Anzeigeblatt der Stadt und des Kreises Gießen. M 4. Mittwoch den 12 Januar 1833. Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwoch und Sonnabend. — Preis veS ZabrgangS für Einheunische l ff. 30 kr., für Äaswärtige incl. PostaufschlagS 1 ff. 39 kr. — ÄuSwärtS abonnirt man ftch bei allen Postämtern. In Gießen bei der Erpedition (Ean;leiberg Lit. B. Nr. 1.) — Einrücknngsgebühr für die gespaltene Corvuszeile 2 kr. Anzeigen auS verschiedenen Schriften die gespaltene LorpuszeUe 3 kr. Amtlicher T h e i l. Instruction für die Großherzoglichen Ortsgerichte in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen. (Fortsetzung.) §. 34. Begutachtung bei Veräußerung und bei Theilung von Gütern, oder von einzelnen Grundstücken, bei Gutsanschlägen u. s. w. Wenn die Ortsgerichte zur Begutachtung bei Veräußerung von Mündelgütern, wozu auch Verpfändungen derselben gehören, bei Gutsanschlägen oder bei sonstigen Veranlassungen von den Gerichten aufgefordert werden, so ist es ihre Pflicht, alle Verhältnisse genau zu erwägen, und ihr Gutachten jedesmal mit Gründen zu begleiten. Was insbesondere die Begutachtung bet Theilungcn von Grundstücken bctrisst, so werden ste auf die im §. 18 darüber enthaltenen Vorschriften verwiesen. 8. 35. Vcrmögensabtheilungen. Wenn sich Eltern, welche ihr Vermögen an ihre Kinder abtreten und dasselbe zugleich unter sie vcrtheilt haben wollen, oder wenden sich großjährige Personen, welche ein ihnen gemeinschaftliches Vermögen theilen wollen, an die Vorsteher mit der Bitte um Vornahme diejer Theilung, so haben Letztere den erforderlichen Abtheilungövertrag nach Vorschrift des §. 20 aufzusetzen, die Abthei- lung selbst aber mit Zuziehung der Gerichtsmänner und aller Betheiligten vorzunehmen, hierbei das zu theilende Vermögen nach den vorliegenden Verhältnissen in möglichst gleiche Looszettel (Formular Nr. 8. 9.) zu bringen, die dennoch bleibende Verschiedenheit durch Geldvergüiung auszugleichen und auf diese Weise alle Looszettel gleichzustellen. Tragen die Gerichte den Ortsgcrichten Theilungen auf, so ist jedesmal insbesondere auch noch eine Schatzung der zu thcilenden Gegenstände zu veranlassen. Bei jeder Vertheilung ist übrigens hauptsächlich auch darauf zu sehen, daß sämmtliche Schulden gehörig vcrtheilt und der Antheil eines Jeden davon in die Looszettel eingetragen werde. 8. 36. Grundbücher. Wenn Grundbücher neu errichtet werden, so ist der Vorsteher des Ortsgerichts der betreffenden Gemeinde zur Aufsicht über dieselben, während sie auf dem Gemeindehause zur Einsicht der Interessenten offen liegen, verpflichtet. (Art. 2 des Gesetzes vom 28. October 1830 zur Sicherung des Grundeeioenthums rc.) Die Betheiligten können von diesen Grundbüchern Einsicht nehmen und Auszüge daraus verlangen, welche der Vorsteher innerhalb 14 Tagen auszufertigen hat. (Art. 3 der Verordnung vom 13. December 1839, die Legalisirung der Grundbücher rc. betr.) Nach erfolgter Offenlegung des Grundbuchs hat der Vorsteher in Gemeinschaft mit den Gerichtsmännern dasselbe genau zu durchgehen und den darin eingetragenen mit dem wirklichen Besitzstände zu vergleichen. Von jedem aufgefundenen Widerspruch zwischen beiden muß der Vorsteher des Ortsgerichts die betreffenden Grundbesitzer schriftlich in Kennmiß setzen und sie darauf aufmerksam machen, daß nach Ablauf der zur Offenlegung bestimmten Frist die in der vorausgegangenen öffentlichen Bekanntuiachung angedrohten Nachtheile eintreten werden. (Art. 4 der Verordnung vom i3. December 1839, die Legalisirung der Grundbücher rc. betr.) Wenn sich Jemand, der sich durch die Einträge im Grundbuche hinsichtlich des Besitzstandes beschwert erachtet, während der zur Offenlegung des Grundbuchs bestimmten Frist an den Vorsteher des Ortsgerichts wendet, um denjenigen, welcher bei Abänderung des Inhalts des Grundbuchs bctheiligt ist, zum Versuch einer gütlichen Verständigung vorladen zu lassen, so hat sich der Vorsteher dieser Vermittelung zu unterziehen oder eine Beseitigung des vorgefundenen Anstandes auf sonstige geeignete Weise zu veranlassen. Wenn Vereinigungen zu Stande kommen, oder sich die Anstände in sonstiger Weise erledigen lassen, so sind darüber von dem Vorsteher Protocolle in ein geheftetes Buch unter fortlaufenden Nummern aufzunehmen. (Art. 5 der Verordnung vom 13. December 1839, die Legalisirung der Grundbücher betr.) Von allen, bei der Durchgehung des Grundbuchs vorgefundenen Fehlern, welche durch unterlassene Declarationen des Besitzwcchsels veranlaßt und während der zur Offenlegung des Grundbuchs anberaumten de m tci fi, w ar - *-» ’4-«X»4 ÄS Frist von den davon in . „ . . Verwaltungsbehörde die Anzeige zu machen. Finanzgesetz für die Jahre 1851, 1852 und 1853. LUDWIG III. von Gottes Gnaden Großherzog von Hessen und bei Wir haben nach Anhörung Unseres Staatsraths und nachdem Wir ^unb zur Deckung des übereingekommen sind, wie die zur Bestreitung der Staatsausgaben in C1 Besteuerung unb ber Benutzung des Slaats- in ber vorigen Finanzperiobe entstanbcnen Deficits erforderlichen Summen 6 1g{5 jm verfasiungsmäßigen Wege auf die crebits aufgebracht werben sollen, unb ba inmittelst bas Finanzgesetz vom . t unb verorbnen hiermit, wie folgt : Jahre 1851 unb 1852 bereits ausgedehnt und in Wirksamkeit gesetzt worben ist, - vnorbnet unb verorbnen g §. 1. Für das Jahr 1853 soll an direkten Steuern der Betrag von acht und einem halben Kreuzer aus den Gulden Normalsteuerkapital ausgeschlagen unb nach ben gesetzlichen Bestimmungen erpoden we • Kunststtaßenbams ausgenommenen Die Beiträge zur Verzinsung unb Tilgung ber zum Behuf des S aats- W «WI P auszubringen sind, Kapitalien, welche nach Maßgabe der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen g werben biesem Steuerausschlage noch besonbers zugesetzt. -r,,,an-aeienes vom 7. Octobcr 1845, die durch das Für das Jahr 1853 soll jedoch, wie seither nach den Bestimmungen des F straßenbauschulden, verordnete Erhö- Gesetz vom 3. October 1845, bett, ff, nd die Verzinsung und allmahlige T g g dieser Erhöhung, als die zur nöthigen hung der bestehenden Steuerausschläge nicht zur Ausführung kommen. So oh jm Nettobetrag eines Ausschlags von Gleichstellung der drei Provinzen Unseres Großherzogthums unter sich erforbcrliche S s StaatSschulben-Tilgungs- 2 Hellern auf ben Gulden Normalsteuerkapital zur Hälfte ans ber ' äucr nV7taliEn jutn Behuse der kaffe entnommen, unb in die Provinzialstraßenbaufonds der tret «Uwrnnj»«»> 3. October 1845, Verzinsung unb Tilgung ihrer Provinzialstraßenbauschulden, nach den Bestimmungen des erwärmten ui, y schlag beigesetzt und mit demselben erhoben werden. bücher betr.) , . em Inhalte des Grundbuchs Der Vorsteher ist verpflichtet, auf Verlangen Grundbuchsausznge auszuserügen, «eiche genau mn vem v übereinstimmen müssen. (Art. 9 des Gesetzes vom 29. Oetober 1830, die lcherrmg g 61ie ^rtegericht darüber*dem Wenn, nicht blos vorübergehende, Eulturveranderungen eines GrmidMs vork.^scheinigung unb wenn die Eulturver- Besitzcr bcs Grundstücks eine Bescheinigung auszustellen. Der Besitzer 'st ver u , e,cJ 8 8 Jahres, bem änb?rung nur einen Theil bes Grunbstücks betrifft, auch emen vorschn emwArt. 9 Vorsteher bes Ortsgerichts vorzulegen, welcher darüber em bcsonberes Verzcichmtz zu suyren » 8 ber Verordnung vom 23. Januar 1844, bie Fortführung der Grundbücher e" Vorsteher unb letzterer Bemerkt ein Mitglied bes Ortsgerichts einen Feh er m emem legal.sirNn Gtundbuch so « J b.e Erwerbung des dem Stadt- oder Landgericht die Anzeige davon zu machen. (Art. 23 bes Gesetzes vom ö [21 II; Indirekte Auflagen. 2. Die Tranksteuer und Zapfgebühr vom Wein, sowie die Tranksteuer von Vier und Obstwein und die Maischbütten- und Branntwein - Materiaksteuer, nebst der Ücbergangsabgabe vom Branntwein sollen in dem Jahre 1853 nach den Bestimmungen der bestehenden Gesetze und des Gesetzes über Abänderungen an der Besteuerung des Branntweins und Biers vom 24. December dieses Jahres erhoben werden. , , 8. 3. Die übrigen inneren in der vorigen Finanzperiode bestandenen indirectcn Auflagen, nämlich : 1) das Chausseegeld sowohl auf den Staats- als wie auf den Provinzialstraßen; 2) die Salzregie mit dem Preise von drei Kreuzer für das Pfund Salz im ganzen Umfange des Großherzogthums; 3j die Stcmpclabgabe, sowohl in den Provinzen Starkenburg und Oberheffcn, als wie in der Provinz Rheinhessen, nebst den Einregistrirungs -, Jnscriptions-, Erpeditions- und Transseriptionsgebühren in der Letzteren; 4) die Collateralgelder; 5) die Hundesteuer; 6) die Abgabe von Schießpässen, sowie endlich 7) die sonstigen in dem Staatsbudget aufgesührten Staatseinnahmen sollen auch im Jahre 1853, jedoch unter den nachfolgenden Mohifieationen, sortbestchen und nach den für dieselben dermalen geltenden gesetzlichen Vorschriften erhoben werden : a) cs soll das feine Tafelsalz zu 6 fr. per Pfund und ein dem gewöhnlichen Kochsalz an Gehalt nur wenig nachstehendes, durch geeignete Zusätze zu anderen Zwecken unbrauchbar gemachtes Salz an Landwirthe zur ViehMerung und zum Düngen zu 1 % fr. per Pfund verabfolgt werden; b) die Abgabe von Jagdwaffenpässen soll mit 7 fl. für jeden Jagdwaffenpaß erhoben werben; c) die Abgabe von Hunden soll vom 1. Januar 1853 an, und zwar : a) für jeden für die Schaafhirten nöthigen Hund mit 45 fr. und bl für alle übrigen Hunde mit 2 fl. für jeden Hund, erhoben werden. d) Von den Besitzern von Nachtigallen sollen vom 1. Januar 1853 an eine Abgabe von 5 fl. für jede gehalten werdende Nachtigall erhoben werden. 8. 4. Die Eingangs-, Ausgangs- und Durchgangszölle sollen auch in dem Jahre 1853 nach Maßgabe der bestehenden Zoll- vereinigungs - Verträge verwaltet und erhoben werden. Jin Falle, daß über die Handelsverhältnisse-und über die gemeinschaftlichen Zölle weitere Uebereinfünfte zwischen den dennaligen Vereinsstaaten, sowie mit anderen deutschen Staaten zu Stande kommen, oder von dem Zollverein mit anderen Staaten Verträge zur Erleichterung des gegenseitigen Handelsverkehrs abgeschlossen werden, sollen im Laufe der Finanzperiode hinsichtlich der Zölle und der Zollgesetzgebung und der hiermit in Verbindung stehenden Steuer vom inländischen Rübenzucker diejenigen Abänderungen angeordnet werden, welche als nothwendige Folge solcher Staatsverträge erscheinen. Die Verträge, welche die Staatsregierung in Folge der in diesem Paragraphen enthaltenen Ermächtigung abschließt, werden den Ständen bei ihrer nächsten Versainmlung zur Kenntniß und geeigneten Beschlußnahme mitgetheilt. III. Deckung des Deficits und Herstellung des Betriebskapitals. 8. 5. Zur Deckung des Deficits, welches in der vorigen Finanzperiode entstanden ist, sowie zur Herstellung des Betriebskapitals der Hauptstaatskasse soll neben der durch das Gesetz vom 8. December 1851 bereits angeordneten Ausgabe von 900,000 fl. in Grundrentenscheinen, sofern und soweit es als nöthig erscheinen wird, ein verzinsliches Darlehen bis zum Belaufe von höchstens 500,000 fl. ausgenommen werden. IV. Ausgabe n. §. 6. Sämmtliche Stautsausgaben sollen auf die verschiedenen Verwaltungszweige so verwendet werden, wie die Bedürfnisse derselben von Unseren getreuen Ständen bewilligt worden sind. Die bei der Einnahme int Ganzen entstehenden Ueberschüsse, sowie die bei den einzelnen Verwaltungszwcigen erfolgenden Ersparnisse sollen dazu dienen, unvorhergesehene Bedürfnisse zu befriedigen, und das Betriebskapital der Hauptstaatskaffe, welches einschließlich des baaren Reservefonds auf die Summe von 1,100,000 fl. gebracht werden soll, soweit als möglich wieder herzustcllcn. Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und des beigedrücktcn Staatssiegels. Darmstadt am 29. December 1852. (L. S.) LUDWIG. F. v. Schenck. Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen. Arrangement versucht und in diesen Beziehungen Zustimmung jedes nicht gehörig vertretenen Gläubigers zum Beschlüsse der Mehrheit unterstellt werden. Grünberg den 28. December 1852. Gr. Hess. Landgericht Weicker. Eck stör m. von et- Donnersiag den 3. März 1853, Vormittags 9 Uhr, dahier anzuzeigcn und unter Vorlage waiger Urkunden näher zu begründen. Edlctalladung. 43) Grün berg. Gr. Hofgericht der Provinz Oberhessen hat über das Vermögen des Metzgers Gottlieb Schildwäch- ben, aufgefordert, dieselben bei Meldung stillschweigend erfolgenden Ausschlusses der Masse im Termin ter zu Grünbcrg den Concursproceß erkannt. ES werven daher alle Diejenigen, ........w» 5U «Hluuvtu. welche Forderungen oder sonstige Ansprüche | In tiefem Termin soll ein Curator und an das Vermögen desselben zu bilden ha-! ein Gläubigerauöschuß ernannt, auch ein 10 ger in« so e di O v. S pc D r n ! 1 22 Besondere Bekanntmachungen. Z14) Gießen. Die mit Ende v. I. fällig gewesenen Gewehrgelder — 11s bis 17s Ziel, worüber das Zwangsverfahren noch nicht eingeleitet worden ist — sind in den ersten 8 Tagen zur hiesigen Stadtkasse zu bezahlen. Denjenigen, welche die Quittungen über die bereits geleisteten Zielzahlungen in dem gedruckten Büchelchen nicht zusammen besitzen und deshalb vielleicht nicht genau wissen, mit welchen Zielen sie noch im Rückstände |tnb, dient hiermit zur weiteren Nachricht, daß mit Ende v. Z. 9 ft 42 fr. incl. 1 st. Angeld bezahlt sein müssen. Gießen am 10. Zanuar 1853. Der Stadt-Einnehmer Enders. 49) Gießen. Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß von Heute an nachstehende Züge der Main- Wescr-Bahn zum Postvcrkehr benutzt werden. I. In der Richtung von hier nach C assel und Eisenach: 1) Morgens 4% Uhr, j für Brief- und 2) Mittags 11 Uhr, ) Fahrpost, 3) Mittags 3 Uhr, nur für Briefpost; II. in der Richtung von hier nach Frankfurt: 1) Mittags 1 Uhr 25 M., 2) Abends 6 Uhr, 3) Morgens 5 Uhr 48 M., 4) ii 8 „ 30 „ für Brief- u. Fahrpost, nur f. Briefpost. Die Paquete, die mit den Gelegenheiten I. 1. u. 2. und II. 1. u. 2. versendet werden sollen, müssen spätestens I. 1) Abends vorher um 8 Uhr, 2) Morgens 10 Uhr, II. 1) Mittags 12 Uhr, 2) Abends 5 Uhr, dahier zur Post gegeben sein; Briefe aus dem Briefkasten am Posthaus oder am Schalter werden eine Stunde vor Abgang der Züge noch befördert, die Briefkasten in der Stadt aber täglich viermal gewechselt: Morgens 6 Uhr, Mittags ll'/2 Uhr, n 4 */2 „ Abends 8 Uhr. Gießen den 10. Januar 1853. Gr. Postamt Schön. 43) Gießen. Die am 20. Decem- ber v. Js. fällig gewesenen Holzsteiggelder sind innerhalb 8 Tagen an die hiesige Etadtkaffe zu berichtigen. Gießen am 10. Januar 1853. Der Stadt-Einnehmer Enders. Versteigerungen. 48) Krofdorf. Mittwoch den 19. Januar, des Morgens 8 Uhr beginnend, soll zu Krofdorf in dem Gasthause zur Krone das in dem Königlichen Krofdorfer Walde, District Lichtenberger-Stangenholz lagernde Eichen Bau-, Rutz- und Brennholz meistbietend versteigert werden und zwar 6 Eichen-Bau-Stämme, 363 Cubik- fuß haltend, 8 Klftr. Eichen-Nutzholz (Küfnerholz), 248 X ii n Scheidholz, 9 „ „ Knüppelholz, 192% ii n Stockholz und 117 u n Reiserhvlz. Krofdorf den 8. Januar 1853. Der Oberförster Gümbel. 42) G r ü n b e r g. Glockenverkauf. Dienstag den 18. Januar d. I., Vormittags 10 Uhr, soll 1) eine zersprungene und zerschlagene Glocke, 377 Pfund' schwer, nebst dem dazu gehörigen Eisenwerk, und 2) eine kleinere, noch brauchbare Glocke, 52% Pfund schwer, in dem Rathhause dahier öffentlich an den Meistbietenden versteigert werden. Grünberg am 6. Januar 1853. Der Gr. Bürgermeister Haberkorn. 23) Gießen. Donnerstag den 13. Januar, Nachmittags 1 Uhr, und die folgenden Tage sollen in dem Gasthaus zum Pfau dahier: 3 Oeconomie-Wagen, 3 Pflüge, 3 Eggen, mehrere Ernte-, Holz- und Dung-Leitern, 2 KartoffUkasten, eine Parthie Fässer und sonstige Oeconomie- Geräthschaflen, eine Parthie Buchenholz, eine Parthie Dickwurz und weiße Rüben, eine Parthie Spreu, sowie ein Haufen Mist, gegen gleich baare Zahlung an die Meistbietenden versteigert werden. Die Herren Bürgermeister der umliegen- Ortschaften werden ersucht, solches im Interesse ihrer OrtSangehörigen auf ortsübliche Weise bekannt macken zu lassen. Gießen den 6. Januar 1853. Im Auftrag: der Gr. Beigeordnete C. Weidig. 46) Gladenbach. Nächsten Samstag, als den 15. d. MtS., des Vormittags 11 Uhr, sollen an der alten Schneebergsstraße, oberhalb Erdhausen: 25 Stämme Pappelholz, 950 Cubikfuß, 35 n Eschenholz, 230 « öffentlich versteigert werden. Bei dieser Gelegenheit können auch noch 60—70 Stämme Eschen, 5 Stämme Akazien, mehrere Stämme Kirsch- bäume und 20—25 Stämme Pappeln, aus der Hand verkauft werden. Die Zusammenkunft ist um die bestimmte Stunde bei der Schneebergsbrücke. Gladenbach am 8. Januar 1853 Veite, Gr. Bauaufseher. F e i l g e b o t e n. 2228) Gießen. Lager, reichhaltig affortirt in allen Sorten grünem und schwarzem Thee, als: Imperial, Perl, Hayfan, Blom, Souchong, Pouchong, Peccoe mit weißen Blüthen, empfiehlt in bester Waare und zu den billigsten Preisen; ferner feinste Chocolade in allen Gattungen, Citronat, Orangeat, Tapiaca, Vanille, Java- und Ceylon-Zirnmt, Corinthen, Rosinen, empfiehlt W. Zurbuch- sHierzu eine Beilage.) 24 37) Gießen. Künftigen Samstag den 13. d. Mts. wird RNterzeichNeteV sein Denefiz-Concert im Club-Saale geben, wozu er ergebenst einladet. P r o g r a m m: Ouvertüre. Violmconcert von David, vorgetragen von Hrn. Musikdirector Deichert. Chor mit Sopran-Solo von Rossini. Die erste Walpurgisnacht. Gedicht von Göthe, Musk von Mendelssohn. (Der Tert ist an der Kasse zu haben.) Coneert-Polka für die Violine, componirt und vorgetragen von Hrn. Deichert. Finale des letzten Acts aus Martha, von Flotow. Billetö ä 30 fr. sind in meiner Wohnung zu haben. H. Hofmann. 51) Von Naunheim bis Hermannstein ist ein dunkelgrauer Mantel verloren ge» gangen. Der redliche Finder wird ersucht, denselben gegen eine angemessene Belohnung an Kaufmann Hrn. C, Flett in Gießen abzugeben. 53) Gießen. Eine verlorene Schürze kann der Eigenthnmer bei mir in Empfang nehmen. E. Mannberger am Neuenweger Thor. 2537) Gießen. A n fr a g e. Sollte Jemand das Regierungsblatt von 1840 und die Anzeigeblätter von Gießen für die Jahre 1830 und 1835 zum Verkaufe haben? so w rd Derselbe gebeten, dieses der Expedition des Anzeigeblaites zu bemerken und zugleich die Verkaufspreise zu stellen. 31) Gießen. Ein junger Mann, mit sehr guten Zeugnissen über llnterrichis- fäbigkeit versehen, münscht einigen Kindern Unterricht zu ertheilen. Es kann unterrichtet werden: außer den Elementargegenständen auch in französischer und englischer Sprache, sowie in Musik und Zeichnen. Näheres bei der Erped. d. Blits. Angekommene und abgereiste Fremden vom 7, bis 10. Januar 1853. I n den Gasthäusern. Am Happen: Hr. v Camp'n, Gutsbes. a. Preußen; £>r. Jager, Banquier v. Frankfurt; Fräul. Fuhr v. Cassel; Hr. Thiernp, Privatmann v. Namv; Hr. Gapetr, Officier v. Düsseldorf; Hrn. Particuliers Ditiidt v. Berlin, Noscowitz v. Breslau it. And: w v. Königsberg; Hr. Nr. med. Müller v. Hamburg; Hr. 'Matzfeld, Privatim v. Wien; Hr. Euler, Oeconom v. Umstadt; Hr. Deichert, Musikkirector v. Marburg; Hrn. Kaust. Kustmann v. Wülfingerode, Becker v. Offenbach, Hofmann v. Mannheim, Müller v. Etllingen, Roth v. Düren, Federer u. Marquard v. Stuttgart, Gerhardt.». Elberfeld, Mühlens v. Hamburg, Buch v. Genf, Nadlitz a. Schlesien, Strauß v. Bischofsheim, Pappel v. Aachen, Neiger v. München, Follenius v. Berlin, Becker v. Erfurt, Klein v. Celle, Nagel v. Bapreuth, Saal u Lizius v. Frankfurt, Bauer v. Solingen, Dörr v. Metz, Nothberg v. Carlshafen, Dunckel v. Barmen, Renck v. Hamburg u. Scheercr v. Offenbach. Im Einhorn: Hr. Jäger, Acceffist u. Hr. Arth, Finanz-Candidat v. Darmstadt; Hr. v. Waldow, Gutsbes. v. Commern; Mad. Wahl v. Mainz; Hr. Herrmann, Fabrikant v. Langenberg; Hr. Müller, Oeconom v. Rennerod; Hr. Aumann, Beamter v. Hattingen; Hr. v Trott, Gutsbesitzer v. Hannover', Hr. v Frankenberg, 'Major v. Oels; Hr. Hesse, Beamter v. Cannstadt; Hr. Zeller, Oeconomierath v. Darmstadt; Hr. v. Heidewolf, Gutsbes. v. Marburg; Hr. Kundt, Arzt v. Schwerin; Hrn. Kaust. Koch v. Dillenburg, Schulz u Eliassohn v. Frankfurt; Michel, Wild u. Berg v. 'Mainz, Nahen v. Zahlbach, Jollict v. Moskau, Schu- chard v. Hanau, Rothschild v. Alsfeld, Neckar v. Straßbmg, Hellwig v. Antwerpen, Körber v. Offubach, Gepfricd v. Mainz, Busse v. Augsburg, Zcrting v. Berlin, Schwabe a. Sachsen. Voigt u. Repmann v. Frankfurt; Ucko v. Mainz, Feine v. Dresden, Münch v. Langcnbeilau, Köhler v. München, Henckel v. Berlin, Colomb u. Leprite v. Metz, Guth.ntag v Frankfurt, Waldmann v. Eisenach, Keßler v. Leipzig u Reiß v. Mannheim; Hrn Stud. Graf v. Schulenberg v. Wottsberg u KäS- mann v. Potsdam; Hrn. Lieutenants Stülpnagel v. Braunfels, Fischer v. Berlin u Epffenhardt v. Torgau; Hr. Baron v, Uckermann v. Hildburghausen; Hr. Boswall, Edelmann v. London; Hr. Brede, Prof v. Utrecht. Im Prinz Carl: Hr. Predari, Legationsrath v. Dessau; Hr. Hoff- mann, Actuar v. Anhalt; Hr. Stobler, Geometer v. Jullwil; Hr. Platz, Particulier v. Reichenberg; Hr. Wagner, Gutsbesitzer v. Mastricht; Hr. Bieber, Offizier v. Nelzen; Hr. Fiorentini, Beamter v. Warschau; Hr. Werner, Gmsbesißcr v. Rodcnau; Hr. Stumpfner, Geh. Rath v. Dresden; Hr. v. Wachter, Consul v. Wien; Hr. Jäger, Rent. v. Magdeburg; Hr. Kromm, Bürgermeister v. Wenigs; Hr. Biskamp, GutsbesiPer v. Wüstfeld; Hr. Treppe, Part. v. St. Omer; Hr. Schanach, Offizier v. Warschau; Hrn. Kaust. Aleff v. Cöln, Joseffer v. Villmar, Hartmann v. Langhecke: Tuchhardt v. Schliß; Gorthaus v. Paris, Streber v. Berlin, Maurer v. Carlsruhe, Sammelsohn v. Berlin, Schmidt v. Offenbach, Trautz v. Heilbronn,Giebel v. Vallendar, Keck v. Coburg, Möller v. Mainz, Albrecht v. Carlsruhe u. Otto v. Heidelberg. Im Darmstädter Haus: Hrn. Geschäftsleute Medebach v. Dcrbach, Bcrtenfeld v. Rennertehausen, Wenzel v. Berstadt, Stern v. Launspach, Bruck v. Bromskirchen, Kuhl v. Homberg, Braun v. Biedenkopf, Weil v. Aachen, Münch v. Ebersburg u. Singvogel v. Mainz; Hr. Zinn, Bierbrauer v. Kreuzburg; Hr Mcper, Beamter v. Coblenz; Hr. Geiß, Oeconom v. Windhausen; Hr. Fcp, Handelsmann v. Holzhause». Im Siern: Hr. Mosxardini, Gppsfigurcnhändler v. Garidium; Hr. Reimer, Oeconom u. Hrn. Prieati. Müller, Traut u. Born v. Al- lendorf; Hr. Katz, Handelsm. v. Jesberg; Hr. Weimer, Gastwirth v. Marburg-, Fräul. Frank v. Trais; Hr. Rübeck, Färber v. Katzenfurt; Hr. Pfeil, Fuhrmann v. Roßbrrg-, Hr. Müller, Handelsmann v. Witters- burg; Hrn. Privatl. Weil v. Romrod u. Gans v. Gladenbach; Hr. Fi- scher, Geschäftsm. v. Alsfeld. ■ I n d e n P r i v a t h ä u s e r n. Bei Hrn. Mefferschmied Sartonus: Hr. Sattlerm. Völcker v. Marburg. — Bei Hrn. Prof. Ettling: Hr. Flinsch nebst Familie v. Frankfurt. — Bei Hrn. Jacob Herbert: Fräul. Lorsbach v. Adrfeld u. Frau Jung v. Witgenstcin. — Bei Hrn. Kamm. Hensel: Fräul. Metzger v. Lich. — Bei Hrn. Expedient Pilger: Hr. Acceffist v. Zangen v. Friedberg. — Bei Hrn. Bocksteinfabr. Keßler: Frau Lang v. Oppenheim und Fräul. Brück v. Worms. — Bei Hrn. H. Elkan: Hr. Elkan, Kaufm. v. Mannheim — Bei Hrn. Dr. Jett: Fräul. Knapp v Obcrlicfersbach. — Bei Hrn. Dr. Drescher: Frau Reuter v. Oberndorf. — Bei Hrn. Kaspar Spies: Jungfer Obiß v. Greifenstein. Druck und Verlag der G. D. Brühl'schen Buch- und Steindruckerei. e i i ß e 1C. 41) Wes Kanigl. Preuß. Kreis-P Hy ^us Koch'S Bonbons XCtR-B^X Gießen. Hräuter- wirken lösend und mildernd gegen Hu st en, Heiserkeit, Grippe, Katarr ah durch diese ihre wahrhaft wohlthuenden . - - . k___ An Eie unterscheiden sich nicht nur durch diese ihre wabrvafl « ' “ ' Eiaenschaften sehr vorthcilhaft von den so oft angeprMenen sogenauMen Uraneiw#, Ottonen, Päte pectorale 1., sondern sie zeichnen sich vor diesen Erzeug,,,stn noch besonders dadurch aus, daß sie von den Verdauunqsorganen leicht ""agen werden, und selbst bei längerem Gebrauche keinerlei Magenbeschwerden, weder Saure noch Verschleimung erzeugen oder hinterlaffen. vn Kochs Krauter-Bonbons werden in länglichen Scha-lsieln a 10 Sgr. und Z Sgr. in allen Städten Deutschlands verkauft; für Gießen befindet sich das alleinige Depot bei a r ” r 38) Gießen. Thee-Niederlage von I. H. Meidiiiger in Frankfurt a. M. bei KeMLtch Ferber in Gießen. Ich verkaufe von heute an di- durch Güte, Reinheit^,nd Preiswurdogkeit rühmlichst bekannten ächt chinesischen Theesorten des Herrn J. t u furt a. M., in Original-Packung von , 'X und ’/4 Pfund auf hiesigem Platze z denselben Preisen wie sie auch in Frankfurt abgegeben werden 5. 3«nu,r 1853. gX, meiner Maaren mache ich % und % breiten Lama und Zephir, sowie Mousseline de Laine, Lnstrine, Thibet, Cattun in großer Auswahl und bester Qualität, zu sehr billigen Preisen, aufmerksaiii. M. Heß. 47) Ein vollständiges Archiv der Verordnungen von 1806 bis Ende 1837, ein vollständiges Regierungsblatt von 1838 biö incl. 1853, nebst einem Repertorium von 1819 bis Ende 1851, werden billig verkauft. Näheres sagt die Erped. d. DlttS. Zu vermiethen. 33) Gießen. Das von Schreiner Sack bewohnte LogiS in meinem Hause ist im Ganzen oder auch getrennt, zu vermiethen und alsbald zu beziehe,,. Hermann Schwalb am Tiefenweg. Vermischte Nachrichten. 52) Für eine größere Oeronomie, in der Rahe von Darmstadt, wird eine tüchtige Haushälterin gesucht, die jedoch bereits eine solche Stelle versehen haben und sich darüber durch gute Zeugnisse ausweisen muß. Näheres bei der Erped. d. Blttö. 24) Gießen. Schutt, sowie auch Grunderde, kann in meinem Hof bis Ende April d. I. gegen Vergütung abgeladen werden. 0 30) Gießen. Mit dem 1. Februar d. I. beabsichiige ich, eine Kleinkinderschule dahier zu errichten. Ich ersuche daher die- -jenigen verehrlichen Ellern, welche mir ihre Kinder anzuvertranen geneigt sein sollten, sich dieserhalb mit mir bis zur vorbemcrkten Zeit gefälligst in Benehmen setzen zu wollen. Einstweilen bemerk' ich, daß sich der von mir ertheilt werden wollende Unterricht aus die Anfangsgrnnde im Lernen und Stricken erstreckt. Meine Wohnung ist in dem Hause des Hrn. Bäckermeisters Wallenfels in der Marklstraße. Gießen den 10. Januar 1853. Christiane Lenz 34) Gießen. Ein Frauenzimmer wünscht als Amme plaeirt zu werden. Das Nähere ist bei der Dienstmagd der Wittwe Seipp am Wallihor zu erfahren. 59) Gießen. Diejenigen Eltern" welche mir ihre Kinder zur Beaussichugung und Beschäftigung auvertrauen wollen, bitte ich, mich baldigst davon in Kemnniß zu setzen. Elise Schmidt Wittwe, geb. Schneider, Wohnung, Löwengasse Lit. C. Nr. 78. zu nehmen. Gießen den 10. Januar 1853. I G Appel, Haupt-Agent. & . e - e Brillante Herren-Costüme, in großer Auswahl, aus der Garderobe des früheren Heeder'fchen Theaters, sind zu de» bevorstehenden M a s k e N -« ä l l e N zu veret en. Zur Emftcht in der Localität des Gastwirths Hrn. P h. Let b dahrer. frankfurter Lebens-Versicherungsgesellschast. Der Director: Löwengard ändern der Unterzeichnete daS Vorstehende zur öffentlichen Kennt»,ß bringt, em- Erscheint LuSwärtt für beaustr aufnah, Flurbu Gleiche Hypoth Weisun ertheilt des Dc c betisch erwähn c des Sc verwenl 2 selben t gige ®i händige, 5 kung ai und na, gerichtlß Vorschr, T vorgesch so hat f