Anzeigeblatt der Stadt und des Kreises Gießen. .N INI.________ Sonnabend den 18. December 1852. Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwoch und Sonnabend. — Preis des Jahrgangs für Einheimische l fl. 30 fr., für Auswärtige incL Postaufschlags 1 fl. 39 fr. — ÄuSmärtS abonnirt man sich bei allen Postämtern. In Gießen bei der Expedition (Eanzleiberg Lit. B. Kr. 1.) — TinrückungSgebühr für die gespaltene CorvuSzeile 2 fr. Anzeigen aus verschiedene». Schriften die gespaltene CorpuSzeile 3 fr. Amtlicher T h e L l. Instruction für die Großherzoglichen Ortsgerichte in den Provinzen Starkenburg und Oberheffen. (Fortsetzung.) HI. Wirkungskreis der Ortsgerichte. A. Bei der freiwilligen Gerichtsbarkeit. 8- 16. Vorschriften über das Protocolliren von Verträgen. Bei dem Protocolliren von Verträgen haben die Vorsteher neben den im §. 3 dieser Instruction enthaltenen Vorschriften über Protocollanfnahmen besonders in'S Auge zu fassen, daß diejenigen, welche einen Vertrag abschließen, dazu im Allgemeinen fähig, mithin volljährig und in einem Zustande sein müssen, der sie nicht untüchtig macht, vernünftige Beschlüsse zu fassen. Minderjährige und Personen, die wegen Verschwendung u. s. w. unter Curatel stehen, können nur durch ihre Vormünder handeln. Die Vorsteher werden weiter darauf sehen, daß diejenigen, welche einen Vertrag abschließen, über dessen Bestimmungen vollkommen mit einander einverstanden sind. Der Gegenstand dcS Vertrags ist im Protokoll deutlich aufzunehmcn und zu beschreiben, so, daß demnächst keine Ungewißheit darüber entstehen kann; insbesondere ist, wenn der Vertrags-Gegenstand Grundeigcnthum bildet, dieses im Protokoll genau und speciell nach Inhalt des Grund- oder Flurbuchs zu bezeichnen, und außerdem ein Auszug aus diesen Büchern jedesmal beizufügen. Ist dieser Auszug ein Grundbuchs-AuSzug, so muß, bevor von ihm Gebrauch gemacht werden darf, nach Vorschrift des 8- 15 der Verordnung vom 23. Januar 1844, die Fortführung der Grundbücher betr., von dem einschlägigen Steuer-Commissär darauf bescheinst le'n, ob und welche unabgelöstc Grundrenten auf den betreffenden Grundstücken haften. Ebenso muß die Beschei- nigung des Landgerichts beigefügt sei», daß von der Zeit der letzten periodischen Uebertragung des Inhalts des Mutationsverzeichnisses in das Grundbuch kein späterer Eigenthumswechsel im Mutationsverzeichnisse eingetragen sei. (Art. 21 des Gesetzes vom 21. Februar 1852.) In das Protokoll müssen ferner etwaige Bedingungen und Nebenberedunqcn der Parthicn mit Klarheit und Bestimmtheit aufgenonunen werden. 8. 17. Zuständigkeit bei dem Protocolliren von Verträgen über unbewegliche Gegenstände. Zum Protocolliren von^Verträgen über unbewegliche Gegenstände ist derjenige Vorsteher zuständig, in dessen Dienstbezirk der Gegenstand liegt. Umfaßt der Vertrag mehrere Gegenstände, welche in verschiedenen Ortsgerichtsbezirken liegen, so steht es den Parthicn frei, einen der Vorsteher dieser Bezirke zu wählen, bei welchem sie den Vertrag aufnehmen lassen. Die damit verbundene Fragenbeant- wortung^ muß dann von jedem der Orlsgerichte, in deren Bezirken Vertragsgegenstände liegen, geschehen. Nur wenn der Vertrag gelegen^sind unbeweglicher Sachen zum Gegenstände hat, muß er bei dem Ortsgericht errichtet werden, in dessen Bezirk jene . . indessen der Veräußerer nicht an einem der Orte, in dessen Gemarkung die veräußerten Gegenstände belegen sind, . rrx Orisgerlcht des Wohnorts des Veräußerers die Richtigkeit der Beantwortung derjenigen Fragen, welche auf dessen persönliche und Familien-Verhältnisse Bezug haben, zu bestätigen, oder waö erforderlich daran zu berichtigen. . 0,e,r Vorsteher, bei welchem der Vertrag protvcollirt wurde, hat für die Fragenbcantwortung zu sorgen und zu diesem Behuf das Protocoll den Vorstehern der betreffenden anderen Ortsgerichte verschlossen zuzusendcn. 8 18 Besondere Vorschriften für das Protocolliren von Kauf-, Tausch- und Schenkungsverträgen über unbewegliche Gegenstände. r. , Protocollirung von Kauf-, Tausch- und Schenkungs-Verträgen über unbewegliche Gegenstände haben sich die Vor« beiaek t p Flwnnten JioUIn zu bedienen, von denen Formulare unter Anlage 3, 4, 5 und 6 für jeden derartigen Vertrag 626 Segen Diejenigen, welche einen Vertrag abschließen, einen von ihnen bereits aufgenommenen und unterzeichneten Vertrag vor, so kann, wenn derselbe genügend deutlich und vollständig abgesaßt ist, in der von dem Vorsteher aufzunehmenden Notul auf denselben als Beilage der Notul verwiesen werden, und es brauchen in diesem Falle Gegenstand und Bedingungen des Vertrags nicht nochmals besonders in der Notul aufgeführt zu werden. Immerhin müssen aber auch in solchem Falle zu der Notul die erforderlichen Bescheinigungen, namentlich durch Beantwortung des Fragebogens geliefert werden. Haben die Parlhien mehr oder andere Bedingungen unter sich verabredet, als in den Formularen Nr. 5 und 6 dafür vorgesehen, so sind diese weiteren Bedingungen auf einen besonderen Bogen zu schreiben, von Denjenigen, welche den Vertrag absehließeu, nach geschehener Vorlesung und Genehmigung derselben zu unterschreiben und der Kaufnotul, in welcher auf diefc Beilage ausdrücklich hingewiesen werden muß, beizuheften und beizusiegeln. , Gehören die zu veräußernden unbeweglichen Gegenstände Minderjährigen ausschließend zu, — oder haben solche wenigstniS Miteigeuthumsrechte daran, — oder stehen dergleichen Gegenstände Personen zu, welche unter Curatel befindlich sind, so muß der Notul jedesmal eine Schatzung beigefügt werden. . Sollen einzelne Grundstücke (Items) getheilt werden, so kommt es vorerst darauf an, ob dieselben aus Gebäuden, Waldern, oder Aeckern und Wiesen bestehen. , „ Gebäude dürfen nicht ohne vorausgegangene Genehmigung der vorgesetzten Regierungsbehörde getheilt werden, Walder in der Regel nicht ohne Genehmigung der Großherzogl. Ober-Forst- und Domänen-Direktion. Die Urkunden über die Einwilligung dieser Behörden müssen daher in den geeigneten Fallen den Notuln beigefügt werden. , Bei Theilung von Aeckern, Wiesen u. dgl. Grundstücken ist dagegen jedesmal eine von dem Ortsgericht auszustellerwe Begutachtung, aus welcher hervorgehen muß, daß das Ortsgericht, nach vorheriger sorgfältiger Berathung mit dem bisherigen Besitzer, die Theilung überhaupt, so wie die Art, wie dieselbe beabsichtigt werde, nothivendig oder räthlich, oder was es dabcr etwa zu erinnern gefunden habe, — der Notul beizufügen. Haften Tilgungsrenten, oder sonstige Grnndlasten auf dem zu theilenden Grundstücke, so müssen solche entweder vor der Theilung abgetragen, oder es muß die Einwilligung der Berechtigten in die Theilung nachgewicsen werden. , Im Nebligen muß bei Theilungen von Liegenschaften, d. h. in allen Fällen, wo der Uebergang des EigenthumS mit einer Veränderung an der bisherigen Masse der Grundstücke verbunden ist, — in solchen Gemarkungen, bezüglich deren bereits Grund- bücher bestehen, dem Vorsteher, gemäß Verordnung vom 22. Juni 1847, die den Beamten der freiwilligen Gerichtsbarkeit vorzulegenden Meßbriefe betr., sogleich bei Protocollirung deö Vertrags von den Parthien ein über die beabsichtigte Veränderung der Grundstücke vorschriftsmäßig aufgestellier Meßbrief zweifach vorgelegt werden, und es sind alsdann in dem Vertrage die durch die Theilung neu entstehenden Parzellen genau in Uebereinftiinnuing mit dem Meßbriefe zu bezeichnen. Sollte der Meßbrief nicht sogleich bei Protocollirung des Vertrags vorgelegt werden können, so kann zwar die Notul über den Vertrag einstweilen vom Vorsteher ausgenommen werden, insofern die Parlhien die Theilungslinie bei dem zu veriheilenden Grundstücke bestimmt genug anzugeben im Stande sind. Der Vorsteher darf indesseii die Notul selbst nicht eher ein das Gericht zur Bestäligiing des Vertrags einsenden, als bis der Meßbrief wirklich beigebracht und der Inhalt der Notul so weit ersorderlich mit demselben in Uebereinstimmnng gebracht, namentlich auch die Nummern und Flächengehalte der neu entstehenden Parzellen in der Notul eingetragen sind. , Veräußerungen von Erbleihen und dergleichen Gütern können nur mit Genehmigung der Erbleihherren, beziehungsweise Ober« eigenthümer, geschehen und es muffen darum die deßfallsigen Geuehmigungsnrkundeu den Notuln beigelegt werden. Haftet auf dem veräußerten Grundeigenthum eine Hhpothekschuld, rückständiges Erbgeld oder ein Kaufschilling, so ist jedesmal die Einwilligung des betreffenden Gläubigers beiznbringen oder anzugeben, ob und welche Erklärung dieser abgegeben habe. Ist das veräußerte Grundeigenthum mit einem Leibgeding, Einsitz oder AuSzngsrechl belastet, welches von dem Erwerber überhaupt nicht oder nur theilweise, oder in anderer Art mit übernommen wird, so ist erforderlich, daß die Leibgedings- u. s. w. Berechtigten dem neuen Besitzer gegenüber auf ihre Rechte verzichten und dieses entweder bei dem Vorsteher zu Protocoll erklären, oder darüber eine besondere Urkunde ausstellen und unterschreiben. ti Die Unterschriften von Privatpersonen, welche zu Bescheinigungen solcher Art nöthig sind, müssen stets beglaubigt sein. Die Vorsteher sind verpflichtet, die Notul nicht eher au das betreffende Gericht einzusenden, als bis alle zur gerichtlichen Bestätigung erforderliche Bescheinigungen beigebracht sind Sind Diejenigen, welche den Vertrag abschließend verheirathet, so lst eö der Regel nach erforderlich, daß auch die Ebeweiber an der protoeollarischen Erklärung Theil nehmen und dieselbe unterschreiben. Sollte eine Ehefrau ihre Theilnahme und Unterschrift verweigern, so muß dieses am Schluffe des Protocolls besonders angeführt Werben. Wenn ein veräußertes Grundeigenthum Mehreren gemeinschaftlich zusteht, z. B. mehreren Erben, so hat der Vorsteher darauf zu sehen, daß alle Miteigenthümer bei der Protokollaufnahme gegenwärtig oder durch Bevollmächtigte vertreten sind, und die Veräußerung genehmigen. (Fortsetzung folgt). Polizeiliche Bekanntmachung. Gefundene Gegenstände. Eine Brille, ein rother wollener Handschuh, ein weißes Sacktuch und ein Stück von einer sog. RheumatiSmus-Kette. Diese Gegenstände können von den Eigenthümeni aus dem Gr. Polizeidüreau dahier in Empfang genommen werden. Gießen am 17. December 1852- Der Gr. Hess. Polizel-Eommissar L. R o v e r. 627 Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen. Edictalladungen. 24163) Gießen. Balthaser Fill- mann von dem Hardthofe bei Gießen, Sohn des hier verstorbenen Glasers, Gottfried Conrad Fillmann, hat die unten näher verzeichneten 11 Grundstücke mit dem Hardthofe von seinem verstorbenen Vater ererbt und seit dessen Tode im Besitz, ist aber nicht im Stande, Eigenthumöurkunden über deren Erwerb vorzuweisen. Es werden daher alle diejenigen, welche glauben, (5t- genthums- oder sonstige Ansprüche an besagte Grundstücke machen zu können, hiermit aufgefordert, dieselben so gewiß binnen vier Wochen, von dem ersten Erscheinen dieser Aufforderung in der Landcszeitung an gerechnet, vor unterzeichnetem Gerichte geltend zu machen, als sonst dem jetzigen Besitzer die verlangten Eigenthumsurkunden zugestellt werden sollen. Verzeichnis) der Grundstücke. Gemarkung Gießen: '% 898 □«! 97 „ “Ai 57 „ ,,/35 5 43 « */„ 203 „ "/ui ^54 i, I/51a 154 n Zioi 62 u ,,/15i 222 „ '7-74 173 „ ‘%g9 80 „ Gießen den 7. Gr. f Muhl. Acker unter der Haidt, Acker am Gleiberger Pfad, auf der Hardt, Acker auf der Hardt, über den Gärten, Wüstung auf der Hardt, rechts am Gleiberger Pfad, Acker auf der Kop- pelhuth, Acker daselbst, neben Bolth. Fillmann, Acker daselbst, Acker an der Koppcl- huth, am Gleiberger Weg, Acker auf der Hardt in der Koppclhuth, Acker auf der Hardt in der Koppelhuth auf dem Gleiberger Weg, Acker auf der Hardt an der Steinkaute, cember 1852. |. Stadtgericht das. Dr. v. Grolman. 2464) Wetter Nach einer dahier vorgelegten Original-Schtild- und Pfandverschreibung vom 15. März 1817, haben Johann Heinrich Schott und dessen Ehefrau, Anna Katharine, geborne Funk zu Münchhausen, von dem Stiftsvogt Günste dabier, als Curalor über die ErbschaftS- maffe des Hüttenschreibers Günste zu Fischbach, ein Darlehn von 75 fl. F. W. erborgt und dagegen folgende, in der Münchhäuser Gemarkung gelegenen Immobilien, als E r b l a n d : 1029 = % Acker 5 Rlh. auf der Her- A. 484) 470 = % 483) A. 1625 = % D. 76 =% A. 845 = % 163 = 4 berge, 9 „ auf'm Huth, 7*4 n auf'm Morsch- rück, 4% u Erbwiese im Kesselchen, 4'4 u Erbland in Thälern, u « Erbland Hinterm Ziegen- berq, 6 ii Erbwiese in der Grauwiese E. 512 = zum Specialpfand eingesetzt. Der dermalige Besitzer der verpsändeten Immobilien hat behauptet, daß jenes Capital zurückgezahlt sei, und hat die Löschung des Pfandrechts beantragt. Es werden daher alle die, welche Ansprüche an die gedachte Schuldverschreibung zu machen vernieinen, hiermit aufgefordert, diese binnen sechs Wochen, vom Tage dieser Bekanntmachnng an, dahier geltend zu machen, indem sonst die vorerwähnte Dar- lehnsschuld als getilgt angesehen, und das deshalbige Pfandrecht gelöscht werden wird. Welter am 9. December 1852. Kurfürstliches Justizamt W olfram. 241413) Kirchhain. Nachdem sich eine Ueberschuldung des Vermögens ins Johannes Pitz, Friedrichs Sohn, von Kleinseelheim ergeben hat, ist zur summarischen Schuldenliquidation, sowie zum Versuch der Güte, Termin auf den 13. Januar k. I., Morgens 8 Uhr, Contumazirzeit 11 Uhr, angesetzt, in welchem die Gläubiger ihre Forderungen summarisch, wo möglich unter Vorlage etwaiger BeweiSnrkunden, anzu- meldcn, des Giüeversuchs zu gewärtigen und über die Wahl eines Concurs-Cura- tors, als welcher der Advocat Embach dahier vorläufig bestellt ist, sich zu vereinigen haben, widrigenfalls die bekannten Gläubiger als dem Beschlüsse der Mehrzahl beilretend betrachtet werden, die unbekannten aber unberücksichtigt bleiben sollen. Kirchhain, am 9. December 1852. Kurfürstl. Justizamt Glei m. Besondere Bekanntmachungen. 24170) Gießen. Die Aussetzung eines Preises ans die Entdeckultg von Freveln am öffentlichen Eigenthum. In neuerer Zeit sind die muthwilligen und boshaften Beschädigungen am öffentlichen Eigenthum so häufig geworden, daß der Stadtvorstand sich veranlaßt gesehen hat, einen Preis von Zehn G n l d e n auszusetzen, welcher unter Verschweigung des Namens Demjenigen aus der Stadtkasse gezahlt wird, der den Thäter eines derartigen Frevels mit solchen Merkmalen und Beweisen dem Stadlvorstande zur Anzeige bringt, daß darauf hin eine gerichtliche Verurtheilung erfolgen kann. Gießen den 15 December 1852. Der Gr. Bürgermeister D. Ebel. 241141) Gießen. Wagner Georg Weil und seine Ehefrau zu Großenlinden sind wegen verschwenderischen Lebenswandels unter Curatel gestellt worden, was mit dem Anfügen veröffentlicht wird, daß dieselben Rechtsgeschäfte jeder Art nur mit Zustimmung ihres Curatois des Johannes Schön III. zu Großenlinden gütig abschließen können. Gießen den 30. November 1852. Gr. Hess. Stadtgericht M u h l. Bott. 2301) Gießen. Zur Bezahlung der Zinsen, welche von den bei der hiesigen Sparkasse angelegten Kapitalien am Ende dieses Jahrs fällig werden, sind nachstehende Zahltage anberaumt worden: 1) Mittwoch den 22. December, 2) Freitag „ 24. „ 3) Montag I, 27. „ 4) Mittwoch „ 29. „ 5) Freitag „ 31. „ Die Interessenten werden daher aufgefordert, die Zahlung an diesen Tagen in Empfang zu nehmen und hierzu durch Vorzeigung der Schuldscheine sich zu legitimiren. Diejenigen, welche ihre Zinsen dem Kapital zugeschrieben haben und persönlich sich nicht einfinden wollen, werden ersucht, ihre Schuldscheine vorzeigen zu lassen, damit in diese der nöthige Eintrag gemacht werden kann. Die Zinsen werden nach dem Kalenderjahr berechnet und sind deswegen auch dann in Empfang zu nehmen, wenn das Kapital im laufenden Jahr erst eingelegt wurde und volle Jahreszinsen noch nicht 628 Gesinde hiernach verständigen zu! wollen. , Wagner-, Glaser-, Weißbinder-, Mau- Giesten beir 30. Jiovcmber !8a2. rer- unb Zimmerarbeit bestehend, auf dem Der Rechner der Spar- u. Leihfasse $Rat[)[)auj-e ba$ier an bcn Wenigstfordern- K e h r. Gießen den gege^ ben werden: 1) 7 fr. 2) Arbeiten : Schreinerarbeit, veranschl. zu 5 /, 3) 18 „ 4) Bülten 78 5) Bütten 18 6) Erdarbeit, veranschl. zu 274 fl. 47 fr Chauisirarbeit, 269 11 C. Erbauung eines Durchlasses. 18 1) 6 3 Cubik-Klsir. Steinen, II II II II II fl. 38 157 10 97 4 3 2 46 4 1) 2) 3) Pflasterarbeit, Maurerarbeit, Weißbinderarbeit, Schlosserarbeit, Glaserarbeit, Dachdeckerarbeit, Zimmerarbeit, Zinngießerarbeit, II II II II II II II II II II 1) 2) 3) 4) 5) 6) 7) 8) 9) das Brechen, Anfahren und Aufsetzen von circa 23 Cubif-Klstr. Steinen. 10) Verschiedene Handarbeiten, als: Steinschlagen, Sandmessen, Steinsetzen, Straßen- Reinigung, Reinigung der städtischen Abtritte, der Oefen, Holzmachen, veranschl. zu 11) Lieferung von Bohlen, veranschlagt zu .... A. Brückenbau. Maurer- u. Steinhauerarbeit, veranschlagt zu 920 fl. Zimmerarbeit, ohne Lie- an den Weuigstfordernden vergeben werden. Gießen den 14. December 1852. Der Gr. Bürgermeister D. Ebel. fördert werden massen. Die Dienstherrschaften werden ersucht, ihr 12 25 50 28 48 40 24 verfallen sind. Zugleich muß ich die hiesigen Einwohner darauf aufmerfsam machen, daß sie sich nicht Mittwochs, sondern an den andern bestimmten Zahltagen ein« finden wollen, weil Mittwochs der Andrang von auswärtigen Zinsenempfängern zu groß wird und diese alsdann vorzugsweise be- jahrliche Grundrente, 65 Stiftr. Garten daselbst, 3r. Klasse, gibt 20'/. fr. Grundrente. 9. December 1852. Der Gr. Bürgermeister D. Ebel. Gießen. sollen die bei der hiesigen Laternenanstalt für das Jahr 1853 eintreienden Arbeiten, in Schlosser-, Spengler-, Schreiner-, Seiden vergeben werden. Gießen den 14. December 1852. Der Gr. Bürgermeister D. Ebel. 2435) Mariensck' loß. Mittwoch den 22. December l. I., Vormittags 10 Uhr, soll die Lieferung des Bedarfs an Buchcn- Schcidholz für das Landes,uchtbaus, sowie die Anfuhr deö Bedarfs an Braunkohlen von dem Hessenbrücker-Hammer bei Laubach auf dem Directorial-Büreau dahier im Wege öffentlicher Versteigerung vergeben werden. Marienschloß den 8. December 1852. Die Verwaltungs-Eommission. Für vie Ausfertigung: NiSpel, Secretär. 2440) Oberbessingcn. Mittwoch den 22. d. MtS., Mittags 12 Uhr, Gießen. Montag den 20. December I. I., von Vormittags 9 Uhr an, sollen auf dem Rathhause dahier folgende 2461) Gießen. Versteigerung der Unterhaltungsarbci- ten der Laternenanstalt bei der Stadt Gießen. Dienstag den 21. December l. I., von Vormittags 9 Uhr an, 14 Cubif-Klftr. Steinen, die Lieferung von circa Wasserfall, ' die Lieferung von circa Luftkalf. B. Wegbau. 3) die Lieferung von circa 20 Bütten Wasserfall. D. Flußregulirung. Erdarbeit, veranschlagt zu 162 fl. 30 fr. wobei bemerfl wirs, daß Voranschlag, Zeichnungen uns Versteigerungsbedingungen aus dem Büreau deö Gr. Kreisdaumeisters in Grünberg, die Erdarbeiien dagegen durch Die Absteckungen aus dem Felde eingesehen werden fönnen. Oberbessingen den 6. December 1852. Der Gr. Bürgermeister Serth. 2415) Gießen. Dienstag den 21. December d. I., Vormittags 10 Uhr, soll in dem Gasthaus zum Pfau dahier das dem Gastwirlh Eonrad Ufer gehörende Vieh, bestehend in 2 Zugpferden (Grauschimmel), 2 Paar Zugochsen, einem Bullen, Vogelsberger Rane, 10 tragbaren Kühen von verschiedenem Alter, 4 Mutter-Rindern, einem Bullen-Rind, Schwitzer Race, und 20 Hammeln auf dessen Ansuchen öffentlich an den Meistbietenden durch den Unterzeichneten verstei- gert werden. Gießen den 8. December 1852. Der Gr. Beigeordnete C. Wetdig. kr. 15 sollen auf dem Büreau des Unterzeichneten nachstehende Bauarbeiten in Accord 248 ii 6 n 2460) Vergebung von Arbeiten bei der Stadt Maurerarbeit, veranschl. zu.......145 fl. 51 fr. 2) das Anfahren und Aufsetzen von circa " /237 2471) Steinberg. Arbeitsversteigerung und Lieferung. Mittwoch den 22. December l. I., deS Mittags um 12 Uhr, soll auf der hiesigen Bürgermeisterei die Lieferung und das Legen von 212 gut) Lungstein-Plattc», zur Beplattung des Backhauses dahier, ivwie die Lieferung eines TritiS, 45 Zoll lang uno 7 oder 10 Zoll stark, beides veranschlagt zu 35 fl. 43 fr., öffentlich wenigstnehmend versteigert werden. Steinberg am 16. December 1852. Der Gr Bürgermeister S ch m a n d t. 2108) Gießen. Donnerstag den 3. Februar 1853, Vormittags um 11 Uhr, foU die sogenannte Sommennühie zu Harbach, 1'/. Stunde von Grünberg und 4/ Stunde von Gießen gelegen, bestehend in einem 2 stockigen Wohngebäude mit einem Mahl- und einem Schlaggang mit 15 Fuß Gefall, welche immerwährend hinreichendes Wasser hat und weder durch Fluth noch Eis leidet, nebst Scheuer und Stallung, und circa 12 Morgen um die Mühle gelegenes Gelände, in'der Mühle selbst öffentlich an den Meistbietenden versteigen werden. Auch kann dieselbe vorher aus freier Hand verkauft werden und ist das Nähere auf portofreie Anfragen zu erfahren bei Carl Jacob Herbert. Versteigerungen. 2416) Gießen. Montag den 10. Januar f. I., Nachmittags 2 Uhr, soll auf hiesigem Rathhaus nachfolgender Garten, der Frau Professor Weiß gehörig, einer freiwilligen. Versteigerung unter dcn alSdann bekannt gemacht weidenden Bedingungen, ausgesetzt werden: laut Grundbuch Fl. s%9 218 nStlftr. Garten am Nahrungsberg, %3r. u. '/4r. Klasse, gibt 1 fl. % fr. serung des Holzes, veranschlagt zu ... . 241 » Schlosserarbeit, veranschl. zu.......75 n das Anfahren und Aufsetzen von circa 629 Feilgeboien. 2431) Gießen. Für bevorstehende Weihnachten erlaube ich mir, mein wieder aus's Vollständigste assorlirte Woareniager bestens zu empfehlen, und mache ich besonders auf die neuesten Erzeugnisse tu Etuis-Arbeilen, als : Cigarren-Etnis und Portemonnais mit und ohne Stickerei, Mappen mit Schreib-Einrichtung, Albums, Herren- und Damen-Neeeffaires, Papp- Arbeiten tc., sowie auf die verschiedensten Pariser Galanterie-Maaren, aufmerksam. Außerdem habe ick ein sehr reichhaltiges Lager in Ktnder - Spielen, allen Sorten Bilderbüchern, Farbenkasten bis zu den feinsten, Nürnberger, Leipziger re. Reis- zeugen, Pastel- und Zeichen-Stiften und allen übrigen für Schul- und Bureau- Gebrauch nöthigen Artikel. Aug. Hoffmann. 2469) Gießen. 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Milchbrod Marktpreise. 1 Maas Milch .......... 1 Pfund Butter auch 3 Handkäfe 11 Eier............. 1 Pfund Waizeumehl 1 „ geschw. Vorschuß ...... 5 2 — — — — — — 5 2 11 — — — 11 — — — 11 1 6 — — — — — — — — — 12 — — — 12 - — — — — ■■ - ....... L. Q L. Q L. Q L. Q L. Q 6 — — — — — — — — 5 — — — 5 — — — 5 fr. Pf. fr. Pf. fr. Pf. fr. Pf. fr. Pf. 6 — — — — — — — — — 16 — — — — — — — — — 17 —— — — — — — — — 4 — — — — — — — — 8 - — — — — — — — - ^ruchtpreise. Fruchtgattung. Gießen Grünberg den 11. Decbr. Lich den 18. Novbr. Laubach. Friedberg den 8. Decbr. den Mainz 3. Decbr. Wetzlar den 11. Decbr. M a I t e r. Scheffel. ’Pfb.l fl. | fr. I Pfd. ! ff. ! fr. Pfd.j ff. | fr. iPfd.f ff. | fr. «Pfd., ff. | fr. Pfd. ff. ' fr. fl. fr. । pf. Waizen..... 200 — | — — 10 5 200 9 30 — — — — 9 40 200 9 43 4 16 2 Korn..... 200 — — — 8 — 190 8 — — - - — 8 — 200 8 3 3 21 — Gerste..... 170 — - — 5 40 170 5 45 — — — — 5 40 200 5 — 2 24 — 120 2 50 ■ * I ■ — - — 3 — 200 3 24 1 18 3 Erbsen..... — 7 30 Linien ..... — 8 — der Main-Weser-Bahn, und tote solche bei den Bahnen des mitteldeutschen Eisenbahn-Verbandes zur direkten Beförderung von Gütern zwischen den Endpunkten Berlin, Leipzig, Magdeburg, Warburg, Carlshafen und Hattingen (Basel) zur Anwendung kommen, nach t>em amtlichen Formular angefertigt, sind stets vorräthig zu finden bei G. D. Drühl I. Kanzleiberg, Lit. B. Nr. 1.