AnzcigMatt der Stadt und des Regierungsbezirks Gießen. 69. Mittwoch -en 27. August 1S51« Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwoch und Sonnabend. — Preis des Jahrgangs für Einheimische l R. 30Et., für Auswärtige incl. Postaufschlag 1 st. 42 kr. — Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. In Gießen beider Erped. (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1.) — Einrückungsgebühr für die gespaltene Sorvuszeile 2 kr. Amtlicher Theil. Inhalt des Gr. Hess. Regierungsblatts vom 19. August 1851, Nr. 24. 1) Bekanntmachung, die Ausnahme der Concurrenz-Ausschreiben zur Bewerbung um vacante katholische Schullchrrr- stellen in dem Landgrafthum Hessen-Homburg betr.; — 2) Bekanntmachung, die Wabl der Geschwornen in der Provinz Rheinhessen für das Jahr 1852 betr.; — 3) Umlagen zur Bestreitung der Bedürfnisse der israelitischen Gemeinden des Regierungsbezirks Friedberg für 1851; — 4) DeSgl. der israelitischen Religionsgemeinden des Regierungsbezirks Darmstadt für 1851; — 5) Bekanntmachung, den Ausschlag des Gehalts des Großberzogt. Rabbinen zu Alzep betr.; — 6) Bekanntmachung, die Nichterhebung zweier Ziele der auf das Steuerkapital der Oriseinwohner für 1851 ausgeschlagenen Umlagen m der Gemeinde Oberingelheim betr.; — 7) Dienstnachrichten; — 8) Characterverleihung; — 9) Concurrenzeröffnung. Verordnung, über die Vollziehung des Gesetzes, die Stellvertretung int Militärdienste betr. (Fortsetzung.) 8- 49. Die Einsteher, welche auf die Einbeorderung am Tage der Truppenergänzung (1. April) oder an den darauf folgenden Tagen nicht erscheinen, werden am 6. April dem Kriegsministerium angezeigt, welches hinsichtlich derselben auf ähnliche Weise verfährt, wie in dem §. 111 der Verordnung vom 30. April 1831 bestimmt ist. §. 50. Für die zur Zeit der Truppenergänzung nicht erschienenen oder untauglich befundenen Einsteher, ebenso für diejenigen, welche später aus einer schon vor der Ergänzung vorhanden gewesenen Ursache entlassen werden, theilt das Kriegsministerium den Regimentern und Corps andere Einstehcr, und zwar diejenigen zu, welche die nächstfolgenden Anmclvungsnummern haben. § 51. Diejenigen Einsteher, welche bei der Truppencrgänzung nicht verwendet worden sind, können (nach Art. 15 des Gesetzes) innerhalb drei Monaten nach der Ergänzung erklären, daß sie ihr Engagement für die nächste Truppenergänzung fortsetzen wollen. Diese Erklärung ist bei denselben Behörden abzugeben, bei welchen die erste Anmeldung geschehen kann. Die Regierungsbehörden tragen solche Erklärungen von Nichtcreapitulanten in das nach §. 38 zu führende Verzeichniß ein, und zwar in das Verzeichniß von dem Jahr, in welchem die Erklärungen erfolgen; Erklärungen von Ercapitulgnten aber berichten sie bei Einsendung der Protokolle über die neuen Anmeldungen von Ercapitulanten (§. 27) an das Kriegsministerium ein. Aus letztere Weise verfahren auch die Regiments- und Corps - Commandeure. , Die neu engagirten Leute werden, wenn sich in Bezug auf ihre Aufführung und Tüchtigkeit keine nachtheilige Veränderung ergeben hat, nach der Reihenfolge ihrer ersten Anmeldung verwendet. Diejenigen, welche binnen der erwähnten Frist jene Erklärung nicht abgegeben haben, können sich später zwar wieder zum Einstehcn melden; sie werden aber alsdann nur nach ihrer neuen Anmeldung behandelt, und die Rechte auS ihren früheren Nummern sind erloschen. Drittes Aapitet. Von den Gebührnissen und sonstigen Verhältnissen der Einsteher. §. 52. Das Handgeld fArt. 17 des Gesetzes) wird den Einstehcrn bezahlt, sobald sie in den Dienst eingetreten und bei der ärztlichen Untersuchung vollkommen tauglich befunden worden sind; — nur diejenigen,' 534 welche nicht gleich bei dem Anfang ihrer Dienstzeit eingcübt, sondern zum Behuf der Einübung erst später einbeordert werden, erhalten das Handgeld erst bei ihrem Eintreffen zur Einübung. Für Einsteher, welche auf weniger als 6 Jahre eintreten, wird das Handgeld in gleichem Verhältniß berechnet, wie die Einstandssumme nach Art. 17 des Gesetzes. §. 53. Die Einstandssumme (Art. 17 des Gesetzes), welche während der Dienstzeit des EinsteherS als Eaution in der Einstandskasse stehen bleibt (Art. 18.), wird ihm daraus von dem Anfang seiner Dienstzeit an nach dem Zinsfüße der Dienstcautionen, also gegenwärtig mit vier Pcocent, verzinst und zwar dergestalt, daß ihm a) im Herbst des ersten Jahres seiner Einsteher-Dienstzeit halbjährige Zinsen, b) im Herbst der folgenden Dienstjahre jedesmal einjährige Zinsen bezahlt und c) die Zinsen vom letzten Halbjahr seiner Dienstzeit nach Endigung dieser Dienstzeit verabfolgt werden. L 54. In Bezug auf die als Eaution dienende Einstandssumme (§. 53) wird Folgendes bestimmt: Wenn der Einsteher wegen ausgedienter Capitulation beabschiedet wird, so wird die Einstandssumme an ihn zurückbezahlt; eben so, wenn er nach beendigter Dienstzeit eine neue Eapitulation übernimmt, ohne daß er erklärt, die zahlungsfällige Einstandssumme auch ferner in der Einstandskasse stehen zu lassen (§. 57). Die Regiments- und Corpsbefehlshaber (heilen jedesmal namentliche Listen der Leute, welche hiernach die Einstandssumme zurückzuerhalten haben, einen Monat vor Endigung ihrer Dienstzeit der Einstandskaffe mit. Wenn ein Einsteher stirbt (außer im Falle der Selbstcntleibung), so wird von der Einstandskaffe, auf deßfallsige Benachrichtigung des Regiments- oder Corpö-Commando's, die Einstandssumme an das hinffchtlich der Berichtigung deS Nachlasses zuständige Gericht oder an die Erben, welche sich durch eine schriftliche Be- Ichemigung dieses Gerichts als solche legitimiren, abgegeben. Ob das Eine oder das Andere geschehen soll, darüber hat sich die Einstandskasse mit dem Gericht zu benehmen. Von jedem sonstigen Abgang eines Einstehers nach seinem Eintritt in den Dienst wird von dem Com- mandeur dem Kriegsministerium die Anzeige gemacht, welches sofort im Falle der Selbstentleibung nach Art. 25'), im Falle der Untauglichkeit nach Art. 26**), im Falle der Desertion nach Art. 27 und im Falle der Ausstoßung, der Entlassung zur Strafe und der Todesstrafe nach Art. 29 des Gesetzes das Erforderliche an die Einstandskasse verfügt. Eben so verfügt dasselbe nach Art. 34, wenn der Einsteher sich selbst wieder mit Genehmigung des Kriegsministeriums vertreten läßt. Die Versetzung eines EinsteherS von einem Regiment oder Corps zum anderen hat keinerlei Folgen in Bezug auf die Einstandssumme; es wird jedoch von jeder solchen Versetzung der Einstandskasse Nachricht §. 55. Die Prämien für die Ercapitulanten (Art. 17 des Gesetzes) werden möglichst bald nach gänzlich beendigter Truppenergänzung berechnet, und das Kriegeministerium macht dann den Betrag der doppelten und einfachen Prämien in den Regimentern und Corps bekannt. Die neu eingetretenen Einsteher werden hierauf von ihren Compagnie- oder Schwadionsbefehlöhabern befragt, ob sie die ihnen zukommenden Prämien baar in Empfang zu nehmen oder in der Einstandskasse verzinslich stehen zu lassen wünschen. Die abgegebenen Erklärungen werden von jedem Regiment und Corps in einer namentlichen Liste dem Kriegs- ministerium eingeschickt. Da, dem Schlüsse des Art. 22 des Gesetzes zufolge noch nach beendigter Truppenergänzung die Ausscheidung bereits eingetretener Einsteher und der Eintritt anderer Einsteher an deren Stelle staitfinden kann, so erfolgt die Auszahlung der Prämien in der Regel erst im Herbst desselben Jahres; eS werden aber dann den am 1. April Eingetrelenen zugleich die Zinsen von da an vergütet. Von demselben Tage an beginnt die Verzinsung der in der Einstandskasse stehen bleibenden Prämien der am 1. April eiogetretenen Ercapitu- l^antcu-Einsteher. Ueber die letzteren stellt die Einstandskasse den betreffenden Leuten Prämicnscheine aus. Wenn nach Erschöpfung des Prämienfonds des laufenden Jahrs und vor der nächstjährigen Truppen- erganzung noch in einzelnen Fällen Ercapitulanten - Einsteher in den Dienst treten, so concurriren dieselben er,t mit den Ercapitulanten-Einftehern der nächsten Ergänzung zu den Prämien. (Forts, folgt.) ") Hinsrchtttch des gerichtlichen Verfahrens bei angezeigter Selbstentleibung eines Einstehers ist die deßfallstge Vorschrift des Kriegsministeriu ms vom 21. Zu i 1836 (bekanntgemacht in Nr. 176 des Militär-Verordnungsblatt) zu befolgen. J Die Anzeige im Fall der Untauglichkeit geschieht in einem Bericht mit der Einsendung des ärztlichen BefundschrinS. Offizielle Dienstnachrichtett. Am 23. Juni wurde dem prac- tlsaeu Ärzic l)r. August FZöppel zu Uwstadt die Phpsicats- wundarzlstete des Bezirks 1 lmstadt, dem praktischen Wundärzte Johain-s Ziesing zi i Gedern die PhKsicatswundarzt- fitue dlS Be irks Waldmil Helbach mit dem Wohnsitze zu Birkenau, und dem praktisch en Wundarzte Lormz Bisch zu Nachrichten. Eich die Phpsicatswundarztstelle des Bezirks Vöhl über, tragen. — Am 21. Juli wurde der provisorische Werkschreiber Adalbert Venator bei der Bahnverwaltung Darmstadt der Main-Neckar-Eisenbahn zum Kanzleigehüllen und der Geometer Adolph Da über zu Darmstadt zum Werkfchreiber bei dieser Bahnverwaltung ernannt. — Am 22. Juli wurde der Werk- 535 führer bei der Centralwerkstätte der Main-Neckar-Eisenbahn, Ferdinand Becker zu Darmstadt, zum Werkmeister bei dieser Werkstätte und der Metallarbeiter Wilhelm Gober aus Beffunaen zum Wcrkführer bei der Eisenbahnwerkstatte m Offenbach ernannt. - An demselben Tage wurde der Districts- steuereinnehmer für den Erhebungsdistrict Hirschhorn, Cbuorb Frank, zum Districtssteuereinnehmer für den Erhebungs- dtstrict Kirtorf, und der Districtssteuereinnehmer für den Er- bebungsdistrict Udenheim, Adam Ochlcnschläger zu Nie- dersaulheim, zum Districtssteucreinnchmer für den Erhebungs- district Hirfchhorn ernannt. ___________________________ Characterverleihung. Am 22. Juli wurde dem Rechnungskammer-Director, Geheimerath Friedrich Ludwig zu Darmstadt, in Anerkennung feiner fünfzigjährigen treuen und erfolgreichen Dienste, der Charactcr eines Präsidenten der Rechnungskammer verliehen. Concurrenzeröffnung. Erledigt ist die RectoratS- und Mitpredigerstelle zu Alsfeld mit einem jährlichen Gehalte von 500 fl., zu welcher der Stadt Alsfeld das Präfentations- recht zusteht. Gießen den 24. August 1851. Betreffend: Die Feststellung und Erhaltung der inneren Grenzen. Der Grvßhcrzoglich Hessische Steuercommissär des Bezirks Gießen an sämmtliche Herren Bürgermeister dieses Steuerbezirks. ES wird höheren Orts zu wissen verlangt, in welchem Zustande sich die Aussteinung der Gemar- kunas- Flur- Gewann- und Parzellengrenzen in ihren resp. Gemarkungen befindet und ob die §eldge- schwornen dem's. 20 der Instruction vom 23. Februar 1833 nachkommen, diese Grenzen in ledem ^abre begehen und ein Verzeichnis über die sohlenden und schadhaften Steine ausstellcn. Nach Art. 10 M Gesetzes vom 23. Octobor 1830 sind die Gemeinden für die Erhaltung der Dreiecks-, Gemarkungs-, Flur- und Gewannstoine in der Art verantwortlich, daß die beschädigten oder entwendeten Grenzsteine auf ihre Kosten wieder hcrgestellt werden sollen. Sie wollen mir deßhalb die verlangte Mitthcilung alsbald zugchen lassen. Hirsch. (>640) Gerichtliche und Privat - Bekanntmachungen. Besondere Bekanntmachungen. 1615) Gießen. Zn Folge wiederholt erhaltener Weisung Gr. Heff. Regierungs- Commission dahier wird die unterm 21. Mai l. I. erlassene Bekanntmachung hiermit wiederholt: „die sämmtlichen Besitzer städtischer Gewehre werden hiermit aufgesordert, das -rste und zweite Ziel innerhalb 8 Tagen an die Stadtkasse zu berichtigen. Erfolgt „in dieser Zeit die Zahlung nicht, dann wird von Seiten der Gr. Hess. Regierungs- „ Commission aus das erste Ziel, woraus unterm 5. Juli v. I. gemahnt worden ist, „die Pfändung und aus das zweite Ziel von meiner Seite die Mahnung „erkannt werden." Gießen den 21. August 1851. Der Stadt-Einnehmer E n d e r s. 1561) Gießen. Main-Weser-Eisenbahn. Sektion Gießen. Bei den Erdarbeilen in der Lindener Mark können fleißige Arbeiter gegen guten Lohn Beschäftigung erhalten. Gießen, am 12. August 1851. Der Gr. Hess. Sections-Jngcnieur _______________Eickemeyer. 1639) Großen!indem Der Unterzeichnete bringt hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß der Großenlindencr Bartholomäimarkt Dienstag den 2. September abgehalten wird. Die Herrn Bürgermeister der umliegenden Orte werden ersucht, dieses in ihren Gemeinden bekannt machen zu lassen. Großenlinden am 24. August 1851. Der Bürgermeister Mengeö. Versteigerungen. 1633) Gießen. Die Versteigerung der Grummet-Erndte von städtischen Wiesen. Donnerstag den 28. u. Freitag den 29. August l. I., von Morgens 9 an, soll das Grummetgras von nachgcnannten städtischen Wiesen öffentlich versteigert werden und zwar i 536 Donnerstag den 28. August, 1) im Oswcild'schen Garten, 2) von den Stadtwiesen bei der Neumühle, 3) von der Förstenbrunnenwiese, 4) von den städtischen Wiesenviertcln, 5) von den Wiesen im Heegstrauch, 6) von den Wiesen am Neuenwegerthor. Freitag den 29. August, 1) von den Ochsenwiesen, 2) von den Wiesen am Rvdgcr Weg und Stol- zcnmorgcn, 3) von den Happelswiesen, 49 von den Wiesen an der Grünbcrger Straße, 5) von den Wiesen am Altenlisch und der Försterwiese. Der Anfang ist am ersten Tag im Oswald'schen Garten und am zweiten in den Ochsenwiesen. Die Herren Bürgermeister der Umgegend werden ersucht, dies in ihren Gemeinden bekannt zu machen. Gießen den 22. August 1851. Der Bürgermeister _________________________________H ch- F e r b e r. 1605) Gießen. Grummetgrasvcrsteigerungcn bei dem Rentamte Gießen. Das diesjährige Grummetgras von den fiscalr- schen Wiesen des hiesigen Nentamlöbezirks wird in folgenden Terminen öffentlich versteigert: 1) Montag den 1. September d. I., Vormittags 10 Uhr, an der Obermühle bei Königsberg beginnend, von 26 Morgen in der Gemarkung Königsberg. 2) Mittwoch den 3. September d. I., a. Vormittags 9 Uhr, von 17 Morgen in der Gemarkung Altenbuscck. Die Versteigerung beginnt auf der Rinderwiese zunächst dem Orte; h. Nachmittags 1 Uhr, die Haferernte von 2 Morgen 309 sMftr. von dem Acker an der Slruthwiese neben dem Wege von Altenbuseck nach Daubringen, an Ort und Stelle; c. Nachmittags 2 Uhr, von 25 Morgen auf der Sorauwiese bei Daubringen. 3) Donnerstag den 4. September d. I.,- a. Morgens 8 Uhr, bei dem Gasthaus zum Pfau dahier beginnend, von 142 Morgen auf der Weid- und Burawiese, der Ochsenwiese und dem Weidenstrauch in der Gemarkung Gießen; b. Nachmittags 2 Uhr, von 120 Morgen auf der Aue-, Fasanenguts- und Dornbuschwiese in der Gemarkung Wieseck, an Ort und Stelle. 4) Freitag den 5. September d. I., Vormittags 9 Uhr, an dein Baumgarten bei Schiffeuberg beginnend, von etwa 153 Morgen in den Gemarkungen Herrn- wald, Leihgestern, Schiffenberg und Watzenborn. Bezüglich des EreditgebeuS bleiben dieselben Bedingungen wie bei der Heugrasvcrsteiqerung. Gießen am 21. August 1851. Der Gr. Hess. Rentamts-Vicar des Rentamts Gießen ____________Siebert. 1645) Grünberg. Grummetgrasvcrstcigerung im Rentamte Grünberg. «4^."^^bsiahnge Grummetgras von nachstehenden fiscalischen Wiesen soll in Lovsabtheilunqen auf den Wiesen selbst meistbietend versteigert werden: 1) Montag den 1. September, Vormittags 8 Uhr, in der Gemarkung Atzenhain von 28 Morgen; 2) an demselben Tage, des Nachmittags 3 Uhr, m der Gemarkung Grünberg von 42 Morgen; 3) Dienstag den 2. September, Vormittags 9 Ubr, tn der Gemarkung Oueckborn von 14 Morgen; 4) an demselben Tage, Vormittags 10 Uhr, m der Gemarkung Haarbach von 12 Morgen; 5) Mittwoch den 3. September, Vormittags 9 Uhr, in der Gemarkung Lindenftruth von 27 Morgen; 6) an demselben Tage, Vormittags 10 Uhr, in der Gemarkung Saasen von 14 Morgen; 7) an demselben Tage, Vormittags 11 Uhr, in der Gemarkung Göbelnrod von 56 Morgen; 8) Freitag den 5. September, Vormittags 9 Uhr, in der Gemarkung Bernsfeld von 4 Morgen, und " " " Niederohmen von V/i Morgen; 9) Montag den 8. September, Vormittags 9 Uhr, in der Gemarkung Großeneichen von 18 Morgen; 10) Dienstag den 9 September, von den fiscalischen Wiesen: a. in der Gemarkung Flensungen von 14 Morgen; b- " » ii Lehnheim von 5 Morgen; e. ii H ii Merlau von 64 Morgen. Hierbei wird noch bemerkt, daß dcS Morgens um 8 Uhr bei Flensungen mit der Versteigerung der Anfang gemacht wird. Den Steigerern wird bis zu einem Betrage von 25 fl. gegen annehmbare Bürgschaft Frist bis Marlinitag d. I. bewilligt. Ein etwaiger Mehrbetrag der Steigsumme muß vor dem Abuiähen deS Grases baar an den Rentbeamtcn bezahlt werden. Grünberg am 24. August 1851. Der Gr. Hess. RentamtS-Vicar deS Rentamts Grünberg Hauser. 537 1641) Altenbuseck. Freitag den 29. August l. I., Mittags um 12 Ul)r, soll auf hiesiger Bürgermeisterei die Ausübung der Jagd in der Gemarkung Altenbuseck einer nochmaligen Verpachtung ausgesetzt werben. Altenbuseck den 24. August 1851. Der Bürgermeister Wagenbach. 1646) Wieseck. Grummetgras-Versteigerung. Freitag den 29. August l. I., soll das der Gemeinde Wieseck gehörige Grummetgras und zwar des Morgens um 9 Uhr, an der Oberlach und Ried, und des Nachmittags um 4 Uhr, zu Badenburg im Strauch meistbietend versteigert werden. Wieseck am 25. August 1851. Der Bürgermeister __________________________Seibert. 1651) Reiskirchen. Ja gdverpachtung. Freitag den 27. August l. I., Morgens 9 Uhr, soll die Ausübung der Jagd in der Gemarkung Reiskirchen, in zwei Abtheilungen, auf der Gemcinde- stube auf 3 Jahre nochmals verpachtet werden. Reiskirchen am 25. August 1851. Der Bürgermeister Schäfer. 1638) Franke nbach. Jagdverpachtung. Montag den 1. September l. I., deö Vormittags 10 Uhr, soll auf hiesiger Bürgermeisterei die Ausübung der Jagd in der Gemarkung Frankenbach auf weitere 3 Jahre meistbietend verpachtet werden. Frankenbach den 22- August 1851. Der Bürgermeister Bernhardt. 1601) Gießen. Mittwoch den 27. d. Mts., Vormittags 11 Uhr, sollen am Gasthof zum Einhorn 1) ein Wagen mit Glasverdeck, 2) eine Droschke, ganz neu aufgearbeitet, 3) zwei Geschirr, 4) zwei Sattel und sonstige Stallrequisiten, öffentlich versteigert werden. 1603) Gießen. Montag den 8. September l. I., Morgens 9 Uhr, sollen 73 Gentner auSgeschiedene ältere Hof- gerichts-Acten in deut Gr. Zeughause dahier, unter den alSdann bekannt gemacht werdenden Bedingungen, öffentlich meistbietend versteigert werden, wobei bemerkt wird, daß die Aeien vor dem Termin, täglich von 2—4 Uhr Mittags, in Augenschein genommen werden können und auswärtige Kaufliebhaber in hiesiger Stadt ansässige, auf die Einrede der Vorausklagung des HauptschuldnerS gerichtlich Verzicht geleistet habende zahlungsfähige Bürgen zu stellen haben. Gießen am 20. August 1851. In Auftrag Größer. 1623) Gießen. Donnerstag den 28. d. MtS., von Nachmittags halb 2 Uhr an, werden in der Schulgasse, dem Schlachthaus gegenüber, verschiedene Gegenstände, als: Fässer, Bütten, mehrere Tausend Ziegeln, Backsteine, Bohlen und anderes Werkholz, eine große Quantität Bauholz, mehrere alte Treppen, Mühlenwerkholz, Holzabfälle, Aepfelwein mit Faß, gegen gleich baare Zahlung versteigert. Gießen den 21. August 1851. Feilgeboten. 1636) Gießen. Mein Flaschen-Verkaus in Bayerischem und Frankfurter Lagerbier bringe hiermit in empfehlende Erinnerung. L. Iah reis. 1624) Gießen. Dielefelder Leinen zu den billigsten Fabrikpreisen bei M. Hornberger u. Löwe. 1652) Gießen. Schönes Gerstenstroh verkauft Emil Loos, .________________________Lit. 1). Nr. 41. 1637) Gießen. Ich verfehle nicht, einem geehrten Publicum die ergebene Anzeige zu machen, daß ich den bevorstehenden Gießener Markt abermals mit meinen längst berühmten Offenbacher Pfeffernüssen (in 2 Sorten) besuchen werde. Außer diesen und vielen andern vorzüglichen Eonditorei- Waaren empfehle ich noch besonders: magenstär- kendes Magenbrod, Theelebkuchen, Nürnberger und Baseler Mandellebkuchen, Wurmkuchen, ächte Acker« männische Brustpapilloten tc. und bitte um recht zahlreichen Zuspruch. Meine Bude ist vor dem Neustädter Thor mit Firma__________ Urff und Sohn. 1631) Gießen. Ein eleganter Hirschfänger ist billig zu verkaufen. Wo? sagt d. Erped. d. BittS. 538 1606) Gießen. Mehl- Cigarren, Tabak und Schnupftabak in großer Auswahl zu den billigsten Preisen bei Gießen den 22. August 1851. Franz Peppler & Comp. Neustadt Lit. D. Nr. 120. 1612) Gießen. Die Hafererndte von einem etwas über y4 Morgen haltenden Gartensiücke ist zu verkaufen. Wo? sagt die Erped. d. BlttS. Zu vermiethen. 1591) Gießen. Im Gasthaus zum Hirsch ist die mittlere Etage, bestehend aus 3 Zimmern, mit Möbel an einzelne Herren, oder auck als Familien- wohnung zu vermiethen; in diesem Falle könnten noch einige Zimmer nebst den nölhigen Räumlichkeiten abgegeben werden. 1649) Gießen. Zwei möblirte Zimmer sind in den Neuenbäuen, Lit. B. Nr. 73 zu vermiethen. 1650) Gießen. Eine kleine Familienwohnung ist zu vermiethen bei Wilh. Köhler, Löwengasse. 1381) Gießen. Das seither von Herrn Major Moter bewohnte Logiö im Heyer'schen Garten ist vom 1. Octöber an anderweit zu vermiethen. 1224) Gießen. Die bisher von Herrn Professor Br. R e n a u d bewohnte untere Etage meines Hauses auf dem Sclteröberg ist anderweit zu ver- micthen. Gießen den 25. Juni 1851. Pros. Dr. H. v. Ritgen. 1610) Gießen. Eine Stube mit Kammer, Küche, verschließbarem Holzstall und Keller, ist zu vermiethen und am 1. Ociobec zu beziehen bei Ehr. Franz Witlwe, am Markt, Lit. A. Nr. 5. 1619) Gießen. Bei Drechslermeister Hellwig auf dem Neuenweg ist eine möblirte Stube mit oder ohne Sopha zu vermiethen und kann sogleich bezogen werden. 1630) Gießen. Bei Bäckermeister W. Schäfer am Markt ist eine möblirte Stube mit Eabinet zu vermiethen. 619) Gießen. In meinem Hause auf dem Seltersberg ist eine vollständige Wobnung zu vermiethen und kann sogleich bezogen werden Professor Liebig. 813) Gießen. Der seither von Hrn. Assessor Harbordt bewohnte 3. Stock in meinem Hause ist anderweit zu vermiethen und kann auf Verlangen sogleich bezogen werden. M. Bapst Wtw. 1629) Gießen. In Lit. B. Nr. 1 auf dem Brand, der Aula gegenüber, ist eine möblirte Stube zu vermiethen. 1632) Gießen. In einem Hinterhause auf dem Markt ist eine Familienwohnung zu vermiethen. Die Red. d. Bltts. sagt wo. Vermischte Nachrichten. 1653) Gießen. Samstag den 30. d. M. findet im Hause deS Hrn. L. Busch, Abends 8 llhr, eine Generalversammlung der Gesellschaft »Eintracht" statt. Auf der Tagesordnung steht: Abhör der Rechnung und Wahl des neuen Vorstandes. — Mit Vorstehendem wird die Aineige verbunden, daß Anmeldungen innerhalb 14 Tagen und zwar schriftlich bei dem Präsidenten der Gesellschaft geschehen können. Der Vorstand. 1618) Gießen. Einer geehrten Lesewelt bringe ich hiermit zur Anzeige, daß ich am heutigen Tage meine Leihbibliothek- bestehend in deutschen, englischen und französischen Schriften, eröffnet habe. Ich werde mich stets bemühen, meinen werihen Lesern und Leserinnen die neuesten und besten Erzeugnisse der Literatur zur gefälligen Abnahme anbieten zu können und ich hoffe deßhalb, daß mir ein geneigtes Zutrauen von Seiten des geehrten Publikums ge- schenkt werden möge. Gießen den 23. August 1851. Eduard Ottmann, Schloßstraße, im Grieb'schen Hause. 1647) Gießen. In einer Colonial- und Manu- factur - Waarenhandlung dahier wird ein junger Mensch aus einer anständigen und gebildeten Familie alö Lehrling gesucht, und kann derselbe sogleich eintreten. Es wird sehr auf Freundlichkeit, Fleiß und ein gefälliges Betragen reflectirt und kann hiergegen derselbe auf gute Behandlung rechnen. Das Nähere bei der Erped. d. Bltts. 1643) Gießen. In eine hiesige stille Haushaltung wird em braves Mädchen für die Küche oder auch bei Kinder in Dienst gesucht. Näheres bei der Erped. d. Bltts. 539 1559) G r ü u b e r g. A n ii o ii f Co Verbesserte Nhenmatismus- Ableiter von Wilhelm Mayer & Comp. in Breslau, ä Stück 3 Nthlr., 1 Rthlr., 15 Sgr. und 10 Sgr., sowie Amerikanische galvano-eleetrische Skheumatismus- Ketteu, a Stück 2 Rthlr., r/2 Nthlr., 1 Rthlr. und 15 Sgr., sicheres Heil- und Präservativ-Mittel gegen alle Arten chronischer und acuter Rheumatismen, Gicht, Nervenleiden und Congeftionen, über deren vortreffliche Wirkungen nicht nur gegen 80 Atteste rcnomirter Aerzte, sondern auch , 200 dergleichen glaubwürdiger Privatpersonen einzusehen, sind nur allein ächt zu haben bei Eduard Vroos in Grünberg für Oberhessen. A t t e ft Herrn I. C A. Telftmann in Hannover. Foreste bei Osterode den 26. Mai 1851. In Bezug auf Ihre Annonce in der Zeitung für Nord-Deutschland ersuche ich Sie mir einen „verbesserten Rbeumatismus-Ableiter" von Will). Mayer &' Comp. aus Breslau zu dem Preise von 8 Ggr. mit der Post baldigst zu überschicken und diesen Betrag durch Postvorschuß zu beziehen. Früher hat mir ein solcher Ableiter sehr ersprießliche Dienste gcthan, während ich von den Gold- berger'schen Ketten gar keine Wirkung verspürte. Ergebeust Dr. jur. Crauel. 1654) Hardthof. Freitag den 29. 9luguft L I. findet aus dem Hardthofe statt Angekommene und abgereiste Fremden vom 23. bis 25. August 1851 1648) Gießen. Ein braves Mädchen, welches Kochen versteht, in häuslichen Arbeiten erfahren ist und gute Zeugnisse beibriugen kann, wird auf Michaeli dieses Jahres in Dienst gesucht. Wo? sagt die Erped. d. Blits. 1655) Gießen. Ein Bursche, welcher seitherigen guten Lebenswandel Nachweisen kann und mit In den G a st h ä u s e r n. Im Einhorns Hrn. Hauptl. Pfifferling 0. Darmstadt u. v. Bretzel v. Wien; Hrn. Kfl. Rosenthal, Almcroth u. Sacketmann v. Frankfurt, Wenzel v. Eisenach, Meierheim v. Aschaffenburg, Hoffmann v. Elberfeld, v. Hof v. Bremen, Kempf ». Mainz, Weidmann v. Mannheim, Eckerfrods v. Hamburg, Sepde v. Dresden, Thevink v. Höseler, Lion v. Deioesheim, Wießmann o. Weimar, Braun o. Augsburg, Diimmler v. Düffeldorf u. Kaffert ». Breslau; Hrn. Pariik. Grundt v. Langensalza, Schaaf v. Magdeburg u Neuhausen v. Paris; Hrn. Reut. Sengelin v. Strasburg u. Schaffner v. Magdeburg; Hr. Glöckner, Gutsbes. v. Dresden; Hr. - ? 1642) Frankfurt a. M. Unterzeichneter besorgt commisstonsweise den Berkaus von allen Sorten M sr m ch - W sr a e e Zr und sonstigen Artikeln und gibt auf Verlangen Vorschüsse auf die zu diesem Zwecke bei ihm nie» Pferden ummgehen versteht, kann sogleich als Mühl- 16M) 8» * W«M *»*. » bd bei einer stillen Familie ein Laufdicnst offen. Nähe- Gießen den 26. August 18ol. res bei der Erpedition d. Bltts. Franz Peppler u. Comp. dergelegten Maaren. Carl L udwig Funck in Frankfurt a. M. 540 Helbert, Ingen, v. London; Hr. ». Wartenslebcn, Offiz, v. Berlin; Hrn. Kfl. Schneider v. Gotha, Mapnz ».Offenbach, Reinhard d. Erfurt, Liebmann v. Mainz, Wolf v. Cöln u. Elkan v. Neupvrk; Hr. Sichner, Kreisricht. v. Heiligenstadt; Hrn. Fabrik. Wehrheim v. Bockenheim u. Möckel v. Homburg; Se. Erc. Frhr. v. Bonin, 5t. P. General v. Berlin; Hr. Aprll, Kreissecrct. ». Erfurt; Hr. Baron v. Hagne, Ritter- gutsbes v. Thüringen; Hr. Dr. Sell, Profess, v. Friedberg; Hr. Greppe, RechtSanw. v. Höseler; Hrn. Stud. vaubocker n. Bäumschüler v. Heidelberg; Hr. Steubesand, Actuar v. Meisenheim. Jm Wappen: Hrn. Kss. Hartinger v. Hannover, Eise- mann v. Berlin, Cahn u. RindSkop; v. Frankfurt, -Moko v. Bremen, Birck v. Alsfeld, Wenck u. Dürkoop v. Hamburg, Borclle v. Amcringen u. Engelhardt v. Dillenburg; Hrn. Fabrik. Klauke v. Bielefeld u. Wöll v. Wien; Hr. Ehlert, Access, v. Braunschweig; Hr. Weigel, Privatm. v. Marieu- schloß; Hr. Ulrich, Profess, v. Jena; Hr. Gulzkow, Amtm. v. 6»In; Hrn. Adv. Grober v. Offenbach u. Alberti v. Frank- flirt; Hr. v. Rabenau v. Rabenau; Hr. Gteike, Appellations- Präsid. v. Bromberg; Hr. Fiedemann, Rechtsanw. ».Stettin; Hr. Wagner, Bürgermstr. v. Lotzbach; Hr. Stud. Wilhelmi v. Weilburg; Hr. Emmerich, Gutsbes. u. Starke, Handelsm. v. Dresden. Am yriit; Carl: Hr. Jeanmaier, Profess, v. Nancp; Hrn. Stud. Scherber u. Richter v. Leipzig u. Claus v. Marburg; Hr. Canv. theol. Horstphal v. Marburg ; Hr. l)r. med. Fink v. Cassel; Hrn. Spedit. Rapp v. Hatzfeld u. Borger v. Offenbach; Hrn. Bauunternehm. Holzmann v. Sprendlingen u. Müller v. Leipzig; Hr. Berreb, Regot v. Paris; Hrn. Kfl. Mauerhahn v. Chemn.tz, Sauer v. Petersburg, Feidner v. Mainz, Schieck v. Ruhla, Hüttersdorf v. Breslau, Bonhaußen v Cöln u. Feudner v. Offenbach; Hrn. Privat!. Welken v. Berlin, Balser n. Görlitzer ». Butzbach, Hartmann v. Ortcnberg u. Häuffer v. Gönningen; Hrn. Oecon. Hertzel v. Ortenberg u. Gebr. Keidel v. Altenburg; Hr. Goldstein, Spenglermstr v. Orienberg; Hr. Gulßen, Ingen, u. Hr. Thulstrup, Offiz, v. Flensburg; Hr. Seitz, MechanikuS v. Wien; Hr. Münch, Revierfrst. v. Boden- hausen; Hr. Frank, Hofgerichtsr. ».Mannheim; Hr. Huttersdorf, Partik. v. Dresden; Hr. Schlißler, Profess, v. Krakau; Hr. v. Brauner, Reg.-Refer. v. Magdeburg. Im Darmstädter Haus: Hr. Michel, Metzg. v. Nidda- Hrn. Handelsl. Schäfer v. Altenschlirf, Font o. Schotten' Schlag». Battenberg, Schader v. Frankenhain, Höring v. Wurzdurg u. Heid v. Gönningen-, $>rn.' Geschältsl Bernhardt v. Lüneburg, Schmidt v. Grünberg, Rumpf u. Engel v. Ramberg, Weber v. Schotten, Bölter v. Bingen, Trupp v. Würzburg, Finger v. Elbenstadt, Schaum v. Elberfeld u. Mitt v. Gertlingen; Hr. Keller, Kelln, v. Nürnberg; Hr. Wohlfahrt, Hopfenhndl. v. Frankfurt; Hrn. Kfl. Wolloh v. Dresden, Schmidt v. Winterberg, Franz v. Trier u. Rieb v. Cassel; Hrn. Oecon. Bot u. Forster v. Reinhardsyam u. Stein v. Elbenrod; Fr. Guntrum v. Schlitz; Hr. Strauß, Rent. v. Danzig; Hr. Dr. med. Pletz v. Wimpfen; Hr. Luzus, Privatm. v. Amöneburg; Hrn. Stud. Schumann v. Berlin u. Bindewalv v. Königsberg. ■ I» »er Sonne: Hrn. Handelsl. Rosenstock u. Hahn v. Erzhausen, Außer v. Altleiningen, Hochdörfer u. Sprun v. Wattenheim; Hr. Dietermann, Fuhrm. v. Erbach; Hrn. Musiker Berschel, Gebr. Heß, «lieber u. Engels v. Fulda. In den Privathäusern. Bei Fr. Assess. Limpert: Hr. Limpert, Affess. ». Ulrichstein u. Hr. Limpert, Gutsbes. ». Fürth. — Bei Fr. Hofg.-R. Zuehl: Hr. Oeser, Pfarrer v. Lindheim. — Bei Hrn. St.» Einn. Mändl- Hr. Wolf, Kaufm v. Frankfurt. — Bei Fr. Schirmer: Frl. Wolff v. Spießkappel. — Bei Hrn. Geh.-R. Dietz: Frl. Strauß o. Idstein. — Bei Hrn. Kfm. Windecker: Frl. Müller v. Rodheim u v. Klein v. Offenbach. — Bei Hrn. Freipred. Siebert: Fr. Rentamtm. Siebert v. Darm- stabt. — Bei Hrn. Apoth. v. St. George: Hr. Stud. Hansen v. Bandsbeck. — Bei Hrn. Criminalrcht. Hopfner: Hr. Höck nebst Frau, Partik. v. Lübeck. — Bei Hrn Lehrer Beck: Hr. Knaus nebst Frau, Lehrer v. Eckartshausen. — Bei Hrn. Seiler Noll: Hr. Berger, Steinh. ». Frankfurt. — Bei Hrn. Hutmach. Gail: Frl. Thielicke v. Schwarzenau. — Bei Hrn. Dock. Stammler: Frl. Schuster v. Bensheim. — Bei Hrn. Kfm. Oeser- Frl. Geschwst. Kröll v. Bingenheim. — Bei Hrn. Lehrer Dickore: Frl. Langsdorf v. Kirchgöns. Cours der Staats-Papiere. Frankfurt, den 25. August 1851. (Schluss der Börse.) I pCt. Papier Geld J pCt. Papier Geld Gestreich . . Metalliq. Obligat. . . 5 80-/, — Baiern . . . Obligationen..... 37, — 947. ditto ditto . . . 47, 70’/, 707.1 Würtemberg Obligationen b. Roths. 37, 897. 89'/, ditto ditto . . . 4 — 63 | ff LNeue Würtemberg. 47, 1027’ 1017. Bank-Actien..... 1248 1243 Nassau . . . Obligationen b. Roths. 3'/, 92 V fl. 250 Loose b. Roths. 1027, 1027, ff ditto ditto 5 — 1057, fl. 500 „ ditto — 1727. ,, fl. 25 Loose ..... 267. 267“ Bethmann. Obligat. 47, 74 —— Frankfurt. . Obligationen..... 3 85 ditto ditto 4 -- — 1 ff ditto v. 1839 37, 957, _ Preussen . . Staatsschuldscheine 37, 897, 897.! ff ditto v. 1846 37, 94-/. 947. Prämienscheine fl. 50 Loose ..... — — ff Taunusbahnactien . . 301 298 Darmstadt . 827. 82 Holland. . . Integrale ....... 27, 587, 587, fl. 25 ditto...... — 287,' ff Holländische..... 4 907, 907. Obligationen v. 1848 ditto....... 5 1027, 1027. » Syndicats....... 37, 897’ 47, — 1007, Spanien. . . Innere Sch. neue Obi. 3 3571c ditto....... 4 1 - 967.1 Polen .... fl. 300 Lott. Loose Rth. — Baden .... Obligationen..... 37, 897. 897,! ff Obligationen de fl. 500 4 857, 857, fl. 50 Loose v. 1840 607. Russland . . in R. fl. 2. b. Grün, et C. ,, fl. 35 Loose v. 1845 357. 357,1 ff ditto b. Stieglitz et C. 4 89 — «old. Pistolen ....... Pr. Friedrichsd’or . Holl. 10 fl. Stücke . Rand-Ducaten . . . 20 Francs-Stücke . Engi. Souverains . . Gold al Marco . . . fl. 9 9 9 5 9 11 378 kr. 36 587, 48 36 29 52 Silber. Laubth., ganze . . . Preuss. Thalcr . . . 5 Frankenthaler . . Hochhaltig Silber . Gering - u. mittelh. fl. 1 2 24 kr- 457, 217, 32 Diverse Actien und Loose. Kurhessische Loose . . . Sardinische Loose .... Cöln-Aachen...... . Cöln-Minden........ Ludwigsb.-Bexbach .... Frdr.-Wilhs.-Nordbahn. . A. Sulzbach, bc Brief 337. 877. Geld 33'/, 36-/, 109 87 Disconto 2 Geld. _ 'S _ /8 rhL Makler. Druck und Verlag der G. D. Brühl'schen Buch- und Steindruckerei.