Arycigeblatt der Stadt und des Kreises Gießen. M 3. Sonnabend den S. Januar 1833. ®rWeint wöchentlich zwei Mal: Mittwoch und Sonnabend. — Preis oes Zabraaaas -nr ILinb-imiü»- > ss t. " ■■■ - “ ----- v»,. 'iaäiw ässä: i.? » ^n^eigen aus verichcedencn Schrrfteu die gespaltene Corpuszeile 3 kr. i • Amtlicher T h e L l. Sn^aft des Gr. Hess. Regierungsblatts vom 21. December 1852, Nr 59 EtX ÄeSn?ÄVÄT9^T r bic «»«»«. 6re "rundst-ue-katast-r b-tr.; - 3) D-°nstnachrichr-n; - 4) Vom 30. December 1852, Nr. 60. R-gi-rungsV/ 3u(al^n3bevon®^cXVnßiwiUUe®etart0k? Bekanntmachung di- Vorbereitung zum Staatsdienst- im Justiz- und r-chllicher Anzeigen in dem Bezirke Alzn wahrenddesJ^rs isvf hrfr6 ® 1% Dberconststoriums betr; — 3) Bekanntmachung, die Verkündigung gc- Mainz während des Jahrs 1843 betr. ; — 5) Dienstnachrichten.^ & Bekanntmachung, die V-rkundigung gerichtlicher Anzeigen in dem Bezirke Vom 31. December 1852, Nr. 61. Kosten der Staats; unb ben Ausschlag der directen Steuern und der Beiträge zu den Arzneimitteltaxe für das Großherzogthum betr rpflegungskvsten der Reichstruppen für das ^ahr 1853 betr.; — 3) Bekanntmachung, die ,. .. m ,, Jnftruetio n fut d,e Großhcrzoglichcn Ortsgerichte in den Provinzen Starkenburg (Fortsetzung.) und Oberhefsen. 8 31 Bei »„ den .„M,„ in .SÄ' .*?, welche bei Verpfändungen, bei Verträgen über unbewegliche äiJ Ä?“""/'11 5ur P^'cht gemachten Fragenbeantwortung, dieser Instruction besonders in's Äuge zu fassen qu der Beantwort,,? vorfommen, haben dieselben die Vorschrift im $. 2 Die Antworten müssen auf jeden einzelnen Punkt der 6eb,enen ? l-ch der vorgeschriebenen Fragebogen. Kommt es bei den Antworten auf den Jnh.lt der Grund^nnb^fsT s”?8?-* Unt> fcabci Gütlich und erschöpfend sein. und derartiger Documente an, so müssen die Mitalieder der Hppo'hekenbucher oder der Eigenchumsurkunden, Quittungen, sie können sich, wenn eine unrichtige Beantwortung ertheilt 2d nick Urkunden jedesmal erst selbst einsehen, und ihnen von den Urkunden Einsicht genommen und über deren Fnbalt wi??n bor ^ ^"'?^ Cm 2)ntter' c6cr nur Einer von Die Fragebogen werden am Schluffe von dem Vorstcbcr L'bU, mx. ^^^ntwortung angegeben, berichtet habe. wortnng Thnl genommen haben, untirschrieb. n und nüt dem Gerichtssiegelverleb Ortsgerichtö, welche an der Beant- 3w»—Ä F2J dich- uW„ u,d w, ro„ 3cttm §♦ 32 Das für 9^r k b) Fragebogen bei Verpfändungen. f *1 --- - -- ~ ** - Es versteht sich bierb ' “rf bie Fragenbeantwortung. Schätzungs-Urkunde von allendabe^'tbäss^.^/" d-cfis Formular aufzunehmende Schätzung, wie jede andere getrennt aufzustellende muß. Diese U'tterschristen sind auf dw ^ieß in §. 29 näher vorgeschrieben ist/unt-rz-.chntt^L Unterpfänder nicht hin, so ist die Schätzunas - Urknnd Sf - *"* fccv auf dieser ersten Seite befindliche Raum für alle alsdann hier am Schluffe zu unterzeichnen.^ ' auf emem anzuheftenden und anzusiegelnden weiteren Bogen fortzusetzen und Sind Gebäude bei den Unterpfändern, so ist auf der ersten Seite anzugeben, wie hoch sse in dem Brandkatastcr stehen. Wenn es vorkommt, daß ein Anderer, als der Schuldner selbst, Unterpfänder mit in die Hypothek gibt, so ist dieß so zu behandeln , als wenn der Dritte, der solche Unterpfänder einsetzt, selbst das Kapital aufnähme. Es müssen daher alsdann alle Fragen nicht allein mit Bezug auf den eigentlichen Schuldner, sondern auch mit Bezug auf jenen Dritten beantwortet werden. In dem Eingänge des Fragebogens ist die Zustimmung Desjenigen, der Unterpfänder zur Hypothek gegeben hat, zu erwähnen. Wohnt der Schuldner nicht an dem Orte, in dessen Gemarkung die Unterpfänder liegen, so muß das Ortsgericht des Wohnorts des Schuldners die Richtigkeit der Beantwortung derjenigen Fragen durch seine Unterschrift bezeugen, welche auf dessen persönliche und Familien-Verhältnisse Bezug haben. Daneben ist noch zu Frage 8 (Anlage Nr. 13) anzugeben, ob etwa eine Generalhypothek mrf den Namen des Schuldners in dem Hyrothekenbuche seines Wohnorts eingetragen steht. Liegen die Unterpfänder in verschiedenen Gemarkungen, so ist, wenn die Gerichte nicht die Ausfertigung verschiedener Fragebogen verfügen, der Fragebogen von allen Ortsgerichten dieser verschiedenen Orte zu beantworten. Die Fragenbcantwortung ist am Schlüsse von allen den Mitgliedern des oder der Orisgerichte, welche dabei mitgewirkt haben, und zwar auch von Denjenigen nochmals zu unterschreiben, welche etwa die auf der ersten Seite des Fragebogens befindliche Schatzungs-Urkunde bereits unterschrieben haben. §. 33. c) Fragebogen bei Kans-, Tausch-, Schenkungs- und Uebergabs-Verträgen, sowie bei Gntertheilungen und Versteigerungen. Den Kauf-, Tausch - und Schenkungs-Notrckn, sowie den Versteigerungs-Protoeollen, den Uebergabs-Verträgen, Güterthei, lungen und den Eheverträgen, wenn in letzteren über Liegenschaften unter Lebenden verfügt wird, worüber die Formulare das Nähere ergeben, sind von dem Vorsteher und den Gerichtsmännern zu beantwortende Fragebogen beizufügen. Die Fragen müssen genau und umfassend nach Anleitung deS Formulars Nr. 14 beantwortet werden. Wenn einzelne Stücke nicht volles Eigenthum der Veräußernden sind, aber die dabei Betheiligtcn ihre Zustimmung zur Veräußerung ertheilt haben, so ist dies hier zu bemerken. Haften auf Grundstücken Abgaben, hinsichtlich deren es zweifelhaft ist, ob sie nicht aus Erbleich - oder anderen derartigen Verhältnissen herrühren, so ist dieses hier anzugebcn und dem Gericht die nähere Untersuchung zu überlassen. Bei jedem veräußerten Grundstück ist anzugeben, durch welches Rechtsgeschäft, ob durch Kauf, Erbschaft, Schenkung u. s. w. — der Mann oder die Frau das Eigenthum erworben haben. Sodann sind die von dem Veräußernden vorzulegenden Eigenthums- Urkundcn bei jedem Grundstück mit dem Damm ihrer Bestätigung anzageben. Fehlt cs an Raum bei der Frage, so ist die Antwort auf einer Beilage des Fragebogens zu vervollständigen, welche demselben anzuheften und anzufiegeln und auf welche bei der betreffenden Frage zu verweisen ist. Sind mehrere Nummern durch einen und denselben Vertrag erworben worden, so werden sie zusammen angeführt. Wenn der Eigenthümer über ein Grundstück keine gerichtlich bestätigte Eigenthums-Urkunde besitzt, so ist darüber Erkundigung anzustellen, durch welche Erwerbsart und zu welcher Zeit der Veräußernde in den Besitz dieses Grundstücks gekommen und wie lange er im Besitz geblieben ist. Stimmt die Bezeichnung eines Grundstücks in den älteren Urkunden nicht mit dem Grund- oder Flurbuch überein, fehlen darin namentlich Pagina und Nummer des Flurbuchs, so werden sich die Vorsteher und Gerichtsmänner verlässigen, daß das in der älteren Urkunde genannte Stück mit dem hier gemeinten und nach dem Grund- oder Flurbuchsauszug angeführten ein und dasselbe sei, und sic werden, daß dieses der Fall, ausdrücklich anführen. Die Ortsgerichte haben sich jedesmal die betreffenden Quittungen, Uebergabs-Verträge u. s. w. vorlegen zu lassen. (Fortsetzung folgt). Gesetz, die Besteuerung des Branntweins und Biers betreffend. ^UDWJG III. von Gottes Gnaden Großherzog von Hessen und bei Rhein re. re. Nachdem sich einige Abänderungen an den Bestimmungen der Gesetze vom 12. Juni 1827 und vom 16. Juli 1842 über die Besteuerung des Branntweins und Biers als räthlich ergeben haben, haben Wir nach Anhörung Unseres Staatsraths und mit Zustimmung Unserer getreuen Stände verordnet und verordnen hiermit, wie folgt : Art. 1. Die nach dem zweiten Absatz des Artikels 5 des Gesetzes vom 16. Juli 1842 bestimmte geringere Maischbüttensteuer von 5 Kreuzer für 20 Maas Maischraum und für jede Einmaischung soll von der nächsten Brennperiode an nur von solchen Brennereien erhoben weiden, welche an einem Betciebstaae nicht mehr als 400 Maas Maischraum bemaischen. Diese Brennereien sind aber alsdann in ihrer Betriebszeit nicht mehr auf die Dauer von 7 Monaten während des Jahrs beschränkt. Art. 2. Die Steuerrückvergütung von Branntwein, welche nach Art. 10 des Gesetzes vom 16. Juli 1842 stattfinden kann, soll in Zukunft fcen, Betrag von 4 ff. für die Ohm Branntwein zu 50 Grad nach dem Alkoholometer von Tralles und bei größerer oder geringerer Stärke den v.rhältnißmäßigen Betrag nicht übersteigen. Die Bestimmung in dem zweiten Absatz des gedachten Artikels 10, daß nämlich die einem Branntweinbrenner geleistete Rück- vergütltng den Betrag der Steuer, die von ihm in demselben J.chre zu bezahlen war, nicht übersteigen dürfe, ist aufgehoben. Art. 3. An Orlen, wo das Bedürfniß des Verkehrs mit dem Ausland es wünschenswerth macht, können unversteuerte Niederlagen von Branntwein unter Aufsicht der Steuerverwaltung gestattet werden. Art. 4. Die Tranksteuer von Bier beträgt in Zukunft 1 Gulden 20 Kreuzer von der Ohm. 13 Non allem inländischen Bier wird vor dein jedesmaligen Brauen die Tranksteuer nach dem ganzen Inhalt des BraugefäßeS entrichtet, für Einkochen und Haustrunk aber eine Vergütung von 35 Procent abgezogen. Ein abgabefreies Brauen zur häuslichen Consumtion ist nicht mehr gestattet. Art. 5. Von Bier, welches im Großen nach dem Ausland verkauft wird, kann, wenn die Ausfuhr gehörig nachgewiesen worden ifL eine Steuerrückvergütung von 52 Kreuzer für die Ohm geleistet werden. Art. 6. Gegenwärtiges Gesetz tritt mit dem 1. Januar 18-53 in Kraft und sind von da an alle Bestimmungen der Gesetze vom 12. Juni 1827 und 16. Juli 1842, welche sich nicht damit vereinigen lassen, a ifgehoben. Art. 7. Unser Ministerium der Finanzen ist mit der Vollziehung dieses Gehtzes beauftragt. Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und des beigedrückten Staatssiegcls. Darmstadt, den 24. December 1852. (L. S.) LUDWIG. 8- »■ Sch-»-,. Polizeiliche Bekanntmachung. Gefundene Gegenstände. Ein kleiner lederner Geldbeutel mit einigen Kreuzern und ein buntes, baumwollenes Sacktuch. Diese Gegenstände können von den Eigenthümern auf dem Gr. Polizeidüreau dahier in Empfang genommen werden. Gießen am 7. Januar 1853. Der Gr. Hess. Polizei-Commissär L. Nover. Gießen am 6. Januar 1853- Betreffend: Die Ausführung des Gesetzes über die Erwerbung des Grundeigenthums. Das Großherzoglich Hessische Landgericht zu Gießen an die Großh. Bürgermeister des Bezirks. Nach der Verordnung vom 8. December v. I. müssen künftig in die Besitzwechsel - Verzeichnisse, die bei Gericht für alle Gemarkungen, auch für diejenigen, die keine Grundbücher haben, zu führen sind, die Stummem der Sieuerzeltel der Käufer und Verkäufer, bei Theilzetteln der Erblasser und der Erben eingetragen werden. Um dieses möglich zu machen, haben Sie diese Nummern künftig stets in den Kaufnotcln, den Entwürfen zu den LooSzettcln, den VerfteigeruitgsprotocoUen und sonstigen Eigenthumsurkunden beizusetzen. P l o ch. Gerichtliche und privat - Bekanntmachungen. Cdictalladung. 24640 Wetter Nach einer dabier vorgelegten Original-Schuld- und Pfandverschreibung vom 15. März 1817, haben Johann Heinrich Schott und dessen Ehefrau, Anna Katharine, gcborne Funk zu Münchhausen, von dem Stiftsvogt Güuste dabier, als Curatvr über die Elbschafls- masse des Hültenichreibers Güuste zu Fischbach, ein Darlehn von 75 fl. F. W. erborgt und dagegen folgende, in der Münch- häuser Gemarkung gelegenen Immobilien, als E r b l a n d : 1029 = */2 Acker 5 Rth. auf der Herberge, A. 484 J 470 = % „ 9 „ auf'm Huth, 483 s A. 1625 = % „ 7'4 ,, auf'm Morsch- rück, D. 76 = % n 4*4 h Erbwiese im Keffelchen, A. 845 -- 4 Acker 4s4Rth. Erbland in Thälern, 163 =4 „ i, „ Erbland Hinterm Ziegenberg, E. 512 — 4s " 6 i, Erbwiese in der Grauwiese zum Specialpfand eingesetzt. Der dermalige Besitzer der verpfändeten Immobilien Hal behauptet, daß jenes Ea- pilal zurückgezahlt sei und hat die Löschung des Pfandrechts beantragt. Es werden daher alle die, welche Ansprüche an die gedachte Schuldverschreibung zu machen vermeinen, hiermit aufgefordert, diese binnen sechs Wochen, vom Tage dieser Bekanntmachung an, dabier geltend zu machen, indem sonst die vorerwähnte Dar- lebnsschuld als getilgt angesehen, und das deshalbige Pfandrecht gelöscht werden wird. Wetter am 9. December 1852. Kurfürstliches Justizamt Wolfram. Besondere Bekanntmachung. 410) Gießen. Zur Verbesserung der Wiesen zwischen dem s. g. Burgweg und den städtischen Wiesen vor dem Neuenweger Thor diesseits der Wiescck, soll eine Schlertße in der Gegend ter vorbinigen Brücke am großen Steinweg in diesem Fluß errichtet werden. Der Plan, die Kvstenüberschläge, sowie die sonstigen, hierber gehörigen, und durch daS Wiesenkulturgesetz vom 7. October 1830 vorgeschriebenen Materialien, liegen von heule an 6 Wochen lang zur Einsicht der betheiligten Grundbesitzer offen. Gleichzeitig werden hierdurch diese Grundbesitzer eingeladen, in dem auf Montag den 21. Februar l. I., von Nachmittags 2 Uhr an, bestimmten Termine auf dahiesigem Rath- Hause zu erscheinen und ihre Erklärung an den Unterzeichneten, zu diesem Geschäfte 14 10 gen mal SOI Di v. S. pet M S de S< u $ n t f> t t ernannten Regierungs« Commissär, abzu-irod über Hungen nach Berstadt, und von geben. Langsdorf nach Hungen; 218 IHKlftr. Garten am Nah Gießen den 1'0 der 1 66 1) — fr. und 2) 48 ii 1 105 a 3) 66 20 ,, aus dem 1 1 104a 105 dem Reichensand, neben Johannes Carl Rinn, 12lH K!ftr. Hofraithc das., 12 m Klafter Grabgarten daselbst, 10 Klafter Grabgarten Baubezirks Grünberg Noak. Gießen. Gießen den 7. Januar 1853. Der Gr. 1. Beigeordnete Pb. Fillmann. Montag den 24. Januar, in dem Raihhaus zu Grünberg, für die Montag den 10. Januar 1853, Vormittags 10 Uhr, sollen auf dem Rathhause dahier folgende, an der Feuerspritze Nr. 3 nothwendigen Arbeiten, nämlich: 275, /66 275/ Die zur Unterhaltung der Staatsstraßen im Baubezirk Grünberg für das Jahr 1853 erforderlichen Arbeiten, bestehend ie. r 1) Steinfabren, 2) Steinschlagen und 3) Handarbeiten, Versteigerung von Arbeit bei Stadt Gießen. rungsberg, %3r. u. /4r. Klasse, gibt 1 st. % fr. jährliche Grundrente, 65 HlKlftr. Garten daselbst, 3r. Klasse, gibt 20/ fr. Grundrente. 9. December 1852. Der Gr. Bürgermeister D. Ebel. G r ü n b e r g. Fl. •%, daselbst, Rathhause dahier meistbietend Versteigerungen. 2316) Gießen. Montag den 10. Januar f. I., Nachmittags 2 Uhr, soll auf hiesigem Rathhaus nachfolgender Garten, der Frau Professor Weiß gehörig, einer freiwilligen Versteigerung unter den alsdann bekannt gemacht werdenden Bedingungen, ausgesetzt werden: laut Grundbuch werden. Montag den 17. Januar, in der Wohnung des Gastwirtbs Erb zu Atzenhain, für die Straße von Homberg nach Grünberg; Dienstag den 18. Januar, in der Wohnung des Gastwirths Müller zu Geilshausen, für die Straße von Grünberg über Londorf bis zur Kurhessischen Grenze; Mittwoch den 19. Januar, jm Gasthaus zum Hessenbrücker Hammer, für die Straße von Grünberg gegen Hungen, und vom Hessenbrücker Hammer gegen Lick; Donnerstag den 20. Januar, im Gasthaus zum Engel in Lich, für die Straße vom HcssenbrÜcker Hammer über Lich gegen Butzbach, und von Steinbach über Lich gegen Hungen; Freitag den 21. Januar, in der Wohnung deö Gastwirths Bultron zu Hungen, für die Straße von Nonnen- ’• /237 Straße von Lindenstruth über Grünberg gegen Schellnhausen, und von Grünberg gegen Hungen; Dienstag den 25. Januar, in der Wohnung des Gastwirths Geiß zu Ruppertenrod, für die Straße von Grünberg nach Schellnhausen, und von Ruppertenrod über Ulrichstein bis zum Einschnitt in die Straße von Schotten nach Herbstein; Mittwoch den 26. Januar, in der Wohnung des Gastwirihs Hofmann zu Freienseen, für die Straße von Flensungen über Freienseen nach Laubach; Donnerstag den 27. Januar, in dem Raihhaus zu Laubach, für die Straße vom Hessendrücker Hammer über Laubach gegen Schotten. Grünberg dcn 5. Januar 1853. Der Gr. Hess. Kreisbaumeister des 32) Versteigerung von Straßenarbeitm. Pag.Nr. glur Nr. 104 lOiHKlftr. Hofraithe auf 23) Gießen. Donnerstag den 13. Januar, Nachmittags 1 Uhr, und die folgenden Tage sollen in dem Gasthaus zum Pfau dahier: 3 Oecononne-Wagen, 3 Pflüge, 3 Eggen, mehrere Ernte-, Holz- und Dung-Leitern, 2 Kartofßlkasten, eine Parthie Fässer und sonstige Oecvnomie- Geräthschafcen, eine Parthie Buchenholz, eine Parthie Dickmurz und weiße Rüben, eine Parthie Spreu, sowie ein Haufen Mist, gegen gleich baare Zahlung an die Meistbietenden versteigert werden. Die Herren Bürgermeister der umliegen- Ortschaften werden ersucht, solches im Interesse ihrer Orlsangehörigen auf ortsübliche Weise bekannt machen zu lassen. Gießen den 6. Januar 1853. Jm Auftrag: der Gr. Beigeordnete C. Weidig. 2399) Gießen. Versteigerung einer Hofraithe mit Grabgarten. Montag den 10. Januar 1853, Mittags 2 Uhr, soll auf freiwilliges Anstehen des Ludwig Becker dahier die demselben gehörende, nach- beschriebene Hofraithe mit Grabgarten : öffentlich versteigert werden. Gießen den 21. December 1852. Der Gr. Bürgermeister D. Ebel. sollen an den nachbemerkten Tagen Orten, jedesmal Vormittags 10 Uhr, an die Wenigstfordernden öffentlich versteigert an den Wenigstnehmenden in Accord gegeben werden. Gießen den 30. December 1852. Der Gr. Bürgermeister D. Ebel. Spenglerarbeit, veranschlagt zu .... 10 fl. Schlosserarbeit, veranschlagt zu ... . 2 „ Schmiedearbeit, veranschlagt zu . . . . 15 ii Feilgeboten. 38) Gießen. Thee - Niederlage von I. H. Meidmger in Frankfurt a. M. bei HeMmch FeVbw in ließen. Ich verkaufe von heute an die durch Güte, Reinheit und Preiswürdigfeit rühmlichst bekannten ächt chinesischen Theesorten des Herrn I. H. Meidmger in Frankfurt a. M., in Original-Packung von / , / und */4 Pfund auf hiesigem Platze zu denselben Preisen wie sie auch in Frankfurt abgegeben werden. Gießen den 5. Januar 1853. H ch. Herber, am RalhhauS. 15 2410) Gießen. '«5.9U6QI.Ö’•»£>'£>. äÖ'QjOQje.QjSXÜ 9 1 ganze ® OoilCCSSiOMirte Z 1 Halde » z “TI Pate Pectonde ä la reglisse. 8 W g WStzStzStzK O KStzStzSSK Als Linderungsmittel gegen HalS- und Brustbeschwerden, als Husten, Schnupfen, Katarrh und Heiserkeit, giebt es nichts Besseres, als die durch ihre Wirksamkeit rühmlichst bekannten sog. Husteutabletten von H. Wenz in Wiesbaden. Werden verkauft in allen Städten Deutschlands, in Gießen allein bei Höpfner-Dannenberg, Condiior. 33) Gießen. Beim Ausverkauf z meiner Waaren mache ich besonders auf % und % breiten Lama und Zephir, sowie Mousseline de Laine, Lnstrine, Thibet, Cattun in großer Auswahl und bester Qualität, zu sehr billigen Preisen, aufmerksam. M. H e ß. Zu Vermieden. 25) Gießen. Eine geräumige Stube ist zu vermiethen bei Louis Hilgardt, Spengler. 26) Gießen. Zwei heizbare Stuben, nebst Cabinet und Bodenkammer, Holzstall, Keller und Mitgebranch der Waschküche, sind zu vermiethen und sogleich beziehbar. Das Nähere ist bei Friedrich Kohl ermann zu erfragen. j 28) Gießen. Zwei Familienwohnungen, wovon die eine in meinem Nebenhaus, habe ich anderweit zu vermiethen und sind dieselben sogleich beziehbar. Dr. Mettenheimer. 20) Gießen. Zwei Logis, ein jedes bestehend in einer Stube, Küche, Kammer, Keller und Holzplatz, sind zu vermiethen und können am 1. Februar, auf Verlangen auch früher, bezogen werden bei Hartmann M ö h l, Wallihorstraße. 36) Gießen. Eine geräumige Familienwohnung ist zu vermiethen bei H. Heichelheim's Wittwe, Lindenplatz, Nr. 188. 37) Gießen. In Lit. C. Nr. 78 in der Löwengasse ist eine Familienwohnung zu vermiethen und gleich zu beziehen Das Nähere bei Thorschreiber Herbert. Vermischte Nachrichten. 30) Gießen und Lich. D i c Magdeburger Feuerversicherungs- Gesellschaft, ' beren Grundkapitals-Erhöhung auf Sieben Millionen Gulden mit dem Rechnungsjahr 1833 beginnt, übernimmt zu billigen, festen Prämien Versicherungen gegen Feuersgefahr sowohl in Städten, als auf dem Lande, auf bewegliche Gegenstände aller Art, Fabrikgegenstände wie Erndtevorräihe inbegriffen. In der Billigkeit ihrer Prämienfätze steht dieselbe keiner anderen soliden Anstalt nach; auch gewährt sie bei Versicherungen auf längere Dauer bedeutende Vortheile. Der sehr blühende Zustand der Gesellschaft ist daraus zu entnehmen, daß die Prämien-Einnahme im verflossenen Jahre 902,000 fl. betragen hat, und im Jahr 1852 eine Million Gulden bei weitem übersteigen wird. Dw unterzeichneten Agenten nehmen Versicherungs-Anträge gern entgegen und crtheilen über die näheren Bedingungen bereitwillig Auskunft. Gießen und Lich im December 1852. I. Lauckert und A. Fuhr, Agenten der Magdeburger Feuerversicherungs-Gesellschaft. 2537) Gießen. ’M n fr a g e. Sollte Jemand das Regierungsblatt von 1840 und die Anzeigebläiter von Gießen für die Jahre 1830 und 1835 zum Verkaufe haben? so w rd Derselbe gebeten, dieses der Expedition des Anzeigeblaites zu bemerken und zugleich die Verkaufspreise zu stellen. 39) Gießen. Notiz. Durch das Entbehren einer Bü.hne für Gießen in diesem Winter sowohl, als dadurch auch, daß in verschiedener Hinsicht der Besuch des hiesigen Liebhaber-Tbeaiers, bei welcheui nur Abonnenten Zutritt haben, für Manchen in specie für jüngere Leute sehr erschwert ist, angeregt — hat sich, wie wir vernehmen, ein neues „Gefell- fchaftö-Theater" dahier sofort gebildet, dessen Festlichkeiten im Leib'schen Saale und zwar mit Benutzung des hierzu aequi- rirten, als elegant und geschniackvoll bereits bekannten, früheren Heeder'schen Theaters, in der Kürze beginnen werden. Der Zweck desselben ist: „Darstellung guter dramatischer Stücke älterer und neuester Literatur, verbunden mit Tanzbelustigungen." Eine Anstalt, Vie nicht allein als Pflanzstätte sittlicher Bildung, sowie zur anständig gesellige» Unterhaltung, sondern noch dazu dienen soll: hier bestehende milden Institute, wie namentlich die Kleinkinderschule, Freischule ic., aus dem sich nach Abzug der nöthigen Kosten ergebenden Kassen-Uebersckwß, zu unterstützen; worüber die Gesellsckaft seiner Zeil öffentlich Rechnung ablegen will. Schön und edel ist jedenfalls diese Aufgabe! Glauben auch in die Mitglieder das Vertrauen setzen zu können, daß zur Lösung derselben, wenn ihrem würdigen Bestreben von Seiten des Publikums durch zahlreiche Beiheiligung entsprechende Beachtung geschieht, sie keine Opfer scheuen und mit Liebe und Eifer sich der guten Sache widmen werden. Da außerdem einige achtbare sachkundige Männer bei der Leitung rbätig sind, so steht, obgleich wir von Bühnen dieser Klasse gerade nichts Großartiges beanspruchen dürfen, doch manches angenehme und, durch d,e festgesetzten geringen Preise, zugleich* billige Vergnügen in Aussicht, was bei den langen Winter-Abenden für Viele ja doppelt willkommen sein muß. Immer wird man dann an einem Orte, wo man Erheiterung und Unterhaltung sucht, meist um so eher befriedigt werden, je weniger man mit überspannten E> Wartungen und unbilligen Forderimgen hingeht. Dieses sei unsere Maxime! — Auf Vorstehendes glaubten das kunstliebende Publikum im Voraus aufmerksam machen zu müssen. Mehrere Theaterfreunde. 24) Gießen. Schutt, sowie auch Gruuderde, kann in meinem Hof bis Ende April d. I. gegen Vergütung abgeladen werden. T h. L o tz. 10 gen mal SOI B. S. pei M S de L< u £ n r f 1 » 16 33) 3 U) , und wird der Friedberg. Das 20) 21) 22) 23) 24) 25) 26) 27) 28) 29) 30) II. 1) 2) 3) 4) 1) 2) ' 3) 4) 5) 6) 7) 8) 9) 10) 11) 12) 13) 14) 15) 16) 17) 18) Gießen. Im Leib'schen Saal- Sonntag den 9. Januar 1833 Letzte neue Vorstellung Indianischer Heren-Spiele vom griechischen Zauberer Wiljalba Fnkell. Entröe: Salon 36 fr. Gallerie 18 fr. Einlaß 6 Uhr. Anfang präcis 7 Uhr. 29) Gießen. Der redliche Finder eines verlorenen schwarzen Schleiers, wird gebeten, denselben in Lil. B. Nr. 94 gegen eine Belohnung abzugeben. 3J) Gießen. Ein junger Mann, mit sehr guten Zeugnissen über Unterrichts- fäbiqkeit versehen, wünscht einigen Kindern Unterricht zu ertheilen. Es kann unterrichtet werden: außer den Elementargegen- ständen auch in französischer und englischer Sprache, sowie in Musik und Zeichnen. Näheres bei der Erpev. d B»ts. Gießen. Die Kleinkinderschule haben ferner mit milden Gaben bedacht : Dr. Braubach, Realschul-Direetor. Dr. Herm. Weber, pract. Arzt. o-x Wjeßeti Es ist am vorigen! sehen, verloren worden, „ av ft™ im Lin» Carl ein Notizbuch, > redliche Finder gegen eine angemessene Be- ?uf"« ei«" Seite gestickt, ans der ande- lohnung dasselbe auf der Pol.ze. abzulie- ren mit dem Namen des Eigenlhumers ver- fern gebeten.______________,_____ iv*vnv> -------- o , .’ A gcni Müller von Mendorf a. d. Lahn. Conrad Stiel'er, Oeeonom und Wirth in Eifa. Samuel Lindheimer, Ellenwaarenhändler in Fnedberg. ßinttlieb Kellinger, Leinwandhaudlec von da. Johannes Schmidt II , Schildwirth von Gmuberg. Johannes Belte V. ,Landw.rih v. Langgöns. Adam Simon II., Wirth v. Sil bei EaSpar Lenz, Müller von Menbu,eck. Si-inrich Lem Müller von Großenbuseck. Friedrich Katz Papiersabrikant von Niederohmen. Ä Ml«111, ----- Ni-»--«»-«. Friedrich Kraft HL, Landwirth v Dauernhemi- Jean Glmtrum, Gastwirlh von Alsfeld. Wilhelm von Schenk, Gutsbesitzer von Heimannstein Casimir Schneider, Oeeonom ö°n Tübingen. Heinrich Muth, Landwiikh von Weidmoos. Carl von Görz, Graf in Schlitz. gn,r (b Georg Dietrich Bücking, Kaufmann von Alsfeld. Wilhelm von Ente, Rentier von Düdelsheim. Eduard Wadsack, Landwirth in Grebenau. Dr. Wilhelm Deurer, Brofeffor in Gießen. MathäuS Jung, Landwirth in £W'ni. Georg Brückmann, Landwirth in Ilbenstadt. Christian Singel, Landwirth m Gruningen Gottfried Langheinrich, Fabrikant von Sckstitz. Heinrich Bär, Landwirth von Aulendlebach. Christoph Keil, Bürgermeister von Melbach. Heinrich Stoppler, Fabrikant von Lauterbach, ö &äe in*. M* «M-. i Moses Levi Mendelsohn, Eisenhandler in Gießen. Zu Ergänzungsgeschwornen: Georg Christian Wallenfels, Branntweinhändler in Gießen. Nicolaus Kratz, Schneider daselbst. Christian Loder I , Bäcker daselbst. HofgerichtS-Advocat Stemberger das. Intetligenzblalt für die Provinz Vberhelsen berechnet. • Erpedition des Jntellig-nchlattcs. t .... bn(.fpr siattaehabten Ausloosung der Geschwornen Bei der am 7. Januar 1853 in öffentlicher Sitzung Gr. H^üer> ' Urne gezogen: für die am 3t d. MtS. beginnenden I. ordentlichen Assisen, wurden folgende Namen J a b 9dbn. I. Zu Hauptgeschworuenr A in d stadt eva A 1 D und Wil! fröre: Srm louii £>r. Wie: «Bort chitel $>r. Wis Trie Falk Han Sta Böti v. S Ren Ren schilt Slari v. $ Rinl Fed« bei * 1 * berg DA ma 9 läi Dst Br hall 17 lhr. Angekommene und abgereiste Fremden vom 4. bis 6. Januar 1853. vornen in. edberg. iberg. idler in iinder wird gegen Rann, -ichls- ndern unter» zegen- lischer chnen. schule i be- Hr. Franz, Offi.ier ti. Potsdam; Hr. Faber, Prioaim. v. Zweibrücken; S>r. Heller, Verwalter v. Cöthen; Hr Schrille, Kammerrath d. Düben; Hr. v. Pkronschner, Rentier v. München; Hr. Dörr, Geometer v. Romrod; Hr. Münch, Oeconom v. Wetzlar; Hrn. Privat!. Arthelm v. Braunfels u. Fleischmann v. Gera; Hr. v. Wontu, Hauvtm. v. Wien; Hr. Goldstein, Rentier v. Berlin; Hr. Trapp, Amtmann v. Hagen; Hr. Krause, Privatmann v. Berlin; Hrn. Kst. Schubert v. Hamburg, Schwarz v. Weimar, Baumstück v. Bremen, Mayer v. Culmbach u. Busch v. Neustadt. Im Darmstädter Haus: Hrn. Geschäfts!. Blumenthal v. Frankfurt, Fenner v. Caffel, Martin v. Kirchhain, Walther v Lothheim, Engel v. Ebersgöns, Stern v Kirchheim, Grünewald v. Allendorf, Stern v. Traisa u. Katz v. Mainzlar; Frau Schuppener v. Walzhausen; Hrn. Handelsleute, Müller v. Mannheim, Arr v. Wimpfen u. Bleiß v. Wiesbaden. Frischbäcker zu Gießen. Am 9. Januar. Moritz Wallenfels Wittwe in der Waütborstraße. Georg Noll in der Neustadt. Louis Kämmerer auf dem Seltersweg, 9) Heinrich Schäfer III , Oeconom das. 10) Anton Ricker, Buchhändler das. 11) Heim. Balch. Vogt, Metzger das. 12) Georg Daniel Brühl 1., Buchdrucker das. 5) Balthasar Kann, Maurer das. 6) Ludwig IahreiS, Kaufmann das. 7) Ludwig Hast, Kaufmann das. 8) Louis Prinz, Universiläts-Secretär das. Kirchliche Anzeigen d er evangelischen Gemeinde zu Gießen. Gottesdienst. Am 9 Januar. Morgens: Kirchenrath Dr. Engel. Nachmittags: Freiprediger Siebert. Universitäts-Gottesdienst. Um 11 Uhr: Professor Dr. s esse. Getaufte. Den L Januar. Dem Bürger in Nidda und Schlosser bei der Eisenbahn dahier, Johann Wilhelm Trott, ein Sohn, Johann Philipp, geboren den 4. December 1852. Das Anzeigeblatt für die Stadt und den Kreis Gießen erscheint auch in diesem Jahre wöchentlich zweimal, am Mittwoch und Sonnabend. Avertissements jeder Art, welche längstens bis Dienstag Morgens 9 Uhr an die Erpeditivn eingesendet werden, werden in das am Mittwoch erscheinende, und diejenigen, welche längstens bis Freitag Morgens 9 Uhr cingehen, in das am Sonnabend erscheinende Blatt ausgenommen. Die Pränumeration für das ganze Jahr ist für Einheimische 1 fl. 30 fr., für das halbe Jahr 45 fr. incl. Bringerlohn; für Auswärtige sür das ganze Jahr incl. des Porto's und Postgebühren 1 fl. 42 fr., für das halbe Jahr 5l fr. Da das Abonnement auf dieses Blatt mit dem 3 l. December v. I. zu Ende gegangen ist, so In den Gasthäusern. Im Einhorn: Hr. Professor Theiresch v. Marburg; Hrn. Rentiers Krause v. Frankfurt u. Hallwyll v. Basel; Hr. Heyl, Richter v. Saarlouis; Hrn Stud. Lilienfeld v. Marburg, Westermann u. Elsner v. Bonn; Hr. Adlerkorn. Beamter v. Stockholm; Hr. Hippert, Oberlieutenant v. Wien; Hr. v. Klitzow, Rittmeister u Hr. v. Winterfeld, Kammerherr v. Berlin; Hr. v. Baumgarten, k. k. Hofrath v Wien; Hr. Düringer, Architekt v. Baden-Baden; Hr. v. Mangold, Rechtsgelehrter v. Weimar; Hr. Seiffert, Pharmaeeut v. Altkirch; Mad Seliger v. Berlin; Hrn. Kst. Wiske v. Hannover, Weyl v. Cöln, Schupp v. Barmen, Dieffenbach u. Trier v. Darmstadt, Sander v. Mannheim, Gerloff v. Frankfurt, Sieget, Falk, Kahn u. Scheid v. Mainz, Gläßer v. Aschaffenburg, Wilkmann v. Hamburg, Neumann v. Bregenz, Höhne v. Kehl, Oppenheim v. Mannheim, Staut v. Offenbach, Steinert v. Stuttgart, Kobe u. Damper v. Frankfurt, Bötticher v. Colmar, Devis v. Antwerpen, Gouchard v. Malines, Bracher v. NeuorleanS, Röder u. Sensdorf v. Caffel. Im Rappen: Hr. Fruttiger, Mechanikus v. Rücklos: Hr. Meder, Rentier v. Leipzig; Hr. v. Rabenau, Forstmeister v. Hungen; Hr. Meder, Rentier v. Hungen; Hr. v. Riese, Stalljunker v. Prag; Hrn. Kst. Rothschild v. Vöhl, Valentin v. Pesth, Glebocki v. Straßburg, Gebhard u. Aartert v. Mainz, Appel v. Griesheim, Seiffenstein v. Dresden, Oelsner v. Hohenstein, Hörner v. Glockau; Biegler v. Leipzig, Saa berg v. Böhl, Rindskopf v. Frankfurt, Schlosser v. Mainz, Auber v. Lyon, Rajtesteir u. Federlein v. Stuttgart, Armbrüster v. Neuwied, Schäfer, Kaiser u. Stiebet v. Frankfurt, Ley v. Marburg, Bregern a. Rußland, Maurer v. Nürnberg, Braun v. Rheydt, gelben v Danzig, Reitenstein v. Berlin. Im Drin, Carl: Hr Silbermann, Rent v. Braunschweig; Hr. Döll, Lehrer v. Dauernheim; Hr. Stettner, Canzleidireetor v. Größnitz; In den Privathäusern. Bei Hrn. stud. jur. v. Schenck zu Schweinsberg: Hr. Fröhling, Bierbrauer v. Gladenbach. — Bei Hrn. Carl Engel: Fräul. Schneider v. Steinfurt. — Sei Hrn. Schlossern: Stohr: Frau Abel v. Lollar. — Bei Frau Rittmeister v. Rabenau: Fräul. Schunck v. Kirchberg — Bei Ludwig Selzer: Frau Mappes v. Wetzlar. — Bei Hrn. Aetuar Euler, Fräul. Werner v Wolfsgruben. — Bei Wittwe Kretz: Hr. Müller, Privatmann v. Buchenbrüchen. — Sei Hrn. D. Schneider: Hr. Spamer, Metzger v. Schotten. — Bei Hrn. Buchhändler Ricker: Fräul. Ricker v. Eltville. — Sei Hrn. Phystkatsarzt Dr. Stammler: Hr. Langermann, Kammerdirector v. Ortenberg. — Sei Fr. Revisor Roth: Hr. Kober, Privatm. v. Bacha- rach.— Sei Hrn. Kaufm. C. Silbereisen: Hr. Haas, Kaufm. v. Dillenburg — Sei Hrn. Kirchenrath Klingelhöffer: Hr. Klingelhöffer, Hauptm. v. Darmstadt. ector. nt. ten. schbach. n. Denselben. Dem Bürger und Küfermeister, Wilhelm Kohlermann, ein Sohn, Ludwig Karl Balthasar Emil Theodor, geboren den 16. De- cember. Den 2. Januar. Dem Bürger und Weiß- b indermeister, Ludwig Petri, eine Tochter, Jo- hanmtte Karoline Auguste, geboren den 4. December. Denselben. Eine uneheliche Tochter, Wilhelmine Stephanie Therese Christine, geboren den 1. December. Denselben. Ein unehelicher Sohn, Ludwig Emil Karl Christian Friedrich, geboren den 18. December. Beerdigte. Den 3. Januar. Johann Philipp Eister, Bürger und gewesener Schäfer dahier, alt 74 3. 8 M. 12 T. gestorben den 1. Januar. Denselben. Heinrich Karl Möser, des Bürgers und Oelmüllers, Heinrich Möser, ehelicher Sohn, alt 8 M. 4 T. gestorben den 1. Januar. In dem nun verflossenen Jahre 1852 wurden bei der hiesigen evangelischen Gemeinde 42 Paare copulirt; gelaust wurden 215 Kinder, 103 Knaben und 112 Mädchen ; (darunter befinden sich 20 uneheliche Kinder, 10 Knaben und 10 Mädchen) zweymal wurden Zwillinge, und 3 Kinder, 2 Knaben und 1 Mädchen, tobt geboren, und es starben 150 Personen, demnach übersteigt die Zahl der Getauften die der Gestorbenen um 65. Katholische Gemeinde. Kopulirt. Den 6. Januar. Johannes Reinbold, ehelicher Sohn des Bürgers und Zimmermeisters Johannes Reinbold zu Fritzlar in Kurheffen, Bauaufseher an der Main - Weser - Eisenbahn, dermalen zu Caffel wohnhaft, und Eleonore Constantine Justine Strack, eheliche Tochter des verstorbenen Bürgers und Güterschätzungs-Commiffärs, Ludwig Theodor Justus Strack zu Allendorf a. d. Lda. Frucht und VLkLnalie» preise W i k t u a l i e n p r e i s e. Brodtaxe. Fleischtaxe. «I per Pfund s Gerste- und besteh. besteh. Marktpreise. f i 1 3 3 1 1 Für 1 ft. W-ifferweck . „ 1 fr. Milchbrod . Ochsenfleisch . • Kuhfleisch ■ • ■ Rindfleisch • • • Kalbfleisch • • • Schweinefleisch. • Hammelfleisch • • Schaaffieisch . ■ Leberwurst . • • gemischte Wurst . Bratwurst • • • Schwartemagen . Blutwurst . . • geräucherter Speck Schinfen . • • Dörrfleisch . . • Rindsfett . . - Hammelsfett . • Schweineschmalz, ausgelassener . dgl. unauSgelaffeneS 21 ,,,, «x l „ t! Waizen- und 4; gemischtes Brod aus , A^nmehl r e r t e 21 . . , . !l Gerste- UI 4j ordinäres Brod aus Äornmet)l 18 brliri„ M, di-innqm auito&ligc« »»munten, «-Ich- solch-- auch für di-sts Johr fort zu Mm «m>schm, « am Best'«»"» desselben an dii ihnen zunächst 8»8«™ lSblich-n P°st-mt-r -der P°st°rp.dch.°n°n und Cmh-,. E an di- unlerzeichn-t- Ärmditim zu wenden und den Prännmeratwudbetrag franco -mzuiend-n. 7 Expedition des Anzeigebtattes für die Stadt und den Areis QSußtu. Maas Milch ... Pfund Butter . . . auch . . Handfäse .... Eier...... Pfund Waizenmehl „ geschw. Vorschuß und wie solche bei den Bahnen -es mitteldeutschen Eisenbahn-Verbandes >nr directeu Beförderung «on Güter" Mischer, den E,,dM,,kte„ B-rli», Warburg, ' «arlShafr» und .Haiti,,-,«» (Basel, zur A»,ve,,d„»g kommen, „ach den, amwcheu Formular äuge er,,gl, find stets vorräthtg „, finden bei g*1 £ Gießen \ -en 8. Januar. Grünberg den 3. Juli. i P? Sich 1 5 den 18. Nov. j 3* Laubach fl «7 den 31. Juli. | Butzbach I den 31. Dccbr. || fr. Pf- fr. pk fr. Pf. 2 _ __ — 5 2 11 — — 11 — — — 11 1 6 12 — __ 12 z 1 Q T Q Q Q Q 6 — — — — — — — — 5 — — — 5 — — — 5 fr. pf. fr. Pf- fr. Pf. fr. Pf. fr. Pf. 6 21 22 — — — — — — — — —» 4 4 1---------------- 1 1 1- — — Gießen den 8. Januar. Ltch den 18. Nov.« ----------—iS ------------.... Bemerkungen Laubach den 31. Jul Butzbach den 31. Deel fr.ipf. ft.l Pf. fr. | Pf. fr.ipf. 12 — 12 — ----------------! 12: — 1 Die Zugaben zum 9 - 9 — __________i 8 - Fleisch dürfen nur 9 — 8 2 ___________I — 7 2 in solchem von der- 7 — 8 — — — 7 — selben Gattung be- 13 — 13 — — — 13 — stehen, und zwar 9 - 9 — .— — 8 — auf 10 Pfund nicht — — — — — — —. — mehr als ändert- 14 — 11 — — — 14 — halb Pfb. ic. nach 8 — 18 — 16 — __ — 17 — Proportion, weiches auf 1 Pfd. nicht 20 — 16 15 1t — —~ — 16 — völlig 5 Loth ausmacht. Köpfe, Füße, Geraub, wie auch 24 — 22 _ — — 23 — 20 — 15 — — — 17 — die ganz blutigen 13 — 15 — — — 17 — u. nicht genießbaren 20 — 16 _ — — — Stücke vom HalS 20 — 16 — — 16 — 1 sind von der Zugabe gänzlich aus- 24 — 20 — 21 - geschloffen. 20 — 20 — 20 — _______ Gießen Grünberg den 18. Decbv. Sich den 18. Novbr. Laubach. | Friedberg den 18. Dccbr. Mainz den 17. Decbv. Wetzlar den 24. Decbv. Fruchtgattung. Pfd. fl. fr. |Pfd. ff. ' M fr. Pfd. a ff. 1 t fr. IPfd. ff. e r. fr. |W ff. fr- Pfd. fl. le. Scheffel.__ fl. | ' fr.~ yf. Waizen..... Korn . Gerste . Hafer..... Erbsen..... Linsen ..... 200 200 170 1 II 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 10 8 5 2 5 40 50 200 190 170 120 9 8 5 2 7 8 30 45 50 30 — 1 1 1 1 1 1 — |\ 1 1 1 1 1 1 9 8 5 3 — 40 40 — 200 200 200 200 10 8 5 3 17 5 13 21 4 16 3 24 2 25 1 24 — 1 — 2 2 2 sHierzu eine Beilage.)