Anzeigeblatt der Stadt und des Kreises Gießen. Jfä 73» Sonnabend den 18. September 1832. Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwoch und Sonnabend. — Preis des Jahrgangs für Einheimische l ff. 30 kr., für Äuswartige incl. Postaufschlags 1 ff. 39 kr. — ÄuSwärlS abonnirt man sich bei allen Postämtern. In Gießen bei der Erpedition (Eanzleiberg Lit. ». Nr. 1.) — Einrückungsgebühr für vie gespaltene Corpuszeile 2 kr. Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gespaltene Corpuszeile 3 kr. M m L l i ch e r Theil. Handels- und KchLfffahrtsvertrag mit dem Königreich der Niederlande. (Fortsetzung.) Art. G. Die Schiffe des Zollvereins, welche nach einem der Häsen der Niederlande kommen, und die Niederländischen Schiffe, welche nach einem der Häfen des Zollvereins kommen, unv welche daselbst nur einen Theil ihrer Ladung löschen wollen, können, vorausgesetzt, daß sie sich nach den Gesetzen und Reglements der beiderseitigen Staaten richten, den nach einem andern Hafen desselben oder eines andern Landes bestimmten Theil der Ladung an Bord beh.lten und ihn wieder ausführen, ohne für diesen Theil der Ladung irgend eine Abgabe, außer den Kosten der Bewachung, zu bezahlen. Art. 7. Die Schiffe des einen der hohen vertragenden Theile, welche in einen der Hafen des andern Theiles im Nothfalle einlaufcn, sollen daselbst weder für daS Schiff, noch für dessen Ladung andere Abgaben bezahlen, als diejenigen, welchen die Na- tionaischiffe in gleichem Falle unterwoisen sind, vorausgesetzt, daß die Nothweudigkeit des Einlaufens gesetzlich festgestellt ist, daß ferner diese Schiffe keinen Handelsverkehr treiben, und daß sie sich in dem Hafen nicht länger aufhalien, als die Umstände, welche das Einlaufen nothwcndig gemacht haben, erheischen. Die zum Zwecke der Ausbesserung der Schiffe erforderlichen Löschungen und Wiedereinladungen sollen nicht als Handelsverkehr betrachtet werden. Art. 8. Im Falle der Strandung oder des Schiffbruchs eines Schiffes des einen der hohen vertragenden Theile in den Staaten des anderen, soll dem Kapitän und der Mannschaft, sowohl für ihre Personen, als auch für das Schiff und dessen Ladung alle Hülfe und Beistand geleistet werden. Die Maaßregeln wegen der Bergung sollen nach Maaßgabe der Landesgcsetze stattfinden, und cs sollen keine höheren Bergungs- kostcn entrichtet werden, als diejenigen, welchen die Nationalen in gleichem Falle unterworfen sein würden. Die geborgenen Maaren sollen keiner Abgabe unterworfen sein, es sei denn, daß sie in den Verbrauch übergehen. Art. 9. Da es die Absicht der hohen vertragenden Theile ist, zwischen den Schiffen ihrer beiderseitigen Staaten aus Rücksicht auf deren Nationalität keinen Unterschied in Betreff des Ankaufs der auf diesen Schiffen eingeführten Erzeugnisse oder andere Gegenstände des Handels zuzulaffen, so soll in dieser Beziehung weder vircet noch indireet, weder durch den einen oder den anderen der hohen vertragenden Theile, noch durch eine in deren Namen oder unter deren Autorität handelnde Gesellschaft, Corporationen oder Agenten, den Einfuhren auf einheimischen Schiffen irgenb ein Vorrecht oder Vorzug eingeräumt werden. Art. 10. Die vorhergehenden Bestimmungen (Art. 1—9) sollen gleichmäßig auf die Schifffahrt zur See, auf die Flußschifffahrt und auf die Schifffahrt auf allen schiffbaren Wasserstraßen, welche den hohen vertragenden Theilen angehören, sei eo natürlichen oder künstlichen Flüssen, Strömen, Canälen, Wasserwegen, oder von welcher anderen Art oder Benennung es sei, ohne irgend eine Ausnahme, und gleichviel in welcher Richtung, Anwendung finden. Die Gleichstellung der gegenseitigen Flaggen mit der Naiional-Flagge für die Schifffahrt auf allen vorsteheno erwähnten Wasserstraßen findet ausdrücklich auf das Recht, diese Wasserstraßen zu befahren, und auf die von den Schiffen, sei es für diese Fahrt selbst, sei es für die in den Häfen an den erwähnten Wasserstraßen zu entrichtenden Gebühren oder Abgaben Anwendung, und zwar ohne Rücksicht auf die Beschaffenheit der Schiffe, mögen es See- oder Flußschiffe sein, mögen die ersteren (Seeschiffe) als von einem patentirten Schiffer geführte Rheinschiffe betrachtet werden oder nicht, endlich ohne Rücksicht darauf, woher die Schiffe oder ihre Ladungen kommen, oder wohin die Schiffe oder ihre Ladungen bestimmt sein mögen. Art. 11. Die Unterthanen eines jeden der hohen vertragenden Theile werden sich in Beziehung auf die Ausübung der Küsten- schifffahrt den Gesetzen unterwerfen, welche in dieser Hinsicht in jedem der Staaten der beiden hohen vertragenden Theile jeüt bestehen,^ oder in Zukunft crlaffen wcrden möchten. Art. 12. Die Nationalität der Schiffe soll beiderseitig nach den jedem Lande eigenthümlichen Gesetzen und Reglements auf Grund ree durch die zuständigen Behörden den Kapitänen, Schiffspatronen und Schiffern auSgcfertigten Papiere und Patente anerkannt werden. , A r t. 13. Die beiderseitigen Consuln sollen befugt sein, die Matrosen, welche von Schiffen ihrer Nation in dem Lande der anderen entwichen fein sollten, festnehmen zn lassen und sie entweder an Bord oder in ihre Hcimath zurückzusenden. Zu diesem Zwecke werden sie sich schriftlich an die zuständigen Behörden wenden und durch Mittheilung des Schiffregisters oder der Musterrolle, 472 in Urschrift oder in gehörig beglaubigter Abschrift, oder durch andere amtliche Dokumente den Beweis führen, daß die reklamirten Individuen zu der betreffenden Mannschaft gehört haben. Auf den in solcher Weise begründeten Antrag soll die Auslieferung ihnen nicht versagt werden können. Es soll ihnen aller Beistand bei der Aufsuchung und Verhaftung der gevachten Deserteurs geleistet werden, welche auf den Antrag und die Kosten der Consuln in den Landesgefangniffen so lange 'festzuhalten sind, bis diese Agenten eine Gelegenheit zu ihrer Fortsendung gefunden haben. Wenn eine solche Gelegenheit sich jedoch innerhalb einer Frist von zwei Monaten, von dem Tage der Verhaftung an gerechnet, nicht darbieten sollte, so würden die Deserteurs in Freiheit gesetzt werden und wegen derselben Ursache nicht wieder verhaftet werden können. Wenn der Deserteur ein Vergehen begangen hat, so kann derselbe erst, nachdem die zuständige Gerichtsbehörde ihr Urtheil gefällt hat und solches in Ausführung gebracht ist, zur Verfügung des Consuls gestellt werden. Man ist übereingekommen, daß die Seeleute, welche Unterthanen des Landes sind, wo die Desertion stattfindet, von den vorstehenden Bestimmungen ausgenommen sein sollen. (Fortsetzung folgt). Zu Nr. K. G. Gießen am 15. September 1852. Betreffend : Die Aufstellung der Viehstandstabelle pro 1852. Der Großherzoqlich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen a n sämmtliche Großh. Bürgermeister des Kreises Gießen. Indem ich Sie davon in Kenntniß setze, daß Behufs der 1) für ein Pferd . . . 76 fl. 2) z, z, Fohlen . . . 42 z, 3) „ einen Bullen . . . 59 « 4) zz Zz Ochsen . . 68 zz 5) n eine Kuh . . . 43 zz anzunehmen sind, so soroere ich Sic auf, diese Tabelle ungest mich einzusenden. K ü llung der Viehstandstabelle pro 1852 als Durchschnittspreise : 6) für ein Rind ... 25 fl. 7) „ „ Schaaf . . 5 » 8) z, ,z Schwein . . 13 „ 9) ,z eine Ziege ... 5 z, 10) zz einen Esel ... 14 z, aufzustellen und längstens bis zum 1. Oktöber d. I. an ch l e r. Polizeiliche Bekanntmachung. Gefundene Gegenstände. Eine Drille, ein kleines Halstuch und ein Federmesser. Diese Gegenstände können von den Eigenthümern auf dem Gr. Polizeibüreau dahier in Empfang genommen werden. Gießen am 17. September 1852. Der Gr. Hess. Polizei-Commissär L. Nove r. Weriehrliche mtb Privat - Bekanntmuchmugerr Besondere Bekanntmachungen. 1837) Gießen. Vergebung einer jährlichen Rente von 150 fl. Aus der Löbcr'schen Stiftung soll eine weitere Rente von 150 fl. vergeben werden. Unter Hinweisung aus die betreffenden §§. 3 und 13 des Testaments, welche nachfolgend abgedruckt sind, ergeht an Diejenigen, welche sich hiernach berechtigt und befähigt halten, Anspruch auf jene Rente zu machen, die Aufforderung: sich binnen 4 Wochen bei der uuterzetchneten Verwaltung zu melden und sich über die Erfordernisse zum Bezug der Rente auszuweisen. Gießen den 10. September 1852. Die Verwaltung der Löber'schen Stiftung. In deren Namen der Bürgermeister H ch. Ferber. §. 3. des Testaments: Von den Zinsen meines Vermögens sollen jährlich 600 fl. an 2 arme im Wittwenstande lebende hiesige Bürger und 2 arme Bürgcrswinwen bezahlt werden, so daß jede von diesen 4 Personen die Summe von 150 fl. erhält. $. 13 Diejenigen Wittwer und Wittwen, welche von meinen Eitern abstammen, in Gießen geboren und daselbst ver- heirathet waren, sollen, insofern sie das Verwandschafts-Verhältniß nachweisen werden und arm sind, in den ersten 50 Jahren nach meinem Tode vorzugsweise zum Genüsse dieser Unterstützungen zugelasien werden. Ueberhaupt müssen alle Wittwer und Wittwen, welche zum Genüsse dieser Renten ^gelassen werden wollen, in Gießen geboren fein, einen guten Ruf besitzen, fortwährend einen gesitteten Lebenswandel führen und wahrhaft dürftig sein. Auch sollen nur Handwerker oder Wittwen von Handwerkern zu den Vortheilen meiner Stiftung zugelassen werden. Es versteht sich hierbei von selbst daß, wenn Personen aus meiner Verwandschaft, denen schon Legate zugesichert und bestimmt sind, zum Genüsse einer Reute von 150 fl. zugelasien sein wollen, die Legate selbst zur Masse zurückfallen. 473 1S63) Gießen. Michaeli-Markt der Stadt Gießen. Der diesjährige Michaeli-Markt wird so, wie er im Landkalender angegeben, nämlich Dienstag den 12. und Mittwoch den 13. October abgehalten werden. Gießen den 10. September 1852. Der Gr. Bürgermeiffcr Hch. Ferber. Versteigerungen. 1877) Gießen. Versteigerung von Maurerarbeit bei der Stadt Gießen. Monlag den 20. Septemder l. I., Morgens 8 Uljr, sollen die Maurerarbeiten zur Verlängerung des Canals in der Hintergasse, veranschlagt zu 10 fi. 16 fr., auf dem Rathhause dahier an den Wenigstnehmenden vergeben werden. Gießen den 17. September 1852. Der Bürgermeister H ch. Ferber. 1879) Gießen. Pfand-Versteigerung. Nächsten Samstag den 18. d. Mts., Nachmittags um 2 Uhr, soll an Ort und Stelle die Kartoffel-Erndte von 5 Triebvierteln, sodann um 4 Uhr die von einem Äcker am Bahnhof und einem solchen am Aulwcg versteigert werden. Die Zusammenkunft um 2 Uhr ist am Schießhouö und um. 4 Uhr auf der Eisenbabybrücke am Wetzlarer Weg. Gießen den 15 September 1852. Der Bürgermeister Hch. Ferber. F e i l g e b o t e n. 1868) Gießen. Aecht Persisches Insekten- Pulver, per Loth 5 fr. Dieses Pulver ist ein sicheres Spccificum zur Vertilgung der Flöhe, Wanzen und Motten und ist namentlich das zweckmäßigste Mittel, die Hunde von den Flöhen zu befreien; Wiener Putzpulver, in Paqueten ä 7 fr. Mit diesem für jede Hauswirthschaft unentbehrlichen Pulver kann man sofort allen Metallen den schönsten Glanz geben; Wanzentod, zur Vertreibung der Wanzen, per Flacon 35 fr. Gießen den 13. September 1852. Carl Frech. 1876) Gießen. Mantelstoffe aller Art, sowohl schwarz als 'n Farben, Chine, Kleiterzeuge, das neueste in Seide und Halbseide, Wolle und Halbwolle, Thibet, die Elle 36 fr. bis 1 fl. 30 fr., Orleans, Lustre , Mix-Lustre, ächt französische Möbel- und Kleider-Cattune, sowie Ja- connet, Batist, Mull und ächte schottische Casimire, ganz Wolle; ferner einfarbige und schottische Doppel- und viereckie Shawls, Foulards, Ficlius, Eravalien, gestickte Chemiseue, Krägen, Strick-, Einsatz- und Tüll-Spitzen, Schleier, Bä», er, Taschen, Regenschirme, Handschuhe in Glace, Seide und Wolle, Tischdecken u. dgl. m. empfehle ich zu sehr billigen Preisen. Die erwarteten Musterhüte und Hauben, sowie Rad- und Talar-Mäntel habe ich erhalten, was ich anzuzeigen nicht verfehle. M Heß, Lit. A. Nr. 55. 1805) Gießen. Msrhl- und Del muh le. In der Provinz Oberhessen, in der Umgegend von Frankfurt und Hanau, ist eine mit geräumigem großen 2 stöckigen Wohnhaus verbundene M a h l - und O e l m ü h l e nebst den erforderlichen Oeronomiegebauden und ohngefäbr 10 Morgen, größtcntheils in der Nähe des Orts gelegenem, vorzüglich gutem Garten- und Ackerland, unter annehmbaren Bedingungen zu verkaufen, oder auch gegen vollttäudig genügende Sicherheit zu verpachten. Die Gebäulichkeiten sind alle in gutem Zustande. Die im Innern mit ehernem Triebwerk versehene Mahlmühle hat zwei Gänge, und die Oelmühle beschäftigt eine Doppelpresse. Die sämmilichen Werke sind neu und vorzüglich gut gearbeitet, und in jeder Beziehung ihrem Zweck entsprechend. Außerdem hat die Mühle das ganze Jahr hindurch das erforderliche Wasser, und ist, damit der beiderseitige Geschäftsbetrieb bei strenger Kälte keine Unterbrechung erleidet, mit einer heizbaren Radstube versehen. Nachträglich noch die besondere Bemerkung, daß die Mühle sogleich bezogen werden kann. Auf frankirte Anfragen ist das Nähere bei der Erped. d. BlttS. zu erfahren. 1870) G > eßen. In allen Sorten Englischer feiner und ordinärer Strickwolle, Sianchenwolle und geflammter Wolle, empfiehlt sich in bester Auswahl , (S. Wusetzki in der Marktstraße. 1880) Gießen. Dem geehrten Publikum macke ich die ergebenste Anzeige, daß ich eine Auswahl fertiger Herrenkteider, dauerhaft und schön, ganz nach neuestem Fayon gearbeitet, unterhalte, auch solche auf vorgängige Bestellung und beliebige Wahl der Stoffe nach bestimmtem Maaß schnellstens liefere. — Da ich nur gegen Baarzahlung verkaufe und die Stoffe direct von den Fabriken beziehe, so ist es mir möglich, die Preise äußerst niedrig zu stellen; namentlich kann ick für bevorstehenden Herbst und Winter anbielen : Röcke und Paletots von 6 bis 16 fi.; Uebcrzieher, ganz mit Wolle gefüttert, von 6 bis 26 fl.; Hosen von 2 bis 16 fl.; Westen von 1 fl. 12 fr. bis 8 fi. Knabenanzüge verhältnißmäßig billiger. Gießen, September 1852. Jean Retter, Wettergasse Lit. D. 29. 1873) Gießen. Ein großer Handwagen , verschiedene Leitern, ein steinerner Sautrog und ein Haufen Mist ist zu verkaufen in Lit. D. Nr. 99 in der Neustadt. 1869) Gießen. Zwei gut gehaltene Sopha's sind billig zu vermieihen oder zu verkaufen. Wo? sagt Ausg. d. BlttS. Zu vermiethen. 1882) Gießen. Eine möblirte Stube ist zu vermiethen und am 1. October zu beziehen. Georg AlthauS. 187/1) G! eßen. Das bisher von Hrn. Assessor Har bord t bewohnte Logis bei Botenmeister Schäfer's Wiitwe auf dem SelterSweg ist anderweit zu vermiethen. 1810) Gießen. In Lit. A. Nr. 93 auf dem Asterweg ist eine Stube und Ca- binet, mit oder ohne Möbel, zu v.rmielhen. 474 1875) Gießen. Eine Familienwohnung, bestehend aus zwei Zimmern, Küche, Keller und Holzstall, sowie ein möblirtes Zimmer, ist zu vermiethe» bei C. Gerhard in ter Mühlgasse. 1841) Gießen. Am Seltersthor ist ein möblirtes Zimmer mit Cabinet, sodann ein Nebcnbaus zu vermiethen. In der Retact. d. Bltts. zu erfragen. 1833) Gießen. Eine Familienwohnung, sowie ein möblirtes Zimmer, sind in meinem Hause zu vermiethen. i)r. Mettenheimer. 1809) Gießen. Die 3. Etage in dem ehemaligen Gasthaus zum Löwen ist zu vermiethen und kann sogleich bezogen werden. Gg. PH. Gail. ! 1797) Gießen. Das von Herrn Assessor Pietsch bewohnte Logis, bestehend auS 4 Zimmern, Kammer, Küche, Bodenraum mit abgeschlossenem Gange, Holzstall, Keller u. s. w , ist anderweit zu vermiethen und am 1. October zu beziehen. Ricker. 1872) Gießen. Ein Logis, bestehend aus drei Stuben, Kammer, Küche, ! Keller und Holzraum, ist zu vermiethen; dasselbe kann auch auf Verlangen getrennt werden. Das Nähere ist in ter Erped d. Bltts. zu erfragen. 183:2) Gießen. Der zweite Stock meines Wohnhauses in der Löwengasse ist zu vermiethen und kann bis zum 15r. Octo» bcr d. I. bezogen werden. I. Isterling, Maurermeister. 1963) Gießen. Eine Familienwohnung, bestehend in drei aneinanderstoßenden Stuben, Küche, Keller, Boden und Holzplatz, alles verschließbar, ist zu vermiethen und im Oeiober zu beziehen bei Jacob Bogt, Bäcker. 1883) Gießen. Bei E. Strack ist ein kleines Logis zu vermiethen und wird namentlich auf eine stille Familie oder einzelne Person reflectirt. Vermischte Nachrichten. 1861) Gießen. Sonntag den 12. d. Mts. ist aus dem Wege von Annerod nach Gießen eine goldene Broche verloren worden. Der Finder wolle dieselbe gegen eine gute Belohnung bei der Erpedition d. Bltts. abgeben. F r it d) t und Viktu alle »preise. Viktualien preise. •** A. r £ 5 4 ) JA Brodtaxc. 5 p> JS) cÖ JA Fleischtaxe. _O 00 s « So Gi den 11 £ sZ S ” Bemerkungen L 5 X n & = per Pfund kr. Pf. fr. Pf. fr. Pf. fr.! Pf. K fr. pf. fr. Pf. ft.lvf. kr.ch'f. fr. | Vf. Ochsenfleisch . . Kuhfleisch . . . 12 9 — 12 9 —- 12i- 9 — Die Zugaben zum Fleisch dürfen nur 4.| binäres Brod auS Kornmehl^! "esteh. 5 10 I •2 - — tij- — — 5, 2 11 — 1 Rindfleisch . . . 9 — 8 2 — — 8 — in solchem von der- 4 j Srmischtes Brod aus j j §2umeh"^ ! ***** 6 12 I Kalbfleisch . . . Schweinefleisch. . 8 14 — 8 14 _ — — 7 2 13 2 selben Gattung be- steheu, und zwar — — 1 11 I - i — Hammelfleisch . . 9 — 9 — — — 9 - auf 10 Pfund nicht L. Q V Q L.!Q 8. Q L. Q Schaaffleisch . . — — — — — — " --- mehr als ändert- 6 — - — l — — — — — Leberwurfl . . . gemischte Wurst . 12 8 — 11 — — — 15 — halb Pfd. k. nach Proportion, wel- „ 1 ft. Milchbrod........ 5 — — 8| 1 — — 5 2 Bratwurst . . . 18 — 16 ■ - __ 17 — cheS auf 1 Pfd. nicht völlig 5 Loth auS- 1 1 Schwartemageu 16 — 15 — — — 16 — Marktpreise. fr. Pf. fr. Pf. fr. Pf. fr. Pf. fr. pf. Blutwurst . . . 14 — 14 — — — -- - macht. Köpfe, Füße, Gcraub, wie auch die ganz blutigen u. nicht genießbaren Stücke vom Hals sind von der Zu- _ _______________1 geräucherter Speck Schinken . . . Dörrfleisch . ... Rindsfett . . . Hammelsfett . . 20 16 13 20 20 — 18 15 15 16 16 — 1 1 1 1 1 22 — 18 — 17 — 16 — 1 Pfund Butter.......... auch......... 3 Haudkäse ........... 6 16 17 4 i i i ,r Illi Ti i. i 1 III Illi — — Illi' 1 1 N Schweineschmalz, ausgelassenes dgl. unauSgelaffeneS 20 17 1— 20 16 — — — 21 - 20 — gäbe gänzlich ausgeschlossen. 11 Gier............. 1 Pfund Waizenmehl........ 1 „ geschw. Vorschuß ...... — — — — 1 1 1 ! i i — — --- F r u ch 1 p r e i s e. Fruchtgattung. Gießen Grünberg den 4. Sept. Sich den 16. Sept. Laubach. Friedberg den 1. Sept. Mainz den 20. August Wetzlar den 28 August. Scheffel. M alter. ___ Pfd. I st. i fr. Pid. ft. fr. Pfd. ft. fr. IPfd. (f. fr. |Pfd. st. fr. Pfd. fl. ' fr. N. I tr. vr, _ Wagen..... Korn..... Gerste ..... Hafer . Grbsen . Linien , , . . ij 2 'M i 11 11 i i 11 i 11 1 I 1 1 1 1 9 7 5 2 1 1 S” 1 1 200 190 170 120 8 7 5 2 7 8 45 15 30 45 30 — 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 III 1 9 7 5 3 30 40 35 30 200 200 200 200 - _ 9 5 3 - - 39 23 19 37 — 4 5 3 18 2 28 1 27 2 (Hierzu eine Beilage). Beilage zu «HZ. 75 des Anzetgeblatles. Vermischte Nachrichten- 177) Gießen. UNION. Neisegelegenheit nach Amerika über Liverpool. 9lbfahrt von Mainz jeden Mittwoch. Die Passagiere werden durch eigene tüchtige Conducteure bis in den Seehafen begleitet. Pünktlichkeit i» den Erpeditioncn, billige Preise und genaue Erfüllung der einge- gangenen Verbindlichkeiten werden diese Reisegelegenheit auch ferner empfehlen. Concessionirte Haupt-Agentur in Mainz: «Heinrich Zitz. Rädere Auskunft, Prospekte und Ueberfahrtsverträge ertheilt Der coneessronirte Agent in Gießen: I. Lauckert, _____________________________________________Neuebäue B. 67-__________ 1300) Gießen. Einem verehrlichen Publikum mache ich hiermit die ergebende Anzeige, daß ich in den Stand gesetzt bin, jede Sorte von Feilen und Raspeln aufzuhauen, wodurch sie gleich neuen ihre Dienste thun. Auch sind bei mir alle Sorten neue Feilen und Raspeln zu bekommen, sowie alte Sägenfeilen gegen frisch aufgehauene zu vertauschen. — Die Preise sind auf's Billigste berechnet. (5. SartoriuS, Seltersweg Lit. C. 22. 1881) Gießen. Tanzunterrichts - Anzeige. Die seither in Gießen bestandene Einrichtung, die Kinder, sowie Andere während des Sommers im Tanzen zu unterrichten, ist schon lange als für Gesundheit und den übrigen Unterricht nachtheilig erkannt worden, und ich habe mich d. her entschlossen, im bevorstehenden Winterhalbjahr einen Tanzunterricht zu eröffnen, mit weichen ich zugleich angemessene gymnastische Uebungen verbinden werde, die zur Kräftigung und Haltung des Körpers beitragen. In Frankfurt und Darmstadt bildete ich mich in Er- theilung des Tanzunterrichts aus, auch war ich in ersterer Stadt längere Zeit als Hilfslehrer thätig, und ich darf daher die Hoffnung hegen, daß mir recht viele hiesige Eltern ihre Kinder zu diesem Unterricht anvertrauen. Mit dem 11. October werde ich solchen eröffnen und bitte ich Anmeldungen bis dahin in meiner Wohnung, Weidengasse Lit. B. Nr. 117, oder im Tanz-Local in der Heyer'schcn Behausung, Lit. B. Nr. 92abgeben zu wollen. C. Rüb, am en, Turnlehrer. 18'17) Gießen. Wohrmngsveränderung. Ich wohne von heute an im Haufe des Herrn Stadteinnehmer Enders. Mein Unterricht im Schönfchreiben, Rechnen, der Buchführung und sonstigen Haudelswiffenschaften erleidet keine Unterbrechung. Gießen den 10. September 1852. Emanuel Stern. 188-8) Gieße n. Ein Stahlbügel- Fe.erzeug, dessen Vorderseite gestickt und die Rückseite mit Leder besetzt ist, ist verloren worden. Der redliche Finder wird ersucht, dasselbe an die Redaction dieses Blattes abzugeben. A u s z u l e i h e n. 1867) Gießen. Von hiesiger Armenkasse sind S40 fl. auszuleihen. Gießen den 15. September 1852. Der Rechner Lauer. 1813) Gießen. 630 flf. liegen in der Löber'schen Stiftung zum Ausleihen bereit. Auskunft ertheilt der Rechner Gg. PH. Gail. 1871) Gießen. 200 fl Curatel- gelder liegen zum Ausleihen bereit bei Pfannmüller I., Hofg.-Advocat. Frischbäcker zu Gießen. Sonntag den 19. September. Wilhelm Schäfer am Rathhaus. Heinrich Noll in der Neustadt. Georg Busch auf dem Kreuz. Kirchliche Anzeigen d er evangelischen Gemeinde zu Gießen. Gottesdienst. Am 1 9. September. Morgens: Kirchenrath Dr. Engel. Nachmittags- Freiprediger Lips. Kopulirte. Den 12. September. Friedrich Karl Loos, Bürger und Lackirer dahier, ein Wittwer: und Henriette Dorothea Louise Leid, des verstorbenen Bürgers und Bildhauers, Ludwig Leib, hinter- laffene Wittwe, geborne Nenner. Den 14. September. Ludwig Martin Christian Noll, Bürger und Oeconom dahier, des rer- storbenen Bürgers und Wirths, Ludwig Noll, ehelicher Sohn; und Johannette Friederike Eleonore Marie Löber, des Bürgers und Bäckermeisters, wie auch Mitglieds des Gemeinderaths und Kirchenvorstandes, Christian Loder, eheliche Tochter. Den 16. September. Heinrich Georg Ludwig Schirmer, Bürger und Tabaksfabrikant da- hrer, des verstorbenen Bürgers und TabakSfabri- kanten, Georg Heinrich Schirmer, ehelicher Sohn • und Anna Luise Karoline Wehn, des verstorbenen Großherzoglichen Hofraths, Dr. Heinrich Wilhelm Wehn, eheliche Tochter. Getaufte. Den 8. September. Dem Bürger und Schlossermeister, Eduard Balthasar Stohr, ein iSohn, Balthasar, geboren den 23. August. I Den 11. September. Dem Bürger und , Kaminfeger, Heinrich Neuling, ein Sohn, Ludwig, geboren den 23. August. Den 12. September. Dem Bürger und Schreinermeister, Johann Ludwig Geißler, eine Tochter, Anna Katharine Henriette, geboren den 2. August. Denselb en. Dem Bürger und Schneider, Johann Daniel Loder, eine Tochter, Luise Hen- l rirtte Elise Katharine, geboren den 29. August, j De n selben. Dem Bürger und Buchbinder- meister, August Balser, ein Sohn, Georg Ludewig, geboren den 31. Juli. । Denselben. Ein unehelicher Sohn, Karl, I geboren den 15. August. Beerdigte. I Den 9. September. Balthasar Stohr, des i Bürgers und Schloffermeisters, Eduard Balthasar ! Stohr, ehelicher Sohn, alt 12 Tage, gestorben , den 8. September. 1 Denselben. Johann Philipp Noll, Bürger 1 unt> Fuhrmann dahier, alt 76 I 9 M. gestorben i den 8. Septemder. 9 1 476 Den 13. September. Eine uneheliche Tochter, Elisabcthe, alt 1 I 2 M. 18 T gestorben den li. September. Den 14. September. Daniel Heinrich Friedrich Karl Franz, Bürger und Schuhmachermeister dahier, des verstorbenen Bürgers und Schuhma- chermcisters, Christian Franz, ehelicher Sohn, alt 39 I. 6 M. 6 T. gestorben den 12. September. Die Pfarrgeschäste während der Erledi- ! gung der 2ten Stadtpfarrstelle besorgt, bis auf weitere Bekanntmachung in jeder Woche Kirchenrath Df. Engel, mit dem Bemerken, daß er in Verhinderungsfällen sich von einem Freiprediger wird vertreten lassen. Angekommene und abgereiste Fremden In den Gasthäusern. Im Einhorn: Hrn. Kaust. Steinbach u. Ehring v. Rhepdt, Baltzer v. Mettmann, Brehme v. Nordhausen, Kugler v. Ostenbach, Wolf v. Frankfurt, Wepel v. Cöln, Gebhard v. Leipzig, Christ nebst Sohn u. Blecher v. Siegen, Stahl u. Archencr v. Frankfurt, Steineck n. Reifert v. Mannheim, Heillcnheim, Wolienberg, Dörfling u Hollinger v. Berlin, Carrsmann v. Hannover, Ellwangcr v. Lindau, Senft v. Bruchsal, Kar« stcdt u. Löhrmann v. Pforta, Stellmacher u. Mcisenstect v. Frankfurt a. d. O-; Hr. Lailli, Proprietair v. Montpellier; Hr. Bohl, Techniker v. Dresden; Hr. Schleuning, Rcchnungsrath v. Darmstadt; Mad. Eith u. Rentnerin v. Baden-Baden; Hr. Klenck, Negociant v. Mühlheim a. Rh ; Frau Baron v. Klinckström, Rentnerin v. Stockholm; Fräul. Baaland, Gesellschaftsdame v. Upsala; Hr. v. Schneider u. Fräul. Tochter, Gutsbes. v. Oldenburg ; Hrn. Ingenieurs Langton v. Manchester u. Burton v. Bath; Hrn. Beamte v. Frankenberg v. Altona u. v. Wildener v. Kiel; Hr. Len- heim, Banquier v. Gothas Hr. Klötzer, Professor v. Dresden; Fräul. Spiegel it. Fräul. Link v. Halle; Fr. v. Vahrendorf v. Kloster Prctz; Hr. Storch, Berginspe-tor v. Friedberg; Hr. Ellenberg, Fabrikant v Mühlheim; Hr. Schröder, Part v. Hannover; Hr. v. Mühlen, Gutsbes v. Potsdam; Hr. Graf v. Einsiedel, König!. Sächs Kammerherr v. Dresden. Im Rappen: Hrn. Kaust. Berger nebst Frau v. Schneeberg, Fren- zcl v. Bersin, Fennes v. Rhepdt, Hagen v Bremen, Müller v. Cöln, Sebald v Hannover, Müller, Heerdt u. Haberkorn v. Frankfurt, Leisewitz v. Bremen u. Scheick v. Elberfeld; Hr. Schade Gutsbes. v. Ziegen« Hain; Hr. v. Calwer, Forstassistent v. Stuttgart; Hr. Germes, Oberbergrath v. Halle; Hr. Baron v. Schenck. Rentier v. Hermannstein; Hr. Po- tinskp, Privat », v. Warschau; Hr. Graf v. Zerbst mit Familie v. Petersburg; xr. Baron v. Windelleben, Rittergutsbcs. v. Posen; Fr. v. Dar- deln mit Dienerschaft v. Wien. Im Prinz Earl: Hrn. Kaust. Luttwig v. Darmstadt, Grieschel v. Alsfeld, Schönhals v. Magdeburg, Giller v. Marburg, Leischals v. Darmstadt, Waschach u. Rienisch v. Lemberg, Wintcrshausen v. München, Her. der v. Worms, Strobel v. Arolsen, Braun v. Neustadt, Hickmann v. Braunfels, Berninger v. Golmigk, Arndcrle v. Stuttgart, Müller v. Cöln, Stahl v. Cassel, Schack u. Goldschmidt v. Frankfurt; Hr. Courtise, : vom 16. bis 14. September 1852. Negociant v. Lpon; Hr. Knauf nebst Sohn, Orgelbauern. Gotha; Hr. Froder, Postpraktikant v. Marburg; Fräul. v. Gossler u. Fräul. v. Möhler v. Berlin; Hr. Frank, Eisenbahn-Jnspcctor v. Magdeburg; Hr Graf v. Crufinukp, Gutsbes. v. Posen; Hr. v. Güttlar, Regier. - Beamter v. Stockholm.; Hr. Berre, Proprietär v. Nancp; Hr. Röder, Lithograph v. Coblenz; Hrn. Stuv. Neubauer, v. Bülow u Schridler v. Berlin; Hr. Meper, Privatm. v. Marburg; Hr. Fischer, Occonom v. Bingenheim; Hr. Leutncr, Fabrikant v. Scheibenberg; Hr. Behle, Procurator v. Kiel; Hr. Leisler, Privatm. v. Neuenburg; Hr. Piper, Reg.«Rath v. Neu- Strelitz; Hr. Bauer, Hofsänger v. Mannheim; Hr. Nitschkp, Odergerichts. Neserendär, Hr. Hochmann u. Hr. Bielefeld, Buchhändler v. Cassel; Hr. Leikam, Stadtrath v. Riese; Hr. Stiellert, Gutsbes v. Hof; Hr. Kratz, Privatm. v. Rupertenrod. Im Darmstädter Haus: Hr. Hisgen u. Hr. Stukard, Maler v. Lich; Hrn. Geschwornc Allendorf v. Alsfeld u. Funk v. Leusel; Hrn. Privatleute Häuser v. Marburg, Butterbrod v. Leusel, Alt v. Halle u. Werthheimer v. Hanau; Hr. Drullmann, Fuhrm. v. Wetzlar; Hr. Eschle, Uhrmacher v. Fortwangen. In den Privalhäusern. Bei Hrn. Kirchend. Bourgeois: Hr. Privatm. Oßmann v. Gladenbach. — Bei Hrn. Mttzger Adolph Schmidt: Hr. Privatm. Plitt v. Biedenkopf. — Bei Hrn. Krcisrath Goldmann: Hr. Gpmn. Höchst v. Worms. — Bei Hrn. Steuer-Commiffair Hirsch: Fräul. Hirsch v. Büdingen. — Bei Hrn. Kausm. Hast: Hr. Oeconom Hast v. Rimbach. — Bei Hrn. Messerschmidt Sartorius: Hr. Dr. Hark nebst Frau v. Büdesheim. — Bei Frau Geheime Kirchcnrath Dieffcnbach: Frau Pfarrer Spengel nebst Fräul, Tochter v. Dreieichenhain, Frau Dr. Gros v. Collnhausen und Frau Heim , v. Dörnberg. — Bei Weißbindermeister Seipps Wittwe: Hr. Schuhmacher- meister Waldeck v. Romrod. — Bei Hrn. Schneidern!. Schwad: Hr. Schuhmacherin. Bogus v. Hannover. — Bei Hrn. Kammacher eschäfer: Jungfer Äomprnhans v. Alsfeld. — Bei Hrn. Professor Dr. v. Klipstein: ■ Hr. Major v. Klipstein v. Darmstadt. — Bei Hrn. Cantor Schwabe: Hr. | Landrichter Reitz nebst Familie v. Battenberg. — Bei Frau Hofrath Wehn: ' Frau v. Willich nebst Fräul. Tochter v. Reinheim u. Frau Cngelbach v. Biedenkopf. Gold- und tiilber-Cours vom 16. September 1852. Gießen. Der unter 1862. angezeigte verloren gegangene Ring ist, gefunden worden und wird Derjenige, welcher vergessen hat, der Redaction dieses Blattes seinen Namen zu spendiren, ersucht, diesen Ring hierbei abzuholen. Gold. fl. kr. Silber. fl. kr. Diverse Actien und Loose. Brief Geld Pistolen ..... 9 47'/, Laubth., ganze . . . — _ Kurhessische Loose .... 347, 347, Pr. Friedrichsd’or . . 9 59 Preuss. Thal er . . . 1 457, Sardinische Loose . . . . . — 401,; Holl. 10 fl. Stücke . . 9 58 5 Frankenthaler . . 2 227, Cöln-Aachen . . . . . • —— — Rand-Ducaten .... 5 38 Hochhaltig Silber . . 24 36 Cöln-Minden....... —— 101 20 Francs-Stücke . . 9 35 Gering - u. mittelh. . — — Ludwigsb.-Bexbach . . . . 96 957. Engi. Souverains. . . 11 58 Frdr.-W il hs.-Nordbahn . . . 507, 507, Gold al Marco . . . 381 30 Disconto 2 Geld. A Sulzbach, beeid. Makler. Fahrten-Pläne mit Tarifen der Main-Weser-Bahn, Friedrich-Wilhelms-Nordbahn, Main-Neckar-Bahn, Badischen Bahn bis Hallingen (Basel), Offenbacher Bahn, Sodener Bahn, Hanauer Bahn, Pfälzischen Ludwigs-Bahn von Ludwigshafen bis Neunkirchen und weiter von Forbach bis Paris, nebst den Rhein-, Main-und Neckar-Dampfschifffahrten, in djenfurmat^ ü. Stück 6 Kreuzer, sind stets vorräthig und zu haben bei ________________________G. D. Brnhl 1. Druck und Verlag der G. L. Brtryl'schen Vucb- und leieuiDrutierei.