Anzeigcblatt der Stadt und des Kreises Gießen. .Ho, 62__________________Mittwoch den 3. August 1833. Erscheint wöchentlich zwei Mnl: Mittwoch un» Sonnabend. — Preis de» Jahrgangs für iLinheimische 1 ff. 30 ft., für Aniwürtige >»ol. Poftaufschlags 1 ft. 39 ft. «niwärt« -bonnirt man sich bei allen Poftämrern. In Gießen bei der Erpedition (Äanzleiberg Lit. B. Nr. 1.) — EinrückungSgebühr für die gesvalteue ijornuSzcile 2 f,. Anzeigen an« rerschicdenen Schriften die gespaltene EorpnSzeile 3 fr. Amtlicher T h e i l. V e r 0 v - n rr rr g , die Erhebung und Controlimng der inneren Abgaben von Getränken betreffend. (Fortsetzung.) 8. 28. Alle Personen, die im Lande den Verkauf in. Kleinen mit Obstwein betreiben, dürfen nicht eher ansangen,' Obstwein ,u bereiten, als bis ste dem Orlseinnehmer davon die Anzeige gemacht und den zu ihrer Legitimation erforderlichen Schein einae- holt haben. ’ Sie haben die Kelterung mit dem in diesem Schein bestimmten Tage zu schliessen und dürfen hieraus den gewonnenen Obstwein nicht eher einlegeu, als bis der Ortseinnehmer den Vorrath ausgenommen hat, bei dessen Einlage sie die Tranksteuer davon an den Ortßeinnehmer vollständig zu entrichten verpflichtet sind. Hierbei genießen sie jedoch für Trub, Haustriink und Füllwein dieselben Abzüge, welche nach §. 16 beim Wein gestattet sind. Diejenigen Personen, welche zwar nach §. 26 zur unversteuerten Einlage des Obstweins berechtigt sind, jedoch nach § 9d ober e unter Controle stehen, ober sich bei der Kelterung des Obsts der Kelter eines Klcinverkäufers von Obstwein oder der' Kelter einer unter Controle gestellten Person bedienen, haben die vorstehenden Vorschriften, mit Ausnahme der Stcuercnmchtnna evensalls zu beobachten. 1 IV. Besondere Vorschriften hinsichtlich der Besteuerung des Biers. §. 29. Berechtigung zur Fabrikation Des Biers. . $*e Fabrikation des Biers zum Berkaus dürfen nur diejenigen Personen betreiben, welche durch Gewerbspatcnt dazu berech- ^tn~' U‘1B 'bres Wohnorts diese Berechtigung durch Vorzeigung ihres Patents nachgewiesen haben. Dieselben sind der beständigen Aussicht und regelmäßigen Untersuchung durch die Verwaltung unterworfen und haben deßfalls die in den folgenden Paragraphen enthaltenen Vorschriften zu beobachten. Pl 1 Allen kein Gewerbe mit steuerpflichtigen Getränken betreibenden Personen ist gestattet, zu ihrer häuslichen Consun.tion Bier auch ohne Erwirkung eines Patents zu brauen, wobei sie ebensalls der Aufsicht und Untersuchung durch die Verwaltung unterliegen und die nachfolgenden Vorschriften zu beobachten haben. Denselben ist jedoch alsdann jeder Verkauf von Bier untersagt §. 30. Controlirung der Bierbcrcitung. „ Alle welche Bier brauen, dürfen hierzu nur geeichte Braukessel gebrauchen und sind verbunden, alle neue „h,, »eranberte Braukeffel ff desmal vor dem ersten Gebrauch in Gegenwart eines Steuerbeamten nach dein gesetzlichen Maas eichen S )'-'!? Drt6t,innd’mtr d"' G'halt der Kessel anzuzeigen. Der Orlseinnehmer ist berechtigt und verpflichtet, die R chtiakett 611"" ,lir rW”'9•**1,1 - "W « <Ä Ä öd» bewegliche Aufsätze, sogenannte Kränze, von Stein, Hol; oder anderen Stoffen, welche den Rand des Braukessel« ?S2j±nfe h”8rU-' denselben einpaffen, eine Ansülluug gestatten oder mittelst einfacher WrrichtunÄ hin u dHt?n^ArL'wL"' 9 "" W M Braukessels und unterliegen deßhalb der Eichung. Ungeeichte Absätze „„ .... §• 31. k-,t..„E?'''.ie-ngcn, welche Bier brauen wollen, sind verpflichtet, dem Orlseinnehmer jedesmal die Zeit, wann sie das Brauen D:, .L das Feuer unter dem Kessel anmachen, und die Zeit, wann sie das Brauen beendigen, d. i. das fertige Bier in .wollen, vorher anzuzeigen, und bei dieser Anzeige zugleich die schuldige Tranksteuer zu entrichten. Gegen den nnd“ ftflr ^"b"ide Anzeige st Declaration) und gegen Erlegung der Tranksteuer erhalten sie von dem Orlseinnehmer bnrrh ‘ £ r<5raÄ,n' .lVfId,tr 6"schchkne Anzeige und Zahlung, sowie die gestattete höchste Brauzeit beurkundet 'und durch dessen Besitz und. Vorzeigung sie allem im Stande sind, sich über die Rechtmäßigkeit des unternommenen Brauens zu leg?- 4U Während der ganzen gestatteten Beauzeit ist der Brauschcin im Braulocalc an einem hierzu bestimmten Orte aufzubewahren und das Braulocal selbst, namentlich auch während d,r Nachtzeit, den revivirenden Beamten offen zu halten. 8 32. Eine Ueberschreitung der durch den Brauschcin gestatteten Brauzeit kann nur dann als gerechtfertigt angesehen werden, wenn dem Ortscinnehmer von dem Grunde der eingetretenen Verzögerung des Brauverfahrens ohne Verzug Anzeige gemacht worden ist und dieser die Bescheinigung ertheilt, daß er sich von der Unvermeidlichkeit der Ueberschreitung selbst genügend überzeugt habe. Die in der Brauanzeigc (Braudeclaration) begehrte Brauzeit darf in keinem Falle übersteigen : a) bei Braukesseln bis zu 5 Ohm einschließlich.......12 Stunden b) „ „ von mehr als 5 Obm bis zu 10 Ohm einschließlich 14 „ C) „ „ „ u „ 10 „ „ n 1 5 11 11 1 3 „ d) „ „ „ „ it 15 „ „ „ 20 „ ,, 18 „ e) „ „ ii n ii 20 „ „ H 25 „ „ 21 „ f) „ „ ii it ii 25 „ ,, „ ii ti 24 „ wobei die zur Bereitung von heißem Wasser zum Ausbrühen der Gefäße erforderliche Zeit eingerechnet ist. Wenn die hiernach alS höchstes Maas bestimmte Brauzeit erfahrungsgemäß nach den Einrichtungen einer Brauerei, der Beschaffenheit des Wassers, des Feuerungsmaterial« u. s. w. zur Fertigung eines Gebräues nicht erforderlich ist, so kann durch den Ortscinnehmer eine geringere Brauzeit bestimmt werden, wogegen etwaige Beschwerden bei der Obcrsteuerdirection vorzubringen lind. Alle diejenigen, welche Bier brauen wollen, sind schuldig, von jedem Gebräuc die Tranksteuer mit 1 fl. 20 fr. per Ohm iiad) dem ganzen Inhalt des Braukessels, ohne Rücksicht auf dessen Füllung, zu entrichten, wobei jedoch für Einkochen und Haus- >ink eine Vergütung von 35 Procent abgezogen wird. . Unter einem Gebräuc wird diejenige Quantität Bier verstanden, welche in dem zur Bereitung desselben gebrauchten Braukessel vor dem Beginn der Abkühlung mit einem Male erzeugt wird. 8 34. Sobald die Ausschöpfung des Braukessels zum Behuse der Abkühlung angefangen hat, ist jede Vermehrung der erzeugten chliisüeikeit sei es im Braukessel oder in den zur Abkühlung und Gäbrung dienenden Gcräthcn, mit Ausnahme der zur Gährung -rsorderlicken Znsäbe, welche jedoch zwei Procent vom Rauminhalt des Braukessels nickt übersteigen dürfen, untersagt. Es darf fick 'daher, sobald mit dem Ausscköpfen begonnen ist, in dem Draukenel und in den Kuhlgesaßen zusammeugenommen oder nack beendigter Entleerung des Braukessels, in den Kühlgefäßen und in den Gährgefäßen nicht mehr Bier das noch mcht nbergegangen ist, vorfinden, als der Rauminhalt des Braukessels beträgt, insofern mcht Mlt Vorwtsten und Genehmigung des Ortseinnehmers ein früher schon versteuertes Gebräu dem netten Gebräu beigemischt worden tst. Ohne Vorwissen und Genehmigung des Ortseinnehmers darf von dem Braukessel eines patentisirten Bierbrauers kein anderer, als der durch eine Brauaumeldung declarirte Gebrauch gemacht werden. 8. 36. 8. 33. Rückvergütung der Biersteuer. Von Bier welches im Großen nach dem Auslande verkauft wird, kann, wem, die Ausfuhr nach den Bestimmungen'dreser Verordnung gehörig nachgewiesen ist, eine Steuerrückvergütung von 52 fr. für die Ohm geleistet werden. ' (Fortsetzung folgt.) und Privat - Bekanntmachungen Gerichtliche Gdictalladung. 1U0) Gießen. Orffrntlicke Aliffvrderliug. Forderungen an den Nachlaß des verstorbenen Sckneidermeisters Peier Ebristian Franz zu Gießen sind um so gewisser binnen vier Wochen dahier anzuzeigen, als sonst ohne Rücksicht auf solche der Nachlaß vertbeilt werden wird. Zugleich werden sämmtlicke Schuldner der Nachlaßmassc auf- gefordert, binnen gleicher Frist Zablung, l „nd zwar an den bestellten E'Heber, Schneidermeister Philipp Back dabier, zu leisten, widrigenfalls sie fick gerich'licher! Einklagung zu gewärtigen haben. Gießen den 4. Juli 1853. Gr. Stadtgericht M u h l. Besondere Bekanntmachung. 1553) Gießen. Die auf den 15. d. Mis. fällig gewesenen Pachtgelder von städtischen Triebvierteln sind innerhalb 8 Tagen an die hiesige Stadtkaffe nm so gewisser zu bezahlen, als sonst gegen die Säumigen das gesetzliche Zwangsverfahren eintritt. Gießen am 28. Juli 1853. Der Stadt-Einnehmer Enders. Versteigerung. 15841) Gießen. Samstag den 13. August l 3, Nachmittags 4 Uhr, ; sollen die än Staufenberg gelegenen, der Friedrich Wissig Wittwe gehörende!, Sleinbrnche, theilweise oder ganz, unter den daselbst bekannt gemacht weidenden Bedingungen meistbietend versteigert werden. Steigliebhaber wollen sich bei dem Gr. Bürgern,cister zu Staufenberg einfindcn. Auch sind 2 Gärten, 1 Acker und % Morgen Wiese, in der Schwarzlach dahier qcleqen, aus freier Hand zu verkaufen. Nähere Auskunft hierüber ertheilt August L ö b e r, Asterweg,' Lt. A. Nr. 189. F e i l g e b o t c n. 1589) Gießen. Frischen Zwiebelkuchen, jeden Montag, Mittwoch und Freitag, empfiehlt A. Noll im Stern. 415 Frankfurt und Mainz. 1577) gegeben. E. V. Slohr. then. Christian Walther. ziehen bei Dr. Suin L. F. Höstereich auf der Mäusburg. 6 Sgr. pr. Packetchen) und de Boutemard'S arom. Zahn-Pasta, 1583) Gieße n. In der Wallthor- straßc ist eine Familienwohnung, bestehend in. einer Stube mit Cabiner, nebst Kammer, Küche, Holzplatz und Theil am Keller, zu vermiethen und bis den 1. Octobcr zu be- Zu vermiethen. 1582) Gießen. Eine Familienwohnung, bestehend in 2 Stuben, 2 Kammern, Küche, verschlossenem Holzstall und Keller, sowie Mitgebrauck der Waschküche, ist zu vermiethen bei K. Wusetzky in der Marklstraße. 1590) Gießen. In Lit. D. Nr. 80 in der Müblgasse sind zwei kleine Familienwohnungen zu vermiethen. PH. Sckmall. 1585) Gießen. In Lit. D. Nr 172 ist eine kleine Familienwohnung zu vermie- Etablissement für mechanische Constructionen, von (h 6 und 12 Sgr. pr. */„ u. Päckchen) habe ich für hiesigen Ort und Umgegend das alleinige Depot und halte diese, durch öffentliche Anzeigen in den gelesensten Zeitungen hinlänglich bekannten und durch ihren Worth im Publikum so gut re- nommirten Artikel fortwährend in frischer Waare und hinreichender Auswahl vor- räihig und bitte nach wie vor um geneigten Zuspruch. Carl Frech in Gießen. 154L1) Gießen Amerikanische Gold-Münze ist stets bei mir zu haben. I G. A p p e I. Gottfried und Paul Stumpf in Mainz. 155a) Gießen. Der Unterzeichnete beabsichtig! sein an der Neumühle dahier befindliches Alexander-Wellenbad unter sehr vortheilhafteii Bedingungen zu veräußern. Hierauf Reflectirende wollen sich wegen deS Näheren an denselben wenden. Bieler. 1581) Gießen. Große frische Apfelsinen, Oitronen, Brünellen :c., ächten Malaga und Wein-Cfsig empfiehlt Louis Lind, Kirchenplatz. 1587) Gießen. Ausgelobte Bohnen- und Gurkenfäßchen find stets vorräthig und auf das Billigste zu haben bei Wilh. Kohler man n, Küfer, in der Sonne. Vermischte Nachrichten. 1588) Gießen. Von heute an wohne ich in meinem erkauften (ehemals Baltha- ser Möhl'schen) Haus. Gießen den 2. August 1853. N. Wendel, Schuhmachermcister. 1586) Gießen. Eine mit einem Gemälde versehene Broche mit goldener Einfassung, ist auf dem Wege von dem Hardthof bis auf den Seltersberg, verloren worden. Der Finder erhält eine gute Belohnung ; wo? sagt die Erped. d. BlttS. 1580) Gießen. Unterzeichnete empfiehlt sich im Kleidcrmachen und wünscht noch einige Tage in der Woche besetzt zu haben. Antonie Lange, » wohnhaft bei Wittwe Michel in der Wolkengaffc. Paul Stumpf in Frankfurt am Main. In demselben werden stets gefertigt und auf Lager gehalten: Pumpen, Spritzen, geruchlose Abtritte, Meffingwaaren, Douche-Bä der, Badewannen und Waagen aller Art in den zweckmäßigsten und neuesten Cow structionen, alS: Briefwaagen in drei Modellen bis auf 8 Loth und bis auf 16 Loth zeigend. Geldwaagen in Säulenform auf Kästchen mit und ohne Geldgewicht; in Etuis eingelegt mit Gcldgewichten von , verschiedener Anzahl. Hanshaltnngs- und Ladenwaagen in 6 ver- L schiedenen Größen mit Schaalen von Messing, Kupfer und Fayence, in runder, ovaler oder viereckiger Form. Uhrwaagen in drei verschiedenen Größen mit x oder ohne Verzierung. Säulenwaagen einfach und verziert, in allen s < ' Größen, ganz von Messing, 1 fn Decimal-Brückenwaagen, Gewicht 1—10 in Nummern von 1—60 Cent- ncr Tragkraft. Centimal-Brückenwaagen, neue Eon- struction, Gewicht 1—100 in 14 Nummern von 1—120 Cent- ner Tragkraft. Ceutimal Lastwaagen mit großer Brücke für zwei- und vierräderige Wagen von 80—300 Centner Tragkraft. Die Preise sind jn Folge neuer und vollkommener Fabrikseinrichtung äußerst billig gestellt und genießen Wiederverkäufer noch einen verhältnißmäßigen Rabatt. Preis-Courante und Zeichnungen werden gratis überlassen. 1559) Gießen. ' ” Ausverkauf. Wegen Aufgabe meines Geschäfts verkaufe ich meine Waaren, besonders Liqueure, Punsch- und Grogg-Essenz, Cognak, verschiedene Essenzen und Oelc zur Ligueur- bereitung, Senf in Töpfen, Mostsenf, Pommeranzenschalen, Schellak, Syrup, gebe. Elfenbein, Schnupf-, Kau- und Rauchtabak, irdene Pfeifen u. bergt unter dem Ankaufspreis Auch Kaufmannsgeräthschafien als Fässer, Waagen, ein Destillirapparat, Flaschen, Krüge u. s. w. werden billig ab- 1236) Gießen Dr. Borchardt s arom. rned. 'kJ Vil Kräntcr-Scife, 416 1391) Gießen. Die am 31. Juli abgehalkcne Kunst-Vorstclluiig des Herr» C. Matthias, welche durch ihre Vielseiligkeit so allgemeinen Anklang gefunden, war durch die an demselben Tage überall statlgefundcncn Vergnügungen leider nur sehr schwach besucht und ift dadmch der bedeulenve Kostenaufwand kaum zur Hälfte gedeckt worben. Gestützt auf Obiges, ersuchen wir den Künstler uir Deckung seines Deficils, sowie einem dann gewiß größeren Publikum einen genußretcheu Abenv zu verschaffen, doch noch in Bälde eine Kunst-Vorstellung geben zu wollen. Mehrere Kunstfreunde. 1578) Gießen. Unterzeichneter empfiehlt sich im Bohnenschnetden mittelst einer Maschins und können Bestellungen hierauf bei Herrn Abolph Schmidt auf dein Kreuz unv Hrn. Christian JugHardt in der Wallthorstraße, gemacht werden. D a u i e l S t a m in, 1536) L i ch. öv. Jhrßng, praktischer Arzt in Lich, wohnt im Gasthaus zum Löwen, eine Treppe hoch. Die 4. Compagnie der Bürgerwehr Hal vom 1. bis 31. August die Zeuerbereitschafl. Das Commauko der Bürgerwehr Fresenius. (1379) 14197) Blankenburg. An alle Kranken! . sich der Fichtennadel Bäder bedienen wollen, und unsere Anstalt nicht besuchen können, offeriren wir ein hinläng- Ilches Quantum Fichtennadel-Decoct von ausgezeichneter Güte zu 24 Bädern hinreichend, zu dem Preis von 6 Thaler pr. Court. - Wer bas Baden nicht haben kann, und sich Morgens und Abends den ganzen Körper damit warm zu 26 bis 27 Grad R. wascht (oder noch bester, mit der Bürste srottirl), was ebenso werkend ist, erhält ein hinlängliches Quantum Decoct zum fivltiren und waschen auf 24 Tage zu 3 Rthlr. pr. Crt. Die überraschenden Erfolge, welche durch unser Fichtennadel-Decoct erzielt worden sind, veranlassen uns, das geehrte Pub- ltkum aus besten Heilkraft aufmerksam zu machen. AIS vollkommen unv oft in überraschender Weise sind genesen: die an allge- meiner Nervenschwäche, Gicht, Rheumatismus, Hypochondrie, chronische Hautausschläge, Hämorrhoidal - und sonstige Unterleibs- lelden, besonders der Leber, Syphilis, Scropheln, tuberkulöser Lungenschwindsucht und englischer Krankheit leiben. Die eigenlhüm- Bereitung, welche uns keine andere Anstalt nachzumachen im Stande ist, gründet seine Heilkraft auf das richtig specifische Gewicht in Betreff der Heilung auf den menschlichen Organismus. Wir legen jeder Sendung eine auf Erfahrung gegründete Gebrauchsanweisung über deren Wirkung bei und sorgen für den billigsten Transport. Die Bestellungen wolle man an die unterzeichnete Direction oder an die Redaciion des Anzeigeblatts für die Stadl und den Kreis Gießen, welche dazu und zur Empfangnahme der Gelder Vollmacht erhalten hat, machen. Wie Direktion des Fichtennadet-Uades in Wlankenburg bei Rudolstadt in Thüringen. Allgekommene und abgereifte Fremden I n den Gasthäusern. Im Rappen : Fr. Langsdorf o. Battenfeld; Hr. Kein, Dr. med. v. Leipzig; $>r. App, Hofmaler, dr. Büttner Steuereinnehmer u. Hr Reper, Maler v. Darmstadt; Hr. Seffeken, Dr. jur. v. Hamburg; Hr. Steindeeff, Privatm. v. Frohnhausen; vr. Werginhuhn, Baumstr. u. Hr. Weitzel, Aufseher o. Wetzlar; Fr. Schild v. Frankfurt a. M.; Hr. Subner, Secretär v. Cassel; Hr. Bender, «lud. v. Halle; Hr. Schell, Dr. phil. v. Marburg; Hrn. Fabrik. Z. u. B. Boock v. Newcastele; Hr. Paristeus, Superintenv. r. Mad. Decker ».Neustadt a. N; Hr. Strauß n. Nichte a. d. Odenwald; Mad^v. Pannewitz v. Ochelherndorf; Hr. Haas, Privatm. v. Darmstadt; Hr. Sepel, Offizier v Cassel; Hr. Sälder, Metzger v. Mainz; Hrn dient. Schaaf n. Fam. v. Cöln u. Hermann n. Schwester v. Dortmund; Hr. Hassen, Dr. med. v. Leipzig; Hrn. Oec. Röder v. Vilbel u. Rumpler v. Frankfurt; Hr. Schott, Dr. phil. v. Bonn; Hrn. Kfl Schröder v. Mühlhausen, Mo.it v. Wöllstein, Glaudenburger, Müller u. Teichmann v. Erfurt, Schneider o. Straßburg, Welkerling v. Dresden, Walter v. Mailand, Neier, Räucher, Kerbel, Feidner u. Schäfer v. Frankfurt, Schauer v. Düsseldorf, Bausch r. Mainz, Reiner v. Lüttich, Wild v. Pforzdeim, Robert a. Schlesien, Hecker v. Fulda, Rändert ». München, Schneider u. Michel v. Mainz. Im Einhorn : Hr. Pückel, Privatm. v. Büdingen; Hr. Nordröm, Collegien-Rach v. Petersburg, Hr. Dr. Kapp ».Darmstadt; Hr. Landmann, Pfarrer o. Gedern; Hrn. Oec. Trieber v. Clberrod, Kratz v. Nordhausin u. Heine v. Leipzig; Hr. Pfeifer, Techniker »- Düren; Hr. Weither, Buw- hdlr. ». Magdeburg; Hr. Steuer, Ingen, v. Aachen; Hi. v. Windinghoff, Hofrath v. Petersburg; Hr. v. Carlswiß, Kammeri-err v. Dresden; Hr. Makowsky, Ofsizier ».Berlin; Hr. Lang, Pfarrer vl Eisenach; Hr. Schäfer, Buchhltr. ».Darmstadt; Hr. Merlers, Offizier v Wiesbaden; Hr. ».Karte», Major v. Halle; Hr. Sausson, dient, v. Brüssel; Hr. 3nfp. Wack u Frl. Asmus o. Darmstadt; Hrn. Kfl. Schad v. Büdingen, Günsel v. Arnstadt, Rauf v. Berlin, Hees u. OchS v. Franklurt, Schleenbusch v. Erfurt, Freiberger v. Cassel, Mann c. Hanau, Müller v. Mainz, Holle v. Bremen, Feban o. Breisach, Hausen v. Berlin, Merkens v. Aachen, Neumann v. Oschatz u Franck v. Frankfurt Im prin; .Carl : Hr. Edel, Part. v. Hannover; Hr, Lampert, Guts- bet v ^irmstadl; Hr. Bagne, Neg. v. Gent; Hrn. dient. Krieger ». oom 29. Juli bis 1. August 1853. Lübeck u Heinze v. Berlin; Hr. Eckstein, Privatm. v Augsburg; Hr. Fischer, Dr. jur. v. tonn; Hr. Heran, Accessist v. Darmstadt; Hr. Detz, dient, v. Prag; Hrn Gutsbes. Hupp v. Kleinfeld u. Hardegen o. Orb; Hr. Bühler, Kreisrath v. Hainau; Hrn. Kfl. Herrenhofer o Hamburg, Knittel n. Schumann o. Frankfurt, Behrer n. Fr. v Leipzig, Keßler v: Mannheim, Zipp v. Hirschhorn, Hauermann v. Frankfurt u. Zösch o. Nienburg. Im Zlarmstädler Haus : Hrn. Oec. Werner v. Breidenbach u. Dittel v. Obermockstadt; Hrn. Geschäfisl Vogt v. Ortenberg, Müller n. Fr. v. Mainz, Dittel v. Drllingen, Geller v. Weitenhausen, Engel ». EbersgönS u. Burckhardt v. Reifenberg I ii Den Privat Häuser n. Bei Fr. Müller ; Hr. Bopp, Hofg -Ado. v. Darmstadt. — Bei Hrn. Schneidermstr. Frech : Hr. Roßbach v. Oberroßbach — B.i Hrn. Ph. Bauer : Hr. Scheid,- Hofmusikus v. Darmstadt. — Bei Hrn. Schuhmacher Maus : Hr. Heinrich, Privatm v. Hungen u. Frl. Arnold o. Mainz. — Bei Hrn. Asm. Münch : Fr. Reichmann n Kinder v. Hohensolms u. Hr. Bamberg n. Fr. u Tochter, Rath v. Rudolstadt. — Bei Hrn. Hofger.- Ado. Dierp : Hr. Welsing n. Fr., Seer. v. Wetzlar. — Bei Fr. Hofger- Adv. Faber ; Hr. v. Starck, Geheimerrath v. Darmstadt. — Bei Fr. Hofger.-Ado. Heg : Fr. Stallmstr. v. Schmalkalder v. Darmstadt. — Bei Fr. Landrichter Otto : Fr. Dr. Ravon n. Tocht. v. Eimbeck. — Bei Hrn. Reo. Stock : Hr. Schwörer, Pfarramtsassistent v. Langen. — Bei Hrn. Stud Fresenius : Hr. Fresenius, Accessist v. Gladenbach. — Bei Hrn. $>• Weiß : Frl. Willing v. Marburg. — Bei Hrn Stud. Bopp: Hr. Bopp, Hofger.-Ado. v Darmstadt. — Bei Fr. Control. Kattmann : Fr. Pfarrer Kattmann v. Rödgen. — Bei Hrn Bäckcrmstr. Wilh. Ockel: Frl. Gammer ». Dietz. — Lei Hrn. Stud. Weiffenbach : Hr. Dr. Franck v. Alzep. — Bei Hrn. Stadiums. I Bauer : Hr. Niederhof, Kammermus. v. Darmstadt — Bei Hrn. G Becker : Hr. Dr Koch, Prof. v. Bristol u Hr- Schmidt, Kfm- v. Friedberg. — Lei Hrn. Kasse-Canzlist Dau«nheim: Hr. Wenzel, Lehrer v. Florstadt. — Bei Hrn. Z. Köhler I. : Hr Pfeil, Schuhmacher v. Worms. — Bei Hrn. Buchbdr. Schlund: Mad Lehmann v. Offenbach. — Bei Hrn. Musikl. Schierhoiz - Fr. u. Frl. Lagrös v. Marburg. — Bei Hrn. Botenmeister Lehr: Fräul. Deibel von Gladenbach , Frl Koch v. Aiskeld u. Frl. Kapser v. Höchst. Druck unv Verlag Der G. D. Vrühl'fchen Buch« und Strindruckerei.