Anzeigeblatt der Stadt und des Kreises Gießen. m 74. Mittwoch den 15. September 1852. Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwoch und Sonnabend. — Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 ff. 30 fr., für AnSwirtige incl. PustaufschiagS 1 ff. 39 fr. — Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. In Gießen bei der Erpedition (Canzleiberg Lit. B. >Jtr. 1.) — Einrücknngsgebnhr für die gcsxaltene Corvuszeile 1 fr. Anzeigen auS verschiedenen Schriften die gespaltene CorpuSzeilc 3 fr. Amtlicher T h e i l. Inhalt des Gr- Hess. Regierungsblatts vvm 7. September 1852, Nr. 45. 1) Handels- und Schifffahctsvertrag mit dem Königreich der Niederlande; — 2) Charakterertheilung; — 3) Versetzung in den Ruhestand. HandeLs- und Lchifffahrtsveetrag mit dem Königreich der Niederlande. Nachstehender zwischen dem Großherzogthum Hessen und den übrigen zu einem Zollvereine verbundenen Staaten auf der einen Seite, und dem Königreich der Niederlande auf der andern Seite, abgeschlossener und von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzog, ebenso wie von allen anderen hohen contrahirenden Theilen ratificirter Handels- und Schiffsahrtövertrag wird hiermit zur Wissenschaft und Nachachtung im Großherzogthum bekannt gemacht. Darmstadt den 17. August 1852. Aus Allerhöchstem Auftrage: Großherzoglich Hessisches Ministerium des Hauses ..und des Aeußern. v. D a l w i g k. v. Biegeleben. Seine Majestät der König von Preußen, sowohl für Sich und in Vertretung der Ihrem Zoll- und Steuer-Systeme angeschloffenen souverainen Länder und Landestheile, nämlich des Großherzogthums Luxemburg, der Großherzozlich Mecklenburgischen Enklaven Roffow, Netzeband und Schönberg, des Großherzozlich Oldenburgischcn Fürstenthums Birkenfeld, der Herzogthümer Anhalt- Köthen, Anhalt-Dessau und Anhalt-Bernburg, der Fürstenthümer Waldeck und Pyrmont, des Fürstenthums Lippe uno ves Land- gräflich Hessischen Ober-Amts Meisenheim, als auch im Namen der übrigen Mitglieder des deutschen Zoll- und Handels-Vereins, nämlich der Krone Bayern, der Krone Sachsen und der Krone Würtemberg, des Großherzogthums Baden, des Kurfürstenthums Hessen, des Großherzogthums Hessen, "zugleich bas Landgräflich Hessische Amt Homburg vertretend; der den Thüringischen Zoll- und Handels-Verein bildenden Staaten, namentlich : des Großherzogthums Sachsen, der Herzogthümer Sachsen-Meiningen, Sachsen- Altenburg und Sachsen-Coburg und Gotha, der Fürstenthümer Schwarzburg - Nudolstadt und Schwarzburg-Sondershausen, Reuß- Greitz, Reuß-Schleitz und Neuß-Lobenstein und Ebersdorf, — des Herzogthums Braunschweig, des Herzogthums Nassau und der freien Stabt Frankfurt einerseits, und Seine Majestät der König der Niederlande andererseits, von dem Wunsche beseelt, den Handelsbeziehungen zwischen den Staaten des Zoll-Vereins und den Niederlanden eine größere Ausdehnung zu geben, sind übereingekommen, Unterhandlungen zu eröffnen, und haben zu dem Ende zu Bevollmächtigten ernannt, nämlich : Seine Majestät der König von Preußen t den Grasen v. Königsmarck, Allerhöchst Ihren Wirklichen Geheimen Rath, Erbhofmeister, Kammerherrn, Ritter des rochen Adler-Ordens zweiter Klasse mit dem Stern und des Preußischen St. Johanniter-Ordens, Großkreuz des Ordens der Eichenkrone, re. re., Allerhöchst Ihren außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister bei Seiner Majestät dem Könige der Niederlande, und Seine Majestät der König der Niederlande : den Herrn Hermann van Sonsbeeck, Ritter des Niederländischen Löwenordens, Großkreuz des Schwedischen Nordstern- Ordens, Großkreuz des Sardinischen St. Mauritius- und Lazarus-Ordens, Großkreuz des Griechischen Erlöser-Ordens, Allerhöchst Ihren Minister der auswärtigen Angelegenheiten; den Herrn Peter Philipp van Bosse, Kommandeur des Niederländischen Löwen-Ordens, Ritter des Russischen St. Annen-Orbens zweiter Klaffe, Großkreuz des Sardinischen St. Mauritius- und Lazarus-Ordens, Allerhöchst Ihren Finanz- Minister, und den Herrn Carl Ferdinand Pahud, Ritter des Niederländischen Löwen-Ordens, Allerhöchst Ihrem Minister der Kolonien, 468 welche, nachdem sie ihre Vollmachten ausgetauscht, und solche in guter und gehöriger Form befunden haben, über nachstehende Artikel übereingekommen sind. Art. 1. Die Schiffe des Zollvereins, welche mit Ballast oder beladen in die Häsen der Niederlande einlaufen oder aus diesen auslaufen, und umgekehrt die Niederländischen Schiffe, welche mit Ballast oder beladen in die Häfen des Zollvereins einlaufen oder aus diesen auslaufen, welches auch der Ort ihrer Herkunft oder ihrer Bestimmung sei, sotten keinen andern oder höheren Tonnen-, Baken-, Flaggen-, Hafen-, Anker-, Lvotsen-, Schlepp-, Feuer-, Schleusen-, Kanal-, Quarantäne, Berge-Geldern, Niederlage-Gebühren, ingleichen keinen andern oder höheren Abgaben ober Gebühren irgend einer Art oder Benennung unterworfen werden, sie mögen im Namen oder zum Vortheil der Negierung, der öffentlichen Beamten, der Kommunen oder irgend einer Anstalt erhoben werden, als denjenigen, welche den Nationalschiffen bei deren Einlaufen in die gedachten Häfen, ihrem Auftiithalt daselbst, oder bei ihrem Ausgange gegenwärtig auferlegt sind, oder künftig etwa auferlegt werden möchten. Art. 2. Alle Erzeugnisse und andere Handelsgegenstände, deren Einfuhr oder Ausfuhr auf Nationalschiffen in den Staaten der hohen vertragenden Theile gesetzlich stattfinden darf, sollen daselbst auch auf den dem andern Theile zugehörenden Schiffen em-, oder von dort ausgeführt werden dürfen. Die Maaren, welche auf Schiffen des einen oder des anderen Theiles in die Häsen des Zollvereins oder der Niederlande eingeführt werden, sollen dort zum Verbrauch, zum Durchgänge, oder zur Wiederausfuhr bestimmt, oder endlich nach dem Belieben des Eigenthüniers oder seiner Machthaber, in Entrepot gebracht werden können, ganz unter denselben Bedingungen und ohne höberen Magazin gebühren, Bewachungs- oder sonstigen Kosten dieser Art unterworfen zu werben, als denjenigen, welchen die auf Nationalschiffen angebrachten Maaren unterliegen. Art. 3. Maaren jeder Art, ohne Unterschied des Ursprunges, die, aus welchem Lande es auch sein möge, auf Schiffen des Zollvereins in die Häfen der Niederlande oder auf Niederländischen Schiffen in die Häfen beö Zollvereins eingeführt, ebenso Maaren jeder Art, ohne Unterschied des Ursprunges, die, nach welchem Bestimmungsorte es auch sein möge, aus den Häfen der Niederlande auf Schiffen des Zollvereins oder aus den Häfen des Zollvereins auf Niederländischen Schiffen'ausgcführt werden, sollen in den beiderseitigen Häfen weder andere noch höhere Eingangs- oder Ausgangs-Abgaben jetzt oder in Zukunft entrichten, als wenn die Einfuhr oder die Ausfuhr auf Nationalschiffen erfolgte. Art. 4 Die Befreiungen, Prämien, Zollvergütungen oder andere Begünstigungen oder Vortheile dieser Art, welche in den Staaten eines der beiden hohen vertragenden Theile den Nationalschiffen oder deren Ladungen, sei es für den Eingang, sei eö für den Ausgang oder den Durchgang, bewilligt sind, oder künftig bewilligt werden könnten, sollen in gleicher Weise sowohl den Schissen des andern Theiles, als auch deren Ladungen bewilligt werden, ohne Rücksicht darauf, woher die Schiffe oder deren Ladungen kommen , oder wohin die Schiffe oder deren Ladungen bestimmt sind. Die vorstehenden Bestimmungen finden keine Anwendung auf die Befreiung vom Tonnengelde und aus andere besondere Begünstigungen derselben Art, welche die in jedem Staate zur National-Fischerei verwendeten Schiffe genießen. Art. 5. In Allem, was das Aufstellen der Schiffe, ihr Ein- oder Ausladen in den Häsen, Rheden, Plätzen und Bassins betrifft, und überhaupt in Hinsicht aller Förmlichkeiten und sonstigen Bestimmungen, welchen die Handelsschiffe, ihre Mannschaft und ihre Ladung unterworfen werden können, ist man übereingekommen, daß den Nationalschiffen kein Privilegium und feine Begünstigung zugestanden werden soll, welche nicht in gleicher Weise den Schiffen des andern Theiles zukäme, indem der Wille der beiden hohen vertragenden Theile dahin geht, daß auch in dieser Beziehung ihre Schiffe auf dem Fuße einer völligen Gleichstellung behandelt werden sollen. (Fortsetzung folgt). Gerichtliche und Privat - Bekanntmachungen. Besondere Bekanntmachungen. 1863) Gießen. Michaeli-Markt der Stadt Gießen. Der diesjährige Michaeli-Markt wird so, wie er im Landkalender angegeben, nämlich Dienstag den 12. und Mittwoch den 13. October abqehaltcn werden. Gießen den 10. September 1852. Der Gr. Bürgermeister Hch. Ferber. 1672) Gießen. Aufforderung an die Schuldner der hiesigen Pfand- nnd Leihanstalt. Die Schuldner der hiesigen Pfand- und Leihanstalt, deren Pfänder in den Monaten Januar, Februar, März, April, Mai und Juni 1852 verfallen sind, werden aufgefordert, in dem Zeitraum vom 16. August bis zum 17. September dieselben einzulösen oder zu prolongiren , als I sonst deren Versteigerung am 18. Oetober d. I. stattfindet. Nach fruchtlosem Ablauf obigen Zeitraums kann weder Einlösung, Prolongation noch Umschreibung vorgenommeu werden. Die j Säumigen haben es sich daher selbst beizumessen, wenn sie ihre Pfänder erst in dem Versteigerungstermin gegen b a a r e! Zahlung einlösen können. Pfänder aus wollenen Stoffen müssen unbedingt eingelös't werden. Die Herren Bürgermeister des KreiseS Gießen werden ersucht, Vorstehendes in ihren Gemeinden sofort bekannt machen lassen zu wollen. Gießen den 12. August 1852. Die PfandhauS-Verwaltung Bieler. Pfeil. 469 Edictalladung. 1692) Gießen. Philipp Reh von Oppenrod hat unterm 27. Januar 1818 bei der Rathschöff Busch Wittwe zu Gießen ein Capital von 460 fl. ausgenommen und zur Sicherheit der Gläubigerin eine Hypothek bestellt. Derselbe behauptet, daß letztere gelöscht fei, während in den Hypothekenbüchern des hiesigen Landgerichts der betreffende Eintrag noch offen steht. Es werden daher alle Diejenigen, welche Rechte an die fragliche Hypothek zu haben vermeinen aufgefordert, dieselben so gewiß innerhalb 60 Tagen, vom Tage der Einrückung dieser Verfügung in öffentll'chen Blattern an, dahier gellend zu machen, als sie mit solchen ausgeschlossen werden, und die in Rede stehende Hypothek gelöscht wird. — Binnen gleicher Frist haben alle Diejenigen, welche an die in Nr. 66 dieses Blattes (Edictalladung 1692) aufgeführken und daselbst näher beschriebenen Immobilien, hinsichtlich deren Philipp Reh, der dermalige Besitzer jener Grundstücke, keine Eigenthumsurkunden mehr in Händen hat, irgend wie berechtigt sein sollten, ihre Ansprüche dahier anzuzeigen und liquid zu stellen, widrigenfalls Ausschluß derselben eintreten würde. Gießen den 20. Juli 1852. Großh. Hess. Landgericht P l o ch. Versteigerungen. 1831) Gießen. Versteigerung von Immobilien. Der Gastwirth Wilb. Rühl dahier beabsichtigt folgende ihm gehörige Immobilien einer freiwilligen Versteigerung auszusetzen, als: 1) 2 Wohnhäuser mit Hofraum, Stallung und Scheuer in der Flügelsgasse, 2) 276 Klstr. Wiese hinter dem Waldbrunnen, 3) 276 „ Wiese daselbst, 4) 412 i, Acker links am Schwarzlachweg, *5) 52 u Acker auf dem Sand, 6) 750 „ Acker auf der Wart, links der Chaussee, 7) 179 ii Acker ohnweit des Schäfcr- brunnens, 8) 116 n Wiese daselbst, 9) 784 u Acker in der Lichtenau an der Superintendent Liebknechts Wiese auf den Weg, 10) 161 ii Acker in der Lichtenau, 11) 161 „ Acker daselbst. wird zu dieser Versteigerung durch den Unterzeichneten Termin auf Donnerstag den 16. September d. I., Nachmittags 2 Uhr, mit dem Bemerken anberaumt, daß bei annehmbarem Gebot unbedingter Zuschlag erfolgt. Gießen den 7. September 1852. Der Bürgermeister Hch. Ferber. 1866) Gießen. Main-Weser-Eisenbahn. Sektion Gießen. Montag den 20. d. Mts., des Vormittags um 11 Uhr, sollen auf dem Sectiousbüreau Pflasterarbeiten im hiesigen Bahnhofe, veranschlagt zu 402 Gulden, durch öffentliche Versteh geruug in Accord gegeben werden. Gießen am 14. September 1852. Der Gr. Seetionö-Jngenieur Eickemeyer. Feilgeboten. 18641) Gießen. Mein in der Marktstraße gelegenes Wohnhaus, beliebst Hofraum , Scheuer und Stallung, bin ich Willens aus freier Hand zu verkaufen. Andreas M ö h l. 1839) Gießen. Neue Holländische Häringe, Sardellen, Schweizer- und Limburger Käse, Citro- nen empfiehlt I. G. Appel. Zu vermiethen. 1802) Gießen. Ein Hinterhaus ist zu vermiethen und sogleich zu beziehen. Näheres in der Erped. d. Bltts. 1797) Gießen. Das von Herrn Assessor Pietsch bewohnte Logis, bestehend auS 4 Zimmern, Kammer, Küche, Bodenraum mit abgeschlossenem Gange, Holzstall, Keller u. s. w , ist anderweit zu vermiethen und am 1. October zu beziehen. Ricker. 1860) Giesse n. Zwei Stuben, Küche, Keller und Bodenraum, sind zu vermiethen und am 1. October d. I. zu beziehen. Wo? sagt Ausg. d. Bltts. Vermischte Nachrichten. 1863) Gießen. Zu der Freitag den 17. September, Morgens von 8—12% und Nachmittags von 2—6 Uhr, stattfindenden halbjährigen Prüfung werden die Angehörigen der Schüler, sowie alle Freunde der Anstalt, höflichst eingeladen. Der Unterricht beginnt wieder Montag den 11. Oktober. Dr. Steinmetz. 18417) Gießen. Wohmingsverandernng. Ich wohne von heute an im Hause des Herrn Stadteinnehmer Gnders. Mein Unterricht im Schönschreiben, NechueN' der Buchführung und sonstigen Haudelswisseuschaflen erleidet keine Unterbrechung. Gießen den 10. September 1852. Emanuel Stern. 1862) Gießen. Ein goldener Ring ist in der Nähe des Wallchors verloren gegangen. Der redliche Finder wird gebeten, denselben gegen eine gute Belohnung an die Erped. d. Bltts. abzugeben. 1861) Gießen. Sonntag den 12. d. Mts. ist auf dem Wege von Annerod nach Gießen eine goldene Broche verloren worden. Der Finder wolle dieselbe gegen eine gute Belohnung bei der Erpedition b. Bltts. abgeben. 1839) Gießen. Ein Battisttuch, gestickt mit dem Namen Auguste, ist am letzten Sonntag vom Seltersthor bis an den Asterweg, verloren worden. Der redliche Finder wird gebeten, dasselbe bei der Erped. b. Bltts. gegen eine Belohnung zurückzugeben. 1303) Gießen. Coucessionirte Hauptagentur . zur Beförderung von Auswanderern nach Nord-Amerika von Z. ©♦ Mppel in Meßen- mit freier Fahrt von Gießen bis Bremen, freiem Nachtquartier in Hameln, unb währenb des Aufenthalts in Bremen mit 2 Ctr. Freigewicht für eine erwachsene Person unb 1 Ctr. für Kinder von 1 bis 10 Jahren. Die Reise nach Bremen wird bequem in 2 Tagen bewerkstelligt und erfolgt die Uebernahme unter den billigsten Bedingungen. 470 Angekommene und abgereiste Fremden vom 10. bis 13. September 1852. 3 ii den Gasthäusern. Am Happ tu: £r. Plitt, Tuchfabrikant u. Frohnhäuser, Geschäftsmann r. Biedenkopf; Hr. Tamert, Maler v. Leipzig; Fr. v. Romer v. Coburg-. Hr. Ewe, Verwalter v. Altenburg; Fräul. Tuchmann v. Delmenhorst; Hr. Hofmann, Capit. v. Butlar; Hr. GraveliuS, Part. v. London; Hr. Maves, Director v. München; Hr. Potzlar, Major v. Berlin; Hr. Hornbostel, Landrath v. Braunschweig; Hr. Grundmann, Privatm. v. Prag; Hr. Klepper, Particulier v. Iserlohn; Hr. Mohr, Stud. v. Frankfurt; Hr. v. Thun, Rent. v. Berlin; Hr. Obbellade, Beamter v. Elberfeld; Hr. Schwarz, Justizrath v. Mcerholz; Hr. Oberwedelerz Rentier v. Lüneburg; Hr. Cogaid, Proseffor v. Paris-, Hr. Klitzcr, Part. v. Julir; Hr. Graf Lärmen a. Schlesien; Hr. Baron v. Buttler v. Dresden; Hr. Wienecke, Amtmann v. Spke; Hrn. Kauft. Termen v. Magdeburg, Hill v. London, Kehrer v. Neuenburg, Bunenberg v. Strasburg, Hcilmann v. Mainz, Hoff, Springer. Becker u. Schneider v. Frankfurt, Ofenstein v. Williamton, Volz v. Niemburg, Heiße v. Oldenburg, Deringer v. Cnffcl, Dielers u. Holstein v. Leipzig, Baters v. Frankfurt, Marheim v. Fulda, Dingelspiel v. Mannheim, Send v. Hagen, Ehrhard v. Naula, Klippelmann v. Magdeburg, viertens v. Bruchsal, Gehrling v. Schmalkalden, Franklen v. Ruhewerten, Teuffing v. Ruhla, Beigner v. Gera, Löb v. Sprendel, Weigel v. Biedenkopf, Dörlam v. Marburg, Fischering v. Bu- riskp, Brosheimius v. Magdeburg, Meinlauf v. Dresden, Conriug v. Hamburg, Dangers v. Erfurt, Boden v. Bremen u. v. Lemp a. Ostfrieöland; Hr. Hänisch, Beamter v. Wien; Hr. v. Fellenhausen, Rentier u. Hr. Quirsftld, Privatm. v. Berlin; Hr. Brückner, Part. v. Hamburg; Hr. Rolle, Oeconom v. Kleiselheim; Hr. Eich, Cand. d. Theol. v. Worms; Hr. Liedke, Maler v. Berlin; H. Brcttengeier, Part. v. Breslau; Hr. Gailfuß, Buchhändler v. Soeden; Hr. Gamier, Offizier a. Schlesien; Hr. Bladius, Assessor v. Hajo; Hr. Mausrais, Professor v. Paris; Hr. Graf v. Uomberg v. Bingen-, Hr. v. Seger, Offizier v. Oldenburg. Am Einhorn: Hr. Reitz, Rcrierförstcr v. Battenberg; Hrn. Rent. MifireS Meophersvn u. Mistres Cunningham v- Edinburg, Stanley v. London, Graham v. Liverpool u. Gautier v. Orleans-, Hr. Baron v. Möllendorf, Offizier v. Potsdam; Frhr. v. Helldorf nebst Gemahlin, Kam- merhcrr v. Meissen; Hr. Weniger, Staatsanwalt v. Nordhansen; Hrn. Rent. Rog nebst Sohn v. Bremen u. Prendelburg v. Berlin; Hr. Graf v. Leiningen v. Westerburg; Hr. Seel, Prof v. Friedberg; Hr. Lichtenberg, Assessor v. Homberg; Hr. Wachter, Reg.-Rath v. Hannover; Hr. Decherle, Part. v. Magdeburg; Hr. Schweizer, Part. v. Magdeburg; Hr. Orell u. Fräul. Tochter, Consul v. London; Hr. Bonde, Rcchnungsrath v. Berlin; Hr. Kiensky, Rent. v. Warschau; Hr. Mentensteig, Gutsbes. v. Weimar; Hr. Potko, Pastor v. Rosenberg; Hr. Filding, Rent. v. London; Fr. v. Behr-Negedank, Gutsbesitzerin u. Hr. v. Bebr-Negddank, Kammer- Herr v. Mecklenburg; Hr. v. Knobloch, Offizier a. Pommern; Fr. Gräfin v. Nolthe v. Rendsburg; Hr. Mock, Part. v. Gotha; Hr. Dr. med. Bu- deus v. Leipzig; Hr. Leßner, Student v. Berlin; Hr. Fuchs, Mechanikus v. Dessau; Hr. Henke, Geh. Justizrath v. Halle; Fräul. Henke v. Göttingen; Hr. Blandecker, Part. v. Dresden; Hr. Hcrzer, Fabrikant v. Mühlhausen; Hr. Schneider, Maler v. München; Hr. Graf v. Hohenlohe Krautheim v. Dresden; Hrn. Lehrer KappeS v. Karlsruhe u. Gideon v. Strasburg; Hr. Sonnenschein, Rent. v. Berlin-, Hr. Hermann, Stud. v. Schönberg; Hr. Ulrici, Professor v. Halle; Hr. Nteffe, Pfarrer v. Schweinfurt; Hr. Eible, Part. v. Reutlingen; Hr. Hornberger, Gutsbesitzer v. Künzelsau; Hrn. Kauft. Ockert v. Mannheim, Strauß, Hölzingcr u. Schulz v. Frankfurt, Gonser v. Stuttgart, Windemann v. Leipzig, Rudolph v. Magdeburg, Hensch v. Creuznach, Selig v. Hohenstein, Wittich v. Erfurt, Frey v. Stuttgart, Chrecks v. Frankfurt, Schöning v. Vlotho, Meisenheimer v. Leipzig, Glaubach v. Stettin, Beer v. Offenbach, Schönster» v. Aschaffenburg, Schmidt v. Magdeburg, Girshagen v. Cöln, Schiffenmüller v Frank- furt, Pragau v. Breslau, Brüninghaus v. Elberfeld, Großenberg v. Stuttgart, Callbacher v. Mannheim, Müller v. Leipzig u. Hamburger v. Pirna. Am yniij Carl: Hr. Dr. Giebel v. Halle; Hr. GregoriuS, Auditeur v. Frankfurt; Hr. Roßbach, Schulinspeetor v. Eschwege; Hr. Teichmann, Director v. Leipzig; Hr. Krause, Privatmann v. Berlin; Hr. Leffer, Consul v. Rudolstadt; Hr. Breitenbach, Amtmann v. Halle; Hr. Hartmann, Assessor v. Gera; Hr. Kerzen, Förster v. Krofdorf; Hr. Braun, Oeconom v. Rudlos; Hr. Dcmme, Fabrikant v. Mühlhausen; Hr. Martini, Gutsbesitzer v. Brandenburg; Hr. Schröder, Leg.-Rath v. Wien; Hr. Kiffing, Gutsbesitzer v. Annaberg; Hr. Weichsel, Privatm. u. Hr. Hultsch, Lehrer v. Leipzig; Hr. Havenberg, Fabrikant v. Bockenheim; Hr. Jagow, Rentier v. Magdeburg; Hrn. Kauft. Steinmetz, Göring u. Heppert v. Ruhla, Kutz v. Berlin, Becker v. Frankfurt, Stückenbach v. Hannover, Schimmelbach v. Solingen, Habicht v. Engelrod, Zürn v. Mcrico, Knöpel u. Riedel v. ft.rag, Goldreck v. Friedberg, Löffler v. Weimar u. Scheunerl v. Nidda; Hr. Sibilsky, Schriftsetzer v. Carlsruhe. Am Kannstädter Haus: Hrn. Kauft. Schilling v. Gotha u. Eimer v." Berlin; Hrn. Geschäfts!. Müller v. Wahlen, Fischer v. Schlitz, Pracht v. Basdorf, Kuhl v. Homberg u Wagner v. Hersfeld; Hrn. Oeconomeo Haas v. Sennerod, Eschle v. Fortwangen; Hr. Wachter, Stud. v. Halle; Hr. Kuhl, Fuhrm. v. Homberg; Hr. Schub, Reisender v. Frankfurt; Hr. Wehner nebst Frau u. Hr. Pfeil nebst Tochter, Fabrikanten v. Biedenkopf. In den P r i v a t h ä u s e r n. Bei Hrn. Buchh. Ricker: Hr. Ricker, Apotheker v. Kaiserslautern. — Bei Frau Hofg.-Adv. Fuhr: Frau Dr. Heumann v. Darmstadt. — Bei Hrn. Prof. Dr. Mettenheimer: Fräul. Kempf v. Darmstadt u. Hr. Mettenheimer, Gymnasiast v. Frankfurt. — Bei Hrn Lehrer Braun: Frau Präccptor Bienhaus v. Dattenberg u. Fräul. Braun v. Biedenkopf. — Bei Hrn. Kataster-Geom. Walther: Hr. Kriegk n. Fräul Kriegk v. Darmstadt. — Bei Hrn. Prof. Dr. Jhering: Fräul. Chalybäus v. Kiel. — Bei Hrn. Prof. Dr. Credner: Hr. Credner, Bergrath v. Gotha. — Bei Hrn. Gärtner Schnepp: Maria Schnepp u. Carolina Meidner v. Heidelberg. — Bei Frau Hostammcrrath Hofmann: Frau Prof. Rau v. Bern, Hr. Prof. Hofmann v. Landau, Hr. Dr. Hofmann v. Burg Steinfurt u. Fran Rech. nungSrath Bopp v. Darmstadt. — Bei Hrn. Seiler Noll: Hr. Aßmann, Privatm. v. Gladenbach. — Bei Wittwe Geismar: Frau Major Dietz v. Darmstadt. — Bei Hrn. Gärtner Weiß: Hr. Müller, Schneiderm. v. Berlin. — Bei Frau Stallmeister Gebhard: Fräul. Pistor v. Darmstadt. — Bei Hr». Hofger.chts.Protokollist Krebs: Fräul. Heyer v. Bübesheim. wie solche vom 1. Juni 1852 an bei den Bahnen -es mitteldeutschen Eisenbahn-Verbandes zur directen Beförderung von Gütern zwischen den Endpunkten Berlin, Leipzig, Magdeburg, Warburg, Cartshafen und Hattingen (Basel) zur Anwendung kommen, nach dem amtlichen Formulare angefertigt, sowie (Hemelrr de-VovarrschIäge sind stets vorräthig zu finden bei G. W. Brühl I. Kanzleiberg, Lit. B. Nr. 1. Druck und Verlag der G. D. Brühl'scken Buch- und Steindruckerei.