Anzeigeblatt der Stadt und des Kreises Gießen. Jtg, 63»Sonnabend den la. August 1832. Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwoch und Sonnabend. — Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 fl. 30 kr., für Auswärtige incl. PoftaufschlagS 1 fl. 39 kr. — Auswärts abvnnirt man sich bei allen Postämtern. In Gießen bei der Erpedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1.) — Einrückungsgebühr für die gespaltene CorvuSzeile 2 kr. Anzeigen auS verschiedenen Schriften die gespaltene Corpuszeile 3 kr. Amtlicher Theil. Gesetz. die Einrichtung der künftig aufzustellenden Grundbücher betreffend. duDWJG III. von Gottes Gnaden Großherzog von Hessen und bei Rhein ic. ic. Da Unsere auf Entlastung des GrundeiaenthumS gerichteten Gesetze eine Vereinfachung der durch das Gesetz vom 29. October 1830 angeordneten Einrichtung^ der Grundbücher möglich machen,- so haben Wir, nach Anhörung unseres Staatsraths und mit Zustimmung Unserer getreuen Stände, verordnet und verordnen hiermit, wie folgt : Art. 1. Die nach dem Erscheinen des gegenwärtigen Gesetzes aufzustellenden Grundbücher stnd so einzurichten, daß sowohl 1) die Bezeichnung der Grundstücke und der durch die Legalisirung des Grundbuchs festzustellenden Besitzer, nebst den aus den Grundstücken haftenden ablösbaren, oder nach dem Gesetze vom 27. Juni 1836 bereits in der Ablösung begriffenen Grundrenten (wozu nach der bisherigen Einrichtung der erste Theil des Grundbuchs bestimmt war), als auch 2) die Bezeichnung des jedesmaligen späteren Erwerbers (wozu bisher die linke Seite des zweiten Theils des Grundbuchs diente) tn einen einzrgen Band eingeschrieben werden. Für die Bezeichnung der Grundstücke, wie auch der unter Nr. 1 gedachten Besitzer ist, wie bisher, die linke Seite je zweier gegenüberstehender Blätter des Grundbuchs bestimmt; auf die gegenüberstehende rechte Seite sind die Grundrenten und die jedesmaligen unter Nr. 2 gedachten Erwerber einzutragen. Dieselbe Einrichtung erhalten die im Art. 7 des Gesetzes vom 29. October 1830 vorgeschriebenen Supplementbände, welch zur Eintragung der an der Masse der Grundstücke vorkommenden Veränderungen bestimmt sind. e 2f r t. 2. Sollen Erbleichen, Lehen und andere, auf Obereigenthum sich beziehende Rechtsverhältnisse, oder Fideicommiffe (Art. 6 des Gesetzes vom 29. October 1830) in die nach dem vorstehenden Artikel zu errichtenden Grundbücher eingeschrieben werden, so geschieht dies auf der linken Seite der zwei gegenüberstehenden Blätter bei dem Namen des Besitzers des Grundstücks (Art. 1, Nr. 1 des gegenwärtigen Gesetzes). Die von dem Obereigenthumöverhältnisse abhängenden Gefälle sind in ein besonderes, dem Grundbuche beizufügendes, nach den Besitzern der Gefälle geordnetes Verzeichniß aufzunehmen, worin alle auf diese Weise belasteten Grundstücke ihrer topographischen Lage nach angegeben werden. Art. 3. Die Bestimmung dcS Art. 6 des Gesetzes vom 29. October 1830, daß im Grundbuche (im zweiten Theile) für die Aufnahme der Schuldverschreibungen mit Bezugnahme auf das Hypothekcnbuch ein Raum offen bleiben solle, ist in Beziehung auf die nach dem gegenwärtigen Gesetze zu errichtenden Grundbücher aufgehoben. Dagegen ist in denselben auf der rechten Seite ein Raum zur Bezugnahme auf Band und Seite deö Hypothekenbuchs offen zu lassen. Art. 4. Bei den nach Maßgabe des gegenwärtigen Gesetzes aufgestellten Grundbüchern finden die sonst für den ersten Theil des Grundbuchs bestehenden Vorschriften auf die linke Seite, — die für den zweiten Theil desselben erlassenen Bestimmungen, Insoweit letztere nicht durch die beiden vorstehenden Artikel 2 und 3 abgeändert sind, auf die rechte Seite der zwei qegenübcrstehenden Blätter des Grundbuchs Anwendung. Die Vorschrift des Art. 4 des Gesetzes vom 29. October 1830*, daß in dem ersten Theile deö Grundbuchs nach dessen Lega- lisirung keine Veränderung mehr vorgenommen werden darf, ist auf die im Art. 2 des gegenwärtigen Gesetzes gedachten Einträae und auf deren Streichung, beziehungsweise Berichtigung, nicht anwendbar. Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und des beigedrückten Staatssiegels. Darmstadt am 24. Juni 1852. U- s.) LUDWIG. v. Lindclof. 420 Zu Nr. K. G. 218. Betreffmd: die Voranschläge der Gemeinden im Kreise Gießen für 1853. Gießen am 7. August 1852. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen a n sämmtliche Gr. Bürgermeister des Kreises. Indem ich Sie au Aufstellung und Einsendung der obigen Voranschläge erinnere, bemerke ich Ihnen zur Beachtung das Folgende: 1) Die wesentlicheren Abweichungen vom Voranschläge in Beilage Nr. 4 müssen gründlich erläutert und gerechtfertigt werden, unter Ertheilung bestimmter Auskunft darüber: a. ob gestrichene Posten in dem Kassevorrath enthalten sind und ob die zu ihrer Wiederverausgabung erforderliche vorgängige Genehmigung bereits eingeholt und im laufenden Voranschlag Credit dafür eröffnet ist, verneinendenfalls welche besondere Gründe der alsbaldigen Verausgabung entgegenstehen? d. ob und welche Beträge an Vorlagen in dem Kassevorrath begriffen sind, deren Wiederersatz aus irgend einem Grunde noch.nicht staltgefunden hat? c. welche Summe in dem Betriebskapital als bereits verwendet zu wahren ist, unter Berücksichtigung der Einträge bei Rub.: Nr. 19, 20, 50, 51, 67, 68 und 154 des vorlaufenden Voranschlags und der unter la und b etwa bestehenden gestrichenen Posten und Vorlagen, deren ausgäbliche Verrechnung und resp. Ersatz noch zurücksteht. Die deßfallsige Berechnung ist in ihren Einzelheiten durch Zahlen genau darzustellen. 2) Sämmtliche Beilagen, also auch die von Technikern aufzustellenden Kostenüberschläge müssen jedem Voranschlagseremplar beigelegt werden, wobei besonders darauf aufmerksam gemacht wird, daß die Anforderungen des Kirchen- und Schulvorstandes, bezüglich welcher bisher häufig Verstöße bemerklich waren, zur Begründung der Vorsehungen unter den Rubriken 119, 120, 121, 122, 123, 124 und 128 ein wesentliches Erforderniß abgeben. 3) Zur Unterhaltung der öffentlichen Gebäude und Wege sind die durch Ueberschläge nachzuweisenden Kostenbeträge in den Voranschlägen vorzusehen, damit die seither hin und wieder wahrgenommenen Versäumnisse wieder nachgeholt und die verwendeten Baukapitalien durch fernere lässige Unterhaltung nicht nutzlos gemacht werden. 4) Rücksichtlich der Vorsehung der erforderlichen Mittel zur Armenversorgung verweise ich Sie ferner auf die deßfallsigen Vorschriften des Ausschreibens der vormaligen Regierungseommijsion dahier vom 24. Februar l. I. (Nr. 3 des Amtsbl.) Zur Einsendung der Voranschläge selbst bestimme ich eine Frist bis zum 30. September d. I., auf deren pünktliche Einhaltung ich umsomehr bestehen muß, als Großh. Ministerium die rechtzeitige Einsendung der Voranschläge besonders cingeschärft hat. K ü ch l e r. Zu Rr K. G. Gießen am 10. August 1852. Betreffend: Die Einsendung der für die Landes.Wnisenanstalt zu erhebenden Collecten- und Büchsengelder pro 1852. Der Großherzoglich Hessische Krelsrath des Kreises Gießen an sämmtliche Großh. Bürgermeister dieses Kreises. Vorsorglich mache ich Sie schon jetzt darauf aufmerksam, daß den 1. k. M. die Waisenbüchsen durch Sie und das betreffende controlirende GemeinderathSmiiglied geöffnet und die vorhandenen Gelder längstens bis zum 15. k. M. an mich eiugesendet werden müssen. K ü ch l e r. Die Ertheilung eines unentgeltlichen Unterrichts im Hufbeschlage für Schmiede aus den Provinzen Starkenburg, Oberhessen und Rheinhessen im Winter 1853 betreffend. Die landwirthschaftlichen Vereine von Starkenburg, Oberhessen und Rheinhessen haben sich vereinigt, wie in vorderen Jahren so auch im Winter 1853 für jüngere Schmiede zu Darmstadt einen besonderen Unterricht in der Kunst des Hufbeschlages ertheilen zu lassen und zwar unter den nachfolgenden (bisherigen) Bestimmungen: 1) Der Unterricht dauert vom 15. Januar bis zum 15. März 1853 und bezieht sich sowohl auf theoretischen Unterricht über die Natur des Hufes und seine Krankheiten, als auch auf praktische Anweisung im Anfertigen von Eisen für die verschiedenen Hufformen :c. und in der Kunst des Beschlagens selbst rr. Außerdem wird in etwa erübrigten Stunden Unterricht in der Kenntniß der besseren und neueren landwirihschafilichen Werkzeuge erlheiit werden. 2) Zu dem Unterrichte können nur solche zugelaffen werden, welche die Handgriffe des Schmiedehandwerks bereits sich zu eigen gemacht haben (Gesellen), und von diesen erhalten bei gleicher Befähigung Diejenigen den Vorzug, welche schon in auswärtiger Eondition gestanden (gewandert sind). 3) Der Unterricht wird unentgeltlich ertheilt. 421 4) Außerdem erhalten Diejenigen, welche die nöthigen Mittel zu ihrer Verpflegung während ihres Aufenthalts zu Darmstadt nicht besitzen, einen angcmeffencn Beitrag hierzu aus der betreffenden landw. Vereinskasse. 5) Nach Beendigung des Unterrichts wird eine Prüfung statthaben und deren Resultat jedem Thcilnehmer am Unterrichte schriftlich beurfutiDet. Diejenigen Schmiede der bezeichneten Categorie aus Starkenburg, Oberhessen und Rheinhessen, welche an vorbemerklem Unterrichte Theil zu nehmen gesonnen sind, einschließlich derer, welche sich zu einem früheren Cursus schon gemeldet, aber auf einen späteren Cursus beschieden werden mußten, haben sich bis zum 1. December d. I. bei dem Secretariate des land- wirthscha ftlichen Vereins zu Darmstadt schriftlich zu melden. Dieser Meldung, wozu es keines Stempelpapiers bedarf, ist ein bürgermeisteramiliches Zeugniß über sittlich gutes Betragen, sowie in dem Falle auch über die Vermögensverhältnisse des Bewerbers beizulegen, wenn die besondere Unterstützung Seitens des Vereins (ad 4) in Anspruch genommen werden will. Darmstadt den 28. Juli 1852. Die Präsidenten der landw. Vereine von Slarkenburg, Oberhessen und Rheinhessen, v. Bechtold. Otto, Graf zu Solms-Laubach. I4r. Langen. Gerichtliche und Privat - Bekanntmachungen. Besondere Bekanntmachung. 1672) Gießen. Aufforderung au die Schuldner der hiesigen Pfand- und Leihanstalt. Die Schuldner der Kiesigen Pfand- und Leihanstalt, deren Pfänder in den Monaten Januar, Februar, März, April, Mai und Juni 1852 verfallen sind, werden aufgeforderk, in den, Zeitraum vom 16. August bis zum 17. September dieselben einzulöscn oder zu prolongircn, als sonst deren Versteigerung am 18. October d. I. stattfindet. Rach fruchtlosem Ablauf obigen Zeitraums kann weder Einlösung, Prolongation noch Umschreibung vorgenommen werden. Die Säumigen haben es sich daher selbst beizumessen, wenn sie ihre Pfänder erst in dem Versteigerungstermin gegen baare Zahlung einlösen können Pfänder aus wollenen Stoffen müssen unbedingt eingelös't werden. Die Herren Bürgermeister des KreiseS Gießen werden ersucht, Vorstehendes in ihren Gemeinden sofort bekannt machen lassen zu wollen. Gießen den 12. August 1852. Die Pfandhaus - Verwaltung Bieler. Pfeil. Versteigerungen. 1671) Gießen. Versteigerung eines Gartens. In Auftrag Gr. Stadtgerichts soll Freitag den 27. August, Nachmittags 2 Uhr, auf hiesigem Rathhause: 86 HlKlftr. Garten auf der Weißerde, neben Joh. Balth. Burkhard, welcher dem vormaligen Polizeidiener Adam Schweizer gehört, öffentlich meistbietend versteigert werden. Gießen den 10. August 1852. Der Bürgermeister H ch. Ferber, 1676) Gießen. Versteigerung von Immobilien. Freitag den 3. September, Nachmittags 2 Uhr, sollen nachstehend verzeichnete dem Carl Schiefer und dessen Ehefrau und Schwester Marie Schiefer gehörige Immobilien, als: 1633) Gießen. Versteigerung von Liegenschaften. Mittwoch den 18. August, Nachmittags 2 Uhr, sollen die nachverzeichneten Liegenschaften des Conrad Kempf dahier einer freiwilligen öffentlichen Versteigerung ausgesetzt Hosraithe mit Hofraum und Grabgarten auf dem Seltersweg an D. Pimper, auf hiesigem Rathhause einer öffentlichen Versteigerung auSgesetzt werden. Gießen den 10. August 1852. Der Bürgermeister Hch. Ferber. 1673) Alb ach. Versteigerung von Arbeiten bei der Gemeinde Albach. 3 fl. 21 fr. 30 Albach am 11. August 1852. Maurerarbeit, Wcißbinderarbeit, Schmiedearbeit, Schreinerarbeit, Pflasterarbeit, n fl II fl II II 26 6 4 1 8 II II II II n ii tf ii ii ii n ii 57 33 18 Dienstag den 17. August d. I., des Mittags 12 Uhr, sollen auf der Bürgermeisterei dahier folgende Gemeinde-Arbeiten an den Wenigstnehmenden versteigert werden, als: Fertigung eines neuen Backofens, Maurerarbeit mit Lieferung aller Materialien, veranschlagt zu . . . . 55 fl. — fr. sodann in der Schulwohnung: Zimmerarbeit, veranschl. zu Der Bürgermeister Balser. 1668) Gießen. Arbcits - Versteigerung bei der Stadt Gießen. Montag den 16. August d. I., Morgens 9 Uhr, soll die Anfuhr, das Messen und Planiren von 3 Cubif-Klafter Lahnfies, veranschlagt zu 30 fl., auf dem Rathhause dahier an werden: 1) Hofraitbe auf dem Seltersweg, 2) Stall in der Wolkengasse, 3) 248 Klftr. Acker am Wetzlarer Weg, neben Ph. Weigels Wittwe zu Kleinlinden, 4) 101 Klftr. Acker bei der Eselswiese, neben Balth. Wallenfels, 5) 102 Klftr. Acker daselbst, 6) 367 Klftr. Acker auf den Aulweg, neben Ehr. Lampus, 7) 448 Klftr. Acker hinter dem Weiher, neben A. Lenz zu Kleinlinden, 8) 73 Klftr. Acker auf der Rodhohl, neben H. Elf, 9) 14 Klftr. Acker am untersten Riegelpfad, neben I. G. A. Lony, 10) 212 Klftr. Wiese im Altenfeld, neben Ph. Oppermann, 11) 147 Klftr. Acker im Altenfeld, neben F. D. Keil, 12) 40 Klftr. Acker auf dem Hamm, neben H. Stohr und P. Löber. Gießen den 2. August 1852. Der Bürgermeister Hch. Ferber. 1669) Gießen. Versteigerung eines Wohnhauses. Der Carl Weisgerber dahier beabsichtigt sein auf der Burg (Dreihäusergasse) neben dem Hinterhaus des L. Th. Felsing gelegenes Wohnhaus einer öffentlichen Versteigerung auszusetzen und es wird Termin hierzu auf Dienstag den 17. August, Nachmittags 2 Uhr, den Wenigstnehmenden versteigert werden. Gießen den 10. August 1852. Der Bürgermeister Hch. Ferber. anberaumt. Gießen den 4. August 1852. Der Bürgermeister Hch. Ferber. 422 Gute Bügelkohlen miethen bei Frucht- und Wiktualien preise ViKtualienpreise. Brvdtaxe. Bemerkungen. 83- kr.Ivf. fr. vf. S 12 12 2 besteh. Q Q L. Q 8. 1 4 5 Fr.' Vf. kr.K'f. Vf- fr. Vf. fr. Vf. fr. Marktpreise. 41 Fruchtpreise Gießen Laubach. Fruchtgattung. 32 i — 45 200 10 2 9 3 50 1 1 30 30 Eine starke zwei- in Lil. A. Nr. 23 30 50 200 200 200 200 Friedberg den 4. August. 10 7 5 4 7 16 16 3 Waizen . Korn Gerste Hafer . Erbsen . Linien . 200 200 170 190 170 Grünberg den 24. Juli. 3 11 1 4 3 2 2 10 8 6 3 9 8 5 3 13 i 1675) Gießen, sind zu haben bei Justus Schiesser auf dem Neuenweg. 14 Für 1 fr. Wafferweck „ 1 fr. Milchbrod Lich den 2. August. 55 47 8 30 55 1484) Gießen. Die Wohnung der Frau Baumeister Sonuemann in meinem Hause auf der Mäusburg ist anderweit zu vermiethen und Anfang Oktober zu beziehen. L. C. Burckhardl. 6 1 12 2 T O 5 4 3 Mainz den 30. Juli. in sehr großer Auswahl, das Stück von 9 fr. an, in Resten billiger, empfiehlt Wilhelm Reiber an der Kirche. Bäcker Carl Steinberger in der Löwengasse. j 1683) Gießen. Eine große Parthie Dünger ist zu verkaufen bei Gg. BH. Gail. 1691) Gießen. Bonbons-Pec- forale, Hustentabletten, empfiehlt per Schachtel 20 fr. Louis Lind. | । 1686) Gießen. Bei Gg. Lam- pus am Kreuz ist Heu und Stroh in Heinen, sowie auch in großen Parlhien zu "| haben. Auch fönnen daselbst noch tägliche Milchfunden angenommen werden. 200 190 170 120 «! 161 Die Zugaben zum Fleisch dürfen nur in solchem von derselben Gattung bestehen, zwar auf 10 Pfund richt mehr a>S a.dert- halo Pfo. ic. nach Proportion, welches auf 1 Pfd. nicht' völlig 5 Loth aus- macht. Köpfe, Füße, Geraub, wie auch die ganz blutigen ».nicht genießbaren Stücke vom Hols stnd von der Zugabe gänzlich ausgeschlossen. Maas Milch . . . Pfund Butter . . . auch . . Handfäse .... Eier...... Pfund Waizeumehl „ geschw. Vorschuß 2 i 4 j ordinäres Brod aus Zu vermiethen. 1648) Gießen. Zwei Zimmer, mit oder ohne Möbeln, sind zu vermiethen. Bei wem? sagt Ausgeber d. Bl. 1663) Gießen. Bei Tapezierer Strack ist im 1. Stock eine Heine Familienwoh- nung mit oder ohne Möbel zu vermiethen und Ausangs November beziehbar. 1627) Gießen. Eine unmöblirte Stube ist an eine einzelne Perfon zu ver- Pfd-1 ff. । fr. IMd.s ff. fr. [BI st. | fr. |WI st. I kr. |WI st. 1 fr. IPfb.l st. ' fr. in glattem und facionirtem Mull, Jacon- net, Tarlatan, Barege und Balza- 1684) Gießen, rine empfiehlt zu sehr billigen Preisen . siügelige Hauölhüre ist M. Heß. Zu verfaufen. Feilgeboten. 1688) Gießen. 1685) Gießen. Ganz gute Möbel- Gurte» sehr billig bei Seiler Huhn. 1689) Gießen. (s Gerste- und |. f , j | Kornmehl ) 4, gemischtes Brod aus [ | Wetzlar den 31. Juli. Scheffel, ff- I fr. ' ÜT fr.jvf. 5 2 11 — fr.j Vf. 5 3 11, 2 Malter. Fleischtaxe. nahaW! S den i. August Laubach den 31. Juli. Butzbach Iben 13. August । per Pfund fr. Vf. Pf. fr. Vf. fr. Vf. Ochsensteisch . . 12 — 12 — 12 — 12 — Kuhffeisch . . . 9 — 9 — 9 — 9 — Rindfleisch . . . 9 — 8 2 S) 2 7 •j Kalbfleisch . . . 6 2 6 — 5 2 6 — Schweinefleisch. . 13 — 13 — 13 — 13 — Hammelfleisch . . 9 — 9 — 9 — 9 — Schaaffleisch . . — — — — — — — — Leberwurst . . . 12 — 12 — 12 2 14 — gemischte Wurst . 8 — — — — — — Bratwurst . . . 16 — 15 16 — 16 — Schwartemagen 16 — 15 — 16 — 16 — Blutwurst . . . 14 — 12 — — — — — geräucherter Speck 20 — 18 — — — 22 — Schinfen . . . 16 — 15 — — — 17 — Dörrfleisch . . . 13 — 15 — — — 17 — Rindsfett . . . 20 — 16 —. — — — — Hammelsfett . . 20 — 16 — — — 6 — Schweineschmalz, ausgelassenes 20 — 20 — — — 2' — ^gl. unauSgelaffeneS 17 — 16 — — — 20 — (Hierzu eine Beilage.) Beilage zu .N 65 des Anzeigeblattes. 903) Gießen. Regelmäßige, wöchentlich zweimalige Postschiff-Fchrt zwischen Liverpool und New-York, New-Orleans, Baltimore, Philadelphia, Boston und Charleston, Diese von dem, durch langjährige ehrenhafte Geschäftsführung rühmlichst bekannten General-Agenten für Deutschland und die Schweiz, dem Herrn H. Paulsen in Mainz, neu eingerichteten amerikanischen Linien von Paketschiffen, bestehend aus 90 der ausgezeichnetsten dreimastigen Schnellsegler von 1300—3000 Tonnengehalt, und gehen regelmäßig alle 6 Tage nach New- Nork, viermal monatlich nach New-Orleans, und zweimal monatlich nach Baltimore uno Philadelphia und den «ruderen Hafen. Sie befördern zweimal wöchentlich, am Sonntag und Mittwoch, Auswanderer von allen Rheinhäfen über Liverpool nach den benannten Häfen. Bis Liverpool werden die Leute durch zuverlässige Conducteure begleitet, und von der Ankunft daselbst bis zur Einschiffung in anständigen Häusern frei logirt und beköstigt. Unter besonderer Berücksichtigung der Verhältnisse setze ich meine Thätigkeit fort mit ermäßigten Ueberfahrls - Preisen, und halte ich mich zum Abschlüsse von Accorden für obige Linien bestens empfohlen. Gießen, den 30. April 1852. Der concessionirte Agent Jean Gertig, Sonne B. 51. 1087) Wiesest. Kirchweihfest in Hierzu laden die Unterzeichneten auf den ieseck. 15. und 16. d. Mts. höflichst ein; gut besetzte Harmonie- und Tanzmusik, sowie gute Speisen und Getränke sind anzütreffen. H. Schiesser. C. Kliebe. Zu vermiethen. 1623) Gießen. Auf dem Seltersweg ist eine Familieuwohnung, bestehend aus drei Stuben ic., sowie auf den nächsten Cours ein möblirtes Zimmer zu vermiethen. Näheres ist in der Redact. d. Bills, zu erfragen. 1677) Gießen. Im Klipstein'- schen Nebenbau auf dem SelterSberg ist ein möblirtes Zimmer mit Alkoven zu ver- miekhen. 1676) Gießen. In Lir. B. Nr. 110 auf dem Neuenweg ist ein freundlich möblir- tes Zimmer, sowie ein kleines Familien- Logis zu vermiethen. 167/1) Gießen. Eine Familienwohnung ist zu vermiethen bei Bäcker Carl Steinberger in der Löwengasse. 1573) Gießen. Die bisher von Herrn Geismar in meinem Hause bewohnte Stube mit Cabinel, rechts vom Eingang, ist anderweit zu vermiethen und Ende September zu beziehen. Auch kann auf Verlangen die Stube zu einem Laden hergerichtet werden. Hofrath Weh n's Wittwe. 1633) Gießen. Das von Frau Hauptmann Schildwächter in meinem Hause bewohnte Familien-Logis ist durch deren Wegzug vom 1. September d. I. anderweit zu vermiethen. Dr. W. Mettenheimer. Vermischte Nachrichten. 16/10) Gießen. Wohnungs-Veran-erung. Ich wohne jetzt bei Herrn C. Roloff auf dem Lindenplatz und bringe in empfehlende Erinnerung, eine Auswahl Bronce Porzelain- u. Holz-Penduluhren, sowie alle Arten von goldenen und ßlbernen Tafchen-jlhren zu den reellsten Preisen. Th. G e i ß m a r, Uhrmacher. 1678) Gießen. WÄVgeVgeseAsehMft I. Die auf den 15. d. Mts. in den Busch'- schen Garten bestimmte Tanzunterhaltung nimmt nicht um 5, sondern um 7 Uhr ihren Anfang. Gießen den 9. August 1852. Der Vorstand. IC 66) Gießen. Ein junges Mädchen vom Lande wird in Dienst gesucht. Wo? sagt die Erped. d. Bltts. 1658) Gießen. Am 3 d. MlS. ist in dem Buschischen Garten in der Garderobe ein Sonnenschirm liegen geblieben. Der Eigenthümer kann denselben bei Gesellschaftsdiener Krämer in Empfang nehmen. Gießen den 9. August 1852. 1680) Gießen. Eine goldene t Brosche, viereckt, schwarz mit Mosaikarbeit und in Gold gefaßt, ist am 12. d. Mts. vom Neuenweger- nach dem SelterSthor : verloren worden. Der redliche Finder wird gebeten, dieselbe gegen 1 Thaler Preuß. Courant in der Erped. d. Bltts. abzugeben. 1661) Ein elternloses Mädchen aus ^braver Familie, 22 Jahre alt, sucht einen ! 163/1) Gießen. Ein schon geübter ; Dienst, dock nicht gerade einen ganz gewöhn- Scribent sucht entweder bei einem Advo- lichen Magddienst, und sieht dabei weniger raten, Stadt- oder Landgerichte, Steuer- auf großen Lohn als auf gute Behandlung, commiffariats- oder RentamtSbüreau, gleich- Näheres auf frankirte Briefe bei Seminar- viel, ob hier oder auswärts, eine Stelle, lehrer Wahl in Friedberg. In der Erped. d. Bltts. das Nähere. 1690) Wiesecker Kirchweihe findet Sonntag den 15. und Montag den 16. August Statt. Hierzu empfiehlt sich der Unterzeichnete, wie auch in früheren Jahren, mit vorzüglichen Obstund anderen Kuchen, in großer Auswahl und bittet, unter Versicherung billiger Bedienung, um geneigten Zuspruch Kreiling, Bäckermeister in Wiesest. 421 Gießen. Die nächste Lehrerconfercnz wird Mittwoch den IS. August in Rodheim abgehalten. Gießen den 12. August 1852. Dr. Engel. (1691) 1405) Gießen. Der Unterzeichnete benachrichtigt seine verehrten Kunden, sowie Blumen- und Gartenfreunde, daß er Anfangs September d. I. dahier wieder ankommen und deren schätzbare Aufträge persönlich entgegennehmen wird.