Anzcigeblatt der Stadt und des Regierungsbezirks Gießen. 1.» Sonnabend den 3 Januar 1832. Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwoch und Sonnabend. — Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 ff. 30 tr., für Auswärtige inet Postaufschlags 1 ff 42 kr. — Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. In Giehen bei der Erpedition (Canzleiberg Lit. B. 9ir. 1.) — Einrürkungsgcbühr für die gespaltene EorduSzeile 2 kr. Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gespaltene Corpuszeilc 3 kr. Amtlicher T h e L l. Inhalt des Gr. Hess. Regierungsblatts vom 24. December 1851, Nr. 39. 1) Nachtrag zu dem Gesetze vom 30 Juli 1848, die Ausgabe von Grundrentenscheinen betr; — 2) Gesetz, die Erhebung der Staatsauflagen für das erste Quartal des Jahres 1852 betr.; — 8) Bekanntmachung, die Ausführung des Artikels 3 des Vertrags vom 8. Mai 1811 wegen der Fort, dauer des Zoll - und Handelsvereins in Beziehung auf die Erhebung und Controlirung der inneren Steuern von Wein, Obstwein, Branntwein, Bier und Taback betr.; — 4) Bekanntmachung, die Freiherrlich von Wepherische Eleonorenstiftung betr.; — 5) Bekanntmachung, den Holzpreistarif für die Großherzoglichen Domanialwaldungen betr.; — 6) Bekanntmachung, den Bollzug deck Gesetzes vom 15 September 1851 über die Entschädigung für aufgehobene ausschließliche Handels- und Gewerbs-Privilegien betr.; — 7) Bekanntmachung, die Nichterhebung eines Theils der Umlagen der Gemeinde Kirchlotheim, im Regierungsbezirke Biedenkopf für 1851 betr.; — 8) Bekanntmachung, den Ausschlag zur Bezahlung der Unterförstersbesoldungen im Forste Neinheim für 1851 betr.; — 9) Abwesenheitserklärung; — 10) Ordensverleihungen; — 11) Erlaubniß zur Annahme fremder Orden; — 12) Namensveränderungen; — 13) Dienstnachrichten; — 14) Dienstentlassungen; — 15) Concurrenzeröffnnngen; — 16) Berichtigungen. Nachtrag O Zu dem Gesetze wom 30. Juli 1848, die Ausgabe von Grundrentenscheinen betr. "llDWJG III. von Gottes Gnaden Großherzog von Hessen und bei Rhein k. re. Wir haben nach Anhörung Unseres Staatsraths und mit Zustimmung Unserer getreuen Stände verordnet und verordnen hiermit wie folgt: Art. 1. Der im Artikel 1 des Gesetzes vom 30. Juli 1848 bestimmte Betrag der auszugebenden Grundrcntenscheine von 2 Millionen Gulden wird nachträglich um 900,000 fl. erhöht, welcher Mehrbetrag in ähnlicher Form, wie die früheren Grundrentenscheine, nach dem Ermessen Unseres Finanz-Ministeriums, jedoch auch in Stücken von 3% fl. oder 2 Thalern, 17% fl. oder 10 Thalern und 35 ft. oder 20 Thalern, zu fertigen und von Unserer Staats-Schulden-Tilgungskaffe an Unsere Hauptstaatskaffe zur Herstellung ihres Bctriebscapitals abzugeben ist. Art 2. Zur besonderen Sicherheit dieser nachträglichen Erhöhung des ursprünglichen Betrags der Grundrentenscheine werden weitere Tilgungsrenten, welche Unsere Staatsschulden-Tilgungskasse für von ihr den Gemeinden zur Ablösung der Grundrenten im Betrage einer Gesammtsumme von 1,100,000 fl. vorgeschossene Kapitalien aus der Obereinnehmerei Nidda jährlich zu bezieben hat, ver- untcrpfändet. Außerdem wird auch diese Erhöhung des ursprünglichen Betrags der Grundrentenscheinc hierdurch ausdrücklich als eine öffentliche unverzinsliche Staatsschuld anerkannt. Art. 3. Zur Tilgung der in Gemäßheit des gegenwärtigen Gesetzes ausgegeben werdenden Grundrentenscheine hat Unsere Hauptstaatskasse der Staatsschulden-Tilgungskasse, von dem Jahre 1854 einschließlich an, 25 Jahre lang 20/000 fl. jährlich abzugeben , welche unsere Staatsschulden-Tilgungskasse einstweilen zur Tilgung verzinslicher Schulden verwenden soll. Nach dem Jahre 1878 hat sodann Unsere Staatsschulden-Tilgungskasse die in Gemäßheit des gegenwärtigen Gesetzes ausgegebenen Grundreutenscheine mit mindestens jährlich 80,000 fl. einzuziehen und dieselben zu vernichten. Art. 4. Unser Ministerium der Finanzen ist mit der Vollziehung dieses Gesetzes beauftragt. Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und des beigevrückten Staatsflegels. Darmstadt, den 8. Deeember 1851. (4. 8.) LUDWIG. 8,». Sch-.ck. Gesetz, q die Erhebung der Staatsauflagen für das erste Quartal des Jahres 1852 betr. UDWI G III. von Gottes Gnaden Großherzog von Hessen und bei Rhein re. re. Nachdem Wir mit Unseren getreuen Ständen übereingekommen find, daß das Finanzgesetz vom 7. Oetober 1845 auch für das erste Quartal des Jahres 1852 noch fortbestehen soll, so haben Wir verordnet und verordnen hiermit, wie folgt: 2 Art. 1. Das Finanzgesetz vom 7. October 1845 wird auf die ersten drei Monate des Jahres 1852 ausgedehnt und in Wirksamkeit gesetzt unv es sind daher nach Maßgabe desselben die sämmtlichen directen und indirecten Steuern, wie solche durch die vorliegenden Gesetze und Verordnungen bestimmt sind, bis zum 1. April des Jahres 1852 fortzucrheben. Art. 2. Unser Ministerium der Finanzen ist mit der Vollziehung dieses Gesetzes beauftragt. Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und des beigedrückten Staatssiegels. Darmstadt, den 20. December 1851. (L. S. ) LUDWIG. F. v. Schenck. B e t ei n n t m a ch u n g, die Ausführung des Art. 3 des Vertrags vom 8. Mai 1841 wegen der Fortdauer des Zoll - und Handels- Vereins in Beziehung aus die Erhebung und Controlirung der inneren Steuern von Wein, Obstwein, Branntwein, Bier und Taback betreffend. Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 9. December 1841, in Num. 39. des Großh. Regierungsblatts wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß die Großherzogl. Ortöeinnehmereien zu Bensheim, Friedberg und Butzbach ermächtigt worden sind, unter Antheilnahme der Großherzogl. Districtseinnehmer an diesen Orten, Uebergangsscheine bei der Versendung übergangssteuerpflichtiger Gegenstände auszustellen. Darmstadt den 2. December 1851. Großherzoglich Hessisches Ministerium der Finanzen. F. von Schenck. Merck. Bekanntmachung/ deu Holzprciötarif für die Großherzoglicheu Domanialwalduugeu betr. Da der in Nr. 54 des Regierungsblatts von 1848 unterm 12. September 1848 bekannt gemachte Holzpreistarif, höchster Genehmigung zufolge, auch für das Jahr 1852 in unveränderter Anwendung bleiben soll, so wird dieses in Gemäßheit des §. 3 des Reglements vom 7. December 1840 (Nr. 29 des Regierungsblatts) hiermit bekannt gemacht. Darmstadt den 28. November 1851. Großherzoglich Hessische Oder-Forst- und Domänen-Direktion. Schenck. Hüter. Bekanntmachung, den Vollzug des Gesetzes vom 15. September 1851 über die Entschädigungen für aufgehobene ausschließliche Handels -- und Gewerbs - Privilegien betreffend. Um die Vollziehung des Gesetzes vom 15. September l. I. gu. erleichtern und im Interesse derjenigen Staatsangehörigen zu fördern, welche in dem Falle sind, auf Grund der Gesetze vom 30. Juli 1848 über Aufhebung der ausschließlichen Handels- und Gewerbsprivilegien (Nr. 39 des Regierungsblatts) und vom 15. September l. I. über die Entschädigungen für aufgehobene ausschließliche Handels- und Gewerbsprivilegien (Nr. 30 des Regierungsblatts) Entschädigungeansprüche bilden zu können; findet man sich veranlaßt, auf die nachstehenden, bei Einreichung der die Geltendmachung solcher Entschädigungsansprüche bezweckenden Eingaben an die unterzeichnete Behörde zu beachtenden Punkte aufmerksam zu machen: 1) Die Urkunden über den Erwerb der ausschließlichen Berechtigung sind den Eingaben im Original oder in beglaubigter Abschrift beizufügen; im Falle jedoch diese Urkunden und Nachweisungen bereits mit den, nach Art. 3 des Gesetzes vom 30. Juli 1848 bei Großherzogl. Ministerium des Innern geschehenen vorläufigen Anmeldungen übergeben und den Interessenten nicht zurückgestellt worden sind, genügt es in den Eingaben an die unterzeichnete Behörde hierauf Bezug zu nehmen, indem die Acten jener höchsten Staatsbehörde über die gedachten Anmeldungen bereits an den Administrativ-Justiz- Hof abgegeben worden sind. 2) Die Thatsacke, daß die behauptete Berechtigung eine durch das Gesetz vom 30. Jul, 1848 aufgehoben ist, ist durch die erforderlichen urkundlichen Belege, Berufung auf die, in solchem Falle möglichst genau zu bezeichnenden, hierüber Aufschluß gebenden Akten der betreffende» Behörden u. s. w. nachweislich zu machen. 3) Wenn aus den vorgelegten Urkunden über die Erwerbsweise der aufgehobenen Berechtigung die Legitimation des als Entschädigungsberechtigter Aufiretcnden zu dem behaupteten Rechte nicht mit Bestimmtheit hervorgeht, so sind die nöthigen, diese Legitimation außer Zweifel stellenden Nachweisungen beizubringen. 4) In den Eingaben ist sich bestimmt darüber zu erklären: ob, nach den Bestimmungen der Gesetze vom 30. Juli 1848 und 15 September 1851, alsbald oder eventuell (Art. 1 des letzteren Gesetzes) eine Entschädigung in Anspruch genommen wird, und im ersteren Falle die Thatsache, daß sich bereits eine Concurrenz gebildet habe, erweislich zu machen, wobei es wiederum genügt, wie nach 2, sich auf die Akten der einschlägigen Behörde zu beziehen. 5) Wenn aus den übrrgebenen Erwerbs-Urkunden der Betrag des für das Privileg Hingegebenen nicht vollständig und mit Bestimmtheit entnommen werden kann, so ist das tn dieser Beziehung Fehlende in den Eingaben an die unterzeichnete Be- 3 Hörde nachzuholen, zu diesem Ende namentlich ein genaues und specielles Verzeichniß aller, nach Art. 4 des Gesetzes vom 15. September l. I., einer Abschätzung unterliegenden Gegenstände zu überreichen, wobei der letzte Absatz im Art. 4 des eben angerufenen Gesetzes zu beachten ist. Ueberhaupt ist von dem Berechtigten in dem Falle, wo der Entschädigungsbetrag nicht schon feststeht, das vorzubringen, was er in Beziehung auf den Betrag der Entschädigung oder mit Rücksicht auf die wünschenswerthe Erzielung einer gütlichen Vereinbarung zur Kenntniß des Administrativ-Justiz-Hofes zu bringen für räthlich erachtet, da die unterzeichnete Behörde durch das Gesetz angewiesen ist, möglichst auf Erzielung gütlicher Vereinbarungen hinzuwirken. 6) Alle in Bezug auf den vorliegenden Gegenstand erfolgenden Eingaben bedürfen keines Stempelpapiers. Darmstadt am 24. November 1851. Groherzoglich Hessischer Aduunistrativ-Iusüz-Hof. In Verhinderung des Directors Beck. vdt. v. Jungenfeld. Gerichtliche und Privat - Bekanntmachungen. Besondere Bekanntmachungen. 2466) Gießen. Holzabgaben aus dem städtischen Magazin betr. Zur Erleichterung des Holzankaufs im Kleinen hat der Stadtvorstand die Einrichtung getroffen, daß vor der Hand aus dem städtischen Holzmagazin im Oswald'scben Garten jeden Tag von 1—2 Uhr Buchen- und Kiefcrn-Wellen, erstere zu 6 fr., letztere zu 3 fr. für das Stück, abgegeben werden. Gießen den 23. Decembcr 1851. Der Bürgermeister Hch. Ferber. 2/180) Gießen. Die Musterung für 1832» Nach vorliegender Verfügung Großh. Regierungs-Commission soll die Liste der Conscriptionspstichtigen des Jahrs 1852 ausgestellt werden. Es wird daher in Gemäßheit des Rekrutirungsgesetzes hiermit bekannt gemacht, daß Diejenigen, welche die Versetzung in das Depot oder einjährige Zurückstellung in Anspruch nehmen wollen, dieses ohne Verzug, jedenfalls aber vor Abnahme der Ortsliste aus der Bürgermeisterei dahier anzuzeigeu haben, indem später vorgcbracht werdende Gesuche nach dem Gesetz nicht berücksichtigt werden können. Diejenigen, welche wegen Fehler reclamiren wollen, werde ich aus Anfrage belehren, welche Zeugnisse sie zur Begründung ihrer Recla- mationen nöthig haben. Gießen am 23.-Decembcr 1851. Der Bürgermeister Hch. Ferch er. Edictalladung. 2428) G r ü »berg. Nachdem über das Ve>mögen des Conrad Fulda zu Großeneichen der förmliche Concurs- proceß erfamit worden ist, so werden alle Diejenigen, welche aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche an dasselbe bilden zu kön- nen glaube» sollte», hiermit öffe»ilich aufgefordert, diese sogewiß in dem auf Donnerstag den 15. Januar 1852, Morgens 9 Uhr, anberainnt werdende» Liguidationstermine dahier a»zuzeigen und zu begründe», als ste a»so»st oh»e ei» weiter z» erlassendes Präelusivdeeret von der Concursmasse des Conrad Fulda werden ausgeschlossen werden. Grünberg den 13. November 1851. Gr. Hess. Landgericht das. Welcker. Dr. Ort mein. Versteigerungen. 2476) Naunheim. Montag den 5. Januar 1852, von Vormittags 9 Uhr an, sollen in hiesigem Gemeindewald, Distrikt Jmmersberg: 3581 Kubikfuß kiefern Bauholz in 167 Stämmen, . Stangen, sowie Bauholz i» neun Stämmen, versteigert werden. Bei vorschriftsmäßiger Bürgschaftsleistung wird Zahlungsfrist bis Johannitag 1852 gestattet. Die Zusammenkunft ist im Homberg. Naunheim den 23. Decembcr 1851. Der Bürgermeister Schäfer. 4) Gießen. Marn-Weser-Cisenbahn. Sektion Gießen. Freitag den 9. Januar, deS Vormittags um 9 Uhr, sollen auf dem Sections- bürean die nachbezeichnete», zur Emrich- tung des Magazins im hiesigen Bahnhofe erforderlichen Arbeiten durch öffentliche Versteigerung in Accord gegeben werden. 1) Schreinerarbeit, veranschl. zu 751 st. 2) Schlosserarbeit, ,, » 149 » 3) Küferarbeit, „ ,, 42 u 4) Weißbindcrarbeit » « 183 » 5) Spenglerarbeit ,, » 61 » 373 718 „ eichen Der Voranschlag und die Steigbedin- gungen liegen zur Einsicht offen. Gießen am 30 Deceinber 1851. Der Großh. Seetious-Jngenieur E i ck e m e y e r. 2478) Gießen. Main Weser Gisenbahu. Sektion Gießen. Samstag den 3. Januar k. I., des Vormittags um 10 Uhr, soll auf dem Sektions-Büreau die Lieferung von 95 Kubikklaftern Bruchsteinen zur Fundation des Gleises vom Lindener Markwalde bis zum Leihgesterner Vicinalwege durch öffentliche Versteigerung in Accord gegeben werden. Gießen am 23. Deceinber 1851. Der Gr. Hess. Sektions-Ingenieur E i ck e m e y e r. 3) Gie-ßen. Nkain Weser-Ctfcnbahn. Sektion Gießen. Donnerstag den 8. Januar, deS Vormittags um 9 Uhr, sollen auf dem Sec- 4 tionsbüreau die zur Erbauung eines Kanals im Bahnhofe erforderlichen Maurer- und Steinhauerarbeiten, veranschlagt zu 308 Gulden, sowie die Pflasterung der Gossen um das Werkstättengebäude, veranschlagt zu 885 Gulden, durch öffentliche Versteigerung in Accord gegeben werden. Gießen am 30. December 1851. Der Großh. Sections-Jngenicur E i ck e m e y e r. 2483) Gießen. Versteigerung von Straßen-Arbeiten. Die zur Unterhaltung der Staats- und Provinzialstraßen in dem Baubezirk Gießen für das Jahr 1852 erforderlichen Arbeiten, bestebend in dem Brechen, der Beifuhr, dem Aufsetzen und dem Zerschlagen der Steine, sollen an den nachbenannten Tagen und Orten an den Wenigstfordernden versteigert werden, und zwar: 1. Montag den 5. Januar 1852, Vormittags 10 Uhr, in dem Rathhaus zu Langgöns, für die Straße von Butzbach bis durch die Lindener Mark, für die Straße von Pohlgöns bis zur Königs. Preußischen Grenze und für die Straße von Langgöns nach dem Steinbruch am Neuhof. H. Dienstag den 6. Januar, Vormittags 10 Uhr, zu Kleinlinden in dem Hause des Wirths Rinn, für die Straße von der Lindener Mark über Gießen bis zur Wiesecker Gemarkungsgrenze, für die Straße von Kleinltuden -bis zur König!. Preuß. Grenze und für die Straße von Gießen bis zur Rodheimer ®c=! markungsgrenze. III. Mittwoch den 7. Januar, Vormittags 10 Uhr, zu Lollar in dem Gasthause zur Krone, für die Straße von der GießewWieseckcr Ge- markungsgrcnze über Lollar bis zur Kurhess. Grenze. 1V. Donnerstag den 8. Januar, Vormittags 10 Uhr, zu Steinbach in dem Hause des Wirths Paulus Gerhard, für die Straße von Gießen gegen Lich. V. Freitag den 9. Januar, Vormittags 10 Uhr, auf der Gansenburg, für die Straße von Gießen bis Lindenstruth. VI. Samstag den 10. Januar, Vormittags 10 Uhr, zu Nodheim in dem Hause deS Wirths Schlierbach, für die Straße von Gießen nach Gladenbach und zwar von der Heuchelheim-Rodheinier Gemarkungsgrenze bis zur Königl. Preußischen Grenze jenseits Frankenbach. Gießen den 23. December 1851. Der Gr. Kreisbaumeister des Baubezirks Gießen Holzapfel. Feilgeboten. IG) Gießen. Gutta - Percha - Firniß, in Töpfen mit Gebr.-Anw. ä 5 Sgr. Mittelst dieser neuen Composition, welche das Leder vorzüglich conservirt und geschmeidig erhält, schnell trocknet und nach dem Trocknen jede Wichse annimmt, kann man alles Schuhwerk vollkommen wasserdicht machen, so daß man, selbst bei größter Nässe, stets trockene Füße behält. Denselben empfiehlt Carl Frech. 13) Gießen. Ein fettes Schwein ist zu verkaufen. Ausg. d. Bl. sagt wo? 10) Gießen. In hiesiger Stadt ist ein fettes Schwein zu verkaufen. Ausgeber dieses Blattes sagt wo? Zu Vermieden. 18) Gie'en. Ter untere Stock in meinem Hause ist zu vermiethen und vom 1. April an beziehbar. Advokat Wießell's Wtw. 13) Gießen. Bei Buchbinder Hoff- mann im Hinterhause ist ein Familienlogis zu vermiethen. 19) Gießen. Zwei Familienwohnungen, wovon jede 3 heizbare Zimmer, Kammer, Küche, Keller und Holzstall enthält, ist zu vermiethen. Ferd. Vogt, Metzger. 12) Gießen. Zn meinem Hause Nr. 66 in den Neuenbäuen sind zwei, auch drei Zimmer auf einem Gang zu vermiethen, und können mit oder ohne Möbel, zusammen oder einzeln, abgegeben und 8 Tage nach abgeschlossenem Miethcontract bezogen werden. Gießen den 2. Januar 1852. Ludwig Welcker. 7) Gießen. Ein Logis, bestehend auö 4 Stuben, 2 Kammern, Küche, Keller, Holzstall und Mitgebrauch der Waschküche, ist zu vermiethen und Anfangs April zu beziehen. G g. Reiber. 17) Gießen. In meinem Hause ist ein Logis zu vermiethen und kann im Februar bezogen werden. Balthasar Simon in der Katharinengasse. 2406) Gießen. Ich bin Willens, einen Theil meines Logis, mit oder ohne Möbel, zu vermiethen. Prof. Weiß Wtb. 2071) Gießen. Das von Herrn N. Buoge bewohnte Logis ist zu vermiethen und bis Ausgang Januar beziehbar. Wernhard Dietz. 14) Gießen. Eine Familienwohnung ist zu vermiethen in Lit. D. Nr. 29. Vermischte Nachrichten. 11) Gießen. Concnrreni-Eröffnnng. Bei dem hiesigen Krankenunterstützungsund Stcrbkasseverein ist die Stelle eines Gesellschaftsdieners erledigt. Alle diejenigen Vereinsmitglieder, welche gesonnen sind, diese Stelle zu erhalten, wollen ihre Gesuche bei dem Unterzeichneten bis längstens Montag den 5. d. M., Abends 5 Uhr, schriftlich einrcichen. Hiermit ist eine Kautionsstellung von 30 fl. verbunden. Gießen am 2. Januar 1852. Georg Schmitt. Gießen. Die 2. Compagnie der Bürgerwehr hat vom 4. bis incl. 10. Jan. di« Feuerbereitschaft und den Ordonnanzdienst. Künftigen Mittwoch, Abends 8 Uhr, ist bei Wirth Herbert Versammlung der Chargirten. Das Ober-Commando der Bürgerwehr Fresenius. (9) 5 1) Gießen. Dl*. M. Königlicher Sanitäts-Rath in Berlin, „die Heilmittel des Arzneischatzes gegen rheumatische, gichtische und nervöse Hebel aller Art, »mit Beziehung auf die G o Id der ge r'scheu galvauo-electrischen Rheumatismus Ketten, mit einem Anhänge.« Wem daran gelegen ist, sich über die Benutzung electro-galvanischer Kräfte zu Heilzwecken und über die elektrische Wirksamkeit der G o 1 d b e r g er'schen Ketten genauer fki unterrichten, dem flieht obige Schrift, die bei Carl Frech, Kaufmann in Gießen, unentgeltlich zu haben ist, zuverlässigen und interessanten Aufschluß j (j) Hübe ck. । Beachtens Werth! Wie und wo mau für 8 Thaler Preußisch Courant in Besitz einer baaren Summe von ungefähr Jweimalhundert Tausend Thalern gelangen kann, darüber crtleilt das unterzeichnete Commissions-Büreau unentgeld- lich nähere Auskunft. Das Büreau wird auf deSfallsige, bis spätestens den 31. Januar 1852 bei ihm eingehende frankirte Anfragen prompte Antwort ertheilen, und erklärt hiemit ausdrücklich, daß, außer dem daran zu wendeiiden geringen Porto von Seiten des Anfragenden, für die vom Commissions-Büreau zu erthesiende nähere Auskunft Niemand irgend etwas zu entrichten hat. Lübeck, im December 1851. Cominissrons - Büreau, Petri - Kirchhof Nr. 308 in Lübeck. 8) Gießen. In dem seit einer Reihe von Jahren bestehenden Lese- Institut werden für das Jahr 1852 nachstehende Zeitschriften zur Lektüre mitgetheilt: 1) Das Ausland. 2) Blätter aus der Gegenwart. 3) Blätter, fliegende. 4) Blätter für literarische Unterhaltung. 5) Charivari. 6) Dorfzeitung. 7) Erheiterungen. 8) Europa. 9) Grenzboten. 10) Jahreszeiten (Hamb. Mode- zeirung). 11)" Lesefrüchte, Hamburger. 12) Minerva. 13) Miscellen. 14) Modezeitung, Leipziger. 15) Morgenblatt. 16) Monatshefte, Düsseldorfer. 17) Repertorium der deutschen und 2) - Gießen. Professor Dr. Harleß, Königl. Preuß. Geheimer Rath, Ritter ic. zu Bonn, stattete folgendes Gutachten über die Brauchbarkeit der Go Id berg er'schen Kelten *) ab, und die weiter genannten Fachmänner haben sich, gestützt auf ihre deßfaUsigen wissenschaftlichen Forschungen, in gleich günstiger Weise über dieses Mittel ausgesprochen: „Daß die galvano-eleetrischen Ketten des Herrn Goldberger sich in mancherlei schmerzhaften und krampfigen Affectioiien muskulöser und fibröser Gebilde, insbesondere in Neuralgien und Muskelkrämpfen rheumatischer Natur, Nheumatalgieu der ausländischen Literatur. 18) Zeitung für die elegante Welt. 19) Mehrere Taschenbücher. Das Abonnement beträgt jährlich 8 Gulden, und wird vierteljährlich mit 2 Gulden vorausbezahlt. Bestellungen werden in der unterzeichneten Buchhandlung angenommen. Gießen am 1. Januar 1852. Wirbelsäule, auch der (Srtremitüten, ohne bereits entstandene Organisations-Ausartung oder Verwachsungen re., unter einer übrigem? angemessenen Behandlung und einer de» örtlichen Zuständen und ihren Graden entsprechenden Auweudungsweise (wohin bei längerem Gebrauch auch ein Wechseln der Ketten gehört), sich wirklich nützlich und heilkräftig zu erweisen vermöge», habe ich in verschiedenen hartnäckigen Fällen obiger Art bestätigt gefunden. In einigen dieser Fälle erfolgte auf die Anlegung dieser Ketten schon nach wenigen Tagen gänzlicher Nachlaß der rheumatischen Schmerzen und Spasma, in anderen bedeutende Erleichterung." Medieinalrath Dr. Elarus, Professor an der Universität zu Leipzig. Physikus Dr. Hartmann, Fürst!. Rath zu Arnstadt. Medieinalrath Dr. Dohauer, Königl. Gerichts-Arzt in Bamberg. Professor Dr. Dastter in Wien. Dr. Wurm, Königl. Bayrischer Regiments-Arzt in Günzburg. Dr. Guftedt, Königl. Preußischer Kreis-Physikus in Wolmirstedt. Sanitäts-Rath Dr. Filehne, König!. Kreis-Physikus zu Erfurt. Dr. Alois P. Naspi, Proeurator der K. K. Universität zu Wien. Dr Engler, König!. Preuß. Kreis-Physik, in Breslau. Physikus Dr. Saas in Budweis. Dr. Kraune,- Professor an der Universität zu Leipzig. Dr. Cron, Königl. Preuß. Kreis-Physik in Schlawe. *) In allen Sorten vorräthig bei Carl Frech in Gießen. Heyer'sche Universitätsbuchhandlung. E. Heine m a n n. 2477) Gießen. Nach §. 42 Nr. 9 der Statuten des hiesigen Gesell- schafls-Pereines sollen alle aus dessen Bibliothek entliehenen Bücher am Schluffe jeden Jahres zurückgeliefert werden. Es werden^ daher Alle, welche Bücher ober Zeitschriften aus dieser Bibliothek geliehen haben, ersucht, dieselben binnen 14 Tagen zurückzuliefern. Gießen den 23. Deeember 1851. Dr. Zimmermann, Bibliothekar. 20) Oberursel. Ich bringe hiermit zur öffentlichen Kenntuiß, daß ich die Betreibung meiner Außenstände im Regierungsbezirke Gießen von heute an Herrn Hofgerichtsadvokaten Diery übertragen und bevollmächtigt habe, über Zahlungen für mich zu quittiren. Peter Ianz, Kupferhändler. 6 Die Kleinkinderschule haben ferner mit einer milden Gabe bedacht: Bender, Tabaksfabrikant; Gail, Vater, Tabakssabrikant; Dr. Stahl, Professor; Dr. Sundheim, Syndicus; Dr. Schmidt, prakt. Arzt. Versteigerung. 5) Großenlinden. Mittwoch den 7. Januar, Morgens um 10 Uhr, sollen in der Wohnung des Unterzeichneten circa 12'/r Malter Korn, 10 „ Gerste und 11 » Hafer öffentlich versteigert werden. Großenlinden am 30. Deccmber 1851. Menges, Rechner der Pfarrvakanz. Frischbäcker zu Gießen. Den 4. Januar. Franz Lampes in der Löwcngafse. — Balihaser Noll in der Neustadt. — Wilhelm Schäfer am Rathhaus. Kirchliche Anzeigen d er evangelischen Gemeinde zu Gießen. Gottesdienst. Am 4. Januar 185s. Morgens: Kirchcnrath vr. Engel. Nachmittags: Pfarrer Bonhard. Getaufte. Den 1. Januar 1852. Dem Burger und Kürschncrmeister, Jacob Köhler, ein Sohn, Adolph Christian, geboren den 13. Deccmber 1851. Beerdigte. Den 2 9. Deccmber 1851. Friedrich Emil Wernhard Petri, des Bürgers und Weißbindermcistcrs, Ludwig Petri, ehelicher Sohn, alt i I. 10 M. 5 T. gestorben den 27. December. o 3,0, December. Katharine Spieß aus Lollar, alt 42 I. 8 M. gestorben den 29. Deccmber. Denselben. Heinrich, ein unehelicher Sohn, alt 7 M. 2 T. ae- storben den 2». December. Die Pfarrgeschäste in der nächsten Woche besorgt Kir» chcnrath Dr. Enge l. In dem nun verflossenen Jahre 1851 wurden bei der hiesigen evangelischen Gemeinde 51 Paare copulirt; getauft wurden 210 Kinder, 108 Knaben und 102 Mädchen; (darunter befinden sich 31 uneheliche Kinder, 14 Knaben und 17 Mädchen) einmal wurden Zwillinge, und 6 Kinder, 3 Knaben und 3 Mädchen todt geboren, und es starben 227 Personen, demnach übersteigt die Zahl der Gestorbenen die der Getauften um 17, wobei indessen nicht zu übersehen ist, daß unter den Gestorbenen auch fremde, hier nicht heimathsberechtigte, Personen mitbegriffcn sind. Angekommene und abgereifte Fremden In den Gasthäusern. Im Einhorn: Hr. Ottodcrle, Offiz, v. Dresden; Hr. Jnkmann, Secm. v. Rew-Iork; Hr. Beper, Mech. v. Berlin; Hr. Heßler, Part v Braunschweig; Hr. Fischer, Fabr v. Elberfeld: Hrn. Kfi. Zulehner v' Mainz, Wolf v. Frankfurt, Rindel v. Berlin, Müller v. Cobleni, Kahlö v. Frankfurt, Schmidt v. Dresden, Mcper v. Frankfurt, Powalkq v. Friedberg, Nauenburger v. Offenbach, Hagel v. Mannheim u. Schäfer v. Düsseldorf. Im Rappen: Hr. Schlosser, Cand. v. Darmstadt; Hr. Engel, Fabr. V. Offenbach; Fr. Med-R. Müller v. Braunfels; Hr. Mayer, Stud v- Göttingen; Hr. Schuchard, Hutfabr. v. Darmstadt; Hrn. Kfl. Rappold v. Frankfurt, Katz v. Nidda, Königsberger v. Deutz, Werthheim v. Solms, Warnstatt v. Gotha, Bastian v. Mainz, Kießler v. Hanau, Schottenfels v. Offenbach, Jasspe v. Berlin, Stelzer v. Erfurt u. Leer v. Ruhla. Im Prinz Carl: Hr. Volkmann, Modell, v. Eisenach; Hr. Statz, Psrdhndlr. v. Leipzig; Hr. Engelmann, Prio. v. Aachen; Hr. Beimler, Part. v. Cöln; Hr. Limpert, Buchhndlr. v. Wiesbaden; Hr. Roß- Oec. vom 30. und 31. December 1851. v. Dillenburg; Hr- Winckler, Prio. v. Darmstadt; Hr. Lautz, Mech v. Friedberg; Hr. Klos, Arch v. Berlin; Hr. Andorf, Rcnt. v. PariS; Hrn. Kfl. Schneider v. Coblenz u Dietz v.-Frankfmt. Im Darmstädter Haus: Hrn. Gfchltsl. Lichthold v. Steinfurt, Strasser v. Neumarkt, Schirmer v. Altenburg. Neidhardt v. Königsberg u. Rahn v. Hofgeismar; Hrn. Hndlsl. Burkhardt v. Reifenberg, Kuhl v. Langsdorf, Ziffner v. Hetzbach u. Konrad v. Bersrod. In den P r i v a t h ä u s e r n. Bei Hrn. D. Wirth: Hr. Kfm. Müller v. Hanau. — Bei Fr. Re- vicrsrstr. Reitz: Hr. Conrcct. Becker v. Biedenkopf. — Bei Hrn. Buchb. Rühl: Hr. Hofg.-Ädv. Leidhecker v. Barmstadt. — Bei Hrn. Elkan: Hr. i Kfm. Elkan v. Frankfurt. — Bei Hrn. Hofg.-R- Weber: Hr. Verwltr. i Weber v Windhäuser Hof. — Bei Hrn. Hofg.-Registr.-Geh. Größer: Frl. Wagner v. Schotten. — Bei Hrn. Kfm. Roll: Hrn. Senat. Cöster i u. Kfm. Cöster v. Frankfurt u. Hr. Gpmn. Küchler v. Cassel. — Bei Hrn. Spengl Löber: Hr. Stud. Seibert u. Frl. Bräutigam v. Marburg. BekaNntMlT'chuNg. Das Aiizeigeblatt für die Stadt^ und den Regierungsbezirk Gießen erscheint auch in diesem Jahre wöchentlich zweimal, am Mittwoch und Sonnabend. Avertissements jeder Art, welche längstens bis.Dienstag Morgens 9 Uhr an die Erpedition eingesendet werden, werden in das am Mittwoch erscheinende, und die- jenigen, welche längstens bis Freitag Morgens 9 Uhr eiugehen, in das am Sonnabend erscheinende Blatt..ausgenommen. Die Pränumeration für das ganze Jahr ist für Einheimische 1 fl. 30 fr., für das halbe -3ahr 45 fr. iucl. Bringerlohn; für Auswärtige für das ganze Jahr iucl. des Porto's und Postgebühren 1 fL 42 fr., für das halbe Jahr 51 fr. Da das Abonnement auf dieses Blatt mit dem 31. Dezember v. I. zu Ende ging, so belieben sich diejenigen auswärtigen Abonnenten, welche solches auch für dieses Jahr fort zu halten wünschen,_ wegen Bestellung desselben an die ihnen zunächst gelegenen löbl. Postämter oder Posterpeditio- nen und Einheimische an die unterzeichnete. Expedition zu wenden und den Pränumerationsbetrag franco ein- zusenden. Wie Erpedition des An^eigeblattes für die Stadt und den Regierungsbezirk Gießen. 7 Frucht und Vik tu alienpreife. Viktualien preise. Fleischtaxe. Gießen den 3. Januar 1 dich den 22. Decbr. 'S' J5 Butzbach den 2. Januar. | Bemerkungen. Brodtaxe. Gießen 1 den 3. Januar 1 Sich den 22. Decbr. I 5 CM 1 Butzbach I 5 S 3 D per Pfund tr. Pf. fr. Pf. fr. Pf. fr. Pf. _i ■ S: fr. Pf. fr. Pf. fr. Pf. fr.! Vf* Ochsenfleisch . . Kuhfleisch . . . Rindfleisch . . . 11 8 8 2 11 8 7 2 11 8 7 2 1t 7 6 2 Die Zugaben zum Fleisch dürfen nur in solchem von »| ... jl besteh. 6 13 2 13 2 13 — 6 13 3 2 Kalbfleisch . . . 6 — 6 — 5 — 6 — derselben Gattung beste- 4 । Brod aus \| ^nnnehl^ besteh. 7 Schweinefleisch. . Hammelfleisch . . Schaaffleisch . . 11 8 — 11 6 — 9 8 — 10 7 — hen, und zwar auf 10 Pfund nicht mehr als an- 14 Q 14 T. 2 Q L. Q 1 Q Leberwurst . . . gemischte Wurst . Bratwurst . . . Schwartemagen Blutwurst . . . geräucherter Speck 12 8 16 — 10 12 14 12 — 11 13 2 12 — derthalb Pfund ic. nach Proportion, welches auf Für 1 fr. Wasserwcck...... „ 1 fr. Milchbrod...... • • 5 4 3 2 4 1 — — 4 1 16 14 — — 14 — 14 1 1 1 1 Pfd. nicht völlig 5 Loth ausmacht. Köpfe, Füße, Marktpreise. fr. Pf. fr. Pf. fr. Pf. fr. Pf. 20 — 20 — — — 20 — Geraub, wie auch die ganz Schinken . . . 16 — 15 — — — 14 — 1 Maas Milch........ 6 — — — — — — ' 1 ■* Dörrfleisch . . . 13 — 15 — — — 14 blutigen und nicht genieß- 1 Pfund Butter........ 16 — — — — — — — Rindsfett . . . Hammelsfett . . 20 20 — 16 16 _ — — 18 16 _ — baren Stücke vom Hals auch....... 5 Handfäse......... 17 8 — — — _ _ _ — Schweineschmalz, sind von der Zugabe ganz- 3 Eier........... 4 — — — — — — — ausgelassenes 20 — — — — — 20 — lich ausgeschlossen. 1 Pfund Waizenmehl...... —- dgl. unauSgelaffeneS 17 — 16 — — — 18 — 1 „ geschw. Vorschuß .... . • — — — — — — — —- Fr u ch t p r e i s e. den Gießen 31. Decbr Grünberg Lich den 22. Decbr. Friedberg den 24. Decbr. Mainz den 12. Decbr. Wetzlar den 27. Decbr. den 20. Decbr. v U fl) l (1 I i 11 II fl. R a I t e r. Scheffel. Pfd. 1 ff. 1 fr. I Pfd. 1 ff. ! fr. Pfd. | ff. | fr. IPfd.! ff. | fr. I Pfd. 1 st. 1 fr. ff. I fr. ! Pf. ’ Waizen ....... 200 11 1 — 200 11 — 200 11 — — 11 10 200 11 38 4 8 28 1 — Korn 200 9 1 45 190 9 25 190 9 40 — 9 50 200 9 14 4 | 3 j — Gerste 170 7 20 170 6 40 170 7 — — 7 39 200 7 22 2 59 — Hafer........ 3 25 — 3 — 120 3 20 -- -- —— 200 4 10 1 ! 27 2 Erbsen........ — — — — —— — — — — — —— — — ——• 1 -- ——* Linsen........ — — — — — — — — — — — — — — — — ! — — t M n n sr i ch fal t i g k e r t e n. Ium neuen Jahre. Wieder ist ein Jahr verklungen Unter Freude, unter Leid! Und ich fühl' mich tief durchdrungen An dem Wendepunkt der Zeit! Längst verblich'ne Bilder schweben Seif' durch meine Seele hin, Die das bunt gemischte Leben Eh'mals meiner Brüst verlieh'»! Und mein Blick ruht in der Ferne, Die so endlos vor mir liegt, — Frage still die holden Sterne „Wie das Völkerheil sich fügt?" — Ach, der Zukunft Nebelschleier Lüftet keine ird'sche Hand", Nie in der Begeist'rung Feuer Stürzt der Mensch die Felsenwand! Doch die Hoffnung reichet wieder Jedem einen bunten Strauß, Breitet still ihr Goldgefieder Im Palast und Hüttchen aus. 8 Und es zuckt durch all' die Herzen Selt'nc, unnennbare Lust! Eingelullt sind alle Schmerzen In der hoch geschwellten Brust! Aber aus dein frohen Himmel Stürzt der nächste Augenblick; Denn gar oft in's Lustgetümmel Mischet sich ein hart Geschick; Un6 die Träume sind erblichen Gleich dem frühen Morgenroth, Und die Freude ist gewichen, Und das Herz ist lebend tobt. Bau' nicht auf den elften Schimmer, Der Dir, Sterblicher! wohl hold, Erdenglück liegt bald in Trümmer, Wenn des Schicksals Würfel rollt! Und so steiget auf und nieder Ewig Glück und ewig Schein; Heute Lust und frohe Lieder, Morgen Schmerz und herbe Pein. Unter Mühen, unter Sorgen, Unter schwerer Arbeit Last, Von dem jungen frühen Morgen, Vis zum Abend ohne Rast: Muß der arme Dulver streben, Berge steigen auf und ab; Um das karge nackte Leben Sich zu fristen bis zum Grab. Doch nur Muth im SturmeSwehen, Muth in jeder Erdennoth! Muth läßt uns im Kampf bestehen, Führt durch Nacht zum Morgenroth! . Muth hilft jede Bürde tragen, Und erleichtern die Gefahr; — Drum hinweg mit allem Zagen, „Glück und Heil zum Neuen Jahr!" Gießen am 1. Januar 1852. Theodor Loos. Die Stadt kirche war während dieses Winters zur Zeit des Gottesdienstes seltener besucht als jemals. Wir wollen nicht auf die inneren Gründe dieser Erscheinung eingehen; aber der Ortsvorstand sollte doch Alles aufbieten, um die äußeren Ursachen, welche vom Kirchenbesuch abhalten, zu beseitigen. Das Innere der Stadtkirche läßt jedes für religöse Betrachtungen empfängliche Gemüth durch den gänzlichen Mangel aller würdigen Ausstattung,, durch die auffallende Geschmacklosigkeit des Baustyls kalt, aber noch mehr muß Viele die äußere Kälte während der Wintermonate vom Besuche der Kirche zurückschrecken, denn wer nicht im Stande ist, sich mit einer Menge von wärmenden Stoffen zu bekleiden, wer nicht gegen alle so empfindlich wirkenden Einflüsse der Temperatur bei einem mindestens eine Stunde andauernden ruhigen Verhalten abgehärtet ist, kann ohne Gefahr für die Gesundheit dem Gottesdienste in jener Kirche nicht beiwohnen. In allen Städten, in welchen der Ortsvorstand regen Eifer für die Religionsübung bezeugt, werden daher die K i r ch e n , deren bauliche Einrichtung dies zuläßt, bei herrschender Kälte geheizt. Seitdem in Darmstadt die Kirchen erwärmt werden, hat deren Frequenz sehr zuge- nominell. Wenn es der Ausführung eines Vergnügens gilt, wird kein Heizmaterial erspart, um ausgedehnte Balllokale zu Heizen. Warum sollte eine gleiche Ausgabe nicht im Interesse des Goties- dienstes geboten sein, zumal wo der Stadt so ausgedehnte Waldungen zu Gebote stehen, daß sie eine Quantität Holzes leicht abgeben kann? Außerdem ist die technische Ausführung ohne alle Schwierigkeiten, sei es durch Erwärmung des Bodens der Kirche, nach Art der Treibhäuser, oder durch einige mit zweckgemäßen Einrichtungen versehene Oefen. Jedenfalls war es hiernach nvthwen- dig, daß dieser Gegenstand öffentlich in einer Stadt zur Anregung gebracht wird, in welcher der protestantische Kirchenbesuch im Ver- hältniß zur Bevölkerung als ein äußerst geringer bezeichnet werden muß, wo also alle Hinverniffe mit aller Entschiedenheit beseitigt werden sollten. X. Die Getreidetheuerung und der Getreidchandel. Die Steigerung der Getreidepreise hat leider auch jetzt wieder die Wirkung, eine Menge Voruriheile im Volke hervorzurufen und die Stimmung Bieler gegen einzelne Stände aufzureizen. Zunächst hat man zu erforschen, welches das Wesen hoher Getreidepreise ist, denn nicht jeder hohe Getreidepreis ist für den Landwirth ein theurer Preis. Theuerung des Getreides findet nur dann stall, wenn der Produeent so viel für sein Getreide erhält, daß er zu großen Gewinn bei der Erzeugung hat; wenn aber in Folge einer schlechten Ernte das Getreide sehr int Preise steigt, so ist dieser gesteigerte Preis für die Consuntenten zwar zu hoch und drückend, aber für den Produeenten nicht iheuer, weil er bei der geringen Menge nur wenig verkaufen kann. Daß man in Theuerungsjahren keinen Mangel hat, ist zum großen Theil den höher» Getreidepreisen zu verdanken, durch welche die Zufuhr aus solchen Gegenden, wo die Preise niedriger stehen, bewirkt wird. Da sich diese Verhältnisse nur Wenige klar machen, so ist das Vorurtheil aufgetaucht, als ob die Getreidepreise durch die großen Landwirthe und durch die Händler willkührlicb in die Höhe getrieben werden könnten. Wer aber an dieses Vorurtheil glauben kann, hat sich noch gar keinen Begriff geinacht von der Großartigkeit des Verkehrs im Allgemeinen und von der Wohlthat des im Großen betriebenen Getreidehandels insbesondere. Durch Schifffahrt und Eisenbahnen ist es leicht geworden, eine große Menge Getreide über ein großes Land zu verbreiten, und zugleich mit einer Schnelligkeit, daß jetzt wirklicher Mangel in ganzen Ländern kaum denkbar ist. Wo der Vorrath in einer Gegend zu Ende geht, kann der Bedarf in kurzer Zeit aus andern Gegenden beschafft werden, und daß irgendwo der Vorrath zu Ende gehe, wird durch die Einrichtungen des großen Getreidehandels schnell in andern Gegenden bekannt. (Schluß folgt.) Dem Anonymus der leisen Anfrage diene hiermit zur Nachricht, daß dieselbe so lange keine Aufnahme in diesem Blatte sin- den kann, bevor er der Redaction dieses Blattes zur Notiz seinen Namen genannt habe. Druck und Verlag der G. D. Brühl'scheu Buch- und Steindruckecei.