Anzeigeblatt der Stadt und des Kreises Gießen. Mittwoch den la. September 18S3. Wt woch-nMch ,».i Mal: Mittwoch «r-i. »fr. äuiwärt« abonnirt man sich bei allen PosiLnn-rn. In Hießen bei der (Sreebition (Sangteibevg Lit. B. St. 1.) - ÄmruckungSzeb yr S IP Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gespaltene TvcpuSzetle 3 tr. Amtlicher T h e i l. Verordn nng, f k die Erhebung und Controlirung der inneren Abgaben von Getränken betreffend. (Fortsetzung.) VIII. Von der Bestrafung der Übertretungen von Vorschriften dieser Verordnung. §. 61. Strafbestimmungen, die sich nur auf die Besteuerung des Weins beziehen. Die nach §. 14 zur unversteuerten Einlage ihres selbst gekelterten Weins berechtigten Prodnccnten verfallen, so lange sie nicht nach §. 10 d oder e unter Coutrole gestellt sind, für jede Handlung, wodurch sie eme Unterschlagung der Abgaben^ von Wein vollbringen oder versuchen oder wodurch sie Anderen zum Vollbringen oder Versuch einer solchen Untersch g g unversteuerten Vorräthcn bchülflich sind, ohne Rücksicht auf die wegen der unterschlagenen Abgaben von thnen oder Anderen weiter verwirkten Strafen, jedesmal in eine besondere Strafe von 50 Gulden. §. 62. , Diejenigen, welche nach §.16 ihren Wein nicht ohne vorherige Anzeige keltern dürfen, verfallen, wenn sie heimlich ohne vorherige Einholung des vorgeschriebcnen Scheins — Wein keltern, ohne Rücksicht auf die für die verheimlichte Umlage uvervletz verwirkte Strafe, für jeden Fall in eine besondere Strafe von 50 Gulden. 8- 63. , Diejenigen, welche nach §. 16 ihren Wein nicht ohne vorherige Anzeige keltern dürfen, verfallen, wenn sie über die m dem eiiigeholtcu Scheine sestgesetzle Zeit hinaus Wein keltern, ohne Rücksicht auf die für die etwaige verheimlichte Einlage überdies) verwirkte Strafe, für jeden Fall in eine besondere Strafe von 15 bis 50 Gulden. 8- 64. Alle Personen, welche ohne zum Kleinverkauf von Wein nach §.8 berechtigt zu styn, und alle weiteren Obliegenheiten nach §. 19 erfüllt zu haben, Wein im Kleinen verkanfcn, sowie alle Personen, welche daö Hanstrcn mit Wein betreiben, verfallen für jeden einzelnen Fall in eine Strafe von 5 bis 25 Gulden. §• 65. Alle zum Kleinverkauf des Weins berechtigte Personen verfallen, wenn sie zu höheren, als den ihnen erlaubten Zapfpreisen Wein im Kleinen verkaufen, sowie für jede andere Handlung, wodurch sie eine Unterschlagung der Zapfgcbühr vollbringen oder versuchen, für jeden Fall in eine Strafe von 25 Gulden, ohne Rücksicht auf die wegen verheimlichter oder falsch declarirter Versendung oder Einlage außerdem verwirkten Strafen. e In dieselbe Strafe verfallen diejenigen, welche durch verheimlichte oder falsch declarirte Versendungen oder als salschlich declarirte Empfänger zu dem Vollbringen oder dem Versuch einer Unterschlagung der Zapfgebühr mitgewirkt haben, sofern sie nicht schon von der im §. 61 bestimmten besonderen Strafe betroffen werden. §. 66. Diejenigen Kleinverkäufer von Wein, welche der Vorschrift des §. 23 wegen des Anschlagenö der Nachweisung ihrer Zapf- Preise nicht gehörig nachkommen, verfallen für jeden Fall in eine Strafe von 5 Gulden. §. 67. Strafbestimmungen, die sich nur aus die Besteuerung des Obstweins beziehen. Die nach §. 26 zur unversteuerten Einlage ihres selbst bereiteten Obstweins berechtigten Personen verfallen, so lange sie nicht nach §. 10 d oder e unter Coutrole gestellt sind, für jede Handlung, wodurch sie eine Unterschlagung der Abgaben von Obstwein vollbringen oder versuchen oder wodurch sie Anderen zum Vollbringen oder dem Versuch einer solchen Unterschlagung au5 ihren unversteuerten Vorräthen behülflich sind, ohne Rücksicht auf die wegen der unierschlagenen Abgaben von ihnen oder Anderen weiter verwirkten Strafeii, jedeömal in eine besondere Strafe von 15 Gulden. 484 $. 68. Alle Personen, die nach §. 28 nicht ohne vorherige Anzeige Obstwein bereiten dürfen, verfallen, wenn sie heimlich — ohne vorherige Einholung des vorgeschriebcnen Scheins — Obstwein bereiten, ohne Rücksicht auf die für die verheimlichte Einlage über- dien verwirkte Strafe, für jeven Fall in eine besondere Strafe von 15 Gulden. §. 69. Diejenigen, welche nach §. 28 nicht ohne vorherige Anzeige Obstwein bereiten dürfen, verfallen, wenn sie über die in dem eingeholten Scheine festgesetzte Zeit hinaus Obstwein bereiten, ohne Rücksicht auf die für die etwaige verheimlichte Einlage übcrdieß verwirkte Strafe, für jeden Fall in eine besondere Strafe von 5 bis 15 Gulden. §. 70. Alle Personen, welche, ohne zum Kleinvcrkauf von Obstwein nach §. 8 berechtigt zu seyn, Obstwein im Kleinen verkaufen, sowie alle Personen, welche das Hausiren mit Obstwein betreiben, verfallen für jeden einzelnen Fall in eine Strafe von 3 Gulden bis zu 15 Gulden. 8. 71. Strafbestimmungen, die sich nur auf die Besteuerung des Biers beziehen. Jeder, der, ohne durch Gewerbs-Patent dazu berechtigt zu sehn, Bier zum Verkaufe braut, sowie jeder, dci eine Uebex tretung der Vorschriften in den §§. 30, 31, 34 und 35 begeht, verfällt für jeden Fall in eine besondere Strafe von 25 Gulden neben den weiter wegen verheimlichter Bierfabrikation verwirkten Strafen. , Wenn jedoch nur die in dem eingeholten Brauscbein festgesetzte Brauzeit überschritten wurde, und eine verheimlichte Bier- sabrikation dabei nid't stattgefunden hat, so soll diese Uebcrtretung nur mit einer Strafe von 5 bis 15 Gulden bestraft werden. 8. 72. Jede Gewerbshandlung, welche eine Verkürzung der Tranksteuer von Bier nach den Vorschriften dieser Verordnung zu» Folge hat ober haben kann, wird als verheimlichte Bierfabrikativu angesehen und neben der Confiscation des heimlich bereiteten Getränks mit dem sünffachen Betrag der Abgaben, deren Unterschlagung vollbracht oder versucht worden ist, bestraft, ohne Rücksicht aus die überdieß verwirkten besonderen Strafen. Die vorenthaltcne Steuer wiro außerdem von der Verwaltung angejetzt und nacherhoben. r, . , Ci Als solche verheimlichte Bierfabrikation wird insbesondere angesehen und bestraft^: a) wenn gegen die Vorschrift des §. 31 ohne vorherige Einholung des vorgeschriebenen Brauscheins oder vor der in dem Brauschein bestimmten Zeit ein Brauen begonnen ist; „ , „ , b) wenn in einem größeren als dem declarirten Braugefäß gebraut wird, wozu auch >ede Erweiterung des Inhalts des Viau- gefäßeS durch den Gebrauch ungeeichter Aussätze gehört; c) wenn die Bestimmungen des §. 34 übertreten sind; , c . .. d) wenn unvergohrene gehopste Bierwürze, über deren Versteuerung der Bierbrauer sich nicht ausweijcn kann, vorgefunden wnv. Die Confiscationsstrafe und der Betrag der unterschlagenen Abgaben werden im Falle a) nach dem ganzen Inhalt des Braukessels ohne Rücksicht auf dessen wirkliche Füllung, im Falle b) nach der Uebcrschreituug der declarirten Grosse des BraugcfaM, im Falle c) nach dem den Inhalt des Braukessels übersteigenden Quantum und im Falle d) nach dem Vorgefundenen Quantum, jedoch mindestens nach dem Gehalt des Braukessels bemessen. . , _? , Kann die wirkliche Größe deS Raummaaßcs, wonach die Bestrafung zu bemessen i|f, in einzelnen Fallen nicht genau ermittel werden, so ist die wahrscheinliche Größe unter der höchsten Annahme zu Grunde zu legen. (Fortsetzung folgt.) __________ Offizielle Namensveränderungen. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädiqst geruht : Am 20. Juni der Adoptivtochter des Heinrich Wecker zu Beienheim Maria Wetzstein, Tochter des Eberhard Wetzstein daselbst, zu gestatten, künftig den Namen „Becker" zu führen; am 1. Juli dem Opernsänger Johann Joseph Müller zu Mainz zu gestatten, künftig den Namen „Wilhelm Neumüller" und der Maria Catharina Keller zu Bauernheim künftig den Namen „W'alther" zu führen. Dleustnachrichten. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben alleranädigst geruht : Am 1k April den Domanen-Pfandmeister-Assistenten Ludwig Sck u chard zu Bingenheim zum Domänen-Pfandmeister bei dem Rrntamte Alsfeld, den Forstwart Georg Christian Silier zu We'ßkwchen -um Domänen-Pfandmeister bei dem Sientamte Homberg, und den Domänen -Pfandmeister-Viear Johann Philipp Müller zu Homberg zum Domänen-Pfandmeister bei dem Rentamte Schotten zu ernennen; am 1. Juli den außerordent ichen Prozessor bei der philosophischen Facultät der Landesuniversität Dr. Gustav Schilling zum ordentlichen Professor bei derselben zu ernennen. Ferner haben Seine Königliche Hoheit der Großherzog für den Betrieb der Main-Weser-Eisenbahn allergnädigst zu ernennen geruht: 2£m 3 0. Mai : zum Controleur bei dem Controle-Büreau und zugleich zum Secretär und Nepositar bei der provisorischen Central - Direetion zu Cassel • den Finanzaccessisten und seitherigen provisorischen Controleur Hermann Gill er; zum Secretär bei der Main-Weser-Eisenbahn zu Gießen : den Bau-Accessisten und s.itherigen provisorischen Secretär Joseph M oy at; rum Buchhalter und Revisor bei dieser Behörde : den seitherigen provisorischen Revisor Georg Wilhelm Rabenau; zum Büreaudiener bet der Di- Nach richten. reetion der Main-Weser-Eisenbahn zu Gießen : den seitherigen provisorische« Büreaudiener Peter Klein böhl; zum Cassier der Betriebskaffe der Main- Weser-Eisenbahn zu Gießen : den provisorischen Eisenbahn-Cassier Philipp Leicht weiß; zum Bahningenieur und Bahnhofinspector in Gießen : de» provisorischen Bahningenieur August Eickemeyer; zum Bahningenieur und Bahnhofinspector in Friedberg : den provisorischen Bahningenieur Peter Hochgesand; zu Bahnmeistern : in Lollar : zugleich als Einnehmer auf der dortigen Station, den provisorischen Bahnmeister und Einnehmer Gottlieb Rettig; in Gießen: den provisorischen Bahnmeister Daniel Becker; in Langgöns: zugleich als Einnehmer auf der dortigen Station, den frühere« Aufseher Friedrich Jockel aus Griesheim; in Butzbach : den provi-orisM Bahnmeister Philipp Pfeifer; in Friedberg : den provisorsschen Bahnmeister Gustav Rauch; in Großkarben: zugleich als Einnehmer auf der dortigen Station, den provisorischen Bahnmeister und Einnehmer Peter Kleyensteuber; in Vilbel: zugleich als Einnehmer auf der dortige« Station, den provisorischen Bahnmeister und Einnehmer Franz Kirchner; zum Maschinenmeister : den provisorischen Maschinenmeister Hermann Dauth, zum Werkmeister II. Klasse : den provisorischen Werkmeister Heinrich Seibert; zum ersten Werkschreiber und Zeichner 1 den provisorischen Wer»- schreiber und Zeichner August Jäger; zum Materialverwalter : den provisorischen Materialverwalter Adam Berte; zum zweiten Werkschrewer • den Scribenten Franz Witz en b ach er; zum Bahnhofverwalter der Etse»> bahn-Station zu Butzbach : den provisorischen Bahnhofverwalter Hemn« Geßner; zum Güterexpedienten auf der Station Gießen : den provisorisch bei der Güterexpedition im Bahnhose zu Gießen verwendeten David Marli» 485 — ohne ge über» 1 in dem überdieß erkaufen, Gulden :c lieber» । Gulden )fe Bier- -erden. iur Folge Getränks ksicht auf 1116 nach» :m Brau» es Braunen wird, es Brau» ugcfäßeS, Quantum, . ermittelt covisorischen der Mainzer Philipp ießen : de» zenieux und lieur Petir nehmet auf ;mer (Sott- :l Becker; >en früheren covi-'orischen chen Bahn- ner auf der )mer Peler er dortigen Kirchner; nr Dauthl inrich Seichen Werk- ; den pro- rkschreibrr: der Eisen» ter Heinri-H provisorisch avid Marlin Lüael; zu Expedienten auf der Station Gießen : den provisorischen Erpe- bienten Christoph Ni es, den provisorischen Expedienten Adolph Pilger und den provisorischen Expedienten Johannes Seim; zu Expedienten auf der Station Butzbach: den provisorischen Expedienten Ludwig Böhm und den provisorischen Expedienten Philipp Ruths; zu Expedienten auf der Station Kriedberg: den provisorischen Expedienten Johannes Landau und den provisorischen Expedienten Georg Philipp Zöller; zum Einnehmer bei der Station zu Niederwöllstadt : den provisorischen Einnehmer ^akob Muller; zu Lokomotivführern bei der Main -- Weser - Eisenbahn: den Locomotivfuhrer Friedrich Wack, den vorhinige» Heizer und provisorischen Locomotivfuhrer Friedrich Schenck, den Locomotivfuhrer Ludwig Bernet und den provisorischen Locomotivfuhrer Georg Einolf; zu Heizern und Locomotivfuhrer- Lehrlinqen bei der Main - Weser - Eisenbahn : die provisorischen Heizer und Locomotivführer-Lthrlinge: Johannes Köhler, Friedrich Rausch, Ludwig Bertram und Carl Schenck; zu Zugmeistern bei der Main-Weser-Eisen- bahn ■ den Zugmeister Philipp Schaffner und dm früheren Conducteur Georg Knöß; zu Schaffnern l. Klaffe bei der Main-Weser-Eisenbahn: die provisorischen Conducteure Andreas Alt und Ludwig Schneidernden Feldwebel Rinn vom ersten Infanterieregiment, den Hautboisten I o st vom vierten Infanterieregiment, den Fourier Strack vom Garderegiment Che- veauxlegers, die Aufseher : Georg Mittelstädter aus Reinheim, Johannes I Kohrell aus Gleimenhain, Philipp Scheid aus Gießen und Karl i udwig : Gimbel aus Darmstadt; zu Schaffnern II. Klaffe (Sremfcr) bei der Marn- i Weser-Eisenbahn : den provisorischen Conducteur II. Älafie 9e6' i die Aufseher Ludwig Braun aus Gießen und Adolph B o r sch aus Butzbach ! und den provisorischen Weichenwärter Heinrich Held aus Großzimmern; | zum Wagenmeister auf der Main-Weser-Eisenbahn-Station zu Gießen . den proviso ischen Wagenmeister Jakob Stephani; za Portiers, zu Oießen . den provisorischen Portier Friedrich Sckeld; zu Butzbach : den provlior,- ! schen Portier Johannes Kern und zu Friedberg: den provisorischen P..rtier Johann Friedrich Storck, und am 5. Juli: zum Kanzlisten bei der Be- i triebskaffe der Main-Weser-Eisenbahn zu Gießen: den s"")engen Letriels. kaffe-Gehülsen Heinrich Wilhelm DauernheiM. - 29. ^ule wueoe dem Bauaufseher Georg Werner zu E fa das Patent als Geometer dec 1 in. Klaffe für den Kreis Biedenkopf ertheilt. Dienstentlassung. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben ' allerqnädigst geruht : Am 14. April den Domänen-Pfandmeister Sebastian Fritz zu Alsfeld, auf sein Rachsuchen, seines Dienstes zu entlassen. ® Sterbfälle. Gestorben sind : Am 27. Jul, der evangelische Schullehrer Spalt zu Hahn, am 5. August der evangelische Oberpfarrer Ludwig Christian Dieffenbach zu Schlitz, am 10. August der Reglerungs A.s ff Di-, Heinrich Christoph Knorr zu Lauterbach. Erne n n u n g. Eberhard Sam es von Eberstadt als Frucht-Makler.____________________ Polizeiliche Bekanntmachung. Brodpreise für Gießen vom 13. September 1853. 4 Pfund gemischtes Roggeubrod kosten . . . • • 15 fr. 2 pf> 2 " " " L. Nover, Gr. Polizei-Cvnimissär. Gerichtliche rnrd Grivat-Bekanntwachungen. Besondere Bekanntmachung. 1789) Gießen. Gießener Jahrmarkt. Der im Landkalender aus den 11. und 12. October d. I. angezeigte Gilßcner Jahrmarkt HK wegen des Zusammentreffens mit jüdischen Feiertagen auf den 27. und 28. September verlegt werden müssen, -jm Interesse ihrer Ortsanqehöriqen wollen die Gr. Bürgermeister des Kreises dieser Benachrichtigung die möglichste Verbreitung »erschaff-». Gieße» de» 31. Mnguft 18d3. Der Gr. Bürgermeister Edictalladungen. 188-'!) Gießen. Forderungen und sonstige Ansprüche an den Anton Schaum VI. von Langgöns, über dessen Vermögen Gr. Hofgericht der Provinz Oberhessen den form liehen Concurs erkannt hat, sind im Termin Donnerstag den 20. Grober d. I, Vormittags 9 Uhr, bei Meldung des stillschweigend eintretenden Ausschlusses von der Müsse bei un er- zeichnetcr Gerichtsbehörde anzumetden und zu begründen. Im Falle des Zustandekommens eines Arrangements werden die nicht persönlich erschienenen Gläubiger, deren Mandatare nicht mit genügender Vollmacht versehen sind, hierin, sowie auch bezüglich der sonst etwa gefaßt werdenden Beschlüsse als der Mehrheit der Erschienenen beitreleud, angesehen. Gießen den 21. August 1853. Großh. Stadtgericht das. M u h!. 1883) Gießen Forderungen und sonstige Ansprüche an den heimlich sich entfernt habenden Friedrich Kohlhepp von Großenlinden, über dessen Vermögen Gr. Hofgerichl der Provinz Oberhessen den förm- lichen Concups erkannt hat, sind im Termin Freitag den 30. September l. I., Vormitiags 10 Uhr, bei Meldung des stillschweigend eintrelen- den Ausschlusses - on der Masse bei unterzeichneter Gerichtsbehörde anzumelden und zu begründen. Im Falle des Zustandekommens eines Arrangements werden die nicht persönlich erschienenen Gläubiger, deren Mandatare nichl mit genügender Vollmacht versehen sind, auch bezüglich der sonst etwa gefaßt werdenden Beschlüsse als der Mehrheck der Erschienenen beitretend angesehen. Gießen am 8. September 1853. Großh. Stadtgericht Muhl. v. Zangen. Versteigerungen. 1883) Großenlinden. Donnerstag, als den 15. September, Mittags 1 Uhr, soll zu Großenlinden in dein Kohlhepp',wen Wohnhaus, eine gan- große und eine kleine Obstkelter, beide noch ganz neu und nut eisernen Schrauben versehen, sowie eine neue 486 Zu vermiethen. 1833) Gies,en. In unserem Hause auf dem Markt sind 3 Logis, neu und elegant hergerichtet, wovon das eine mit Geschäftslocal, zu vermiethen und sogleich zu beziehen. (5. und D. (5bei. Hi 7'0 Gießen. Eine Familienwoh» nung ist zu vermiethen bei Friedrich Pfeil in der Mühlgafse. 1881) Gießen. In meinem Hin» terhause sind 2 Stuben, Küche, Keller ic., zu vermiethen und alsbald zu beziehen. M. Heß. 1S«K'O Gießen. In der neuen Post in der Wallthorstraße sind zwei geräumige, aneinanderstoßende Zimmer zu vermiethen und können solche sogleich bezogen werden F e i l g e b o t e n. 1892) Gießen. Die der Badegesellschaft gehörigen in diesem Jahre neu angeschafften 16 Stück Flößen, sollen aus freier Hand verkauft werden. Das Nähere ist in Lit. D. Nr. 25. zu erfahren. Der V or st and. Acpfelmühle und eine Quantität Fässer verschiedener Art, gegen gleich baare Zahlung versteigert werden. Großenlin'en den 12. September 1853. Der Vorsteher Gr. Ortsgerichtö M enges. 1886) A l t e n b u s e ck. O b st v e r st e t g e r u n g. Donnerstag den 15. d. Mts., Vormittags 9 Uhr, soll das sämmtliche Gemeinde-Obst, beste- benb in Aepfeln und Birnen, von vorzüglicher Qualität, an Ort und Stelle meistbietend versteigert werden. Der Anfang ist zur bestimmten Stunde am Wege nach Wiesest. Altenbuseck am 10. September 1853. Der Gr. Bürgermeister W a g e n b a ch. 1855) Atzbach. Das Gemeinde- Obst wird versteigert: zu Kinzenbach Dienstag den 20. d. Mts., „ Atzbach Mittwoch den 21. d. Mts., „ Dorlar Donnerstag den 22. d. Mts., „ Dudenhofen Freitag den 23 d. Mts., „ Garbenheim Samstag den 24. d. Mts., „ Krofdorf und Gleiberg Montag den 26. d. Mts. Die Versteigerungen beginnen jedesmal um 1 Uhr an den bei den Ortsvorstehern zu erfragenden Stellen. Atzbach den 7. September 1853. Der Bürgermeister Colnot. 1891) Fellingshausen. Freitag den 16. I. Mts., von Morgens 9 Uhr an, soll das hiesige Gemeinde-Obst, bestehend in Aepfeln, Birnen und Zwischen, meistbietend versteigert werden. Fellingshausen am 12. September 1853. Der Gr. Bürgermeister Ger lach. 1852) Großenbuseck. Obstversteigerung zu Großenbuseck. Freitag den 16. September l. I., Vormittags 9 Uhr, soll das sämmtliche Gemcindeobst, bestehend in Aepfeln, Birnen und Zwetschen von vorzüglicher Qualität, unter den bei der Versteigerung bekannt gemacht werdenden Bedingungen, an Ort und Stelle meistbietend versteigert werden. Großenbuseck den 7. September 1853. Der Gr. Bürgermeister Wagner. 1854) Bellersheim. In der Psarr- hosraithe zu Bellersheim sollen Dienstag den 20. September, Morgens 8 Uhr, folgende Gegenstände meistbietend gegen gleich baare Zahlung öffentlich versteigert werden : 1) 2 braune 7- und 8jährige Ackerpserde, Wallachen, von welchen sich das Eine sehr gut zum Reitpferd, und um es einspännig zu fahren, eignet, 2) 1 junge Kuh und ein Rind, 3) 1 Mutterschwein mit 9 Färkeln, 4) 1 vollständiger Wagen, der sich in einem sehr guten Zustande befindet, mit eisernen Achsen, nebst Dunghorle, Aernle- und Holzleitern, 5) 1 gut gehaltenes Jauchefaß, 6) 1 vollständiger gut erhaltener Pflug nebst Egge, 7) 1 neues Roll- und Heuseil, 8) Heu- und Mistgabeln, Häckselbank und noch viele andere zur Oeconomie gehörige Gegenstände. K. Heusler, Pfarrer. 1887) Gießen. Nächsten Donnerstag den 15. d. Mts., Vormittags 9 Uhr, sollen nachstehende Gegenstände, als: 209 Ellen Betttucher-Leinwand, 95 Ellen gebildete Leinwand für Handtücher, 4 Bettteppiche, 31 Ellen Hosenzwillich und 25 Ellen Strohsack-Leinwand, in meiner Wohnung an den Wenigstneh- meneen vergeben werden. Gießen den 12. September 1853. Peppler, Major. 1888) Gießen. xM" Versteigerung von Weißzeug, Bettwerk, einem Küchen- schrank und Küchentiich, blechernem und porcellanenem Küchengeschirr, Flaschen und Krügen, Stühlen und Tischen, Cauapee's und andern Geräthschafien, findet Donnerstag den 15. September, Nachmittags 2 Uhr, im Eckst ein'scheu Hause Himer der katholischen Kirche statt. 1893) Winnerod. O b st v e r st e i g e r u u g. Freitag den 23. September d. I. foll eine bedeutende Quantität Aepf l, von den besten Sorten, an den Bäumen öffentlich meistbietend versteigert werden. Die Großh. Bürgermeister werden ersucht, Vorstehendes in ihren Gemeinden veröffentlichen zu lassen. Winnerod den 12. September 1853. I Güngerich. 1236) Gießen. SyilVt Borchardt s arom. med. '■’üvn Kräuter-Seife, (ä 6 Sgr. pr. Packetchen) und Dr. Sui» de Boutemard's arom. Zahn-Pasta, (ä 6 und 12 Sgr. pr. */2 u. 7, Päckchen) habe ich für hiesigen Ort und Umgegend das alleinige Depot und halte diese, durch öffentliche Anzeigen in den gelesensten Zeitungen hinlänglich bekannten und durch ihren Werth im Publikum so gut re° nommirten Artikel fortwährend in frischer Waare und hinreichender Auswahl vor- rälhig und bitte nach wie vor um geneigten Zuspruch. - Carl Frech in Gießen, 1815) Gießen. Ein dressirter Jagd- hund, vorzüglicher Raoe, ist zu verkaufen. Wo? sagt die Erpcd.'d. Bltts. 1889) Ein Backofen, in dem schon bereits 1 Jahr gebacken worden, ist mit sämmtlichen dazu gehörigen Steinen, bester Westerwälder Qualität, auf den Abbruch zu verkaufen. Näheres in der Red. d. Bl. 1865) Gießen. Neue Häringe, 6 kr. per Stück, desgleichen alte, 1% fr. per Stück bei I. G. Appel. 1890) Gießen. Bei Schmied Unverzagt am Walltbor ist eine einspännige, noch in gutem Zustande befindliche, Ehaise zu verkaufen; auch ist daselbst ein kleines Logis zu vermiethen. 1834) Gießen. Ich beabsichtige mein in der Hintergasse, Lit. A. Nr. 44, gelegenes und noch in bestem Zustand sich befindliche Wohnhaus nebst Hofraum und Stallung, sowie meinen l’/2 Viertel haltenden Garten am Riegeipfad, auS freier Hand zu verkaufen. Lusttragende belieben sich an mich zu wenden. Zinßer, Weg- und Wieseuwärter. (Hrerzn eine Beilage.) Beilage zu M 74 des Anzcigeblattes. ___JJl । » ÜW-S- .1 ........ V erwischte Nachrichten. Friedberg. WaVMMg. Es sind dem Unterzeichneten aus Kleinlindcn Nachrichten zugegangen, daß ein gewisser Feudtuer aus Friedberg Lieder verkaufe zum Besten der Bliudeu-Austalt. Da dieser Mensch in keinerlei Beziehung zu der Blindcn-Anstalt steht, so sehe ich mich veranlaßt, vor dem Ankauf zu warnen. I. P. Schäfer, Vorsteher der Bliudew-Anstalt. IS 10) Gais. Anzeige für Pruchleiden-e. Dem Unterzeichneten, schon viele Jahre ausschließlich mit Heilung von Unter» leibsbrüchm beschäftigt, ist es gelungen, ein sicheres Heilmittel snr dieses so tägige Hebel zu entdecken. Es ist nicht meine Sache, davon viel Rühmens ö" macken, denn dieses Mittel empfiehlt sich durch seine überrasckenden Wirkungen sckon selbst. JO)pone es für Menschenpflicht, das Mittel auch den entfernten Nebenmenschen zugang.ich ?.u machen. Da aber in öffentlicken Blättern für alle nur möglichen Krankheiten Heu- mittel anqeboten werden, bei deren Gebrauck der Leidende sich oft bitter getauscht fühlt, man also mit Recht gegen jedes neue Mittel mißtrauisch ist, so mackehiermit Jeden darauf aufmerksam, daß man auf frankirte Briefe uneutgel Sckriftcken von mir erhält, worin die Wirkung des Heilmittels, sowie die Heilmethode, gezeigt wird. Dem Schrifichen ist auck eine Sammlung von Zeugnissen aus ver- f(biebenen Gegenden beigegeben. Bei diesem Anlasse warne ick jedermann vor dem „Betrüger« Kaspar Menet in Gais, welcher die Leidenden durch fein angebliches Heilmittel auf die schamloseste Weise betrügt. ~ < .ft Damit die Leidenden dem Schreiben überhoben sind, so kann das besagte -^wris- chen gegen eine Gebühr von 6 fr. durch die Expedition dieses Blattes bezogen werden. Krüsi Altherr, prakt. Bruckarst, in Gais, Kt. Appenzell A. Rh. (Schweiz ) 1846) Gießen. Grunderde und Schutt kann auf meinem Keller gegen Vergütung abgeladen werden. Th. Lotz. 1873) Gießen. Maurergesellen und Taglöhner können bei dem Unterzeichneten dauernde Beschäftigung erhalten. Gießen den 8. September 1853. Gottlieb Strauch, Maurermeister. 1741) Gießen. Meine Handschuh-Wasch- und Färberei bringe ich in empfehlende Erinnerung. August Haubach auf der Mäusburg. 1880) Gießen. Ein guter Pferde- knecht, der mit guten Zeugnissen versehen ist, kann bei dem Unterzeichneten in Dienst treten. Gießen den 8. September 1853. Gottlieb Strauch, Maurermeister. i 1827) Gießen. Ein Notizbuch, ! worin fast nur Notizen von einem Sckreib- I Materialienhändler sich befinden, ist zwischen ! Gießen und Friedberg verloren gegangen. ; Der ehrliche Finder wird ersucht, dasselbe : gegen eine Belohnung an die Erpedition 'd. Blits. abzugeben. 1497) Blankenburg. An alle Kranken! . . . . leiden, besonders der Leber, Syphilis, Scrophel.., tuberkulöser Lungenschwindsucht und'‘ ftfecififie ©ewSt Bereitung welche uns feine andere Anstalt nachzumachen ,m Stande ist, gründet seine Heilkraft aus das richtig specistsche ttWÄ* Sebtonch-an«>,ung «».. bem. Wietong bei u»b forgen f«r KS'‘'s\.Mui2n'»olle m« an Ne unle„eich».le Siredion ober an Ne R-ba-ti°tt beS Anl-ig-blott- für bi. Stobt -r - «Ich- t--- und bei Rudolstadt in Thüringen. MW Anfforderung. ein MO«« «»I* am 25. 3* d. I. die One 6***, Hainstadt und Kleinkrotzenburg in cheils, größerer,che^w gertngerer„Au^Zuu"Ü "r ff . W sä und der größte Theil der entleerte, lohnt die Wintererndte kaum die Mühe und Kosten des Äusdreschcns, v~LnL oe(,en die zahlreich entwurzelten H'.noelsgewächse sind gänzlich vernichtet; und von der Gewalt des gleichzeitig wu he Sckaden auf wenigstens 150,000 sl. u r geborstenen Bäume heute noch Zeugniß. Nach gegenwarttger Berechnung laßt sich der Schaden aus wemg, 488 angeben, was um so fühlbarer ist, als die meisten Gcmeinden zu den minder bemittelten zu rechnen sind. In Berücksichtigung dieses Nochstandes hat Gr. Ministerium des Innern durch Entschließung vom 23. v. M., die Erlassung eines öffentlichen Aufrufs gestattet und in Folge dessen wendet sich das unterzeichnete Semite vertrauensvoll an die Mildthätigkeit edel denkender Menschen, die an den Leiden und Schicksalen Anderer noch regen Antheil nehmen, um Unterstützung und Linderung eines Unglücks, dessen verderbliche Folgen den Wohlstand und den Eredit vorzugsweise der Mittelkaffe bedrohen und manchem Familienvater eine traurige Aussicht in die Zukunft öffnen. Möchten insbesondere einzelne für das Wohl ihrer Mitbürger begeisterte, wahre Volksfreunde sich berufen fühlen, für die Hartbcdrängten in befreundeten Kreisen das beredte Wort zu ergreifen, um im kommenden Winter vielleicht bisher wohlstehende Familien vor früher nicht gekannter Noch und drückenden Nahrungssorgen schützen zu können, welchen sie ohne fremde Hilfe preisgegeben sein würden. Die eingehenden Gaben sollen ausschließlich zum Ankäufe von Früchten und diese nur an dürftige Beschädigte verwendet werden. Die Gr. Bürgermeisterei Offenbach ist zu Empfangnahme milder Gaben bereit. Seligenstadt, am 5. September 1853. Das Comite zur Unterstützung der durch Hagelschlag beschädigten Orte im Kreise Offenbach: v. Diemar, Forstmeister. Herpel, Oberförster. Höfling, Gemeinderath. Dr. Kaiser, Kreisarzt. Dr. Linkenheld, Beigeordneter. Maas, Pfarrer. Dr. Metzler, Landrichter. I. D. Wissel, Bürgermeister. Zöller, Gemeinderatb. Zur Empfangnahme und Weiterbeförderung milder Beiträge erbieten sich Gebrüder Windeier und die Redaction dieses BlattcS Angekommene und abgereiste Fremden vom 9, bis 12. September 1853. 3 n d e n Gasthäusern. Im Happen : Hr. Angelrod, Consul v. St. Louis; Hr. Marfchison, Präsident u. Hr. Worms, Professor v. London; Hr. Reuter, Musiker v. Heidelberg; Hr. Bamenke, Rentier v. Berlin; Hr. Knauff, Particulier v. Mainz; Hr- Namspeck, Bürgermeister v. Alsfeld; Hr. Etting, Rentier v Mannheim; Hr Jung, Privatm. v. Creuznach; Örn. Partikuliers Renner o. Frankfurt, Schocker v. Mainz, Säckel u. Silber v. Prag; Hr Schäfer, Rentier Petersburg; Hin. Rentiers Hahn v. München, Scheid v. Nürnberg ».^Schneider v.' Paris; Hrn. Kaust. Koch v. Elberfeld, Mühlen v. Rhepdt, Salmann v. Straßburg, Ranck v. London, Franke v. Bremen, Ritter v. Mainz, Müller v. Mannheim, Heger v. Dresden, Eune- derger v. Cassel, Hepl v. Mainz, Müller v. Heidelberg, Rcntsch v. Brc men, Schindler v. Lübeck, Wallach v. Mainz, Meper «. Dortmund, Hill v. Coblen;, Emgadle v London, Stande v. Weimar, Weiß v. Cöln, Hinkel v. Dresden, Stacker v. Gladenbach, Fuchs v. Alsfeld, Fränkel v. Bremen, Weber v. Dortmund, Steffersen o. Amsterdam u. Homberg v. Cöln. Im Einhorn: Hrn. Particuliers Bruge v. Amsterdam u. Neuß v' Ostende; Hr. Schwenke, Gastwirth v. Dresven; Hr. Muth, Regicrungsr' v. Cassel; Hr. Lamasch, Gastwirth v. Hamburg; Hr. Debus, Steuerrath v. Darmstadt; Hr. Rosenhain, Künstler v. Brüssel; Hr. v. Carlowitz, Kammerherr o. Dresden; Hr. Herzog, Stallmeister v. Berlin; Hrn. Kaust. Car-i v. Rhepdt, Marschant v. Paris, Wepdt v. Frankfurt, Werner v. Cassel, Wienands v. Rhepdt, Bunz v. Basel. Enchardt o. Erfurt, Kilian v. Biedenkopf, Reilmann v. Cassel, Brass v. Frankfurt, Orb u. Läufer v. Mainz, Schmidt v. Erfurt u Reichardt v. Torgau; Hr. Müller, Major v. Magdeburg; Hr. R.ichwald, Verwalter v. Braunschweig; Hr. Siebold, Adrokat v. Weimar; Hr. Steinefeld, Lirector v. Hannooer. Im Prinz Lari: Hr. Dr. med. Deinhardt v. Brandenburg; Hr- Kuhn, Buchhändler v. Carlsruhe; Hr. Kuller, Prioatm. v. Brüssel; Hr. Balz, Weisgerber v. Frankcnberg; Hr. Schleußner, Apotheker v. Romrod; Hr. Wagner, Metzgerm. v. Homberg; Hr. Müller, Oeconvm v. Frankfurt; Hr. Borger, Spediteur v. Offenbach; Hr. Schmitt, Fabrikant v. Eßlingen; Hr. Meckel, Buchhalter v. Frankfurt; Hr. Knoblauch, Gutsbes. a. Schlesingen; Hr. Meper, Part. v. Berlin; Hrn. Kaust. Strack u. Reuter v. Mainz, Müller v. Annaberg, Rüppen v. Stutlgart, Fleischmann v Münden, Hosch v. Biedenkopf, Zahn v. Ludwigshafen, Schneider v. Neuhaus u. Färber v. Dressen. Im Parmstädter Haus: Hr. Weitzel, Metzgerm. v. Laubach; Hrn. Geschäfts!. Gottwalz v. Steineroth, Neeb v. Felda, Homburg v. Traisa, Eschle v. Fortwangen, Als v. Ehringshausen, Belten u. Stein v. Frankfurt; Hr. Geis, Bürgerin, v. Felda; Hrn. Handels!. Braunschweiger v. Büdingen, Blumenthal v. Battenfeld, Drucker v. Battenberg, Vogel u. Reuter v. Traisa; Hr. Causcher, Cadet v. Cassel. In der Könne: Hr. Burfchel, Musikus v. Fulda; Frau Roth v. Wetzlar; Frau Clinkeling v. Daubringen. In den P r i v a t h ä u s e r n. Bei Hrn Kanzlei-Jnspector Schlatter: Frau Knauff v. Marburg. — Bei Hrn. Gürtler Schaffstädt: Hr. Fritzke, Gürtler v. Wi'.dungen. — Bei Hrn. Professor Dr. Bischoff: Fräul. Haas v. Frankfurt. — Bei Hrn C. L. Reis: Frau Kirchberger v. Weilburg. — Bei Hrn. Joseph Bcifuß: Hr. Wolf, Prioatm. v. Wilbenroth u. Frau Löbenthal v. Wilbenroth. — Bei Hrn Professor Dr. Köllner: Frau Giedrecht nebst Tochter v. Norvheim. — Bei Krn. Geheimerath Dietz: Fräul. Strauß v. Jdstem. — Bei Hrn. Fabrikanten Georg Philipp Gail: Hr. Dr. Schalt, Hppothekenbewahrer v. Mainz — Bei Hrn Goldhändler Worms: Fräul. Fulda v. Worms. — Bei Hrn Georg Becker: Fräul. Güngeiich v. Evoßenbuseck. — Bei Frau Bürgermeister Schneider: Fräul. Glöckner u. Fräul. Lieb v. Darmstadt. — Bei Fräul. C. Krach: Hr. Krach, Oberconsistorial-Secretair v. Darmstadt. Gold- und Silber-Cours vom 12. September 1853. «old. fl. kr. Silber. fl. kr. Diverse Actien und Loose. Brief Geld 387, 387, Pr. Friedrichsd’or . . 9 40 /2 57 Preuss. Th al er . . . 1 457, Sardinische Loose..... 42 " Holl. IO fl.Stücke . . 9 52>/, 5 Frankenthaler . . 2 217, Cöln-Aachen ...... — — Rand-Ducaten .... 5 38 Hochhaltig Silber . . 24 32 Cöln-'Minden....... — 122 20 Francs-Stücke . . 9 28 Gering- u. mittelh. . — Ludwigsb.-Bexbach..... 1237, 123% 11 48 Frdr.-Wilhs.-Nordbahn . . . 587, 58 Gold al Marco . . . 382 Disconto 4% Brutto. A. Sulzbach, beeid. Makler. Druck und Verlag der G. D. Brühl'schen Buch» und Steindruckerei. f»