AuZeigeblatt der Stadt und des Regierungsbezirks Gießen. 2^v. Mittwoch den 31. März 18A2. Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwoch und Sonnubend. — Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 ft. 30 ft., für Auswärtige incl. PosiaufschlagS 1 ft. 39 kr. — Auswärts alwnnirt man sich bei allen Postämter». In Gießen bei der Erpedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1.) — Einrückungsgcbühr für die gespaltene Corvuszeile 3 kr. Anzeigen auS verschiedenen Schriften die gespaltene Corpuszeilc 3 kr. AmtlicherTheil. Gesetz, die Erwerbung des Grundeigenthums und die besonderen rechtlichen Folgen des Eintrags eines Erwerbtitels in dem Grundbuche in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen betreffend. (Fortsetzung.) Art. 16. In das Mutationsverzeichniß muß, unter Bezugnahme auf die vorgelegte Urkunde und deren Datum, eingetragen werden: 1) die Bezeichnung des betreffenden Gegenstandes, 2) der Vor- und Zuname und der Wohnort der Personen, welche Eigenthum übernehmen und in den Fällen der Eigenthums- übertragung auch Derjenigen, welche übertragen, 3) der Rechtsgrund der Erwerbung und endlich 4) der Tag der Eintragung. Der Eintrag ist von dem Stadt- oder Landrichter und dem Actuar oder deren Stellvertreter zu unterzeichnen und den betreffenden Betheiligten ist über den Vollzug des Eintrags eine Bescheinigung zu ertheilen. Bei den in der betreffenden Gemarkung wohnenden Personen wird deren Wohnort in das Mutationsverzeichniß nicht eingetragen. Art. 17. Ist in dem Erwerbtitel die Erwerbung durch beigefügte auflösende Bedingungen, Endtermine oder Zweckbestimmungen beschränkt, so ist im Mutationsverzeichnisse dem Einträge die Bemerkung beizusügen, daß die Erwerbung eine „beschränkte" sei. Nur dann, wenn dieser Vorschrift Genüge geleistet ist, können solche auf den Eigenthumserwerb, beziehungsweise aus das Verfügungsrecht Bezug habende Beschränkungen gegen den weiteren Erwerber der Sache oder etwa gegen den nachher eingeschriebenen Hypothekargläubiger, geltend gemacht werden. Art. 18. Fehlt noch die zur Eintragung des Erwerbtitels nöthige Einwilligung (Art. 6 und 8), oder hat ein das Eigenthum zuerkenncndes Urtheil die Rechtskraft noch nicht beschritten (Art. 9), oder ist auf den Grund des nach Art. 5, 12 und 14 eingelei- feten Verfahrens die Anerkennung noch nicht erfolgt, so kann der Erwerber einstweilen bei dem Gerichte der belegenen Sache beantragen, daß vor Erledigung dieser Hindernisse kein Eintrag der betreffenden Sachen zum Vortheil eines Dritten vollzogen werde. — Eine aus diesen Gründen oder überhaupt nach den allgemeinen Grundsätzen über Sequester auf Betreiben des Erwerbers erkannte zeitige Sperre (Temporalinhibition) ist im Mutationsverzeichniß durch das Wort „gehemmt" vorzumerken. Dieselbe ist auf Antrag des hiervon zu benachrichtigenden Betheiligten wieder aufzuheben, wenn der Erwerbtitel, zu dessen Eintrag die Einwilligung fehlte, wirkungslos geworden oder das Urtheil oder die Sequesterverfügung auf deren Vorlage die Sperre erfolgte, wieder aufgehoben worden ist, oder wenn der Erwerber die nach Art. 5, 12 und 14 erforderliche Anerkennung innerhalb der vom Gerichte zu bestimmenden Frist nicht ausgewirkt hat. Der spätere Eintrag desjenigen Erwerbtitels, zu dessen Sicherstellung die zeitige Sperre erfolgte, wirkt mit dem Tage, an welchem diese Sperre im Mutationsverzeichnisse vorgemerkt ist, vorausgesetzt, daß solche in der Zwischenzeit nicht aufgehoben worden war. Art. 19. Das Mutationsverzeichniß muß, bevor es in Gebrauch genommen wird, von der ersten bis zur letzten Seite mit fortlausenden Zahlen und auf jedem Blatte mit dem Handzeichen des Stadt- oder Landrichters oder seines Stellvertreters, oder des von ihm hierzu beauftragten Stadt- oder Landgerichtsaffeffors mit Stimme, versehen sein. Auch hat derselbe die Seitenzahl und die Aechtheit seines Handzeichens zu beurkunden, und das Mutationsverzeichniß, bevor es dem das Grundbuch fortführenden Beamten zum Zwecke der Eintragung mitqetheilt wird, unter Beifügung seiner vollen Namensunterschrift und des Amtssiegcls abzuschließen. Art. 20. Die Eintragung im Grundbuche erfolgt auf den Grund des Mntationsvcrzeichm'sses (Art. 16, 17 u. 18), unter Angabe sowohl des Datums des Erwerbtitels, als auch des Tages, an welchem Letzterer in dieses Verzeichniß eingeschrieben worden ist. Art. 21. Die im Mutationsverzeichnisse enthaltenen Einträge sind bis dahin, daß sie in das Grundbuch übergeschrieben sind, als Bestandtheile des Grundbuchs zu betrachten. 162 Wo die Vorlegung eines Grundbuchsauszugs erforderlich ist, muß diesem Auözuge die Bescheinigung des Stadt- oder Land- genchts beigesetzt werden, daß von der Zeit des letzten periodischen Uebertrags des Inhalts des Mutationsverzeichniffes in das Grundbuch an kein späterer Eigenthumswechsel im Mutationsvcrzeichniffe eingetragen ist. Art. 22. In denjenigen Gemarkungen, welche kein Grundbuch haben, darf das Ab- und Zuschrcibcn in den Flurbüchern (Grundsteuerkatastern) ebenfalls nur nach Inhalt der gerichtlichen Mutationsverzeichniffe erfolgen. Bezüglich solcher Flurbücher finden die Bestimmungen des Art. 21 analoge Anwendung. Art. 23. Die Berichtigung eines, nach Maßgabe der Art. 4 bis 22 vollzogenen Eintrags kann nur stattfinden: 1) auf den Grund einer gerichtlichen Urkunde, in welcher alle Betheiligten ihre Einwilligung zu der fraglichen Berichtigung ertheilt haben, oder 2) in Gefolge der Vorlage der, mit der Bescheinigung der Rechtskraft versehenen amtlichen Ausfertigung eines zwischen den Betheiligten erfolgten Urtheils. Erhält das Gericht Kenntniß von Fehlern in dem Mutationsverzeichniß oder in dem Grundbuchc, so hat es die Bcthciligten zur Berichtigung derselben zu veranlassen. Alle Verhandlungen zum Zwecke der Berichtigung mit Ausnahme derjenigen, welche in Folge einer Klage entstehen, sind stem- pelfre. zu führen. (Fortsetzung folgt.) Polizeiliche Bekanntmachungen. Festsetzung der Brodpreise zu Gießen an: 31. März 1852 4 Pfd. Roggcnbrvd kosten . 15 kr. 2 pf. 2 u 11 u • . . . . . . 7 „ 3 „ 4 „ gemischtes Roggenbrot» kosten . . . . . . 16 „ 2 „ $ ■» " ii - • - . . . . 8 „ 1 „ 1 Wasserweck 5 Loth 2 Q.: 1 kr. — 1 Milchbrod 4 Lolh 1 Q.: 1 kr. Diese Preise gründen sich aus die nachfolgende Berechnung: Auf dem letzten Markt zu Friedberg kostete das Getraide .... » ii ii „ „ Grünberg „ „ „ .... . Zusammen 1 Malter kostet durchschnittlich A. Das Roggenbrot» wird auS % Korn- und */3 Gerstenmehl gebacken. 2 Malter Korn wiegen .... 380 Pfd. und kosten ab: yi0 für Molter . . 38 Pfd. an Kleie und Staub . . 56 „ Zusammen . . 94 Pfd. cö bleiben . 286 Pst». Mehl 1 Malier Gerste wiegt . . 170 Pfd. . . und kostet ab: an Molter, Kleie und Staub 40 „ es bleiben . 130 Pfd. Mehl zusammen . . 416 Pfd. „ (NB. Die Kleie wird als Fährlohn-Vergütung de» Bäckern überlassen.) Für Heizung und Backlohn, 1 fl. per Malter Für Octroi, 12 kr. per Malter Wenn 3 Pfd. Mehl 4 Pfd. Brod geben, so werden auS 416 Pfd. Mehl 555 Pfd. Brod und wenn diese zusammen ...... kosten, so kosten 4 Pfd. 15 kr. 24oy555 pf. B. Das gemilchte Roggenbrot» wird ans J/2 Walzen- und % Roggenmehl gebacken 200 Pfd., woran 50 Pfd. au Kleie, Molter und Staub abgehen.) Gießen den 31. März 1852. Waizen Korn Ger fl. te kr. fl kr. fl. kr. 13 30 12 — 9 — 12 15 11 45 8 50 25 45 23 45 17 50 12 52 11 52 8 55 23 fl- 45 kr. 8 fl. 55 kr. 3 fl. — kr. • 4 — n 36 „ gebacken 36 fl. 16 kr. (das Malter Waizcn wiegt N o v e r , Polizei-Commissär. A u s g c s a n g e it c r Hund. Eine Hündin — Dächsel — von schwarz und brauner Farbe. Der Aufbewahrungsort dieses HnndcS kann von dem Cigen- t hümer auf dem Gr. Poltzeibüreau dahier erfragt werden. Gießen am 30. März 1852. Der Gr. Hess. Polizei-Commissär L. Nover. 165 Gerichtliche und Privat - Bekanntmachungen. Edictalladungen. 621) Grünberg. Gr. Hofgericht der Provinz Oberheffen hat gegen Friedrich Menz von Beltershain, dessen Vermögen mit 632 fl. 12 fr. überschuldet ist, den förmlichen Concurs erkannt, und dürfte bei denniächstiger Versilberung der Masse der Hypothekargläubiger kaum Befriedigung erlangen. Es wird daher allen Gläubigern deS Friedrich Men; aufgegeben, ihre Forderungen und Ansprüche jeglicher Art an das Vermögen desselben im Termin Donnerstag den 17. Juni d. I., Vormittags 7 Uhr, dahier bei Meidung Ausschlusses von der Masse anzuzeigen und zu begründen, auch sich über die Wahl eines Massecurators, dessen Cautionsleistung, sowie über ein abzuschließendes Arrangement sogewiß zu erklären, gegenfallö in diesen Beziehungen die Zustimmung zuui Beschlüsse der Mehrheit angenommen werden wird. Grünbcrg den 23 März 1852. Großh. Hess. Landgericht das. Weicker. C ck st o r m. 610) Gießen. Das Ableben deS Johannes Ott I. von Leihgestern betr. Forderungen und Ansprüche jeder Art an den Nachlaß des Johannes Olt I. von Leihgestern sind im Termin Freitag den 23. April d. I., Vormittags 9 Uhr, sogewiß dahier anzuzeigen und zu begründen, widrigenfalls sie bei der Ordnung dieses Nachlasses keine Berücksichtigung finden werden. Gießen den 21. März 1852. Gr. Hess. Landgericht das. Heyer. 620) Grünbcrg. Gr. Hofgericht der Provinz Oberhessen hat gegen Heinrich Sommerkorn von Londorf, dessen Vermögen mit 584 fl. 53 fr. überschuldet ist, den förmlichen Cvncursprozeß erkannt. ES werden daher alle Gläubiger desselben aufgefordert, ihre Forderungen und Ansprüche jeglicher Art an dessen Vermögen im Termin Donnerstag den 10. Juni l. I., Vormittags 8 Uhr, dahier bei Meidung Ausschlusses von der Masse anzuzeigen und zu begründen, auch sich über die Wahl cincS Massecurators, dessen CautionSleistung, sowie über ein abzuschließendes Arrangement sogewiß zu erklären, gegenfallö in diesen Beziehungen die Zustimmung zum Beschlüsse der Mehrheit angenommen werden wird. Grünberg den 23. März 1852. Großh. Hess. Landgericht das. Weicker. Eckstorni. Besondere Bekanntmachungen. 301) Gießen. Die durch Art. 47 des Gesetzes vom 28. October 1848 vor- geschriebcne Ziehung der Haupt- und Er- gänzungsgeschwornen für die Assisen deS zweiten Quartals der Provinz Oberhessen soll Freitag den 2. April, Vormittags 11 Uhr, in öffentlicher Sitzung deS Großh. Hofgerichts dahier, und zwar in dem Hofge- richtSgebäude selbst vorgenommcn werden. Gießen am 15. März 1852. In Abwesenheit des ersten Hofgerichts- Directors: der zweite Hofgerichts-Director v. Helmolt. vdt. Suppes, Hofg.-Secr.-Acceff. 393) Gießen. Forderungen an die Stadtkassc aus dem Rechnungsjahre 1851. i Diejenigen, welche aus dem Rechnungsjahr 1851 noch Forderungen an die Stadlkasse zu machen haben, z. B. für Arbeit an den Stadtlaternen, Ortroi-Rückvergü- tung ic., werden hiermit aufgefordert, ihre Rechnungen, Bescheinigungen ic. innerhalb^ 4 Wochen auf dem Bürgermeistcreibüreau abzugeben, intern später einkommende Rechnungen ic. nur unter Weiterungen dekretirt werden können. Gießen am 25. März 1852. Der Bürgermeister Hch. Ferber. 622) Großen!in den. Am 24. März, als den Gießener Lätarimarkt, sind zwischen Großenlinden und Kleinlinden auf der Staatsstraße 19 fl. gefunden und bei mir zur Anzeige gebracht worden. Der rechtliche Eigenthümer kann sich bei mir melden. Großenlinden den 29. März 1852. Der Bürgermeister M enges. Versteigerungen. 611) Krofdorf. Nächstkommenden Samstag den 3. April c., des Morgens 8 Uhr beginnend, soll zu Krofdorf im Gasthause zur Krone folgendes Holzmaterial aus dem Königlichen Krvfdorfer Walde meistbietend versteigert werden und zwar 1) int Schlage Klettenbergerbardt: 45 Stück Birken-Slangen, 18Fuß lang und 6 Zoll dick, > 1 Klafter Birken-Scheisholz, 3% „ „ Knüppelholz, 2’4 „ Aspen-Scheidholz, 23 „ „ Knüppelholz, 114 » „ ( Durchsorstungs- 338 „ Buchen- \ Reiser, 7, ii Lerchen-Knüppelholz, 2 „ „ Reiscrholz; 2) im Schlage Küh bett: 46% Klafter Birken- u. Aspen-Knüppelholz und 814 Klafter gemischtes Reiserholz. Krofdorf den 28. März 1852. Der Oberförster G ü m bei. 627) Gießen. Holzversteigerung ttn Gießener Stadtwalde. Montag den 5. April l. I, von Morgens 9 Uhr an, soll in dem hiesigen Stadtwalde, District Annabcrg, Oberwald, Faulerboden, nachver- zcichnetcs Holz öffentlich versteigert werden: 10 Stecken Buchen-Scheidholz, 20 „ ii Prügelholz, 50 „ ii Stockholz, 2000 Wellen „ Rcisholz, 13’4Stecken Eichen-Scheivholz, 13’4 " " Prügelholz, 19'4 „ ,, Stockholz, 748 Wellen ,, Reishvlz, 6 Stecken Kicfern-Scheidholz, 12% „ n Prügelholz, 8'4 „ „ Stockholz, 705 Wellen ,, Rcisholz, *4 Stecken Fichten-Prügelholz, 39'4 " " Stockholz, 1796 Wellen „ Reisholz, 57 Eichen-Stämme, von 884 Cbkf., 3 Hainbuchen- „ » 28 „ 6 Rothbuchcn- „ « 252 „ 91 Kiefern- „ u 1849 „ 116 Fichten- ii n 5654 „ 12 Eichen-Stangen, „ 29 » 145 Fichten- „ » 44 * 1 Kiefern-Stange, „ 8 „ 38 Dorn-Welten. Die Kiefern-Stämme haben einen Durchmesser von 6 bis 13 Zoll und eine Länge von 15 bis 60 Fuß; die Fichten einen Durchmesser von 6 bis 19 Zoll und eine Länge von 20 bis 80 Fuß. Gegen vorschriftsmäßige Bürgschaft wird Zahlungsfrist bis 1. October d. I. gestattet. 166 Die Zusammenkunft ist auf der Sicher Straße am Lumpenmannsbrunnen. Die Herren Bürgermeister der umliegenden Orte werden ersucht, dies in ihren Gemeinden bekannt machen zu lassen. Gießen den 30. März 1852. Der Bürgermeister Hch. Ferber. 628) Gießen. Versteigerung von Immobilien. Folgende dem Wirth und Bierbrauer Carl Magnus dahier zustchende Immobilien, alS: 1) Hofraithe, Braubaus und Grabgarten neben Major v. Schmalkalder, 2) Hofraithe in der Walllhorstraße neben Hartm. Möhl, 3) Wiese am Hamm neben Balth. LooS Wittwe, 4) Acker auf der Weißerde neben S. K. Sack, 5) Acker links am Schwarzlachsweg neben Reg.-R. Schmitthenner, 6) Acker an den Schwarzlachsgärten neben Joh. König, 7) Acker auf den Wartweg neben L. Herbert, 8) Acker auf der Wart neben Conrad Krailing, 9) Acker in der Lichtenau neben Jacob Bogt, 10) Acker daselbst neben F. Maleomesius, 11) Acker am Galgenweg neben I. König, 12) Acker in der Lichtenau neben Balth. Spruck, 13) Acker links am Wiesecker Weg neben Herrn. Schwan, sollen kommenden Dienstag den 6. April Vormittags 10 Uhr, auf hiesigem Rathhause einer nochmaligen öffentlichen Versteigerung ausgesetzt werden. Bemerkt wird hierbei, daß bei den Grundstücken, für welche die Tare geboten, mit dem Zuschlag auch die Genehmigung alsbald ertheilt wird. Gießen am 30. März 1852. Der Bürgermeister Hch. Ferber. 490) Gießen. Immobilien-Versteigerung. Freitag den 2. April d. sollen auf hiesigem Nachhause folgende zi verstorbenen Balthaser Weidig III. a Pag. u. Nr. Flur u. Nr. oKlftr. alt neu 1) "7.84 7.4. 24 2) 33 7.39 'Z.S 9 3) 3,y.63 U’ 164 ’/si»3 22 4) /.. 2%.a 1 „ ( 1507 13 93 Z Z1 U- 98 \ einer 2 99 1 öffentlichen Versteigerung ausgesetzt \ Gießen den 15. März 1852. I., Nachmittags 2 Uhr, m Nachlaß deö im Kurfürstenthum Hessen rS Gießen gehörigen Immobilien, als: Hofraum mit Scheuer und Stall in der Caplansgasse, neben F. I. D. Keil, Hofraithe, Wohnhaus auf dem Kreuz, neben A. Weidig, W. Sohn, Hofraum mit Scheuer und Brennhaus, neben Nathan Heß, Acker auf der Weißerde am Leihgesterner Weg und den Güntersgräben, neben Ludw. Gottfr. Spruck, Der Bürgermeister Hch. Ferber. F e i l g e b o t e n. 616) Gießen. Feines Schwnng- und Vorschußmehl ist zu haben bei Bäcker Carl Steinberger in der Löwengasse. 61/1) Gießen. Die Unterzeichnete hat verschiedene Mobiliargegenstände, »a- wentlich ein Kleider- und Küchcnschrank, Tische, Stühle rc. billig zu verkaufen. Katharine Hof, wohnhaft in dem Hause der Rathschöff Seipp's Erben. 618) Gießen. Mein Haus nebst Garten am Wetzlarer Weg bin ich Willenö zu verkaufen oder auch zu verpachten. Ph. Sckmall. 550) Gießen. Ein Garten am Rodtberg, ungefähr 1 Morgen groß, mit guten Obstbäumcn bepflanzt, ist zu ver- miethen oder zu verkaufen. Wo? sagt die Erped. d. Bltts. 617) Gießen. Gute Kartoffeln sind zu haben bei Bäcker Carl Steinberger in der Löwengasse. 2285) Gießen. l>r. Suiii de Bowitemard’* aronie Zahnpasta kann jeder Haushaltung und Toilette mit Recht als das Beste empfohlen werden, was zur Cultur und Conservation der Zähne und des Zahnfleisches vor Händen ist, und unterscheidet sich diese Zahn-Seife (Pasta) auf das Vortheilhaf« teste von all den verschiedenen Zahnpulvern. Die alleinige Niederlage dieses Artikels für Gießen und Umgegend befindet sich bei C. Frech in Gießen, und kostet ein Packelcheir (für einen sechsmonatliche» Gebrauch ausreichend) 12 Sgr. 612) Frankfurt a. M. Neue Hloiisselines . Darmstadt, Wittig v. Salzbach, Etzroct v. Frankfurt, Felthuftn u. Schröder v. Bremen, Poschke v. Frankfurt, Berghöffer v. Raufchenberg, Brandscheidt v. Lüdenscheidt, Hübner u. Seisewitz v. Bremen, Koch v. Stuttgart, Meitenger v. England, Lichtenberg v. Hamburg, Kramer v. Frankfurt, Polla v. Prag u. Donat v. Halle; Hr. Schuster, Bang. v. Frankfurt; Hr. Rothschild, Fabr. v. Offenbach; Hr. Ebers, Buchhnrlr. v. Bremen; Hr. v. Borge, Rent. v. Berlin; Hr. Rößler, Priv. v. Cassel. Zm Einhorn: Hr. Bar. v. Steemann, Reut. v. Frankfurt; Hr. v. Böhm, Stud. v. Breölau; Hr. Metzler, Bergwerkbes. v. Weilburg; Hr. Storch, Bergverw. v. Dorheim; Hr. Momberger, Part. v. Dresven; Fr. Wagner v. Berlin; Hr. Schneider, Fabr. v Duisburg; Hr. Ohmann, Rent. v. Berlin; Hr. Schmith, Sind. v. London; Hr. Schmidt, Beamt, v Dresden; Hr. v. Jwanekp, Gutsbes. v. St. Petersburg; S. Erl. Gras z. Solms-Laubach; Hr. Witzleben, Offiz, v. Trier; Hr. v. Bellissier, Rent. v. Amsterdam; Hr. Klaudius, Stud. v. Güttingen; Hr. Röncker, Pharin. v. Berlin; Hr. v. Münch-Bellinghausen, BundeStagsges. v. Frankfurt; Hr. Bollhardt, Stud. v. Darmstadt; Hr. v. Rignin, Obrist u. Hr. v. Beuron, Part. v. Neuenburg; Hr. Dr. Jhering, Prof. v. Gießen; Hr. Landmann, Oer. v. Oberschmitten; Hr. Trasche, Dr. jur. v. Friedberg; Hrn. Kfl. Strauß v. Friedberg, Winheim v. Wahrstein, Richard v. Werthheim, Auernheim v. Cöln, Schaumbach v. Heidelberg, Gentsch v. Mapen, Beckmann v. Nürnberg, Mußmann v. Düsseldorf, Möller v. Mühlheim, Laushorst v. Lennep, Frankfurt v. Mannheim, Hirsch v. Offenbach, Faber v. Creselv, Müller v. Mainz, St. Goir v. Frankfurt, Neutlinger v. Mannheim, Konnerad v. Dresden, Müchel, Bansa u. Jost v Frankfurt, Strauß v. Mainz, Lion v. Frohnhausen, Bendörfer v. Elberfeld, Gollert v. Düs- l seldorf, Heinemann v. Frankfurt, Friedmann v. Gotha, Halberstadt v. St. Goar u Frost v. Frankfurt. Im Prinz Carl: Hr. Bar. Oberaus, Hauptm. v Prag; Frhr. v. Nordeck, Lieutn. v. Hanau; Hr. v. Schuler, Jnspect. v. München; Hr. Badcherach, Part. v. Cüstrin; Hr. Appel, Reg-R. v. AnSbach; Hr. Segitz, Priv. v. Breslau; Hr. Borger, Sped. v. Offenbach; Hr. Möhring, Gastw. v. Trier; Hr. Festner, Fabr.-Bcs. v. Brüssel; Hr. Kellermann, Reis. v. Frankfurt; Hr. Dietz, Brgimstr. v. Heisters; Hrn. Priv. Leinberger v. Altenschlirf u. Klein v. Cöln; Hr. Sandermann, Rent. v. Utrecht; Hr. Feudsner, Tpxogr. v. Friedberg; Hr. Merzens, Slud. v. Bonn; Hrn. Part. Wertzel v. Prag u. Kamp v. Schwitz; Hr. Hetz, Fabr. v. Aachen; Hr. Bertuö, Arch. v. Heidelberg; Hr. Kolbe, Oec. v. Rauenthal; Hrn. Priv. Herrmann v. Stuttgart u. Dietrich v. Marburg; Hrn. Kfl. Keppler v. Nürnberg, Kron v. Baden, Simon v. Friedberg, Hammerschmidt v. Mannheim, Schlürb v. Cöln, Siegfried v. Wiesbaden, Auernheimer v. Deidesheim, Hülter v. Stuttgart, Gut v. Dingen, Bohsler v. Hamburg u. Gernsheim v. Worms. Im Karmstädter Haus: Hin. Gschftsl. Oßmann v. Eckelshausen, Treisbach u. Heinemann v. Battenberg, Damm v. Preickenheim, Brill v. Beinhausen; Hr. Jager, Semin. v. Arolsen; Hr. Ackermann, Kfm. v. Alz