Auzeigeblatt der Stadt und des Kreises Gießen. Jß 18 Mittwoch den 2. März 18537 Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwoch und Sonnabend. — Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 ff. 30 kr., für Auswärtige incl. Noffaufschlags 1 ff. 39 ft. — Auswärts abonnirt man ffch bei allen Postämtern. In Gießen bei der Erpcdition (Eanjleibcrg Lit. ». Pr. 1.) — EinrncknngSgebühr für die gesnalkene EorvnS;eile 2 kr. Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gesxaltene EorpnSzeile 3 kr. Amtlicher Th e i l. Gießen am 27. Februar 1853. Das Großh. Landgericht Gießen an die Großh. Ortsgerichte seine.s Bezirks. Betreffend: Die Organisation der Ortsgerichte. Das Edict über die Organisation der Ortsgerichte vom 16. October v. I. tritt mit dem ersten März laufenden Jahres in Wirksamkeit. Dasselbe überträgt alle diejenigen Geschäfte, die seilher von dem Feldrecht, dem Gemeinderath, den sogenannten Blutschöffen, den Schätzern besorgt worden sind, den Gr. OrtSgerichten und da diese in allen Gemeinden des hiesigen Landgerichls- bezirks organisirt sind, so haben dieselben von jenem Zeitpunct an in Thäligkeit zu treten, dagegen aber alle übrigen obenge- dachien Personen ihre seitherigen Functionen niederlegen. Zur Ausführung des gedachten Edicts bestimme ich weiter Folgendes: 1) die ernannten und höchsten Orts bestätigten Gerichtsmänmr sind in jeder Gemeinde, gleichwie die Vorsteher der OrtS- gerichte, sogleich zur Kenntniß der Bewohner zu bringen. 2) In der Regel genügt es, daß zu Schätzungen von Mobilien ein Mitglied des Ortsgerichts verwendet werde, und ermächtige ich die Vorsteher derselben hierdurch zur Bestimmung desjenigen Mitgliedes, das die Schätzung vornehmen soll, wobei jedoch eine gewisse Reihenfolge einzuhalten ist. 3) Die Vorsteher der Ortsgerichte haben die im Art. 17 und 43 des Edicts bemerkten zwei Schöffen binnen 8 Tagen berichtlich namhaft zu machen. Bei der Wahl derselben ist zunächst auf gesunde, rüst ge Männer und auf solche Rücksicht zu nehmen, die nicht leicht Ekel bekommen. 4) Die Vorsteher haben die nach Art. 9 der Instruction für die Ortsgerichte vorgeschriebene Separation der Acten alsbald vorzttnehmen und daß dieses geschehen, binnen 8 Tagen zu berichten. 5) Nach Art. 28 der Instruction haben die Vorsteher über alle, in ihrem Bezirke bestellten Vormünder ein Verzeichnis! zu führen. Es wird Ihnen über die bisjetzt bestehenden Vormundschasten ein Auszug aus der Vormundschaftstabette mit- geiheilt werden, den Sie diesem Verzeichniß zu Grund legen und nach welchem Sie dieses der Gleichförmigkeit wegen, fortzuführen haben. 6) Die in Art. 37 vorgeschriebenen Einträge erfolgen zuerst nach staitgehabter Bestätigung der Schuldurkuuden durch das Landgericht. Sollten Sie sich veranlaßt sehen, neue Hvpothekenbücher anzulegen, so ist darüber vorher hierher zu berichten. 7) Was die im §. 39 bemerkten Zwangsversteigerungen betrifft, so werden die Vorsteher diejenigen von unbeweglichen Sachen stets nur nach vorherigem besonderen lau dg eri ch t lichen Auftrage vornehmen, in Bezug auf die Versteigerung beweglicher gepfändeten Sachen aber werden sich die Vorsteher genau nach der Instruction bemessen, insbesondere mache ich es Ihnen zur Obliegenheit, die vorgeschriebenen Fristen pünktlich einzuhalten. Geschieht dieses nicht, so wird ohne vorherige Erinnerung, eine Ordnungsstrafe von 30 fr. angesetzt und mit schärferer Strafe bis zur Erledigung fortgefahreti. Der Versteigerungstermin ist sogleich bei Vollzug der Pfändung zu bestimmen und bei der sofort zu bewirketiden Bekanntuiachutig desselben an den Gläubiger diesem zu eröffnen, welche Gegenstände als Pfänder gezogen wurden. Diese Pfänder müssen, unter allen Umständen vor dem Versteigerungstermin, ans dem Gewahrsam des Schuldners gebracht sein und die Taration der Pfänder muß im Termin vorgelegt werden können. 8) Bei den Pfättdutigen, die durch den Landgerichtsdiener in gerichtlichem Auftrage vorgenommen werden, darf Alles, was im Hause mauer-, nied- und nagelfest ist, wenn nicht etwa der Gläubiger Eigenthumsrechte daran hat, nicht gepfändet werden. Finden sich bei dem Schuldner pfandbare Mobilien nickt, ober nicht so viele, daß durch den Verkauf die betr. Forderung ganz getilgt werden kann, so sind, etwa unter Zuziehung des Schuldners, pfandfreie Immobilien desselben auszumittelti und zu pfänden. Auf jeden Fall müssen die bei dem Schuldner sich findenden Mobilien gepfändet werden, auch wenn ein sonstiges Pfand- oder Eigenthumsrecht an denselben sollte angesprocheit werden. ' '' 118 9) Nach Vollzug der Pfändung werden die Landgerichisdiener den Vorstehern der Ortsgerichte das Duplikat deS Pfän- dungSproiokolls einhändigen. Dieses enthält alles, waS den Vorstehern für ihre fernere Thätigkeit zu wissen nvthig ist, sie behalten dasselbe stets bei ihren Arten, können die zu erstattenden Berichte darauf im Concept entwerfen, Quittungen, Fristgestattungen, Rescripte in ihm aufbewahren. 10) Rack §. 44 der Instruction haben die Vorsteher Strafregister anzulegen und in dieselben die Strafen einzutragen, die ein Einwohner ihres Bezirks erlitten Hst. Der Gleichförmigkeit wegen ist dieses Register nach dem folgenden Formular einzurichten: V e r z e i ch n i fi derjenigen Einwohner der Gemeinde , welche nach Benachrichtigung deS Gr. Landgerichts Gießen feit dem 1. März 1853 in Untersuchung gestanden und Strafen erhallen haben. Ordn.- Nr. Namen der Bestraften. Art des Vergehens. Art und Dauer der Strafe. Bemerkungen. P l o ch. Polizeiliche Bekanntmachung. Gefundene Gegenstände. Ein Geldbeutelchen mit einigem Gelde und ein kleiner Kamm. Diese Gegenstände können von den Eigenthümeru auf dem Gr. Polizeibüreau dahier in Empfang genommen werden. Gießen am 1. März 1853 Der Gr. Hess. Polizei-Eommissär L. R o v e r. Gerichtliche und Privat - Bekanntmachungen. Edictalladung. 367) Gießen. Die Erben der dahier verstorbenen Eberhard Schneider's Wittwe haben deren Nachlaß sub ben. inv. angetreten. Die Mehrzahl der aufgetretenen Gläubiger hat einen Ausschuß gewählt und diesem die Ordnung dieser Sache, die Genehmigung von Veräußerungen und die Entscheidung über die Richtigkeit der an- gemeldeten Forderungen übertragen. Da sich nach Veräußerung der Nachlaßgegenstände eine Ueberschuldung des Nachlasses herausgestellt, und der Ausschuß in lieber« einstimmung mit den Erben beschlossen hat, daß der nach Befriedigung der bevorzugten Gläubiger verbleibende Rest des Erlöses für die veräußerte Masse unter die übrigen Gläubiger nach Verhäliniß ihrer Forderungen vertheilt werden soll, so werden sämmtliche Gläubiger aufgefordert, etwaige Einwendungen hiergegen so gewiß Montag den 14. März l. I., Vormittags 11 Uhr, dahier vorzubringen, als sonst Verzicht darauf unterstellt, die Masse dem Ausschüsse zur Vertheilung überlassen und die Eigcnthumsurkunde über die veräußerten Immobilien bestätigt wirf. Gießen den 13. Februar 1853. Gr. Hess. Stadtgericht Muhl. Dr. v. Krug. Besondere Bekanntmachungen. 38V) Gießen. Das Befahren des hiesigen Stadtpsta- stcrS mit schwerem Fuhrwerk bctr. Das zur Schonung des hiesigen neuen Straßenpflasters erlassene Verbot des ehemaligen Großh. Kreisraths vom 20-October 1846, wonach bei 5 fl. untersagt ist, mit schwerem Fuhrwerk Gießen zu passircn, wenn in der Stadt nicht auf- oder abgeladen werden solle, wird hiermit in Erinnerung gebracht und dessen Beachtung empfohlen. Zuwiderhandlungen werden ohne Rücksicht zur Bestrafung angezeigt. Die Herren Bürgermeister des KreiS- amtsbezirkS Gießen werken um Bekanntmachung dieses Verbots ersucht/ Gießen den 28. Februar 1853. Der Gr. Bürgermeister D. Ebel. 368) Gießen. Die in Artikel 16 und 20 des Gesetzes vom 22. März 1852 vorgeschriebene Ziehung der Haupt- und ErgäuzungSgeschwornen für die Assisen deS zweiten Quartals d. I. für die Provinz Oberhessen soll Freitag den 11. Marz, Vormittags 11 Uhr, im Gr. Hvfgerichtsgcbäude in öffentlicher Sitzung vorgenommen werden. Gießen am 25. Februar 1853. Der erste Director deS Gr. HofgerichtS Dr. Klipstein. Versteigerungen. 370) Gießen. Montag den 7. März 1853, Nachmittags 2 Uhr, soll in hiesigem Bürgerhospital die Lieferung der Maaren, welche zu den Kleidern der auf Pfingsten d. I. confirmirt werdenden armen Kindern erforderlich sind, an die Menigstnehmenden versteigert werden. Gießen am 28. Februar 1853. In Auftrag Gr. Armen-Commission! Lauer. 119 5 Pfän- thig ist, Duittun- |tn, die en For- d- en. auf dem fsär lriikel 16 ärz 1852 »pt- und ssisen deö Provinz iffentlichcr wfgerichts 53, die Lieft- i Kleidern nirt wer- ) sind, an t werden. mmission: 37L) Gießen. Glace - HsAdschNhe für Damen und Herren in allen Farben, bester Qualität, habe ich in neuester Auswahl erhalten. Georg Lüdeking. 369) Gießen. Die Versteigerung von abständigen Bäumen und sonstigen Gegenständen. Mittwoch den 2. März 1853, Nachmittags 3 Uhr, sollen etliche 40 Siück abgängige Bäume von der Schoor, sodann verschiedene andere Gegenstände, als: alteS Gehölz, Gußeisen, Laternenleinen, eine OuantNät altes Talg, alte Gewehre ic., an den Meistbietenden versteigert werden. Der Anfang wird beim Schulhause im Oswaldischen Garten gemacht. Gießen den 26. Februar 1853. Der Gr. Bürgermeister D. Ebel. 381) ' Großen lind en. Freitag den 4. März, Morgens 9 Uhr, werden im Großenlindener Gemeindewald, am Bergwerk : 6 Stckn. Buchen- 9 Eichen-Scheidh, 3% " * 41 „ Prügelh., 10 » » 80% „ Stockh., 525 Buchen-Wellen, 1,775 Eichen-Wellen, 50 Eichen - Baustämmchen, 508 Cubikfuß haltend, 7 Nadel-Baustämmchen, 79 Cubikfuß hallend, versteigert. Großenlinden den 1. März 1853. Der Gr. Bürgermeister M enges. 321) Annerod. Donnerstag den 3. März, des Morgens um 8 Uhr, j soll im hiesigen Gemeindewald, District Al-! tenbergrc., nachverzeichnetes Gehölz öffent- i lich versteigert werden: 114 Stecken Buchen- u. Eichen-Scheid- und Prügelholz, 78% Stecken Buchen- u. Eichen-Stock- hol.z, 5094 Wellen Buchen- u. Eichen-Reish., 2692 Cubikfuß Eichcn-Bauholz, 17% „ Siangenbolz. Gegen vorschriftsmäßige Bürgschaft wird Zahlungsfrist bis Johanni d. I. gestattet. Die Zusammenkunft ist im oben genannten District. Die Herren Bürgermeister der umliegenden Orte werden ersucht, dies in ihren Gemeinden bekannt machen zu lassen. Annerod am 19. Februar 1853. _____ Der Gr. Bürgermeister Seipp. Feilgeboten. 333) Gießen. Ein neues Pianino von Mahagoniholz, für dessen Güte ga- rantirt wird, ist zu verkaufen. Näheres bei der Erped. d. Bltis. 378) Gießen. Pate Pectorale, bester Brustteig, per Schachtel 15 fr., sowie alle Sorten Brust-Bonbons, empfiehlt LouiS Lind. 376) Gießen. Holländische Seefische, namentlich besten Salzlaberdan, Häringe und Sardellen empfiehlt L. Jahreis. 377) Gießen. Feinsten Arrac, Rum, Punsch, Bischof-Essenz, Malaga, Orangen, Brünellen, alle Sorten Liquenre, und Choeolade bei Louis Lind. 3/11) Gießen. Bei Conrad Ufer im, Gasthaus zum Pfau sind alle Sorten Stroh, fuderweise, eine große Quantität Kartoffeln, malterweise, sowie ein großer Haufen Dung (Kuhmist), wagenweise, käuflich zu haben und wollen sich Kaufliebhabcr in Bezug auf den Preis mit demselben in Benehmen setzen. Auch ist bei demselben ein geräumiges Famiiienlogis, sowie mehrere möblirte Zimmer für einzelne Herren zu vermieihen. Zu vermiethen. 366) Gießen. Das seither von. Herrn Kreisbaumeister Holzapfel junior bewohnte Logis in meinem Hause ist anderweitig zu vermiethen und kann am 1. Juni l I. bezogen werden. Gießen den 25. Februar 1853. Gg. Ph. Gail. 373) Gießen. In dem Heß'schen Nebenbaus auf dem Reichensand sind zwei- Zimmer zu vermiethen und im April d. Z. zu beziehen. 333) Gießen. Zwei möblirte Stuben mit Sopha sind zu vermiethen bei PH. Katt re in, Lit. B. Nr. 90. Vermischte Nachrichten. 373) Gießen. Die auf den 6. d. M. festgesetzte Tanzunterhaltung der Gesellschaft „Harmonie" wird nicht an diesem Tage, । sondern am zweiten Osternfeiertage, den ■28. März d. I., im Leib'schcn Saale ; abgehalten. Der Vorstand der Gesellschaft » H a r m o n i e." 371) Gießen. Die Nummern 311, 61 und 138 haben die Mobilien gewonnen. Chr. Koch, Schreincrmeister. 236) Gießen. Me UNION. M Neisegelegenheit nach Amerika über Liverpool. Abfahrt von Mainz jeden Mittwoch. Die Passagiere werden durch eigene tüchtige Conducteure bis in den Seehafen begleitet. Pünktlichkeit in den Erpeditionen, billige Preise und genaue Erfüllung der eingegangenen Verbindlichkeiten werden diese Reisegelegenheit auch ferner empfehlen. Concessionirte Haupt-Agentur in Mainz: Heinrich Zitz. Nähere Auskunft, Prospekte und Ueberfahrtsverträge ertheilt Der concessionirte Agent in Gießen: I. Lauckert, Neuebäue B. 67. 120 382) Gießen. Die ronrcfstonirte Specialagentur zur Beförderung der Auswanderer über Bremen nach Nord-Amerika von e Heinrich Ferber m Giesten emvsiehlt sich zur Uebernahme sowohl der ganz freien Erpedition von Gießen bis Bremen, sowie auch von Bremen nach allen Seehafen Nordamerikas zu den billigsten Preisen und reellsten Bedingungen und mach! die Aus. Wanderer noch ganz besonders auf die Vortheile aufmerksam, welche ihnen dieser Weg und die schon von Gießen aus ganz freie Uebernahme bietet. 372) Gießen. Strohhnte nehme ich zum waschen an und erhalten solche die neueste Faoon; um sie jedoch frühzeitig wieder abliefern zu können, bitte ich um baldige Zusendung derselben. M. Heß. 319) Gießen. Ein junger Mensch, welcher die uöthigeu Schulkenntniffe besitzt, kann gegen Wochenlohn in einer hiesigen Buchdruckerei in die Lehre treten. 379) Gießen. Ein Gumuii-Ueber< schuh ist am 17. v. M. im Gasthaus zum Einhorn verloren worden. Der redliche Finder wird ersucht, denselben an Gesang- vereiiisdiener Berg abzugeben. Gold- und Silber-Cours vom l. März 1853. Angekommene und abgereiste Fremden vom 26, bis 28. Februar 1853. „ ,, s „ „ Abds. 6 „ „ Mrgs. 81/, U v. Constanz, Krüger v. Eilenburg u. Becker v. Mainz; Hr. Rieß, Pari v. Geßnitz; Hr. Horn, Buchhändler v. Worms; £r. Dr. med. Schüßlet v Basel; Hr. Michel, Fabrikant v. Jdffin; Hr. Weill, Postbeamter». Nürnberg; Hr. Hauser, Geistlicher v. Coburg; Hrn. Privatl Lotz v. 0,- fenbachImmer v. Coblenz u. Nagele v. Stuttgart; Hr. Stobler, Geomüa v. Zullwil; örn. Kaust. Röhring aus Sachsen, Reupel v. Munden, Rosenthal u. Laubach v. Frankfurt. ”• 8UAthnOrl: Hr. Dr. med. Bezencenet aus der Schweiz Hr. Käf-rlein, Gutsbesitzer v. Sagan, Hrn. Privat!. Schroll v. Coln, L>argel In den Gasthäusern. 3m Aauucn: Hr. Braun, Müller v. Ortenberg; Hr., Roswasser, Professor v Leipzig; Hrn. Particuliers Rupprecht v. Paris u. Hnnt v. Gratz; Hrn. Kaufl. Beinbrech v. Creuznach, Bencker v. Erlangen, Fuchs v. Brotteroda, Callenus v. Schwerin, Strecker ». Matz, Lmnemami v. Aachen Jacobson v. Hamburg, Herbst v. Berlin, Kuhr v. Braunschwüg, Müller v. Stachelhausen, Bezin v. Fürstenberg, Schwan v. Frankfurt, Sabn v Berlin, Cohen v. Dpdorf, Hefter v. Muhlhausen, Otto v.Gera, Schäfer v. Mannheim, Otto v. Chemnitz, Pust v. Mütweyda, Futtlbach v Solothurn, Abt v. Cassel, Selling v. Offenbach, Meyer v. Bremen, Reicbel v Bonn Loh v. Barmen, Ovenstädt v Speyer, Wlllmens v. Otterndorf mJenitzo. Glogau; Hr. Stößler, Müller ». Lauterbach Äm Cinborn: Hr. Scheel, Fabrikant v. Cassel; Hr. v. Hopfgarten, Offi ier v Mecklenburg; Hr. Wattmüller, Brauereibksitzer v. Berlin; Hk. m Herden, Legationsrkt'h ° Potsdam; Hr. v Stillfried Gutsb. scher aus Preußen; Hr. Tilzpatrich, Rendant v. Limerrch; Hrn. Studenten »• sow u Danny «. Berlin; Hr. Reding. Kreisrath u. Aschaffenburg; pr. « Braunen, Offizier v. Wien; Hr. Zabel, Gutsbesitzer v. München; Hrn Kaufl. Cemmer v. Inden, Rohrfeld v Iserlohn, Hammer v. Darmstadt, Immermann v. Carlshafen, v. Hörel v. Opladen Krauß u. Werner ° Leiv ia Leitner v. Augsburg, Bender v Frankfurt, Mahner v. Mainz, Scbmiö v Düren, Jacob v. Frankfurt, Schlatter v. St. Gallen, Rumpe E^emm Schnürbast Paris, Wilhelmy v. Brünn u. van der Weyher tägl.MrgS. 7 Uhr nach Grünberg, 7 Am Darmstädter Haus: Hrn. Geschäftsl. Rühl v. Friedberg, Hetü v Bamberg, Burkhardt v. Reifenberg u. Weidmann v. Olstatt, Alb au« Sachsen u. Wagner v. Weilburg; Hr. Eschle, Uhrenhändler v. Fortwau- gen; Fräul. Jockel v. Grünberg. 2m Stern: Hr. Metzger, Kupferschmied v. Niederhausen; Jungfa Haus v Kirdorf; Hr. Geller, Musikus v. Fulda; Hr. Schmitt, Handelsmann v Bodendorf; Hr. Lotz, Oeconom v. Climbach; Hrn. Kupferschmiede Tammler v. Ahlen u. Sieglein v. München. In der Aase: Hr. Grieb, Handelsmann v. Climbach; Hr. Schneider, 'Schumacher v. Frankenbach; Hr. Danck, Schreiner u. Hr. iptpl, Schreiner v. Meppen. In den P r i v a t h ä u s e r n. Bei «bin. Bäckermeister Kempf: Hr. Insel, Steindecker 0. 8^ - Bei Hrn. And.eas Möhl: Fräulein Siegfried v. Grünberg. — Ber 8« Secretär Titting: Frau Hauptmann Schildwächter v. Battenberg. - « Wittwe Rodnr: Jungfer Katharina Stock v. Ltorndorf. — iei H-«- Bürgermelftereigehülft n Faöer: Fräul. Wmklcr v. Lauter vach. Posten-Abgang in Gießen : Posten-Ankunft in Gießen! Grüubr-g, Laubach, Alsfeld, Lauterbach, Fulda, tägl.Abds. 6 Uhr Gladenbach, Biedenkopf, Battenberg, Arnsberg, „ Mtgs. 1 - Wetzlar, Weilburg, Limburg, Coblenz.....Abds. 1 > /> • Wetzlar, Herborn, Dillenburg, Siegen . . . „ Mrgs.lt „ Lich, Nidda, Büdingen, Schotten . . . . „ „ 4 Eisenbahn-Fahrten: Bon Gießen nach Franks, a. M. früh 548, 8~ ®H9«. 1», WM. 6 U. Franks. „ Gießen früh 8", Mtgs. 12*o, 4 Abds. 7 , Gießen „ Cassel früh 4»o, ll5, Mtgs. 3 Uhr, Cassel „ Gießen früh 8*5, Mtgs. 12S, Marburg nach Gießen früh 7so. Pie Fornmiarien für die Großh. Ortsgerichte sind stets vorräthig und zu haben bei G- D. Bruh^l « o 1 ll.______ Pr. Friedrichsd’ör . . Holl. 10 fl. Stücke . . Rand-Ducatcn .... 20 Francs-Stücke . • Engi. Souverains. • . Gold al Marco . . . fl. 9 9 9 5 9 11 382 kr. 45'/, 57 537, 38 30 54 Silber. Laubth., ganze . . . Prcuss. Thaler . . . 5 Frankenthaler . . Hochhaltig Silber . . Gering- u. mittelh. . Disconto 2 ( fl. kr. 1 1 ! 45'/. 2 22 24 36 eld. Diverse Actien und Loose. Kurhessische Loose .... Sardinische Loose..... Cöln-Aachen...... Cöln-Minden....... Lud wigsb.-Bexbach..... Frdr.-Wilhs.-Nordbahn . . ■ A. Sulzbach, beeid. M: Brief 437, 104-/. Klee. Geld 367, 43 118 1037, 547, Druck und Perlag der G. D. Brübl'sckeu Buck- und Steindruckerei.