Auzeigeblatt der Stadt und des Kreises Gießen. M 76. Mittwoch den 22. September 1832. Erscheint wöchentlich zwei Mali Mittwoch und Sonnabend. — Preis des Jahrgangs für Einheimische l ft. 30 kr., für Auswärtige incl. Postauffchlags 1 ff. 39 kr. — Auswärts abonnirt man stch bei allen Postämtern. In Kietzen bei der Erpedition (Eanzleiberg Lit. n. Nr. I.) - Einrückungsgebühr für die gespaltene EorvuSzeile 1 kr. Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gespaltene EorpuSzcile 3 kr. Amtlicher T h e i l. Handels- und Lchifffahrtsveetrag mit dem Kölligreich der Niederlande. (Fortsetzung.) A r t. 14. I. Die Ladungen der Niederländischen Schisse sollen gänzliche Freiheit von den durch die Supplementair-Artikel XVI lind XVII zur Mainzer Convention vom 31. März 1831 festgesetzten Zöllen genießen : a) bei der Ausfuhr aus Preußen, stromaufwärts oder stromabwärts, aller inländischen oder auch solcher Gegenstände, die, nach Entrichtung der Eingangs-Zölle, sich im freien Verkehr befinden, stromaufwärts jedoch mit Ausnahme der Gegenstände von notorisch außerdeutschem Ursprünge; b) bei dein Transporte aller Gegenstände aus einem nach lincm anderen Preußischen Rheinhafen; c) bei der Einfuhr ausländischer Gegenstände, auf der Preußischen Rheinstrecke zum Verbrauche, gleichviel ob der Zoll gleich bei der Einfuhr an der Grenze, oder erst am Orte der Ausladung entrichtet wird, sie mögen direkt aus dem Auslande, oder aus einein der Staaten des Zollvereins unter Steuer-Controle kommen; d) bei dem Transporte der im freien Verkehr befindlichen Gegenstände nicht überseeischen Ursprungs, welche entweder in einem oberhalb Coblenz bclegenen Preußischen Orte, oder in einem der Häfen des Rheins oder seiner Nebenströme, welche in den Königreichen Bayern und Würtembcrg, in den Großherzogthümern Baden, Hessen und Luxemburg, in dem Herzogthum Nassau, oder in dem Gebiete der freien Stadt Frankfurt liegen, eingeladen, und zur Einfuhr in einen Preußischen Rheinhasen oder zur Durchfuhr auf dem Rhein nach den Niederlanden bestimmt sind; o) bei der Waaren - Durchfuhr durch das Gebiet des Zollvereins, bei welcher nur ein Theil des Preußischen Rheins benutzt wird, wenn diese Waaren zu Lande auf dem rechten Rheinufer eingeführt und auf dem Rhein ausgeführt, oder auf dem Rhein eingeführt werden und auf Landwegen des rechten Rheinufers ausgehen. II. In allen andern Fällen sollen die Ladungen der Niederländischen Schiffe den durch den Supplementair-Artikel XVI. zur Mainzer Convention vom 31. März 1831 festgesetzten Zoll nur nach dein beigefügten ermäßigten Tarif entrichten. III. Man ist jedoch übercingekommen, daß diejenigen Waaren, welche jetzt einem Viertel oder einem Zwanzigstel des durch den Supplementair-Artikel XVI. zur Mainzer Convention vom 31. März 1831 festgesetzten Zolles unterworfen, oder welche völlig zollfrei sind, diese Vortheile auf Niederländischen Schiffen genießen sollen; und es ist ausdrücklich verabredet, daß das Viertel und das Zwanzigstel auch auf die Ladungen der Niederländischen Schiffe hinsichtlich derjenigen Waaren zur Anwendung kommen soll, welche der dem Viertel unterliegenden Klasse hinzugefügt worden sind, nämlich: Kreuzbeeren, Quercitron, Safflor, Aloe, Galläpfel, Sumach, Farbeholz in Blöcken, Weinstein und Salpeter, und welche der dem Zwanzigstel unterliegenden Klasse hinzugefügt sind, nämlich : Häringe. Man ist außerdem übercingekommen, daß die Ermäßigung, welche für Schwefel, Weberkarden, Krapp und Garancine bisher nur bei der Thalfahrt zugelassen ist, ebenfalls bei der Bergfahrt zur Anwendung kommen soll. IV. Die Niederländischen Schiffer sollen bei der Binnenfahrt zwischen Coblenz und Emmerich, ohne Ueberschreitung der einen oder der anderen dieser Zoll stellen, der Freiheit von der Rekoguitionsgebühr genießen, welche in dem der Mainzer Convention vom 31. März 1831 augehängten Tarif B. bestimmt ist. r t. 15. Den Niederländischen Schiffern, welche direkt von Emmerich nach Coblenz oder umgekehrt durchfahren wollen, soll es sreistehen, den ganzen Betrag der Abgaben voraus zu bezahlen, nämlich in Coblenz, wenn sie den Rhein hinab, und in Emmerich, wenn sie den Rheiu hinauffahren. Art. 16. Die Schiffe des Zollvereins, sowie ihre Ladungen, sollen in den Niederlanden gänzliche Freiheit genießen : 1) von den durch die Supplementair-Artikcl XVI und XVII zur Mainzer Convention vom 31. März 1831 festgesetzten Zöllen; 2) von der, durch den derselben Convention beigefügten Tarif B. bestimmten Rekognitionsgebühr; 3) von der nach dem Artikel IV und der Anlage A. der vorerwähnten Mainzer Convention angeordneten sestbestimmten Abgabe (droit fixe) für die Durchfahrt durch das Gebiet der Niederlande von Krimven und Gorkum bis in das offene Meer und umgekehrt; 4) von der festbestimmten Abgabe (droit fixe) für die Durchfahrt zwischen Belgien und dem Rhein auf den in dem Artikel 2 des Antwerpener Reglements vom 20. Mai 1843 bezeichneten sogenannten intermediären Gewässern, nämlich ; aus allen Gießen am 13. September 1852. Zu Nr. K. G. 1238. Betreffend: Die Frist zu Reklamationen gegen die Anforderung von Beiträgen zu Gemeindeumlagen. , , „ _ , Der Großherzogllch Hessische a n sämmtliche Großh. Bürgermeister des Kreises. Damit bei einer Gemeindeumlage den Interessenten die Möglichkeit gegeben sei, auch gsg^".d'e Beitragspflich o er a ^genommene Beitragsverhältniß der Einzelnen Beschwerde zu führen, zu welcher natürlich erst die Emstcht des be lesse o Jl Anlaß und Aufforderung geben kann, so ist höchsten Orts verordnet worden: , . ~ ~ daß das Hebregister über die genehmigten Gemeindeumlagen binnen einer bekannt zu machenden Ful 9 . zu Jedermanns Einsicht offen zu legen und mit dieser Offenlegung zugleich die Bekanntmachung zu er r ' daß Beschwerden gegen die in den Hebregistern enthaltenen Ansätze binnen der ersten vier Wochen ch f der Offcnlegungsfrist entweder schriftlich oder mündlich zu Protokoll bei der unterzeichneten Beho g 1 werden müssen, und daß spätere Beschwerden keine Berücksichtigung mehr finden können. Sie werden sich hiernach bemessen. K ü ch l e r. ______ __________________— Polizeiliche Bekanntmachung. Gefundene Gegenstände. Ein Blanchet, eine schwarze Shawl und zwei kleine bunte Schürzen. Diese Gegenstände können von den Eigenthumern aus dem Gr. Polizeibüreau dahier in Empfang genommen werden. m K Gießen am 21. September 1852. Der P°l^.-Commiffar 478 schiffbaren Wasserwegen, welche die Wester-Schelde mit dem Rhein in Verbindung setzen, die Sloe, die Oster-Schelde und die Maas einbegriffen; 5) von der Schifffahrtsabgabe auf der Maas und Issel, endlich : 6) von feder anderen Abgabe oder Gebühr, die jetzt besteht oder m Zukunft ««geordnet werden mochte, sei es auf den Gewäffern, für welche die unter Nr. 1 bis 5 des gegenwärtigen Artikels erwähnten Abgaben Anwendung finden, sei es auf sonst irgend welchen in dem Gebiete der Niederlande bclegenen schiffbaren Wasserwegen, sowie die einen und die anderen im Absatz 1 des Artikels 10 bezeichnet sind. , n Die Schiffe des Zollvereins, sowie ihre Ladungen, sollen, woher sie auch kommen oder herstammen oder wohin sie auch bestimmt sein mögen, und gleichviel in welcher Richtung die Fahrt erfolge, der vollen vorstehend festgesetzten Befreiung m allen Fallen genießen, un^namentlich^^ durch die Niederlande gehen, mögen sie vom Rhein kommen, um in die See oder nach Belgien zu geben, oder mögen sie von der See oder aus Belgien kommen, um nach dem Rhein oder irgend einer anderen Richtung zu gehen; , ' „ , , . . „ ... b) wenn die Waaren vom Rhein, von der See oder aus Belgien kommen, um in den Niederlanden auogcladen oder uber- aeladen zu werden, welches auch sonst ihre weitere Bestimmung sein möge; . c) wenn die Waaren in den Niederlanden geladen sind, und, sei es nach einem anderen m den Niederlanden belcgenen Orte, sei es nach dem Rhein, sei es nach der offenen See, fei es nach Belgien gehen. Art 17. Die Niederländische Regierung vervflichtet sich, die bestehenden Satze der Schleusen- und Brückengelder, welche von den Schiffen, die den sogenannten Zederi-Kanal zwischen Grokum und Vianein passiren, erhoben werden, sogleich um fünfzig Procent ^ra^D?Niederländische Negierung verpflichtet sich außerdem, soviel chs möglich, tie Brücken-, Schleusen-, Gelder und alle anderen Gebühren und Abgaben, welche jetzt von den Schiffen, die die Canäle und Strome von Vreeewpk nach Amsterda » u - gekehrt passiren, erhoben werden, herabzusetzen, sobald sie sich zu diesem Behufe nut den Ortobehorden, welche diese Abgaben erheben, verständigt haben wrrd. fccm Niederländischen Rhein, der Waal und dem Leck zwischen Lobith, Dordrecht und Rotterdam oder auch Amsterdam bestehenden Lootsengebührcn sollen um fünfzig Proeenl herabgesetzt werden. Es soll auf dem eben erwähnten Rheinischen Flußgebiet kein Boten- und kein Bakengeld erhoben werden. , t. Art. 19. Die Schiffe des Zollvereins, ohne irgend welchen Unterschied, sollen das Recht haben, aus jefcem ihnen beliebigen Wege durch das Niederländische Gebiet vom Rhein in die offene See oder umgekehrt zu fahren. Ungeachtet der Abschaffung des droit fixe, sollen sie bei ihrer Durchfahrt alle Vortheile und alle Erleichterungen, sowohl zollamtliche wie andere, genießen, welche durch die Mainzer Convention vom 31. März 1831 den zu der Rheinschiffsahrt gehörenden Schiffen und deren Ladungen gesichert sind, die von dem Rhein in die offene See oder umgekehrt auf den im Artikel 3 der gedachten Convention bezeichneten Wegen durchfahren.^ b{£ Schiffe und Holzflöße des Zollvereins, ohne irgend welchen Unterschied, das Recht haben, auf iedem ihnen beliebigen Wege durch das Niederländische Gebiet vom Rhein nach Belgien oder umgekehrt zu fahren. Ungeachtet der Alschaffung des droit fixe, sollen sie bei ihrer Durchfahrt alle Vortheile und alle Erleichterungen, sowohl zollamtliche wie andere, genießen, welche in dem Antwerpener Reglement vom 20. Mai 1843 über die Schifffahrt auf den intermediären Gewassern zw'schen der Schelde und dem Rhein festgesetzt sind. _ _ ^Fortsetzung folgt.) 479 Gerichtliche und Privat - Bekanntmachungen. Besondere Bekanntmachungen. 1863) Gießen. Michaeli-Markt der Stadt Gießen. Der diesjährige Michaeli-Markt wird so, wie er im Laudkalender angegeben, nämlich Dienstag den 12. und Mittwoch den 13. October abgchalten werden. Gießen den 10. September 1852. Der Gr. Bürgermeister Hch. Ferber. 1894) Gießen. Der Pfandschein Nr. 3004 ist angeblich verloren worden Da nun das Pfand wieder eingelös't werden soll, so werden Diejenigen, welche etwa Ansprüche an dasselbe bilden tonnten, aufgefordert, solche unterhalb 14 Tagen dahier zur Anzeige zu bringen, als sonst das Pfand ohne Weiteres verabfolgt werden wird. Gießen Den 20. September 1852. Die Pfandhausverwaltung Bieler. Pfeil. 1900) Gießen. Durch das AuS- • räumen der Stadtbach veranlaßt, wird das Wasser noch ohngesähr 14 Tage auS der Stadt bleiben müssen. Ich ersuche darum diejenigen, welche Reparaturen an den Mauern derselben vorzuuehmcn haben, dieselben jetzt zu bewerkstelligen. Gießen den 20. September 1852. Der Bürgermeister Hch. Ferber. 1893) Gießen. Die Pfandscheine Nr. 2557, 2571 und 2640, sind angeblich verloren worden. Da nun die Pfänder wieder eingelös't werden sollen, so werden Diejenigen, welche etwa Ansprüche an dieselben bilden könnten, aufgefordert, solche innerhalb 14 Tagen dahier zur Anzeige zu bringen, als sonst die Pfänder ohne Weiteres verabfolgt werden. Gießen den 20. September 1852. Die Pfandhausverwaltung Bieler. Pfeil. 1888) Gießen. Main-Weser-Eifenbahn. Bom 1. Oktober 1852 an wird für den Güterverkehr auf genannter Bahn ein theil- weise abgeänderter Tarif zur Anwendung gebracht und ist dieser sammt dem zugehörigen Classificationsverzeichnisse auf den Güter-Erpeditionen für 3 Kreuzer zu erhalten. Gießen den 18. September 1852. Die Gr. Eisetibahn-Bau-Direction der Provinz Oberheffcn Laubenheimer. 1895) Grünberg. Grünberger Gallusmarkt Der Grünberger Gallusmarkt wird, wie er im diesjährigen Landkalender richtig eingetragen ist, und wie von jeher, auch dieses Jahr in der Woche, in welche Gallus fällt, nämlich den 13. nnd 14. October abgehalten; welches hierdurch noch besonders zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Grünberg am 20. September 1852. Der Gr. Bürgermeister Haberkorn. Versteigerungen. 1853) Gießen. Versteigerung eines Wohnhauses. In Auftrag Großh. Stadtgerichts dahier soll Dienstag den 28. September, Nachmittags 2 Nhr, auf hiesigem Rathhause daS dem Philipp Steuerwald dahier gehörige, in der Neustadt gelegene Wohnhaus mit Grund und Mistställe öffentlich meistbietend versteigert werden. Gießen den 10. September 1852. Der Bürgermeister Hch. Ferber. 1906) Gießen. Versteigerung einer Hofraithe. Auf Verfügung Gr. Hess. Stadtgerichts dahier soll Donnerstag den 4. November d. I., Nachmittags 2 Uhr, auf hiesigem Rathhause die dem Friedrich Zinßer gehörige in der Kaplansgaffe gelegene Hofraithe öffentlich meistbietend versteigert werden. Gießen den 22. September 1852. Der Bürgermeister Hch. Ferber. 1899) Gießen. Gütcr-Versteigerung. Der Will,. Burkhard dahier ist gesonnen, sein nachstehend verzeichnetes Feldgut einer öffentlichen freiwilligen Versteigerung auszusetzen und es wird hierzu durch den llnterzeichneten Termin auf Donnerstag den 30 September d. I., 2 Uhr Nachmittags, mit dem Bemerken anberaumt, daß bei annehmbaren Geboten unmittelbare Genehmigung zu eiroarten steht. 1) 10 lUKlfrr. Acker am Wiesmarer Weg, 2) 211 ii ii H Krofoorfer Weg. 3) 130 u ir links am Krofdorfer Weg, 4) 184 n ii an den Faber'schen Aeckern, 5) 145 h ii daselbst, 6) 594 « n aus den Krofdorfer Weg, 7) 179 „ „ die krummen Aecker am Gleiberger Weg, 8) 180 it ii aufdcnFluthgraben, jenseits deS Graswegs, 9) 93 u „ daselbst, 10) 76 ir ii zwischen dem Wetzlarer Pfad und der Lahn, 11) 304 n ii vor dem GänSwmkel am Mittelweg, 12) 338 „ ii in der Au zwischen dem Wetzlarer Weg und Fluthgraben, 13) 532 ii „ an den 20 Morgen, 14) 281 » ii am Hasenkoppelweg und Barresgraben, 15) 191 „ n am Barresgraben, 16) 130 u „ am Hasenkoppel, 17) 183 ii n am LeihgesternerWeg, 18) 402 ii u am Schlangenzahl, 19) 344 » Wiese auf der Weißerde, 20) 362 n Acker am Sandkauterweg, 21) 279 ii Wiese am Heegstrauch, 22)1118 „ ii daselbst, 23) 179 ii Acker am Altenfeld, 24) 241 ii » über dem Rodt, 25) 209 ii Wiese in der Lichteuau, 26) 302 „ Acker, die Eichgärteu. Gießen den 20. September 1852. Der Bürgermeister Hch. Ferber. 480 1S96) Gießen. Montag den 27. September 1852, Nachmittags 2 Uhr, soll in hiesigem Bürgerhospital die Lieferung des für dasselbe im nächsten Jahr erforderlichen Drodes, Brandweins, Brennöls, Seife, Talglichter und Roggenstroh an die Wenigstnehmenden versteigert werden. Gießen am 20. September 1852. Der Rechner Lauer. 1887) Gießen. Donnerstag den 23. d. Mts., Nachmittags 2 Uhr, werden auf der Geschäftsstube des Unterzeichneten eine vollständige Siegelpresse, ein Handbeil, drei Gewehre, eine Pistole, ein Jagdranzen, mehrere Pulverbörner, ein blauer Tuchmantel, Kleidungsstücke und sonstige Gegenstände an den Meistbietenden öffentlich versteigert werden. Gießen den 20. September 1852. Der Gr. Steuer-Einnehmer Mändl. 1885) Gießen. Donnerstag den 30. d. Mts., Bormittags 10 Uhr, soll auf der Geschäftsstube der unterzeichneten Stelle, die Lieferung des für die Universitäts-Anstalten im Winter 18S7S3 erforderlichen Brcnnöls an den Wenigst- nehmenden öffentlich versteigert werden. Gießen am 20. September 1852. Gr. Hess. Universitäts-Rentamt Martin. 53 // 13 „ n u n ii 3) Schlosserarbeit, 4) Dachdeckerarbeit, 5) Weißbinderarbeit, ii ii ii ii 30 ,, 13 „ 30 „ 1886) Leihgestern. Versteigerung von Bauarbetten. Donnerstag den 23. d. Mts., des Morgens um 10 Uhr, sollen in dem Rathhaus zu Leihgestern die zur Reparatur der Schulhäuser daselbst 1 „ 5 ii 27 „ 6) Spenglerarbeit, „ „ 6 u — » an die Wenigstfordernden öffentlich versteigert werden. Voranschläge und Bedingungen liegen bei dem Unterzeichneten zur Einsicht offen. Leihgestern den 19. September 1852. Der Gr. Bürgermeister H e ß. erforderlichen Arbeiten: 1) Maurerarbeit, veranschl. zu 23 st. 10fr. 2) Schreinerarbcit, 40 Feilgeboten. 1903) Gießen. Altes Stroh ist billig zu verkaufen. Bei wem? sagt AuSg. d. BlttS. 1198) Gießen. Diese aromatische Zahl» Seife, welche in Original-Paketen ü 12Sgr., » deren jedes für einen sechs- m onat- ** ^,lichen Gebrauch ansreicht, nur bei 2 ?Carl Frech in Gießen zu haben ® ist, übertrifft an Zweckmäßigkeit ^7 alle andere derartige Mittel, besci- J^-.tigt vollständig jeden Übeln Ge- Q. ruch aus dem Munde, erfrischt « » der Zähne und ist daö Beste, was v 5-man zur Cnltur und Conser- -K Ovation der Zähne — eines so r» wesentlichen TheileS menschlicher Schönheit — in Anwendung bringen kann. 1892) Gießen. Aechte Acker- männische Brust-Bonbons u. Malz- Sirup , sowie Malva- und Rettig- Bonbons für Brustleidende empfiehlt Höpfner-Dannenberg, Conditor. 1901) Gießen. Eine nahe 17^Morgen haltende Wiese, in der besten Lage des WieseckthaleS befindlich und jährlich zwischen 40 biS 50 fl. rentirend, ist unter annehmbaren Zahlungsbedingungen sofort zu verkaufen. Näheres bei der Erped. d. Bltts. 1890) Gießen. Lehmsteine können bei mir täglich abgefahren werden. Ludwig Wagner. Zu vermiethen. 1810) Gießen. In Lit. A. Nr. 93 auf dem Asterweg ist eine Stube und Ca- binet, mit oder ohne Möbel, zu vermiethen. 1797) Gießen. Das von Herrn Assessor Pietsch bewohnte Logis, bestehend auS 4 Zimmern, Kammer, Küche, Bodenraum mit abgeschlossenem Gange, Holzstall, Keller u. s. w , ist anderweit zu vermiethen und am 1. October zu beziehen. Ricker. 1908) Gießen. Ein geräumiger Stall mit Heuboden ist zu vermiethen bei Simon Löb. 1905) Gießen. Eine Familienwohnung int 1. Stock meines Hauses und eine deSgl. int 2. Stock ist zu vermiethen und alsbald beziehbar. Jacob Dörr. 1898) Gießen. In Lit. C. Nr. 121 in der Löwengasse sind mehrere Logis zu vermiethen und ist das Nähere bei Philipp Vogt auf dem Neuenweg zu erfahren. 1802) Gießen. Ein Hinterhaus ist zu vermiethen und sogleich zu beziehen. Näheres in der Erped. d. Bltts. 1889) Gießen. DaS von Herrn Zollamts-Assistenten Höfeld bewohnte LogiS ist durch dessen Versetzung anderweitig zu vermiethen und am 1. October zu beziehen. L. Jahr eis. V e r m i s ch t e Nachrichten. 177) Gießen. -LLr UNION'. M Neisegelegenheit nach Amerika über Liverpool. Abfahrt von Mainz jeden Mittwoch. Die Passagiere werden durch eigene tüchtige Conducteure bis in den Seehafen begleitet. Pünktlichkeit in den Erpeditionen, billige Preise und genaue Erfüllung der etnge- gangenen Verbindlichkeiten werden diese Reisegelegenheit auch ferner empfehlen. Concessionirte Haupt-Agentur tn Mainz r Heinrich Zitz. Nähere Auskunft, Prospekte und Ueberfahrtsverträge ertheilt Der coneesstonirte Agent ttt Gteßenr I. Lauckert, Neuebäue B. 67. (Hierzu eine Beilage). Beilage zi, .N 76 des Anzeigeblattcs. Vermischte Nachrichten. 1303) Gießen. Concessionirte Hauptagelltnr teJsZEr zur Beförderung von Auswanderern nach Nord-Amerika m G. Appel in Gießen, mit 'freier Fahrt von Gießen dis Bremen, freiem Nachtquartier in Hameln, und während des Aufenthalts in Bremen mit 2 (Str. Freigewicht für eine erwachsene Person und 1 (Str. für Kinder von 1 bis 10 Jahren. Die Reise nach Bremen wird bequem in 2 Tagen bewerkstelligt und erfolgt dte Uebernahme unter den billigsten Bedingungen. 1S91) Gießen. Einem viel ver-! muß hiermit auf das Bestimmteste er- brcileten Gerächt zu Folge, foll mir eine klären, daß die Sache auf einem ^reihum Unterstützung oder Darlehen von einigen beruht. Albert Spahn, Hundert Gulden zugekommcn sein. Ich Schauspiel - Direetor. 1897) Gießen. Bürgergesellsehaft I. Die ordentlichen Mitglieder der Bürger- gcsellschaft I. werden zum Behuf der Rechnnngsabhör u. Ergänzungswahl des Vorstandes auf Sonntag den 26. d. Mts., des Nachmittags um 4 Uhr, in das Gasthaus zum Rappen hiermit ein» geladen. Gießen den 20. September 1852. Namens des Vorstandes I P. Möhl. 1902) Gießen. Das auf den 23. September angesehte Coneert kann wegen der Abwesenheit mehrerer Mitspielenden nicht gehalten werden. Der Vorstand der nutsikalischen Gesellschaft. 1907) G l e f; e n. Medicinatrath Dr. Schmalz aus Dresden , __ wird den s und 3. Oktober in Gießen (Emhmn) Gehör- und Sprach-Kranken Rath ertheilen von 9 bis 1 Uhr. Die Expedition werden. Probeblätter stehen auf Verlangen gratis zu Diensten. Frankfurt am Main im September 1852. Im Rappen: Hr. Dr. Zimmermann v. Tübingen; Hr. Marieller. Fabrikant ö Straßburg; Frau Leiningen v. Dresden; Hr. Seger, Privatmann v. Frankfurt; Hr. Oedinger, Beamter v. Leipzig; Hr. Braun, Ne- 3 n den Gasthäusern. 1904) F r a n k f u r t a. M. Einladung zum Abonnement auf das neue Quartal vom 1. October vsas des ™ b Dkstnkfnotor ÄNMlgöks. Abonnementspreis für Frankfurt 43 kr. per Quartal; für auswärts bei allen Postämtern Deutschlan , gemäß dem neuen Regulativ, mit unbedeutendem Postaufschlag. Alle Postämter nehmen Bestellungen an. Der „Frankfurter Anzeiger" bringt Original-Erzählungen, Novellen, Gedichte, Miseellen, Sckach Rechnen-, Räthsel- rc. Aufgaben; Pariser Modebericht mit Modebild; da» Allerneueste in 2 Strick-, Filet- und Bandarbeiten mit Abbildungen; p^pulär-wiffenschastliche Abhandlnngett, fur Handwerke zeitweise lithoqraphirte Abbildungen der neuesten Mobelgarmluren; Polrzer - Chronik; FeuiUtton M Theater und Coneert; täglich (unter der Rubrik : „Was stiebt es Zt-nes?") eine kurze bmidige, nb-r vollständig Nundschan auf dem Gebiete der Politik und des öffentlichen Lebens, wodurch dem Leser das sehr oft unerquickliche Durchsehen großer politischer Zeitungen erspart wird; ein vollständiges Conrsblatt der hiesigen Borst, Getre.de-, «el- uno Branntwein - Berichte; das Frankfurter Amtsblatt im Auszug. , . Inseraten kann bei der großen Verbreitung des „Frankfurter Anzeigers" der beste Erfolg garaM rt, werden. Die hierorts vorkommenden amtlichen Versteigerungen müssen laut stadtgerichtlichem Decret tu diesem Blatte bekannt g ch Angelommene und abgereiste Fremden vom 17. bis 20. September 1852. gociant v. Paris; Hr. Emden, Part ». London; Hr. Engelbach , Pri- :, Crttm. v. Biedenkopf; Hr Thönins, Obcrbergr. v. Cassel, Hr. Lauscher, Privatm. v. Frantfurt; Hr. Stein, Geschaftsm. v. Cassel; H*. Weltmann, > Fabrikant v. Amenau; Hrn. Ncnt. Crcbban v. Strasburg u. Graßmus v. 482 London; graut Walch v. Ncufchatel; Hrn. Part. Akvesbon a Schlesien ::. v. Kotze a. Wegerölebcn; $>r. Hcmpeler, Oeconom v Osnabrück; pr. Graf v. Bandau, Rittergutsbesitzer v. Posen; Hrn. Capitains Pilbinck nebst Frau u. Wintroph o. New-Orleans; Hrn. Fabrikanten Schaffner v. CarlSbad u. Meper v. Codlenz; Hrn Lieutenants Walthel u. v- Sticbcck v. Berlin; Hrn. Photographen Fälner v. Bremen u. Scharre v. Erfurt; Hr. Fagart, Militair v. Strasburg; Hr. v. Schenck zu Schweinsderg, Justizbeamtcr v- Windecken; Hr. Hoffmann, Maler v. Darmstadt; Hrn. Stud. Fallt» v. Göttingen u. Bär v. Galle; Hr. v. Baumbach, Oberförster v Rinchel; Hr. Nordmann, Negociant v. Chau de Fonds; Fraul. Scherrond v London; Hr. Steuersen, «ludent v. Christiania; Hrn. Fabrikanten Lehmann u. Kümmel v. Offenbach; Hr. Reim, Banrath ».Darmstadt; Hrn. Kaufl. Schwanes v. Marburg, W-ntcr v. Rhepdt, Rudolph v. Mainz, Sandt v. Magdeburg, Nehsde, Lindheimer, Schwab, Löwen- stein, Schlesinger. Wirrland, Maas u. Laurier v. Frankfurt, Schäfer v. Stuttgart, Fintor u. Schienemann v. Bremen, Lindstadt v. Bamberg, Gentz a. Thüringen, Marcus v. Creuznach, Born v. Newpork, Jfler a. d Schweiz, Zummler, Gürtler, Martin u. Rasch v Leipzig, Rawitz v. Brehfard, Hillrich v. Berlin, VogeleS v. Genf, Maisenrachel v. Jngheim, KingeS v. Darmstadt, Stürmer v. Elberfeld, Züllich v. Renshcim, Rosenberg v. Gaffel, Liebrecht v. Mainz, Mühlich v. Mannheim, Salveseur u. Christleichen v. Christiania. Im Einhorn: Hrn. Kaufl. Schwendt v. Mannheim, Eggens v. Göttingen, Löwenberg v. CarlSruhe, Wertheim v. Aschaffenburg, Steiumauer, Hendemann u Sohnenberg v. Berlin, Dondorf v. München, Klingenthal v. Leipzig, Rosenthal, Liebmann, Nordmann, Wolf, Schulz, Rothschild, Goar, Strauß, Herrmann, Steinfeld, Kohlenberg, Blumenthal, Satzig, Hepmann, Waldenbruch u. Kallenbach v. Frankfurt, Schlesinger u. Hahn v. Mannheim, Reifenstein v. Berlin, Hechingen v. Preßburg, Koch v. Dülken, Wagner u. Orb v. Mainz, Schwab, Barth u. Hahn v. Chan de Fonds, Meper v. Mannheim, Hegemann v. Wien, Schäfer v. Dötlin, Wunderlich von Hanau, Lichtenfeld von Nürnberg, Lehring von Berlin, Wattenheim, Christoph u. Wildenberg v. Magdeburg, Zanden u. Adenbach von Braunschweig, Rosenthal, Bär u. Mosheimer von Hannover, Plittenberg v. Mainz, Koch v. Stuttgart, Wirth v. Offenbach, «chönfeld v. Hanau, Edenfeld u Hamburger v. Carlsruhe, Helling, Oppenheimer u. Müller v. Mannheim, Heinefetter, Lohmann u. Schmelinger v. Mainz, Rosenberg u. Goldschmidt v. Berlin, Donardier u. Bellamier v. Lyon, Biewster v. Manchester, Köhler v. Leipzig u. Fischer v. Hamburg; Hrn. Gutsbes. v. Hagen v. Cöln, v. Weichwar v. Weimar, Sperber v. Gerstungen, Koch v. Baden-Baden, Hollberg v. Cameuz, v. Kronhcim v. Altona, v. Ploffen a. Holstein, Tillner u. Klein v. Hanau; Hr. Großmann, Lehrer v. Stettin ; Hr. Dr. Lachmann v. Bremen, Se. Durchl. Prinz Carl v. Neuwied aus Neuwied; Hr. v. Lepel nebst Fräul. Tochter, Staatsminister v. Coburg; Hr. Ebert: nebst Frau, Assessor u. Fräul. Ha- gemeister v. Wittenberg; Hr. Schelling nebst Frau, Geheimerath u. Fräul. Bülow v. Berlin; Hr. Ulrich, Schmied»:. v. Baden-Baden; Hr. Weber, Rentier v. Heilbronn; Hr. Metzler, Bergwerksbes. v. Wcilburg; Hr. de Banete, Rentier u. Hr. Rcngelein, Proprietär v. Paris; Hr. Hamburger, Part. v. Altenfeld; Hr. Schreiber, Privalm. v. Hannover; Hr. Norwegen, Beamter u. Hr. Clauer, Regierungsrath v. Arolsen; Hr. Gliede« mann, Telegraphen-Beamter v. Braunschweig; Hr. Bergmann, Fabrikant v. Leipzig; pr. Heim, Part. v. Magdeburg; Hr. Duloring, Proprietär v. Straßburg; Hr. Lornape, Negociant v. Paris; Hr. Flieser, Beamter v. Dresden; Hr. Kilian, Hüttenbesiher v. d. Kilianshütte. Im Prinz Earl: Hr. Mplius, Offizier v. Frankfurt; Hr. Dr. med. Monting v. Newpork; Hr. Riegler, Gutsbes. v. Wien; Hr. v. Nordeck, Hauptmann v. Prag; Hr. Schuhmann, Oeconom v. Ranstadt; Hr. Wepler, Privat»:, v. Friedberg; Fräul. Lange v. Cassel; Hrn. Privatl. Bergmann v. Berlin u. Engroff v. Frankfurt; Hrn. Negocianten Salianne v. Chan de Fonds, Hardt, Bergmann u. Gerth v. St. Jmur; Hr. Simon, Lederhändler v. Kiern; Hrn. Fabrikanten Simon v. Saarbrück u. Hohmann v. Pforzheim; Hr. Borger, Spediteur v. Offenbach; Hr. v. Arnoldi Hauptmann v. Prag; Hr. Windorf, Privatm. v. Carlsrnhe; Hr. Balser, Beamter v. Cüstrin; Frhr. v. Schorrenzia, Gutsbes. v. Williamshausen; Hr.Köphe, Forstrath ».Heidelberg; Hr.Pfeiffer, Friedensrichterv.Potsdam; Hr. Werner, Seminarist v. Marburg; Hr. Hoffmann, Rechtsanwalt v. Cassel; Fr. v. Junker v. Posen; Fr. Preller v. Liegnitz; Frau Schmidt v. Gera; Hr». Stud. Schaller u. Müller v. Bonn; Fran Mayer v. Berlin; Hr. Callmann, Justizrath v. Leipsig; Hr. Gescheidt, Schreinerin, v. Butz- bc.ch; Hr. Graf». Lorenz, königl. dänischer Gesandte, Hr. v. Stolzstielg, königl. sächsischer BundestagS-Gesandter. Frau Hoffmann u. Hr. Dörrfuß, Offizier v. Frankfurt; Hr. Köhler, Rektor v. Caub; Hr. Fröhlich, Justiz- raty v. Mecklenburg; Hr. Hepdeloff, Director v. St. Gallen; Hr. Seyffert, Gutsbesitzer v. Werthheim; Hr. Molow, Stud. v. Lübeck; Hr. Kienolf, Bergcandibat v. Christiania; Hr. Habicht, Posthalter v. Engelrod; Hr. Feierlein, Privatm. v. Stuttgart; Hrn. Kaufl. Pichter u. Hoffmann v. Pesth. In den P r i v a l h ä u s e r n. Bei Hrn. Rendant Bieler: Frau Riechelmann v. Homburg. — Bei Hrn. Schlossern:. Lang: Hr. Beck, Privatm. v. Erfurt. — Bei Hrn. Jacob Herbert: Fräul. LorSbach v. Arfeld n. Fräul. Heinrich v. Neukirchen.— Bei Hrn. Schuhmacherin. Nolti: Frau Strittcr v. Frankfurt. — Bei Hrn. Zinngicßer Fuhr: Fräulein Weimer v. Frankfurt. — Bei Hrn. Actuar Eu- 1«; Hr. Dr. Dieffeubach v. Alzey. — Bei Hrn. Messerschmied Sartorius: Hr. Möller, Sattler v. Marburg. — Bei Wittwe Frech: Hr. Gaßncr nebst Frau v. Gaualgesheim.— BeiHrn.Professor Dr. Schäfer: Frau Kammer- director Schäfer v. Schlitz. — Bei Hrn. Daniel Wirth: Hr. Kaufmann Müller v. Hanau. Gießen. Bei Unterzeichnetem erscheint in aller Kürze ein neues, möglichst vollständiges, alphabetisch und nach Straßen und Hausnummern geordnetes Adreßbuch vou Gießen. Daß cs wünschenswerth ftp, und wie es, sowohl in des Einzelnen, als auch im allgemeinen Interesse liege, zu wissen, weiche Anstalten, Institute, Gewerke, Zünfte und deren Vorstände re. sich dahier befinden, wird wohl jedem Vernünftigen klar sein; deshalb soll denn auch alles dahin Gehörige unentgeldliche Aufnahme darin finden. Zur Förderung des allgemeinen Jnteressens und zur Pflege des Guten, versäumt man daher nicht, an alle verehrliche Vorstände von Instituten, Anstalten, Gewerken re. die freundliche Bitte ergehen zu lassen, ihre Notizen, zur Vervollständigung dieses Adreßbuchs, au Unterzeichneten alsbald gelangen zu lassen, — indem sich dadurch die Gelegenheit darbietet, daß alles Derartige aus dem billigsten Wege, zur auSgebrcitetsten Kcnntniß eines großen Publikums, auch wohl in der Ferne, in Vieler Hände gelange, denen es vielleicht nicht unwerth sey, — früher diese Anstalten aber aus Unkenntniß überhörten, und daß dadurch wohl auch ermöglicht werde, des Einen oder des Andern Interesse zu fördern und Institute, Anstalten, Gewerke re. zu heben. Gießen im September 1852. ($. D. Brühl B. Fahrten-Pläne mit Tarifen der Main-Weser-Bahn, Friedrich-Wilhelms-Nordbohn, Main-Neckar-Bahn, Badischen Bahn bis Haltingen (Basel), Offenbacher Bahn, Sodener Bahn, Hanauer Bahn, Pfälzischen Ludwigs-Bahn von Ludwigshafen bis Neunkirchen und weiter von Forbach bis Paris, nebst den Nhein-, Main-und Meckar-Dampfschifffahrten, in Taschenformat, ä Stück 6 Kreuzer, sind stets vorräthig. G. D. Brühl I. Druck und Verlag der G. D. Brühl'schen Buch- und Steiudruckerei.