Inzetgrlllatt der Stadl und dcs Rcgicrungsbczirks G i e s? c n. M «7 Erschrinr wöchemlich zwei Mal: Postaufschlag 1 st- » kr. - ÄuSwärlS 1851 Mittwoch den 20. Älugust Mittwoch nn* Sonnabend. - Preis des Jahrgangs für Einheimische Ist 30 fr., «ir «uSwürtige i°rl. .bonnirt man sich bei asten Postämtern. In G.eßen bei der Erped. cEanzlerberg L.t. B. Nr. 1.) EinrnckungSgedübr für die gefrallene EornuSzeile r kr. Amtlicher Theil. W e V o V d n u n g, über die Vollziehung des Gesetzes, die Stellvertretung im Militärdienste betr. §. 34. Bei Einsendung der Anmeldungspwtocolle nach §. 32 und 33 schlägt der Regiments- oder Corps- Commandeur zugleich diejenigen vor, welche zur Ertheilung Es Einsteherp J5 A e unj> dessen würdig sind, - so wie diejenigen, welchen (nach § 24) die Beibehaltung ihrer Grade und beziehungsweise ihrer Zulagen zu gestatten sein möchte. , Tiiwtffnnpn fön- Auch die Befehlshaber der Schwadronen und Compagnien, so wie der Bataillone und Divchonen k n. nen bei ihren Aeußerungen nach §. 29 zur Ertheilung von Einsteherpatenten re. empfehlen, der Vorschlag daru bleibt jedoch stets dem Ermessen der Regiments' und Corps-Commandeure überlassen. 8 Je größer die Vortheile sind,"welche das Einsteherpatent nach Art 14 und 7 des Gesetz s * , desto nöthiger ist es, daß hinstchtlich der Vorschläge dazu mit der größten Sorgfalt und Umsich verfahren und daß Niemand dazu vorgeschlagcn wird, dem nicht em vorzüglich braves Betragen bezeugt werden kann, oder dessen Tüchtigkeit oder Zuverlässigkeit irgend einer Ausstellung unterworfen ist. . Eben so ist zur Beibehaltung von Graden und Zulagen Niemand vorzuschlagen, wenn nicht bestimmt ge^ sagt werden kann, daß die fernere Vorsehung des bisherigen Grades von Setten des bE'^" Mannes oder die Beibehaltung eines Spiclmanns in seiner gegenwärtigen Kategorie dienstlich wunschenewertl sel. 35. In Bezug auf die Ertheilung von Einsteherpatenten und tn Bezug auf die Gestattung des Einstehcns mit Beibehaltung von Graden und Zulagen (§. 34) gelten folgende Regeln: 1) Die Ertheilung des Einsteherpatcnts schließt nicht nothwendig d,e Beibehaltung desGradesin, sich, so wie umgekehrt die Beibehaltung von Grad und Zulage ohne Elnsteherpatent gestattet werden kann. 2) Verheirathete oder über 36 Jahre alte Ercapitulanten können nur bann ernstehen, wenn sie ein Cm- 3) Jn^d^er^Negel"echaltcn bloö solche Leute ein Einsteherpatent, welche nicht bereits beabschicdet sind, sondern ununterbrochen fortdienen. ... . . 4) Soldaten, welche nicht im letzten Jahre beständig zu Dienst waren, können tn Regel kein C,m steherpatent erhalten, ehe sie zwei Kapitulationen gedient haben; nur bet ganz ausgezeichneter Duali- fication und Aufführung können Ausnahmen statisinden. , „ . , h §. 36. Hinsichtlich der Einsteherpatente haben sich übrigens die militärischen Vorge>etztcn nach den ihnen am 20. November 1837 ertheilten und im Militär-Verordnungsblatt Nr. 193 bekanntgemachten nahe- ren ^^^'f'^'m^sämmtliche Anmeldungsproioeolle von den Regiments- und Corps-Commandeuren et''gekommen sind, so beschließt das Kriegsministerium, welche der Ängemeldeten angenommen und welche etwa nicht zugelaffen, welchen der Ersteren Einsteherpatente bewilligt und welchen die Beibehaltung von citao n und Zulagen gestattet werden solle. In Folge dieser Beschlüsse läßt es dte Annahmsur und n i ach Mu- ster 7) und die Einsteherpatente (nach Muster 8) auofertigcn und den ned; tm durch die Regiments- und Corps-Commandeure, den bereits beabschtcdeten aber durch die Regterungsvehordcn ^^^Uebrigens werden die einstehenden Ercapitulanten in der Regel den Regimentern und Corps, worin sie stehen oder gestanden haben, wieder zugecheilt. Auch sollen sie in der Regel derselben Schwadro - 518 pagnie zuaetheilt werden, jedoch unbeschadet der Befugnisi der Commandeure, sie in einzelnen Fällen an- versetzen Schwadronen, und zu anderen Bataillonen oder Divisionen desselben Regiments zu ibre Dienstzeit Gelegenheit zu einer anderweiten Anstellung, wodurch Nackn^en e? ""bessert ^brden, oder treten sonstige besondere Umstände ein, so wird ihnen auf Nachsuchen von dem Knegennmstenum Die Erlaubmß ertheilt werden, sich für den Rest ihrer Dienstreit wieder vertreten zu lassen, wenn nicht besondere dienstliche Gründe dagegen sind. P W If. Nichtexcapitulanten. . $• 381. Ungediente Leute, welche einstehen wollen, melden sich bei der Regierungsbehörde des Bezirks, zu welchem ihr Heimathoort oder ihr Aufenthaltsort gehört. 8 y 5 re' r, .D'e Anmeldung kann zu jeder Zeit geschehen. Die Regierungsbehörde führt über diejenigen, welche sich im Lause eines Jahres melden, em Verzeichniß, welches die genaue Bezeichnung der Einzelnen in Bezug auf. Namen Alter, He.maths-und Aufenthaltsoet, sodann den Tag ihre, Anmeldung enthält Dieses Ver- eingÄckn" ' " C8 1?t bU'gbfmdert wird, am Schlüsse des Jahrs au das Kriegsministerium . . , 39;,, ^enn sich ein Nichtercapitulant bei der Regierungsbehörde zum Einsteben meldet fb tränt ibn Ä'ÄW.ÄU.’8" WF k i j iltungsprokoco le in ähnlicher Form wie Muster 5 aufgenonunett worden — das gedachte Verfahren nach 27 a bis f em und sendet, wenn die Protocolle hiernach erledigt sind, dieselben sofort un das Kriegs- Beknuntmacknn g, die Veredlung der oberhessischen Schafzucht betreffend. Mil Bezugnahme auf unsere betreffende Bekanntmachung vom 24. August 1850 bringen wir Nachstehendes zur Kenniniß unserer oberhessischen Landwirthe: Don den, dem landw. Verein von Oberhessen gehörigen, zwei englischen Böcken ist der eine für Schmeerzuchtvieh bestimmt, wieder auf dem Vo g el S b er g er h o fe bei Ulrichstein, der andere für reines Vieh auf dem Grast. Solmsifchen Gute Arnsburg bei Lich untergebracht worden. Zu einem seden dieser Böcke können nur 60—70 Stück Schafe zum Sprunge zugelaffen werden, und zwar unter nachstehenden Bestimmungen: 9 1) Die Sprungzeit dauert vom 1. bis Ende September; für diese Zeit wird ein Weidegeld von 30 fr. per Stück Schafe entrichtet. 2) Diejenigen, welche den für reines Vieh bestimmten Bock benutzen wollen, haben Bescheinigungen ihres Bürgermeisters (auf stempelfreiem Papiere) beizubringen, daß das betreffende Zuchivieh auch reines Vieh sei. 3) Die sich zuerst anmeldenden Schafznchter haben den Vorzug vor den späteren, die zuzutreibenden Schafe sind auf Rechnung der Besitzer auf die betreffenden Sprungplätze, Vogelsbergerhof und Arnsburg, hin- — und nach der Sprunazeii auch wieder zurückznbringen. Diejenigen Schaszuchter Oberheffens, welche eine bestimmte Anzahl Schafe zu den englischen Böcken zum Sprunge zutreiben wollen, werden nun aufgefordcrt, ihre Anmeldungen nebst der Angabe der Zahl der zuzutreibenden Schafe längstens bis zum 20. August d. I und zwar die Besitzer von Schmeervieh bei Herrn Revierförster Haberkorn in Windhausen, die von reinem Vieh bei der Gräfl. Solms. Oekonomieverwaltung in Arnsburg bei Lich zu machen. Die Gr. Herren Bürgermeister werden ersucht, vorstehende Bekanntmachung in ihren resp. Gemeinden zu veröffentlichen. 1 Laubach, den 1. August 1851. Der Präsident des landwirthschaftlichen Vereins von Oberhessen, Otto, Graf zu SolmS-Laubach. Polizeiliche Bekanntmachung. Gefundene Gegenstände. Eine Eigarrendose, ein Kinderschuh und ein Schlüssel. — Diese Gegenstände können von den Eigen- thümern auf dem Gr. Polizcibüreau dahier in Empfang genommen werden. Gießen am 19. August 1851. Der Gr. Polizei-Commissär L. Nover. 519 Gerichtliche und Privat - Bekanntmachungen. Besondere Bekanntmachungen. 1388) Gießen. . Aufforderung an die Schuldner der hieffgen ?)sänd- und Leihanstalt. Die Schuldner der hiesigen Pfand- und Leihanstalt deren Pfänder in den Monaten Januar, Kebruar, März, April, Mai und Juni 1851 verfallen sind, werden aufgefordert, in dem Zeitraum vom 22. Juli bis zum 22. August dieselben einzulösen oder zu erneuern, als sonst deren Beisteigerung am 22. September stailfindet. Nach fruchtlosem Ablauf obigen Zeitraums kann weder Einlösung, Prolongation noch Umschreibung vorgenommen werden. Die Säumigen haben eö sich daher selbst beizumeffen, wenn sie ihre Pfänder erst in dem Versteigerungstermin gegen baare Zahlung einlösen können. Pfänder aus wollenen Stoffen müssen unbedingt eingclös't werden. Vq?* Die Herren Bürgermeister des Regierungsbezirks werden bringend ersucht, Vorstehendes in ihren Gemeinden baldigst bekannt machen zu lassen. Gießen den 15. Juli 1851. Die Pfandhausverwaltung Bieler. Pfeil. 1596) Gießen. Es wird für nöthig erachtet, bei ter Stadt Gießen für die Dauer dieses Herbstes noch einige Flurschützen anzustellen. Lusttragende und zu diesem Dienst qualifizirte hiesige Bürger können sich zur Concurrenz in den ersten 8 Tagen auf der Geschäftsstube des Unterzeichneten einschreiben lassen. Gießen den 19. August 1851. Der Bürgermeister ____________ Hch. Ferber. 1595) Gießen. Der Pfandschein Nr. 24816 ist angeblich verloren worden. Da nun der Verpfänder um Ausstellung eines neuen Scheins ange- sucht hat; so werden Diejenigen, welche etwa Ansprüche an jenen Schein bilden könnten, aufgefordert, solche innerhalb 14 Tagen dahier vorzubringen, als ansonst dem Verpfänder ein Duplikatschein ohne Weiteres ausgestellt werden wird. Gießen den 19. August 1851. Die Pfandhausverwaltung Bieler. Pfeil. Versteigerungen. 1598) Gießen. Verpachtung städtischer Triebviertel, Baumund Wüstungsstücke. Montag den 1. September, Morgens 9 Uhr, sollen auf hiesigem Rathhause 174 städtische Triebviertel, Baumstücke und Wüstungsstücke auf dir Dauer von 6 Jahren in Pacht gegeben werden. Wer dieselben einsehen will, hat sich an den Flurschützen Noll zu wenden, welcher von hier auö angewiesen ist, die Stücke vor der Versteigerung auf Verlangen vorzuzeigen. Gießen den 19. August 1851. Der Bürgermeister __Hch. Ferber. 1597) Gießen. Verpachtung eines städtischen Kellers. Der unter dem Schulhause in der Schulstraße befindliche geräumige Keller soll Samstag den 30. August 1851, Morgens 9 Uhr, auf hiesigem Rathhanse für die Dauer von 6 Iah- ren in Pacht gegeben werden. Gießen den 19. August 1851. Der Bürgermeister Hch Ferber.__ 1507) Lieh. Iagdverpachtung. Montag den 1. September, Vormittags 11 Uhr, soll die Licher Feld- und Waldjagd von circa 9000 Morgen, in 3 Abtheilungen, auf ein Jahr ver- pachtet werden. Lich den 4. August 1851. Der Bürgermeister Dieterich. 1556) Freienseen. Jagdverpachtung. Freitags den 22. l. Mts., Vormittags 10 Uhr, soll auf dem Büreau des Bürgermeisters zu Freienseen die Jagd in dortiger Gemarkung, unter den vorschriftsmäßigen Bedingungen, auf die Dauer von 6 Jahren verpachtet werden, was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Freienseen den 9. August 1851. 1585) Hermannstein. Iagdverpachtung. Mittwoch den 27. August d. I., des Vormittags um 10 Uhr, soll auf dem Gemeindehause dahier die Ausübung der Jagd in hiesiger Gemarkung, unter den bei der Versteigerung bekannt gemacht werdenden Bedingungen, auf weitere drei Jahre verpachtet werden. Hermannstein den 16. August 1851. Der Bürgermeister W ag ner. 1581) Kleinlinden. Bekanntmachung. Das den Erben der verstorbenen Christoph Lenz Witlwe zu Kleinlinden zugehörige, ehemals v. Wre- dische dreistöckige Wohnhaus, die Burg genannt, 520 nebst 91 iüKlftr. Hofgrund und Garten, an der Straße und) Wetzlar außerhalb des Orts gelegen, soll auf freiwilligen Antrag derselben Donnerstag den 21. August, des Nachmittags 3 Uhr, auf dem hiesigen Gemeindehause, unter den alsdann bekannt gemacht werdenden Bedingungen, einer öffentlichen Bersteigerung ausgesetzt werden. Kleinlinken am 11. August 1851. Der Bürgermeister Weigel. 1601) Gießen. Mittwoch den 27. d. Mts., Vormittags 11 Uhr, sollen am Gasthof zum (Sinborn 1) ein Wagen mit Glasverdeck, 2) eine Droschke, ganz neu aufgearbeitet, 3) zwei Geschirr, 4) zwei Sattel und sonstige Stallrequisiten, öffentlich versteigert werden. , 1558) Allertshausen. Jagdverpachtung. Freitag den 22. d. Mts-, Nachmittags 5 Uhr, soll die Feld- und Waldjagd der Gemeinde Allertshausen auf dem Bureau des Unterzeichneten, unter den bei der Versteigerung bekannt gemacht werdenden Bedingungen, öffentlich an den Meistbietenden verpachtet werden. Allertshausen den 11. August 1851. Der Bürgermeister Röme r. 1562) Allendorf a. d. Lumda. Ärbertsversteigerung. Die Reparatur des Daches auf dem Pfarrhause dahier, welche zu 132 fl. 46 fr. veranschlagt ist, soll Freitag den 22. August l. Z., Vormittags 10 Uhr, unter den alsdann eröffnet werdenden Bedingungen wenigstnehmend auf dem Rathhause dahier versteigert werden. Allendorf a. d. Lumda den 12. August 1851. Der Bürgermeister S ch midt.__ 1563) Reiskirchen. Jagdverpachtung. Montag den 25. August l. I., Morgens 9 Uhr, soll auf der Gemeindestube dahier die Ausübung der Jagd in hiesiger Gemarkung auf drei Jahre meistbietend öffentlich verpachtet werden. Reiskirchen am 11. August 1851. Der Bürgermeister Schäfer. 1566) Annerod. Jagdverpachtung. Montag den 25. August d. I., des Vormittags um 8 Uhr, soll auf dem Gemeinbehause dahier die Ausübung der Jagd in hiesiger Gemarkung einer nochmaligen Versteigerung im Ganzen ausgesetzt werden. Antterod am 14. August 1851. Der Bürgermeister Seipp. 1600) Lollar. Montag den 25. d. Mts., Vormittags 9 Uhr, sollen zwei ganz fehlerfreie Wagenpferde, die sich a.id) zum Reiten eignen, versteigert werden. Bekanntmachung 1561) Gießen. Main-Weser-Eisenbahn. Sektion Gießen. Bei den Erdarbeilen in der Lindener Mark können fleißige Arbeiter gegen guten Lohn Beschäftigung erhalten. Gießen, am 12. August 1851. Der Gr. Hess. Sections-Jngenieur Eickem eyer. Feilgeboten. 1570) Gießen. Neue (1851r) Holländische Häringe und Sardellen, Parmesan-, Schweizer- und Limburger-Käse, Capern, Citronen, Düsseldorfer Senf, Champignon, Morcheln, ächtes Provenzer- Oel, weißer und rother Burgunder Tafel-Essig, bester Weinessig zum Einmachcn u. dgl. empfiehlt L. Jahreis am Marktplatz. 1599) Gießen. Kornstroh ist zu verkaufen bei Matthäus Weidig. Zu vermiethen. 1567) Gießen. In dem ehemaligen Gasthaus zum Löwen auf dem Neuenweg ist die mittlere Etage zu vermiethen und kann sogleid) bezogen werden. Georg Philipp Gail. 1602) Gießen. Ein möblirtes Zimmer ist zu vermiethen bei P. C l,r. Franz, Schneidermeister. 1473) Gießen. In dem Berlinischen Hause vor dem Wallthore ist der obere Stock, bestehend in 4 in einandergehende Zimmer, Keller, Holzstall, Mitgebrauck) der Waschküche, zu vermiethen und alsbald beziehbar. DaS Nähere ist zu erfragen bei Adolph Homberger. 1571) Gießen. In Lit. B. Nr. 24 am Marktplatz ist an eine stille Person ein freundliches Zimmer mit Cabinet zu vermiethen und kann so« gleich bezogen werden. (.Hierzu eine Beilage.) Beilage zu «HL 67 des Anzeigeblattes Zu vermiethen. 1579) Gießen. In meinem neu erbauten Hause vor dem Neuenweger Thor ist eine kleine Familienwohnung zu vermiethen. Gießen den 15. August 1851. Gottl. Strauch, Maurermeister. 1580) Gießen. Das seither von Fräulein Noes bewohnte Logis ist anderweit zu vermischen bei Schuhmachermeistcr Pfaff. 1591) Gießen. Im Gasthaus zum Hirsch ist die mittlere Etage, bestehend aus 3 Zimmern, mit Möbel an einzelne Herren, oder auch als Familien- wohnung zu vermiethen; in diesem Falle könnten noch einige Zimmer nebst den nöthigen Räumlichkeiten abgegeben werden. 1593) Gießen. Das seither von Hrn. Pro- fessor Dr. Schilling bewohnte Logis, bestehend in Stube und Cabinel, möblirt, ist anderweit zu vermiethen und gleich beziehbar. P. Plank in der Wolkengasse. 1381) Gießen. Das seither von Herrn Major Mot er bewohnte Logis im Heyer'schen Garten ist vom 1. October an anderweit zu veruiieihen. 1588) Gießen. Eine kleine Familienwohnung ist zu vermiethen bei Bäcker Jacob Bogt in der Wallthorstraße. 1587) Gießen. Eine Wohnung von 4 Zimmern mit Cabinet, Kammer, Küche u. s. w., ist zu vermiethen und alöbald beziehbar bei Buchhändler Ricker. 1224) Gießen. Die bisher von Herrn Professor Dr. Renaud bewohnte untere Etage meines Hauses auf dem Seltersberg ist anderweit zu vermiethen. Gießen den 25. Juni 1851. Prof. Dr. H. v. Nit gen. 813) Gießen. Der seither von Hrn. Assessor Harbordt bewohnte 3. Stock in meinem Hause ist anderweit zu vermiethen und kann auf Berlangen sogleich bezogen werden. M. Bapst Wtw. 619) Gießen. In meinem Hause auf dem Seltersberg ist eine vollständige Wobnung zu vermiethen und kann sogleich bezogen werden. Professor Liebig. 1574) Gießen. Eine Familienwohnung ist an eine stille Familie zu vermiethen und bald beziehbar bei Hartmann Möhl am Wallchor. Vermischte Nachrichten. 1559) Grünberg. JL n non? e* Verbesserte Rheumatismus - Ableiter von Wilhelm Mayer & Comp. in Breslau, ä Stück 3 Rthlr., 1 Rthlr., 15 Sgr. und 10 Sgr., sowre Amerikanische galvano-eleetrische Rheumatismus- Ketten , ä Stück 2 Rthlr., P/2 Rthlr., 1 Rthlr. und 15 Sgr., sicheres Heil- und Präservativ-Mittel gegen alle Arten chronischer und acuter Rheumatismen, Gicht, Nervenleiden und Congeftionen, über deren vortreffliche Wirkungen nicht nur gegen 80 Atteste reyvmirter Aerzte, sondern auch 200 dergleichen glaubwürdiger Privatpersonen einzusehen, sind nur allein ächt zu haben bei Eduard Gross in Grünberg für Oberhessen. Herrn I. C. A. Telgmann in Hannover. Foreste bei Osterode den 26. Mar 1851. In Bezug auf Ihre Annonce in der Zeitung für Nord-Deutschland ersuche ich Sie mir einen „verbesserten Rheumatismus-Ableiler" von Wilh. Mayer & Comp. aus Breslau zu dem Preye von 8 Ggr. mit der Post baldigst zu überschicken und diesen Betrag durch Postvorfchuß zu beziehen. Früher hat mir ein solcher Ableiier sehr ersprießliche Dienste gelhan, während ich von den Goldberg er'schen Ketten gar keine Wirkung verspürte. Ci geben ft u Dr. jur. Crauel. 522 1540) Ein Nordisches HandlungShaus sucht gegen eine Provision von 33 Procent, rechtliche und solide Personen, welche ausgebreitete Bekanntschaft besitzen, uns die sich mit dem Verkaufe eines selbst in de» kleinsten Ortschaften gangbaren Artikels beschäftigen wollen. Resleclirende belieben ihre Adresse mit genauer Angabe des Wohnortes unter G. ü. an die Expedition dieses Blattes franco abzurichten. 1408) Gießen. Der Unterzeichnete benachrichtigt seine verehrten Kunden, sowie Blumen- und Gartenfreunde, daß er Anfangs September d. I. dahier wieder ankommen und deren schätzbare Aufträge selbst persönlich entgegennehmen wird. Er glaubt jedoch wiederholt darauf aufmerksam machen zu müssen, daß sich bisher Samenhändler erlaubt haben, Bluntenfrennde zu täuschen und unter seinem Namen Sämereien und Blunienzwiebeln rc. zu verkaufen. Gießen im Juli 1851. Christian Haubensack _____ __________auö Gönningen. 1594) Gießen. Am letzten Samstag Abend ist ein hellgetigerter Hühnerhund mit gelbbraunem Kopfe und kurzem Behang dahier entkommen. Wer über den dermaligen Aufenthalt dieses Hundes der Expedition dieses Blattes sichere Auskunft ertheilen kann, erhält eine gute Belohnung. 1590) Gießen. Ein Beutelchen mit Geld ist gefunden worden und kann gegen die Eirirückungs- gebühren dem Eigenthumer in Lit, D. Nr. 15 ejn- gehäudigt werden.____________ 1586) Langgöns. Ein Hund mittlerer Größe, gelber Farbe und Blässe kann von dem rechtmäßigen Eigenlhümer gegen Entrichtung deS Futtergeldes und der Jnseratgebühren dahier in Empfang genommen werbe». Langgöns den 17. August 1851, Der Bürgermeister Der n. A u s z u l e i h e n. 1505) Gießen. Mehrere Tausend Gulden sind gegen genügende gerichtliche Sicherheit ganz oder auch theilweise zu 5% zu verleiben. Näheres bei der Erpedition dieses Blatts. Angerommme und abgereiste Fremden vom 16. bis 18. August 1851. I n den Gasthäusern. 3m Einhorn: Hrn. Kfl. Schmidt u. Löwenstein von Frankfurt, Beckmann v. Düsseldorf, Meyer v. Bremen, Müller v. Bon», Nordhäuser v. Crestld, Beyer v. Hamburg, Fischer v. Cöln, Salm v. Guntersblum, Wörtlich v. Cassel, Schönfeld v. Hanau. Meyerbach v. Erfurt, Stumpfnagel v. Magdeburg, Emmerich v. Homburg, Goldböfer v. Frankfurt, Baumgarten v. Elberfeld, Willicher v. Magdeburg, Siegfried v. Crcfeld, Haderstatt v. Mannheim u. Hartmann o. Ditffeldorf; Hr. v. Wartensieben, Offic. v. Trier; Hrn. Nent. Buppmann v. Leipzig, Micklcr o. Berlin u. Schwanendach v. Dresden; Fr. Obrist v. Stulpnagel v. Saarbrücken; Hr. Dr. med. Blechmann m. Fr. v. Berlin; Hr. Beck. Calcul. v. Darmstadt; Hr. Völker, Obeiger.-Rath v. Marburg; Hr. Baron v. Stzmzeck, Gutsbes. v. Krakau; Hr. v Klavbitzky, Nent. v. Stettin; Hr. Maaß, Bauauss. v. München; Hr. Würth, gabt. u. Hr. Götz, Banq. v. Frankfurt; Hr. Garnftld, Rittergutsbes._v. Weimar; Hr. Lorum, GutSdcs v. Mannheim; Hr. Schunck, Oec. von Farlsch; Hr. Fleming, Actuar v. Grünberg; Hr. Fleming, Distr -Einn. v. Battenberg; Hr. Finck, Mechau, v. Cassel; Hr. Vogt, Apotb. v. Butzbach; Hr. Marthin, Terg-R. v. Bonn; Srn. Adv. Trapp v. Friedberg u. Ludorf v. Wetzlar; Hrn. 9t;nt. Schulz v. Brunstadt u. Säumer v. Dresden; Hr. Weyersdorf, Gutsbes. v. Berlin; Hr. Bpasser, Lehrer v. Bern. 3m Happen: Hr. Sind Hetzel v. Nassau; Hr. Nüske, Prof. v. Göttingen; Hr. Strecker, Affeff. v. AlSfeld; Hr. Herrmani, Dr. jur. v. Stuttgart; Hr. Alberti, Stent v. Frankfurt; Hr. Dantzler, Prof. v. Greikswalbe; Hr. Diehl, Buchhdlr. o. Darmstadt; Hrn. Stud. Schenck v. Freiburg u .Schwarzenberg v. Würzburg; Hr. Oettinger, Offic. v. Aargau; Hr. Brotz, Just.-A. v. Berlin; Hr. Dörrfler, Part. v. Paderborn; Hr. Guyuep, Stent, v. London; Hr. Weiß, Prof, v. Berlin; Hrn. Oec. Jacobi v. Nodheim u. Jhmeyer v. Oberlaasen; Hr. Stumpf, Revierfrstc. v. Hcldcnbergen; Hr. Roth, Stadtrath v. Ortenberg; Hrn. Part. Schell u. von Mirbach v. Petersburg; Hr. Hausmann, Hof-R. v. Göttingen; Nr. Stutz, Dr. med v. Dresden; Mad. v. Schonbeck v. Mainz; Mad. Bürge v. Allendorf; Hr. Göttschling, Gutsbes. n. Breslau; Hr. Paff, A:ch. v. Stuttgart; Hrn. Etud. Wolfflin u. Nest v. Basel; Hr. Dr Kehrer v. WormS; T)ruck unü Berlag Otr G. D. Br Hr. t>. Bertzen, Offic. v. Lübben; Hr. Laukert, Maler von Berlin; Hr. Nelson, Stent, v. London; Hr. Erb, Actuar v. Trais; Hrn Kfl. Wolmer v. Moskau, Schramm v. Ober- kirchen, Dister u. Bernstein v. Frankfurt, Löb v. Elberfeld, Pock v. Rödelheim, Richard v. Hadamar, Koch v. Leipzig, Haak v. Schleinitz, Gail v. Jdstatt, Brand v. A.tstadt, Moldenhauer v. Cassel, Oppenheimer v Cöln, Bogt u. Nußmann v. Frankfurt, Makenradl v. Fulda, Beck v. Alsfeld, Bramston v. London, Fillbach v. Weisenau, Alberg v. Vöhl u. Scudel v. Herbstein. Im Prinz Carl: Hrn. stud. jur. Orth v. Langenfeld u. Jungblut v. Verden; Hr. Stocks Oec. v. Eisenbach; Hr. Rafael, Gutsbes. v. Breslau; Hr. Henrich, Bierbrauer v. GunterShausen; Hr. Mauser, Samenhdtr. v. Gistningen; Hr. Babst, Prof. v. Bern; Hr. Borger, Spcd. ».Offenbach; Hrn. Geschw. Gazert v. Heuchelheim, Väth v. Bersvorf, Lohm v. Bingenheim, Mieth v. Gettenau, Schmidt v. Glau- berg, Nuppel v. Wallenhauscn, Kunkel v. Escherod, Neu- Hardt v. Rendel, Löffler v. Fahrbach, Stober v. Berghosen, Noß v. Wolff, Herbst u. Löhning v. Altenburg; Hr. Müller, Mcch. v. Berlin; Hr. Bauer, Geom v. Nordhausen; Hr. Stock, Oec. v. Eisenbach; Hr. Henrici, Adv. v. Sondershausen; Hr. v. Kuhl, Reg.-R. v. Münden; Hr. Varnhagen, Lehrer v. Corbach; Hr. Dimar, Berw. v. Melsungen; Hr. Herr, Jnspect. v. Straßburg. In den Privathäusern. Bei Hrn. Rend. Bieler: Hr. Pickel, Rcv.-Verw. v. Oppenhofen. — Bei Frl. Krach: Hr. Reg.-Seer. Krach von Friedberg. — Bei Hrn. Prof. Dr. v. Stitgen: Hr. General- Post-virector v. Röder in Frankfurt. — Bei Hrn. Prof, v. Klipstein: Fr. u, Frl. v. Reineck v. Darmstadt. — Bei Hrn. Cant. Schwabe: Hrn. Lanvr. Reiz v. Battenberg u. Günther, Geom. v. Lauterbach. — Bei Hrn Dr. Drescher: Hr. Reuter, Hammerbes. v. Oberndorf. — Bei, Hrn. Pedell Schwarz: Hr Pletsch, Schncidermstr. v. Tha itter. — Bei Hrn. Lehrer Beck: rr. Alles, Lehrer v. Fauerbach. — Bei Hrn Buchbinder Kühn: Hr. Wachter, PfarrVie. v. Erbach. — Bei Postdien. Pfaff Wttb.: Jungf. Pfaff v. Kinzenbach. — Bei Hrn. Buchbinder E. C Rühl: Hr. Hofg.-Ado. Lepdhecker v. Darmstadt. — Bei Hrn. Fr. Schneider: Frau Freund v. Haim__ 1)1’10)«» Lucy- und tsieinOtuiUtei.