Imeigel'latt der Stadt und des Regierungsbezirks Gießen. MM Sonnabend den 14U Juni 1S51.« Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwoch und Sonnabend. — Preis des Jahrgangs für Einheimische t II. 30fr., für Auswärtige in.I. Postaufschlag 1 st. 42 ft. — Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. In Gießen beider Erpcd. (Eanzleiberg lat. B. Nr. 1.) — EinrückungSgcbühr für die gespaltene CorpuSzeile 2 fr. A m tlichee T h e L l. Polizeiliche Bekanntmachungen. NeguLsrtiv wegen des Haltens der Hunde b c t r. Man sieht sich veranlaßt, die nachstehenden Bestimmungen der Verordnung vom 27. Sept. 1831 in Erinnerung zu bringen. §. 1. Zur Nachtzeit dürfen keine Hunde, von welcher Art sie auch sein mögen, auf die Straße gelassen, sondern sie müssen in den Häusern oder Hofraithen eingehaltrn werden. §. 2. Auch zur Tageszeit müssen alle Metzgerhunde, alle Hetz- und Fanghunde, die sogenannten Bullenbeißer, alle bissigen und diejenigen Hunde, welche die Vorübergehenden, Reitenden oder Fahrenden anfaUen, anbellen oder verfolgen, in den Häusern und Hofraithen eingehalten, oder an Ketten gelegt werden. Werden dergleichen Hunde von dem Eigenthümer, oder von sonst Zcmanden außer dem Hause, oder über Feld, mitgenommen; so muß sie derjenige, welcher sie bei sich hat, entweder an einer dauerhaften Leine oder an einem Riemen führen, oder sie müssen mit einem Maulkorb versehen sein, welcher aber nicht blos aus geschnallten Riemen, sondern aus etwas von einanderftehenden Kreuzriemen bestehen muß, die zwar das Maul tns Hundes umschließen, ihn aber nicht im Saufen hindern. §. 3. Läufige Hündinnen dürfen weder bei Tag, noch bei Nacht auf die Straßen gelassen und auch nicht über Feld mitgenommen, sondern sie müssen wohl verwahrt in den Häusern und Hofraithen eingehalten werden. 8. 4. Wer den in den vorhergehenden §. 1, 2 und 3 angeordneten Verboten und Geboten zuwider handelt, verfällt in eine Strafe von 1 fl. 30 fr. bis 5 ft. vorbehältlich des etwaigen, von dem Richter zu erkennenden Schadenersatzes. §. 5. Auch das Hetzen der Hunde auf Menschen, Hunde und andere Thiere, wenn auch schon dadurch kein Schaden gestiftet werden sollte, ist bei 1 fl. Strafe verboten. Schulkinder sind dem Lehrer zur Bestrafung anzuzeigen. Die Eigenthümer oder Besitzer ter Hunde müssen in allen vorbezeichneten Fällen für ihr Gesinde und sonstige Angehörige einstehen. §. 6. Herrenlose und unbekannte Hunde werden eingefangen und, ,— wenn sich auf vorgängige Bekanntmachung in den zuuächstgelegenen Ortschaften der Eigenthümer oder Besitzer nicht meldet und auö- weißt, auch Niemand sich findet, der den aufgefangenen Hund vorläufig in Verwahrung nehmen will,— iodtgeschlagen oder todtgeschossen. §. 7. Von allen, in Folge dieses Regulativs angesetzt werdenden Strafen erhält der Denunciant ein Drittheil. Gießen den 12. Juni 1851. Der Großh. Polizei-Commissar ____________________________________ L. Nover._______ Gefundene Gegenstände. Ein buntes Sacktuch, ein ledernes Ränzchen, eine Kappe und zwei Schlüssel. — Diese Gegenstände können von den Eigenthümern auf dem Gr. Polizeibüreau dahier in Empfang genommen werden. Gießen am 13. Juni 1851. Der Gr. Polizei-Commissär L. Nover. 372 Gerichtliche rmd Privat - Bekanntmachungen. Edictalladungen. 1145) Gießen. Nachdem Gr. Hofgericht der Provinz Obcrheffen gegen den Schreiner Jacob Lepper in Crumbach den förmlichen Concursproceß erkannt hat, werden Alle, welche Ansprüche an denselben zu bilden haben, aufgefordert, solche in dem auf Donnerstag den 3. Juli, Vormittags 9 Uhr, anberaumten Liquidationstermin bei Meldung des stillschweigend eintretenden Ausschlusses von der Masse anzuzeigcn und zu begründen. Von den persönlich nicht erscheinenden Gläubigern wird unterstellt, daß sie allen Beschlüssen der Mehrzahl der Erscheinenden bezüglich der in demselben Termin zu versuchenden Güte, Wahl eines Massepflegers und Gläubiger» ausschusscs zustimmen. Gießen am 26. Mai 1851. Gr. Hess. Stadtgericht das. Muhl. Bott. 972) Grün berg. Ueber das im Ganzen zu 637 fl. 44 fr. tarirte, aber um 604 fl. 39 fr. überschuldete Vermögen deö Wirth Konr. Pfeiff zu Odenhansen hat Gr. Hofgericht den Concurs erkannt; weßhalb alle, welche Ansprüche irgend welcher Art an die Concursmasse zu bilden beabsichtigen, hierdurch aufgefordert werden, dieselben in dem auf Montag den 7. Juli d. I., Morgens 9 Uhr, festgesetzten Liguidationstermine dahier anzuzcigen und zu begründen, widrigenfalls sie stillschweigend von solcher ausgeschlossen werden sollen. Da sodann in erwähntem Termine ein Güteversuch stattsinden soll, so werden etwaige Vollmachten auch aus Eingehung eines Vergleichs mitzurichten sein. Grünberg den 2- Mai 1851. Gr. Hess. Landgericht daselbst Weicker. __ 1129) Gießen. Die Schuldner des abwesenden Kaufmannes I. C. Seipp von hier, werden aufgefordert, bei Meldung doppelter Zahlung, nur an den provisorisch zum Eurator bestellten Kaufmann G. E. Böhm dahier zu zahlen. Gießen am 11. Juni 1851. Gr. Hess. Stadtgericht Muhl. _ Dr. v. Krug. 929) Grünberg. Heinrich Schneckerö Kinder und Reinhard Körbächers Wittwe zu Londorf, haben ncehrcre in der Londorfer Gemarkung gelegene Gnter- stücke, bezüglich deren die betreffenden GrundbuchS- auSzüge in der Registratur des unterzeichneten Landgerichts zu Jedermanns Einsicht offen liegen, verkauft, das Eigenthum aber nicht nackzuweiscn vermocht, und werden daher auf deren Antrag alle diejenigen, welche etwaige Eigenthums- oder Pfand-Ansprüche daran bilden zu können glauben, hiermit öffentlich aufgefordert, solche sogewiß binnen sechs Wochen dahier geltend zu machen, als ansonst den hierüber ausgefertigten Kaufbriefen die Bestätigung in der geeigneten Weise eriheilt werden wird, und sie die daraus für sie erwachsenden Nachtheile sich selbst beizumessen haben. Grünberg den 3. Mai 1851. Gr. Hess. Landgericht das. Weicker. Dr. Ortwein. 1128) Gießen. Sämmtliche Gläubiger der Jacob Klotz Wittwe im Russischen Hofe zu Gießen, über deren Vermögen Concurs erkannt ist, werden zur Anmeldung und Begründung ihrer Forderungen unter dem Rechtsnachiheile des, ohne besonderes Präclusivdecret eintretenden Ausschlusses von der Masse auf Donnerstag den 10. Juli l. I., Vormittags 9 Uhr, hierher vorgeladen. Gießen den 1. Juni 1851. Gr. Hess. Stadtgericht Muhl. Besondere Bekanntmachungen. 1 127) Gießen. Die Pfandscheine Nr. 22836, 24475, 25165 und 26868 find angeblich verloren worden. Der Verpfänder hat um Ausfertigung neuer Scheine nachgesucht und werden daher diejenigen, welche Ansprüche an besagte Pfandscheine bilden zu können glauben, aufgefordert, solche innerhalb 14 Tagen dahier zur Anzeige zu bringen, als sonst dem Ansuchen entsprochen und neue Pfandscheine ohne Weiteres werden ausgestellt werden. Gießen den 12. Juni 1851. Die Pfandhausverwaltung Bieler. Pfeil. 1122) Langgöns. Indem der Unterzeichnete einem verehrlichen Publikum den am Dienstag den 17. Juni d. I. abgehalten werdenden Langgönscr Vieh- und Krämer- Markt in Erinnerung bringt, bittet er zugleich um recht zahlreichen Besuch desselben. Durch den an den Marktplatz grenzenden Anhaltspunkt der Main-Weser-Eisenbahn, von welchem sich der ganze Markt romantisch übersetzen lapt, sowie durch den lebhaften Verkehr, welcher durch die Eisenbahn dahier entstanden ist, läßt sich um so mehr eine starke Concurrenz erwarten, als der Markt schon früher den Ruf eines vorzügltchen Viehmarkts angenommen hat. Langgöns den 10. Juni 1851. Der Bürgermeister Dern. 373 1076) Gießen. Den Gießener Markt betreffend. Der im Wandkalender irrthiimlich aus den 9. und 10, Juni l. I. angezeigte Johanni- Markt der Stadt Gießen wird nicht an diesen Tagen, sondern den 8. und 9. Jrüi abgehalten. Die Herren Bürgermeister wollen dieses im Interesse der Betheiligten bekannt machen lassen. — Gießen den 3. Juni 1851. Der Bürgermeister Hch. Ferber. Der Bürgermeister Hch, Ferber. Meldung der gesetzlichen Strafe verboten. Gießen den 3. Juni 1851. 1077) Gießen. Das Betreten der sogenannten Stadtwicse an der Lahn ist bei Ver Gießen. Die Eltern und Vormünder, welche ihre schulpflichtigen Kinder und Pflegbefohlenm bis jetzt noch in keine Schule eingeführt haben, werde» hiermit anfgefordert, kommenden Montag den 16. Juni, Nachmittags um 1 Uhr, in dem Schulhause in der Schulstraßc dieses zu bewerkstelligen, oder den etwaigen Anstand anzuzeigen. Gießen den 12. Juni 1851. Im Namen des Schulvorstandes Der Dirigent Dr. Engel. 1113) Gießen. Holzversteigerung im Gießener Stadtwalde. Montag den 16. Juni l. I., von Morgens 9 Uhr an, soll in dem hiesigen Stadtwalde, Schutzbezirk Hangelstein, nachverzeichnetes Holz öffentlich versteigert werden: 59 16% Stecken Buchen-Scheidholz, // „ Prügclholz, 29 // u Stockholz, 2600 Wellen " Rcisholz, 98% Stecken Eichen-Scheidholz, 19% // " Prügelholz, 50 u „ Stockholz, 1325 Wellen „ Reisholz, 13 Stecken Lindell-Stockholz, 275 Wellen ff Reisholz, 50 u Aspen - ft 4 Eichen-Stämme von 245 Cbkfß. 14 „ Stangen n 37 „ 100 Buchen „ „ 19 „ Gegen vorschriftsmäßige Bürgschaft wird Zahlungsfrist bis 1. October d. I. gestattet. Die Zusammenkunft ist am großen Steinbruch im Hangelstein. Die Herrn Bürgermeister der umliegenden Orte werden ersucht, dies in ihren Gemeinden bekannt machen zu lassen. Gießen am 6. Juni 1851. Der Bürgermeister Hch. Ferber. 1120) Grünberg. Hcugrasvcrsteigeruug im Reutamte Grünberg. Das diesjährige Heugras von nachstehenden fiskalischen Wiesen soll in Loosabthcilungen ans den Wiesen selbst meistbietend versteigert werden: 1) Montag den 16. Juni, Vormittags 8 llhr, in der Gemarkung Atzenhain von 28 Morgen, sodann 2) an demselben Tage, des Nachmittags 3 Uhr, in der Gemarkung Grünberg von 42 Morgen; 3) Dienstag den 17. Juni, Vormittags 9 Uhr, in der Gemarkung Oueckborn von 14 Morgen; 4) au demselben Tage, Vormiltags 10 Uhr, in der Gemarkung Haarbach von 12 Morgen; 5) Mittwoch den 18. Juni, Vormiltags 9 Uhr, in der Gemarkung Lindenstruth von 27 Morgen; 6) an demselben Tage, Vormittags 10 Uhr, in der Gemarkung Saasen von 14 Morgen; 7) an demselben Tage, Vormittags 11 Uhr, in der Gemarkung Göbelnrod von 56 Morgen; 8) Freitag den 20. Juni, Vormittags 9 Uhr, in der Gemarkung Bcrnsscld von 4 Morgen und in der Gemarkung Nicderohmen von 1% Morgen; 9) Montag den 23. Juni, Vormittags 9 Uhr, in der Gemarkung Großencichen von 18 Morgen; 10) Dienstag den 24. Juni, von den fiskalischen Wiesen: a. in der Gemarkung Flensungen von 14 Morgen; b. in der Gemarkung Lehnheim von 5 Morgen; c. in der Gemarkung Merlau von 64 Morgen. Hierbei wird noch bemerkt, daß des Morgens um 8 Uhr bei Flensungen mit der Versteigerung der Anfang gemacht wird. Den Steigerern wird bis zu einem Betrage von 25 fl. gegen annehmbare Bürgschaft Frist bis 374 (Silbe September 1851 bewilligt. Ein etwaiger Mehrbetrag der Steigsumme muß vor dem Abmähen deS Grases baar an den Nentbeamten bezahlt werden. Grünberg den 10. Juni 1851. Der Gr. Hess. RentamtS-Viear des Rentamts Grünberg H auser. 1141) Londorf. Verkauf einer Feuerspritze. Montag den 23. d. Mts., des Nachmittags 2 Uhr, soll die, den Gemeinden deS ehemaligen Patrimo- in'algerichls Rabenau bisher gemeinschaftlich angehörende, noch in brauchbarem Zustand befindliche Feuerspritze, Abtheilungshalber, öffentlich meistbietend versteigert werden. Kauflustige werden eingeladen, sich in dem Ver- kaufstermine, auf dem Düreau des Unterzeichneten, mit der Leitung des Verkaufs beauftragten Bürgermeisters , einfinden zu wollen. Londorf am 11. Juni 1851. Der Bürgermeister ____________ ’________K lieb e,________ 1121) Langgöns. Hkugras-Versteigcruug zu Langgöns. Donnerstag den 19. d. Mts., von Morgens 9 Uhr an, soll das diesjährige Heu- und Grummetgras von ungefähr 23'/2 Morgen Gemeinde-Wiesen öffentlich meistbietend versteigert werden. Die Zusammenkunft ist am Heeggraben. Langgöns den 9. Juni 1851. Der Bürgermeister 2) er ii. 1125) Burkhardsfelden. Jagdverpachtung. Freitag den 20. Juni, deS Mittags um 12 Uhr, soll auf dem Bürgermeisterei-Büreau dahier die Ausübung der Jagd in hiesiger Gemarkung, 1300 Morgen enthaltend, auf 3 Jahre öffentlich an den Meistbietenden verpachtet werden. Burkhardsfelden den 11. Juni 1851. Der Bürgermeister Stumpf. 1149) Haarbach. Jagdverpachtung und Grasversteigcrung. Donnerstag den 26. Juni d. I , Morgens 10 Uhr, soll die Ausübung der Jagd in hiesiger Gemarkung auf 3 Jahre meistbietend verpachtet und um 12 Uhr, die diesjährige Heugraserndte von 65 Morgen meistbietend versteigert werden. Haarbach den 10. Juni 1851. Der Bürgermeister Klöö. 1147) Gießen. Donnerstag den 19. Juni d. I., Abends 8 Uhr, soll das HeugraS von ungefähr 3"/2 Morgen der Neustädter Schäferei-Gesellschaft gehörigen Wiese auf dem Wolfsfurth in der Wohnung des Herrn Gemeinderath Herbert auf der Mäuöburg dahier an den Meistbietenden versteigert werden. __Christian Löber. 1133) Gießen. Montag den 16. Juni, Nachmittags um 1 Uhr, läßt die Balthasar Weidigs Wttb. zwei Wiesen- gärlen, 1 */4 Morgen haltend und auf dem Gartenfeld gelegen, versteigern. Die Zusammenkunft ist an der Schanze bestimmt. Fr. Müller. F e i l g e l' o t e n. 1138) Gießen. TÄpetem - AmsveEMf. Um damit aufzuräumen empfehle ich eine große Parthie Tapeten, in den neuesten Mustern in allen Farben unter den Fabrikpreisen. C h r i st i a n Reiber _______________auf dem Kreuz._______ 1142) Gieße n. Eisen-Gnßwaaren-Lnger. Einem hiesigen und auswärtigen Publikum zeige ich hiermit an, daß ich außer den angezeigten Guß- waaren, als: Oefen, Sparheerde aller Art, eiserne Gefäße, auch alle Sorten Stab eisen, Rund- eisen, Achsen, sowie auch Ofenrohre in Commission zum Verkauf übernommen habe. Die prompteste und billigste Bedienung wird zugesichert. Gießen den 13. Juni 1851. Georg Renzel, Schmiedmeister, wohnhaft in der Neustadt. 1136) Gießen. Fein gekämmte Scheerwolle, sowie bergt, mittel und ordinäre Wolle verkauft zu den billigsten Preisen Friedrich Kranskopf in der Waidgasse. 1143) Gießen. In Lit. D. 9ir. 144 in der Sandgasse ist ein Haufen Dünger zu verkaufen. Zu vermiethen. 1150) Gießen. In dem Berlinischen Hause vor dem Walllhor ist der obere Stock, bestehend in vier ineinandergehende Zimmer, Keller, Holzstall, Mitgebrauch der Waschküche zu vermiethen und am 1. August l. I. beziehbar. Das Nähere zu erfragen bei Adolph Homberg er. 1132) Gießen. In Lit. D. Nr. 90 ist eine Familienwohnnng zu vermiethen. Fr. Müller. 375 1151) Gießen. Den Mitgliedern des hiesigen Gesellschafts-Vereins diene zur Nachricht, daß der nächsten Mittwoch um 3 Uhr abgebende Babu- rua an der Badenburg anhalten und die Theilnehmer an der Partie absctzen wirb, welche jedoch gebeten sind, sich zeitig im Bahnhofe anzumeldcn, da nach Umstanden ein oder mehrere WaggouS eingeschoben werden muffen. Gießen den 13 junt 1851. Der Gesellschafts-Vorstand. 1140) Gießen. Ein Logis, bestehend auS mehreren Stuben, Kammer, Küche, Keller und Holzstall, ist zu vermiethen bei 1 ' 10 I. B. Loos am Markt. 1100) Gießen. Eine Scheuer in der Caplans- aasse mit guter Einfabrt und verschlossenem Hof- raum ist auf mehrere Jahre zu verletben. raum, ip ! P^sch auf dem Kreuz. M a i n z. 837) 1137) Gieß en. Montag den 16. 3uui beginnt für Erwachsene der Tanzunterricht. Gießen den 13. Juni 1851. J- Schmidt. Vernnschte Nachrichten. 1134) Gießen. Zur Abhör der Rechnung und sofortigen Besprechung werden sämmtliche Itlt- alieder des Burgerlesevercins auf J Samstag den 21. Juni, Abends *48 Uhr, in daö Loeai bei Weinwirth Heß eingeladen. Der Vorstand. 1139) Gießen. Ein junger Mensch, welcher die Bäckerei erlernen will, kann sogleich in die Lehre treten. Bei wem? sagt Ausgeber dieses Blatts. mit Bewilligung Sr. Maj. des Kaisers von Oesterreich und unter der Leitung * , cineö besonders hierzu ernannten ministerietlen Lomüe findet unwiderruflich KM B8» HW ÄWM worin die Ziehung statt, Dulden Wiener Währung st. 200000, 210000, 20000, 15000, &000, 5000, 21000, 3000, 2000, 1000 &c. kc. gewonnen wer een. BanguierS in Mainz. am kann und jedenfalls 10 st. W. W. gewinnen muß, kostet 10 st. - 11 Loose 100 st. Ein L00S IH. Classe, das zwei Gewinne erlan aen kann, und jedenfalls 5 st. W. W. gewinnen muß, kostet 6 st. H Loose 60 st. unterzeichnetes Gedächtniß-Diplom anzubwten. - Aussuhrltche zlanc gratis. Zeder Theilnehmer erhält nach der Ziehung eine amtliche Life. v 2 I. Nachmann & Comp» , Es« Loos I. oder II. Classe, dem nur ein Gewinn zusallen kann, kostet 3 st. 11 Loose 30 st. - Ein Loos IV. Classe, das drei Gewinne erlan- 376 1,622,638 182,667 Grundkapital Gesummte Reserven Einjährige Prämie Zinsen-Einnahme 1130) Gießen. Aachener und Münchener Feuerversichernngs - Gesellschaft. Folgendes sind die Resultate der in der öffentlichen General-Versammlung vom 17. Märt d 3 abgelegten Rechnung des Jahres 1850. 4 5,250,000 Gulden, 2,852,100 „ Q1 1,805,305 „ Versicherungen in Kraft wahrend des Jahres . . . 881,952,069 " Die ausführlichen Abschlüsse sind bei den unterzeichneten Agenten der Gesellschaft einzusehen Gieße» am 12. Juni 1851. Franz Peppler & Comp. 1023) Mainz. findet unwiderruflich zu Wien statt die Ziehung einer großen Geld - Lotterie mit Bewilligung Sr. Merj» des Kaisers von Oesterreich zum Vortheil der Jnvalidenfonds. ES werden gewonnen 807,750 Gulden Wiener Währung. 621150 Gewiuuste von Gulden 200,000, 40,000, 20,000, 15,000, 8000, 5000, 4000, 3000, 2000, 1OOO re. rc. Ausnahmsweise wurde die Concession dieser Lotterie von den Negierungen des Großher- zogthumö Hessen, der Königreiche Sachsen, Württemberg, Hannover re. ercheilt. Preise der Loose: Ein Original-Loos I. oder II. Klasse kostet 3 ft. — 11 Loose 30 ft. Ein Original-Loos 111. Klasse mit sicheren Gewinnen kostet 6 st. — 11 „ Oo st. Ein Original-Loos I V. Klasse mit höheren sicheren Gewinnen kostet 10 ft. — 11 „ 100 ft Jeder Theilhabrr erhält nach der Ziehung chic vssteicllc Liste. — Pläne gratis. — Original-Loose sind direkt zu erhalten bei M. A. Cahn & Camp., Danquiers, Mitgründer der fünf Oesterr. Jnvaliden-Versorgungs-Fonde '« Mainz. 1146) Gießen. Am zweiten Pfingstfeiertage ist mir im Busch'schen Garten, in dem kleinen Sälchen, rechts am Ofen, ein Rohrstock mit weißem Griffe von Jemand mitgenommen worden. Ich ersuche Denjenigen, welcher den Stock besitzt, ihn mir wieder zurück zu erstatten. G Weidig. Vit. E. Rr. 34. 1148) Allendorf a. d. Lda. Ich bringe hiermit zur öffentlichen Kenntuiß, daß, wer ohne mein Vorwissen meinem Schwiegersohn Gg. Opper von Trais, jetzt in Allendorf wohnhaft, auf meinen Namen irgend etwas borgt, leiht w. ich für nichts hafte. Allendorf a. d. Lda. im Juni 1851. __________M. E. Vogel 1144) Gießen. Buschischer Garten. Morgen, Sonntag den 15. d. Mts., Musikalische Unterhaltung daselbst. Anfang 3 Uhr. Bei ungünstiger Witterung findet dieselbe im Saale statt. 377 Die Gesellschaft zu gegenseitiger Hagelschaden- Vergütung m Leipzig beftebt seit 1824 ununterbrochen, hat während dieser Zeit über 2 Million Thaler Schäden bezahlt und Gießen. Die Schützen-Compagnie der Bür- qerwehr hat vom 15. bis incL 21. Juni d. j. die Feuerbereilsckaft und den Ordonnanzdienst. Das Ober-Commando der Bürgerwehr. Fresenius. (1131) A u s z u l e i h e n. 1135) Großenlinden. In dem Kirchenkasten zu Großenlinden liegen 430 fl. zum Ausleihen bereit. ■____________ Frischbäcker zu Gießen. Sonntag den 15. Zuni. Heinrich Noll in der Neustadt. Wilhelm Hellmold am Neuenweg. Karl Noll in den Ncuendäuen. Kirchliche Anzeigen der evangelischen Gemeinde zu Gießen. G o t t e s d i e n st. Am 15. Juni. Morgens: Pfarrer Bonhard. Nachmittags: Kirchenrath Dr. Engel. Universitäts-Gottesdienst. Um 11 Uhr: Professor Dr. Hesse. K o p u l i r t e. Den 9. Juni. Franz Philipp Bauer, Burger und Musiklehrer dahier, des hiesigen Bürgers und Stadtmusicus Johannes Bauer ehelicher Sohn? und Dorothea Franz, des hiesigen Burgers und Schuhmachcrmeisters Karl Franz ehe« Denselben. Heinrich Sparcnberg, Bürger dahier, Schneider und Zeichnenlehrer in Mainz; und Marie Michel, des verstorbenen hiesigen Bürgers und Maurers Wilhelm Michel eheliche Tochter. „ . _, . Den 10. Juni. Christian Weber, Burger und Schrei- ncrmeister dahier, des verstorbenen hiesigen Bürgers und Schreincrmeisters Johannes Weber ehelicher Sohn; und Anna Katharine Reith, des gewesenen Untcrofficiers Christoph Reith aus Friedewald im -'.'hurhessischen, eheliche Tochter. Getaufte. Den 5. Juni. Dem Bürger und Barbier Theodor Rolloff ein Sohn, Heinrich August Karl Ludwig Valentin, geboren den 10. April. u . .„ Den 7. Juni. Dem Bürger und Schremermelster Johannes Schneider ein Sohn, Johannes Julius, geboren Vtn De8. Juni. Dem Bürger und Wirth Theodor Lonp eine Tochter, Elisabethe Luise Marie Georgine, geboren Denselben. Ein unehelicher Sohn, Peter Georg Emil Christian Karl Anton, geboren den 13. Mai. Denselben. Dem Bürger und Drechslermeistcr Christian Schmall ein Sohn, Martin Emil Karl Philipp, geboren den 21. Mai. Denselben. Dem Bürger und Rothgcrbermeister Balthasar Planck ein Sohn, Christian Anton Karl, geboren bCn Denselben. Dem Bürger und Schneidermeister, wie auch Beigeordneten, Wilhelm Nehmeper ein Sohn, Philipp Wilhelm, geboren den 17. Mai. . Den 9. Juni. Dem Ortsburger m Ellershausen tnt Churhesstschcn, und Schaffner bei der Main-Weser-Bahn dahier, Christoph Müller ein Sohn, Heinrich, geboren den b' ^Denselben. Dem Lakirer Otts Winckler eine Tochter, Christiane Anna, geboren den 19. Mai. Beerdigte. Den 5. Juni. Elisabethe Barbara Baureiß aus Markbergel im Königreich Baiern, alt 31 I., gestorben den L ^Denselben. Katharine Martin, Taglöhncrin auS Wahlen, alt 39. I., gestoiben den 4. Juni. Den 11. Juni. Johann Gottfried Christians-audon, Bürger und Schuhmachcrmeister dahier, alt 54 x$. 7 VI- 12 T., gestorben den 9. Zuni. Die Pfarrgeschäfte in der nächsten Woche besorgt Pfarrer Bonhard. In den Gasthäusern. Im Rappen: Hrn. Privatl. Hupseld u. Heinbuch v. Marburg; Hrn. Part. Brunner v. Fankfurt, Köhler, Müller u. Kumpel v. Cassel; Hrn. Kfl Berg v. Eschwege, Wende- roth v. Cassel, Röhrig v. Wesel, Ritter v. Bonn, Lob v. Sprendlingen, Müller v. Alsfeld u. Siedel v. Cöln; Hr. Stud. Bogel v. Bonn; Hr. Erbin, Tapez. v. Berlin; Hr. Stork, Access, v Wabern; Hr. Göbel, Postbeamt v. Paderborn; Hr. v. Berg, Hauptm. v. Lembcrg; Hr Thurnstcin, Maj. v. Triest; Hrn. Privatl. Devrient v. Triest u. Meier v. Darmstadt; Hin. Kfl. Bauer v. Elberfeld, Kappel v. Rhepdt, Habcrkorn v. Frankfurt, Thukcnt u. Sauerbcck v. Mainz, Putz, Kruse u. Maus v. Erfurt, Philippsen v. Cassel n Graff v. Bremen; Hrn. Stud. Jinmisch u. Mupet v. Heidelberg; Hr. Radler, Prof. v. Göttingen; Hr. Baphcr, Offiz, v. Riße; Hrn. Oberbaur. Thomas v. Cassel, Epsen v. Frankfurt u. Steinbrück v. Wächtersbach; Hrn. Oberst Schulz v. Darmstadt u. Warnischeck v. Bieberbach. Angekommene und abgereifte Fremden vom 11. bis 13. jmu ibol. - - Im Einhorn: Hrn. Kfl. Kabn u. Müller v. Mainz, Steinert v. Berlin, Meinner u. Schönfeld v. Frankfurt, Eber« fiartt v. Coln u Muth v. Mühlhausen; Hr. Wentzel, Oecon. v Kriedberg; Hr. v. Fröhlich, Bang. v. München; Hrn. Stud. HUds u. Schneller v. Heidelbergs Hr. Baroche, Rent. v Paris; Hr. Meißner, Prof, v Danzig; Hrn Privatl. v. Pole v. Dresden u. Heil v. Darmstadt; Hrn. Dr. med. v. Krafft v. Bonn u. Etars v Paris; Hr. Thoum, Fabrik, v. Regensburg; Hr. Graf v. Löwenberg v. Gocha; Hr. Roth, Lieutn v. Berlin; Hr. Rommel, Direet. v. RM>enburg; Hr. Graf v Pappenhcim, Generallieutn. v. München; Frhr.v. Mautz, Oberlieutn. v. Stuttgart; Hr. Graf v. Dubeiiteil v. Brüssel; ,vr. v. Lehmann ».Darmstadt; Hr. Dr. Sommer u. Frl. v. Weber v. Fulda u. Hornung «. Cassel, A. Haider, Juwel, v. Cöln; Gräfin Olz v. Wien, Hrn. Gutsbes. v. Glinker v Warschau u. v. Littmar v. Hannover; Hrn Kfl. Lchpmlnn v? Mainz, Martin- u ^ber o Fran furch Sepdt v. Leipzig, Grumpt v. Reichenbach, Kirchner v. Ncusta t, 378 Schüttcrle t>. Kehl u. Lerhain v. Gotha; Hrn. Archit. Hilden- macher t>. Marburg u. Kohlcp v. Bonn; Hrn. Stent. Pflug ». Ludwigsburg, Rosenthal u. v. Biel o. Frankfurt; Hr. v. Otto, Sts.-Rath ».Leipzig; Hr. Kitze, Advok. o. Reichenbach. Im Carl: Hr. Gastein, Weinhndl. v. Jnsbruck; Hrn. Kfl. Oppenheimer v. Dessau, Buchler v. Salzburg, Fries v. Kreuth, Franz v. Landau, Rößncr v Bielefeld, Mootz v. Reutlingen, Heß v. Saarbriick, Frank v. Gelnhausen, Lipps v. Eisenach, Siesholz v. Ofen, Katz v. Frankfurt, Meißner v. BreSlau it. Menkel v. Beerfeld; Hr. Cotz, Geschäftsm. v. Kreuznach; Hr. Flange, Tanzlehr. v. Offenbach; Hr. Krammer, Assest, v. Halle; Hr. Landeck, Condit. v. Magdeburg; Hr. Änatz, Doct. v. Breslau; Hr. Ditrich, Ingen, v. Kirchberg; Hr. v. Deronai!', Maj. v. Wien; Hr. dümmer, Lieutn. v. Ortenbcrg; Hrn. Schrein. Sauer u. Tiller v. Frankfurt; Hr. Grauß, Gastw. v. Heidelberg; Hr. Appel, Lehr. v. Winterrod; Hr. Pauli, Revierförster v. Hohenau ; Hr. Hohsack, Rent^v. Fürstcck; Hr. Schäfer, Pfarr. v. Leimbach; Hrn. Stud. Wander u. Schür v. Marburg. Im Parmstä'dter Haus: Hr. Firmann, Lehr. v. Dillenburg; Hrn. Geschäftsl. Wchaaf, Obcrtshäußer u. Schleich v. Oberkleen, Weißgerber v. Ramberg u. Weilbach ». Lorsch. 3 n de» Privathäusern. Bei Hrn. Uhrmach. Schmidt: Fr. Falkmann v.Delmoldt u Hr. Fagätt Privatm. v. Portoalegro. — Bei Hrn. Kfm. Silbcreisen: Fr. Ritsert v. Bessungcn. — Bei Hrn. Stallmstr. Frankenfeld: Fr. Poseiner v. Grünberg. — Bei Frl. Krebs: Hr. Krebs v. Cö'ln. — Bei Hrn. Lieutn. Schmidt: Hr. Schmidt, Rittmstr. v. Bensheim. — Bei Hrn. Goldarbeit. Heinrich: Fr. Wüst u. Frl. Jordis v. Darmstadt. — Bei Hrn. Prof. Dr. Osann: Hr. Klunk, Seer. v. Darmstadt. —■ Bei Hrn. G. Schmidt: Fr. Triefenbach v. Darmstadt. — Bei Fr. Rcvierfrst. Reitz: Hr. Becker, Conrectoratsvcrw. v. Biedenkopf. — Bei Hrn. Lehr. Beck: Fr. Hauptm. Beck u. Hr. Beck, Access, v. Darmstadt. — Bei Hin. Bauaufseher Unger: Fr. Pfeil v. Biedenkopf. — Bei Hrn. Verwalter Beppler: Hr. Groß, Pfarr. v. Wilsbach. Frucht- und V i k t u a l i e n p r e i s e. Biktualienpreise Fleischtaxe per Pfund Ochsenfleisch Kup fleisch . Rindfleisch . Kalbfleisch • Schweinefl. . Hammelfl. . Schaaffl. . . Leberwurst . gern. Wurst. Bratwurst . Schwartem.. Blutwurst . geräuch. Speck Schinken . . Dörrfleisch . Rindsfett Hammelsfett Schweineschmalz, ausgelassenes . dgl., unauSgel. kr.Ps 16 Df- «■ 20 17 fr. 77 13 12 14 12 20 15 15 16 16 fr. Df. 77' — 81 2 81— 5 - 9 2 8 — 12 — 8 — 14 — 16 — 14 — 20 — 13 — 13 — 20 — 20 — a 2 & a fr. Df- 77 - 8 — 7 2 5 — 9 — 8 — 121 — 18 14 14 18 16 18 16 Brodtaxe fr. Df- fr. Df. fr. Df 5 11 i 5 Marktpreise Df Df- 1 1 5 10 Mehl besteh. 3 9 1 1 2 Für 1 fr. Masserweck. „ 1 fr. Milchbrod . 5 II 6 5 3 2 O 2 12 2 4 6 18 19 4 8 .„. . Walzen- und gemischtes Brd.auS - ^nmehl besteh. 2 4 5 — 10 — ^Gerste- ordinäres Brod aus und ?Koru- MaaS Ällilch .... Pfund Butter . . . auch . . Handkäse..... Eier ...... Pfund Waizenmehl . . „ Geschw. Vorschuß fr. Df- fr. 2 5 fr. Pf. fr. 1 2 NB. Die Zugaben zum Fleisch dürfen nur in solchem von derselben Gattung bestehen, nnd zwar auf 10 Pfd. nicht mehr als anderthalb Pfund >e. nach Proportion, welche» auf 1 Pfd. nicht völlig 5 Loth ausmacht. Köpfe, Füße, Gcraub, wie auch die ganz blutigen nnd nicht geuiejjbarcn Stücke vom hals sind von der Zugabe gänzlich ausgeschlossen. Fruchtpresse. Srudit- flnti tllllfl. Giegen । 12. Juni. | Grimberg 31. Mai. L'ch 5. Juni. Friedberg 4. Juni. Mainz SO. Mai. Marburg Wegtar 8. Juni. M a l t e r. Mott Scheffel Pf. fl. fc jPL' 200 190 170 ff. ft. Pf. ff. fr. Pf. ff. fr. 30 30 30 Pf. 200 200 200 200 ff. fr. fl. fr. ff. fr. 34 22 20 33 — Waizcn . Korn . . . Gerste . . Hafer. . . Erbsen . . Linsen . . 200 200 170 1 1 m oo 10 50 15 40 8 8 6 3 20 15 20 45 200 190 170 120 8 8 5 3 7 8 40 20 30 35 1 1 II II 8 7 5 3 8 31 6 25 5 1 52 4 | 11 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 3 3 2 1 Druck und Verlag der G. D. Brnhl'schen Buch- und Sleindruckerei, Fortsetzung aus der Rechtssache Friedrich Storch gegen Grotzh. Hofgerichts-Advoeoten Briet. A. Bemühungen des Hrn. Advocaten Briel, der Beantwortung der Klage sich zu entziehen. Der Herr Advoeat Briet bemühte sich zunächst, der Beantwortung der gegen ihn erhobenen Klage sich zu entziehen. Es erfolgte herauf das erste Urtheil folgenden Inhalts: Nr. H. G. 9,567. Urtheil. In Sachen des Friedrich Storch auf dem Dorheimer Bergwerk bei Friedberg, Kläger gegen den Großh. Hofgerichts-Advoeaten Briel zu Gießen, Beklagten; Vertragserfüllung betr. wird auf gesetzmäßige Verhandlung und erfolgten Aetenschluß, aus deu, in dem erstatteten Vortrag, dessen Einsicht den Anwälten beider Theile in Großh. Hofgerichts-Registratur zu nehmen freisteht, — entwickelten Gründen, hierdurch zu Recht erkannt: 1) daß der Kläger verbunden sei, vor jeder weiteren Verhandlung eine Caution wegen des Ersatzes der Kosten des Beklagten im Betrage von fünfzig Gulden zu leisten; 2) daß, unter Verwerfung der übrigen dilatorischen Einwendungen und unter Aussetzung der Entscheidung über das Editionsgesuch, der Beklagte schuldig sei, sich binnen einer, von der Benachrichtiguug über die erfolgte Leistung der unter 1) verordneten Caution laufender Frist von vier Wochen, auf die Klage, insbesondere auf die Behauptung, es seien die derselben beiliegenden Verabredungen getroffen worden, unter dem Rechtsnachtheile des Eingeständniffes speciell einzulassen. Die Entscheidung über die Kosten wird ausgesetzt. V. R. W. Dessen zur Urkunde ist dieses Urtheil nach Verordnung des Großh. Hess. Hofgerichts ausgefertigt und mit dem größeren Gerichtssiegel versehen worden. Gießen den 1. Juli 1845. Großh. Hess. Hofgericht daselbst. (L. S.) vdt. Haas, Hofg.-Secr.-Accessist. Dem Großh. Hofgerichts, Advokaten Dr. Sundheim. Ins. den 8. Juli 1845. Preuninger. 6 Die Appellation des Beklagten wurde dnrch folgendes Urtheil Großh. Oberappellationsund Cassationsgerichts verworfen. I- 34. Zn Sachen des Großh. Hofgerichts-Advocaten Vriel zu Gießen, Beklagten und Appellanten, gegen Friedrich Storch auf dem Dorheimer Bergwerk bei Friedberg, Kläger und Ap- pellaten, Vertragserfüllung betr. werden auf erhobene Berufung, darauf erforderte und mit Bericht eingclangte Arten vorder Instanz und daraus erstattete Vorträge, unter Mittheilung des übergebenen Gravatoriallibells im Duplikate au Letzteren zur Nachricht, die von Ersterem gegen das von Großh. Hofgericht zu Gießen am 1. Juli 1845 erlassene Erkenntnis nachgesuchten Appellations-Processe, unter Verurtheilüng des Beklagten und Appellanten in die Kosten dieser Instanz, sowie unter Verordnung der Einziehung der hinterlegten Verlustgelder, hiermit abgeschlagen. Zugleich wird dem Beklagten und Appellanten die ungeziemende und anzügliche Schreibart, welche er sich namentlich auf Seite 3 und 4 der Appellationsrechtfertigungsschrift, dem Referenten bei Großh. Hofgericht zu Gießen gegenüber, erlaubt hat, hierdurch ernstlichst . B. R. W. Dessen zur Urkunde ist gegenwärtiges Urtheil nach Verordnung des Großh. Hess. Ober- appellations- und Cassations-Gerichts ansgefertigt und mit dem größeren Gerichts-Jnsiegel versehen worden. So geschehen, Darinstadt den 19. Juni 1846. Gr. Hess.^Oberappellations- und Cassations-Gericht das. (L. 8.) Heumarm, Justiz-Rath. Jus. den 27. Juni 1846. Prenninger- B. Das Hauptverfahren über die Klage. Nach Bewirkung der schuldigen Einlassung des Beklagten und weiterer Verhandlung erfolgte das Haupturrheil dahin: Urtheil. In Sachen des Friedrich Storch auf dem Dorheimer Bergwerke bei Friedberg, Klägers gegen den Großh. Hofg.-Advocaten Briet zu Gießeu, Beklagten; Vertragserfüllung betr. wird auf gesetzmäßige Verhandlung und erfolgten Aetenschlnß, aus deu, in dem erstatteten Vortrag, dessen Einsicht den Anwälten beider Theile in Großh. Hofgerichts-Registratnr zu uehmeu freisieht — entwickelten Gründen, hierdurch zu Recht erkannt: der Beklagte, dessen Einreden der Ungültigkeit des Societätsvertrages vom 12. November 1841, der Arglist und des nicht erfüllten Vertrages, des Verstoßes gegen strafrechtliche Bestimmungen und der fehlenden Activlegitimation, dieser soweit sie sich nicht auf die dem Berginspector Storch im §. 6. jenes Vertrages zugesicherte Präcipual- quote bezieht, sowie dessen Editionsgesnch ree. Wiederklage hierdurch verworfen werden, ist schuldig — in Beziehung auf den zeitherigen Betrieb des Braunsteinbergwerkes in der Lindner Mark, von Beginn des Betriebs nach dem erwähnten Gesellschastsvertrage, gesondert nach den Jahren, ordnungsmäßige Rechnung abzulegen und dem Kläger dasjenige, was es hiernach diesem zu seiner Rate am jährlichen Gewinne erträgt, mithin ein Drittheil desselben, mit gesetzlichen Verzugszinsen vom 12. September 1844, als dem Tage der Insinuation der Klage herauszugeben, auch den Anspruch des Klägers zu einer Aufnahme in das bergrechtliche Miteigenthum des erwähnten Bergwerks anzuerkennen und den Kläger als Mitgewerken zum dritten Theile an diesem Werke bei der 7 hierzu bestellten Behörde anzuzeigen, sodann sämmtliche Kosten diests Rechtsstreits zu tragen und zu ersetzen. Kann und wird sodann der Kläger innerhalb vier Wochen, Gegenbeweis Vorbehalten, beweisen: daß ihn sein Vater der Großh. Berginspector Storch auch zur Geltendmachung des diesem im §. 6. des Soeietätsvertrages zugesicherten „Voraus" ermächtigt habe, so soll alsdann auch in dieser Rücksicht weitere Entscheidung erfolgen. V. R. W. Dessen zur Urkunde ist dieses Urtheil ans Verordnung Großh. Hess. Hofgerichts ausgefertigt und mit dem größeren Gerichts-Jnsiegel versehen worden. So geschehen Gießen den 16. Februar 1847. Großh. Hess. Hofgericht der Provinz Oberhessen. (L. 8.) vdt. Ellenberger, Hofgerichts-SecretariatS-Accessist. An Großh. Hofgerichts-Advocaten Dr. Sundheim nebst Dupl. des Num. H. G. 2681. Inf den 18. Februar 1851. Preuninger. Auf Appellation des Beklagten erging von Großh. Oberappellations- und Cassationsgericht Urtheil folgenden Inhalts: In Sachen des Großh. Hofgerichts-Advokaten Briel zu Gießen, Beklagten und Appellanten, gegen Friedrich Storch auf dem Dorheimer Bergwerk bei Friedberg, Kläger und Appellaten, Vertragserfüllung betr., werden auf erhobene Berufung, darauf erforderte und mit Bericht cingelangte Arten voriger Instanz, sowie daraus erstatteten Vortrag , unter Mit- thcilung des von Seiten des Beklagten übergebenen Gravatorial-Libells im Duplicat an den Kläger und Appellaten und des von Seiten des Letzteren am 13. Juli d. I. übergebenen Vortrags im Duplicat an den Ersteren zur Nachricht, die gegen das Erkenntniß Großh. Hofgerichts zu Gießen vom 16. Februar d. I. erbetenen Appellations-Processe hinsichtlich der ersten, zweiten und dritten Beschwerde, bei letzterer jedoch mit Ausnahme desjenigen Theils derselben, welcher gegen die ausgesprochene Verwerfung der gegen den Anspruch auf Auszahlung der dem Berginspector Storch in §. 6. des Societätsvertrags besonders zugesicherten Procente vorgeschützten exceptio turpis causae gerichtet ist; ferner hinsichtlich der vierten und fünften Beschwerde, bei letzterer jedoch mit dem Anfügen, daß es sich von selbst verstehe, daß bei Berechnung des an den Kläger und Appellaten herauszugebenden Dritt- theils des Gewinnes, eintretenden Falls, die in §. 6. des Societätsvertrags erwähnte Präcipual- quote vorher in Abzug zu bringen sei; endlich hinsichtlich der sechsten Beschwerde abgeschlagen; dagegen hinsichtlich des aus genommen en Theils der dxitten Beschwerde und der den Kostenpunct betreffenden siebenten Beschwerde erkannt; statt der förmlichen Ausfertigung derselben wird jedoch verordnet: 1) daß Beklagter und Appellant zur Elidirung der Forderung auf Auszahlung der mehrgedachten Präcipualquote binnen der von dem Großh. Hofgericht bereits angesetzten Frist von vier Wochen, Gegenbeweis vorbehälrlich, zu erweisen habe: daß sich Berginspector Storch die in dem §. 6. des Societätsvertrags vom 12. November 1841 aufgeführten besonderen Vortheile dafür habe zusichern lassen, daß er dem in Rede stehenden Bergbauunternehmen bei seiner Staatsdienerstellung nicht schädlich entgegentrcte, daß das auf seinen Bericht zu erhoffende Belehnungsfeld nicht in zu enge Grenzen gebracht und insbesondere keine feindliche concurrirende Gewerkschaft Hervorrufen werde; 8 wobei es demselben unbenommen bleibt, zum Zwecke der Führung dieses Beweises, seinen Antrag auf Edition der auf Seite 45 und 46 seiner ersten Vernehmlassung vom 16. De- cember 1844 bezeichnetet: Urkunden, wenn er damit auszulangen gedeilkt, zu wiederholen; 2) daß derselbe nur in drei Viertheile der Kosten voriger Instanz zu verurtheilen, die Entscheidung über das weitere ein Viertheil vorerst noch auszusetzen sei; unter Verfällung des Beklagten ur:d Appellanten iil fünf Sechstheile, des Klägers und Appellaten aber in ein Sechstheil der Kosten dieser Instanz und unter Atwrdnung der Zurückgabe der hinterlegten Suceumbenzgelder auf Anmelden. Von Rechtswegen. Dessen zur Urkurlde ist gegenwärtiges Urtheil, nach Verordnung des Großh. Hess. Ober- appellations- und Cassationsgerichts ausgefertigt und mit dem größeren Gerichtssiegel versehen worden. So geschehen Darmstadt den 10. November 1847. Großh. Hess. Oberappellations- und Cassationsgericht daselbst. (L. S.) Kolb, Seeretär. Die von dem Beklagten dagegen ergriffenen weiteren Rechtsmittel der Nichtigkeitsbeschwerde und Restitution wurden durch folgendes Urtheil verworfen: In Sachen des Gr. Hofgerichts-Advoeaten Briel zu Gießen, Beklagten und Appellanten, jetzt Imploranten und Querulanten, gegen Friedrich Storch auf dem Dorheimer Bergwerk bei Friedberg, Kläger und Appellaten, jetzr Jmploraten und Querulaten, Vertragserfüllung betr., wird auf ergriffene Restitution und Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Erkenntniß des obersten Gerichts vom 10/18. November 1847 und erstatteten Vortrag, unter Mittheilung des Duplikats der Rechtsertigung der Restitution und Nichtigkeits-Beschwerde an den Jmploraten und Querulaten zur Nachricht, hiermit zu Recht erkannt: daß das Rechtsmittel der Nichtigkeits-Beschwerde als unbegründet zu verwerfen, das auf die Versänmniß des früheren Anwalts gestützte Restitutionsgesuch an Gr. Hofgericht zu Gießen zu verweisen und das weitere aus dem Materiellen der Rechts- ertheilung abgeleitete Restitutions-Gesuch als unbegründet abzuschlagen sep. Unter Verurtheilung des Imploranten und Querulanten in sämmtliche Kosten dieser Instanz und Einziehung der hinterlegten Suceumbenz-Gelder. 513» tlk. 28. Dessen zur Urkunde ist gegenwärtiges Urtheil nach Verordnung Gr. Hessischen Oberappellations- und Cassations-Gerichts ausgefertigt, und mit dem größeren Gerichts-Siegel versehen worden. So geschehen, Darmstadt den 26. Mai 1848. Großh. Hess. Oberappellations - und Cassations-Gericht daselbst. Heumann, Justiz-Rath. Fortsetzung folgt.