-- An^eigMatt der Stadt und des Regierungsbezirks Gießen. M. 17. Sonnabend den 28. Februar Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwoch und Sonnabend. — Preis des Jahrgangs für Einheimische t ft. 30 fr., für Auswärtige incl. Postaufschlags 1 st. 39 fr. — Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. In Gießen bei der Erxedition fCanzleibcrg Lil. B. Nr. 1.) — Einrückungsgebühr für die gespaltene Corvuszeile 2 fr. Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gespaltene Corpuszeile 3 ft. Amtlicher T h e L l. Nr R. C. 2183. Gießen am 24. Februar 1852. Betreffend: Die Unterstützung der Armen und die Abstellung des Bettelns. Die Großherzoglich Hessische N e g i e r n n g s - C o m m i s s i o n des Regierungsbezirks Gießen an sämmtliche Ortsvorstände und Kirchenvorstände des Regierungsbezirks. Die Unterstützung der Armen nimmt, zumal bei der gegenwärtigen Theuerung aller Lebensmittel, eine ganz besondere Fürsorge in Anspruch. Nach unseren Gesetzen liegt die Verpflichtung zur Armenunterstützung, insoweit nicht der Ertrag vorhandener Almosen- fonds, Stiftungen und Spenden dazu ausreicht, den Gemeinden ob. Da es indessen den vereinzelten Bestrebungen der Lokalbehörden, besonders in außergewöhnlich bedrängter Zeit, schwerlich gelingen dürfte, den wachsenden Bedürsnifsen aus öffentlichen Mitteln zu genügen, so wird die Anregung der Privat-Mildtbätigkeit, die Bildung von Armenvereincn und deren angemessene Verbindung mit dem Gemeinde-Unterstützungswcsen Ihre angelegentliche Aufgabe sein. Eine wirksame Armenverpflegung beruht wesentlich aus dem Prinzipe der Nächstenliebe, und findet deshalb in dem kirchlichen Elemente eine besondere Förderung. Dieselbe kann indessen dabei zugleich der Stütze des polizeilichen Prinzips nicht entbehren. Denn dieses Hal die angemessene Regelung der Hülfe zu vermitteln und den Mißbrauch durch arbeitsscheue Müssiggänger und Taugenichtse abzuwendcn. Wir empfehlen Ihnen daher angelegentlichst die Beachtung und ineinandergreifende Anwendung dieser beiden Prinzipien. Den arbeitslosen und arbeitsfähigen Armen suchen Sic nährende Beschäftigung und Verdienst zu geben; denjenigen Armen aber, welche durch Alter, Gebrechlichkeit, Krankheit, durch Verlust des Ernährers oder andere unglückliche Umstände außer Stande sind, sich und den Ihrigen den nöthigen Unterhalt zu erwerben, vermitteln Sie eine Unterstützung, welche dem Grade ihrer Hülfsbe- dürftigkeit entspricht und eine wirkliche Abhülfe des Nothstandes gewährt. Gegen den bettelnden Müssiggänger, den Landstreicher rc werde dagegen von den Großh. Bürgermeistern, resp. Lokalpolizeibehörden die Strenge des Gesetzes angewendet, und dieselben den Gerichten zur Bestrafung überliefert. s .Die erforderlichen Mittel zur Armenversorgung sind in der oben erörterten Weise aufzubringen. Daß die nöthigen Zuschüsse der Gcmeindekaffe alljährlich in den Gemeindevoranschlag ausgenommen werden, dafür sind die Gr. Bürgermeister verantwortlich. Dieselben werden sich über den dcßfallsigen Bedarf zuvor mit dem Kirchenvorstande benehmen. Sollten in einer Gemeinde freiwillige, in die Gemeinde- oder öffentliche Armenkasse fließende Beiträge und ein Ausschlag zu diesem Behufe stattfinden, so ist cs gestattet, die freiwilligen Beiträge auf den Ausschlag in Aufrechnung zu bringen. Was sodann das bezüglich der wirklichen Ertheilung von Armenunterstützungen einzuhaltende Verfahren betrifft, so erneuern wir hiermit die schon zu wicderholtenmalen eingeschärften, durch höchsten Ministerialerlaß vom 24. März 1830 darüber gegebenen Vorschriften, in deren Gemäßheit Sie folgende Normen unabwcichlich beobachten werden: In allen Gemeinden, mit Ausnahme derjenigen Städte und größeren Orte, in welchen von der oberen Behörde genehmigte eigene Ar ni en - C o mm i ssio n e n bestehen oder noch gebildet werden, hat 1) der Bürgermeister oder in den Nebenorten der Beigeordnete mit Zuziehung des Gemeinderaths ein Vcrzeichniß aller Hülfs- bedürftigen aufzustellen und dabei zu bemerken, was jeder dieser Armen wöchentlich an Geld, Naturalien oder Kost empfangen soll. Es sind bei dieser Gelegenheit alle Anmeldungen um Unterstützung, einerlei, ob sie der Bürgermeister selbst für begründet hält oder nicht, zur Berathung zu bringen. Zu diesen Verzeichnissen ist gedrucktes Formularpapier nach beiltegendem Muster zu verwenden.* *) Die Verwilligung von Naturalien ist nach Gewicht (Pfund) oder Maas (Gcscheid) genau auszudrücken. 2) Dieses Vcrzeichniß ist sodann dem Ortsgeistlichen mitzutheilen, welcher es mit dem Kirchenvorstände zu durchgehen und dessen etwaige abweichende Anträge in die mit Nro. 3 bezeichneten Spalten des Verzeichnisses einzutragen, auch solche in einer besonderen Beilage näher zu begründen hat. *) Bei Buchdrucker Brühl I. dahier zu haben. 98 Stimmt dagegen der Kirchenvorstand mit dem Gemeinderath überein, so genügt der Eintrag der Bemerkung „Einverstanden//, und sind weitere spezielle Einträge unter Nro. 3 überflüssig. 3) Das Verzeichniß ist sodann in dem Falle eines solchen Einverständnisses sogleich von dem Bürgermeister auf die Gemeindekasse (oder, wo besondere Ortsarmenkassen bestehen sollten, auf diese) zur Verausgabung der "verwilligten Unterstützungen zu bccretiren. 4) In den Fällen aber, in welchen zwischen beiden Behörden Meinungsverschiedenheiten obwalten, empfehlen wir den Herren Geistlichen und Bürgermeistern angelegentlichst, eine Vereinigung zu vermitteln. Bleiben gleichwohl noch verschiedene Ansichten übrig, so ha- der Bürgermeister nur die Posten, worüber Einverständniß erzielt wurde, in die Rubrik 4, //Feststellung der Unterstützung//, zu übertragen und die sofort von ihm vorzunehmende Ausgabe-Decretur auf diese Posten zu beschränken. Alle übrigen von der einen oder anderen Seite beanstandeten Posten hat er dagegen in einem nach demselben Formulare eingerichteten Auszuge zusammenzustellen und diesen, nebst den zur Begründung der verschiedenen Meinungen dienenden Beilagen, sofort zur Entscheivung an die Regierungsbehörde einzusenden. 5) Die vorgeschriebenen Verzeichnisse sind, je nach dem örtlichen Bedürfnisse, entweder alle Vierteljahre oder monatlich aufzustellen. Es müssen die deßfallsigen Verhandlungen stets so zeitig eingeleitet und dergestalt beschleunigt werden, daß sie vor dem Beginn einer neuen Periode erledigt werben können. 6) Hält der Gemeinderath für eine oder die andere Periode gar keine Unterstützung für nöthig, so ist dennoch dem Geistlichen Nachricht davon zu geben, damit eine mögliche gegenteilige Ansicht des Kirchenvorstandes in der unter Satz 4 erörterten Weise zur Ausgleichung oder Entscheidung gebracht werden kann. 7) Sollten in der Zwischenzeit während des Laufs einer Periode dringende Unterstützungsfälle vorkommen, so ist der Gr. Bürgermeister ausnahmsweise ermächtigt, desfalls selbstständig, jedoch nur vorlagsweise, Deerctnren zu erteilen. Die de- eretirten Beträge müssen sodann bei Aufstellung deö nächste» Verzeichnisses von demselben gerechtfertigt, resp. in dasselbe eingetragen werden, damit sie in der vorerörterten Weise zur definitiven Verausgabung gelangen können. 8) Bei der Aufstellung der Verzeichnisse, resp. der Verwilligung von Armenunterstützungen, ist daraus Rücksicht zu nehmen, daß die für das betreffende laufende Jahr gebildeten Fonds nicht überschritten werden. 9) Die Großh. Bürgermeister haben dafür zu sorgen, daß die erforderliche Aufsicht und Controls bei Abgabe, resp. Verwendung der verwilligten Unterstützungen, insbesondere aber bei Vertheilung der Naturalien, nicht fehlt. 10) Das in Vorstehendem (Satz 1—7) vorgeschriebene Verfahren ist nicht auch in denjenigen außerordentlichen Fällen anwendbar, in welchen eine bloße Unterstützung unzureichend erscheint, vielmehr wegen gänzlicher Hülfslosigkeit, resp. dem Mangel ernährungspflichtiger Verwandten, die Last der ganzen Erhaltung eines Armen der Gemeiiide zufällt, z. B. die Verpflegung eines Mittellosen, Verlassenen, Blödsinnigen, einer einzeln stehenden, verkrüppelten oder ganz arbeitsunfähigen armen Person, dir Pflege und Erziehung eines hülflosen armen Kindes u. dgl. m. In allen diesen außerordöntlichen Fällen ist schleunig eine besondere Verhandlung einzuleiten und unter Mitwirkung und Mitunterschrift des Ortsgeistlichen Verpflegungseontraet mit rechtschaffenen Leuten unter Beachtung der Vorschriften der Gemeindeordnung, Art. 73, abzuschließen und der Regierungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Eine Veraeeordirung an den Wenigstnehmenden ist dabei unzulässig und gänzlich untersagt. Wir werden die pünktliche Vollziehung der Vorschriften dieses Ausschreibens sowohl bei der Rundreise als bei jeder anderen passenden Veranlassung strenge überwachen, und weisen, um Gewißheit über deren richtiges Verständniß zu erlangen, schließlich die Gr. Bürgermeister an, bezüglich der ersten Periode Duplikate der dekretirten Verzeichnisse binnen 4 Wochen an uns einzusenden. K ü ch l e r. v. W i l l i ch. Eckstein. Gießen am 25. Februar 1852. Betreffend: Die Musterung des Jahres 1852. Der Großherzoglich Hessische Regierungsrath Eckstein zu Gießen an sämmtliche Gr. Bürgermeister des Recrutirungs-Dlstricts Gießen. Sie werden in Ihren Gemeinden alsbald zur öffentlichen Kenntniß bringen, daß die Bezirksmusterungsliste des Reerutirungs- distrikts Gießen für das Jahr 1852, 14 Tage lang, nämlich vom 1. bis zum 14. März d. I. einschließlich auf der Kanzlei Gr. Negierungskommission dahier zur Einsicht offen liegt.' lieber den Befolg dieser Auflage haben Sie binnen längstens 8 Tagen berichtliche Anzeige zu machen. Eckstein. Nr. R. C. 2097. Gießen am 26. Februar 1852. Betreffend: Den Abgang der Landgestntsbeschäler auf die Gestütsstationen in der Provinz Oberheffen. Die Großherzoglich Hessische Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Gießen bringt zur öffentlichen Kenntniß, daß die Gr. Landgestütsbeschäler am 1. März l. I. von Darmstadt auf die Gestütsstation nach Grünberg abgehen. v. W i l l i ch. 99 BekasmtMlKchrmg. ©»getretener Hindernisse wegen wird der in dem Landkalender auf den 9. und 10. März l. I. angezeigte s. g. Gertraude- Markt zu Schotten nicht an diesen Tagen, sondern Dienstag den 16. und Mittwoch den 17. März l. I. abgehalten. Gießen den 23. Februar 1852. Die Großherzoglich Hessische Regierungs-Commission: F. d. A. Dr. E. Klein. Offizielle Ordensverleihungen. «Seine Königliche Hoheit der Großhcrzog haben am 22. Januar dem Hofkammersckrelär Wilhelm Pfnor das Ritterkreuz, und dem Invaliden Heinrich Frank aus Rüdingshain das silberne Kreuz des Verdienstordens Philipps des Grcßmüthigen verliehen. Erlaubniß zur Annahme fremder Orden. Am 10. Te- December 1851 hat der Rittmeister Scheer er in der Gendarmerie die Erlaubniß erhalten, den ihm von «Sc. Maj. dem König von Preußen verliehenen rothen Adlerordcn dritter Elasse anzunehmcn; — am 12. Decem- ber 1851 erhielt der Oberst und G.neraladjutant von Trotha tue Erlaubniß zur Annahme des ihm von Sr. Maj. dem König von Hannover verliehenen Commandeurkreuzes des Guelphenordcns; Seine König!. Hoheit d.r Großherzog haben dem Ministerialrathe Maurer die Erlaubniß zur Annahme und Tragung des ihm von Sr. Maj. dem Könige von Preußen verliehenen rothen Adlerordens dritter Klasse zu crtheilen geruht. . Ertheilung eines Patents. Am 13. Januar wurde dem Fabrikanten James Black zu Edinburg auf die Dauer der nächsten ssinf Jahre für den ganzen Umfang des Großherzogthums Hessen das ausschließliche Recht ertheilt, daß die von ihm erfundene Maschine zum Falten von Pa- pier, Tuch und sonstigen Stoffen während dieser Zeit von Niemanden, der nicht das Recht dazu von ihm erworben, angeserttgt oder angewendet werden darf; — am 19. Januar ist dem Buchhändler Johann Wirth Sohn in Mainz für das in seinem Verlage erscheinende Bild des Herrn Bischofs Freiherrn von Ketteler zu Mainz ein Privilegium auf zehn Jahre in der Art ertheilt worden, daß innerhalb dieser Zeit das erwähnte Bild bei Vermeidung der gesetzlichen Strafe im Großherzogthum Hessen weder nachgc- druckt, nachgestochen, nachlithographirt oder in sonstiger Weise, im vergrößerten oder verkleinerten Maßstabe, nachgebildet, noch in anderwärts nachgedruckten, nachgestochenen oder nachlityographirten Eremxlären verkauft werden darf. Dienstnachrichten. Am 16. Januar wurde der Administralivjustiz- und Lehnhof-Direktor Wilhelm Christian Georg Gold mann zum ersten Mitglied und der Regierungsrath Dr. Georg August Hardy zum ^Mitglied bei der Oberxostinspektion ernannt; — an demselben Tage ist der Amtsdiemr bei dem Nebenzollamte zu Bingen Philipp Fries zum Amtsdiener bei dem Haup zollamte'zu Mainz ernannt worden; — am 17. Januar wurde dem Schulvicar Adam Storck zu Umstadt, im Regierungsbezirke Dieburg, die reformiere Schullehrerstelle daselbst, und am 19. Januar dem Pfarrverweser Otto Schaum zu Romrod die evang. Pfarrstelle zu Nierstein im Regierungsbezirke Mainz, übertragen; — an demselben Tage wurde dem Steuerkommissär Carl Nikolaus H.rmann Jäger zu Großge- rau zum Steuerkommissär des Steuerbezirks Romrod, der Steuerkommissär Carl Köster zu Böhl zum Steuerkommiffär des Steuerbezirks Bensheim, und der Accessist bei dem Sccretariate der Obersteuer-Direktion Theodor Schweisgut aus Vöhl zum Steuerkommissär des Steuerbezirks Groß- | genau ernannt; — ferner wurde am 20. Januar der Geometer 1. Klasse । Wilhelm Stein aus Büdingen zum Steuerkommiffär für den Steuerbezirk ! Nachrichten. Heppenheim, am 21. Januar dec Accessist bei dem Secretariate der Ober-, steuerdirektion Georg Sommerlad aus Selters zum Steuerkommiffär für' den Steuerbezirk Herbstein, am 22. Januar der Geometer 1. Klasse und Katastergehülfe R. Lich zu Darmstadt zum Steuerkommiffär für den Stcuer- bezirk Michelstadt, und am 23. Januar der Geometer 1. Claffe Philipp Rau aus Selters zum Steuerkommiffär für den Steuerbezirk Vöhl ernannt; — am 24. Jan. wurde dem Schullehrer I. Kilian zu Birkenau die erste ka hol. Schullehrerstelle zu Eppertshausen, im Regierungsbezirke Dieburg, übertragen; — am 29. Januar wurde der Corporal Friedrich Götz zum Amtsdiener bei dem Nebenzollamte zu Bingen und der damit verbundenen Ortseinnehmerei ernannt; — an demselben Tage wurde dec Forstkandidat Wilhelm Zeitz dahier zum Registrator bei der Obersorst- und Domänen- dtrektion ernannt; — am 5. Februar wurde der Accessist bei dem Secretariate der Obersteuerdirektion August Fabricius aus Arnsburg zum Sekretär bei der Zolldirektion ernannt. Militärdienstnachrichten. Am 5. November 1851 ist der Proto- kollijt, Canzleisekretär Römer zum Kriegsregistrator ernannt, dem Kriegs- canzlisten Becker der Charakter als Canzleisekretär ertheilt und der Kriegs-' canzlist Heim zum Protokollisten und Registraturgehülfen unter Ertheilung des Charakters als Canzleisekretär ernannt, — ferner derAccessist Schneider bei dem Kriegsrechnungsbüreau zum Rechnungsprobakor dabei befördert worden; — am 13. und 20. November 1851 ist der Lazarethverwal- ter zu Friedberg, Hauptmann Fuhr, wegen seiner durch Augenleiden herbei.,eführten Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt und an dessen Stelle der pcnsionirte Lieutenant von Kreß zu Offenbach zum Lazarethverwalter zu Friedberg ernannt worden; — am 19. November 1851 ist der Corporal Becker im Gardereziment Chevaurlegers zum Lieutenant in diesem Regiment ernannt worden; — am 1. Januar haben @e. K. Hoheit der Großyerzog dem Generalmajor Pfaff, Commandanten der Residenz, in besonderer Anerkennung seiner langjährigen und guten Dienstleistungen, den Charakter als Generallieutenant zu ertheilen geruht. Versetzung in den Ruhestand. Am 15. Januar wurde der Re- vierförster Conrad L a^u n spach zu Hattenrod in den Ruhestand versetzt. Concurrcnzeröffnungen. Erledigt sind: die zweite kathol. Schul- lehrersteue zu Obermörlen, im Regierungsbezirke Friedberg, mit einem jährlichen Gehalte von 300 fl. und 30 fl. Entschädigung für Heizung des Schul- lokals; — die evang. Schullehrerstelle zu Gelhürrns, im Regierungsbezirke Alsfeld, mit einem jährlichen Gehalte von 412 fl. nebst einer Entschädigung von 20 fl. für Heizung des Schullokals; — die Stelle eines Kanzleidieners bei der Gr. Rechnungskammer; concurrenzfähige Bewerber um dieselbe haben sich binnen 14 Tagen bei der genannten Behörde zu melden. Sterbfälle. Gestorben sind: am 22. November 1851 der pensionirte Oberst Senkenberg zu Darmstadt; — am 27. December 1851 der penstonirte Stabsarzt Dr. Jost zu Großbieberau; — am 12. Januar der evangelische Pfarrer Friedrich Römheld zu Büdesheim, im Regierungsbezirk Friedberg. Polizeiliche Bekanntmachung. Gefundene Gegenstände. Ein Gewicht von Messing, ein alter Kinderstauchen und ein Geldbeutel mit 3 fr. Tuche Gegenstände können von den Eigeu- thümern auf dem Gr. Pvlizeibüreau dahier in Empfang genommen werden. Gießen am 27. Februar 1852. ' Der Gr. Hess. Polizei-Coinmissär L. Nover. Gerichtliche und Privat - Bekanntmachungen. 366) Gießen. Offene Laternenwärterstelle. Bei der Stadt soll eine Laternenwärterstelle auf % Jahr provisorisch besetzt werden. Dazu qualificirte hiesige Bürger werden ihre Meldungsgesuche innerhalb 8 Tagen bei Unterzeichnetem einreichen. Gießen den 26. Februar 1852. Der Bürgermeister Hch. Ferber. 100 250) Gießen. I Aufforderung an die Schuld-! Kiefern-Scheidholz. Fichten-Prügelholz. Wellen u strikt Struthbach Wellen Stecken Stecken // Prügelholz. Stockholz. Reisholz. ner der hiesigen Pfand- und Leihanstalr. Die Schuldner der hiesigen Pfand' und Leihanstalt, deren Pfänder in den Monaten Juli, August, September, October, November und December 1851 verfallen sind, werden aufgefordert, in dem Zeitraum vom 19. Februar bis 19. März dieselben einzulösen oder zu erneuern, als sonst deren Versteigerung am 19. April stattfindet. Nach fruchtlosem Ablauf obigen Zeitraums kann weder Einlösung, Prolongation noch Umschreibung vorgenommen werden; die Säumigen haben cs sich daher selbst beizumessen, wenn sie ihre Pfänder erst in dem Versteigerungstermin gegen baare Zahlung einlösen können. Pfänder aus wollenen Stoffen müssen unbedingt eingelös't werden. Die Herren Bürgermeister die Regierungsbezirks werden ersucht, Vorstehendes in ihren Gemeinden baldigst bekannt machen lassen zu wollen. Gießen den 9. Februar 1852. Die Psandhausverwaltung Bieler. Pfeil. Stecken u n ff 91% 45% 55 3250 1% 39% 2149 29 5 6 12 Buchen-Scheidholz, Eichen- „ Buchen-Prügelholz, Eichen- „ 291 Fichten-Stangen „ Versteigerungen. 336) Gießen. Die Hoizversteigerungcn in dm Stadt- Dienstags den 2. März l. I., von Morgens 9 Uhr an, sollen in dem hiesigen Gemeindewald, Di- ') und Buchwald, ft ff ff u Stockholz. n Reisholz. 167 Fichten-Stämme von 3564 Ckfß. 233 Kiefern- „ „ 5628 „ 300 Kiefern- „ „ 266% ,, Das Stammholz hat einen Durchmesser von 5 bis 16 Zoll und eine Länge von 40 bis 75 Fuß. Bei dem Stangenholz befinden sich auch Heckenpfähle. Gegen vorschriftsmäßige Bürgschaft wird Zahlungsfrist bis 1. Oktober d. I gestattet. Die Zusammenkunft ist auf der kicher Straße am Bruch. Die Herren Bürgermeister der umliegenden Orte werden ersucht, dies in ihren Gemeinden bekannt machen zu lassen. Gießen am 24. Februar 1852. Der Bürgermeister Hch. Ferber. 378) Lollar. Waldungen von Gießen. Die Diesjährigen Holzversteigerungen im Gießener Stadtwalde werden in den nachverzeichneten Distri'cten an folgenden Tagen vorgenommen: Montag den 1. März: Fernewald; Montag und Dienstag den 8. und 9 März: großer Stadtwald, District Mühlkopf; Montag den 5. April: großer Stadtwald, zweite Abtheilung; Montag den 19 April: großer Stadtwald, Annaberg ic.; Montag den 3. Mai: Fernewald; Montag den 17. Mai: Hangenstein. Gießen den 20. Febr. 1852. Der Bürgermeister Hch. Ferber. 347) Gießen. Holzversteigerung im Gießener Stadtwalde. Montag den 1. März l. I., von Morgens 9 Ubr an, soll in dem hiesigen Stadtwalde, Schutzbezirk Feinewald, District Bruderwinter und Strangswiese, nachverzeichneteö Holz öffentlich versteigert werden: 7 „ Buchcn-Stockholz, 7% „ Eichen- 4225 Wellen Buchen-Reisholz, 3975 „ Eichen- 750 „ Nadel- 20 Stück Eichen - Baustämme, 676 j Cubikfuß haltend, 68 tr Eichen-Stangen, 96 Gu< bikfuß haltend, 9182 „ Nadel-Stangen, 1329 Cu- bikfuß haltend, zu Bohnen-! Stangen geeignet, öffentlich meistbietend auf'Ort und Stelle vcrsteigert werden. Die Zusammenkunft ist im Distrikt Buchwald. Lollar den 27. Februar 1852. Der Bürgermeister Klinkel. 356) Rod hei m. Mittwoch den 3. Mär; l. I. sollen im hiesigen Gemeindewald, District Heegstrauch: 8% Stecken Eichen-Scheidholz, 7 ,, u Prügelholz, 15 „ „ Stockholz, 750 Eichen- und Kiefern-Reisholz-Wel- len und 26 Stämme Eichen Bau- und Werkholz, von 9 bis 22 Zoll Durchmesser und 15 bis 35 Fuß Länge, 818 Cubikfuß haltend, versteigert werden. Der Anfang ist um halb 10 Uhr. Rodheim am 25. Februar 1852. Der Bürgermeister Dudenhöfer. 363) Climbach. Holzverfteigerung. Montag den 8. März, Vormittags um 9 Uhr, sollen in dem Climbacher Gemeindewald, District Langenbruch und Vuchkovf, folgende Holzsort mente öffentlich meistbietend versteigert werden, und zwar: 76 Fickten- und Kiefern-Stämme, von 25 bis 80 Fuß Länge und 6 bis 15 Zoll Duchmesser, sowie 50 Stück Fickten-Stangen, von 30 bis 60 Fuß Länge und 5 Zoll Durchmesser, zusammen 2225 Cubikfuß enthaltend, 2 Stecken Birken-Scheidholz, 3 n Kiefern- „ 3 „ Eicken-Prügelholz, 3 „ Dirken- „ 12 u Kiefern- „ 14 w Buchen-Stockholz, 3 i, Eichen- „ 7 „ Kiefern- „ 600 Stück Buchen-Wellcn, 275 „ Eichen- „ 2225 „ Kiefern- „ Gegen vorschriftsmäßige Bürgschaft wird Zahlungsfrist bis Ende September d. I. gestattet. Die Zusammenkunft ist an dem Fußweg von Beuern nach Allertshausen am Climbacher Kiefernwald und wird das Fichten- und Kiefern-Bauholz zuerst versteigert werden. Climbach am 25. Februar 1852. Der Bürgermeister Schmidt. 352) Großenbuseck. Holzversteigerung. Donnerstag den 4. März l. I. soll in dem hiesigen Gemeindewalde, District Reitzberg, eine Quantität verschiedenes Holz öffentlich meistbietend versteigert werden, als: 80 Eichen-Baustämme, 6204 Cubikfuß haltend, 6 Buchen-Werkstümme, 196 Cubikfuß haltend, 85 Stecken Eichen-Sckeidbolz, 58% „ Buchen-Prügclholz, 45 i, Eicken- „ 70% i, Buchen-Stockholz, 67% „ Eichen- „ 101 353) Münzen berg. Donnerstag den 4. März l. 3-, Vormittags 11 Uhr, soll der herrschaftliche Torf-Schoppen bei Münzenberg, welcher 123 Fuß lang und 52 Fuß breit ist, und zu Scheuern und sonstigen Oeconomiegebäuden sich eignet, meistbietend an Ort und Stelle auf den Äbbruch versteigert werden. Münzenberg den 26. Februar 1852. Keller Klein, i Feilgeboten. 377) Gießen. Ein noch im besten Zustande befindliches Sopha von Nußbaumholz mit grünem Damastüberzug, eine Nußbaum-Commode mit zwei Schubladen, eine noch ganz neue Bücherbank mit 30) L i ch. Tapeten L in mannichsaltiger Auswahl zu dein Fabrikpreise sind zu haben bei I. Schneider, Buchbinder in L i ch. 368) Gießen. 4 bis 5 Wagen Mist und ein eichener Tisch sind zu verkaufen bei C. I. Herbert in der Pulvermühle. 364) Gießen. Ein hölzernes Gar- tenthor mit Stützel, nebst Schloß und Beschläge, in bestem Zustande, ist aus freier Hand zu verkaufen, durch E. C Rühl, Massecurator des K. Rinn'schen Schuldenwesens. 317) Gießen. Von meinen Gärten, Schreibpult steht wegen Mangel an Raum der eine am obersten Riegelpfav und der zu verkaufen bei andere am Mismarer Weg gelegen, bin Fr Berg, Schuhmacher, auf der Mäus- bürg. ich Willens, je nachdem sich Liebhaber finden, einen zu verkaufen. Ph. Flett II. 312) Gießen. Dsmg-Gyps i bester Qualität per Malter 1 fl. 20 fr., in größeren Quantitäten billiger, per Centner 33 fr.; SchmieHegries erster Qualität per Centner 50 fr., bei größeren Partieen billiger. /ranz Weppler & Comp. 105 Stecken Buchen-Reiscr, 78 „ Eichen- n und 3 H Radel- u Die Zusammenkunft ist obig der Schai- denmühle und der Anfang Vormittags 9 Uhr. Großenbuseck am 23. Februar 1852. Der Bürgermeister Müller. 337) A l t e n b u s e ck. Holzversteigerung. In dem hiesigen Gemeindewald und zwar in den Districten Altcnstruth und Eichbusch, sollen nachstehende Holzsvrtimente öffentlich meistbietend versteigert werden, als: 1) Montag den 1. März l. I., des Morgens um 9 Uhr, 138 Stecken Eichen-Scheidholz, 44 » u Prügelholz, 102 „ /, Stockholz, 3438 Wellen Reisholz. 2) Dienstag den 2. März l. I., ebenfalls des Morgens um 9 Uhr, 187 Stämme Eichen-Bauholz, von 50 Zoll Durch,», und 48 Fuß Länge, 7972 Cubikfuß haltend. Die Zusammenkunft, sowie der Anfang ist jedesmal Morgens um 9 Uhr im Di- ftrict Altenstruth. Altenbuseck den 21. Februar 1852. Der Bürgermeister Wagenbach. 362) Rabenau. Mühlenvcrkauf. Montag den 15. März d. I., Vormittags um 10 Uhr, soll die s. g. Schmidtmühle bei Londorf, bestehend in: Hofraithe, Müblenbau und Scheuer mit Stallungen, 101 Klstr. enthaltend, nebst 226 Klstr. unmittelbar an der Hofraithe gelegenen Gärten, in dem Bureau des Unterzeichneten meistbietend öffenilich verkauft werden. Die Mühle hat einen Mahl- und einen Schlaggang, ist 41 Fuß lang, 28 Fuß tief, zweistöckig, liegt an der Lumda, hat das ganze Jabr hinlänglich Wasser rind ist der Fluth nicht ausgesetzt. Die Sckeuer mit Rindvieh- und Schweinställen ist 45 Fuß lang und 32 Fuß tief, zweistöckig. Die Muhle kann täglich eingesehen werden, ebenso auch die Verkaufsbedingungen. Rabenau bei Londorf am 24. Febr. 1852. Engel, Rentmeister der Freiherrn v. Nordeck zur Rabenau. Zu vermieden. 376) Gießen. Das in meiner Eltern Haus in der Lüwengasse im ersten Stock befindliche, seither von Philipp Ber- ger bewohnte Logis, bestehend aus zwei Stuben, mehreren Kammern, Theil am Keller und Waschkessel, Stall und Mistplatz, ist anderweit zu vermiethen. Fr. Berg. 358) Gießen. Drei Zimmer, schön ausmöblirt, wovon zwei mit Sopha und Kabinet versehen und auf die Straße gehend, das andere mit der Aussicht in die Gärten, sind an ledige Herren anderweit zu vermiethen. 3oh. K. Brühl, Lit. B. Nro. 62, Neuebäue. 271) Gießen. Eine geräumige Stube mit Kammer ist zu vermiethen bei Louis Hilgardt, Spengler. 326) Gießen. Der untere Stock in meinem elterlichen Hause hinter der Kirche ist anderweit zu vermiethen; auch kann auf Verlangen Stallung und der Garten dazu gegeben werden. Loos, Lakirer. 308) Gießen. Das bisher von Herrn Pfarrer L. Palmer bei mir bewohnte Logis ist zu vermiethen und kamt bis zum 20. Mai bezogen werden. Gg. Heinrich Lony. 372) Gießen. Das von Hrn. 3acob Müller bewohnte Logis ist anderweit zu vermiethen und kann Anfangs Mai bezogen werden. Philipp Becker, Weidgasse. 332) Gießen. Auf dem Sclters- berg, in der Nähe der Katholischen Kirche, ist ein Logis, bestehend aus 2 Stuben, 2 Kabinetten, Küche, Holzraum:c. mit Garten- Vergnügen zu vermiethen und gleich beziehbar. Ausgeber dieses Blatts sagt bei wem. 102 einen einträglichen Wirkungskreis nachge- Sartorius Wtb. in Glesien ist stets zur zu färbenden Gegenstände der den 371) Besorgung bereit. Butzbach 20. Februar 1852. Louis Braubach. Gießen. Joh. K. Brühl, Lit. B. Nr. 62, Neuebäue. Gießen. Gießen, den 25. Februar 1852. Für den Borstand ist ein Logis, bestehend aus einer Stube, Kammern, Küche, verschlossenem Keller, Holzstall und Boden, zu vermiethen und am 1. Juni zu beziehen. 33/1) Gießen. Das bisher von Herrn Weinwirth Heß bewohnte Haus in der Brandgasse ist anderweit zu vermiethen und bis Ostern beziehbar. Das Nähere ist bei Bäckermeister Wilh. Löber zu erfahren. 261) Gießen. Das seither von Hrn. Major Moter bewohnte Logis im Heyer- schen Garten ist zu vermiethen und kann sogleich bezogen werden. -ig'schen Hause auf dem Kreuz, Parterre links, ist seit einigen Tagen dahier ein sehr merkwürdiges mechanisches Kunstwerk dem Publikum zur Schau aufgestellt. Dieses in seiner Art einzige Kunstwerk beschreiben zu wollen, wäre hier überflüssig, weil die überraschende Wirklichkeit und Ueberzeugung die beste Beschreibung davon weit hinter sich läßt. Dieses Kunstwerk, „Die vier Jahreszeiten" genannt, faßt in einem Raum die verschiedenartigsten Lebensscenen jeder Jahreszeit in sich. Der Zuschauer erblickt nicht etwa ein tvdtes Bild, sondern ein reges, geselliges und gewerbliches Leben, je nachdem es die Jahreszeit mit sich bringt. Vermischte Nachrichten. 337) Gießen. Im Musterzeichnen, sowie im Aufzeichnen von Buchstaben und Namen auf jeden beliebigen Gegenstand und in jeder nur gewünscht werdenden Berzierung für weibliche Arbeit re. re. empfehle ich mich bestens. 330) Gießen. Von heute an übernehmen wir das Schneiden von Grobhol-, zu y2 Kreuzer per Ouadratfuß, das Schneiden von Fournieren zu 3/„ Kreuzer per Ouadratfuß. Wir haben somit die Schneidekosten um '/3 herabgesetzt, erlauben uns jedoch zu bemerken, daß wir bei diesen billigen Preisen die geschnittenen Hölzer nur gegen Zahlung verabfolgen können. — Walzen- und Kornkleie sind stets bei uns zu haben, jedoch nur auf unserer Mühle. Gießen den 25, Februar 1852. Franz Pepp ler u. Comp. 330) Einem thätigen Thierarzte kann durch die Expedition dieses Blattes in einem Landstädtchen des Großherzogthums Bürgergesellschaft. Die ordentlichen und außerordentlichen Mitglieder der Bürgergesellschafl I werden hiermit bezüglich des, den 29. d. M. im Leib'schen Saale abgehalten werdenden MsMeMbMs benachrichtigt, daß die ausgegebenen Geheimkarten im Interesse der' Ordnung beim Eintritt in den Saal an das bestellte Ballkomite abgegeben werden müssen, einerlei, ob die Besitzer maskirt oder unmaskirt erscheinen. IKST3 Sollte dem einen oder anderen 363) Gießen. In der Nacht vom 22. auf den 23. d. Mts. wurde meine Gartenthüre fortgetragen. Derjenige, welcher mir Auskunft darüber zu geben vermag, erhält eine gute Belohnung. Hofmann Wittwe. 373) Gießen. Blechmusik Mitglied der Gesellschaft, das sich zu i rnaskiren beabsichtigt, aus Versehen i keine Geheimkarte überbracht worden sein, 276) Gießen. ! dann wird gebeten, solche bei dem Unter- Z»r ' Mröhhütwafthereiy u»" 3?“ Ä ”""9 uach englischer Art, wodurch bekanntlich die' Die Demaskirung findet auf ein zu ge- Hüte viel Heller gewaschen werden und die bendes Zeichen im Saale statt, neueste Faeon erhalten, nimmt Bestellun- Das Mitbringeii von Kindern ist im gkn an I. H. Fuhr. «Sinne des §. 7 der Gesellschaftsstatuten durchaus unerlaubt. 373) Gießen. In Lit. C. Nr. 46^ Hessen von 3000 bis 3500 Einwohnern auf dem Seltersweg ist ein Nebenhaus an mit bedeutender Umgebung, woselbst der eine Familie zu vermiethen; auch können i ausgedehnten Viehzucht wegen jährlich 20 die Zimmer einzeln möblirl abgegeben wer-i Viehmärkle abgehallen werden und ohne den. Bei der Redaclion d. Bltts. ist das^ alle Rivalen daselbst und in der Umgegend, Nähere zu erfragen. ' ..... **’*’ * Wohnung ist zu vermiethen und bis den 327) Butzbach. 15. Mai zu beziehen bei ! «• Georg Vogt, Seltersweg. _ , {.6,„ f । Ich erlaube mir hiermit, meine Färberei 361) Sieben. Be, Gg. 3unfer|in Seide und Wolle (Thibets) in gefällige Erinnerung zu bringen. Frau PH. 369) Gießen. Eine Familien- wiesen werden. 3/11) Gießen. Sonntag de» 29. Februar findet eine Abendimterhaitung des Arbeiter-Gesangvereins bestehend in Gesang und Tanz im Saale des Prinzen Carl statt, wozu man höflichst einladet. Eintritt 24 fr. Anfang Abends 7 Uhr. Karten sind zu haben bei Gräf, bei Heinrich Hofmann, bei Schuhmacher Völker in der Löwengaffe, bei Knaus in der Hinlergasse, bei H. Bach und an der Kasse. Das Comite. 360) Gießen. Sonntag den 29. Februar Coneert im Busch'sch e^ Garten- ausgeführt »du dem Frankfurter Etuintett. Entree ä Person 12 fr., Familien 24 fr. Anfang 4 Uhr. 335) Gießen. Bayerisches Bier wird von beute an stets in Flaschen in meinem Hause sowohl, wie über die Straße abgegeben. Gießen den 26. Februar 1852. W Leib. 370) Gießen. Nr. 127 hat die Eouverte gewonnen. Kraus köpf. 37/1) Gießen. Alle diese netten und sauberen Figuren be* Montag den 1. März, von Nachmittag an,« wegen sich in allen Gattungen ganz natur« , “llf dem | getreu ohne alle Störung in ihrem Wir- «yeyer schon Felfenkeller. ifungsfreise herum. Es geht Alles so im 103 (S. I. Herbert auszuleihen durch eine Tochter, Christiane Dorothea, geboren den Frischbäcker zu Gießen. 2 2. Am Schop- ’ bach, Bürger und Schreinermeister dahier, des verstorbenen, gewesenen Unteroffiziers, Friedrich Schopbach, ehelicher Sohn; und Karoline Ernestine Luise Christine Heddcrich, des verstorbenen hiesigen Noll in der Neustadt. — Louis Kämmerer auf dem Seltersweg. Die Pfarrqcschäfte in der nächsten Woche besorgt Kirchenrath Dr. Engel. Katholische Gemeinde. Während der heil. Fastenzeit findet an jedem Freitage, Nachmittags um 5 Uhr, eine Fasten- Andacht mit Predigt statt. gers und Schuhmachermeisters, Philipp Setzer, eheliche Tochter, alt 21 I. 7 M. iS T. gestorben den 2i. Februar. 13 Februar. Denselben. Dem Bürger und Leineweber- Hospital-Gottesdienst. Um halb 11 Uhr: Freiprediger Siebert. Kopulirte. Den 2 9. Februar Christian Karl Kirchliche Anzeigen der evangelischen Gemeinde zu Gießen. Gottesdienst. Sonntag den 29. Februar Moritz Wal- Denselben. Dem Burger und Lemeweder- lenfels Wttb. in der Walltdorstraße. - Georg meister, Christian Hohmner, ein Sohn, Jakob - - . . ... - Andreas Ennl Karl, geboren den 9. Februar. Beerdigte Q( Uö zUktiß k 1L i Den 22. Februar. Dem Bürger und Schuh« 367) Gießen. 350 fi und 450 macher, Wilhelm Schwan, eine Tochter, Sophie, bis 460 fl ; diese beiden Capitalien sind geboren^den 80. Schneider, auszuleihen durch C. J. Herbert meister, Christian Gärth, eine Tochter, Friedericke in der Pulvermühle. Christiane, geboren den 13. Februar. ---------------------------------------- Denselben. Dem Bürger, Paul Stenger, natürlichen Gange, wie im gewöhnlichen' Alltagsleben. Man bewundert, man staunt, wie es möglich ist, in eine so große Anzahl Figuren so verschiedener Vorstellungen, verbunden mit abwechselnder Musik, ein solch regcS Leben zu bringen. Möge daher doch Jeder sich davon überzeugen, es wird Niemand gereuen; mit Bewunderung und Vergnügen wird er den Schauplatz verlassen und den geheimen Wunsch hegen, dieses Kunstwerk noch einmal zu feben. Gießen. Die 4 Compagnie der Bür-! gcrwehr hat vom 29. Februar bis in'cl.j 6. März die Feuerbereitschaft und den Or- donnanzdienst. Mittwoch den 3. März, Abends 8 Uhr, ist bei Wirth Herbert Versammlung der Chargirten. Das Ober-Commando der Bürgerwehr Fresenius. (359) Den 21. Februar. Ludwig Karl Heinrich Siebert, deS Grohherzoglichen Freipredigers und Lehrers an der zweiten Stadtmävchcnschule, Hermann Siebert, ehelicher Sohn, alt 5 I. 2 M. 19 T. gestorben den 19. Februar. Den 2 2. Februar. Elisabethe Wagner, des Bürgers und Schneidermeisters, Ludwig Wagner, &SÄ'"" 25 3- 2 ■’ Gießen. Für die Brandbeschädigten inWieseck sind von der Gemeinde Annerod 3 fl. bei uns eingegangen und an Herrn Pfarrer G l aser abgegeben worden. Gießen den 25. Februar 1852. ! Bürgers und Fruchtmessers, Christian Heddench, G e b r. Windecker. (351) | eheliche Tochter. Angekommene und abgereiste Fremden vom 24. bis 26. Februar 1852. I n den Ga st Häusern. Im Einhorn: Hr. Dauer, Priv. v. Bonn: Hr. Wittmar, Oec. v. Marburg; Hr. Nr. Diegel, Gestütsmstr. v. Alsfeld ; Hr. Kuchen, Bang, v. Frankfurt; Hr. Löb, Pfrdehndlr. v. Homburg; Hrn. Kfl. Herzo-, Bo- gcl, Schmidt u. Amschcl v. Frankfurt, Rodenberg v. Bingen, Orlenbach v. Wetzlar, Neus v. Siegen, Horn v. Cassel, Kreller v. Dresden, Kahter v. Elberfeld, Tais v Voslau, Levi v. Bockenheim, Baumgarten v. Elberfeld, Schöning v. Vlotho, Spies v. Alsfeld, Wigert v. Dresden, Meper v. Mainz, Stern u. Schmitz v. Frankfurt. Im Rappen: Hr. Diehl, Buchhndlr v. Darmstadt; Hrn. Fabr. Diks U. Fischer v. Frankfurt u. Steinberger v. Neustadt; Hr. Weil, Forstmstr. v. Burggemünden; Hr. Prinz, Oec. v. Vöhl; Mad. Ballin v. Marburg; Hr. Braut, Jng. v Cassel; Hrn. Kfl. Vollbracht v. Frankfurt, Borger o. Offenbach, Haumann v. Berlin, Putten v. Lennep, Weinholz v. Mainz, JahnS v Iserlohn, Kratz v. Leipzig, Scharbes v. Erfurt, Maas v. Frankfurt, Becker v. Berlin, Sander v. Dexheim, Elbers v. Haagen, Dick v. Frankfurt, Kaiser v. Hamburg, Ballin v. Bremen. Karche v. Wien, Moldenhauer v. Cassel, Pflaumet v. Wetzlar, Hahse v. Bremen, Klein v. Marburg. Liebel v. Cöln, Dietz v. Michelstadt, Liebrecht v. Triest, Kratz v. Leipzig, Uhl v. Marburg, Fould v. Frankfurt u Trenkmann v. Bremen. Im Prinz Carl: Hrn. Stud. Marchutt u. Geisse v. Marburg u. Stein v. Heidelberg; Hrn. Oec Philipps u Füdel v. Trebur; Hrn. Kfl. Reinhardt v. Frankfurt, Schulze v. Wimpfen u. Jacobi v. München. Im Darmstädter Haus: Hrn. Gschftsl. Langsdorf v. LanggönS, Michel v. Amöneburg. Appel v. München, Schubb v. Frankfurt, Kerzenstein v. Höringshausen u. Brokmuller v. Eisenach; Frl. Jäckel v. Grün« berg; Hr. Stumpf, Part. v. Freiburg; Hr. Waldvogel, Ubrm. v. Marien« zell; Hrn. Kfl. Neumüller v. Eisenach, Fischer v. Mamz u. Wenzel v. München. Im Siern: Hr. Peter, Färb. v. Witzcnhauscn; Hrn. Hndlsl. Jör- gens v Bommeröheim, Platz u. Schneider v. Wora. Schmitt v. Dodenhausen u. Kurze v Etzenborn; Jngfrn. Wagner v. Ziegenhain, Feistner v. Ernsthausen, Wenzel v. Ammenau u. Kraft v. Londorf. In den Privathäusern. Bei Hrn. Fabr. B. Löwe: Frl. Baperthal v. Oppenheim. — Bei Fr. Ferber i. Hess. Hof: Frl. Heusler v. Bellersheim. — Bei Hrn. Kfm. Hast: Hr. Oec. Hast v. Steinau. — Bei Hrn. Phps.-Arzt Dr. Stammler: Frl. Stammler v. Alsfeld. — Bei Hrn. Gg. Reiber: Frl. Sames v. Altenstadt. Gold- und Silber-Cours vom 26. Februar 1852. Neue Fiscal - Bürgscheine sind zu haben bei G. P. Prühl I am Kanzleiberg. Cold. fl. kl. Silber. fl. kr. Diverse Aetien und Loose. Brief Geld Pistolen ..... Pr. Friedrichsd’or . . Holl. 10 fl. Stücke . . Rand-Ducatcn .... 20 Francs-Stücke . . Engi. Souverains. . . Gold al Marco . . . 9 9 9 5 9 11 381 41 59 52'/, 38 31 55 30 Laubth., ganze . . . Preuss. Th al er . . . 5 Frankenthaler . . Hochhaltig Silber . . Gering - u. mittelh. . 1 2 24 45'/, 22*/, 32 Kurhessische Loose .... Sardinische Loose..... Cöin-Aachen...... Ludwigsb.-Bexbach . . • • W 00 I | I OJ 1 S CS 1 1 Iw 32’/t 38 89’/4 38b. Disconto IV, Geld. A. Sulzbach, beeid. Makler. 104 Frucht und VLktualren preise. Viktualienpreise. Fleischtaxe. Gießen den 28. Februar Sich den 23. Febr. Laubach. _ Bußbach den 20. Febr. __। Bemerkungen. per Pfund kr.ipf. fr. Pf. ft. Pf. fr. * Ochsenfleisch . . Kuhfleisch . . . Rindfleisch . . . Kalbfleisch . . . Schweinefleisch. . Hammelfleisch . . Schaaffleisch . . Leberwurst . . . gemischte Wurst . Bratwurst . . . Schwartemagen Blutwurst . . , geräucherter Speck Schinken . . . Dörrfleisch . . . Rindsfett . . . Hammelsfett . . Schweineschmalz, ausgelassenes dgl. unauSgelasseueS 11 8 8 6 11 8 12 8 16 16 14 20 16 13 20 20 20 17 1 w 1 1 M 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 II || 11 8 7 5 11 7 12 15 15 12 18 15 15 16 16 16 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 II || 11 8 7 5 11 8 11 13 14 XL” l l । l ”IJ i l 1 i l l i 1 l 11 7 7 6 11 8 12 14 14 20 14 14 18 16 20 18 II 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 111«1 Die Zugaben zum Fleisch dürfen nur in solchem von derselben Gattung bestehen , und zwar auf 10 Pfund nicht mehr als anderthalb Pfund rc. nach • Proportion, welches auf 1 Pfd, nicht völlig 5 Loth ausmacht. Köpfe, Füße, Geraub, wie auch die ganz blutigen und nicht genießbaren Stücke vom Hals stnd von der Zugabe gänz- lich ausgeschlossen. 4| ordinäre- Brod aus besteh. J 3 — 2 16 1! gemischtes Brod au- 11_ ] 6^. Für 1 ft. Wafferweck „ 1 Et. Milchbtoo Marktpreise. 1 Maas Milch....... 1 Pfund Buttet....... auch 3 Handkäse 9 Eiet .... 1 Pfund Waizenmehl..... 1 „ geschw. Vvtschuß . . . 6 18 19 4 8 'S'S t» fr.jvf. 7 r 15 — ~£x 4 1 fr. Df. r uchtpreise. Fruchtgattung. Walzen . Korn Gerste Hafer Erbsen . Linsen Gießen Grünberg den 21. Februar. Sich den 23. Febr. Laubach. Friedberg den 18. Februar. Mainz den 6. Februar. Weßlar den 21 Febr. M a l t e r. Scheffel. Pfd.| ff. i fXlPX|X"kt. I".!sd. > st. I fr. P fd. | fl. | frTMdTs ff. | fr. f.Pfd.l st. । fr. ff. | fr~Tpf7 200 __ _ 200 15 — 200 15 — 200 ' __ — 190 14 — 190 13 — 170 — — 170 9 50 170 9 — — — — 1 3 40 120 3 20 — 14 — 200 13 19 6 1 2 — 12 — 200 10 42 & 15 — — 9 — 200 8 25 3 41 2 — 3 30 200 4 •15 1 31 -- GegeNerTlärUW» Die Redaktion der Lahnblätter ^(repräsentirt durch Herrn F. Pietsch) hat es für gut befunden in der vorigen Nummer des Anzeigeblatts dem Publikum eine „Erklärung" zu geben, wofür ich im Wesentlichen sehr dankbar bin. — Der unfreundliche Ton jedoch, in dem der Verfasser redet, nöthigt mich zu der Gegenerklärung, daß ich nie Willens gewesen bin, einer Redaktion, die zur Ausübung ihrer Funktionen Feder und Dinte fast ganz entbehrt; die selbst zur Abfassung oben bewegter „Erklärung" eines Mitarbeiters bedurfte, mich unterzuordnen, weil ich einer solchen Redaktion eine Beurtheilung meiner literarischen Arbeiten weder zuerkennen noch zutrauen kann. — Ueberhaupt will es mir scheinen, als ob die Lahnblätteer, verführt durch die gelinde Luft des Januars, sich zu voreilig entfaltet haben, und daß die rauhe Luft des Februars diese an mangelhafter Entwickelung und darum an Saft und Kraft leidenden Frühlingsboten verderben wird, so daß sie nicht einmal das Erstehen der Natur erleben werden, und dann Redakteur wie Mitarbeiter plötzlich überflüssig sind. Gießen im Februar 1852. F. Hüne. -Druck und Berlag der G. D. Brühl'schen Buch- und Steindruckerei.