Anzcigclllntt der Stadt und dcs Rcgicrungsbkzirks Gießen. M 66* Sonnabend -en 16 August ISS!» Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwoch und Sonnabend. — Preis des Jahrgangs für Einheimische IfL 30ft., für Auswärtige mci. Poftaufschlag 1 ft. 42 kr. — Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. In Gießen bei der Lrped. (Eanzleiberg lat. B. Nr. 1.) — Einrückungsgebühr für die gespaltene EorvuSzeile 2 fr. Amtlicher Th eil« B e e o e d rr u W g - über die Vollziehung des Gesetzes, die Stellvertretung im Militärdienste betr. (Fortsetzung.) Zweites Kapitel. Von der Anmeldung, Annahme und Verwendung der Einsteher. I. Excapitulanten. §. 26. Die Ercapitulanten, welche zu Dienst befindlich sind, können sich nur bei dem Regiment oder Corps, welchem sie angehören, zum Einstehen melden. Diejenigen aber, welche in Großurlaub oder bereits bcabsckiedet sind, melden sich entweder bei der Regierungsbehörde deS Bezirks', zu welchem ihr Heimaths- ort oder ihr Aufenthaltsort gehört, oder bei dem Regiment oder Corps, worin sie dienen oder gedient haben. Die Anmeldung kann für jede Truppenergänzung vom 1. April des vorhergehenden Jahrs an zu jeder Zeit geschehen, — und es können sich also die noch dienenden Ercapitulanten im Laufe ihres ganzen letzten Dicnstjahrs melden. , , „ „ 8. 27. Wenn sich ein Ercapitulant bei der Regierungsbehörde meldet, so nimmt diese Behörde alsbald das Anmeldungsprotocoll nach Muster 5 auf, gibt ihm einen Anmeldungsschein nach Muster 6 und leitet dann das nachstehende Prüfungöverfahren ein: a) Die Regierungsbehörde sendet das Anmeldungsprotocoll an den betreffenden Bürgermeister, worauf dieser nebst dem Gemeinderäth pflichtmäßig und genau die auf der 2. Seite des Protokolls befindlichen Fragen beantwortet und das Protocoll sofort dem OrtSgeistiichen mitiheilt. b) Der Ortsgeistliche bemerkt, unter Beifügung des Geburtstags rc., entweder daß er mit den Aeuße« rungen des OnSvorstands einverstanden fei oder was er dabci zu erinnern habe, und sendet hierauf das Protocoll unverzüglich an das Stadt- oder Landgericht. c) Die Gerichtsbehörde bemerkt das Erforderliche nach Maßgabe der Bestimmung im §. 21 Nr. 8 c. und schickt sofort das Protocoll an die Regierungsbehörde. d) Die Regierungsbehörde setzt die in 'Muster 5 angedeutete oder, wenn sic mit dem Ortsvorstande nicht einverstanden ist, die sonst entsprechende Bemerkung auf das Protocoll. e) Wenn sich der Mann während seines Großurlaubs oder seit feiner Beabschiedung längere Zeit an einem anderen Orte aufgehalten hat, so holt die Regierungsbehörde auf geeignetem Wege die auf eine Abschrift des Anmeldungsprotokolls zu setzenden Aeußerungen von den Behörden dieses letzteren Ortes ein und legt dann die Protokollabschrift dem Originalprotokoll bei. f) Zur körperlichen Untersuchung bestellt die Regierungsbehörde diejenigen Ercapitulanten, welche sich vor oder bei der Musterung der Militärpflichtigen zum Einstehen gemeldet haben, auf die Zeit dieser Musterung an die Orte, worin dieselbe gehalten wird. Der Militär-Recrutirungs-Commissär nimmt dann das Messen, und der Militärarzt die Untersuchung der Tauglichkeit vor. Der Befund wird auf der 3. Seite des Protokolls eingetragen. Der Arzt hat die Vorschriften int §. 42 zu befolgen. — Hinsichtlich derjenigen, welche sich nach der Musterung melden, wird das Messen von der Regierungsbehörde, und die Untersuchung der Tauglichkeit von dem Physicatsarzt vorgenommen. 510 Die sämmtlichen Anmeldungsprotocolle hinsichtlich der Ercapitulanten werden von den Regierungsbehörden zu Ende des Monats September (wenn nicht in einzelnen Fällen ein anderer Termin bestimmt wird) an das Kriegsministerium eingeschickt. Sollten noch später Anmeldungen erfolgen, so sind die Protocolle nach Erledigung des Prüfungsverfahrens am 15. December an das Kriegsministerium etnzusenden. 8- 28. Wenn sich ein Ercapitulant bei dem Regiment oder Corps zum Einstehen melden will, so macht er bei der Schwadron oder Compagnie, worin er dient oder gedient hat, die Anzeige. Der Befehlshaber der Schwadron oder Compagnie nimmt das Anmeldungsprotocoll in einer dem Muster 5 ähnlichen Form auf, läßt solches den Mann unterzeichnen und stellt demselben einen Anmeldungs- schein (in ähnlicher Form, wie Muster 6) zu. §. 29. Der Schwadrons- oder Compagniebefehlshaber setzt sofort auf das Anmeldungsprotocoll ein aus der Grundliste vollständig auszuziehendes Nationale, beantwortet pflichtmäßig und genau die auf dem Anmeldungsprotocoll bemerkten Fragen und legt, wenn der Mann während seiner Dienstzeit gestraft worden ist, einen vollständigen Auszug aus dem Strafregister bei. — Hierauf sendet er das Protokoll ohne Bericht an den Divisions- oder Bataillons-Commandeur, welcher, wenn er mit der Aeußerung des Ersteren einverstanden ist, seine Billigung darunter setzt, andernfalls aber das Geeignete bemerkt, sofort das Protokoll (gleichfalls ohne Bericht) an das Regimentscommando einschickt. Bei Corps, welche keine Divisions- oder Bataillons-Eimheilung haben, wird das Protokoll von der Compagnie unmittelbar an das Lorpscommando eingeschickt. In dem auf das Protokoll zu setzenden Nationale wird übrigens das neueste (nöthigenfalls durch neue Messung auszumittelnde) Maß des Mannes bemerkt. Bei Leuten, die unter 65 Zoll groß sind, muß nock- besonders bemerkt werden, daß ungeachtet dieser geringeren Größe die Annahme oder Beibehaltung derselben dienstlich Wünschenswerth sei. § 30. Der Regiments - oder Corps-Commandeur läßt nun den Mann durch den ältesten, in der Garnison anwesenden Arzt des Regiments oder Corps hinsichtlich seiner körperlichen Tauglichkeit untersuchen. Auch nimmt er, wenn er Bedenken hinsichtlich der militärischen Tüchtigkeit desselben hat, eine eigene Prüfung in dieser Beziehung vor. Bei abgesondert garnisonirenden Bataillonen oder Divisionen geschieht die körperliche Untersuchung von dem Bataillons- oder Divisionsarzt und beziehungsweise von dem Bataillons- oder Divisionscommandeur, welcher letztere in diesem Falle seinen Befund ebenfalls unter dem Protokoll bemerkt und alsdann erst das Protokoll an den Regimentskommandeur einschickt. Wenn der Ercapitulant über 36 Jahre alt ist, so muß dabei noch bestimmt angegeben werden, ob nachdem Dafürhalten der Vorgesetzten sowohl, als der Aerzte kein Grund vorliege, aus welchem es bezweifelt werden müsse, daß der Mann noch 6 Jahre lang Feldkriegsdienst zu leisten vermöge. §. 31. Wenn der Mann bereits beabschiedet oder wenn er in den letzten 2 Jahren länger als zwei Monate lang in Urlaub war, so schickt der Regiments- oder Corps. Commandeur eine Abschrift des Anmel- dungeprotocolls an die Regierungsbehörde, in deren Bezirk sich der Mann während seines Urlaubs aufgehalten hat, um die Aeußerungcn der Civilbehörden nach §. 27 a bis d einzuholen und mitzutheilen. Eben so muß, wenn der Mann nicht während seiner ganzen letzten Capitulation in dem Regiment oder Corps gestanden hat, sondern von einem anderen Regiment oder Corps dahin versetzt worden ist, die Aeußerung der Vorgesetzten dieses letzteren Regiments oder Corps (nach §. 29) eingeholt werden. §. 32. Ende Octobers schickt der Regiments- oder Corps-Commandeur die sämmtlichen Anmeldungs- protocvlle hinsichtlich derjenigen Ercapitulanten, welche bei der nächsten Truppenergänzung als Einstcher ein- treien wollen, nebst einem namentlichen Verzeichniß im Dienstweg an das Kriegsministerium ein. Die Protocolle hinsichtlich derjenigen, welche sich später melden, werden am 31. December Ungeschickt. Melden sich Ercapitulanten noch nach dem 31. December, jedoch vor dem 1. April, so sind die An- meldungsprotocvlle nachträglich alsbald an das Kriegsministerium einzusenden. Hinsichtlich derjenigen, welche sich nach dem 1. April melden, erfolgt die Einsendung, wie oben bemerkt, Ende Octobers. §. 33. Die Anmeldungsprotocolle über diejenigen Ercapitulanten, welche sich bei den Regierungsbehörden gemeldet haben, schickt LaS Kriegsministerium an die betreffenden Regiments- und Corps-Commandeure. Diese holen die Aeußerungen der Schwadrons- oder Compagniebefehlshaber, so wie der Divisions- oder Ba- taittonscommandeure nach §. 29 ein und senden unter Beilegung dieser Aeußerungcn die sämmtlichen Pro- tocvlle zu denselben Zeiten, welche im vorigen §. bestimmt sind, mittelst Berichts an das Kriegsministerium wieder ein. (Fortsetzung folgt) 511 Nr, R. C. 7263. Gießen am 9. August 185 t. 'Betreffend: Das Keßen des Schlachtviehs durch Hunde. Die Großherzoglich Hessische Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Gießen an sämmtliche Großl). Bürgermeister des Regierungsbezirks. Die nachstehend abgedrnckte Höchste Verfügung theilen wir Ihnen zur Nachricht und Nachachtung unter der Weisung mit dieselbe auch durch die Schelle zur Kenntniß der Ortsangehongcn zu bringen und dich im Publicationsbuche zu bescheinigen. 12 Nr Z) 8338 Darmstadt am 9. Juli 1851. 1 "Das Gr°ßherz°gtich Hessisch- Ministerium des Innern an sämmtliche Großh. Regierungs-Commissionen. durch Hunde Da in dem größeren Theile des Großhcrzogthumö das Hetzen des Schlachtviehs . Breits verboten ist und aus solchen Theilen, in welchen das Verbot noch nicht öchtcht, Anträge aus E n- führunq desselben gestellt worden sind, die Gründe, welche dasselbe als zweckmäßig erscheinen lassen, aber auf alle Theile des Landes ihre Anwendung finden, so haben wir zur Herbeiführung gleichmäßiger ^>c- stimmunqen beschlossen, das Hetzen des Schlachtviehs durch Hunde im ganzen Umfange des Großherzog hums zu untersagen und, unter Aufhebung entgegenstehender Bestimmungen, die Uebertretung dieses Verbots mit einer Strafe von 30 kr. bis 3 fl. zu bedrohen. v* Sie werden dieß zur öffentlichen Kenntniß bringen und das Polizeipersonal, sowie die Großherzogliche Gendarmerie zur Ueberwachung des Befolgs noch besonders anweisen. ™ .. v. D a l w i g k. Neuling. Polizeiliche Bekanntmachung. Gefundene Gegenstände. Eine kleine Halskette von buntem Glas, mehrere zusammengcbundene kleine Schlüssel und ein kleiner Maaßstab — Diese Gegenstände können von den Eigenthümern auf dem Gr. Polizeibureau dahier in 1851. Der Gr. W» und Privat - Bekanntmachungen. Gerichtliche Besondere Bekanntmachungen. 1537) Ulfa. Bekanntmachung. Montag den 18. August d. I. wird der der Gemeinde Ulfa höchsten Orts gestattete Vieh- und Krämermarkt abgchalten werden, was man hiermit zur Kenntniß des Publikums bringt. Ulfa den 4. August 1851. Der Bürgermeister , Perch. 1514) Gießen. Die uachstehend verzeichneten Commuualgefällen: , 1) Holzsteiggelder, den 24. Juni fällig gewesen, und 2) die zwei ersten Ziele der Communalsteuer, sind in den ersten 8 Tagen, bei Vermeidung gesetzlichen Zwangs, zur hiesigen Stadtkasse zu bezahlen. Gießen am 7. August 1851. Der Stadt-Einnehmer Enders. 512 Versteigerungen. 1-506) Odenhausen. I a g d v e r p a ch t u n g. Mittwoch bcn 20. August, Nachmittags 2 llbr, soll die Ausübung der Jagd in der Gemarkung Odcnhausen, auf dem Bureau des Unterzeichneten unter den bei der Versteigerung bekannt gemacht werdenden Bedingungen verpachtet werden. Odenhausen den 4. August 1851. Der Bürgermeister - Bott. 1554) Lollar. Jagdverpachtung. Montag den 18. l. Mts., Vormittags 10 Uhr, soll die Ausübung der Feld- und Waldjagd der Gemarkung Lollar auf 6 Jahre an den Meistbietenden unter den bei der Versteigerung bekannt gemacht werdenden Bedingungen auf hiesigem Rathhause öffentlich versteigert werden. Lollar den 12. August 1851. Der Bürgermeister Klinkel. 1566) A n nerod. Jagdverpachtung. Montag den 25. August d. I., des Vormittags um 8 Uhr, soll auf dem Gemeindehause dahier die Ausübung der Jagd in hiesiger Gemarkung einer nochmaligen Versteigerung im Ganzen ausgesetzt werden. Annerod am 14. August 1851. Der Bürgermeister Seipp. 1558) Allertshausen. Jagdverpachtung. Freitag den 22. d. Mts., Nachmittags 5 Uhr, soll die Feld- und Waldjagd der Gemeinde Allertshausen auf dem Bürean des Unterzeichneten, unter den bei der Versteigerung bekannt gemacht werdenden Bedingungen, öffentlich an den Meistbietenden verpachtet werden. Allertshausen den 11. August 1851. Der Bürgermeister Römer. 1563) Reiskirchen. Jagdverpachtuug. Montag den 25. August l. I., Morgens 9 Uhr, soll auf der Gembindestube dahier die Ausübung der Jagd in hiesiger Gemarkung auf drei Jahre meistbietend öffentlich verpachtet werden. Reiskirchen am 11. August 1851. Der Bürgermeister Schäfer. 1569) Gießen. Die in dem Anzeigeblatt Nr. 65, siib Pos. 1539 verzeichneten Grundstücke werden Montag den 18. August 1851, Nachmittags 2 Uhr, in hiesigem Hospitalhof auf 6 Jahre an den Meistbietenden verpachtet. Gießen am 14. August 1851. Der Rechner Lauer. 1562) Allendorf a. d. Lumda. Arbeitsversteigerung. Die Reparatur des Daches auf dem Pfarrhause dahier, welche zu 132 fl. 46 fr. veranschlagt ist, soll Freitag den 22. August l. I., Vormittags 10 Uhr, unter den alsdann eröffnet werdenden Bedingungen wenigstnehmend ans dem Rathhanse dahier verstei- gert werden. Allendorf a. d. Lnmda den 12. August 1851. D§r Bürgermeister __________________ S ch in i d t. 1556) Freien feen. I a g dv e r P achtung. Freitags den 22. l. Mts., Vormittags 10 llbr," soll auf dem Büreau des Bürgermeisters zu Freienseen die Jagd in dortiger Gemarkung, unter den vorschriftsmäßigen Bedingungen, ans die Dauer von 6 Jahren verpachtet werden, was hiermit zur öffentlichen Kenntinß gebracht wird. Freienseen den 9. August 1851. 1581) Klei n lind en. Bekanntmachung. Das den Erben der verstorbenen Christoph Lenz Wittwe zu Kleinlingen zugehörige, ehemals v. Wre- dische dreistöckige Wohnhaus, die Burg genannt, nebst 91 sJKiftr. Hofgrund und Garten, an der Straße nach Weylar außerhalb des Orts gelegen, soll auf freiwilligen Antrag derselben Donnerstag den 21. August, deS Nachmittags 3 Uhr, auf dem hiesigen Gemeindehause, unter den alsdann bekannt gemacht werdenden Bedingungen, einer öffentlichen Versteigerung auSgesetzt werden. Kleinlinden am 14. August 1851. Der Bürgermeister W e ig el. 1553) Gießen. Samstag den 16. d. Mts., Nachmittags 5 Uhr, lasse ich die Dickwurz- und Kohlraben-Crndte auf einem Acker auf der Hohleiche, circa s/4 Morgen, meistbietend versteigern, und lade ich hierzu Lusthabende ein, sich an der Pulvermühle einzufinden. Gießen den 12. August 1851. Jeremias Kunz. 513 Feilgehoten. 1570) Gießen. 'Neue (1851r) Holländische Häringe und Sardell-^,, Parmesan-, Schweizer- und Limbur^er-Kase,. (Snpmi, Citronen , Düsseldorfer Senf, (Sbaui) Iqnon, Morcheln, ächtes Provenzer- Oel, weiße-, ur.b rolher Burgunder Tafel-Essig, bester Weinessig zum Einmachen u. dgl. empfiehlt L. I a h r e i s __am Marktplatz. 1578) Gießen. Ballkleider empfiehlt zu billigen Preisen• M. Heß. 1564) Gießen. Meine neue Sendung Bielefelder Leinen und Taschentücher, für deren Güte ick garantire, bringe ich hiermit in empfehlende Erinnerung.Wil h. Sch mall. 1576) Gießen. Bei Sleindecker Christian Sckwalb in der Katharinengasse sind neue Boh- nenfäßchen zu haben.PH. Schwall. 1577) Gießen. Eine neue Sendung Glane- Handschuhe zu billigen Preisen habe ich erhalten. M. Heß. 1473) Gießen. In dem Berliyischen Hause vor dem Wallthore ist der obere Stock, bestehend in 4 in einandergehende Zimmer, Keller, Holzstatt, Mitgebrauch der Waschküche, zu vcrmiethen und alsbald beziehbar. DaS Rädere ist zu erfragen bei Adolph Homberger. 1525) Gießen. Das seither von Herrn Sckuhmachermeister Friedrich Friedel bewohnte Logis in Lit. D. Nr. 170 in der Markistraße, ist ander- weit zu vermielhen, auch kann noch eine Stube, welche sich zur Schulstube eignet, dabei abgegeben werden. Adolph Keil. 1517) Gießen. Bei dem Unterzeichneten ist ein möblirtes Zimmer mit Sopha und Cabinet zu vermielhen. W. Rühl. 512) Gießen. DaS bisher von Herrn Professor Dr. Schäfer bewohnte Logis, mittlere Etage, in meinem (vormals Pilger'schen) Hause auf dem Selteröwcge, ist anderweit zu vermielhen, und kann sogleich bezogen werden. Ph. Schlatter, Buchbinder. 1565) Gießen. Eine geräumige Scheuer ist zu vermielhen bei Will). Sch mall. 1544) Gießen. 38 Stück gußeiserne, in brauchbarem Zustande befindliche, Wasserleitungdröhren sind zu verkaufen. Bei wem? sagt die Expedition d. Bltts. Zu vermielhen. 1511) Gießen. Der Mansardenstock im hiesigen Gcsellschaftshause ist unter sehr annehmbaren Bedingungen anderweit zu vermiethen und kann alsbald bezogen werden. Gießen den 5. August 1851. Der Gesellschafts-Vorstand. 1579) Gießen. In meinem neu erbauten Hause vor dem Neuenweger Thor ist eine kleine Familienwohnung zu vermiethen. Gießen den 15. August 1851. Gottl. Strauch, Maurermeister. 1571) Gießen. In Lit. B. Nr. 24 am Marktplatz ist an eine stille Person ein freundliches Zimmer mit Cabinet zu vermiethen und kann sogleich bezogen werden. 1580) Gießen. Das seither von Fräulein Noes bewohnte Logis ist anderweit zu vermiethen bei Schuhmachermeister Pfaff. 1574) Gießen. Eine Familienwohnung ist an eine stille Familie zu vermiethen und bald beziehbar bei Hartmann Möhl am Wallthor. 1567) Gießen. In dem ehemaligen Gasthaus zum Löwen auf dem Neuenweg ist die mittlere Etage zu vermiethen und kann sogleich bezogen werden. Georg Philipp Gail. Vermischte Nachrichten. 1561) Gießen. M a in -Weser-Etsenbahn. Scction Gießen. Bei den Erdarbeiter, in der Lindener Mark können fleißige Arbeiter gegen guten Lohn Beschäftigung erhalten. Gießen, am 12. August 1851. Der Gr. Hess. Sections-Jngenieur ________________________Eickemeyer.________________ 1499) Frankfurt a. M. AMmtengesuch. Für ein lucratives, überall leicht zu betreibendes Geschäft, werden Agenten gesucht, die sich des Verkaufs eines gangbaren Artikels gegen Vergütung von 33'/, Provision unterziehen wollen. Caution wird nicht verlangt, dagegen auf strenge Rechtlichkeit und Pünktlichkeit reflectirt. Anmeldungen werden unter kl. 8. Nr. 5. Post restante franco Frankfurt a. M. erbeten. 1551) Reinhardshain. Am letztverflossenen Gießener Markt verlief sich ein geschnittenes Mutterschwein mit schwarzem Kopf und schwarzem Flecken in der linken Seite. Derjenige, welcher dasselbe in Verwahrung genommen hat, wird gebeten, solches gegen eine gute Belohnung an Daniel Wick in Reinhardshain abzuliefcrn. 1582) Gießen. Nr. 209 hat die weiße baumwollene gestrickte Bettcouverte gewonnen. 514 1557) Langgöns. Dem Johannes SpelkuS von hier ist ein mittelmäßig großer Hund, schwarzer Farbe, mit langem Schweif und weißem Streifen auf der Brust, zugelaufen, welcher von dem Eigeu- thümer gegen Entrichtung der Jnseratgebühren und Futtergeldcs in Empfang genommen werden kann. Langgöns den 12. August 1851. Der Bürgermeister ___Dern. 1583) Gießen. Ein Zuber mit zwei eisernen Reifen ist gefunden worden; daö Nähere bei Ko- burger zu erfahren. 1568) Gießen. Ein schwarzes Sammet- Kinderjäckchen und ein Taschentuch mit dem Namen Christine, sind den 3. August vom Nothberg bis zur Badenburg verloren gegangen. Der redliche Finder wird ersucht, solches gegen eine Belohnung an die Erped. d. Bltts. achzugeben. Gießen. Die 3. Compagr.sie der Büfgerwehr hat vom 17. bis incl. 23. August bd. I. die'Fi'^>> bereitschaft und den Ordonnanzdienst. Das Obcr-Commando der Bürgd"rwehr. Fresenius. <7 560) Auszuleihen. 1572) Gießen. 10,0(60 fL liegen ganz oder auch getrennt zum Ausleihen bereit. Näheres bei Heinemann Herrmann. 1505) Gießen. Mehrere Tausend Gulden sind gegen genügende gerichtliche Sicherheit ganz oder auch theilweise zu 5% zu verleihen. Näheres bei der Erpedition dieses Blatts. 1555) Großenlinden. Ungünstiger Witterung wegen konnte das am Sonntag den 10. d. M. nrcht stattsniden, es wird daher Sonntag den 17. d. M. abgehalten werden. Großenlinden den 12. August 1851. G. Schmelz II. 1508) Salzhausen. Sonntag den 17. d. M., Nachmittags 3*4 Uhr, findet im hiesigen Kursaale Concert des Licher Musikvereins und nach dessen Beendigung Ball Statt, wozu ergebenst einladet Salzhausen am 7. August 1851. H. W. Seums Witwe. 1584) ' Gießen. Von vielen Seiten ist der Wunsch ausgesprochen worden, daß das Musikcorps des König l. Preuß. 8. Iägerbntaillons zu Wetzlar vor seinem Abgänge zu den Manövern, nächsten Mittwoch den 20. d. M. noch ein S V N e t t t im Buschischen Garten geben möchte. Es findet dasselbe daher an besagtem Tage bei günstiger Witterung statt. Anfang Abends 5 Uhr. Der Eintrittspreis für einen Herrn ist 12 fr. und für eine Familie 18 fr. 1548) Gießen. Eine goldene Broche ist verloren worden; der redliche Finder wird gebeten, sie gegen eine Belohnung an die Erpedition d. Bltts. abzugeben. Frischbäcker zu Gießen. Sonntag den 17. August. Heinrich Noll in der Neustadt. Wilhelm Hellmold am Neuenweg. Karl Noll in den Neuenbäum. 515 Kirchliche Anzeigen d er evangelischen Gemeinde zu Gießen. Gottesdienst. Am 17. August. Morgens: Kirchenrath Dr. Engel. Nachmittags: Candidat Dr. Steinmetz. Hospital - Gottesdienst. Um halb 11 Uhr: Freigebiger Lips. Getaufte. Den 10. August. Dem Bürger, Schreiner und Schneidmüller Andreas Euler ein Sohn, geboren den 19. Denselben. Dem Bürger und Schmiedmeister Bhilipp Walther ein Sohn, Karl Ludwig Theodor, geborenZden 10. Juli. Denselben. Dem Bürger und Cigarrenkistenmacher Emil Heinrich Paul ein Sohn', Heinrich Theodor Andreas, geboren den 18. Juli. Denselben. Eine nneheliche Tochter, Elisabethe, geboren den 21. Juni. Denselben. Dem Bürger unv Metzgermeister Karl Schiesser eine Tochter, Marie Wilhelmine, geboren den 19. Juni. Den 13. August. Dem Burger und Bäckermeister Christian Noll ein Sohn, Franz Daniel Christian, geboren den 25. Juli. Beerdigte. Den 8. Anguss. Heinrich Vogel, des verstorbenen Bürgers Kaspar Vogel in Staufenberg ehelicher Sohn, alt 32 I. 7 M. 25. T-, gestorben den 7. August. Den 9. August. Johannctte Dorothea Eiff, des ver. storbenen Bürgers Johann Heinrich Eiff hinterlassene Wittwe, geborne ClooS, alt 71 I. 6 M. 25 T., gestorben den 8. August. Die Pfarrgeschäfte in der nächsten Woche besorgt Kirchenrath Dr. Engel. Katholische Gemeinde. Beerdigt. Den 8. August. Anton Michler, Eisenbahnarbeiter aus BertdoldSdorf, König!. Preuß. Regierungsbegrks Breslau, verehelicht, alt 34 I., gestorben den 6. August. Getaufte. Den 9. August. Dem dermalen hierwohnenden Bürger zu Bingen u. Lokomotivführer bei der Main-Weser-Eisenbähn Ludwig Joseph Bernet ein Sohn, Friedrich, geboren den 19. Juni. Denselben. Dem Großh. Posssekretär Joseph Mohr eine Tochter, Justine Margarethe Jakobine Marie, geboren den 19. Juli. Attgekommme und abgereiste Fremden vom 12. bis 15. August 1851. In den Gasthäusern. Im Rappen: Hrn. Kfl. Scharff, Kofel u. Rottmann v. Frankfurt, Königsberger v. Dietz, Buffjager u. Natermann v. Bremen, Kandier v. Trier, Zimann v. Mainz, Richter v. Elberfeld, Mahrt v Sachsen, Jan u. Loving v. Berlin, Erbs v. Hanau, Liebig v. Darmstadt u. Reinwald v. Crefeld; Hrn. Partik. Müller v. Darmstadt, v. Röder v. Frankfurt, Bernhardt v. Celle u. Vogt v. Leipzig; Hr. Dr. Mapcr, Direct. v. Wiesbaden; Hr. Bohl, Präsident v CölN; Hrn. Stud. Kreitzner v. Hadamar u. Henz v. Montebaer; Hr. Rappard, Hüllendes v. Wien; Hr. Uüig, Musikus v. Dresden; Hrn. Rent. Rappmann v. London u. Broßlcr v. Berlin; Hr. Sievert, Apolh. v Cassel; Hr. Hesse, Cassirer v Prag; Hr. Wolzaginn, Reg.-Rath v. Erfurt; Hr. Dickmann, Osstz. v. Wetzlar; Hr. Fischer, Dr. med v. Meiningen; graut. Lehr v. Marburg; Freiherr v. Bodenbausen v. Leipzig; Hrn. Kfl. Führer, Edenfeld, Bongick u. Graubner v. Frankfurt, Press v. Stettin, Kundgen v. Kopenhagen, Müller v. Remscheid, Kämpf v Hillesheim u. Sambmann v. Neustadt; Hr. Eigenbrod, Pfarrer v. Loruheim; Hr. Brochascpa, Hüttenbes. v. Budweis. Im Einhorn: Hrn. Partik. Zuschneider v. Hannover u. Glöckner v. Hamburg; Hrn. Kfl. Großhändler v. Saarlouis, Friederich v. Werlhheim, Steinhauer v. Eisenach. Orb v. Mainz, Leimbach v. Elberfeld, Krämer v. Stuttgart, Hanau, Gottlieb u. Goldhöfer v. Frankfurt, Westcrmann v. Cöln, Willbach v. Mannheim, Mainicke v. Berlin, Gottlieb u. Lrebach v. Leipzig, Schadewitz v. Magdeburg u. Rosen v. Heidelberg; Hr. Henle, Justizr. v. Halle; Hr. Mußmann, Privatmann v. Dresden; Hr. v. Losser, Gutsbesitzer v. Leipzig; Hr. Advocat Dr. Emden v. Frankfurt; Se. Königl. Hoh. Prinz Herrmann v. Sachsen-Weimar; Hr. Graf, Candidat v. Leipzig; Hr. v. Studnolz, Major v. Herschberg; Hrn. Dr. med. Hohenschild v. Darmstadt ll. Deibel v. Gladenbach; Hr. Rost Hofrath v. Dresden; Hr. Chelius, Buchhändler v. Lübeck; Hr. Prof. Jhering nebst Frau v. Kiel; Hrn. Rentiers Bromcr v. Haag u. Kiemer v. Anclam; Hr. Duferner, Actuar v. Bretten; Se. Erl. Graf Friedrich v. Solms-Röbelheim; Hr. Friebel, Partikulier v Magdeburg; Hr. Baron v. Krossgk, Gutsbesitzer v. Krakau. Im Prinz Carl: Hrn. Appell.-Päthe v. Lppma v. Halberstadt u. Gutbier v. Posen; Hr. Brisel, Lieut. v. Frankfurt; Hr. Rausch. Spediteur v. Großcichcn; Hr. Richter, Lithogr. u. Hr. Behr, Fabrikant v. Prag; Mad. Schüner v. Berlin; Hrn Kfl. Müller v. Bonn, Leopold v. Schaffhausen, Riegler v. Frankfurt; I. Durch!. Frau Gräfin Blücher nebst Sohn aus Schlesien; Hr. Pichatschetschek, Kammerherr v. Mähren; Se. Erl. Hr. General Graf v. Lougue v. Prag; Hrn. Kfl. Klippel u. Quebeck, Gebhard v. Darmstadt, Semmler v. Mainz; Hrn. Geschäfts!. Wardell u. Bareg v. Potsdam; Hrn. Studenten Bernstard v. Meiningen, Stohl, v. Bü- dinasen u. Seebold v. Heidelberg. Im Darmstädter Haus: Hrn. Geschäfts!. Buch v. Windecken, Benner v. Bauerschwend, Bär v. Kaisirslautern, Knicrim u Bücking v. Alsfeld, Jos. Meier u. Jak. Meier v. Essenheim, Phlock v. Emrichhausen u. Weiler v. Coblenz; Frau Grau v. Offenbach; Hr. Weiler, Metzger v. Coblenz; Hr. Kolb, Kaufmann v. Hannover. In den Privat Häusern. Bei Frau Botenmeistcr Schäfer: Hr. Prof. Dieffenbach nebst Frau von Friedberg. — Bei Frau Apotheker Trapp: graul. Schellcnberg v. Wallau u. Fr. Trapp v. Hunqen. — Bei Hrn. Landrichter Gryger : Frau Distrikts-Einnehmer Prä- torius nebst graul. Tochter von Butzbach. — Bei Hrn. Kirchenrath Dr. Engel: grau Pfarrviear Brache! v Arnold- Hain. — Bei Hrn. Kaufmann Hass: Hr. Particnlier Hast v. Frankfurt. — Bei Hrn. Postsicretär Mohr: Fräulein Mohr v. Darmstadt. — Bei Hrn. Bäckerm. Busch: Frau Jöckel v. Grünberg. — Bei Hrn Schumacherm. Ramspeck: Hrn. Privatl. Dreisigackcr u. Kaiser v Rödelheim. — Bei Hrn. Professor Dr.. Will: Fräuleins Zimmermann, Weis u. Gros v. Darmstadt. — Bei Hrn. Louis LooS: Hr Le- maier, Privatm. v. Kaiserslautern. — Bei Hrn. Wirth Busch tut Garten: Hr. Dr. Strubel v. Steinheim. — Bei Hrn. Landr. Ploch: Hr. Häement, Geh. Seer. v. München. — Bei Hrn. H.-G.-Rath Georgi: graut. Suppes v. Groß- karben. — Bei Hrn Joh. Balth. Noll: Mad. Coester u. graul Ihm v. Frankfurt. — Bei fern. L.-G «Actuar Euler: graut. Fuhr v. Oberroßbach. — Bei Hrn. Reg -Comm.-Ge- hülfe Heck: graul. Schäfer v. Friedberg — Bei Hrn. Real- lehrcr Dr. Weigand: graul. Stier v. Melbach. — Bei Hrn. H. W. Danernheim: Hr. Lehrer Wentzel v. Florstadt n. Hr. Lehrer Wentzel v, Leidhecken. 516 Einige bescheidene Fragen. Es gehe» regelmäßig Nachts, etwa von 10—12 Uhr, Personen in den Gärten vor dem Wallchore bis an den Eingang des Schwarzlachwegö umher und stehlen Salat, Kartoffeln, Bohnen, Zwiebeln und Gurken. Man fragt r Geschieht dies auch in den Gärten auf der anderen Seite der Stadt? Wie weit geht die Pflicht der Diener der öffentlichen Sicherheit, auch auf die Gärten zur nächtlichen Zeit ihre Aufmerksamkeit zu richten? (1575) Frucht- und W L k t u a L L e n p r e i s e. Biktualien preise. Fleischtaxe Brodtaxe & - fr. Vf. per Pfund kr.stf. fr. kr Vf- kr. Pf. Pf. kr. Pf. fr, Pf. 2 2 n 2 10 2 2 2 12 4-1 8 U 13 2 12 5 Marktpreise. fr. Pf Pf. 16 6 9 8 3 5 1 20 17 1 1 5 11 11 8 7 5 9 8 11 8 7 5 9 8 Ochsenfleisch Kuyfleisch . Rindfleisch . Kalbfleisch • Schweinefl. . Hammelfl. . Schaaffl. . . Leberwurst . gern. Wurst. Bratwurst . Schwarten!.. Blutwurst geräuch. Speck Schinfen , . Dörrfleisch . Rindsfett Hammelsfett Schweineschmalz, ausgelassenes . dgl., unauSgel. 18 — 14 — 14 — 18 — 16 — Mebl besteh. 14 — 14 — 12 14 12 20 15 15 16 16 13 14 3 O 6 11 6 5 ll1- 8l 2 81— 2 21 2' 5 11 6 14 15 8 7 6 10' 8 — Für 1 fr. Wafferweck. „ 1 fr. Milchbrod . ^Gerste- ordinäres Brod aus und ZKoru- 12 — 8 — 14 — 16 — 14 — 20 — 13 — 13 — 201 — 20 — Maas Milch . Pfund Butter auch Handfase . . Eier . . . Pfund Waizenmehl . „ Geschw. Vorschuß . NB. Die Zugaben zum Fleisch dürfen nur in solchem von derselben Gattung bestehen, und zwar auf 10 Vfd. nicht mehr al» ander,baib Pjund ic. »ach Proportion, welches auf 1 Pfd. nicht völlig S Loth auömacht. Löpfc, Füße, Geraub, wie auch die aan» blutiacn und ni*t genießbaren Stucke vom Hals sind von der Zugabe gänzlich ausgeschlossen. ” - 18 — - 16 — Vf. fr. Vf. 2 8. 8. 6 5 fr. fr. Vf- Vf- Vf. fr. 4 4 2 4 F r n ch t p r e i s e. Frucht- gat- tuug. liegen 14. August. Ärunoerg 9. August. M a 14. 1 810) August. t Friedberg 6. August. e r. Mainz 25. Juli. Marburg Mött Wetzlar 9. August. Scheffel Pf. st-. fr Pf. ,fl. fr. Pf. JL fr. Pf. ff. fr. Pf. ff. I fr. st. fr. ft. fr. Vf. Walzen . Korn . . . Gerste . . Hafer. . . Erbsen . . Linsen . . 200 200 170 8 6 4 15 55 200 190 170 8 8 6 4 55 10 0 200 190 170 120 8 7 6 4 30 30 1 1 1 1 1 I 8 7 6 4 50 30 10 10 200 200 200 200 1 1 #- O' o GC j I I 1 C3 CO ! I I 1 Ci o o 5 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 | 3 3 2 1 eo io f i | | iO co co 1 1 1 — 2 Druck und Verlag der G. D. Brnhl'schen Buch- und Cteindruckerei.