Anzeigeblatt der Stadt und des Regierungsbezirks Gießen. 2» Mittwoch den 7. Januar 18e>2> Erscheint wöchentlich Zwei Mal? Mittwoch und Sonnabend. — Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 fl. 30 ft., für Auswärtige incl. Postaufschlags 1 st. 42 fr. — Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. In Gießen bei der Erpedition (Canzleiberg Lii. B. Nr. 1.) — Einrückungsgebühr für die gespaltene Corpuszcile 2 fr. Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gespaltene Corpuszeile 3 fr. Amtlicher T h e i l. Inhalt des Gr. Heff. Regierungsblatts vom 27 December 1851, Nr. 40. I) Gesetz, die Abänderung des Gesetzes vom 26. Juli 1848, wegen Ausübung der Jagd und Fischerei in den Provinzen Starkenburg und Ober- Hessen belr.; — 2) Bekanntmachung, die Einführung der Freimarken bei de» Großh. Poststellen belr. ; — 3) Bekanntmachung, die Arzneiniitteltare für das Großherzogthum Hessen betr.; — 4) Dienstnachrichten; — 5) Versetzungen in den Ruhestand; — 6) Cvncurrenzeröffnung. Bekanntmachung, die Einführung der Freimarken bei den Grvßh. Poststellen betr. In der Bekanntmachung vom 3. September d. I., den Beitritt des Großherzogchums Hessen zum Deutsch-Oesterreichischen Postverrin betreffend, ist unter Ziffer 9 vorbehalten worden, wegen Anwendung von Freimarken zum Behuf der Frankirung der Briefpostsenvungen bei den Großh. Poststellen besondere Bistimmungen zu erlassen. Mit Bezug hieraus wird Nachstehendes zur öffentlichen Kenntniß gebracht: Bom 1. Januar 1852 an können bei den Großh. Poststellen die nach den zum Deutsch-Oesterreichischen Postverein gehörigen Staaten bestimmten Briespostsendungen — Briefe, Muster- und Kreuzbandsendungen — durch Marken frankirl werden, welche vom 29. l. M. an am Schalter der Postbüreau's in folgenden vier Sorten käuflich abgegeben werden: zu 1 Kreuzer auf blaßgrünem Papier, „ 3 // „ blauem ,/ „ 6 „ // rosenrothem // „ 9 h // gelbem zz Die Marken tragen die Ueberschrift zzFreimarkezz, in den Seitenrahmen die Inschriften „Dcutsch-Oesterr. Postver- einzz und oThurn und Taris" und in dem Mittelschilde, im unteren Rahmen und in den Medaillons die Werthbezeichnung. Mit diesen Marken kann auch die nach den deutschen Bundesstaaten, deren Posten unter Fürstlich Thurn und Taris'scher Verwaltung stehen, bestimmte Correspondenz in der Weise fiankirt werden, daß zur Deckung der einfachen Tarifsätze von 2, 4, 7 und 10 Kreuzern unter Verwendung von Marken zu 1, 3, 6 oder 9 kr. je eine Marke zu 1 fr. beigefügt wird u. s. w. Die Frankirung durch Marken ist demnach zulässig bei allen Briefen und zur Beförderung mit der Briefpost geeigneten Muster- und Kreuzbandsendungen, nach den gesammten Staatsgebieten von Oesterreich und Preußen, sowie nach sämmtlichen deutschen Bundesstaaten, mit Ausnahme ter dem Postverein noch nicht beigelretcnen Herzogthümer Lauenburg und Limburg. Briefe nach den ebcngenannten beiden deutschen Bundesstaaten, sowie nach dem Auslande müssen bis auf Weiteies noch durch Baarbezahlung frankirt werden. Gänzlich unzulässig ist die Frankirung durch Marken außerdem: a. bei recommandirten Briefen. b. n Briefen mit Postvorschuß. e. u Briesen, auf weiche Einzahlungen gemacht werden, d. /z Briefen mit angegebenem Werthe, wie überhaupt bei allen zur Fahrpost gehörigen Packerei-, Werth- • und Geldsendungen. Die Korrespondenzgattungen, bei welchen die Frankirung durch Marken gestattet ist, können nach Belieben der Absender bis auf weitere Anordnung auch künftig durch Baarzahlung am Schalter frankirt werden. Im Uebrigen treten hinsichtlich der Anwendung der Freimarken folgende Bestimmungen ein: 1) Das Frankiren eines Briefs mit Marken ist durch die Absender selbst dergestalt zu bewirken, daß auf der Adreßseiie des Briefes, links in der oberen Ecke, eine oder so viel Marken nebeneinander befestigt werden, als zur Deckung des taris- mäßigen Porto's erforderlich sind. Die Befestigung der Marken geschieht durch festes Aufdrücken derselben auf den Brief nach Anfeuchtung des auf der Rückseite befindlichen Klebstoffs. Bei Kreuzbandsendungen find die Marken am oberen Rande des von oben nach unten lausenden Kreuzbandstreifens auf der Adreßseite zu befestigen. 10 2) Die mit den Marken frankirten Sendungen, welche der Bezeichnung „frei//, „franco“ u. s. w. nicht bedürfen, können gleich unfrankirten Briefen in die Briefkasten gelegt werden. 3) Zur Erleichterung der richtigen Frankirnng durch Marken durch die Aufgeber selbst sind bei allen bedeutenderen Postämtern gedruckte Briefportotaren gegen Entrichtung der Druckkoften zu haben. Bei den kleineren Poststelleit werden solche Tarife abschriftlich gegen die Schreibgebühr verabfolgt. Außerdem werden auch die betreffenden Portotarife bei feder Poststelle zur steten Einsicht für das Publikum öffentlich aushängen. 4) Briefe, auf denen bei der Aufgabe zur Post Marken sich befinden, welche den Verdacht erregen, daß sie entweder schon einmal im Gebrauch gewesen oder gefälscht oder unächt sind, werden im ersteren Falle als nicht frankirt behandelt und bei der Absendung mit Porto belegt; im letzteren Falle, wenn nämlich die Wahrscheinlichkeit vorliegt, daß die angebrachten Marken gefälscht oder unächt sind, gelangt die betreffende Sendung gar nicht zur Beförderung; sie wird vielmehr von der Aufgabs» postanstalt, behufs der Ergreifung der erforderlichen Maßregeln, der vorgesetzten Behörde' eingeliefert. Die Fälschung der Marken und die Beihülfe hierzu, sowie die Verwendung unächter oder gefälschter Marken unterliegt den nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuchs eintretenden Strafen. 5) Ist die Frankirung einer Briefsendung durch Marken richtig bewirkt, d. h. erreicht der Werth der angebrachten Marken die Höhe des tarifmäßigen Porto's, so hat der Empfänger außer der Bestellgebühr, resp dem Botenlohn, etwas Weiteres nicht zu entrichten. Erreicht je? och der Werth der verwendeten Marken das tarifmäßige Porto nicht, so ist der fehlende Betrag, und zwar, wenn der Brief nach einem Orte bestimmt ist, für welchen die Postvereinstare in Anwendung kommt, mit Zuschlag, vom Empfänger bei der Aushändigung des Briefs als Ergänzungs-Porto nachzuzahlen. Bei Kreuzbandsendungen wird in solchen Fällen für das unfrankirt gebliebene Gewicht das betreffende Briefporto, beziehungsweise auch das vorerwähnte Zuschlagporto, nacherhoben. Verweigert der Empfänger diese Nachzahlting, oder erweist sich eine mit Ergänzungsporto belegte Sendung als unbestellbar, so wird solche an den Aufgabeort zurückbefördert, wo der Absender verbunden ist, das Ergänzungsporto an die Postkaffe zu erstatten. 6) Der Verkauf der Freimarken geschieht vor der Hand einzig und allein durch die Poststellen, und es ist Niemanden gestattet, sich mit dem Vertrieb oder Wiederverkauf derselben gewerbsmäßig zu befassen. Es ist den Poststellen streng untersagt, die Marken zu einem höheren oder geringeren Betrag zu verkaufen, als der aus den Marken ausgedrückte Werth beträgt. 7) Die von der Fürstlich Thurn und Taris'schen Postverwaltung ausgestellten, auf Kreuzer lautenden Marken können nur bei den Poststellen derjenigen, zum Fürstlich Thurn und Taris'schen Postverwaltungsbezirk gehörigen Staaten, welche im 24'/,-fl.-Fuß rechnen, und in gleicher Weise die aus Silbergroschen lautenden Marken nur in den Thelen des genannten Postareals, in welchen die rä-Thaler-Währung besteht, sowie bei den Fürstlich Thurn und Taris'schen Poststellen in den Hansestädten, zum Fran- kiren verwendet werden, widrigenfalls die Frankatur als nicht geschehen betrachtet und die mit unrichtigen Marken versehene CorrespoNdeuz als unfrankirt behandelt wird. Darmstadt am 22. December 1851. Aus allerhöchstem Austrag: Großherzoglich Hessisches Ministerium des Hauses und des Aeußern. v. D a l w i g k. Achen. Polizeiliche Bekanntmachung. G e f u n d e n e G e g e n st ä n b c. Ein Cigarren-Etuis, ein seidenes Sacktuch und ein Kindermuff. — Diese Gegenstände können von den Eigenthümern auf dem Gr. Polizeibüreciu dahier in Empfang genommen werden. Gießen den 6. Januar 1852. Der Gr Hess. Polizei-Commissär L. R o v e r. (devichtkirHe und Privat - Bekanntmachungen. Besondere Bekanntmachung. 2L8G) Gießen. Dis Musterung für L8®2. Nach vorliegender Verfügung Großh. Regierungs-Commission soll die Liste der ConscriptiouSpstichtigen des Jahrs 1852 aufgestellt werden. Es wird daher in Gemäßheit des Nekrutirungsgesetzes hiermit bekannt gemacht, daß Diejenigen, welche die Versetzung in das Depot oder einjährige Zurückstellung in Anspruch nehmen wollen, dieses ohne Verzug, jedenfalls aber vor Abnahme der Ortsliste auf der Bürgermeisterei dahier anzuzeigen haben, indem später vorgebracht werdende Gesuche nach dem Gesetz nicht berücksichtigt werden können. Diejenigen, welcke wegen Fehler reclamiren wollen, werde ich auf Anfrage belehren, welche Zeugnisse sie zur Begründung ihrer Recla- mationen nöthig haben. Gießen am 23. December 1851. Der Bürgermeister Hch. Ferber. 11 Edictalladungen. 2/460) Gießen. Oeffentliche Aufforderung. Die Veräußerung eines zum Nachlasse des Philipp Otto scn. zu Großenbuseck gehörigen Grundstücks betr. Die Erben des Philipp Otto zu Großen- huseck haben daS Grundstück: 324 V4 Ruthen Acker im Weidenthal, unter den Hvhcn- bergöiöchern, dem Obristen Freiherrn von Nordeck zur Rabenau für 216 ft 10 fr. verkauft, können aber die betreffende EigenthuiuSur- kunde nickt vorlegen. 31*if Antrag des Käufers werken daher alle Diejenigen, welche an dieses Grundstück Ansprüche bilden zu können glauben, aufgefordert, solche so gewiß innerhalb 6 Wocken von heute an dahier geltend zu machen, als sonst sie mit denselben als ausgeschlossen betrachtet werden und der Kaufbrief bestätigt wird. Gießen den 30. November 1851. Gr. Hess. Landgericht Heyer. 2129) G r ü über g. Nachdem Gr. Hofgericht zu Gießen über das Vermögen deS Nicolaus Ling zu Oberohmen den förmlichen Coucursprozeß erkannt hat, so werden alle diejenigen, welche aus irgend einem Rechtsgrunde Forderungen oder sonstige Ansprüche an denselben zu haben vermeinen sollten, hiermit öffentlich aufge- fordcrt, solche in dem auf Donnerstag den 22. Januar.1852, Morgens 9 Uhr, hiermit anberaumt werdenden Liguidations- termiuc bei Vermeidung des stillschweigend erfolgenden Ausschlusses von der Masse dahier geltend zu machen und zu begründen. Grünberg den 26. November 1851. Gr. Hess. Landgericht. Weicker. Dr. Ortwein. Versteigerungen. 3/1) Gießen. Holzvcrstcigerung im Gießener Stadt- wald. Nächsten Montag den 12. dieses, von Morgens 9 Uhr an, sollen im hiesigen Stadtwalde, Distrikt Mühlkopf, nachverzeichnete Holzsortimente, als: f ’ 4 Stecken Vuchcn-Scheidholz, 3’4 „ » Prügelholz, 5*4 n ii Stockholz, 150 Wellen „ Reisholz, 933/« Stecken Eichen-Scheidholz, 68 u u Prügelholz, 103% Stecken Eichen-Stockholz, 3120 Wellen „ Reisholz, 138 ii Weichholz-Reißig, 15 Eichenstämme mit 406 Eubikfuß, 1 Erlenstamm „ 33 n 8 Pflugrehe und 1 Pflugwelle, öffentlich meistbietend versteigert werden. Die Zusammenkunft ist auf der Grünberger Chaussee am alten Tisch. Gegen vorschriftsmäßige Bürgschaft wird Zahlungsfrist biö Johanni dieses Jahres gestaltet. Die Herren Bürgermeister der umliegenden Orte werden ersucht, dies in ihren gen und vom Heffenbrücker Hammer gegen Lick; Donnerstag den 22. Januar, im Gasthaus zum Engel in Lich, für die Straßen vom Hessenbrücker Hammer über Lich gegen Butzbach, und von Steinbach über Lich gegen Hungen; Freitag den 23. Januar, in der Wohnung deS Gastwirths Buttron zu Hungen für die Straßen von Nonnen- rod über Hungen nach Berstadt und von Langsdorf nach Hungen. Grünberg den 3. Januar 1852. Der Großh. Hess. Kreisbauineister Gemeinden bekannt machen zu lassen. Gießen den 5. Januar 1852. des Baubezirks Grünberg N o a k. Der Bürgermeister Hch. Ferber. 21) Grünberg. Versteigerung von Straßenarbeiten. Die zur Unterhaltung der Staatsstraßen im Baubezirk Grünberg für das Jahr 1852 erforderlichen Arbeiten, bestehend in: 1) Steinfahren, 2) Steinschlagen und 3) Handarbeiten, sollen au den nachbemerften Tagen und Orten, jedeSmal Vormittags 10 Uhr, an die Weuigstfordernden öffentlich versteigert werden: Dienstag den 13. Januar, in rem Rathhause zu Grünberg, für die Straßen von Lindeniiruth über Grünberg gegen Schellnhausen und von Grünberg gegen Hungen; Mittwoch den 14. Januar, in der Wohnung deS Gastwirtbs Muller zu Geilshausen, für die Straße von Grünberg über Londorf bis zur Kurhessischen Grenze; Donnerstag den 15. Januar, in der Wohnung deS Gastwirths Erb zu Atzenhain, für die Straße von Homberg nach (S umberg. Freitag den 16. Januar, in dem Rathhaus zu Laubach, für die Straße vom Hessenbrücker Hammer über Laubach gegen Schotten; Montag den 19. Januar, in der Wohnung deS Gastwirths Geiß zu Ruppertenrod, für die Straßen von Grün-! berg nach Schellnhausen und von Ruppertenrod über Ulrichstein biö zum (Siiit 30) Wieseck. Holzverstcigeriiltg im Wiesccker Ge- meindcwald. Montag den 12. I. Miö., von Morgens 9 Uhr an, sollen in dem hiesigen Gemeindewald, Di- strict Dörloch, nachoerzeichnetes Holz öffentlich versteigert werden: 79 Stecken Buchen-Scheidholz, 1 n „ Prügelholz, 32 n ii Stockholz, 1700 Wellen „ Reisholz, 49 Stecken Eichen-Scheidholz, 7 /, n Prügelholz, 20 n « Stockhvlz, 1050 Wellen « Reisholz, 8 Stecken Kiefern-Scheidholz, 15 n ii Prügelholz, 7 „ ff Stockholz, 525 Wellen « ReiSholz, 15 Buchen-Stämme von 10—16Zoll Durchm. und 10—30 Fuß Länge, 26 Eicken-Stämme von 7—20 Zoll Durchm. und 10—35 Fuß Länge, 77 Kiefern-Stämme von 4—11 Zoll Durchm. und 15—50 Fuß Länge. Der Anfang ist an der Chaussee nach Lollar in der letzten Schnelße. Wieseck am 5. Januar 1852. Der Bürgermeister Seibert. 3) Gießen. Main-Weser-GLfenbahn. Section Gießen. Donnerstag den 8. Januar, deS Vormittags um 9 Uhr, sollen auf dem Sec- tionsbüreau die zur Erbauung eines Ka- schnitt in die Straße von Schotten nach Herbstein; Dienstag den 20. Januar, in der Wohnung deS Gastwirths Hofmann zu Freienseen, für die Straße von Flensungen über Freienseen nach Laubach; Mittwoch den 21. Januar, im Gasthaus zum Hessenbrücker Hammer, für die Straßen von Grünberg gegen Hun- nals im Bahnhofe erforderlichen Maurer- und Steinhauerarbeiten, veranschlagt zu 308 Gulden, sowie die Pflasterung der Gossen um das Werkstättengebäude, veranschlagt zu 885 Gulden, durch öffentliche Versteigerung in Accord gegeben werden. Gießen am 30. December 1851. Der Großh. SectionS-Jugenieur E i ck e ni e y e r. 22) Gießen. Vieh Asseenrmrz der Stadt Gieße«. Die der Assecuranz »»kommenden Häute für das Jahr 1852 sollen Mittwoch den 7. d. Mts., Aduids 6'/2 Uhr, in der Wohnung des Herrn Andreas Wei- dig in der Sonnenstraße, versteigert werden. Gießen den 4. Januar 1852. I. P. Möhl. 4) Gieße». Main-Weser-Eiseubahn. Sectio« Gießen. Freitag den 9. Januar, des Vormittags um 9 Uhr, sollen auf dem Seclions- büreau die nachbezeichneten, zur Einrichtung des Magazins im hiesigen Bahnhöfe erforderlichen Arbeiten durch öffentliche Versteigerung in Accord gegeben werden. 1) Schreinerarbeit, veranschl. zu 751 fl. 2) Schlosserarbeit, /, n 149 u 3) Küferarbeit, « » 42 » 4) Weißbinderarbeit » n 183 n 5) Spenglerarbeit ,, » 61 // Der Voranschlag und die Steigbedingungen liegen zur Einsicht offen. Gießen am 30. December 1851. Der Großh. Sections-Jngenieur E i ck e m e y e r. Feilgeboten. 23) Gießen. Mein Wohnhaus/ Lit. C. Nr. 118, mit Scheuer, Ltallung und Hausgarten, steht unter billige» Bedingungen zu verkaufe» und wolle» sich Kaufüebhaber an den Stadtbauaufseher Hrn.! Straub wenden. Joh. Jac Schreivogel, i 31) Gießen. Schwarz-weiße und gelbe Claee-Damen- Heindschuhc, a 27 biö 30 fr. — Ficlius, ä 30 bis 36 fr.; Foulards in Seide und in Baltist, in großer Auswahl und i» de» lebhafteste» Farben, zu sehr billigen Preisen; Pelz-Ha»dschuhe für Dame» und Herren, — schwarzen Orlean u. JLustre, per Elle 21 bis 30 fr.; schwarzen Satin-Chine, per Staab 2 fl. 40 fr., empfehle ich zu geneigter Abnahme. G. E. Böhm. 28) Gießen. G utta - Percha - Firniss» Mit diesem neuen praktischen Mittel, bas Beste für Conservirung des Levers, kann man billig all-s Schuhwerk vollkommen wasserdicht machen, und somit allem Unwohlsein und vielfachen Krankheile», welche in Folge nasser und erkälieter Füße entstehen, sicher vorbeugen. Denselben empfiehlt in Töpfen mit Gebrauchs-Anweisung ä 5 Sgr. Earl Frech. 23) Gieße». Ein guter Hofhund ist zu verkaufen bei I a e o b K o h l e r m a n n am Wetzlarer Weg. Zu vermieten. 14) Gießen. Eine Familienwoh- nung >st zu vermielhen in Lir. D. Nr. 29. 33) Gießen. Ei» möblirkes Zimmer >ft zu vermielhen bei Ludw. Selz er. 26) Gießen. Zwei Zimmer mit oder ohne Möbel, sind zu vermielhen bei A. Haubach auf der Mäusburg.! 27) Gießen. Ein großes Zimmer ist zu vermielhen bei Emil LooS. Bormischte Nachrichten. 32) Gießen. Fortbildungskurse für confirmirte Mkädcken. Häufige» Anfragen diene die Erklärung deS Unterzeichnete», daß in der Fortbil dungsktasse der hiesigen höheren Mnochenschule auch llnicrüdit i» der englischen Sprache eriheilt wird, und baß dieser Unlernchlsgegenstand schon längst in dem Lehiplan voigesehen war. Ainnel- duiigeii zur Aufnahme bittet derselbe möglichst bald bei ihm macheii zu wollen. D. Balser, Freiprediger. 33) Gießen. Lumpen, Knochen, alte Metalle, kaufe ich stets und mit dein Bemerken ein, daß diese Gegenstände sowohl in meine Wohnung, als auch in mein Lager hinter dem Wvhnhause des Schmiedmeisters Unverzagt vor dein Wallthor gebracht werden können. Ferdinand Mayer, am Kirchenplatz. 24) Gießen. Ich erlhcile Clavier- unten icht. M. Am end. 36) Gießen. Ein V2 Morgen hallender guter Acker wird zu leihen gesucht. Von wem * sagt die Erpediiion. 29) Gießen. Gegen genügende Sicherheit liegen mehrere Tausend Gulden zum Ausleihen bereit. Näheres bei H. H errmanii. ftr. Hofmann v. Climbach. Druck und Verlag der G. D. Brühl'schen Buch- und Steindruckerei. In den Gasthäusern. 5m Rappen: £>r. v. Stellyorst, Maior v. Berlin; Hr. tzundesha- aen, Part. v. Hanau; Hr. v. Dimar, Stad. v. Seligenstadt; Mad. Platt v. Prag; Hr. Weitz, Prof. v. Marburg; Hr. Hapl, Rent. v. Saarlouis; Hr. Bosse, Revierfrstr. v. Gladenbach; Hr. Bachstält, Fabr. o. Erfurt; Hr Löb, Kunsthndlr. v. Berlin; Hr. Erlanger, Banq. v. Frankfurt; Hrn. Part. Krüger v Coblenz u. Koch v. Mainz; Hr. Moor, Arzt v. Ein. cinnati; Hr. Arnthal, Banq. v. Cassel; Hr. Danzer, Priv. v. Bechtheim; Hr Mwitz, Adjut. v. Coblenz; Hr. v. Reyer, Leg.-Secr. v. Wien; Hr. Diltmar, Arch. v. Eisenach; Hrn. Kfl. Löb u. Gauß v. Frankfurt, Wilke v. Posen, Kaufmann v. Melsungen, Baist v. Büdingen. Küchen v. Mainz, Köchler v. Halle, Beend aus Holland, Sohn v. Frankfurt, Neumann v. Cassel, Gräber v. Marburg. Frackfirch v. Heidelberg, Simbach v. Nürnberg, Schneider v. Cassel, Calmann u. Greßmann v. Mainz, Großmann v. Dillenburg, Meper v. Frankfurt, Hofmeister v. Oppenheim, Ehrlich v. München u. Herford v. Wiesbaden. Im Einhorn: Hr. v Schranz, Reni V. Frankfurt; Hr v. Rösler, Offiz, v. Hanau; Hr. v. Jacobsen, Capit. v. Stettin; Hr. Storch, Berg- inspect. v. Friedberg; Hr. Eichelberg, Part. v. Posen; Hr. v. Wolfsleben, Offiz, v. Saarlouis; Hr. Hausmann, Priv. v. Bockenheim; Hr. Rindel, Bauaufs. v. Werthheim; Hr. v. Schickler, Rent. v. Berlin; Frl. Schäfer v. Cassel; Hr. Ebel, Part. v. Magdeburg; Hr. Bar. v. d. Malöburg, Oberlieut. v. Butzbach; Hr. Bleiel, Beamt, v. Hannover; Hr. Häbel, Angekommene und abgereiste Fremden vom 1. bis 5. Januar 1852. Part. ö. Mainz; Hrn. Kfl. Jllig v. Coblenz, Büchler v. Hechingen, Steindecker v. Eisenach, Wegschmidt v. Weimar, Wcpel v. Cöln, Horst v. Hanau, Schreper v. Leipzig, Werger v. Chemnitz, Jergens v. Düsseldorf, Schramm v. Iserlohn, Meper u. Mannskopf v Frankfurt, Steinbach v. Hutfer, Neumann v. Mannheim, Goar v Frankfurt u. Herrmann v. Worms. Im Prinz Lart: Hr. Sindner, Oec. v. Würzburg; Hr. Biedermann, Capit. v. Cöln; Hr. Förderer, Brauereibcs. v. Bamberg; Hr. Wiesner, Weinhndlr. v. Deidesheim; Hr. Michahelle, Sind. v. Heidelberg; Hrn. Grubenbes. Herr v. Villmar u. Langheck; Hr, Jchrenberg, Fabr. v. Halle; Hr. Hüttner, Priv. v. Cassel; Hr. v. Siedlof, Gutsdcs. v Dresden; Hr. Nussert, Dir. v. Freiburg; Hr. Spiita, Priv. v. Brüssel; Hr. Starz, Weinhndlr. v Mainz; Hr. Dorfus, Offiz, v. Frankfurt; Hrn. Kfl. Baumler v. Cassel, Görmer v. Frankfurt u. Ulrich Baden. Im Darmstädter Haus: Hr. Lehnhardt, Oec. o. Schillingen; Fr. Geißel v. Bern; Hrn. Gschftsl. Haupt v Nieverrothenbach, Müller v. Bromskirchen, Ganstn v. Hannovir, Bloch v. Sachsenhausen, Litern v. Battenfeld, Hof o. Gladenbach, Weimer v. Wittelsberg, Peitz v. Bockenau, Maus v. Darmstadt, Leuchter v. München u. Diehmer v. Hamburg. 3 n de» Privalhäufern. Bei Hrn. Daniel Marr. Hr. Zell n. Br., Priv. v. Salzhausen. — Bei Hrn. Tapez. Louis Noll: Fr. Bolz v. Darmstadt. — Bei Hrn. Dr. Diehl: Hr. Diehl, Pfarr-Vic. v. Rüsselsheim. — Bei Hrn. Musik. Bauer: