AnZeigeblatt der Stadt und des Kreises Gießen. M 78. Mittwoch den 29. September 18Z2. Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwoch und Sonnabend. — Preis des Jahrgangs für Einheimische l ff. .30 kr., tüt Auswärtige incl. PostaufichlagS 1 fl. 39 fr. — Auswärts abounirr man sich bei allen Postämtern. In Gießen bei der Erpedition (Eanzleiberg Lit. B. Pr. 1.) — Einrückungsgebuhr für sie gespaltene ZorruSzeile 2 fr. Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gespaltene CorpuSzeile 3 fr. Amtlicher T h e L l. Handels- und LchLfffahrtsveetrag mit dem Königreich der Niederlande. (Fortsetzung.) Art. 25. Der Durchgang der von den Niederlanden kommenden oder dorthin gehenden Maaren, welche durch die nachstehenden Gebictstheile des Zollvereins transitiren, soll höchstens einer Abgabe von einem halben Silbergroschen vom Zoll-Ccntner unterworfen sein : a) für alle Maaren, welche zu Lande über die Gränze zwischen dem Zollverein und den Niederlanden eingehen, und von Cöln oder von einem unterhalb Cöln gelegenen Nheinhafen aus dem Zollverein, sei es zu Berg, sei es zu Thale, ausgehen; b) für alle Maaren, welche auf dem Rhein über Emmerich oder Neuburg eingehen und von Cöln oder einem unterhalb Cöln gelegenen Rhcinhafen zu Lande über die Gränze zwischen dem Zollverein und den Niederlanden ausgehen; c) für alle Maaren, welche, mit Berührung des Zollvereins-Gebietes, von den Niederlanden nach Belgien, von Belgien nach den Niederlanden, und von den Niederlanden nach den Niederlanden gehen. Man ist außerdem übereingekommen, daß der Durchgang der aus den Niederlanden kommenden oder dorthin gehenden Maaren, welche durch das Gebiet des Zollvereins gehen, keinen lästigeren Bedingungen unterliegen und keine andere oder höhere Durchgangsabgaben bezahlen soll, als der Durchgang der aus Belgien kommenden ober dorthin gehenden Maaren, welche durch das Gebiet des Zollvereins gehen. Es ist jedoch wohlverstanden, daß diese Abrede nur aus ebendieselben Arten des Transportes Anwendung finden und somit auf den Durchgang mittelst der zwischen dem Zollverein und den Niederlanden zu errichtenden Eisenbahn zur Anwendung kommen soll, sobald diese Eisenbahn vollendet sein wird. Es versteht sich übrigens, daß in allen vorerwähnten Fällen von den auf dem Rhein verschifften Maaren, außer der Durchgangsabgabe, ter Nheinzoll erhoben werden wird, insoweit die Erhebung dieses Zolles nach den Bestimmungen des gegenwärtigen Vertrages noch Statt finden darf. Art. 26. Die Befreiung von jeder Durchgangsabgabe durch die Niederlande ist allen von den Zollvereinsstaaten kommenden oder dorthin gehenden Maaren oder Handclsgegenständen, ohne Unterschied des llrsprunges, welches auch der Ort ihrer Herkunft oder ihrer Bestimmung sein möge, zugesichert. , Diese Bestimmung findet auf alle Arten von Wegen oder Transportmitteln Anwendung, die für die Durchfuhr durch die Nieder- ' lande benutzt werden. Art. 27. Die Niederländische Negierung verpflichtet sich, in Rotterdam am Ufer der Maas ein für Schiffe zugängliches freies Entrepot zu errichten oder errichten zu lassen, innerhalb dessen die aus dem Zollverein kommenden oder dorthin gehenden Maaren jeder Art, mögen sie durch die Niederlande gehen oder demnächst für den inneren Verbrauch bestimmt fein, eingeladen, ausgeladen, umgeladen, einstweilen niedergelegt, gelagert oder manipulirt werden können , ohne verwogen oder speciell revidirt zu werden, und ohne anderen, als den zur Vorbeugung des Unterschleifs durchaus erforderlichen Formalitäten zu unterliegen. Dieses freie Entrepot toll so nahe wie möglich bei der Station der Eisenbahn von Rotterdam nach Utrecht errichtet und mit dieser Station durch Schienen verbunden werden; mit der Errichtung desselben soll dergestalt vorgeschritten werden, daß es spätestens zur Verfügung des Handelsstandcs gestellt wird, sobald die erwähnte Eisenbahn dem Verkehr übergeben wird. Es sollen weder andere noch höhere Magazin-, Bohlwerks- oder Krahn-Abgaben, als die in dem Art. 69 der Mainzer Convention vom 31. März 1831 festgesetzten, erhoben werden. Art. 28. Die Producte des Niederländischen Fischfanges und die Erzeugnisse jeder Art der Niederländischen Colonien, welche in den Zollverein eingeführt werden, gleichviel, ob die Einfuhr direct aus diesen Colonien oder über Häsen und Handelsplätze der Niederlande, zur See, auf Flüssen, Canälen oder anderen Binnengewässern oder zu Lande stattfindet, sollen weder anderen, noch höheren Abgaben unterworfen werden, als denjenigen, mit welchen die gleichartigen Erzeugnisse irgend einer anderen meistbegünstigten Nation belegt sind oder in,Zukunft belegt werden möchten. Jede Ermäßigung der Eingangs-Abgaben des Zollvereins für diese Gegenstände, gleichviel, ob dieselbe eine allgemeine ist, oder zu Gunsten irgend einer anderen Nation eintritt, soll sofort von Rechtswegen und ohne Gegenleistung auf die gleichartigen Erzeugnisse der Niederländischen Colonien Anwendung finden. Art. 29. Die Erzeugnisse jeder Art des Bodens und des Gewerbefleißes der Staaten des Zollvereins, welche in die Nieder- 492 lande eingeführt werden, gleichviel, ob die Einfuhr zur See, auf Flüssen, Canälen oder anderen Binnengewässern, oder zu Lande stattfindet, sollen weder anderen, noch höheren Abgaben unterworfen werden, als denjenigen, mit welchen die gleichartigen Erzeugnisse irgend einer anderen meistbegünstigten Nation belegt find, oder in Zukunft belegt werden möchten. Jede Ermäßigung der Eingangs- Abgaben der Niederlande für diese Gegenstände, gleichviel, ob dieselbe eine allgemeine ist, oder zu Gunsten irgend einer anderen Nation eintritt, soll sofort von Rechtswegen und ohne Gegenleistung auf die gleichartigen Erzeugnisse des Bodens und des Gewerbefleißes der Zollvereins-Staaten Anwendung finden. Art. 30. Die Unterthanen der Zollvereins-Staaten sollen in den Niederländischen Colonien alle Begünstigungen genießen welche den Unterthanen irgend eines anderen meistbegünstigten europäischen Staates bewilligt sind oder bewilligt werden möchten. Art. 3L Die Schiffe des Zollvereins, sowie deren Ladungen, sollen in den Niederländischen Colonien auf demselben Fuße, wie die Nationalschiffc und deren Ladungen behandelt werden, ohne Rücksicht darauf, woher die Schiffe oder deren Ladungen kommen oder wohin die Schiffe oder deren Ladungen bestimmt sind : 1) in Betreff der auf dem Schiffskörper bei dem Eingänge, während des Aufenthalts, oder bei dem Ausgange haftenden Abgaben, namentlich aller derjenigen, welche im Artikel 1 des gegenwärtigen Vertrages aufgeführt sind; 2) in Betreff des Rechtes zur Einfuhr und Ausfuhr von Erzeugnissen und Handelsgegenständen, nach Maaßgabe des Art. 2 des gegenwärtigen Vertrages; 3) in Betreff der Abgaben irgend welcher Art, die für Erzeugnisse und Handelsgegenstände bei der Einfuhr oder Ausfuhr gegenwärtig bestehen oder in Zukunft angeordnet werden möchten, nach Maaßgabe des Art. 3 des gegenwärtigen Vertrages. Ebenso sollen die in den Artikeln 4—9 enthaltenen Bestimmungen aus den Handel und die Schifffahrt mit den Niederländischen Colonien oder umgekehrt Anwendung finden. Die Küstenschiffsahrt in den Colonien bleibt den Niederländischen Schiffen Vorbehalten. '_______________________________________(Schluß folgt). ___________________________________________________________ Polizeiliche Bekanntmachung. Gefundene Gegenstände. Eine kleine Kette von Eisen, eine Peitsche, eine Kappe und ein Maaßftab. Diese Gegenstände können von den Eigenthü- mcrn auf dem Gr. Pollzeibüreau dahier in Empfang genommen werden. Gießen am 28. September 1852. Der Gr. Hess. Polizei-Eommissär L. R o v e r. Gerichtliche und Privat - Bekanntmachungen. Besondere Bekanntmachungen. 1863) Gießen. Michaeli-Markt der Stadt Gießen. Der diesjährige Michaeli-Markt wird so, wie er im Landkalender angegeben, nämlich Dienstag den 12. und Mittwoch den 13. October abgehalten werden. Gießen den 10. September 1852. Der Gr. Bürgermerster Hch. Ferber. B e k a n n t m a ch n n g. Der Postwagen von hier nach Grüuberg per Romrod nack Alsfeld, zum Anschluß an den Neustadt - Fuldaer Cours, geht vom 28. d. Mls. an Morgens 7 Uhr ab und werden von diesem Tage an die Briefkasten iti der Stadt 5% Uhr Morgens, 11J/4 „ Mittags, 4% ii " 8 „ Abends, gewechselt. Gießen den 27. September 1852. Großh. Postamt S ch ön. (19ä2) Edictalladung. 1803) Gießen. Hinsichtlich der nachstehend verzeichneten Immobilien, als: 7263 27so 80 ülKlftr. Hofraithe und Grasgarten in der Sckulgasse, 7,64 25/5o 194 HlKlstr. Grabgarten in den Schulgärten, welche auf dem Zwangswege versteigert worden sind und über welche nunmehr Kaufbriefe ausgesertigt werden sollen, vermag der dermalige Besitzer, Joh. Seipp IV. von Leihgestern keine Eigenthnmsurkunden beizubringen. Es werden daher alle Diejenigen, welche irgend welche Rechte an den bezeichneten Immobilien zu haben glauben, aufgcfordert, diese Rechte so gewiß innerhalb 60 Tagen, vom Tage der Einrückung dieser Verfügung in öffentlichen Blättern an, dahier geltend zu machen, als sonst sie mit solchen auögeschloffen i werden. Gießen den 18. August 1852. j Gr. Hess. Landgericht Heyers Versteigerungen. 1933) Gießen. Versteigerung einer Hofraithe. Freitag den 15. October, Nachmittags 2 Uhr, soll auf hiesigem Rathhause die dem verstorbenen Earl Vetzberger dahier zustebende 17 UlKlftr. Hofraithe auf dem Neuenweg neben Jeremias Becker, nochmals öffentlich meistbietend versteigert werden. Gießen den 25. September 1852. Der Bürgermeister Hch. Ferber. * 1899) Gießen. Güter-Versteigerung. Der Wilh. Burkhard dahier ist gesonnen, sein nachstehend verzeichnetes Feldgut einer 493 öffentlichen freiwilligen Versteigerung auszusetzen und es wird hierzu durch den Unterzeichneten Termin auf Donnerstag den 30 September d. I., 2 Uhr Nachmittags, mit dem Bemerken anberaumt, daß bei annehmbaren Geboten unmittelbare Genehmigung zu erwarten steht. Gießen den 20. September 1852. Der Bürgermeister Hch. Ferber. 1) 10 lUKlstr. Acker am Wiesmarcr Weg, 2) 211 If f< „ Krofdorfer Weg. 3) 130 If n links am Krofdorfer Weg, 4) 184 u „ an den Faber'schen Aeckcrn, n da selbst, 5) 145 ir 6) 594 if v auf den Krofdorfer Weg, 7) 179 tr v die krummen Aecker am Gleiderger Weg, 8) 180 ff v auf den Fluthgraben, jenseits des Graswegs, 9) 93 ff „ daselbst, 10) 76 ff i, zwischen dem Wetzlarer Pfad und der Lahn, H) 304 ff i, vor dem Gänswinkel am Mittelweg, 12) 338 ff « in der Au zwischen dem Wetzlarer Weg und Fluthgraben, 13) 532 ft „ an den 20 Morgen, v am Hasenköppelweg und Barresgraben, » am Barresgraben, 14) 281 if 15) 191 16) 130 ff „ am Hasenköppel, 17) 183 if i> am Leihgesterner Weg, 18) 402 if „ am Schlattgenzahl, 19) 344 u Wiese auf der Weißerde, 20) 362 n Acker am Sandkauterweg, 21) 279 if Wiese am Heegstrauch, 22)1118 ft m daselbst, 23) 179 ff Acker am Altenfeld, 24) 241 ft ir über dem Rodk, 25) 209 if Wiese in der Lichtenau, 26) 302 tf Acker, die Eichgärtett. 1936) Rodheim. Freitag den 1. Octobcr, Vormittags 10 Uhr, soll die Fertigung einer Dachkändel an das Pfarrhaus, an die wenigstnehmcndcn Handwerker versteigert werden. Es betragen die desfalls nöthigen Arbeiten nach dem Voranschlag: 1) die Spenglerarbeit . 26 fl. 6 kr. " Schlosserarbett . 5 ,, 24 „ » Weißbinderarbeit 4 „ 21 „ Rvdheim am 23. September 1852. Der Kirchenvorstand. 1883) Gießen. Donnerstag den 30. d. Mts., Vormittags 10 Uhr, soll auf der Geschäftsstube der unterzeichneten Stelle, die Lieferung des für die Universitäts-Anstalten im Winter 1852/53 erforderlichen Brennöls an den Wenigst- nehmendcn öffentlich versteigert werden. Gießen am 20. September 1852. Gr. Hess. Universitäts-Rentamt M art in. 1910) Marienschloß. Der Bedarf an Kartoffeln für hiesige Strafanstalt, für das ganze nächste Jahr, soll Freitag den 1. October l. I., Vormittags 10 Uhr, und der der erforderlichen Gemüse, als : Weißkraut, Würsing, uniererdige Kohlrabi, gelbe Rüben, Sauerkraut, sowie der Zwiebeln, Freitag den 8. October l. I., Vormittags 8 Uhr, in dem Directorial - Büreau dahier in öffentlicher Versteigerung an den Wenigst- fordemden vergeben werden. Marienschloß den 22. September 1852. Die Verwaltungs-Commission. Für die Ausfertigung. Rispel, Secretär. 1916) Gießen. Eine Familienwohnung, bestehend in einer Stube nebst Cabi- net, Kammer, Küche, Keller und Holzplatz, ist zu vermiethen und gleich zu beziehen bei Daniel Weißmüller in der Katharinengaffe. 1898) Gießen. In Lit. C. Nr. 124 in der Löwengaffe sind mehrere Logis zu vermiethen und >st das Nähere bei Philipp Vogt auf dem Neuenweg zu erfahren. 1928) Gießen. Eine Familienwob- nung mit der Aussicht auf die Straße, ist zu vermiethen und bald beziehbar bei Hartmann Möhl in der Wallthorstraße. 1946) Gießen. Eine Familienwohnung, sowie ein möblirtes Zimmer sind in meinem Hause zu vermiethen. G. Felsing in der Wallthorstraße. 1841) Gießen. Am Seltersthor ist ein möblirtes Zimmer mit Eabinet, sodann ein Nebenhaus zu vermiethen. In der Nedact. d. Bltts. zu erfragen. 1944) Gießen. Mehrere möblirte Zimmer sind zu vermiethen bei Wilhelm Rühl zum Russischen Hof. F e i l g e b o t c n. 1934) Gießen. Ein wohlerhaltener, sehr geräumiger Schreibtisch von Nußbaumholz mit enlsprechendem Aufsatz, ist aus Mangel an Raum zu verkaufen. Wo? sagt 81 ii6g. d. Bltts. 1933) In einer Stadt an der Lahn ist eine Färberei nebst Wohnhaus aus freier Hand zu verkaufen. Das Wohnhaus liegt in einer der Hauptstraßen, und die Färberei-Geräthschafteti sind fast neu. Da der Eigenthümer das Haus blos wegen verziehungshalber verkaufen will und die Färberei gegenwärtig im Schwung ist, kann dem Ankäufer desselben eine gute Eristenz gesichert werden. Hierauf Refleetirende können das Nähere in der Erped. d. Bltts. erfahren. 1939) Gießen. Blaue und weiße, auf dem Trieb gewachsene Kartoffeln, sind zu verkaufen bei Christian Sack in der Caplansgasse, Lit. C. Nr. 184. Zu vermiethen. 1923) Gießen. In dem Scheld'- schen Hause auf dem Neuenweg sind zwei Stuben mit den nöthigen Räumlichkeiten zusammen oder auch getrennt zu vermiethen. Vermischte Nachrichten. 1941) Gießen. Mittwoch den 29. September, Abends 8 Uhr, bei Wirth Louis Busch: Generalversammlung der Gesellschaft Gintracht. Zweck: Abhör der Rechnung vom Sommersemester 1852 und Wahl eines neuen Vorstandes. Der Vorstand. 1938) Gießen. Man vermißt den ersten Band von Hauff's Werken (3. Ge- sammtausgabe letzter Hand) und bittet um dessen gefällige Rückgabe. Zugleich werden die sämmtlicken 5 Bände dieser Ausgabe zu kaufen gesucht. Näheres bei der Erpedition d. Bltts. 1943) Gießen. Der Krautschneider Joseph Rüdiger aus Tyrol wird den 2. November hier ankommen und bittet Bestellungen im Darmstädter Haus abgeben zu wollen. 1922) Gießen. Ein Laufmädchen wird gesucht und ist das Nähere bei der Redact. d. Bltts. zu erfragen. 1937) Gießen. Lumpen, Knochen, alte Metalle, altes Papier und Glas kauft fortwährend Ferdinand Mayer am Kirchenplatz. 494 1505) Gießen. Concessionirte Hauptagentur zur Beförderung von Auswanderern nach Nord-Amerika von I. G. Mppel in GieZM, mit freier Fahrt von Gießen bis Bremen, freiem Nachtquartier in Hameln, und während des Aufenthalts in Bremen mit 2 Clr. Freigewicht für eine erwachsene; Person und 1 Ctr. für Kinder von 1 bis 10 Jahren. Die Reise nach Bremen wird bequem in 2 Tagen bewerkstelligt und erfolgt die Uebernahme unter den billigten Bedingungen._____________________________. 1947) Gießen. Nr. 22 hat das Oelgemälde und Nr. 159 den Pfeifenkopf gewonnen. Th. Stich. 1943) Gießen. Meine Seiden- und Wollen-Färberei bringe ich in empfehlende Erinnerung. A. H a u b a ch. A u s z u l e i h e n. 1940) Gießen. Sechshundert Gulden liegen bet der hiesigen israelitischen Gemeinde zum Ausleihen bereit. Landauer, Rechner. Angekommene und abgereiste Fremden In den Gasthäusern. Im Happen: Hrn. Kaufl: Frank v. Cöln, FnedenhauS v. Sangen- berg, Sternberg, Dürfler u. Varrenhoft v. Frankfurt, Aloff u. Burggraf v. Offenbach, Greif v. Elberfeld, Flörsheim v. Wetzlar, Ritter v. Mainz, Fräbner v. Berlin, Schmidt v. Hagen, Kuhn v. Frankfurt u. Werra v. Paris; Hrn. Handick v. London, Gipag u. Subritz a. Ungarn; Fräulein Hahn v. Halle; Hr. Tenner, Photograph v. Frankfurt; Hrn. Studenten Müller v. Göttingen u. Peter v. Frankfurt; Hr. Richter nebst Frau, Prediger v. Berlin; Hr. Banhard, Fabrikant v. Frankfurt; Hrn. Rentiers Grullheim v. Brüssel u. Dr. Nartitz v, Paris; Hrn. Reisende Landau v. Frankfurt u. Rühl v. Genf; Hrn. Fabrikanten Hagele v. Petersburg u. Cassel; Hr. Eckert, Beamter v. Frankfurt; Hr. Fuldner, Assistent u. Hr. Köhler, Architekt v. Marburg. Im Einhorn: Se. Erl. Hr. Graf v. Schwerin v. Schweinsberg; Se. Durchl. Prinz Louis v. Bentheim; Hr. Maisan, Negociant v. Mannheim; Hr. Haas, Wildmeister v. Stuttgart; Hr. Lavater, Direetor v. Basel; Hr. v. d. Lauchen, Hauptmann, Hr. v. Vincke, Hr. v. Creffin u. Hr. v. Einsiedel, Lieutenants v. Hannover; Se. Durchl. Prinz Ferdinand v. SolmS-Lich, v. Lich; se. Erl. Prinz Carl v. Bentheim, v. Fahlenberg; Hr. Dicklos, Rentier v. London; Hr. Dr. Renaud, Professor v. Heidelberg; Hr. Ausfeld, Lehrer v. Schnepfenthal; Hr. Dr. Ebersdorf v. Berlin; Hr. Reining nebst Frau, Part. v. Barmen; Hr. v. Zagow, Gutsdes. v. Brandenburg; Hr. Sperling nebst Frau, Dürgerm. v. Cronenberg; Hr. Leonhard. Privatm. v. Bingen; Hr. Wüst, Fabrikant v. Chemnitz; Hr. Primavesi Rent. v. Münster; Se. Durchl der Erbprinz v. Bentheim nebst Gemahlin u. Dienerschaft, v. Bentheim; Hr. v. Wetzel v. Wißmar; Hr. Denmke, Buchhändler v. Neu-Ruppin; Hr. Habermann, Oberlieutenant v. Lin;; Hr. Giesgen, Maler v. Wißmar; Hr. Tpskowskp, Oberlieutenant o Rastatt; Hr. Follmann, Militärarzt v. Wien; Hr. Dr. phil. Zollt v Heidelberg; Hr. Kaschel, dänischer Consul v. Dresden: Hr. Fepcks, RechtS- Anwalt v. Berlin; Hr. Schramm, Rechtsanw. v. Mainz; Hrn. Kaufleute vom 24. bis 27. September 1852. Schmidt v. Limburg, Wienandts v. Rhepdt, Hellmann v. Cohne, Martino, Goldhöfer, Rausch, Schwalb, Mosheimer, Sternberg, Cürfler u. Varrenhoft v. Frankfurt, Gunz u. Goldschmidt v. Mainz, Weller v. Meiningen, Gerstmann v. Leipzig, Bleichseld u. Stern v. Mainz, Chonfeld, Schmiedeberg, Witzleben u. Carlmann v. Berlin. Im Prinz Lari: Hr. Raninsko, Hr. Niemojowski u. Hr. Broincke, GutSbes. v. Posen; Hr. Frampton u. Hr. Parret, Rentier v. London; Hr. Schmehl, Hauptmann v. Mainz; Hr. Zinn, Privatm. v. Ulm; Hr. Dove, Student v. Bonn; Hr. v. Kobpkinskp, Obergerichtsrath v. Berlin; Hr. Mohr, Zimmermeister v. Darmstadt; Hr. Freffera, Oberappellattons- gerichtsrath u. Hr. Heckenjos, Staatsrath v. Berlin; Hr. Schmitt, Pfarr- viear v. Mainz; Hr. Maper, Chirurg v. Wiesbaden; Hr. Jelink, Professor v. Prag; Hr. Schilling, Brauereibesitzer v. Ludorf; Hr. Daiber, Rentier v. Brüssel; Fräul. Bembe v. Mainz; Mad. Lohmann v Neufchatel; Mad. Bezar v. Dresden; Hrn. Kaufl. Stark v. Eßlingen, Ettiinger v. Basel, Schneidbammel v. Leipzig, Donhard v. Gotha, Zerbst v. Neustrelitz, Auer v. Mannheim u. WormS v. Frankfurt. Im Parmjkädtcr Haus: Hr. Schreiber, Conditor v. Homburg; Hr. Funk it. Hr. Sonneborn, Oeeonvmen v. Dotenhaufen; Hr. Simson u. Hr. Breitnagel, Fabrikanten v. Halle; Hr. Sonneborn, Oeeonom v. Marburg; Hrn. Kaufl. Mevenius v. Battenfeld, Schöpf v. Frankfurt u. Hardt v Newpork; Hrn. Geschäftsl. Watern v. Obenburg, Wendel u. Mars v. Winterberg, Schaum v. Windheim, Seiberger v. Hanau, Kreis v. Friedberg u. Alles v. Münzenberg In den P r i v a t h ä u s e r n. Bei Hrn. Deeateur Hofch: Hr. Nald, Geschäftsmann v. Biedenkopf. — Bei Fräulein Schneider: Hr. Dr. Pösche u. Hr. Gustav Pösche v. Baden-Baden. — Bei Frau Botenmeister Schäfer; Hr. Professor Dieffenbach v. Friedberg. — Bei Hrn. Gpmnasiallehrer Dr. Drescher: Hr. Röhrig, Kaufmann v. Hannövrisch-Mnden. — Bei Hrn. Dr. Weber: Frau Dr. Weber nebst Fam. v. Ulrichstein u Hr. Landger.-Affeff. Weber v. Lorsch Gold- und Silber-Cours vom 27. September 1852. Gold. fl. kr. Silber. fl. kr. Diverse Actien und Loose. Brief Geld Pistolen ..... 9 471/, Laubth., ganze . . . _________________ 1 _________________ Kurhessische Loose .... 347, 347. Pr. Friedrichsd’or . . 9 59 Preuss. Thaler . . . 1 | 457, Sardinische Loose..... — 407, Holl. 10 11. Stücke . . 9 58 5 Frankenthaler . . 2 : 227. Cöln-Aachen...... — Rand-Ducaten.... 5 38 Hochhaltig Silber . . 24 36 Cöln-Minden....... — 101 20 Francs-Stücke . . 9 35 _ _ Ludwigs!».-Bexbach . . . . 96 957. 11 58 Fr