Änzcigrdlatt der Stadt und des Regierungsbezirks Gießen. JVe. Ä2. Sonnabend den 28. Juni 1851* Erscheint wöchentlich zwei Mrl: Mittwoch und Sonnabend. — Preis de» Jahrgangs für Einheimisch- I ft. sott., für Auswärtige incl. Poftauffchlag 1 ft. 42 tr. — Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. 3n Gießen bei der Arpe». (Lanzleiberg Li». B. Nr. 1.) — TinrückuugSgebühr für di- gespaltene GorvuSzeile 1 tr. 'Amtlicher TheLl. Inhalt des Gr. Hess. Regierungsblatts vom 19. Juni 1851, Nr. 16. We SJeTOent’ung der für das Jahr 1848 in den, Großherzogthume Hessen ausgeschriebene» Brandversicherungsbettrage; - 2) Dienstnachrichten; - 3) Concurrenzeröffnung; - 1) Sterbfälle. Offizielle „ ^Dienstnachrichten. Am 19. Februar wurde der Postsecreiar Joseph von Siebold zu Darmstadt als Post- melster zu Bingen, und der Postpracticant Christian August Buchner zu Worms als Postassistent bei dem Postamte zu Bingen, sodann der Postassistent Emil Leopold Friedrich G olb- mann zu Offenbach als Postassistent bei dem Oberpostamte zu Darmstadt, der Practicant Andreas Friedrich Aßmann als Postassistent bei dem Postamte zu Offenbach, die Prac- tieanten Johann Holzammer und Ludwig Reiß als Post- assistenten bet dem Oberpostamte zu Darmstadt, der Practicant Ludwig Ferdinand von Steinmetz als Postassistent bei dem Postamte zu Gießen und die Practieanten Carl Hölzinaer und Ernst Theodor Wilhelm Hallwachs als Postassistenten bet dem Postamte zu Mainz bestätigt - Am 5. April wur- den der Kaufmann ir Gilbe Rudolph Förster zu Moskau zum Consul daselbst und der Kaufmann it Gilde Georg Äof 311 Odessa zum dasigen Consul ernannt. — Am 13. Mat wurde der Fruchtmeffcr Heinrich Ernst Ußncr zu Schotten zum Rentamtsbiener bei dem Domanialrentamt Schotten ernannt. Concurrenzeröffnung. Mit Bezug auf die im Re- Nachrichten. gicrungsblatt vom 26. März d. I. (Nr. 5) enthaltene Eröffnung der Concurrenz für die evangelische Pfarrstelle zu Reichenbach wird bemerkt, daß, nach weiterer Berhandlung, das Präsentationsrecht des Herrn Grafen von Erbach-Schönberg zu dieser Stelle anerkannt worden ist. Sterbfälle. Gestorben sind: am 20. April der pen- sionirte Schullehrer Johann Georg Momberger zu Unterseibertenrod, im Regierungsbezirke Gießen; — am 25. April der pensionirte Schullehrer Johannes Map zu Ockstadt, int Reg.-Bezirke Friedberg; — am 26. April der pensionirte Grenzaufseher Jacob Kohl zu Niedcrliebersbach, im Reg.- Bezirke Heppenheim; — am 3. Mai der evangelische Pfarrer Ludwig Simon zu Waldgirmes, int Reg.-Bezirke Gießen; — am 12. Mai der Kreisgerichlsbote Franz Lermann zu Mainz; — am 17. Mai der Universitäts-Tanz« und Fecht- meister Paul Bruno Bartholomap zu Gießen; an demselben Tage der pensionirte Ministerialraih, Geheimerath Carl v. Kuder, Ites Mitglied der Oberpostinspection; — am 20. Mai der pensionirte Amtsasseffor Johann Friedrich Helfrich I au biß zu Bessungcn. Gerichtliche und Privat - Bekanntmachungen. Edictalladungen. 1145) Gießen. Nachdem Gr. Hofgericht der Provinz Obcrhcssen gegen den Schreiner Jacob L epper in Crumbach den förmlichen Concursproceß erkannt hat, werden Alle, welche Ansprüche an denselben zu bilden haben, aufgefordert, solche in dem auf Donnerstag den 3. Juli, Vormittags 9 Uhr, anberaumten Liquidationstermin bei Meldung des stillschweigend eintretenden Ausschlusses von der Masse anzuzeigen und zu begründen. Von den persönlich nicht erscheinenden Gläubigern wird unterstellt, daß sie allen Beschlüssen der Mehrzahl der Erscheinenden bezüglich der in demselben Termin zu versuchenden Güte, Wahl eines Massepflegers und Gläubiger- ausschusses zustimmen. Gießen am 26. Mai 1851. Gr. Hess. Stadtgericht das. _________Muhl. Bott._____ 1221) Gießen. Lieber das Vermögen deS Moses Rothenberger in Gießen hat Gr. Hof- 402 gericht dahier den Concurs erkannt. Alle, welche rechtliche Ansprüche gegen denselben bilden wollen, werden aufgeforbcrt, solche im Termin Donnerstag den 17. Juli l. I., Vormittags 11 Uhr, so gewiß dahier anzuzeigen und zu begründen, als sonst stillschweigends Ausschluß von der Masse er* folgt. In dem Termin soll ein Arrangementsversuch gemacht, nöthigenfalls ein Gläubigerausschuß und Massecurator bestellt, und über die Masse verfügt werden. Hierbei werden etwa nicht erscheinende Gläubiger als der Mehrheit der in Person oder durch gehörig Bevollmächtigte erscheinenden Gläubiger beitretend, behandelt. — Gießen am 20. Juni 1831. Gr. Hess. Stadtgericht das. ____ Muhl. Dr. v. Krug. 1228) Grünberg. Gr. Hofgericht zu Gießen hat über das Vermögen des Caspar Schultheiß von Beltershain den Concurs erkannt. Es werden deshalb alle diejenigen, welche Ansprüche irgend einer Art an die Concursmasse bilden wollen, hierdurch aufgefordert, solche in dem auf Montag den 18. August d. I., Morgens 8 Uhr, festgesetzten Liqnidationstcrmine dahier anzuzeigen, widrigenfalls Ausschluß von der Masse stillschweigend eintritt. Wer nicht in Selbstperson erscheint, hat seinen Vertreter zugleich auch zu Eingehung etwaigen Vergleiches zu bevollmächtigen oder zu erwarten, daß er als den Beschlüssen der Mehrzahl der Liguidanten beitretend erachtet werden wird. Grünberg den 15. Juni 1851. Gr. Hess. Landgericht W e l ck e r. 1201) Gießen. Gläubiger-Aufforderung. Die Gläubiger des Paulus Eiff von Leihgestern, welcher sich unter Zurücklassung zerrütteter Vermö- genöverhältnisse heimlich aus seiner Heimalh entfernt, haben sogewiß im Termine Freitag den 4. Juli d. I., Vormittags 9 Uhr, ihre Forderungen dahier anzumelden und zu begründen, auch sich über die ihnen von Seiten der Curatoren gemacht werdenden Vergleichsvorschläge zu erklären, widrigenfalls sie bei der Ordnung dessen Schuldenwesens keine Berücksichtigung finden werden. Gießen den 15. Juni 1851. Gr. Hess. Landgericht _______________ Heyer.________ 1227) Wetzlar. Forderungen und Ansprüche jeder Art an das Vermögen des hiesigen Färbermeister Ludwig Jllian, gegen welchen der Con- curö erkannt worden, sind unter Angabe deS etwaigen Vorzugsrechts am 4. September d. I., Vormittags 9 Uhr, im Gerichtsgebäude Hierselbst vor dem Kreiörichter Henser bei Vermeidung deS Ausschlusses anzumelden. Wetzlar den 13. Juni 1851. ' König!. Kreisgericht, I. Abth. Springmühl. Besondere Bekanntmachung. 1212) Gießen. Das Ab- und Zuschreiben der Immobilien für 1852. Behufs der Wahrung der Besitzwechsel von Grundvermögen in den Steuercatastern und den Grundbüchern der Gemarkung Gießen werden die betreffenden Grundbesitzer aufgefordert, die nöihigen Urkunden, als Kauf- und Tauschbriefe, Theilzettel rc. bis zum Schluffe des laufenden Monats hier einzuliefern. Gleichzeitig wird darauf aufmerksam gemacht, daß derjenige, der es versäumt, Grundstücke, die er im laufenden Jahre erworben hat, sich zuschreiben zu lassen, auf Anzeige in 5 fl. Strafe verfällt. Gießen den 19. Juni 1851. Der Bürgermeister Hch. Ferber. Versteigerungen. 1239) Gießen. Grasversteigerung im Revier Schiffenberg. Freitag den 4. Juli, soll daS Gras auf den forstfiscalifchen Wiesen und Mähplatten des Reviers Schiffenberg versteigert werden. Credit bis Martini. Zusammenkunft an der Waldmeislerswiese, Vormittags 8 Uhr. Nach- geböte werden nicht angenommen. Gießen den 25. Juni 1851. Der Gr. Hess. Revierförster deS Reviers Schiffenberg Dr. Draudt. 1242) Gießen. Güterverpachtung in den Gemarkungen Gießen und Kleinlinden. Die sog. Heege in den Gemarkungen Gießen und Kleinlinden soll Donnerstag den 3. Juli d. I., einer nochmaligen Verpachtung an die Meistbietenden ausgesetzt werden Die Zusammenkunst ist Nachmittags 2 Uhr au, Güntherögrab, wozu einlabet Gießen den 27. Juni 1851. Der Gr. Hess. RentamtS-Vicar deS Rentamts Gießen Siebert, 1241) Gießen. Versteigerung von Bauarbeitcn. Donnerstag den 3. Juli d. I., Vormittags 10 Uhr, sollen in dem Gemeindehaus zu Waldgirmes die 403 zur Reparatur der Pfarrgebäude daselbst erforderlichen Arbeiten: 1) Maurerarbeit, v 2) Zimmerarbeit, 3) Dachdeckerarbeit, 4) Schreinerarbeit, 5) Schiosserarbeit, 6) Glaserarbeit, 7) Weißbinderarbeit, 8) Pflasterarbeit, an die Wenigstnehmend Der Voranschlag li rnschl. zu 66 fl. 16 fr. „ ii 61 ii 23 ii „ « 112 „ 29 // „ n 170 » 46 0 ii ii 32 " 57 ii u „ 19 n 48 n ii ii 63 ii 50 ii u ii 146 0 34 ii i versteigert werden. t im Büreau deö Unterzeichneten zur Einsicht offen. Gießen den 27. Juni 1851. Der Gr. Kreisbaumeistcr deö Baubezirks Gießen Holzapfel. fl. 24 fr. 2) Zimmerarbeit, veranschl. von 24 Cbkklftr. Horn. 3) Dachdeckerarbeit, 4) Schreiucrarbeit, 48 20 29 6 4 ii ii ii ii 1361 463 158 270 190 96 ii n ii ii ii ii n 0 0 0 zu 0 0 0 0 Arbeiten: 1) Maurerarbeit und Stcinbre- chen, veranschlagt zu . . 5) Schlosserarbeit, 6) Weißbinderarbeit, 7) die Beisuhr und das Aufsctzen Mauersteine, sowie die Lieferung von 7 Cbk- flftr. Mauersand und von 95 Bütten Kalf, an die Wenigstnehmenden versteigert werden. Riffe und Voranschlag liegen bei Gr. Kreisbaumeister zu Gießen zur Einsicht offen. Steinbach den 26. Juni 1851. Der Bürgermeister 1229) Steinbach. Versteigerung von Bauarbeiten. Dienstag den 1. Juli d. I., Vormittags 9 Uhr, sollen in dem Hause des WirtheS Gerhardt zu Steinbach die nachbemerfien, zur Erbauung eines neuen Back- und Brauhauses daselbst erforderlichen 1213) Climbach. Jagdverpachtung. Dienstag den 8. Juli, des Mittags um 12 Uhr, soll die Ausübung der Jagd in der Gemarfung Climbach im Feld und Wald, unter den bei der Versteigerung bekannt gemacht werdenden Bedingungen, öffentlich an den Meistbietenden auf dem Bürgermeisterei-Bürcau verpachtet werden. Climbach am 21. Juni 1851. Der Bürgermeister Schmidt. 1232) Alten buseck. Jagdvcrpachtung. Freitag den 11. Juli l. I., Mittags um 1 Uhr, soll auf der hiesigen Bürgermeisterei die Ausübung der Jagd in hiesiger Gemarfung öffentlich an den Meistbietenden auf mehrere Jahre verpachtet werden. Altenbuseck den 21. Juni 1851. Der Bürgermeister Wagenbach. 1215) Gießen. Erbauung eines Leichenwagens. Das nöthige Tuch, sowie Leinwand k. zu dem Trauerwagen der hiesigen Leichenfaffegesellschaft nemlich: , r circa 87 Ellen schwarz wollen Tuch, wenigstens y breit, per Elle 1 fl. 45 fr. bis zu 2 fl. 20 fr. 26 Ellen schwarze Leinwand, 2 Ellen breit, per Elle 18 fr. 24 Ellen schwarzen Sassinet, per Elle 18 fr. 11 Ellen schwarzen Baumwollbi-ber, per Elle 16 fr. soll im SoumissionSwege vergeben werden. Die zur Uebernahme Lusttragendcn belieben ihre Offerten nebst Mustern bei mir versiegelt mit der Aufschrift „Trauerwagcn betr.", bis zum 27. d. MiS. abzugeben. Zugleich wird ausdrücklich bemerkt, dass wollenes Tuch unter % breit nicht angenommen wird. Ferner sollen die DeeorationS-Arbeitcn am frag- lichen Wagen ebenfalls im Soummissionswege vergeben werden. Die zur Uebernahme Lusttragenden belieben gleichfalls ihre Offerten und Forderung für die Arbeiten bei mir schriftlich versiegelt mit der Aufschrift 0Trauerwagen betr." bis zum 28. d. Mts. abzugeben und sich vorher mit mir über Art und Weise der Arbeiten zu benehmn. Gießen den 23. Juni 1851. In Auftrag deö Vorstandes E. C. Rühl F e i l g e b o t e n. 871) Gießen. » aus diesjährigen Früh- /Ärchardto liugs-Kräutcr» erzeugt, ist in erkannter Vortresstichkeit eN-FVsrchtb>Piefe sind zu haben bei G. D. Brühl I. am Canzleiberg. 1194) Gießen. Froiuag^e . Wiesbaden ; Hr. Vomhoff, Sattl. b. Biedenkopf; Hr. Klaus, Bürgermstr. o. Trebur; Frl. Ballin v. Hochdorn; Hrn. Ge- schäftsl. Brämer, Roth u. Dillmann v. Göttingen, Kimmel v. Beilin, Stein B. Finkenbach, Siegel b. Schwarzenau, Gebr Roth b. Ruhlkirchen, Arnhold B. Amöneburg, Rössing b. Hirschfeld u. Schmidt b. Wintcrberg; Hr. Birkenkopf, Kfm. B. Hasberg; Hr. Klaus, Schönfrb. b. Neukaldenberg. I n den Privathäusern. Bei Hrn. Dr. Dietz: Frl. Weis b. Nidda. — Bei Hrn. Hofg.-Rath Weber: Hr. Höfeld m. Fr., Pfarr. B. Berstadt. — Bei Fr. Forstrentmstr. Schott: Fr. Landr. Klingelhöfer m. Tocht. v. Biedenkopf. — Bei Hrn. Geomet. Euler: Frl. Kromm B. Schotten. — Bei Fr. Landricht. Mosler: Frl. Schneider b. Oberschmitten u. Pfifferling b. Berlenburg. Frucht- und Viktu alien preise Viktualienpreise Brodtaxe ordinäres Brod aus besteh. ZKorn- Marktpreise 2 4 2 4 3 5 1 1 1 Maas Milch .... Pfund Butler . . . auch . . Handkäse Eier ...... Pfund Waizenmehl . . „ Geschw. Vorschuß Für 1 !r. Wafferweck. „ 1 fr. Milchbrod . -Gerste-^ Mehl und v NB. Die Zugaben zum Fleisch dürfen nur in solchem von derselben Gattung bestehen, und zwar auf 10 Pfd. nicht mehr als anderthalb Pfund ic. nach Proportion, welches auf 1 Pfd. nicht völlig 5 Loth ansmacht. Köpfe, Füße, Geraub, wie auch die ganz blutigen und nist t genießbaren Stücke vom flalS stnd von der Zugabe gänzlich ausgeschlossen. Fleischtaxe Gießen, ' 28. Juni. en 's iS © d s- | den 26. 3uni I Laubach -b § er <59 Ko Ä <5 per Pfund kr.Ips fr. Pf. fr. Pf- ft. Pf. fr. Pf. Ochsenfleisch 11 11 — 11 Kuyfleisch . 8 2 — — 8 —- — — 8 — Rindfleisch . 8 — — — 7 2 — —— 7 2 Kalbfleisch • 5 — — — 5 — — — 5 — Schweinefl. . 9 2 —, —— 9 — — 9 Hammelfl. . 8 — — — 8 — — — 8 Schaaffi. . . 19 Leberwurst . 12 — — — — — — 12 — gern. Wurst. 8 — — — — — — —— — — Bratwurst . 14 — — — 12 — —— — 14 — Schwarten!.. 16 — — — 14 — — — 14 — Blutwurst . 14 — — — 12 — — — — — geräuch. Speck 20 — —> — 20 — — — 18 — Schinken . . 13 — — — 15 — — — 14 — Dörrfleisch . 13 — — — 15 — — — 14 — Rindsfett 20 — —. — 116 — — — 18 — Hammelsfett Schweineschmalz, aus- 20 — — 116 — — 16 — gelaffeneS . 20 — — —— — — — — 18 — bgl., unauSgel. 17 — — — '16 — — — 16 — Gießen, ! 28. Juni. 1 en •2 ich. i 6. Juni! d « CM *8 2 c <59 GM C L Ä = fr. Pf. fr. Pf. ft. Pf. fr, Pf. fr. Pf. «*■ —— w MH 5 3 • *" — — ——* 5 _ 5 2 11 2 — — r> 10 — 11 6 1 — — _ — _ _ ■_________________________________ 12 2 — 13 — — —— __ _ T O 7. Q 7 O 7 Q 7. Q 6 — — — — — — — — 5 — — — 5 — — — 5 2 fr. Pf fr. Pf. fr. Pf- fr. w fr. Pf- ------- ■w — ■■ 6 —— 14 15 — — — — — — — — — 4 — — — — — — — — — 4 — — — — — — — — — — — — — — — — Fruchtpreise. Fru-bt- Gießen 23. Juni. । Grunderg 21. Juni. 26 Lick) Juni. Hrtevverg 18. Juni. Mainz 13. Juni. Marburg Wetzlar 22. Juni. gnt- M a 1 t e r. Mött Scheffel Pf. fl- fr Pf. fl- fr. Pf- ff. fr. ff. fr. Pf. I st. fr. ff- fr. ff- fr. | Pf. Waizen . 200 8 30 200 9 30 200 9 30 -— 9 50 200 9 10 — — 8 39 2 Korn . . . 200 7 50 190 9 10 190 9 — — 8 20 200 7 10 — — 3 41 2 Gerste . . 170 6 — 170 7 5 170 5 30 — 6 15 200 6 4 — — 2 25 2 Hafer. . . — 4 — — 4 — 120 4 — — 4 — 200 4 40 — — 1 33 — Erbsen . . — - — 1 »1 '■ — 7 — — - - —— ■ ' --- — —— । Linsen . . — — — — — — — 8 — — — — — . — — — — Druck und Verlag der G. D. Brühl'schen Buch- und Steindruckerei. Fortsetzung und Schluß aus der Rechtssache Friedrich Storch gegen Grotzh. Hofgerichts-Advoeaterr Briet. Die Rechtsmittel der Appellation, welche der Beklagte gegen die Erkenntnisse vom 13. Febr. und 7. Mai 1850 verfolgte, wurden durch nachfolgende Erkenntnisse Gr. Oberappellationsund Cassationsgerichts wieder verworfen: I. 168. In Sachen des Hofgerichtsadvocaten Briel zu Gießen, Beklagten, Imploranten, Appellanten und Querulanten, gegen Friedrich Storch auf dem Dorheimer Bergwerk zu Friedberg, Kläger, Jmploraten, Appellaten und Qnernlaten, Vertragserfüllung betr., werden auf erhobene Berufung, darauf mit Bericht cingclangte Acten voriger Instanz, sowie daraus erstatteten Vortrag, die von Ersterem gegen das von Großh. Hofgericht zu Gießen am 13/lg. Februar 1850 erlassene Erkenntnis nachgesuchten Appellations-Processe, unter Verurtheilung des Appellanten in die Kosten dieser Instanz, und Einziehung der mit dreißig Gnlden hinterlegten Succumbcnz- Gelder hiermit abgeschlagen. Zugleich wird die angebrachte Ertrajudizial-Beschwerde, als unbegründet, hiermit verworfen. V. 9t W. Dessen zur Urkunde ist gegenwärtiges Urtheil nach Verordnung des Großh. Hess. Ober- appellations- und Cassations-Gerichts ausgefertigt und mit dem größeren Gerichts-Jnsiegel versehen worden. So geschehen, Darmstadt den 6. November 1850, Großh. Hess. Oberappellations- und Cassationsgericht daselbst. (L. S.) Wittemann, Registrator. An Großh. Hofgerichts-Advocaten Dr. SundheLm. Ins. den 20. Novbr. 1850. Schellmann. N. jud. 264. In Sachen des Hofgerichts-Äldvocaten Briel in Gießen, Beklagten, Imploranten, Appellanten und Querulanten, gegen Friedrich Storch auf dem Dorheimer Bergwerk zu Friedberg, Kläger, Jmploraten, Appellaten und Querulatcn, Vertragserfüllung betr., werden auf erhobene Bernfnng, darauf mit Bericht eingelangten Acten voriger Instanz, sowie daraus erstatteten Vortrag, die von Ersterem gegen das von Gr. Hofgericht zu Gießen am 7/u. Mai 1850 erlassene Erkenntnis; nachgesuchten Appellations-Processe, bezüglich der zwei ersten Beschwerden hiermit abgeschlagen; die dritte, als ertrajudicielle sich darstellende Beschwerde aber wird, als unbegründet, verworfen und der Beklagte, unter Einziehung der mit dreißig Gulden hinterlegten Succnmbenz-Gelder, in die Kosten dieser obersten Instanz verurtheilt. Von Rechtswegen. 14 Dessen zur Urkunde ist gegenwärtiges Urtheil, nach Verordnung des Großh. Hess, Ober- appellations- und Cassationsgerichts, ausgcfertigt und mit dem größeren Gerichtssiegel versehen worden. So geschehen Darmstadt den 6. November 1850. Gr. Hess. Oberappellations- und Cassations-Gericht das. (L. S.) Wittemann, Registrator. Dem Großh. Hofgenchts-Advokaten Dr. Sundheim. Ins. den 20. Novbr. 1850. Schellmann. Auch gegen diese Erkenntnisse legte der Beklagte die Rechtsmittel der Nichtigkeitsbeschwerde und Restitution wieder ein, verzichtete jedoch in der Folge ans seine angemeldete Nichtigkeitsbeschwerde nnd brachte nur eine so bezeichnete „Restitutionsrechtfcrtigung" ein, welche Gr. Hofgericht zu Gießen zur Verfügung des Rechtlichen darüber zugefertigt wurde. Nach Verhandlung darüber wurde auch dieses abermals erneuerte Restitutionsgesuch (in seiner Reihenfolge das fünfte bei Gr. Hofgericht verhandelte) durch nachstehendes Urtheil verworfen: Nr. H. G. 3,792. Urtheil. In Sachen des Gr. Hvfgerichts-Advoeatcn B r i e l zu Gießen, Beklagten, jetzt Nestitutions- Jmploranten, gegen Friedrich Storch auf dem Dorheimer Bergwerk bei Friedberg, Kläger, jetzt Restitutious-Jmploraten, Vertragserfüllung betr., wird auf gesetzmäßige Verhandlung und erfolgten Aetenschluß, aus den in dein erstatteten Gutachten, dessen Einsicht jedem Theile in der Hofgerichts-Registratur zu nehme« freisteht — entwickelten Gründen hierdurch zu Recht erkannt: daß das unter dem 2. Januar d. I. wiederholt eingebrachte von Gr. Oberappellationsgericht zur Verfügung hierher abgegebene Restitutiousgesuch zu verwerfen und der Implorant in die Kosten des desfallsigen Verfahrens zu verurtheilen sei. V. R. W. Dessen zur Urkunde ist dieses Urtheil auf Verordnung Großh. Hess. Hofgerichts ausgefertigt und mit dem größeren Gerichtssiegel versehen worden. So geschehen Gießen den 16. Juni 1851. Großh. Hess. Hofgericht daselbst. fL. 8.) vdt. Stammler, Hofger. - Secret. -- Accessist. Dem Gr. Hofgerichts-Advocaten Dr. Sundheim. Ins. am 20. Juni 1851. Schellmann- E. Das Vollstreckungs-Verfahren. Mit dem Verzicht des Beklagten aus die, gegen die Erkenntnisse des Gr. Oberappellationsund Cassationsgerichts vom 6. Novbr. 1850 ergriffene Nichtigkeitsbeschwerde, erschien jetzt das Hinderniß beseitigt, welches der Ereeution des Hofgerichtsurtheils vom 16. Febr. 1847 in den früheren vier, nun rechtskräftig verworfenen, Restitutionsgesuchen des Beklagten bisher entgegen gestanden hatte. Deshalb wnrde von mir die Vollstreckung seiner Verurtheilung nun in Anspruch genommen, diese auch von Gr. Hofgericht verfügt, auf eiue Remonstration des Beklagten aber wieder eingestellt. Gegen diese Einstellung ergriff ich den Reeurs an Gr. Oberappellations- und Cassationsgericht, und es wurde hierauf durch nachfolgende Verfügung die Urtheilsvollstreckung wieder angeordnet. 15 Abschrift zu Nr. H. G. 3,277. Zu Nr. A. 544. Darmstadt am 30. April 1851. Das Großherzoglich Hessische Oberappellations- und Cassations-Gericht an Großherzogliches Hosgericht zu Gießen. Ertrajudicial - Beschwerde von Seiten Anwalts des Friedrich Storch auf dem Dorheimer Bergwerk, Klägers, jetzt Querulanten, gegen den Gr. Hofg.-Advoc. Briel zu Gießen, Beklagten und Ouerulaten, BertragSerfüllung betr. Auf Ihren Bericht vom 7. d. Mts. eröffnen wir Ihnen: Unsere beiden Erkenntnisse vom 6. Novbr. 1850 und folgerecht auch Ihre durch solche bestätigten Entscheidungen vom 13. Febr. und 7. Mai 1850, durch welche Sie die, von dem Beklagten gegen Ihr, hinsichtlich des hier in Betracht kommenden Hauptklaganspruches, endliches Urtheil vom 16. Febr. 1847 erhobenen Restitutionsgesuche als unbegründet verworfen, hatten ganz unbedenklich mit dem Augenblicke die Rechtskraft beschnitten, wo der Beklagte auf die Fortsetzung des gegen jene unsere Erkenntnisse angezeigten Rechtsmittels der Nichtigkeitsbeschwerde verzichtete, indem durch das in Verbindung mit diesem Rechtsmittel von dem Beklagten eingelegte Rechtsmittel der Restitution, wodurch dieser bezweckt, eine neue ausgesundene resp. durch neu entdeckte Thatsachen besser zu begründende Einrede zur nachträglichen Geltung zu bringen, und welches mithin gegen das Urtheil vom 16. Febr. 1847 gerichtet ist, — die Entscheidung über solches mag ausfallen, wie fte will — der Rechtsbestand der oben gedachten Erkenntnisse in keiner Weise alterirt zu werden vermag. Eine eonsequente Folge hiervon aber ist es, daß dem bereits erwähnten Umstande, daß mit deni innerhalb der zehentägigen Nothfrist gegen unsere Erkenntnisse vom 6. Novbr. 1850 eingewendeten Rechtsmittel der Nichtigkeitsbeschwerde das neueste, Lemerktermaßen die besagten Erkenntnisse nicht berührende Rechtsmittel der Restitution verbunden worden war, die Wirkung des Suspenstv-Effeetes in Beziehung auf das Urtheil vom 16. Febr. 1847 nicht beigelegt werden kann. — Die Rechtskraft dieses, in höchster Instanz bestätigten Urtheils war lediglich durch die dagegen früher eingebrachten Restitntionsgesnche gehemmt und sie trat daher in dem Momente voll selbst ein, wo diese Restitutionsgesuche rechtskräftig verworfen waren. Da nun aber nach klarem Ausspruche des Art. 15. des Gesetzes vom 20. August 1848 einige Abänderungen des civilgerichtlichen Verfahrens betr., die Vollstreckung rechtskräftig gewordener Endurtheile durch das remedium restitutionis erst gehemmt wird, nachdem die neu aufgefundenen Thatumstände oder Beweismittel zugelassen worden sind, was im vorliegenden Falle noch nicht geschehen ist, so haben wir, von vorstehender Betrachtung ans, der von dem Kläger gegen Ihre Verfügung vom 24. März l. Js. erhobenen außergerichtlichen Beschwerde stattgegeben und stellen demgemäß, unter Aufhebung dieser Verfügung, Ihre Verfügung vom 4. desselben Monats wieder her, indem wir zugleich den Beklagten in die durch die klägerische Beschwerdeführung erwachsenen Kosten verurtheilen. Von dieser unserer Entscheidung haben Sie die Hofgerichts-Advoeaten l)r. Sundheim und Briel mittelst Abschrift in Kenntniß zu setzen und ihr entsprechend weiter vorzuschreiten, die Erledigung dieser Auflage aber binnen vier Wochen berichtlich anzuzeigen. Die eingesandten Acten folgen anbei zurück. Für die Ausfertigung Heumann. Für die Abschrift An Gr. Hofgerichts-Advoeaten Dr. Snndheim Dr. Braubach, Als Anlage zum Decrct hujus numeri. Ins. Hofgerichts - Sekretariats - Accessist. am 20. Mai 1851. Schellmann 16 Schlußwort. Die vorerwähnten Erkenntnisse werden als unverwerfliche Urkunden jeden Leser in Stand setzen, eine eigne und begründete Meinung sich selbst darüber bilden zu können, welches der wahrheitsgemäße Erfolg der, durch das Benehmen des Herrn Advocaten Briel mir abgedrungenen, Klagführung gegen ihn gewesen- ist. Ihre offene Vorlegung wird zugleich einen ungefälschten Stoff zur Würdigung der mancherlei fälschlichen Ausstreuungen, der Anschwärzungen und Verdächtigungen darreichen, die von verschiedenen Zungen, darunter von reisenden und wandernden Subjecten, dieser Sache halber mit emsiger Geschäftigkeit zu Ungunsten von mir und den Meinigen in Umlauf gesetzt und Jahre lang darin erhalten worden sind. Ja, selbst jetzt noch, Angesichts des vorliegenden Abdrucks der gerichtlichen Erkenntnisse, giebt es Freunde meines Geschäftsgenossen, welche verstohlen sich bemühen, Leichtgläubigen, zu deren Bethörung den Glauben beibringen zu wollen, daß Alles das, was auch nur von den Gerichten erkannt und geschehen sein möge, an einem Tage eines verheißenen Unwetters dennoch wieder in ein Nichts zerfallen werde! — Das Verfahren über die, in dem einen der Erkenntnisse vom 10. Nov. 1847 zu einer Beweisführung des Herrn Hofger.-Advoe. Briel ausgesetzte, Präeipualguote ist noch nicht beendigt; ich sehe indessen auch dem Erfolg siiner Bestrebungen, bezüglich dieses Nebenpunetes, mit voller Ruhe entgegen. Meiner Seits glaube ich keine Ursache zu haben, das Licht der Oeffentlichkeit aus irgend einer Rücksicht zu scheuen. In der Oeffentlichkeit erblickt der Bedrängte, wie der, nach sichtbaren Erfolgen, an unbekannten Orten heimlich Verdächtigte so gerne eine sichere Waffe, um Entstellungen der Wahrheit, um falschen Verbreitungen ihren Boden zu entziehen; ihre Ergreifung für einen solchen Zweck ist gewiß auch ein ehrenhafter, ein guter Gebrauch. Dafür hat er bei allen wahren Freunden des Rechts und Lichts immer gegolten. Die Aufmerksamkeit und Gewogenheit dieser meiner entschieden gerechten Sache zuzuwenden, das ist einer meiner Wünsche, dessen Verwirklichung für mich, der ich bei Verthei- digung meines guten und sehr werthvollen Rechts keinerlei Schleichwege versucht, um keine Bllndesgenossen zur Partheinahme und Verfolgung gegen meinen Widersacher mich beworben gehabt, auch Niemande» die Redefreiheit über diese Sache verkümmern zu mögen Ursache gehabt habe — von einem großen Werthe. Sie wird manche derjenigen Leiden lindern, welche ich und meine Angehörigen wegen des Kampfes zur Aufrechthaltmig meines, durch Wort und Unterschrift des Herrn Hofgerichts- Advoeaten Briel bestätigt gewesenen und, seiner nachherigen Bestrebungen zu dessen willkührlicher Wiedervernichtung ohngeachtet, jetzt auch durch rechtskräftige gerichtliche Erkenntnisse bekräftigten, Rechts viele Jahre hindurch haben erdulden müssen.