Anzeigeblatt der Stadt und des Regierungsbezirks Gießen. JV». MittwoeK den 7. April L8Ä2. Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwoch und Sonnabend. — Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 ff. 30 kr., für Auswärtige incl. Postaufschlags 1 ff. 39 fr. — Auswärts abonnirt man sich bei allen Poftämtern. In Gießen bei der Erpedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1.) — Einrückungsgebühr für die gespaltene CorpuSzeile 2 fr. Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gespaltene Corpuszeile 3 fr. ' Amtlicher D heil. Gesetz, die Erwerbung des Grundeigenthums und die besonderen rechtlichen Folgen des Eintrags eines Erwerbtitels in dem Grundbuche in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen betreffend. (Schluß.) Art. 30. Wird in einer Gemarkung ein Grundbuch errichtet, so ist vor dessen Offenlegung aus den, nach Maßgabe des gegenwärtigen Gesetzes geführten, und bereits abgeschlossenen Mutalionsverzeichnissen, bei dem Namen des betreffenden Besitzers, der Erwerbtitel von Amtswegen im Grundbuche zu bemerken. Die Besitzer sämmtlicher, in diesen Mutationsverzeichnisien nicht vorkommenden Grundstücke können vor der Offenlegung ihre Erwerbtitcl dem Stadt- oder Landgerichte vorlegen, damit dieses dann über die Zulässigkclt des Eintrags solcher Erwerbtitel, nach vorausgegangener Prüfung derselben nach Maßgabe der in tiefem Gesetze ertheilten Vorschriften, eine Verfügung erlaffe. Aus den Grund der, die Eintragung für zulässig erklärenden Verfügung sind auch diese Erwerbtitel in dem Grundbuche beizufügen. Art. 31. In der bei der Offenlegung des Grundbuchs zu erlassenden gerichtlichen Bekanntmachung sind die Betheiligten, gleichwie Zur Berichtigung des Besitzstandes, auch zur Berichtigung der in Gemäßheit des Art. 30 beibemerkten Erwerbtitel aufzufordern, jedoch ist der in dieser Bekanntmachung anzudrohende Rechtsnachtheil nicht auf den Erwerbtitel auszudehnen. Wird in Folge der Offenlegung des Grundbuchs, aber noch vor dessen Legalisirung, an diesen Einträgen eine Aende- rung beantragt und verfügt, so ist solche ohne völliges Verlöschen des früheren Eintrags, ohne Rasur und unbeglaubigte Correcturen, in das Grundbuch einzuschreiben, und ein jeder Eintrag dieser Art ist von dem das Grundbuch führenden Beamten und von dem Richter zu parap hiren. Art. 32. Alle durch das Legalisirungsdeeret anerkannten Besitzer, deren Namen der rechtmäßige Erwerbtitel nach Vorschrift der Art. 30 und 3 t im Grundbuche beigefügt ist, haben von dem Datum jenes Deerets an die im Art. 26 aufgestellte Rechtsver- muthung als rechtmäßige Eigenthümcr für sich. Auch kann jeder dieser Besitzer die Ersitzung der ihm, übereinstimmend mit diesem Erwerbtitel, im Grundbuche zugeschriebenen, unbeweglichen Sache schon in fünf Jahren, von jenem Tage an gerechnet, vollenden, vorausgesitzt, d^iß ^alle übrigen, in dem bestehenden Rechte vorgeschriebenen Erfordernisse zur ordentlichen Ersitzung vorhanden Art. 33. Ist der rechtmäßige Erwerbtitel in Gemäßheit der Art. 26—32 im Grundbuchc oder in dem dazu gehörigen Mutationsverzeichnisse eingetragen worden, so kann die Sache zum Nachtheile dessen, dem sie hiernach zugeschrieben ist, von einem dritten Besitzer nicht mehr durch irgend eine Art von Ersitzung erworben werden. Diese Bestimmung findet jedoch nur bei denjenigen Erwerbtiteln Anwendung, welche nach dem in Art. 40 bezeichneten Tage in das gedachte öffentliche Buch eingetragen werden, und auch auf diese nur unter der Voraussetzung, daß die Ersitzung nicht schon vorher vollendet gewesen — unbeschadet übrigens der in Art. 3. Abs. 2. enthaltenen Bestimmung. Wird die nach Art. 27, 28, 29 und 32 zu Gunsten deö eingetragenen Erwerbers laufende Ersitzungszeit durch eine auf den Grund der Ungültigkeit deö Erwerbtitels, beziehungsweise des Eintrags, erhobene Klage unterbrochen, so kann diese Unterbrechung gegen dritte, welche nach Ablauf der fünf Jahre die betreffende Sache von dem Eingetragenen erworben haben, nur dann geltend gemacht werden, wenn vor dem Ablauf jenes Zeitraums eine Vormerkung der die Unterbrechung bewirkenden Klage in dem Muta- tionöverzcichnisse erwirkt worden ist. Diese Vormerkung ist durch Beisetzung des Wortes „streitig,/ zu vollziehen und im Ucbrigen nach den Vorschriften in Art. 18 zu behandeln. Art. 34. Wird für eine Gemeinde, welche ohne vorgängige Pareellenvermessung das Grundbuch hat aufstellen und legalisiren lassen, nach später stattgehabter Pareellenvermeffung, ein neues Grundbuch errichtet, so ist vor dessen Offenlegung aus dem vorhandenen Grundbuche jeder nach Maßgabe des gegenwärtigen Gesetzes darin eingetragene Erwerbtitel bei dem Namen des betreffenden Besitzers von Amtswcgen in das neue Grundbuch überzuschreiben. 178 Durch diese Üeberschreibung werden jedoch die, zufolge der Art. 26-29 und Art. 33 des gegenwärtigen Gesetzes, aus der ersten Einschreibung tm Grundbuche hervorgegangenen Wirkungen nicht geschmälert. Art. 35. Soll in einem bereits legaliflrten Grundbuche einer der in Art. 28, 29, 30, 33 und 34 gedachten Einträge be- richtigt, oder soll bei einem solchen Einträge die Bemerkung, daß die Erwerbung eine beschränkte sei, oder die durch die Worte »ge- hemmte oder »streitig" auSgedrückte Vormerkung (Art. 17, 18 und 33) gelöscht werden, so kommen die Bestimmungen der Art. 23, 24 und 25 in Anwendung. Eine solche im ersten Theil des Grundbuchs vorzunchmende Berichtigung oder Löschung wird im Anhänge des Mutationsverzeichniffes eingetragen. ... art; 3„6/ Sind die aus einem legalistrten Grundbuch und den dazu gehörigen Karten hervorqchenden Angaben über die Lage, Große und Begranzung der einzelnen Grundstücke das Resultat einer legalen Parcellenvermefsung, so dient das Grundbuch mit den dazu gehörigen Karten tn diesen Beziehungen dergestalt als Beweismittel, daß jene Angaben, insoweit sie nicht etwa nach Inhalt des Lcgallftrungsdecrets durch gerichtliche Klagen angegriffen sind, bis zinn Beweise des Gegentbeils als richtig angenommen werden. . ^lauf von zehn Zähren, vom Tage des Legalisirungsdecrets an, haben solche Grundbücher und die dazu gehörigen Kar- tenBeziehungen, unter Ausschluß des Gegenbeweises, unbedingte Beweiskraft, soweit nicht die betreffenden Angaben durch llbuchtlrch erhobene Klagen vorher angefochten worden sind. Jene zehn Jahre laufen, wenn solche Grundbücher bereits vor dem im Art. 40 bezeichneten Tage legalisirt sind, von diesem Tage an. Die oben gedachten, durch gerichtliche Klage bestrittenen Angaben des Grundbuchs erlangen alsdann unbedingte Beweiskraft, wenn von der lebten gerichtlichen Handlung an zehn Jahre abgelaufen sind, ohne daß gerichtliche Entscheidung erfolgt ijl. • k r k -Ir . bestehenden ^bereigenthumsrechtc und Fideicommisse werden znnächst durch dieses Gesek nicht berührt; sie müssen lnde r, damit sie in Verhaltniß zu dritten Personen auch für die Folge wirksam bleiben, innerhalb zehn Jahren, von dem im Art. 40 bezeichneten Tage an gerechnet, in die.Grundbücher oder, wo kein Grundbuch besteht, in ein für diesen Zweck vom Stadt- oder Landgerichte zu führendes Verzeichniß eingetragen werden. Dieses Vcrzcichniß ist sofort nach Ablauf dieser Frist zu schließen. ... VlrLr/8- Diejenigen Rechtsverhältnisse der angegebenen Art, über deren Existenz am Ende dieses Zeitraums ein Rechtsstreit anhängig ist, sind dieser Praclusion nicht unterworfen, wenn dieser Klagcanspruch vor Ablauf jenes Zeitraums bei dem Gerichte der belegcnen Sache angezeigt, und von diesem in einem hierfür bestimmten Verzeichnisse vorgemerkt, auch nachdem der Anspruch vom "chtsk, astig für begründet erklärt ist, innerhalb Neunzig Tagen in das Grundbuch oder in das im vorhergehenden Artikel gedachte Hauptverzeichniß eingetragen wird. e k3k' Werden Rechtsverhältnisse der im Art. 37 gedachten Art neu errichtet, so erlangen sic Wirksamkeit gegen dritte Pcr- wl’Lur ^.burch, daß sie rm Grundbuch oder, waS die mit keinem Grundbuche versehenen Gemarkungen betrifft, in dem für jene Rechtsverhältnisse bestimmten Verzeichnisse eingetragen sind. 111. Allgemeine Bestimmungen. Art. 40. Das gegenwärtige Gesetz tritt mit dem 1. August laufenden Jahres in Kraft. Art. 41. Unser Ministerium der Justiz ist mit der Ausführung dieses Gesetzes beauftragt; jedoch verbleibt Unserem Ministerium der Fmanzen die Ausführung der die Flurbücher betreffenden Bestimmungen. (Art. 22). Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und des beigedrückten StaatSsicgclS. Darmstadt, den 21. Februar 1852. (I- s.) LUDWIG. - _ v. Lin de los. Polizeiliche Bekanntmachungen. Brodpreise für Gießen vom 7. April 1852. 4 Pflind Roggenbrot» kosten . ; 14 kr. 3 Pf. 2 ii . 716) Kleinlinden. Gut gebrannter Kalk, die Bütte (250 Pfv.) zu 1 fl. 56 kr., ist jeden Vormittag zu haben bei K. Jung II. 618) Gießen. Mein Haus nebst Garten am Wetzlarer Weg bin ich Willens zu verkaufen oder auch zu verpachten. PH. Schm all. 608) Gießen. In Lit. C. Nr. 167 in der Kaihariuengasse steht eine frischmelkende Ziege nebst einem gut gehaltenen Küchcnschrauk zu verkaufen. 651) Gießen. Ein noch gut ge- ' haltenes Sopha, ein Tisch und eine i Commode stellen im Berlin'schen Hause i vor dem Wallthore zu verkaufen. Versteigerung. 681) Crumbach. Mittwoch den 14. d. MtS., deö Morgens präcis 9 Uhr anfangend, sollen in dem Crumbacher Gemeinde- und Pfarrwald folgende Holzsortimente meistbietend versteigert werden: 53 Stecken Buchen-Scheidholz, 81 „ Eichen- „ 29 „ Buchen-Prügelholz, 21 „ Eichen- „ 28 „ Buchen-Stockholz, 75 Duchen-Wellen, 350 Eichen- » 1185 Cubikfuß Eichen-Bauholz; sodann des Nachmittags um 2 Uhr, im Pfarrwald, Berg genannt, 2100 Buchen-Wellen. Crumbach am 2. April 1852. Der Bürgermeister Weber. Schmiedmeister in Krofdorf, miethen und sofort beziehbar. 600) Gießen. Vorzügliche Schwang bannen, Flaume,i und Bettfedern,! nebst Zwillich, Barchent und Feder- Leinen bringt in empfehlende Erinnerung Ed. Strack. 686) Gießen. Feines Schwung- unb Vorschußmehl ist zu haben bei Bäcker Carl Steinberger in der Löwengasse. 680 Gieße n. Seidenhüte in der diesjährigen neuen Faeon, sowie Filz- und Meclianiqüe-jpütci empfiehlt in schönster Auswahl PH. Lüdeking. M Ksr3 6871) Gießen. Durch vortheilbaften Einkauf bin ich in w g den Stand gesetzt, eine Parthie der neuesten und geschmackvollsten Som- M I mer Mousscline, ä 18 kr. per Elle mit 5% Sconto ad- W W zugeben. R S. Weimersheim. W Zu vermiethen. 674) Gießen. In meinem Hause Nr. 66 in den Neuenbäuen sind zwei, auch drei Zimmer auf einem Gang zu vermiethen, und können mit oder ohne Möbel, zusammen oder einzeln, abgegeben und 8 Tage nach abgeschlossenem Mielhcontract bezogen werden. Gießen den 2. April 1852. Ludwig Weicker. 662) Gießen. Bei PH. Magnus in der Brandgasse, Lit. A. Nr. 147, sind zwei Familienwohnungen zu vermiethen. 650) Gießen. Der zweite Stock 691) Gießen. Von feinstem! Braunschweiger Flachs habe ich wieder neue Sendung erhalten. 679) Gießen. Zucker - Eier, Hasche» k. bei Louis Lind. 687) Gießen. Gute Kartoffeln sind zu verkaufen bei Bäcker Carl Steinberger. 678) Gießen. Chokolade in allen Sorten, von 24 kr. per Pfund bis 1 fl. 12 kr., empfiehlt bestens Louis Lind. 692) Gießen. Bayerisches Bier in Fässern und Flaschen bei L. I a h r e i s. 682) Frankfurt a. M. @inc große Parthie wollener und halbseidener Kleiderstoffe, einfarbig, gestreift, karrirt und geblümt, von 26 kr. an bis 1 fl. 12 kr. j« meinem Hause ist anderweit zu »er« per Staab. , i miethen und'bis den 1. Mai zu beziehen. R. C. Hauser Jsterling, auf dem Römerberg in Frankfurt a. M., Maurermeister. 676) Krofdorf. Ein vollständiges 655) Gießen. Lit. A. Nr. 93 auf Schmiede Werkzeug ist billig zu vcr- dem Alterweg sind zwei Stuben nebst Küche kaufen bei Georg Schäfer, und Keller an eine stille Familie zu ver- 180 443) Gießen. Für künftiges Semester ist in Lik. C. Nr. 23 auf dem Seltersweg, nach der Straße zu gehend, ein möblirtes Zimmer nebst Cabinet, billig zu vermieiben. 693) Gießen. In Lit. B. Nr. 24 (am Marktplatz) ist an eine stille Person ein Zimmer mit Kabinet zu vermiethen und kann sogleich bezogen werden. Vermischte Nachrichten. 473) Gießen. Die von der Großherzoglich Hessischen Negie- rung concessionirte Hauptagentur des Hauses F. I. Wichelhansen et Comp. in Brenlen, Liudenplatz Lit. A. Nr. 27 in Gießen, sowie Rheinstraße Nr. 497 in Mainz empfiehlt sich zum Abschlüsse von UeberfahrtSverträgen nach allen Häfen Nord- und Süd-Amerikas. Die Agentur übernimmt Passagiere frei von den verschiedenen Sammelplätzen bis 677) Gießen. In nächster Zeil wird die Gesellschaft des Heidelberger Stadt-Theaters hier in Gießen einige Zeit Vorstellungen geben. Der Direcior, Herr A Spahn, ist und aus früherer Zeit als tüchtiger Künstler bekannt, doch auch als Dircctor hat derselbe sich bereits einen sehr vortheilhaften Ruf erworben, und wir glauben uns verpflichtet auf die Leistungen dieser Gesellschaft unsere Milbürger und alle Kunstfreunde aufmerksam machen zu müssen. Gießen den 30. März 1852. Mehrere Theaterfreunde. 694) Gießen. Die seither unter der Firma Adolph Hopfner geführte Conditorei wird von heule an unter der Firma: Eouditorei zu den überseeischen Häfen und erhalten dieselben bis zu ihrer Einschiffung Frühstück, Mittag- und Abendessen, so wie freies Logis. Auf dem Seeschiff Morgens und Abends Kaffee oder Thee nebst Butter und Brod, Mittags ein halb Pfund Ochsenoder Schweinenfleisch nebst reichlichem Gemüse, welches gekocht und von bester Qualität verabreicht wird. Da die Preiße möglichst billigst gestellt, die Passagiere außer der bedungenen Accordesumme durchaus keine Ausgaben irgend einer Art zu machen haben, so glauben wir behaupten zu dürfen, unsere Befvrderungsweise die reellste, billigste und bequemste nennen zu dürfen. Nähere Auskunft in Gießen Liudenplatz Lit. A. Nr. 27, so wie auf frankirte Anfragen, wird anf's Bereitwilligste eriheilt. Gießen den 10. März 1852. Der ronzesstonirte Großherzogl. Hess. Hauptagent ________________________Heinrich Sandt.______ 683) Gießen. von Hopfner-Dannenberg fortgeführl, wobei ich höflichst bitte, mir ferneres Zutrauen zu schenken, mit der festen Versicherung, daß cs mein eifrigstes Bestreben sein wird, alle bei mir eingehende geneigte Aufträge reell, pünktlich rind geschmackvoll zu besorgen, worauf ich ein verehrliches Publikum aufmerksam mache. Höpfner-Dan nenberg. 696) Gießen. Ich erlaube mir hiermit, einem geschätzten Publikum mich in meinem Schuhmachergeschäft bestens zu empfehlen, indem trotz meiner dauerhaften Pflanzen- und Plumen-AusfteUnng. Die Eröffnung der Ausstellung findet am 1. Osterfeiertag, gleich nach beendigtem Morgen-Gottesdienst, in dem Universitätsgebäude statt; und ist die Dauer derselben bis zum 14. incl. festgestellt, an welchen Tagen das Ausstellungslokal von Morgens 8—12 Uhr, und Nachmittags von 2—6 Uhr geöffnet ist. Diejenigen Blumenfreunde, welche ihre blühenden Pflanzen mit ausstellen wollen, werden gebeten, dieselben bis längstens zum Freitag den 9. d. Mts. an den Unterzeichneten einzusenden. Der Eintrittspreis ist zu 9 Kreuzer ä Person bestimmt, auch findet eine Verladung schönblühender Pflanzen statt, wozu Loose ä 12 Kreuzer an der Kasse zu haben sind. Gießen am 6. April 1852. Im Auftrag des Comites: ________________________________ W.' Weiß.___ 1) ' ~ Gießen. Dr. M. StVKM- Königlicher Sanitäts-Rath in Berlin, „die Heilmittel des Arzneischatzes gegen rheumatische, gichtische und nervöse Nebel aller Art, »mit Beziehung auf die Goldberger'schen galvano-electrischen Rheumatismus-Ketten, mit einem Anhänge.« Wem daran gelegen ist, sich über die Benutzung electro-galvanischer Kräfte zu Heilzwecken und über die electrische Wirksamkeit der Goldberger'schen Ketten genauer zu unterrichten, dem giebt obige Schrift, die bei Carl Frech, Kaufmann in Gießen, unentgeltlich zu haben ist, zuverlässigen und interessanten Aufschluß. und geschmackvollen Arbeit es dennoch mir an hinreichender Beschäftigung fehlt, weil ich aus natürlichen Gründen nicht borgen kann und deshalb in meinem Geschäft nach« stehen muß. Ich bitte daher meine geehrten Freunde und Gönner, mich mit ihrem Vertrauen und sofortiger Arbeit erfreuen zu wollen, indem ich dieselbe durch reelle Bedienung und schleunige Beförderung dauerhaft und modern auszuführen verspreche. Wilh. Rodner, Schuhmachermeister, Löwengaffe, Lit. C. Nr. 117. 630) Gießen. ' Wohnungsver- ünderung. Von heute an wohne ich in dein Hause des Herrn Schneidermeisters i Nehmeyer in den Neucn-Bäuen. Gießen den 1. April 1852. Dr. Diehm, Hofgerichts-Advoeat. (Hierzu eine Beilage.) Beilage zu .HL 28 des Anzeigeblattes Vermischte Nachrichten. 098) Gießen. Tiehhabee-TheÄter m GicKem. Am zweiten Osterfeiertage: Vierte Unterhaltung im Abonnement im Saale des Prinzen Carl, bei welcher zur Aufführung kommen: „Der Häßliche," Schwank, und: „Der Weg durchs Fenster," Lustspiel von W. Friedrich. Kasseöffnung 7 Uhr, Anfang 8 Uhr. Cs wird gebeten, die Karten behufs neuer Zeichnung an der Kasse abzugeben.. Der Vorstand des Liebhaberthenters. 177) Gießen. M. WM ä Neistgelegenheit nach Amerika über Liverpool. Abfahrt von Mainz jeden Mittwoch. Die Passagiere werden durch eigene tüchtige Conducteure bis in den Seehafen begleite:. Pünktlichkeit in den Expeditionen, billige Preise und genaue Erfüllung der eingegangenen Verbindlichkeiten werden diese Reisegelegenheit auch ferner empfehlen. Concesstonirte Haupt-Agentur in Mainz: He in rieb Zitz. Nähere Auskunft, Prospekte und UcberfahrtSverträge ertheilt Der concesstonirte Agent in Gießen: I. Lauokert, Neuebäue B. 67. 023) Gießen. Wohnungöveränderung. Ich wohne jetzt bei Herrn Kürschner Köhler auf dem Kreuz. Gießen den 30. März 1852. N. Wendel, Schuhmacher. 088) Gießen. Nr. 39 hat den watlirten Rock gewonnen. Luise Ei ff. 089) Gießen. Bei Tapezier Stra ck ist eine Lehrlingsstelle offen. 097) Gießen. Mehrere Schreinergesellen können auf Bau- oder Möbel-Arbeit Beschäftigung erhalten bei PH. Kreiling III., wohnhaft in der alten Schule. 675) Gießen. Einen braven Jungen, der das Tapeziergeschäft erlernen will, sucht H. Hochstätter. 700) Gießen. Dr. med. L. Thudichum wohnt jetzt bei Kaufmann Vogt,Eckhaus vom Kreuz und Neuenweg. 645) Gießen. Tmyunterrichtsmlzeige. Unterzeichneter macht hiermit die ergebene Anzeige, daß der Lehr-Cours in der höheren Tanzkunst mit dem 1. Mai seinen Anfang nehmen wird. Die verehrt. Eltern, welche mir ihre Kinder für den Unterricht anzuvertrauen gesonnen sind, wer- den gebeten, ihre Anzeige bei Herrn I. M. Krämer, Clubdiener, machen zu wollen. Auf Verlangen ertheile ich den Un- terrricht auch in Privathäusern. C. Hümme l. 099) Gießen. Buschischer Garten. Montag den zweiten Osterfeiertag, Nachmittags 4 Uhr, C o n c e r t dcx BürgerwehrsMAM dsfelhst Entree ä Person 9 fr. 182 Angekommene und abgereiste Fremden vom 2. bis 5. April 1852. I n den Gasthäusern. Im Vappcn: Hr. Schenck, Chir. v. Diez; Hr. Kaiser, Part. v. Berlin; Hr. Hemme, gabt. v. Weißenfels; Hr. v. Arnim, Gutsbes. v. Planitz; Hr. Dr. Vogel v. Berlin; Hrn. Sind. Richter u. Overbeck v. Göttingen; Hr. Schottmann, GutSbes. v. Mecklenburg; Hr. Thiel, Jäg. v. Magdeburg; Hr. Thomas, Berg-R: v. Cassel-, Hr. Dr. Stölzel v. Heidelberg; Hr. Pack, Pharm. v. Altenburg; Hr. Grimm, Oberbau-R. v. Darmstadt; Hr. Unzicker, Oec. v. Bossenheim; Hr v. Baumbach, kfstl. Hess. Staatsminist. u. Graf v. Ingelheim v. Cassel; Hr. Fontaine, Priv. v. Görlitz; Hrn. Rent. Sanson v. Mainz u. v. Cassel v. Frankfurt; Hr. Endrig, Jnspect. v. Nauheim; Mad. Brennemann v. Wanern u. Schlosser v. Leipzig; Hr. Elsner, Apoth. v. Gotha; Hrn. Rent. Römscheid v. Cöln, Moll v. Berlin, Davids u. Moore v. Liverpool u. Beroth v. Hanau; Hr. v. Beust, Staatsminist. v. Dresden; Hr. Hoffinger, Stud. v. Halle; Hrn. Kfl. Sommerfeld v. Elberfeld, Höffer v. Halle, Hoos v. Marburg, Son- Verhaus v. Eisenach, Schäfer v. Stuttgart, Eisenmann v. Berlin, Michel v. Offenbach, Mumm v. Berlin, Berghoffer v. Kapolenberg, Löb v. Frankfurt, Romeiser v. Altona, Zöllner v. Berlin, Pietsch v. Frankfurt, Schirmer v. Barmen, Müller v Carlshafen, Salberg v. Eimelrode, Zacharias v. Neustadt, Stein v. New-Iork, Fleischmann u. Simon v. Coburg, Elbinghaus v. Berlin, Soldan v. Stuttgart, Körner v. Prag u. Framann v. Mannheim. Im Einhorn: Hr. Zcngmüllcr, Stud. med. v. Göttingen; Hr. Gun- delfinger, Part. v. Wiesbaden; Hr. Heinecke, Offiz, v. Trier; Hr. Ehren- reich, Beamt, v. Berlin; Hr. Langenberg, Gutsbes. v. Rolandseck; Hr. v. . Sparre, Reg-R. v. Wetzlar; Fr. v. Remhard v. Magdeburg; S. Erl. Graf z. Solms-Laubach; Hr. Schlustein, Hptm. v. Cassel; Hr. Schmidt, Part. ». Hannover; Hr. Lorum, Gutsbes. v. Hahnheim; Hr. Schaumbach, Stud jur. v. Heidelberg; Hr. Stein, Gutsbes. v Berlin; Hr. Bachmann, Rent. v. Wien; Hr. v. Heß, Reg-R. v. Halle; Hr. Rumpf, Seer. v. Berlin; Hr. Menges, Rent. v. Frankfurt; Hr. Sauer, Jng. v. Cassel; Hrn. Kfl. Reichert v. Nordhausen, Frep v. Hanau, Wepdt v. Frankfurt, ! Hohmann v. Odenkirchen, Seligmann v. Frankfurt, Böhler v. Cöln, Schmidt v. Stuttgart, Frank v. Bendorf, Lotzse v. Leipzig, Rodcmann v. I Berlin, Müller v. Odenkirchen, Dörr v. Frankfurt, Golhardt v. Dresden, Kaiser v. Offenbach, Friedberg v. Mainz, Löwenstein v. Frankfurt, Hohmann v. Heidelberg, Diefenbach u. Flersheim v. Frankfurt u. Engel v. Lüdenscheid. Im Prinz Carl: Hr. Vogelsberger, Lithogr. v. Anstadt; Hr. Schnei- der, Hof-R. v. Potsdam; Hr. Rcutlinger, Leg.-R. v. Wien; Hr. Jadicke, Part. v. Berlin; Frl. Reuter v. Eisenach; Hr. v. Brochoraff, Rent. v. Berlin; Hr. Stephan, Secr. v. Wetzlar; Hr. Scharmann, Rent v. Berlin; Hr. Braun, Gastw ».Bern; Hrn. Priv. Haus v. Darmstadt u. Krepp v. Worms; Hr. Lohr, Buchhudlr. v. Dresden; Hr. Kirchner, Fabr. v. Coblenz; Hr. Schierbolz, Hufschm. v. Sachsen; Hrn. Kfl. Weiß v. Carlsruhe, Krauskopf v. Bonn, Schmidt v. Carlshafen, Bender v. Prag, Schendenbcrg v. Saarlouis u. Chadeaur v. Aachen. Im Darmstadter Haus: Hr. Kordelle, Kfm. V. Borgo; Hr. Kuhl, Fuhrm. v. Homberg; Hr. Fcp, Hpfnhndlr. v. Holzhauscn; Hr. Weitzel, Fabr. v. Weimar; Hrn. Kfl. Lüberg v. Berlin, Müller v. Eisenach u. Weber v. Höringhausen; Hrn. GschftSl. Behla v. Willingshausen, Koch v. Dudenrolh, Besong v. Merseburg, Pracht v. Müllingen, Waldvogel v. Marienzell, Herkules v. Olienbach Ernst v. Bonn, Beckmann v. Reichen- bach, Hirsch v. Neuenburg, Bonnemann v. Gemünden, Hegel v. Eimenroth, Kahn u. Meier v. Lengsfeld, Lion v. Frohnhausen, Sudheim v. Breidenbach, Flersheim v. Kirtorf u. Sudheim v. Oberkleen. In den Privat Häusern. Bei Hrn. Geh.-R. Prof. Dr. Nebel: Hr. Dr. Stölzel v. Heidelberg. — Bei Fr. Landricht. Heinzerling: Hr. Access, veinzerling v. Gernsheim u. Frl. Heinzerling v. Darmstadt. — Bei Hrn. Gärtn. Schnepp: Jungfr. Heilmann v. Heidelberg. — Bei Hrn. Kfm. Gg. Noll: Hr. Schüll, Kfm. v. Düren. — Bei Hrn. Barb. Hassenteufel: Hr. Weiffenbach, stud med. v. Alzep. — Bei Hrn. Dr. Weber: Hr. Weber, Phpf.-Arzt v. Ulrichstein. — Bei Hrn. W. Nagel: Frl. Kehr v. Trais. — Bei Hrn. Ph. Lamvus: Hr. Control. Hornfischer n. Fr. v. Darmstadt. — Bei Hrn. Duchb. Rühl: Hr. Rühl, Oec. v. Herrmannstein. sind zu haben bei . G. W. Drühl I. am Kanzleiberg. . Gold- und Silber-Cours vom 5. April 1852. Gold. st. kl. Silber. 11. kr. Diverse Actien und Loose. Brief Geld 9 46 Lanbth., ganze . . . Kurhessische Loose .... 837, Pr. Friedrichsd’or . . 9 59 Preuss. Thaler . . . 1 457, Sardinische Loose ..... — 387. Holl. 10 ll. Stücke . . 9 55 5 Frankenthaler . . 2 23 Cöln-Aachen...... — Rand-Ducaten. . . . 5 387, Hochhaltig Silber . . 24 36 Cöln-Minden....... — 1087, 20 Francs-Stücke . . 9 327, Gering- u. mittelh. . — — Ludwigsb.-Bexbach . . . . 927. 917, Engi. Souverains. . • 12 12 Disconto 17, Geld. Frdr.-Wilhs.-Nordbahn . • . 41 417, Gold al Marco . . . 383 A. Sulzbach, beeid. Makler. Des bevorstehenden Feiertags (Charfreitag) wegen, bittet man die Jn- serationen zu dem am Samstag erscheinenden Anzeigeblatte längstens bis Morgen (Donnerstag) früh neun Uhr bei der Erpedition abzngeben, da später eintreffende Inserate nicht berücksichtigt werden können. Die Erpedition. Druck und Verlag der G. D. Brühl'schen Buch- und Stcindrnckerei.