Anzeigeblatt der Stadt und des Regierungsdezirks Gießen. JKcT Mittwoch den 30. Juli 1S51. Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwoch und Sonnabend. — Preis des Jahrgangs für Einheimisch« 1 ff. 30fr., für Auswärtige incl. Postaufschlag 1 st. 42 fr. — Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. In Gießen beider Ervrd. (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1.) — EinrnckungSgebühr für die gefvaltene CorduSzeile 2 fr. Amtlicher Theil. Gesetz, die Stellvertretung int Militärdienste betr. 8uDWIG III. von Gottes Gnaden Groß Herzog von Hessen u n d b e i R h e i n re. re. In Bezug auf die Stellvertretung im Militärdienste haben wir, mit Zustimmung unserer getreuen Stände, verordnet und verordnen hiermit, wie folgt: Art. 1. Jeder Dienstpflichtige kann sich im Militärdienste vertreten lassen. Dieses Recht des Dienstpflichtigen hört mit dem Tage auf, mit welchem seine Dienstzeit anfängt. Art. 2. Jeder zum Eintritt in das Militär bestimmte Dienstpflichtige, der sich vertreten lassen will, bezahlt bei sechsjähriger Dienstzeit die Vertretungssumme von Vierhundert Gulden in baarem Gelde zur Einstandskaffe. Ist die Dienstzeit unter sechs Jahren, so zahlt er für jedes Jahr, das er ganz oder theilwcise zu bienen hätte, ein Sechstheil jener Vertretungssumme. Die Zeit, von welcher an die Zahlungen angenommen werden, wird von dem Kriegsministerium bestimmt und öffentlich bekannt gemacht. Wer die Vertretungssumme später als drei Monate vor der Truppenergänzung bezahlt, muß vom Anfang dieses Vierteljahrs an zugleich Zinsen davon entrichten. Art. 3. Wenn es zweifelhaft ist, ob der Dienstpflichtige, der gezogenen Loosnummer nach, in das Militär cinzutrcten habe, so kann er die Vertretungösumme eventuell bezahlen; er erhält sie aber einen Monat nach der Truppenergänzung zurück, wenn er bis dahin nicht zum Eintritt aufgerusen worden ist. Dienstpflichtigen, welche nachträglich aufgerufen werden (Art. 42 des Recrutirungögesctzes), ist noch eine vierzehntägige Frist gestattet, um die Vertretungssumme zu bezahlen. Art. 4. Solche Militärpflichtige, welche nicht zur ordentlichen Ergänzung der Truppen aufgerufen werden, sondern zu einem weiteren Aufgebot bei außerordentlicher Truppenvermehrung gehören, können sich nur so vertreten lassen, daß sie die ihrer ganzen noch übrigen Militärpflicht entsprechende Vertrctungssumme zur Einstandokaffe bezahlen. Wenn aber, ehe ihre Militärpflicht zu Ende ist, das gedachte Aufgebot aus dem Militärdienste wieder entlassen wird, so können sie für so viel ganze Jahre, als ihre Militärpflicht noch dauert, den Betrag der Einstandssumme zurückempfangen, wogegen sie dann den Rest ihrer Militärpflicht wieder selbst übernehmen. Art. 5. Die Einstandskasse trägt die Dienstpflichtigen, welche die Vertretungssumme bezahlt haben, nach der Zeitfolge, in welcher die Zahlungen geleistet worden sind, in ein besonderes Buch ein, und bemerkt die Ordnungsnummer, welche jeder Dienstpflichtige in diesem Buche erhalten hat, auf der Quittung. Der Dienstpflichtige producirt die Quittung der Einstandskaffe bei dem Secretariat des Kriegsministcriums, von welchem der Eintrag auf gleiche Weise in ein besonderes Buch gemacht und die Quittung vidirt wird. Erst durch diese Vidirung erhält die Quittung ihre volle Giltigkeit. In der Reihenfolge der auf solche Weise erhaltenen Nummern werden die Dienstpflichtigen durch Einsteher vertreten. Sollte die Vertrctungssumme von Mehreren zugleich bezahlt werden, so entscheidet unter ihnen hinsichtlich ihrer Reihenfolge das Loos. 468 Art. 6. Wenn die Einsteher des betreffenden Jahrs rc. in den Dienst wirklich eingetreten sind, so erhält jeder vertretene Dienstpflichtige, gegen Aushändigung der von der Einstandskasse ausgestellten Quittung, von dem Kriegsministerium eine Urkunde dal-in, daß er nach vorauSgegangener Zahlung der gesetzlichen Summe im Militärdienste vertreten worden sei und demzufolge seiner Militärdienstpflicht völlig Genüge geleistet habe. Art. 7. Der Dienstpflichtige, welcher diese Urkunde erhalten hat, kann in keiner Beziehung mehr tn Anspruch genommen werden, und namentlich baftct er für keinen Einsteher (Art. 9.) ES wird ober auch von der durch den Dienstpflichtigen bezahlten Vcrtretungssumme nichts zuruckbezahlt, wenn er an oder nach dem Tage, an welchem er in den Militärdienst hätte treten müssen, stirbt oder untauglich wird. Wenn er dagegen vor diesem Tage stirbt oder untauglich wird, so wird die Vertrctungs- summe zurückbezahlt. , ,,,, . Art. 8. Die Engagirung> Annahme und Verwendung der Emsteher geschieht lediglich von dem Kriegsministerium oder unter dessen Leitung. , Ar t. 9. Kein Einsteher vertritt einen bestimmten Einsteller. Alle werden nur überhaupt als Emsteher (Stellvertreter) bezeichnet. Die einzigen Ausnahmen hiervon enthalten die Art. 3 t und 32. A r t. 10. Der Einsteher muß nachstehende Eigenschaften haben: 1) Er muß Inländer sein. 2) Er muß wenigstens in dem Alter der ersten Klaffe der Dienstpflichtigen stehen. 3) Er darf nicht über 26 oder, wenn er schon eine Capitulation im inländischen Militär als einge- übter Soldat gedient hat, nicht über 36 Jahre alt sein. — Wenn es für den Dienst vorcheilhast ist, kann das Kriegsministerium auch Ercapitulanten nach dem 36sten, sowie Nichtercapitulanten nach dem 26stcn Lebensjahre annehmen. 4) Er muß wenigstens die Größe von 65 Zollen Großherzoglich Hessischen Maases, haben. Nur Ercapitulanten, deren Annahme dienstlich wünschenSwerth ist, werden auch bei geringerer Große zugelassen. 5) Er darf nicht ungestaltet sein md muß die vollständige körperliche Tüchtigkeit zum Militärdienste haben. 6) Er muß zureichende Zeugnisse seines Wohlverhaltcns beibringen. 7) Er muß unverheirathet oder kinderlrser Wittwer sein. Vorzüglich braven Soldaten, welche ohne Austritt aus dem Militärdienste für andere einstehen wollen, kann jedoch ihrer Verheirathung ohnge- achtet das Einstehen von dem Kriegsministerium gestatiet werden. Ar t. 11. Ercapitulanten von vorzüglicher Bravheit und Zuverlässigkeit erhalten, wenn sie cinstehen wollen, Einsteherpatente, vermöge welcher sie jederzeit vorzugsweise als Einsteher verwendet werden. Ar t. 12. Die Anmeldung zum Einst hen kann zu jeder Zeit bei den betreffenden Regierungsbehörden oder, soviel die Ercapttulanten betrifft, bei len betreffenden Regimentern und CorpS geschehen. Art 13. Diejenigen, welche sich als Einstchcr gemeldet und das Anmelvungsprotocoll unterzeichnet haben, übernehmen dadurch die Verpflichtiing, auf die zum Zwecke der körperlichen Untersuchung und zum Eiiitritt in den Dienst ergebenden Aufforderungen zu erscheinen. Leisten dieselben einer solchen Aufforderung keine Folge, so verlieren sie das Recht auf die Annahme als Einsteher, ohne der übernommenen Verpflichtung, wenn das Kriegsministerium deren Erfüllung verlangt, entledigt zu sein. Ueberdieß werben sie, wenn sie auf wiederholte Aufforderung zum Zwecke der körperlichen Untersuchung oder wenn sie auf die Gm- beordcrung zum Dienst ausblciben, als Resractäre angesehen und mit der im 8lyt. 45 des RccrutlrungL- gesetzes bestimmten Gefängnißstrafe belegt. (Schluß folgt.) Nr. R. C. 7595. Gießen am 29. Juli 1851. Betreffend: Die Aufstellung der Viehstandstabelle für 1851. Die Großherzoglich Hessische Regier nngs-Commissiou des Regierungsbezirks Gießen an sämmtliche Gr. Bürgermeister des Regierungsbezirks. Wir fordern Sie auf, die Durchschnittspreise einer jeden Viehgattuug in Ihren Gemeinden unverzüglich und längstens bis zum 10. August l. I. anzuzcigen. K ü ch l e r. 469 Gerichtliche und HZrivat - Bekanntmachungen. Besondere Bekanntmachungen. 1437) Gießen. Bekanntmachung. Die Wcgegeldberechtigung der Stadt Gießen betreffend. Es ist das Wegegeld, was Jeder nicht in Gießen einheimische Fuhrmann bei dem Gebrauche der städtischen Wege an den Sladtthoren zu entrichten hat, sehr häufig umgangen oder gar förmlich verweigert worden. Hierdurch ist der Stadtvorstand genöthigt, für die Folge eine geschärfte Aufsicht auf diese Abgabe führen und alle Zuwiderhandlungen zur gesetzlichen Bestrafung anzeigen zu lassen. Damit sich künftig Niemand mit Unwissenheit entschuldigen kann, so ersuche ick die Herren Bürgermeister dieses Bezirks, in ihren Gemeinden zur öffentlichen Kenntniß zu bringen, daß Jeder, der die Stadt mit Fuhrwerk berührt und kein Chansseegeld bezahlt hak, Weggeld zu entrichten verbunden ist, und daß Umgehungen dieser Abgabe nach der Verordnung vom 19. Juni 1826, Reg.-Blatt Nr. 17 mit 1 fl. für jeden Kreuzer bestraft werden. Gießen den 28. Juli 1851. Der Bürgermeister H ch. Ferber. F e l d st r a f e n e r h e - u n g. Die Erhebung der Feldstrafen von der III. Periode 1851 (Strafen vom 20. März bis 20. Mai 1851) findet zwischen dem 1. und 15. August d. I. ohne Mahnung statt, und zwar an den Zahltagen Dienstags und Samstags. Gießen den 28. Juli 1851. Der Gr. Hess. Rcntamts-Vicar des Rentamts Gießen Siebert. (1444) Versteigerungen. 1438) Gießen. HolzversteigenmI im Gießener Stadtwalde. Montag den 4. August l. I., von Morgens 9 Uhr an, soll in dem hiesigen Stadtwalde, Diftrict Philoso- phcnwald, Neuhege, Untcrhag, Annaberg, Bruderwinter und Bannwald, nachverzeichnctes Holz öffentlich versteigert werden. 2/4 Stecken Buchen-Scheidholz, 1 32 n „ Stockholz, Wellen n Reisholz, 70 3118 7. 7*A 1250 3 % 18700 17. 37. 37. 122 9 Stecken Eichen-Prügelholz, Wellen ,, Reisholz, Stecken Fichten-Prügelholz, u „ Stockholz, Wellen ii Reisholz, Stecken Kiefern-Prügelholz, ii „ Stockholz, Wellen „ Reisholz, Stecken Aspen-Scheidholz, " " Prügelholz, „ ir Stockholz, Wellen n Reisholz, Eicken-Stämme, von 34 Cubikf. 3 Kiefern „ von 34 II 24 Fichten ii von 421 II 784 Eichen-Stangen, von 532 11 258 Fichten n von 455 II 2 Kiefern u von 6 II Die Eichen-Stangen und Eichen-Prügel bestehen in geschältem Lohholz und eignen sich zu Pfählen, Baumstützen ünd Werkholz. Gegen vorschriftsmäßige Bürgschaft wird Zahlungsfrist bis 1. October d. I. gestattet. Die Zusammenkunft ist am Fichtcnkopf auf dem alten Anneröder Weg. Die Herren Bürgermeister der umliegenden Orte werden ersucht, dies in ihren Gemeinden bekannt machen zu lassen. Gießen am 28. Juli 1851. Der Bürgermeister Hch. Ferber. 1445) Steinbach. Samstag den 2. August 1851, soll dahier ein Stück Chaussirarbeit am Wege nach Annerod zu, veranschlagt zu 136 fl. 48 fr. an den Wenigstfordcrnden in Accord gegeben werden. Steinbach den 22. Juli 1851. Der Bürgermeister Horn.__ 1443) Beltershain. Mittwoch den 6. August l. I., des Morgens 10 Uhr, soll die Ausübung der Jagd in der Gemarkung Beltershain auf 3 Jahre in dem Büreau deS Unterzeichneten meistbietend verpachtet werden. Beltershain am 24. Juli 1851. Der Bürgermeister Hartman n. 470 1414) Gießen. Versteigerung von Liegenschaften. Auf freiwilliges Ansuchen des hiesigen Bierbrauers und Wirths, Carl Heinrich Magnus, sollen Dienstag den 5. August, Nachmittags 2 Uhr, auf hiesigem Rathhause folgende demselben zustehende Liegenschaften, öffentlich meistbietend versteigert werden. 1) 41 sHKlstr. Hofraithe in der Walllhor- straße, neben Stadtr. Müller, 2) 78 ii Acker am Hamm, neben Gg. Plank, 3) 92 ii Wiese am Hamm, neben B. Loos, 4) 123 II Wiese daselbst, 5) 58 II Wiese daselbst, 6) 263 II Acker auf der Weißerde, auf den Erdkanterweg, neben Ludw. Conr. Sack, Metzger, 7) 117 II Acker links am Wicsecker Weg, neben Hermann Schwan, 8) 332 II Acker links am Schwarzlachweg, neben Reg.-R. Schmitt- Henner, 9) 212 If Acker an den Schwarzlachgärten, am Fluthgraben, neben Johannes König, 10) 240 II Acker daselbst, 11) 346 II Acker auf den Wartweg, neben Ludwig Herbert, 12) 434 II Acker über dem Rodt, neben Heinr. Conr. Krailing, 13) 302 II Acker in der Lichtenau, neben Jacob Vogt, 14) 414 II Acker daselbst, neben Fr. Mal- komesius, 15) 144 II Acker am Galgenberg, neben Joh. König, 16) 256 II Acker in der Lichtenau, neben PH. Döll, M. Sohn. Die Bedingungen werden im Versteigerungs- termin bekannt gemacht und es soll, wenn der Verkauf deö Hauses nicht erzielt werden kann, eine Verpachtung desselben versucht werden. Gießen den 12. Juli 1851. Der Bürgermeister Hch. Ferber. 1434) Gießen. Mobiliar-Versteigerung. Nächsten Freitag den 1. August, von Nachmittags 2 Uhr an, sollen in der Behausung des verstorbenen Polizeidieners Kalbfleisch verschiedene Mobiliar-Gegenstände, als: Weißzeug, Veiten, Hausgei äthe und Kleider, öffentlich meistbietend versteigert werden. Gießen den 25. Juli 1851. Der Bürgermeister Hch. Ferber. 1413) Gießen. Versteigerung einer Hofraithe. Mittwoch den 6. August, Nachmittags 2 Uhr, soll auf hiesigem Rathhanse die dem Schreinermeister Jacob Schmuck gehörige, in der Löwengasse gelegene Hofraithe unter, in dem Versteigerungstermin bekannt gemacht werdenden Bedingungen einer öffentlichen Versteigerung ausgesetzt werden. Gießen den 18. Juli 1851. Der Bürgermeister Hch. Ferber. 1440) Saasen. Jagdvcr Pachtung. Donnerstag den 7. August l. I., Nachmittags 2 Uhr, soll die Ausübung der in hiesiger Gemarkung gelegenen Jagd, circa 2000 Morgen haltend, auf weitere 3 Jahre öffentlich meistbietend dahier verpacktet werden. Saasen am 24. Juli 1851. Der Bürgermeister Bach. 1441) Bernsfeld. Jagdverpachtung. Montag den 11. August l. I., des Vormittags 10 Uhr, soll die Ausübung der Jagd in der Gemarkung Bernöfeld auf dem Büreau des Unterzeichneten auf 3 Jahre öffentlich meistbietend verpachtet werden. Bernsfeld den 26. Juli 1851. Der Bürgermeister Nau m a n n. 1412) Ettingshausen. Jagdverpachtung. Montag den 4. August l. I., soll auf hiesigem Rathhause die Ausübung der Jagd in hiesiger Gemarkung wegen zu gering eingelegtem Gebote, nochmals auf drei Jahre meistbietend verpachtet werden. Ettingshausen den 21. Juli 1851. Der Bürgermeister __Keil. 1439) Lindenstruth. Jagdverpachtung. Montag den 11. August l. I., Vormittags 10 Uhr, soll auf dem Büreau des Unterzeickneten die Ausübung der Jagd in hiesiger Gemarkung unter den bei der Versteigerung bekannt gemacht werdenden Bedingungen auf 3 Jahre meistbietend öffentlich verpachtet werden. Lindenstruth den 25. Juli 1851. Der Bürgermeister Schmitt. 471 1442) Albach. Jagdverpachtung. Freitag den 1. August, des Mittags 12 Uhr, soll die Ausübung der Jagd in hiesiger Gemarkung öffentlich meistbietend auf 3 Jahre verpachtet werden. Albach am 24. Juli 1851. Der Bürgermeister Balser. 1402) Hattenrod, Ein vollständiges Dreher- Handwerkszeug, mit Dreh- und Hobelbank, soll Montag den 4. August d. I., Mittags 12 Uhr, durch den Unterzeichneten öffentlich versteigert werden. Hattenrod am 20. Juli 1851. In Auftrag Johannes Schäfer I., Vormund. Feilgeboten. 1383) Gießen. Verschiedene Sorten Bettsedern und Federleinen empfiehlt L. Iahrers. 1429) Gießen. Die den Erben des Christian Pimper gehörigen Gebäulichkeiten nebst Garten und Zimmerplatz, vor dem Neuenweger Thor gelegen, sollen ganz oder tbeilweije verpachtet, oder, wenn Kaufliebhaber sich finden, auS freier Hand verkauft werden. Näheres bei Heinrich Thomas. 1382) Gießen. Frische Rübsaamen und Leinsaamen-Kuchen, per Stück ä 6 und 7 fr. bei___L. Jahreis. 1418) Gießen. Ein Wagen mit schweren eisernen Achsen, die schwersten Stämme oder sonstige Gegenstände tragend, und ein Oeconomie-Wagen, ferner eine Braudweinbrennerei mit vorzüglicher Einrichtung und allem Zugehör, Bütten rc., auch vorzüglich gute Aepfel- und Birn-Schnitzen, gedörrte Zwelschen und eine Partie Johannis- und Stachelbeeren, sind billig zu verkaufen. Die Erped. dieses Blattes sagt wo?______ 1427) Gießen. Neue (1851r) Holländische Häringe, erster Sendung, empfiehlt ____________________________L. Jahreis. 1446) Zwei einjährige Hühnerhunde, vorzüglicher Rare, sind zu verkaufen. Wo? sagt Ausg. d. Blttö.' 1424) Gießen. In der Tapetenfabrik von H. Hoühftätter in der Schloßgasse ist eine große Auswahl von Tapeten in den neuesten Mustern und haltbarsten Farben in allen Qualitäten vvrräthig, von 10 fr. per Stück bis zu höheren Preißen, geschmackvolle Hausgang-Tapetcn zu 12 fr. per Stück. Gießen. Fahrten-Plane der Main- Weser-Eisen bahn, nach neuester Abänderung vom 5. Mai d. I., zum Aufhängen in Gastzimmern, Comptoirs rc. rc., sowie sind zu haben bei G. D. Brühl I. am Canzleiberg. Zu vermiethen. 1224) Gießen. Die bisher von Herrn Professor Dr. Renaud bewohnte untere Etage meines Hauses auf dem Seltersbcrg ist anderweit zu vermiethen. Gießen den 25. Juni 1851. Prof. Dr. H. v. Ritgen. 1448) Gießen. Illt. 0. Nr. 14 in der Mai- gaffe ist eine Familienwohnung zu vermiethen. 1373) Gießen. In Lit. C. Nr. 46 auf dem Seltersweg ist eine Familienwohnung, bestehend in drei Stuben, zwei Kammern, Boden, Küche, Keller und Holzplatz, — ferner ein großer Keller, mit Lagern versehen, zu vermiethen. ' Näheres ist bei Ausg. d. Bltts. zu erfragen. 813) Gießen. Der seither von Hrn. Assessor Harbordt bewohnte 3. Stock in meinem Hause ist anderweit zu vermiethen und kann auf Verlangen sogleich bezogen werden. M. Bapst Wtw. 472 619) Gießen. In meinem Hause auf dem Seltersberg ist eine vollständige Wobnung zu ver- miethen und kann sogleich bezogen werden Profeffor Liebig. 1343) Gießen. Eine Familienwobnung, bestehend aus 3 Stuben, Kammer, Küche, Keller und Holzraum, ist zu vermiethen und kann sogleich bezogen werden bei Fr. Vogt am Wallthor. 1378) Gießen. Ein ganz neu hergerichteteS Familienlogis ist zu vermietben bei August Noll im Stern. 1428) Gießen. Eine Familienwohnung ist in Lit. C. Nr. 21 am Selterswege zu vermiethen. Fr. Z immer. Vermischte Nachrichten. 1452) Gießen. pürgergesellschast. Durch das am verwichenen Sonntag eingetretene Negenwetter konnte die Parthie auf Babenburg nicht abgehalten werden und soll dieselbe daher nächsten Sonntag den 3. August daselbst stattsinoen, was den Mitgliedern der Bürgergesellschaft mit dem Bemerken kund gegeben wird, daß der an diesem Tage präcis um 3 Uhr abgehende Eisenbahnzug an der Badenburg dann anhält, wenn wenigstens 50 Personen Theil nehmen, weßhalb sich diejenigen, die mitfahren, schon um 2 Uhr für die nölhigen Fahr- billets sorgen wollen. Gießen den 29. Juli 1851. Namens des Vorstandes I. P. Möhl. 1415) Gießen. Ball-Anzeige. Donnerstag den 3t. Juli wird Unterzeichneter im Saale des Herrn Bnsch im Garten seinen Abschieds-Ball zu geben die Ehre haben. Er wird mit seinen Schülern mehrere National-Tänze in Costüme zur Aufführung bringen Billets zu 1 fl. sind in seiner Wohnung, Neuenweg, im früheren Löwen, zu haben. C. Hummel. 1447) Gießen. Nr. 144 hat die von mir ausgespielte Chatulle gewonnen. Hermann ClauS. A u s z u l e i h e n. 1451) Gießen. 300 fl. liegen in hiesiger Stadt zum Ausleihen bereit. Äusg. dieses Blatteö sagt wo. 1450) Offenbar. V e r l o o s u u A. Die auf den 31. Juli anberaumte Verloosung der Industrie-Erzeugnisse in der Offenbacher Gewerb- halle kann wegen zu geringem Loosen-Absatz an diesim Tage noch nicht erfolgen; sobald die Loose einen entsprechenden Abgang gefunden haben, wird die Ziehung den Interessenten in denjenigen öffentlichen Blättern, welche in dem Lotterie-Plan für dieses Spiel bemerkt sind, bekannt gemacht. Offenbach den 28. Juli 1851. . Die Verloosungs - Commission. Mit Bezug auf vorstehende Mittheiluug bemerke ich, jener Zeit bei mir zu haben sind. Gießen den 28. Juli 1851. daß Loose hierzu nunmehr fortwährend bis zu G. D. Brühl I., Canzleiberg, Lit. B. Nr. 1. 1266) Lüde ck. B e M eh t e n s w e V t & Wie und wo man für 8 Thaler Preußisch Courant in Besitz einer baaren Summe von ungefähr Zweimal hundert Tausend Th atern gelangen kann, darüber crtbeilk das unterzeichnete Commissions-Bürcau unentgeldlich nähere Auskunft. Das Büreau wird aus desfallsige, bis spätestens den 12. August d. I. bei ihm eingehende frankirte Anfragen prompte Antwort ertheilen, und erklärt hiemit ausdrücklich, dan, außer dem daran zu wendenden geringen Porto von Seiten des Anfragenden, für die vom Commifsions-Büreau zu ertheilende nähere Auskunft Niemand irgend etwas zu entrichten hat. Lübeck, im Juli 1851. Commisstons - Bureau, Petri - Kirchhof Nr. 308 in Lübeck. 473 1449) Giessen. Mittwoch den 30. Juli 1851. Vocal- und Grgel- Masik - in der Stadtkirche gegeben von Carl Kl OSS, Professor der Musik. Erster Theil- Werke classischer Meister. 1) Geor°- Händel: Fuge für die Orgel und Choral. 2) Palestrina: Hymnus: „Gloria Palri!“ Mitte des 16. Jahrhunderts componirt. 3) Sebastian Bach: Präludium und Fuge für die Orgel. 4) Dr. Martin Luther: Re forma Lio ns - Choral: „Ein’ feste Burg ist unser Gott!“ nach Luthers Originalmelodie für den Singchor, Posaunenchor und das volle Werk der Orgel. — Da man in neuerer Zeit an nicht wenig Orten Deutschlands die rhythmische der bisher üblichen Choralgesangesweise vorznziehen beginnt, so werden beide Choralarten zur Vergleichung hier nebeneinander ausgeführt werden, und zwar: a) rhythmisch, der erste Vers, und b) in der bisher gebräuchlichen Weise, derselbe Vers. Zweitel* T'iieil* Neuere Schule. 1) Fantasie über eine italienische Kirchenmelodie von Cor re Hi, für die Orgel von Darmstädter Hoforganisten Dr. Rink. 2) Motette: „Grabesruhe,“ von Carl Kloss. 3) Fantasie, Variationen und Fugato für die Orgel. — Die Chöre führen geehrte Damen und Herren gefälligst aus. Die Orgelsolos trägt der Concertgeber vor. Eintrittskarten auf den Platz am Altäre für 24 kr., ins Schiff der Kirche für 18 kr. und auf die Emporkirchen für 12 kr., sowie Texte a 3 kr., sind in der Buchhandlung des Herrn Ricker und im Gasthaus zum Einhorn zu haben. An der Kasse sind die Eintrittspreise 30, 24 u. 12 kr. Anfang Nachmittags 5 Uhr. Leipziger Jllustrirte Zeitung. Industrie - Ausstellung aller Nationen. Mit Abbildungen der vorzüglichsten Ausstellungsgegenstände. Der Glaspalast ist bereits seit längerer Zeit eröffnet, um die Gäste zu empfangen, welche von Ost und West zusammenströmen, die Schätze zu sehen, welche die Industrie aller Nationen dort aufgestellt hat. Aber nicht Allen ist es vergönnt, die Erzeugnisse selbst in Augenschein zu nehmen, welche der mühsamste Fleiß, die geschickteste Hand, die sinnigste Kunst erfunden, gestaltet und vollendet fyat, und ans der fesselnden Heimath vermögen die Meisten nur ihre verlangenden Blicke nach der Weltstadt hinüberzusenden. Dieser Sehnsucht Befriedigung zu gewähren, ist vor allen andern Blättern die Jllustrirte Zeitung bedacht gewesen und hat seit Beginn dieses Jahres mit Veröffentlichung der auszustellcnden Gegenstände in sorgfältigen Abbildungen begonnen und die entrollten Bilder mit Erklärungen begleitet. Unser Berichterstatter wird das Gemälde vollenden, Land für Land die Schätze beschreibend, welche dort ausgespeichert sind; wir werden ihn auf seiner Wanderung duich den Jnduftriepalast begleiten, und er wird uns ein um so zuverlässigerer Führer sein, als er die Vorzüge und die Mängel des Gewerbfleißes fast aller Nationen aus eigener Anschauung kennen zu lernen Gelegenheit hatte. Wir werden seine Gerichte mit den Abbildungen der vorzüglichsten Ausstellungsgegenstände, größtentheils nach uns anvertranten Originalzeichnungen ausstatten und so ein vollständiges Bild der Industrieausstellung, ein Musterbuch der Gewerbsthätigkeit aller Nationen, sür uns und unsere Nachkommen in der Jllustcirten Zeitung niederlegen. Die Jllustrirte Zeitung erscheint regelmäßig jeden Sonnabend in Nummern von 16 dreispaltigen Folioseiten mit zahlreichen auf das sorgfältigste ausgeführten Abbildungen und kostet vierteljährlich 2 Thlr. Bestellungen werden in allen Buch- und Kunsthandlungen, sowie in allen Postämtern und Zeitungs- erpeditionen angenommen. Leipzig, den 31. März 1851. Expedition der Illustrirten Ieitung. Angekommene und abgereiste Fremden vom 26. bis 29. Juli 1851. I n d e n Gasthäusern. Im Einhorn: Hr. Wilhelm!, Forstmstr v. Braunfels; Hrn. Partik. Zesncring v. Magdeburg u. Recker v. Carls- ruhe; Hr. Dr. Mellinghaus, Advok. v. Langensalza; Hr. Zimmermann, Occvn. v. Hattenheim; Hr. Schmidt, Privatm. v. Hanau; Hrn. Reut. Baron v. Schickler v. Berlin, Schulz v. Brunstadt, Birnbaum v. Braunschweig, v. Laskp v. St. Petersburg u. Moldauer v. Warschau; Hr. Heinemann, Lehrer v. Bern; Hr. Görtz, Finanz-Dircct. v. Darmiladt; Se. Erl. Graf Solms-Laubach v. Laubach; Hr. Hensche, Lieutn. v. 474 Druck und Bettag Der G- D. Brüht'ichen Buch- uno Steindruckerei. Berlin, Mad Avrove u. Leondiconna ». St. Petersburg u. Scheuer v. Marburg; £>rn. Sft. Lupp u. Wirrster v. Düsseldorf, Sonnemann d. Höchst, Aucrnbeim ö. Cöln, Schlösinger ö. Aschaffenburg, Raubt o. Werthheim, Höber v. Hamburg, Hentzel v. Tümming, Roch o. Carlshafen, Rößler, Nassauer, Goulteb, Sartorius, Mamberger u. Anthe v. Frankfurt, Prcdorius u. Kirchhöfer v. Mainz, Diefenbach v. Mannheim, Nagel «. Münden, Frey ti. Stuttgart, Wagner d. Coblenz, Kräuter v. Weimar u. Steinheims v. Erfurt; Hrn. Fabrik. Kolb v. Nürnberg u. Hoffmann v Alsfeld; Hrn. Gutsbef v. Allmann v. Sackrothen u. v. Sternberg ». Petersburg; Hrn. Profess. Piria u Balognini v. Pisa u. Kloß v. Berlin; Se. Erl. Graf zu Lippe, Oberst v. Würtemberg; Hr. Dr. Schober, Profess, n. Direct. der Landes-Academie Tharand; Hr. v. Theinoenay, Major v. Potsdam; Hr. Ulricht, Consul v. Bremen; Hr. Heitefus, Hüttenbes. v. d. Friedrichshütte; Hr. Dr. jur. Sintenis v. Dessau; Hr. v. Gosler, Minist. v. Cöthen; "Hr. v. Gosler, Kreis-Direct. v. Potsdam; Hr. Will- manns, Profess, v. London. Im Uappen: Hrn. Kfl. Maschmann u. Granarz v. Mainz, Anter, Hellmuth, Bertling, Meyer u. Cahn v. Frank- furt, Cramer v. Cassel, Torb v. Sprendlingen, Vogelsang v. Barmen, Ohler, Steinau u. Hemau v. Worms, Bainer v. Linz, Zeuner v. Erfurt, Stampfet v. Ulm, Ruthenburg v. Ruthen, Reiß u. Baschinger v. Hamburg, Müller v. Cöln, Credler u. Ulmann v. Verona, Velzing v. Gladbach, Meller v. Marburg, Deckmann v. Amsterdam, Scheffer v. Dreysa, Bickel v. Hirschfeld, Hoffmann v. Bordeaux, Hofmeister v. Bremen, Hirschberg v. Ellwangen u. Reichmann v. Magdeburg; Hrn. Pharmac. Buchheimer u Lied v. Bautzen u. Franck v. Speier; Hr. Ramberg, Lehrer v. Stuttgart; Hr. Ungenant, Oecon. v. Bautzen; Hr. Dr. Lorenz, Hosrath v. Offenbach; Hrn. Partik. Frenich «.Boston, Freund v. Frankfurt u. Herrmann v. Bonn; Hrn. Maj. Baron v. Unlürch u. Baron v. Winterfeld v. Berlin; Hr. Schlaitcr, Anwalt v. Heilgenstadt; pr. Kerrler, Lehrer v. Filrit; Fr. Landricht. Filreh v. Dudenhofen; Hr. Bayer, Hüttenbes. v. Limburg; Mad. Johanni u. Grimm v. Coblenz, Geh v. Offenbach u. Rehn v. Hirschfcld; Hr. Teckel, Pfarr. v. Witzenhausen; Hr. Haatsen, Rent. v. London; Hr. Dr. Albrecht, Direct. v. Königsberg; Hr. Hille, Apothek. v. Ceylon; Hrn. Sind. Heinzmann u. Merckcl v. Göttingen; Fr. Schreiber v. Marburg. Im Prinz Carl: Hrn. Sind. MeierfelS u. v. Stollen v. Berlin; Hr. Schaffner, Partik. v. Pforzheim; Hrn. Kfl. Beiling v. Haarburg, Lindenbaum v. Hanau, Seidler v. Frankfurt, Slein v. Brilau, Simon v. Lengenfeld, Willmann u. BaUau v. München, Schütter v. Bielefelv, Schmidt v. Hersfelv, Junghanns v. Cassel, Kaufs v. E zhaus.m u Schön- dein v. Friedberg; Hr. v. Wettendorf, Gutsdes. v. Warschau; Hr. Diebold, Apoihek. v. Trier; Hrn. Beamt. Wildebrand u. König v. Göttingen; Hrn. Milit. Muller u. Herucks v. Cassel, v Neuschlingen ». Prag u. Schuster v. Trubeschitz; Hrn. Fabrik. Heinzler v. Delilsch u. Zeissel v. Berlin; Hr. v. Beriet, Reg.«Rath v. Goiha; Hr. giftig, Predig, v. Blankenheim; Hr. Habicht, Posthalt. v. Engelrod; Hr. Borger, Spevit.' v. Offenbach; Hr. Williams, Negot. v. Brüssel. Im Parmstädt-r Haus: Hr. Frey, Bürgermstr. v. Gün- dcnrod; Hrn. Geschäftsl. Heffner v. Brüssel, Schuckmann v. Alzey, Bastian v. Günvenrvd, Pfeiffer v. Marburg, Rau v. Weilburg, Will v. Mainzf, Falt v. Langen, Rink u. Becker v. Embach, Scholl u. Leiter v. Allendort, Bittcl v. Willingen, Schmidt v. Seibertenrod, Renner v. Seidelborn u Kapper v. Marburg; Hrn. Kfl. Göbbel «.. Genseborn, Hartmann v. Münster, Braun v. Winterberg, Heil v. Alsfeld u. Kaiser v. Frankfurt; Hrn. Handelslt. Migaloben v. Niederselters u. Büdel v. Dillingen; Fr. Die» v. Frankfurt; Hrn. Oecon. Ab v. Freudcnhain u. Sänger v Bingen. In der Sonne: Hr. ooffmann, Handelsm. v. Odenhausen; Hr. Lange, Schauspiel, v. Cassel; Fr. Wenner u. Fr. Holland v. Andreasberg; Hr. BalduS, Nagelschmied ». Niederscheld. I ii den Privathäusern. Bei Hrn. Prof Dr. Klein: Hr. Dr. Seibold v Mainz. — Bei Hin. Stud. Müller: Hr. Goll, Lehrer v. Babenhausen. — Bei Hrn. Prof. Dr. Heyer: Hr. Heyer nebst Fr., Revierfrst. v. Obereschbach. — Bei Hrn. Kfm. Münch: Hr, Klos, Bo- tcnmstr. v. Darmstadt. — Bei Hrn. Schneider im Garten: Frl. Lindcnstruth v. Frankfurt. — Bei Reois. Roth Wittwe: Hr. Kellner nebst Famil., Verwlt. v. Wetzlar. — Bei Hrn. Kfm. Gertig: Frl. Bommcrsheim v. Gonterskirchen. — Bei Fr. Ferber im Hess. Hof: Frl. Heusler v. Bellersheim. — Bei Fr. Zimmermann: Frl. Schreiner v. Biebrich. — Bei Hrn. Postmstr. Kempf: Hr. Krug v. Darnistadt. — Bei Hrn. Georg Frank: Frl. Siebolt v. Battenberg. C o u rs der Staats-Papiere, Frankfurt, den 28. Juli 1851. (Schluss der Börse.) 1 pct. Papier\ Geld Baiern . . . Obligationen..... pCt. Papier ( Geld Gestreich . . Metallia. Obligat. . 5 83V,! 83 37, — - 94-/, ,, \ ditto ditto . . 47, 7 37J 73 'Würtemberg Obligationen b. Roths. 37, 897,1 89-/, 1 ditto ditto . . 4 .— ; 65%1 „ JNeue Würtemberg. 47, 1017, lOl1/, Bank-Actien .... — 1297 > Nassau . . . , Obligationen b. Roths. 37, 93 —. fl. 250 Loose b. Roths. 1067, 1067,' „ ditto ditto 5 — — Ifl. 500 ,, ditto — 1747, „ fl. 25 Loose ..... 267, 267, iBethmann. Obligat. 4'/, 75-/, — Frankfurt. . Obligationen..... 3 86 ditto ditto 4 — — ,, ditto v. 1839 37, 96-/, — Preussen . . Staatsschuldscheine 37, 89?» 897, „ ditto v. 1846 37, 95*/, — ,, Prämienscheine — —— „ Taunusbahnactien . . 303 300 82-/, _ Holland. . . Integrale....... 27, — 583/, fl 25 ditto ...... 28*/' _ „ Holländische..... 4 — 9O’/j Obligationen v. 1848 5 102 V, — ,, Syndicats....... 37, 89'7 41/, 1007, — Spanien. . . Innere Sch. neue Obi. 3 367i, 367J6 ditto ....... 4 ’ 96 Polen .... fl. 300 Lott. Loose Rth. Rn^o-n . Obligationen . . . . . 37, 897, 897, .. Obligationen de fl. 500 4 85-/, 847, fl. 50 Loose v. 1840 62'7 Russland . . in R. fl. 2. b. Grün, et C. ” fl. 35 I oose v. 1845 ) 35% 357, „ iditto b. Stieglitz et C. 1 4 — 89 «old. fl. i kr. S 1 1 b e r. fl. । kr- Diverse Actien und Loose. Brief Geld 9 37 Laubth., ganze . . . — i — Kurhessische Loose ... 34 337. Pr. Friedrichsd’or . 9 59 Preuss. Thaler . . . 1 | 457, Sardinische Loose . . . . 367, — Holl. 10 fl. Stücke . 9 48 5 Frankcnth der . 2 217,! Cöln-Aachen..... —- — 5 gß 24. 31 Cöln-Minden..... 1077, IltiiiibOucdlt.n ♦ • ♦ 20 Francs-Stücke . 9 29-/, 11UI IllldlUg UHDC1 Gering - u. mittelh. — — Ludwigsb.-Bexbach . . . . 87 867. Engi. Souverains . . 11 55 — ----------- Frdr.-Wilhs.-JXordbahn. . 397, 397, Gold al Marco . • . 379 — Disconto 2 Geld. A Suizhach beei(1> Makler.