Schaalen von Messing, Kupfer und Fayence, in runder, ovaler oder viereckiger Form. Uhrwaaaen W drei verschiedenen Größen mit oder ohne Verzierung. Säulenwaagen einfach und verziett, in allen Größen, ganz von Messing, Decimal-Brttckenwaagcn, Gewicht 1-10 in Nummern von 1—60 Eenl- ner Tragkraft. Centimal - Brückenwaagen, n e u e Co ii - struction, Gewicht 1—100 tn 14 Nummern von 1—120 Cent- 440 1612) Gießen. Seide -1 Wolle - und Raumwollesärberei! Durchweine ganzß neue Einrichtung bin ich in den Stand gesetzt, alle Stoffe, nachWrobe in)der bereitliegenden und selbst gefertigten Musterkarte, alsbalo zu färben. Gleichzeitig erlaube ich mir, darauf ausmersam zu machen, daß verschiedenfarbige Stoffe so gefärbt werden, daß sie zusammen verbraucht werden können. H. M. Zug Hard am Markt._________ 1671) Salzhausen. Anno ii e e* Zur Feier des Namenstages unsers allverehrten Großherzogs Königliche Hoheit findet Donnerstag den 25. d. Mts. ein Festessen, Der Ludwigs-Ball aber schon Sonntag den 21. d. Mts. in hiesigem, festlich geschmückten Cursaale, Statt. Am 22. und 23. d. Mts. wird gleichfalls dahier die General- Versammlung der Forstwirthe des Großherzogthums abaehalten. Hierzu ladet ergebcnst ein __________H. W. Seum' s Wittwe. 16L3) Gießen. Aus mehrfaches Verlangen findet bei dem Unterzeichneten ein Preiskegelschiebe» von Sonntag den 21. bis Montag den 29. August Statt, wozu alle Kegelliebhaber eingeladen werden. Georg Lenz. 1682) Trohe. Am lehtverflosscnen Gießener Jahrmarkt ist in Trohe ein Hund von schwarzer Farbe, mit weißer Brust und weißem Ring um den Hals, wahrscheinlich einem Säweinehändler gehörig, aufgefangen und in Verwahrung genommen worden. Der sich legitimirende Eigenthümer kann denselben gegen Entrichtung der Jnserat- gebühren und deö FutiergeldeS bei Unter» zeichnetem in Empfang nehmen. Trohe am 15. August 1853. Der Gr. Bürgermeister Hammel. 1667) Gießen. Schrei nerqe» feilen können bei PH. Kreiling III. in der alten Schule dauernde Beschäftigung erhalten. 1665) Gießen. UMIMNtewicht. Einem hohen Adel und verehrten Publi» kum mache ich hiermit die ergebenste An» zeige, daß ich zum Großh. Universitäts- Tanz- und Fechtmeister ernannt worden bin und bis den 1. September meinen Privat - Tanzunterricht beginne. An Großh. Hoftheater, unter der spe- eiellen Leitung deö früheren Balletmeisters und jetzigen Hoftheaterdirectvrs, Herrn Tescher, die Tanzkunst nach allen Richtungen hin vollständig erlernt, glaube ich meinen verehrten Gönnern völlig, aber ganz besonders in den neueren Gesellschaftstänzen, zu genügen und bitte deßhalb um geneigten Zuspruch. Diejenigen Damen und Herren, welche mir die Ehre erweisen und an dem besagten Unterrichte Theil nehmen, und diejenigen 91 eiter», welche mir ihre Kinder in dieser Beziehung anvertrauen wollen, bitte ich, mich hiervon zu benachrichtigen, um die Unterrichtsstunden eintheilen zu können. Meine Wohnung ist im Hinterhause deS Seipp'schen Hauses am Seltersthor. Gießen den 12. August 1853. Röse, Gr. Univ.-Tanz- und Fechtmeister. 16a») Gießen. Der Unterzeichnete kauft und verkauft fortwährend alte und I neue Kleider. Heinrich Frech. Angekommene und abgereifte Fremden vom 12. dis 15, August 1853. Druck und Verlag der G. D. Brühl'schen Buch» und Steindruckerei, In den G a st h ä u s e r n. Im Utipytn : Hr. Baron v. Knobelsdorf n. Dienersch., Hauptm. v. Sprottcr; £>r. Sievert, Knisrichter v. Siegen; Hr. Baneif, Partie, v. Dresden; Hr. Houeck, Lehrer v. Weilburg; Hr. llenent, Verw. v. Düth- kirchen; Hr. Moeadam, Chem. v. London; Hr. Liedeke, Maler v. Berlin; Hr. Rumpf, Part. v. Leipzig; Hr. Schneider, Director v. Straßburg; Hr. Hammel, Schlofsermstr. ».Friedberg; dr. Acherwpko m. Fam. u. Dienersch., Prof. v. Utrecht; Hr. Dr. Archon v. Wien; Hr. Bontens, Stnd. v. Leipzig; Hr. Baron v. Wittgeastein v. Wittgenstein; Mad. Fruk n. Sohn u. Dienersch. v. Weilburg; Hrn. Kfl. Scheh v. Sindlingrn, Steffens v. Strafferhof, Degursi v. Aachen, Dietz v. Frankfurt, Schifferdt v. Seligenstadt, Rein v. Würzburg, Nees u. Offenbach, Schott v. Mainz, Rickert v. Frankfurt, Hommctdt v. Dresden, Hoffmann v. Schwäb.-Gmünd, Schwab v. Cöln, Rampel v. Zürich, Ihlen u. Hoffmann v. Frankfurt, Ricker v. Berlin, Hauff v. Petersburg, Schiff v. Gladenbach, Wapler v. Bürenwalde, Bauer v. Wetzlar u. Schneider v. Breslau. Im Einborn : Hr. Neuckel, Agent, Hr. v. Grevenmaper, Lieutenant u. Hr. Fröhlich, Oberger-Ado. v. Hannover; Hr. Schnittspahn, Gartendir. v. Darmstadt; Hr. Storch, Berginsp. u. Hr. Müller, Schichtmstr. v. Friedberg; Hr. Arnold Direetor v. Darmstadt; Hr. Buschstein, Reg.-Rath v. Berlin; Hr. Hohenfels, Offizier v. Dresden; Hr. Marian, Part. v. Paris; Hr. Schreiber, Ado. v. Bonn; Hr. Lang, Cand v. Halle; Hr. Richter, Lehrer v Jena; Hr. Schubert, Stud. v. Bonn; Hr. Collmann, Director v. Köthen; Hr. Habermann, Fabrik, v. Torgau; Hrn. Kfl. Braun v. Halver, Frichcim n. Schwester v. Frankfurt, Jung v. Freiensten, Franck v. Berlin, Hausen v. Marburg, Spick v. Holle, Trier v. Leipzig, Traut v. Cassel, Maus v. Erfurt, Hänsel v. Eisenach, Schlafhorst v. Gladbach, Fermi v. Oranienst.in, Metzler v. Weilburg, Kaufmann v. Cassel, Thrüngst v. Hanau, Schibes v. Frankfurt, Maier ».Berlin, Magnus v. Bcrn, Dörffer v, Düsseldorf u. Winter v. Berlin. Im Prinz Carl : Hr. Zö.fel, Part. v. Wien; Hr. Dottel, Ins», v. Prag; Hr. Wiesland, Gutsbes. v. Rastatt; Hr. Martinius, Prioatm. v. Bremen; Hr. Borger, Spcdit. v. Offenbach; Hr. v. Hugenberg, Rent. a. Sachsen; Hr. Wiegand, Stud. v. Worms; Hrn. Kfl, Weidelin v. Nürnberg, Stramm v. Straßburg, Morel v. Zürich, Möchinger v, St Gallen, Sturz v. Frankfurt, Jßler t>. Wahlen u. Ackermann v, Aargau. Im Adler : Hrn. Handelst. Stern u. Blumenthal v. Neustadt; Hr. Corvinus, Kfm. v. Halle; Hrn. Stud. Frhr. v. Gersdorff v. Eisenach, Spies' v. Gladenbach, Schülein v. Frankfurt u. Heinzelmann v. Marburg. Im Darmstadter Haus: Hr. Seibel, Steiger v. Tropsa; Hr. Seibert n. Fr., Müller v. Rauschenberg; Hrn. Kfl. Kraft v. Heidelberg, Helmert v. Eisenach u. Koch v. Fritzlar; Hrn. Stud. Beck v. Meiningen u. Köster v. Frankfurt; Hr. Dressert, Lehrer v. Bohsalm. In Den P r i v a r h ä u s e r n. Bei Hrn Prof. Dr. Mettenheimer : Hr. v. Rabenau n. Fr., Haupim, v. Darmstadt. — Bei Hrn. Georg Becker: Fr. Ellenberger n. Tochter v. Alsfeld. — Bei Hrn. Schneidermstr. Schwab: Hrn Schullehrer Frees v.' Niederweisel u. Frees v. Burgrecht. — Bei Hrn Stud. Stiebcling : Hr. Krumm, stud. theol. v. Berlin. — Bei Hrn Schuhmochermstr. i> xjetz ; Hr. Herth, Schullehrer v. Longen. — Bei Hrn. Cantor Schwabe: Hr^ Günlber n Fr., Geom. v. Lauterbach. — Bei Hrn. P-of. Dr. Pioebus: Hr Tollin, Stud. v. Berlin. — Bei Fr. Gebcime Kirchenralh Dieffen- bach : Fr. Pfarrer u Frl. Spengel v. Dreieichenhain u. Fr. Heun v. Dör- renbcrg. — Bei Hrn. Ferd. Mapcr: Hr. Eskeles, Kfm. v. Kelsterbach. — Bei Hr». Kfm. Windecker; Frl. Freserius v. Gladenbach u. Frl. Fresenius v. Crumbach. — Bei Hrn Meper Rothenberger: Hr. Arnstein v. Laubach.