Anzeigeblatt dcr Stadt and des Regierungsbezirks Gießen. jTiöT Mittwoch den zi- Februar ______________I8<42. Erscheint wöchentlich zwei MsN Mittwoch und Sonnabend. — Preis des Jahrgang« für Einheimische i fl. 30 fr., für Auswärtige incl. Postaufschlags 1 st. 39 fr. — Auswärts aboimüt man sich bei alle» Postämtern. In Weiten bei der Erpedition (Eanzleiberg Lit. B. 'Jir. 1.) - EiurückungSgebühr für die gespaltene EorpuSzeile 2 kr. Anzeigen ans verschiedenen Schriften die gespaltene EorpuSzeile 3 ft. Amtlicher T h e i l. Gesetz, die Bildung des Ortsvorftandes und die Wahl des Gemeinderaths betr. (Schluß.) V. Non den regelmäßigen Ergänzungs- und den außerordcnlichcn Ersatzwahlen. Art. 39. Die drei Jahre, nach welchen (Art. 8) eine regelmäßige Ergänzung des Gemeinderaths .eintritt, werden vom 1. Januar des ersten bis zum 31. December des dritten Jahres berechnet. Die Wahlen zur Ergänzung fallen so frühzeitig vorgenommen werden, daß der Amtsantritt für die Neugewählten mit dem 1. Januar des ersten Jahres dcr Wahlperiode erfolgen kann. Wenn wegen eingetrctener Hindernisse dies nicht stattfinden kann, so bleiben die Mitglieder, welche auszuscheidcn hätten, so lange im Amte, bis der Eintritt der Neugewählten erfolgt. A r t. 40. Bei der regelmäßigen dreijährigen ErgänzungSwahl werden zugleich die in der Zwischenzeit abgegangenen Mitglieder ersetzt. . Art. 41. Außer der regelmäßigen Ergänzungswahl findet zum Ersatz von Mitgliedern^des Gemeinderaths, abgesehen von dcr Gesammtwahl im Falle der Auflösung, eine Wahl statt: 1) wenn in der Zwischenzeit mehr als % der gesetzlichen Anzahl abgegangen ist, oder 2) wenn sic auch bei geringerem Abgang von der Regierung besonders angeordnet oder vom Gemeinderath beantragt wird. A r t. 42. Bei den außerordentlichen Ersatzwahlen werden mit Zugrundlcgung der, zum Behufe der vorausgegangenen regelmäßigen Wahl oder Ergänzungswahl nach Art. 24 ausgestellten Liste, die durch Tod oder Verlust der Stimmfähigkeit abgegangenen Stimmberechtigten in derselben gestrichen und die neu hinzugekommcnen in dcr Weise darin ausgenommen, daß Diejenigen, welche ebenso viel oder mehr Steuern bezahlen, als der mit dem geringsten Steuerbetrug in einer Abtheilung zuletzt Aufgeführte, in diese Abthcilung eingereiht werden. Art. 43. Alle Ergänzungs- und Ersatzwahlen werden von denselben Abtheilungen vorgenommen, von welchen der Abgegangene gewählt war. Art. 44. Ist die Zahl der regelmäßig alle drei Jahre austretenden und zu ersetzenden Mitglieder des Gemeinderaths nicht durch 3 theilbar, so erfolgt der Austritt und der Ersatz der Zahl, welche die durch 3 zu theilende übersteigt, nach Ablauf der ersten dreijährigen Wahlperiode aus der ersten Abtheilung, nach Ablauf dcr zweiten Wahlperiode aus der zweiten Abtheilung und nach Ablauf der dritten Wahlperiode aus dcr dritcn Abtheilung. Art. 45. Der nach Art. 40 und 41 zum Ersatz Gewählte bleibt nur bis zum Ende der neun Jahre im Amte, auf welche der Abgegangene gewählt war. JH r t. 46. In allen Fällen, in welchen gleichzeitig gewählte Mitglieder eine Dienstzeit von verschiedener Dauer anzutreten haben, sind diejenigen für die längste Dauer gewählt, welche" in der Abthcilung, in welcher sie gewählt sind, Joie meisten Stimmen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Loos. VI. Allgemeine Bestimmungen. Art. 47. Die Regierung wird zur Ausführung dieses Gesetzes die Wahlen der Ortsvorstände^ innerhalb der Jahre 1852 und 1853 vornehmen lassen. Die Dauer des Amtes für die Neugewählten wird in Anwendung des Art. 39 im ersten Absatz von dem 1. Januar 1853 an gerechnet, ohne Rücksicht darauf, ob der Eintritt des Gewählten in das Amt, mit welchem die Wirksamkeit der bisherigen Gc- meinderäthe erlischt, vor, beziehungsweise mit diesem Tage oder erst im Laufe des Jahres 1853, wie spätens geschehen soll, stattfindet. Art 48. Die in Folge dieses Gesetzes nach Verlauf von drei und sechs Jahren zum erstenmal austretenden Mitglieder des Gcmeinderaths (Art. 8) sind diejenigen, auf welche bei ihrer Wahl die geringere Stimmenzahl in dcr Abtheilung gefallen ist. Bei Stimmengleichheit wird der Austritt durch das Loos bestimmt. A r t. 49. Wenn bei einer Wahl die gesetzliche Stimmfrciheit beschränkt oder Bestechung angewendet worden ist, so hat im 56 ersten Fall jeder Schuldige, mit Vorbehalt anderer gesetzlicher Strafe, das Staatobürgerrecht verwirkt, und in beiden Fällen kann der Admiuistrativ-Justizhof, je nach der Modalität des Falls, die Wahl für ungültig erklären. Art. 50. Es sind die Art. 10, 13, 14, 26, 27, 34, 35, 36, 37, 38, 39 nud 40 des Gesetzes vom 30. Juni 1821, betreffend die Gemeindeordnung, ausgehoben. Der letzte Satz des Art. 24 desselben Gesetzes tritt für die Gemeinden außer Wirksamkeit, in welchen nach Art. 12 oben eine Abtheilung der Wähler stattfindct. Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und des beigedrückten Staatssiegclö. Darmstadt, den 8. Januar 1852. (L. S.) LUDWIG. v. Dalwjgk. B e k er u n t m a n u g, das Regulativ über die Behandlung des Güter- und Effekten-Transports ans den Eisenbahnen in Bezug auf das Zollwesen betr. In Beziehung aus die zollamtliche Behandlung des Güter- und Effekten-Transports aus den Eisenbahnen haben unter den Zoll- vcreinöregierungen Verhandlungen staltgcfunden, in deren Folge das zwischen denselben vereinbarte, unter A- im Abdruck nachstehende „Allgemeine Regulativ über die Behandlung des Güter- und Effekten-Transports auf den Eisenbahnen in Bezug auf das Zollwefen", welches den Special-Regulativen und Vorschriften, die für einzelne Eisenbahnen erlassen werden, zur Grundlage dienen soll, sowie die unter B. nachstehenden zwischen den genannten Regierungen vereinbarten „Vorschriften für den Verkehr auf solchen Eisenbahnen, welche nicht die Zollgrenze überschreiten, sondern erst am Cingangöamte beginnen", zur Beachtung für Diejenigen, welche es anaeht,' hiermit öffentlich bekannt gemacht werden. Darmstadt am 23. Dezember 1851. Großherzoglich Hessisches Ministerium der Finanzen. F. von Schenck. Merck. A. AttgemeLmbs MegnLatLv, über die Behandlung des Güter- und Effekten-Transports auf den Eisenbahnen in Bezug aus das Zollwescn. Zur Erleichterung des Verkehrs auf den Eisenbahnen werden, unter Modification der für den gewöhnlichen Verkehr bestehenden Bestimmungen über die Zoll-Abfertigung und Kontiole, folgende Vorschriften crtheilt. I. Allgemeine Bestimmungen. 1. Transportmittel. ** wie solche beschaffen fein müssen. .. Di? Zum Transport von Frachtgütern und von Passagicreffckten aus den Eisenbahnen bestimmten Wagen, welche die Zollgrenze überschreiten und deren Ladungen nach Vorschrift dieses Regulativs behandelt werden sollen, müssen so eingerichtet sein, daß sie von der Zollbehörde durch anzulegende Schlösser leicht und so sicher unter Verschluß genommen werden können, daß ohne vorherige Lösung dieses Verschlusses die Oeffnnng der Wagen nicht erfolgen kann. Weder in diesen Güterwagen, noch in den Lokomotiven und den dam gehörigen Tendern dürfen sich geheime oder schwer zu entdeckende, zur Aufnahme von Gütern oder Effekten geeignete Raume besindeu. Jede Eisenbahn-Verwaltung hat die ihr zugehörigen Güterwagen an den beiden Längenseiten mit einem ihr Eigenthum an denselben kundgebenden Zeichen und mit einer fortlaufenden Nummer bezeichnen zu lassen. Befinden sich in einem Güterwagen mehrere von einander geschiedene Abthcilungen, so wird jede der Letzteren durch einen Buchstaben bezeichnet. Alle diese Bezeichnungen müssen so gemacht'werden, daß sie leicht in die Augen fallen. Personenwagen, welche die Zollgrenze überschreiten, dürfen, außer den gewöhnlichen Scitcntaschcn, besondere zur Ausnahme von Gütern oder Effekten geeignete Räume nicht enthalten. I». deren Kontrolirung. §. 2. Dte Zollbehörde kann zu jeder Zeit verlangen, daß ihr sowohl die Güter- wie die Personenwagen, ingleichen die Lokomotiven und Tender, zur Besichtigung gestellt werden. Ergeben sich bei dieser Besichtigung Abweichungen von den im §. 1 enthaltenen Vorschriften, so wird die fernere Benutzung des vorschriftswidrig befundenen Transportmittels vonf der Zollbehörde untersagt. (Fortsetzung folgt.) Polizeiliche Bekamitmachuug. G e f u n d e n c G egenständ e. Eine Schurze, ein Schlüssel, ein Federmesser und ein großer starker Hund von schwärzlicher Farbe. Diese Gegenstände können von den Eigenthümern auf dein Gr. Polizeibnrcau dahier in Empfang genommen resp. der Aufbewahrungsort des Hundes erfragt werden. Gießen am 3. Februar 1852. ^Der Gr. Hess. Polizei-Commiffär k L. Nove r. 57 Gerichtliche und Privat - Bekanntmachungen. Besondere B e k a n n t m a ch u n g. 203) Lich. Die Rechnung über den hier seit mehreren Jahren bestehenden Arinenverein, welcher zur Besciligung deS Bettelns gegründet wurde, hat im Jahre 1851 felgendes Resultat geliefert: Vorrath vom Jahre 1850 ..... 653 st. 5'/2 fr. Freiwillige Beiträge von 1851 .... 1134 ,, 15 u Zinsen von ausgeliehenen Kapitalien . . . 21 „ 40 „ Summe . 1809 st. */2' fr. Davon wurden auSgegeben: an 1959 HandwerkSbursche h 8 fr. . 261 fl. 12 fr. u 50 Arme zu Lich, Haltenrod, Ettingshausen, Muschenheim, Birk- lar, Oppenrod, Garbenleich und Oberbessingen regelmäßige Unterstützungen ........ 298 * 56 „ n 15 Arme einmalige Unterstützungen 23 » 4 » ii den hiesigen Unlerstützungsvcrein . 300 „ — n ii Besoldungen.......30 „ — « u uneinbringlichen Posten.... 6 u 57 » 920 fl. 9 fr. Bleibt Vorrath . 888 fl. ölVz fr. Davon sind einstweilen 750 fl. ä 4 pCt. verzinslich ausgeliehen und 138 st. 51V2 fr. vorräthig. Lich den 26. Januar 1852. Namens deS Vorstandes des ArmenvercinS: C o l o n i u S, Kaffcnraih. Vorstehendem Verein znr Seite steht feit Februar 1850 der sog. Unterst ü tzungS- Vercin, welcher von jenem unter gewissen Bedingungen 25 st. monatlich erhält, womit er der Armennoih auf verschiedene Art abzuhelfen sucht, nämlich durch Unterstützungen — dauernde und (z. B. bei Kranfen) temporäre —, durch kleine unverzinsliche Vorlage», deren Abtragung in kleinen Quoten geschehen kann, durch Abgeben von Hemden, Betttüchern, Strümpfen re. an Unbemittelte gegen allmälige Zahlung brr Auslage dafür, durch Arbeitgebcn zur Winterszeit an Arme und Unbemittelte — an ganz alte und kränkliche Frauen auch im Sommer. So habe» wir namentlich im Jahre 1851 spinnen lassen 1198 Zable FlachSgarn ä 6 fr. Arbeitslohn, 40 Herrenhemden a 14 fr. und 20 Frauenbemden ä 12 fr. Arbeitslohn fertigen lassen und einige Betttücher :c., — an zwei Gemeinden wöchentlich für 1 fl. 20 fr. Brod abgegeben, — verschiedener anderer Unterstützungen nicht zu gedenkeu. Ein solcher Verein verdient ganz besondere Empfehlung und Nachahmung. Wenn es Ernst gilt, die Noth der Armen lindern zu helfen und nicht eine Abwehr der Armen sich als erste Aufgabe vorsetzt, der wird die damit verbundene Mühe und Arbeit nicht scheuen. Lich den 26. Januar 1852. Dr. Cäsemann, d. Z. Geschäftsführer. Versteigerungen. 197) Gießen. Arbeitöversteigening bei der Stadt Gießen. Donnerstag den 5. Februar l. I., Vormittags 9 Uhr, sollen die Arbeiten zur Aufführung eines Dammes an dem städtischen Mühlfopf, veranschlagt zu 225 fl. und in Hand- und Fuhrarbeiten bestehend, auf dem Rathhausc dahier an den Wenigstsorderndcn vergeben werden. Gießen den 29. Januar 1852. Der Bürgermeister Hch. Ferber. 122) Gießen. Versteigerung eines Wohnhauses. Donnerstag den 5. Februar, Nachmittags 2 Uhr, soll auf freiwilliges Ansuchen des hiesigen Bürgers und Schuhmachermeisters Philipp Steuerwald dessen in der Neustadt neben Ehristian Schwall gelegenes Wohnhaus nebst Hofraum und Miststäite auf hiesigem Rathhause einer öffentlichen Versteigerung ausgesetzt werden. Gießen den 20. Januar 1852. Der Bürgermeister Hch. Ferber. 211) Gardenie ich. Lohriudcn-Versteigerung. Donnerstag den 5. Februar >. I., des Mittags um 12 Uhr, sollen auf der Bürgermeisterei dahier circa 100 Ceutner eichene Lohrinden versteigert werden. Garbenteich am 30. Januar 1852. Der Bürgermeister Schwarz. 206) Gießen. Main Weser-Eisenbahn. Montag den 9. d. M, des Vormittags um 10 llbr, soll auf dem Seetiousbüreau dahier die Fundalion und das Legen deS Gleises vom Bai nhofe bei Langgöns bis zum Lindener Markwalde, beziehungsweise veranschlagt zu 3116 fl. und 1128 fl., durch öffentliche Versteigerung in Aecord gegeben werden. Gießen am 1. Februar 1852. Der Gr. Hess. Seetions-Jngenieur der Sectionen Gießen und Butzbach Eickemeper. 198) Gießen. Versteigerung eines Gasthauses. Die hiesigen Bürger und Oeeouomen Friedrich und Heinrich Lampus beabsichtigen das ihnen zustebende auf dem Seltersweg gelegene Gastbaus zur Sonne nebst allen dazu gehörigen Gebäulichkeiten einer freiwilligen öffentlichen Versteigerung aus- zusetzen. Von den Betheiligten beauftragt, setze ich hierzu Termin aus Mittwoch den 11. Februar 1852, Nachmiltags 3 Uhr, auf hiesigem Ralhhause an. Gießen den 30. Januar 1852. Der Bürgermeister Hch. Ferber. 212) Gießen. Die Vergebung von Arbeiten und Lieferung bei der Stadt Gießen. Die zur Uniformiruug der Polizcidrener der Stadt Gießen erforderlichen Arbeiien ic, bestehend 1) in der Fertigung von 5 Uniforms- Oberröcken mit dem erforderlichen Zubehör, ausschließlich der Knöpfe, 2) in der Feitigung von 5 Mänteln und 10 Paar Hosen mit allem Zubehör, 3) in der Lieferung von 5 Mützen von demselben Tuch, wie eS zu den Uniformen verwendet wird, Preis 3 fl. per Elle, 4) in der Lieferung von 144 Stück glatten metallenen Knöpfen, 58 sollen im Submissionswege vergeben werden. eine Oiiantität Brennholz: Hierauf Reflectirende wollen ihre Offerte» bis zum 9. Februar hier einreichen. Die Wahl unter den Coiicurrenlen wird sich Vorbehalten. 20 Stecken Scheidholz, 25 „ Prügelholz, 120 » Stockholz und 100 Wellen. Sodann sollen Montag den 9. Februar l. I., Vormittags 9 Uhr, auf dem Rathhause folgende Arbeiten an den Wenigstnehmenden versteigert werden: 1) das Decaliren von circa 96 Ellen Tuch, veranschlagt ui.....8 fl. 53 fr. 2) die Lieferung von sechs Schließer an Säbclkuppel, veranschlagt zu . . . 6 „ — » 3) Sattlerarbeit, veranschl. zu.......4 „ — „ Gießen den 30. Januar 1852. Ter Bürgermeister Hch. Ferber. 2021) Gießen. Versteigerung von Schlosserarbeit bei der Stadt Gießen. Montag den 9. Februar l. I., Vormittags 9 Uhr, soll die Anfertigung eines blechernen Ofenschirms, veranschlagt zu 5 fl. 20 fr., an den Wenigstfordernden versteigert werden. Gießen den 31. Januar 1852. Der Bürgermeister Hch. Ferber. 127) Gießen. Versteigerung von zwei Grundstücken. In Folge gerichtlicher Anordnung sollen nachfolgenbe dem abwesenden Polizei-Offizianten Schweitzer gehörige Grundstücke, als : pa;>. Nr. Flur. Nr. 23d 46 87 104 lUKlftr. Acker links am Badenburger Fußpfad u. dem Fluthgraben, 23a 46 88 101 lUKlftr. Acker daselbst, Die Zusammeufunft ist im Distrikte selbst. Steinbach am 29. Januar 1852. Der Bürgermeister Horn. 12r. Hicrsch, Hutm. v. Frankfurt; Hr. v. Holstein, Banq. v. Pesth; Hr. Klein, Jnspect. v. Biedenkopf; Hr Gastell, Fabr. v. Mainz; Hr. Ferstorff, Jnspect. v Darmstadt; Hr. Seidhardt, Fabr. v. Borke«; Hr. Schleu, Part. v. Rotterdam; Hr. Stock, Rent v. Göttinnen; Hr. Lavieü, Part. v. Paris; Hrn Kfl. Rappold v Frier berg, Anstrich v. Berlin, Hoffniann v. Offenbach; Heßberg v. Frankfurt, Maidmgcr v. Marburg, Friedrich v. Frankstirt, Hirschhorn v. Hamburg, Krumm v. Frankfurt, Wolf v. Berlin, Schäfer v. Dortmund u. Jngelstädter v. Frankfurt. Im Einhorn: Hr. Keiner, Part. v. München; Hr. Goldmann, Buch- hndlr. v. Leipzig; Hrn. Gebr. Schneider, Mimik, v. Wien; Hr. Lichtenberger, Geom. v. Dresden; Hr. Bonneberg, Part. v. Berlin; Hr Eichel- Streibe, Rent. v. Eisenach; Hr. Hordrsi», Affest, v. Caffcl; Hr. Weibs, Oec v. Miltenberg; Hr. Buchner, Part v. Hannover; Frl. Lang v. Lan- denhausen; S. Erl. Graf Solms-Lanbach v. Laubach; Hr. Größer, Stud. v. Heidelberg; Hrn. Kfl. Herrlein v. Frankfurt, Chamboisse v. Creseld, Gütlich v. Frankfurt, Gottschalk v. Elberfeld, Hornderg v. Braunschweig, Meinhardt v. Düsseldorf. Meerholz v. Frankfurt, Krämer v. Cassel, Gaule v. Iserlohn, Maper v. Main;, Schmidt v. Erbach, Löwenstein v. Mainz, Gordelmann v. Mannheim, Lortzcl v. Berlin, Mainz v. Frankfurt, Schuh- niacher v. Dresden u. Weber v. Halver. 3m Prinz (Carl: Hr Känccke, Lithogr. v. Göttingen; Hr. Salzmann, Priv.' v. Coblcnz; Hr. Werner, Gasth. v. Kreuznach; Hrn. Kfl. Roder v. Leipzig u. Trapp v. Heidelberg. 3m Darmstädter Haus: Hr. Roth, Hndlsm. v. Wetzlar; Hr. Ditt- mar, Oec. v. Höringhausen; Hrn. Gschftsl. Koch v. Paderborn, Mainz v Offenbach, SuppeS v. Frankfurt, Kümmel v. Marburg, Winter v. Cassel, Mai v. Windecken, Oehl v. Grünberg, Mees v. Augsburg u. Balzer v. Breitenstein; Hr. Eschle, Uhrhndlr. v. Fortwangen. . I,n Stern: Hr. Goldmann, Fabr. ». London; Hr, Vogel, Hndlr. v. Scnt; Hr. Böhle, Fubrm. v. Sachsenberg; Hr. Herrmann, Oec. v. Roden- hausen; Fr. Wagner v. Gladenbach; Hr. Pfalz, Hndlsm. v. Wora. I ii den P r i v a t h ä u f e r n. Bei Hrn. Maurermstr. Reiber: Frl. Heppe v. Marburg. — Bei Hrn. Kupferschm. Kirsch: Frl. Blößer v. Grünberg. — Bei Hrn Buchb Ruhl: Hr. Lcpvhecker, Aov. v. Darmstadt. — Bei Hrn. H. B. Peppler: Hr. Orlenbach, Kfm. v. Wetzlar. Verschiedenes über äußere Verhältnisse hiesiger Volksschulen, besonders der Mädchenschulen im ehemals Os- wald'schen Garten. (Schluß.) Die Lokale der Mädchenschulen in jenem Hause sind eigentlich nicht groß genug für die Anzahl der Schülerinnen, weßhalb diese dicht an den Fenstern sitzen müssen. Im Winter ist ein solcher Platz nicht blos unangenehm, sondern wegen des an allen Fenstern unvermeidlichen Zuges nachtheilig für die Gesundheit, wie auch viele Eltern schon zu ihrem Bedauern au ihren Kindern erfahren mußten. Außerdem werden die Fenster durch die Brasse der Ausdünstung sehr naß, oder das selbst jbei nicht großer Kälte dicke Eis an denselben thaut beim Erwärmen der Zimmer auf, und zo träufelt fortwährend eine Menge kalten Wassers auf die an den Fenstern sitzenden Kindern, die man aus Mangel an Raum doch nicht anders wohin setzen 60 kann. Es ist schon längst gebeten worben, durch Anbringung doppelter Fenster diese Mißstände zu entfernen, doch hierauf nichts resolvirt. Andern Theils muß eine Anzahl Schülerinnen dicht an den Oefen sitzen uuv klagt über unerträgliche Hitze, wenn es an den Fenstern noch ziemlich kalt ist. Durch zweckmäßige Ofenschirme ließe sich dieß leicht ändern, worauf ebenfalls angetragen wurde, ohne jedoch bis jetzt Berücksichtigung zu finden. In Schulhäusern, wo nur Schulen sich befinden, muß auch ein Zimmer seyn für die Lehrer, wo diese sich zeitweise aufhaitcn können, und zugleich die gemeinschaftlichen Schulutensilien ausbewahrt werden. Es gehören in ein solches Zimmer gewiß eine Anzahl, eliva 6, Stühle, ein Tisch, ein Schrank u. dgl. Alle diese Erfordernisse fehlen in der sogenannten Conferenzstube des Schulhauses im Oßwald'schen Garten; selbst der Ofen, welcher anfangs dort stand, wurde, wie man hört, auf Befehl des vorigen Bürgermeisters herausgenommen. Man hat überhaupt bei der Einrichtung jenes Hauses weder die Schulbehörden noch die Lehrer, unsres Wissens, um die Bedürfnisse zu Rache gezogen, sondern ist nur nach Gutdünken oder der Angabe des Technikers verfahren, dem die Bedürfnisse eines Schullokals schwerlich so ganz bekannt seyn können. Dadurch ist nun mancher Mangel in der inneren Einrichtung entstanden, wie z. B. die Oefen in den Lokalen sowohl an sich nickt besonders gut, als auch nicht ganz zweckmäßig angebracht waren. Der Weg nach dem Schulhause in Oßwalv's Garten ist zur Winterszeit sehr häufig gar nicht zu Passire» ; selbst im Sommer, bei starken Regengüssen, traten schon Verhinderungen ein, indem die benachbarten Gassen der Stadt gänzlich überschwemmt waren, was natürlich bei anhaltendem Regen und Thanwetter im Herbst und Winter noch in verstärktem Maaße mitritt. Außerdem leidet dieser Weg bei nassem Wetter fortwährend an solckem Koch und Schmutz, daß man kaum durchkommen kann. Umsonst hat man auf eine Verbesserung in dieser Hinsicht angetragen ; es geschah und geschieht nichts hierfür, obschon lä lieh etwa 400 Kinder hiesiger Einwohner den Weg nach jenem Schulhause betreten müssen. Wir wüßten noch mehrere Dinge aufzuführen, die vielleicht noch schlimmer lauten, glauben aber mit unfern 'Angaben schon genug gcthan zu haben. Dem Publikum überlassen wir es übrigens, herauszubringen, warum in allen diesen Mißverhältnissen keine helfende Hand einschreiten will. Vielleicht wäre eine Beschwerde sämmtlicher Eltern der Kinder, welche in das öfter genannte Schulhaus gehen, von besserem Erfolg, als die Bemühungen der Lehrer; möchten sie es wenigstens einmal versuchen! Cours der Staatspapiere. Frankfurt, den 2. Februar 1852. (Schluss der Börse.) pCt. Papier t Geld pCi. Papier Geld Gestreich . . Metalliq. Obligat..... ä 787, 78 Baiern . . Obligationen...... 37, 917, 917, ditto ditto..... 47, «97. 66 Würtemberg Obligationen b. Roths. 37, 897, 897, ditto ditto ..... 4 61 —— f , Neue Würtemberg. . . 47, — — Bank-Actien...... 1215 121 Nassau . . Obligationen b. Roths. 37, 927, 927, fl. 250 Loose b. Roths. . 967, — ditto ditto 5 — 104 fl. 500 ,, ditto . . 1837, —. fl. 25 Loose ...... — 27 Bethmann. Obligat. . . 47, 747, — Frankfurt. Obligationen...... 3 85'/, 85 ditto ditto . . . 4 — -- ditto v. 1839 37, — 967, Preussen . . Staatsschuldscheine . . 37, — 89'/, ditto v. 1846 37, — 96'/, Prämienscheine..... — — Tammsbahnactien . . . 309 — Darmstadt . fl. 50 Loose ...... — 897, Holland. . Integrale ........ 27, — 587, fl. 25 ditto....... —. 317- Holländische...... 4 — 89 */a Obligationen v. 1848 . ditto ......... 5 47, 1017, 101 Spanien . . Syndicats........ Innere Sch. neue Ohl. 37, 3 — 397,. ditto......... 4 — 97 Polen . . . fl. 300 Lott. Loose Rth. — — Baden .... Obligationen...... 37, — 897, 1 Russland . Obligationen de fl. 500 4 86'/, — fl. 50 Loose v. 1840 . 647, 637, ! in R. fl. 2. b. Grün, et C. — 1— ,, fl. 35 Loose v. 1845 . . 37‘/, 37'/* 1 » ditto b. Stieglitz et C. 4 — 89 Gold- und Silber-Cours vom 2. Februar 1852. Gold. ‘1. kr. Silber. fl. kr. Diverse Actien und Loose. Brief 337« HO 897, 407, Geld 337, 37'q 109 40 Laubth., ganze . . . Preuss. Thal er . . . 5 Frankenthaler . . Hochhaltig Silber . . Gering - u. mittelh. . Kurhessische Loose .... Sardinische Loose ..... Cöln-Aachcn...... Cöln-Minden..... . Ludwigsb.-Bexbach..... Frdr.-Wilhs.-Nordbahn . . . Pistolen ..... Pr. Friedrichsd’or . . Holl. 10 fl. Stücke . . Rand-Ducatcn .... 20 Francs-Stücke . . Engi. Souverains. . . Gold al Marco . . . 9 9 5 9 11 381 40 58'/, 52 38 30'/, 55 1 2 24 457, 22'/. 32 Disconto 2 Geld. A. Sulzbach, beeid. Makler. Druck und Verlag der G. D. Brühl'scheu Buch- und Steindruckerei.