Anzeigeblatt der Stadt und des Kreises Gießen. K6. Mittwoch den 13. Juli 1GS3. Strteint wöchentlich zwei Mal: Mittwoch und Sonnabend. — Preis des Jahrgangs für Einheimische l fl. 30 fr., für Auswärtige inol. Poftaufschlags 1 fl. »9 tr. — •!lu«n>art« abonnirt man sich bei allen Posiämtern. In Gießen bei der Ärvedition (Canzleiberg Lit. B. Mr. 1.) - EinrückungSgebuht für die gespaltene EorpuSzeile 2 tr Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gespaltene CorpuSzeile 3 tr. Amtlicher T h e L l. Verordn urrg, die Erhebung und Controlirung der inneren Abgaben von Getränken betreffend. (Fortsetzung.) 8. 5. Rückvergütung von Abgaben. Eine Rückvergütung bereits bezahlter Getränkeabgciben findet nur Statt : 1) von Bier, welches ausgeführt wird, worüber der §. 36 das Nähere enthält; 2) von Branntwein, welcher auögeführt oder zur Esstgfabrikation verwendet wird, worüber der §. 47 das Nähere enthält; 3) wenn die Finanzbehörde, in Folge erhobener Reklamation, die Ueberzengnng erhält, daß die Zahlung indebite geschehen ist. § o Befreiung von Getränkeabgaben jeder Art. Von der Entrichtung aller inneren Abgaben von Getränken sind befreit : 1) die Einlagen für die Bedürfnisse Unseres Großherzoglichen Hauses. Es sollen jedoch diese wie alle anderen Einlagen der Privaten behandelt und davon die gesetzlichen Abgaben entrichtet, letztere jedoch auf Bescheinigung der Behörden und gegen Rücklieferung der Quittungen vierteljährlich zurückbezahlt werden. 2) Die Einlagen der bei Unserem Hoflager accreditirten auswärtigen Gesandten und Geschäftsträger, jedoch nur insofern, als Unsere Gesandten und Geschäftsträger eine gleiche Befreiung genießen. Jene können jedoch von dieser Befreiung nicht anders Gebrauch machen, als dadurch, daß sie die Quittungen über die von ihnen geleisteten Steuerzahlungen mit Bescheinigung der Rückvergütung versehen und den Betrag dafür bei der Ortseinnehmerci Unserer Residenz dagegen baar wieder einziehen lassen. §. 7. Groß- und Kleiuverkauf. Verbot des Hausireus. Der Verkauf der nach $. 1 der Besteuerung unterliegenden Getränke geschieht entweder im Großen oder im Kleinen. Verkauf im Großen ist jeder Verkauf, bei welchem in einem Transport und an einen Empfänger zwanzig Maas und darüber versendet werden, ohne daß es dabei auf die Zahl der dazu verwendeten Gefäße ankommt. Verkauf im Kleinen ist dagegen jeder Verkauf, bei welchem die in einem Transport für denselben Empfänger bestimmte Quantität unter 20 Maas beträgt. Ausnahmsweise wird jedoch der Verkauf monssirender Weine schon dann als Verkauf im Großen behandelt, wenn in einem Transport und an einen Empfänger wenigstens 25 Flaschen, die zusammen nicht unter 9 Maas enthalten, oder die entsprechende Anzahl kleinerer Flaschen versendet werven. § $ Zum Verkauf im Großen ist Jedermann berechtigt. Den Verkauf im Kleinen dürfen jedoch nur diejenigen Personen betreiben, welche dazu das erforderliche Gewerbspatent erwirkt, dieses Patent dem Ortseinnehmer zur Nachweisung ihrer Berechtigung vorgezeigt und die ihnen nach der gegenwärtigen Verordnung noch weiter obliegenden Verbindlichkeiten vollständig erfüllt haben. Das Hausiren mit den nach §. 1 der Besteuerung unterliegenden Getränken ist verboten. 8. 9. Aufsicht und Untersuchung durch die Verwaltung. Bestimmung, wer derselben unterliegt. Der beständigen Aussicht und regelmäßigen Untersuchung durch die Verwaltung mit der Wirkung, daß die Inhaber der besteuerten Getränke für die gesetzlichen Abgaben von ihren Vorräthen verhaftet und, sind unterworfen : a) die Klcinverkäufer von Wein und die Kleinverkäufer von Obstwein hinsichtlich ihrer Vorräihe an Wein und beziehungsweise Obstwein. Hinsichtlich ihrer Vorräthe an anderen Getränken unterliegen sie dieser Aussicht nur in so weit, als nach dem Er- tneffen der Verwaltung erforderlich ist, um sich zu verstchern, daß sich kein Wein oder Obstwein darunter befindet. Die Wein- b) alle^Branntwe^enner^ ** S°ntrOle nur für diejenigen Keller, aus welchen sie nach §. 18 den Kleinverkauf betreiben dürfen; c) alle Fabrikanten von Bier; d) Inhaber von nahe bei den Kellern der Kleinverkäufer bestehenden Niederlagen unversteuerter Getränke; ferner die Inhaber f£er ent ter Klernverkäufer befindlichen Niederlagen von Wein, von welchem beim Uebergange in den Klein- verkauf die Zapfgebuhr zu entrichten ist, und e) alle nach den Vorschriften dieser Verordnung als Contravem'enten bestrafte Personen. v. ltnter,'^ und o) genannten Fällen tritt jedoch die Controle nicht eher wirklich ein, als bis Unsere Obersteuerdirection giLpflorn Crmac^hgung hierzu ertheilt hat und die deßfallsige Ausfertigung der betreffenden Person von dem hierzu beauftragteil f■, ?7 ^rwaltung vorgezeigt worden ist. Die Wirkung dieser Verfügung dauert so lange fort, dis sie auf dieselbe Weise S?°bCfi "tla" .worden ist. Bei den nach den vorstehenden Bestimmungen unter Controle gestellten Personen sind alle gewöhnlichen und außerordentlichen Visitationen jedesmal von zwei Angestellten der Verwaltung vorzunehmcn. ™ EN nicht ausdrücklich bezeichneten Personen, sowohl Private wie Gewerbtreibende, sind von der speciellen Aufsicht der SaÄ! ;e7eit unb * lann daher eine Visitation bei ihnen nur auf Anordnung des Richters, auf gesetzlich begründeten Verdacht roerben 6 1 ' "" " Beobachtung aller vorgeschriebenen Formen und unter Zuziehung einer OrtsvorstandSperson vorgenommen §. 10. Nähere Bestimmungen über die Wirkungen derselben. 0^^^^ beständigen Aufsicht und regelmäßigen Untersuchung durch die Verwaltung unterworfenen Personen sind siyuivlg, sich gegen die Verwaltung bei allen regelmäßigen und außerordentlichen Visitationen und Aufnahmen in allen Fällen über die richtige Ersullung ihrer Obliegenheit nach den Vorschriften dieser Verordnung auf Erfordern jedesmal genügend auszuweisen. „ , 'öei En Ech dw Verwaltung bewirkten Aufnahmen sollen die darüber geführten Register und die'auf'diese gegründeten Berechnungen, dis zur Falichheits-Nachweisung, auch ohne Unterschrift und Anerkenntniß der betreffenden Personen, alSdann volle Beweiskraft haben, wenn sie von zwei beeidigten Angestellten der Verwaltung unterschrieben sind. , Don allen nach den Vorschriften dieser Verordnung nicht nachgewiesenen Vorräthen an den eontrolirtcn Getränken wird als vewiefen angenommen, daß sie von verheimlichten Einlagen herrühren, und finden hierfür die in dieser Verordnung festgesetzten für meine Rechnung in demselben Lokale, Kreuz Lit. B. Nr. 95, fortbetreiben werbe.. Ich bitte das meinem Vater schon so lange zu Theil gewordene Vertrauen auf mich überzutragen und es wird stets mein eifrigstes Bestreben sein, dasselbe in jeder Hinsicht zu rechtfertigen. Gießen den 1. Juli 1853. Carl Munch 1463) Gießen. Dank, tiefgefühlten Dank den Freunden und Bekannten meines lieben Sohnes Emil für dir Liebe und Freundschaft, die sie ihm im Leben und noch nach seinem Tode bewährt haben. Hahn, Ober-AppellationS-Ger.-Rath. 1462) Gießen. Ein kennbares Kanarienvogel-Hähnchen ist am Sonntag aus einer Hecke entflogen. Wer dasselbe' wiederbringt oder über dessen Einfangen nähere Auskunft eriheilen kann, erhält ein junges Hähnchen zur Belohnung. Näheres in der Erpel), d. Bltts. 1446) Gießen. Da der Präsident der Viehaffecuraiiz dahier, I. P. Möhl, auf einige Wochen verreisst ist, so diene den Interessenten zur Nachricht, daß sie sich in etwaigen Angelegenheiten an bad Mitglied der Assecuranz, Hrn. Prof. Vir, zu wenden haben. Gießen den 11. Juli 1853. Der Vorstand. 1437) Ob er müh le. Verflossenen Sonntag ist auf der Obermühle liegen geblieben: 1) ein weißes Sacktuch, gez. D....... 2) eine Brille mit Futteral und 3) eine Zahnbürste. Die Eigcnthümer können diese Gegenstände bei der Erped. d. Bltts. abholen. 1440) Gießen. 430 fL Vor- niundschaftsgelder liegen bei Unterzeichnetem gegen gerichtliche Sicherheit zu 5 pCl. zum Ausleihen bereit. Conrad Rinn, Lit. E. Nr. 106. 1448) Kirchberg. Circa 2000 fL liegen in der Kirchenkaffe zu Kirchberg zum Ausleihen bereit. Kirchberg den 8. Juli 1853. Der Kirchenvorstand. Assistn des 3. Quartals 1853. Urtheil e Am 9. Juli, wurde Margaretha Schaad aus Obermoos wegen Kindermords, in eine Zuchthausstrafe von 8 Jahren verurtheitt. Am 11. Juli, wurden Conrad Engel, gewesener Gemeinde-Einnehmer aus Erbenhausen und Valentin Weber, gewesener Gr. Bürgermeister von da wegen Dienstwidrigkeiten, jeder in eine Corrections- hausstrafe von drei Monaten verurtheilt. Am 12. Juli wurden Katvarina und Philippine Horn aus Annerod wegen versuchte Diebstahls, Erstere in eine geschärfte Correctionshausstrafe von 4 Monaten, Letztere dagegen, in eine Amtsgefäng- nißstrafe von 6 Wochen verurtheilt. I n den G a st h ä u s e r n. ’m Rappe» : Hr Neumann, Dr. in, 6. v. Dresden; Hr. Fredschen, Oberförster v. Grebenheim: Hrn Reni. Westermann v. Wien, v. Menonts v. Paris u, v. Bondi v. St. Louis; Hr, Milgenberg, Steuer-Jnspector v. Angekommene und abgereiste Fremden vom 8. biö 11. Juli 1853. Hcrsfeld; Hr. Krust, Lehrer v Reifenstein; Fv. Oberförster Botz w Engel- rode; Hr. Leibolt, Rent. v. Berlin; Hr. Faust, Privatm. v. Dresden; Hrn. Rent. Dr. Schnorr, Dr. Steislemr u. Dr. Wickel v. «loster Rorleben; Hr. Kurz, Bergmann v. Weilburg; Hr. Weber, Assessor v. Schotten; 382 Hrn. Reut. Baron v. Meichel v. Petersburg u. Multber v. Hannover; Hr. Engel, Lehrer, Hr. Repp, Bürgermstr. u. Hr. Liegncrt, Dr. med. 0. Homberg; Hr. v. Rabenau, Forstmstr. o. Hungen; Hrn. Oec. Siebter v. Frankfurt u. Eberling v. Wilhemlsbad; Hin. 'Z rivatl. Melch.n v. Benin U. Schlaucher v. Leipzig; Hr. Kauff, Reut. v Lübeck; Hrn Kfl Ritter v. Hanau, Fritsch u. Duffener v. Frankfurt, Bauer u. Linder v. Elberfeld, Fuchs D. Büdingen, A. u. L. Baist v. Darmstadt, Arnstein v. Mainz; Leigert v. Dresden, Reimet v. Bielefeld, Müllerklein v. Hanau, Reiß v. Frankfurt, Hetzel v. Lahr, Finke e. Magdeburg, Lamprecht v. Mainz, Emens v. Aachen, Hauff v. Leipzig, Reichel v Worms, Röser u. Senner o. Frankfurt, Rimpolte v. Cöln, Meier v. Bonn, Helberger v. Heilbronn u. Reuter v. Magdeburg. 3m Einhorn : Hr. Madren, Ingenieur v. Eoblenz; Hr. Meermann, Stallmstr. u. Hr. Winter, Rent. v. Frankfurt; Hr. Rinach n. Gem v. Cassel; Mademois. Buding v. 'Paris; Hr. Zechner, Med-Rath v. Gotha; Hrn. Kammerräthe Held u. Stephan v. Braunfels; Graf v. vellenberq v. Dresden; Hr. v. Hurda, Gutsbes. v. Eisenach; Hr Buderus, Hüttenbes. v. d. Fl redrichshütte: Hr. Johnson, Capitata v. London; Hr. Freund. Fabrik, v. Chemnitz; Hr. Eckstein, Part. v. Londorf; Hr. Martinp geh. Berg-Rath v. Bonn; Hr Stricker, Dir. v. Berlin; Fr. Justizr. Berge v. Magdeburg; Hr. v. Boschefsky, Mas. v. Petersburg; Fr. Maonack, Gesellschafterin v. Berlin; Hrn. Kst. Berghaus v. Haloer, Sebastian, Destllieue, Bounard, Gouenon n. Gem. u. Lefevre v. Paris, Lafont v. Brüssel, Meper v. Bingen, Schulz v. Dortmund, Borchert v. Odenkirchen, Holborn u Herrmann v. Berlin, Gauff v. Hanau, Stehmann v. Chemnitz, Krebs v. Frankfurt, Bar v. Hanau, Schäfer v. Düken u. Tuhmann v. Erfurt. Im Prin; Carl : Hr. Romer, Dr. med. v. München, Hr. Hausmann, Privatm. ».Münster; Hr. Brunner, Beamter v. Cassel; Hr. Rösser, GutSbes. v. Bernburg; Hrn Part. Steinmetz v. Mannheim u. Busch v. Berlin; Hr. Klang, Buchhltr. v. Wiesbaden; Hr. Gerhardt, Agent v Bremen; Hr v. Neuhausen, Ofstc. v. Frankfurt; Hr. Müller, Geom e München; Hrn Kst. Hochsser o. Herborn, Schweißer u Hiller v Trier' Hoffmann v. Pesth, Büchler v. Frankfurt; Schreiber v. Zweibrücken «' Map v. Neustadt. Im Adler : Hr. Jhring, Doctor v. Prag u. Hr. Völcker, Kausm v. Marnz. Im Darmstädter Haus : Hr. Zwiesel, Sattler v. Berlin; Hr Me- tromer, Metzger v. Friedberg; Hr «eldon, Kfm. v. Wimpfeu; Hrn Ge- schäfisl. Hart ». Jugenheim, Müller v. Altenschlirf, Kuhl o. Homberg Bock v. Mellenbach, Feupner v. Beuern u. Meinzel v. Hersfeld. In der Könne : Hr. Gönner, Geschästsm. v. Vöhl; Hr. Schnell Messerschmied v. Schlitz u. Hr. Schmidt, ^uhim. v. Burg. In den Prlvathäusern. Bei Hrn. Klaus : Fr. Herbert u. Frl. Kraft v. Hungen — Bei Fr. Trapp : Fr Dilihep v. Frankfurt. — Bei Hrn. Balth Hoffmann : Fr. Gahrholt v. Cassel. — Bei Hrn Schlossermstr. Nagel : Frl. Becker ». Gladenbach. — Bei Hrn. Levi Reis : Frl. Neuhof v. Friedberg. — Bei : Hrn Prof. Dr. v. Klipstein: Frl. v. Preuschen v. Darmstadt — Bei l Maria Hoß : Fr. Jung v. Grünberg. — Bei Hrn. Heinrich Homberqer: ! Hr. Seckel v. Dietz. — Bei Frl. Wrndecker : Frl. Kümmich v. Friedberg. ; — Bei Hrn. Georg Becker : Frl. Holmann v. Grünberg — Bei Hrn. I S. Wilker : Frl. Baumann v. Friedberg. — Bei Hrn. Schubmachermstr. Haßler : Hr. Sonnenschein, Prioatm. v. Sachsenberg. — Bei Hrn. sfm. Silbereisen : Frl. Toser v Beffungen. — Bei Gartner Georg Wittwe: Hr. Eschweiler, Gärtner v. Aachen. Gold- und {Silber-Cours vom 11. Juli 1853. Gold. fl. kr. Silber. fl. kr. Diverse Actien und Loose. Brief Geld Pistolen ..... 9 47% Laubth., ganze . _ Kurhessische Loose .... 377, 377, Pr. Friedrichsd’or . . 9 58 Preuss. Thaler . . . 1 457, Sardinische Loose ..... 41 Holl. 10 fl. Stücke . . 9 55 5 Frankenthaler . . 2 22'/. Cöln-Aachen...... _ Rand-Ducaten .... 5 38 Hochhaltig Silber . . 24 32 Cöln-Minden....... 120 _ 20 Francs-Stücke . . 9 31 Gering- u. mittelh. . _ Ludwigs!).-Bexbach..... 1*25 124’/. Engi. Souverains . . . Gold al Marco . . . 1 1 51 Frdr.-Willis.-Nordbahn . . . A. Sulzbach, beeid. Ma 571/. kler. 56’/. 382 Disconto 2 Geld. Eisenbahn-Fahrten: Von Gleßen nach Franks. Mgs. 5», 9» , Nchm. P'>, gs», AbdS. 8«, „ Franks. „ Gießen „ 5, 10», „ 2«, 5, „ 7», „ Gießen „ Cassel „ 734, „ 2, 518, „ 7», „ Cassel „ Gießen „ 5», 8, „ 1230, 410, „ Gießen nach Marburg Abends 10. Posten-Abgang in Gießen: Posten-Ankunft in Gießen: tägl. Mgs. 7 U. 45 nach Grünberg, Laubach, Alsfeld, Lauterbach, Fulda, tägl. AbdS. 6 Uhr „ „ 7 „ 45 „ Gladenbach, Biedenkopf, Battenberg, Arnsberg, „ Mtgs. 1 „ „ „ 6 „ „ Wetzlar, Weilburg, Limburg, Coblenz . . . „ AbdS. 11'/, „ „ AbdS. 8 „11 „ Wetzlar, Herborn, Dillenburg, Siegen.....Mrgs. 7*/, „ „ Mgs 11 „ 30 „ Lich, Nidda, Büdingen, Schotten . . . . „ Mtgs. 3 „ GtNisKahrpläNe der Main-Weser-Dahn, Friedrich-Wilhelms-Aard-Dahn, Main-Neckar-Bahn, Taunus Bahn, Hessischen Ludwigs-Bahn, Badischen Bahn, Straßburg-Pariser-Dahn, Sodener Bahn, Offenbacher Bahn, Hananer Bahn, sowie der Rhein-, Main- und Neckar Dampfschiff Fahrten und der Frankfurt-Homburger Omnibus-Fahrten re. rc., nebst Angabe der durchgehenden Züge über dieselben und ihre Anschlußbahnen, sowie Personentarif, sind stets zu haben bei G. Prühl I. ___________________________ Kanzleiberg, Lit. A. Nr. 1. Druck und Verlag der G. D. Brühl'schen Buch- und Stemdruckerei.