AuZeigeblatt der Stadt und des Regierungsbezirks Gießen. JK. ts. Sonnabend den 14t. Februar 1832. Erscheint wöchentlich zwei SOi»l: Mittwoch und Sonnabend. — Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 ff. 30 fr., für Auswärtige inet Postaufschlags 1 ff. 39 fr. — Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. In Gießen bei der Erpedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1.) — Einrückungsgebühr für die gespaltene CorpuSzeile L fr. Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gespaltene CorpuSzeile 3 ft. Amtlicher T h e i l. Inhalt des Gr. Hess. Regierungsblatts vom 17. Januar 1852, Nr. 5. 1) Verordnung, die Verkündigung gerichtlicher Anzeigen in der Provinz Rheinhessen betreffend; — 2) Verordnung, die Unterstützungskasse für die Gerichtsboten in der Provinz Rheinhessen betreffend; — 3) Erlaubniß zur Annahme eines fremden OrdenS; — 4) Sterbfälle. Vom 23. Januar 1852, Nr. 6. 1) Bekanntmachung, die Ausführung des Art. 3 des Vertrags vom 8. Mai 1841 wegen der Fortdauer des Zoll- und Handelsvereins in Beziehung auf die Erhebung und Controlirung der inneren Steuern von Wein, Obstwein, Branntwein, Bier, Tabak und Malz betr.; ■— 2) Bekanntmachung, cif Bestätigung von Stiftungen und Vermächtnissen betr.; — 3) Bekanntmachung, die Berechnung der Vergütung für die in 1832 in Geld zu berichtigenden Befoldungs- und Penffons-Naturalien betr.; — 4) Bekanntmachung, die Aufbringung der Mittel zur Bestreitung der Bedürfnisse der Landfudenschaft der Provinz Oberheffen für 1852 betr.; — 5) Abwesenheits-Erklärung; — 6) Ramensveränberungen; — 7) Dicnstnachrichten; — 8) Dienstentlassungen; — 9) Concurrenzeroffnung; — 10) Berichtigung. Vom 30. Januar 1852, Nr. 7. 1) Ediet, die Mitglieder des Staatsraths für 1852 betr.; — 2) Bekanntmachung, die Einziehung der Fürstlich Schwarzburg-Rudolstadt'fchen, int Jahre 1848 emittirten KaffenbilletS betr.; — 3) Bekanntmachung, die Erhebung einer nachträglichen Umlage in der Gemeinde Gensingen für das Jahr 1851 betr.: — 4) Uebersicht der für 1852 genehmigten Umlagen der israelitischen Religionsgemeinden des Regierungsbezirks Erbach; — 5) Bekanntmachung, die Erhebung einer nachträglichen Umlage für die Gemeinde Bobcnhausen I. für 1851 betr.: — 6) Dieustnachrichten; — 7) Versetzungen in den Ruhestand; — 8) Sterbfälle. B e k er rs rr t M er ch n rr g, das Regulativ über die Behandlung des Güter- und Effekten-Transports auf den Eisenbahnen in Bezug auf das Zollwesen betr. (Schluß.) b) Abfertigung der zurückgebliebenen Frachtgüter. §. 20. Die zur Abfertigung bestimmten Wagen werden in Beziehung auf ihren Verschluß und ihre äußere Beschaffenheit revidirt. Vor Ankunft des nächstfolgenden Zuges werden die Frachtgüter dem Abfertigungsamte Seitens der Eisenbahn-Verwaltung durch einen von ihr Bevollmächtigten dcclarirt. Deklaration und Abfertigung erfolgt nach den für die Declaration und Abfertigung an der Grenze bestehenden gesetzlichen Vorschriften. Sollte in einzelnen Fällen die Abfertigung nicht am nämlichen Tage vollständig bewirkt werden können, so werden die Güter in der unter Miwerschluß der Zollbehörde stehenden Niederlage (§. 5) aufbewahrt. Hat sich bei der Revision der Wagen in Beziehung aus ihren Verschluß und ihre äußere Beschaffenheit, sowie bei der Entladung der Wagen zu einer Beanstandung keine Veranlassung ergeben, so erfolgt die Erledigung des Ladungs-Verzeichnisses und Ansage-Zettels und deren Rücksendung an das Grenz-Zollamt. c) Verschlnßverletznng. §. 21. Bei eingetretener Verletzung des Verschlusses kann, in Folge des Ladungs-Verzeichnisses (§. 17), für die nach Inhalt dieses Verzeichnisses in den Wagen verladenen Güter die Entrichtung des höchsten Eingangszolles verlangt werden. Wird der Verschluß nur durch zufällige Umstände verletzt, so kann ter Zugführer bei dem nächsten kompetenten Zoll- oder Steuer-Amte auf genaue Untersuchung des Thatbestandes. Revision der Maaren und neuen Verschluß antragen. Er läßt sich die darüber aufgenommenen Verhandlungen zur Weiterbeförderung an diejenige Abfertigungsstelle aushändigen, welcher der Wagen zur Abfertigung zu gestcllen ist. Die dieser Abfertigungsstelle vorgesetzte Direktiv-Behörd'e wirb alsdann entscheiden, in wie fern die angegebene Folge des verletzten Verschlusses eintreten soll oder zu mildern ist. B. Ausgang nach dem Auslande. 1. Gegenstände, welche einem Ausgangszolle unterliegen. § 22. Ausgangszollpflichtige Güter dürfen nur nach vorheriger zollordnungsmäßiger Declaration und Revision, und nachdem der Ausgangszoll bei einer zu dessen Erhebung befugten Zoll- oder Steuerstelle entweder entrichtet oder sichergcstellt ist, auf der Eisenbahn nach dem Auslände befördert werden. 76 Die solchergestalt abgefertigten Güter können an denjenigen Stationsorten, wo sich eine Abfertigungsstelle befindet, auck unter amtlicher Aufsicht in Güterwagen (§. 1) verladen und unter Verschluß der Wagen (§. 7), sowie der Schlüssel und Abfertigungs- Papiere (§. 17) in der Art direkt nach dem Auslande abgefertigt werden, daß bei dem Grenzausgangs-Amte nur die Necognition und Lösung des Verschlusses, beziehungsweise die Entrichtung des Ausgangszolles, stattfindet. Andere Güter dürfen in diese Güterwagen nicht mit verladen werden. 2. Maaren, deren Ausgang amtlich zu erweisen ist. §. 23. Bei der Ausfuhr von Gütern, deren Ausgang amtlich bescheinigt werden muß, findet sowohl im Vcrsendungs- als im AusgangSortc das Verfahren nach der Zollordnung statt. C. Transport im Jnlande. 1. Maaren im freien Verkehre. § 24. Die zollgesetzlichen Bestimmungen in Beziehung auf die Legitimation des Transports im Greuzbezirke und im Binnenlande kommen auch bei Versendungen mittelst der Eisenbahn zur Anwendung. Nur zum Transport von Gegenständen auf der Eisenbahn aus dem Binnenlande in den Grenzbezirk wird der in der Zoll- vrdnung vorgeschiiebene Ausweis durch Legitimationsscheine nicht gefordert, dagegen haben die Eisenbahn-Verwaltungen ihre Register über die beförderten Frachtgüter der Zoll- (Steuer-) Behörde aus Verlangen vorzulegen. 2. Uebergangssteuerpflichtige Maaren. §. 25. Gegenstände, welche bei dem Uebergange aus einem Vereinslande, beziehungsweise aus einem Steuer-Gebiete in das andere einer Nebergangs-Abgabe oder einer inneren indirekten Steuer unterliegen, dürfen nur dann nach einem Vereinslande oder Steuer-Gebiete auf der Eisenbahn befördert werben, wenn sie mit den erforderlichen zoll- oder steueramtlichen Abfertigungen für den Transport versehen sind. 3. Maaren, auf welchen ein Zollanspruch haftet. §. 26. Wenn Güter, auf welchen ein Zoll-Anspruch haftet, mit Begleitscheinen ober anderen, dieselben vertretenden Bezettelungen von einem Orte, in welchem sich eine Abfertigungsstelle (§ 5) befindet, nach einem anderen an der Eisenbahn belegencn Orte, in welchem ein Hauptamt mit Niederlage seine» Sitz hat, mittelst der Eisenbahn versendet werden sollen, so können sie unter amtlicher Aufsicht in Güterwagen (§. 1) verladen und unter Verschluß der Wagen (§. 7), sowie der Schlüssel und Abfertigungs-Papiere (§. 17) in der Art nach dem Bestimmungsorte abgefertigt werden, daß ber Wagenverschluß die Stelle des ColloverschlusseS vertritt. Andere Güter dürfen in diese Güterwagen nicht mit verladen werden. 111. Strafen. §. 27. Die strafrechtlichen Bestimmungen des dritten Theils der Zollordnung vom 9. Mai 1838 kommen auch bei dem Transporte auf den Eisenbahnen in Anwendung. Sofern nach den Bestimmungen dieses Gesetzes keine höhere Strafe verwirkt ist, werden Uebertretungen der Vorschriften dieses Regulativs durch Ordnungsstrafen geahndet. Jede Eisenbahn-Verwaltung hat, in Gemäßheit des dritten Theils der Zollordnung, für ihre Angestellten und Bevollmächtigten rücksichtlich der Geldbußen, Zollgefälle und Prozeßkosten zu haften, in welche diese Personen wegen Verletzung der, bei Ausführung der ihnen von den Eisenbahn-Verwaltungen übertragenen Verrichtungen zu beobachtenden Vorschriften der Zoll-Gesetze und dieses Regulativs verurtheilt worden sind. IV. Vorbehalt von Abänderungen. §. 28. Es bleibt vorbehalten, die Bestimmungen dieses Regulativs denjenigen Abänderungen zu unterwerfen, welche die Erfahrung über den Verkehr auf den Eisenbahnen als im Interesse ber Zollsicherheit oder der Verkehrs-Erleichterung nothwendig oder zweckmäßig ergeben möchte. (Die hierzu nöthigen Formularien siehe Regierungsblatt Nr. 3 vom 14. Januar 1852.) IS. Vorschriften für den Verkehr auf solchen Eisenbahnen, welche am Grenzeingangsamte beginnen. Bei dem Verkehr auf solchen Eisenbahnen, welche am Grenzcingangsamte beginnen, gelten die Vorschriften des vereinbarten allgemeinen Regulativs nur in so weit, als sie überhaupt und insbesondere nach Inhalt der nachstehenden Vorschriften auf denselben anwendbar sind. 1) Die aus dem Auslande zum Grenzzollamte gelangten Waaren werden von dem Waarcnsührer, vor ihrer Einladung in die Güterwagen, diesem Amte nach Vorschrift der Zollordnung declarirt. 2) Die bei dem Grenzzollamt erfolgende Revision der solchergestalt declarirten Waaren kann auf eine Vergleichung der Zahl, der Zeichen und Nummern der Colli mit der Deelaration beschränkt werden. Wo die Eisenbahnverwaltung eine Verwiegung der Waaren vornehmen läßt, wird diese Verwiegung durch die Zollbehörde controllirt und das Resultat derselben in den amtlichen Revisionsbefund ausgenommen. Läßt die Eisenbahnverwaltung eine Verwiegung der Waaren nicht ein treten, so kann, je nach der Bestimmung der Zollbehörde, die amtliche Feststellung des declarirteu Gewichts, wenn nicht vom De- clarant vollständige Verwiegung verlangt wird, durch Probeverwiegungen erfolgen oder auch ganz unterbleiben. Eine spezielle Revision der Waaren findet nur ausnahmsweise, jeboch jedeSmal in Fällen des Verdachtes statt. 3) Nach der Revision erfolgt die Ausfertigung von Begleitscheinen, durch welche der Extrahent die zollordnungsmäßigen Verpflichtungen mit den aus dem Folgenden sich ergebenden Modifikationen übernimmt. 4) Die Waaren werden unter zollamtlicher Aufsicht in Güterwagen verladen, und es werden die letzteren verschlossen. 5) Werden bei der Ankunft am Bestimmungsorte Berichtigungen der an der Grenze abgegebenen Declarationen angebracht, so können die ursprünglichen unrichtigen Angaben unter Umständen ungestraft bleiben oder nur mit einer Ordnungsstrafe oder auch, soweit es 77 nach der bestehenden Gesetzgebung zulässig ist, mit einer ermäßigten Geldstrafe gegen den Declaranten geahndet werden, wenn auf spezielle Revision ausdrücklich angetragen wird und durch Vorlegung der Correspondenz, Facturen rc. überzeugend nachgewiesen wird, daß nur ein Versehen stattgefunden Hal. 6) Es erfolgt zollordnungsmäßige Revision. 7) Das Resultat dieser Revision bildet die Grundlage der Verzollung oder weiteren Abfertigung. # Ausnahmen von dieser Regel treten ein, wenn bei der Revision a) die declarirten Maaren ganz fehlen, oder b) die declarirten Maaren in zu geringer Menge oder in einer Beschaffenheit, nach der sich eine geringere Abgabe berechnen würde, unter Umständen vorgefunden werden, die den Verdacht begründen, daß eine Vertauschung der Maaren oder eine gänzliche oder theilweise Entfernung der declarirten Gegenstände stattgefunden habe. In solchen Fällen kann die Zollverwaltung, nach dem Ergebniß der amtlichen Erörterungen, der Abfertigung zu Grunde legen: entweder a) die declarirte Menge der Maaren, unter Anwendung des höchsten Zollsatzes, oder b) die in den Declarationen enthaltenen Angaben über Gattung und Menge der Maaren. Bekanntmachung, die Ausführung des Artikels 3 des Vertrags vom 8. Mai 1841 wegen der Fortdauer des Zoll- und Handels-Vereins in Beziehung auf die Erhebung und Controlirung der inneren Steuern von Wein, Obstwein, Branntwein, Bier, Tabak und Malz betreffend. Mit Beziehung auf den §. 1 und die Anlage 1 der Bekanntmachung vorn 9. December 1841 (in Nr. 39 des Regierungsblatts) und die Bekanntmachung vom 31. März 1842 (in Nr. 14 des Regierungsblatts) wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß in dem Fürstenthum Waldeck in Folge einer vom 1. Januar d. I. au eingetretenen Erhöhung der Branntweinsteuer auf den Betrag, welcher im Königreich Preußen und den mit diesem hinsichtlich der Branntweinsteuer im Verbände befindlichen Staaten von dem Branntweinbrennerei-Betrieb erhoben wird, auch die Uebergangsabgabe von Branntwein auf den im Königreich Preussen 2c. rc. bestehenden Satz somit auf den Betrag von 6 Rthlr. oder 10 fl. 30 kr. für die Preußische Ohm zu 120 Quart bei einer Stärke von 50 pCt. Alkohol nach Tralles erhöht worden ist. Darmstadt am 13. Januar 1852. Großherzoglich Hessisches Ministerium der Finanzen. F. von Scheuck. Merck. Polizei! iche Bekanntmachung. Gefundener Gegenstand. Ein großes buntes Halstuch ist gefunden und auf Gr. Polizeibüreau dahier abgegebeil worden, woselbst es der Eigen- thümer in Empfang nehmen kann. Gießen am 13. Februar 1852. Der Gr. Hess. Polizei-Commissär L. Nover. Gerichtliche und privat - Bekanntmachungen. Edictalladungen. 279) Gießen. Gr. Hofgcricht der Provinz Oberheffen hat über das Vermögen des abwesenden I. (S. Seipp von hier den förmlichen Eoncurs erkannt. — Alle, welche rechtliche Ansprüche an I. C. Seipp bilden können, werden aufgefordert, solche so gewiß Montag den 29. März 1852, Vormittags 9 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte anzuzeigen । und zu begründen, als sonst stillschwcigends Ausschluß von der Masse eintritt. In dem Termin sollen Arrangementsversuche gemacht, ein Gläubigerausschuß gewählt, ein Güterpfleger bestellt und über! Versilberung resp. Verwaltung der Masse Beschlüsse gefaßt werden. Die etwa nickt persönlich erscheinenden, oder durch gehörig Bevollmächtigte nicht vertretenen Gläubiger werden, als den Be- schlüffen der Mehrheit der persönlich oder durch gehörig Bevollmächtigte Erscheinen-^ den beitretcnd, behandelt und sind an bie, Beschlüsse dieser Mehrheit gebunden. Zugleich wird Kaufmann I. C. Seipp, da dessen Aufenthalt unbekannt ist, zu dem Termin hiermit öffentlich geladen. Gießen den 3. Februar 1852. Gr. Hess. Stadtgericht das. Muhl. Dr. v. Krug. 280) Gießen. Nachdem Gr. Hess. Hofgeiicht der Provinz Oberhessen gegen den hiesigen Schrciuermeister Jac. Schmuck den förmlichen Concursprozeß erkannt hat, wird hiermit LiguidalionStermin ans Mittwoch den 14. April l. I., Vormittags 9 Uhr, anberaumt und alle bekannte und unbekannte Gläubiger jenes Schuldners hiermit anfge« fordert in dem festgesetzten Termine soge- wiß in Selbstperson zu erscheinen oder durch einen gehörig Bevollmächtigten sich vertreten zu lassen und ihre Ansprüche vor dem unterzeichneten Gerichte geltend zu machen, als sie sonst mit denselben von der Con- cursmasse präcludirt werden sollen. Zugleich soll in genanntem Termine versucht werden, ob ein gütliches Arrangement unter den Gläubigern des fraglichen Schuld- 78 „ers zu Stande zu bringen ist, weßhalb! diejenigen Gläubiger, welche nicht persönlich erscheinen, ihre Bevollmächtigten auch zum etwaigen Abschlüsse eines Vergleichs speciell autorisiren müssen. Kommt ein Vergleich nicht zu Stande, so wird sogleich zur Wahl eines Masse- curators geschritten. Gießen den 3. Februar 1852. Gr. Hess. Stadtgericht das. Muhl. Dr. Ad. v. Grolman. Versteigerungen. 237) Gießen. Immobilien-Versteigerung. Donnerstag den 26. d. Mts., Nachmittags 2 Uhr, sollen auf hiesigem Raihhanse folgende den Erben des Joh. Dan. Noll hier gehörige Liegenschaften, als: 1) Hofraithe in der Sandgasse, neben Ludw. Gerhard, 2) 290 nSlftr. Garten zwischen dem Wetzlarer Pfad und der Lahn, neben Will). Burkhard, öffentlich einer freiwilligen Versteigerung ausgesetzt werden. Gießen den 7. Februar 1852. Der Bürgermeister Hch. Ferber. 238) Gießen. Versteigerung von Immobilien. Moniag den 23. Februar, Nachmittags 3 Uhr, sollen nachstehende den (5. Simons Eheleuten gehörige Grundstücke, als: 889 DSlftr. Garten zwischen dem Wetzlarer Weg und der Lahn, 328 üHKlftr. Acker am alten Schlag, auf dem Rathhause dahier im Wege der Hülfsvollstreckung an den Meistbietenden nochmals versteigert werden. Gießen den 9. Februar 1852. Der Bürgermeister Hch. Ferber. 283) G a r b e n t e i ch. Holzversteigerung. Montag den 16. d. M., Vormittags 10 Uhr, sollen in hiesigem Gemeindewald: 32 Kiefernstämme, 365 Cbkfß. hltnd., 3 Stecken Kiefern Scheidholz, 17 » H Prügelholz, 674 „ „ Stockholz und 5553 Kiefern Wellen versteigert werden und ist die Zusammenkunft auf der Westseite des BeckerSwaldes. Garbenreich am 12. Februar 1852. Der Bürgermeister Schwarz. 2641) Großenbuseck. Heu-, Grummet- und Strohversteigerung. Von dem Nachlasse des Joh. Schwalb B. S. sollen nach gerichtlicher Verfügung ungefähr 20 Gentner Heu, 10 „ Grummet, 2 Fuder Koriistroh, 5 i, Waizenstroh, 2 „ Gerstenstroh, 1 n Hafer- und Wickenstroh, und 1 u Erbsen- und Linsenstroh, im Termin Mittwoch den 18. Februar l. I., Vormittags 9 Uhr, gegen gleich baare Zahlung öffentlich meistbietend versteigert werden. Großenbuseck am 11. Februar 1852. Der Bürgermeister M li 1 l e r. 263) L i ch. Montag den 23. d. MlS., von Vormittag« 9 Uhr an, sollen int Kleinhäuserberg (Stadtwalv Lich) 20 Stecken Buchen-Scheidholz, 100 » Eichen- „ 23 „ Linden- „ 772 Stecken Kiefern-Schcidholz. 15 n „ Prügelholz. 187z ,, ii Stockholz. 2365 Wellen „ Reisbvlz. 1 Stecken Fichten-Scheidholz. 7« n „ Prügelholz. 9 ii u Stockholz. 340 Wellen „ Reisholz. 149 Eicken-Stämme von 2934 Ckfß. 103 Kiefern- » // 2160 „ 23 Fichten- „ „ 836 „ 453 Eichen-Stangen „ 1265 „ 133 Kiefern- ,, „ 403 „ 11 Eichen-Pflugswellen. 1 n Pflugsreh. 325 Dorn -Wellen. Gegen vorschriftsmäßige Bürgschaft wird Zahlungsfrist bis 1. Oktober d. I gestattet. Die Zusammenkunft ist auf dem Röd- cher Weg an der Liebigshohe. Die Herren Bürgermeister der umliegenden Orte werden ersucht, dies in ihren Gemeinden bekannt machen zu lassen. Gießen am 13. Februar 1852. Der Bürgermeister Hch. Ferber. 2844) Gießen. ArbeitSvcrsteigerung bei der Stadt 200 n Bucheu-Prügelholz, 20 „ Eichen- „ 10 „ Linden- „ 300 „ Buchen-Stockbolz; 60 „ Eichen- „ 15 u Linden- h 900 „ Buchen-Reiserholz, 150 ii Eichen« „ 50 ii Linden- „ 12 n Kiefern- u und Dienstag den 24. d. Mts., ebenfalls von 9 Uhr an daselbst, 175 Stämme Eichen Werk- und Bauholz und 8 Linbeustämme, zum öffentlichen Verkauf gebracht werden, was ich hiermit zur Kenittniß der Käufer bringe. Lich den 9. Februar 1852. Der Bürgermeister Dieterich. 281) Gießen. Holzversteigerung im Gießener Stadtwalde. Montag den 23. Februar l. I., von Morgeus 9 Uhr an, soll in dem hiesigen Stadtwalde, Distrikt Philosophenwald, Tannen und Stelzenmorgen, nachverzeichneteö Holz öffentlich versteigert werden: 15 Stecken Eichen-Scheidholz. 23 ii * Prügelholz. 55 „ „ Stockholz. 1637 Wellen „ Reisholz. Gießen. Donnerstag den 19. Februar l. I., Vormittags 9 Uhr, sollen nachfolgende Arbeiten auf dem Rachhause dabier an den Wenigstfordernben vergeben werden: fl. fr. 1) Steinbrechen, veranschl. zu 21 — 2) Steiufuhrlohn „ 54 — 3) Steiusetzen » 3 30 4) Sleinklopfen u 75 — 5) Handarbeit „ 9 — 6) Anfertigung von Baumlöchern „ 10 — Gießen den 13. Februar 1852. Der Bürgermeister Hch. Ferber. 223) Daubringen. Hvlzversteigerung. Montag den 16. Februar 1852, Morgens 9 Uhr, sollen im hiesigen Gemeindewald, District Hahn und Fünfeichen, folgende Holzsvrti- , mente versteigert werden: 71 Stück Eichen-Baustämme, von 10 bis 53 Fuß Länge und 6 bis 30 Zoll Durchmesser, 1257 Eubikfuß enthaltend, 28 Stück Fichten-Baustämme, von 45 bis 60 Fuß Länge und 7 bis 10 Zoll Durchmesser, 523 Eubikfuß enthaltend, 3035 Stück Fichten-Stangen, 1919'/. Eubikfuß enthaltend, vorzüglicher 79 Qualität, welche sich zu Sparren und Seilerbäumen eignen; das Ei» chenholz eignet sich besonders gut zu Wagnerarbeiten. Die Zusammenkunft ist in dem Hahn- wald an der Kurhessischen Grenze. Daubringen am 4. Februar 1852. Der Bürgermeister Dort. 270) Wieseck. Donnerstag den 19. Februar l. I., von Morgens 9 Uhr an, sollen im hiesigen Gemeindewald, District Dörrloch: 88 Stecken Buchen-Schcidholz, 5 ff „ Prügelholz, 37 ff ii Stockholz, 2575 Stück ii Wellen, 87 Steifen Eichen-Scheidholz, 25 ff ii Prügelholz, 30 n „ Stockholz, 2275 Stück „ Wellen, 72 ff Eichen-Stämme, von 6 bis 16 Fuß Durchmesser, 1265 Cu- bikfuß enthaltend, öffentlich meistbietend versteigert werden. Die Zusammenkunft ist an der Chaussee von Gießen nach Lollar. Wieseck am 12. Februar 1852. Der Bürgermeister Seibert. Feilgeboten. 2256) Gießen. Von Dr. Porch ardts Kräuterseife, die auch in hiesiger Gegend /borchardts^i roegen ihrer anerkannt vor- VimÄTTHi1-/ treiflidjen Eigenschaften so b e- liebt ist, erhalle ich allein auf hiesigem Platze öfter frische Zusendungen und verkaufe das Original-Packetchen ä 6 Sgr. Carl Frech. 282) Gießen. Meinen Garten mit dem daranliegenden Ewigen-Klee-Stück an der Bast'schen Bleiche vor dem Selters- lhor bin ich Willens, auS freier Hand zu verkaufen. Gießen den 8. Januar 1852. Philipp Larnpus. 232) Gießen. Alle Sorten Sämereien sind wieder frisch und ächt bei mir ja haben. Verzeichnisse stehen gratis zu Diensten. Kaspar Georg's Wittwe aus dem Sellersweg. 266) Gießen. Gute Holzkohlen zum Bügeln sind billigst zu haben bei A. Vogel, Schlossermeister. 269) Gießen. Alle Sorten frische S ä M e V e i e V habe ich erhalten und bringe solche in empfehlende Erinnerung, mit dem Bemerken, daß ich dieselben stets aus den besten Quellen Frankfurts beziehe. Wilh. Löber's Wttw., an der Hintergasse neben Herrn Kaufm. M. Heß. 275) Gießen. Ausverkauf. Bettfedern und Pflaumen bedeutend unterin Einkaufspreis bei Salomon Heichelheim, Wallthorstraße, neben dem Darmstädter Haus. 27Ä) Gießen. Neue wollene Kleiderstoffe , in schottisch, carirt und einfarbig , wovon sonst das Kleid 7 fl. kostet, erlasse ich das vollständige Kleid um 3 fl. 36 fr. Salomon Heichelheim, Wallthorstraße, neben dem Darmstädter Haus. Zu vermieden. 251) Gießen. Der untere Stock in meinem Vorderhause ist zu vcrrniethen. Daniel Stamm. 268) Gießen. Bei Schuhmacher Moog in der Fliigelsgasse ist eine Familienwohnung zu vermiethen und sogleich beziehbar. 267) Gießen. Eine Familienwohnung ist zu vermiethen und am 1. Marz beziehbar bei Marr, Spengler. 273) Gießen. In Lit. C Nr. 170 in der Katharinengaffe ist eine Familienwohnung zu vermiethen und kann sogleich bezogen werden. 259) Gießen. Zwei Familienwohnungen, wovon jede drei heizbare Zimmer, Kammer, Küche, Keller und Holzstall enthält, ist zu vermiethen. Fried r. Vogt, Metzger. 271) Gießen. Eine geräumige Stube mit Kammer ist zu vermiethen bei Louis Hilgardt, Spengler. 19^) Gießen. Ein in der Mitte der Stadt gelegenes, zu jedem Geschäfte sich eignendes Wohnhaus ist ganz oder theilweise zu vermiethen; auch kann dasselbe käuflich abgegeben werden. Näheres in der Expedition. 261) Gießen. Daö seither von Hrn. Major Moter bewohnte Logis im Heyer» schen Garten ist zu vermiethen und kann sogleich bezogen werden, 237) Gießen. Lit. B. Nr. 53 in den Neuenbäuen ist eine Familienwohnung, bestehend aus 4 heizbaren Zimmern und sonstigen Bequemlichkeiten, zu vermiethen. Vermischte Nachrichten. 263) Gießen. Ich beehre mich hiermit einem geehrten Publikum die ergebene Anzeige zu machen, daß ich von jetzt an das von meinem seligen Manne betriebene WeWilider-Geschäft in feiner ganzen Ausdehnung wieder fortführe. Durch die Mitwirkung meines Sohnes bin ich in den Stand gesetzt, jeder soliden Anforderung in obigem Geschäft, sowie in allen, in das Lakiren einschlagenden Arbeiten, zu entsprechen. A. Peter Petri Wittwe. 272) Gießen. Einem verehrlichen Publikum mache ich die ergebenste Anzeige, daß ich mich dahier als Kappenmacher etablirt habe und bitte, unter Zusicherung reeller Bedienung, um geneigten Zuspruch. Ferdinand Sauer, wohnhaft bei Wttw. Schultheis an der Wettergasse. 285) Gießen. WeZklpVeM.l Mittwoch Abend wurden von dem Clubgebäude bis an das Wallthor zwei, durch em Kettchen verbundene goldene Nadeln verloren. Dem ehrlichen Finder ist eine angemessene Belohnung zugesichert. DaS Nähere bei der Expedition d. Bltts. 260) Gießen. Zu meinem Benefiz Concert, welches Donnerstag den 19. d. M. im Club-Saale stattfindet, lade ich ergebenft ein. Billets hierzu ä 30 fr. sind in meiner Wohnung zu haben. Das Nähere wird noch durch's Programm bekannt gemacht. Gießen den 12. Februar 1852. H. Hofmann. 278) Gießen. Ein schwarzer Schleier und s/4 Rosa-Band ist von den Neuenbäuen über den SellerSweg biS auf den Reichensand verloren gegangen. Der ehrliche Finder wird gebeten, diese Gegenstände gegen eine angemessene Belohnung in der Expedition d. Bl. abzu- geben. 80 253) Gießen. Sonntag den 15. Februar findet eine Unterhaltung -es Liebhaber-Theaters im Saale des Prinzen Carl Statt. Zur Aufführung kommt: Der Stellvertreter von Angelp, und: Die Verwandlungen von Gvrner. Der Anfang ist um 7 Uhr. Der Saal wird um 6 Uhr geöffnet.^ Bei dieser Unterhaltung haben die Abonnements-BilletS jum ersten Male Geltung und erlöschen damit die früher ausgegeben Einladungskarten. Außer den Abonnenten haben nur noch Herren gegen Entrichtung von 24 fr. Zutritt. Gießen den 9. Februar 1852. Der Vorstand des Liebhaber-Theaters. Gießen. Die 2. Compagnie der Bür- gcrwehr hat vom 15. bis jncl. den 21 Fe- bnmr die Feuerbereilschaft und den Ordon- nanzdienst. Das Ober-Commando der Bürqerwehr Fresenius. (230) 9t u s z u leihe n. 262) Großenlinden. In der Kirchenkasse zu Großenlinden liegen 500 fl. zum Ausleihen bereit. Der Kirchcnrechner Menges. Frischbäcker zu Gießen. Sonntag den 15. Februar Wildelm Löber in der Wallthorstraße. — Christian Okel in der Neustadt — August Noll im Stern. 177) Gießen. W WM W Neisegelegenheit nach Amerika über Liverpool. 9lbfahrt von Mainz jeden Mittwoch. Die Passagiere werden durch eigene tüchtige Conducteure bis in den Seehafen begleitet. Pünktlichkeit in den Erpeditionen, billige Preise und genaue Erfüllung der einge» gangenen Verbindlichkeiten werden diese Reisegelegenheit auch ferner empfehlen. Conressionlrte Haupt-2lgciitur in Mainz: Heinrich Zitz. Nähere Auskunft, Prospekte und Ucberfahrtsverträge ertheilt Der coneessionirte Agent in Gießen: I. Lauck ert, Neuebäue B. 67. 277) Gießen. Mit der Einkassi- rung der Abonnements- und Annoncenaus» stände des „Hessischen Zuschauers" für den Zeitraum vom 1. Januar 1850 bis 26. Mai 1851 ist nur Herr Karl Althaus von hier beauftragt. F. Schenck 276) Gießen. 3nv Strohhntwascherei nach englischer Art, wodurch bekanntlich die Hüte viel Heller gewaschen werden und die neueste Faeon erhalten, nimmt Bestellungen an ' I. H. Fuhr. Kirchliche Anzeigen der evangelischen Gemeinde zu Gießen. G o t t e s d i e n st Am 15. Februar. Morgens: Kirchenrath [)r. Engel. Nachmittags: Pfarrer Bonhard. Hospital-Gottesdienst. Um halb 11 Uhr: Freiprediger Balser. Getaufte. Den 7. Februar. Dem Bürger und Schneidermeister, Ludwig Wagner, eine Tochter, Johan- nette, geboren den 7. Februar Denselben Dem Großherzoglicheu Gpmna- siallehrer, Dr. Heinrich Rumpf, ein Sohn, Friedrich Karl, geboren den 12. Januar. Den 8. Februar. Dem Bürger und Privat- scribenten, Christian Vix, ein Sohn, Friedrich Ludwig, geboren den 27. December 1851. Denselben Dem Bürger und Metzgermeister, wie auch Feldgeschwornen, Konrad Vogt, ein Sohn, Peter Ludwig, geboren den 14 Januar Denselben. Dem Bürger und Privatscri- benten, Karl Wilker, ein Sohn, Friedrich Ludwig, geboren den 4. Januar. Beerdigte Den 6. Februar. Elisabethe Marie Christine Merck, des Bürgers und Buchdruckereibesttzers, Maximilian Merck, eheliche Tochter, alt 4 M. 22 T. gestorben den 4. Februar. Den 9. Februar. Georg Christian Philipp Lippmann, Bürger und Kurschnermeister dahier, alt 63 I. 11 M. 2 T. gestorben den 5. Februar. Den 12. Febr uar Ludwig Schneider, Eisenbahnarbeiter aus Holzbausen bei Gladenbach, alt 27 I. 10 M. 25 T. gestorben den 10. Februari Die Pfarrgeschäfte in der nächsten Woche besorgt Kirchenrath Dr. Enge l. Angekommene und abgereiste Fremden In den Gasthäusern. Im Einhorn: Hr. Wilmar, Rent. v. Schlesien; Hr Christ, Oec. v. Bornbeim; Hr. Buchwald, Gutsbes. v. Berlin; Hrn. Part. Frinkman v. Homburg u. Buchmann v. Eisenach; Hr. Blumenthal, Pfrdehndlr. v. Frankfurt; Ser. Müller, Fabr v. Mapen; Hr. Dr. Rostang v. Dresden; Hr. Löb, Pfrdehndlr. v. Hamburg; Mab. Röchling v. Saarbrücken; Hr. Hüffel, Kammer-R. v. Braunfels; Hr. Faber, Part v. Wien; Hr. Buderus, Hüttenbes. v. d. Friedrichshütte; Hr, v. Morarello, Priv. v. Wien; vom 10. bis 12. Februar 1852. S. Erl. Graf Rudolph Stolberg v. Gedern-Werninaerode; Hr. v Rau, Hauptm. v Hanau; Hr. Wittmann, Oec. v. Marburg; Hr. Brettmann, Part. v. Straßburg; Hr. Schreiner, Pharm. v. Bern; Hrn. Kfl. Salm v. Guntersblum, Herz v. Dresden, Schmidt v. Ronsdorf, Hahn v. Elberfeld, Graul v. Cöln, Wüst v. Frankfurt, Becker v. Mainz, Launes v. Carlsruhe, Mousson, Kolb u. Pfeil v. Frankfurt, Borracci v. Paris, Jemk v. Ronsdorf, Wallner v. Düsseldorf, Pfart u. Hingsberger v. Hanau, Becker v. Frankfurt u. Hauff v. Cöln. Im Rappen: Hr. Verbep, Offiz, aus Frankreich; Hr. Nagel, Fabr. 81 v. Schotten; Hr. Schneider, Part. v. Weimar: Hr. Fuß, Rent. v. Marburg ; Hr. Dr. Schellenberg v Wetzlar; Hrn. Kss. Legett v. Cassel, Riesling v. Mühlheim, Caspaletti ». Mailand, ». Ranzow v. Braunschweig, Robertsohn ». Hamburg, prell d. Verda, Rodächtel v. Ludwigshülte, Stark v. Frankfurt, Cohen v. Düsseldorf, Wessel v Breslau, Staumann v Freiburg, Joachim ». Mainz, Maierborst v. Hilvburghausen, Müller v. Rödelheim, Freunde! v. Frankfurt, hasewirth v. Coblenz, Hauptmann o. Offenbach, Gehrhardt v. Wallenstädt, Schäfer v. Elberfeld, Langwitz v. Wien, Freundlich v. Prag, CallenuS o. Berlin u. Grundmann v Grünstadt. Im Prinz Carl: Hr. Eifert, Brqrmffr. v. Lauterbach; Hr. Gute» muth, Part. v. Alskeld; Hr. Heincke, Salzfact. v. Bingen; Hr. Königsberger, Priv. v. Constanz-, Hr. Günther, Decan.-Rechner t>. Lauterbach; Hrn. Oec. Ritter v. Carlsruhe, Glück v. Friedberg u. Herling v. Darmstadt; Hr Eckhard. Weindndlr. v Ungstein; Hr. Neuert, Fabr. v. Cassel; Hrn. Hndlsl. Fep u. Pein v. Hoizhausen; Hrn. Speb. Rausch v. Großeichen u. Becker v. Schotten; Hr. Schulz, Oec. v. Ockstadt; Hrn. Kfl. Bach v. Hanau, Gernsheim v. Worms u. Ballis v. Rothenburg. Im Darmstädter Haus: Hrn. Gschstsl. Mengof v. Mainz, Zimmer u. Stackel v. Aschaffenburg, Mündel v. Mannheim, Jäger v. Windecken, Schaum b. Mühlbach, Franz v Ronsheini, Debus v. Oberursel, Beck v. Amöneburg, Schönck v. Mecklenburg, Leiden v. Rudolstadt, Best v. Wetzlar, Dorb u. Hembach v. Gewenau. Im Siern: Hr. Ziegelstein, Prio. v. Trais; Hrn. Hndlsl. Harbecke v. Heßoorn u. Weimersheim v. Kriedel; Hrn. Priv. Cullmann, Lerch u. Stein v. Mardhofe u. Löwenstein v. Lahr. In der Sonne: Hr. Hoffmann, Hndlsm. v. Ringsbausen; Hrn. Gschstsl. Deiß v. Wettsaasen u. Cormi v. Parma; Hr. Colle, Müller v. Niederohmen. In den Privathäusern. Bei Hrn. Geom. Euler: Hr. Muhl, Privatm v. Rennertehausen. — Bei Hrn. Schlossermstr. Hirschfeld: Jngfr. Fink v. Allendorf. — Bei Hrn. Bibliotheksdiencr Bogel: Hr. Schlörb, Priv. v. Schotten. Gold- und Silber -Cours vom 12. Februar 1852. O o 1 d. fl. kr. Silber. fl. kr. Diverse Actien und Loose. Brief Geld Pistolen ..... 9 __41 Laubth., sanze . . . Preuss. Thaler . . . 5 Frankenthaler . . 1 2 45% 227, Kurhessische Loose Sardinische Loose . . Cöln-Aachen .... • • • 33 327, rr. rriedrichsd or . . Holl. 10 fl. Stücke . . 9 59 Ö27, • • 38 Ranil-Ducaten .... b 38 Hochhaltig Silber . . 24 32 Cöln-Minden .... -----------------------------------. — 20 Francs-Stücke . . Fngl. Souverains. . . 9 11 31 55 Gering- u. mittelh. . — — Ludwigsb.-Bexbach . . Frdr.-Willis.-Nordbahn • • 89 39 897, 387, Disconto IV, Geld. Gold al Marco . . . 381 30 A. Sulzbach, 1 >eeid. Makler. Schluß der in der letzten Nummer des Anzeigeblattes enthaltenen Erwiderung. Die Stadt verwendet jährlich nahe an 30,000 fl. für die hiesigen Schulen, mehr also, als der ganze Skadtwald rentirt; sie kommt bereitwillig allen billigen Anforderungen entgegen, und geht mit dem Schulvorstand immer Hand in Hand. Zu unserem Bedauern müssen wir darum in diesen Angriffen einen uns allen so achtbaren und würdigen Mann, welcher schon lange Jahre zur vollkommensten allseitigen Zufriedenheit die Schulen leitet, beleidigt und mißhandelt sehen; wir müssen bedauern, daß Lehrer, welche so gestellt sind, wie in keinen Schulen des Landes, so undankbar sich benehmen und ihre Stellung so wenig begreifen. Der Eigennutz ist freilich bei vielen Menschen größer, als jede andere Leidenschaft, und daß dieser einzig und allein es ist, welcher die Angriffe auf den Schul- und Stadtvorstand hervorgerufen, geht uns klar und deutlich aus dem Umstande hervor, daß sogar die armen Oefen angegriffen werden. Was können diese dafür, daß sie ohne Feuer keine Wärme verbreiten und daß man zum Feuern Material braucht und daß dieses Material Geld kostet? Gewiß aber ist dies ihr größter Fehler, denn sonst sind es nach der neuesten Feuerungsmethode eingerichtete, mit vollständiger Cirkulatiou versehene, von Sachkennern geprüfte und erprobte Friedrichshüiter Oefen. — Gebt die 45 fl. zurück, und es soll kein Kind mehr frieren! Etwas über die Armenvereine zur Abstellung des Bettelns. Mag man unsere materiellen Verhältnisse von dem Standpunkte des Pessimisten oder Optimisten aus betrachten, mag man einerseits immer und immer wieder das drohende Gespenst der Verarmung und des Hungers als den Ausgangspunkt unserer Zustände bezeichnen, andererseits dagegen die Dinge nehmen, wie sie sind, behaupten, die Zeiten seien nicht schlimmer, sondern besser geworden, und sich daran erinnern, daß die Welt niemals zufrieden war, — so viel ist gewiß, daß die vorgeschrittene Kultur, mit der Einsicht, die Bedürfnisse der Masse vermehrt hat, und daß unsere Zeit andere Forderungen an die Humanität stellt. In letzterer Beziehung ist die Begründung von Armenvereinen, wie sie in vielen Gemeinden des dahiesigen Regierungsbezirks nach dem Vorgänge der Stadt Gießen, staltgefunden hat, freudig zu begrüßen, da man hoffen darf, daß dieselben weniger ihr Entstehen einer allgemeinen Gewissens- und Bettler-Abspeisung, als vielmehr der Einsicht zu verdanken haben, daß nur ein gemeinsames einheitliches Bestreben eine nachhaltige, das sittenverderbende Betteln abstellende Unterstützung der Armen zu vermitteln vermag, und daß nur die Unterstützung als solche zu würdigen ist, bet welcher die Erwägung des allgemeinen wie des individuellen Bedürfnisses vorausging. Die Spende, welche der vorübergehende Wanderer dem Bettler zuwirft, ist nur zu häufig dem Waizenkorne vergleichbar, welches als Unkraut aufwuchert, und die Statistiker weisen unS nach, daß reiche Unterstützungsanstalten, ungemessene Almosen, in gar mancher großen Stadt das Uebel der Armuth vergrößert, statt vermindert haben. Je schwerer aber die Aufgabe der Armenvereine ist, desto dankbarer erscheint sie auch, und hier ist jedem wahren Bolksfreunde ein reiches Feld erschlossen, da nicht allein die Betheiligung am Zusammenbringen der Geldmittel, sondern wesentlich eine aufopfernde Betheiligung bei der inneren Verwaltung der Vereine als Voraussetzung für deren erfolgreiches Bestehen erwartet werden muß. Das Ab- und Zugeben nach den Verhältnissen — denn ein starres Festhalten an einmal gegebenen Unterstützungsnormen ist nicht denkbar —, eine immer wiederkehrende aufmerksame Untersuchung der wahren Bedürfnisse derjenigen Personen, welche unters ! stützt werden sollen, eine möglichste Ausgleichung zwischen Mittel und Zweck, nehmen die Thätigkeit Vieler in Anspruch, soll int Ganzen Etwas geleistet werden. Daß z. B. eine Unterstützung . von wöchentlich 6 fr. für eine zahlreiche Familie ohne Vater nicht । genügt und keinen Ersatz für den frühe! gewohnten Bettelpfennig | darbietet, sollte doch klar sein. 82 Der hiesige Armenverein hat in löblicher Berücksichtigung der gestiegenen Brodpreise die früher festgesetzten Unterstützungsbeträge verdoppelt, während dies bei anderen, z. B. bei dein Armenverein von Sich, nicht der Fall sein soll, obgleich derselbe nach dem letzten Rechnungsabschluß sich schon in den Stand versetzt gesehen har, eine nicht unbedeutende Einlage der Sparkasse zu überweisen, also die Mittel haben dürfte, um das Beispiel des Gießener Armenvcr- einS nachahmen zu können. Ob nicht in einzelnen dringenden Fällen größere Unterstützungen, namentlich in Naturalien und Kleidern, zu geben sind, dürfte zu erwägen sein. Sehr interessant wäre es, wenn sich demnächst die verschiedenen Armenvereinsvorstände rücksichtlich der gemachten Erfahrungen in Benehmen setzten und hierdurch allgemeine Resultate gewonnen würden. Q Frucht und Viktualien preise. Viktiralienpreise. Fleischtaxe. L ri । chig Laubast Bntzba, n 6. Ft Bemerkungen. 5 per Pfund kr.'pf. fr. vf. fr. t'f. fr.! Pf. Ochsenfleisch . . 11 Kuhfleisch . . . S Rindfleisch . . . 8 Kalbfleisch . . . 6 Schweinefleisch. . 11 Hammelfleisch . . 8 Schaaffleisch . . Leberwurst . . . 12 gemischte Wurst . 8 Bratwurst . . . 16 Schwartemagen 16 Blutwurst . . . 1 l geräucherter Speck 20 Schinken . . . 16 Dörrfleisch . . . 13 Rindsfett . . . 20 Hammelsfett . . 20 Schweineschmalz, ausgelassenes 20 dgl. uuauSgelaffcneS 17 — 11 — 11 — 11 — 2 8 — 8 — 7 2 — 7 2 7 2 7 2 — 5 2 5 — 6 — — 11 — 11 — 11 — — 7 — 8 — 7 — — 12 — 11 2 12 — — 15 13 — 14 — — 15 — 14 — 14 — — 12 — — 18 — — — 20 — — 15 — — — 14 — — 15 — — — 14 — — 16 — — — 18 — — 16 — — — 16 — — — _ — 20 — 16 — — — 18 — Die Zugabe» zum Fleisch dürfen nur in sulchen, vvn derselben Gattung bestehen , und zwar auf 10 Pfund nicht mehr als anderthalb Pfund rc. »ach Propurtiun, welches auf 1 Pfd. nicht völlig 5 Luth anSmacht. Köpfe, Füße, Geraub, wie auch die ganz blutigen uns nicht genießbaren Stücke vvm Hals sind vun der Zugabe gänzlich auSgefchluffen. Lich ' 12. Febr. | Laubach. Butzbach n 6, Febr. Brodta x e. Gießen 14.Feb X X X S fr. Pf. fr. Pf. fr.’vf. fr. Pf. ? ! ordinäres Brod aus ! 3 4 1 1 i Gerste- uns i , - r Kornmehl 7 1 14 2 __ 15 2 13» 2 7 1 14 2 gemischtes Brod auS Waizen- und 1 ß , Kornmehl j 7 3 15 2 161 2 1 1 l ! 1 1 ! 1 ___ HM ■ ~ * ■■ L. Q L. Q L. Q L..Q Für 1 fr. Wasserweck . . ...... 5 1 — — — — — - „ 1 fr. Mischbrot» . . 4 — 4 - — — 4 1 M a r k t p r eise. fr. Pf. fr. Pf. fr. Pf. fr. Pf. 1 Maas Milch . . . . 6 — — — — — —. 1 Pfund Butter . . . . 16 — ! 17 8 — — — — ■N 1 1 4 — - — — —— - —. 1 „ geschw. Vorschuß ...... — $ r u ch t p r e i s e. Fruchtgattung. Gießen Grimberg den 24. Januar. den Lich 12. Febr. Laubach. Friedberg Mainz oen 23. Januar. den Wetzlar 7 Febr. den 5 . Febr. den :. Februar. M a l t e r. Scheffel. Pfd. | ff. 1 fr. I Pfd. I ff. 1 fr. Pfd. ff. 1 fr. Pfd. I ff. | fr. ,Pfd. ff. | fr. IPfd.' ff. ' fr. fl. | fr. | pf. Waizen..... 200 12 — 200 12 — 200 14 — _ _ _ _ 13 — 200 12 16 5 15 . — Korn..... 200 10 - 190 10 35 190 12 — — — _ — 11 — 200 9 30 4 40 ! — Gerste..... 170 7 30 170 7 40 170 9 — — _ — — 8 20 200 — — 3 18 — Hafer..... — . 3 20 — 3 20 120 3 20 — — — — 3 30 200 — — 1 31 — Erbsen ..... — 1 Linsen ..... 1 GäseNhshUsFrgchtbriefe sind zu haben bei G. p. Brühl I am Kanzleiberg. Gießen. Zwei Vallfchrrhe sind verloren worden. Der redliche Finder wird gebeten, solche an die Expedition dieses Blattes wieder abzuliesern. Druck und Verlag der G. D. Brühl'schen Buch, und Steindruckerei.