Anzeigeblatt . der Stadt und des Regierungsbezirks Gießen. 38. Mittwoch den 12. Mai 18S2. Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwrch und Sonnabend. — Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 ff. 30 kr., für Auswärtige incl. Postaufschlags 1 ff. 39 kr. — Auswärts abonnirt man stch bei allen Postämtern. In Eießen bei der Erpcdition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1.) — Einrüffungsgebühr für die gespaltene Corvuszeile 2 kr» Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gespaltene EorpuSzeilc 3 kr. ------- ---------j_.......—.....„i.......jj........... _ ............. . ■■■ -"i> Amtlicher T h e L l. Gesetz, das öffentliche und mündliche Verfahren bei den vor die Provinzialftrasgerichte gehörigen Sachen in den Provinzen Starkenburg und Ober-Hessen betreffend. (Fortsetzung.) 81 r t. 20. Nach geschlossener Verhandlung schreitet das Gericht zur Berathung und 8lbstimmung über das zu erlassende Urtheil. Die Lcrathung, sowie die 8lbstimmung der Richter geschieht nickt öffentlich. Art. 21.i Das Provinzialstrafgericht hat lei Vermeidung der Nichtigkeit sein Urtheil auf die Handlung zu beschränken, welche den Gegenstand des Anklagcurtheils bildet; es hat jedoch in dem Urtheile alle, wenn auch im Lause der Verhandlung erst hinzuge- tretenen Umstände zu berücksichtigen, und zwar nicht nur solche, welche etwa Straflosigkeit oder doch Strafmilderung begründen, sondern auch diejenigen Umstände, wegen deren es dem Richter gestattet oder geboten ist, die Strafe über den regelmäßigen höchsten Strafgrad hinaus fcstzusetzen. Art. 22. Erachtet das Provinzialstrafgericht den Angeklagten der ihm zur Last gelegten Handlung nicht für schuldig, so spricht es ihn von der Anklage frei; und wenn derselbe verhaftet und nicht aus anderen Gründen in Hast zu behalten ist, so verordnet es, daß er in Freiheit gesetzt werde. 9 Das Gericht erkennt auf Lossprechung des Angeklagten, wenn die That, deren es ihn für schuldig hält, durch kein Strafgesetz verboten ist. Art. 23. Erkennt das Gericht, daß der Angeklagte schuldig und daß die ihm zur Last fallende That mit Strafe bedroht sei, so verurtheilt es ihn in die gesetzliche Strafe. Art. 24. Findet das Gericht den Angeklagten nur deö Versuchs, oder der Fahrlässigkeit, oder der Beihülfe, oder der Begünstigung überführt, so verurtheilt es denselben in die hiernach verwirkte Strafe. Art. 25 Wenn das Gericht findet, das die Handlung, deren der Beschuldigte angeklagt ist, ein anderes als das im Anklage- urthcil bezeichnete Verbrechen bildet, so verurtheilt cs denselben zu oer nach Maßgabe des fcstgcstellten Thatbestandeo verwirkten Strafe, und zwar auch in dem Falle, wenn hiernach die Sache zur Zuständigkeit der Hosgerichte oder Landgerichte gehören würde- r 2l>. toint) jedoch in der Verhandlung solche Umstände hervorgetreten, welche als hinreichende Anzeigen gelten können, daß die Handlung, die dem Angeklagten im Anklageurthcil zur Last gelegt wird, sich zur Zuständigkeit der Assisen eigne, so muß das provinztalgrafgerickt denselben vor dieses Gericht verweisen. Bei^ diesem Erkenntnisse hat sich das Gericht nach den Vorschriften des Artikel 86 des Gesetzes vom 28. October 1848 zu rtcpten; die Vorschrift des Artikel 18 Absatz 1 desselben Gesetzes findet auch auf die Mitglieder des Provinzialstrasgerichts Anwendung. Art. 27. In dem Urtheile sind die wesentlichen Umstände des Verbrechens, dessen das Gericht den Angeklagten für überführt erachtet, einzeln anzugeben. ' ■ of es den Angeklagten los, weil die That durch kein Strafgesetz vorgesehen sei, so muß das Urtheil hervorhebcn, welche m Anilageurtbeil und in den Schlußanträgen des Staatsanwalts ausgestellte Thatsachen erwiesen seien, und welche thatsächtiche Merk- male,^dcren Vorhandensein zur Strafbaikeit der Handlung gehören würden, fehlen. Die Vorschriften dicfts Artikels sind bei Strafe der Nichtigkeit zu beobachten. kündigt beschlossene Urtheil wird unter Strafe der Nichtigkeit in der öffentlichen Sitzung durch den Präsidenten ver- Die Verkündigung kann stattfinden, ohne daß das Urtheil vorher schriftlich abgefaßt ist. Die zur Anwendung gebrachten Gesetzartikel werden verlesen. Kann das Urtheil nicht am Tage der geschlossenen Verhandlung verkündet werden, so bestimmt das Gericht zu diesem Zwecke eine andere Sitzung, welche nicht über acht Tage hinauszuschieben ist. E>scheint an diesem Tage der nicht verhaftete Beschuldigte nicht, so wird ihm das Urtheil bekannt gemacht. Art. 29. Das Endurtheil soll enthalten 1) das Datum, 2) die Namen der Richter, des Beamten der Staatsanwaltschaft und des Secretärs, 244 3) die Namen, Vornamen, Alter, Stand oder Gewerbe und Wohnort des Angeklagten mit Angabe des Vertheidigers, 4) die Schlußanträge des Staatsanwalts und des Vertheidigers, 5) die Entscheidungsgründe, mit Bezeichnung der zur Anwendung gebrachten gesetzlichen Vorschriften, 6) die Entscheidung selbst. Das Urtheil muß von sämmtlichen dabei mitgewirkt habenden Richtern binnen 24 Stunden nach dessen Verkündigung unterzeichnet werden. Die Wahrung der unter Nr. 1 bis 6 bezcichnelen Erfordernisse liegt dem Secrctär bei einer Strafe bis zu vierzig Gulden ob. Wäre es nach der Verkündigung des Urtheils einem oder dem anderen Mitgliede des Provinzialstrafgerichts unmöglich geworden, zu unterzeichnen, so genügt, daß von der Verhinderung in einem Anhang zum Urtheil Meldung geschieht. Urtheile über im Laufe der Verhandlungen sich ergebende Zwischenpunkte müssen den Vorschriften der obigen Nr. 1, 2, Z, 4 und 6 entsprechen, zugleich mit Enlscheidungsgründcn versehen sein, und von dem Präsidenten des Provinzialstrafgcrichts nebsi dem Secretär unterzeichnet werden. 1 Art. 30. Wird das Urtheil in Anwesenheit des Angeklagten verkündigt, so eröffnet ihm der Präsident, daß und in welcher gesetzlichen Frist ihm die Besugniß zustche, eine Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urtheil zu erheben. Hat die Verkündigung in Abwesenheit des Angeklagten statt, so muß ihm bei der Bekanntmachung des Urtheils Kcnntniß von dieser Besugniß gegeben werden. Art. 31. Wird der Angeklagte im Lause des mündlichen Verfahrens entweder durch schriftliche Beweise oder durch die Aussagen der Zeugen, einer anderen verbrecherischen Handlung beschuldigt, als deren er angeklagt ist / so verordnet das Gericht, daß er wegen dieser neuen That verfolgt werde, mag er im Uebrigen vcrurtheilt, frei- oder losgesprochen worden sein. Geeigneten Falls verordnet es zugleich die Verhaftung, beziehungsweise die Fortdauer der Haft des Angeklagten. Art. 32. Die Vorschriften der Art. 189 Abs. 2, Art. 190, 197 und 202 des Gesetzes vom 28. October 1848 kommen auch bei dem Provinzialstrafgerichte zur Anwendung. Art. 33. Die Strafvollstreckung steht dem Staatsanwalte zu. Das Strafurtheil darf nicht eher vollstreckt werden, als bis ein Rechtsmittel gegen dasselbe nicht mehr zulässig ist. Titel III. Von dem Verfahren vor dem Cassationshofe und der Nichtigkeitsbeschwerde. Art. 34. Die Vorschriften des Gesetzes vom 28. October 1848 Art. 246 bis 258 hinsichtlich des Verfahrens vor dem Cassationshofe finden im Allgemeinen auch auf die Nichtigkeitsbeschwerden Anwendung, welche in Folge des gegenwärtigen Gesetzes erhoben werben. Art. 35. Dem Staatsanwalte sowohl, als dem Beschuldigten steht das Rechtsmittel der Nichtigkeitsbeschwerde unter den im Artikel 261 ces Gesetzes vom 28. October 1848 bezeichneten Voraussetzungen gegen Erkenntnisse der Criminalsenate zu, wenn dieselbe^ entweder eine vor das Provinzialstrafgericht gehörige Sache mit Unrecht vor dieses Gericht nicht verweisen, ober umgekehrt eine vor dieses Gericht nicht gehörige Sacke mit Unrecht vor dasselbe verweisen. Im Uebrigen kommen die Bestimmungen der Art. 260 bis 265 jenes Gesetzes in Anwendung. Art 36 Gegen Urtheile der Provinzialstrafgerichte, sowie gegen das ganze dem Verweisungsurtheile nachgefolgte Verfahren finden Nichtigkeitsbeschwerden nur unter folgenden Voraussetzungen statt : A. Von Seiten des Verurtheiltcn : tn den im Artikel 270 unter A. Nr. 1,2,4 und 5 des Gesetzes vom 28. October 1848 bezeichneten Fällen. B. Von Seiten bes Staatsanwalts : in den in demselben Artikel unter B. Nr. 2, 3 bezeichneten Fällen. Die Nichtigkeitsbeschwerde hat aufschiebende Wirkung. Art. 37." Im Falle der rach Maßgabe des Art. 25, Absatz 1, erfolgenden Freisprechung des Angeklagten kann die Vernichtung des Urtheils nur von dem Staateanwalle im Interesse des Gesetzes, und somit ohne Nachtheil für den freigcsprochenen Angeklagten betrieben werden. Art. 38. Für den Staatsanwalt sowohl als für den Verurthcilten läuft zur Einwendung des Rechtsmittels eine Frist von drei Tagen, welche, wenn die Verkündigung des Urtheils in Gegenwart des Angeklagten stattgefunden hat, vom Tage dieser Verkündigung an, und wenn sie in Lessen Abweftnhcit geschah, vom Tage der Bekanntmachung des Urtheils an, zu berechnen ist. (Schluß folgt). Nr. R. (S. 4896. - Gießen am 6. Mai 1852. Betreffend : In Untersuchungssachen : die Auffindung einer unbekannten männlichen Leiche im Lahnflusse bei Heuchelheim. Die Großherzoglich Hessische Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Gießen a n sämmtliche Großh. Bürgermeiftcr des Regierungsbezirks. Am 2. dieses Monats ist in der Lahn unterhalb Heuchelheim nabe an der Dudenhöfer Grenze die Leiche eines unbekannten ManneS aufgefunden woidcn. Bei der vorgenomnienen Unlersucknng haben sich keinerlei Spuren einer an dem Unbekannten verübten Gewalt ergeben, vielmehr ist anzunehmen, daß der Mann im Wasser verunglückt sei. Die Leiche war schon stark in 245 Verwesung übergegangen und hat sich wohl schon 14 Tage im Wasser befunden. Bekleidet war der Leichnam mit einem blauleinenen Kittel, einer blautuchenen Weste, an welcher weiße bleierne Knöpfe sich befanden, mit einem flanellenen weißen Kamisol, an welchem beinerne Knöpfe, mit einem mehrfach geflickten alten weißen leinenen Hemde, an welchem keinerlei Zeichen sich fanden, mit einem gestrickten bläulich-röthlichen Unterwämmöchen, mit einem schwarzen Halsluche, mit Beinkleidern von blauem Tuch, mit Stiefeln, welche mit Nägeln und Absatzeisen beschlagen waren. In der eine» Westentasche fanden sich 1 Silbergroschen, 1 Kupferkreuzer, 1 kupferner Nassauer Kreuzer, 1 Dreipfennigstück und 6 Heller, in der andern 1 Bändel, welcher zu einem Hosenträger oder einem Strumpfband gedient haben mag. Das Aussehen ließ die Leiche als die eines noch in den mittleren Jahren stehenden Mannes erscheinen. Derselbe mag im Leben 30 bis 35 Jahre gezählt haben. Der Leichnam maß 6 Fuß 6 Zoll, war von kräftiger untersetzter Statur, hatte hellblonde kurzgeschnittene Haare, schwachen-in's Röthliche schimmernden Backenbart. Die Zähne waren wohl erhalten. Sie wollen die geeigneten Nachforschungen über den Verunglücklen einziehen und falls sich ergeben sollte, wer der Verunglückte im Leben gewesen, alsbald deßfallsige Nachricht an uns gelangen lassen. v. W i l l i ch. Bekanntmachung. Nachdem der Dezirksbote Brauburger dahier gestorben ist und die Willwe desselben um Rückgabe der von demselben gelei» steten Kaution gebeien Hal, wird dieses hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß eiwaige Ansprüche an die Kautionssumme aus der dienstlichen Stellung Brauburger's binnen 14 Tagen hier vorzubringen sind, widrigenfalls sofort die Rückgabe der Kautionssumme verfügt werden wird. Gießen den 4. Mai 1852. Großh. Hess. Regierungs-Commission v. Millich. Gerichrlictze und P-rivat - Bekanntmachungen. Edictalladungen. Versteigerungen. 9SZ0 Gießen. Oeffentliche Aufforderung. Tie Gläubiger des Wirths und Schuhmachers V als er Ranft von Beuern haben ihre Forderungen im Termin Freitag den 21. d. Mts., Vormittags 9 Uhr, dahier anzuzeigen und zu begründen. Gießen den 4. Mai 1852. Gr. Hess. Landgericht Heper. 983) Trais a. d. L d a. Nachdem der Müller Jacob Krieb von Nordeck 917) Gießen. Versteigerung von Arbeit bei der Stadt Gießen. Donnerstag den 13. Mai 1. I., Vormittags 9 Uhr, sollen auf hiesigem Rathhause folgende Arbeiten an den Wenigstnehmenden versteigert werden: 1) Weißbinderarbeil, veranschlagt zu ... . 53 ft. 53 fr. 2) Maurerarbeit, veran- ' schlagt zu . . . . — „ 45 „ 3) Handarbeit, veranschl. zu 4 „ 30 n Gießen den 5. Mai 1852 959) Holzversteigerung im Revier Sdchissen- bekannten 25 4 M ercer. Cichen Birken Weichholz nachverzeichneies Holz unter ben Bedingungen versteigert: Prügelh. Stecken 4 Reish. Wellen 3000 500 10950 Der Gr. Hess. Revierförster des Reviers Schiffenberg Dr. Draudt. Stockh. Stecken 82/2 ausgewandert, und dessen Wohnort ihm unbekannt sei, nicht beschaffen könne, so wird obengenannter Friedrich Keßler hierdurch aufgefordert, binnen 8 Wochen vom Tage der ersten Einrückung in die öffentlichen Blätter, seine Ansprüche aus besagtem Kaufbrief so gewiß geltend zu machen, als sonst daS gesetzliche Pfandrecht in den/ zur Anzeige gebracht, daß er Diejenigen 716 Rchlr. 15 Sgr. Kausgeld, welche er dem Friedrich Kesler zu Nvrdeck vermöge gerichtlichen Kaufbliefs vom 2. Juli 1849 schuldete, vollständig bezahlt, hierüber aber eine zur Löschung genügende Quittung vom Verkäufer, welcher nach Bescheinigung des Ortsvorstandü zu Nordeck nach' Amerika Der Bürgermeister Hch. Ferber. Gießen. berg. Freitag den 14. Mai wird im Dvmanialwaiddistrict Franzenwald als sonst das gesetzliche Pfandrecht in ben I Die Zusammenkunft ist Vormittags 9 Uhr General - Währschafts- und Hypotheken- auf der Großenlinder Grenzschneiße. Büchern gelöscht werden wird. j Gießen am 6. Mai 1852. Verfügt Trais a. d. Lea. am 4. Mai 1852., ~ ~ ----- Kurfürstliches Justizamt ! 99a) Grünberg. Montag den 17. Mai d. I., Vormittags 11 Uhr, . sollen in dem Gemeindedaus zu Muschen- heim, die zur Herstellung verschiedener Arbeiten in der Kirche daselbst, bestehend in: 1) Maurerarbeit, veranschlagt zu . . . . 201 fl. 1 fr. 23 Zimmerarbeit, veranschlagt zu .... 34 «, 44 „ 3) Dachdeckerarbeik, veran- Magt zu .... 16 „ — „ 4) Schreinerarbeit, veranschlagt su ... . 6 „ — „ 5) Schlvsserarbeit, veranschlagt zu ... . 5 „ 24 „ 6) Glaserarbeit, verans. zu 10 „ 52 „ 7) Weißbinderarbeit, „ w 15 „ 30 „ öffentlich an die Wenigstfordernden versteigert werden. Gründerg den 9. Mai 1852. Der Großh. Kreisbaumeister des Baubezirks Grünberg N o a k. 971) Königsberg. Holzverfteigerung im Revier Königsberg. In den Domanialwaldungen des Reviers Königsberg sollen versteigert werden: 1) Donnerstag den 13. Mai d. I, in dem Districle Dienstbergskopf: 86 Stecken Buchen-Scheidbolz, 45'/2 „ u Prügelholz, 177% n » Stockholz, 1225 Wellen „ Reishvlz und 750 „ Eichen- ,, 246 2) Freitag den 14. Mai d. I., im Districte Schmittstatt: 91 Stecken Buchen-Scheidholz, 26 Vi " 69 n 1475 Wellen Prügelholz, Stockhvlz und Reisholz. Jedem inländischen Steigerer wird gegen Einlegung vorschriftsmäßiger Bürgschaft bis zum Betrage von 20 fl. eine Zahlungsfrist bis zum 30. September d. I. gestattet, insofern er nickt schon diese Summe an den Fiscus für auf Credil erhaltene Waldpro- ducte verschuldet. — Die Zusammenkunft ist am ersten Tage auf dem neuen Wege im Districre Dienst- bergSkopf, am zweiten Tage bei dem Wieschen im Districte Schmittstatt, jedesmal des Vormittags um 9 Uhr. Königsberg den 6. Mai 1852. Der Gr. Hess. Revierförster des Reviers Königsberg D i t t m a r. 990) Wetzlar. Am Freitag den 14. Mai d. I., Vormittags um 10 Uhr, werden zu Gleiberg die Fruchtspeicher-Räume daselbst öffentlich verpachtet werden. Wetzlar den 6. Mai 1852. Königl. Rentei Engisch. 988) Grünberg. Fruchtversteigerung bei dem Rentamte Grünberg. Freitag den 14. Mai l. I, Vormittags 10 Uhr, sollen bei dem diesigen Rentamte 30 Malter Korn 16 Maller Gerste und 16 Malter Hafer, öffentlich in kleinen Parthieen meistbietend verkauft werden. Grünberg am 8- Mai 1852. Der Gr. Hess. Rentamts-Vicar des Rentamts Grünberg Hauser. 987) Wetzlar. Am Freilag de» 14. Mai d. I , ' Nachmittags um 3 Uhr, werden zu Atzbach im Bürgermeister-Amts- Lokale die früher von der Justiz-Verwaltung benutzten Domainen-Gebäude, öffentlich verpachtet werden. Wetzlar den 8, Mai 1852. Königl. Rentei Engisch. 960) Gießen. Da bei der heute abgehaltenen Versteigerung der Balth. Her- bert'schen Hofrailhe der Tarationswerth nicht erzielt worben ist, so soll dieselbe Donnerstag den 13. d. MtS>, Nachmittags 2 Uhr, nochmals auf dahiesigem Ralhhavs einer öffentlichen Versteigerung ausgesetzt werden, wobei bemerkt wird, daß mit dem Zuschlag die Genehmigung ertheilt wird. Gießen den 6. Mai 1852. In Auftrag: E. Wallenfels. Feilgeboten. 7216) Gießen. Tapeten und Porden aus der berühmten Fabrik der Gebrüder 998) Gießen. Mittel zur Beförderung des Haarwuchses. AechteS Klettenwurzel-Oel, per Flao.on 27 fr. Aechtes englisches Ulacassar-Oel, per Flaeon 30 fr. Graisse «S’Oiseaux, per Topf 1 fl. 10 fr. bei Carl Frech in Gießen. 976) Gießen. Scheerer in Heidelberg sind in großer Auswahl vorräthig und zu den Fabrikpreisen zu haben bei Carl Frech in Gießen. 926) Butzbach. Gute Forte-Pia- no's, mit und ohne Metall-Platten, sowie auch Pult-Flügel, neue und schon etwas gespielte, von 6 und 6*/2 Ocraven, sind billigst zu verkaufen oder zu vermielhen bei A ndreas Margukh in Butzbach an der Kaserne. neueste Faaon, zu den billigsten Preisen, empfiehlt M. Heß. 993) Gießen. 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Eine Familienwoh- nung, bestehend aus drei ineinandergehenden Stuben, Küche, Keller u. s. w., außerdem eine möblirte Stube mit Eabinet ist zu vermiethen und gleich beziehbar bei Eduard Meier, Spengler. 933) Gießen. In der Metten- • heimer'schen Apotheke bei Frau Schildwächter sind zwei gut möblirte Zimmer zu vermiettzen und gleich beziehbar. 917) Gießen. Zwei Stuben nebst Küche und Keller, sind an eine stille Familie zu vermiethen und sogleich bestehbar. Rendant Bieler auf dem Asterweg. Vermischte Nachrichten. 985) Gießen. Feuerversicherungsbant für Deutschland in Gotha. Nach dem Rechnungsschlusse der Bank für 1851 beträgt die Dividende für das » vergangene Jahr 73 Procent der eingczahlten Prämien. Jeder Gaukttzeil- nehmer int Bereich der Agentur des Unter» zeichneten wird seinen Dividendeu-Äutheil, unter Ueberreichung eines Eremplars des Abschlusses, sofort ausgezahlt erhalten. Die ausführlichen Nachweisungen zur Rechnung liegen zur Einsicht der Theilnehmer bereit. Jedem, der dieser gegenseitigen Feuer- Versicherungsgesellschaft beizutreten geneigt ist, gibt der Unterzeichnete bereitwillig deß- fallsige Auskunft und vermittelt die Versicherung. Gießen den 10. Mai 1852. C. Krauskopf. , 1000) Gießen. Tanzunterrichts - Anzeige. Unterzeichneter macht hiermit -die ergebene Anzeige, daß der Tanzunterricht bereits seinen Anfang genommen hat. Diejenigen, . welche noch daran Thcil zu nebmen gesonnen sind, werden gebeten, mich baldigst davon in Kenntnis! zu setzen. C. Hummel, wohnhaft im Gasthaus zum Einhorn. _ 968) Gießen. Ich ertheile für An- , finger billigen Privatunterricht in der eng» Aschen, französischen, lateinischen Sprache und Mathematik. F. Trapp, , sind. 903) Gießen. Regelmäßige, wöchentlich zweimalige M P-stschiff-/ahrt zwischen Liverpool und New-York, New-Orleans, Baltimore, Philadelphia, Boston und Charleston. Diese von dem, durch langjährige ehrenhafte Geschäftsführung rühmlichst bekannten General-Agenten für Deutschland und die Schweiz, dem Herrn G. H. Paulsen in Mainz, neu eingerichteten amerikanischen Linien von Paketschiffen, bestebend aus 90 der ausgezeichnetsten dreimastigen Schnellsegler von 1500—3000 Tonnengetzalt, und gehen regelmäßig alle 6 Tage nach New- Uork, viermal monatlich nach New-Orleans, und zweimal monatlich nach Baltimore und Philadelphia und den anderen Häfen. Sie beförderii zweimal wöchentlich, am Sonntag und Mittwoch, Aus« wanderer von allen Rheinhäfen über Liverpool nach den benannten Häfen. Bis Liverpool werden die Leute durch zuverlässige Eonducteure begleitet, und von der Ankunft daselbst bis zur Einschiffung in anständigen Häusern frei logirt und beköstigt. Unter besonderer Berücksichtigung der Verhältnisse beginne ich meine Thätigkeit mit ermästigten Ueberfatzrts - Preisen, und halte ich mich zum Abschlüsse von Accorden für obige Linien bestens empfohlen. Gießen, den 30. April 1852. Der concessionirte Agent Jean Gertig, Sonne B. 51. 995) , Giessen. Die Eröffnung des mum» MMMM wird hiermit, in Gemässheit? des 1 der Statuten, zur Kenntniss der verehrten Abonnenten gebracht. Um etwaige Anstände zu vermeiden, diene zur Nachricht, dass der Weg unter der Wieseckbrücke hin nach der Neumühle, Über die Wiese des Hem» Sauerbier den Badenden erlaubt ist. Giessen am 12. Mai 1852. • x Bieler. 999) Gießen. Eröffnung des diesjährigen Schwimmkursus. Der diesjährige SchwimmkursuS beginnt, sobald es die Witterung gestattet und zwar anschließend an das Alerander-Wellenbad. Eitern, welche mir ihre Kinder an« vertrauen wollen, diene zur gefälligen Nachricht, daß auch Kinder, welche das Schwimmen noch nicht erlernen sollen, unter meiner Aufsicht baden können. Denjenigen, welche bereits schwimmen können und sich noch weiter bei mir ausbilden wollen, kann hierzu ebenwohl Gelegenheit gegeben werden. Der Bade» resp Schwimmplatz ist durchaus gefahrlos und wird zu den bestimmten Stunden gute und strenge Aufsicht geführt, so daß die verehrten Eltern in jeder Hinsicht beruhigt fein können. Auch den Herren Abonnenten des Alerander-WellenbadeS diene zur gefälligen Nachricht, daß, wenn sich eine bestimmte Anzahl Herren findet, welche Morgens früh unter meiner Leitung schwimmen wollen, ich hierzu bereit bin. Nähere Auskunft werde ich gerne ertheilen und nehme die Anmeldungen, welche ich recht bald zu machen bitte, 248 in meiner Wohnung in der Weidengaffe oder zu den bestimmten Stunden in der Anstalt selbst entgegen. Die Unterrichtsstunden sind von früh Morgenö 5—8, Vormittags von 10 — 1 und Abends von 6—8 Ubr festgesetzt. Herr Rendant Bieler wird, wenn es verlangt oder gewünscht werden sollte, so gefällig sein, nähere Auskunft zu ertheilen. Gießen den 11. Mai 1852. L. C. Rübsamen, Turn- und Schwimm-Lehrer. Gießen. 986) am Einnahme für Prämien und Zinsen Total-Summe der baaren Reserven 485 971. 57 485,253. 16 60,241. 43 u u unterzeichneten Agenten cingesehen werden. Zu Versicherungen lade gleichzeitig ein Gießen den .7. Mai 1852 I. G. Appel. Agcnl des „Deutschen Phönix." fr. II Reserve für noch nicht liguidirte Schäden Der Prvtocoll-Auszug und Rechnungs-Abschluß können von Jedermann bei dem Deutscher PHHmx- Versicherungs-Gesellschaft in Frankfurt a. M. Folgendes sind die Resultate der in der siebenten General-Versammlung 24. April 1852 abgelegten Rechnung des Jahres 1851 : Grundkapital . . . . .ft 5,500,000. 733) Frankfurt a. M. Das grofe Lluleheu deutscher Fürsten u. Edetteute, garantirt vom Prinzen Friedrich v. Preußen, Herzog v. Nassau, Herzog v. Meiningen, Herzog v. Sachsen-Coburg u. a. m., bietet die schöne Gewinne von fl. 25000, 20000, 18000, 16000, 14000, 13000, 12000, 11000, 10000. 10 ä 5000 u. s. f. Nächste Ziehung am 13. Mai 1832 Zu diesem sehr vortheilhasten Spiel, welches in keiner Hinsicht etwas zu wünschen übrig läßt, können Loose einzeln a 1 fl. 30 fr., 4 Stück h 5 fl., 9 Stück ä 10 fl., 20 Stück ä 20 ft-, 56 Stück a 50 fl, durch unterzeichnetes Großhandlungs- Haus bezöge» werden. Listen unmittelbar nach der Ziehung. Jnlius Stichel jun. £ (5p., BauquierS in Frankfurt a/M. 997) Gießen. Ein junger Mensch, welcher die Schkeinerprofession zu erlernen gesonnen ist, kann bei mir in die Lehre treten. Gg. Weber, Schreinermeister. 873) Größere Gesellschaften werden bis Bremen begleitet. Aew-Yorl£ Baltimores Quebec, iFliiladelpMa® direkt von Frankfurt a. M„ Biebrich a. Rh. nnd Premen nach Aew- Orleans^ Texas, Australien etc. Zu den reellsten Preisen, und ab Bremen einschließlich guter und reichlicher Beköstigung. Zur Ausfertigung bündiger Schiffs-Coutracte, empfiehlt sich, beitc und v uii ktlick)c Beförderung zusichernd, der von dem obrigkeitlich angestellten nnd beeidigten Schiffs-Makler F. 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Die Agentur übernimmt Passagiere frei von den verschiedenen Sammelplätzen bis - zu den überseeischen Häfen und erhalten dieselben bis zu ihrer Einschiffung Frühstück, ‘ Mütag- und Abeudesseil, so wie freies Logis. Auf dem Seeschiff Morgens und. Abends Kaffee oder Thee nebst Buller und Brod, Mitlags ein halb Pfund Ochsen-§ oder Schweinenfleisch nebst reichlichem Gemüse, welches gekocht und von bester Qualität verabreicht wird. Da die Preiße möglichst billigst gestellt, die Passagiere außer der bedungenen Accordesumme durchaus keine Ausgaben irgend einer Art zu machen baden, so glauben wir behaupten zu dürfen, unsere Beförderungsweise die reellste, billigste und bequemste nennen zu dürfen. Nähere Auskunft in Gießen Lindenplatz Lit. A. Nr. 27, so wie auf frankirte Anfragen, wird auf's Bereitwilligste eriheilt. Gießen den 10. März 1852. Der conzesfionirte Großherzogl. Hess. Hauptagent Heinrich Sandt 922) ®|t e ß e|n. Kunst-Notiz. Wir verfehlen nicht, ein hiesiges geehrtes Publikum von der baldigen Ankunft der bekannten Ballet-Tänzer- Gesellschast des ( arlo de Pas- qualis aus Rom, vom König!. Hostheater zu Turin, zu benachrichtigen. Ein vortheilhaster Rus geht dieser Gesellschaft aus allen Hauptstädten Deutschlands voran, und haben ihre Leistungen vor .Kurzem in Bremen, Hannover und jetzt noch in Münster die größte Anerkennung gefunden. Wir glauben um so mehr aus diese Vorstellungen aufmerksam machen zu bürseu, da überall, wo diese Gesellschaft auftrat, die Leistungen derselben die gehegten Erwartungen noch weit übertrafen. Das Nähere wird durch die öffentlichen Blätter bekannt gemacht werden. R. K.... werden. — Meine Wohnung ist bei Oeco- Afsiseuverhandlnngerr. nom Hm Hofgerichls - Advocat. arbeiten, wie auch alle Bauarbeiten von mir jederzeit prompt und gut gefertigt bedürfen, ihre werlbe Adresse bei Herrn Büchsenmacher Großmann abgeben. 991) Gießen. Zahnärztliche Anzeige. Zahnarzt Weinert aus Mainz wird Emil Loos in der Judengasse. Gg. Weber, Schreinermeister. U r t h e i l e. Am 7. Mai Georg Stein von Breungeshain wurde wegen ausgezeichneten Diebstahls in eine geschärfte Zuchthausstrafe von. 3 Jahren, Heinrich : Reinas von da wegen desselben Verbrechens in eine < gleiche Strafe von 2 Jahren und 10 Monaten, ■ Georg Wirth von da wegen desselben Verbrechens in eine gleiche Strafe von 3 Jahren, Katharina, Gg- Wirths Ehefrau von da wegen Begünstigung . desselben in eine Gefängnißstrafe von 3 Wochen, Elisabeth«, Heinrich Reinas Ehefrau von da wegen \ DiebstahlSbegünstignng in eine solche von 4 Wochen . nud Elisabethe Hölzer von Flensungen ebenfalls ' wegen Begünstigung vorerwähnten Diebstahls in ! eine CorreetionShausstrafe von 3 Monaten verurtheilt. Ä dem Neuenweg km früheren bobier, als Schreinermeister etablikt habe Gasthaus zuni Löwen. und empfehle mich zugleich mit dem Be- htN 4. Mül 1852. merken, daß sowohl die fetnften Möbel- < v cn er . . f in den ersten Tagen hier ankommeii und . können deshalb diejenigen, die seiner Hülfe "58) Wohnnngsverändcrung. I Seit heute wohne ich auf Angekommene und abgereiste Fremden vom 7. bis 10. Mai 1852. I n den Gasthäusern 3m liappen: Frl. Hetvig v. Hanau; Mad. Mutschlechuer v. St. Gallen, Hr. $tmm, gabt. v. Main;; Hr. Giller, Control, v. Cassel; Hr. v. Schenk, Obristlieut. v. Hertmannstein; Hr Marchese, Propr. v. gtcile; Hr. Bormann, Oee. v. Bockenheim; Hrn gabt. Römer v. Hildesheim u Rebenbecher v. Nenfchatel; Hr. Hamilion, Rent. v. London; Hr. v. Win- zingerode v Wiesbaden; Hr. Fischer, Musikdir. v. Cassel; Hrn. gabt. Römer u. fieilmar v. Bernburg; Hr. Mons, Betriebsdir. v. Erfurt; Hr. Hahlo, Bang v. Cassel; Hr. Webr'e, gabr. v. München; Hr. Veitz, Tutnlehr. v. Mainz; Hr. Wagner, Stud. v. Marburg; Hr. Dr. Friedlieb V. Hötzingen; Ht. Göbel Aeeess. v. Gladenbach; Hr. Thomas. Ober- BergR. v. Cassel; Hr. Brösing. Lehr. v. Wittenberg; Hr. Pfefferkorn, Fabr v. Lengfeld; Hrn. Äst. Felorai v. Gunzenhausen, Leister v. Hanau, Bromberg 6. Bremen, Pignol v. Berlin, Unna v. Brosford, Maper v. Frankhofen, Levi v. Haiche, Warneck v. Cassel, Simoni u. Wüstmann v. Frankhofen, Wallach v Cassel, Heinz v Pwrzheim, Trautmann e. Königsberg, Möller v. Hof, Suppes v Dreidorf, Hepner v. Eisenach, Soldan v. Dresden u. Lüdert v. Düffeworf. Im Einhorn: Hrn. Porte-Epee.Fähndr. Äobplinskp, Girschner u. Berthold v. Berlin; Hr. Aelermann, Rent. v. Bingen, Hr. Elsässer, Mech. v. Hirzenhain; Hr. Böhler, gabt. v. Bregenz, Hr. Dreher, Rent. v. Wien; Hr. Walmo, Mal. v. Bonn; Hr. v. Mandat v. Weimar; Hr. v. Führer, Forstmstr. v. Nürnberg; Graf v. Weigersheim v. Codlenz; Hr. Bischoff, gabr. v. Wien; Hr. Haberch, Mech. v. St. Gallen; Mad. Meier n. Tocht. v. Landshut; Frl. Ferber v. Schweinfurt; Hr. v. Bodan v. Lindau; Hin. Slud. Welker, Lanner, Gramer u. Spitzer v. Berlin; Hr. Drobirch, Äapellmstr. v. München; Hrn. Äst. Bart, Kreithalz, Ballin u. Boltz v. Frankfurt, Strahlheim u. Sondpeim v. New-Iork, Merz v. Mainz, Wegner v. Langmelz, Carri v Rbepdt. Fischer v. Danzig, Meir- mer v. Frankfürt, Merr v. Bern, Frank v. Stuttgart, Drock v. Nidda, Gröschel v. Elberfeld u. Georgi v. Danzig. w Im Prinz Lari: tzr. Schmidt, Hptm. v. Berlin; Hr. v. Cammerer, Oberlieutn. v. Mainz; Hrn. .Ptiv. Messing u. Dötfuß v. Würzburg; Hr. Btächiel, Aeiuar v. Cöln: Hr. Straft, Ingenieur v. Cassel; 6r. Sunthal, Verw v. Arnsberg; Hr. Teisler, Stud. v Frankfurt; Hr.'Lenoull, Part. v. Paris; Hr. Dr Müller v. Dresden; Hr. Schaumann, gabr. v. Göttingen; 250 Hr. Brann, Brgrmstr. v. Hcckelshausen; Hr. Leinweber, Oec. v. Schubach, Hr. Sauer, Schriftseß. v. Aschaffenburg; Hr. Krauß, Schneidermstr. v. Mezebach; Hr. Höhr, Mal. v. Berlin; Hr. Hilgen, Offiz, v. Brandenburg-, Hr. Rimhold, Priv. v. Darmstadt; Hr. Schlick, Oec. v. Bußstld; Hr. Schminke, Tapez. v. Cohn; Hr. Ellia, Stud, v. Hamburg; Hr.^Leistcr, Oec. v. Erfurt; Hr. Haßmann, Buchhndlr. v. Dresden; Hr. Schrodt, Lit. v. Berlin; Hrn. Priv. Mogenfels v. tzersfeld u. Menlinger v. Worms; Hrn. Kfl. Böhler v. Osnabrück, Haurant v. Freiburg, Mouffer v. Gön- ningen, Rößler v. Stuttgart, Zöllner v. Genf, Weiler v. Frankfurt, Pfeifer v. Mainz, Fulda v. Coblenz, Breddenborn v. Bruchsal, Reinach v. Carlshafen, Bansinger v. Mainz u. Kugler v. Cassel. Im Darmstädter Haus: Frn. Nauheimer v. Mainz u. Guntrum v. Schlitz; Hr. Deis, Oec. v. Gerstcnhausen; Hr. Waldvogel, Uhrmach. v. Marienzell; Hr. Haumann, Buchhndlr. v. Prag; Hr. Decker, Oec. v. Oberkleen; Hrn. Gschftsl. WenS v. Marburg, Reuß r. Aschaffenburg, Simon v. Perg, Wein v. Ebrenbreitenstein, Kaistr v. Wimpfen, Helwig v. Dieteringhausen, Kuhl v. Homberg, Roth v. Niebervfleiden, Rau v. Schlitz, Baum u. Braun v. Winterberg, Decker v. Maricnzell, Zungmann v. Nicderwehren, Wiekert v. Bockenau, Drestlcr v. Marburg u. Höring v. Homberg. In den Privathäusern. Bei Hrn. Schuhm. Röber: Znngf Brödten v. Bißdorf. — Bei Hrn. Kfm. Silbereisen: Fr. Ritzert m. Fam. v. Darmstadt u Gebr. Gräm v. Bensheim. — Bei Hrn. Carl Silbereisen: Hr. Faustmann, Assess. v. Fürth. — Bei Orgelbauer Bürgp Wttb.': Frl. Garnier v. Großenbuseck. Cours der Staatspapiere. Frankfurt, den 10. Mai 1852. (Schluss der Börse.) Gold- und Silber-Cours vom 10, Mai 1852. pCt. Papier i Geld pCt. Papier Geld JHefnllitj. Obligat.• . . • 5 ___________ 1 787, Baiern . . Obligationen......1 3’/, 92'/, _ yJCSLl Clt'it' • • ditto ditto..... 4V, 707, Würternberg Obligationen b. Roths. 37, 907, ditto ditto ..... 4 627, Neue Würternberg. . . 47, 1017, 1017, Bank-Actien...... 1262 1264 Nassau . . Obligationen b. Roths. 3'/, 917, st. 250 Loose b. Roths. . 101 1007. » ditto ditto 5 103*/, st. 500 „ ditto . . 179'/, — ff fl. 25 Loose ...... — 277, Bethmann. Obligat. . . 4V, 767, — Frankfurt. Obligationen...... 3 867. 86 ditto ditto . . . 4 70 — ff ditto v. 1839 3*/, 97*/. — Preussen . , Staatsschuldscheine . . 37, — 907, ditto v. 1846 3'/, 967, 96 Prämienscheine..... — ff Taunusbahnactien . . . 311 308 vf n (it fl 50 Loose ...... > 93'/, 927, Holland. . Integrale ........ 27, 617. 61 X/U/ Z/WlUUt • st 25 ditto....... _ 297, Holländische...... 4 94 — Obligationen v. 1848 . 5 — — ff , Syndicats........ 37, — — 47, 101 v, 1017, Spanien . . Innere Sch. neue Ohl. 3 43 42 ditto ....... • 4 1 98'/, 98*/, Polen . . . fl. 300 Lott. Loose Rth. — — Obligationen ...... 37, 90'/, 907, ! Obligationen de fl. 500 4 897, 887. Duciert . • • . fl. 50 Loose v. 1840 . 647. | Russland . in R. fl. 2. b. Grün, et C. — st. 35 Loose v. .1845 . . 1 387, 387, 1 li » ditto b. Stieglitz et C. 4 — 907. (Sold. fl. kr. Silber. fl. kr. Diverse Achen und Loose. Brief Geld Pistolen ..... Pr. Friedrichsd’or . . Holl 10 fl. Stücke . . 9 47 Laubtli., ganze . . — — Kurhessische Loose . . . • 36-/, 36*/, 9 9 59 58 Prcuss. Thalcr . . 5 Frankenthaler 1 457, 23'/. Sardinische Loose .... Cöln-Aachen...... 397, 39 Rand-Ducaten.... 20 Francs-Stücke . . 5 9 12 384 39'/, 37*/, . 4 30 ■ Hochhaltig Silber . Gering - u. mittelst. 24 36 Cöln-Mindcn...... Ludwigsb.-Bexbach . . Frdr.-XVilhs.-Nordbahn . . A. Sulzbach, beeid. • — 1127, 6 t 51'/, Engi. Souverains. . . Gold al Marco . • . Disconto 2 Geld. Makler. U'iseNhshNsKNachtbViefe sind zu haben bei G. P. Brühl I. am Kanzlciberg. Druck und Verlag der G. D. Brühl'schen Buch- und Steindruckerei.